Wiesbaden/Duisburg, 12. Juli 2025 - Die Zahl der
beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach
vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes
(Destatis) im Juni 2025 um 2,4 % gegenüber dem
Vorjahresmonat gestiegen. Bei den Ergebnissen
ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach
der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die
Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des
Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd
drei Monate davor.
Beantragte Regelinsolvenzen im
Mai 2025: -0,7 % zum Vorjahresmonat 1. Quartal
2025: 13,1 % mehr Unternehmens- und 6,3 % mehr
Verbraucherinsolvenzen als im 1. Quartal 2024
Wiesbaden/Duisburg, 13. Juni 2025 -
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in
Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des
Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Mai 2025 um
0,7 % gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken. Das
war der erste Rückgang dieses Frühindikators im
Vorjahresvergleich seit März 2023 (-3,4 % gegenüber
März 2022). Bei den Ergebnissen ist zu
berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der
ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die
Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des
Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd
drei Monate davor.
Beantragte Regelinsolvenzen im
April 2025: +3,3 % zum Vorjahresmonat Februar
2025: 15,9 % mehr Unternehmens- und 4,8 % mehr
Verbraucherinsolvenzen als im Februar 2024 Wiesbaden/Duisburg, 9. Mai 2025 -
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in
Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des
Statistischen Bundesamtes (Destatis) im April 2025
um 3,3 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen.
Damit lag die Zuwachsrate wie bereits im März 2025
(+5,7 %) im einstelligen Bereich, nachdem zuvor von
Juli 2024 bis Januar 2025 zweistellige Zuwachsraten
im Vorjahresvergleich verzeichnet worden waren.
Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die
Anträge erst nach der ersten Entscheidung des
Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der
tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in
vielen Fällen annähernd drei Monate davor.
Beantragte Regelinsolvenzen im
März 2025: +5,7 % zum Vorjahresmonat Januar
2025: 12,8 % mehr Unternehmens- und 10,0 % mehr
Verbraucherinsolvenzen als im Januar 2024
Wiesbaden/Duisburg, 11. April 2025 -
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in
Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des
Statistischen Bundesamtes (Destatis) im März 2025 um
5,7 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Damit
liegt die Zuwachsrate erstmals seit Juni 2024 (+6,3
%) wieder im einstelligen Bereich. Bei den
Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge
erst nach der ersten Entscheidung des
Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen.
Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags
liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.
Beantragte Regelinsolvenzen im
Februar 2025: +12,1 % zum Vorjahresmonat Jahr
2024: 22,4 % mehr Unternehmens- und 6,5 % mehr
Verbraucherinsolvenzen als im Jahr 2023
Wiesbaden/Duisburg, 15. März 2025 -
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in
Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des
Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Februar 2025
um 12,1 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen.
Mit Ausnahme des Juni 2024 (+6,3 %) liegen die
Zuwachsraten im Vorjahresvergleich damit seit Juni
2023 im zweistelligen Bereich. Bei den
Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge
erst nach der ersten Entscheidung des
Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der
tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in
vielen Fällen annähernd drei Monate davor.
Beantragte
Regelinsolvenzen im Januar 2025: +14,1 % zum
Vorjahresmonat Wiesbaden/Duisburg,
14. Februar 2025 - Die Zahl der beantragten
Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen
Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im
Januar 2025 um 14,1 % gegenüber dem Vorjahresmonat
gestiegen. Mit Ausnahme des Juni 2024 (+6,3 %)
liegen die Zuwachsraten im Vorjahresvergleich damit
seit Juni 2023 im zweistelligen Bereich. Bei den
Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge
erst nach der ersten Entscheidung des
Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der
tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in
vielen Fällen annähernd drei Monate davor.
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