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Wiesbaden/Duisburg, 22. Januar 2026 - Nach einer
Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis)
auf Basis der Verdiensterhebung vom April 2025 waren
von der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum
1. Januar 2026 deutschlandweit bis zu 4,8 Millionen
Jobs betroffen. Demnach lag knapp jedes achte
Beschäftigungsverhältnis (rund 12 %) im April 2025
rechnerisch unterhalb des Mindestlohns von 13,90
Euro pro Stunde. Werden diese Jobs mit dem neuen
Mindestlohn vergütet, ergibt sich für die
betroffenen Beschäftigten eine geschätzte Steigerung
der Verdienstsumme um bis zu 6 % beziehungsweise 275
Millionen Euro. Bei der Schätzung wurde angenommen,
dass alle betroffenen Beschäftigten mindestens den
zuletzt gültigen Mindestlohn von 12,82 Euro erhalten
hatten. Lohnsteigerungen nach April 2025 wurden
nicht berücksichtigt. Bei gleichbleibender
Beschäftigtenzahl und -struktur sind die Ergebnisse
daher überschätzt und somit als Obergrenzen zu
verstehen.
• Geschätzte Verdienstsumme der
betroffenen Beschäftigungsverhältnisse stieg zum 1.
Januar 2026 um bis zu 275 Millionen Euro •
Frauen sowie Beschäftigte im Gastgewerbe
profitierten besonders häufig
Mindestlohnerhöhung auf 13,90
Euro betrifft bis zu 6,6 Millionen Jobs Wiesbaden/Duisburg, 15. Juli 2025 - Nach einer
Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis)
auf Basis der Verdiensterhebung vom April 2024
werden von der geplanten Erhöhung des gesetzlichen
Mindestlohns zum 1. Januar 2026 deutschlandweit bis
zu 6,6 Millionen Jobs betroffen sein. Demnach lag
etwa jedes sechste Beschäftigungsverhältnis (rund 17
%) rechnerisch unterhalb des geplanten Mindestlohns
von 13,90 Euro pro Stunde. Werden diese Jobs künftig
mit dem neuen Mindestlohn vergütet, ergibt sich für
die betroffenen Beschäftigten eine geschätzte
Steigerung der Verdienstsumme um bis zu 6 % (rund
400 Millionen Euro). Bei der Schätzung wurde
angenommen, dass alle Beschäftigten, die weniger als
den neuen Mindestlohn von 13,90 Euro verdienten,
mindestens den zuletzt gültigen Mindestlohn von
12,82 Euro erhalten. Weitere Lohnsteigerungen
nach April 2024 wurden nicht berücksichtigt. Bei
gleichbleibender Beschäftigtenzahl und -struktur
sind die Ergebnisse daher überschätzt und somit als
Obergrenzen zu verstehen.
• Geschätzte
Verdienstsumme der betroffenen
Beschäftigungsverhältnisse steigt zum 1. Januar 2026
um bis zu 400 Millionen Euro • Frauen sowie
Beschäftigte in Ostdeutschland profitieren besonders
häufig
Anhebung des gesetzlichen
Mindestlohns zum 1.1.2026
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigt rasche
Umsetzung an Berlin/Duisburg, 27. Juni 2025 - In ihrer Sitzung
vom 27.6.2025 hat die Mindestlohnkommission eine
stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns
auf 13,90 Euro zum 1.1.2026 und
14,60 Euro zum 1.1.2027
beschlossen. Damit steigt der Mindestlohn
zunächst um 8,42 % und im Folgejahr um weitere 5,04
%. Insgesamt steigt er also um 13,88 %. Das ist die
größte sozialpartnerschaftlich beschlossene
Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns.
Von der aktuell beschlossenen Anhebung werden
rund 6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
profitieren. Seit der Einführung des
Mindestlohns zum Januar 2015 hat sich der
Niedriglohnsektor um fast 1,5 Millionen
Beschäftigungsverhältnisse verringert.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas: „Der Mindestlohn
ist bereits heute eine Erfolgsgeschichte für
Millionen hart arbeitende Menschen in Deutschland.
Ich weiß, dass um den aktuellen Kompromiss hart
gerungen wurde. Hierfür zolle ich beiden Seiten -
Gewerkschaften und Arbeitgebervertretern -
ausdrücklich meinen Respekt. Das gemeinsame Ergebnis
begrüße ich ausdrücklich. Es zeigt, die
Sozialpartnerschaft in diesem Land funktioniert. Der
gemeinsame Vorschlag bedeutet für Millionen Menschen
mehr Geld im Portemonnaie. Ich werde der
Bundesregierung deshalb vorschlagen, diese Anpassung
durch Rechtsverordnung zum 1. Januar 2026
verbindlich zu machen.“
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