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							 Berlin/Duisburg, 15. März 2024 - 
							Trotz der Enthaltung Deutschlands einigten sich die 
							Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union 
							überraschenderweise auf die Verabschiedung des 
							EU-Lieferkettengesetzes.  
							Juliane Petrich, Referentin Politik und 
							Nachhaltigkeit beim TÜV-Verband, kommentiert: „Das 
							Hin und Her der letzten Wochen hat ein Ende: Eine 
							entscheidende Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten hat 
							sich heute für die Einhaltung von umwelt- und 
							menschenrechtsbezogenen Sorgfaltspflichten in 
							Lieferketten ausgesprochen. Das sorgt für Planungs- 
							und Rechtssicherheit für Unternehmen und eröffnet 
							der Europäischen Union die Chance, weltweit 
							eine Vorreiterrolle im Bereich nachhaltiger 
							Lieferketten einzunehmen. Durch die Einführung der 
							EU-Lieferkettenrichtlinie müssen große Unternehmen, 
							die in der EU tätig sind, künftig eine umfassende 
							risikobasierte Überprüfung ihrer gesamten 
							Lieferkette durchführen.  
							 
							TÜV-Verband: Schnelle und praxisorientierte 
							Umsetzung entscheidet jetzt über Akzeptanz in der 
							Wirtschaft 
							Für eine erfolgreiche Umsetzung ist jetzt 
							entscheidend, dass die Mitgliedsstaaten an einem 
							Strang ziehen und einheitliche Vorgaben machen. Für 
							eine erfolgreiche Realisierung der CSDDD in der 
							Praxis ist außerdem elementar, dass die 
							Anforderungen und Leitlinien ausreichend konkret 
							formuliert werden. Audits und Zertifizierungen 
							leisten darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur 
							praktischen Umsetzung. Sie schaffen das notwendige 
							Vertrauen und unterstützen damit Unternehmen und 
							Behörden. Gleichzeitig erhöhen sie die Transparenz 
							für die Verbraucher/-innen.“ 
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