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Niedrigwasser: Bund und Länder verstärken Maßnahmen für
sichere Lieferketten
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Berlin/Duisburg, 12. August 2026 - Die anhaltende
außergewöhnliche Niedrigwasserlage an den
Bundeswasserstraßen (insbesondere am Rhein) stellt
Binnenschifffahrt, Industrie und Logistik weiterhin
vor große Herausforderungen. Bund und Länder haben
sich deshalb heute über die aktuelle Situation und
weitere kurzfristige Maßnahmen ausgetauscht. Ziel
ist es, Lieferketten und Produktionsprozesse auch
bei weiter niedrigen Wasserständen bestmöglich
aufrechtzuerhalten und Ausweichverkehre auf Straße
und Schiene zu erleichtern.
Bundesverkehrsminister Steffen Bilger: „Ich
bin den Ländern dankbar für den sehr konstruktiven
Austausch zur aktuellen Niedrigwasserlage. Wir
begegnen der Herausforderung im engen
Schulterschluss zwischen Bund und Ländern. Die
nächsten Wochen werden anspruchsvoll. Die
Wasserstände an Rhein und Donau bleiben vorerst sehr
niedrig. Deshalb müssen wir jetzt pragmatisch
handeln. Wir haben bereits eine Reihe konkreter
Maßnahmen umgesetzt – von Ausnahmen beim
Lkw-Fahrverbot über zusätzliche Kapazitäten auf der
Schiene bis hin zu flexibleren
Umschlagsmöglichkeiten. Gleichzeitig arbeiten wir
mit den Ländern daran, weitere Engpässe zu
vermeiden.
Aber wir schauen nicht nur auf die
nächsten Wochen. Seit dem Niedrigwasser im Jahr 2018
haben wir gemeinsam mit der Branche viel dafür
getan, Deutschland widerstandsfähiger gegen solche
Ereignisse zu machen. Diesen Weg gehen wir weiter:
mit niedrigwasseroptimierten Schiffen, besseren
Vorhersagen und Informationen, aber auch mit dem
Ausbau wichtiger Wasserstraßen. Mein Ziel ist klar:
Wir wollen jetzt gemeinsam mit sicheren Lieferketten
durch diese Niedrigwasserphase kommen – und beim
nächsten Mal noch besser vorbereitet sein.“
Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter,
Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz: „Die
historisch niedrigen Pegelstände machen mir Sorgen,
die Binnenschifffahrt in Bayern ist quasi nicht mehr
möglich. Jetzt ist es wichtig, unsere Vorhaben
konsequent und entschlossen voranzutreiben. So
müssen wir etwa beim Ausbau der Donau vorankommen,
flussbauliche Maßnahmen zur Verbesserung der
Abladetiefe rasch anpacken. Auch einen verbesserten
Hochwasserschutz denken wir mit. Außerdem müssen wir
alle technischen Möglichkeiten nutzen – etwa mehr
Schiffe mit geringem Tiefgang einsetzen, die für
Niedrigwasser geeignet sind. Dafür brauchen wir
Förderprogramme des Bundes und der EU.
Ich
bin Bundesverkehrsminister Bilger dankbar, dass er
das Thema anpackt. Gemeinsam haben wir uns
vergangene Woche ein Bild vom Niedrigwasser in der
Donau gemacht. Auch die Verkehrsministerkonferenz
hat schon mehrfach über die Probleme durch
Niedrigwasser gesprochen, zuletzt vergangene Woche
bei einer Sondersitzung.
Glücklicherweise
gibt es noch keine Lieferengpässe. Trotzdem müssen
wir die Lage genau beobachten und für mehr
Flexibilität im Güterverkehr sorgen. Deswegen ist es
richtig, dass Bayern und mehrere andere Bundesländer
das Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen
vorübergehend gelockert haben. Wir stehen auch in
dieser Situation fest an der Seite der Wirtschaft
und unserer Transport- und Logistikbranche! Die
Produktion muss weiterlaufen, Wirtschaft und
Landwirtschaft sind auf funktionierende Transporte
angewiesen.“
Bund und Länder haben
bereits verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht
oder umgesetzt - Mehr
Flexibilität für den Straßengüterverkehr:
Mehrere Länder haben bereits Ausnahmen vom Sonn- und
Feiertagsfahrverbot sowie von den Regelungen der
Ferienreiseverordnung ermöglicht. Weitere Länder
werden gebeten, entsprechende Ausnahmen für
Transporte und Leerfahrten zuzulassen, die
unmittelbar oder mittelbar mit der Bewältigung der
Niedrigwasserfolgen zusammenhängen.
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Großraum- und Schwertransporte erleichtern:
Bund und Länder prüfen im Zusammenhang mit der
Niedrigwasserlage bei Transporten bis 44 Tonnen das
Kriterium der Unteilbarkeit der Ladung auszusetzen.
Damit können zusätzliche Transportmöglichkeiten für
die Wirtschaft geschaffen werden, ohne die
Infrastruktur pauschal von den geltenden
Genehmigungsverfahren auszunehmen. Zudem soll die
Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie von
der Ferienreiseverordnung auch auf betroffene
Großraum- und Schwertransporte ausgeweitet werden.
- Baustellenmanagement auf der Autobahn:
Die Autobahn GmbH überprüft und koordiniert
Baustellen so, dass vermeidbare Einschränkungen für
Ausweichverkehre reduziert werden. Bereits
vorgenommene Anpassungen wurden von Verbänden und
Wirtschaftsvertretern ausdrücklich begrüßt.
- Zusätzliche Kapazitäten auf der Schiene:
Die DB InfraGO stellt im Rahmen der verfügbaren
Kapazitäten zusätzliche Trassen für den Güterverkehr
auf der rheinparallelen Hauptachse bereit.
Gleichzeitig wird geprüft, ob Bau- und
Instandhaltungsmaßnahmen angepasst werden können.
Für niedrigwasserbedingte Zusatzverkehre gibt es
einen zentralen Ansprechpartner bei DB InfraGO. DB
Cargo organisiert gemeinsam mit weiteren Unternehmen
zusätzliche Kapazitäten, insbesondere beim rollenden
Material.
- Erleichterter Umschlag:
Das Bundesverkehrsministerium hat die Vorgaben für
vom Bund geförderte Umschlaganlagen des Kombinierten
Verkehrs bis zum 30. September 2026 flexibilisiert.
Während der Niedrigwasserperiode können dort auch
Güter umgeschlagen werden, die nicht Teil eines
klassischen Kombinierten Verkehrs sind. Dadurch
werden beispielsweise auch Umschläge von
Schüttgütern ermöglicht.
-
Alternative Wasserwege: Für Verkehre
zwischen den ARA-Häfen (Amsterdam, Rotterdam und
Antwerpen) und dem Ruhrgebiet steht mit dem
Dortmund-Ems-Kanal und dem westdeutschen Kanalnetz
eine Ausweichroute zur Verfügung. Die
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt hat
dafür einen Krisenstab eingerichtet. Unter anderem
wurden Instandsetzungsarbeiten an der Schleuse
Wanne-Eickel verschoben, um die alternative Route
verfügbar zu halten.
- Gefahrgut
pragmatisch handhaben: Die zuständigen
Länder haben hier teilweise schon gehandelt, andere
prüfen aktuell die Überwachungsbehörden zu beten,
bei der Überwachung der Verlagerung besonders
gefährlicher Güter die derzeit eingeschränkten
Transportmöglichkeiten auf der Wasserstraße zu
berücksichtigen. Ziel ist eine pragmatische
Anwendung der bestehenden Regelungen, ohne Abstriche
bei der Sicherheit.
Eine
verkehrsträgerübergreifende Koordinierungsrunde
Niedrigwasser am Rhein unter Leitung von
Staatssekretärin Dr. Claudia Elif Stutz wird
gemeinsam mit den Rheinanlieger-Ländern fortgesetzt.
Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere das weitere
Baustellenmanagement auf Straße, Schiene und
Wasserstraße sowie die Entwicklung der Verkehrslage.
Langfristig: Deutschland besser gegen
Niedrigwasser wappnen Neben den akuten
Maßnahmen setzt das Bundesverkehrsministerium auf
eine langfristige Strategie. Seit dem
Extremniedrigwasser im Jahr 2018 arbeiten Bund,
Schifffahrtsgewerbe und verladende Industrie im
Rahmen des Aktionsplans „Niedrigwasser Rhein“
gemeinsam daran, die Folgen extremer
Niedrigwasserereignisse zu begrenzen.
Seitdem
wurden unter anderem die Wasserstandsvorhersagen
deutlich verbessert. Mit dem seit Juli 2026
verfügbaren Niedrigwasserinformationssystem NIWIS
steht zudem erstmals ein bundesweit einheitliches
Lagebild zum Niedrigwasser zur Verfügung. Auch die
Wirtschaft und das Schifffahrtsgewerbe haben ihre
Vorsorge verbessert – unter anderem durch
niedrigwasseroptimierte Schiffe, optimiertes
Notfallmanagement sowie zusätzliche Lager- und
Umschlagkapazitäten. Diesen erfolgreichen Austausch
will das Bundesverkehrsministerium gemeinsam mit
Ländern, Industrie und Schifffahrtsgewerbe
fortsetzen. Dabei sollen Erfahrungen aus dem Rhein
auch für andere Wasserstraßen nutzbar gemacht
werden.
Bilger: „Wir haben seit 2018 wichtige
Lehren gezogen und viel umgesetzt. Das zeigt sich
gerade jetzt: Wir können früher reagieren, besser
informieren und Transporte gezielter organisieren.
Aber Resilienz entsteht nicht über Nacht. Deshalb
müssen wir weiter in unsere Wasserstraße investieren
und die Infrastruktur konsequent an die
Herausforderungen des Klimawandels anpassen.“
Eine zentrale Rolle spielt die Verbesserung der
Befahrbarkeit wichtiger Wasserstraßen. Am
Mittelrhein zwischen Mainz und St. Goar treibt das
Bundesverkehrsministerium die Abladeoptimierung mit
hoher Priorität voran. Mit dem im Juli 2026 in Kraft
getretenen Infrastruktur-Zukunftsgesetz steht das
Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse.
Dies schafft zusätzliche Möglichkeiten für eine
beschleunigte Planung und Genehmigung. Auch am
Niederrhein zwischen Stürzelberg und Duisburg wird
die Abladeverbesserung sukzessive fortgeführt.
Mit dem Teilabschnitt Bockum-Krefeld konnte im
Juli 2026 bereits ein erster Abschnitt erfolgreich
abgeschlossen werden. Für den Ausbau der Donau
stellt der Bund 750 Millionen Euro für Ausbau- und
Hochwasserschutzmaßnahmen bereit. Ein erster
Bauabschnitt wurde Anfang 2024 für den Verkehr
freigegeben; mit einem weiteren Bauabschnitt wurde
im Oktober 2025 begonnen.
Zudem soll das
Förderprogramm des Bundes für den
niedrigwasseroptimierten Umbau von Binnenschiffen
fortgesetzt werden. Bundesverkehrsminister Bilger
will die dafür notwendige Finanzierung in die
laufenden Beratungen zum Bundeshaushalt 2027
einbringen.
Bilger: „Wir müssen unsere
Wasserstraßen leistungsfähiger und gleichzeitig die
Schiffe fit für Zeiten mit wenig Wasser machen.
Genau deshalb treiben wir die wichtigen
Ausbauprojekte voran und wollen die Förderung
niedrigwasseroptimierter Schiffe fortsetzen. Bei dem
Ausbau behalten wir die Belange des Umweltschutzes
stetes im Blick. Mit diesem Ansatz schaffen wir mehr
ökonomische und ökologische Resilienz – nicht nur
für die aktuelle Situation, sondern dauerhaft.“
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Bundeskabinett beschließt Reform des Rechts der
Nachrichtendienste
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Berlin/Duisburg, 12. August 2026 - Der heute vom
Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Reform
des Nachrichtendienstrechts stellt die
umfangreichste und grundlegendste Überarbeitung der
gesetzlichen Grundlagen von Bundesnachrichtendienst
und Bundesamt für Verfassungsschutz in der
bundesdeutschen Geschichte dar.
Bundesministerin für besondere Aufgaben und
Beauftragte für die Nachrichtendienste Nina Warken:
„Deutschland ist ständiges Ziel von hybriden
Angriffen auf unsere freie Gesellschaft, unser
Werteverständnis und unsere Sicherheit. Um dem
Schutzauftrag des Staates gegenüber seinen
Bürgerinnen und Bürgern gerecht werden zu können,
brauchen unsere Nachrichtendienste mehr Befugnisse
und zusätzliche operative Fähigkeiten. In Zukunft
sollen unsere Dienste auf Höhe der Zeit und auf
Augenhöhe mit unseren Partnern agieren können. Der
Gesetzentwurf schafft genau hierfür die Grundlage
und stärkt zudem die Kontrolle sowie damit das
Vertrauen in den staatlichen Schutz unseres
Gemeinwesens.“
Bundesinnenminister
Alexander Dobrindt: „Sabotage, Spionage,
Cyberangriffe und verdeckte Aktionen fremder Mächte
erfordern neue Antworten. Mit der Reform der
Nachrichtendienste hin zu echten Geheimdiensten
stärken wir tragende Säulen unserer
Sicherheitsarchitektur. Wir ermöglichen für die
Dienste operative Fähigkeiten und aktive Befugnisse,
um effektiv gegen den modernen Staatsterrorismus und
extremistische Gewalt vorzugehen.“
1.
Erweiterung der Aufklärungsbefugnisse
Die Aufklärungsbefugnisse der Dienste werden
umfassend gestärkt und in nahezu jedem Bereich
systematisch neu geregelt und erweitert. Ein Fokus
liegt auf den technischen Aufklärungsmöglichkeiten:
Stärkung der Zugriffsmöglichkeiten auf
informationstechnische Systeme, indem differenzierte
Regelungen geschaffen werden, die die
unterschiedlichen Eingriffstiefen bei Zugriffen auf
informationstechnische Systeme durch
eingriffsadäquate Schwellen und Verfahrensvorgaben
berücksichtigen. Es sind daher Regelungen im
Spektrum von wenig eingriffsintensiven Maßnahmen,
wie beispielsweise solche gegen einen intelligenten
Kühlschrank, bis hin zu erheblich
eingriffsintensiven, z.B. gegen ein privat genutztes
Mobiltelefon, vorgesehen.
Anpassung der
strategischen Aufklärung des BND an die
Regelungssystematik europäischer Partnerdienste,
indem der BND erhobene Daten ohne vorherige Sichtung
für einen Zeitraum von 6 Monaten (Inhaltsdaten) bzw.
bis 12 Monaten (Metadaten) speichern darf. Dadurch
kann der BND auch rückwirkend relevante Daten
erkennen und verarbeiten. Vorteile dieser neuen
Regelungssystematik ist insbesondere, dass der BND
dadurch kaltstartfähig wird: In Krisensituationen,
etwa bei Anschlägen oder Regimeumstürzen, kann er
auf den gespeicherten Datenbestand zugreifen und
vorhandene Daten unverzüglich nutzen, etwa für die
Weitergabe an europäische Partnerdienste oder für
die Information der Bundesregierung.
2. Stärkung der Befugnisse der Datenanalyse und
-verarbeitung Der Gesetzentwurf sieht
für die Nachrichtendienste eine Stärkung der
Analysemöglichkeiten und eine Abschaffung
administrativer Hürden vor. Es werden z.B. klare
Rechtsgrundlagen für die Verwendung von Tools für
den biometrischen Abgleich von Bilddaten, für den
Einsatz künstlicher Intelligenz sowie für die
Weiterverarbeitung von Daten für Forschungs- und
Entwicklungszwecke geschaffen.
Die
Übermittlungsmöglichkeiten an andere Behörden und
private Stellen werden erweitert und vereinfacht.
Auch dies setzt eine Vorgabe aus dem
Koalitionsvertrag um und stellt sicher, dass die von
den Diensten erhobenen Informationen bei den
Bedarfsträgern ankommen. Für den BND als auch
deutscher militärischer Auslandsnachrichtendienst
wird darüber hinaus insbesondere die Übermittlung
von Daten an die Bundeswehr erweitert und
vereinfacht.
3. Befugnis zur
Durchführung aktiver Maßnahmen zum Schutz vor
Bedrohungen Der Gesetzentwurf sieht für
beide Dienste die Möglichkeit sog. „aktiver
Maßnahmen“ vor. In der konkreten Ausgestaltung
unterscheiden sich die Gesetze indes:
Der BND
bleibt grundsätzlich ein aufklärender
Nachrichtendienst. Er erhält aber eine Reihe von
spezifischen „Annex-Befugnissen“ zur Abwehr von
unmittelbaren Gefahren, die er im Rahmen seiner
Aufklärungstätigkeit entdeckt (z.B. Löschen von
Opferdaten bei Aufklärung der Systeme von
Hackergruppen, Manipulation von Warenlieferungen
durch Verbringung fehlerhafter Bauteile).
Ergänzend erhält der BND bei Vorliegen einer
spezifischen Gefährdungslage, deren Anordnung durch
den Unabhängigen Kontrollrat kontrolliert werden
muss, die zusätzliche Aufgabe, auch proaktiv auf
Bedrohungen einzuwirken, um diese zu unterbinden.
Hierfür darf er ein breites Spektrum von aktiven
Maßnahmen durchführen, etwa das gezielte Eindringen
in IT-Systeme von Chemiewaffenlaboren oder
Drohnenfabriken, um die Fertigung zu sabotieren oder
das Abschalten oder Unbrauchbarmachen von Servern
staatlicher Hacker-Gruppen oder
Desinformations-Akteuren.
Das Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV), unterliegt nach dem Entwurf
einem einheitlichen System: Soweit durch eine
besondere Bedrohung „erhebliche Unruhen in großen
Teilen der Bevölkerung“ oder „besonders schwere
Schäden aufgrund geheimdienstlicher Tätigkeiten
fremder Mächte“ drohen, darf das BfV künftig durch
gesetzlich konkret bestimmte Maßnahmen einwirken.
Die Einwirkungsmöglichkeiten erlauben dabei
(nur) das Einwirken auf Gegenstände und sind nur
zulässig, wenn durch Einwirkung einer anderen Stelle
der Zweck der Maßnahme nicht erreicht werden kann.
4. Starke Kontrolle aus einer Hand –
Konsolidierung der Kontrolle beim Unabhängigen
Kontrollrat Der Ausbau der Fähigkeiten
von BfV und BND wird durch eine gestärkte Kontrolle
flankiert. Dafür wird die Rechtskontrolle über die
Dienste, die momentan auf verschiedene
Kontrollorgane verteilt ist, gebündelt und auf eine
zentrale Behörde übertragen – den Unabhängigen
Kontrollrat (UKRat). Er soll dabei künftig nicht
nur für die Vorabkontrolle aller eingriffsintensiven
Erhebungsbefugnisse zuständig sein – also auch die
Zuständigkeiten der bisherigen G10-Kommission
übernehmen – sondern auch die nachgelagerte
Kontrolle der Datenverarbeitung (bislang in der
Zuständigkeit der BfDI) und von aktiven Maßnahmen
ausüben.
Der UKRat soll entsprechend seiner
neuen Zuständigkeiten anwachsen und das
gerichtsähnliche Kontrollorgan begrenzt auch für
nicht-richterliche Sachexpertise geöffnet werden.
Der UKRat ist gegenüber dem Parlamentarischen
Kontrollgremium unmittelbar berichtspflichtig, so
dass gleichzeitig auch die parlamentarische
Kontrolle gestärkt wird.
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Kabinett-Beschluss zur Frühstartrente
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Berlin/Duisburg, 12. August 2026 - Bundesministerin
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
„Wer früh anfängt, kommt weiter. Mit der
Frühstartrente sorgen wir dafür, dass Kinder ab 2027
ein Startkapital für die Absicherung im Alter
erhalten. Damit leisten wir auch einen kleinen
Beitrag zur Eigentumsbildung in unserem Land.
Denn das vom Staat bereitgestellte Kapital kann
nach dem 18. Geburtstag in ein privates
Altersvorsorgedepot übertragen werden. Junge
Menschen können das Kapital auch zum Kauf einer
selbst genutzten Wohnung oder eines selbst genutzten
Hauses verwenden. Die Frühstartrente ist damit
Startkapital fürs Leben und kann ein erster Schritt
hin zu Eigentum werden.“
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Bundeskanzler Merz schlägt Steffen Bilger für das Amt
des Bundesministers für Verkehr vor
Presse- und
Informationsamt der Bundesregierung (BPA)
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Berlin/Duisburg, 27. Juli 2026 - Bundeskanzler
Friedrich Merz wird den bisherigen Parlamentarischen
Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Steffen Bilger, für das Amt des Bundesministers für
Verkehr vorschlagen.
Bereits vergangenen
Donnerstag hatte Merz den bisherigen Amtsinhaber
Patrick Schnieder informiert, dass er einen Wechsel
im Ministeramt plane. In einem Telefongespräch am
Sonntag dankte Merz Schnieder erneut für die
geleistete Arbeit und drückte sein Bedauern aus,
dass der Amtswechsel wegen unvorhergesehener
Umstände nicht wie geplant kommuniziert werden
konnte.
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Mutmaßlicher islamistischer Anschlag auf den CSD in
Berlin Tatverdächtiger Abdul Ballout bei der
Festnahme erschossen Bundesratspräsident Bovenschulte zum
Angriff auf den CSD in Berlin
PM, Jochem Knörzer
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Update, 26. Juli gegen 19:30 Uhr - Bei einem
SEK-Einsatz in einer Gartenkolonie an der Ruhlebener
Straße in Berlin ist der Tatverdächtige Abdul
Ballout gestellt worden. Er lief mit einem Messer
bewaffnet auf die Einsatzkräfte zu und wurde
erschossen.
Berlin/Duisburg, 26. Juli 2026 - Gegen 22 Uhr raste
ein Auto in die feiernde Menschenmenge beim CSD in
Berlin am Samstagabend. Eine Frau wurde getötet,
mehrere Menschen verletzt, drei lebensgefährlich.
Die Veranstaltung wurde vorzeitig beendet.
Die Polizei hat einen polizeibekannten mutmaßlichen
Verdächtigen im Bereich der islamistischen Berliner
Szene ermittelt und eine
Öffentlichkeitsfahndung
ausgeschrieben.
Bundesratspräsident
Bovenschulte: "Der Anschlag auf den
Christopher Street Day in Berlin erschüttert mich
zutiefst. Eine Feier, die wie kaum eine andere für
Weltoffenheit, Lebensfreude und Toleranz steht,
wurde zum Ziel tödlichen Hasses. Dieser Anschlag ist
nicht nur ein Angriff auf den CSD – er richtet sich
gegen die Freiheit von uns allen, gegen unsere Werte
und unser friedliches Zusammenleben. Ich trauere um
den Menschen, der bei diesem Anschlag aus dem Leben
gerissen wurde. Meine Gedanken sind bei den
Angehörigen und Freunden, den Verletzten und ihren
Familien und allen, die diese furchtbare Tat
miterleben mussten."
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Warken wird Kanzleramtschefin, Linnemann
Bundesgesundheitsminister Pressestatement von
Bundeskanzler Merz zu personellen Veränderungen im
Kabinett
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Berlin/Duisburg, 24. Juli 2026 - Die bisherige
Gesundheitsministerin Nina Warken wird Chefin des
Bundeskanzleramts. Der CDU-Bundestagsabgeordnete
Carsten Linnemann wird künftig das
Bundesgesundheitsministerium leiten. Das kündigte
Bundeskanzler Merz unter anderem in seinem Statement
an. Bundeskanzler Merz stellte in einer
Pressekonferenz die künftigen neuen Mitglieder
seines Kabinetts vor. So soll die bisherige
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken als
Bundesministerin für besondere Aufgaben in Zukunft
das Kanzleramt leiten und Carsten Linnemann wird das
Amt des Bundesgesundheitsministers übernehmen.
Außerdem wird Philipp Amthor neuer Staatsminister
für die Bund-Länder-Beziehungen im Kanzleramt.
Der Bundeskanzler dankte den jeweiligen
Amtsvorgängern für ihre geleistete Arbeit und
kündigte außerdem weitere personelle Veränderungen
an. „Die Personalveränderungen folgen einer klaren
Vorgabe“, sagte der Bundekanzler. „Wir wollen eine
Regierung, die inhaltlich mit größtem Elan und mit
Freude arbeitet und dabei die personelle Vielfalt
unserer Gesellschaft und der Politik repräsentiert.
Wir sind eine Reformregierung, und wir wollen das
auch weiter zeigen.“
Das sagte der
Kanzler zu den neuen Personalien
Chefin des Bundeskanzleramtes: Mit
Nina Warken „wird in das deutsche Bundeskanzleramt
zum ersten Mal in der Geschichte unseres Landes eine
Frau einziehen, als die Chefin des
Bundeskanzleramtes“, so Merz. Er dankte Warken für
ihre bisherige Arbeit als
Bundesgesundheitsministerin. Sie habe in den
vergangenen Monaten gezeigt, „dass sie ein
Ministerium führen, dass sie Reformen auch gegen
Widerstände durchsetzen kann und dass sie auch
vielfältige Themen in ihrer ganzen Komplexität
beherrscht“.
Bundesgesundheitsminister: Das Amt des
Bundesgesundheitsministers, das Carsten Linnemann
übernehmen wird, sei für den Bundeskanzler ein
zentrales Ressort in den Reformbemühungen seiner
Regierung geworden. Der Kanzler verwies auch darauf,
dass der Gesundheitssektor nicht nur als reiner
Kostenfaktor betrachtet werden solle, da er für den
am schnellsten wachsenden Sektor unserer
Volkswirtschaft stehe. Carsten Lindemann habe
bereits in den Koalitionsverhandlungen den
Gesundheitsbereich mitverhandelt. „Er weiß also,
wovon er spricht“, so Merz.
Staatsminister
für die Bund-Länder-Beziehungen: Philipp
Amthor wird als neuer Staatsminister für die
Bund-Länder-Beziehungen im Kanzleramt künftig die
politische Zusammenarbeit und den Informationsfluss
zwischen der Bundesregierung und den 16
Landesregierungen koordinieren. Ein wichtiges
Vorhaben, das auf der Agenda stehe und Philipp
Amthor schon bestens kenne: die beschlossene
föderale Digitalisierungs- und
Modernisierungsagenda. Bisher hat Philipp Amthor als
parlamentarischer Staatssekretär dem
Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung angehört.
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Die Bundesregierung verurteilt die Angriffe der Huthi
auf saudische Schiffe im Roten Meer
Presse- und
Informationsamt der Bundesregierung (BPA)
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Berlin/Duisburg, 23. Juli 2026 -
Bundeskanzler Merz erklärt zur Lage im Roten Meer:
„Die Bundesregierung verurteilt die Angriffe der
Huthi auf saudische Schiffe im Roten Meer auf das
Schärfste. Sie müssen unverzüglich eingestellt
werden. Jede Form einer Seeblockade ist
inakzeptabel. Diese rücksichtslosen Angriffe
gefährden die Freiheit der Schifffahrt und drohen
die regionale Stabilität weiter zu untergraben. Wir
stehen solidarisch an der Seite von Saudi-Arabien
und unseren Partnern in der Region.“
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Bundesregierung beschließt weitere Entlastungen
Über 10 Milliarden Euro Entlastung seit November
umgesetzt Wildberger: „Regierung hält Wort beim
Bürokratierückbau“
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Digitalisierung und Bürokratieabbau modernisieren
die Arbeitsverwaltung Gesetz zur Modernisierung
und Digitalisierung der Arbeitsförderung wurde
beschlossen
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Kabinett beschließt Eckpunkte für den Haushalt 2027
– Zweites Besoldungspaket für Schulleitungen und
Lehrkräfte
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Zahl der Woche
Schulanfang: Schul- oder Lehrbücher im Juni 2026 um
2,3 % teurer als ein Jahr zuvor
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1067. Sitzung des Bundesrates
am 10. Juli 2026 Krankenkassenreform,
Heizungsgesetz, Infrastruktur und „Nur Ja heißt Ja!“
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Bundeskanzler Merz
telefoniert mit dem israelischen Ministerpräsidenten
Netanjahu Presse- und
Informationsamt der Bundesregierung (BPA)
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Berlin/Duisburg, 9. Juli 2026 - Bundeskanzler
Friedrich Merz hat heute mit dem Ministerpräsidenten
von Israel, Benjamin Netanjahu, telefoniert. Beide
tauschten sich insbesondere zur Lage in Libanon
sowie in den Palästinensischen Gebieten aus. Der
Bundeskanzler betonte, Schritte hin zu einer
faktischen Teilannexion des Westjordanlandes dürfe
es nicht geben. Er unterstrich zudem die
Bedeutung des Rahmenabkommens zwischen den USA und
Iran als beste Chance für Stabilität in der Region.
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Verbindlichkeit, Eigenverantwortung und Mitwirkung stärken
Umgestaltung der Grundsicherung: Änderungen treten in
Kraft
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Berlin/Duisburg, 1. Juli 2026 - Die wesentlichen
Änderungen im Zuge der Umgestaltung der
Grundsicherung für Arbeitsuchende treten heute in
Kraft. Der Gesetzgeber setzt mit dem 13. SGB
II-Änderungsgesetz den entsprechenden Auftrag aus
dem Koalitionsvertrag um.
Mit der Reform
wird das Verhältnis zwischen Solidarität und
Eigenverantwortung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
neu ausbalanciert. Bundesarbeitsministerin Bärbel
Bas: „Wir stärken mit den Änderungen
Verbindlichkeit, Eigenverantwortung und Mitwirkung
in der Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Klar ist: Wer Hilfe braucht, muss Hilfe
erhalten. Menschen mit besonderen
Herausforderungen können weiterhin darauf vertrauen,
dass ihre spezifische Lebenslage gesehen und
berücksichtigt wird. Zur Solidarität gehört aber
auch: Wer arbeiten kann, muss sich um Arbeit
bemühen. Der Vorrang für Arbeit, wo immer es geht,
steht im Mittelpunkt der Umgestaltung der
Grundsicherung. Und wenn es für eine nachhaltige
Arbeitsaufnahme doch eine Qualifizierung braucht,
ist auch das weiterhin möglich. Die erfolgreiche
Integration in Arbeit, Gerechtigkeit und Solidarität
sind die Ziele der Neuen Grundsicherung. Wir setzen
mit der Reform auch ein starkes Signal gegen
Sozialleistungsmissbrauch. Wer den Sozialstaat
erhalten, modernisieren und besser machen will, der
darf hier nicht wegschauen. Das ist eine Frage der
Gerechtigkeit.“
Mit der Reform werden der
Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zur Umgestaltung
der Grundsicherung und die Beschlüsse des
Koalitionsausschusses vom 8. Oktober 2025 umgesetzt.
Sie zielt darauf ab, die Vermittlung in Arbeit zu
stärken. Den Jobcentern werden wirksamere
Instrumente an die Hand gegeben, mit denen die
Mitwirkung der erwerbsfähigen leistungsbeziehenden
Menschen eingefordert werden kann.
Zugleich
sollen sie Langzeitarbeitslose noch besser auf dem
Weg in Arbeit unterstützen können. Die Jobcenter
erhalten darüber hinaus wirksamere Instrumente zur
Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs.
Folgende wesentliche Änderungen treten zum 1. Juli
2026 in Kraft: 1. Umbenennung der Geldleistung
„Bürgergeld“ in „Grundsicherungsgeld“ 2. Stärkung
der Vermittlung und des Vermittlungsvorrangs 3.
Einfordern bedarfsdeckender Integration (Vollzeit)
4. Frühzeitigere Integration von Erziehenden in den
Arbeitsmarkt 5. Erstgespräch persönlich im
Jobcenter 6. Höhere Verbindlichkeit bei der
Umsetzung des Kooperationsplans 7. Abschaffung
der gestaffelten Minderungshöhe und -dauer bei
Pflichtverletzungen 8. Wirksames Instrumentarium
bei Terminverweigerung 9. Änderungen bei der
persönlichen Anhörung und Schutz von Menschen mit
psychischen Erkrankungen 10. Abschaffung des
Schlichtungsverfahrens 11. Abschaffung der
Karenzzeit beim Vermögen. Die Höhe der
Vermögensfreibeträge wird an das Lebensalter
gekoppelt 12. Deckelung unverhältnismäßig hoher
Wohnkosten bereits während der einjährigen
Karenzzeit Wohnen 13. Kostensenkungsaufforderung
bei Kaltmieten, die gegen eine Mietpreisbremse
verstoßen 14. Ermächtigung zur Festlegung einer
kommunalen Quadratmeterhöchstmiete 15. Einführung
einer Anzeigepflicht der Jobcenter an die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit 16. Erweiterung
der Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur
Bekämpfung des organisierten Leistungsmissbrauchs
17. Einführung einer Arbeitgeberhaftung bei
Schwarzarbeit und Scheinbeschäftigung 18.
Verbesserung bei der Eingliederung
Langzeitleistungsbeziehender 19. Mehr
Flexibilität bei der Freien Förderung 20.
Anpassung der Förderung schwer zu erreichender
junger Menschen 21. Stärkung der Jobcenter in
Bezug auf Gesundheitsaspekte 22. Gesetzliche
Verankerung und Ausweitung des
Passiv-Aktiv-Transfers 23. Stärkung der
Jugendberufsagenturen 24. Informationen an junge
Menschen ohne Anschlussperspektive durch die Agentur
für Arbeit 25. Digitalisierung und
Automatisierung von Verwaltungsabläufen sowie
Pilotierung neuer Technologien 26. Stärkung der
Jobcenter bei der Sachverhaltsermittlung und
Einholung von Nachweisen durch weitergehende
Auskunfts- und Nachweispflichten Dritter. Weitere
Informationen finden Sie unter
www.bmas.de.
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1066. Sitzung des Bundesrates
am 12. Juni 2026 Stellungnahme zu
Krankenkassenreform, Gebäudemodernisierungsgesetz,
Entlastung der Länder und Kommunen
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