|
|
Berlin, 11. Juli 2025 - 1056.
Sitzung des Bundesrates
|
- Bundesrat gibt grünes Licht für den
„Investitionsbooster“
-
Bundeshaushalt 2025: mehr Unterstützung für Länder und
Kommunen gefordert - Bundesrat fordert, EU-Aktionsplan für
Stahl und Metalle schnell umzusetzen -
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz scharf kritisiert -
Umsetzung verschiebt sich
- Bundesrat billigt
Verlängerung der Mietpreisbremse
-
Bundesrat
fordert Anpassungen des Betriebsverfassungsgesetzes
-
Bundesrat
billigt Aussetzung des Familiennachzugs - Bund soll
Sondervermögen für die Länder unbürokratisch verteilen
-
Bundesrat bringt 21 unerledigte
Gesetzentwürfe erneut beim Bundestag ein
Länder fordern mehr Verbraucherschutz beim Online-Einkauf
außerhalb der EU Mit einer Entschließung, die
auf eine Initiative von Baden-Württemberg und
Mecklenburg-Vorpommern zurückgeht, hat der Bundesrat am 11.
Juli 2025 eine Reihe von Vorschlägen zum besseren
Verbraucherschutz bei Einkäufen im Internet unterbreitet.
Die Entschließung betrifft Angebote aus Nicht-EU-Staaten
auf Shopping-Seiten und Onlinemarktplätzen im Internet. Waren
aus Nicht-EU-Staaten Der Bundesrat fordert die
Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene
schnellstmöglich für einen besseren Verbraucherschutz
starkzumachen. Der Online-Handel müsse ebenso effektiv
kontrolliert werden wie der stationäre Handel.
Der
Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich in Brüssel dafür
einzusetzen, dass der Zollfreibetrag möglichst schnell
abgeschafft werde. Erweiterte Informationspflichten Außerdem
solle die Bundesregierung dafür eintreten, dass
Onlineplattformen klar und gut sichtbar über den Sitz des
Unternehmens, die Rücksendeadresse sowie Zoll und
Rücksendekosten informieren müssen.
Diese Angaben
müssten für die Kunden vor Vertragsschluss deutlich erkennbar
sein, um eine informierte Kaufentscheidung zu ermöglichen.
Haftung der Plattformbetreiber Um den Online-Handel aus
Drittstaaten effektiver zu kontrollieren, sei die volle
Haftung der Plattformbetreiber erforderlich, heißt es in der
Entschließung. Als letztes Mittel käme auch die Sperrung der
gesamten Plattform in Frage, bis nicht rechtskonforme
Angebote gelöscht würden.
Onlineplattformen sollten
für nicht konforme Produkte haften, es sei denn, sie könnten
einen in der EU ansässigen Wirtschaftsakteur nachweisen, der
für das Produkt verantwortlich ist. Nachschärfung der
Sorgfaltspflichten Aus Sicht des Bundesrates ist es
problematisch, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei
mangelhaften Produkten ihre Gewährleistungsrechte kaum
wahrnehmen.
Es erschiene ihnen geradezu aussichtslos,
den eigentlichen Anbieter zu ermitteln oder zu erreichen. Da
die Online-Plattformen häufig nur als Vermittler agierten,
nicht aber als Anbieter der Waren, sei es derzeit kaum
möglich, sie in Mithaftung zu nehmen. Es solle daher geprüft
werden, ob die Sorgfaltspflichten der Betreiber nachgeschärft
werden könnten. Dafür würde sich der geplante Digital
Fairness Act anbieten.
Ausbau von Zoll und
Produktsicherheitskontrollen Schließlich bitten die
Länder die Bundesregierung, sich für faire
Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen und
außereuropäischen Anbietern einzusetzen. Konkret könne dies
durch den Ausbau von Zoll- und Sicherheitskontrollen
geschehen. Zuständige Behörden und Einrichtungen müssten
durch digitale Modernisierungsmaßnahmen gestärkt werden.
Weiteres Verfahren Die Entschließung wird nun der
Bundesregierung zugestellt. Diese ist frei darin, ob und wie
sie die Vorschläge des Bundesrates aufnimmt.
Bundesrat beschließt Gesetz zur Umsetzung der RED III und
ebnet schnelleren Genehmigungsverfahren bei erneuerbaren
Energien den Weg Der Bundesrat hat in seiner
Sitzung am 11.07.25 dem Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung
der Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2023/2413
(RED III) zugestimmt. Damit wird die Energiewende
beschleunigt, Wirtschaft und Kommunen erhalten
Planungssicherheit und die Belange der Umwelt bleiben
gewahrt.
An dem Gesetzesvorhaben waren das
Bundesumweltministerium (BMUKN), das
Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) und das
Bundesbauministerium (BMWSB) beteiligt. Das neue Gesetz wird
wesentliche Teile der 2023 überarbeiteten Richtlinie (EU)
2018/2001 zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien in
nationales Recht überführen und dafür unter anderem
Änderungen am Immissionsschutzgesetz und am
Wasserhaushaltsgesetz vornehmen.
Damit setzt die
Bundesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.
Ziel ist es, den Ausbau Erneuerbarer Energien zu erleichtern.
Wichtiges Element ist die Ausweisung von sogenannten
Beschleunigungsgebieten für Windenergieanlagen an Land
einschließlich zugehöriger Energiespeicher am selben
Standort, die im Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz
geregelt wird.
Damit können Vorhaben innerhalb dieser
Gebiete in einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren
nach den neuen Bestimmungen im
Windenergieflächenbedarfsgesetz genehmigt werden – digital,
bürokratiearm und pragmatisch.
Dadurch wird zugleich
eine Anschlussregelung für Windenergieanlagen an Land an die
EU-Notfall-Verordnung geschaffen, deren
Genehmigungserleichterungen zum 30. Juni 2025 ausgelaufen
sind. Von der Richtlinie vorgesehene Beschleunigungsmaßnahmen
für alle Erneuerbare-Energien-Vorhaben, zum Beispiel
Windenergie, Solarenergie, Geothermie und Wärmepumpen, auch
außerhalb von Beschleunigungsgebieten, werden durch
Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes und des
Wasserhaushaltsgesetzes ebenfalls umgesetzt. Das Gesetz tritt
unmittelbar nach seiner Verkündung in Kraft.
Bundesrat gibt grünes Licht für den
„Investitionsbooster“ Der Bundesrat hat in seiner
Sitzung am 11. Juli 2025 dem vom Bundestag beschlossenen
Investitionssofortprogramm für Wirtschaftswachstum einstimmig
zugestimmt.
Mehr Abschreibungen, weniger Steuern Um
neue Investitionen in der Wirtschaft zu fördern, sieht das
Gesetz vor, dass Unternehmen ihre Ausgaben für Maschinen und
Geräte in diesem und in den nächsten beiden Jahren degressiv
mit bis zu 30 Prozent von der Steuer abschreiben können.
Durch die geringere steuerliche Belastung hätten die
Unternehmen nach der Anschaffung schneller wieder Geld für
weitere Investitionen, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Nach dem Auslaufen des sogenannten "Investitionsboosters"
wird ab dem Jahr 2028 schrittweise die Körperschaftsteuer
gesenkt - von derzeit 15 Prozent auf zehn Prozent im Jahr
2032.
Elektrische Dienstwagen fördern Das
Sofortprogramm setzt auch Kaufanreize für Elektroautos als
Dienstwagen und macht den Erwerb eines reinen Elektroautos
für Unternehmen steuerlich attraktiver. Hierzu sieht es eine
75-prozentige Abschreibungsmöglichkeit im Jahr des Autokaufs
vor, wobei sich die Preisobergrenze von 75.000 auf 100.000
Euro pro Wagen erhöht. Forschungszulage anheben
Zudem weitet das Gesetz die Forschungszulage aus, um
Investitionen in Forschung und Entwicklung anzukurbeln. Für
den Zeitraum von 2026 bis 2030 wird die Obergrenze zur
Bemessung der Zulage von derzeit zehn auf zwölf Millionen
Euro angehoben.
Inkrafttreten Da der Bundesrat dem
Gesetz zugestimmt hat, kann es nun ausgefertigt und verkündet
werden. Es tritt größtenteils am Tag nach der Verkündung in
Kraft; die Änderung des Forschungszulagengesetzes tritt zum
1. Januar 2026 in Kraft.
Bundeshaushalt 2025:
Bundesrat fordert mehr Unterstützung für Länder und Kommunen
In ihrer am 11. Juli 2025 beschlossenen Stellungnahme zum
Entwurf des Haushaltsgesetzes 2025 weisen die Länder auf die
negativen Folgen der aktuellen Wirtschaftsschwäche und der
weltweiten Unsicherheit für die Haushalte von Bund, Ländern
und Kommunen hin. Sie begrüßen das geschaffene
Sondervermögen des Bundes über 500 Milliarden Euro für
zusätzliche Investitionen in Infrastruktur und
Klimaneutralität. Der darin enthaltene Anteil von 100
Milliarden Euro für Investitionen in den Ländern und Kommunen
sei ein wichtiger Beitrag zum Abbau des Investitionsstaus.
Ruf nach Reformen Gleichzeitig fordert der Bundesrat
weitere strukturelle Reformen, etwa bei der gesetzlichen
Renten-, Pflege- und Krankenversicherung, den
Transferleistungen sowie beim Vergabe- und Baurecht. Hier
müsse die Bundesregierung schnell handeln.
Auch
müssten die notwendigen Investitionen in Infrastruktur und
Klimaneutralität umfassend umgesetzt werden können.
Investitionen aus dem neuen Sondervermögen des Bundes und aus
dem „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) könnten nur dann
ihre volle Wirkung entfalten, wenn Länder und Kommunen sie
nicht mitfinanzieren müssten.
Mehr Hilfe für die
Länder bei Flüchtlingsbetreuung und Nahverkehr Der
Bundesrat weist darauf hin, dass Länder und Kommunen in den
letzten Jahren in überregionalen und regionalen Notlagen
viele Maßnahmen finanziert haben. Ihre Haushalte seien
dadurch erheblich belastet worden. Angesichts erwarteter
sinkender Steuereinnahmen müssten gleichzeitig der Ausbau der
öffentlichen Infrastruktur, die Dekarbonisierung, die Folgen
der Fluchtmigration und nicht zuletzt Bildung und
Digitalisierung finanziert werden. Besonders bei der
Versorgung und Integration von Flüchtlingen müsse der Bund
Länder und Kommunen stärker unterstützen als bisher.
Zudem solle er für einen bezahlbaren Personennahverkehr
einstehen. Aus Sicht der Länder steht der Bund in der
Pflicht, die Attraktivität und die Verlässlichkeit der
öffentlichen Verkehrsmittel zu erhalten, damit diese auch mit
Blick auf Umwelt und Klima stärker genutzt werden.
Bund soll seine Maßnahmen finanziell absichern Der Bund
stoße regelmäßig Maßnahmen an, lasse diese aber von den
Ländern finanzieren, stellt der Bundesrat fest. Aus Gründen
der Planbarkeit müsse künftig von Anfang an rechtssicher
feststehen, dass der Bund seine Initiativen dauerhaft und
dynamisch mitfinanziert.
Bundesregierung
plant Ausgaben vom 503 Milliarden Euro In dem
Haushaltsentwurf für das laufende Jahr, den die neue
Bundesregierung dem Bundesrat vorgelegt hat, sind Ausgaben in
Höhe von 503 Milliarden Euro und Einnahmen in Höhe von 421
Milliarden Euro vorgesehen. Die geplante Nettokreditaufnahme
von 82 Milliarden Euro ist deutlich höher als im Vorjahr.
Sie entspreche aber dem durch die reformierte Schuldenbremse
erlaubten Betrag, so die Bundesregierung. Auch die Ausgaben
für Sicherheit und Verteidigung sind deutlich höher als zuvor
und erreichen eine NATO-Quote von 2,4 %.
Ziel des
Haushaltsgesetzes sei es nach Angaben der Bundesregierung,
Investitionen für Wirtschaftswachstum zu ermöglichen,
Arbeitsplätze zu sichern und Deutschlands innere und äußere
Sicherheit zu modernisieren.
Etat des Bundesrates
Auch der Etat des Bundesrates als Verfassungsorgan des Bundes
ist übrigens Teil des Bundeshaushaltes - wenn auch mit
geplant gut 38,5 Millionen einer der kleinsten Einzelpläne.
Wie es weitergeht Seine Stellungnahme leitet der
Bundesrat nun der Bundesregierung zu. Sie verfasst eine
Gegenäußerung und legt dann beide Dokumente dem Bundestag
vor. Dieser hatte am Mittwoch vor dem Bundesratsplenum – in
der sogenannten Haushaltswoche – mit seinen Beratungen
begonnen. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des
Haushaltsgesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal
abschließend damit.
Bundesrat fordert,
EU-Aktionsplan für Stahl und Metalle schnell umzusetzen
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung in
einer am 11. Juli 2025 gefassten Entschließung, den
europäischen Aktionsplan für Stahl und Metalle so schnell wie
möglich umzusetzen. Ziel sei es, die Zukunftsfähigkeit und
Wettbewerbsfähigkeit der Stahlindustrie in Deutschland
nachhaltig zu sichern.
Aus Sicht der Länder geht es
dabei insbesondere um folgende Maßnahmen:
Wettbewerbsfähige Stromkosten
Da die Stahlindustrie
besonders energieintensiv sei, müsse die EU helfen, die
Unternehmen bei den Stromkosten zu entlasten, indem zum
Beispiel die Übertragungsnetzentgelte reduziert werden. Um
erneuerbare Energien in ein sicheres und wettbewerbsfähiges
System integrieren zu können, müssten Transport und
Speicherinfrastrukturen zügig ausgebaut werden.
Konsequenter Handelsschutz
Der Bundesrat spricht sich
dafür aus, die bestehenden Schutzmaßnahmen im Handel
langfristig zu verbessern, um unfairen Importen, Preisdumping
und illegalen Subventionen entgegenzuwirken. Insbesondere
sollten die im Juni 2026 auslaufenden Schutzmaßnahmen
(safeguards) verlängert werden. Wirksamer Carbon-Leakage
Schutz
Die Länder begrüßen die Kommissionsvorschläge
für ein verbessertes europäisches CO₂-Grenzausgleichssystem.
Sie fordern jedoch, bestehende Schlupflöcher zu schließen und
die Bürokratie weiter abzubauen. Das System müsse auch
tatsächlich dazu beitragen, CO₂-Verlagerungen zu vermeiden
und nicht etwa unbeabsichtigt Anreize dafür schaffen, die
Produktion aus der EU heraus zu verlagern. Weitere
Maßnahmen
Weiterhin enthält die Entschließung
Vorschläge, im Bund die Leitmärkte für klimafreundliche
und -neutrale Produkte zu stärken, eine Strategie zur
Sicherung hochwertiger Schrott-Importe voranzutreiben sowie
den raschen Ausbau einer grenzüberschreitenden
Wasserstoffinfrastruktur zu beschleunigen, damit die
Stahlindustrie kostengünstig grünen Wasserstoff beziehen
kann.
Einberufung eines Stahlgipfels Schließlich
fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, einen
Stahlgipfel mit allen betroffenen Unternehmen und Ländern
anzusetzen. Dabei sollen gemeinsam konkrete Schritte zur
Sicherung des Stahlstandorts Deutschland entwickelt werden.
Ziele des europäischen Aktionsplans
In dem im März
2025 von der EU-Kommission vorgelegten Aktionsplan sind
Maßnahmen enthalten, die unter anderem eine
erschwingliche und sichere Energieversorgung für den Sektor
gewährleisten, die Verlagerung von CO₂-Emissionen
verhindern, europäische Industriekapazitäten schützen und
ausbauen sowie hochwertige Arbeitsplätze erhalten sollen.
Wie es weitergeht Die Entschließung wird der
Bundesregierung übermittelt. Gesetzliche Vorgaben, wann und
wie diese sich mit den Vorschlägen des Bundesrats
auseinanderzusetzen habe, gibt es nicht.
Bundesrat kritisiert Tierhaltungskennzeichnungsgesetz scharf
- Frist zur Umsetzung verschiebt sich Die
Umsetzungsfrist für das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz wird
bis zum 1. März 2026 verlängert. Eine entsprechende
Gesetzesänderung passierte am 11. Juli 2025 den Bundesrat.
Kennzeichen für frisches Schweinefleisch
Lebensmittelunternehmen haben nun mehr Zeit, die Vorgaben des
im August 2023 in Kraft getretenen Gesetzes umzusetzen.
Ursprünglich war vorgesehen, dass schon ab dem 1. August 2025
auf verpacktem oder offen verkauftem Schweinefleisch aus
Deutschland erkennbar sein muss, unter welchen Bedingungen
das Tier gehalten wurde.
Die Agrarminister der Länder
hatten zuvor auf mögliche Schwierigkeiten beim Vollzug des
Gesetzes hingewiesen. Auch aus der Wirtschaft kamen Bedenken,
dass die Frist für die Umstellung zu kurz sei.
Bundesrat bemängelt erhebliche Schwachstellen im Gesetz In
einer Entschließung zu dem Gesetz begrüßt der Bundesrat zwar
die Fristverlängerung, übt aber gleichzeitig deutliche Kritik
am Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Es enthalte gravierende
Schwachstellen und Lücken und verfüge über kein
ganzheitliches Konzept zum Umbau der Nutztierhaltung in
Deutschland.
Zu den genannten Schwachstellen zählen
unter anderem: die Beschränkung auf Schweinemast und
Frischfleisch von Mastschweinen, fehlende Anforderungen an
die Haltung von Mastschweinen der Haltungsstufen 3 und 4, das
Fehlen eines Finanzierungskonzepts, die Ungleichbehandlung
in- und ausländischer Produkte.
Darüber hinaus fordert
der Bundesrat, dass ein sogenanntes Downgrading möglich sein
soll, so dass Fleisch aus einer höheren Haltungsform aufgrund
von Absatzschwierigkeiten zeitweise unter der Bezeichnung
einer niedrigeren Haltungsform vermarktet werden kann.
Der Bundesrat kritisiert ferner den hohen Vollzugsaufwand
für die Länder sowie den „völlig unverhältnismäßigen“
Bürokratieaufwand, der für Betriebe und Behörden durch die
Regelungen entsteht.
Anlasslose Routine-Kontrollen
Die Länder bemängeln auch, dass sowohl bei der Tierhaltung
als auch im Lebensmittelbereich künftig anlasslose
Vor-Ort-Kontrollen möglich sein sollen. Dadurch würden
Überwachungshäufigkeit und -umfang erheblich gesteigert -
diese Kontrollen führten zu einer erhöhten Belastung von
Wirtschaft und Verwaltung. Es stelle sich die Frage, warum
der Bundesregierung die bisher geplanten Kontrollen nicht
ausreichen, zumal sich das System noch im Aufbau befände.
Kritik der Länder lange bekannt
Bereits im
vorangegangenen Gesetzgebungsverfahren zum
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz hatten die Länder bei der
ersten und zweiten Beratung im Bundesrat ihre Bedenken
deutlich gemacht. Viele der wesentlichen Kritikpunkte und
Forderungen für ein verbessertes Gesetz sind jedoch nicht
aufgegriffen worden.
Bundesrat billigt
Verlängerung der Mietpreisbremse Die
Mietpreisbremse läuft weiter bis zum 31. Dezember 2029. Der
Bundesrat hat ein Gesetz des Bundestages mit der verlängerten
Frist am 11. Juli 2025 gebilligt. Instrument für
angespannte Wohnungsmärkte
Im Kern regelt die
Mietpreisbremse, dass die Miete bei der Neu- und
Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens
zehn Prozent übersteigen darf. Dies gilt nur für Gebiete mit
angespannten Wohnungsmärkten. Dazu zählen Regionen, in denen
die Mieten deutlich stärker steigen als im Bundesdurchschnitt
oder in denen die Bevölkerung besonders stark wächst, ohne
dass der Wohnungsneubau damit Schritt hält. Welche Gebiete
dazu gehören, legen die jeweiligen Landesregierungen fest.
Bisherige Regelung vor dem Auslaufen Die
Mietpreisbremse existiert seit 2015. Ohne die Verlängerung
würde sie zum 31. Dezember 2025 auslaufen. Zudem konnte
bisher ein Gebiet nur für die Dauer von fünf Jahren zum
angespannten Wohnungsmarkt erklärt werden – diese zeitliche
Einschränkung entfällt nun. Weiterhin angespannter
Wohnungsmarkt
Die Verlängerung der Mietpreisbremse
begründet der Bundestag mit dem weiter angespannten
Mietwohnungsmarkt in Ballungszentren. Liefe die
Mietpreisbremse zum Ende des Jahres aus, könnte dies zusammen
mit den steigenden Energiekosten und den anderweitig hohen
Preisen dazu führen, dass Menschen mit niedrigem, aber auch
durchschnittlichem Einkommen – insbesondere Familien mit
Kindern – aus ihren angestammten Wohnvierteln verdrängt
werden. Inkrafttreten
Da der Vermittlungsausschuss
nicht angerufen wurde, kann das Gesetz nun ausgefertigt und
im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt am Tag nach
der Verkündung in Kraft.
Digitalisierung und
Mitbestimmung: Bundesrat fordert Anpassungen des
Betriebsverfassungsgesetzes In einer auf
Initiative mehrerer Länder am 11. Juli 2025 gefassten
Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf,
die Rechte und Möglichkeiten der Betriebsräte an aktuelle
Entwicklungen anzupassen. Fortschreitende Digitalisierung
Mit der Entschließung würdigen die Länder die
betriebliche Mitbestimmung als tragende Säule der sozialen
Marktwirtschaft und als Ausdruck gelebter Demokratie.
Betriebsräte seien ein Grundpfeiler guter Arbeit. Die
Arbeitswelt habe sich in den vergangenen Jahren durch die
fortschreitende Digitalisierung jedoch so verändert, dass
Betriebsräte nach der bestehenden Rechtslage nicht mehr
effektiv an allen wesentlichen unternehmerischen
Entscheidungen beteiligt werden. Die Bundesregierung müsse
daher das Betriebsverfassungsgesetz reformieren und die
betriebliche Mitbestimmung modernisieren.
Arbeitnehmerbegriff reformieren So sei beispielsweise der
Begriff des Arbeitnehmers zu überarbeiten. Oft sei es kaum
noch möglich, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von
selbständig Tätigen zu unterscheiden, heißt es in der
Begründung. Das Betriebsverfassungsgesetz müsse auch bei
arbeitnehmerähnlichen Personen gelten. Datenschutz und
künstliche Intelligenz
Auch seien die Rechte des
Betriebsrates beim Schutz von Beschäftigtendaten zu
erweitern: Gerade im Hinblick auf den Einsatz künstlicher
Intelligenz sowie von Homeoffice- und Gleitzeitregelungen sei
es dringend geboten, den Betriebsrat einzubeziehen, um
verlässliche Datenschutzregelungen zu erarbeiten.
„Union-Busting“ Zudem fordert der Bundesrat die
Bundesregierung auf zu prüfen, wie es Beschäftigten auch bei
modernen Arbeitsmodellen ermöglicht oder erleichtert werden
könne, einen örtlich erreichbaren Betriebsrat zu gründen.
Gerade in der Gründungsphase von Betriebsgremien müssten
diese besser vor Behinderungen und Beeinträchtigungen ihrer
Arbeit (sogenanntes „Union-Busting“) geschützt werden. So
hätten Arbeitgeber zwischen 2020 und 2022 in 21,2 Prozent der
Fälle erstmalige Betriebsratswahlen und Neugründungen
behindert oder dies zumindest versucht.
Digitale und
hybride Verfahren Sitzungen in Form von Video- oder
Telefonkonferenzen hätten in den vergangenen Jahren in der
Arbeitswelt eine immer größere Rolle gespielt. Diese
Verfahren sollten auch für Betriebsräte zugelassen werden.
Betriebsversammlungen und Betriebsratswahlen könnten künftig
ebenso digital oder hybrid gestaltet werden.
Weiteres
Verfahren Die Entschließung wird der Bundesregierung
zugeleitet. Gesetzliche Vorgaben, wann und wie diese sich
damit beschäftigt, gibt es nicht.
Bundesrat billigt Aussetzung des Familiennachzugs
Der Bundesrat hat am 11. Juli 2025 das vom Bundestag
beschlossene Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu
subsidiär Schutzberechtigten gebilligt. Ein Antrag auf
Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit.
Begrenzung der Migration Das Gesetz ändert zunächst
die Ziele des Aufenthaltsgesetzes. Künftig soll der Zuzug von
Ausländern durch das Gesetz nicht nur gesteuert, sondern auch
begrenzt werden. Damit werde auch ein deutliches Signal ins
In- und Ausland gesetzt, dass unerlaubte Einreisen und
Aufenthalte in Deutschland nicht hingenommen würden, so die
Gesetzesbegründung.
Aussetzung des Familiennachzugs
Das Gesetz sieht unter anderem vor, den Familiennachzug zu
subsidiär Schutzbedürftigen für zwei Jahre auszusetzen. Dies
betrifft Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland, die
zwar nicht wie Asylberechtigte oder Flüchtlinge aus
bestimmten Gründen verfolgt werden, denen aber dennoch in
ihrer Heimat schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.
Engste Familienangehörige – also Ehegatten, minderjährige
Kinder und Eltern – konnten bisher aus humanitären Gründen
eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Bundesweit durften
zuletzt monatlich 1.000 entsprechende Visa erteilt werden.
Hohe Belastung der Kommunen Das Ausschöpfen dieses
Kontingents beim Familienzuzug hätte die Kommunen in den
Jahren 2023 und 2024 zusätzlich zu der hohen Zahl an weiteren
Schutzsuchenden und Familiennachzugsfällen vor große
Herausforderungen gestellt, heißt es in der
Gesetzesbegründung. Häufig reisten Schutzsuchende allein ein,
und die Familienangehörigen stellten später den Antrag auf
Familienzusammenführung. Die Kommunen müssten dann Wohnraum
für größere Familien organisieren. Länder und Kommunen hätten
vor diesem Hintergrund verstärkt vor drohender
Obdachlosigkeit von Schutzsuchenden gewarnt.
Inkrafttreten Das Gesetz kann nun ausgefertigt und
verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in
Kraft.
Bund soll Sondervermögen für die Länder
unbürokratisch verteilen Am 11. Juli 2025 haben
sich die Länder zum Entwurf des Länder- und
Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes der
Bundesregierung geäußert. Dieses regelt die Verteilung der
100 Milliarden Euro aus dem im März geschaffenen
Sondervermögen für Infrastrukturmaßnahmen. Gelder reichen
nicht aus
In seiner Stellungnahme zeigt sich der
Bundesrat besorgt, dass die Summe von 100 Milliarden Euro
nicht ausreichen werde, um den bestehenden
Investitionsrückstau vollständig abzuarbeiten. Es seien
weitere Mittel zu mobilisieren. So könne der Bund aus den
verbleibenden 400 Milliarden Euro des Sondervermögens weitere
Investitionen der Länder und Kommunen fördern, zum Beispiel
durch Investitionsprogramme für den Nahverkehr.
Baunebenkosten und Planungsleistungen Nach Ansicht der
Länder sollte das Gesetz eindeutig regeln, dass zu den
förderfähigen Maßnahmen auch Baunebenkosten und
Planungsleistungen sowie Gutachten und Untersuchungen
gehören, also auch Architekten und Ingenieure aus dem
Sondervermögen bezahlt werden können.
Der
Gesetzentwurf sieht vor, dass Maßnahmen, die vor dem 1.
Januar 2025 begonnen wurden, nicht durch das Sondervermögen
finanziert werden können. Die Länder gehen davon aus, dass
sich dieses Datum auf den Beginn der Bauarbeiten bezieht,
sodass auch vorab erfolgte Planungs- und Beratungsleistungen
für diese Maßnahmen aus dem Sondervermögen bezahlt werden
können. Sie fordern, dies im Gesetz klarzustellen.
Weniger Bürokratie Der Bundesrat fordert, die Gelder auf
einfache und bürokratiearme Weise zu verteilen. Die bisher im
Gesetzentwurf vorgesehenen Berichtspflichten und
Bewirtschaftungsvorgaben führten zu einem zu hohen
Verwaltungsaufwand. Daher solle der Bund die Mittel
vollständig und unmittelbar den Ländern zuleiten. Was das
Gesetz vorsieht
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung
regelt, wie der Länder- und Kommunenanteil des
Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität verteilt
wird. Dies geschieht in Anlehnung an den Königsteiner
Schlüssel, der sich zu zwei Dritteln aus dem Steueraufkommen
und zu einem Drittel aus der Bevölkerungszahl der Länder
zusammensetzt. Investiert werden kann in die Infrastruktur in
den Bereichen Bevölkerungsschutz, Verkehr, Krankenhaus und
Pflege, Energie, Bildung, Betreuung, Wissenschaft, Forschung
und Digitalisierung.
Nächste Schritte Die
Stellungnahme der Länder wird an den Bundestag weitergeleitet
- zuvor kann sich die Bundesregierung zu den Vorschlägen der
Länder äußern. Wenn der Bundestag das Gesetz beschlossen hat,
kommt es erneut in den Bundesrat, der dann entscheidet, ob er
dem Gesetz zustimmt.
Bundesrat bringt 21
unerledigte Gesetzentwürfe erneut beim Bundestag ein
Die Länder haben im Plenum am 11. Juli 2025 entschieden,
für 21 Gesetzentwürfe des Bundesrates einen neuen Anlauf zu
starten. Die Entwürfe waren bereits während der letzten
Legislaturperiode in den Bundestag eingebracht, dort aber
nicht abschließend beraten worden. Anders als der Bundesrat
kennt der Deutsche Bundestag Legislaturperioden.
Die
Abgeordneten sind nur für die jeweilige Wahlperiode gewählt,
die in der Regel vier Jahre dauert. Dies hat zur Folge, dass
sämtliche Vorlagen, die der Bundestag in einer
Legislaturperiode nicht behandeln kann, mit deren Ende
erledigt sind. Der neu gewählte Bundestag beginnt wieder bei
null - er muss sich nicht mit mehr mit „Altlasten“ aus der
vorherigen Legislaturperiode beschäftigen.
Grundsatz
der Diskontinuität Dieser sogenannte Grundsatz der
Diskontinuität hat Folgen für die Arbeit des Bundesrates,
auch wenn er selbst ihm nicht unterliegt. Die Länder können
über den Bundesrat eigene Gesetzentwürfe beim Bundestag
einbringen und machen von dieser Möglichkeit auch Gebrauch.
Dem Bundestag steht es allerdings frei, wann er sich mit
diesen Länderinitiativen auseinandersetzt - gesetzliche
Fristen gibt es dafür nicht.
Daher kommt es vor, dass
Gesetzentwürfe des Bundesrates in einer Legislaturperiode vom
Bundestag nicht oder nicht abschließend beraten werden. Damit
der Gesetzentwurf mit Ende der Legislaturperiode nicht
hinfällig wird und sich der neu gewählte Bundestag überhaupt
damit beschäftigen kann, müssen die Länder den Entwurf erneut
beim Bundestag einbringen.
Diese Neueinbringung wird
Reprise genannt. Den Antrag, das Gesetz erneut einzubringen,
stellt regelmäßig das Land, das auch den ursprünglichen
Gesetzentwurf erarbeitet hat. Überblick über die Reprisen der
1056. Sitzung In seiner Sitzung am 11. Juli 2025 hat der
Bundesrat beschlossen, folgende Gesetzentwürfe erneut beim
Deutschen Bundestag einzubringen: TOP 13:
Erstattungbetrag als Geldleistung bei gesetzlicher
Unfallversicherung TOP 14:
Bagatellgrenze bei Rückabwicklung der Agrarförderung
TOP 16:
Schnellere Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt
TOP 17:
Ausweiskontrollen beim Boarding von Flugzeugen TOP
18:
Beschleunigte Verwaltungsprozesse bei Asylverfahren
TOP 19:
Mehr Flexibilität bei Beschäftigung und Vergütung von
Forschungspersonal TOP 20:
Härteres Vorgehen gegen Mietwucher TOP 21:
Höhere Strafen bei Verkehrsdelikten mit Todesfolge
TOP 22:
Härtere Strafen für Angriffe auf Ehrenamtliche TOP
23:
Klarheit im Verhältnis von Datenschutz und Wettbewerbsrecht
TOP 24:
Höhere Hürden für Strafverteidigung durch juristische Laien
TOP 25:
Strafen für bösartige Deepfakes TOP 26:
Begrenzte Haftung für Ehrenamtliche im Vereinsrecht
TOP 27:
Erleichterte audiovisuelle Vernehmungen bei minderjährigen
Zeugen TOP 28:
Eilmaßnahmen bei Krisenintervention im Maßregelvollzug
TOP 29:
Herrenlose Konten von Verstorbenen TOP 30:
Photovoltaikanlagen in Hochwasserschutzgebieten TOP
32:
Solaranlagen in Kleingärten TOP 65:
Erweiterung der Strafbarkeit von Kindesentführungen
TOP 67:
Begrenzte Halterpflichten bei der Überprüfung von
Führerscheinen TOP 76:
Bessere Kooperation im Kinderschutz
|
- Digitalisierung beim Grundstückskauf: NeuenrGesetzentwurf - Gesetzentwurf zum
elektronischen Widerrufsbutton
|
Digitalisierung beim
Grundstückskauf: Berlin, 9. Juli 2025 -
Grundstückskaufverträge sollen künftig komplett digital
vollzogen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute
veröffentlicht hat. Konkret geht es dabei um den Austausch
von Dokumenten und Informationen zwischen Notaren, Gerichten
und Behörden im Nachgang der Beurkundung eines
Immobilienvertrags.
Bislang findet dieser Austausch
weitgehend postalisch statt. Künftig soll er vollständig
elektronisch erfolgen. Gleiches soll für die gerichtliche
Genehmigung eines notariellen Rechtsgeschäfts und für die
Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten der Notare gelten.
Entsprechende notarielle Rechtsgeschäfte können so schneller,
effizienter und gleichwohl sicher durchgeführt werden.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des
Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen
Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der
steuerlichen Anzeigen der Notare, sieht dazu im Einzelnen
folgende Inhalte vor:
Anzeigen, Anträge und
Genehmigungen zum Vollzug von Grundstückskaufverträgen fortan
elektronisch Die nach dem Baugesetzbuch, dem
Grundstückverkehrsgesetz und der Grundstückverkehrsordnung
erforderlichen Anzeigen, Anträge und Genehmigungen, die
zwischen Notaren und den Verwaltungsbehörden der Länder und
Gemeinden ausgetauscht werden, sollen künftig ausschließlich
elektronisch versandt werden. Gleiches gilt für den Austausch
zwischen Notaren und Gerichten im Rahmen gerichtlicher
Genehmigungen notarieller Rechtsgeschäfte und zwischen
Notaren und der Finanzverwaltung. Dafür kommen strukturierte
Datensätze zum Einsatz, die eine automatisierte, sichere
Bearbeitung ermöglichen sollen.
Für den Austausch
zwischen Notaren und der Verwaltung beziehungsweise den
Gerichten ist die Nutzung des elektronischen Gerichts- und
Verwaltungspostfachs (EGVP) vorgesehen. Dabei handelt es sich
um eine elektronische Kommunikationsinfrastruktur für die
verschlüsselte Übertragung von Dokumenten und Akten zwischen
authentifizierten Teilnehmern.
Für den Austausch
zwischen Notaren und der Finanzverwaltung ist hingegen die
Nutzung von ELSTER vorgesehen. ELSTER ermöglicht eine
effiziente, zeitgemäße, medienbruchfreie und hochsichere
elektronische Übertragung jeglicher Steuerdaten zwischen
Bürgern, Steuerberatern, Arbeitgebern, Kommunen, Verbänden,
Finanzbehörden und sonstigen Institutionen.
Implementierung und Zeitplan Die Zeitpunkte, ab denen die
elektronische Kommunikation möglich oder verpflichtend ist,
sollen teilweise durch Rechtsverordnung bestimmt werden
können. Dabei wird die Verordnungskompetenz für den Austausch
zwischen den Notaren und den Verwaltungsbehörden den Ländern
übertragen.
Die entsprechenden Verordnungen dürfen
allerdings keinen Zeitpunkt nach dem 1. Januar 2027 vorsehen.
Die elektronische Kommunikation zwischen Notaren und
Gerichten wird verpflichtend mit dem Zeitpunkt des
Inkrafttretens des Gesetzentwurfs. Die elektronische
Kommunikation zwischen Notaren und der Finanzverwaltung wird
stufenweise eingeführt, beginnend mit der Veräußerungsanzeige
der Notare zum genannten Zeitpunkt des Inkrafttretens.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung soll spätestens zum 1.
Januar 2028 einbezogen werden. Die übrigen steuerlichen
Anzeigen der Notare sollen folgen, sobald die technischen und
organisatorischen Voraussetzungen hierfür geschaffen wurden.
Der Entwurf wurde heute an Länder und Verbände verschickt
und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die
interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 15.
August 2025 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden
ebenfalls auf der Internetseite veröffentlicht. Ein
Gesetzentwurf mit ähnlicher Zielsetzung wurde bereits in der
vergangenen Legislaturperiode veröffentlicht. Das
Gesetzgebungsverfahren konnte seinerzeit nicht abgeschlossen
werden.
Vertragswiderruf unkompliziert
durch einen Klick: BMJV legt Gesetzentwurf zum elektronischen
Widerrufsbutton vor Verbraucherinnen und
Verbraucher sollen es künftig vielfach einfacher haben, wenn
sie einen im Internet geschlossenen Vertrag widerrufen
wollen: Unternehmen sollen verpflichtet werden, den
elektronischen Widerruf per Schaltfläche (Button) zu
ermöglichen. Diese und weitere Änderungen sieht ein
Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Mit ihm
sollen geänderte EU-Vorgaben zu Verbraucher- und
Versicherungsverträgen umgesetzt werden.
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr.
Stefanie Hubig erklärt dazu: „So einfach wie das Bestellen
im Internet geht – so einfach soll auch das Widerrufen sein:
mit einem Klick. Mit dem elektronischen Widerrufsbutton
werden wir Verbraucherinnen und Verbrauchern das Leben
leichter machen.
Was muss ich für den Widerruf nochmal
tun? Wohin muss ich meinen Widerruf schicken? Wer widerrufen
will, soll sich mit diesen Fragen künftig nicht mehr
herumschlagen müssen. Der Vertragsschluss per Klick ist schon
heute vielfach Standard. Das muss auch für den Widerruf
gelten. Mit dem Widerrufsbutton stärken wir den Schutz vor
Verträgen, die man eigentlich gar nicht will.“
Der
Gesetzentwurf zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des
Versicherungsvertragsrechts setzt die geänderte
EU-Verbraucherrechterichtlinie um. Die Vorgaben sind bis zum
19. Dezember 2025 umzusetzen. Vorgesehen sind insbesondere
folgende Änderungen:
1. Einführung einer
elektronischen Widerrufbuttons Unternehmen sollen
verpflichtet werden, einen elektronischen Widerrufsbutton
bereitzustellen. Dies soll in Bezug auf Waren,
Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen gelten.
Deutschland hat sich auf EU-Ebene erfolgreich dafür
eingesetzt, dass eine solche elektronische
Widerrufsmöglichkeit verpflichtend wird.
2.
Angemessene Erläuterungen von Finanzdienstleistungen Damit
Verbraucherinnen und Verbraucher eine Finanzdienstleistung
und die Folgen, die sich aus dem Vertrag ergeben können,
besser verstehen, sollen Unternehmen ihnen künftig solche
Verträge angemessen erläutern müssen. Damit soll
sichergestellt werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher
eine informierte Vertragsabschlussentscheidung treffen. Bei
Online-Tools sollen Verbraucherinnen und Verbraucher
zusätzlich eine direkte persönliche Kontaktaufnahme verlangen
können.
3. Einschränkung des „ewigen Widerrufsrechts“
Künftig soll ein Vertrag über Finanzdienstleistungen
höchstens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss
widerrufen werden können – vorausgesetzt, die Verbraucherin
oder der Verbraucher wurde über das Widerrufsrecht belehrt.
Bei Lebensversicherungen soll eine Ausschlussfrist von 24
Monaten und 30 Tagen gelten. Bislang ist es möglich, dass
entsprechende Verträge – trotz erfolgter Belehrung – ohne
Befristung widerrufen werden können.
Nach geltendem
Recht führen nämlich auch nebensächliche Verstöße gegen
gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten dazu, dass
die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen
beginnt. Man spricht insoweit von einem „ewigen
Widerrufsrecht“. Dies führt häufig zu unbilligen Ergebnissen,
wenn ein Belehrungsfehler völlig nebensächlich war.
4.
Kein Anspruch auf Vertragsbedingungen in Papierform mehr
Unternehmer sollen die Vertragsbedingungen künftig nicht mehr
in Papierform übermitteln müssen. Bislang müssen sie dies auf
Verlangen tun. Mit der Änderung soll der zunehmenden
Digitalisierung Rechnung getragen und sollen Unternehmen
entlastet werden.
Ein Diskussionsentwurf wurde am 9.
Dezember 2024 auf der Website des BMJV veröffentlicht, um die
interessierten Kreise frühzeitig zu informieren. Daraufhin
eingegangene Stellungnahmen wurden bereits berücksichtigt.
Der Referentenentwurf wurde heute an die Länder und
Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV
veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun
Gelegenheit, bis zum 1. August 2025 Stellung zu nehmen. Die
Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV
veröffentlicht.
|
Gesetzentwurf: Neue Regeln für die
Anfechtung der Vaterschaft durch leibliche Väter
|
Berlin, 4. Juli 2025 - Das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat
heute einen Gesetzentwurf veröffentlicht, mit dem das Urteil
des Bundesverfassungsgerichts zum Anfechtungsrecht leiblicher
Väter umgesetzt werden soll. Der Entwurf sieht neue Regeln
vor für den Fall, dass der leibliche Vater eines Kindes die
rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes für das Kind
anfechten will. Mit der Neuregelung soll den Grundrechten
aller Beteiligten angemessen Rechnung getragen werden. Dabei
soll das Lebensalter des Kindes maßgeblich Berücksichtigung
finden.
Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu: „Das
Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber im letzten Jahr
einen klaren Auftrag gegeben: Die Regeln für die
Vaterschaftsanfechtung im BGB müssen überarbeitet werden. Das
geltende Recht verletzt in bestimmten Fallkonstellationen
Väter in ihren Grundrechten. Wir werden diesen Auftrag jetzt
umsetzen. Dabei gehen wir behutsam vor. Abstammungsrecht
ist eine besonders sensible Materie. Wir müssen den
Grundrechten aller Beteiligten - Eltern und Kinder - Rechnung
tragen. Unser Gesetzentwurf schlägt eine ausgewogene Lösung
vor. Eine sozial-familiäre Beziehung zwischen einem Kind und
seinem rechtlichen Vater wird auch künftig wesentlich ins
Gewicht fallen, wenn der leibliche Vater die Vaterschaft
eines anderen Mannes anficht. Denn oft dient der
rechtliche Schutz dieser Beziehung gerade dem Kindeswohl.
Zugleich wird unsere Regelung sicherstellen, dass ein
leiblicher Vater bessere Möglichkeiten hat, auch als
rechtlicher Vater Verantwortung für sein Kind zu übernehmen.
Wir gehen damit einen wichtigen ersten Schritt - hin zu einem
zeitgemäßen Abstammungsrecht.“
Das
Bundesverfassungsgericht hat am 9. April 2024 entschieden,
dass die Regelungen zur Vaterschaftsanfechtung teilweise
unvereinbar mit dem Grundgesetz sind. Eine Anpassung der
gesetzlichen Regeln ist deshalb notwendig.
Konkret
ging es in dem Urteil um § 1600 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1
des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Danach kann der leibliche
Vater eines Kindes die Vaterschaft eines anderen Mannes dann
nicht anfechten, wenn zwischen dem Kind und dem anderen Mann
eine sozial-familiäre Beziehung besteht. Das
Bundesverfassungsgericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass
die vorgenannte Regelung nicht vereinbar mit dem
Elterngrundrecht des leiblichen Vaters ist, das Artikel 6
Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) garantiert.
Der Gesetzgeber hat nunmehr bis zum 30. März 2026 Zeit, eine
Neuregelung zu schaffen. Bis dahin sind Anfechtungsverfahren,
denen ein Antrag des mutmaßlich leiblichen Vaters eines
Kindes zugrunde liegt, auszusetzen, wenn der Antragsteller
dies beantragt.
Der Gesetzentwurf sieht mehrere
Änderungen im Abstammungsrecht vor, um die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. An grundlegenden
Strukturentscheidungen des Abstammungsrechts soll sich
hingegen nichts ändern. So soll das Zwei-Eltern-Prinzip
beibehalten werden. Es soll auch keine Änderung an dem
Grundsatz geben, dass rechtlicher Vater der Mann wird, der im
Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet
ist oder der die Vaterschaft anerkennt.
Vorgesehen
sind insbesondere folgende Änderungen: 1.
„Anerkennungssperre“ während eines laufenden Verfahrens
Während eines laufenden gerichtlichen Verfahrens zur
Feststellung der Vaterschaft eines Mannes soll künftig kein
anderer Mann mehr die Vaterschaft für dieses Kind sogleich
wirksam anerkennen können. Durch diese Neuregelung soll
verhindert werden, dass es in bestimmten Fällen zu einem
„Wettlauf um die Vaterschaft“ kommt. Eine Ausnahme von der
vorgeschlagenen „Anerkennungssperre“ soll dann gelten, wenn
der Mann, der die Vaterschaft anerkennt, seine leibliche
Vaterschaft nachweist.
2. Neuregelung des
Anfechtungsrechts leiblicher Väter Die Regeln zur
Anfechtung der Vaterschaft eines anderen Mannes durch den
leiblichen Vater eines Kindes sollen überarbeitet werden. Die
neuen Regeln sollen es Familiengerichte ermöglichen, den
Grundrechten aller Beteiligten Rechnung zu tragen, wenn sie
über Anfechtungsanträge leiblicher Väter entscheiden. Die
neuen Regeln sollen maßgeblich an das Lebensalter des Kindes
anknüpfen und an den Zeitpunkt der Anfechtungserklärung
anknüpfen.
Erklärt der leibliche Vater die Anfechtung
der Vaterschaft innerhalb der ersten sechs Lebensmonate des
Kindes, so soll seine Anfechtung künftig uneingeschränkt
Erfolg haben können. Ein Ausschlussgrund der
sozial-familiären Beziehung des Kindes zu seinem rechtlichen
Vater soll insoweit nicht gelten.
Erklärt der
leibliche Vater die Anfechtung der Vaterschaft für ein
minderjähriges Kind später als sechs Monate nach dessen
Geburt, so soll die Anfechtung weiterhin grundsätzlich
ausgeschlossen sein, wenn zwischen dem Kind und dem
rechtlichen Vater eine sozial-familiäre Beziehung besteht.
Ausnahmen davon sind aber vorgesehen, wenn auch zwischen dem
Kind und dem leiblichen Vater eine sozial-familiäre Beziehung
besteht, eine solche zu einem früheren Zeitpunkt bestanden
hat oder sich der leibliche Vater ernsthaft, aber erfolglos
um eine solche Beziehung zum Kind bemüht hat. Auch in diesen
Fällen aber kann der Fortbestand der bisherigen Vaterschaft
aus Gründen des Kindeswohls geboten sein, sodass das
Anfechtungsrecht des leiblichen Vaters zurücktreten muss. Das
wird vom Familiengericht unter Berücksichtigung der
Interessen aller Beteiligten geprüft.
Ist das Kind bei
der Anfechtung volljährig, soll es auf seinen Widerspruch
ankommen. Ist die sozial-familiäre Beziehung zwischen dem
Kind und dem rechtlichen Vater weggefallen, die zuvor einer
Anfechtung durch den leiblichen Vater entgegenstand, so soll
der leibliche Vater künftig eine „zweite Chance“ haben, die
Vaterschaft des rechtlichen Vaters anzufechten.
3.
Ergänzende Regelungen
Ergänzend sollen mehrere Regeln
getroffen werden, die verhindern sollen, dass überhaupt die
Notwendigkeit einer Vaterschaftsanfechtung durch den
leiblichen Vater eintritt.
Anerkennung trotz
bestehender Vaterschaft: Der leibliche Vater soll die
Vaterschaft künftig mit Zustimmung der Mutter des Kindes, des
bisherigen rechtlichen Vaters und des Kindes anerkennen
können, ohne dass zuvor ein Anfechtungsverfahren
durchzuführen ist. Relevant sein wird dies insbesondere für
Fälle, in denen die Mutter verheiratet ist, aber das Kind von
einem anderen Mann gezeugt ist, und sich alle Beteiligten
einig sind, dass der leibliche Vater auch der rechtliche
Vater des Kindes werden soll. Keine Anfechtung durch den
rechtlichen Vater bei Anerkennung in Kenntnis fehlender
leiblicher Abstammung: Eine im Wege der Anerkennung
begründete rechtliche Vaterschaft soll künftig nicht mehr
durch den rechtlichen Vater angefochten werden können, wenn
dieser im Zeitpunkt der Anerkennung wusste, dass er nicht der
leibliche Vater des Kindes ist. Für die Mutter, die der
Anerkennung zugestimmt hat, soll Entsprechendes gelten.
Durch
diese Neuregelung sollen Vaterschaftsanerkennungen vorgebeugt
werden, die nur zu dem Zwecke erfolgen, eine Vaterschaft des
leiblichen Vaters zu verhindern. Erfordernis der
Zustimmung des jugendlichen Kindes zur Anerkennung der
Vaterschaft: Eine Anerkennung der Vaterschaft für ein Kind,
das das 14. Lebensjahr vollendet hat, soll künftig generell
die Zustimmung des Kindes zur Anerkennung voraussetzen. So
soll verhindert werden, dass einem jugendlichen Kind ohne
sein Einverständnis ein Mann als rechtlicher Vater zugeordnet
wird, der nicht sein leiblicher Vater ist.
|
Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1.1.2026
|
Bundesarbeitsministerin begrüßt
gemeinsamen Vorschlag der Mindestlohnkommission und kündigt
rasche Umsetzung an Berlin, 27. Juni 2025 -
In ihrer Sitzung vom 27.6.2025 hat die Mindestlohnkommission
eine stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf
13,90 Euro zum 1.1.2026 und 14,60 Euro zum 1.1.2027
beschlossen. Damit steigt der Mindestlohn zunächst um 8,42 %
und im Folgejahr um weitere 5,04 %. Insgesamt steigt er also
um 13,88 %. Das ist die größte sozialpartnerschaftlich
beschlossene Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns.
Von der aktuell beschlossenen Anhebung werden rund 6
Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren.
Seit der Einführung des Mindestlohns zum Januar 2015 hat sich
der Niedriglohnsektor um fast 1,5 Millionen
Beschäftigungsverhältnisse verringert.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas: „Der Mindestlohn ist
bereits heute eine Erfolgsgeschichte für Millionen hart
arbeitende Menschen in Deutschland. Ich weiß, dass um den
aktuellen Kompromiss hart gerungen wurde. Hierfür zolle ich
beiden Seiten - Gewerkschaften und Arbeitgebervertretern -
ausdrücklich meinen Respekt. Das gemeinsame Ergebnis begrüße
ich ausdrücklich.
Es zeigt, die Sozialpartnerschaft in
diesem Land funktioniert. Der gemeinsame Vorschlag bedeutet
für Millionen Menschen mehr Geld im Portemonnaie. Ich werde
der Bundesregierung deshalb vorschlagen, diese Anpassung
durch Rechtsverordnung zum 1. Januar 2026 verbindlich zu
machen.“

F. Pinjo / BMAS.
|
Verbraucherschutz aktuell
|
Berlin, 27. Juni 2025
Schulen, Bahnstrecken, Energiepreise
Was bedeutet der Haushalt 2025 für Verbraucherinnen und
Verbraucher? Rekordinvestitionen in Höhe von über 115
Milliarden Euro – das sieht der Haushalt 2025 vor.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil betonte: „Wir ermöglichen
damit einen dringend nötigen Modernisierungsschub für unser
Land: für gute Schulen, Kitas und Krankenhäuser, für moderne
Bahnstrecken, Brücken und Straßen, für den Klimaschutz und
die Digitalisierung.“ Zudem werden die Verbraucher bei den
Energiepreisen entlastet.
Niedrigere Energiepreise: Das ist konkret geplant
Weitere Regierungsthemen
Neuregelungen Juli 2025
Was ist neu? Die Renten und der Altenpflege-Mindestlohn
steigen, Berufsbetreuerinnen erhalten mehr Geld. Dazu gibt es
neue Regelungen im Bereich der Pflege, und die
Entschädigungen für Opfer von Gewalt, Krieg, SED und für
Impfgeschädigte werden erhöht. Und: Am 31. Juli endet die
Abgabefrist für die Einkommenssteuererklärung.
Aus dem Bundestag: Mietpreisbremse wird bis Ende 2029
verlängert
Programm Ganztagsbetreuung wird um zwei Jahre verlängert
Ausbau digitaler Infrastrukturen wird beschleunigt
Aus dem Kabinett: Entfernung kinderpornografischer Inhalte im
Netz
Wohnen
Schneller und einfacher bauen dank „Bauturbo”
Cybersicherheitsmonitor 2025
Menschen schützen sich immer weniger vor Cyberkriminalität Ob
starke Passwörter, Zwei-Faktor-Authentisierung oder
regelmäßige Updates: Trotz anhaltend hoher Bedrohungslage
verwenden Menschen weniger Maßnahmen als noch in den
Vorjahren zum Schutz vor Gefahren im Internet, so der
Cybersicherheitsmonitor 2025 - die repräsentative
Dunkelfeldstudie von BSI und Polizei.
vzbv Jahresbericht
2024 „Stark
für den Zusammenhalt” Über 600.000 Anfragen und Beschwerden
von Verbraucherinnen und Verbrauchern wurden 2024 in den
Verbraucherzentralen erfasst und ausgewertet. Rund 230
Abmahnungen wurden eingereicht. Die Zahlen unterstreichen die
Bedeutung des Verbraucherschutzes: Er schafft Sicherheit in
unruhigen Zeiten und stärkt nicht nur Einzelne, sondern auch
den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Ihre Rechte bei Katastrophen und Krieg
Urlaub stornieren oder abbrechen? Kritische gesellschaftliche
Situationen und Kriege, Hochwasser, Waldbrände oder
Lawinenabgänge - wir leben in einer Welt multipler Krisen.
Lesen Sie hier, welche Rechte Sie haben, wenn ein
Kriesenereignis das gebuchte Urlaubsziel heimsucht.
Aktuelle Reisewarnungen, Teilwarnungen und
Sicherheitshinweise
Aktuelle Lage im Nahen und Mittleren Osten – Wichtige
Informationen für deutsche Staatsangehörige
USA: Diese Bestimmungen sollten Sie beachten
Krisenvorsorgeliste ELEFAND: Wichtig für alle
Auslandsaufenthalte Service und Fakten
Europas Badegewässer sind für das Sommerschwimmen sicher
Deutsche Badegewässer: 97 Prozent „ausgezeichnet” oder „gut”
Mobilfunk: Funklöcher in weniger als einem Prozent der
Messpunkte
Öffentlichkeitsbeteiligung beim Programm für die Entsorgung
von Atommüll
BGH: Berliner Sparkasse hat Gebühren zu Unrecht erhöht
Roblox, Fortnite: Verbraucherschützer gehen gegen Spiele-Apps
vor
TiKTok Shop: Darauf sollten Verbraucher bei Social Commerce
achten
Online-Plattform „Shein” zur Einhaltung EU-Rechts aufgerufen
Bei Anruf Betrug: Trickbetrüger als „Renten-Berater“
unterwegs
Sie haben gewonnen! Gemeine Gewinnspiel-Abzockmaschen
Namensrecht
Am 1. Mai 2025 ist das neue Namensrecht in Kraft getreten. Es
schafft mehr Flexibilität und Selbstbestimmung und wird der
Vielfalt moderner Familienmodelle besser gerecht. Diese
Broschüre gibt einen Überblick über die neuen Regelungen.
Das Leben gestalten - mit Demenz!
Das Pflegetelefon - Schnelle Hilfe für Angehörige
Sozialhilfe – Aktuelle Beträge für Leistungen nach dem
Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Online-Broschüre)
Der Hitzeknigge – Tipps für das richtige Verhalten bei Hitze
(Online-Broschüre)
Digitales Organspende-Register
Fragen und Antworten zur Organspende Eine Organspende bietet
Hoffnung für alle, die auf ein lebensrettendes Organ warten.
Kann ich mir vorstellen, Organe zu spenden? Wie funktioniert
das neue digitale Organspende-Register? Gilt der bisherige
Organspendeausweis weiterhin? Die wichtigsten Fragen und
Antworten. Online-Schulungsangebote
Angebote der Verbraucherzentralen
Themenbeispiele: Photovoltaik, Digitaler Nachlass
Angebote der Initiative „Deutschland sicher im Netz“
Themenbeispiele: Erben und Vererben, Patientenverfügung
Angebote der Initiative „Digital-Kompass“
Themenbeispiele: KI, Tracking, Elektronische Patientenakte
|
Gipfelerklärung der Staats- und
Regierungschefs der NATO, die am 25. Juni 2025 an der Tagung
des Nordatlantikrats in Den Haag teilnahmen
|
Den Haag, 25. Juni 2025 -
Wir, die Staats- und Regierungschefs der Nordatlantischen
Allianz, sind in Den Haag zusammengekommen, um unser
Bekenntnis zur NATO, dem stärksten Bündnis der Geschichte,
und zum transatlantischen Bund zu bekräftigen. Wir
bekräftigen unser eisernes Bekenntnis zur kollektiven
Verteidigung, wie es in Artikel 5 des Washingtoner Vertrags
verankert ist – dass ein Angriff auf einen Einzelnen ein
Angriff auf alle ist. Wir bleiben vereint und fest
entschlossen, unsere eine Milliarde Bürger zu schützen, das
Bündnis zu verteidigen und unsere Freiheit und Demokratie zu
sichern.
Angesichts tiefgreifender
Sicherheitsbedrohungen und -herausforderungen, insbesondere
der langfristigen Bedrohung der euro-atlantischen Sicherheit
durch Russland und der anhaltenden Bedrohung durch den
Terrorismus, verpflichten sich die Bündnispartner, bis 2035
jährlich fünf Prozent ihres BIP in zentrale
Verteidigungsbedürfnisse sowie verteidigungs- und
sicherheitsbezogene Ausgaben zu investieren, um unseren
individuellen und kollektiven Verpflichtungen gemäß Artikel 3
des Washingtoner Vertrags nachzukommen. Unsere Investitionen
werden sicherstellen, dass wir über die Streitkräfte,
Fähigkeiten, Ressourcen, Infrastruktur, Kampfbereitschaft und
Widerstandsfähigkeit verfügen, die wir zur Abschreckung und
Verteidigung im Einklang mit unseren drei Kernaufgaben
Abschreckung und Verteidigung, Krisenprävention und
-bewältigung sowie kooperative Sicherheit benötigen.
Die Verbündeten sind sich einig, dass diese 5%-Zusage zwei
wesentliche Kategorien von Verteidigungsinvestitionen
umfassen wird. Die Verbündeten werden jährlich mindestens
3,5% ihres BIP auf Grundlage der vereinbarten Definition der
NATO-Verteidigungsausgaben bis 2035 für die Deckung des
zentralen Verteidigungsbedarfs und die Erfüllung der
NATO-Fähigkeitsziele bereitstellen. Die Verbündeten
verpflichten sich, jährliche Pläne vorzulegen, die einen
glaubwürdigen, schrittweisen Weg zur Erreichung dieses Ziels
aufzeigen.
Darüber hinaus werden die Verbündeten
jährlich bis zu 1,5% ihres BIP bereitstellen, um unter
anderem unsere kritische Infrastruktur zu schützen, unsere
Netzwerke zu verteidigen, unsere zivile Bereitschaft und
Widerstandsfähigkeit sicherzustellen, Innovationen
voranzutreiben und unsere verteidigungsindustrielle Basis zu
stärken. Die Ausgabenentwicklung und -bilanz im Rahmen dieses
Plans werden 2029 im Lichte des strategischen Umfelds und der
aktualisierten Fähigkeitsziele überprüft. Die Verbündeten
bekräftigen ihre dauerhafte souveräne Verpflichtung, die
Ukraine zu unterstützen, deren Sicherheit zu unserer
Sicherheit beiträgt, und werden zu diesem Zweck direkte
Beiträge zur Verteidigung und Verteidigungsindustrie der
Ukraine bei der Berechnung der Verteidigungsausgaben der
Verbündeten berücksichtigen.
Wir bekräftigen unser
gemeinsames Engagement für den raschen Ausbau der
transatlantischen verteidigungsindustriellen Zusammenarbeit
und die Nutzung neuer Technologien und des Innovationsgeistes
zur Förderung unserer gemeinsamen Sicherheit. Wir werden uns
für den Abbau von Handelshemmnissen im Verteidigungsbereich
zwischen unseren Verbündeten einsetzen und unsere
Partnerschaften nutzen, um die verteidigungsindustrielle
Zusammenarbeit zu fördern.
Wir bedanken uns für die
großzügige Gastfreundschaft, die uns das Königreich der
Niederlande entgegengebracht hat. Wir freuen uns auf unser
nächstes Treffen in der Türkei im Jahr 2026, gefolgt von
einem Treffen in Albanien.
Historischer
NATO-Gipfel: Entscheidungen für Frieden, Sicherheit und
Freiheit Die 32 NATO-Partner haben beschlossen,
die Verteidigungsausgaben auf fünf Prozent des
Bruttoinlandsproduktes zu erhöhen, um Freiheit, Sicherheit
und Wohlstand zu sichern. Außerdem bekräftigten sie, einander
im Verteidigungsfall beizustehen. Bundeskanzler Merz:
„Artikel 5 des Nordatlantikvertrages gilt“, sagte Kanzler
Merz nach dem Gipfel.

Foto: Bundesregierung/Marvin Ibo Güngör
„Das ist ein
denkwürdiger Tag, der ganz sicher in die Geschichte der NATO
eingehen wird“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz nach dem
Abschluss des NATO-Gipfels in Den Haag. Aber auch für
Deutschland, gerade vor dem Hintergrund der 50-jährigen
Mitgliedschaft Deutschlands in dem Bündnis. Es sei „ganz
entscheidend das Verdienst der NATO“, dass die Menschen seit
Jahrzehnten in Frieden, Freiheit und in Sicherheit im
euroatlantischen Raum leben könnten, so der Kanzler.
Der verbrecherische Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine
sowie Irans illegales Nuklearprogramm gefährdeten die
Sicherheit und den Frieden. „Diese Krisen zeigen, was wir an
der NATO haben,“ betonte Merz.
Das Wichtigste in
Kürze Wirkungsvoll abschrecken: Die NATO-Mitglieder haben
beschlossen, künftig 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts
für militärische Ausrüstung aufzuwenden und 1,5 Prozent für
zivile Verteidigung und militärisch genutzte Infrastruktur.
Das sei nötig, um Russland wirkungsvoll abzuschrecken und um
das Fundament für Freiheit, Sicherheit und Wohlstand zu
legen.
Die zusätzlichen Ausgaben erfolgten im
Interesse der eigenen Sicherheit, nicht „um irgendjemanden
einen Gefallen zu tun”, betonte Merz. Beistandspflicht: Die
NATO-Staaten bekräftigten, dass sie einander beistehen
werden, wenn eines der Mitglieder angegriffen wird. „Artikel
5 des Nordatlantikvertrages gilt“, so Merz.
Das sei
ein Zeichen der Stärke und Geschlossenheit gegenüber unseren
potentiellen Gegnern. Führungsrolle: Die Bundesregierung wird
eine Führungsrolle im Bündnis übernehmen. Deshalb sei das
Ziel, die Bundeswehr zur stärksten konventionellen Armee in
der EU zu machen. „Wir tun das für ein sicheres und
friedliches Europa in einer starken und geeinten NATO",
erklärte der Kanzler.
Waffenstillstand zwischen
Israel und Iran: Die NATO-Staaten begrüßten den Aufruf des
amerikanischen Präsidenten Donald Trump zum Waffenstillstand
zwischen Israel und Iran. Wenn der Waffenstillstand gelinge,
sei dies eine gute Entwicklung, die den mittleren Osten und
die ganz Welt sicherer mache, sagte Merz.
Ukraine unterstützen: Die Mitglieder der
NATO werden die Ukraine weiter unterstützen. Dafür werden in
diesem Jahr 40 Milliarden Euro bereitgestellt. „Unsere
ukrainischen Partner verteidigen nicht nur ihr eigenes Land.
Sie verteidigen auch unsere Freiheit”, so Merz. Die
NATO-Mitgliedschaft der Ukraine stand nicht auf der
Tagesordnung.
Rede von
Präsidentin von der Leyen bei NATO-Forum:
„Das Europa der Verteidigung ist endlich
erwacht“ Bei der Eröffnungssitzung des NATO-Forums zur
Verteidigungsindustrie hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula
von der Leyen auf die Notwendigkeit von Investitionen in und
einer Modernisierung der europäischen Verteidigung
hingewiesen.
„Die Sicherheitsarchitektur, auf die wir
uns jahrzehntelang verlassen haben, ist nicht mehr
selbstverständlich. Es findet eine tektonische Verschiebung
statt, wie sie jede Generation höchstens einmal erlebt.“ In
den vergangenen Monaten habe Europa Maßnahmen ergriffen, die
noch vor Kurzem undenkbar schienen: „Wir haben den Plan
„ReArm Europe“ aufgestellt, um in den nächsten vier Jahren
650 Milliarden Euro an Verteidigungsinvestitionen zu
mobilisieren. In nur vier Monaten haben wir das neue
Finanzinstrument SAFE mit einem Darlehensvolumen von
150 Milliarden Euro für die gemeinsame Beschaffung von
Verteidigungsgütern ins Leben gerufen“, sagte die
Präsidentin.
„Das Europa der Verteidigung ist endlich
erwacht.“ Historische neue Ausgabenziele – aber auch das
„Wie“ ist entscheidend Von der Leyen sagte, der NATO-Gipfel
werde historische neue Ausgabenziele für die NATO-Verbündeten
festlegen. „Aber wie wir investieren, ist genauso wichtig wie
die Höhe unserer Investitionen. Russlands groß angelegte
Invasion der Ukraine hat die Kriegsführung verändert.
Auf der einen Seite wurde mehr Hardware verbraucht als in
jedem anderen Krieg. Auf der anderen Seite wurden Schlachten
aufgrund von Software, Störsystemen und KI gewonnen und
verloren. Wenn wir unsere Bestände auffüllen, müssen wir auch
unsere Altsysteme modernisieren und neuen technologischen
Bedürfnissen gerecht werden. Dies ist für eine glaubwürdige
Abschreckung von entscheidender Bedeutung, und der
Europäischen Union kommt hier eine wichtige Rolle zu.
Während die NATO die Normen und die Fähigkeitsziele für
Verbündete festlegt, kann unsere Union dazu beitragen, die
Verknüpfung zwischen verschiedenen Industrien, zwischen
zivilen und militärischen Instanzen sowie zwischen NATO- und
Nicht-NATO-Ländern herzustellen.“
Die
Kommissionspräsidentin nannte drei Beispiele, bei denen die
EU einen wesentlichen Beitrag leisten kann: 1) die Kluft
zwischen etablierten Unternehmen und Start-ups überbrücken,
2) mehr Brücken zwischen dem zivilen und dem
militärischen Sektor bauen, 3) die richtigen
Voraussetzungen für die Verteidigungsindustrie schaffen.
Bereitschaft 2030 Die Kommissionspräsidentin sagte
weiter: „Wir wissen, dass Russland in etwa fünf Jahren in der
Lage sein wird, unsere gegenseitigen Beistandsverpflichtungen
zu testen. Bis 2030 muss Europa über alles verfügen, was es
für eine glaubwürdige Abschreckung braucht. Das nennen wir
„Bereitschaft 2030“. Aber das erfordert von uns allen die
Bereitschaft zu neuem Denken.
Wir müssen bereit sein,
unsere Komfortzone zu verlassen. Wir müssen neue Wege
erkunden, Technologie mit Verteidigung und den zivilen mit
dem militärischen Sektor zu verbinden, in Europa und darüber
hinaus. Gemeinsam können wir alle abschrecken, die uns
Schaden zufügen will.“
Treffen mit Präsident
Selenskyi Am Rande des Forums traf die
Kommissionspräsidentin gemeinsam mit Ratspräsident António
Costa und NATO-Generalsekretär Mark Rutte den ukrainischen
Präsidenten Wolodymyr Selenskyj. Nach dem Treffen erklärte
sie: „Wir stehen der Ukraine vom ersten Tag an zur Seite, und
Sie können auf uns zählen, auch für die Zukunft. Wir haben
gerade darüber gesprochen, wie wichtig es für Europa ist, in
die außerordentlich agile und innovative
Verteidigungsindustrie der Ukraine zu investieren.“
Die ukrainische Industrie habe eine bemerkenswerte
Innovationsfähigkeit bewiesen und könne schnell, zuverlässig
und in großem Maßstab produzieren. „In dieser Hinsicht können
wir in Europa viel von der Ukraine lernen.“ Die EU
unterstützte die Ukraine über das SAFE-Programm und
durchlaufende finanzielle Hilfen. „Und drittens müssen wir
in der Tat Druck auf Präsident Putin ausüben, damit er an den
Verhandlungstisch kommt und sich ernsthaft auf Verhandlungen
für einen gerechten und dauerhaften Frieden einlässt.“
Große Übereinstimmung vor
NATO-Gipfel
„Wir sehen einem historischen NATO-Gipfel
entgegen”, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz unmittelbar vor
Beginn der Beratungen in Den Haag. Er gehe davon aus, dass
sich die NATO-Mitgliedstaaten auf wesentlich höhere
Verteidigungsausgaben einigen werden.
„Ich gehe davon
aus, dass wir heute eine gemeinsame Entscheidung treffen, die
NATO in Zukunft mit wesentlich besseren Mitteln
auszustatten“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz vor Beginn
der Beratungen auf dem NATO-Gipfel in Den Haag. Die 32
Staaten der NATO sollen zukünftig 3,5 Prozent für
unmittelbare militärische Ausgaben aufwenden und zusätzlich
1,5 Prozent für Infrastruktur und zivile Verteidigung zur
Verfügung stellen.
Das geschehe nicht, um jemanden
einen Gefallen zu tun, so Kanzler Merz, sondern weil sich die
Bedrohungslage geändert habe. Russland bedrohe nicht nur die
Ukraine, sondern auch die gesamte politische Ordnung Europas.
Wir sehen einem historischen NATO-Gipfel entgegen. Ich möchte
zunächst einmal dem Generalsekretär Mark Rutte herzlich Dank
sagen für die sehr gute Vorbereitung dieses NATO-Gipfels. Wir
hatten gestern Abend bereits Gelegenheit, mit den Staats- und
Regierungschefs zu einem Abendessen zusammenzukommen und über
verschiedene Themen miteinander zu sprechen.
Ich gehe
davon aus, dass wir heute eine gemeinsame Entscheidung
treffen, die NATO in Zukunft mit wesentlich besseren Mitteln
auszustatten. Wir werden einen Beschluss fassen, dass die
NATO-Mitgliedstaaten in Zukunft 3,5 Prozent für Verteidigung
und zusätzlich 1,5 Prozent für die Infrastruktur, für unsere
Streitkräfte, zur Verfügung stellen.
Dies alles wird
in großer Übereinstimmung stattfinden, weil wir
übereinstimmend feststellen, dass sich die Bedrohungslage
geändert hat, und die Bedrohung heißt insbesondere Russland.
Russland bedroht nicht nur die Ukraine, Russland bedroht den
gesamten Frieden, die gesamte politische Ordnung unseres
Kontinents.
Deswegen will ich herzlich Dank sagen,
dass wir in dieser großen Solidarität in der NATO heute
zusammenkommen. Ich will ausdrücklich sagen: Die
Entscheidungen, die wir treffen, treffen wir nicht, um
irgendjemandem einen Gefallen zu tun, sondern wir treffen
diese Entscheidungen aus eigener Erkenntnis, aus eigener
Überzeugung, dass die NATO insgesamt – dies betrifft vor
allem den europäischen Teil der NATO – in den nächsten Jahren
mehr tun muss, um die eigene Verteidigungsfähigkeit zu
sichern. Deswegen gehe ich heute mit großer Zuversicht in
diese Beratungen und freue mich darauf, die Kolleginnen und
Kollegen in der NATO zu treffen. Herzlichen Dank.
|
Modernisierungsschub für Genossenschaften:
Gesetzentwurf veröffentlicht |
Berlin, 25. Juni 2025 - Die rechtlichen
Rahmenbedingungen für Genossenschaften sollen verbessert
werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
nun veröffentlicht hat. Die neuen Regelungen sehen
insbesondere vor, die Digitalisierung bei Genossenschaften zu
fördern, die genossenschaftliche Rechtsform attraktiver zu
gestalten und zugleich ihre missbräuchliche Verwendung zu
verhindern.
Den Gesetzentwurf finden Sie
hier.
Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig: „Die
Vereinten Nationen haben 2025 zum 'Internationalen Jahr der
Genossenschaften' erklärt. Das ist ein starkes Zeichen für
die Kraft der Gemeinschaft - bei der Lösung globaler
Herausforderungen, ebenso wie bei alltäglichen Aufgaben.
Genossenschaften zeigen, wie wirtschaftlicher Erfolg und
gesellschaftlicher Zusammenhalt zusammengehen. Sie
schaffen bezahlbaren Wohnraum, sichern regionale
Landwirtschaft, halten Bankdienstleistungen auch im
ländlichen Raum verfügbar und treiben die Energiewende voran.
Die Stärke von Genossenschaften ist die Stärke der
Gemeinschaft. Mit unserer Reform machen wir die
Genossenschaft mit modernen und zeitgemäßen gesetzlichen
Rahmenbedingungen attraktiver.“
Zur Modernisierung des
Genossenschaftsrechts sieht der Referentenentwurf folgende
Maßnahmen vor: Förderung der Digitalisierung bei
Genossenschaften Zur Förderung der Digitalisierung soll im
Genossenschaftsgesetz die Textform anstelle der Schriftform
verankert werden. Es sind weitere Regelungen bzw.
Klarstellungen vorgesehen, die die digitalen Sitzungen und
Beschlussfassungen sowie die digitalen Informationsversorgung
der Genossenschaftsmitglieder betreffen.
Steigerung
der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform Zur
weiteren Steigerung der Attraktivität der
genossenschaftlichen Rechtsform soll insbesondere die
Gründung einer Genossenschaft beschleunigt sowie Regelungs-
und Klarstellungswünsche aus der genossenschaftlichen Praxis
berücksichtigt werden.
Maßnahmen gegen unseriöse
Genossenschaften Es sind weitere Maßnahmen geplant, um
eine missbräuchliche Verwendung der Rechtsform zu verhindern.
Gesetzesänderungen in den Jahren 2017 und 2020 haben bereits
Wirkung gezeigt. Sie sollen nun durch weitere punktuelle
Regelungen ergänzt werden. Vorgesehen ist unter anderem eine
Ausweitung der Rechte und Pflichten der genossenschaftlichen
Prüfungsverbände.
Der Entwurf wurde heute an die
Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des
BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun
Gelegenheit, bis zum 30. Juli 2025 Stellung zu nehmen. Die
Stellungnahmen werden ebenfalls auf der Internetseite des
BMJV veröffentlicht. Ein Gesetzentwurf mit ähnlicher
Zielsetzung wurde bereits in der vergangenen
Legislaturperiode veröffentlicht. Das Gesetzgebungsverfahren
konnte seinerzeit nicht abgeschlossen werden.
|
Haushaltspolitik der Bundesregierung
|
Berlin, 24.
Juni 2025: Regierungsentwurf 2025
Anteil an
Gesamthaushalt 100% Betrag in Tausend Euro 488.609.120

© 2025 Bundesministerium der
Finanzen Im Detail:



|
Gesetzentwurf zur Änderung der
Zuständigkeiten bei den Amts- und Landgerichten
|
Für eine bürgernahe
und leistungsfähige Justiz: BMJV veröffentlicht Gesetzentwurf
zur Änderung der Zuständigkeiten bei den Amts- und
Landgerichten
Berlin, 24. Juni 2025 - Amtsgerichte
sollen mehr Zuständigkeiten erhalten. Bislang sind die
Gerichte für zivilrechtliche Verfahren bis zu einem
Streitwert von 5.000 Euro zuständig. Künftig sollen die
Amtsgerichte über Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von
10.000 Euro verhandeln können. Außerdem sollen Streitigkeiten
im Bereich des Nachbarrechts generell in ihre Zuständigkeit
fallen, also unabhängig davon, wie hoch der Streitwert des
Verfahrens ist.
Andere Rechtsstreitigkeiten -
beispielweise im Arzthaftungsrecht, Presserecht oder
Vergaberecht - sollen dafür generell den Landgerichten
zugewiesen werden, um so eine weitere Spezialisierung der
Justiz zu befördern. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
heute veröffentlicht hat. Den Entwurf des Gesetzes finden Sie
hier.
Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, erklärt dazu:
„Justiz muss bürgernah sein - und gerade die Amtsgerichte
stehen dafür in besonderer Weise. An über 600 Standorten
ermöglichen sie einen einfachen Zugang zum Recht - in
Wohnortnähe und in der Regel ohne Anwaltszwang. Mit unserem
Gesetzentwurf stärken wir die Amtsgerichte und erweitern ihre
Zuständigkeiten.
Das ist ein überfälliger Schritt.
Denn durch die Preisentwicklung der letzten Jahrzehnte sind
die geltenden Zuständigkeitsgrenzen veraltet: Das hat zur
Folge, dass die Amtsgerichte heute weniger Fälle entscheiden
dürfen als früher. Das korrigieren wir. Gleichzeitig fördern
wir die Spezialisierung der Justiz, indem wir den
Landgerichten gezielt neue Zuständigkeiten für komplexe
Verfahren geben. So machen wir unsere Justiz bürgernäher und
leistungsfähiger.“
In Verfahren wegen
bürgerlich-rechtlicher Rechtsstreitigkeiten sind je nach
Fallgestaltung die Amtsgerichte oder die Landgerichte als
Eingangsinstanz zuständig. Um eine gut in der Fläche
verteilte amtsgerichtliche Struktur aufrecht zu erhalten und
die Verfahren insgesamt effektiver abzuwickeln, sieht der
Gesetzentwurf eine Anpassung an den Zuständigkeitsregelungen
vor.
Es sind insbesondere folgende Änderungen
vorgesehen: Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts
für die Amtsgerichte Der Zuständigkeitsstreitwert
für die Amtsgerichte wird von bisher 5.000 Euro auf 10.000
Euro angehoben. Die letzte Anhebung der Streitwertgrenze
liegt über 30 Jahre zurück. Die Anhebung soll unter
Berücksichtigung der seitdem eingetretenen
Geldwertentwicklung erfolgen. Durch diese Anhebung wird sich
die Anzahl der erstinstanzlich vor dem Amtsgericht zu
verhandelnden zivilrechtlichen Verfahren wieder erhöhen.
Spezialisierungen bei den Amts- und Landgerichten Zur
Förderung der Spezialisierung der Justiz sollen weitere
streitwertunabhängige Zuständigkeiten der Amts- und
Landgerichte geschaffen werden. Zivilrechtliche
Streitigkeiten werden in einigen Rechtsgebieten zunehmend
komplexer, bei anderen Rechtsgebieten spielt hingegen die
Ortsnähe eine besondere Rolle.
Durch die im
Gesetzentwurf vorgesehene, streitwertunabhängige Zuweisung
von bestimmten Sachgebieten an das Amts- oder Landgericht
wird diesem Umstand Rechnung getragen, sodass Verfahren
effizient im Sinne der Bürgerinnen und Bürger bearbeitet
werden können.
Streitigkeiten aus dem Bereich des
Nachbarrechts sollen den Amtsgerichten streitwertunabhängig
zugewiesen werden. Bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten
spielt die Ortsnähe oft eine besondere Rolle.
Streitigkeiten aus dem Bereich der
Veröffentlichungsstreitigkeiten, der Vergabesachen sowie der
Heilbehandlungen sollen den Landgerichten
streitwertunabhängig zugewiesen werden, um so eine
weitergehende Spezialisierung zu erreichen.
Von der
neuen Spezialzuständigkeit Veröffentlichungsstreitigkeiten
sollen etwa Ansprüche aus dem Presserecht erfasst werden
sowie Ansprüche wegen einer Verletzung des allgemeinen
Persönlichkeitsrechts, wenn diese in der Presse oder
öffentlich im Internet erfolgt ist.
Im Vergaberecht
sollen der neuen Zuständigkeitsregelung beispielsweise Fälle
von Schadensersatzansprüchen unterfallen, weil öffentliche
Aufträge fehlerhaft vergeben wurden. Im Heilbehandlungsrecht
handelt es sich zum Beispiel um Verfahren, in denen Ansprüche
wegen einer fehlerhaften Behandlung durch einen Arzt oder
eine Psychotherapeutin geltend gemacht werden.
Der
Entwurf wurde heute an Länder und Verbände verschickt und auf
der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten
Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 11. Juli 2025 Stellung
zu nehmen. Die Stellungnahmen werden ebenfalls auf der
Internetseite veröffentlicht. Ein Gesetzentwurf mit ähnlicher
Zielsetzung wurde bereits in der vergangenen
Legislaturperiode veröffentlicht. Das Gesetzgebungsverfahren
konnte seinerzeit nicht abgeschlossen werden.
|
- Mehr Verbraucherschutz bei Kreditverträgen -
Zugang zu Schuldnerberatung sicherstellen - Gesetzentwurf
|
BMJV veröffentlicht Gesetzentwurf
zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie
Berlin. 23. Juni 2025 - Verbraucherinnen und
Verbraucher sollen besseren rechtlichen Schutz erhalten, wenn
sie Kreditgeschäfte tätigen. Auch sogenannte
Buy-now-pay-later-Modelle sollen erstmals in die
verbraucherschützenden Regelungen für Kreditverträge
einbezogen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute
veröffentlicht hat.
Der Gesetzentwurf soll zugleich
den europäischen Binnenmarkt für Kredite zwischen
Unternehmern und Verbraucherinnen und Verbrauchern fördern.
Er geht zurück auf die Verbraucherkreditrichtlinie der
Europäischen Union, die damit ins deutsche Recht umgesetzt
werden soll.
Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu: „Heute
kaufen, später zahlen‘, das klingt für viele erstmal
praktisch. Doch hinter schnell abgeschlossenen
Kreditverträgen kann sich ein echtes Risiko verbergen.
Schlimmstenfalls führen solche Verträge in die Schuldenfalle.
Deshalb haben wir auf EU-Ebene beschlossen, den
Verbraucherschutz bei Kreditverträgen zu stärken.

Foto: Photothek Media Lab / Dominik Butzmann
Diesen Beschluss setze ich nun in deutsches Recht um. Mir
ist wichtig, dass wir die europäischen Regeln möglichst
einfach und bürokratiearm umsetzen. Unser Ziel ist klar: Mehr
Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher bei
Kreditverträgen – ohne vermeidbaren bürokratischen Ballast.“
Der am 23. Juni 2025 vorgelegte Entwurf dient der
Umsetzung der überarbeiteten EU-Verbraucherkreditrichtlinie.
Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie ist bis zum 20. November
2025 in nationales Recht umzusetzen und ab dem 20. November
2026 von den Mitgliedstaaten anzuwenden.
Die
vorgeschlagenen Änderungen weiten den Verbraucherschutz
erheblich aus. So werden bislang unregulierte Kreditformen
erstmals in die Regelungen zu Verbraucherkrediten einbezogen.
Fortan fallen beispielsweise Buy-now-pay-later-Modelle und
unentgeltliche Kredite unter die Regelungen.
„Buy
now, pay later“ bedeutet, dass bei einem Kauf das Geld erst
zu einem späteren Zeitpunkt (beispielsweise 14 oder 30 Tage
nach dem Kauf) vom Konto abgebucht wird. Es handelt sich
dabei um einen Zahlungsaufschub und damit um einen
Kurzzeitkredit. Außerdem sollen die Vorgaben für die
Kreditwürdigkeitsprüfung verschärft werden, die verpflichtend
vor dem Vertragsabschluss durchzuführen ist.
Insbesondere erfolgt eine Angleichung an die Maßstäbe, die
bei Darlehensverträgen für Immobilien gelten. Die
Verbraucherkreditrichtlinie verfolgt einen
Vollharmonisierungsansatz, der es den EU-Mitgliedstaaten
grundsätzlich nicht erlaubt, strengere oder weniger strenge
Verbraucherschutzvorschriften vorzusehen. Soweit
Umsetzungsspielraum vorhanden ist, hat BMJV diesen
grundsätzlich für eine möglichst bürokratiearme Regulierung
genutzt, etwa bei dem Umfang vorvertraglicher
Informationspflichten.
Auch bei der Form des
Vertragsschlusses wurde der Spielraum der Richtlinie genutzt,
sodass Allgemein-Verbraucherdarlehen künftig in Textform
statt bislang in Schriftform abgeschlossen werden können. Der
Gesetzentwurf sieht grundsätzlich keine nationalen
Verschärfungen oder Erweiterungen über die zwingenden
europäischen Vorgaben vor (kein sogenanntes Goldplating).
Der Referentenentwurf wurde heute an die Länder und
Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV
veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun
Gelegenheit, bis zum 18. Juli 2025 Stellung zu nehmen. Die
Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV
veröffentlicht. Der Gesetzentwurf sowie weitere Informationen
zum Gesetzentwurf sind
hier abrufbar.
Zugang zu
Schuldnerberatung sicherstellen: BMJV veröffentlicht
Gesetzentwurf Das Bundesministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz hat heute den Entwurf eines
Schuldnerberatungsdienstegesetzes veröffentlicht. Das Gesetz
soll den Zugang für Schuldnerinnen und Schuldner zu
beratenden Stellen sicherstellen und Vorgaben der
EU-Verbraucherkreditrichtlinie zu Schuldnerberatungsdiensten
umsetzen. Es flankiert den Gesetzentwurf zur Umsetzung der
EU-Verbraucherkreditrichtlinie, der ebenfalls heute
veröffentlicht wurde.
Die
EU-Verbraucherkreditrichtlinie ist bis zum 20. November 2025
in nationales Recht umzusetzen und ab dem 20. November 2026
von den Mitgliedstaaten anzuwenden. Sie gibt den
Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass Verbraucherinnen
und Verbrauchern, die Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer
finanziellen Verpflichtungen haben oder haben könnten,
unabhängige Schuldnerberatungsdienste zur Verfügung gestellt
werden. Für diese Schuldnerberatungsdienste dürfen nur
begrenzte Entgelte verlangt werden. Zudem verpflichtet die
EU-Verbraucherkreditrichtlinie die Mitgliedstaaten, der
Europäische Kommission über die Zahl der verfügbaren
Schuldnerberatungsdienste zu berichten.
Bundesweit
gibt es derzeit fast 1.400 Schuldnerberatungsstellen. Diese
befinden sich in kommunaler Trägerschaft oder in der
Trägerschaft gemeinnütziger Organisationen. Sie beraten
Ratsuchende ganz überwiegend kostenlos. Um diese Praxis nicht
zu gefährden, sieht der Entwurf vor, dass
Schuldnerberatungsdienste grundsätzlich kostenlos, höchstens
jedoch gegen ein begrenztes Entgelt angeboten werden sollen.
Der Entwurf eines Schuldnerberatungsdienstegesetzes schlägt
außerdem vor, den Ländern die Entscheidung darüber zu
überlassen, wie der Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten
sichergestellt wird.
Weiter enthält der Entwurf
Anforderungen an Anbieter von Schuldnerberatungsdiensten. So
soll ihre Unabhängigkeit sichergestellt werden, um dem
Schuldenregulierungsinteresse der Verbraucherinnen und
Verbraucher gerecht zu werden und Interessenskonflikte zu
vermeiden. In Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie
soll zudem eine jährliche Berichtspflicht über die Zahl der
verfügbaren Einrichtungen für Schuldnerberatungsdienste
eingeführt werden.
Der Referentenentwurf wurde heute
an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite
des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun
Gelegenheit, bis zum 18. Juli 2025 Stellung zu nehmen. Die
Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV
veröffentlicht.
Den Referentenentwurf finden Sie
hier.
|
- Besserer Schutz vor
Einschüchterungsklagen - Grenzüberschreitende
Strafverfolgung im digitalen Zeitalter: Neues Gesetz soll
Zugriff auf digitale Beweismittel in der EU erleichtern
|
Einschüchterungsklagen:
Gesetzentwurf zur Umsetzung von EU-Richtlinie
Berlin, 20. Juni 2025 - Gerichte sollen bessere Möglichkeiten
erhalten, mit sogenannten Einschüchterungsklagen umzugehen.
Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht
hat. Unter Einschüchterungsklagen werden unbegründete Klagen
verstanden, die darauf abzielen, missliebige Beiträge zur
öffentlichen Meinungsbildung zu unterdrücken.
Sie
richten sich zum Beispiel gegen Journalistinnen und
Journalisten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder
Nichtregierungsorganisationen. Auf Englisch werden sie auch
als SLAPP bezeichnet („Strategic Lawsuits Against Public
Participation“). Der heute veröffentlichte Gesetzentwurf geht
zurück auf die Anti-SLAPP-Richtlinie der EU, die damit ins
deutsche Recht umgesetzt werden soll.
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr.
Stefanie Hubig erklärt dazu: „Kritische Berichterstattung,
wissenschaftliches und zivilgesellschaftliches Engagement
sind für unsere Demokratie elementar. Wir dürfen nicht
zulassen, dass solche Stimmen mit missbräuchlichen Klagen
unterdrückt werden - nur weil sie einzelnen nicht passen.
Deshalb geben wir den Zivilgerichten neue Instrumente an die
Hand, um Einschüchterungsklagen zu erschweren. Erfahrungen
aus anderen Ländern zeigen, dass solche Instrumente bitter
notwendig sein können. Das Gesetz gegen
Einschüchterungsklagen ist deshalb Ausdruck guter
demokratischer Vorsorge: Demokratie lebt von der Diskussion
und dem Austausch konträrer Ansichten.“
Der
Gesetzentwurf setzt die Vorgaben der EU-Richtlinie im
Wesentlichen 1:1 um. Beim Anwendungsbereich geht er jedoch in
einem Punkt darüber hinaus: Die neuen Regelungen gelten nicht
nur für Sachverhalte mit grenzüberschreitendem Bezug, sondern
auch für rein nationale Sachverhalte.
Der
Gesetzentwurf enthält spezielle Regelungen für den Umgang mit
Einschüchterungsklagen. Diese Regelungen sollen dann zur
Anwendung kommen, wenn mit dem Rechtsstreit unbegründete
Ansprüche verfolgt werden und der Hauptzweck des
Rechtsstreits darin besteht, öffentliche Beteiligung zu
verhindern, einzuschränken oder zu sanktionieren.
Eine öffentliche Beteiligung ist zum Beispiel die Teilnahme
an einer Demonstration, die Veröffentlichung eines Artikels
in einer Zeitung, ein Post in den sozialen Netzwerken oder
die Veröffentlichung einer wissenschaftlichen Studie.
Im Einzelnen sollen dann die folgenden Regelungen gelten:
Vorrang- und Beschleunigungsgebot Es soll ein Vorrang- und
Beschleunigungsgebot für die Verhandlung und Entscheidung
gelten. So wird gewährleistet, dass missbräuchliche Klagen im
frühestmöglichen Zeitpunkt abgewiesen werden können, ohne den
gerichtlichen Prüfungsmaßstab einzuschränken.
Verpflichtung der Klägerseite zur Leistung von
Prozesskostensicherheit Auf Antrag der Beklagten oder des
Beklagten und Anordnung des Gerichts soll die Klägerin oder
der Kläger verpflichtet werden können, für die
voraussichtlichen Prozesskosten einschließlich der Kosten der
Rechtsverteidigung der Beklagtenseite Sicherheit zu leisten.
Erweitere Erstattung Kostenerstattung
Rechtsanwaltskosten der obsiegenden Beklagtenseite sollen
künftig auch über die gesetzlichen Gebührensätze hinaus
erstattungsfähig sein, soweit diese Kosten üblich und
angemessen sind.
Möglichkeit zu Festsetzung
Sanktionsgebühr In der Kostenentscheidung soll das Gericht
der Klägerin oder dem Kläger als Sanktion eine besondere
Gerichtsgebühr auferlegen können. Diese darf maximal so hoch
sein wie der allgemeine Gebührensatz des Verfahrens.
Veröffentlichungspflicht von Entscheidungen Für
Entscheidungen von Gerichten in zweiter und dritter Instanz
soll eine Veröffentlichung verpflichtend werden. Die
Veröffentlichung soll elektronisch und leicht zugänglich
sowie anonymisiert oder pseudonymisiert erfolgen.
Der
Entwurf wurde heute an die Länder und Verbände verschickt und
auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die
interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 1.
August 2025 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden
ebenfalls auf der Internetseite veröffentlicht.
Grenzüberschreitende Strafverfolgung im digitalen
Zeitalter: Neues Gesetz soll Zugriff auf digitale
Beweismittel in der EU erleichtern Das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat
heute einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Ermittlungsbehörden
in Europa den Zugang zu digitalen Beweismitteln erleichtern
soll. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung des sogenannten
„E-Evidence-Pakets“ der Europäischen Union – ein Regelwerk,
das die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung in der EU
verbessern soll. In Zukunft sollen Ermittlerinnen und
Ermittler in der EU unter bestimmten Voraussetzungen direkt
bei Diensteanbietern in anderen Mitgliedstaaten Informationen
anfordern können, etwa bei E-Mail-, Cloud- oder
Messengerdiensten.
So können zum Beispiel Kundendaten,
IP-Adressen oder E-Mail-Inhalte schneller und effizienter
gesichert und herausgegeben werden, wenn sie für die
Aufklärung von Straftaten wichtig sind. Das neue Regelwerk
reagiert auf die wachsende Bedeutung digitaler Medien bei der
Anbahnung und Ausführung von Straftaten, insbesondere bei
grenzüberschreitender Kriminalität. Ziel ist, die
Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten zu verbessern und die
Strafverfolgung an technische Entwicklungen anzupassen, ohne
dabei die Rechte der Betroffenen aus dem Blick zu verlieren.
|
- Bundeskabinett beschließt
Bau-Turbo - Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch:
Löschung von Bildern und Videos im Internet verhindert
Weiterverbreitung
|
Bundeskabinett beschließt
Bau-Turbo Berlin, 18. Juni 2025 - Das
Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur
Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
beschlossen. Damit erhalten die Kommunen die Möglichkeit, vor
Ort flexibler zu bauen.
Verena Hubertz,
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
betont: „Mit dem Gesetzesentwurf zünden wir jetzt den
Bau-Turbo. Aufstocken, Nachverdichten und Neubau, der
Bau-Turbo beschleunigt und ermächtigt die Gemeinden vor Ort.
Wenn alle wollen, geht es sehr schnell. So werden aus
durchschnittlich fünf Jahren zwei Monate Planungszeit. Das
schafft Wohnraum, wo er gebraucht wird - weil jedes Zuhause
zählt.
Wir verlängern gleichzeitig den
Umwandlungsschutz und stärken damit die Rechte von
Mieterinnen und Mietern.
Der Bau-Turbo ist der erste
Schritt meines Hauses für mehr Tempo im Wohnungsbau und mehr
bezahlbaren Wohnraum. Jetzt ist das Parlament gefordert.“

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung
und Bauwesen - Foto Markus C. Hurek
Mit dem
Gesetzentwurf soll das Baugesetzbuch geändert werden, um
Wohnungsbauvorhaben zu erleichtern und zu beschleunigen.
Hierdurch benötigte soziale und kulturelle Einrichtungen, wie
beispielsweise Kitas, können ebenfalls zugelassen werden. So
schafft der Bau-Turbo bezahlbaren Wohnraum für Menschen, die
besonders stark vom Wohnungsmangel betroffen sind, wie
beispielsweise Familien, Auszubildende, Studierende, ältere
Menschen und Menschen mit geringem Einkommen. Die
Bundesregierung rechnet mit einer jährlichen finanziellen
Entlastung für die Verwaltung, die Bürgerinnen und Bürger
sowie die Wirtschaft von mehr als 2,5 Milliarden Euro.
Die wichtigsten Neuerungen des Gesetzentwurfes sind:
Neueinführung § 246e (Bau-Turbo) Erlaubt befristet ein
Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften. Wenn die
Gemeinde sich entscheidet, den Bau-Turbo anzuwenden, können
zusätzliche Wohnungen bereits nach einer zweimonatigen
Prüfung durch die Gemeinde, ohne Aufstellung oder Änderung
eines Bebauungsplans zugelassen werden. Dies erlaubt es durch
Neubau, Umbau oder Umnutzung zügig neuen Wohnraum zu
schaffen. Die Regelung ist bis 31. Dezember 2030 befristet.
Anpassung § 31 Absatz 3 BauGB § 31 Absatz 3 BauGB
ermöglicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans mehr
Wohnbebauung auch über die Vorgaben des Plans hinaus. So kann
beispielsweise in ganzen Straßenzügen durch Aufstockung,
Anbauten oder Bauen in der zweiten Reihe neuer Wohnraum
geschaffen werden.
Anpassung § 34 Absatz 3b BauGB
§ 34 Absatz 3b BauGB ermöglicht im unbeplanten Innenbereich
nun über die bisher bestehenden Möglichkeiten hinaus auch die
Neuerrichtung von Wohngebäuden dort, wo sie sich nicht in den
Bebauungszusammenhang einfügen.
Der Umwandlungsschutz
wird gestärkt. Mietwohnungen sollen auch weiterhin nicht
ohne Weiteres zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden
können. Das ist ein wichtiges Instrument, um Mieterinnen und
Mieter vor Verdrängung aus ihrem gewohnten Lebensumfeld zu
schützen. Deshalb wird der sogenannte Umwandlungsschutz in
Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt um fünf Jahre
verlängert.
Die Nachverdichtung wird einfacher.
Bislang scheitern Nachverdichtungen oft an zu strengen
städtebaulichen Hürden. Zukünftig kann auch in Innenbereichen
(also in zusammenhängend bebauten Ortsteilen) ohne
Bebauungsplan von geltenden städtebaulichen Regelungen
abgewichen werden, zum Beispiel bei der nachträglichen
Aufstockung von Gebäuden oder Hinterlandbebauung.
Der
Außenbereich wird behutsam geöffnet. In vielen Städten und
Gemeinden wird verfügbares Bauland immer knapper. Deshalb
soll künftig auch im sogenannten Außenbereich (also in
Gebieten ohne Bebauungsplan und außerhalb eines im
Zusammenhang bebauten Ortsteils) einfacher neuer Wohnraum
geschaffen werden können. Dabei beachten wir den Umweltschutz
und die Flächensparsamkeit. Gebaut werden soll nur im
räumlichen Zusammenhang mit bestehenden Siedlungen.
Die Durchmischung von Quartieren wird erleichtert.
Restriktive Immissionsrichtwerte und technische Vorgaben für
anlagenbezogenen Lärm machen Bauprojekte durch erhöhten
Investitionsbedarf in Lärmschutzvorrichtungen kompliziert und
teuer. Änderungen im Baugesetzbuch sollen ermöglichen, dass
Gemeinden bei der Aufstellung von Bebauungsplänen davon
abweichen dürfen, zum Beispiel bei der Festsetzung von
Schallschutzvorkehrungen für das Erreichen bestimmter
Innenraumpegel. Mit innovativen Lärmschutzlösungen kann so
mehr Wohnbebauung als bisher in der Nähe von Gewerbebetrieben
realisiert werden.
Die kommunale Selbstverwaltung der
Gemeinden wird gestärkt. Das letzte Wort darüber, wie der
Wohnbau-Turbo konkret eingesetzt wird, haben die Gemeinden
vor Ort. Dazu bleibt das Zustimmungserfordernis der Gemeinden
bestehen. Wir verlängern auch die Möglichkeit für die
Bundesländer Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt
auszuweisen, was den Kommunen eine Reihe von Instrumenten an
die Hand gibt, um die Entwicklung vor Ort besser zu steuern,
etwa durch die erleichterte Anwendung von Vorkaufsrechten,
Befreiungen oder Baugeboten.
Das
Gesetzgebungsverfahren soll im Bundestag bis Herbst 2025
abgeschlossen sein. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht
zustimmungspflichtig.
Kampf gegen
sexuellen Kindesmissbrauch: Löschung von Bildern und Videos
im Internet verhindert Weiterverbreitung Das
Bundeskabinett hat heute den vom Bundesministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz und vom Bundesministerium des
Innern vorgelegten Bericht zu den im Jahr 2024 erfolgten
Löschung von Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch im
Internet beschlossen.
Bundesministerin der Justiz und
für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt hierzu:
„Sexueller Missbrauch von Kindern ist eines der schlimmsten
Verbrechen. Wir müssen alles tun, um zu verhindern, dass
Bilder und Videos solcher Taten im Internet verbreitet
werden. Dazu arbeiten unsere Sicherheitsbehörden eng mit
Hosting-Anbietern zusammen. Der aktuelle Löschbericht zeigt:
Diese Zusammenarbeit funktioniert.

Foto: Photothek Media Lab / Dominik Butzmann
Doch das Löschen von Kinderpornographie allein reicht
nicht aus. Wer Aufnahmen von Kindesmissbrauch verbreitet,
muss strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Deshalb
werden wir die verpflichtende Speicherung von IP-Adressen
einführen. Denn oft ist die IP-Adresse der einzige
Ermittlungsansatz bei internetbezogener Kriminalität. Die
Strafverfolgungsbehörden müssen diesen Spuren nachgehen
können – auf einer klaren, rechtsstaatlich sauberen
Grundlage, die wir schaffen werden. Der Schutz von Kindern
steht für uns an oberster Stelle.“
Bundesminister des
Innern Alexander Dobrindt erklärt hierzu:
„Kindesmissbrauch ist ein abscheuliches Verbrechen. Gegen die
Verbreitung dieser widerwärtigen Taten im Netz muss
konsequent vorgegangen werden. Jede verbreitete Aufnahme
dieser Taten ist ein weiterer Akt der Gewalt. Diese Aufnahmen
müssen umgehend entfernt werden. Die Speicherpflicht für
IP-Adressen ist der konsequente Schritt im Kampf gegen die
Täter von Kindesmissbrauch und muss schnellstens Gesetz
werden.“
Wesentlicher Gegenstand des Berichts ist die
statistische Auswertung der Löschbemühungen für das Jahr
2024. Der Bericht bezieht sich auf kinderpornografischen
Inhalt im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuchs.
Seit
2011 wird das Prinzip „Löschen statt Sperren“ verfolgt. Nach
diesem Ansatz wird der Zugriff auf Darstellungen von
sexuellem Kindesmissbrauch im Internet nicht mehr wie zuvor
durch Sperren beschränkt, sondern die Inhalte werden von den
Servern gelöscht und sind somit online nicht mehr verfügbar.
Die Beschwerdestellen nehmen Hinweise auf
kinderpornografische Inhalte entgegen, prüfen diese auf ihre
strafrechtliche Relevanz und leiten die berechtigten Hinweise
an das Bundeskriminalamt (BKA) weiter.
Im Vergleich
zum Vorjahr konnte durch die effektive Zusammenarbeit
zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA), den Meldestellen und
inländischen Hosting-Providern die schnelle Löschung erneut
auf einem sehr hohen Niveau gehalten werden. Dadurch wurde
verhindert, dass Darstellungen von sexualisierter Gewalt
gegen Kinder weiterverbreitet werden.
Bei Hinweisen
auf kinderpornografische Inhalte auf Internetseiten, die im
Inland gehostet sind, wurden innerhalb von einer Woche nahezu
alle gemeldeten Inhalte von den Hosting-Anbietern gelöscht
(99 %). Über die Hälfte (55,98 %) der Inhalte wurden sogar
bereits binnen zwei Tagen nach Eingang des Hinweises beim
Bundeskriminalamt (BKA) gelöscht.
Wegen des
komplexeren Verfahrensablaufs und der größeren Anzahl der
beteiligten Stellen war für die Löschung im Ausland
gehosteter Inhalte mehr Zeit erforderlich. Hier waren 38,7 %
der Inhalte binnen einer Woche nach Eingang des Hinweises
beim BKA gelöscht; nach vier Wochen betrug die Löschquote
84,17 %. Inhalte, die trotz aller Maßnahmen nicht gelöscht
werden konnten, wurden der Bundeszentrale für Kinder- und
Jugendmedienschutz (BzKJ) zur Durchführung eines
Indizierungsverfahrens zugeleitet.
Zwischen dem
Bundeskriminalamt und der länderübergreifenden Stelle
jugendschutz.net, der Beschwerdestelle des eco-Verbandes der
Internetwirtschaft e.V. (eco e.V.) und der Beschwerdestelle
der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter
e.V. (FSM e.V.) besteht eine enge Kooperation, die eine
wesentliche Voraussetzung für den Erfolg bei der Bekämpfung
kinderpornografischer Inhalte im Internet ist.
Der
Bericht geht zurück auf einen Beschluss des Deutschen
Bundestages, der in der 17. Wahlperiode auf Vorschlag der
Bundesregierung entschieden hatte, bei der Bekämpfung von
Kinderpornografie im Internet zusätzlich zu einer
konsequenten Strafverfolgung der Täter auf das Prinzip
„Löschen statt Sperren“ mit einer schnellen
Verfügbarkeitsreduktion zu setzen.
Der Bericht wurde
dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.
|
1055. Sitzung des Bundesrates
|
Berlin, 13. Juni 2025 - Beschlüsse:
•
Ganztagsbetreuung in den Ferien:
Bundesrat will Kommunen entlasten
•
Länder stimmen Rentenerhöhung ab
1. Juli zu
•
Bundesrat setzt sich für echte
Kreislaufwirtschaft für Matratzen ein
•
„Investitionsbooster“: Bundesrat fordert Ausgleich für
Steuerausfälle
•
Bundesrat beschließt Gesetzentwurf zur Nachtzieltechnik bei
Jagdwaffen
•
Länder begrüßen Maßnahmen der EU zum Schutz von
Unterseekabeln
Ganztagsbetreuung in den Ferien:
Bundesrat will Kommunen entlasten
Der Bundesrat schlägt vor, es Kommunen zu
erleichtern, den Anspruch von Grundschulkindern auf
Ganztagsbetreuung zu erfüllen. Auf Initiative mehrerer Länder
beschloss er am 13. Juni 2025, einen entsprechenden
Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen.
Die
Ausgangslage Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Kinder der
ersten bis vierten Klasse einen gesetzlichen Anspruch auf
Ganztagsbetreuung an Werktagen von bis zu acht Stunden - auch
während der Schulferien. Dieser Anspruch muss nach aktueller
Rechtslage durch schulische Einrichtungen erfüllt werden. Vor
allem in den Ferienzeiten sei dies schwierig, da die
schulische Betreuungskapazitäten flächendeckend nicht
ausreichen würden, begründen die Länder ihre
Gesetzesinitiative.
Erweiterung auf niedrigschwellige
Ferienangebote Der Gesetzentwurf des Bundesrates erweitert
daher den Rechtsanspruch so, dass auch niedrigschwellige
Ferienangebote der Jugendarbeit den Anspruch auf
Ganztagsbetreuung erfüllen. Die Länder verweisen auf
zahlreiche bewährte und vor Ort sehr nachgefragte
Ferienangebote der Jugendarbeit, die aber den bisher
geltenden Anforderungen nicht entsprächen.
Die
Umsetzung der Ferienbetreuung im bisherigen gesetzlichen
Rahmen werde als kaum realisierbar eingeschätzt, was vor
allem die kommunalen Träger der öffentlichen Jugendhilfe vor
erhebliche personelle, strukturelle und finanzielle
Herausforderungen stelle.
Mehr Flexibilität für
kommunale Träger Mit dem erweiterten Angebotskreis hätten
die örtlichen Träger mehr Flexibilität, um bestehende
Ferienangebote weiterzuführen und auszubauen. Ziel sei es,
die Erfüllung des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung auch
während der Schulferien realistisch und flächendeckend
sicherzustellen.
Streichung der dezentralen
Bundesstatistik Der Entwurf sieht zudem vor, die mit dem
Ganztagsförderungsgesetz eingeführte dezentrale
Bundesstatistik zur Betreuung von Kindern der Klassenstufen
eins bis vier ersatzlos zu streichen. Es sei nicht zu
erwarten, dass qualitativ hochwertige und vollständige Daten
geliefert werden können. Zudem hätte sich die Datenerhebung
als bürokratisch und nicht zielführend erwiesen.
Weiteres Gesetzgebungsverfahren Die Bundesregierung kann
zum Entwurf des Bundesrates Stellung nehmen. Dann ist der
Bundestag am Zug. Gesetzliche Fristen, wann sich dieser mit
dem Entwurf auseinandersetzen muss, gibt es nicht.
Länder stimmen Rentenerhöhung ab 1. Juli zu
Der Bundesrat hat einstimmig der
Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 zugestimmt.
Rentenwert steigt Durch die Verordnung steigt der aktuelle
Rentenwert ab dem 1. Juli 2025 bundeseinheitlich um 3,74
Prozent auf 40,79 Euro. Für eine Standardrente bei
durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet
die Rentenanpassung nach Berechnung der Bundesregierung einen
Anstieg um 66,15 Euro im Monat.
Der allgemeine
Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung ist der
Gegenwert, der einem Rentenpunkt (oder Entgeltpunkt)
entspricht. Er gibt an, wieviel monatliche Rente ein Rentner
für jeden gesammelten Rentenpunkt erhält.
Rentenplus
auch für Landwirte Auch für Landwirte wird der allgemeine
Rentenwert von 18,15 Euro auf 18,83 Euro erhöht. Mit der
Verordnung werden außerdem für die gesetzliche
Unfallversicherung der Mindest- und der Höchstbetrag des
Pflegegeldes auf 462 Euro und 1838 Euro monatlich
festgesetzt.
Jährliche Anpassung Die
Bundesregierung passt jährlich die Renten an die aktuelle
wirtschaftliche Situation an. Dies geschieht stets durch eine
Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
„Investitionsbooster“: Bundesrat
fordert Ausgleich für Steuerausfälle Die Länder
haben die Pläne der Bundesregierung für ein steuerliches
Investitionssofortprogramm zur Stärkung des
Wirtschaftsstandorts Deutschland geprüft. In ihrer am 13.
Juni 2025 beschlossenen Stellungnahme verweisen sie auf die
erheblichen Steuerausfälle durch die geplanten Maßnahmen.
Unterstützung für kurzfristige Wachstumsimpulse
In
seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesrat nachdrücklich das
Ziel der Bundesregierung, kurzfristig Wachstumsimpulse zu
setzen und Unternehmen in der Breite zu fördern. Dies sei
notwendig, um die Wachstumsschwäche der deutschen Wirtschaft
zu überwinden.
30 Milliarden Euro Steuerausfall
Die im Gesetzentwurf geplanten Maßnahmen führten jedoch zu
erheblichen Steuerausfällen. Von diesen müssten Länder und
Kommunen in den nächsten fünf Jahren rund zwei Drittel
tragen. Dabei handele es sich um mehr als 30 Milliarden Euro.
Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat die Finanzierung
der notwendigen Aufgaben von Ländern und Kommunen gefährdet.
Daher müsse sich der Bund mit den Ländern über die Höhe der
tragbaren Belastungen verständigen. Ausgleich für Kommunen
Die Länder fordern die Bundesregierung auf, im weiteren
Gesetzgebungsverfahren einen Ausgleich für die Belastungen
der kommunalen Haushalte zu schaffen. Schließlich werde im
Koalitionsvertrag von Union und SPD der Finanzierung der
Gemeinden zurecht eine herausragende Bedeutung beigemessen.
Ziele der Bundesregierung Die Bundesregierung möchte
mit ihrem Gesetzentwurf kurzfristig Änderungen im Steuerrecht
umsetzen, um Deutschland auf Wachstumskurs zu bringen und die
Wettbewerbsfähigkeit des Landes zu stärken. Durch das Gesetz
würden gezielte Investitionsanreize mit flächendeckenden
Entlastungen verbunden, heißt es in der Begründung.
Maßnahmenpaket im Steuerrecht Zu den geplanten Maßnahmen
gehören höhere Abschreibungen von jeweils 30 Prozent für
Investitionen in den nächsten drei Jahren auf sogenannte
Ausrüstungsinvestitionen, wie neue Maschinen, Geräte und
Fahrzeuge. Hinzu kommen die schrittweise Senkung der
Unternehmenssteuern, Entlastungen bei der Beschaffung von
Elektro-Dienstwagen sowie eine Ausweitung der
Forschungszulage. Wie es weitergeht
Die
Stellungnahme wird der Bundesregierung zur Gegenäußerung und
dann dem Bundestag weitergeleitet. Wenn der Bundestag das
Gesetz verabschiedet hat, ist erneut der Bundesrat am Zug,
der dann entscheidet, ob er dem Gesetz zustimmt.
Bundesrat setzt sich für echte Kreislaufwirtschaft für
Matratzen ein Mit einer Entschließung, die auf
eine Initiative des Landes Hessen zurückgeht, fordert der
Bundesrat, künftig das Recycling von Matratzen zu
ermöglichen. Bestandteile erschweren die Wiederverwendung
Allein in Deutschland würden jährlich mehr als acht
Millionen Matratzen entsorgt, heißt es in der Begründung. Der
größte Teil davon werde verbrannt - wertvolle Ressourcen wie
Schaumstoffe und Textilfasern gingen so verloren. Matratzen
seien kaum Bestandteil der Kreislaufwirtschaft, da sie meist
Flammschutzmittel und andere Chemikalien enthielten, die das
Recycling von Schaumstoffen erschweren. Die Länder fordern
daher die Bundesregierung auf, sich in Brüssel für den Erlass
einer Regelung nach der Ökodesign-Verordnung einzusetzen.
Diese Verordnung ermöglicht es, Schadstoffe in Produkten
zu regulieren und gilt auch für importierte Waren. Auf diese
Weise könnten problematische Bestandteile in Matratzen durch
umweltfreundliche, recyclingfähige Alternativen ersetzt
werden, ohne dabei die Brandschutzanforderungen zu schwächen.
Hersteller sollen Recycling sicherstellen Damit eine
Matratze nicht auf dem Müll lande, sondern als wertvoller
Baustein zurückkehre, müsse sie zunächst sauber und trocken
in der Recyclinganlage ankommen. Die Länder fordern daher
eine erweiterte Herstellerverantwortung für Matratzen, wie es
sie bei Batterien bereits gebe. Die Hersteller müssten dann
das Recycling von Matratzen sicherstellen. Außerdem solle ein
digitaler Produktpass für Matratzen eingeführt werden.
Die Nachbarstaaten Frankreich, Belgien und die
Niederlande hätten bewiesen, dass ein effizientes Recycling
der Matratzen sehr erfolgreich sein könne. Dort seien klare
Regelungen für Industrie und Gesellschaft geschaffen und eine
getrennte Sammlung von Matratzen durchgesetzt worden. Von
diesen Erfahrungen könne man auch in Deutschland profitieren.
Weiteres Verfahren Die Entschließung wird der
Bundesregierung zugestellt. Ob und wie diese darauf reagiert,
ist gesetzlich nicht geregelt.
Bundesrat
beschließt Gesetzentwurf zur Nachtzieltechnik bei Jagdwaffen
Mit einem am 13. Juni 2025 beschlossenen
Gesetzentwurf will der Bundesrat das Waffengesetz ändern und
das Jagen durch den Einsatz von Nachtzielgeräten und
künstlicher Beleuchtung effektiver und sicherer machen.
Erlaubnis von Nachtzielgeräten Der Gesetzentwurf
erweitert den Einsatz von Nachtzielgeräten bei der Jagd.
Bisher seien nur Vorsatz- und Aufsatzgeräte mit bestimmter
Nachtsichttechnik erlaubt, fest montierte Nachtzielgeräte mit
eingebauten Hilfsmitteln zum Anvisieren eines Zieles jedoch
nicht, obwohl sie technisch fast gleich seien. Diese
unterschiedliche Behandlung sei inkonsistent und schwer
nachzuvollziehen, heißt es in der Begründung des Entwurfs.
Die Ausdehnung der Erlaubnis auf fest montierte
Geräte sei notwendig, um die Ausbreitung von Seuchen wie der
afrikanischen Schweinepest effektiv verhindern zu können. Da
diese Nachtzielgeräte „aus einem Guss“ gefertigt seien,
entfiele zudem eine mögliche Fehlerquelle beim An- und
Abmontieren. Der richtige Einsatz dieser Technik könne somit
zu einer effizienteren und tierschutzgerechten Jagd
beitragen.
Künstliche Zielbeleuchtung Mit dem
Gesetzentwurf soll auch das Verbot der Montage von
Infrarot-Aufhellern, Taschenlampen oder ähnlichen
Lichtquellen an Waffen aufgehoben werden. Bereits jetzt würde
in mehreren Ländern insbesondere Schwarzwild mit künstlichen
Lichtquellen bejagt. Allerdings sei es nach geltendem
Waffenrecht verboten, die Lichtquelle an der Jagdwaffe zu
montieren. Dies sei für viele Jäger schwer nachvollziehbar,
da eine Montage die Handhabung erleichtern und damit für
einen sicheren Schuss sowie eine tierschutzgerechte Erlegung
sorgen würde.
Wie es weitergeht Der Gesetzentwurf
des Bundesrates wird nun in den Bundestag eingebracht, der
dann darüber entscheidet. Zuvor bekommt die Bundesregierung
die Gelegenheit zur Stellungnahme. Gesetzliche Fristen, wie
schnell sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen
muss, gibt es nicht.
Länder begrüßen Maßnahmen
der EU zum Schutz von Unterseekabeln Der
Bundesrat hat sich ausführlich zum EU-Aktionsplan für
Kabelsicherheit geäußert, den die Kommission in einer
gemeinsamen Erklärung an das Europäische Parlament und den
Rat vorgestellt hat. Dieser enthält ein umfangreiches
Maßnahmenpaket, um Unterseekabel besser vor Manipulation und
Sabotage zu schützen.
Besserer Schutz maritimer
Infrastruktur Die Länder begrüßen die im Aktionsplan
vorgestellten Maßnahmen für eine höhere Sicherheit von
Seekabeln. Der Schutz dieser Kabel sowie der Schutz von Häfen
sei angesichts der steigenden politischen und militärischen
Spannungen von großer Bedeutung und müsse strategisch auf
nationaler und europäischer Ebene verstärkt werden.
Engere Zusammenarbeit gefordert Seit Beginn des russischen
Angriffskrieges gegen die Ukraine habe sich die
Sicherheitslage in der Ostsee deutlich verschärft, was eine
noch engere Zusammenarbeit zwischen den demokratischen
Ostseeanrainern erforderlich mache. Daher müsse nach Ansicht
des Bundesrates die politische Bedeutung der
EU-Ostseestrategie mit deutscher Beteiligung gestärkt werden.
Auch der Ostseerat sei als bewährter Pfeiler der
Sicherheitsarchitektur in die weitere Zusammenarbeit
einzubeziehen. Bedrohung durch russische Schattenflotte
Derzeit sei die gesamte maritime Infrastruktur im
Ostseeraum durch hybride Kriegsführung gefährdet. Die
Russische Föderation betreibe eine Flotte von getarnten
Aufklärungs- und Spionageschiffen, um unter dem Deckmantel
von Fischerei und Frachtschifffahrt Anlagen auszukundschaften
oder zu bedrohen. Hierzu werde vermehrt die sogenannte
Schattenflotte eingesetzt, die zunächst nur zur Umgehung von
Sanktionen genutzt wurde.
Der Bundesrat fordert, dass
die europäischen Instrumente zur Bekämpfung hybrider
Bedrohungen konsequent genutzt werden. Zudem seien die
Embargos und Sanktionen der EU gegenüber Russland strikt
durchzusetzen. Ebenfalls seien Kontrollen von Schiffen in
deutschen Häfen sowie bei Verdachtsfällen auch außerhalb
konsequent durchzuführen.
Geplante Maßnahmen der
EU-Kommission Seekabel zur Kommunikation oder
Energieübertragung erfüllten kritische und strategische
Funktionen für die europäischen Volkswirtschaften und
Gesellschaften, heißt es im Aktionsplan der Kommission. So
liefen rund 99 Prozent des interkontinentalen
Internetverkehrs über solche Kabelverbindungen.
Für
einen besseren Schutz der Kabel plant die Kommission unter
anderem: die Sicherheitsanforderungen zu verschärfen
(Prävention) die Bedrohungsüberwachung zu verbessern
(Erkennung) die Effizienz für rasches Handeln bei
Zwischenfällen zu erhöhen (Reaktion) Sanktionen gegen
feindselige Akteure durchzusetzen (Abschreckung).
Wie
es weitergeht Die Bundesregierung ist gehalten, die
Positionen des Bundesrates bei ihrer Stellungnahme an die
EU-Kommission zu berücksichtigen. Unabhängig davon hat der
Bundesrat beschlossen, seine Stellungnahme direkt an das
Exekutivorgan der EU zu übermitteln.
|
- Einführung von elektronischen
Beurkundungen: Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung
- Neues Online-Verfahren für Klagen vor dem Amtsgericht soll
erprobt werden
|
Einführung
von elektronischen Beurkundungen: Gesetzentwurf zur weiteren
Digitalisierung Berlin, 13. Juni 2025 -
Beurkundungen sollen künftig generell auch in elektronischer
Form errichtet werden können: also zum Beispiel mittels eines
Unterschriftenpads. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute
veröffentlicht hat. Bislang ist das Beurkundungsverfahren
grundsätzlich papiergebunden ausgestaltet.
Der
Gesetzentwurf ist
hier abrufbar.
Dr. Stefanie Hubig,
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz,
erklärt dazu:

Foto: Photothek Media Lab / Dominik Butzmann
„Mit
unserem Gesetzentwurf wollen wir das Beurkundungsverfahren
endlich auf die Höhe der Zeit bringen. Das ist ein weiterer
wichtiger Baustein bei der Digitalisierung unserer
Rechtsordnung. Es ist höchste Zeit, dass wir digitale
Beurkundungsverfahren einführen. Schon heute werden Urkunden
weitgehend elektronisch aufbewahrt. Doch die Niederschrift
der Urkunde selbst erfolgt noch immer auf Papier. Das ist
unnötig umständlich.“
Nach deutschem Recht ist für
viele besonders bedeutsame Rechtsgeschäfte eine öffentliche
Beurkundung vorgeschrieben, zum Beispiel für den
Grundstückskaufvertrag, für den Gesellschaftsvertrag bei
Gründung einer GmbH oder für den Ehevertrag. Beurkundungen
können insbesondere von Notarinnen und Notaren vorgenommen
werden, aber auch von Nachlassgerichten. Bislang setzt eine
Beurkundung im Regelfall eine Niederschrift auf Papier
voraus. Dagegen erfolgt die Verwahrung von Urkunden bereits
weitgehend elektronisch.
Auch der Vollzug
beurkundeter Geschäfte und Erklärungen läuft zunehmend
elektronisch ab. Daher kommt es derzeit häufig zu einem
doppelten Medientransfer: Die elektronisch verfasste Urkunde
wird ausgedruckt und muss nach Unterzeichnung zum Zweck von
Vollzug und Verwahrung eingescannt werden. Mit dem
Gesetzentwurf sollen solche Medienbrüche verhindert werden.
Der Gesetzentwurf sieht insbesondere folgende Regelungen
vor: Notarielle Beurkundung von Willenserklärungen in
elektronischer Form Beurkundungen sollen künftig auch in
Präsenzverfahren elektronisch möglich sein. Vorgesehen ist,
dass die Urkundsperson die Niederschrift dabei künftig
unmittelbar als elektronisches Dokument aufnimmt.
Die
Beteiligten können die elektronische Niederschrift dann
entweder mit ihrer qualifizierten elektronischen Signatur
versehen oder sie unterschreiben auf einem elektronischen
Hilfsmittel wie z. B. einem Unterschriftenpad oder einem
Touchscreen. Abschließend wird die Urkundsperson ihre
qualifizierte elektronische Signatur anbringen. Dadurch
werden die Authentizität und Integrität der Urkunde
geschützt.
Für Notarinnen und Notare wird die
Bundesnotarkammer ein Signatursystem für elektronische
Präsenzbeurkundungen bereitstellen. Hierdurch soll
sichergestellt werden, dass die erforderliche
Softwareausstattung den deutschen Notarinnen und Notaren
flächendeckend und niedrigschwellig zeitnah zur Verfügung
steht.
Beglaubigungen elektronischer Unterschriften
Um elektronische Beglaubigungen zu vereinfachen, soll künftig
die Beglaubigung von eigenhändigen elektronischen
Unterschriften ermöglicht werden, die auf einem
elektronischen Hilfsmittel wie z. B. einem Unterschriftenpad
oder einem Touchscreen geleistet werden.
Vereinfachte
Zugangsbewirkung von beurkundeten und beglaubigten
Erklärungen Künftig soll der Zugang der öffentlich
beglaubigten Abschrift einer notariell beurkundeten und
öffentlich beglaubigten Erklärung ausreichen, damit die
Erklärung wirksam wird. Mit Hilfe von elektronisch
beglaubigten Abschriften kann der Zugang auch auf
elektronischem Wege bewirkt werden. Dies ermöglicht etwa die
elektronische Übermittlung von Erbausschlagungserklärungen an
das Nachlassgericht.
Der Entwurf wurde heute an die
Länder und Verbände verschickt und auf der Internetseite des
BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun
Gelegenheit, bis zum 27. Juni 2025 Stellung zu nehmen. Die
Stellungnahmen werden ebenfalls auf der Internetseite
veröffentlicht. Ein Gesetzentwurf mit ähnlicher Zielsetzung
wurde bereits in der vergangenen Legislaturperiode
veröffentlicht. Das Gesetzgebungsverfahren konnte seinerzeit
nicht abgeschlossen werden. Der jetzt veröffentlichte
Gesetzentwurf ist punktuell modifiziert worden.
Ein einfacher Zugang zum Recht: Neues
Online-Verfahren für Klagen vor dem Amtsgericht soll erprobt
werden Wer vor dem Amtsgericht eine Geldforderung
einklagen will, dem wird dafür künftig ein einfaches,
nutzerfreundliches und durchgängig digital geführtes
Gerichtsverfahren offenstehen. Das sieht ein Gesetzesentwurf
vor, den das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Die Erprobung des
neuen Online-Verfahrens soll nach Abschluss des
Gesetzgebungsverfahrens an ausgewählten Amtsgerichten
beginnen.
Weitere
Informationen finden Sie hier:
www.zugang-zum-recht-projekte.de/onlineverfahren
Der Gesetzesentwurf
ist
hier
abrufbar.
Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig erklärt
dazu: „Wir wollen den Zugang zur Justiz für die
Bürgerinnen und Bürger einfacher und besser gestalten. Nur
eine Justiz, die für alle leicht erreichbar ist, ist eine
wirklich gute Justiz. Mit dem Online-Verfahren wird der
Zugang zum Gericht für Bürgerinnen und Bürger so einfach wie
noch nie. Und auch die Justiz profitiert, denn die
Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten und die
Arbeitsabläufe im Gericht können effizienter gestaltet
werden. Zunächst wird das Online-Verfahren an ausgewählten
Gerichten getestet. Ich bin überzeugt, dass dies der Beginn
für neue digitale Kommunikationsformen im Zivilprozess ist.“
Mit dem zivilgerichtlichen Online-Verfahren soll der
Zugang zur Justiz im Bereich kleiner Streitwerte vereinfacht
und verbessert werden. Gleichzeitig soll durch die
Strukturierung des Prozessstoffs, die durchgängige
Digitalisierung der Verfahrensabläufe und die stärker
datenbasierte Kommunikation die Arbeit an den Gerichten,
insbesondere in Massenverfahren, effizienter und
ressourcenschonender gestaltet werden. Die Erprobung des
Online-Verfahrens ist auf einen Zeitraum von zehn Jahren
angelegt. Um das Online-Verfahren weiterzuentwickeln, ist
nach vier sowie acht Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes
eine Evaluierung vorgesehen.
Der Gesetzesentwurf wurde
bereits in der letzten Legislaturperiode eingebracht. Er
wurde in kleinen Teilen ergänzt und sieht insbesondere
folgende Regelungen vor: Eröffnung des Online-Verfahrens
durch eine Klageeinreichung mittels digitaler Eingabesysteme:
Die Rechtsuchenden sollen bei der Erstellung einer Klage
durch Informationsangebote und Abfragedialoge unterstützt
werden.
Für die Klageeinreichung wird zunächst
weiterhin der elektronische Rechtsverkehr genutzt.
Bürgerinnen und Bürgern wird der kostenlose Dienst „Mein
Justizpostfach“ zur Verfügung stehen. Die Anwaltschaft soll
über die bestehende Infrastruktur des besonderen
elektronischen Anwaltspostfachs (beA) in die Erprobung
einbezogen werden.
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
vor den Amtsgerichten, die auf Zahlung einer Geldsumme
gerichtet sind, sollen erfasst werden. Die Landesregierungen
sollen ermächtigt werden, durch Rechtsverordnung die
Amtsgerichte zu bestimmen, die das Online-Verfahren im
Echtbetrieb erproben.
Öffnungsklauseln im
Verfahrensrecht der ZPO zur verstärkten Nutzung digitaler
Kommunikationstechnik: Die allgemeinen Verfahrensregeln der
ZPO sollen durch Erprobungsregelungen ergänzt werden,
insbesondere durch erweiterte Möglichkeiten eines Verfahrens
ohne mündliche Verhandlung, eine Ausweitung von
Videoverhandlungen und durch Erleichterungen im
Beweisverfahren. Die Verkündung eines Urteils im
Online-Verfahren soll durch dessen rechtswirksame digitale
Zustellung ersetzt werden können.
Digitale
Strukturierung: Der Prozessstoff soll unter Nutzung von
elektronischen Dokumenten, Datensätzen und Eingabesystemen
digital strukturiert werden können. Insbesondere für
sogenannte Massenverfahren (z.B. im Bereich der
Fluggastrechte) sollen technische Standards und Dateiformate
für die Datenübermittlung und eine ressourcenschonende
Bearbeitung festgelegt werden.
Bundeseinheitliche
Erprobung einer Kommunikationsplattform: Die rechtlichen
Grundlagen für eine neue Form der verfahrensbezogenen
Kommunikation zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten
sollen geschaffen werden. Anträge und Erklärungen können
unmittelbar über eine Kommunikationsplattform abgegeben
werden. Auch die Bereitstellung und gemeinsame Bearbeitung
von Dokumenten durch die Parteien und das Gericht sowie die
Zustellung von Dokumenten über die Plattform sollen
ermöglicht werden. In einem ersten Schritt soll die Erprobung
auf die Kommunikation zwischen Gericht und Anwaltschaft
beschränkt werden.
Kosten: Die Gerichtsgebühren für
das Online-Verfahren sollen im Vergleich zum herkömmlichen
Zivilverfahren abgesenkt werden, um einen wirtschaftlich
attraktiven Zugang zum Recht für niedrigschwellige
Forderungen zu schaffen.
Das Gesetzgebungsvorhaben
wird durch ein Digitalisierungsprojekt des Bundesministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz begleitet. Dabei
übernimmt der Bund in Projektpartnerschaft mit interessierten
Ländern und Gerichten eine koordinierende Rolle bei der
Entwicklung und Erprobung eines zivilgerichtlichen
Online-Verfahrens. Derzeit sind neun Länder und dreizehn
Pilotgerichte an der Produktentwicklung beteiligt. Mit dem
Onlinedienst für Fluggastrechte ist ein erster Baustein des
Digitalisierungsprojekts auf Grundlage des geltenden Rechts
bereits gestartet.
|
Nationaler Veteranentag – ab
sofort immer am 15. Juni!
|
Berlin, 11. Juni
2025 - Am 15. Juni 2025 findet der erste Nationale
Veteranentag der Bundesregierung statt. Seine Einführung
beruht auf einem Beschluss des Deutschen Bundestages. Als Tag
der Anerkennung macht er auf die Bedeutung und die Leistung
von Veteraninnen und Veteranen für Frieden, Freiheit,
Demokratie und eine starke Gesellschaft aufmerksam. Der
Nationale Veteranentag soll das Band zwischen Bundeswehr und
Gesellschaft stärken.

Die zentrale Festveranstaltung findet am 15. Juni 2025 ab
13 Uhr am Reichstagsgebäude in Berlin statt. Ein
unbeschwertes Fest für alle mit einem abwechslungsreichen
Bühnenprogramm, Musik, Fragerunden, Informationsangeboten und
weiteren innovativen Formaten - ein Tag des Dialogs und des
Miteinanders.

Der Deutsche Bundestag, Abgeordnete sowie das Amt des
Wehrbeauftragten stellen sich gemeinsam mit Veteraninnen und
cVeteranen vor. Zahlreiche Vereine und Verbände sind
ebenfalls vertreten. Neben Verteidigungsminister Boris
Pistorius wird auch Bundestagspräsidentin Julia Klöckner als
Schirmfrau an der Veranstaltung teilnehmen.
In ganz
Deutschland laden Länder, Städte und Kommunen,
Veteranenverbände und weitere Akteure zu vielfältigen
Veranstaltungen ein. Die Veteranen und Veteraninnen freuen
sich ganz besonders auf den persönlichen Austausch mit den
Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Auf der Homepage des
Veteranentags (www.veteranentag.gov.de)
sind weitere Informationen sowie das bundesweite Programm zu
finden.
Beschluss des Deutschen Bundestages: aus der
Mitte der Gesellschaft Die Einführung des Nationalen
Veteranentags beruht auf einem Beschluss des Deutschen
Bundestages: Im April 2024 haben die Abgeordneten mit großer
Mehrheit beschlossen, einen Nationalen Veteranentag
einzuführen sowie die Versorgung von Veteraninnen und
Veteranen und ihrer Familien zu verbessern.
Der
Nationale Veteranentag soll das Band zwischen Bundeswehr und
Gesellschaft stärken. “Wer für die Sicherheit und Freiheit
unseres Landes alles gibt, der verdient mehr als Dankesworte.
Der Deutsche Bundestag hat den Nationalen Veteranentag ins
Leben gerufen. Wir möchten diesen Tag gemeinsam feiern.
Unsere Veteraninnen und Veteranen verdienen Anerkennung,
Respekt und Unterstützung.”

Julia Klöckner, Präsidentin des Deutschen Bundestag,
Schirmfrau des Nationalen Veteranentages (Foto: Tobias Koch)
Akteure aus Politik und Verwaltung (Bund, Länder,
Städte und Gemeinden), Veteranenverbände sowie
gesellschaftliche Netzwerke sind neben der Bundesregierung
und dem Deutschen Bundestag aktiv an der Umsetzung beteiligt.

Das Bundesministerium der Verteidigung, als Dienstherr aller
aktiven Soldatinnen und Soldaten und mit seiner Schnittstelle
zu den Veteranenverbänden über das Veteranenbüro der
Bundeswehr, wurde mit der Koordinierung der Ausgestaltung
beauftragt. Es geht um die Anerkennung derjenigen, die in
letzter Konsequenz bereit sind, das Äußerste für andere zu
geben, und die ihr Leib und Leben für unser Land einsetzen.
Und es geht um ihre Familien. Boris Pistorius
(SPD), Verteidigungsminister
|
Abschluss des bundesweiten Dialogs zur Wärmeplanung
in Berlin |
Abschluss
des bundesweiten Dialogs zur Wärmeplanung in Berlin
Berlin. 11. Juni 2025 - Anlässlich der Abschlussveranstaltung
des Stakeholder-Dialogs zur Wärmeplanung haben heute Verena
Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen, und Frank Günter Wetzel, Staatssekretär im
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, die
entscheidende Rolle der Kommunen für die Umsetzung der
Wärmeplanung und Wärmewende hervorgehoben.
Seit Mitte
des vergangenen Jahres stellte der Stakeholder-Dialog eine
zentrale Austauschplattform zwischen Bund, Ländern, Kommunen,
Verbänden, Unternehmen und Wissenschaft zur Wärmeplanung dar.
Jetzt liegen Empfehlungen der Stakeholder vor. Sie umfassen
verschiedene Maßnahmen, mit denen Kommunen bei der
Durchführung der Wärmeplanung unterstützt werden können.
Im Fokus stehen dabei Maßnahmen, mit denen die Daten für
die Kommunen vereinfacht bereitgestellt sowie die
Weiternutzung von erhobenen Wärmeplanungsdaten unbürokratisch
ermöglicht werden können. Daneben wurden Hilfestellungen und
Erleichterungen mit besonderem Augenmerk auf kleine Kommunen
vorgeschlagen.
Ferner wurden die bestehenden
Schnittstellen zwischen Wärmeplanung und
Stadtentwicklung/Bauleitplanung sowie zur
Energieinfrastrukturplanung und die Bedeutung von
Quartiersansätzen diskutiert und Empfehlungen zu ergänzenden
Unterstützungsangeboten entwickelt.
Dazu Verena
Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen: „Wir in der Bundesregierung sind uns einig:
Länder und Kommunen sollen bei der Wärmeplanung nicht allein
gelassen werden. Das schaffen wir Hand in Hand. Zum Abschluss
des bundesweiten Stakeholder-Dialogs gibt es jetzt
Empfehlungen der beteiligten Akteure, wie wir gemeinsam die
Wärmeplanung weiter voranbringen können – und diese nehmen
wir sehr ernst.

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung
und Bauwesen - Foto Markus C. Hurek
Das
Wichtigste: Kommunen dürfen bei der Wärmeplanung nicht
überfordert werden. Deshalb unterstützen wir gezielt,
insbesondere auch kleine Kommunen, mit passenden Maßnahmen,
die den Stellenwert der Wärmeplanung deutlich machen und
dafür sorgen, dass sie gut angenommen wird.
Für eine
erfolgreiche Wärmeplanung brauchen wir eine enge Verzahnung
zwischen der integrierten Stadtentwicklung und Bauleitplänen.
Denn am Ende geht es auch darum, Flächenbedarfe richtig zu
nutzen und vor Ort gut zu koordinieren. Dabei wollen wir
künftig mehr auf das ganze Quartier schauen, statt nur auf
einzelne Häuser – das haben wir uns auch im Koalitionsvertrag
vorgenommen.“
Frank Günter Wetzel, Staatssekretär im
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: „Der
Wärmeplanung kommt für die koordinierte Entwicklung der
Energieinfrastrukturen, die für eine sichere und zunehmend
fossilfreie Wärmeversorgung benötigt werden, zentrale
Bedeutung zu. Dabei startet die Wärmeplanung
technologieoffen. Denn gerade in der Wärmeversorgung gilt: Es
gibt keine einheitliche Lösung, die für alle Regionen und
Kommunen passt.
Die Aufgabe der Wärmeplanung liegt darin, die
lokale Ausgangssituation und die verfügbaren Wärmepotenziale
sowie geeignete, vor allem auch besonders kosteneffiziente
Wärmeversorgungsoptionen für die Teilgebiete innerhalb der
Kommune zu ermitteln. Sie gibt
Energieinfrastrukturbetreibern, Bürgerinnen und Bürgern sowie
Unternehmen damit größere Investitions- und
Planungssicherheit und leistet einen Beitrag, dass sie auf
einer informierten Grundlage eigenverantwortliche
Entscheidungen treffen können.
Wir werden unsere
Städte und Gemeinden bei dieser wichtigen Aufgabe weiterhin
unterstützen und uns dafür einsetzen, die Wärmeplanung
möglichst praxisgerecht auszugestalten.“
Hintergrund
Die Wärmeplanung soll einen wesentlichen Beitrag dazu
leisten, die Wärmeversorgung in Deutschland bis 2045
treibhausgasneutral zu gestalten. Hierzu schafft das
Wärmeplanungsgesetz einen bundeseinheitlichen Rahmen und
führt die Wärmeplanung als strategisches Planungsinstrument
flächendeckend ein.
Das Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen und das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie haben den Stakeholder-Dialog
Wärmeplanung Mitte des Jahres 2024 gestartet, um die Kommunen
nach dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes zu
unterstützen. Im Rahmen einer dreiteiligen Workshop-Reihe
wurden ausgewählte Themen und Erfahrungen mit der
Wärmeplanung erörtert und gemeinsam mit den Beteiligten
Herausforderungen identifiziert sowie praktikable
Lösungsansätze entwickelt.
Der Stakeholder-Dialog
ergänzt die bereits bestehenden Unterstützungsangebote der
Bundesregierung, insbesondere die finanzielle Unterstützung
in Höhe von 500 Millionen Euro, die der Bund den Ländern für
die erstmalige Erstellung der Wärmepläne zur Verfügung
stellt, die Angebote und Aktivitäten des Kompetenzzentrums
Kommunale Wärmewende in Halle (KWW) und den Leitfaden
Wärmeplanung.
|
Sanktionen gegen Russland, Zölle und die bilateralen
Beziehungen |
Washington, 5. Juni 2025 - Nach seinem
Treffen mit US-Präsident Donald Trump hat sich Bundeskanzler
Friedrich Merz „außerordentlich zufrieden” mit den Gesprächen
gezeigt. Man habe sich etwa über den Krieg in der Ukraine und
Sanktionen gegen Russland ausgetauscht.
„Wir
verstehen uns auf der persönlichen Ebene gut. Da gibt es eine
Gesprächsebene, die offen und sehr kollegial ist”, betonte
Bundeskanzler Friedrich Merz nach seinem Treffen mit
US-Präsident Donald Trump in Washington D.C. Man habe über
wichtige Themen gesprochen, insbesondere über den Krieg gegen
die Ukraine.
„Es liegt jetzt ganz besonders in der
Hand der amerikanischen Regierung, in der Hand des
amerikanischen Präsidenten, dazu beizutragen, dass dieser
Krieg beendet wird”, sagte der Kanzler. Zudem habe man über
die Zölle gesprochen und eine enge wirtschaftspolitische,
handelspolitische Kooperation vereinbart.
Bundeskanzler Friedrich Merz: Meine Damen und Herren, ich
komme später als ursprünglich geplant aus dem Weißen Haus,
weil wir doch noch länger zusammen waren als geplant. Es war
insgesamt aber ein gutes Gespräch. Sie haben Teile davon in
der Diskussion mitbekommen, die wir im Oval Office hatten.
Danach haben wir ein sehr gutes Mittagessen im kleinen Kreis
gehabt.
Ich kann aus meiner Sicht zwei Dinge
festhalten: Erstens. Wir verstehen uns auf der
persönlichen Ebene gut. Da gibt es eine Gesprächsebene, die
offen und sehr kollegial ist. Darauf aufbauend werden wir
sicherlich auch in weiterer Zukunft sehr gute Gespräche haben
und auch eine sehr kurze Verbindung miteinander haben.
Das Zweite ist: Wir haben über die wichtigen Themen
gesprochen, insbesondere über den Krieg gegen die Ukraine.
Sie haben mein Statement mitbekommen, ich habe das sehr klar
und sehr deutlich gesagt: Es liegt jetzt ganz besonders in
der Hand der amerikanischen Regierung, in der Hand des
amerikanischen Präsidenten, dazu beizutragen, dass dieser
Krieg beendet wird.
Das Ziel ist klar: Wir wollen so
schnell wie möglich ein Ende dieses Krieges erreichen. Nach
meiner persönlichen Überzeugung, die ich auch zum Ausdruck
gebracht habe, geht das nur über Stärke und auch über
Verteidigungsbereitschaft der Ukraine, die wir weiter
unterstützen wollen und müssen.
Es gibt eine
Initiative im amerikanischen Senat. Ich werde gleich auch
noch persönlich mit einigen der Senatoren sprechen, die jetzt
noch einmal ein größeres Sanktionspaket im Senat beschließen
wollen. Der amerikanische Präsident hat sich noch nicht
entschieden, in welcher Weise er daran teilnimmt und ob er
dies auch unterstützt. Da ist in den letzten Tagen aber
einiges in Bewegung gekommen.
Inwieweit das dann am
Ende auch zu einer Beschlussfassung führt, die in Kraft
tritt, ist offengeblieben. Das musste heute offenbleiben;
denn das wird natürlich nicht in meiner Gegenwart
entschieden. Ich glaube aber, ich konnte einige zusätzliche
Argumente vermitteln, die jetzt einfach noch einmal die
amerikanische Verantwortung deutlich machen, die diese
Regierung und die vor allem der Präsident hat.
Ich
habe nicht ohne Grund ein historisches Datum genannt, das
sich morgen jährt: Im Juni 1944 hat die amerikanische
Regierung zusammen mit den Briten – aber vor allem die
Amerikaner – den sogenannten D-Day gehabt, also den Tag, an
dem über Frankreich die Invasion nach Deutschland begonnen
hat. Das war eine Entscheidung, die genau da getroffen worden
ist, wo wir uns heute getroffen haben, nämlich im Oval Office
des Weißen Hauses.
Die Entscheidung zu treffen, zu
intervenieren und diesen Krieg in Europa zu beenden, das wird
jetzt nicht mit militärischen Mitteln stattfinden; aber die
politische Verantwortung, die dahintersteht, haben die
Amerikaner eben 1944 wahrgenommen, und an genau diese
politische Verantwortung habe ich noch einmal erinnert. Ich
glaube, dass wir da auch in der Beurteilung der historischen
Zusammenhänge übereinstimmen.
Wir haben natürlich auch
über Zölle und über Handelspolitik gesprochen. Wir haben
verabredet, dass es eine enge wirtschaftspolitische,
handelspolitische Kooperation zwischen dem Weißen Haus und
dem Kanzleramt gibt. Wir haben bereits die Personen benannt,
die diese Gespräche in unser beider Auftrag in Zukunft führen
werden – noch weiter intensiviert, als sie in der
Vergangenheit ohnehin schon einmal stattgefunden haben. Wir
nehmen das also wieder auf und intensivieren diese Gespräche.
Ich kann zusammenfassend nur noch einmal sagen: Ich bin
mit dem Besuch außerordentlich zufrieden. Die Tatsache, dass
die amerikanische Regierung bzw. der amerikanische Präsident
mich persönlich eingeladen hat, in seinem Gästehaus zu
übernachten, ist auch ein Beispiel dafür gewesen, dass er ein
gutes Gespräch haben wollte – und es ist ein gutes Gespräch
geworden.
|
|
|
|