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Politik des Bundes und mehr

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Redaktion Harald Jeschke

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„Trump-Wahl: massive Herausforderungen
 23. Mai, 77. Geburtstag des Grundgesetzes mit dem Ehrenamt feiern

Berlin, 11. Juli 2025 - 1056. Sitzung des Bundesrates

- Bundesrat gibt grünes Licht für den „Investitionsbooster“
- Bundeshaushalt 2025: mehr Unterstützung für Länder und Kommunen gefordert
- Bundesrat fordert, EU-Aktionsplan für Stahl und Metalle schnell umzusetzen
- Tierhaltungskennzeichnungsgesetz scharf kritisiert - Umsetzung verschiebt sich 
- Bundesrat billigt Verlängerung der Mietpreisbremse
-
Bundesrat fordert Anpassungen des Betriebsverfassungsgesetzes
-
Bundesrat billigt Aussetzung des Familiennachzugs
- Bund soll Sondervermögen für die Länder unbürokratisch verteilen
-
Bundesrat bringt 21 unerledigte Gesetzentwürfe erneut beim Bundestag ein

Länder fordern mehr Verbraucherschutz beim Online-Einkauf außerhalb der EU 
Mit einer Entschließung, die auf eine Initiative von Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern zurückgeht, hat der Bundesrat am 11. Juli 2025 eine Reihe von Vorschlägen zum besseren Verbraucherschutz bei Einkäufen im Internet unterbreitet.

Die Entschließung betrifft Angebote aus Nicht-EU-Staaten auf Shopping-Seiten und Onlinemarktplätzen im Internet. Waren aus Nicht-EU-Staaten Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene schnellstmöglich für einen besseren Verbraucherschutz starkzumachen. Der Online-Handel müsse ebenso effektiv kontrolliert werden wie der stationäre Handel.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich in Brüssel dafür einzusetzen, dass der Zollfreibetrag möglichst schnell abgeschafft werde. Erweiterte Informationspflichten Außerdem solle die Bundesregierung dafür eintreten, dass Onlineplattformen klar und gut sichtbar über den Sitz des Unternehmens, die Rücksendeadresse sowie Zoll und Rücksendekosten informieren müssen.

Diese Angaben müssten für die Kunden vor Vertragsschluss deutlich erkennbar sein, um eine informierte Kaufentscheidung zu ermöglichen. Haftung der Plattformbetreiber Um den Online-Handel aus Drittstaaten effektiver zu kontrollieren, sei die volle Haftung der Plattformbetreiber erforderlich, heißt es in der Entschließung. Als letztes Mittel käme auch die Sperrung der gesamten Plattform in Frage, bis nicht rechtskonforme Angebote gelöscht würden.

Onlineplattformen sollten für nicht konforme Produkte haften, es sei denn, sie könnten einen in der EU ansässigen Wirtschaftsakteur nachweisen, der für das Produkt verantwortlich ist. Nachschärfung der Sorgfaltspflichten Aus Sicht des Bundesrates ist es problematisch, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei mangelhaften Produkten ihre Gewährleistungsrechte kaum wahrnehmen.

Es erschiene ihnen geradezu aussichtslos, den eigentlichen Anbieter zu ermitteln oder zu erreichen. Da die Online-Plattformen häufig nur als Vermittler agierten, nicht aber als Anbieter der Waren, sei es derzeit kaum möglich, sie in Mithaftung zu nehmen. Es solle daher geprüft werden, ob die Sorgfaltspflichten der Betreiber nachgeschärft werden könnten. Dafür würde sich der geplante Digital Fairness Act anbieten.

Ausbau von Zoll und Produktsicherheitskontrollen
Schließlich bitten die Länder die Bundesregierung, sich für faire Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen und außereuropäischen Anbietern einzusetzen. Konkret könne dies durch den Ausbau von Zoll- und Sicherheitskontrollen geschehen. Zuständige Behörden und Einrichtungen müssten durch digitale Modernisierungsmaßnahmen gestärkt werden.

Weiteres Verfahren
Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugestellt. Diese ist frei darin, ob und wie sie die Vorschläge des Bundesrates aufnimmt.

Bundesrat beschließt Gesetz zur Umsetzung der RED III und ebnet schnelleren Genehmigungsverfahren bei erneuerbaren Energien den Weg  
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11.07.25 dem Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2023/2413 (RED III) zugestimmt. Damit wird die Energiewende beschleunigt, Wirtschaft und Kommunen erhalten Planungssicherheit und die Belange der Umwelt bleiben gewahrt.

An dem Gesetzesvorhaben waren das Bundesumweltministerium (BMUKN), das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) und das Bundesbauministerium (BMWSB) beteiligt. Das neue Gesetz wird wesentliche Teile der 2023 überarbeiteten Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien in nationales Recht überführen und dafür unter anderem Änderungen am Immissionsschutzgesetz und am Wasserhaushaltsgesetz vornehmen.

Damit setzt die Bundesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Ziel ist es, den Ausbau Erneuerbarer Energien zu erleichtern. Wichtiges Element ist die Ausweisung von sogenannten Beschleunigungsgebieten für Windenergieanlagen an Land einschließlich zugehöriger Energiespeicher am selben Standort, die im Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz geregelt wird.

Damit können Vorhaben innerhalb dieser Gebiete in einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach den neuen Bestimmungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz genehmigt werden – digital, bürokratiearm und pragmatisch.

Dadurch wird zugleich eine Anschlussregelung für Windenergieanlagen an Land an die EU-Notfall-Verordnung geschaffen, deren Genehmigungserleichterungen zum 30. Juni 2025 ausgelaufen sind. Von der Richtlinie vorgesehene Beschleunigungsmaßnahmen für alle Erneuerbare-Energien-Vorhaben, zum Beispiel Windenergie, Solarenergie, Geothermie und Wärmepumpen, auch außerhalb von Beschleunigungsgebieten, werden durch Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes ebenfalls umgesetzt. Das Gesetz tritt unmittelbar nach seiner Verkündung in Kraft.


Bundesrat gibt grünes Licht für den „Investitionsbooster“
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11. Juli 2025 dem vom Bundestag beschlossenen Investitionssofortprogramm für Wirtschaftswachstum einstimmig zugestimmt.

Mehr Abschreibungen, weniger Steuern
Um neue Investitionen in der Wirtschaft zu fördern, sieht das Gesetz vor, dass Unternehmen ihre Ausgaben für Maschinen und Geräte in diesem und in den nächsten beiden Jahren degressiv mit bis zu 30 Prozent von der Steuer abschreiben können. Durch die geringere steuerliche Belastung hätten die Unternehmen nach der Anschaffung schneller wieder Geld für weitere Investitionen, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Nach dem Auslaufen des sogenannten "Investitionsboosters" wird ab dem Jahr 2028 schrittweise die Körperschaftsteuer gesenkt - von derzeit 15 Prozent auf zehn Prozent im Jahr 2032.

Elektrische Dienstwagen fördern
Das Sofortprogramm setzt auch Kaufanreize für Elektroautos als Dienstwagen und macht den Erwerb eines reinen Elektroautos für Unternehmen steuerlich attraktiver. Hierzu sieht es eine 75-prozentige Abschreibungsmöglichkeit im Jahr des Autokaufs vor, wobei sich die Preisobergrenze von 75.000 auf 100.000 Euro pro Wagen erhöht.
Forschungszulage anheben

Zudem weitet das Gesetz die Forschungszulage aus, um Investitionen in Forschung und Entwicklung anzukurbeln. Für den Zeitraum von 2026 bis 2030 wird die Obergrenze zur Bemessung der Zulage von derzeit zehn auf zwölf Millionen Euro angehoben.

Inkrafttreten
Da der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt hat, kann es nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft; die Änderung des Forschungszulagengesetzes tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Bundeshaushalt 2025: Bundesrat fordert mehr Unterstützung für Länder und Kommunen
In ihrer am 11. Juli 2025 beschlossenen Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2025 weisen die Länder auf die negativen Folgen der aktuellen Wirtschaftsschwäche und der weltweiten Unsicherheit für die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen hin.
Sie begrüßen das geschaffene Sondervermögen des Bundes über 500 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität. Der darin enthaltene Anteil von 100 Milliarden Euro für Investitionen in den Ländern und Kommunen sei ein wichtiger Beitrag zum Abbau des Investitionsstaus.

Ruf nach Reformen
Gleichzeitig fordert der Bundesrat weitere strukturelle Reformen, etwa bei der gesetzlichen Renten-, Pflege- und Krankenversicherung, den Transferleistungen sowie beim Vergabe- und Baurecht. Hier müsse die Bundesregierung schnell handeln.

Auch müssten die notwendigen Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität umfassend umgesetzt werden können. Investitionen aus dem neuen Sondervermögen des Bundes und aus dem „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) könnten nur dann ihre volle Wirkung entfalten, wenn Länder und Kommunen sie nicht mitfinanzieren müssten.

Mehr Hilfe für die Länder bei Flüchtlingsbetreuung und Nahverkehr
Der Bundesrat weist darauf hin, dass Länder und Kommunen in den letzten Jahren in überregionalen und regionalen Notlagen viele Maßnahmen finanziert haben. Ihre Haushalte seien dadurch erheblich belastet worden. Angesichts erwarteter sinkender Steuereinnahmen müssten gleichzeitig der Ausbau der öffentlichen Infrastruktur, die Dekarbonisierung, die Folgen der Fluchtmigration und nicht zuletzt Bildung und Digitalisierung finanziert werden. Besonders bei der Versorgung und Integration von Flüchtlingen müsse der Bund Länder und Kommunen stärker unterstützen als bisher.

Zudem solle er für einen bezahlbaren Personennahverkehr einstehen. Aus Sicht der Länder steht der Bund in der Pflicht, die Attraktivität und die Verlässlichkeit der öffentlichen Verkehrsmittel zu erhalten, damit diese auch mit Blick auf Umwelt und Klima stärker genutzt werden.

Bund soll seine Maßnahmen finanziell absichern
Der Bund stoße regelmäßig Maßnahmen an, lasse diese aber von den Ländern finanzieren, stellt der Bundesrat fest. Aus Gründen der Planbarkeit müsse künftig von Anfang an rechtssicher feststehen, dass der Bund seine Initiativen dauerhaft und dynamisch mitfinanziert.

Bundesregierung plant Ausgaben vom 503 Milliarden Euro
In dem Haushaltsentwurf für das laufende Jahr, den die neue Bundesregierung dem Bundesrat vorgelegt hat, sind Ausgaben in Höhe von 503 Milliarden Euro und Einnahmen in Höhe von 421 Milliarden Euro vorgesehen. Die geplante Nettokreditaufnahme von 82 Milliarden Euro ist deutlich höher als im Vorjahr.
Sie entspreche aber dem durch die reformierte Schuldenbremse erlaubten Betrag, so die Bundesregierung. Auch die Ausgaben für Sicherheit und Verteidigung sind deutlich höher als zuvor und erreichen eine NATO-Quote von 2,4 %.

Ziel des Haushaltsgesetzes sei es nach Angaben der Bundesregierung, Investitionen für Wirtschaftswachstum zu ermöglichen, Arbeitsplätze zu sichern und Deutschlands innere und äußere Sicherheit zu modernisieren.

Etat des Bundesrates
Auch der Etat des Bundesrates als Verfassungsorgan des Bundes ist übrigens Teil des Bundeshaushaltes - wenn auch mit geplant gut 38,5 Millionen einer der kleinsten Einzelpläne.

Wie es weitergeht
Seine Stellungnahme leitet der Bundesrat nun der Bundesregierung zu. Sie verfasst eine Gegenäußerung und legt dann beide Dokumente dem Bundestag vor. Dieser hatte am Mittwoch vor dem Bundesratsplenum – in der sogenannten Haushaltswoche – mit seinen Beratungen begonnen. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Haushaltsgesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend damit.

Bundesrat fordert, EU-Aktionsplan für Stahl und Metalle schnell umzusetzen
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung in einer am 11. Juli 2025 gefassten Entschließung, den europäischen Aktionsplan für Stahl und Metalle so schnell wie möglich umzusetzen. Ziel sei es, die Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Stahlindustrie in Deutschland nachhaltig zu sichern.

Aus Sicht der Länder geht es dabei insbesondere um folgende Maßnahmen:
Wettbewerbsfähige Stromkosten

Da die Stahlindustrie besonders energieintensiv sei, müsse die EU helfen, die Unternehmen bei den Stromkosten zu entlasten, indem zum Beispiel die Übertragungsnetzentgelte reduziert werden. Um erneuerbare Energien in ein sicheres und wettbewerbsfähiges System integrieren zu können, müssten Transport und Speicherinfrastrukturen zügig ausgebaut werden.
Konsequenter Handelsschutz

Der Bundesrat spricht sich dafür aus, die bestehenden Schutzmaßnahmen im Handel langfristig zu verbessern, um unfairen Importen, Preisdumping und illegalen Subventionen entgegenzuwirken. Insbesondere sollten die im Juni 2026 auslaufenden Schutzmaßnahmen (safeguards) verlängert werden.
Wirksamer Carbon-Leakage Schutz

Die Länder begrüßen die Kommissionsvorschläge für ein verbessertes europäisches CO₂-Grenzausgleichssystem. Sie fordern jedoch, bestehende Schlupflöcher zu schließen und die Bürokratie weiter abzubauen. Das System müsse auch tatsächlich dazu beitragen, CO₂-Verlagerungen zu vermeiden und nicht etwa unbeabsichtigt Anreize dafür schaffen, die Produktion aus der EU heraus zu verlagern.
Weitere Maßnahmen

Weiterhin enthält die Entschließung Vorschläge,
im Bund die Leitmärkte für klimafreundliche und -neutrale Produkte zu stärken,
eine Strategie zur Sicherung hochwertiger Schrott-Importe voranzutreiben sowie
den raschen Ausbau einer grenzüberschreitenden Wasserstoffinfrastruktur zu beschleunigen, damit die Stahlindustrie kostengünstig grünen Wasserstoff beziehen kann.

Einberufung eines Stahlgipfels
Schließlich fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, einen Stahlgipfel mit allen betroffenen Unternehmen und Ländern anzusetzen. Dabei sollen gemeinsam konkrete Schritte zur Sicherung des Stahlstandorts Deutschland entwickelt werden.
Ziele des europäischen Aktionsplans

In dem im März 2025 von der EU-Kommission vorgelegten Aktionsplan sind Maßnahmen enthalten, die unter anderem
eine erschwingliche und sichere Energieversorgung für den Sektor gewährleisten,
die Verlagerung von CO₂-Emissionen verhindern,
europäische Industriekapazitäten schützen und ausbauen sowie
hochwertige Arbeitsplätze erhalten sollen.

Wie es weitergeht
Die Entschließung wird der Bundesregierung übermittelt. Gesetzliche Vorgaben, wann und wie diese sich mit den Vorschlägen des Bundesrats auseinanderzusetzen habe, gibt es nicht.

Bundesrat kritisiert Tierhaltungskennzeichnungsgesetz scharf - Frist zur Umsetzung verschiebt sich
Die Umsetzungsfrist für das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz wird bis zum 1. März 2026 verlängert. Eine entsprechende Gesetzesänderung passierte am 11. Juli 2025 den Bundesrat.

Kennzeichen für frisches Schweinefleisch
Lebensmittelunternehmen haben nun mehr Zeit, die Vorgaben des im August 2023 in Kraft getretenen Gesetzes umzusetzen. Ursprünglich war vorgesehen, dass schon ab dem 1. August 2025 auf verpacktem oder offen verkauftem Schweinefleisch aus Deutschland erkennbar sein muss, unter welchen Bedingungen das Tier gehalten wurde.

Die Agrarminister der Länder hatten zuvor auf mögliche Schwierigkeiten beim Vollzug des Gesetzes hingewiesen. Auch aus der Wirtschaft kamen Bedenken, dass die Frist für die Umstellung zu kurz sei.

Bundesrat bemängelt erhebliche Schwachstellen im Gesetz
In einer Entschließung zu dem Gesetz begrüßt der Bundesrat zwar die Fristverlängerung, übt aber gleichzeitig deutliche Kritik am Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Es enthalte gravierende Schwachstellen und Lücken und verfüge über kein ganzheitliches Konzept zum Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland.

Zu den genannten Schwachstellen zählen unter anderem:
die Beschränkung auf Schweinemast und Frischfleisch von Mastschweinen,
fehlende Anforderungen an die Haltung von Mastschweinen der Haltungsstufen 3 und 4, das Fehlen eines Finanzierungskonzepts, die Ungleichbehandlung in- und ausländischer Produkte.

Darüber hinaus fordert der Bundesrat, dass ein sogenanntes Downgrading möglich sein soll, so dass Fleisch aus einer höheren Haltungsform aufgrund von Absatzschwierigkeiten zeitweise unter der Bezeichnung einer niedrigeren Haltungsform vermarktet werden kann.

Der Bundesrat kritisiert ferner den hohen Vollzugsaufwand für die Länder sowie den „völlig unverhältnismäßigen“ Bürokratieaufwand, der für Betriebe und Behörden durch die Regelungen entsteht.

Anlasslose Routine-Kontrollen
Die Länder bemängeln auch, dass sowohl bei der Tierhaltung als auch im Lebensmittelbereich künftig anlasslose Vor-Ort-Kontrollen möglich sein sollen. Dadurch würden Überwachungshäufigkeit und -umfang erheblich gesteigert - diese Kontrollen führten zu einer erhöhten Belastung von Wirtschaft und Verwaltung. Es stelle sich die Frage, warum der Bundesregierung die bisher geplanten Kontrollen nicht ausreichen, zumal sich das System noch im Aufbau befände.
Kritik der Länder lange bekannt

Bereits im vorangegangenen Gesetzgebungsverfahren zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz hatten die Länder bei der ersten und zweiten Beratung im Bundesrat ihre Bedenken deutlich gemacht. Viele der wesentlichen Kritikpunkte und Forderungen für ein verbessertes Gesetz sind jedoch nicht aufgegriffen worden.

Bundesrat billigt Verlängerung der Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse läuft weiter bis zum 31. Dezember 2029. Der Bundesrat hat ein Gesetz des Bundestages mit der verlängerten Frist am 11. Juli 2025 gebilligt.
Instrument für angespannte Wohnungsmärkte

Im Kern regelt die Mietpreisbremse, dass die Miete bei der Neu- und Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen darf. Dies gilt nur für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten. Dazu zählen Regionen, in denen die Mieten deutlich stärker steigen als im Bundesdurchschnitt oder in denen die Bevölkerung besonders stark wächst, ohne dass der Wohnungsneubau damit Schritt hält. Welche Gebiete dazu gehören, legen die jeweiligen Landesregierungen fest.

Bisherige Regelung vor dem Auslaufen
Die Mietpreisbremse existiert seit 2015. Ohne die Verlängerung würde sie zum 31. Dezember 2025 auslaufen. Zudem konnte bisher ein Gebiet nur für die Dauer von fünf Jahren zum angespannten Wohnungsmarkt erklärt werden – diese zeitliche Einschränkung entfällt nun.
Weiterhin angespannter Wohnungsmarkt

Die Verlängerung der Mietpreisbremse begründet der Bundestag mit dem weiter angespannten Mietwohnungsmarkt in Ballungszentren. Liefe die Mietpreisbremse zum Ende des Jahres aus, könnte dies zusammen mit den steigenden Energiekosten und den anderweitig hohen Preisen dazu führen, dass Menschen mit niedrigem, aber auch durchschnittlichem Einkommen – insbesondere Familien mit Kindern – aus ihren angestammten Wohnvierteln verdrängt werden.
Inkrafttreten

Da der Vermittlungsausschuss nicht angerufen wurde, kann das Gesetz nun ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Digitalisierung und Mitbestimmung: Bundesrat fordert Anpassungen des Betriebsverfassungsgesetzes
In einer auf Initiative mehrerer Länder am 11. Juli 2025 gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Rechte und Möglichkeiten der Betriebsräte an aktuelle Entwicklungen anzupassen.
Fortschreitende Digitalisierung

Mit der Entschließung würdigen die Länder die betriebliche Mitbestimmung als tragende Säule der sozialen Marktwirtschaft und als Ausdruck gelebter Demokratie. Betriebsräte seien ein Grundpfeiler guter Arbeit. Die Arbeitswelt habe sich in den vergangenen Jahren durch die fortschreitende Digitalisierung jedoch so verändert, dass Betriebsräte nach der bestehenden Rechtslage nicht mehr effektiv an allen wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen beteiligt werden. Die Bundesregierung müsse daher das Betriebsverfassungsgesetz reformieren und die betriebliche Mitbestimmung modernisieren.

Arbeitnehmerbegriff reformieren
So sei beispielsweise der Begriff des Arbeitnehmers zu überarbeiten. Oft sei es kaum noch möglich, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von selbständig Tätigen zu unterscheiden, heißt es in der Begründung. Das Betriebsverfassungsgesetz müsse auch bei arbeitnehmerähnlichen Personen gelten.
Datenschutz und künstliche Intelligenz

Auch seien die Rechte des Betriebsrates beim Schutz von Beschäftigtendaten zu erweitern: Gerade im Hinblick auf den Einsatz künstlicher Intelligenz sowie von Homeoffice- und Gleitzeitregelungen sei es dringend geboten, den Betriebsrat einzubeziehen, um verlässliche Datenschutzregelungen zu erarbeiten.

„Union-Busting“
Zudem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf zu prüfen, wie es Beschäftigten auch bei modernen Arbeitsmodellen ermöglicht oder erleichtert werden könne, einen örtlich erreichbaren Betriebsrat zu gründen. Gerade in der Gründungsphase von Betriebsgremien müssten diese besser vor Behinderungen und Beeinträchtigungen ihrer Arbeit (sogenanntes „Union-Busting“) geschützt werden. So hätten Arbeitgeber zwischen 2020 und 2022 in 21,2 Prozent der Fälle erstmalige Betriebsratswahlen und Neugründungen behindert oder dies zumindest versucht.

Digitale und hybride Verfahren
Sitzungen in Form von Video- oder Telefonkonferenzen hätten in den vergangenen Jahren in der Arbeitswelt eine immer größere Rolle gespielt. Diese Verfahren sollten auch für Betriebsräte zugelassen werden. Betriebsversammlungen und Betriebsratswahlen könnten künftig ebenso digital oder hybrid gestaltet werden.

Weiteres Verfahren
Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Gesetzliche Vorgaben, wann und wie diese sich damit beschäftigt, gibt es nicht.

Bundesrat billigt Aussetzung des Familiennachzugs
Der Bundesrat hat am 11. Juli 2025 das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten gebilligt. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit.

Begrenzung der Migration
Das Gesetz ändert zunächst die Ziele des Aufenthaltsgesetzes. Künftig soll der Zuzug von Ausländern durch das Gesetz nicht nur gesteuert, sondern auch begrenzt werden. Damit werde auch ein deutliches Signal ins In- und Ausland gesetzt, dass unerlaubte Einreisen und Aufenthalte in Deutschland nicht hingenommen würden, so die Gesetzesbegründung.

Aussetzung des Familiennachzugs
Das Gesetz sieht unter anderem vor, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzbedürftigen für zwei Jahre auszusetzen. Dies betrifft Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland, die zwar nicht wie Asylberechtigte oder Flüchtlinge aus bestimmten Gründen verfolgt werden, denen aber dennoch in ihrer Heimat schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Engste Familienangehörige – also Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern – konnten bisher aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Bundesweit durften zuletzt monatlich 1.000 entsprechende Visa erteilt werden.

Hohe Belastung der Kommunen
Das Ausschöpfen dieses Kontingents beim Familienzuzug hätte die Kommunen in den Jahren 2023 und 2024 zusätzlich zu der hohen Zahl an weiteren Schutzsuchenden und Familiennachzugsfällen vor große Herausforderungen gestellt, heißt es in der Gesetzesbegründung. Häufig reisten Schutzsuchende allein ein, und die Familienangehörigen stellten später den Antrag auf Familienzusammenführung. Die Kommunen müssten dann Wohnraum für größere Familien organisieren. Länder und Kommunen hätten vor diesem Hintergrund verstärkt vor drohender Obdachlosigkeit von Schutzsuchenden gewarnt.

Inkrafttreten
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Bund soll Sondervermögen für die Länder unbürokratisch verteilen
Am 11. Juli 2025 haben sich die Länder zum Entwurf des Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes der Bundesregierung geäußert. Dieses regelt die Verteilung der 100 Milliarden Euro aus dem im März geschaffenen Sondervermögen für Infrastrukturmaßnahmen.
Gelder reichen nicht aus

In seiner Stellungnahme zeigt sich der Bundesrat besorgt, dass die Summe von 100 Milliarden Euro nicht ausreichen werde, um den bestehenden Investitionsrückstau vollständig abzuarbeiten. Es seien weitere Mittel zu mobilisieren. So könne der Bund aus den verbleibenden 400 Milliarden Euro des Sondervermögens weitere Investitionen der Länder und Kommunen fördern, zum Beispiel durch Investitionsprogramme für den Nahverkehr.

Baunebenkosten und Planungsleistungen
Nach Ansicht der Länder sollte das Gesetz eindeutig regeln, dass zu den förderfähigen Maßnahmen auch Baunebenkosten und Planungsleistungen sowie Gutachten und Untersuchungen gehören, also auch Architekten und Ingenieure aus dem Sondervermögen bezahlt werden können.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Maßnahmen, die vor dem 1. Januar 2025 begonnen wurden, nicht durch das Sondervermögen finanziert werden können. Die Länder gehen davon aus, dass sich dieses Datum auf den Beginn der Bauarbeiten bezieht, sodass auch vorab erfolgte Planungs- und Beratungsleistungen für diese Maßnahmen aus dem Sondervermögen bezahlt werden können. Sie fordern, dies im Gesetz klarzustellen.

Weniger Bürokratie
Der Bundesrat fordert, die Gelder auf einfache und bürokratiearme Weise zu verteilen. Die bisher im Gesetzentwurf vorgesehenen Berichtspflichten und Bewirtschaftungsvorgaben führten zu einem zu hohen Verwaltungsaufwand. Daher solle der Bund die Mittel vollständig und unmittelbar den Ländern zuleiten.
Was das Gesetz vorsieht

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung regelt, wie der Länder- und Kommunenanteil des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität verteilt wird. Dies geschieht in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel, der sich zu zwei Dritteln aus dem Steueraufkommen und zu einem Drittel aus der Bevölkerungszahl der Länder zusammensetzt. Investiert werden kann in die Infrastruktur in den Bereichen Bevölkerungsschutz, Verkehr, Krankenhaus und Pflege, Energie, Bildung, Betreuung, Wissenschaft, Forschung und Digitalisierung.

Nächste Schritte
Die Stellungnahme der Länder wird an den Bundestag weitergeleitet - zuvor kann sich die Bundesregierung zu den Vorschlägen der Länder äußern. Wenn der Bundestag das Gesetz beschlossen hat, kommt es erneut in den Bundesrat, der dann entscheidet, ob er dem Gesetz zustimmt.

Bundesrat bringt 21 unerledigte Gesetzentwürfe erneut beim Bundestag ein
Die Länder haben im Plenum am 11. Juli 2025 entschieden, für 21 Gesetzentwürfe des Bundesrates einen neuen Anlauf zu starten. Die Entwürfe waren bereits während der letzten Legislaturperiode in den Bundestag eingebracht, dort aber nicht abschließend beraten worden. Anders als der Bundesrat kennt der Deutsche Bundestag Legislaturperioden.

Die Abgeordneten sind nur für die jeweilige Wahlperiode gewählt, die in der Regel vier Jahre dauert. Dies hat zur Folge, dass sämtliche Vorlagen, die der Bundestag in einer Legislaturperiode nicht behandeln kann, mit deren Ende erledigt sind. Der neu gewählte Bundestag beginnt wieder bei null - er muss sich nicht mit mehr mit „Altlasten“ aus der vorherigen Legislaturperiode beschäftigen.

Grundsatz der Diskontinuität Dieser sogenannte Grundsatz der Diskontinuität hat Folgen für die Arbeit des Bundesrates, auch wenn er selbst ihm nicht unterliegt. Die Länder können über den Bundesrat eigene Gesetzentwürfe beim Bundestag einbringen und machen von dieser Möglichkeit auch Gebrauch. Dem Bundestag steht es allerdings frei, wann er sich mit diesen Länderinitiativen auseinandersetzt - gesetzliche Fristen gibt es dafür nicht.

Daher kommt es vor, dass Gesetzentwürfe des Bundesrates in einer Legislaturperiode vom Bundestag nicht oder nicht abschließend beraten werden. Damit der Gesetzentwurf mit Ende der Legislaturperiode nicht hinfällig wird und sich der neu gewählte Bundestag überhaupt damit beschäftigen kann, müssen die Länder den Entwurf erneut beim Bundestag einbringen.

Diese Neueinbringung wird Reprise genannt. Den Antrag, das Gesetz erneut einzubringen, stellt regelmäßig das Land, das auch den ursprünglichen Gesetzentwurf erarbeitet hat. Überblick über die Reprisen der 1056. Sitzung In seiner Sitzung am 11. Juli 2025 hat der Bundesrat beschlossen, folgende Gesetzentwürfe erneut beim Deutschen Bundestag einzubringen: 
TOP 13: Erstattungbetrag als Geldleistung bei gesetzlicher Unfallversicherung
TOP 14: Bagatellgrenze bei Rückabwicklung der Agrarförderung
TOP 16: Schnellere Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt
TOP 17: Ausweiskontrollen beim Boarding von Flugzeugen
TOP 18: Beschleunigte Verwaltungsprozesse bei Asylverfahren
TOP 19: Mehr Flexibilität bei Beschäftigung und Vergütung von Forschungspersonal TOP 20: Härteres Vorgehen gegen Mietwucher
TOP 21: Höhere Strafen bei Verkehrsdelikten mit Todesfolge
TOP 22: Härtere Strafen für Angriffe auf Ehrenamtliche
TOP 23: Klarheit im Verhältnis von Datenschutz und Wettbewerbsrecht
TOP 24: Höhere Hürden für Strafverteidigung durch juristische Laien
TOP 25: Strafen für bösartige Deepfakes
TOP 26: Begrenzte Haftung für Ehrenamtliche im Vereinsrecht
TOP 27: Erleichterte audiovisuelle Vernehmungen bei minderjährigen Zeugen
TOP 28: Eilmaßnahmen bei Krisenintervention im Maßregelvollzug
TOP 29: Herrenlose Konten von Verstorbenen
TOP 30: Photovoltaikanlagen in Hochwasserschutzgebieten
TOP 32: Solaranlagen in Kleingärten
TOP 65: Erweiterung der Strafbarkeit von Kindesentführungen
TOP 67: Begrenzte Halterpflichten bei der Überprüfung von Führerscheinen
TOP 76: Bessere Kooperation im Kinderschutz


- Digitalisierung beim Grundstückskauf: NeuenrGesetzentwurf
- Gesetzentwurf zum elektronischen Widerrufsbutton

Digitalisierung beim Grundstückskauf:
Berlin, 9. Juli 2025 - Grundstückskaufverträge sollen künftig komplett digital vollzogen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Konkret geht es dabei um den Austausch von Dokumenten und Informationen zwischen Notaren, Gerichten und Behörden im Nachgang der Beurkundung eines Immobilienvertrags.

Bislang findet dieser Austausch weitgehend postalisch statt. Künftig soll er vollständig elektronisch erfolgen. Gleiches soll für die gerichtliche Genehmigung eines notariellen Rechtsgeschäfts und für die Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten der Notare gelten. Entsprechende notarielle Rechtsgeschäfte können so schneller, effizienter und gleichwohl sicher durchgeführt werden.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare, sieht dazu im Einzelnen folgende Inhalte vor:

Anzeigen, Anträge und Genehmigungen zum Vollzug von Grundstückskaufverträgen fortan elektronisch
Die nach dem Baugesetzbuch, dem Grundstückverkehrsgesetz und der Grundstückverkehrsordnung erforderlichen Anzeigen, Anträge und Genehmigungen, die zwischen Notaren und den Verwaltungsbehörden der Länder und Gemeinden ausgetauscht werden, sollen künftig ausschließlich elektronisch versandt werden. Gleiches gilt für den Austausch zwischen Notaren und Gerichten im Rahmen gerichtlicher Genehmigungen notarieller Rechtsgeschäfte und zwischen Notaren und der Finanzverwaltung. Dafür kommen strukturierte Datensätze zum Einsatz, die eine automatisierte, sichere Bearbeitung ermöglichen sollen.

Für den Austausch zwischen Notaren und der Verwaltung beziehungsweise den Gerichten ist die Nutzung des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) vorgesehen. Dabei handelt es sich um eine elektronische Kommunikationsinfrastruktur für die verschlüsselte Übertragung von Dokumenten und Akten zwischen authentifizierten Teilnehmern.

Für den Austausch zwischen Notaren und der Finanzverwaltung ist hingegen die Nutzung von ELSTER vorgesehen. ELSTER ermöglicht eine effiziente, zeitgemäße, medienbruchfreie und hochsichere elektronische Übertragung jeglicher Steuerdaten zwischen Bürgern, Steuerberatern, Arbeitgebern, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen.

Implementierung und Zeitplan
Die Zeitpunkte, ab denen die elektronische Kommunikation möglich oder verpflichtend ist, sollen teilweise durch Rechtsverordnung bestimmt werden können. Dabei wird die Verordnungskompetenz für den Austausch zwischen den Notaren und den Verwaltungsbehörden den Ländern übertragen.

Die entsprechenden Verordnungen dürfen allerdings keinen Zeitpunkt nach dem 1. Januar 2027 vorsehen. Die elektronische Kommunikation zwischen Notaren und Gerichten wird verpflichtend mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzentwurfs. Die elektronische Kommunikation zwischen Notaren und der Finanzverwaltung wird stufenweise eingeführt, beginnend mit der Veräußerungsanzeige der Notare zum genannten Zeitpunkt des Inkrafttretens.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung soll spätestens zum 1. Januar 2028 einbezogen werden. Die übrigen steuerlichen Anzeigen der Notare sollen folgen, sobald die technischen und organisatorischen Voraussetzungen hierfür geschaffen wurden.

Der Entwurf wurde heute an Länder und Verbände verschickt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 15. August 2025 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden ebenfalls auf der Internetseite veröffentlicht. Ein Gesetzentwurf mit ähnlicher Zielsetzung wurde bereits in der vergangenen Legislaturperiode veröffentlicht. Das Gesetzgebungsverfahren konnte seinerzeit nicht abgeschlossen werden.


Vertragswiderruf unkompliziert durch einen Klick: BMJV legt Gesetzentwurf zum elektronischen Widerrufsbutton vor
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen es künftig vielfach einfacher haben, wenn sie einen im Internet geschlossenen Vertrag widerrufen wollen: Unternehmen sollen verpflichtet werden, den elektronischen Widerruf per Schaltfläche (Button) zu ermöglichen. Diese und weitere Änderungen sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Mit ihm sollen geänderte EU-Vorgaben zu Verbraucher- und Versicherungsverträgen umgesetzt werden.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:
„So einfach wie das Bestellen im Internet geht – so einfach soll auch das Widerrufen sein: mit einem Klick. Mit dem elektronischen Widerrufsbutton werden wir Verbraucherinnen und Verbrauchern das Leben leichter machen.

Was muss ich für den Widerruf nochmal tun? Wohin muss ich meinen Widerruf schicken? Wer widerrufen will, soll sich mit diesen Fragen künftig nicht mehr herumschlagen müssen. Der Vertragsschluss per Klick ist schon heute vielfach Standard. Das muss auch für den Widerruf gelten. Mit dem Widerrufsbutton stärken wir den Schutz vor Verträgen, die man eigentlich gar nicht will.“

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts setzt die geänderte EU-Verbraucherrechterichtlinie um. Die Vorgaben sind bis zum 19. Dezember 2025 umzusetzen. Vorgesehen sind insbesondere folgende Änderungen:

1. Einführung einer elektronischen Widerrufbuttons
Unternehmen sollen verpflichtet werden, einen elektronischen Widerrufsbutton bereitzustellen. Dies soll in Bezug auf Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen gelten. Deutschland hat sich auf EU-Ebene erfolgreich dafür eingesetzt, dass eine solche elektronische Widerrufsmöglichkeit verpflichtend wird.

2. Angemessene Erläuterungen von Finanzdienstleistungen
Damit Verbraucherinnen und Verbraucher eine Finanzdienstleistung und die Folgen, die sich aus dem Vertrag ergeben können, besser verstehen, sollen Unternehmen ihnen künftig solche Verträge angemessen erläutern müssen. Damit soll sichergestellt werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher eine informierte Vertragsabschlussentscheidung treffen. Bei Online-Tools sollen Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich eine direkte persönliche Kontaktaufnahme verlangen können.

3. Einschränkung des „ewigen Widerrufsrechts“
Künftig soll ein Vertrag über Finanzdienstleistungen höchstens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen werden können – vorausgesetzt, die Verbraucherin oder der Verbraucher wurde über das Widerrufsrecht belehrt. Bei Lebensversicherungen soll eine Ausschlussfrist von 24 Monaten und 30 Tagen gelten. Bislang ist es möglich, dass entsprechende Verträge – trotz erfolgter Belehrung – ohne Befristung widerrufen werden können.

Nach geltendem Recht führen nämlich auch nebensächliche Verstöße gegen gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten dazu, dass die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen beginnt. Man spricht insoweit von einem „ewigen Widerrufsrecht“. Dies führt häufig zu unbilligen Ergebnissen, wenn ein Belehrungsfehler völlig nebensächlich war.

4. Kein Anspruch auf Vertragsbedingungen in Papierform mehr
Unternehmer sollen die Vertragsbedingungen künftig nicht mehr in Papierform übermitteln müssen. Bislang müssen sie dies auf Verlangen tun. Mit der Änderung soll der zunehmenden Digitalisierung Rechnung getragen und sollen Unternehmen entlastet werden.

Ein Diskussionsentwurf wurde am 9. Dezember 2024 auf der Website des BMJV veröffentlicht, um die interessierten Kreise frühzeitig zu informieren. Daraufhin eingegangene Stellungnahmen wurden bereits berücksichtigt.

Der Referentenentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 1. August 2025 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.


Gesetzentwurf: Neue Regeln für die Anfechtung der Vaterschaft durch leibliche Väter

Berlin, 4. Juli 2025 - Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute einen Gesetzentwurf veröffentlicht, mit dem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Anfechtungsrecht leiblicher Väter umgesetzt werden soll. Der Entwurf sieht neue Regeln vor für den Fall, dass der leibliche Vater eines Kindes die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes für das Kind anfechten will. Mit der Neuregelung soll den Grundrechten aller Beteiligten angemessen Rechnung getragen werden. Dabei soll das Lebensalter des Kindes maßgeblich Berücksichtigung finden.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:
„Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber im letzten Jahr einen klaren Auftrag gegeben: Die Regeln für die Vaterschaftsanfechtung im BGB müssen überarbeitet werden. Das geltende Recht verletzt in bestimmten Fallkonstellationen Väter in ihren Grundrechten. Wir werden diesen Auftrag jetzt umsetzen. Dabei gehen wir behutsam vor.
Abstammungsrecht ist eine besonders sensible Materie. Wir müssen den Grundrechten aller Beteiligten - Eltern und Kinder - Rechnung tragen. Unser Gesetzentwurf schlägt eine ausgewogene Lösung vor. Eine sozial-familiäre Beziehung zwischen einem Kind und seinem rechtlichen Vater wird auch künftig wesentlich ins Gewicht fallen, wenn der leibliche Vater die Vaterschaft eines anderen Mannes anficht.
Denn oft dient der rechtliche Schutz dieser Beziehung gerade dem Kindeswohl. Zugleich wird unsere Regelung sicherstellen, dass ein leiblicher Vater bessere Möglichkeiten hat, auch als rechtlicher Vater Verantwortung für sein Kind zu übernehmen. Wir gehen damit einen wichtigen ersten Schritt - hin zu einem zeitgemäßen Abstammungsrecht.“

Das Bundesverfassungsgericht hat am 9. April 2024 entschieden, dass die Regelungen zur Vaterschaftsanfechtung teilweise unvereinbar mit dem Grundgesetz sind. Eine Anpassung der gesetzlichen Regeln ist deshalb notwendig.

Konkret ging es in dem Urteil um § 1600 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Danach kann der leibliche Vater eines Kindes die Vaterschaft eines anderen Mannes dann nicht anfechten, wenn zwischen dem Kind und dem anderen Mann eine sozial-familiäre Beziehung besteht. Das Bundesverfassungsgericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass die vorgenannte Regelung nicht vereinbar mit dem Elterngrundrecht des leiblichen Vaters ist, das Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) garantiert.

Der Gesetzgeber hat nunmehr bis zum 30. März 2026 Zeit, eine Neuregelung zu schaffen. Bis dahin sind Anfechtungsverfahren, denen ein Antrag des mutmaßlich leiblichen Vaters eines Kindes zugrunde liegt, auszusetzen, wenn der Antragsteller dies beantragt.

Der Gesetzentwurf sieht mehrere Änderungen im Abstammungsrecht vor, um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. An grundlegenden Strukturentscheidungen des Abstammungsrechts soll sich hingegen nichts ändern. So soll das Zwei-Eltern-Prinzip beibehalten werden. Es soll auch keine Änderung an dem Grundsatz geben, dass rechtlicher Vater der Mann wird, der im Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist oder der die Vaterschaft anerkennt.

Vorgesehen sind insbesondere folgende Änderungen:
1. „Anerkennungssperre“ während eines laufenden Verfahrens
Während eines laufenden gerichtlichen Verfahrens zur Feststellung der Vaterschaft eines Mannes soll künftig kein anderer Mann mehr die Vaterschaft für dieses Kind sogleich wirksam anerkennen können. Durch diese Neuregelung soll verhindert werden, dass es in bestimmten Fällen zu einem „Wettlauf um die Vaterschaft“ kommt. Eine Ausnahme von der vorgeschlagenen „Anerkennungssperre“ soll dann gelten, wenn der Mann, der die Vaterschaft anerkennt, seine leibliche Vaterschaft nachweist.

2. Neuregelung des Anfechtungsrechts leiblicher Väter
Die Regeln zur Anfechtung der Vaterschaft eines anderen Mannes durch den leiblichen Vater eines Kindes sollen überarbeitet werden. Die neuen Regeln sollen es Familiengerichte ermöglichen, den Grundrechten aller Beteiligten Rechnung zu tragen, wenn sie über Anfechtungsanträge leiblicher Väter entscheiden. Die neuen Regeln sollen maßgeblich an das Lebensalter des Kindes anknüpfen und an den Zeitpunkt der Anfechtungserklärung anknüpfen.

Erklärt der leibliche Vater die Anfechtung der Vaterschaft innerhalb der ersten sechs Lebensmonate des Kindes, so soll seine Anfechtung künftig uneingeschränkt Erfolg haben können. Ein Ausschlussgrund der sozial-familiären Beziehung des Kindes zu seinem rechtlichen Vater soll insoweit nicht gelten.

Erklärt der leibliche Vater die Anfechtung der Vaterschaft für ein minderjähriges Kind später als sechs Monate nach dessen Geburt, so soll die Anfechtung weiterhin grundsätzlich ausgeschlossen sein, wenn zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater eine sozial-familiäre Beziehung besteht. Ausnahmen davon sind aber vorgesehen, wenn auch zwischen dem Kind und dem leiblichen Vater eine sozial-familiäre Beziehung besteht, eine solche zu einem früheren Zeitpunkt bestanden hat oder sich der leibliche Vater ernsthaft, aber erfolglos um eine solche Beziehung zum Kind bemüht hat. Auch in diesen Fällen aber kann der Fortbestand der bisherigen Vaterschaft aus Gründen des Kindeswohls geboten sein, sodass das Anfechtungsrecht des leiblichen Vaters zurücktreten muss. Das wird vom Familiengericht unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten geprüft.

Ist das Kind bei der Anfechtung volljährig, soll es auf seinen Widerspruch ankommen. Ist die sozial-familiäre Beziehung zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater weggefallen, die zuvor einer Anfechtung durch den leiblichen Vater entgegenstand, so soll der leibliche Vater künftig eine „zweite Chance“ haben, die Vaterschaft des rechtlichen Vaters anzufechten.

3. Ergänzende Regelungen

Ergänzend sollen mehrere Regeln getroffen werden, die verhindern sollen, dass überhaupt die Notwendigkeit einer Vaterschaftsanfechtung durch den leiblichen Vater eintritt.

Anerkennung trotz bestehender Vaterschaft: Der leibliche Vater soll die Vaterschaft künftig mit Zustimmung der Mutter des Kindes, des bisherigen rechtlichen Vaters und des Kindes anerkennen können, ohne dass zuvor ein Anfechtungsverfahren durchzuführen ist. Relevant sein wird dies insbesondere für Fälle, in denen die Mutter verheiratet ist, aber das Kind von einem anderen Mann gezeugt ist, und sich alle Beteiligten einig sind, dass der leibliche Vater auch der rechtliche Vater des Kindes werden soll.
Keine Anfechtung durch den rechtlichen Vater bei Anerkennung in Kenntnis fehlender leiblicher Abstammung: Eine im Wege der Anerkennung begründete rechtliche Vaterschaft soll künftig nicht mehr durch den rechtlichen Vater angefochten werden können, wenn dieser im Zeitpunkt der Anerkennung wusste, dass er nicht der leibliche Vater des Kindes ist. Für die Mutter, die der Anerkennung zugestimmt hat, soll Entsprechendes gelten.

Durch diese Neuregelung sollen Vaterschaftsanerkennungen vorgebeugt werden, die nur zu dem Zwecke erfolgen, eine Vaterschaft des leiblichen Vaters zu verhindern.
Erfordernis der Zustimmung des jugendlichen Kindes zur Anerkennung der Vaterschaft: Eine Anerkennung der Vaterschaft für ein Kind, das das 14. Lebensjahr vollendet hat, soll künftig generell die Zustimmung des Kindes zur Anerkennung voraussetzen. So soll verhindert werden, dass einem jugendlichen Kind ohne sein Einverständnis ein Mann als rechtlicher Vater zugeordnet wird, der nicht sein leiblicher Vater ist.


Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1.1.2026  

Bundesarbeitsministerin begrüßt gemeinsamen Vorschlag der Mindestlohnkommission und kündigt rasche Umsetzung an   
 
Berlin, 27. Juni 2025 - In ihrer Sitzung vom 27.6.2025 hat die Mindestlohnkommission eine stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1.1.2026 und 14,60 Euro zum 1.1.2027 beschlossen. Damit steigt der Mindestlohn zunächst um 8,42 % und im Folgejahr um weitere 5,04 %. Insgesamt steigt er also um 13,88 %. Das ist die größte sozialpartnerschaftlich beschlossene Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns.  

Von der aktuell beschlossenen Anhebung werden rund 6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren. Seit der Einführung des Mindestlohns zum Januar 2015 hat sich der Niedriglohnsektor um fast 1,5 Millionen Beschäftigungsverhältnisse verringert.  

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas: „Der Mindestlohn ist bereits heute eine Erfolgsgeschichte für Millionen hart arbeitende Menschen in Deutschland. Ich weiß, dass um den aktuellen Kompromiss hart gerungen wurde. Hierfür zolle ich beiden Seiten - Gewerkschaften und Arbeitgebervertretern - ausdrücklich meinen Respekt. Das gemeinsame Ergebnis begrüße ich ausdrücklich.

Es zeigt, die Sozialpartnerschaft in diesem Land funktioniert. Der gemeinsame Vorschlag bedeutet für Millionen Menschen mehr Geld im Portemonnaie. Ich werde der Bundesregierung deshalb vorschlagen, diese Anpassung durch Rechtsverordnung zum 1. Januar 2026 verbindlich zu machen.“  


F. Pinjo / BMAS.



Verbraucherschutz aktuell

Berlin, 27. Juni 2025

Schulen, Bahnstrecken, Energiepreise  

Was bedeutet der Haushalt 2025 für Verbraucherinnen und Verbraucher? Rekordinvestitionen in Höhe von über 115 Milliarden Euro – das sieht der Haushalt 2025 vor. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil betonte: „Wir ermöglichen damit einen dringend nötigen Modernisierungsschub für unser Land: für gute Schulen, Kitas und Krankenhäuser, für moderne Bahnstrecken, Brücken und Straßen, für den Klimaschutz und die Digitalisierung.“ Zudem werden die Verbraucher bei den Energiepreisen entlastet.         

Niedrigere Energiepreise: Das ist konkret geplant     Weitere Regierungsthemen       Neuregelungen Juli 2025   Was ist neu? Die Renten und der Altenpflege-Mindestlohn steigen, Berufsbetreuerinnen erhalten mehr Geld. Dazu gibt es neue Regelungen im Bereich der Pflege, und die Entschädigungen für Opfer von Gewalt, Krieg, SED und für Impfgeschädigte werden erhöht. Und: Am 31. Juli endet die Abgabefrist für die Einkommenssteuererklärung.        

Aus dem Bundestag: Mietpreisbremse wird bis Ende 2029 verlängert      
Programm Ganztagsbetreuung wird um zwei Jahre verlängert      
Ausbau digitaler Infrastrukturen wird beschleunigt      

Aus dem Kabinett: Entfernung kinderpornografischer Inhalte im Netz        

Wohnen   Schneller und einfacher bauen dank „Bauturbo”

Cybersicherheitsmonitor 2025   Menschen schützen sich immer weniger vor Cyberkriminalität Ob starke Passwörter, Zwei-Faktor-Authentisierung oder regelmäßige Updates: Trotz anhaltend hoher Bedrohungslage verwenden Menschen weniger Maßnahmen als noch in den Vorjahren zum Schutz vor Gefahren im Internet, so der Cybersicherheitsmonitor 2025 - die repräsentative Dunkelfeldstudie von BSI und Polizei.

vzbv Jahresbericht 2024   „Stark für den Zusammenhalt” Über 600.000 Anfragen und Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern wurden 2024 in den Verbraucherzentralen erfasst und ausgewertet. Rund 230 Abmahnungen wurden eingereicht. Die Zahlen unterstreichen die Bedeutung des Verbraucherschutzes: Er schafft Sicherheit in unruhigen Zeiten und stärkt nicht nur Einzelne, sondern auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt.      

Ihre Rechte bei Katastrophen und Krieg
 
Urlaub stornieren oder abbrechen? Kritische gesellschaftliche Situationen und Kriege, Hochwasser, Waldbrände oder Lawinenabgänge - wir leben in einer Welt multipler Krisen. Lesen Sie hier, welche Rechte Sie haben, wenn ein Kriesenereignis das gebuchte Urlaubsziel heimsucht.         

Aktuelle Reisewarnungen, Teilwarnungen und Sicherheitshinweise      

Aktuelle Lage im Nahen und Mittleren Osten – Wichtige Informationen für deutsche Staatsangehörige      

USA: Diese Bestimmungen sollten Sie beachten      

Krisenvorsorgeliste ELEFAND: Wichtig für alle Auslandsaufenthalte       Service und Fakten        
Europas Badegewässer sind für das Sommerschwimmen sicher      

Deutsche Badegewässer: 97 Prozent „ausgezeichnet” oder „gut”      

Mobilfunk: Funklöcher in weniger als einem Prozent der Messpunkte

Öffentlichkeitsbeteiligung beim Programm für die Entsorgung von Atommüll      

BGH: Berliner Sparkasse hat Gebühren zu Unrecht erhöht      

Roblox, Fortnite: Verbraucherschützer gehen gegen Spiele-Apps vor      

TiKTok Shop: Darauf sollten Verbraucher bei Social Commerce achten      

Online-Plattform „Shein” zur Einhaltung EU-Rechts aufgerufen      

Bei Anruf Betrug: Trickbetrüger als „Renten-Berater“ unterwegs      

Sie haben gewonnen! Gemeine Gewinnspiel-Abzockmaschen    

Namensrecht
Am 1. Mai 2025 ist das neue Namensrecht in Kraft getreten. Es schafft mehr Flexibilität und Selbstbestimmung und wird der Vielfalt moderner Familienmodelle besser gerecht. Diese Broschüre gibt einen Überblick über die neuen Regelungen.        

Das Leben gestalten - mit Demenz!      

Das Pflegetelefon - Schnelle Hilfe für Angehörige      

Sozialhilfe – Aktuelle Beträge für Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Online-Broschüre)      

Der Hitzeknigge – Tipps für das richtige Verhalten bei Hitze (Online-Broschüre)

Digitales Organspende-Register  

Fragen und Antworten zur Organspende Eine Organspende bietet Hoffnung für alle, die auf ein lebensrettendes Organ warten. Kann ich mir vorstellen, Organe zu spenden? Wie funktioniert das neue digitale Organspende-Register? Gilt der bisherige Organspendeausweis weiterhin? Die wichtigsten Fragen und Antworten.     Online-Schulungsangebote    

Angebote der Verbraucherzentralen  

Themenbeispiele: Photovoltaik, Digitaler Nachlass      

Angebote der Initiative „Deutschland sicher im Netz“  

Themenbeispiele: Erben und Vererben, Patientenverfügung      

Angebote der Initiative „Digital-Kompass“  

Themenbeispiele: KI, Tracking, Elektronische Patientenakte

Gipfelerklärung der Staats- und Regierungschefs der NATO, die am 25. Juni 2025 an der Tagung des Nordatlantikrats in Den Haag teilnahmen

Den Haag, 25. Juni 2025 - Wir, die Staats- und Regierungschefs der Nordatlantischen Allianz, sind in Den Haag zusammengekommen, um unser Bekenntnis zur NATO, dem stärksten Bündnis der Geschichte, und zum transatlantischen Bund zu bekräftigen. Wir bekräftigen unser eisernes Bekenntnis zur kollektiven Verteidigung, wie es in Artikel 5 des Washingtoner Vertrags verankert ist – dass ein Angriff auf einen Einzelnen ein Angriff auf alle ist. Wir bleiben vereint und fest entschlossen, unsere eine Milliarde Bürger zu schützen, das Bündnis zu verteidigen und unsere Freiheit und Demokratie zu sichern.

Angesichts tiefgreifender Sicherheitsbedrohungen und -herausforderungen, insbesondere der langfristigen Bedrohung der euro-atlantischen Sicherheit durch Russland und der anhaltenden Bedrohung durch den Terrorismus, verpflichten sich die Bündnispartner, bis 2035 jährlich fünf Prozent ihres BIP in zentrale Verteidigungsbedürfnisse sowie verteidigungs- und sicherheitsbezogene Ausgaben zu investieren, um unseren individuellen und kollektiven Verpflichtungen gemäß Artikel 3 des Washingtoner Vertrags nachzukommen. Unsere Investitionen werden sicherstellen, dass wir über die Streitkräfte, Fähigkeiten, Ressourcen, Infrastruktur, Kampfbereitschaft und Widerstandsfähigkeit verfügen, die wir zur Abschreckung und Verteidigung im Einklang mit unseren drei Kernaufgaben Abschreckung und Verteidigung, Krisenprävention und -bewältigung sowie kooperative Sicherheit benötigen.

Die Verbündeten sind sich einig, dass diese 5%-Zusage zwei wesentliche Kategorien von Verteidigungsinvestitionen umfassen wird. Die Verbündeten werden jährlich mindestens 3,5% ihres BIP auf Grundlage der vereinbarten Definition der NATO-Verteidigungsausgaben bis 2035 für die Deckung des zentralen Verteidigungsbedarfs und die Erfüllung der NATO-Fähigkeitsziele bereitstellen. Die Verbündeten verpflichten sich, jährliche Pläne vorzulegen, die einen glaubwürdigen, schrittweisen Weg zur Erreichung dieses Ziels aufzeigen.

Darüber hinaus werden die Verbündeten jährlich bis zu 1,5% ihres BIP bereitstellen, um unter anderem unsere kritische Infrastruktur zu schützen, unsere Netzwerke zu verteidigen, unsere zivile Bereitschaft und Widerstandsfähigkeit sicherzustellen, Innovationen voranzutreiben und unsere verteidigungsindustrielle Basis zu stärken. Die Ausgabenentwicklung und -bilanz im Rahmen dieses Plans werden 2029 im Lichte des strategischen Umfelds und der aktualisierten Fähigkeitsziele überprüft. Die Verbündeten bekräftigen ihre dauerhafte souveräne Verpflichtung, die Ukraine zu unterstützen, deren Sicherheit zu unserer Sicherheit beiträgt, und werden zu diesem Zweck direkte Beiträge zur Verteidigung und Verteidigungsindustrie der Ukraine bei der Berechnung der Verteidigungsausgaben der Verbündeten berücksichtigen.

Wir bekräftigen unser gemeinsames Engagement für den raschen Ausbau der transatlantischen verteidigungsindustriellen Zusammenarbeit und die Nutzung neuer Technologien und des Innovationsgeistes zur Förderung unserer gemeinsamen Sicherheit. Wir werden uns für den Abbau von Handelshemmnissen im Verteidigungsbereich zwischen unseren Verbündeten einsetzen und unsere Partnerschaften nutzen, um die verteidigungsindustrielle Zusammenarbeit zu fördern.

Wir bedanken uns für die großzügige Gastfreundschaft, die uns das Königreich der Niederlande entgegengebracht hat. Wir freuen uns auf unser nächstes Treffen in der Türkei im Jahr 2026, gefolgt von einem Treffen in Albanien.

Historischer NATO-Gipfel: Entscheidungen für Frieden, Sicherheit und Freiheit
Die 32 NATO-Partner haben beschlossen, die Verteidigungsausgaben auf fünf Prozent des Bruttoinlandsproduktes zu erhöhen, um Freiheit, Sicherheit und Wohlstand zu sichern. Außerdem bekräftigten sie, einander im Verteidigungsfall beizustehen. Bundeskanzler Merz: „Artikel 5 des Nordatlantikvertrages gilt“, sagte Kanzler Merz nach dem Gipfel.

Foto: Bundesregierung/Marvin Ibo Güngör

„Das ist ein denkwürdiger Tag, der ganz sicher in die Geschichte der NATO eingehen wird“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz nach dem Abschluss des NATO-Gipfels in Den Haag. Aber auch für Deutschland, gerade vor dem Hintergrund der 50-jährigen Mitgliedschaft Deutschlands in dem Bündnis. Es sei „ganz entscheidend das Verdienst der NATO“, dass die Menschen seit Jahrzehnten in Frieden, Freiheit und in Sicherheit im euroatlantischen Raum leben könnten, so der Kanzler.

Der verbrecherische Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine sowie Irans illegales Nuklearprogramm gefährdeten die Sicherheit und den Frieden. „Diese Krisen zeigen, was wir an der NATO haben,“ betonte Merz.

Das Wichtigste in Kürze
Wirkungsvoll abschrecken: Die NATO-Mitglieder haben beschlossen, künftig 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für militärische Ausrüstung aufzuwenden und 1,5 Prozent für zivile Verteidigung und militärisch genutzte Infrastruktur. Das sei nötig, um Russland wirkungsvoll abzuschrecken und um das Fundament für Freiheit, Sicherheit und Wohlstand zu legen.

Die zusätzlichen Ausgaben erfolgten im Interesse der eigenen Sicherheit, nicht „um irgendjemanden einen Gefallen zu tun”, betonte Merz. Beistandspflicht: Die NATO-Staaten bekräftigten, dass sie einander beistehen werden, wenn eines der Mitglieder angegriffen wird. „Artikel 5 des Nordatlantikvertrages gilt“, so Merz.

Das sei ein Zeichen der Stärke und Geschlossenheit gegenüber unseren potentiellen Gegnern. Führungsrolle: Die Bundesregierung wird eine Führungsrolle im Bündnis übernehmen. Deshalb sei das Ziel, die Bundeswehr zur stärksten konventionellen Armee in der EU zu machen. „Wir tun das für ein sicheres und friedliches Europa in einer starken und geeinten NATO", erklärte der Kanzler.

Waffenstillstand zwischen Israel und Iran: Die NATO-Staaten begrüßten den Aufruf des amerikanischen Präsidenten Donald Trump zum Waffenstillstand zwischen Israel und Iran. Wenn der Waffenstillstand gelinge, sei dies eine gute Entwicklung, die den mittleren Osten und die ganz Welt sicherer mache, sagte Merz.

Ukraine unterstützen: Die Mitglieder der NATO werden die Ukraine weiter unterstützen. Dafür werden in diesem Jahr 40 Milliarden Euro bereitgestellt. „Unsere ukrainischen Partner verteidigen nicht nur ihr eigenes Land. Sie verteidigen auch unsere Freiheit”, so Merz. Die NATO-Mitgliedschaft der Ukraine stand nicht auf der Tagesordnung.

Rede von Präsidentin von der Leyen bei NATO-Forum:
„Das Europa der Verteidigung ist endlich erwacht“ Bei der Eröffnungssitzung des NATO-Forums zur Verteidigungsindustrie hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen auf die Notwendigkeit von Investitionen in und einer Modernisierung der europäischen Verteidigung hingewiesen.

„Die Sicherheitsarchitektur, auf die wir uns jahrzehntelang verlassen haben, ist nicht mehr selbstverständlich. Es findet eine tektonische Verschiebung statt, wie sie jede Generation höchstens einmal erlebt.“ In den vergangenen Monaten habe Europa Maßnahmen ergriffen, die noch vor Kurzem undenkbar schienen: „Wir haben den Plan „ReArm Europe“ aufgestellt, um in den nächsten vier Jahren 650 Milliarden Euro an Verteidigungsinvestitionen zu mobilisieren. In nur vier Monaten haben wir das neue Finanzinstrument SAFE mit einem Darlehensvolumen von 150 Milliarden Euro für die gemeinsame Beschaffung von Verteidigungsgütern ins Leben gerufen“, sagte die Präsidentin.

„Das Europa der Verteidigung ist endlich erwacht.“ 
Historische neue Ausgabenziele – aber auch das „Wie“ ist entscheidend Von der Leyen sagte, der NATO-Gipfel werde historische neue Ausgabenziele für die NATO-Verbündeten festlegen. „Aber wie wir investieren, ist genauso wichtig wie die Höhe unserer Investitionen. Russlands groß angelegte Invasion der Ukraine hat die Kriegsführung verändert.

Auf der einen Seite wurde mehr Hardware verbraucht als in jedem anderen Krieg. Auf der anderen Seite wurden Schlachten aufgrund von Software, Störsystemen und KI gewonnen und verloren. Wenn wir unsere Bestände auffüllen, müssen wir auch unsere Altsysteme modernisieren und neuen technologischen Bedürfnissen gerecht werden. Dies ist für eine glaubwürdige Abschreckung von entscheidender Bedeutung, und der Europäischen Union kommt hier eine wichtige Rolle zu. 

Während die NATO die Normen und die Fähigkeitsziele für Verbündete festlegt, kann unsere Union dazu beitragen, die Verknüpfung zwischen verschiedenen Industrien, zwischen zivilen und militärischen Instanzen sowie zwischen NATO- und Nicht-NATO-Ländern herzustellen.“

Die Kommissionspräsidentin nannte drei Beispiele, bei denen die EU einen wesentlichen Beitrag leisten kann:
1) die Kluft zwischen etablierten Unternehmen und Start-ups überbrücken,
2) mehr Brücken zwischen dem zivilen und dem militärischen Sektor bauen,
3) die richtigen Voraussetzungen für die Verteidigungsindustrie schaffen. 

Bereitschaft 2030
Die Kommissionspräsidentin sagte weiter: „Wir wissen, dass Russland in etwa fünf Jahren in der Lage sein wird, unsere gegenseitigen Beistandsverpflichtungen zu testen. Bis 2030 muss Europa über alles verfügen, was es für eine glaubwürdige Abschreckung braucht. Das nennen wir „Bereitschaft 2030“. Aber das erfordert von uns allen die Bereitschaft zu neuem Denken.

Wir müssen bereit sein, unsere Komfortzone zu verlassen. Wir müssen neue Wege erkunden, Technologie mit Verteidigung und den zivilen mit dem militärischen Sektor zu verbinden, in Europa und darüber hinaus. Gemeinsam können wir alle abschrecken, die uns Schaden zufügen will.“

Treffen mit Präsident Selenskyi
Am Rande des Forums traf die Kommissionspräsidentin gemeinsam mit Ratspräsident António Costa und NATO-Generalsekretär Mark Rutte den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj. Nach dem Treffen erklärte sie: „Wir stehen der Ukraine vom ersten Tag an zur Seite, und Sie können auf uns zählen, auch für die Zukunft. Wir haben gerade darüber gesprochen, wie wichtig es für Europa ist, in die außerordentlich agile und innovative Verteidigungsindustrie der Ukraine zu investieren.“ 

Die ukrainische Industrie habe eine bemerkenswerte Innovationsfähigkeit bewiesen und könne schnell, zuverlässig und in großem Maßstab produzieren. „In dieser Hinsicht können wir in Europa viel von der Ukraine lernen.“ Die EU unterstützte die Ukraine über das SAFE-Programm und durchlaufende finanzielle Hilfen.  „Und drittens müssen wir in der Tat Druck auf Präsident Putin ausüben, damit er an den Verhandlungstisch kommt und sich ernsthaft auf Verhandlungen für einen gerechten und dauerhaften Frieden einlässt.“ 

Große Übereinstimmung vor NATO-Gipfel
„Wir sehen einem historischen NATO-Gipfel entgegen”, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz unmittelbar vor Beginn der Beratungen in Den Haag. Er gehe davon aus, dass sich die NATO-Mitgliedstaaten auf wesentlich höhere Verteidigungsausgaben einigen werden.

„Ich gehe davon aus, dass wir heute eine gemeinsame Entscheidung treffen, die NATO in Zukunft mit wesentlich besseren Mitteln auszustatten“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz vor Beginn der Beratungen auf dem NATO-Gipfel in Den Haag. Die 32 Staaten der NATO sollen zukünftig 3,5 Prozent für unmittelbare militärische Ausgaben aufwenden und zusätzlich 1,5 Prozent für Infrastruktur und zivile Verteidigung zur Verfügung stellen.

Das geschehe nicht, um jemanden einen Gefallen zu tun, so Kanzler Merz, sondern weil sich die Bedrohungslage geändert habe. Russland bedrohe nicht nur die Ukraine, sondern auch die gesamte politische Ordnung Europas.
Wir sehen einem historischen NATO-Gipfel entgegen. Ich möchte zunächst einmal dem Generalsekretär Mark Rutte herzlich Dank sagen für die sehr gute Vorbereitung dieses NATO-Gipfels. Wir hatten gestern Abend bereits Gelegenheit, mit den Staats- und Regierungschefs zu einem Abendessen zusammenzukommen und über verschiedene Themen miteinander zu sprechen.

Ich gehe davon aus, dass wir heute eine gemeinsame Entscheidung treffen, die NATO in Zukunft mit wesentlich besseren Mitteln auszustatten. Wir werden einen Beschluss fassen, dass die NATO-Mitgliedstaaten in Zukunft 3,5 Prozent für Verteidigung und zusätzlich 1,5 Prozent für die Infrastruktur, für unsere Streitkräfte, zur Verfügung stellen.

Dies alles wird in großer Übereinstimmung stattfinden, weil wir übereinstimmend feststellen, dass sich die Bedrohungslage geändert hat, und die Bedrohung heißt insbesondere Russland. Russland bedroht nicht nur die Ukraine, Russland bedroht den gesamten Frieden, die gesamte politische Ordnung unseres Kontinents.

Deswegen will ich herzlich Dank sagen, dass wir in dieser großen Solidarität in der NATO heute zusammenkommen. Ich will ausdrücklich sagen: Die Entscheidungen, die wir treffen, treffen wir nicht, um irgendjemandem einen Gefallen zu tun, sondern wir treffen diese Entscheidungen aus eigener Erkenntnis, aus eigener Überzeugung, dass die NATO insgesamt – dies betrifft vor allem den europäischen Teil der NATO – in den nächsten Jahren mehr tun muss, um die eigene Verteidigungsfähigkeit zu sichern. Deswegen gehe ich heute mit großer Zuversicht in diese Beratungen und freue mich darauf, die Kolleginnen und Kollegen in der NATO zu treffen. Herzlichen Dank.

Modernisierungsschub für Genossenschaften: Gesetzentwurf veröffentlicht

Berlin, 25. Juni 2025 - Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Genossenschaften sollen verbessert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) nun veröffentlicht hat. Die neuen Regelungen sehen insbesondere vor, die Digitalisierung bei Genossenschaften zu fördern, die genossenschaftliche Rechtsform attraktiver zu gestalten und zugleich ihre missbräuchliche Verwendung zu verhindern.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig:
„Die Vereinten Nationen haben 2025 zum 'Internationalen Jahr der Genossenschaften' erklärt. Das ist ein starkes Zeichen für die Kraft der Gemeinschaft - bei der Lösung globaler Herausforderungen, ebenso wie bei alltäglichen Aufgaben. Genossenschaften zeigen, wie wirtschaftlicher Erfolg und gesellschaftlicher Zusammenhalt zusammengehen.

Sie schaffen bezahlbaren Wohnraum, sichern regionale Landwirtschaft, halten Bankdienstleistungen auch im ländlichen Raum verfügbar und treiben die Energiewende voran. Die Stärke von Genossenschaften ist die Stärke der Gemeinschaft. Mit unserer Reform machen wir die Genossenschaft mit modernen und zeitgemäßen gesetzlichen Rahmenbedingungen attraktiver.“

Zur Modernisierung des Genossenschaftsrechts sieht der Referentenentwurf folgende Maßnahmen vor:
Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften
Zur Förderung der Digitalisierung soll im Genossenschaftsgesetz die Textform anstelle der Schriftform verankert werden. Es sind weitere Regelungen bzw. Klarstellungen vorgesehen, die die digitalen Sitzungen und Beschlussfassungen sowie die digitalen Informationsversorgung der Genossenschaftsmitglieder betreffen.

Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform
Zur weiteren Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform soll insbesondere die Gründung einer Genossenschaft beschleunigt sowie Regelungs- und Klarstellungswünsche aus der genossenschaftlichen Praxis berücksichtigt werden.

Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften
Es sind weitere Maßnahmen geplant, um eine missbräuchliche Verwendung der Rechtsform zu verhindern. Gesetzesänderungen in den Jahren 2017 und 2020 haben bereits Wirkung gezeigt. Sie sollen nun durch weitere punktuelle Regelungen ergänzt werden. Vorgesehen ist unter anderem eine Ausweitung der Rechte und Pflichten der genossenschaftlichen Prüfungsverbände.

Der Entwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 30. Juli 2025 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden ebenfalls auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Ein Gesetzentwurf mit ähnlicher Zielsetzung wurde bereits in der vergangenen Legislaturperiode veröffentlicht. Das Gesetzgebungsverfahren konnte seinerzeit nicht abgeschlossen werden.

Haushaltspolitik der Bundesregierung

Berlin, 24. Juni 2025: Regierungsentwurf 2025

Anteil an Gesamthaushalt 100% Betrag in Tausend Euro 488.609.120


© 2025 Bundesministerium der Finanzen
Im Detail:










Gesetzentwurf zur Änderung der Zuständigkeiten bei den Amts- und Landgerichten

Für eine bürgernahe und leistungsfähige Justiz: BMJV veröffentlicht Gesetzentwurf zur Änderung der Zuständigkeiten bei den Amts- und Landgerichten

Berlin, 24. Juni 2025 - Amtsgerichte sollen mehr Zuständigkeiten erhalten. Bislang sind die Gerichte für zivilrechtliche Verfahren bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro zuständig. Künftig sollen die Amtsgerichte über Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro verhandeln können. Außerdem sollen Streitigkeiten im Bereich des Nachbarrechts generell in ihre Zuständigkeit fallen, also unabhängig davon, wie hoch der Streitwert des Verfahrens ist.

Andere Rechtsstreitigkeiten - beispielweise im Arzthaftungsrecht, Presserecht oder Vergaberecht - sollen dafür generell den Landgerichten zugewiesen werden, um so eine weitere Spezialisierung der Justiz zu befördern. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) heute veröffentlicht hat. Den Entwurf des Gesetzes finden Sie hier.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, erklärt dazu:
„Justiz muss bürgernah sein - und gerade die Amtsgerichte stehen dafür in besonderer Weise. An über 600 Standorten ermöglichen sie einen einfachen Zugang zum Recht - in Wohnortnähe und in der Regel ohne Anwaltszwang. Mit unserem Gesetzentwurf stärken wir die Amtsgerichte und erweitern ihre Zuständigkeiten.

Das ist ein überfälliger Schritt. Denn durch die Preisentwicklung der letzten Jahrzehnte sind die geltenden Zuständigkeitsgrenzen veraltet: Das hat zur Folge, dass die Amtsgerichte heute weniger Fälle entscheiden dürfen als früher. Das korrigieren wir. Gleichzeitig fördern wir die Spezialisierung der Justiz, indem wir den Landgerichten gezielt neue Zuständigkeiten für komplexe Verfahren geben. So machen wir unsere Justiz bürgernäher und leistungsfähiger.“

In Verfahren wegen bürgerlich-rechtlicher Rechtsstreitigkeiten sind je nach Fallgestaltung die Amtsgerichte oder die Landgerichte als Eingangsinstanz zuständig. Um eine gut in der Fläche verteilte amtsgerichtliche Struktur aufrecht zu erhalten und die Verfahren insgesamt effektiver abzuwickeln, sieht der Gesetzentwurf eine Anpassung an den Zuständigkeitsregelungen vor.

Es sind insbesondere folgende Änderungen vorgesehen:
Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts für die Amtsgerichte
Der Zuständigkeitsstreitwert für die Amtsgerichte wird von bisher 5.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben. Die letzte Anhebung der Streitwertgrenze liegt über 30 Jahre zurück.
Die Anhebung soll unter Berücksichtigung der seitdem eingetretenen Geldwertentwicklung erfolgen. Durch diese Anhebung wird sich die Anzahl der erstinstanzlich vor dem Amtsgericht zu verhandelnden zivilrechtlichen Verfahren wieder erhöhen.

Spezialisierungen bei den Amts- und Landgerichten
Zur Förderung der Spezialisierung der Justiz sollen weitere streitwertunabhängige Zuständigkeiten der Amts- und Landgerichte geschaffen werden. Zivilrechtliche Streitigkeiten werden in einigen Rechtsgebieten zunehmend komplexer, bei anderen Rechtsgebieten spielt hingegen die Ortsnähe eine besondere Rolle.

Durch die im Gesetzentwurf vorgesehene, streitwertunabhängige Zuweisung von bestimmten Sachgebieten an das Amts- oder Landgericht wird diesem Umstand Rechnung getragen, sodass Verfahren effizient im Sinne der Bürgerinnen und Bürger bearbeitet werden können.

Streitigkeiten aus dem Bereich des Nachbarrechts sollen den Amtsgerichten streitwertunabhängig zugewiesen werden. Bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten spielt die Ortsnähe oft eine besondere Rolle.
Streitigkeiten aus dem Bereich der Veröffentlichungsstreitigkeiten, der Vergabesachen sowie der Heilbehandlungen sollen den Landgerichten streitwertunabhängig zugewiesen werden, um so eine weitergehende Spezialisierung zu erreichen.

Von der neuen Spezialzuständigkeit Veröffentlichungsstreitigkeiten sollen etwa Ansprüche aus dem Presserecht erfasst werden sowie Ansprüche wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, wenn diese in der Presse oder öffentlich im Internet erfolgt ist.

Im Vergaberecht sollen der neuen Zuständigkeitsregelung beispielsweise Fälle von Schadensersatzansprüchen unterfallen, weil öffentliche Aufträge fehlerhaft vergeben wurden. Im Heilbehandlungsrecht handelt es sich zum Beispiel um Verfahren, in denen Ansprüche wegen einer fehlerhaften Behandlung durch einen Arzt oder eine Psychotherapeutin geltend gemacht werden.

Der Entwurf wurde heute an Länder und Verbände verschickt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 11. Juli 2025 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden ebenfalls auf der Internetseite veröffentlicht. Ein Gesetzentwurf mit ähnlicher Zielsetzung wurde bereits in der vergangenen Legislaturperiode veröffentlicht. Das Gesetzgebungsverfahren konnte seinerzeit nicht abgeschlossen werden.

- Mehr Verbraucherschutz bei Kreditverträgen
- Zugang zu Schuldnerberatung sicherstellen - Gesetzentwurf

BMJV veröffentlicht Gesetzentwurf zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie
Berlin. 23. Juni 2025 - Verbraucherinnen und Verbraucher sollen besseren rechtlichen Schutz erhalten, wenn sie Kreditgeschäfte tätigen. Auch sogenannte Buy-now-pay-later-Modelle sollen erstmals in die verbraucherschützenden Regelungen für Kreditverträge einbezogen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat.

Der Gesetzentwurf soll zugleich den europäischen Binnenmarkt für Kredite zwischen Unternehmern und Verbraucherinnen und Verbrauchern fördern. Er geht zurück auf die Verbraucherkreditrichtlinie der Europäischen Union, die damit ins deutsche Recht umgesetzt werden soll.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu: „Heute kaufen, später zahlen‘, das klingt für viele erstmal praktisch. Doch hinter schnell abgeschlossenen Kreditverträgen kann sich ein echtes Risiko verbergen. Schlimmstenfalls führen solche Verträge in die Schuldenfalle. Deshalb haben wir auf EU-Ebene beschlossen, den Verbraucherschutz bei Kreditverträgen zu stärken.

Foto: Photothek Media Lab / Dominik Butzmann

Diesen Beschluss setze ich nun in deutsches Recht um. Mir ist wichtig, dass wir die europäischen Regeln möglichst einfach und bürokratiearm umsetzen. Unser Ziel ist klar: Mehr Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher bei Kreditverträgen – ohne vermeidbaren bürokratischen Ballast.“

Der am 23. Juni 2025 vorgelegte Entwurf dient der Umsetzung der überarbeiteten EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie ist bis zum 20. November 2025 in nationales Recht umzusetzen und ab dem 20. November 2026 von den Mitgliedstaaten anzuwenden.

Die vorgeschlagenen Änderungen weiten den Verbraucherschutz erheblich aus. So werden bislang unregulierte Kreditformen erstmals in die Regelungen zu Verbraucherkrediten einbezogen. Fortan fallen beispielsweise Buy-now-pay-later-Modelle und unentgeltliche Kredite unter die Regelungen.

„Buy now, pay later“ bedeutet, dass bei einem Kauf das Geld erst zu einem späteren Zeitpunkt (beispielsweise 14 oder 30 Tage nach dem Kauf) vom Konto abgebucht wird. Es handelt sich dabei um einen Zahlungsaufschub und damit um einen Kurzzeitkredit. Außerdem sollen die Vorgaben für die Kreditwürdigkeitsprüfung verschärft werden, die verpflichtend vor dem Vertragsabschluss durchzuführen ist.

Insbesondere erfolgt eine Angleichung an die Maßstäbe, die bei Darlehensverträgen für Immobilien gelten. Die Verbraucherkreditrichtlinie verfolgt einen Vollharmonisierungsansatz, der es den EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich nicht erlaubt, strengere oder weniger strenge Verbraucherschutzvorschriften vorzusehen. Soweit Umsetzungsspielraum vorhanden ist, hat BMJV diesen grundsätzlich für eine möglichst bürokratiearme Regulierung genutzt, etwa bei dem Umfang vorvertraglicher Informationspflichten.

Auch bei der Form des Vertragsschlusses wurde der Spielraum der Richtlinie genutzt, sodass Allgemein-Verbraucherdarlehen künftig in Textform statt bislang in Schriftform abgeschlossen werden können. Der Gesetzentwurf sieht grundsätzlich keine nationalen Verschärfungen oder Erweiterungen über die zwingenden europäischen Vorgaben vor (kein sogenanntes Goldplating).

Der Referentenentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 18. Juli 2025 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Der Gesetzentwurf sowie weitere Informationen zum Gesetzentwurf sind hier abrufbar.

 Zugang zu Schuldnerberatung sicherstellen: BMJV veröffentlicht Gesetzentwurf
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute den Entwurf eines Schuldnerberatungsdienstegesetzes veröffentlicht. Das Gesetz soll den Zugang für Schuldnerinnen und Schuldner zu beratenden Stellen sicherstellen und Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtlinie zu Schuldnerberatungsdiensten umsetzen. Es flankiert den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie, der ebenfalls heute veröffentlicht wurde.


Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie ist bis zum 20. November 2025 in nationales Recht umzusetzen und ab dem 20. November 2026 von den Mitgliedstaaten anzuwenden. Sie gibt den Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen haben oder haben könnten, unabhängige Schuldnerberatungsdienste zur Verfügung gestellt werden. Für diese Schuldnerberatungsdienste dürfen nur begrenzte Entgelte verlangt werden. Zudem verpflichtet die EU-Verbraucherkreditrichtlinie die Mitgliedstaaten, der Europäische Kommission über die Zahl der verfügbaren Schuldnerberatungsdienste zu berichten.

Bundesweit gibt es derzeit fast 1.400 Schuldnerberatungsstellen. Diese befinden sich in kommunaler Trägerschaft oder in der Trägerschaft gemeinnütziger Organisationen. Sie beraten Ratsuchende ganz überwiegend kostenlos. Um diese Praxis nicht zu gefährden, sieht der Entwurf vor, dass Schuldnerberatungsdienste grundsätzlich kostenlos, höchstens jedoch gegen ein begrenztes Entgelt angeboten werden sollen. Der Entwurf eines Schuldnerberatungsdienstegesetzes schlägt außerdem vor, den Ländern die Entscheidung darüber zu überlassen, wie der Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten sichergestellt wird.

Weiter enthält der Entwurf Anforderungen an Anbieter von Schuldnerberatungsdiensten. So soll ihre Unabhängigkeit sichergestellt werden, um dem Schuldenregulierungs­interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher gerecht zu werden und Interessenskonflikte zu vermeiden. In Umsetzung der EU-Verbraucherkredit­richtlinie soll zudem eine jährliche Berichtspflicht über die Zahl der verfügbaren Einrichtungen für Schuldnerberatungsdienste eingeführt werden.

Der Referentenentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 18. Juli 2025 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.

Den Referentenentwurf finden Sie hier.


- Besserer Schutz vor Einschüchterungsklagen
- Grenzüberschreitende Strafverfolgung im digitalen Zeitalter: Neues Gesetz soll Zugriff auf digitale Beweismittel in der EU erleichtern

Einschüchterungsklagen: Gesetzentwurf zur Umsetzung von EU-Richtlinie
Berlin, 20. Juni 2025 - Gerichte sollen bessere Möglichkeiten erhalten, mit sogenannten Einschüchterungsklagen umzugehen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Unter Einschüchterungsklagen werden unbegründete Klagen verstanden, die darauf abzielen, missliebige Beiträge zur öffentlichen Meinungsbildung zu unterdrücken.

Sie richten sich zum Beispiel gegen Journalistinnen und Journalisten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder Nichtregierungsorganisationen. Auf Englisch werden sie auch als SLAPP bezeichnet („Strategic Lawsuits Against Public Participation“). Der heute veröffentlichte Gesetzentwurf geht zurück auf die Anti-SLAPP-Richtlinie der EU, die damit ins deutsche Recht umgesetzt werden soll.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:
„Kritische Berichterstattung, wissenschaftliches und zivilgesellschaftliches Engagement sind für unsere Demokratie elementar. Wir dürfen nicht zulassen, dass solche Stimmen mit missbräuchlichen Klagen unterdrückt werden - nur weil sie einzelnen nicht passen. Deshalb geben wir den Zivilgerichten neue Instrumente an die Hand, um Einschüchterungsklagen zu erschweren. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass solche Instrumente bitter notwendig sein können. Das Gesetz gegen Einschüchterungsklagen ist deshalb Ausdruck guter demokratischer Vorsorge: Demokratie lebt von der Diskussion und dem Austausch konträrer Ansichten.“

Der Gesetzentwurf setzt die Vorgaben der EU-Richtlinie im Wesentlichen 1:1 um. Beim Anwendungsbereich geht er jedoch in einem Punkt darüber hinaus: Die neuen Regelungen gelten nicht nur für Sachverhalte mit grenzüberschreitendem Bezug, sondern auch für rein nationale Sachverhalte.

Der Gesetzentwurf enthält spezielle Regelungen für den Umgang mit Einschüchterungsklagen. Diese Regelungen sollen dann zur Anwendung kommen, wenn mit dem Rechtsstreit unbegründete Ansprüche verfolgt werden und der Hauptzweck des Rechtsstreits darin besteht, öffentliche Beteiligung zu verhindern, einzuschränken oder zu sanktionieren.

Eine öffentliche Beteiligung ist zum Beispiel die Teilnahme an einer Demonstration, die Veröffentlichung eines Artikels in einer Zeitung, ein Post in den sozialen Netzwerken oder die Veröffentlichung einer wissenschaftlichen Studie.

Im Einzelnen sollen dann die folgenden Regelungen gelten:
Vorrang- und Beschleunigungsgebot
Es soll ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot für die Verhandlung und Entscheidung gelten. So wird gewährleistet, dass missbräuchliche Klagen im frühestmöglichen Zeitpunkt abgewiesen werden können, ohne den gerichtlichen Prüfungsmaßstab einzuschränken.

Verpflichtung der Klägerseite zur Leistung von Prozesskostensicherheit
Auf Antrag der Beklagten oder des Beklagten und Anordnung des Gerichts soll die Klägerin oder der Kläger verpflichtet werden können, für die voraussichtlichen Prozesskosten einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung der Beklagtenseite Sicherheit zu leisten.

Erweitere Erstattung Kostenerstattung
Rechtsanwaltskosten der obsiegenden Beklagtenseite sollen künftig auch über die gesetzlichen Gebührensätze hinaus erstattungsfähig sein, soweit diese Kosten üblich und angemessen sind.

Möglichkeit zu Festsetzung Sanktionsgebühr
In der Kostenentscheidung soll das Gericht der Klägerin oder dem Kläger als Sanktion eine besondere Gerichtsgebühr auferlegen können. Diese darf maximal so hoch sein wie der allgemeine Gebührensatz des Verfahrens.

Veröffentlichungspflicht von Entscheidungen
Für Entscheidungen von Gerichten in zweiter und dritter Instanz soll eine Veröffentlichung verpflichtend werden. Die Veröffentlichung soll elektronisch und leicht zugänglich sowie anonymisiert oder pseudonymisiert erfolgen.

Der Entwurf wurde heute an die Länder und Verbände verschickt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 1. August 2025 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden ebenfalls auf der Internetseite veröffentlicht.

Grenzüberschreitende Strafverfolgung im digitalen Zeitalter: Neues Gesetz soll Zugriff auf digitale Beweismittel in der EU erleichtern
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Ermittlungsbehörden in Europa den Zugang zu digitalen Beweismitteln erleichtern soll. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung des sogenannten „E-Evidence-Pakets“ der Europäischen Union – ein Regelwerk, das die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung in der EU verbessern soll. In Zukunft sollen Ermittlerinnen und Ermittler in der EU unter bestimmten Voraussetzungen direkt bei Diensteanbietern in anderen Mitgliedstaaten Informationen anfordern können, etwa bei E-Mail-‍, Cloud- oder Messengerdiensten.

So können zum Beispiel Kundendaten, IP-Adressen oder E-Mail-Inhalte schneller und effizienter gesichert und herausgegeben werden, wenn sie für die Aufklärung von Straftaten wichtig sind. Das neue Regelwerk reagiert auf die wachsende Bedeutung digitaler Medien bei der Anbahnung und Ausführung von Straftaten, insbesondere bei grenzüberschreitender Kriminalität. Ziel ist, die Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten zu verbessern und die Strafverfolgung an technische Entwicklungen anzupassen, ohne dabei die Rechte der Betroffenen aus dem Blick zu verlieren.

- Bundeskabinett beschließt Bau-Turbo
- Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch: Löschung von Bildern und Videos im Internet verhindert Weiterverbreitung

Bundeskabinett beschließt Bau-Turbo
Berlin, 18. Juni 2025 - Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung beschlossen. Damit erhalten die Kommunen die Möglichkeit, vor Ort flexibler zu bauen.

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen betont:
„Mit dem Gesetzesentwurf zünden wir jetzt den Bau-Turbo. Aufstocken, Nachverdichten und Neubau, der Bau-Turbo beschleunigt und ermächtigt die Gemeinden vor Ort. Wenn alle wollen, geht es sehr schnell. So werden aus durchschnittlich fünf Jahren zwei Monate Planungszeit. Das schafft Wohnraum, wo er gebraucht wird - weil jedes Zuhause zählt.

Wir verlängern gleichzeitig den Umwandlungsschutz und stärken damit die Rechte von Mieterinnen und Mietern.

Der Bau-Turbo ist der erste Schritt meines Hauses für mehr Tempo im Wohnungsbau und mehr bezahlbaren Wohnraum. Jetzt ist das Parlament gefordert.“

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen - Foto Markus C. Hurek


Mit dem Gesetzentwurf soll das Baugesetzbuch geändert werden, um Wohnungsbauvorhaben zu erleichtern und zu beschleunigen. Hierdurch benötigte soziale und kulturelle Einrichtungen, wie beispielsweise Kitas, können ebenfalls zugelassen werden. So schafft der Bau-Turbo bezahlbaren Wohnraum für Menschen, die besonders stark vom Wohnungsmangel betroffen sind, wie beispielsweise Familien, Auszubildende, Studierende, ältere Menschen und Menschen mit geringem Einkommen. Die Bundesregierung rechnet mit einer jährlichen finanziellen Entlastung für die Verwaltung, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft von mehr als 2,5 Milliarden Euro.

Die wichtigsten Neuerungen des Gesetzentwurfes sind:
Neueinführung § 246e (Bau-Turbo)
Erlaubt befristet ein Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften. Wenn die Gemeinde sich entscheidet, den Bau-Turbo anzuwenden, können zusätzliche Wohnungen bereits nach einer zweimonatigen Prüfung durch die Gemeinde, ohne Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans zugelassen werden. Dies erlaubt es durch Neubau, Umbau oder Umnutzung zügig neuen Wohnraum zu schaffen. Die Regelung ist bis 31. Dezember 2030 befristet.

Anpassung § 31 Absatz 3 BauGB
§ 31 Absatz 3 BauGB ermöglicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans mehr Wohnbebauung auch über die Vorgaben des Plans hinaus. So kann beispielsweise in ganzen Straßenzügen durch Aufstockung, Anbauten oder Bauen in der zweiten Reihe neuer Wohnraum geschaffen werden.

Anpassung § 34 Absatz 3b BauGB
§ 34 Absatz 3b BauGB ermöglicht im unbeplanten Innenbereich nun über die bisher bestehenden Möglichkeiten hinaus auch die Neuerrichtung von Wohngebäuden dort, wo sie sich nicht in den Bebauungszusammenhang einfügen.

Der Umwandlungsschutz wird gestärkt.
Mietwohnungen sollen auch weiterhin nicht ohne Weiteres zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden können. Das ist ein wichtiges Instrument, um Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung aus ihrem gewohnten Lebensumfeld zu schützen. Deshalb wird der sogenannte Umwandlungsschutz in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt um fünf Jahre verlängert.

Die Nachverdichtung wird einfacher.
Bislang scheitern Nachverdichtungen oft an zu strengen städtebaulichen Hürden. Zukünftig kann auch in Innenbereichen (also in zusammenhängend bebauten Ortsteilen) ohne Bebauungsplan von geltenden städtebaulichen Regelungen abgewichen werden, zum Beispiel bei der nachträglichen Aufstockung von Gebäuden oder Hinterlandbebauung.

Der Außenbereich wird behutsam geöffnet.
In vielen Städten und Gemeinden wird verfügbares Bauland immer knapper. Deshalb soll künftig auch im sogenannten Außenbereich (also in Gebieten ohne Bebauungsplan und außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils) einfacher neuer Wohnraum geschaffen werden können. Dabei beachten wir den Umweltschutz und die Flächensparsamkeit. Gebaut werden soll nur im räumlichen Zusammenhang mit bestehenden Siedlungen.

Die Durchmischung von Quartieren wird erleichtert.
Restriktive Immissionsrichtwerte und technische Vorgaben für anlagenbezogenen Lärm machen Bauprojekte durch erhöhten Investitionsbedarf in Lärmschutzvorrichtungen kompliziert und teuer. Änderungen im Baugesetzbuch sollen ermöglichen, dass Gemeinden bei der Aufstellung von Bebauungsplänen davon abweichen dürfen, zum Beispiel bei der Festsetzung von Schallschutzvorkehrungen für das Erreichen bestimmter Innenraumpegel. Mit innovativen Lärmschutzlösungen kann so mehr Wohnbebauung als bisher in der Nähe von Gewerbebetrieben realisiert werden.

Die kommunale Selbstverwaltung der Gemeinden wird gestärkt.
Das letzte Wort darüber, wie der Wohnbau-Turbo konkret eingesetzt wird, haben die Gemeinden vor Ort. Dazu bleibt das Zustimmungserfordernis der Gemeinden bestehen. Wir verlängern auch die Möglichkeit für die Bundesländer Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt auszuweisen, was den Kommunen eine Reihe von Instrumenten an die Hand gibt, um die Entwicklung vor Ort besser zu steuern, etwa durch die erleichterte Anwendung von Vorkaufsrechten, Befreiungen oder Baugeboten.

Das Gesetzgebungsverfahren soll im Bundestag bis Herbst 2025 abgeschlossen sein. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.


Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch: Löschung von Bildern und Videos im Internet verhindert Weiterverbreitung
Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und vom Bundesministerium des Innern vorgelegten Bericht zu den im Jahr 2024 erfolgten Löschung von Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet beschlossen.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt hierzu:
„Sexueller Missbrauch von Kindern ist eines der schlimmsten Verbrechen. Wir müssen alles tun, um zu verhindern, dass Bilder und Videos solcher Taten im Internet verbreitet werden. Dazu arbeiten unsere Sicherheitsbehörden eng mit Hosting-Anbietern zusammen. Der aktuelle Löschbericht zeigt: Diese Zusammenarbeit funktioniert.

Foto: Photothek Media Lab / Dominik Butzmann


Doch das Löschen von Kinderpornographie allein reicht nicht aus. Wer Aufnahmen von Kindesmissbrauch verbreitet, muss strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Deshalb werden wir die verpflichtende Speicherung von IP-Adressen einführen. Denn oft ist die IP-Adresse der einzige Ermittlungsansatz bei internetbezogener Kriminalität. Die Strafverfolgungsbehörden müssen diesen Spuren nachgehen können – auf einer klaren, rechtsstaatlich sauberen Grundlage, die wir schaffen werden. Der Schutz von Kindern steht für uns an oberster Stelle.“

Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt erklärt hierzu:
„Kindesmissbrauch ist ein abscheuliches Verbrechen. Gegen die Verbreitung dieser widerwärtigen Taten im Netz muss konsequent vorgegangen werden. Jede verbreitete Aufnahme dieser Taten ist ein weiterer Akt der Gewalt. Diese Aufnahmen müssen umgehend entfernt werden. Die Speicherpflicht für IP-Adressen ist der konsequente Schritt im Kampf gegen die Täter von Kindesmissbrauch und muss schnellstens Gesetz werden.“

Wesentlicher Gegenstand des Berichts ist die statistische Auswertung der Löschbemühungen für das Jahr 2024. Der Bericht bezieht sich auf kinderpornografischen Inhalt im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuchs.

Seit 2011 wird das Prinzip „Löschen statt Sperren“ verfolgt. Nach diesem Ansatz wird der Zugriff auf Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet nicht mehr wie zuvor durch Sperren beschränkt, sondern die Inhalte werden von den Servern gelöscht und sind somit online nicht mehr verfügbar.

Die Beschwerdestellen nehmen Hinweise auf kinderpornografische Inhalte entgegen, prüfen diese auf ihre strafrechtliche Relevanz und leiten die berechtigten Hinweise an das Bundeskriminalamt (BKA) weiter.

Im Vergleich zum Vorjahr konnte durch die effektive Zusammenarbeit zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA), den Meldestellen und inländischen Hosting-Providern die schnelle Löschung erneut auf einem sehr hohen Niveau gehalten werden. Dadurch wurde verhindert, dass Darstellungen von sexualisierter Gewalt gegen Kinder weiterverbreitet werden.

Bei Hinweisen auf kinderpornografische Inhalte auf Internetseiten, die im Inland gehostet sind, wurden innerhalb von einer Woche nahezu alle gemeldeten Inhalte von den Hosting-Anbietern gelöscht (99 %). Über die Hälfte (55,98 %) der Inhalte wurden sogar bereits binnen zwei Tagen nach Eingang des Hinweises beim Bundeskriminalamt (BKA) gelöscht.

Wegen des komplexeren Verfahrensablaufs und der größeren Anzahl der beteiligten Stellen war für die Löschung im Ausland gehosteter Inhalte mehr Zeit erforderlich. Hier waren 38,7 % der Inhalte binnen einer Woche nach Eingang des Hinweises beim BKA gelöscht; nach vier Wochen betrug die Löschquote 84,17 %. Inhalte, die trotz aller Maßnahmen nicht gelöscht werden konnten, wurden der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) zur Durchführung eines Indizierungsverfahrens zugeleitet.

Zwischen dem Bundeskriminalamt und der länderübergreifenden Stelle jugendschutz.net, der Beschwerdestelle des eco-Verbandes der Internetwirtschaft e.V. (eco e.V.) und der Beschwerdestelle der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM e.V.) besteht eine enge Kooperation, die eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg bei der Bekämpfung kinderpornografischer Inhalte im Internet ist.

Der Bericht geht zurück auf einen Beschluss des Deutschen Bundestages, der in der 17. Wahlperiode auf Vorschlag der Bundesregierung entschieden hatte, bei der Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet zusätzlich zu einer konsequenten Strafverfolgung der Täter auf das Prinzip „Löschen statt Sperren“ mit einer schnellen Verfügbarkeitsreduktion zu setzen.

Der Bericht wurde dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.

1055. Sitzung des Bundesrates

Berlin, 13. Juni 2025 - Beschlüsse:
Ganztagsbetreuung in den Ferien: Bundesrat will Kommunen entlasten
Länder stimmen Rentenerhöhung ab 1. Juli zu
Bundesrat setzt sich für echte Kreislaufwirtschaft für Matratzen ein
„Investitionsbooster“: Bundesrat fordert Ausgleich für Steuerausfälle
Bundesrat beschließt Gesetzentwurf zur Nachtzieltechnik bei Jagdwaffen
Länder begrüßen Maßnahmen der EU zum Schutz von Unterseekabeln



Ganztagsbetreuung in den Ferien: Bundesrat will Kommunen entlasten
Der Bundesrat schlägt vor, es Kommunen zu erleichtern, den Anspruch von Grundschulkindern auf Ganztagsbetreuung zu erfüllen. Auf Initiative mehrerer Länder beschloss er am 13. Juni 2025, einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen.

Die Ausgangslage
Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Kinder der ersten bis vierten Klasse einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung an Werktagen von bis zu acht Stunden - auch während der Schulferien. Dieser Anspruch muss nach aktueller Rechtslage durch schulische Einrichtungen erfüllt werden. Vor allem in den Ferienzeiten sei dies schwierig, da die schulische Betreuungskapazitäten flächendeckend nicht ausreichen würden, begründen die Länder ihre Gesetzesinitiative.

Erweiterung auf niedrigschwellige Ferienangebote
Der Gesetzentwurf des Bundesrates erweitert daher den Rechtsanspruch so, dass auch niedrigschwellige Ferienangebote der Jugendarbeit den Anspruch auf Ganztagsbetreuung erfüllen. Die Länder verweisen auf zahlreiche bewährte und vor Ort sehr nachgefragte Ferienangebote der Jugendarbeit, die aber den bisher geltenden Anforderungen nicht entsprächen.

Die Umsetzung der Ferienbetreuung im bisherigen gesetzlichen Rahmen werde als kaum realisierbar eingeschätzt, was vor allem die kommunalen Träger der öffentlichen Jugendhilfe vor erhebliche personelle, strukturelle und finanzielle Herausforderungen stelle.

Mehr Flexibilität für kommunale Träger
Mit dem erweiterten Angebotskreis hätten die örtlichen Träger mehr Flexibilität, um bestehende Ferienangebote weiterzuführen und auszubauen. Ziel sei es, die Erfüllung des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung auch während der Schulferien realistisch und flächendeckend sicherzustellen.

Streichung der dezentralen Bundesstatistik
Der Entwurf sieht zudem vor, die mit dem Ganztagsförderungsgesetz eingeführte dezentrale Bundesstatistik zur Betreuung von Kindern der Klassenstufen eins bis vier ersatzlos zu streichen. Es sei nicht zu erwarten, dass qualitativ hochwertige und vollständige Daten geliefert werden können. Zudem hätte sich die Datenerhebung als bürokratisch und nicht zielführend erwiesen.

Weiteres Gesetzgebungsverfahren
Die Bundesregierung kann zum Entwurf des Bundesrates Stellung nehmen. Dann ist der Bundestag am Zug. Gesetzliche Fristen, wann sich dieser mit dem Entwurf auseinandersetzen muss, gibt es nicht.

Länder stimmen Rentenerhöhung ab 1. Juli zu
Der Bundesrat hat einstimmig der Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 zugestimmt.

Rentenwert steigt
Durch die Verordnung steigt der aktuelle Rentenwert ab dem 1. Juli 2025 bundeseinheitlich um 3,74 Prozent auf 40,79 Euro. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Rentenanpassung nach Berechnung der Bundesregierung einen Anstieg um 66,15 Euro im Monat.

Der allgemeine Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung ist der Gegenwert, der einem Rentenpunkt (oder Entgeltpunkt) entspricht. Er gibt an, wieviel monatliche Rente ein Rentner für jeden gesammelten Rentenpunkt erhält.

Rentenplus auch für Landwirte
Auch für Landwirte wird der allgemeine Rentenwert von 18,15 Euro auf 18,83 Euro erhöht. Mit der Verordnung werden außerdem für die gesetzliche Unfallversicherung der Mindest- und der Höchstbetrag des Pflegegeldes auf 462 Euro und 1838 Euro monatlich festgesetzt.

Jährliche Anpassung
Die Bundesregierung passt jährlich die Renten an die aktuelle wirtschaftliche Situation an. Dies geschieht stets durch eine Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf.


 „Investitionsbooster“: Bundesrat fordert Ausgleich für Steuerausfälle
Die Länder haben die Pläne der Bundesregierung für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland geprüft. In ihrer am 13. Juni 2025 beschlossenen Stellungnahme verweisen sie auf die erheblichen Steuerausfälle durch die geplanten Maßnahmen.
Unterstützung für kurzfristige Wachstumsimpulse

In seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesrat nachdrücklich das Ziel der Bundesregierung, kurzfristig Wachstumsimpulse zu setzen und Unternehmen in der Breite zu fördern. Dies sei notwendig, um die Wachstumsschwäche der deutschen Wirtschaft zu überwinden.

30 Milliarden Euro Steuerausfall
Die im Gesetzentwurf geplanten Maßnahmen führten jedoch zu erheblichen Steuerausfällen. Von diesen müssten Länder und Kommunen in den nächsten fünf Jahren rund zwei Drittel tragen. Dabei handele es sich um mehr als 30 Milliarden Euro. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat die Finanzierung der notwendigen Aufgaben von Ländern und Kommunen gefährdet. Daher müsse sich der Bund mit den Ländern über die Höhe der tragbaren Belastungen verständigen.
Ausgleich für Kommunen

Die Länder fordern die Bundesregierung auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren einen Ausgleich für die Belastungen der kommunalen Haushalte zu schaffen. Schließlich werde im Koalitionsvertrag von Union und SPD der Finanzierung der Gemeinden zurecht eine herausragende Bedeutung beigemessen.

Ziele der Bundesregierung
Die Bundesregierung möchte mit ihrem Gesetzentwurf kurzfristig Änderungen im Steuerrecht umsetzen, um Deutschland auf Wachstumskurs zu bringen und die Wettbewerbsfähigkeit des Landes zu stärken. Durch das Gesetz würden gezielte Investitionsanreize mit flächendeckenden Entlastungen verbunden, heißt es in der Begründung.

Maßnahmenpaket im Steuerrecht
Zu den geplanten Maßnahmen gehören höhere Abschreibungen von jeweils 30 Prozent für Investitionen in den nächsten drei Jahren auf sogenannte Ausrüstungsinvestitionen, wie neue Maschinen, Geräte und Fahrzeuge. Hinzu kommen die schrittweise Senkung der Unternehmenssteuern, Entlastungen bei der Beschaffung von Elektro-Dienstwagen sowie eine Ausweitung der Forschungszulage.
Wie es weitergeht

Die Stellungnahme wird der Bundesregierung zur Gegenäußerung und dann dem Bundestag weitergeleitet. Wenn der Bundestag das Gesetz verabschiedet hat, ist erneut der Bundesrat am Zug, der dann entscheidet, ob er dem Gesetz zustimmt.

Bundesrat setzt sich für echte Kreislaufwirtschaft für Matratzen ein
Mit einer Entschließung, die auf eine Initiative des Landes Hessen zurückgeht, fordert der Bundesrat, künftig das Recycling von Matratzen zu ermöglichen.
Bestandteile erschweren die Wiederverwendung

Allein in Deutschland würden jährlich mehr als acht Millionen Matratzen entsorgt, heißt es in der Begründung. Der größte Teil davon werde verbrannt - wertvolle Ressourcen wie Schaumstoffe und Textilfasern gingen so verloren. Matratzen seien kaum Bestandteil der Kreislaufwirtschaft, da sie meist Flammschutzmittel und andere Chemikalien enthielten, die das Recycling von Schaumstoffen erschweren. Die Länder fordern daher die Bundesregierung auf, sich in Brüssel für den Erlass einer Regelung nach der Ökodesign-Verordnung einzusetzen.

Diese Verordnung ermöglicht es, Schadstoffe in Produkten zu regulieren und gilt auch für importierte Waren. Auf diese Weise könnten problematische Bestandteile in Matratzen durch umweltfreundliche, recyclingfähige Alternativen ersetzt werden, ohne dabei die Brandschutzanforderungen zu schwächen.

Hersteller sollen Recycling sicherstellen
Damit eine Matratze nicht auf dem Müll lande, sondern als wertvoller Baustein zurückkehre, müsse sie zunächst sauber und trocken in der Recyclinganlage ankommen. Die Länder fordern daher eine erweiterte Herstellerverantwortung für Matratzen, wie es sie bei Batterien bereits gebe. Die Hersteller müssten dann das Recycling von Matratzen sicherstellen. Außerdem solle ein digitaler Produktpass für Matratzen eingeführt werden.

Die Nachbarstaaten Frankreich, Belgien und die Niederlande hätten bewiesen, dass ein effizientes Recycling der Matratzen sehr erfolgreich sein könne. Dort seien klare Regelungen für Industrie und Gesellschaft geschaffen und eine getrennte Sammlung von Matratzen durchgesetzt worden. Von diesen Erfahrungen könne man auch in Deutschland profitieren.

Weiteres Verfahren
Die Entschließung wird der Bundesregierung zugestellt. Ob und wie diese darauf reagiert, ist gesetzlich nicht geregelt.


Bundesrat beschließt Gesetzentwurf zur Nachtzieltechnik bei Jagdwaffen
Mit einem am 13. Juni 2025 beschlossenen Gesetzentwurf will der Bundesrat das Waffengesetz ändern und das Jagen durch den Einsatz von Nachtzielgeräten und künstlicher Beleuchtung effektiver und sicherer machen.

Erlaubnis von Nachtzielgeräten
Der Gesetzentwurf erweitert den Einsatz von Nachtzielgeräten bei der Jagd. Bisher seien nur Vorsatz- und Aufsatzgeräte mit bestimmter Nachtsichttechnik erlaubt, fest montierte Nachtzielgeräte mit eingebauten Hilfsmitteln zum Anvisieren eines Zieles jedoch nicht, obwohl sie technisch fast gleich seien. Diese unterschiedliche Behandlung sei inkonsistent und schwer nachzuvollziehen, heißt es in der Begründung des Entwurfs.

Die Ausdehnung der Erlaubnis auf fest montierte Geräte sei notwendig, um die Ausbreitung von Seuchen wie der afrikanischen Schweinepest effektiv verhindern zu können. Da diese Nachtzielgeräte „aus einem Guss“ gefertigt seien, entfiele zudem eine mögliche Fehlerquelle beim An- und Abmontieren. Der richtige Einsatz dieser Technik könne somit zu einer effizienteren und tierschutzgerechten Jagd beitragen.

Künstliche Zielbeleuchtung
Mit dem Gesetzentwurf soll auch das Verbot der Montage von Infrarot-Aufhellern, Taschenlampen oder ähnlichen Lichtquellen an Waffen aufgehoben werden. Bereits jetzt würde in mehreren Ländern insbesondere Schwarzwild mit künstlichen Lichtquellen bejagt. Allerdings sei es nach geltendem Waffenrecht verboten, die Lichtquelle an der Jagdwaffe zu montieren. Dies sei für viele Jäger schwer nachvollziehbar, da eine Montage die Handhabung erleichtern und damit für einen sicheren Schuss sowie eine tierschutzgerechte Erlegung sorgen würde.

Wie es weitergeht
Der Gesetzentwurf des Bundesrates wird nun in den Bundestag eingebracht, der dann darüber entscheidet. Zuvor bekommt die Bundesregierung die Gelegenheit zur Stellungnahme. Gesetzliche Fristen, wie schnell sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen muss, gibt es nicht.

Länder begrüßen Maßnahmen der EU zum Schutz von Unterseekabeln
Der Bundesrat hat sich ausführlich zum EU-Aktionsplan für Kabelsicherheit geäußert, den die Kommission in einer gemeinsamen Erklärung an das Europäische Parlament und den Rat vorgestellt hat. Dieser enthält ein umfangreiches Maßnahmenpaket, um Unterseekabel besser vor Manipulation und Sabotage zu schützen.

Besserer Schutz maritimer Infrastruktur
Die Länder begrüßen die im Aktionsplan vorgestellten Maßnahmen für eine höhere Sicherheit von Seekabeln. Der Schutz dieser Kabel sowie der Schutz von Häfen sei angesichts der steigenden politischen und militärischen Spannungen von großer Bedeutung und müsse strategisch auf nationaler und europäischer Ebene verstärkt werden.

Engere Zusammenarbeit gefordert
Seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine habe sich die Sicherheitslage in der Ostsee deutlich verschärft, was eine noch engere Zusammenarbeit zwischen den demokratischen Ostseeanrainern erforderlich mache. Daher müsse nach Ansicht des Bundesrates die politische Bedeutung der EU-Ostseestrategie mit deutscher Beteiligung gestärkt werden. Auch der Ostseerat sei als bewährter Pfeiler der Sicherheitsarchitektur in die weitere Zusammenarbeit einzubeziehen.
Bedrohung durch russische Schattenflotte

Derzeit sei die gesamte maritime Infrastruktur im Ostseeraum durch hybride Kriegsführung gefährdet. Die Russische Föderation betreibe eine Flotte von getarnten Aufklärungs- und Spionageschiffen, um unter dem Deckmantel von Fischerei und Frachtschifffahrt Anlagen auszukundschaften oder zu bedrohen. Hierzu werde vermehrt die sogenannte Schattenflotte eingesetzt, die zunächst nur zur Umgehung von Sanktionen genutzt wurde.

Der Bundesrat fordert, dass die europäischen Instrumente zur Bekämpfung hybrider Bedrohungen konsequent genutzt werden. Zudem seien die Embargos und Sanktionen der EU gegenüber Russland strikt durchzusetzen. Ebenfalls seien Kontrollen von Schiffen in deutschen Häfen sowie bei Verdachtsfällen auch außerhalb konsequent durchzuführen.

Geplante Maßnahmen der EU-Kommission
Seekabel zur Kommunikation oder Energieübertragung erfüllten kritische und strategische Funktionen für die europäischen Volkswirtschaften und Gesellschaften, heißt es im Aktionsplan der Kommission. So liefen rund 99 Prozent des interkontinentalen Internetverkehrs über solche Kabelverbindungen.

Für einen besseren Schutz der Kabel plant die Kommission unter anderem:
die Sicherheitsanforderungen zu verschärfen (Prävention)
die Bedrohungsüberwachung zu verbessern (Erkennung)
die Effizienz für rasches Handeln bei Zwischenfällen zu erhöhen (Reaktion)
Sanktionen gegen feindselige Akteure durchzusetzen (Abschreckung).

Wie es weitergeht
Die Bundesregierung ist gehalten, die Positionen des Bundesrates bei ihrer Stellungnahme an die EU-Kommission zu berücksichtigen. Unabhängig davon hat der Bundesrat beschlossen, seine Stellungnahme direkt an das Exekutivorgan der EU zu übermitteln.



- Einführung von elektronischen Beurkundungen: Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung
- Neues Online-Verfahren für Klagen vor dem Amtsgericht soll erprobt werden

Einführung von elektronischen Beurkundungen: Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung
Berlin, 13. Juni 2025 - Beurkundungen sollen künftig generell auch in elektronischer Form errichtet werden können: also zum Beispiel mittels eines Unterschriftenpads. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Bislang ist das Beurkundungs­verfahren grundsätzlich papiergebunden ausgestaltet.

Der Gesetzentwurf ist hier abrufbar.

Dr. Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, erklärt dazu:

Foto: Photothek Media Lab / Dominik Butzmann

„Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir das Beurkundungsverfahren endlich auf die Höhe der Zeit bringen. Das ist ein weiterer wichtiger Baustein bei der Digitalisierung unserer Rechtsordnung. Es ist höchste Zeit, dass wir digitale Beurkundungsverfahren einführen. Schon heute werden Urkunden weitgehend elektronisch aufbewahrt. Doch die Niederschrift der Urkunde selbst erfolgt noch immer auf Papier. Das ist unnötig umständlich.“

Nach deutschem Recht ist für viele besonders bedeutsame Rechtsgeschäfte eine öffentliche Beurkundung vorgeschrieben, zum Beispiel für den Grundstückskaufvertrag, für den Gesellschaftsvertrag bei Gründung einer GmbH oder für den Ehevertrag. Beurkundungen können insbesondere von Notarinnen und Notaren vorgenommen werden, aber auch von Nachlassgerichten. Bislang setzt eine Beurkundung im Regelfall eine Niederschrift auf Papier voraus. Dagegen erfolgt die Verwahrung von Urkunden bereits weitgehend elektronisch.

Auch der Vollzug beurkundeter Geschäfte und Erklärungen läuft zunehmend elektronisch ab. Daher kommt es derzeit häufig zu einem doppelten Medientransfer: Die elektronisch verfasste Urkunde wird ausgedruckt und muss nach Unterzeichnung zum Zweck von Vollzug und Verwahrung eingescannt werden. Mit dem Gesetzentwurf sollen solche Medienbrüche verhindert werden.

Der Gesetzentwurf sieht insbesondere folgende Regelungen vor:
Notarielle Beurkundung von Willenserklärungen in elektronischer Form
Beurkundungen sollen künftig auch in Präsenzverfahren elektronisch möglich sein. Vorgesehen ist, dass die Urkundsperson die Niederschrift dabei künftig unmittelbar als elektronisches Dokument aufnimmt.

Die Beteiligten können die elektronische Niederschrift dann entweder mit ihrer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder sie unterschreiben auf einem elektronischen Hilfsmittel wie z. B. einem Unterschriftenpad oder einem Touchscreen. Abschließend wird die Urkundsperson ihre qualifizierte elektronische Signatur anbringen. Dadurch werden die Authentizität und Integrität der Urkunde geschützt.

Für Notarinnen und Notare wird die Bundesnotarkammer ein Signatursystem für elektronische Präsenzbeurkundungen bereitstellen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die erforderliche Softwareausstattung den deutschen Notarinnen und Notaren flächendeckend und niedrigschwellig zeitnah zur Verfügung steht.

Beglaubigungen elektronischer Unterschriften
Um elektronische Beglaubigungen zu vereinfachen, soll künftig die Beglaubigung von eigenhändigen elektronischen Unterschriften ermöglicht werden, die auf einem elektronischen Hilfsmittel wie z. B. einem Unterschriftenpad oder einem Touchscreen geleistet werden.

Vereinfachte Zugangsbewirkung von beurkundeten und beglaubigten Erklärungen
Künftig soll der Zugang der öffentlich beglaubigten Abschrift einer notariell beurkundeten und öffentlich beglaubigten Erklärung ausreichen, damit die Erklärung wirksam wird. Mit Hilfe von elektronisch beglaubigten Abschriften kann der Zugang auch auf elektronischem Wege bewirkt werden. Dies ermöglicht etwa die elektronische Übermittlung von Erbausschlagungserklärungen an das Nachlassgericht.

Der Entwurf wurde heute an die Länder und Verbände verschickt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 27. Juni 2025 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden ebenfalls auf der Internetseite veröffentlicht. Ein Gesetzentwurf mit ähnlicher Zielsetzung wurde bereits in der vergangenen Legislaturperiode veröffentlicht. Das Gesetzgebungsverfahren konnte seinerzeit nicht abgeschlossen werden. Der jetzt veröffentlichte Gesetzentwurf ist punktuell modifiziert worden.


Ein einfacher Zugang zum Recht: Neues Online-Verfahren für Klagen vor dem Amtsgericht soll erprobt werden
Wer vor dem Amtsgericht eine Geldforderung einklagen will, dem wird dafür künftig ein einfaches, nutzerfreundliches und durchgängig digital geführtes Gerichtsverfahren offenstehen. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Die Erprobung des neuen Online-Verfahrens soll nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens an ausgewählten Amtsgerichten beginnen.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.zugang-zum-recht-projekte.de/onlineverfahren

Der Gesetzesentwurf ist hier abrufbar.

Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:
„Wir wollen den Zugang zur Justiz für die Bürgerinnen und Bürger einfacher und besser gestalten. Nur eine Justiz, die für alle leicht erreichbar ist, ist eine wirklich gute Justiz. Mit dem Online-Verfahren wird der Zugang zum Gericht für Bürgerinnen und Bürger so einfach wie noch nie. Und auch die Justiz profitiert, denn die Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten und die Arbeitsabläufe im Gericht können effizienter gestaltet werden. Zunächst wird das Online-Verfahren an ausgewählten Gerichten getestet. Ich bin überzeugt, dass dies der Beginn für neue digitale Kommunikationsformen im Zivilprozess ist.“

Mit dem zivilgerichtlichen Online-Verfahren soll der Zugang zur Justiz im Bereich kleiner Streitwerte vereinfacht und verbessert werden. Gleichzeitig soll durch die Strukturierung des Prozessstoffs, die durchgängige Digitalisierung der Verfahrensabläufe und die stärker datenbasierte Kommunikation die Arbeit an den Gerichten, insbesondere in Massenverfahren, effizienter und ressourcenschonender gestaltet werden. Die Erprobung des Online-Verfahrens ist auf einen Zeitraum von zehn Jahren angelegt. Um das Online-Verfahren weiterzuentwickeln, ist nach vier sowie acht Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung vorgesehen.

Der Gesetzesentwurf wurde bereits in der letzten Legislaturperiode eingebracht. Er wurde in kleinen Teilen ergänzt und sieht insbesondere folgende Regelungen vor:
Eröffnung des Online-Verfahrens durch eine Klageeinreichung mittels digitaler Eingabesysteme: Die Rechtsuchenden sollen bei der Erstellung einer Klage durch Informationsangebote und Abfragedialoge unterstützt werden.

Für die Klageeinreichung wird zunächst weiterhin der elektronische Rechtsverkehr genutzt. Bürgerinnen und Bürgern wird der kostenlose Dienst „Mein Justizpostfach“ zur Verfügung stehen. Die Anwaltschaft soll über die bestehende Infrastruktur des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) in die Erprobung einbezogen werden.

Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten vor den Amtsgerichten, die auf Zahlung einer Geldsumme gerichtet sind, sollen erfasst werden. Die Landesregierungen sollen ermächtigt werden, durch Rechtsverordnung die Amtsgerichte zu bestimmen, die das Online-Verfahren im Echtbetrieb erproben.

Öffnungsklauseln im Verfahrensrecht der ZPO zur verstärkten Nutzung digitaler Kommunikationstechnik: Die allgemeinen Verfahrensregeln der ZPO sollen durch Erprobungsregelungen ergänzt werden, insbesondere durch erweiterte Möglichkeiten eines Verfahrens ohne mündliche Verhandlung, eine Ausweitung von Videoverhandlungen und durch Erleichterungen im Beweisverfahren. Die Verkündung eines Urteils im Online-Verfahren soll durch dessen rechtswirksame digitale Zustellung ersetzt werden können.

Digitale Strukturierung: Der Prozessstoff soll unter Nutzung von elektronischen Dokumenten, Datensätzen und Eingabesystemen digital strukturiert werden können. Insbesondere für sogenannte Massenverfahren (z.B. im Bereich der Fluggastrechte) sollen technische Standards und Dateiformate für die Datenübermittlung und eine ressourcenschonende Bearbeitung festgelegt werden.

Bundeseinheitliche Erprobung einer Kommunikationsplattform: Die rechtlichen Grundlagen für eine neue Form der verfahrensbezogenen Kommunikation zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten sollen geschaffen werden. Anträge und Erklärungen können unmittelbar über eine Kommunikationsplattform abgegeben werden. Auch die Bereitstellung und gemeinsame Bearbeitung von Dokumenten durch die Parteien und das Gericht sowie die Zustellung von Dokumenten über die Plattform sollen ermöglicht werden. In einem ersten Schritt soll die Erprobung auf die Kommunikation zwischen Gericht und Anwaltschaft beschränkt werden.

Kosten: Die Gerichtsgebühren für das Online-Verfahren sollen im Vergleich zum herkömmlichen Zivilverfahren abgesenkt werden, um einen wirtschaftlich attraktiven Zugang zum Recht für niedrigschwellige Forderungen zu schaffen.

Das Gesetzgebungsvorhaben wird durch ein Digitalisierungsprojekt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz begleitet. Dabei übernimmt der Bund in Projektpartnerschaft mit interessierten Ländern und Gerichten eine koordinierende Rolle bei der Entwicklung und Erprobung eines zivilgerichtlichen Online-Verfahrens. Derzeit sind neun Länder und dreizehn Pilotgerichte an der Produktentwicklung beteiligt. Mit dem Onlinedienst für Fluggastrechte ist ein erster Baustein des Digitalisierungsprojekts auf Grundlage des geltenden Rechts bereits gestartet.


Nationaler Veteranentag – ab sofort immer am 15. Juni!

Berlin, 11. Juni 2025 - Am 15. Juni 2025 findet der erste Nationale Veteranentag der Bundesregierung statt. Seine Einführung beruht auf einem Beschluss des Deutschen Bundestages. Als Tag der Anerkennung macht er auf die Bedeutung und die Leistung von Veteraninnen und Veteranen für Frieden, Freiheit, Demokratie und eine starke Gesellschaft aufmerksam. Der Nationale Veteranentag soll das Band zwischen Bundeswehr und Gesellschaft stärken. 


Die zentrale Festveranstaltung findet am 15. Juni 2025 ab 13 Uhr am Reichstagsgebäude in Berlin statt. Ein unbeschwertes Fest für alle mit einem abwechslungsreichen Bühnenprogramm, Musik, Fragerunden, Informationsangeboten und weiteren innovativen Formaten - ein Tag des Dialogs und des Miteinanders.

Der Deutsche Bundestag, Abgeordnete sowie das Amt des Wehrbeauftragten stellen sich gemeinsam mit Veteraninnen und cVeteranen vor. Zahlreiche Vereine und Verbände sind ebenfalls vertreten. Neben Verteidigungsminister Boris Pistorius wird auch Bundestagspräsidentin Julia Klöckner als Schirmfrau an der Veranstaltung teilnehmen.

In ganz Deutschland laden Länder, Städte und Kommunen, Veteranenverbände und weitere Akteure zu vielfältigen Veranstaltungen ein. Die Veteranen und Veteraninnen freuen sich ganz besonders auf den persönlichen Austausch mit den Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Auf der Homepage des Veteranentags (
www.veteranentag.gov.de) sind weitere Informationen sowie das bundesweite Programm zu finden.

Beschluss des Deutschen Bundestages: aus der Mitte der Gesellschaft
Die Einführung des Nationalen Veteranentags beruht auf einem Beschluss des Deutschen Bundestages: Im April 2024 haben die Abgeordneten mit großer Mehrheit beschlossen, einen Nationalen Veteranentag einzuführen sowie die Versorgung von Veteraninnen und Veteranen und ihrer Familien zu verbessern.

Der Nationale Veteranentag soll das Band zwischen Bundeswehr und Gesellschaft stärken. “Wer für die Sicherheit und Freiheit unseres Landes alles gibt, der verdient mehr als Dankesworte. Der Deutsche Bundestag hat den Nationalen Veteranentag ins Leben gerufen. Wir möchten diesen Tag gemeinsam feiern. Unsere Veteraninnen und Veteranen verdienen Anerkennung, Respekt und Unterstützung.”

Julia Klöckner, Präsidentin des Deutschen Bundestag, Schirmfrau des Nationalen Veteranentages (Foto: Tobias Koch)

Akteure aus Politik und Verwaltung (Bund, Länder, Städte und Gemeinden), Veteranenverbände sowie gesellschaftliche Netzwerke sind neben der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag aktiv an der Umsetzung beteiligt.

Das Bundesministerium der Verteidigung, als Dienstherr aller aktiven Soldatinnen und Soldaten und mit seiner Schnittstelle zu den Veteranenverbänden über das Veteranenbüro der Bundeswehr, wurde mit der Koordinierung der Ausgestaltung beauftragt. Es geht um die Anerkennung derjenigen, die in letzter Konsequenz bereit sind, das Äußerste für andere zu geben, und die ihr Leib und Leben für unser Land einsetzen. Und es geht um ihre Familien. Boris Pistorius (SPD), Verteidigungsminister 


Abschluss des bundesweiten Dialogs zur Wärmeplanung in Berlin

Abschluss des bundesweiten Dialogs zur Wärmeplanung in Berlin
Berlin. 11. Juni 2025 - Anlässlich der Abschlussveranstaltung des Stakeholder-Dialogs zur Wärmeplanung haben heute Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und Frank Günter Wetzel, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, die entscheidende Rolle der Kommunen für die Umsetzung der Wärmeplanung und Wärmewende hervorgehoben.

Seit Mitte des vergangenen Jahres stellte der Stakeholder-Dialog eine zentrale Austauschplattform zwischen Bund, Ländern, Kommunen, Verbänden, Unternehmen und Wissenschaft zur Wärmeplanung dar. Jetzt liegen Empfehlungen der Stakeholder vor. Sie umfassen verschiedene Maßnahmen, mit denen Kommunen bei der Durchführung der Wärmeplanung unterstützt werden können.

Im Fokus stehen dabei Maßnahmen, mit denen die Daten für die Kommunen vereinfacht bereitgestellt sowie die Weiternutzung von erhobenen Wärmeplanungsdaten unbürokratisch ermöglicht werden können. Daneben wurden Hilfestellungen und Erleichterungen mit besonderem Augenmerk auf kleine Kommunen vorgeschlagen.

Ferner wurden die bestehenden Schnittstellen zwischen Wärmeplanung und Stadtentwicklung/Bauleitplanung sowie zur Energieinfrastrukturplanung und die Bedeutung von Quartiersansätzen diskutiert und Empfehlungen zu ergänzenden Unterstützungsangeboten entwickelt.

Dazu Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
„Wir in der Bundesregierung sind uns einig: Länder und Kommunen sollen bei der Wärmeplanung nicht allein gelassen werden. Das schaffen wir Hand in Hand. Zum Abschluss des bundesweiten Stakeholder-Dialogs gibt es jetzt Empfehlungen der beteiligten Akteure, wie wir gemeinsam die Wärmeplanung weiter voranbringen können – und diese nehmen wir sehr ernst.

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen - Foto Markus C. Hurek

Das Wichtigste: Kommunen dürfen bei der Wärmeplanung nicht überfordert werden. Deshalb unterstützen wir gezielt, insbesondere auch kleine Kommunen, mit passenden Maßnahmen, die den Stellenwert der Wärmeplanung deutlich machen und dafür sorgen, dass sie gut angenommen wird.

Für eine erfolgreiche Wärmeplanung brauchen wir eine enge Verzahnung zwischen der integrierten Stadtentwicklung und Bauleitplänen. Denn am Ende geht es auch darum, Flächenbedarfe richtig zu nutzen und vor Ort gut zu koordinieren. Dabei wollen wir künftig mehr auf das ganze Quartier schauen, statt nur auf einzelne Häuser – das haben wir uns auch im Koalitionsvertrag vorgenommen.“

Frank Günter Wetzel, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:
„Der Wärmeplanung kommt für die koordinierte Entwicklung der Energieinfrastrukturen, die für eine sichere und zunehmend fossilfreie Wärmeversorgung benötigt werden, zentrale Bedeutung zu. Dabei startet die Wärmeplanung technologieoffen. Denn gerade in der Wärmeversorgung gilt: Es gibt keine einheitliche Lösung, die für alle Regionen und Kommunen passt.

Die Aufgabe der Wärmeplanung liegt darin, die lokale Ausgangssituation und die verfügbaren Wärmepotenziale sowie geeignete, vor allem auch besonders kosteneffiziente Wärmeversorgungsoptionen für die Teilgebiete innerhalb der Kommune zu ermitteln. Sie gibt Energieinfrastrukturbetreibern, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen damit größere Investitions- und Planungssicherheit und leistet einen Beitrag, dass sie auf einer informierten Grundlage eigenverantwortliche Entscheidungen treffen können.

Wir werden unsere Städte und Gemeinden bei dieser wichtigen Aufgabe weiterhin unterstützen und uns dafür einsetzen, die Wärmeplanung möglichst praxisgerecht auszugestalten.“

Hintergrund
Die Wärmeplanung soll einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Wärmeversorgung in Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral zu gestalten. Hierzu schafft das Wärmeplanungsgesetz einen bundeseinheitlichen Rahmen und führt die Wärmeplanung als strategisches Planungsinstrument flächendeckend ein.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie haben den Stakeholder-Dialog Wärmeplanung Mitte des Jahres 2024 gestartet, um die Kommunen nach dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes zu unterstützen. Im Rahmen einer dreiteiligen Workshop-Reihe wurden ausgewählte Themen und Erfahrungen mit der Wärmeplanung erörtert und gemeinsam mit den Beteiligten Herausforderungen identifiziert sowie praktikable Lösungsansätze entwickelt.

Der Stakeholder-Dialog ergänzt die bereits bestehenden Unterstützungsangebote der Bundesregierung, insbesondere die finanzielle Unterstützung in Höhe von 500 Millionen Euro, die der Bund den Ländern für die erstmalige Erstellung der Wärmepläne zur Verfügung stellt, die Angebote und Aktivitäten des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende in Halle (KWW) und den Leitfaden Wärmeplanung.



Sanktionen gegen Russland, Zölle und die bilateralen Beziehungen

Washington, 5. Juni 2025 - Nach seinem Treffen mit US-Präsident Donald Trump hat sich Bundeskanzler Friedrich Merz „außerordentlich zufrieden” mit den Gesprächen gezeigt. Man habe sich etwa über den Krieg in der Ukraine und Sanktionen gegen Russland ausgetauscht.

„Wir verstehen uns auf der persönlichen Ebene gut. Da gibt es eine Gesprächsebene, die offen und sehr kollegial ist”, betonte Bundeskanzler Friedrich Merz nach seinem Treffen mit US-Präsident Donald Trump in Washington D.C. Man habe über wichtige Themen gesprochen, insbesondere über den Krieg gegen die Ukraine.

„Es liegt jetzt ganz besonders in der Hand der amerikanischen Regierung, in der Hand des amerikanischen Präsidenten, dazu beizutragen, dass dieser Krieg beendet wird”, sagte der Kanzler. Zudem habe man über die Zölle gesprochen und eine enge wirtschaftspolitische, handelspolitische Kooperation vereinbart.

Bundeskanzler Friedrich Merz:
Meine Damen und Herren, ich komme später als ursprünglich geplant aus dem Weißen Haus, weil wir doch noch länger zusammen waren als geplant. Es war insgesamt aber ein gutes Gespräch. Sie haben Teile davon in der Diskussion mitbekommen, die wir im Oval Office hatten. Danach haben wir ein sehr gutes Mittagessen im kleinen Kreis gehabt.

Ich kann aus meiner Sicht zwei Dinge festhalten:
Erstens. Wir verstehen uns auf der persönlichen Ebene gut. Da gibt es eine Gesprächsebene, die offen und sehr kollegial ist. Darauf aufbauend werden wir sicherlich auch in weiterer Zukunft sehr gute Gespräche haben und auch eine sehr kurze Verbindung miteinander haben.

Das Zweite ist: Wir haben über die wichtigen Themen gesprochen, insbesondere über den Krieg gegen die Ukraine. Sie haben mein Statement mitbekommen, ich habe das sehr klar und sehr deutlich gesagt: Es liegt jetzt ganz besonders in der Hand der amerikanischen Regierung, in der Hand des amerikanischen Präsidenten, dazu beizutragen, dass dieser Krieg beendet wird.

Das Ziel ist klar: Wir wollen so schnell wie möglich ein Ende dieses Krieges erreichen. Nach meiner persönlichen Überzeugung, die ich auch zum Ausdruck gebracht habe, geht das nur über Stärke und auch über Verteidigungsbereitschaft der Ukraine, die wir weiter unterstützen wollen und müssen.

Es gibt eine Initiative im amerikanischen Senat. Ich werde gleich auch noch persönlich mit einigen der Senatoren sprechen, die jetzt noch einmal ein größeres Sanktionspaket im Senat beschließen wollen. Der amerikanische Präsident hat sich noch nicht entschieden, in welcher Weise er daran teilnimmt und ob er dies auch unterstützt. Da ist in den letzten Tagen aber einiges in Bewegung gekommen.

Inwieweit das dann am Ende auch zu einer Beschlussfassung führt, die in Kraft tritt, ist offengeblieben. Das musste heute offenbleiben; denn das wird natürlich nicht in meiner Gegenwart entschieden. Ich glaube aber, ich konnte einige zusätzliche Argumente vermitteln, die jetzt einfach noch einmal die amerikanische Verantwortung deutlich machen, die diese Regierung und die vor allem der Präsident hat.

Ich habe nicht ohne Grund ein historisches Datum genannt, das sich morgen jährt: Im Juni 1944 hat die amerikanische Regierung zusammen mit den Briten – aber vor allem die Amerikaner – den sogenannten D-Day gehabt, also den Tag, an dem über Frankreich die Invasion nach Deutschland begonnen hat. Das war eine Entscheidung, die genau da getroffen worden ist, wo wir uns heute getroffen haben, nämlich im Oval Office des Weißen Hauses.

Die Entscheidung zu treffen, zu intervenieren und diesen Krieg in Europa zu beenden, das wird jetzt nicht mit militärischen Mitteln stattfinden; aber die politische Verantwortung, die dahintersteht, haben die Amerikaner eben 1944 wahrgenommen, und an genau diese politische Verantwortung habe ich noch einmal erinnert. Ich glaube, dass wir da auch in der Beurteilung der historischen Zusammenhänge übereinstimmen.

Wir haben natürlich auch über Zölle und über Handelspolitik gesprochen. Wir haben verabredet, dass es eine enge wirtschaftspolitische, handelspolitische Kooperation zwischen dem Weißen Haus und dem Kanzleramt gibt. Wir haben bereits die Personen benannt, die diese Gespräche in unser beider Auftrag in Zukunft führen werden – noch weiter intensiviert, als sie in der Vergangenheit ohnehin schon einmal stattgefunden haben. Wir nehmen das also wieder auf und intensivieren diese Gespräche.

Ich kann zusammenfassend nur noch einmal sagen: Ich bin mit dem Besuch außerordentlich zufrieden. Die Tatsache, dass die amerikanische Regierung bzw. der amerikanische Präsident mich persönlich eingeladen hat, in seinem Gästehaus zu übernachten, ist auch ein Beispiel dafür gewesen, dass er ein gutes Gespräch haben wollte – und es ist ein gutes Gespräch geworden.