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Niedrigwasser: Bund und Länder verstärken Maßnahmen für sichere Lieferketten

Berlin/Duisburg, 12. August 2026 - Die anhaltende außergewöhnliche Niedrigwasserlage an den Bundeswasserstraßen (insbesondere am Rhein) stellt Binnenschifffahrt, Industrie und Logistik weiterhin vor große Herausforderungen. Bund und Länder haben sich deshalb heute über die aktuelle Situation und weitere kurzfristige Maßnahmen ausgetauscht. Ziel ist es, Lieferketten und Produktionsprozesse auch bei weiter niedrigen Wasserständen bestmöglich aufrechtzuerhalten und Ausweichverkehre auf Straße und Schiene zu erleichtern.

Bundesverkehrsminister Steffen Bilger: „Ich bin den Ländern dankbar für den sehr konstruktiven Austausch zur aktuellen Niedrigwasserlage. Wir begegnen der Herausforderung im engen Schulterschluss zwischen Bund und Ländern. Die nächsten Wochen werden anspruchsvoll. Die Wasserstände an Rhein und Donau bleiben vorerst sehr niedrig. Deshalb müssen wir jetzt pragmatisch handeln. Wir haben bereits eine Reihe konkreter Maßnahmen umgesetzt – von Ausnahmen beim Lkw-Fahrverbot über zusätzliche Kapazitäten auf der Schiene bis hin zu flexibleren Umschlagsmöglichkeiten. Gleichzeitig arbeiten wir mit den Ländern daran, weitere Engpässe zu vermeiden.

Aber wir schauen nicht nur auf die nächsten Wochen. Seit dem Niedrigwasser im Jahr 2018 haben wir gemeinsam mit der Branche viel dafür getan, Deutschland widerstandsfähiger gegen solche Ereignisse zu machen. Diesen Weg gehen wir weiter: mit niedrigwasseroptimierten Schiffen, besseren Vorhersagen und Informationen, aber auch mit dem Ausbau wichtiger Wasserstraßen. Mein Ziel ist klar: Wir wollen jetzt gemeinsam mit sicheren Lieferketten durch diese Niedrigwasserphase kommen – und beim nächsten Mal noch besser vorbereitet sein.“

Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter, Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz: „Die historisch niedrigen Pegelstände machen mir Sorgen, die Binnenschifffahrt in Bayern ist quasi nicht mehr möglich. Jetzt ist es wichtig, unsere Vorhaben konsequent und entschlossen voranzutreiben. So müssen wir etwa beim Ausbau der Donau vorankommen, flussbauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Abladetiefe rasch anpacken. Auch einen verbesserten Hochwasserschutz denken wir mit. Außerdem müssen wir alle technischen Möglichkeiten nutzen – etwa mehr Schiffe mit geringem Tiefgang einsetzen, die für Niedrigwasser geeignet sind. Dafür brauchen wir Förderprogramme des Bundes und der EU.

Ich bin Bundesverkehrsminister Bilger dankbar, dass er das Thema anpackt. Gemeinsam haben wir uns vergangene Woche ein Bild vom Niedrigwasser in der Donau gemacht. Auch die Verkehrsministerkonferenz hat schon mehrfach über die Probleme durch Niedrigwasser gesprochen, zuletzt vergangene Woche bei einer Sondersitzung.

Glücklicherweise gibt es noch keine Lieferengpässe. Trotzdem müssen wir die Lage genau beobachten und für mehr Flexibilität im Güterverkehr sorgen. Deswegen ist es richtig, dass Bayern und mehrere andere Bundesländer das Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen vorübergehend gelockert haben. Wir stehen auch in dieser Situation fest an der Seite der Wirtschaft und unserer Transport- und Logistikbranche! Die Produktion muss weiterlaufen, Wirtschaft und Landwirtschaft sind auf funktionierende Transporte angewiesen.“

Bund und Länder haben bereits verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht oder umgesetzt
- Mehr Flexibilität für den Straßengüterverkehr: Mehrere Länder haben bereits Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie von den Regelungen der Ferienreiseverordnung ermöglicht. Weitere Länder werden gebeten, entsprechende Ausnahmen für Transporte und Leerfahrten zuzulassen, die unmittelbar oder mittelbar mit der Bewältigung der Niedrigwasserfolgen zusammenhängen.

- Großraum- und Schwertransporte erleichtern: Bund und Länder prüfen im Zusammenhang mit der Niedrigwasserlage bei Transporten bis 44 Tonnen das Kriterium der Unteilbarkeit der Ladung auszusetzen. Damit können zusätzliche Transportmöglichkeiten für die Wirtschaft geschaffen werden, ohne die Infrastruktur pauschal von den geltenden Genehmigungsverfahren auszunehmen. Zudem soll die Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie von der Ferienreiseverordnung auch auf betroffene Großraum- und Schwertransporte ausgeweitet werden.

- Baustellenmanagement auf der Autobahn: Die Autobahn GmbH überprüft und koordiniert Baustellen so, dass vermeidbare Einschränkungen für Ausweichverkehre reduziert werden. Bereits vorgenommene Anpassungen wurden von Verbänden und Wirtschaftsvertretern ausdrücklich begrüßt.

- Zusätzliche Kapazitäten auf der Schiene: Die DB InfraGO stellt im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten zusätzliche Trassen für den Güterverkehr auf der rheinparallelen Hauptachse bereit. Gleichzeitig wird geprüft, ob Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen angepasst werden können. Für niedrigwasserbedingte Zusatzverkehre gibt es einen zentralen Ansprechpartner bei DB InfraGO. DB Cargo organisiert gemeinsam mit weiteren Unternehmen zusätzliche Kapazitäten, insbesondere beim rollenden Material.

- Erleichterter Umschlag: Das Bundesverkehrsministerium hat die Vorgaben für vom Bund geförderte Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs bis zum 30. September 2026 flexibilisiert. Während der Niedrigwasserperiode können dort auch Güter umgeschlagen werden, die nicht Teil eines klassischen Kombinierten Verkehrs sind. Dadurch werden beispielsweise auch Umschläge von Schüttgütern ermöglicht.

- Alternative Wasserwege: Für Verkehre zwischen den ARA-Häfen (Amsterdam, Rotterdam und Antwerpen) und dem Ruhrgebiet steht mit dem Dortmund-Ems-Kanal und dem westdeutschen Kanalnetz eine Ausweichroute zur Verfügung. Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt hat dafür einen Krisenstab eingerichtet. Unter anderem wurden Instandsetzungsarbeiten an der Schleuse Wanne-Eickel verschoben, um die alternative Route verfügbar zu halten.

- Gefahrgut pragmatisch handhaben: Die zuständigen Länder haben hier teilweise schon gehandelt, andere prüfen aktuell die Überwachungsbehörden zu beten, bei der Überwachung der Verlagerung besonders gefährlicher Güter die derzeit eingeschränkten Transportmöglichkeiten auf der Wasserstraße zu berücksichtigen. Ziel ist eine pragmatische Anwendung der bestehenden Regelungen, ohne Abstriche bei der Sicherheit.

Eine verkehrsträgerübergreifende Koordinierungsrunde Niedrigwasser am Rhein unter Leitung von Staatssekretärin Dr. Claudia Elif Stutz wird gemeinsam mit den Rheinanlieger-Ländern fortgesetzt. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere das weitere Baustellenmanagement auf Straße, Schiene und Wasserstraße sowie die Entwicklung der Verkehrslage.

Langfristig: Deutschland besser gegen Niedrigwasser wappnen
Neben den akuten Maßnahmen setzt das Bundesverkehrsministerium auf eine langfristige Strategie. Seit dem Extremniedrigwasser im Jahr 2018 arbeiten Bund, Schifffahrtsgewerbe und verladende Industrie im Rahmen des Aktionsplans „Niedrigwasser Rhein“ gemeinsam daran, die Folgen extremer Niedrigwasserereignisse zu begrenzen.

Seitdem wurden unter anderem die Wasserstandsvorhersagen deutlich verbessert. Mit dem seit Juli 2026 verfügbaren Niedrigwasserinformationssystem NIWIS steht zudem erstmals ein bundesweit einheitliches Lagebild zum Niedrigwasser zur Verfügung. Auch die Wirtschaft und das Schifffahrtsgewerbe haben ihre Vorsorge verbessert – unter anderem durch niedrigwasseroptimierte Schiffe, optimiertes Notfallmanagement sowie zusätzliche Lager- und Umschlagkapazitäten. Diesen erfolgreichen Austausch will das Bundesverkehrsministerium gemeinsam mit Ländern, Industrie und Schifffahrtsgewerbe fortsetzen. Dabei sollen Erfahrungen aus dem Rhein auch für andere Wasserstraßen nutzbar gemacht werden.

Bilger: „Wir haben seit 2018 wichtige Lehren gezogen und viel umgesetzt. Das zeigt sich gerade jetzt: Wir können früher reagieren, besser informieren und Transporte gezielter organisieren. Aber Resilienz entsteht nicht über Nacht. Deshalb müssen wir weiter in unsere Wasserstraße investieren und die Infrastruktur konsequent an die Herausforderungen des Klimawandels anpassen.“

Eine zentrale Rolle spielt die Verbesserung der Befahrbarkeit wichtiger Wasserstraßen. Am Mittelrhein zwischen Mainz und St. Goar treibt das Bundesverkehrsministerium die Abladeoptimierung mit hoher Priorität voran. Mit dem im Juli 2026 in Kraft getretenen Infrastruktur-Zukunftsgesetz steht das Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse. Dies schafft zusätzliche Möglichkeiten für eine beschleunigte Planung und Genehmigung. Auch am Niederrhein zwischen Stürzelberg und Duisburg wird die Abladeverbesserung sukzessive fortgeführt.

Mit dem Teilabschnitt Bockum-Krefeld konnte im Juli 2026 bereits ein erster Abschnitt erfolgreich abgeschlossen werden. Für den Ausbau der Donau stellt der Bund 750 Millionen Euro für Ausbau- und Hochwasserschutzmaßnahmen bereit. Ein erster Bauabschnitt wurde Anfang 2024 für den Verkehr freigegeben; mit einem weiteren Bauabschnitt wurde im Oktober 2025 begonnen.

Zudem soll das Förderprogramm des Bundes für den niedrigwasseroptimierten Umbau von Binnenschiffen fortgesetzt werden. Bundesverkehrsminister Bilger will die dafür notwendige Finanzierung in die laufenden Beratungen zum Bundeshaushalt 2027 einbringen.

Bilger: „Wir müssen unsere Wasserstraßen leistungsfähiger und gleichzeitig die Schiffe fit für Zeiten mit wenig Wasser machen. Genau deshalb treiben wir die wichtigen Ausbauprojekte voran und wollen die Förderung niedrigwasseroptimierter Schiffe fortsetzen. Bei dem Ausbau behalten wir die Belange des Umweltschutzes stetes im Blick. Mit diesem Ansatz schaffen wir mehr ökonomische und ökologische Resilienz – nicht nur für die aktuelle Situation, sondern dauerhaft.“

 

Bundeskabinett beschließt Reform des Rechts der Nachrichtendienste

Berlin/Duisburg, 12. August 2026 - Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts stellt die umfangreichste und grundlegendste Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen von Bundesnachrichtendienst und Bundesamt für Verfassungsschutz in der bundesdeutschen Geschichte dar.

Bundesministerin für besondere Aufgaben und Beauftragte für die Nachrichtendienste Nina Warken:
„Deutschland ist ständiges Ziel von hybriden Angriffen auf unsere freie Gesellschaft, unser Werteverständnis und unsere Sicherheit. Um dem Schutzauftrag des Staates gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern gerecht werden zu können, brauchen unsere Nachrichtendienste mehr Befugnisse und zusätzliche operative Fähigkeiten. In Zukunft sollen unsere Dienste auf Höhe der Zeit und auf Augenhöhe mit unseren Partnern agieren können. Der Gesetzentwurf schafft genau hierfür die Grundlage und stärkt zudem die Kontrolle sowie damit das Vertrauen in den staatlichen Schutz unseres Gemeinwesens.“

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt:
„Sabotage, Spionage, Cyberangriffe und verdeckte Aktionen fremder Mächte erfordern neue Antworten. Mit der Reform der Nachrichtendienste hin zu echten Geheimdiensten stärken wir tragende Säulen unserer Sicherheitsarchitektur. Wir ermöglichen für die Dienste operative Fähigkeiten und aktive Befugnisse, um effektiv gegen den modernen Staatsterrorismus und extremistische Gewalt vorzugehen.“

1. Erweiterung der Aufklärungsbefugnisse
Die Aufklärungsbefugnisse der Dienste werden umfassend gestärkt und in nahezu jedem Bereich systematisch neu geregelt und erweitert. Ein Fokus liegt auf den technischen Aufklärungsmöglichkeiten:

Stärkung der Zugriffsmöglichkeiten auf informationstechnische Systeme, indem differenzierte Regelungen geschaffen werden, die die unterschiedlichen Eingriffstiefen bei Zugriffen auf informationstechnische Systeme durch eingriffsadäquate Schwellen und Verfahrensvorgaben berücksichtigen. Es sind daher Regelungen im Spektrum von wenig eingriffsintensiven Maßnahmen, wie beispielsweise solche gegen einen intelligenten Kühlschrank, bis hin zu erheblich eingriffsintensiven, z.B. gegen ein privat genutztes Mobiltelefon, vorgesehen.

Anpassung der strategischen Aufklärung des BND an die Regelungssystematik europäischer Partnerdienste, indem der BND erhobene Daten ohne vorherige Sichtung für einen Zeitraum von 6 Monaten (Inhaltsdaten) bzw. bis 12 Monaten (Metadaten) speichern darf. Dadurch kann der BND auch rückwirkend relevante Daten erkennen und verarbeiten. Vorteile dieser neuen Regelungssystematik ist insbesondere, dass der BND dadurch kaltstartfähig wird: In Krisensituationen, etwa bei Anschlägen oder Regimeumstürzen, kann er auf den gespeicherten Datenbestand zugreifen und vorhandene Daten unverzüglich nutzen, etwa für die Weitergabe an europäische Partnerdienste oder für die Information der Bundesregierung.

2. Stärkung der Befugnisse der Datenanalyse und -verarbeitung
Der Gesetzentwurf sieht für die Nachrichtendienste eine Stärkung der Analysemöglichkeiten und eine Abschaffung administrativer Hürden vor. Es werden z.B. klare Rechtsgrundlagen für die Verwendung von Tools für den biometrischen Abgleich von Bilddaten, für den Einsatz künstlicher Intelligenz sowie für die Weiterverarbeitung von Daten für Forschungs- und Entwicklungszwecke geschaffen.

Die Übermittlungsmöglichkeiten an andere Behörden und private Stellen werden erweitert und vereinfacht. Auch dies setzt eine Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag um und stellt sicher, dass die von den Diensten erhobenen Informationen bei den Bedarfsträgern ankommen. Für den BND als auch deutscher militärischer Auslandsnachrichtendienst wird darüber hinaus insbesondere die Übermittlung von Daten an die Bundeswehr erweitert und vereinfacht.

3. Befugnis zur Durchführung aktiver Maßnahmen zum Schutz vor Bedrohungen
Der Gesetzentwurf sieht für beide Dienste die Möglichkeit sog. „aktiver Maßnahmen“ vor. In der konkreten Ausgestaltung unterscheiden sich die Gesetze indes:

Der BND bleibt grundsätzlich ein aufklärender Nachrichtendienst. Er erhält aber eine Reihe von spezifischen „Annex-Befugnissen“ zur Abwehr von unmittelbaren Gefahren, die er im Rahmen seiner Aufklärungstätigkeit entdeckt (z.B. Löschen von Opferdaten bei Aufklärung der Systeme von Hackergruppen, Manipulation von Warenlieferungen durch Verbringung fehlerhafter Bauteile).

Ergänzend erhält der BND bei Vorliegen einer spezifischen Gefährdungslage, deren Anordnung durch den Unabhängigen Kontrollrat kontrolliert werden muss, die zusätzliche Aufgabe, auch proaktiv auf Bedrohungen einzuwirken, um diese zu unterbinden. Hierfür darf er ein breites Spektrum von aktiven Maßnahmen durchführen, etwa das gezielte Eindringen in IT-Systeme von Chemiewaffenlaboren oder Drohnenfabriken, um die Fertigung zu sabotieren oder das Abschalten oder Unbrauchbarmachen von Servern staatlicher Hacker-Gruppen oder Desinformations-Akteuren.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), unterliegt nach dem Entwurf einem einheitlichen System: Soweit durch eine besondere Bedrohung „erhebliche Unruhen in großen Teilen der Bevölkerung“ oder „besonders schwere Schäden aufgrund geheimdienstlicher Tätigkeiten fremder Mächte“ drohen, darf das BfV künftig durch gesetzlich konkret bestimmte Maßnahmen einwirken.

Die Einwirkungsmöglichkeiten erlauben dabei (nur) das Einwirken auf Gegenstände und sind nur zulässig, wenn durch Einwirkung einer anderen Stelle der Zweck der Maßnahme nicht erreicht werden kann.

4. Starke Kontrolle aus einer Hand – Konsolidierung der Kontrolle beim Unabhängigen Kontrollrat
Der Ausbau der Fähigkeiten von BfV und BND wird durch eine gestärkte Kontrolle flankiert. Dafür wird die Rechtskontrolle über die Dienste, die momentan auf verschiedene Kontrollorgane verteilt ist, gebündelt und auf eine zentrale Behörde übertragen – den Unabhängigen Kontrollrat (UKRat).
Er soll dabei künftig nicht nur für die Vorabkontrolle aller eingriffsintensiven Erhebungsbefugnisse zuständig sein – also auch die Zuständigkeiten der bisherigen G10-Kommission übernehmen – sondern auch die nachgelagerte Kontrolle der Datenverarbeitung (bislang in der Zuständigkeit der BfDI) und von aktiven Maßnahmen ausüben.

Der UKRat soll entsprechend seiner neuen Zuständigkeiten anwachsen und das gerichtsähnliche Kontrollorgan begrenzt auch für nicht-richterliche Sachexpertise geöffnet werden.

Der UKRat ist gegenüber dem Parlamentarischen Kontrollgremium unmittelbar berichtspflichtig, so dass gleichzeitig auch die parlamentarische Kontrolle gestärkt wird.

 

Kabinett-Beschluss zur Frühstartrente

Berlin/Duisburg, 12. August 2026 - Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:  „Wer früh anfängt, kommt weiter. Mit der Frühstartrente sorgen wir dafür, dass Kinder ab 2027 ein Startkapital für die Absicherung im Alter erhalten. Damit leisten wir auch einen kleinen Beitrag zur Eigentumsbildung in unserem Land.

Denn das vom Staat bereitgestellte Kapital kann nach dem 18. Geburtstag in ein privates Altersvorsorgedepot übertragen werden. Junge Menschen können das Kapital auch zum Kauf einer selbst genutzten Wohnung oder eines selbst genutzten Hauses verwenden. Die Frühstartrente ist damit Startkapital fürs Leben und kann ein erster Schritt hin zu Eigentum werden.“  

 

Bundeskanzler Merz schlägt Steffen Bilger für das Amt des Bundesministers für Verkehr vor
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

Berlin/Duisburg, 27. Juli 2026 - Bundeskanzler Friedrich Merz wird den bisherigen Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Steffen Bilger, für das Amt des Bundesministers für Verkehr vorschlagen.

Bereits vergangenen Donnerstag hatte Merz den bisherigen Amtsinhaber Patrick Schnieder informiert, dass er einen Wechsel im Ministeramt plane. In einem Telefongespräch am Sonntag dankte Merz Schnieder erneut für die geleistete Arbeit und drückte sein Bedauern aus, dass der Amtswechsel wegen unvorhergesehener Umstände nicht wie geplant kommuniziert werden konnte.

 

Mutmaßlicher islamistischer Anschlag auf den CSD in Berlin
Tatverdächtiger Abdul Ballout bei der Festnahme erschossen
Bundesratspräsident Bovenschulte zum Angriff auf den CSD in Berlin
PM, Jochem Knörzer

Update, 26. Juli gegen 19:30 Uhr - Bei einem SEK-Einsatz in einer Gartenkolonie an der Ruhlebener Straße in Berlin ist der Tatverdächtige Abdul Ballout gestellt worden. Er lief mit einem Messer bewaffnet auf die Einsatzkräfte zu und wurde erschossen.

Berlin/Duisburg, 26. Juli 2026 - Gegen 22 Uhr raste ein Auto in die feiernde Menschenmenge beim CSD in Berlin am Samstagabend.
Eine Frau wurde getötet, mehrere Menschen verletzt, drei lebensgefährlich. Die Veranstaltung wurde vorzeitig beendet.

Die Polizei hat einen polizeibekannten mutmaßlichen Verdächtigen im Bereich der islamistischen Berliner Szene ermittelt und eine Öffentlichkeitsfahndung ausgeschrieben.

Bundesratspräsident Bovenschulte: "Der Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin erschüttert mich zutiefst. Eine Feier, die wie kaum eine andere für Weltoffenheit, Lebensfreude und Toleranz steht, wurde zum Ziel tödlichen Hasses. Dieser Anschlag ist nicht nur ein Angriff auf den CSD – er richtet sich gegen die Freiheit von uns allen, gegen unsere Werte und unser friedliches Zusammenleben. Ich trauere um den Menschen, der bei diesem Anschlag aus dem Leben gerissen wurde. Meine Gedanken sind bei den Angehörigen und Freunden, den Verletzten und ihren Familien und allen, die diese furchtbare Tat miterleben mussten."

 

Warken wird Kanzleramtschefin, Linnemann Bundesgesundheitsminister
Pressestatement von Bundeskanzler Merz zu personellen Veränderungen im Kabinett 

Berlin/Duisburg, 24. Juli 2026 - Die bisherige Gesundheitsministerin Nina Warken wird Chefin des Bundeskanzleramts. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Linnemann wird künftig das Bundesgesundheitsministerium leiten. Das kündigte Bundeskanzler Merz unter anderem in seinem Statement an.
 
Bundeskanzler Merz stellte in einer Pressekonferenz die künftigen neuen Mitglieder seines Kabinetts vor. So soll die bisherige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken als Bundesministerin für besondere Aufgaben in Zukunft das Kanzleramt leiten und Carsten Linnemann wird das Amt des Bundesgesundheitsministers übernehmen. Außerdem wird Philipp Amthor neuer Staatsminister für die Bund-Länder-Beziehungen im Kanzleramt.

Der Bundeskanzler dankte den jeweiligen Amtsvorgängern für ihre geleistete Arbeit und kündigte außerdem weitere personelle Veränderungen an. „Die Personalveränderungen folgen einer klaren Vorgabe“, sagte der Bundekanzler. „Wir wollen eine Regierung, die inhaltlich mit größtem Elan und mit Freude arbeitet und dabei die personelle Vielfalt unserer Gesellschaft und der Politik repräsentiert. Wir sind eine Reformregierung, und wir wollen das auch weiter zeigen.“

Das sagte der Kanzler zu den neuen Personalien
Chefin des Bundeskanzleramtes: Mit Nina Warken „wird in das deutsche Bundeskanzleramt zum ersten Mal in der Geschichte unseres Landes eine Frau einziehen, als die Chefin des Bundeskanzleramtes“, so Merz. Er dankte Warken für ihre bisherige Arbeit als Bundesgesundheitsministerin. Sie habe in den vergangenen Monaten gezeigt, „dass sie ein Ministerium führen, dass sie Reformen auch gegen Widerstände durchsetzen kann und dass sie auch vielfältige Themen in ihrer ganzen Komplexität beherrscht“.

Bundesgesundheitsminister: Das Amt des Bundesgesundheitsministers, das Carsten Linnemann übernehmen wird, sei für den Bundeskanzler ein zentrales Ressort in den Reformbemühungen seiner Regierung geworden. Der Kanzler verwies auch darauf, dass der Gesundheitssektor nicht nur als reiner Kostenfaktor betrachtet werden solle, da er für den am schnellsten wachsenden Sektor unserer Volkswirtschaft stehe. Carsten Lindemann habe bereits in den Koalitionsverhandlungen den Gesundheitsbereich mitverhandelt.
„Er weiß also, wovon er spricht“, so Merz.

Staatsminister für die Bund-Länder-Beziehungen: Philipp Amthor wird als neuer Staatsminister für die Bund-Länder-Beziehungen im Kanzleramt künftig die politische Zusammenarbeit und den Informationsfluss zwischen der Bundesregierung und den 16 Landesregierungen koordinieren. Ein wichtiges Vorhaben, das auf der Agenda stehe und Philipp Amthor schon bestens kenne: die beschlossene föderale Digitalisierungs- und Modernisierungsagenda. Bisher hat Philipp Amthor als parlamentarischer Staatssekretär dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung angehört.

 

Die Bundesregierung verurteilt die Angriffe der Huthi auf saudische Schiffe im Roten Meer
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

Berlin/Duisburg, 23. Juli 2026 - Bundeskanzler Merz erklärt zur Lage im Roten Meer:
„Die Bundesregierung verurteilt die Angriffe der Huthi auf saudische Schiffe im Roten Meer auf das Schärfste. Sie müssen unverzüglich eingestellt werden. Jede Form einer Seeblockade ist inakzeptabel. Diese rücksichtslosen Angriffe gefährden die Freiheit der Schifffahrt und drohen die regionale Stabilität weiter zu untergraben. Wir stehen solidarisch an der Seite von Saudi-Arabien und unseren Partnern in der Region.“

 

Bundesregierung beschließt weitere Entlastungen
Über 10 Milliarden Euro Entlastung seit November umgesetzt
Wildberger: „Regierung hält Wort beim Bürokratierückbau“

 

Digitalisierung und Bürokratieabbau modernisieren die Arbeitsverwaltung
Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung wurde beschlossen

 

Kabinett beschließt Eckpunkte für den Haushalt 2027 – Zweites Besoldungspaket für Schulleitungen und Lehrkräfte

 

Zahl der Woche
Schulanfang: Schul- oder Lehrbücher im Juni 2026 um 2,3 % teurer als ein Jahr zuvor

 

1067. Sitzung des Bundesrates am 10. Juli 2026
Krankenkassenreform, Heizungsgesetz, Infrastruktur und „Nur Ja heißt Ja!“

 

Bundeskanzler Merz telefoniert mit dem israelischen Ministerpräsidenten Netanjahu
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

Berlin/Duisburg, 9. Juli 2026 - Bundeskanzler Friedrich Merz hat heute mit dem Ministerpräsidenten von Israel, Benjamin Netanjahu, telefoniert. Beide tauschten sich insbesondere zur Lage in Libanon sowie in den Palästinensischen Gebieten aus.
Der Bundeskanzler betonte, Schritte hin zu einer faktischen Teilannexion des Westjordanlandes dürfe es nicht geben. Er unterstrich zudem die Bedeutung des Rahmenabkommens zwischen den USA und Iran als beste Chance für Stabilität in der Region.

 

Verbindlichkeit, Eigenverantwortung und Mitwirkung stärken Umgestaltung der Grundsicherung:
Änderungen treten in Kraft

Berlin/Duisburg, 1. Juli 2026 - Die wesentlichen Änderungen im Zuge der Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende treten heute in Kraft. Der Gesetzgeber setzt mit dem 13. SGB II-Änderungsgesetz den entsprechenden Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um.

Mit der Reform wird das Verhältnis zwischen Solidarität und Eigenverantwortung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch neu ausbalanciert. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas: „Wir stärken mit den Änderungen Verbindlichkeit, Eigenverantwortung und Mitwirkung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Klar ist: Wer Hilfe braucht, muss Hilfe erhalten.
Menschen mit besonderen Herausforderungen können weiterhin darauf vertrauen, dass ihre spezifische Lebenslage gesehen und berücksichtigt wird. Zur Solidarität gehört aber auch: Wer arbeiten kann, muss sich um Arbeit bemühen. Der Vorrang für Arbeit, wo immer es geht, steht im Mittelpunkt der Umgestaltung der Grundsicherung. Und wenn es für eine nachhaltige Arbeitsaufnahme doch eine Qualifizierung braucht, ist auch das weiterhin möglich.
Die erfolgreiche Integration in Arbeit, Gerechtigkeit und Solidarität sind die Ziele der Neuen Grundsicherung. Wir setzen mit der Reform auch ein starkes Signal gegen Sozialleistungsmissbrauch. Wer den Sozialstaat erhalten, modernisieren und besser machen will, der darf hier nicht wegschauen. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit.“

Mit der Reform werden der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zur Umgestaltung der Grundsicherung und die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 8. Oktober 2025 umgesetzt. Sie zielt darauf ab, die Vermittlung in Arbeit zu stärken. Den Jobcentern werden wirksamere Instrumente an die Hand gegeben, mit denen die Mitwirkung der erwerbsfähigen leistungsbeziehenden Menschen eingefordert werden kann.

Zugleich sollen sie Langzeitarbeitslose noch besser auf dem Weg in Arbeit unterstützen können. Die Jobcenter erhalten darüber hinaus wirksamere Instrumente zur Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs.
Folgende wesentliche Änderungen treten zum 1. Juli 2026 in Kraft:
1. Umbenennung der Geldleistung „Bürgergeld“ in „Grundsicherungsgeld“
2. Stärkung der Vermittlung und des Vermittlungsvorrangs
3. Einfordern bedarfsdeckender Integration (Vollzeit)
4. Frühzeitigere Integration von Erziehenden in den Arbeitsmarkt
5. Erstgespräch persönlich im Jobcenter
6. Höhere Verbindlichkeit bei der Umsetzung des Kooperationsplans
7. Abschaffung der gestaffelten Minderungshöhe und -dauer bei Pflichtverletzungen
8. Wirksames Instrumentarium bei Terminverweigerung
9. Änderungen bei der persönlichen Anhörung und Schutz von Menschen mit psychischen Erkrankungen
10. Abschaffung des Schlichtungsverfahrens
11. Abschaffung der Karenzzeit beim Vermögen. Die Höhe der Vermögensfreibeträge wird an das Lebensalter gekoppelt
12. Deckelung unverhältnismäßig hoher Wohnkosten bereits während der einjährigen Karenzzeit Wohnen
13. Kostensenkungsaufforderung bei Kaltmieten, die gegen eine Mietpreisbremse verstoßen
14. Ermächtigung zur Festlegung einer kommunalen Quadratmeterhöchstmiete
15. Einführung einer Anzeigepflicht der Jobcenter an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
16. Erweiterung der Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Bekämpfung des organisierten Leistungsmissbrauchs
17. Einführung einer Arbeitgeberhaftung bei Schwarzarbeit und Scheinbeschäftigung
18. Verbesserung bei der Eingliederung Langzeitleistungsbeziehender
19. Mehr Flexibilität bei der Freien Förderung
20. Anpassung der Förderung schwer zu erreichender junger Menschen
21. Stärkung der Jobcenter in Bezug auf Gesundheitsaspekte
22. Gesetzliche Verankerung und Ausweitung des Passiv-Aktiv-Transfers
23. Stärkung der Jugendberufsagenturen
24. Informationen an junge Menschen ohne Anschlussperspektive durch die Agentur für Arbeit
25. Digitalisierung und Automatisierung von Verwaltungsabläufen sowie Pilotierung neuer Technologien
26. Stärkung der Jobcenter bei der Sachverhaltsermittlung und Einholung von Nachweisen durch weitergehende Auskunfts- und Nachweispflichten Dritter.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmas.de.

 

1066. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2026
Stellungnahme zu Krankenkassenreform, Gebäudemodernisierungsgesetz, Entlastung der Länder und Kommunen