|
|
- BMDV fördert Umweltschutz an Flughäfen -
Deutschland und China unterzeichnen gemeinsame
Absichtserklärung über den Dialog und die Zusammenarbeit im
Bereich automatisiertes und vernetztes Fahren
|
Bundesverkehrsministerium startet 2. Förderaufruf für die
Beschaffung von umweltfreundlichen Bodenstromgeräten für
deutsche Flughäfen
Berlin, 16. April 2024 - Ab dem 13.
Mai 2024 öffnet die zweite Antragsrunde im technologieoffenen
Förderprogramm zur Marktaktivierung alternativer Lösungen für
die klima- und umweltfreundliche Versorgung von
Luftfahrzeugen mit Bodenstrom an deutschen Flughäfen
(Bodenstrom-Richtlinie) des Bundesministeriums für Digitales
und Verkehr. Nach dem erfolgreichen ersten Investitionsaufruf
vom Juli 2023, gewährt das BMDV nun erneut Zuschüsse für die
Beschaffung mobiler und stationärer Bodenstromanlagen zur
Versorgung von Luftfahrzeugen am Boden und für die zum
Betrieb erforderliche Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur.
Bundesminister Volker Wissing: „Wir wollen die
deutschen Flughäfen zu den saubersten der Welt machen, dafür
schaffen wir Anreize für Investitionen in Klimaschutz. Unser
erster Förderaufruf war ein voller Erfolg. Deshalb werden wir
die deutschen Flughäfen weiter unterstützen beim Umstieg auf
eine klimafreundliche Stromversorgung von Flugzeugen. Das
verbessert die Luft auf dem Vorfeld und trägt unmittelbar zur
Reduktion von CO2 bei. Der Klimaschutz stellt unsere
Luftfahrt vor besondere Herausforderungen. Mit unserer
Förderung helfen wir ihr, die ehrgeizigen Klimaziele zu
erreichen.“
Kurt-Christoph von Knobelsdorff,
Geschäftsführer und Sprecher der NOW GmbH: „Die starke
Resonanz der Branche auf den ersten Förderaufruf im
vergangenen Jahr hat gezeigt, dass der Wille der Flughäfen
ihren Betrieb klimafreundlich zu gestalten groß ist. Dass die
Bundesregierung ihr Engagement fortsetzt und die deutschen
Verkehrsflughäfen erneut bei der Beschaffung
klimafreundlicher Bodenstromsysteme unterstützt, ist ein
wichtiges, positives Signal: Deutschland geht in Sachen
klimafreundliche Flughäfen voran und festigt seine
Vorreiterrolle mit einer frühzeitigen Teilrealisierung der
europäischen Anforderungen der AFIR.”
Mit einem
Budget von rund 20 Mio. € werden im zweiten Aufruf
ausschließlich Vorhaben adressiert, deren Beginn sich auf das
Haushaltsjahr 2024 bezieht. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung für die Beschaffung der umweltfreundlichen
Lösungen. Damit schafft das BMDV Planungssicherheit bei der
Anschaffung klimafreundlicher Technologien. Im ersten Aufruf
konnten durch die Förderung des Bundes 52 mobile
Bodenstromgeräte sowie dazugehörige Ladeinfrastruktur
beschafft werden, was nach ersten Schätzungen dabei hilft,
bis zu 2.600 Tonnen CO2-Äquivalente jährlich einzusparen.
7 Flughäfen haben bisher von der Förderung
profitiert. In einem Online-Seminar am 02.05.2024 informieren
BMDV, BAV und NOW GmbH über den zweiten Förderaufruf. Hier
werden zudem Ergebnisse der Marktstudie “Klimafreundliche
Bodenstromversorgung von Luftfahrzeugen” vorgestellt, die
potenziellen Antragsstellenden eine Akteursübersicht gibt.
Die Anmeldung zum Seminar ist unter dem Link weiter unten
möglich. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische
Personen, die Eigentümer der zu fördernden alternativen
Systeme in Deutschland werden.
Die Antragstellung
ist bis zum 14.06.2024 um 15 Uhr möglich. Anträge werden
durch die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
bewilligt, sie führt auch die Erfolgskontrollen der Projekte
durch. Die NOW GmbH als wissenschaftlich-technischer
Dienstleister unterstützt die Umsetzung der
Bodenstrom-Richtlinie mit ihrer fachlichen Expertise und
erhebt und analysiert Daten zur Fördermaßnahme.
Ansprechpartner bei der NOW GmbH ist das Team
Klimafreundliche Luftfahrt:
bodenstrom@now-gmbh.de. Zum zweiten Förderaufruf
inklusive Wettbewerbskriterien:
https://www.now-gmbh.de/foerderung/foerderfinder/bodenstrom-an-flughaefen-04-2024/
Sämtliche Informationen zum Förderprogramm und zur
Antragstellung sind auf der Internetseite der Bundesanstalt
für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) abrufbar:
https://www.bav.bund.de/DE/4_Foerderprogramme/2_Bodenstrom_Flughaefen/Bodenstrom_node.html
Deutschland und China unterzeichnen
gemeinsame Absichtserklärung über den Dialog und die
Zusammenarbeit im Bereich automatisiertes und vernetztes
Fahren Der Bundesminister für Digitales und
Verkehr, Dr. Volker Wissing, die Parlamentarische
Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und
Klimaschutz, Dr. Franziska Brantner, und der chinesische
Minister für Industrie und Informationstechnologie, Jin
Zhuanglong, haben heute eine gemeinsame Absichtserklärung
über den Dialog und die Zusammenarbeit im Bereich
automatisiertes und vernetztes Fahren zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China
unterzeichnet.
Bundesminister Dr. Volker Wissing:
„Das autonome und vernetzte Fahren ist verbunden mit der
Hoffnung auf eine sicherere und effizientere Mobilität der
Zukunft. Wir befinden uns derzeit in einer entscheidenden
Entwicklungsphase, in der es darum geht, die Technologie aus
den Laboren auf die Straßen zu bekommen. Der Schlüssel dafür
liegt im fairen Wettbewerb. Dafür sind gemeinsame Standards
und Normen, zu deren Entwicklung unsere gemeinsame
Absichtserklärung beitragen wird, wichtig und nützlich.“
Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Franziska
Brantner: „Automatisiertes und vernetztes Fahren wird für die
künftige Mobilität eine zentrale Rolle spielen und der
Automobilindustrie neue Geschäftsmodelle eröffnen.
Gleichzeitig sind wir uns des herausfordernden
Geschäftsumfelds in China bewusst, gerade auch der zunehmend
restriktiven Datengesetzgebung, die insbesondere dem
grenzüberschreitenden Datentransfer zum Teil enge Grenzen
setzt. Hier soll die gemeinsame Absichtserklärung ansetzen
und nicht nur dazu beitragen, die internationale
Standardisierung und den fairen Wettbewerb in diesem Bereich
voranzubringen, sondern auch konkrete Fortschritte beim Thema
des Reziproken Datentransfers zu ermöglichen – und dies in
Respekt nationalen und EU-Datenrechts. Hierzu werden wir uns
für greifbare Ergebnisse einsetzen.“
Das
automatisierte und vernetzte Fahren hat das Potenzial, die
Zukunft der Mobilität tiefgreifend zu verändern. Deutschland
und China möchten das Thema durch die Verbesserung der
Rahmenbedingungen zügig vorantreiben. Die heute
unterzeichnete Erklärung setzt einen Dialog fort, den
Deutschland und China bereits im Jahr 2018 begonnen hatten.
Die Erklärung befasst sich unter anderem mit
Standards und Regeln, die bei der Wirtschaftskommission für
Europa der Vereinten Nationen (UNECE) und der Internationalen
Organisation für Normung (ISO) abgestimmt werden. Es ist zu
begrüßen, wenn China sich dort konstruktiv einbringt. Globale
Standards helfen der Verkehrssicherheit, dem Verkehr über
Grenzen und dem Handel mit Pkws.
Die Erklärung
bildet aber auch eine Basis, um über Themen zu sprechen, bei
denen kein Konsens besteht. Ein Thema des Austausches soll
etwa der grenzüberschreitende Transfer von Daten aus China
nach Deutschland sein, die von Bedeutung für das
automatisierte und vernetzte Fahren sind. Deutschland wird
sich hier für greifbare Verbesserungen für deutsche und
EU-Unternehmen einsetzen.
|
Die Neuregelungen im Überblick |
Die Haushaltsfinanzierung 2024 steht.
Das Wachstumschancengesetz soll Unternehmen
steuerlich entlasten und sie von
bürokratischen Hürden befreien.
Erwachsene dürfen jetzt legal Cannabis
konsumieren.
•
Finanzen, Wirtschaft und Arbeit -
Haushaltsfinanzierung 2024 Berlin, 1.
April 2024 (kein Aprilscherz) - Die
Bundesregierung hat mit dem zweiten
Haushaltsfinanzierungsgesetz wichtige
Maßnahmen zum Bundeshaushalt 2024 auf den
Weg gebracht. Das Gesetz sieht ab 2024 unter
anderem eine höhere Luftverkehrssteuer,
Sanktionsmöglichkeiten beim Bürgergeld und
den schrittweisen Abbau des begünstigten
Agrardiesels vor.
Weitere Informationen zum
Haushaltsfinanzierungsgesetz
•
Wachstumschancen für Unternehmen
Unternehmen steuerlich entlasten, sie von
bürokratischen Hürden befreien und die
Rahmenbedingungen für Investitionen und
Innovationen verbessern. Das
Wachstumschancengesetz unterstützt
Unternehmen dabei, den Standort Deutschland
für die Zukunft fit zu machen.
Weitere Informationen zum
Wachstumschancengesetz
•
Neue Fördermöglichkeiten für die Arbeit von
morgen Neue Arbeitsinhalte, neue
Technologien, neue Werkzeuge – Unternehmen
brauchen Fachkräfte, die sich damit
auskennen. Ab dem 1. April 2024 helfen
Ausbildungsgarantie, Weiterbildungsgesetz
und Qualifizierungsgeld den Unternehmen
Schritt zu halten.
Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten
für die Arbeit
•
Kein Elterngeld bei sehr hohen Einkommen
Die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen
Anspruch mehr auf Elterngeld haben, wird für
Paare und Alleinerziehende für Geburten ab
dem 1. April 2024 auf 200.000 Euro zu
versteuerndes Einkommen festgelegt. Zudem
werden die Möglichkeiten für einen
parallelen Bezug von Elterngeld
neugestaltet.
Weitere Informationen zum Elterngeld
•
Gesundheit: Konsum von Cannabis für
Erwachsene legal Für Erwachsene ist der
Cannabiskonsum jetzt legal. Warum die
Bundesregierung das Gesetz initiiert hat,
welche Ziele sie mit der Neuregelung
verfolgt und wie Kinder und Jugendliche
geschützt werden sollen – ein Überblick.
Weitere Informationen zu Cannabis
•
Neues Organspende-Register online Das
neue Organspende-Register speichert die
Entscheidung für oder gegen eine Spende in
einem zentralen Online-Verzeichnis. Die
Entscheidung zur Organspende ist damit
rechtlich verbindlich dokumentiert.
Organspendeausweis und Patientenverfügung
bleiben erhalten.
Weitere Informationen zur Organspende
•
Inneres: Für einen demokratischen
Öffentlichen Dienst Wer den Staat
ablehnt, kann ihm nicht dienen –
Disziplinarverfahren gegen Verfassungsfeinde
im Öffentlichen Dienst können nun
beschleunigt werden.
Weitere Informationen zum Öffentlichen
Dienst
Das neue
Organspende-Register ist online und es gibt
neue Fördermöglichkeiten für die berufliche
Aus- und Fortbildung.
•
Das 2. Haushaltsfinanzierungsgesetz sieht
eine höhere Luftverkehrssteuer vor,
Sanktionen beim Bürgergeld und den Abbau des
begünstigten Agrardiesels. Das
Wachstumschancengesetz soll Unternehmen
steuerlich entlasten und von Bürokratie
befreien.
→ mehr erfahren
•
Einfacher zum neuen Ausweis oder Pass
Bürgerinnen und Bürger sollen sich
zukünftig aufwändige Wege zum Amt sparen
können. Die Beantragung von
Ausweisdokumenten soll bundesweit
einheitlich unkomplizierter und komfortabler
werden. Und: Bürger sollen per Mail
Erinnerungen an den Ablauf von Dokumenten
erhalten können.
•
Schnellere Musterverfahren bei
Anlegerschäden „Deutschland soll
ein attraktiver Anlagestandort mit einer
starken Anlegerkultur sein“, betonte
Bundesminister Marco Buschmann. Dazu gehört
es, dass Anleger ihre Rechte im Schadensfall
wirksam und zügig durchsetzen können. Das
ist Ziel der Reform des
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes.
•
Für bessere Bedingungen in der
Medizin-Forschung Ein wichtiges
Signal für die medizinische Forschung am
Standort Deutschland: Ein neues
Medizinforschungsgesetz soll
Genehmigungsverfahren für klinische
Prüfungen oder Zulassungsverfahren von
Arzneimitteln beschleunigen und vereinfachen
– ohne Einbußen für die Sicherheit.
•
Mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung
Gute Kinderbetreuung und frühe Bildung
für alle Kinder gehören zu den wichtigsten
Zukunftsaufgaben. Bundesministerin Lisa Paus
und die Ministerinnen und Minister der
Länder wollen die Kindertagesbetreuung
qualitativ voranbringen. Dazu haben sie
einen "Letter of Intent" vereinbart.
•
Was sich sonst noch im April
2024 ändert
Wieder 19 Prozent Mehrwertsteuer für Gas und
Fernwärme
Deutschlandticket vielerorts für Studierende
und Azubis günstiger
Zinsen auf KfW-Studienkredite leicht
reduziert
Registrierung von Balkonkraftwerken
vereinfacht
Podcast
Wie verhindern wir den
Bürokratie-Burnout, Marco Buschmann?
Asterix und Reinhard Mey dürfte nicht allzu
viel verbinden – außer vielleicht ihre
schmerzlichen Erfahrungen mit der
Bürokratie.
Gut für Letzteren:
Deutschland ist fest entschlossen,
Papierberge hinter sich zu lassen und
reißende Antragsströme zu bändigen. Dabei
hilft das Bürokratieentlastungsgesetz IV. Im
Podcast erklärt der Bundesjustizminister an
welchen Stellschrauben dieses dreht. Ein
weiteres Thema: Die ewige Frage nach der
Föderalismusreform.
→ mehr erfahren
•
EU untersucht Umsetzung des Digital Markets
Acts (DMA)
•
Im Visier: Alphabet, Apple und Meta Seit
zwei Wochen ist der DMA vollumfänglich
wirksam. Nun hat die EU-Kommission erste
Untersuchungen wegen Nichteinhaltung
eingeleitet. Es geht um Alphabets Regeln zur
Lenkung in Google Play und zur
Selbstreferenzierung in der Google-Suche,
Apples Regeln zur Lenkung im App Store und
zur Auswahl von Browsern, zur Änderung von
Standardeinstellungen sowie Metas “Bezahl-
oder Zustimmungsmodell“.
→ mehr erfahren
PODCAST
•
"Was macht die SCHUFA mit meinen Daten?"
Die Verbraucherzentralen bringen Licht ins
Dunkel der "Blackbox SCHUFA". In dem Podcast
wird die Arbeitsweise der SCHUFA und anderer
Auskunfteien erörtert, Vor- und Nachteile
von Bonitätsprüfungen vor Vertragsschlüssen
und Ratenzahlungen erläutert und dem
kryptischen SCHUFA Score auf den Grund
gegangen.
→ mehr erfahren
•
ZAHL DES TAGES 2,2 Prozent Laut
Statistischem Bundesamt wird die
Inflationsrate in Deutschland wird im März
2024 voraussichtlich +2,2 Prozent betragen.
Das ist der niedrigste Wert seit April 2021.
→ mehr erfahren
•
Service und Fakten
Mehr Sicherheit für Kinder durch digitalen
Verkehrsassistent
Jahresbericht zu Breitbandmessung: 5G auf
28,5 Prozent gestiegen
Fragen und Antworten zur
Erwerbsminderungsrente
Falsche Schufa-Warnungen als
Täuschungsmanöver
Betrugsmasche zielt auf neue Nutzer bei
Kleinanzeigen-Plattformen
Was sollten Eltern bei
Virtual-Reality-Spielen beachten?
In-Game- und In-App-Käufe: Wenn virtueller
Spielspaß teuer wird
Private Drohnen: Tipps zu Versicherung und
Rechtslage
Online-Marktplatz Temu abgemahnt
Blauer Engel für Kaminöfen
•
Neue Broschüren und Flyer Bessere
Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
Pflegeunterstützungsgeld, Pflegezeit,
Familienpflegezeit und mehr: Die Broschüre
informiert und erläutert geltende
gesetzliche Regelungen.
→ mehr erfahren
Deutschland wird barrierefrei! Das Magazin
zur Bundesinitiative Barrierefreiheit
Sicherheit auf dem Wasser
Kurzcheck: Geflüchtete im Betrieb
integrieren (Online-Infoblatt)
FAQ - Schutz der Europawahl vor hybriden
Bedrohungen einschließlich Desinformation
(Online-Infoblatt)
Zusammen gegen Manipulation einschließlich
Desinformation (Online-Infoblatt)
•
Nachhaltig Reisen Urlaub mal
anders Viele Menschen planen jetzt den
Sommerurlaub. Nachhaltiges Reisen verspricht
ungewöhnlich, spannend und manchmal sogar
köstlich zu sein. Wer Lust auf einen solchen
Urlaub hat, den erwartet zudem eine Zeit,
die den Horizont erweitert. Verschiedene mit
Bundesmitteln geförderte Initiativen zeigen
auf, wie Reisen mit Umweltschutz vereinbar
ist.
→ mehr erfahren
Sicher im Ausland: Reise- und
Sicherheitshinweise, Krisenvorsorgeliste
„Elefand“
Abzocke mit falschen Tickets und
Unterkünften: So erkennen Sie Fakes
Reiserücktrittsversicherung: Das Wichtigste
in Kürze
Richtige Ernährung auf Fernreisen: Schutz
vor Montezumas Rache
Fahrrad, E-Bike & Co: Tipps fürs Ausland
•
Online-Vorträge für Verbraucher
Angebote der Verbraucherzentralen
Themenbeispiele: Verbraucherinsolvenzen,
Digitaler Nachlass, Dachbegrünung plus
Photovoltaik
→ mehr erfahren
•
Angebote der Initiative „Deutschland sicher
im Netz“ Themenbeispiele: Pflegezeit
finanziell planen, Vollmachten und
Verfügungen
→ mehr erfahren
•
Angebote der Initiative „Digital Kompass“
Themenbeispiele: Smartphone-Anwendungen,
Social Bots und Wahlen, Patientenrechte
→ mehr erfahren
•
Mädchen-Zukunftstag 2024 Machen Sie
mit beim Girls'Day! Geben Sie Mädchen einen
Einblick in Ihren Berufsalltag! Fördern Sie
den Nachwuchs – frei von
Geschlechterklischees! Der Girls'Day
vermittelt praktische Erfahrungen in Berufen
und Studienfächern, in denen der
Frauenanteil bislang unter 40 Prozent liegt.
Unter girls-day.de können Sie Ihr Angebot
eintragen.
→ mehr erfahren
|
Bundesrat stimmte
Wachstumschancengesetz, Zweitem
Haushaltsfinanzierungsgesetz,
Krankenhaustransparenzgesetz und
Cannabisgesetz zu
|
Berlin, 22. März 2024 -
1042. Sitzung des Bundesrates: -
Bundesrat verlangt Verbesserungen
beim Ausbau des Schienennetzes -
Bundesrat fordert Maßnahmen zur Auszahlung
des Klimageldes
- Doktortitel nicht mehr Teil des Nachnamens
in Ausweisdokumenten - Bundesrat
bestätigt Umsetzung der Richtlinie zur
Kfz-Haftpflicht - Grünes
Licht für 2.
Haushaltsfinanzierungsgesetz - höhere
Steuern, weniger Subventionen
•
Bundesrat stimmt Wachstumschancengesetz zu
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am
22. März 2024 dem Wachstumschancengesetz
zugestimmt und damit einen
Kompromissvorschlag des
Vermittlungsausschusses von Bundestag und
Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt.
Einigungsvorschlag angenommen
Auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses
wurden zahlreiche Änderungen am Gesetz
vorgenommen, darunter: Einführung einer
degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA)
für Wohngebäude in Höhe von 5 Prozent,
Einführung einer degressiven AfA auf
bewegliche Wirtschaftsgüter für 9 Monate,
auf vier Jahre befristete Anhebung des
Verlustvortrags auf 70 Prozent (ohne
Gewerbesteuer) sowie, Ausweitung der
steuerlichen Forschungsförderung.
Die geplante
Klimaschutz-Investitionsprämie ist nicht
mehr Teil des Wachstumschancengesetzes.
Wettbewerbsfähigkeit soll steigen Das Gesetz
hat zum Ziel, mit steuerlichen
Investitionsanreizen die
Wettbewerbsfähigkeit des Standorts
Deutschland zu stärken und soll in der
geänderten Fassung zu Entlastungen in Höhe
von 3,2 Milliarden Euro führen.
Inkrafttreten Das Wachstumschancengesetz war
17. November 2023 vom Bundestag
verabschiedet worden. Am 24. November 2023
hatte der Bundesrat zu dem Gesetz den
Vermittlungsausschuss angerufen. Nachdem
Bundestag und Bundesrat dem
Änderungsvorschlag des
Vermittlungsausschusses nun zugestimmt
haben, kann es nach Ausfertigung und
Verkündung in Kraft treten.
„Das Wachstumschancengesetz enttäuscht“
Niederrheinische IHK fordert wirksame
Entlastungen Der Bundesrat
hat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt.
Um 3,2 Milliarden sollen deutsche
Unternehmen finanziell entlastet werden,
damit sie mehr investieren. Leider fällt die
Summe geringer aus als angekündigt. Sie
hilft den Unternehmen nur wenig bis gar
nicht, kritisiert Dr. Stefan Dietzfelbinger,
Hauptgeschäftsführer der Niederrheinischen
IHK: „3,2 Milliarden Euro können unsere
Unternehmen nicht ansatzweise entlasten.
Zum Vergleich: Nicht einmal zwei der
acht Hochöfen in Duisburg könnten damit
durch die zukunftsfähige
Wasserstoff-Technologie ersetzt werden. Das
Wachstumschancengesetz enttäuscht. Es hat
eher Alibi-Charakter. Viele Unternehmer
fragen sich, ob die Ampel in Berlin den
Ernst der Lage erkannt hat. Die Betriebe
kämpfen mit den Energiepreisen, zu hohen
Steuern und zu viel Bürokratie. Wir fordern
deswegen mehr und wirksame Entlastung.“
Deutscher
Mittselstandsbund DMB dazu:
Wachstumschancengesetz nur kleinster
gemeinsamer Nenner – Mittelstand braucht
weitere Entlastung Das heute
im Bundesrat angenommene
Wachstumschancengesetz schafft zwar in
seiner abgespeckten Version
Investitionsimpulse für KMU. Aus Sicht des
Deutschen Mittelstands-Bundes (DMB) sind
aber weitere Maßnahmen nötig, um die
Wettbewerbsfähigkeit des
Wirtschaftsstandortes Deutschland zu
stärken.
Der DMB begrüßt
es zunächst, dass heute die Länderchefs
dem Wachstumschancengesetz zugestimmt
haben. Zuvor hatte der Verband an
die Regierungsparteien
und Ministerpräsidenten appelliert, ihre
Differenzen, insbesondere beim Streitpunkt
der finanziellen Belastung der
Kommunen, beizulegen. Wichtige Vorhaben der
Ampel-Koalition, die dem Mittelstand
zugutekommen, können nun umgesetzt werden.
Dazu zählen Investitionsimpulse wie eine
Verbesserung von Abschreibungsbedingungen
oder eine optimierte Verlustverrechnung.
Grundsätzlich zu kritisieren ist
allerdings, dass die beiden
Investitionsprämien sowohl für
Digitalisierung als auch für
Klimaschutzmaßnahmen nicht im Gesetzestext
verankert wurden. Vor allem die
Klima-Investitionsprämie, die während der
Verhandlungen zwischen Regierung und
Bundesländern im Vermittlungsausschuss
gestrichen wurde, wäre eine zielführende
Maßnahme gewesen.
„Die
Streichung dieser Prämie ist nicht nur ein
Rückschlag für die Innovationskraft und
Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen,
sondern auch für die Bemühungen um die
ökologische Transformation in Deutschland",
so Marc S. Tenbieg, geschäftsführender
Vorstand des DMB. Aus dem Entlastungspaket
ist ein "Paketchen" geworden Durch den
Wegfall der Klima-Investitionsprämie sinkt
das Entlastungsvolumen des Gesetzes von
geplanten knapp sieben Milliarden Euro
jährlich auf rund drei Milliarden Euro.
„Aus dem erhofften großen
Entlastungspaket ist ein Paketchen geworden.
Das Wachstumschancengesetz kann daher nur
ein erster Aufschlag sein, dem die
Ampel-Koalition dringend weitere Maßnahmen
folgen lassen muss.“, sagt Tenbieg.
Entscheidend hierbei sei, dass diese den
gesamten Mittelstand abdecken. “Punktuelle
Förderprogramme wie beispielsweise die
Klimaschutzverträge, die nur
energieintensive Branchen betreffen, sind
nicht ausreichend. Die breite Masse geht
leer aus”, betont der DMB-Chef.
Eine wirksamere, weil flächendeckende,
Alternative stellen aus Sicht des Verbandes
Steuergutschriften dar. In den USA werden
sogenannte “Tax Credits” längst pragmatisch
umgesetzt und tragen dazu bei, den dortigen
Standort wettbewerbsfähig zu halten.
“Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck
hatte bereits davon gesprochen, dass ein
solches Modell auch für Deutschland
erfolgversprechend sei. Es wäre im Sinne des
Mittelstands, wenn Habeck seinen Worten
schnell Taten folgen ließe”, sagt Tenbieg.
•
Bundesrat billigt
Krankenhaustransparenzgesetz Der
Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März
2024 entschieden, gegen das
Krankenhaustransparenzgesetz keinen
Einspruch einzulegen. Das Gesetz war vom
Bundestag am 19. Oktober 2023 beschlossen
worden. Der Bundesrat hatte in seiner
Sitzung am 2. Februar 2024 den
Vermittlungsausschuss angerufen. Dieser
hatte empfohlen, das Gesetz ohne Änderungen
zu bestätigen.
Einführung von
Transparenzverzeichnissen Das
Krankenhaustransparenzgesetz zielt im Kern
auf die Einführung eines
Transparenzverzeichnisses, durch das die
Bevölkerung über die Qualität von
Krankenhäusern und verfügbare Leistungen
informiert werden soll. Patienten sollen so
in die Lage versetzt werden, selbstbestimmte
und qualitätsorientierte
Auswahlentscheidungen für die gewünschte
Behandlung zu treffen. Das Gesetz kann nun
nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft
treten.
Bundesrat fordert
umfassende und verständliche Informationen
In einer begleitenden Entschließung bittet
der Bundesrat die Bundesregierung, in der
praktischen Umsetzung oder bei der nächsten
Novellierung des Gesetzes dafür zu sorgen,
dass das Transparenzverzeichnis tatsächlich
alle Kriterien und Informationen enthält,
die für Patienten und Angehörige wesentlich
sind und dass diese in einer für Laien
verständlichen und zugänglichen Weise
aufbereitet sind. Die Entschließung wird der
Bundesregierung zugeleitet.
Bundesrat billigt Cannabisgesetz
Der Bundesrat hat das
Cannabisgesetz gebilligt. Anträge auf
Einberufung des Vermittlungsausschusses
fanden keine Mehrheit. Legaler Besitz und
Konsum begrenzter Mengen Das Gesetz sieht
eine Teillegalisierung von Cannabis vor. Es
erlaubt den Besitz von bis zu 25 Gramm, in
den eigenen vier Wänden von bis zu 50 g
Cannabis. Auch der Anbau von drei
Cannabispflanzen in der eigenen Wohnung wird
legal, wobei das dabei geerntete Cannabis
nur für den Eigenverbrauch bestimmt ist und
nicht weitergegeben werden darf.
Verbot gilt weiter für Minderjährige
Für Minderjährige bleiben Besitz und Konsum
von Cannabis verboten. In ihrer Gegenwart
dürfen auch Erwachsene kein Cannabis zu sich
nehmen. Ein Konsumverbot besteht zudem in
Sichtweite von Schulen und
Kindertagesstätten sowie in Fußgängerzonen
vor 20 Uhr.
Anbauvereinigungen
statt legalem An- und Verkauf Ebenfalls
verboten bleiben der An- und Verkauf von
Cannabis. Wer jedoch nicht selbst Pflanzen
anbauen möchte, kann dies in
Anbauvereinigungen tun. Diese sind als
eingetragene nichtwirtschaftliche Vereine
oder Genossenschaften organisiert und dürfen
nicht mehr als 500 Mitglieder haben.
Minderjährigen ist die Mitgliedschaft
untersagt.
Volljährige dürfen
nur in einer einzigen Anbauvereinigung
Mitglied sein und müssen aktiv am Anbau
mitzuwirken. Eine passive Mitgliedschaft,
die einzig auf den Erwerb von Cannabis
gerichtet ist, sieht das Gesetz nicht vor.
Inkrafttreten Nachdem das Gesetz
den Bundesrat passiert hat, können
überwiegende Teile des Gesetzes nach
Ausfertigung und Verkündung zum 1. April
2024 in Kraft treten.
TÜV-Pressemitteilung zu "Bundesrat stimmt
für Cannabisgesetz". -
Änderungen an der Fahrerlaubnisverordnung
stehen im Konflikt mit den Zielen der
Verkehrssicherheit und Vision Zero. -
Notwendig sind klare Regelungen und
Präventionsmaßnahmen, um die Sicherheit
aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Der Bundesrat hat dem Cannabisgesetz
heute zugestimmt. Auch die geplanten
Änderungen an der Fahrerlaubnisverordnung
bezüglich des Konsums von Cannabis wurden
durch den Verkehrsausschuss des Bundesrats
akzeptiert. Dazu sagt Richard Goebelt,
Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität
beim TÜV-Verband: „Der Konsum von
Cannabis birgt erhebliche Risiken für die
Verkehrssicherheit. Die Entscheidung des
Verkehrsausschusses des Bundesrats,
Änderungen der Fahrerlaubnisverordnung in
Bezug auf Cannabiskonsum untätig passieren
zu lassen, ist daher nicht nachvollziehbar
und steht im Widerspruch zur Vision Zero,
der sich die Bundesregierung verpflichtet
hat. Strenge Vorschriften und Grenzwerte in
Bezug auf Alkohol- und Drogenkonsum für alle
Verkehrsteilnehmer:innen sind unerlässlich,
um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer
zu gewährleisten.
Der THC-Grenzwert
sollte auf wissenschaftlichen und
medizinischen Erkenntnissen basieren, nicht
auf politischen Manövern. Für
Fahranfänger:innen und
Berufskraftfahrer:innen muss ein absolutes
Cannabisverbot gelten. Zudem ist eine
umfangreiche Präventionsarbeit notwendig, um
die Öffentlichkeit über die Gefahren des
Cannabiskonsums im Straßenverkehr
aufzuklären. Die Annahme, dass regelmäßiger
Cannabiskonsum mit der Fahreignung vereinbar
ist, ist irreführend und gefährlich.
Eine voreilige Änderung geltender
und bisher bewährter Vorschriften ohne
fundierte Grundlage und adäquate
Risikobewertung ist inakzeptabel. Hier gilt
es besonnen abzuwägen zwischen individuellen
Freiheiten und der Sicherheit aller
Verkehrsteilnehmer.“
Der
TÜV-Verband hatte im Vorfeld der Beratungen
dafür geworben, die Vorschläge der
Fachgesellschaften von DGVM und DGVP zur
Änderung des Paragraphen 13a Ziff.2 (neu)
FeV Gesetzgebungsverfahren zu
berücksichtigen: Eine Überprüfung des
Trennungsvermögens beim Konsum von Cannabis
und der Teilnahme am Straßenverkehr durch
ein medizinisch-psychologisches Gutachten
muss erfolgen, 1. wenn nach dem
ärztlichen Gutachten zwar keine
Cannabisabhängigkeit besteht, jedoch aus
sonstigen Gründen Anzeichen für nicht
adäquates Trennverhalten vorliegen oder
sonst Tatsachen die Annahme von nicht
adäquatem Trennverhalten begründen, 2.
Cannabis unter Missachtung des § 3 KCanG
konsumiert wurde, wodurch ein Vergehen nach
§ 34 KCanG oder eine Ordnungswidrigkeit nach
§ 36 KCanG vorlag, 3.
eine Zuwiderhandlung im Straßenverkehr unter
Cannabiseinfluss begangen wurde, 4.
ein chronischer oder häufig übermäßiger
Substanzkonsum oder eine gleichzeitige bzw.
wirkungsverstärkende Einnahme einer weiteren
zentral wirksamen Substanz inkl. Alkohol
vorliegt, 5 die Fahrerlaubnis aus einem
der unter den Buchstaben a bis d genannten
Gründen durch ein Gericht oder eine
Fahrerlaubnisbehörde entzogen worden ist,
6 sonst zu klären ist, ob ein adäquates
Trennverhalten nunmehr besteht oder ob bei
Abhängigkeit eine stabile Abstinenz
vorliegt.
Bundesrat gibt
grünes Licht für Zweites
Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024
Der Bundesrat hat das Zweite
Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 gebilligt.
Ein Antrag auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit.
Reaktion auf Karlsruher Urteil Das Gesetz
beruht auf einer Initiative der
Koalitionsfraktionen und ist eine Reaktion
auf die haushaltspolitischen Folgen des
Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15.
November 2023. Es soll die aus dem Urteil
resultierenden Finanzierungslücken für den
Bundeshaushalt 2024 schließen.
Höhere Steuern, weniger Subventionen Das
Gesetz umfasst im Kern folgende Maßnahmen:
- Höhere Luftverkehrssteuer Die
Abgaben, welche die Airlines für Abflüge von
einem deutschen Flughafen zahlen müssen,
erhöhen sich ab 1. Mai 2024.
-
Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Damit werden die Einnahmen aus den
Offshore-Ausschreibungen des Jahres 2023
breiter verwendet. Ein Teil fließt in den
Bundeshaushalt.
- Absenken der
Subventionen beim Agrardiesel Die
Steuerbegünstigung von Dieselkraftstoff für
Betriebe der Land- und Fortwirtschaft sinkt
schrittweise und entfällt ab 2026
vollständig.
- Abschaffung des
Bürgergeldbonus Er war für
Weiterbildungen von Bürgergeldempfängern
eingeführt worden, die nicht auf einen
Berufsabschluss abzielen, und entfällt
zukünftig. Verschärfte Sanktionen beim
Bürgergeld
- Jobcenter dürfen
Arbeitsuchenden, die die Aufnahme einer
zumutbaren Arbeit willentlich verweigern,
den Regelbedarf vollständig für einen
Zeitraum von zwei Monaten streichen. Die
Kosten für Unterkunft und Heizung bleiben
hiervon ausgenommen.
- Geringerer
Zuschuss für die Rentenversicherung Der
Bundeszuschuss zur gesetzlichen
Rentenversicherung wird in den Jahren 2024
bis 2027 um jeweils 600 Millionen Euro
abgesenkt. Das Gesetz kann nun nach
Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.
Bundesrat bestätigt
Umsetzung der Richtlinie zur
Kfz-Haftpflicht. Der Bundesrat
hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 dem
Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur
Kfz-Haftpflichtversicherung zugestimmt.
Empfehlung des Vermittlungsausschusses Er
folgte dabei einem Kompromissvorschlag des
Vermittlungsausschusses, der von der
Bundesregierung am 7. Februar 2024 angerufen
wurde, nachdem das Gesetz am 2. Februar 2024
im Bundesrat keine Mehrheit gefunden hatte.
Der Vermittlungsausschuss schlug
in seiner Sitzung am 21. Februar 2024 vor,
auf die Versicherungspflicht für
zulassungsfreie Arbeitsmaschinen und Stapler
mit einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h zu
verzichten. Diese ist nun nicht mehr Teil
des Gesetzes.
Gesetz setzt
EU-Vorgaben zur Kfz-Haftpflichtversicherung
um Mit dem Gesetz wird die europäische
Richtlinie über die
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und
die Kontrolle der entsprechenden
Versicherungspflicht in deutsches Recht
umgesetzt.
Das Gesetz enthält
Regelungen zur Harmonisierung der
Schadensverlaufsbescheinigungen der
Versicherten und Vorgaben für die
Schadensfreiheitsrabattpolitik der
Versicherer. Des Weiteren wird zukünftig ein
Insolvenzfonds Verkehrsopfer auch bei
Zahlungsunfähigkeit des Kfz-Versicherers
absichern.
Inkrafttreten Nachdem
der Bundestag den Kompromissvorschlag des
Vermittlungsausschusses bereits am 23.
Februar 2024 bestätigt hat, kann das Gesetz
nun nach Ausfertigung und Verkündung in
Kraft treten.
Doktortitel nicht mehr
Teil des Nachnamens in Ausweisdokumenten
Der Bundesrat hat am 22. März
2024 der Verordnung zur Aktualisierung von
Dokumentenmustern im Pass-, Ausweis- und
ausländerrechtlichen Dokumentenwesen
zugestimmt. Diese ändert die Angabe eines
Doktortitels.
Separates Feld für
Doktortitel Durch die Verordnung des
Bundesministeriums des Innern und für Heimat
werden neue Muster für die Reisepässe,
Dienst- und Diplomatenpässe, für den
Personalausweis sowie für die Reiseausweise
für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose
in die jeweiligen Verordnungen mit
aufgenommen.
Diese neuen Muster
weisen ein separates Datenfeld für den
Doktorgrad aus. Zu den bisher aufgetretenen
Verwechslungen und Irrtümern hinsichtlich
des Nachnamens soll es somit nicht mehr
kommen.
Doktorgrad in Namensfeld
sorgt für Verwirrung Bisher erfolgt die
Eintragung eines Doktorgrades in Pässen und
Ausweisen durch das Voranstellen der
Abkürzung „Dr.“ vor dem Nachnamen. Dies
führe bei Grenzkontrollen in anderen Staaten
häufig zu Komplikationen, da die Abkürzung
oft für einen Teil des Nachnamens gehalten
wird, heißt es in der Verordnungsbegründung.
Zudem sehe der Standard für Reisedokumente
der internationalen Luftfahrtorganisation
für das Datenfeld „Name“ keine weiteren
Eintragungen als den Nachnamen vor. Nach der
Zustimmung des Bundesrates soll die
Verordnung zum 2. Mai 2024 in Kraft treten.
Bundesrat verlangt
Verbesserungen beim Ausbau des
Schienennetzes Der Bundesrat
hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 das
vom Bundestag beschlossene „Vierte Gesetz
zur Änderung des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes“ in den
Vermittlungsausschuss überwiesen. Ziel des
Gesetzes ist es, neue
Investitionsmöglichkeiten in das
Schienennetz des Bundes zu schaffen.
Kostentragung für Schienenersatzverkehr
bei Vollsperrung Der Bundesrat fordert
eine gesetzliche Verpflichtung der
Eisenbahnen des Bundes zur Tragung der
Kosten von Ersatz- und Umleitungsverkehren.
Wenn die am stärksten frequentierten
Bahnstrecken (Hochleistungskorridore) unter
mehrmonatiger Vollsperrung generalsaniert
werden, sei ein sehr gut funktionierender
Schienenersatzverkehr erforderlich, um einer
dauerhaften Abwanderung der Nachfrage von
der Schiene vorzubeugen. Dieser
Ersatzverkehr müsse durch den Bund
mitfinanziert werden.
Förderung
für Bahnhöfe und digitale Schienenfahrzeuge
Zudem sei es notwendig, Empfangsgebäude
von Bahnhöfen ausdrücklich als Bestandteil
der Eisenbahninfrastruktur festzulegen und
die Förderung der Ausrüstung von
Schienenfahrzeugen mit digitalen
(ECTS)-Bordgeräten entsprechend dem Zielbild
des Programmes „Digitale Schiene“ gesetzlich
zu verankern.
Sanierung nicht
nur der Hauptstrecken Schließlich
fordert der Bundesrat, dass eine
Leistungssteigerung im gesamten Netz
sichergestellt werden müsse und Sanierungen
nicht auf Hochleistungskorridore beschränkt
werden dürften. Andernfalls bestünde die
Gefahr, dass Strecken im ländlichen Raum,
die bereits jetzt heruntergekommen sind,
qualitativ und technisch noch mehr als
bisher schon ins Hintertreffen geraten.
Regelungen im Gesetz nicht ausreichend.
Wie es weitergeht Das Gesetz wird jetzt
dem
Vermittlungsausschuss, der aus je 16
Mitgliedern des Bundestages und des
Bundesrates besteht, zugeleitet. Ein
Sitzungstermin steht noch nicht fest.
Bundesrat fordert
Maßnahmen zur Auszahlung des Klimageldes
Der Bundesrat hat eine Entschließung zum
Klimageld gefasst. Voraussetzungen noch 2024
schaffen Darin fordert er die
Bundesregierung auf, noch in diesem Jahr die
rechtlichen und technischen Voraussetzungen
zur Auszahlung des Klimageldes im Wege von
Direktzahlungen an Privatpersonen zu
schaffen.
Das Auszahlen des
Klimageldes solle im Jahr 2025 beginnen, um
die Bürgerinnen und Bürger von den
Kostensteigerungen aufgrund steigender
CO2-Preise bei Energie und Treibstoffen zu
entlasten. Dabei müsse sichergestellt sein,
dass die Auszahlung in automatisierter Weise
durch den Bund erfolge und nicht die
Behörden und Stellen der Länder damit
betraut werden.
Fehlender
Auszahlungsmechanismus während der Pandemie
Schon bei der Auszahlung von
Entlastungshilfen im Zuge der Corona- und
dann der Energiekrise habe sich gezeigt,
dass es an einem Auszahlungsmechanismus
fehle. Ohne einen solchen Mechanismus
gestalteten sich die Prozesse zur gezielten
Entlastung aufwändig, kompliziert und hätten
häufig unerwünschte Mitnahmeeffekte, heißt
es in der Entschließung. Daher müsse
schnellstmöglich ein Auszahlungssystem
entwickelt werden, damit dieses im nächsten
Jahr für Zahlungen genutzt werden könne.
Bundesregierung am Zug Die
Entschließung wurde der Bundesregierung
zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich
mit den Länderforderungen befasst. Feste
Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.
Keine Zustimmung im
Bundesrat für Novelle des
Onlinezugangsgesetzes Das
„Gesetz zur Änderung des
Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer
Vorschriften zur Digitalisierung der
Verwaltung“ blieb im Bundesrat ohne die
notwendige Mehrheit von 35 Stimmen, ebenso
wie ein Antrag auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses.
Digitale
Kommunikation mit der Verwaltung
Ziel des Gesetzes ist es,
behördliche Verwaltungsleistungen auch
digital über Verwaltungsportale anzubieten.
Es schafft Strukturen für eine verbesserte
Zusammenarbeit von Bund und Ländern und soll
eine einfache, moderne und digitale
Verfahrensabwicklung im übergreifenden
Portalverbund ermöglichen. Grundlage für die
Kommunikation mit der Verwaltung ist die
BundID - ein zentrales digitales
Bürgerkonto- in Verbindung mit der
Online-Ausweisfunktion des Personalausweises
(eID) zur Identifikation.
Außerdem soll ein schriftformersetzendes
qualifiziertes elektronisches Siegel und
eine Regelung zu Digital-Only für
Unternehmensleistungen eingeführt werden.
Vermittlungsverfahren möglich Nachdem der
Bundesrat dem Gesetz nicht zugestimmt hat,
haben nun Bundestag und Bundesregierung die
Möglichkeit den Vermittlungsausschuss
einzuberufen. Feste Fristen gibt es dafür
nicht.
|
|
|
|