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Besserer Schutz von Kindern
vor Gewalt: Kommission veröffentlicht Empfehlungen
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Brüssel, 23.
April 2024 - Die Europäische Kommission will die Systeme
zum Schutz von Kindern vor Gewalt stärken. Sie hat dafür
heute eine Empfehlung angenommen,
entsprechend ihrer Verpflichtung im Rahmen der
EU-Kinderrechtsstrategie. Behörden auf allen
Regierungsebenen und die Zivilgesellschaft in allen
Sektoren müssen zusammenarbeiten, um Kinder kohärent und
systematisch vor allen Formen von Gewalt zu schützen.
Dubravka Šuica, Vizepräsidentin für Demokratie und
Demografie, sagte: „Gemeinsam müssen wir ein umfassendes
System der Unterstützung und des Einsatzes für ein
sicheres und selbstbestimmtes Umfeld für unsere Kinder
aufbauen. Die heutige Empfehlung ist ein Schritt auf dem
Weg zu einer Kultur der Nulltoleranz gegenüber Gewalt
gegen Kinder, den wir gemeinsam mit allen Akteuren und
den Kindern gehen.“
Die Empfehlung wird die Mitgliedstaaten bei der Stärkung
ihrer Kinderschutzsysteme unterstützen.
Gewalt gegen Kinder bleibt große Herausforderung
Die EU ist die Heimat von 80 Millionen Kindern. Gewalt
gegen Kinder ist sowohl innerhalb als auch außerhalb der
EU nach wie vor eine große Herausforderung. 13 Prozent
bis 29 Prozent der 15-jährigen Schülerinnen und Schüler
geben an, häufig gemobbt zu werden.
Bis zu 13,7 Prozent der erwachsenen Frauen gaben an, in
ihrer Kindheit sexuelle Gewalt erlebt zu haben, und
dieser Anteil könnte sogar noch höher sein. Das Handeln
oder Nichthandeln von Regierungen hat größere
Auswirkungen auf Kinder als auf jede andere Gruppe der
Gesellschaft. Der Schutz von Kindern ist sowohl ein
moralisches als auch ein rechtliches Gebot. Er ist auch
eine langfristige strategische Investition in unsere
Gesellschaft.
Schlüsselelemente der Empfehlung:
- Kinder in den Mittelpunkt integrierter
Kinderschutzsysteme stellen, die Schutzsysteme an die
Bedürfnisse der Kinder anpassen und Kinder in
Entscheidungen, die sie betreffen, einbeziehen.
- Mitgliedstaaten bei der Anpassung ihrer Systeme zum
Schutz jedes Kindes vor jeglicher Form von Gewalt mit
Hilfe von EU-Instrumenten wie Gesetzgebung, Politik oder
Finanzierung unterstützen. Dies beginnt damit
Diskriminierung zu verhindern und zu bekämpfen, gezielt
Unterstützung bereitzustellen und eine gesellschaftliche
Kultur zu fördern, die Gewalt gegen Kinder ausschließt.
- Einen allgemeinen Rahmen für integrierte
Kinderschutzsysteme schaffen. Die Mitgliedstaaten sind
aufgefordert, nationale Pläne zur Beendigung der Gewalt
gegen Kinder zu erstellen, die EU- und nationalen
Rechtsvorschriften zum Kinderschutz wirksam umzusetzen,
Koordinierungsstrukturen einzurichten, die personellen
und finanziellen Ressourcen zu stärken und die
Datenerfassung zu verbessern.
- Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Sektoren
und zuständigen Behörden durch die Ausbildung von
Fachkräften verbessern, beginnend auf lokaler Ebene.
Umfassende und koordinierte Unterstützungsmaßnahmen in
Fällen von Gewalt gegen Kinder einführen, von der
Prävention und Früherkennung bis zur Berichterstattung
und sektorübergreifenden Unterstützung.
- Reaktion auf die Sicherheitsbedürfnisse von Kindern
online und offline durch Verbesserung der digitalen
Kompetenz von Kindern, Förderung der sicheren Nutzung
digitaler Technologien und Schulung von Familien und
Betreuern.
- Schutz der Integrität und der psychischen Gesundheit
von Kindern, Verhinderung und Bekämpfung von
(Cyber-)Mobbing indem die Mitgliedstaaten ermutigt
werden, nationale Strategien für psychische Gesundheit zu
entwickeln, wobei Kinder die vorrangige Zielgruppe sind.
- Bessere Nutzung der bestehenden EU-Instrumente, um
Kinderschutzsysteme zu stärken: Gesetze, Strategien,
finanzielle Unterstützung, wie im Anhang der Mitteilung
aufgeführt.
- Die Mitgliedstaaten auffordern, in ihrem
außenpolitischen Handeln einen integrierten Ansatz zum
Schutz von Kindern zu verfolgen, wie z. B. die
Abschaffung der Kinderarbeit, den Schutz von Kindern in
bewaffneten Konflikten und den Schutz von Kindern vor dem
Klimawandel und Umweltgefahren.
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„Recht auf Reparatur“ |
TÜV-Verband: Zustimmung des
EU-Parlaments wichtiger Schritt.
Brüssel/Berlin, 23. April 2024 - Wegwerfkultur beenden
und verantwortungsvolleren Umgang mit Ressourcen fördern.
Unabhängige Prüfstellen können mit Zertifizierungen von
Reparaturwerkstätten Beitrag zur Umsetzung leisten.
5. Februar 2024 - Das Europäische Parlament und der Rat haben sich auf
die von der EU-Kommission vorgeschlagenen neue Regeln für das Recht
auf Reparatur geeinigt. EU-Justizkommissar Didier Reynders begrüßte
die politische Einigung: „Die Verbraucherinnen und Verbraucher
wollen eine aktive Rolle übernehmen und zu einer grüneren Umwelt
beitragen. Die Kommission hat auf diesen Wunsch gehört. Unnötiger
Abfall und eine unnötige Verschwendung wertvoller Ressourcen lassen
sich unter anderem dadurch vermeiden, dass Waren repariert statt
automatisch durch neue ersetzt werden.
Wir wollen den
Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, sich von der
Wegwerfmentalität zu verabschieden, die für unseren Planeten so
schädlich ist. Die neue Richtlinie wird die Reparatur einfacher,
leichter zugänglich und erschwinglicher machen. Sie wird auch ein
wichtiges Signal an die Unternehmen senden, dass sich nachhaltige
Geschäftsmodelle und Investitionen in Reparaturen auszahlen.“
Das Europäische Parlament und der
Rat müssen den Text, auf den sie sich politisch geeinigt haben, nun
noch förmlich verabschieden. Das ist am 23. April umgesetzt
worden. Sobald dies geschehen ist, wird die
Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und
tritt 20 Tage später in Kraft.
Neue Vorschriften zugunsten von Reparaturen Wenn die
gesetzliche Gewährleistung abgelaufen ist, sollen Verbraucherinnen
und Verbraucher eine einfachere und kostengünstigere Reparatur von
Defekten bei allen Geräten verlangen können, die technisch
reparierbar sein müssen (etwa Tablets, Smartphones, aber auch
Waschmaschinen, Geschirrspüler usw.). Die Hersteller werden
verpflichtet, öffentlich Angaben über ihre Reparaturleistungen zu
machen und dabei insbesondere auch anzugeben, wieviel die gängigsten
Reparaturen ungefähr kosten werden.
Praktische
Maßnahmen zugunsten von Reparaturen Mit den vereinbarten
Vorschriften werden die Mitgliedstaaten außerdem verpflichtet,
Reparaturen mit weiteren Maßnahmen zu fördern, z. B.
mit Reparaturgutscheinen oder Reparaturfonds. Solche Maßnahmen
können mit EU-Mitteln gefördert werden – auch das ist in einigen
Mitgliedstaaten bereits der Fall. Neu ist darüber hinaus die
Einrichtung einer europäischen Reparaturplattform, die es
Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern soll, über einfach zu
bedienende Suchwerkzeuge passende Reparaturwerkstätten zu
finden. Über die Plattform werden Reparaturwerkstätten, oft kleine
und mittlere Unternehmen, ihre Dienstleistungen anbieten können.
Das EU-Parlament hat am 23. April 2024
das „Recht auf Reparatur“ beschlossen.
Johannes Kröhnert, Leiter Büro Brüssel des TÜV-Verbands,
sagt dazu: „Das Recht auf Reparatur ist ein Wegbereiter
für die europäische Kreislaufwirtschaft. Die
Verpflichtung der Hersteller, Reparaturen zu ermöglichen,
ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer
nachhaltigen Konsumgesellschaft. Verbraucher:innen müssen
in Zukunft defekte Produkte nicht mehr zwangsläufig
ersetzen, sondern können diese reparieren lassen – auch
bei herstellerunabhängigen Reparaturwerkstätten. So kann
die lineare Wirtschaft beendet und ein
verantwortungsvoller Umgang mit unseren Ressourcen
geschaffen werden. Die Lebensdauer der Produkte wird
verlängert, erhebliche Mengen an Abfall werden vermieden
und die Abhängigkeit von ausländischen Rohstoffen wird
reduziert.“
„Ortsnahe und bezahlbare Reparaturen von Haushaltsgeräten
und Alltagsprodukten werden jetzt grundsätzlich möglich.
Durch die Einführung einer Gewährleistung, die bis zu
einem Jahr nach der Reparatur gilt, können
Verbraucher:innen darauf vertrauen, dass die Reparatur
ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Unter die neuen
Regelungen fällt „weiße Ware“ wie Kühlschränke oder
Geschirrspüler, Hardware wie Smartphones, Tablets oder
Computer, aber auch Verkehrsmittel wie Fahrräder. Um
einen umfassenderen Beitrag zu leisten, spricht sich der
TÜV-Verband dafür aus, das Recht auf Reparatur
perspektivisch auf weitere Produkte auszudehnen.“
„Freie Werkstätten können ihre Qualität und
Reparaturkompetenz durch eine Zertifizierung von
unabhängigen Stellen nachweisen. Das bietet den
Verbraucher:innen eine wertvolle Orientierungshilfe bei
der Auswahl einer Werkstatt. Unabhängige Prüfstellen
können durch die Zertifizierung von Reparaturwerkstätten
Vertrauen schaffen. Damit leisten sie einen wichtigen
Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung des Rechts auf
Reparatur.“
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Lobby-Einfluss auf EU-Gesetzgebung: Prüfer
stellen einen Mangel an Transparenz fest |
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Immer mehr Lobbyisten tragen sich ins
EU-Transparenz-Register ein.
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Spontane Treffen und die meisten EU-Mitarbeiter sind
jedoch nach wie vor von den Transparenzvorschriften
ausgenommen.
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Die Prüfer sehen das Risiko, dass die Finanzquellen von
Nichtregierungsorganisationen (NGO) im Dunkeln bleiben.
Copyright: EuRH Lobbyisten können noch immer von der
Öffentlichkeit unbemerkt auf die EU-Gesetzgeber Einfluss
nehmen.
Sonderbericht
Luxemburg, 17. April 2024 - Das geht aus einem Bericht
des Europäischen Rechnungshofs hervor. Demzufolge hat das
EU-Transparenz-Register zwar positive Aspekte. So könnten
sich Bürgerinnen und Bürger anhand der Angaben über
Lobbyisten, die mit der Europäischen Kommission, dem
EU-Parlament und dem Rat im Austausch stehen, über den
potenziellen Lobby-Einfluss informieren. Das Register
habe aber auch Schwächen und sei lückenhaft, was die
Transparenz der Lobbyaktivitäten in den drei größten
EU-Institutionen einschränke. Außerdem könnten Lobbyisten
die Registrierung für bestimmte Formen der Einflussnahme
völlig umgehen.
Bewertung des durch die IIV 2021 geschaffenen Rahmens
unter Zugrundelegung der OECD-Grundsätze
Lobbying ist ein wichtiges demokratisches Instrument, das
es Organisationen und Einzelpersonen ermöglicht, einen
Beitrag zur Politikgestaltung und Entscheidungsfindung zu
leisten. Allerdings kann Lobbying ohne
Transparenzmechanismen zu unzulässiger Einflussnahme, zu
unlauterem Wettbewerb oder sogar zu Korruption führen.
Jede EU-Institution hat daher ihre eigenen
Ethik-Vorschriften, um solchen Grenzüberschreitungen
vorzubeugen. Ferner haben die EU-Kommission, das
Europäische Parlament und der Rat eine Vereinbarung über
das sogenannte Transparenz-Register geschlossen, das
einen zentralen Zugang für Lobbyisten bietet, die auf die
Politikgestaltung und Entscheidungsprozesse der EU
Einfluss nehmen möchten.
2021 einigten sich die genannten Institutionen darauf,
die Eintragung der Lobbyisten im Register zur
Vorbedingung für bestimmte Tätigkeiten zu machen
("Konditionalitätsgrundsatz"). "Das
EU-Transparenz-Register darf nicht zu einem Papiertiger
werden", so Jorg Kristijan Petrovič, das für die Prüfung
zuständige Mitglied des Rechnungshofs. "Es enthält zwar
nützliche Informationen über Lobbying, hat aber nicht die
gewünschte Schlagkraft. Oft findet der Austausch zwischen
Lobbyisten und EU-Gesetzgebern fernab der öffentlichen
Wahrnehmung statt, was der Transparenz schadet und sich
negativ auf das Vertrauen der Öffentlichkeit auswirkt."
Die Interinstitutionelle Vereinbarung von 2021 stehe in
weiten Zügen im Einklang mit den internationalen
Grundsätzen für Transparenz und Integrität bei der
Lobbyarbeit, so die EU-Prüfer. Es gebe jedoch keine
Mindestanforderungen für die Umsetzung. Stattdessen werde
den Institutionen Spielraum gelassen – zum Beispiel bei
der Festlegung, für welche Lobbytätigkeiten eine
Registrierung erforderlich ist oder wie im einzelnen
Lobbyisten mit den Mitgliedern und den Mitarbeitern der
Institutionen interagieren können. Nur für bestimmte
Zusammenkünfte und Aktivitäten (z. B. die Teilnahme an
Anhörungen und Expertengruppen) sei eine Registrierung
zwingend erforderlich.
So sei eine NGO, die in den sogenannten Katargate-Skandal
verwickelt gewesen sei, im Juni 2022 an der Ausrichtung
einer Konferenz im Parlament beteiligt gewesen, obwohl
sie nicht im Register eingetragen war. Zugleich stünden
den Institutionen nur wenige Druckmittel zur Verfügung,
um dafür zu sorgen, dass Lobbyisten die für die
Registrierung und die Angabe von Informationen geltenden
Anforderungen einhalten. Zwischen 2019 und 2022 seien
durchschnittlich jedes Jahr fast 1 000 Lobbyisten aus
formalen Gründen aus dem Register gestrichen worden, aber
nur sechs infolge von Ermittlungen.
Die Prüfer kritisieren, dass Lobbyisten sich nur für
Treffen mit den ranghöchsten Mitarbeitern der
EU-Institutionen registrieren müssen und auch nur im
Voraus geplante Termine berücksichtigt werden. Spontane
Treffen und Telefongespräche sowie E-Mail-Verkehr müssten
nicht formell festgehalten werden, und für Treffen mit
Mitarbeitern unterhalb der Ebene eines Generaldirektors
(also faktisch mit fast allen Mitarbeitern) benötigten
Lobbyisten keine Registrierung. Zwar bemühten sich die
Institutionen, die Transparenz zu verbessern und die
Registrierung zu fördern. So würden mehr Informationen
über Treffen und Aktivitäten mit registrierten Lobbyisten
veröffentlicht.
Allerdings geschehe dies nicht systematisch. Auch sollte
nach Ansicht der Prüfer die Kontrolle der von den
Lobbyisten eingetragenen Daten weiter verstärkt werden.
Sie verweisen dabei insbesondere auf das Risiko, dass von
Dritten finanzierte NGO ihre Finanzquellen verschleiern,
indem sie offiziell angeben, nur ihre eigenen Interessen
oder die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder zu
vertreten. Dies werde von einem Drittel der registrierten
NGO angegeben. Schließlich enthalte die Website des
Registers nicht genügend Informationen über die
wichtigsten Aspekte der Lobbyaktivitäten, um eine
öffentliche Kontrolle zu ermöglichen; sie sollte außerdem
nutzerfreundlicher gestaltet werden.
Seit Einrichtung des Transparenz-Registers hat die Zahl der registrierten
Lobbyisten deutlich zugenommen: Von etwa 5 500 im Jahr
2012 auf rund 12 500 im Jahr 2024. Das Register ist
freiwilliger Natur und beruht auf einer
Interinstitutionellen Vereinbarung, die keinen
Gesetzescharakter hat. Daher können auf dieser Grundlage
keine Strafen verhängt werden – im Gegensatz zu einigen
Lobbyvorschriften in EU-Ländern, die für einen größeren
Mitarbeiterkreis gelten. Im Dezember 2022 wurden Vorwürfe
laut, Katar habe ehemalige und aktuelle Mitglieder des
Europäischen Parlaments unrechtmäßig beeinflusst – oder
sogar bestochen – um außenpolitische Ziele zu erreichen
("Katargate").
Seitdem hat das Parlament mehrere Beschlüsse zur
Anwendung des Registers verabschiedet. Die Prüfung, deren
Schwerpunkt auf den Zeitraum 2019–2022 liegt, ist vor
Annahme der Beschlüsse angelaufen, berücksichtigt diese
aber. Der
Europäische Bürgerbeauftragte stellte kürzlich
Missstände bei der Verwaltungstätigkeit des von den drei
Institutionen gemeinsam wahrgenommenen Sekretariats des
Registers fest, das Beschwerden nicht entsprechend
nachgegangen war.
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Für Photovoltaik „made in Europe“: EU unterstützt
Industrie mit neuer Solar-Charta |
Brüssel, 16.
April 2024 - Am Rande des informellen Treffens der für
Energiepolitik zuständigen Ministerinnen und Minister hat
die Europäische Kommission mit 23 EU-Staaten und
Vertretern der europäischen Photovoltaik-Industrie eine
europäische Solarcharta unterzeichnet. Sie soll die
Produktion von Solarmodulen in Europa unterstützen.
EU-Energiekommissarin Kadri Simson sagte: „Die
Photovoltaikbranche ist der Schlüssel zum Erreichen
unserer Energie-, Klima- und Wettbewerbsziele. Wir müssen
dafür sorgen, dass die Solarindustrie für Europas
zukünftigen, auf erneuerbare Energien ausgerichteten
Energiemix stark bleibt.“
Da die EU nach wie vor in hohem Maße von der Einfuhr von
Solarmodulen abhängig ist, enthält die Charta eine Reihe
von freiwilligen Verpflichtungen zur Unterstützung der
Photovoltaikbranche in der EU. Dazu gehören die Umsetzung
neuer EU-Bestimmungen für Auktionen für erneuerbare
Energien und das öffentliche Beschaffungswesen, die
darauf abzielen, hohe Nachhaltigkeits-, Innovations- und
Cybersicherheitsstandards zu gewährleisten.
Zudem soll der Zugang zu verfügbaren EU-Mitteln im Rahmen
Aufbau- und Resilienzfazilität, des Innovationsfonds und
Horizon Europe verbessert werden. Ein Jahr nach der
Unterzeichnung der Charta wird die Kommission die
Umsetzung der eingegangenen Verpflichtungen überprüfen.
Hintergrund: Unterstützung der Solarindustrie in der EU
Die Europäische Solar-Charta ist der jüngste Schritt in
den Maßnahmen der Kommission zur Unterstützung der
Solarpanelherstellung in Europa.
Die Kommission hat bereits das
Netto-Null-Industrie-Gesetz auf
den Weg gebraucht, auf das sich Rat und Parlament bereits
vorläufig geeinigt haben, und die Europäische Allianz
der Photovoltaik-Industrie gegründet.
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Über 350 Plakatentwürfe zur Europawahl 2024 von
Studierenden in Deutschland |
Shortlist
veröffentlicht Europawahl: 203 Studierende aus 34
deutschen Hochschulen und Universitäten mit
Designstudiengängen haben über 350 Entwürfe für die
bundesweite Plakatkampagne „Erste Wahl“ eingereicht.
Die Plakate der Shortlist und Informationen zum
Wettbewerb
Brüssel, 15. April 2024 - Eine Jury aus Vertretern der
EU-Institutionen, Design-Experten und Jugendvertretern
hat die drei besten Designs ausgewählt, die in den sechs
Wochen vor der Wahl an Bahnhöfen in ganz Deutschland
präsentiert werden. Die Shortlist der Jury mit 35
Entwürfen wird heute veröffentlicht. Die drei Gewinner
werden am 25. April 2024 im Europäischen Haus in Berlin
bei der Preisverleihung bekannt gegeben. Ihre Plakate
werden vom 26. April bis 10. Juni 2024 in Bahnhöfen im
ganzen Bundesgebiet junge Menschen ab 16 Jahren aufrufen,
am 9. Juni ihre Stimme abzugeben.
Barbara Gessler, Vertreterin der EU-Kommission in
Deutschland, sagte „Ich freue mich, dass so viele junge
kreative Menschen an unserer Kampagne „Erste Wahl“
teilgenommen haben und bedanke mich bei allen für ihr
Engagement für Europa. Am Sonntag, den 9. Juni 2024 ist
Europawahl. Es ist das erste Mal, dass in Deutschland
junge Menschen ab 16 Jahren wählen können. Es ist
wichtig, sie darauf aufmerksam machen, dass sie Europa
mitgestalten können und ihre Stimme zählt.“
Georg Pfeifer, Leiter des Verbindungsbüros des
Europäischen Parlaments in Deutschland: „Ich bin
begeistert von der kreativen und kommunikativen Qualität
und der Vielfältigkeit der Plakate. Wir möchten damit
alle jungen Menschen und insbesondere die vielen
Erstwählerinnen und Erstwähler eindringlich auffordern,
am 9. Juni wählen zu gehen. Denn wenn - und nur wenn -
Ihr Euch massiv beteiligt, bekommt Ihr auch die EU, die
Ihr Euch wünscht.“ Veröffentlichung und Preisverleihung
Die Gewinner werden auf der Preisverleihung am 25. April
2024 im Europäischen Haus (Unter den Linden 78, 10117
Berlin) bekannt gegeben.
Barbara Gessler, Vertreterin der Europäischen Kommission
in Deutschland, und Georg Pfeifer, Leiter des
Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments in
Deutschland, eröffnen die Veranstaltung um 17 Uhr.
Medienvertreterinnen und Medienvertreter sind herzlich
eingeladen, daran teilzunehmen. Um Anmeldung wird bis zum
24. April unter COMM-REP-BER-PRESSE@ec.europa.eu gebeten.
Die Plakate der drei Gewinner werden ab dem 26. April
2024 in ganz Deutschland an Bahnhöfen und in Zügen der
Deutschen Bahn gezeigt und auf Social Media vorgestellt.
Bei der Europawahl 2024 am 9. Juni dürfen in
Deutschland erstmals die 16jährigen wählen.
Deshalb haben die Vertretung der Europäischen Kommission
und Verbindungsbüro des Europäischen Parlaments in
Deutschland die landesweite Plakatkampagne initiiert, die
sich direkt an Erstwählende (16-21 Jahre) richtet. Das
Ziel: informieren, Diskussion anregen und die
Erstwählenden motivieren, ihre wichtige demokratische
Rolle in der EU wahrzunehmen und wählen zu gehen.
Teilnahmeberechtigt waren alle Studierenden einer
Hochschule bzw. Universität mit Designstudiengängen in
Deutschland. Sie konnten ihre Plakate als Gruppen oder
auch in Einzelarbeit gestalten.
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Von der Leyen ruft alle Parteien zu
größtmöglicher Zurückhaltung auf |
Nach Angriff Irans auf Israel:
Die Staats- und Regierungschefs der G7 haben den Angriff
Irans auf Israel aufs Schärfste verurteilt.
Brüssel, 14. April 2024 -
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte
am Sonntag: „Einen direkten iranischen Angriff in dieser
Art und Weise gegen Israel hat es nie zuvor gegeben.
Heute haben wir, die Staats- und Regierungschefs der G7,
diesen Angriff auf das Schärfste verurteilt. Im Rahmen
der G7 haben wir Israel unsere Unterstützung zugesichert
und bekräftigen, dass wir weiter entschlossen für seine
Sicherheit einstehen. Das Vorgehen Irans birgt das Risiko
einer unkontrollierbaren Eskalation in der Region. Dazu
darf es nicht kommen. Wir werden uns weiter bemühen, die
Situation zu stabilisieren.“
Der Hohe Beauftragte der EU für Außen- und
Sicherheitspolitik Josep Borrell hat für Dienstag ein
außerordentliches Treffen der Außenministerinnen und
Außenminister der EU (per Videokonferenz) einberufen. Die
Kommissionspräsidentin erklärte weiter: „Wir fordern den
Iran und seine Unterstützer auf, die Angriffe vollständig
einzustellen. Alle Parteien sollten jetzt größtmögliche
Zurückhaltung üben.“ Von der Leyen drängt auf sofortigen
Waffenstillstand und kündigt Beratung über Sanktionen
gegen Iran an „Zugleich werden wir unsere Zusammenarbeit
verstärken, um die Krise im Gazastreifen so schnell wie
möglich zu beenden“, erklärte von der Leyen.
„Dazu gehören ein sofortiger Waffenstillstand und die
sofortige Freilassung von Geiseln durch die Hamas. Und
dazu gehört zusätzliche humanitäre Hilfe für notleidende
Palästinenserinnen und Palästinenser. Mit dem Blick nach
vorne werden wir über zusätzliche Sanktionen beraten,
insbesondere, was die Drohnen- und Raketenprogramme des
Irans angeht.“
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Asyl- und Migrationspaket beschlossen |
Eine
europäische Lösung für eine europäische Herausforderung
Brüssel, 11. April 2024 - Das Europäische Parlament hat
gestern grünes Licht für das neue Migrations- und
Asylpaket gegeben. Kommissionspräsidentin Ursula von der
Leyen sprach von einem historischen Tag. Nach der
positiven Abstimmung betonte die Kommissionspräsidentin
in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit
Parlamentspräsidentin Roberta Metsola und dem belgischen
Premierminister Alexander De Croo: „Migration ist eine
europäische Herausforderung, die einer europäischen
Lösung bedarf. Eine, die wirksam ist und sowohl fair als
auch entschlossen. Und genau das wird mit dem Migrations-
und Asylpaket erreicht.“
Nach dem Votum im Europäischen Parlament muss der Rat das
Paket noch formal annehmen. Die politische Einigung von
Rat und Parlament erfolgte bereits im Dezember letzten
Jahres. Kommissionspräsidentin von der Leyen erklärte
weiter: „Das Paket wird für alle Europäerinnen und
Europäer wirklich etwas bewirken. Erstens, sicherere
europäische Grenzen. Genau wissen, wer über unsere
Grenzen kommt, indem alle registriert und einem Screening
unterzogen werden, während durch eine unabhängige
Überwachung zugleich der Schutz der Grundrechte
sichergestellt wird.
Zweitens schnellere, effizientere Asyl- und
Rückkehrverfahren. Das heißt, dass jene, die kein Recht
auf Asyl haben, nicht in die Europäische Union einreisen
dürfen, während jene, die vor Krieg oder Verfolgung
fliehen, darauf zählen können, dass sie den Schutz
erhalten, den sie brauchen. Das Paket schafft das
richtige Gleichgewicht zwischen strengeren Regeln gegen
einen Missbrauch des Systems und Hilfe für die
Schutzbedürftigen.
Und drittens mehr Solidarität mit den Mitgliedstaaten an
unseren Außengrenzen. Denn auf ihnen lastet der Druck
durch irreguläre Migration. Also werden sich alle
Mitgliedstaaten an dieser Solidarität beteiligen – aber
sie können entscheiden, wie sie dies am besten leisten.
Zugleich dürfen wir Sekundärmigration innerhalb der
Europäischen Union nicht zulassen.
Die neuen Vorschriften sehen eine engere Zusammenarbeit
zwischen den Mitgliedstaaten vor, um Sekundärmigration zu
stoppen.“
Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern ausbauen
Die Kommissionspräsidentin verwies auf weitere notwendige
Maßnahmen: „Mit dem Paket haben wir nun den Rechtsrahmen,
den wir brauchen. Das ist der eine Pfeiler. Der zweite
Pfeiler ist unsere operative Unterstützung für die
Mitgliedstaaten. Wir werden ihnen weiterhin passgenaue
Lösungen bringen für das Grenzmanagement, für den Kampf
gegen Schleuser und für die Rückkehr. Und wir werden
weiterhin auf Krisen reagieren, von Lampedusa bis zur
finnischen Grenze, von den Kanarischen Inseln bis nach
Zypern. Parallel dazu werden wir unsere Zusammenarbeit
mit globalen Partnern weiter vorantreiben und
Partnerschaften mit Herkunfts- und Transitländern
aufbauen, damit wir die eigentlichen Ursachen der
Migration gemeinsam angehen können. Dieses Engagement ist
zu einer wichtigen Säule unserer Arbeit geworden. Und es
ist erfolgreich.“
Von der Leyen dankte allen Beteiligten für ihre Arbeit: „Dies ist ein
gewaltiger Erfolg für Europa. Und diese großartige
Leistung beruht auf der herausragenden Arbeit von so
vielen. Deswegen gilt mein Dank zuallererst Vizepräsident
Schinas und Kommissarin Johansson für Ihre wunderbare und
unermüdliche Arbeit. Sie und Ihre Teams haben so viele
Jahre so hart gearbeitet, um diesen Tag möglich zu
machen.“
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Kommission genehmigt 2,2 Mrd.
Euro deutsche Beihilfen zur Förderung der
Dekarbonisierung industrieller Prozesse
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Brüssel, 10. April 2024 -
Die Europäische Kommission hat
eine mit 2,2 Milliarden Euro ausgestattete deutsche
Beihilferegelung genehmigt. Sie soll die Investitionen in
die Dekarbonisierung industrieller
Produktionsprozesse fördern, um den Übergang zu einer
klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan
zum Grünen Deal zu unterstützen.
Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin, zuständig
für Wettbewerbspolitik sagte dazu: „Dies wird dazu
beitragen, den grünen Wandel zu beschleunigen. Die
Maßnahmen wird Deutschland auch dabei unterstützen, im
Einklang mit dem REPowerEU-Plan seine Abhängigkeit von
importierten fossilen Brennstoffen schneller zu
verringern, und gleichzeitig sicherstellen, dass etwaige
Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum beschränkt
bleiben.“
Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der
Kommission am 9. März
2023 angenommenen und am 20. November
2023 geänderten Befristeten
Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des
Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu
fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels
und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen
Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.
Die deutsche Beihilfemaßnahme Deutschland hat auf der
Grundlage des Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung
und zur Gestaltung des Wandels eine mit 2,2 Milliarden
Euro ausgestattete Regelung bei der Kommission
angemeldet, mit der i) Investitionen in die
Elektrifizierung industrieller Prozesse und
ii) Investitionen zur Ersetzung fossiler Brennstoffe
durch erneuerbaren Wasserstoff oder durch aus
erneuerbarem Wasserstoff gewonnene Brennstoffe gefördert
werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen
Wirtschaft zu unterstützen.
Die Beihilfen im Rahmen dieser Maßnahme sollen in Form
von direkten Zuschüssen gewährt werden. Die Maßnahme wird
Industrieunternehmen in Deutschland offenstehen, die
fossile Brennstoffe als Energiequelle oder Rohstoff für
ihre Produktionsprozesse nutzen. Förderfähig sind
Vorhaben, die zu einer Verringerung der
Treibhausgasemissionen aus Produktionsprozessen um
mindestens 40 Prozent gegenüber dem aktuellen Stand
führen. Unternehmen kommen nur dann für eine Förderung
infrage, wenn sie entweder ihre Produktionsprozesse
elektrifizieren oder von fossilen Brennstoffen auf
erneuerbaren Wasserstoff oder aus erneuerbarem
Wasserstoff gewonnene Brennstoffe umsteigen.
Die Kommission hat festgestellt, dass die von Deutschland
angemeldete Regelung die im Befristeten Rahmen zur
Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels
festgelegten Voraussetzungen erfüllt. So dürfen die
Beihilfen i) höchstens 200 Millionen Euro je Empfänger
betragen und müssen ii) spätestens am 31. Dezember 2025
gewährt werden. Darüber hinaus wird die Gewährung der
Beihilfen an Bedingungen geknüpft sein, um zu
gewährleisten, dass tatsächlich Emissionseinsparungen
erzielt und übermäßige Wettbewerbsverzerrungen vermieden
werden.
Bei Investitionen im Zusammenhang mit Tätigkeiten, die
unter das EU-Emissionshandelssystem („EHS“)
fallen, müssen die Emissionen unter die zum Zeitpunkt der
Gewährung der Beihilfe geltenden einschlägigen
EHS-Benchmarkwerte gesenkt werden. Auch dürfen die
Beihilfeempfänger ihre Produktionskapazität nicht um mehr
als 2 Prozent erhöhen.
Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass die
deutsche Regelung erforderlich, geeignet und angemessen
ist, um den grünen Wandel zu beschleunigen und die
Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige zu erleichtern,
die für die Umsetzung des REPowerEU-Plans und des Industrieplans
zum Grünen Deal von Bedeutung sind, und daher mit
Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV und den im
Befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur
Gestaltung des Wandels festgelegten Voraussetzungen im
Einklang steht. Folglich hat die Kommission die Maßnahme
nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
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„Die EU – das bist du!“: Neues EU-Quiz und
Europawahl-Spots für Kinder |
Brüssel/Duisburg, 8. April 2024 - Die Vertretung der
Europäischen Kommission in Deutschland setzt auch in
diesem Jahr die Kooperation mit Radio TEDDY – „Das
Familienradio für den ganzen Tag!“ fort. Von heute bis
zum 7. Juni wird täglich von Montag bis Freitag
nachmittags ein unterhaltsames und lehrreiches EU-Quiz
ausgestrahlt, das sowohl junge als auch erwachsene
Hörerinnen und Hörer herausfordert. Ziel dieser
Initiative ist es, Kindern und Familien die Vielfalt und
die Bedeutung der Europäischen Union näherzubringen.
„Die EU – das bist du! Das ist unser Motto",
sagte Barbara Gessler, Vertreterin der Europäischen
Kommission in Deutschland. „Damit möchten wir zeigen,
dass die EU nicht abstrakt ist, sondern ein Teil des
Alltags und der Lebenswelt unserer jungen Generation.“
Während des Quiz haben die jungen Zuhörerinnen und
Zuhörer die Möglichkeit, bei Radio TEDDY anzurufen und
ihr Wissen über die EU unter Beweis zu stellen. Die
Gewinner erhalten Überraschungspakete mit Brettspielen,
EU-Hoodies und weiteren Gadgets mit Europabezug sowie
Infomaterial für Kinder.
Europawahlspots für Kinder
Ab Mai wird das Quiz durch kurze Werbespots zur
Europawahl sowie durch kurze Interviews über die EU mit
der Pressesprecherin der Kommissionsvertretung, Birgit
Schmeitzner, begleitet. „Im Juni 2024 ist Europawahl, und
diesmal können auch Jugendliche ab 16 Jahren wählen
gehen. Es ist also umso wichtiger, mit Kindern und
Jugendlichen über Europa zu sprechen und sie für die
Bedeutung ihrer Stimme in Europa zu sensibilisieren“,
fügte Barbara Gessler hinzu.
Die Partnerschaft mit Radio TEDDY umfasst auch eine
EU-Aktionswebseite, auf der ein zusätzliches Online-Quiz
angeboten wird. Teilnehmende, die die Fragen korrekt
beantworten, haben die Chance, einen Gutschein im Wert
von 1000 Euro für eine Reise nach Brüssel zu gewinnen.
Auch ein EU-Song „Die EU, das bist du“, wird auf der
Aktionswebseite und on air zu hören sein, um die
Botschaft der Zusammengehörigkeit und Vielfalt Europas zu
unterstreichen.
Im vergangenen Jahr hat die Vertretung der Europäischen
Kommission in Deutschland an der "Radio TEDDY on
Tour"-Initiative teilgenommen und war zusammen mit dem
Familienradio mit einem EU-Informationstand bei elf
Kinder- und Familienevents in ganz Deutschland vertreten.
Unter dem Motto "Macht Spaß! Macht schlau!" bietet Radio
TEDDY ein breites Programm mit kindgerechter Musik,
Hörspielen und Unterhaltung.
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