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Archiv Januar - Juni 2024
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Was tut die Bundesregierung für den
Verbraucherschutz? |
Renten steigen zum 1. Juli um 4,57
Prozent
Berlin, 20.
März 2024 - Die
Bundesregierung hat sich ambitionierte Ziele
für den Verbraucherschutz gestellt. Vieles
wurde bereits umgesetzt, etwa die neue
Verbandsklage, das Deutschlandticket und die
Förderungen zum Heizungstausch und zum
klimafreundlichen Bauen. Anderes ist noch in
Arbeit. Aus Anlass des Weltverbrauchertages
am vergangenen Freitag, dem 15. März, finden
Sie hier einen Überblick.
→ mehr erfahren
• Neues
Organspende-Register online
Organspende – die wichtigsten Fragen und
Antworten Seit dem 18. März ist
das neue Organspende-Register online. Ein
guter Grund, sich mit diesem Thema zu
beschäftigen. Kann ich mir vorstellen,
Organe zu spenden? Gilt der bisherige
Organspendeausweis weiterhin? Und sind meine
Daten in dem neuen Register sicher?
• Deutsches
Baugewerbe
Den Wohnungsbau stabilisieren Zum
125. Jahrestag des Zentralverbands des
Deutschen Baugewerbes wirbt der
Bundeskanzler für mehr bezahlbaren Wohnraum.
„Wir investieren. Wir fördern. Und wir
machen Tempo“. Beispiele sind die
Kreditförderungen für Familien und
klimafreundlichen Neubau.
•
Wissenschaftliche Politikberatung
ExpertInnenrat „Gesundheit und Resilienz“
Wie können Gesundheitswesen und
Gesellschaft künftigen Gesundheitskrisen
bestmöglich begegnen? Mit dieser Frage
beschäftigt sich der ExpertInnenrat
„Gesundheit und Resilienz“ auf
wissenschaftlicher Basis. Er ist das
Nachfolgegremium des Corona-ExpertInnenrats.
•
Fußball-Europameisterschaft
Public Viewing bis in die Nacht möglich
Die Vorfreude auf die
Fußball-Europameisterschaft in Deutschland
ist groß. Public Viewing wird wieder möglich
sein, auch bei späteren Anstoßzeiten. Das
Bundeskabinett hat einer Verordnung
zugestimmt, die während der Wettkämpfe
Ausnahmen von den geltenden
Lärmschutz-Regeln zulässt.
• Gesetz
zum Abbau von Bürokratie Die
Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger
entlasten Die Bundesregierung will den
bürokratischen Aufwand verringern und damit
mehr unternehmerischen Freiraum schaffen
sowie uns alle von bürokratischen
Verpflichtungen entlasten. Dafür hat das
Kabinett das Bürokratieentlastungsgesetz auf
den Weg gebracht.
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• Beispiele
für Bürokratieabbau Von
Aufbewahrungsfristen bis Hotelmeldepflicht
→ mehr erfahren
•
Podcast „KanzlerKompakt“ Bürokratie
abbauen – Wirtschaft entlasten
→ mehr erfahren
•
Desinformation als Herausforderung in
Krisenzeiten Desinformation ist kein neues
Phänomen. Aber in den letzten Jahren hat sie
eine neue Dimension erreicht. Die
stellvertretende Regierungssprecherin,
Christiane Hoffmann, ist im HOPCAST zu Gast
und berichtet über ihre Erfahrungen mit dem
Thema.
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•
Initiative „Jahr der Nachricht“
Informationen auf einen Klick – alles
richtig und wahr? In Zeiten von
Desinformation und Deepfakes will die
Initiative „Jahr der Nachricht“ jungen
Menschen mehr Orientierung bieten. Das Ziel
des Projekts von #UseTheNews: Seriösen
Medien eine Plattform schaffen und den
kompetenten Umgang mit Nachrichten stärken.
→ mehr erfahren
•
Neue Serie „Das tut die EU für mich“
So schützt die EU Verbraucherinnen und
Verbraucher Was macht die EU eigentlich für
mich? Ob Finanzierung von Radwegen, strenge
Vorgaben für hohe Lebensmittelstandards oder
großzügige Rückgaberechte für Kundinnen und
Kunden – in der neuen Serie des
Bundespresseamtes „Das tut die EU für mich“
lernen Sie ganz konkrete Beispiele kennen.
Lesen Sie hier, in diesem ersten Beitrag,
was die EU im Bereich des digitalen
Verbraucherschutzes bereits umgesetzt oder
geplant hat.
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•
So erhalten Käuferinnen und Käufer sichere
Produkte in der EU
Das bietet die EU jungen Menschen
So stärkt die EU die Rechte von Frauen
EU-Programme für Auszubildende und junge
Berufstätige
•
PODCAST #Finanzisch: Was ist die
Arbeitnehmer-Sparzulage? Wie
funktioniert die Arbeitnehmer-Sparzulage?
Wer kann die staatliche Prämie nutzen und
vor allem wofür? Das erklärt das
Bundesfinanzministerium in der neuen Folge
von #Finanzisch.
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•
Service und Fakten
Renten steigen zum 1. Juli um 4,57
Prozent
Angebot für Frauen: Intensivgespräche zur
Altersvorsorge
Für faire Bedingungen bei der Fernwärme
Girokontenvergleich: Testseiten startet
Anfang April
Bundesnetzagentur erweitert Mobilfunk-Karte
Kosmetik-Artikel: Alle Inhaltsstoffe müssen
geprüft sein
Nahrungsergänzungsmittel: Worauf man achten
sollte
Wasser trinken im Schulalltag: Am 22. März
ist Weltwassertag
Video: CO2-neutrale Lebensmittel? Die Tricks
mit der Klima-Werbung
Genug Betrug: Augen auf beim Online-Kauf!
Wasser trinken im Schulalltag: Am
22. März ist Weltwassertag
•
Digitaler Verbraucherschutz:
BSI-Jahresrückblick Im
BSI-Jahresrückblick werden unter anderem
IT-Sicherheitsvorfälle und Trendthemen mit
Bedrohungspotenzial des vergangenen Jahres
2023 näher beleuchtet. So zählten Datenleaks
bei Unternehmen und öffentlichen
Einrichtungen sowie Phishing-Angriffe auf
Verbraucherinnen und Verbraucher zu den
häufigsten Bedrohungen.
→ mehr erfahren
Restschuldbefreiung – wirtschaftlicher
Neustart
Lebensmittel spenden: Ein Leitfaden für die
Weitergabe von Lebensmitteln
Versicherungsschutz in der gesetzlichen
Unfallversicherung (Informationsblatt)
•
Online-Vorträge für
Verbraucher Angebote der
Verbraucherzentralen Themenbeispiele:
Verbraucherinsolvenzen, Barrierefreiheit
zuhause, Smart Home
→ mehr erfahren
•
Angebote der Initiative
„Deutschland sicher im Netz“
•
Themenbeispiele:
Kurznachrichten und Soziale Netzwerke,
Pflegezeit finanziell planen
→ mehr erfahren
•
Angebote der Initiative
„Digital Kompass“ Themenbeispiele: Betrug am
Finanzmarkt, barrierefreie Infografik,
Digitale Gesundheit
→ mehr erfahren
•
Tipps für ein nachhaltiges
Osterfest Bunte Eier aus dem
Supermarkt: Darauf sollten Sie achten Eier
in der Osterzeit können einen bitteren
Beigeschmack haben. Millionen Hennen legen
für die Osterzeit Eier. Dabei werden die
Tiere nicht immer artgerecht gehalten. Warum
Sie bei den gefärbten Eiern aus dem
Supermarkt aufpassen sollten.
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So gelingt ein restefreies Osterfest
Osterbäckerei mit Kindern
Teure Süßigkeiten zu Ostern: Achtung vor
Preisaufschlägen
•
75 Jahre Grundgesetz
24.–26. Mai: Ein Fest für die Demokratie
Seit dem 23. Mai 1949 regelt das Grundgesetz
unser Zusammenleben. 75 Jahre Freiheit,
Frieden und Demokratie in Deutschland – eine
Erfolgsgeschichte. Aber sie ist keine
Selbstverständlichkeit. Daher wollen wir das
Grundgesetz feiern!
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Anmeldeportal geöffnet
•
20. Deutscher
IT-Sicherheitskongress Mit dem Start der
Anmeldung beginnt der Countdown für den 20.
Deutschen IT-Sicherheitskongress des
Bundesamtes für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI). Der Kongress
findet in diesem Jahr unter dem Motto
„Cybernation Deutschland: Kooperation
gewinnt“ wieder in digitaler Form statt.
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Verbraucherschutz aktuell und
gesetzliche Neuregelungen
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Gesetz für Erneuerbares Heizen
Berlin, 7. März 2024: Förderung
klimafreundlicher Heizungen gestartet
Bis spätestens Mitte 2028 sollen alle neuen
Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer
Energie betrieben werden. Der dafür
notwendige Heizungstausch wird staatlich
gefördert. Seit dem 27. Februar können
Eigenheimbesitzer dafür Anträge bei der KfW
stellen.
→ mehr erfahren
•
Im Kabinett beschlossen
Die wichtigsten Änderungen beim BAföG
Höhere Freibeträge, weniger Bürokratie:
Die BAföG-Reform soll Studierenden sowie
Schülerinnen und Schülern mehr Flexibilität
auf ihrem Weg zum Abschluss ermöglichen. Die
wichtigsten Neuerungen im Überblick.
•
Im Kabinett
beschlossen
Digitalisierung der Justiz – Weniger Papier,
mehr Flexibilität Die Justiz nimmt
die Digitalisierung weiter in den Blick: Die
elektronische Kommunikation soll leichter
werden. Alle Beteiligten in einem
Strafverfahren sollen davon profitieren.
•
Gleichstellung von Männern und Frauen
Was muss noch getan werden? Seit
75 Jahren sichert das Grundgesetz Männern
und Frauen gleiche Rechte. Wir blicken
zurück: Was ist seitdem geschehen? Und wir
schauen nach vorn: Was muss noch erreicht
werden? Ein Überblick.
•
Im Kabinett beschlossen
Berufsanerkennung stark gefragt
Die Anträge auf Anerkennung ausländischer
Berufsabschlüsse steigen – eine gute
Nachricht für Unternehmen, die Fachkräfte
suchen. Fast 80 Prozent der Anträge
entfielen auf das Gesundheitswesen.
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Rentenkürzungen – Nicht mit mir „Kürzungen
bei der Rente kommen für mich nicht in
Betracht. Für mich ist das eine Frage des
Anstands und des Respekts gegenüber
aktuellen Rentnerinnen und Rentnern und
gegenüber der jüngeren Generation“, so
Kanzler Scholz in der neuen Folge von
Kanzler kompakt.
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•
Gesetzliche Neuregelungen Was
ändert sich für Sie im März 2024?
Der März bringt Verbraucherinnen und
Verbrauchern etliche Verbesserungen. So
können Frauen künftig bis zum 75. Lebensjahr
an der Brustkrebs-Früherkennung teilnehmen;
in Kühlschränken, Klimaanlagen und
Wärmepumpen müssen klimaschädliche
flourierte Gase reduziert werden und der
Kauf eines energieeffizienten Auto wird
erleichtert. Ein Überblick.
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•
Vom Bundestag verabschiedet
FAQ zur Legalisierung von Cannabis
Ab dem 1. April soll in Deutschland der
Cannabiskonsum für Erwachsene legal werden.
Warum die Bundesregierung das Gesetz
initiiert hat, welche Ziele sie mit der
Neuregelung verfolgt und wie Kinder und
Jugendliche geschützt werden sollen. Ein
Überblick.
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•
Gesetz über digitale Märkte Was bringt
das Gesetz den Verbrauchern? Seit heute, dem
7. März, gelten neue Regeln für
marktbeherrschende Onlinedienste, wie etwa
Apple, Meta, Google oder Amazon – insgesamt
22 Dienste. Vieles ändert sich für
Verbraucher: So sollen etwa
Messenger-Dienste und Plattformen
interoperabel werden. Das heißt, die Nutzer
können Chatnachrichten zwischen
verschiedenen Diensten hin und her schicken.
Beiträge in Online-Diensten sollen auch auf
anderen Plattformen angezeigt werden können.
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Service und Fakten
Streik am Flughafen, bei der Bahn, im ÖPNV:
Das sind Ihre Rechte
Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?
So verbreitet sind TikTok-Challenges bei
Kindern
Sora von OpenAI – KI erstellt
fotorealistische Videos
EU-Kommission verhängt Strafe gegen Apple
Bei der Personensuche im Internet nicht in
Abofalle tappen
Stromspar-Check hilft Verbrauchern beim
Energie- und Geldsparen
Neue App für Menschen mit Behinderungen:
Hilfe bei Cybermobbing
Ebenfalls neu: BAföG-App und BAföG-Rechner
Neue Empfehlungen der DGE für gutes Essen
und Trinken
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Neue Broschüren
Elterngeld
und Elternzeit
Die vorliegende
Broschüre informiert Sie ausführlich und in
bürgerfreundlicher Sprache über die
gesetzlichen Regelungen zum Elterngeld
und zur Elternzeit.
Sie finden
außerdem anschauliche Beispiele und
hilfreiche Tipps, die Ihnen Ihre
individuelle Planung erleichtern können.
→ mehr erfahren
Mindestlohn in der Pflege: Fragen und
Antworten
Der Mindestlohn: Fragen und Antworten
Eure Kinderrechte: Das Arbeitsheft zur
Broschüre
Betrug beim Onlinebanking: Checkliste für
den Ernstfall
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Online-Vorträge für Verbraucher
Angebote der Energieberatung der
Verbraucherzentralen Themenbeispiele:
Fördermittel fürs Haus, Welche Heizung ist
die richtige?
→ mehr erfahren
Angebote
der Initiative „Digital Kompass“ – Gemeinsam
Barrieren überwinden Themenbeispiele: Bilder
erstellen mit KI, das E-Rezept, das digitale
Büro
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Angebote
der Initiative „Digitaler Engel“ – Aktiv im
Alter Themenbeispiele: Kurznachrichten
&Soziale Netzwerke, Elektronische
Patientenakte
→ mehr erfahren
PODCAST
•
Wo kommt das Fleisch, das ich kaufe,
eigentlich her? Verbraucherinnen und
Verbraucher wollen wissen, wo ihre
Lebensmittel herkommen. Mit der
Herkunftskennzeichnung wird jetzt
Transparenz geschaffen. Seit dem 1. Februar
gilt die Kennzeichnungspflicht nicht nur für
vorverpacktes sondern auch für
unverarbeitetes Fleisch – etwa an der
Fleischtheke oder beim Metzger.
→ mehr erfahren
•
Weltverbrauchertag 15. März „Pass auf
deine Mäuse auf“ - Wirtschaftlicher
Verbraucherschutz wird immer wichtiger: So
etwa ist Online-Shopping wunderbar bequem –
aber hat auch eine Kehrseite. Beschwerden zu
Fakeshops haben stark zugenommen. Auch so
genannte „Buy now, Pay later“-Finanzierungen
verleiten Kaufende dazu, ihr persönliches
Limit zu überschreiten. Die
Verbraucherzentralen informieren zum
Weltverbrauchertag unter dem Motto „Pass auf
deine Mäuse auf“ über sicheres Einkaufen im
Internet.
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Jetzt bewerben! Förderpreis "Helfende
Hand"
Ehrenamtliche im Bevölkerungsschutz können
sich bis Ende Juni mit ihrem Projekt auf den
diesjährigen Förderpreis "Helfende Hand"
bewerben. Mit der Auszeichnung werden
jährlich Projekte von Hilfsorganisationen,
Unternehmen sowie Einzelpersonen gewürdigt,
die sich auf besondere Weise ehrenamtlich im
Bevölkerungsschutz engagiert haben.
→ mehr erfahren
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Der
Countdown läuft: Noch 100 Tage bis zum
„Heimspiel für Europa“
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Berlin, 6. März 2024 - Am Rande einer
Kabinettssitzung hat die Bundesregierung den
Countdown zum Start der Fußball-EM 2024 in
Deutschland gestartet. In exakt 100 Tagen
wird das Eröffnungsspiel angepfiffen
– Deutschland freut sich auf das „Heimspiel
für Europa“.
Exakt 100
Tage vor Beginn der
Fußballeuropameisterschaft ist die Vorfreude
auf das Turnier im Bundeskanzleramt deutlich
spür- und sichtbar. Im Kabinettssaal sind
schon die offiziellen Spielbälle der
„Heim-EM“ ausgelegt. Eine Gelegenheit, die
die Ministerinnen und Minister sich nicht
nehmen lassen. Bereits vor Beginn der
Kabinettssitzung kicken sie sich vor dem
Saal kurz Bälle zu, bevor es zum offiziellen
Fototermin geht. Die Bundesregierung
stellt sich auch geschlossen hinter die
Vision für das Turnier – und sie will die
Vorfreude 100 Tage vor dem Beginn der
Europameisterschaft entfachen. Die EM soll
ein „Heimspiel für Europa“ werden: Vom 14.
Juni bis zum 14. Juli 2024 wird Deutschland
bis zu 2,7 Millionen Fans in den Stadien und
bis zu zwölf Millionen Besucherinnen und
Besucher auf den Fanmeilen im ganzen Land
begrüßen können. Unterstützung des Turniers
im Koalitionsvertrag verankert Bereits im
Koalitionsvertrag hatte sich die
Bundesregierung auf die Unterstützung der
Fußball-EM verständigt.
Quelle: Bundesregierung / Güngör
Die
Vorbereitungen für das Turnier sind nun auf
der Zielgeraden. Sie wurden seitens der
Bundesregierung unter Federführung des
Bundesinnenministeriums getroffen. Von dem
Turnier soll ein nachhaltiges Signal für
Sportgroßveranstaltungen in Deutschland
ausgehen, denn als Gastgeber- und
Ausrichterland ist das Ziel, auch über den
eigentlichen Turnierzeitraum hinaus zu
profitieren. Countdown auch im
Bundesinnenministerium Bundesinnenministerin
Nancy Faeser legte im Kabinett einen kurzen
Bericht zu den Turniervorbereitungen und dem
Planungsstand zur Europameisterschaft vor.
Für den Nachmittag hat sie als
Sportministerin außerdem zu einem
presseöffentlichen Countdown-Event
eingeladen. Dort gibt sie gemeinsam mit dem
Sportdirektor des Deutschen Fußball Bunds
(DFB), Rudi Völler, dem Turnierdirektor der
UEFA EURO 2024, Philipp Lahm, und
Turnierbotschafterin Celia Šašić einen
Ausblick auf die Chancen des Turniers für
die Bundesrepublik. Außerdem geht es um
ausgewählte Projekte des
BMI-Begleitprogramms zur EURO 2024. Weitere
Informationen finden Sie auch beim
Bundesinnenministerium:
Fußball-Europameisterschaft – Deutschland
begrüßt Europa.
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Gesetzentwurf der
Bundesregierung „zum kontrollierten Umgang
mit Cannabis“ vom Bundestag gebilligt.
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155. Sitzung des
Bundestages
Berlin. 23. Februar 2024 - Nach langer
politischer Auseinandersetzung hat der
Bundestag am Freitag, 23. Februar 2024, den
Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum
kontrollierten Umgang mit Cannabis“ (20/8704, 20/8763)
gebilligt. Mit dem Gesetz soll Erwachsenen
künftig der Besitz von bis zu 50 Gramm
Cannabis - Foto Pixabay - für den
Eigenkonsum im privaten Raum erlaubt werden.
Im öffentlichen Raum soll die Höchstgrenze
bei 25 Gramm liegen.
In namentlicher Abstimmung votierten 407
Abgeordnete für das Gesetz, 226 stimmten
dagegen und vier enthielten sich ihrer
Stimme. Zur Abstimmung hatten der
Gesundheitsausschuss eine
Beschlussempfehlung (20/10426)
und der Haushaltsausschuss einen Bericht
nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung (20/10427)
vorgelegt. Der Gesundheitsausschuss hatte in
einer teils turbulenten und emotionalen
Sitzung am Mittwoch, 21. Februar, noch
einige Änderungen am Ursprungsentwurf
beschlossen.
Anträge der CDU/CSU (20/8735)
und der AfD (20/8869),
die beide den Stopp der geplanten
Legalisierung forderten, fanden beide keine
Mehrheit. Gegen den Antrag der AfD stimmten
alle übrigen Fraktionen des Hauses, für den
Antrag der Union stimmte auch die AfD. Auch
zu diesen Vorlagen hatte der
Gesundheitsausschuss Beschlussempfehlungen
abgegeben (20/10426).
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die bisher illegale Droge Cannabis soll
unter bestimmten Bedingungen für den
privaten Konsum legalisiert werden. Der
Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht den
legalen Besitz und Konsum von Cannabis für
Erwachsene vor. Ermöglicht werden sollen der
private Eigenanbau, der gemeinschaftliche
nichtgewerbliche Eigenanbau und die
kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch
Anbauvereinigungen. Mit dem Gesetzentwurf
werde ein verantwortungsvoller Umgang mit
Cannabis erleichtert, heißt es in der
Vorlage. Der Entwurf zielt den Angaben
zufolge darauf ab, zu einem verbesserten
Gesundheitsschutz beizutragen, Aufklärung
und Prävention zu stärken, den illegalen
Markt für Cannabis einzudämmen sowie den
Kinder- und Jugendschutz zu verbessern.
Die aktuelle Entwicklung zeige, dass der
Konsum von Cannabis trotz der bestehenden
Verbotsregelungen weiter ansteige. Das vom
Schwarzmarkt bezogene Cannabis sei oft mit
einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden,
da der Gehalt des Wirkstoffs
Tetrahydrocannabinol (THC) unbekannt sei und
giftige Beimengungen, Verunreinigungen sowie
synthetische Cannabinoide enthalten sein
könnten.
Privater Cannabis-Anbau
Möglich werden soll zudem der private
Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen
zum Eigenkonsum. Privat angebautes Cannabis
muss jedoch vor dem Zugriff durch Kinder und
Jugendliche geschützt werden. Außerdem
dürfen nichtgewerbliche Anbauvereinigungen
Cannabis künftig anbauen und an ihre
Mitglieder zum Eigenkonsum weitergeben.
Dafür gelten strenge Vorschriften. So werden
für die Anbauvereinigungen maximal 500
Mitglieder zugelassen, die ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
haben müssen. Zulässig ist nur die
Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung. In
den Anbauvereinigungen darf Cannabis nur in
begrenztem Umfang an Mitglieder
weitergegeben werden, wobei die
Mitgliedschaft und das Alter zu überprüfen
sind.
Begrenzte Ausgabe von Cannabis
An Mitglieder weitergegeben werden dürfen
maximal 25 Gramm pro Tag oder 50 Gramm pro
Monat. Die Ausgabe von Cannabis an
Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren ist
auf 30 Gramm pro Monat mit einer Begrenzung
des THC-Gehalts auf zehn Prozent zulässig.
Konsumcannabis darf als Haschisch oder
Marihuana nur in kontrollierter Qualität und
in Reinform weitergegeben werden. In einer
Schutzzone von 100 Metern um
Anbauvereinigungen sowie Schulen, Kinder-
und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen
und öffentlich zugängliche Sportstätten wird
der Konsum von Cannabis verboten.
Um vor allem Kinder und Jugendliche vor der
Droge zu schützen, gilt ein allgemeines
Werbe- und Sponsoringverbot für
Konsumcannabis und Anbauvereinigungen.
Geplant ist außerdem eine Stärkung der
Prävention durch eine Aufklärungskampagne
der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA) über die Wirkung und
Risiken von Cannabis. Die Novelle soll nach
vier Jahren auf ihre gesellschaftlichen
Auswirkungen hin evaluiert werden. Es bleibt
bei der Verschreibungspflicht für
Medizinalcannabis. Geplant ist ein gestuftes
Inkrafttreten der Reform. So soll das Gesetz
insgesamt am 1. April 2024 in Kraft treten.
Die Vorschriften für den gemeinschaftlichen
Eigenanbau in den sogenannten
Anbauvereinigungen soll jedoch am 1. Juli
2024 in Kraft treten.
Stellungnahme des Bundesrates
In einer Stellungnahme brachte zuvor der
Bundesrat seine Befürchtung vor hohen
finanziellen Folgebelastungen der Länder
durch Kontroll- und Vollzugs- sowie
Präventions- und Interventionsaufgaben zum
Ausdruck (20/8704).
Als Beispiel angeführt wurde die Kontrolle
der Anbauvereinigungen. Der Bundesrat
bezweifelt auch die wirksame Kontrolle des
zulässigen Höchstwertes von THC
(Tetrahydrocannabinol) und hält neue,
hochpotente Cannabis-Sorten für möglich. Die
praktische Umsetzung der geplanten
Jugendschutzzonen im öffentlichen Raum und
Schutzvorkehrungen im privaten Raum ist nach
Einschätzung der Länderkammer ebenfalls
kritisch zu hinterfragen. Hier deute sich
ein strukturelles Vollzugsdefizit an.
Schließlich wies der Bundesrat auf die
Notwendigkeit hin, zulässige Grenzwerte für
THC im Straßenverkehr festzulegen.
Gegenäußerung der Bundesregierung
Die Bundesregierung teilt die Bedenken des
Bundesrates zum Vollzugsaufwand nicht, wie
aus der entsprechenden Unterrichtung (20/8763)
hervorgeht. So sei voraussichtlich erst nach
fünf Jahren die geschätzte Gesamtzahl von
3.000 Anbauvereinigungen erreicht. Die
Länder könnten die Personal- und
Sachmittelkapazitäten sukzessive anpassen.
Zudem erwartet der Bund mit der
Entkriminalisierung hohe Einsparungen der
Länder durch weniger Strafanzeigen und
weniger Strafverfahren. Die eingesparten
Mittel könnten für die Überwachung der
Anbauvereinigungen sowie für die
Suchtprävention eingesetzt werden.
Aufklärung und Prävention sowie gesetzliche
Vorgaben für die Anbauvereinigungen trügen
zu einem umfassenden Gesundheits- und
Jugendschutz bei, heißt es in der
Unterrichtung weiter. Was den zulässigen
THC-Wert im Straßenverkehr betrifft, habe
eine interdisziplinäre Expertengruppe des
Bundesverkehrsministeriums das Ziel,
Grenzwerte zu ermitteln. Nach Auffassung der
Bundesregierung sei der THC-Grenzwert so zu
bemessen, dass die Straßenverkehrssicherheit
ausreichend gewahrt bleibe.
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Verbraucherschutz
aktuell
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Berlin, 22. Februar 2024
•
KfW-Bauförderung wieder gestartet Die
Bundesregierung investiert Milliarden in den
Bau neuer, bezahlbarer und klimafreundlicher
Wohnungen. Bundesbauministerin Geywitz zeigt
sich mit Blick auf den Wohnungsmarkt
zuversichtlich und die KfW nimmt ab sofort
wieder Förderanträge an.
→ mehr erfahren
•
Bundesdatenschutzgesetz Mehr
Transparenz und Verbraucherschutz beim
Scoring Die Bundesregierung will
die Rechte von Verbraucherinnen und
Verbrauchern gegenüber
Wirtschaftsauskunfteien, wie der Schufa,
stärken. Betroffene sollen künftig ohne
Umwege erfahren, welche Daten sich auf ihren
Scorewert auswirken und welche Aussagekraft
diese haben.
•
Ladeinfrastruktur
90.000 öffentliche Ladepunkte in Betrieb
Mit dem Masterplan Ladeinfrastruktur
II setzt die Bundesregierung 68 Maßnahmen
für den Aufbau einer flächendeckenden,
bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen
Ladeinfrastruktur um. Inzwischen sind über
90.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte in
Betrieb.
•
Startchancen-Programm
Milliardenprogramm für Brennpunkt-Schulen
Etwa 4000 Schulen mit einem hohen
Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen
und Schüler stärken: Das ist das Ziel des
Startchancen-Programms. Bund und Länder
haben sich jetzt dazu abschließend
verständigt. Das Programm kann damit zum 1.
August 2024 starten. Insgesamt stehen 20
Milliarden Euro dafür bereit.
•
Menschen mit Behinderungen
Mehr Teilhabe in allen Lebensbereichen
Menschen mit intellektuellen
Beeinträchtigungen erfahren noch immer
Ausgrenzung. Was kann die Politik daran
ändern? Jürgen Dusel, Beauftragter der
Bundesregierung für die Belange von Menschen
mit Behinderungen, hat seine Empfehlungen
für eine inklusivere Gesellschaft an die
Bundesregierung übergeben.
•
Cybersicherheit
Neues IT-Lagezentrum eröffnet
Spezialistinnen und Spezialisten des BSI
behalten im neuen IT-Lagezentrum die
Cybersicherheitslage für Deutschland rund um
die Uhr im Blick. Das Lagezentrum empfängt
pro Jahr von 22 Meldestellen rund 2.800
Meldungen zu IT-Sicherheitsvorfällen und
Sicherheitslücken.
•
Kinderpornografie
Mindeststrafen angepasst Sexueller
Missbrauch und Kinderpornografie müssen
konsequent bekämpft werden. Das Kabinett hat
einen Gesetzentwurf beschlossen, der es den
Behörden ermöglicht, im Einzelfall flexibel
zu handeln – und sich so auf die schweren
Fälle zu fokussieren.
•
SPECIAL: Digital Service Act Was Sie
jetzt wissen sollten Seit dem 17. Februar
ist der Digital Service Act (DSA)
vollständig in Kraft. Mit dem Gesetz können
illegale Inhalte – etwa Hassrede oder
gefälschte Produkte – schneller entfernt
werden. Die Grundrechte von Nutzerinnen und
Nutzern im Internet werden umfassender
geschützt. Während die EU-Kommission sehr
große Plattformen und Suchmaschinen
beaufsichtigt, sind nationale Koordinatoren
für kleinere Plattformen zuständig und
dienen als zentrale Beschwerdestelle für
Bürgerinnen und Bürger.
→ mehr erfahren
Das regelt der DSA für Verbraucherinnen und
Verbraucher
Umsetzung des DSA in Deutschland: Das
Digitale Dienste Gesetz
Bundesnetzagentur: Künftig die zentrale
Anlaufstelle
BKA: Derzeit Meldestelle für Entgegennahme
von DSA-Meldungen
•
Ausbildung aktuell Der Fachkräftemangel
ist allerorten in Deutschland zu spüren. Die
Bundesregierung will dem gegensteuern und
mehr junge Leute für die Berufsausbildung
gewinnen. Lesen Sie in diesem Newsletter,
welche guten Gründe es für eine duale
Ausbildung gibt, wie die
Ausbildungsvergütungen angestiegen sind und
was sich sonst noch auf dem Ausbildungsmarkt
tut.
→ mehr erfahren
•
Bundesverbraucherschutzministerin Steffi
Lemke zu den massiven Preiserhöhungen bei
Fernwärme: „Menschen sind auf eine warme
Wohnung und auf bezahlbare Heizkosten
angewiesen. Die Monopolstruktur der
Fernwärme darf nicht zulasten der
Verbraucherinnen und Verbraucher gehen. …
Deswegen wollen wir die Verordnung, die die
Versorgungsbedingungen regelt, zeitnah
überarbeiten.“
→ mehr erfahren
•
Service und Fakten
Polizei warnt vor Betrug beim
Kleinanzeigenverkauf im Netz
Bundesnetzagentur: Millionen Produkte nicht
gesetzeskonform
EU-Kommission leitet förmliches Verfahren
gegen TikTok ein
Betrug mit Festgeld im Netz: Wie Sie
unseriöse Anbieter erkennen
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur
Corona-Impfung
Abo für Facebook und Instagram: Meta muss
nachbessern
Inflationsrate so niedrig wie seit Sommer
2021 nicht mehr
Sinkende Energiepreise: Das müssen Sie beim
Anbieterwechsel beachten
Salmonellen sind häufige Ursache für
Lebensmittel-Rückrufe
Betrug auf Karrierenetzwerken wie LinkedIn
und Xing
Social Media: Influencer verstoßen gegen
Kennzeichnungspflicht
•
Quiz: Wie sicher sind Sie im Netz unterwegs?
Künstliche Intelligenz eröffnet neue,
faszinierende Angebote. Zugleich nehmen Fake
News und Desinformation zu. Umso wichtiger
ist es, auf Sicherheit im Netz zu achten.
Wie erkennen Sie Online-Angebote mit
verlässlichen Inhalten? Was ist ein Deep
Fake und wie können Sie Ihre Daten schützen?
Testen Sie Ihr Wissen im Quiz.
→ mehr erfahren
•
Neue Broschüren - Ratgeber für
Patientenrechte Wie und worüber muss Sie
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt aufklären? Wer
entscheidet über die Therapie? Und was
gehört in die Patientenakte? Diese und viele
weitere Fragen werden im Ratgeber
Patientenrechte einfach und verständlich
beantwortet.
→ mehr erfahren
Restschuldbefreiung – wirtschaftlicher
Neustart
Digitale Spiele – Pädagogisch beurteilt,
Ausgabe 2023 / 2024
Hilfe und Unterstützung in der
Schwangerschaft
Wenn das Altwerden zur Last wird -
Suizidprävention im Alter
Demenz und Berufstätigkeit - Neue
Perspektiven für Unternehmen und Behörden
Merkblatt für Opfer einer Straftat
•
Podcast Woran erkenne ich nachhaltige
Handys, Tablets & Co.? Immer mehr
Lebensbereiche unseres Alltags werden
digital. Zugleich steckt der Nachweis von
Nachhaltigkeit bei Informations- und
Kommunikationstechnologie noch in den
Kinderschuhen. Doch jetzt tut sich endlich
was.
→ mehr erfahren
•
Online-Vorträge für Verbraucher
Angebote der Energieberatung der
Verbraucherzentralen: Themenbeispiele: Hilfe
im Förderdschungel, Photovoltaik, Wärmepumpe
→ mehr erfahren
•
Angebote der Initiative „Digital Kompass –
Gemeinsam digitale Barrieren überwinden"
Themenbeispiele: Das neue E-Rezept,
Whatsapp, Signal, Theema und Co, Digitale
Gesundheit
→ mehr erfahren
•
Termine
27.
bis 29. Mai 2024 re:publica
22. August 2024 gamescom congress
•
Wer gewinnt den Deutschen Fachkräftepreis?
Mit dem Deutschen Fachkräftepreis
würdigt die Bundesregierung Unternehmen, die
neue Wege gehen, um Fachkräfte zu finden
oder im Betrieb zu halten. Am 26. Februar
zeichnet Bundesarbeitsminister Heil die
Gewinner aus. Ihre Ideen können Vorbild
sein.
→ mehr erfahren
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Bundesrat: 3.
Sitzung des Vermittlungsausschusses
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Vermittlungsausschuss bestätigt
Krankenhaustransparenzgesetz
Berlin, 21. Februar 2024 - In seiner Sitzung
am 21. Februar 2024 einigte sich der
Vermittlungsausschuss darauf, das vom
Bundestag beschlossene
Krankenhaustransparenzgesetz zu bestätigen.
Das Vermittlungsverfahren zum Gesetz zur
Förderung der Qualität der stationären
Versorgung durch Transparenz ist beendet:
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und
Bundesrat empfiehlt, das Gesetz ohne
Änderungen zu bestätigen.
Im
nächsten Schritt kann der Bundesrat
entscheiden, ob er dennoch Einspruch einlegt
oder dem Einigungsvorschlag folgt. Ziel:
Mehr Durchblick für Patienten Das
Krankenhaustransparenzgesetz
(Drucksachen in DIP) wurde vom Bundestag
am 19. Oktober 2023 beschlossen und zielt im
Kern auf die Einführung eines
Transparenzverzeichnisses, welches die
Bevölkerung über verfügbare Leistungen und
die Qualität von Krankenhäusern informiert.
Das soll Patienten helfen, eine
selbstbestimmte und qualitätsorientierte
Auswahlentscheidung für die jeweilige
Behandlung zu treffen. Der Bundesrat hatte
am 24. November 2023 das Gesetz in den
Vermittlungsausschuss überwiesen.
Einigung bei Änderung des
Kfz-Haftpflichtrechts
Vertreterinnen und Vertreter von Bundestag
und Bundesrat haben sich am 21. Februar 2024
auf einen Kompromiss bei der Änderung des
Kfz-Haftpflichtrechts geeinigt. Die
vorgesehene Versicherungspflicht für
bestimmte selbstfahrende Arbeitsmaschinen
und Stapler soll nunmehr entfallen. Die
Bundesregierung hatte am 7. Februar 2024 zu
dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2021/2118 im Hinblick auf die
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und
die Kontrolle der entsprechenden
Versicherungspflicht und zur Änderung
anderer versicherungsrechtlicher
Vorschriften den Vermittlungsausschuss
angerufen, nachdem es am 2. Februar 2024 im
Bundesrat nicht die erforderliche Mehrheit
erhalten hatte.
Kritik an
Ausweitung der Versicherungspflicht Mit
dem Gesetz will der Bundestag eine
Richtlinie der Europäischen Union zur
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
umsetzen. Der Bundestagsbeschluss sieht
unter anderem vor, dass ab dem 1. Januar
2025 auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen
und Stapler mit einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h über die
Kfz-Haftpflichtversicherung versichert
werden müssen. Bisher sind diese Fahrzeuge
davon befreit. An dieser Regelung kam im
Bundesratsverfahren und während der
Plenardebatte Kritik auf (Redevideo
TOP 9 vom 2. Februar 2024).
Danach wird die Einbeziehung dieser
Fahrzeugtypen in die Versicherungspflicht
als nicht erforderlich angesehen, da ihr
Gebrauch der normalen
Haftpflichtversicherung unterfällt und
mögliche Schäden durch diese ausreichend
abgesichert seien.
Kfz-Haftpflicht
gilt weiterhin nicht für SAM Der
Vermittlungsausschuss schlägt nun vor, die
Neuregelung zu streichen und den bisher
geltenden Ausschluss der
Kfz-Versicherungspflicht für diese Fahrzeuge
beizubehalten. Nächste Schritte Als nächstes
stimmt nun der Bundestag über den Vorschlag
des Vermittlungsausschusses ab. Bestätigt
anschließend auch der Bundesrat in seiner
Sitzung am 22. März 2024 den Vorschlag, kann
das geänderte Gesetz in Kraft treten.
Beratungen zu Justizreform
vertagt Der
Vermittlungsausschuss von Bundestag und
Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21.
Februar 2024 die Beratungen zum
Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz sowie
zum Gesetz zum Einsatz von Videokonferenzen
in Gerichtsverfahren vertagt.
Der Bundesrat hatte am 15. Dezember 2023 den
Vermittlungsausschuss angerufen, um das vom
Bundestag am 17. November 2023
verabschiedete Gesetz zur digitalen
Dokumentation der strafrechtlichen
Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer
Vorschriften
(Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz -
DokHVG) sowie das am gleichen Tage
beschlossene Gesetz zur Förderung des
Einsatzes von Videokonferenztechnik in der
Zivilgerichtsbarkeit und den
Fachgerichtsbarkeiten grundlegend
überarbeiten zu lassen. Wann der
Vermittlungsausschuss seine Beratungen zu
beiden Gesetzen wieder aufnimmt, steht noch
nicht fest.
Kompromiss
beim Wachstumschancengesetz Der
Vermittlungsausschuss von Bundestag und
Bundesrat hat am 21. Februar 2024 Änderungen
zum umstrittenen Wachstumschancengesetz
vorgeschlagen. Diese würden zu Entlastungen
von 3,2 Milliarden Euro führen. Das
Vermittlungsergebnis enthält eine Vielzahl
von Maßnahmen, wie die Einführung einer
degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA)
für Wohngebäude in Höhe von 5 Prozent,
Einführung einer degressiven AfA auf
bewegliche Wirtschafsgüter für 9 Monate, auf
vier Jahre befristete Anhebung des
Verlustvortrags auf 70% (ohne
Gewerbesteuer), Ausweitung der steuerlichen
Forschungsförderung. Außerdem sind u.a.
Maßnahmen zur Vereinfachung des
Steuersystems und zum Bürokratieabbau
enthalten.
Der
Vermittlungsausschuss hat außerdem
beschlossen, aus dem Wachstumschancengesetz
u.a. die Einführung einer
Klimaschutz-Investitionsprämie und die
Mitteilungspflichten innerstaatlicher
Steuergestaltungen zu streichen.
Bestätigung in Bundestag und Bundesrat
erforderlich Im nächsten Schritt stimmt
der Bundestag am 23. Februar 2024 über das
geänderte Gesetz ab. Damit es in Kraft
treten kann, muss ihm auch der Bundesrat in
seiner nächsten Sitzung am 22. März 2024
zustimmen.
|
- Antisemitismus
bekämpfen - 2. Jahrestag des Angriffs auf
die Ukraine - Billigung Haushalt
2024, Kritik an Etatkürzung für
Bildungsfahrten - Welpenschutz - Effektivere
Rückführungen - Schnellere Einbürgerung -
Leiharbeit in der Pflegebranche
|
1041. Sitzung des
Bundesrates am 2. Februar 2024
Bundesrat will Leiharbeit in der
Pflegebranche reduzieren Der
Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,
den Einsatz von Leiharbeit in der Pflege
sowohl im Krankenhaus als auch in
stationären und ambulanten Einrichtungen
wirksam zu begrenzen - und gleichzeitig die
Arbeitsbedingungen der Stammbelegschaften zu
verbessern. Am 2. Februar 2024 fasste er auf
Initiative von Bayern eine entsprechende
Entschließung und übersandte sie der
Bundesregierung. Springerpools In zehn
Punkten zeigt der Bundesrat
Verbesserungsbedarf in der Pflegebranche auf
und schlägt Maßnahmen zur Abhilfe vor.
Beispielhaft nennt er die
Etablierung von Springerpools oder
vergleichbarer Ausfallkonzepte - diese
sollten gezielt unterstützt werden.
Entstehende Mehrkosten dürften aber nicht
den Pflegebedürftigen obliegen. Für
Krankenhäuser solle die Vergütung in
Springerpools gesichert refinanziert werden
- beispielsweise über das Pflegebudget.
Kleinen Pflegeeinrichtungen sollten
trägerübergreifende Springerkonzepte
ermöglicht werden.
Gleichbehandlung
der Beschäftigtengruppen Die
Bundesregierung müsse die Gleichbehandlung
zwischen Stammpersonal und
Leiharbeitskräften stärker als bisher
gewährleisten, entgegenstehende Abreden für
unzulässig erklären und Verstöße
sanktionieren. Sie soll zudem prüfen, ob
bundesrechtlich eine Deckelung des Anteils
an Leiharbeitskräften bzw. eine Mindestquote
qualifizierter dauerhaft Beschäftigter
möglich wäre.
Zu prüfen sei
auch, ob und auf welche Weise
Leiharbeitsfirmen in die Finanzierung der
Pflegeausbildung und Fortbildung des
Personals einbezogen werden können. Ein
maßvoller Einsatz von Leiharbeit könne dazu
beitragen, die Patientenversorgung zu
sichern. Es zeige sich jedoch immer
deutlicher, dass der zunehmende Einsatz von
Leiharbeit unerwünschte Folgen habe - sowohl
für die Versorgungsqualität als auch die
Arbeit der Stammbelegschaft, begründet der
Bundesrat seine Entschließung.
Derzeit machten Zeitarbeitsfirmen große
Zugeständnisse bei Bezahlung und
Einsatzzeiten der Leiharbeitskräfte. Dies
führe zu Ungleichbehandlung und
Schlechterstellung der Stammbelegschaft.
Entscheidung liegt bei der Bundesregierung
Der Appell der Länder wurde der
Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet,
wann sie sich damit befasst. Feste
Fristvorgaben gibt es dafür nicht.
Antisemitismus bekämpfen - Existenzrecht
Israels schützen Der Bundesrat
verurteilt jegliche Form des Antisemitismus
auf das Schärfste. In einer am 2. Februar
2024 auf Initiative von Nordrhein-Westfalen
und Schleswig-Holstein einstimmig gefassten
Entschließung bekräftigt er, dass sowohl das
Existenzrecht Israels als auch die
Sicherheit jüdischer Menschen in Deutschland
zur deutschen Staatsräson gehören. Mit Sorge
sehen die 16 Länder, dass es nach dem
Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7.
Oktober 2023 zu einer Zunahme
antisemitischer Vorfälle sowie zu
antiisraelischen Hassdemonstrationen
gekommen ist, bei denen das Existenzrecht
Israel geleugnet und zur Beseitigung des
israelischen Staates aufgerufen wurde.
Voraussetzung für Einbürgerung:
Bekenntnis zum Existenzrecht Wer das
Existenzrecht Israels leugne, wende sich
gegen die Grundlagen der Bundesrepublik
Deutschland und könne daher nicht deutscher
Staatsbürger werden, betont der Bundesrat.
Er hält es daher für notwendig, dass ein
glaubhaftes Bekenntnis zum Existenzrecht des
Staates Israel als Ausprägung deutscher
Staatsräson Voraussetzung für die
Einbürgerung ist.
Volksverhetzung auf Demonstrationen
bekämpfen Aufrufe zur Beseitigung
Israels bei Demonstrationen müssen aus Sicht
des Bundesrates effektiv und konsequent
bekämpft werden. Einsatzkräfte der Polizei
benötigten mehr Klarheit darüber, wann sie
eingreifen können. Der Bundesrat fordert
deshalb die Bundesregierung auf, zu prüfen,
wie der Straftatbestand der Volksverhetzung
ausdrücklich auf Störungen des öffentlichen
Friedens erweitert werden kann, die sich aus
der Leugnung des Existenzrechts Israels
ergeben.
Der Bundesregierung
solle zeitnah in Abstimmung mit den Innen-
und Justizministern der Länder entsprechende
Vorschläge zur Änderung des Straf- und
Staatsangehörigkeitsrechts entwickeln,
verlangt der Bundesrat. Bundesregierung am
Zug Der einstimmige Appell der 16 Länder
wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie
entscheidet, wann sie sich mit den
Forderungen befasst. Feste Fristvorgaben
hierzu gibt es nicht.
Bundesrat äußert sich zum 2. Jahrestag des
Angriffs auf die Ukraine Der
Bundesrat verurteilt erneut aufs Schärfste
den anhaltenden Angriffskrieg der Russischen
Föderation gegen die Ukraine als eklatanten
Verstoß gegen das Völkerrecht. Er fordert
Russland auf, sofort jegliche
Angriffshandlungen einzustellen und sich aus
dem gesamten Hoheitsgebiet der Ukraine
zurückzuziehen.
Einstimmig
fasste der Bundesrat am 2. Februar 2024 eine
entsprechende Entschließung anlässlich des
2. Jahrestags des Angriffs auf die Ukraine.
Auch im letzten Jahr hatte er sich
entsprechend geäußert (Drs.
80/22). Respekt, Anerkennung und
Unterstützung für die Ukraine Alle 16 Länder
verurteilen die Angriffshandlungen und
Bombardierungen auf die Ukraine und die
damit einhergehenden Todesopfer und
Verletzten, die Zerstörung von ukrainischen
Kulturstätten sowie der Infrastruktur.
Gleichzeitig zollen sie dem
entschlossenen Kampf der Ukrainerinnen und
Ukrainer großen Respekt und Anerkennung. Die
Ukraine sei Teil der europäischen Familie.
Erforderlich sei daher, dass Deutschland
gemeinsam mit der Europäischen Union seine
humanitäre, politische und militärische
Unterstützung für die Ukraine fortführe. Der
Bundesrat begrüßt den Beschluss der
europäischen Staats- und Regierungschefs,
EU-Beitrittsverhandlungen unter anderem mit
der Ukraine zu eröffnen. Dies sei ein
wichtiger Schritt, um der Ukraine eine
positive Perspektive zu geben und wichtige
Reformen umzusetzen.
Die Ukraine
habe seit der Verleihung des
Kandidatenstatus am 23. Juni 2022 bedeutende
Reformschritte unternommen, die ihr
Engagement und ihre Einsatzbereitschaft für
den europäischen Weg unter Beweis stellen,
betont der Bundesrat. Partnerschaften
ausbauen Die Länder wollen die
partnerschaftlichen Beziehungen zu den
Menschen in der Ukraine weiter ausbauen. Zu
begrüßen sei, dass bereits viele Kommunen
und einige deutsche Länder Regional- und
Städtepartnerschaften geschlossen haben und
weitere Kommunen und Länder solche
anstreben.
Dies könne
kurzfristig mit dazu beitragen, dauerhafte
Verbindungen zwischen den Menschen zu
etablieren und in der jetzigen Notsituation
akut zu helfen. Integration in den
Arbeitsmarkt Der Bundesrat würdigt die
großen Anstrengungen von Bund, Ländern und
Kommunen, aus der Ukraine geflüchtete
Menschen aufzunehmen. Er unterstützt das
Ziel, die Integration der geflüchteten
Menschen aus der Ukraine weiter
voranzubringen. Immer mehr Ukrainerinnen und
Ukrainer fänden als Fachkräfte Zugang zum
deutschen Arbeitsmarkt.
Billigung für Haushalt 2024 - Entschließung
zum Etat des Bundesrates
Unmittelbar nach dem Bundestag hat am 2.
Februar 2024 auch der Bundesrat den Haushalt
für das bereits laufende Jahr 2024
gebilligt. Das Gesetz kann nach
Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten
in Kraft treten.
Kritik an
Etatkürzung für Bildungsfahrten In einer
begleitenden Entschließung kritisieren die
Länder allerdings Kürzungen im Etat des
Bundesrates, die der Bundestag kurzfristig
beschlossen hatte: Sie betreffen Mittel zur
Unterstützung von Bildungsfahrten für
Schüler- und Besuchergruppen, die sich im
Bundesrat über Funktion und Abläufe des
Verfassungsorgans informieren wollen. Gerade
in Zeiten, in denen immer mehr Menschen das
Vertrauen in die Demokratie verlieren, sei
es umso wichtiger, die herausragende
Bedeutung demokratischer Strukturen und
Prozesse aufzuzeigen, betont der Bundesrat.
Aufgrund der überraschenden
Mittelkürzung fehle nun bei vielen
Schulklassen die nötige Planungssicherheit
für Besuche des Bundesrates im laufenden
Jahr. Der Bundesrat fordert daher, die
Kürzung zurückzunehmen - spätestens im
nächsten Haushaltsjahr. Knapp 477 Milliarden
Euro Ausgaben Der vom Bundestag
verabschiedete Haushalt sieht Ausgaben in
Höhe von 476,81 Milliarden Euro vor. Die
Nettokreditaufnahme liegt bei 39,03
Milliarden Euro und damit im Rahmen der
Schuldenbremse des Grundgesetzes.
Gegenüber dem Vorjahressoll steigen die
Ausgaben um 3,4 Prozent: 2023 lag das Soll
bei 461,21 Milliarden Euro, die
Nettokreditaufnahme bei 27,41 Milliarden
Euro. Fast 378 Milliarden Einnahmen Die
Steuereinnahmen taxiert der Bundestat auf
377,61 Milliarden Euro - 2,27 Milliarden
Euro mehr als im ursprünglichen
Regierungsentwurf. Die sonstigen Einnahmen
liegen mit 60,17 Milliarden Euro um 6,38
Milliarden Euro über dem Regierungsentwurf.
Grund hierfür ist unter anderem eine höhere
Entnahme aus der Rücklage. Diese war möglich
geworden, weil der vorläufige
Haushaltsabschluss für das Vorjahr positiv
ausgefallen war, heißt es in der amtlichen
Begründung.
Reaktion auf
Karlsruher Urteil Mit dem
Haushaltsgesetz 2024 reagiert die Koalition
auch auf das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 15. November
2023 zum zweiten Nachtragshaushalt 2021. Als
Folge des Urteils ist unter anderem der
Wirtschaftsplan des Klima- und
Transformationsfonds angepasst worden. Zudem
reflektiert der Haushalt 2024
Umschichtungen, die sich aus der Auflösung
des Wirtschaftsstabilisierungsfonds zum
Jahresende 2023 ergeben haben.
Effektivere Rückführungen: Bundesrat
billigt Bundestagsbeschluss Das
so genannte Rückführungsverbesserungsgesetz
hat die letzte Hürde genommen: Am 2. Februar
2024 billigte der Bundesrat das Gesetz aus
dem Bundestag, indem er auf die Anrufung des
Vermittlungsausschusses verzichtete. Nach
Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten
kann das Gesetz wie geplant in Kraft treten.
Identitätsklärung Es enthält
eine Reihe von Maßnahmen, um
Abschiebeverfahren zu effektivieren und die
Ausreisepflicht von Personen ohne
Bleiberecht besser durchsetzen zu können. So
erhalten Behörden mehr Möglichkeiten,
ausreisepflichtige Personen aufzufinden,
ihre Identität anhand von Dokumenten zu
klären und das Untertauchen zu verhindern.
Dazu dürfen Behörden beispielsweise in
Gemeinschaftsunterkünften auch andere
Räumlichkeiten als das Zimmer der
Abzuschiebenden betreten.
28
Tage Ausreisegewahrsam Die Höchstdauer
des Ausreisegewahrsams beträgt künftig 28
statt wie bisher 10 Tage. In gerichtlichen
Verfahren zu Abschiebungshaft oder
Ausreisegewahrsam haben Betroffene Anspruch
auf anwaltliche Vertretung. Minderjährige
und Familien mit Minderjährigen sollen
grundsätzlich nicht in Abschiebehaft
genommen werden - Ausnahmen gibt es für
minderjährige Gefährder oder
Jugendstraftäter.
Fortdauer und
Anordnung von Abschiebungshaft ist künftig
unabhängig von etwaigen Asylantragstellungen
möglich, auch bei Folgeanträgen. Abschiebung
von Straftätern und Gefährdern Insbesondere
Straftäter, Gefährder und Schleuser sollen
künftig schneller abgeschoben werden. Für
den Bereich der Organisierten Kriminalität
gilt ein Ausweisungstatbestand, der an die
Angehörigkeit zu Strukturen der
Organisierten Kriminalität anknüpft und
unabhängig von einer strafrechtlichen
Verurteilung ausgestaltet ist.
Höhere Strafen für Schleuser Zur
Bekämpfung der Schleusungskriminalität
verschärft das Gesetz die bisherige
Strafandrohung für entsprechende Delikte.
Zugleich stellt es klar, dass die Rettung
Schiffbrüchiger auch künftig nicht strafbar
ist. Rasches Inkrafttreten Das Gesetz tritt
im Wesentlichen am Tag nach Veröffentlichung
im Bundesgesetzblatt in Kraft. Bedenken aus
der Praxis In einer begleitenden
Entschließung äußert der Bundesrat fachliche
Bedenken zur gesetzlichen Pflicht,
Betroffenen bei richterlichen Anordnungen
von Abschiebehaft bzw. Ausreisegewahrsam von
Amts wegen einen Anwalt zu bestellen.
Er weist auf Schwierigkeiten
in der Vollzugspraxis und auf das unklare
Verhältnis zu einer bereits existierenden
Norm im Gesetz über das Verfahren in
Familiensachen und in den Angelegenheiten
der freiwilligen Gerichtsbarkeit hin, die in
erforderlichen Fällen die Bestellung eines
Verfahrensbevollmächtigten regelt. Der
Bundesrat bittet die Bundesregierung daher,
die Anwendung der neuen Regelung in der
Praxis zu prüfen und - soweit erforderlich -
das Verhältnis der beiden Normen gesetzlich
klarzustellen. Die Entschließung wurde der
Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet,
wann sie sich damit befasst - feste
Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.
Schnellere Einbürgerung nur bei
Bekenntnis zur deutschen Verantwortung
Die vom Bundestag am 19. Januar
2024 verabschiedete Reform des
Staatsangehörigkeitsrechts fand am 2.
Februar 2024 auch die Billigung des
Bundesrates. Sie wird nun über die
Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur
Unterzeichnung zugeleitet und kann danach
wie geplant in Kraft treten.
Schnellere Einbürgerung Das Gesetz
erleichtert den Erwerb der deutschen
Staatangehörigkeit: Künftig ist die
Einbürgerung bereits nach fünf Jahren
möglich - bisher waren es acht. Bei
besonderen Integrationsleistungen kann sich
die Zeit auf bis zu drei Jahre verkürzen.
Generell zugelassen ist dabei die
Mehrstaatigkeit - Betroffene müssen sich
also nicht mehr zwischen zwei
Staatsangehörigkeiten entscheiden.
Bekenntnis zur historischen
Verantwortung Deutschlands Neben dem
Bekenntnis zu den Werten einer
freiheitlichen Gesellschaft müssen
Bewerberinnen und Bewerber sich zusätzlich
auch zur besonderen historischen
Verantwortung Deutschlands für die
nationalsozialistische Unrechtsherrschaft
und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz
jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen
Zusammenleben der Völker und dem Verbot der
Führung eines Angriffskrieges bekennen. Dies
sei ein elementarer in der Bundesrepublik
Deutschland geltender Grundsatz, heißt es in
der Gesetzesbegründung.
Gesetzliche Ausschlussgründe
Ausgeschlossen ist die Einbürgerung im Fall
einer Mehrehe oder wenn Personen durch ihr
Verhalten zeigen, dass sie die im
Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung
von Mann und Frau missachten. Besserer
Informationsaustausch Die Behörden erhalten
künftig Informationen darüber, ob
Antragstellerinnen und Antragsteller wegen
Taten verurteilt wurden, denen
antisemitische, rassistische,
fremdenfeindliche oder sonstige
menschenverachtende Beweggründe zugrunde
lagen. Das Verfahren der Sicherheitsabfrage
wird digitalisiert und beschleunigt.
Öffentliche Einbürgerungsfeier
Einbürgerungsurkunden sollen grundsätzlich
in einem feierlichen Rahmen in einer
öffentlichen Feier ausgehändigt werden.
Inkrafttreten in einigen Monaten Das Gesetz
tritt im Wesentlichen drei Monate nach
Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Bundesrat drängt auf
Maßnahmen gegen illegalen Welpenhandel
Der Bundesrat appelliert an die
Bundesregierung, den illegalen
Online-Tierhandel zu bekämpfen. Er fordert,
Vertriebskanäle für illegale Anbieter zu
schließen, eine bessere länderübergreifende
Überwachung und Nachverfolgung zu
realisieren sowie Sanktionen bei Verstößen
zu verschärfen. Anonyme Angebote ohne
Kontrolle Insbesondere seit der
Corona-Pandemie habe der Online-Handel mit
Tieren stark zugenommen, heißt es in der
Begründung einer am 2. Februar 2024 auf
Initiative von Schleswig-Holstein gefassten
Entschließung.
Kleinanzeigen-Portale seien für den
illegalen Tierhandel zu wichtigen
Umschlagplätzen geworden. Anonym oder auch
unter falschem Namen könnten Händlerinnen
und Händler dort verschiedene Tierarten ohne
jegliche Kontrolle zum Kauf anbieten.
Illegaler Welpenhandel Gerade der illegale
Welpenhandel sei ein großes Problem: Oft
würden kranke und ungeimpfte Tiere verkauft,
die unter widrigsten hygienischen und
gesundheitlichen Bedingungen gezüchtet und
gehalten worden sind. Solche vermeintlich
preisgünstig erworbenen Tiere verursachten
häufig enorme Folgekosten und
Haltungsprobleme: Viele der Tiere würden
aufgrund von Überforderung in sowieso schon
überfüllten Tierheimen abgegeben.
Mafiöse Strukturen Um das zu
verhindern, müsse die Bundesregierung eine
zentrale Stelle zur Recherche und Aufklärung
von illegalem Tierhandel einrichten, um
endlich effektiv und länderübergreifend
gegen die mafiösen Strukturen der
internationalen Tierproduzenten vorzugehen.
Bislang würden Verkäuferinnen und Verkäufer,
die illegal mit Tieren handeln, meist nur
vereinzelt und zufällig erwischt und zur
Verantwortung gezogen.
Onlineplattformen in der Verantwortung
Der Bundesrat drängt die Bundesregierung,
endlich Maßnahmen von den
Onlineportale-Betreibern einzufordern, die
den illegalen Handel mit Tieren massiv
erschweren. Dazu gehöre die Einführung einer
Verkäufer-Identitätspflicht für den Handel
mit Wirbeltieren. Die Onlineplattformen
sollten außerdem über die Risiken und
Missstände durch illegalen Welpenhandel
informieren müssen. Würden sie gegen die
Eigenkontrollpflicht verstoßen, sollte das
Sanktionen zur Folge haben, verlangt der
Bundesrat.
Bundesregierung am Zug
Die Entschließung wurde der
Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet,
wann sie sich mit den Länderforderungen
befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür
nicht.
Bundesrat stimmt
Änderungen bei Kfz-Haftpflicht nicht zu
Vom Bundestag beschlossene
Änderungen im Kfz-Haftpflichtrecht erhielten
am 2. Februar 2024 keine Zustimmung im
Bundesrat - sie können daher nicht in Kraft
treten. Bundestag und Bundesregierung haben
nun die Möglichkeit, den
Vermittlungsausschuss anzurufen, um über
einen Kompromiss zu verhandeln. Was der
Bundestagsbeschluss vorsieht Mit dem Gesetz
will der Bundestag eine EU-Richtlinie zur
Haftpflichtversicherung von Fahrzeugen
umsetzen.
Ab 1. Januar 2025 soll
eine Versicherungspflicht für den Gebrauch
von zulassungsfreien Arbeitsmaschinen SAM
und Staplern mit einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit bis zu 20 km/h gelten.
Bisher waren diese Geräte allgemein von der
Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht befreit.
Insolvenzfonds zur Absicherung
Ein Insolvenzfonds, den die in Deutschland
zugelassenen Kfz-Haftpflichtversicherer
finanzieren, soll künftig Verkehrsopfer auch
bei Insolvenz des
Kfz-Haftpflichtversicherers absichern. Er
träte an die Stelle der bisherigen deutschen
Entschädigung durch den Verein
Verkehrsopferhilfe e.V. Der
Bundestagsbeschluss will zudem die
Schadensverlaufsbescheinigung der
Versicherten harmonisieren und Vorgaben für
die Schadensfreiheitsrabattpolitik der
Versicherer regeln.
Bundesrat für Nachbesserungen bei geplanter
Postreform Der Bundesrat hat
sich in seiner Sitzung am 2. Februar 2024
mit der Novelle des Postgesetzes befasst. In
einer umfangreichen Stellungnahme fordert er
zahlreiche Nachbesserungen am Gesetzentwurf
der Bundesregierung. So müsse beispielsweise
bei der geplanten Verlängerung der
Brieflaufzeiten sichergestellt sein, dass
tagesaktuelle Zeitungen und Zeitschriften
trotzdem weiterhin am Erscheinungstag bei
den Abonnentinnen und Abonnenten ankommen.
Keine Benachteiligung ländlicher
Räume Außerdem besteht die Sorge, dass
einzelne Regelungen des Postgesetzes das
Ziel einer angemessenen und gleichermaßen
flächendeckenden Versorgung aller Regionen
aufweichen könnten. Eine Ungleichbehandlung
und Benachteiligung ländlicher Räume beim
Zugang zu universalen Postdienstleistungen
müsse verhindert werden.
Zustellung schwerer Pakete nur durch zwei
Personen Der Bundesrat kritisiert die
Pläne zur Zustellung schwerer Pakete mit
technischen Hilfsmitteln. Diese hätten sich
in der Praxis nicht bewährt. Um die
Paketzustellerinnen und -zusteller vor in
der Branche häufig auftretenden
Muskel-Skelett-Erkrankungen zu schützen,
fordert er ausnahmslos die Zustellung
schwerer Sendungen durch zwei Personen.
Ziele des Gesetzentwurfs Mit der
Reform will die Bundesregierung das aus den
90er Jahren stammende Postgesetz an Zeiten
mit rückläufigen Briefsendungen anpassen.
Wegen des deutlich gesunkenen
Briefaufkommens soll sich der Zeitdruck bei
der Briefbeförderung reduzieren. Um unfairen
Wettbewerb zu Lasten der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer zu unterbinden, sieht der
Gesetzentwurf vor, dass sich alle
Postdienstleistungsunternehmen zukünftig im
Rahmen eines „digitalen
Marktzugangsverfahrens“ bei der
Bundesnetzagentur registrieren, die
umfangreiche Kontrollrechte erhält.
Weiterhin sind zum Schutz der
Paketzusteller und -zustellerinnen schwere
Pakete (über 10 kg) zukünftig zu
kennzeichnen. Pakete über 20 kg sollen nur
noch durch zwei Personen oder mit einem
technischen Hilfsmittel bewegt werden.
Bundestag am Zug Als Nächstes befasst sich
die Bundesregierung mit der Stellungnahme,
anschließend der Bundestag mit dem
Gesetzentwurf. Verabschiedet er diesen, so
wird die Länderkammer in einer der nächsten
Plenarsitzungen das Gesetz noch einmal
abschließend beraten.
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Verbraucherschutz-Newsletter 31. Januar 2024
|
Das ändert sich für Sie im Februar
Berlin. 31. Januar 2024 -
Die Zuzahlung bei Medikamenten wird
vereinfacht; Batterien enthalten mehr
recycelte Metalle und bei Fleisch von der
Ladentheke muss angegeben werden, wo es
herkommt. Hier erhalten Sie einen Überblick
über die gesetzlichen Neuregelungen zum
Februar 2024.
→ mehr erfahren
•
Schwangerschaftskonfliktgesetz
Mehr Schutz für Schwangere und Ärzte
Schwangere vor Beratungsstellen und
Arztpraxen wirksamer vor Belästigung von
Abtreibungsgegnerinnen und -gegnern
schützen: Das ist das Ziel der Reform des
Schwangerschaftskonfliktgesetzes, das im
Kabinett beschlossen wurde.
•
Klima- und
Transformationsfond (KTF)
Förderprogramme wieder gestartet
Die Antrags- und Bewilligungspause für
KTF-Förderprogramme, die nach dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts erforderlich war,
ist aufgehoben. Damit können wieder Anträge
in den Förderprogrammen gestellt werden.
•
Kita-Betreuung
Erfreulicher Zuwachs an Personal
Die Zahl des pädagogischen Personals in
Kitas ist in den letzten zehn Jahren um über
50 Prozent gestiegen. Rund 702.000
Betreuungskräfte arbeiteten zum 1. März 2023
hier. Die Zahl der betreuten Kinder ist im
selben Zeitraum um 22 Prozent gestiegen.
•
Bund-Länder-Arbeitsgruppe
Neue Impulse in der Verbraucherbildung
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur
Verbraucherbildung hat ihre Arbeit
aufgenommen. Ziel ist, Menschen ihre Rechte
besser zu vermitteln. Verbraucherfragen
sollen in Schulen und in der
außerschulischen Bildung gestärkt werden.
•
Ernährungsstrategie der
Bundesregierung
Gesundes Essen für Deutschland
Immer mehr Menschen möchten sich gesund und
nachhaltig ernähren – das zeigen viele
Studien. Die Bundesregierung will dies
unterstützen und die Bedingungen so
gestalten, dass eine gute Ernährung allen
gleichermaßen möglich ist. Dazu hat das
Bundeskabinett eine Ernährungsstrategie
beschlossen.
•
„Allianz der Chancen“
Fachkräftesicherung gelingt nur gemeinsam
Die Bundesregierung unterstützt
Unternehmen dabei, den Wandel in der
Arbeitswelt zu bewältigen. Das hat
Bundeskanzler Scholz auch auf dem
Netzwerktreffen der „Allianz der Chancen“
betont. Die Bundesregierung hat viele Hürden
gesenkt. Die Unternehmen sollten alle
Potenziale nutzen. Konferenz am 6.
Februar 2024
•
„Fit & fair by design –
Braucht der europäische Verbraucherschutz
ein Update?“ Die fortschreitende
Digitalisierung stellt neue
Herausforderungen an die Verbraucherrechte.
Es geht um faire Marktbedingungen und darum,
dass Technologien besser
verbraucherschützend eingebunden werden. Die
EU-Kommission hat dazu eine Konsultation
gestartet. Dem Thema widmet sich auch die
Konferenz von BMUV und Bitcom e.V. zum Safer
Internet Day. Anmeldungen sind noch bis 1.
Februar möglich.
→ mehr erfahren
•
Safer Internet Day der
Initiative „klicksafe“: „Let's talk about
Porno“
→ mehr erfahren Fünf Tipps für mehr
Schutz im Netz
→ mehr erfahren
•
SPECIAL: Kampf gegen
Desinformation - Forum gegen Fakes
Digitale Bürgerbeteiligung zum Umgang mit
Desinformation Haben Sie sich auch schon
gefragt, wie man Meinungsfreiheit leben,
sich aber vor Desinformation schützen kann?
Wie wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt
stärken können? Die Einflussnahme durch
fremde Staaten verhindern, zum Beispiel auf
unsere Wahlen? Dann beteiligen Sie sich beim
digitalen „Forum gegen Fakes – Gemeinsam für
eine starke Demokratie“. Wie Sie mitmachen
können, erfahren Sie hier.
→ mehr erfahren
Desinformation und Deepfakes: Das Ringen um
die Wahrheit im Superwahljahr 2024
Der Digital Services Act und der Umgang mit
Fake News
Prebunking, Deepfakes, Fake News und anders
– was ist das und wie damit umgehen?
•
Digitale
Rentenübersicht - Altersvorsorge auf einen
Blick Für viele Menschen ist es nicht
leicht, angesichts von möglichen Ansprüchen
aus gesetzlicher, privater und betrieblicher
Vorsorge, den Überblick über ihre
finanzielle Absicherung im Alter zu
behalten. Dabei hilft seit dem 30. Juni 2023
ein Online-Portal der Deutschen
Rentenversicherung: Die Digitale
Rentenübersicht.
→ mehr erfahren
•
Service und
Fakten
Den KulturPass für 18-Jährige gibt es auch
2024
Deutschlandticket: Der Preis bleibt bei 49
Euro pro Monat
Lebensmittel nur gering mit
Pflanzenschutzmitteln belastet
Nahrungsergänzungsmittel für Kinder –
(k)eine gute Idee?!
Antibiotika-Resistenzen verhindern
Fragen und Antworten zu Bürgergeld
und Sozialhilfe
So funktioniert das neue E-Rezept
Verbraucherzentrale rät vom Einbau neuer
Gas- und Ölheizungen ab
Warnung vor falschen Amazon- und
PayPal-Anrufen
Betrugsversuche bei Booking.com
Flightright, Conny und Co: Schildern Sie
ihre Erfahrungen mit Legal Tech
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Von hier oder doch weit gereist? Wie
mit regionalen Lebensmitteln getrickst wird
Im Podcast von „Klar Tisch!“ geht es um
regionale Lebensmittel und wie mit
Regionalwerbung getrickst wird. Sie
erfahren, was „regional“ eigentlich genau
heißt, wo „regionale“ Produkte unter
Umständen wirklich herkommen und was hinter
den verschiedenen Regionalitätssiegeln
steckt.
→ mehr erfahren
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PODCAST #Finanzisch –
Online-Schnäppchen aus dem Ausland
Schnäppchen im EU-Ausland bestellen?
Kann teurer werden als gedacht. Welche
Kosten anfallen und was es zu beachten gibt,
erklären wir in einer neuen Folge
#Finanzisch.
→ mehr erfahren
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Neue Broschüren
Das Eherecht
Kündigungsschutz
Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung
Knietzsche und die Demenz – Ein Buch für
Kinder
Für Schulen: "Wo kommt unser Essen her?" und
"Tierfutter – Muss es Soja aus Übersee
sein?"
Sicherheit auf dem Wasser
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Online-Vorträge für
Verbraucher Angebote der
Energieberatung der Verbraucherzentralen
Themenbeispiele: Photovoltaik, Heizen mit
Holz, Wärmedämmung
→ mehr erfahren
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Angebote der Initiative
„Digital Kompass – Gemeinsam digitale
Barrieren überwinden" Themenbeispiele:
Hilfreiche Apps, Alltagshelfer auf mobilen
Geräten, digitale Finanzgeschäfte
→ mehr erfahren Anmeldung bis 11.
März
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Werde zum Changemaker
im Klimaschutz Schülerinnen und Schüler im
Alter von 13 bis 18 Jahren sind eingeladen,
am Changemaker Programm 2024 teilzunehmen.
Über 100 junge Menschen aus ganz Deutschland
haben die Möglichkeit, am 19. und 20. April
2024 online zusammenzukommen, um gemeinsam
in digitalen Workshops Klimaschutzprojekte
für ihre Schule zu planen.
→ mehr erfahren
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Bis zum 20. März
bewerben! Energiesparmeister gesucht!
Jugendliche pflanzen Bäume, rappen die
besten Heiztipps oder organisieren eine
Umweltmesse? Dann sollten sie diese
Klimaschutzprojekte beim
Energiesparmeister-Wettbewerb einreichen.
Noch bis zum 20. März können Schülerinnen
und Schüler sich mit ihren Ideen für eine
nachhaltigere Schule bewerben.
NEU:
Dieses Jahr gibt es auch einen Sonderpreis
für Fußballvereine.
→ mehr erfahren Bewerbung bis 30.
April
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Bundespreis
Verbraucherschutz Die Deutsche Stiftung
Verbraucherschutz würdigt Menschen oder
Organisationen, die sich für die Rechte von
Verbraucherinnen und Verbrauchern einsetzen.
Kennen Sie geeignete Projekte oder
Organisationen? Dann schlagen Sie sie für
den Bundespreis vor.
→ mehr erfahren
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- Angriffe der
Huthi auf Handelsschiffe bei ihrer Fahrt
durch das Rote Meer - Erklärung der
Bundesregierung zur Verhandlung am
Internationalen Strafgerichtshof
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Angriffe der
Huthi auf Handelsschiffe bei ihrer Fahrt
durch das Rote Meer Gemeinsame
Erklärung der Regierungen Australiens,
Bahrains, Dänemarks, Deutschlands, Kanadas,
der Niederlande, Neuseelands, der Republik
Korea, des Vereinigten Königreichs und der
Vereinigten Staaten
Berlin,
Freitag, 12. Januar 2024 - In Anerkennung
des breiten Konsenses, wie er von 44 Ländern
weltweit am 19. Dezember 2023 zum Ausdruck
gebracht wurde, sowie der Erklärung des
VN-Sicherheitsrats vom 1. Dezember 2023, in
der die Angriffe der Huthi auf
Handelsschiffe bei ihrer Fahrt durch das
Rote Meer verurteilt werden, haben unsere
Regierungen am 3. Januar 2024 eine
Gemeinsame Erklärung herausgegeben, in der
sie ein sofortiges Ende illegaler Angriffe
forderten und warnten, dass böswillige
Akteure zur Rechenschaft gezogen würden,
sollten sie weiterhin Menschenleben, die
Weltwirtschaft und den freien Verkehr von
Waren auf den zentralen Seewegen der Region
bedrohen.
Ungeachtet dieser
deutlichen Warnung wurden die Angriffe im
Roten Meer fortgeführt; unter anderem wurden
am 9. Januar 2024 zahlreiche Raketen und
Einweg-Angriffsluftfahrzeuge auf Schiffe im
Roten Meer abgefeuert, darunter
US-amerikanische Schiffe und Schiffe des
Vereinigten Königreichs. Am 10. Januar 2024
verabschiedete der VN-Sicherheitsrat
Resolution 2722, in der diese Angriffe
ebenfalls verurteilt werden und ihr Ende
gefordert wird.
Als Reaktion auf
die fortgeführten illegalen, gefährlichen
und destabilisierenden Angriffe der Huthi
auf Schiffe auch der Handelsschifffahrt bei
ihrer Fahrt durch das Rote Meer haben die
Streitkräfte der Vereinigten Staaten und des
Vereinigten Königreichs mit Unterstützung
der Niederlande, Kanadas, Bahrains und
Australiens im Einklang mit dem
naturgegebenen Recht auf individuelle und
kollektive Selbstverteidigung, das mit der
VN-Charta in Übereinstimmung steht,
gemeinsame Schläge gegen eine Reihe von
Zielen in von den Huthi kontrollierten
Gebieten in Jemen durchgeführt.
Durch diese Präzisionsschläge sollten
die Fähigkeiten, die die Huthi nutzen, um
den Welthandel und das Leben internationaler
Seeleute auf einem der weltweit wichtigsten
Seewege zu bedrohen, gestört und geschwächt
werden. Die mehr als zwei Dutzend Angriffe,
die die Huthi seit Mitte November auf
Handelsschiffe verübt haben, stellen eine
internationale Herausforderung dar. Die
heutige Maßnahme bezeugt ein gemeinsames
Bekenntnis zur Freiheit der Schifffahrt, zum
Welthandel und zur Verteidigung des Lebens
von Seeleuten vor illegalen und nicht zu
rechtfertigenden Angriffen.
Unser Ziel ist nach wie vor der Abbau von
Spannungen und die Wiederherstellung von
Stabilität im Roten Meer, aber unsere
Botschaft ist klar und deutlich: Wir werden
im Angesicht fortdauernder Bedrohungen nicht
zögern, Menschenleben zu verteidigen und den
freien Verkehr von Waren auf einem der
weltweit wichtigsten Seewege zu schützen.
Erklärung der
Bundesregierung zur Verhandlung am
Internationalen Strafgerichtshof
Am 7. Oktober 2023 haben Terroristen der
Hamas unschuldige Menschen in Israel brutal
überfallen, gequält, getötet und entführt.
Das Ziel der Hamas ist es, Israel
auszulöschen. Israel verteidigt sich seitdem
gegen den menschenverachtenden Angriff der
Hamas. Angesichts der deutschen Geschichte
und des Menschheitsverbrechens der Shoa
sieht sich die Bundesregierung der
Konvention gegen Völkermord besonders
verbunden. Diese Konvention ist ein
zentrales Instrument des Völkerrechts, um
das "nie wieder" umzusetzen.
Einer politischen Instrumentalisierung
treten wir entschieden entgegen. Wir wissen,
dass verschiedene Länder die Operation
Israels im Gazastreifen unterschiedlich
bewerten. Den nun vor dem Internationalen
Gerichtshof gegen Israel erhobenen Vorwurf
des Völkermords weist die Bundesregierung
aber entschieden und ausdrücklich zurück.
Dieser Vorwurf entbehrt jeder Grundlage. Die
Bundesregierung unterstützt den
Internationalen Gerichtshof in seiner
Arbeit, so wie sie es seit vielen
Jahrzehnten tut. Die Bundesregierung
intendiert, in der Hauptverhandlung als
Drittpartei zu intervenieren.
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Geplante
Veränderungen für Verbraucher
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Berlin, 11. Januar 2024 -
Die Bundesregierung hat Vorschläge zum
Bundeshaushalt 2024 gemacht. Nun müssen
diese im Bundestag beraten werden. Für die
Bürgerinnen und Bürger sind weiterhin
deutliche Entlastungen vorgesehen –
insgesamt in Höhe von 15 Milliarden Euro.
Einige Förderprogramme werden reduziert und
verschiedene Ausgaben gestrichen. Die
nachfolgenden FAQs geben einen Überblick
über die wichtigsten Änderungen.
→ mehr erfahren
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Was gilt aktuell?
Energiepreise: Entlastung von EEG-Umlage,
Ende der Energiepreisbremsen
CO2-Preis: Steigerung auf 45 Euro pro Tonne
Neue Förderung von klimafreundlichen
Heizungen
Förderung für klimafreundliches Bauen und
Sanieren
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Hochwasserschäden
Wichtige Fragen und Antworten für
Betroffene Das aktuelle Hochwasser hat
in vielen Regionen Deutschlands große
Schäden angerichtet. Hier erfahren
Betroffene, wo es Hilfen gibt und welche
Schritte jetzt wichtig sind.
→ mehr erfahren
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Steuerliche Entlastungen für
48 Millionen Menschen Mehr Netto vom
Brutto Seit Januar 2024 werden Bürgerinnen
und Bürger bei der Lohn- und Einkommensteuer
weiter entlastet – durch höhere Freibeträge,
die Anpassung des Steuertarifs und die
Erhöhung der Soli-Freigrenze.
→ mehr erfahren
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Bundesnetzagentur
Fortschritte beim 5G-Ausbau Der
Ausbau der 5G-Netze ist 2023 stark
vorangeschritten. Das zeigen die Ergebnisse
des Mobilfunk-Monitorings der
Bundesnetzagentur. Die Versorgung mit 5G
durch mindestens einen Netzbetreiber ist auf
90 Prozent des Bundesgebiets angestiegen.
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Im Kabinett beschlossen
Digitale-Dienste-Gesetz für mehr Sicherheit
im Netz Nutzerinnen und Nutzer von
Onlineplattformen und Suchmaschinen sollen
den Inhalten im Internet vertrauen können.
Hassrede, Markenpiraterie oder unsichere
Produkte sollen aus dem Netz verschwinden.
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Im Kabinett beschlossen
Naturgefahrenportal wird aufgebaut
Frühzeitige Warnung vor Naturgefahren und
Informationen über Vorsorgemaßnahmen: Der
Deutsche Wetterdienst plant ein Portal zum
Thema Naturgefahren. Dafür hat die
Bundesregierung jetzt die erforderliche
Gesetzesgrundlage geschaffen.
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Deutsche Bahn
Für ein leistungsfähiges Schienennetz
Mit der DB InfraGO AG ist zum
Jahreswechsel das größte
Infrastrukturprogramm in der Geschichte der
Deutschen Bahn gestartet. Welche Ziele
verfolgt die InfraGO AG und wie will sie
diese erreichen? Die wichtigsten Fragen und
Antworten im Überblick.
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Teilhabe
Alle Bundesländer treten dem DigitalPakt
Alter bei Ein großer Erfolg: Ende
2023 ist dem Bündnis DigitalPakt Alter ein
Schulterschluss aller Bundesländer gelungen.
Ob Datenschutz, digitaler Kompetenzerwerb
oder die wohnortnahe Begleitung Älterer in
digitalen Fragen – alle Bündnispartner
ziehen an einem Strang.
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Im Kabinett beschlossen
Für eine gute Postversorgung – überall in
Deutschland Die sichere
Postversorgung muss auch in Zeiten
rückläufiger Briefmengen sichergestellt
sein. Dafür hat die Bundesregierung nun das
Postrecht modernisiert. Damit stärkt sie die
Grundversorgung, verbessert die
Arbeitsbedingungen und sorgt für mehr
Nachhaltigkeit.
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Das plant die Europäische
Union 2024 Zehn Reformen für den
Verbraucherschutz Kundenservice
verpflichtend auf Deutsch,
Auszahlungspflicht für Reisegutscheine und
ein Recht auf Reparatur – das sind einige
der Reformvorhaben, die die Europäische
Union 2024 auf den Weg bringen möchte. Das
Europäische Verbraucherzentrum Deutschland
stellt die Maßnahmen vor.
→ mehr erfahren
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Service und Fakten
Ein gesundes neues Jahr! So klappt es mit
den guten Vorsätzen!
Vollwertig essen und trinken nach den 10
Regeln der DGE
Mit Digital Detox ins neue Jahr
Bahnstreik: Diese Rechte habe
Fahrgäste
So vereinbaren Sie Pflege und Beruf
DDR-Renten: Antragsfrist an Härtefallfonds
endet am 31. Januar 2024
Das müssen Eltern über die neue App Threads
wissen
Mehr Transparenz in den AGB von PayPal
Phishing-Mails und falsche SMS von
Ministerien und Behörden
Aktuelle Verbraucherwarnungen der BaFin
Geldanlage: Top-Renditen durch
Finanz-Coachings aus dem Internet?
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Fakt oder Fake? Neue Quiz-Show
zum Thema Desinformation. In der Quiz-Show
„For Your Information“ geht es darum, Fake
News zu erkennen. Die Teilnehmenden
recherchieren zum Teil echte, zum Teil
gefälschte Schlagzeilen, Fotografien,
Collagen und Ähnliches. Dann müssen sie sich
entscheiden – ist es eine Information oder
Desinformation? Das Besondere dabei: Auch
die Zuschauerinnen und Zuschauer lernen,
worauf es beim Erkennen von Fake News
ankommt.
→ mehr erfahren
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Broschüren und Flyer
Mindestlohn für Studierende – Fragen und
Antworten
Merkblatt Kindergeld
Merkblatt Kinderzuschlag
Das erste Smartphone: Wie kann ich mein Kind
vor sexueller Gewalt im Internet schützen?
Woher kommt die Schokolade?
Flyer:
"MY TURN - Frauen mit Migrationserfahrung
starten durch“
Nationale Demenzstrategie (Kurzfassung)
Strategie
der Bundesregierung gegen Einsamkeit
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Zwei Jahre Bundesregierung Hier
bekommen Sie den Überblick! Über den
Regierungsmonitor können Sie verfolgen,
woran die Bundesregierung gerade arbeitet.
Dort sehen Sie, was hinter den Maßnahmen
steckt und welche Gesetze und Vorhaben
bereits in Kraft getreten sind. Der aktuelle
Stand: Von insgesamt 338 Maßnahmen ist
bereits die Hälfte (169) abgeschlossen. 127
werden gerade umgesetzt und 42 vorbereitet.
→ mehr erfahren
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Termine 18. bis 28. Januar
Internationale Grüne Woche 13.
bis 16. Februar
BIOFACH – Die Weltleitmesse für
Bio-Lebensmittel
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Jetzt mitmachen! „bunt statt blau –
Kunst gegen Komasaufen“ Bunte Bilder
gegen Alkoholmissbrauch: Der
Bundesdrogenbeauftragte, Burkhard Blienert,
und die DAK haben die Kampagne „bunt statt
blau – Kunst gegen Komasaufen“ gestartet.
Bereits zum 15. Mal werden die besten
Plakate gegen das Rauschtrinken gesucht.
Einsendeschluss ist der 31. März 2024.
→ mehr erfahren
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Verständigung
zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz,
Vizekanzler Dr. Robert Habeck und
Bundesfinanzminister Christian Lindner auf
Änderungen zur Aufstellung des Haushalts
2024
|
Berlin, 04. Januar 2024 -
Bundeskanzler Olaf Scholz, Vizekanzler Dr.
Robert Habeck und Bundesfinanzminister
Christian Lindner haben sich heute auf
Änderungen zur Vereinbarung vom 15. Dezember
2023 zur Aufstellung des Bundeshaushalts
2024 verständigt. Die Vereinbarung vom 15.
Dezember 2023 wurde dem Bundeskabinett wie
bekannt am 20. Dezember 2023 zur Kenntnis
gegeben.
Mit diesen Änderungen
reagiert die Bundesregierung insbesondere
auf Erkenntnisse, die sich im Rahmen der
Erarbeitung der konkreten
Formulierungshilfen für den Deutschen
Bundestag ergeben haben. Im Vergleich zur
Einigung vom 15. Dezember 2023 wurden
konkret folgende Änderungen vereinbart:
•
Auf die Abschaffung der
Begünstigung bei der Kraftfahrzeugsteuer für
Forst- und Landwirtschaft wird verzichtet.
Dies insbesondere um den zum Teil
erheblichen bürokratischen Aufwand für die
betroffenen Unternehmen zu vermeiden.
•
Die Abschaffung der
Steuerbegünstigung beim Agrardiesel wird
nicht in einem Schritt vollzogen.
Stattdessen erfolgt eine schrittweise
Reduzierung der Begünstigung, um den
betroffenen Unternehmen mehr Zeit zur
Anpassung zu geben.
Im Jahr 2024 erfolgt
eine Reduzierung des Entlastungssatzes um
40%. In den Jahren 2025 und 2026 wird
jeweils eine weitere Reduzierung um 30%
erfolgen, so dass für im Jahr 2026
verbrauchte Mengen keine Subvention mehr
erfolgt. Die Rück-Vergütung der im Jahr 2023
verbrauchten Mengen im Jahr 2024 erfolgt
unverändert.
•
Die Umlegung der Abführungen
zur Plastikabgabe an die EU, deren Kosten
bisher von der Allgemeinheit der
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler getragen
werden und die zukünftig - wie im
Koalitionsvertrag vereinbart - auf die
Verursacher umgelegt werden sollen, wird ab
dem 1. Januar 2025 umgesetzt. Dies ist
erforderlich, um mehr Zeit zur Erarbeitung
einer effizienten und möglichst
bürokratiearmen Lösung zu gewinnen.
•
Als ein Beitrag zur Deckung
des zusätzlichen Investitionsbedarfs bei der
Deutschen Bahn soll die Deutsche Bahn im
Zeitraum bis 2029 mit Eigenkapitalerhöhungen
im Umfang von insgesamt 20 Milliarden Euro
gestärkt werden. In den Jahren 2024 und 2025
sind dabei jeweils Eigenkapitalerhöhungen
von 5,5 Milliarden Euro vorgesehen - dazu
sollen auch Beteiligungserlöse eingesetzt
werden (konkreter Umfang, Ausgestaltung,
Zeitraum und Unternehmen sind noch
festzulegen).
Die Änderungen führen
in 2024 zu geringeren Entlastungen im
Bundeshaushalt in einer Größenordnung von
rund 2,5 Milliarden Euro. Diese können durch
die Festlegung einer breiteren Verwendung
der Einnahmen aus der
Wind-Offshore-Ausschreibung im Jahr 2023 im
Wind-auf-See-Gesetz auch für den allgemeinen
Bundeshaushalt (780 Millionen Euro), durch
einen zusätzlichen Einsparbeitrag des
Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft in Höhe von 100 Millionen
Euro sowie durch Spielräume, die sich aus
aktualisierten Wirtschafts- und
Haushaltsdaten im Bundeshaushalt ergeben
haben, ausgeglichen werden.
Das
Bundesministerium der Finanzen ist derzeit
gemeinsam mit den anderen betroffenen
Bundesministerien dabei, die
Formulierungshilfen für den Deutschen
Bundestag für die bereits im Dezember
vereinbarten Maßnahmen und die sich nun
ergebenden Veränderungen zu finalisieren.
Nach den Planungen der Koalitionsfraktionen
soll der Haushaltsausschuss des Bundestags
dann Mitte Januar in einer weiteren
Bereinigungssitzung über den Bundeshaushalt
2024 beraten.
In der zweiten
Sitzungswoche des Bundestages Ende Januar
2024 soll nach diesen Planungen der
Bundeshaushalt 2024 beschlossen werden. Der
Bundesrat könnte in seiner Sitzung am 2.
Februar 2024 das Gesetzgebungsverfahren dann
abschließen. Bis dahin gilt die vorläufige
Haushaltsführung.
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