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Archiv 2023

1.160 Alltagshelferinnen und Alltagshelfer an den Schulen

Weitere Ergebnisse des Handlungskonzepts zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung liegen vor
Mehr junge Menschen interessieren sich für den Lehrerberuf



Düseldorf, 15. Dezember 2023 - Das Handlungskonzept zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung in Nordrhein-Westfalen kommt bei den Schulen an. Dies ist das Ergebnis einer weiteren Zwischenevaluation des Schulministeriums. So konnten beispielsweise seit dem Frühjahr in Grund- und Förderschulen insgesamt rund 1.160 Alltagshelferinnen und Alltagshelfer eingestellt werden, die Lehrerinnen und Lehrer in ihrer täglichen Arbeit unterstützen und entlasten. Mitte Oktober lag die Zahl der Alltagshelferinnen und Alltagshelfer noch bei knapp 700. Jetzt arbeiten an den Grundschulen bereits rund 1.020 Alltagshelferinnen und Alltagshelfer, rund 140 an Förderschulen.

 

„Die Lösung des Lehrkräftemangels ist und bleibt ein Marathon und eine Daueraufgabe, an der wir kontinuierlich arbeiten. Aber die ersten Ergebnisse unseres Handlungskonzepts sind ermutigend. Unsere Maßnahmen wirken, wir kommen Schritt für Schritt voran”, betont die nordrhein-westfälische Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller, „das ist natürlich vor allem auch deshalb erfreulich, weil eine bessere Personalausstattung unsere Schulen in die Lage versetzt, die Basiskompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler gezielter zu stärken.”

Die Personalausstattung der öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen hat sich in den vergangenen zwölf Monaten verbessert. Nach den aktuellen Daten des Schulministeriums zur Unterrichtsversorgung (Stand: 1. Dezember 2023) arbeiten heute mehr Menschen an den Schulen des Landes als noch vor einem Jahr. Die Personalausstattung hat sich binnen Jahresfrist um rund 3.900 besetzte Stellen auf insgesamt 160.900 besetzte Stellen verbessert.

 

Das Handlungskonzept nimmt mit kurz-, mittel- und langfristig wirkenden Maßnahmen alle personalwirtschaftlichen und dienstrechtlichen Bereiche in den Blick. Es gliedert sich in die drei Bereiche „Lehrerausbildung und Lehrereinstellung”, „Wertschätzung und Entlastung” und „Dienstrecht”. 216 Personen haben die neuen Einstellungsmöglichkeiten für sich genutzt.

 

Die Ergebnisse im Einzelnen:
  Mit Beginn des Schuljahres können Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, deren Studienleistungen einen Bezug zu mindestens einem Unterrichtsfach der Grundschule haben, in den Schuldienst eintreten und einen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst an Grundschulen absolvieren. Bereits 75 Lehrerinnen und Lehrer haben sich in den vergangenen Monaten für diese erstmals neu eröffnete Art des Seiteneinstiegs entschieden.

  Um die Unterrichtsversorgung an Grundschulen weiter zu verbessern und die Einstellungsperspektive von Lehrkräften mit dem Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen zu erhöhen, können diese Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen eingestellt werden, auch wenn ihre Lehrbefähigungen kein Fach der Grundschule abbilden. Seit Schuljahresbeginn 2023/24 haben 19 Lehrkräfte dieses Angebot angenommen.


  Als weitere Unterstützungsmaßnahme werden ab dem zweiten Schulhalbjahr 2023/2024 neu eingestellte Lehrkräfte von privaten Gymnasien zeitlich befristet an öffentlichen Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I mit Personalunterhang eingesetzt. Es handelt sich um Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen, die an den Gymnasien in freier Trägerschaft über den aktuellen Bedarf hinaus bereits jetzt vorausschauend im Hinblick auf den dort mit dem G9-Vollausbau einhergehenden erhöhten Unterrichtsbedarf eingestellt werden können.  

 

  Befristet eingestellte Lehrkräfte können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis stellen. Bewerberinnen und Bewerber müssen unter anderem mindestens über einen Bachelor oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss verfügen. Bisher liegen 122 Entfristungen vor.

 •  Die Integration in das deutsche Schulsystem ist für ausländische Lehrerinnen und Lehrer insbesondere aus Drittstaaten erleichtert worden. Das von diesen Lehrerinnen und Lehrern für den Zugang zu Vorbereitungskursen nachzuweisende Sprachniveau wurde im April von C2 auf C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen festgesetzt. Seitdem haben 97 Personen die Anerkennung ihrer Qualifikationen unter Vorlage eines C1-Nachweises beantragt. Darüber hinaus liegt die Anzahl der bisher im Jahr 2023 gestellten Anerkennungsanträge (304) schon jetzt deutlich über den im Jahr 2022 insgesamt gestellten Anerkennungsanträgen (117).  


„Diese Maßnahmen wirken sich kurzfristig positiv auf die Personalsituation an den Schulen aus. Auf lange Sicht benötigen wir aber vor allem auch deutlich mehr grundständig ausgebildete Lehrkräfte für unsere Schulen”, erläutert Ministerin Feller. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Landesregierung gemeinsam mit den Hochschulen mit dem Wintersemester 2023/2024 insgesamt 465 neue Studienplätze für das Grundschullehramt und für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung geschaffen. Land und Hochschulen knüpfen damit an die bisherigen Studienplatzoffensiven an. Seit 2018 wurden insgesamt 700 Plätze im Grundschullehramt geschaffen und 750 Plätze im Lehramt für sonderpädagogische Förderung gesichert und geschaffen.

 

Erste Erfolge zeichnen sich bereits ab. So erhöht sich die Zahl der gültigen Bewerbungen für den Vorbereitungsdienst im Lehramt Grundschule von 790 im Mai 2023 auf 956 für den Mai 2024 (Bewerbungsschluss war der 15. November 2023). Ebenfalls gibt es im Lehramt für Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen eine Steigerung – von 624 auf 693 gültige Bewerbungen –  das ist das höchste Plus seit dem Jahr 2017. Im Lehramt Berufskolleg haben sich 363 Menschen beworben. 2023 waren es zur gleichen Zeit 319.

 

Ministerin Feller: „Diese Entwicklungen sind außerordentlich erfreulich. Es ist ein gutes Zeichen, wenn sich die jungen Menschen wieder für diesen ebenso schönen wie wichtigen Beruf interessieren. Diese Entwicklung müssen wir aufgreifen und verstärken. Wir arbeiten bereits jetzt an einer Fortschreibung des Handlungskonzepts und werden weitere Maßnahmen umsetzen, die zuvor in einem breiten Kommunikationsprozess mit den am Schulleben beteiligten Akteurinnen und Akteuren besprochen werden – darunter auch eine Werbe- und Wertschätzungskampagne für diesen so wichtigen Beruf.”

 

Ministerin Scharrenbach: Brachflächen in Kommunen aktivieren

10. Aufruf zur Initiative „Bau.Land.Partner.“

Düsseldorf, 15. Dezember 2023 - Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen ruft Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen dazu auf, sich am Bewerbungsverfahren des Förderinstruments „Bau.Land.Partner.“ zu beteiligen: „Bau.Land.Partner.“ dient dem Ziel, Hemmnisse bei der Aktivierung von ungenutzten und brachgefallenen Grundstücken zu beseitigen und die Brachflächen gemeinsam mit den Kommunen und Grundstückseigentümern zu neuem Leben zu erwecken. Dies passiert im Dialog mit allen Beteiligten. Die Städte und Gemeinden sind ab sofort wieder aufgerufen, sich mit ihren Standorten für das Programm Bau.Land.Partner. zu bewerben.“

„Brachflächen sind die offenen Wunden unserer Städte und Gemeinden. Mit Bau.Land.Partner wollen wir diese Wunden schließen. Bau.Land.Partner unterstützt Kommunen und Flächeneigentümer mit Know-how und Personal, um untergenutzte Flächen für Wohnen und Gewerbe zu aktivieren. Der Schlüssel zur Aktivierung von mehr Bauland liegt im Dialog. Deshalb sind alle Kommunen dazu aufgerufen, sich für das Programm Bau.Land.Partner. zu bewerben. Bewerbungen können bis zum 31. März 2024 abgegeben werden“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.


An dem Förderinstrument beteiligen sich bereits114 Städte und Gemeinden mit 338 Standorten und einem Entwicklungspotenzial von 2000 Hektar Fläche. Davon konnten 300 Hektar für die Zielnutzung Wohnen identifiziert werden.

Typische Beispiele für die Hilfe durch Bau.Land.Partner sind brachliegende Freiflächen im Siedlungszusammenhang. Hier sind häufig strittige Eigentümer- beziehungsweise Erbengemeinschaften oder beeinträchtigende Rahmenbedingungen der Flächennutzung wie Hochspannungsleitungen vorzufinden. Daneben gibt es in vielen Kommunen ehemalige Gewerbe- oder Industrieareale mit unklaren Perspektiven, die Bodenuntersuchungen oder Rückbaukosten verursachen. Zudem gibt es in einigen Kommunen innerstädtische Gemengelage mit Aufwertungs- und Nachverdichtungspotenzial.

Die Landesregierung hilft im Rahmen von Bau.Land.Partner. bei der Aktivierung dieser Flächen. Dies geschieht etwa durch die Moderation zwischen Eigentümern und Kommunen, Einschätzung der ökonomischen und rechtlichen Machbarkeit und der Klärung von Nutzungsperspektiven. Eine Standortanalyse sowie darauf aufbauende Planungen und überschlägige Kostenberechnungen, beispielsweise für die Herrichtung und Erschließung, sind ebenfalls Bestandteile des Leistungsumfangs von Bau.Land.Partner.

Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen erhalten Sie unter: https://www.baulandleben.nrw/baulandpartner/bewerben

Hintergrund

·      Bau.Land.Partner. ist ein Unterstützungsinstrument der Initiative „Bau.Land.Leben.“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Förderinstrument des Ministeriums bietet ein umfassendes Beratungs- und Unterstützungsangebot für die Kommunen durch die landeseigene Entwicklungsgesellschaft NRW.URBAN.

·      Die Verfügbarkeit von Grundstücken ist ein wesentlicher Faktor, um mehr Wohnraum verwirklichen zu können. Deshalb hat Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, die Landesinitiative „Bau.Land.Leben.“ gegründet.

·       Unter dem Titel „Wir leben Bauland. Mehr Bauland aktivieren, mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen“ werden – bundesweit einmalig –Unterstützungsinstrumente des Landes vorgestellt, die maßgeschneidert zugeschnitten sind. Mit dieser Initiative bündelt das Ministerium alle Unterstützungsangebote, Initiativen und Aktivitäten zur Mobilisierung von Bauland erstmalig unter einem gemeinsamen Dach und unterstützt Kommunen und Grundstückseigentümer, Bauland zeitnah und nachfragegerecht zu entwickeln.

 

Weitere Informationen zur Initiative „Bau.Land.Leben.“ finden Sie unter www.baulandleben.nrw und https://www.mhkbd.nrw/themenportal/landesinitiative-baulandleben  

 

Ausbildungs-Offensive für die Schulen: 465 neue Studienplätze für Grundschullehramt und Sonderpädagogik

Düsseldorf, 13. Dezember 2023 - Ein wesentlicher Faktor für eine erfolgreiche Schullaufbahn wird in der Grundschule gelegt. Hier werden unseren Kindern die wesentlichen Grundlagen für ihre Bildungsbiographie vermittelt. Voraussetzung für einen Bildungserfolg sind gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer. Deshalb haben die Landesregierung und die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen mit dem Wintersemester 2023/2024 insgesamt 465 neue Studienplätze für das Grundschullehramt und für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung geschaffen.


Rund 350 davon entfallen auf das Lehramt für die Grundschule, 80 zielen direkt auf das Lehramt für sonderpädagogische Förderung und weitere 35 Studienplätze für das Lehramt Grundschule mit integrierter sonderpädagogischer Förderung ab. Wissenschaftsministerin Ina Brandes: „In der Schule bekommen unsere Kinder das Rüstzeug fürs Leben. Gut ausgebildete und motivierte Lehrerinnen und Lehrern sind Schlüssel zum Bildungserfolg. Mit dem Aufbau zusätzlicher Studienplätze schaffen wir die Voraussetzungen, mehr junge Menschen für diese so verantwortungsvolle Aufgabe gut auszubilden und zu begeistern!“


Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „Das Schulministerium setzt bereits ein umfangreiches Handlungskonzept um, mit dem Ziel mehr Lehrkräfte für unsere Schulen zu gewinnen. Die Schaffung neuer Studienplätze für das Grundschullehramt und für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung ist ein wichtiger Baustein. Die neuen Studienplätze werden dazu beitragen, dass uns in Zukunft gut ausgebildete Lehrkräfte für unsere Schulen zur Verfügung stehen. Das ist eine wichtige Investition in die Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen. Ich hoffe, dass sich viele junge Menschen für ein Lehramtsstudium entscheiden werden, denn auf sie wartet ein schöner und erfüllender Beruf.“

Land und Hochschulen knüpfen damit an die bisherigen Studienplatzoffensiven an. Seit 2018 wurden insgesamt 700 Plätze im Grundschullehramt geschaffen und 750 Plätze im Lehramt für sonderpädagogische Förderung gesichert und geschaffen. Ab dem Wintersemester 2023/2024 stehen damit im Bachelor-Bereich jährlich insgesamt rund 4.720 Plätze für Studienanfängerinnen und -anfänger in den Studiengängen für die Lehrämter an Grundschulen und für sonderpädagogische Förderung zur Verfügung.

 

Diese Studienplätze in den beiden Lehrämtern verteilen sich auf diese Universitätsstandorte: Bielefeld (510), Dortmund (661), Duisburg-Essen (455), Köln (1.146), Münster (520), Paderborn (461), Siegen (275) und Wuppertal (695).

Die Landesregierung hat damit gemeinsam mit den Hochschulen seit 2018 im Rahmen der Studienplatzoffensiven massiv die Kapazitäten für das Grundschullehramt und das Lehramt für sonderpädagogische Förderung erhöht. Im kommenden Jahr sind für die Offensiven rund 31,5 Millionen Euro im Haushalt vorgesehen. Im Vergleich zu 2023 ist das ein Zuwachs von über 11,4 Millionen Euro (rund 36 Prozent).

Nach den aktuellsten Zahlen (Wintersemester 2022/23) sind insgesamt über 20.000 Bachelor- und Master-Studentinnen und Studenten im Bereich Grundschullehramt und Lehramt für sonderpädagogische Förderung in Nordrhein-Westfalen eingeschrieben.

 

77 Millionen Euro für die schulische Inklusion

Das Land unterstützt die Kommunen weiter verlässlich bei der Umsetzung der Inklusion. Dazu wird den Kommunen für das Schuljahr 2023/2024 ein Gesamtbetrag in Höhe von 77 Millionen Euro ausgezahlt. Auf Grundlage einer gesetzlich verpflichtenden Evaluation und vorbehaltlich der Beschlüsse des Landtags zum Haushalt 2024 wird im nächsten Jahr eine erhöhte Inklusionspauschale vom Land ausgezahlt. Die Inklusionspauschale, die zuletzt 50 Millionen Euro betrug, wird nach den Evaluationsergebnissen auf 67 Millionen Euro erhöht. Der Belastungsausgleich wird auf dem bisherigen Niveau von 10 Millionen Euro fortgeführt.

Schulministerin Dorothee Feller: „Eine gute inklusive Schulbildung ist für die Landesregierung von hoher Bedeutung. Deshalb haben wir die Inklusionspauschale sorgfältig nach dem gesetzlich vorgesehenen Maßstab überprüft und angepasst. Ich freue mich darüber, dass wir die Inklusion an unseren Schulen weiterhin finanziell unterstützen werden und so zu einem erfolgreichen gemeinsamen Lernen an unseren Schulen beitragen.”

Dies geschieht auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion. Dadurch erhalten Kommunen einen jährlichen finanziellen Ausgleich für wesentliche Belastungen infolge des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und als weitere, freiwillige Leistung eine Inklusionspauschale.

Mit dem Belastungsausgleich sollen die inklusionsbedingten Mehraufwendungen der Schulträger im Bereich der Sachkosten (zusätzlicher Raumbedarf, Herstellung von Barrierefreiheit, Zusatzbedarf bei der Schülerbeförderung und für die Bereitstellung zusätzlicher Lehr- und Lernmittel) ausgeglichen werden. Mit der Inklusionspauschale können die kommunalen Schulträger das gemeinsame Lernen an den Schulen über die rechtlich im Sozialgesetzbuch verankerte Schulbegleitung hinaus zusätzlich durch den Einsatz nicht-lehrenden Personals unterstützen.


 

 

16 Schulteams aus NRW als „Technik Scouts“ ausgezeichnet

Düsseldorf/Duisburg, 7. Dezember 2023 - In Kooperation mit dem Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen und weiteren fünf Bundesländern lädt die Deutsche Telekom Stiftung Schülerteams zum Netzwerktreffen „Technik Scouts“ ein. Insgesamt hatten knapp 60 Schulteams aus den sechs teilnehmenden Bundesländern an der Ausschreibung teilgenommen und ihre Konzepte eingereicht. Die 29 von einer Jury ausgewählten Teams erhalten nun in Bonn die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch.


16 Schulen aus Nordrhein-Westfalen nehmen an der dreitägigen Veranstaltung teil und können Workshops von Expertinnen und Experten zu Themen wie künstlicher Intelligenz und Virtual Reality besuchen und eine Finanzierung für schulinterne Workshops gewinnen. Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „Ich finde es beeindruckend, wie viele engagierte Schülerinnen und Schüler es gibt, die sich aktiv an einem guten schulischen Miteinander beteiligen und Verantwortung dafür übernehmen.


Die ‚Technik Scouts' sind ein tolles Kooperationsprojekt, dass das Engagement dieser Schülerinnen und Schüler sichtbar macht. Ich hoffe, dass sich zukünftig noch viele weitere Schulen daran beteiligen, Schülerinnen und Schüler aktiv in die zukunftsgerichtete Entwicklung des Lernens in der digitalen Welt einzubinden. Ich wünsche allen Teilnehmenden spannende Gespräche und Einsichten, viele neue Bekanntschaften und vor allem eine schöne Zeit.“  

Ziel des Kooperationsprojekts ist es, Schülerinnen und Schüler praktische Erfahrungen zu ermöglichen und sie mit in die Verantwortung für die sachgerechte Handhabung digitaler Geräte einzubeziehen. Neben dem praktischen Nutzen für die Schule vor Ort entfaltet das Vorhaben sein pädagogisches Potenzial im Kontext der Persönlichkeitsentwicklung und -bildung, die hier im Vordergrund steht.  

 

Die Jugendlichen engagieren sich an ihren Schulen außerhalb des Unterrichts für die digitale Lehr-Lern-Infrastruktur. Die Deutsche Telekom Stiftung hat sie deshalb im Rahmen einer gemeinsamen Ausschreibung mit den Kultusministerien von Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen zu „Technik Scouts“ gekürt. Darunter versteht die Stiftung technikaffine Schülerinnen und Schüler, die durch die Stärkung ihrer digitalen und technischen Kompetenzen in die Lage versetzt werden, im Sinne des „Peer Teaching“ ihr Wissen an Mitschülerinnen und Mitschüler sowie auch an Lehrkräfte weiterzugeben.   Weitere Informationen zum Projekt finden Sie hier.

 

Teams der folgenden Schulen aus Nordrhein-Westfalen wurden 2023 von der Jury zu „Technik Scouts“ gekürt:
·       Gymnasium der Stadt Alsdorf
·       Albertus-Magnus-Gymnasium Beckum
·       Comenius-Gymnasium Datteln
·       Gymnasium an der Schweizer Allee, Dortmund
·       Helene-Lange-Gymnasium Dortmund
·       Burgau-Gymnasium Düren
·       Justus-von-Liebig-Schule, Duisburg (Sekundarschule, Kalthoffstraße 50 in Duisburg-Hamborn)
·       Anne-Frank-Realschule Düsseldorf
·       Sophie-Scholl-Gesamtschule Hamm
·       Realschule am Bleichstein, Herdecke
·       Berufskolleg an der Lindenstraße, Köln
·       Freiherr-vom-Stein-Gymnasium Recklinghausen
·       Städtische Gesamtschule am Michaelsberg, Siegburg
·       Georg-Kerschensteiner-Berufskolleg Troisdorf
·       PRIMUS-Schule Viersen  und Theodor-Heuss-Gymnasium Waltrop

Die Justus-von-Liebig-Schule bearbeitete das Feld Medien. Mit den "Medien-Scouts" der Hamborner Sekundarschule - hauptsächlich bestehend aus den Schulklassen 9 und 10 - standen unter der Leitung von Mint-Lehrerin Judith Heimbach Themen wie gesicherte Passwörter oder Verhalten im Netz im Vordergrund.

Für die Schule steht in 2024 das "Mint-Jahr" sowie die Gründung eines neuen Teams der Meden-Scouts an.



 

 

Per Mausklick in die neue Schule

Neues Portal für Eltern, Schülerinnen und Schüler, Ausbildungsbetriebe und Schulträger gestartet

Düsseldorf/Duisburg, 3. Dezedmber 2023 - Das neue Internetportal „schulbewerbung.de“ (Schüler Online 2.0) bietet Eltern sowie Schülerinnen und Schülern künftig die Möglichkeit, sich online im Rahmen des Anmeldeverfahrens an einer Schule zu bewerben. Voraussetzung ist, dass die Schulträger das Angebot nutzen. Auch Unternehmen, die im Rahmen einer dualen Ausbildung ihre Berufsschülerinnen und Berufsschüler an einem Berufskolleg anmelden wollen, können auf das digitale Angebot zugreifen.


„Das Anmeldeverfahren wird einfacher, und es wird digital. Mit einem neuen Internetangebot bringen wir alle Beteiligten auf einer Plattform zusammen. Wir sorgen damit bei allen Beteiligten für ein hohes Maß an Transparenz und entlasten die Schulen und Schulträger“, betonte Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller.  


Wie bisher bedeutet eine Bewerbung im Rahmen des Anmeldeverfahrens an einer Schule noch nicht automatisch, dass ein Kind auch tatsächlich aufgenommen ist. Über die Aufnahme an der Schule entscheiden Schulleiterin oder Schulleiter nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Dabei kommt es zu schulformspezifischen Besonderheiten beispielsweise hinsichtlich der Frage, welche Unterlagen eingereicht werden müssen. Das Verfahren wird auch weiterhin von einer persönlichen Beratung nach der Anmeldung geprägt sein.

 

Bisher mussten Eltern jedoch mit ihren Kindern teilweise ihre Wunschschule aufsuchen und Bewerbungsformulare, Zeugniskopien oder die Grundschulempfehlung in Papierform einreichen – persönlich vor Ort. Dieses Verfahren wird nun durch das digitale Verfahren transparenter und einfacher gestaltet. Nach der Online-Bewerbung folgt abhängig von der Schulform wie bisher ein Beratungsgespräch an der Wunschschule.

Sollte der Erstwunsch nicht erfüllt werden können, können über das neue Internetportal Zweit- und Drittwünsche bei der Platzvergabe besser berücksichtigt werden. Schulen und Schulverwaltung erhalten einen guten Überblick über die Bewerbungssituation. Sollten Eltern, Schülerinnen und Schüler oder Betriebe dieses Online-Tool nicht nutzen können oder wollen, kann das Anmeldeverfahren weiter analog erfolgen.  

In Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen und mit Unterstützung des Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister hat das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg (Lippe) das neue Portal entwickelt. Hierfür wurde das bereits bestehende Portal „Schüler Online“, das Bildungsangebote der Sekundarstufe II digital zugänglich macht, so weiterentwickelt, dass es den Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) entspricht: Verwaltungsleistungen müssen künftig digital, barrierefrei und möglichst medienbruchfrei verfügbar sein.  


Das neue Portal war bereits für Schulen und Schulträger freigeschaltet. So konnten diese die nächsten Bewerbungsverfahren für die weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2024/25 vorbereiten. Seit dem 1. Dezember 2023 steht das Portal nun mit all seinen Funktionalitäten auch Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Ausbildungsbetrieben zur Verfügung. Anmeldungen für Grundschulen werden erst zum Schuljahr 2025/26 möglich sein.  


Das System bietet beispielsweise die folgenden Möglichkeiten:
·      Bewerbung an der gewünschten Schule
·      Benennung von Zweit- und Drittwünschen
·      Online-Unterstützung von Verfahren zur vorzeitigen Einschulung, zur Rückstellung vom Schulbesuch und zur Planung der Schuleingangsuntersuchung
·  Tipps für die Bewerbungen und Schulformempfehlungen
·  Für das Verfahren erforderliche Unterlagen können hochgeladen werden  
·  Erst danach und gegebenenfalls nach einem persönlichen Termin in der Schule entscheidet die Schulleitung über die Aufnahme an der Schule.  


Schulministerin Feller: „Wir sind sicher, dass das Portal einen großen Mehrwert bietet, da alle wichtigen Informationen an einer zentralen Stelle vorliegen und einfach abrufbar sind, was nicht zuletzt eine bessere Koordination der Vergabe in den einzelnen Kommunen ermöglichen wird.“   Das Portal erfüllt die technischen Anforderungen des Datenschutzes und der Informationssicherheit. Eine Barrierearmut ist gegeben.  Das Angebot von schulbewerbung.de (Schüler Online 2.0) ist unter dem nachstehenden Link erreichbar:
https://schulen.schulbewerbung.de

 

Bundesweite Lösung für ein rabattiertes Deutschlandticket für knapp 3 Millionen Studentinnen und Studenten

Verkaufsstart für Sozialticket in Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf, 28. November 2023 - Bund und Länder haben sich am Montagabend mehrheitlich auf die Einführung eines bundesweit einheitlichen solidarischen Semestertickets auf Basis des Deutschlandtickets verständigt.


"Ich freue mich, dass wir endlich einen Durchbruch beim Semesterticket erreichen konnten. Etwa 3 Millionen Studierende können nun ein Semesterticket auf Basis des Deutschlandtickets bekommen", sagte der nordrhein-westfälische Verkehrsminister Oliver Krischer, der zugleich auch Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz der Länder ist.

"Die Länder hatten schon im Frühjahr ein entsprechendes Modell für die Studierenden vorgelegt. Nun hat auch endlich der Bund seine Zustimmung gegeben. Das bundesweit einheitliche Semesterticket im Rahmen des Deutschlandtickets kann daher zum Sommersemester 2024 starten, sofern die Allgemeinen Studierendenausschüsse (ASten) mit den Verkehrsunternehmen jetzt zügig die notwendigen Verträge schließen."


Die Einigung ist von großer Bedeutung für die studentische Mobilität. Im ganzen Bundesgebiet standen in Folge der Einführung des Deutschlandtickets viele ASten davor, bisherige Verträge mit Verkehrsverbünden zu kündigen. Jetzt kann gemäß des beschlossenen Modells ein solidarisches Semesterticket zum deutlich reduzierten Preis von 60 Prozent des Regelpreises von den Verkehrsunternehmen ausgegeben werden. Das entspricht aktuell bezogen auf 49 Euro einem reduzierten Preis von monatlich 29,40 Euro.


Die Einführung des neuen solidarischen Semestertickets kann ab dem Sommersemester 2024 erfolgen. Verkehrsminister Oliver Krischer: "Heute ist ein guter Tag für die studentische Mobilität in Deutschland. Die Einigung von Bund und Ländern auf eine bundesweite Lösung sichert einerseits die Zukunft des bisherigen Solidarmodells für Semestertickets. Andererseits besteht jetzt an vielen Hochschulen in der Bundesrepublik die Chance, erstmalig ein ÖPNV-Ticket für alle Studierenden anzubieten."


Ab dem Sommersemester 2024 können alleine in Nordrhein-Westfalen mehr als eine 600.000 Studierende vom neuen Semesterticket auf Basis des Deutschlandtickets profitieren. "Mit dem Semesterticket komplettieren wir jetzt das erfolgreichste Ticket in der ÖPNV-Geschichte", sagte Minister Krischer. Bereits zum neuen Schuljahr im August konnten Schülerinnen und Schüler in NRW ein eigenes Schülerticket auf Basis des Deutschlandtickets erhalten.


Und ab Freitag beginnen die Verkehrsverbünde mit der Einführung des Sozialtickets in Nordrhein-Westfalen. "Mobilität muss für alle einfacher und besser werden und vor allem bezahlbar bleiben", sagte Minister Krischer. "Das Deutschlandticket erfüllt dies alles und deshalb ist es bis jetzt auch mehr als 11 Millionen Mal verkauft worden - Tendenz steigend." 


Bezirksregierung ruft Forum für Verkehrs- und Brückenmanagement ins Leben  

Düsseldorf, 17. November 2023 - Eine vernetzte und gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur ist das Rückgrat der Region und bildet die Grundlage für Wachstum, Wohlstand und Lebensqualität. Millionen von Bürgerinnen und Bürgern nutzen täglich das Verkehrsnetz, um Arbeits-, Ausbildungsplatz oder Schule zu erreichen. Rund 506 Mrd. Tonnenkilometer Transportleistung im Güterverkehr werden über die Straße, rund 123 Mrd. Tonnenkilometer über die Schiene abgewickelt.  


Viele Straßen, Brücken und Tunnel in NRW sind aber deutlich in die Jahre gekommen. Laut aktuell veröffentlichtem Straßenzustandsbericht befindet sich mehr als ein Drittel der Straßen im Land in einem Erhaltungszustand, der schlechter ist als ausreichend. Auch im deutschen Schienennetz besteht Sanierungsbedarf.  


Es steht also ein Jahrzehnt der Baustellen bevor, das die alltägliche Mobilität in unserem Regierungsbezirk in besonderem Maße beeinträchtigen kann. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat deshalb ein Forum für Verkehrs- und Brückenmanagement ins Leben gerufen, um den Dialog zwischen den verschiedenen Baulastträgern zu verbessern und strategisch wichtige Bauvorhaben so frühzeitig aufeinander abstimmen zu können, dass die Beeinträchtigungen für alle Verkehrsteilnehmer durch Streckensperrungen und weitläufige Umleitungen so gering wie möglich ausfallen. Heute kamen betroffene Akteure aus Verwaltung, Wirtschaft und Industrie erstmalig zusammen, um über die Herausforderungen der kommenden Jahre zu diskutieren.  

Mit dem Forum hat die Bezirksregierung nun den trägerübergreifenden Austausch angestoßen, um Verkehrsmaßnahmen zeitlich besser einzutakten und die verschiedenen Betroffenheiten in jeder Projektphase angemessen berücksichtigen zu können. „Es zeigt sich wieder: Alles hängt mit allem zusammen“, fasst Regierungspräsident Thomas Schürmann das Forum zusammen. Die Region und ihre ineinandergreifenden Strukturen bewusst gemeinsam in den Blick zu nehmen, sei unabdingbar. „Es braucht viel Pragmatismus und eine enge Abstimmung, um Lebensqualität, Mobilität und damit Zukunft zu sichern.“

 

 

Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen

 (Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen - KAG-ÄG NRW) 


A Problem

Düsseldorf, 23. Oktober 2023 - Das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen trat 1969 in Kraft. Es sieht vor, dass bei der Verbesserung von Straßen, Wege und Plätzen ein Beitrag der anliegenden Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer (sowie der Erbbauberechtigten) erhoben werden soll. Der Beitrag ist eine Abgabe, die gegenleistungsbezogen ist. Der Beitrag wird dabei nur für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Einrichtung oder einer Anlage erhoben.



Die Modernisierung des Straßenausbaubeitragsrechts zum 1. Januar 2020 in Nordrhein-Westfalen hatte daher zwei zentrale Elemente:

• Zum 1. Januar 2020 sind Änderungen im Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (im Folgenden kurz: KAG) in Kraft getreten. Mit der Einfügung des § 8a „Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen“ wurden wesentliche Erleichterungen für Bürgerinnen und Bürger, die von einem möglichen Straßenausbau betroffen sein können, geschaffen.


• Das zweite Element stellt ein landeseigenes Förderprogramm über jährlich 65 Millionen Euro zur Entlastung der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Erbbauberechtigten bei Straßenausbaubeitragsforderungen dar. Die 100-%-ige Entlastung der Straßenausbaubeitragspflichtigen für im Land Nordrhein-Westfalen vorgenommene beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen erfolgt durch die Gewährung von Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Kommunen. Hierdurch sind de facto umlagefähige Straßenausbaubeiträge, die auf entsprechende Maßnahmen seit dem 1. Januar 2018 entfallen, im Land Nordrhein-Westfalen seit dem Jahr 2020 abgeschafft.


Diese Zuweisungen sind von den Kommunen zur Deckung des umlagefähigen Aufwands einer Straßenausbaumaßnahme einzusetzen, sodass die von den Straßenausbaubeitragspflichtigen nach Maßgabe der örtlichen Satzung zu erhebenden Straßenausbaubeiträge auf der Grundlage dieser geminderten Aufwendungen zu ermitteln sind und hierdurch die angestrebte Entlastung des Beitragspflichtigen bewirkt wird.

Die rechtliche Umsetzung der 100-%-igen Entlastung von Beitragspflichtigen in das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ist entsprechend umzusetzen.


B Lösung
Mit dem vorliegenden „Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen - KAG-ÄG NRW)“ soll nun die rechtliche Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen für die sogenannten Anliegerbeiträge - unter Einräumung eines Erstattungsanspruches der Gemeinden und Gemeindeverbände gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen - umgesetzt werden.



C Alternativen: Keine.

D Kosten
Durch die Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Nordrhein-Westfalen entstehen dem Land insgesamt keine zusätzlichen Belastungen, da im Zuge der Schaffung des Beitragserhebungsverbotes für künftige Maßnahmen zwar eine vollumfängliche Landeserstattung eingeführt, zugleich für vom Erhebungsverbot erfasste Fälle jedoch das bisherige Landesförderprogramm Straßenausbaubeiträge abgelöst wird. Nach § 8a des Gesetzentwurfs wird das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet sein, den Gemeinden und Gemeindeverbänden diejenigen Beträge zu erstatten, die sie infolge des Erhebungsverbots nicht mehr erheben können.


Während bisher für die Förderung von beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen nach § 8 KAG im Einzelplan 08 Ausgaben von 65 Millionen Euro p.a. veranschlagt sind, die durch die künftige Landeserstattung für vom Beitragsverbot erfasste Fälle abgelöst wird, ist aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit dem Förderprogramm zu erwarten, dass die Erstattungsbeträge den bisher veranschlagten Förderbetrag in Höhe von 65 Millionen Euro nicht überschreiten. Die sächlichen Verwaltungsausgaben der Landeserstattung wiederum sind aus den für die sächlichen Verwaltungsausgaben des Förderprogramms Straßenausbaubeiträge vorgesehenen Mitteln des Einzelplans 08 zu decken.


Sollten die bisher veranschlagten 65 Millionen Euro im Haushaltsentwurf 2024 und den Finanzplanungsjahren nicht ausreichen, erfolgen Erstattung und Abwicklung aus bereiten Mitteln des Einzelplanes 08. Um sicherzustellen, dass nach dem Konnexitätsausführungsgesetz den Gemeinden und Gemeindeverbänden keine wesentlichen Belastungen aus den vorgesehenen Rechtsänderungen entstehen, ist vorgesehen, dass zum 1. Januar 2028 eine Überprüfung in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden, abstellend auf einen Zeitraum ab dem 31. Dezember 2023 (außer Kraft treten der bisherigen Rechtslage), vorgenommen wird.


E Zuständigkeit
Zuständig ist das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

F Auswirkungen auf die Selbstverwaltung und die Finanzlage der Gemeinden und Gemeindeverbände
Durch das vorliegende Gesetz werden Gemeinden von Aufwänden im Hinblick auf Straßenausbaumaßnahmen entlastet: Mit dem Beitragserhebungsverbot für Straßenausbaumaßnahmen entfällt die bisher in § 8a enthaltene Verpflichtung ein Straßen- und Wegekonzept aufzustellen sowie verpflichtende Anliegerversammlungen bei entsprechenden Ausbauvorhaben durchzuführen. Des Weiteren entfällt die Verpflichtung einer Satzungsaufstellung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für Straßenausbaumaßnahmen.


Ferner entfällt mit dem Inkrafttreten des Gesetzes die Verpflichtung, sogenannte „Null-Bescheide“ an die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer auszustellen. Mit dem Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes zum 1. Januar 2024 dürfen für Straßenausbaumaßnahmen, die erst ab diesem Zeitpunkt von dem zuständigen Organ beschlossen werden oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, keine Anliegerbeiträge mehr erhoben werden.


Die damit verbundenen Beitragsausfälle der Kommunen werden landesseitig erstattet. Die bisherige Erhebung von Beiträgen basierte auf der „Soll-Vorschrift“ in § 8 Absatz 1 Satz 2; für den Übergang ist daher insoweit Rechtsklarheit zu schaffen, dass (stattgefundene) Beitragserhebungen auch weiterhin dem Recht, welches bis zum 31. Dezember 2023 in Kraft ist, unterliegen und danach zu behandeln sind. Da mit dem zum 1. Januar 2020 geschaffenen Recht und der damit kombinierten landeseigenen Förderung Beitragspflichtige für Straßenausbaumaßnahmen seit dem 1. Januar 2018 von den Beitragspflichten entlastet sind, ist der Übergang auf das neue Recht gewahrt.


Die landeseigene Förderrichtlinie wird entsprechend verlängert. Die betroffenen Satzungen der Gemeinde und Gemeindeverbände zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen behalten insoweit ihre Wirksamkeit. G Finanzielle Auswirkungen auf die Unternehmen und die privaten Haushalte Im Hinblick auf das vorliegende Gesetz wird die seit 2020 erfolgte de facto-Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für die Beitragspflichtigen rechtlich normiert. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich hieraus nicht.



H Geschlechterdifferenzierte Betrachtung der Auswirkungen des Gesetzes
Das Gesetz hat keine Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern. Die Wirkungen treten unabhängig vom Geschlecht der Betroffenen ein. Auswirkungen auf die unterschiedlichen Lebenssituationen von Frauen und Männern sind nicht zu erwarten. I Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung Das Gesetz hat keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung.

J Befristung
Eine Befristung in Form einer Verfallsklausel ist wegen der Bedeutung der Rechtssicherheit nicht vertretbar.


NRW: Deutschlands erstes öffentlich gefördertes Mehrfamilienhaus aus dem 3D-Drucker

 Landesregierung vereint innovatives Bauen und bezahlbares Wohnen unter einem Dach

Düsseldorf, 23. Oktober 2023 - In der nordrhein-westfälischen Stadt Lünen entsteht Deutschlands erstes öffentlich gefördertes Mehrfamilienhaus im 3D-Druckverfahren. Erstmals wird das innovative Bauverfahren mit den Bedingungen der öffentlichen Wohnraumförderung verbunden. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert das Bauprojekt der Wohnungsbaugesellschaft Lünen zum einen mit 400.000 Euro aus der landeseigenen Förderung „Innovation in der Bauwirtschaft”.  

Zum anderen stellt das Ministerium aus dem Programm der öffentlichen Wohnraumförderung rund 1,3 Millionen Euro bereit. Entsprechend der Wohnraumförderbestimmungen wird der Quadratmeter-Preis für die Miete bei maximal 6,00 Euro pro Quadratmeter liegen. Die Gesamtkosten für das Bauprojekt liegen bei rund 1,9 Millionen Euro. Das Gebäude soll im Oktober 2024 bezugsfertig sein.  


„Mit dem ersten öffentlich geförderten Mehrfamilienhaus bringen wir in Nordrhein-Westfalen bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen unter ein Dach. Mit unseren 3D‘s für die Zukunft des Bauens - digital, dynamisch, druckfertig – ermöglichen wir mehr Wohnraum für Menschen mit kleinem Geldbeutel. Alle innovativen Dinge sind drei: Erst das Einfamilienhaus im Beckum, danach das Vereinsheim in Nordkirchen und jetzt das öffentlich geförderte Mehrfamilienhaus in Lünen – alle drei Gebäudetypen aus dem 3D-Drucker sind als erstes in Nordrhein-Westfalen entstanden. Damit ist und bleibt Nordrhein-Westfalen Vorreiter in Deutschland. Mit dem Pionierprojekt in Lünen zeigen wir, dass öffentlicher Wohnungsbau trotz dieser herausfordernden Zeit schnell, modern und nachhaltig entstehen kann. Nordrhein-Westfalen setzt Maßstäbe beim Bauen und macht weiter Druck für mehr bezahlbaren Wohnraum“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.  


Jan Hische, Vorstand und Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaft Lünen: „Für uns als Wohnungsgenossenschaft liegt der Fokus insbesondere auf bezahlbarem Wohnen. Um diesen zu schaffen braucht es neue Wege! Daher ist es uns besonders wichtig, die innovative Idee des 3D-Betondrucks mit der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen zu verbinden. Wir sind stolz, gemeinsam mit unseren Projektpartnern die Weiterentwicklung dieses neuen Bauverfahrens begleiten zu dürfen.“  


Der dreistöckige Bau entsteht auf einem 651 Quadratmetern großen Grundstück im innenstadtnahen Stadtteil Lünen-Geist. Der Neubau wird insgesamt über sechs Wohneinheiten zwischen 61 und 81 Quadratmetern verfügen.  

Architekt Lothar Steinhoff: „Die Errichtung der ersten sechs öffentlich geförderten Wohnungen für die WBG Lünen und die Arbeit mit dem 3D-Betondrucker ist ein starkes Signal für die Bauwirtschaft. Gemeinsam leisten alle beteiligten Projektpartner auch hier wieder einen wichtigen Beitrag dazu, Zukunftstechnologien im Bauwesen weiterzuentwickeln. Mit unseren Erfahrungen aus den letzten Projekten erarbeiten wir einen Regelkarteikatalog aus, der auch auf die nächsten geplanten Gebäude angewandt werden soll. Prozesse in der Ausführungsplanung sollen so standardisiert werden.“  

Das Erdgeschoss und das erste Obergeschoss werden im 3D-Betondruckverfahren gebaut. Das Dachgeschoss wird in einer Holz-Hybrid-Bauweise errichtet. Die Gründung, die Sohle und die Filigrandecken werden in konventioneller Bauweise erstellt. Die Fassadenstruktur im Erdgeschoss und im Obergeschoss behält die ursprüngliche gedruckte Betonstruktur. Das Dachgeschoss wird mittels Fassadenplatten verkleidet. Die reine Druckzeit des Gebäudes beträgt unter 100 Stunden. Die Umsetzung des 3D-Drucks erfolgt durch PERI 3D Construction. Im laufenden Jahr ist es bereits das dritte Projekt allein in Deutschland, das das Unternehmen im 3D-Druckverfahren umsetzt.  


Fabian Meyer-Brötz, Geschäftsführer PERI 3D Construction GmbH: „Wir freuen uns, wieder unter Beweis stellen zu können, wie schnell, effizient und ressourcenschonend der 3D-Drucker Wohnraum erschaffen kann und welche Potenziale sich auch im Mehrfamilienhaus-Segment eröffnen. Wir sind überzeugt, dass die Technik schon heute bereit für den breiten Einsatz auf der modernen Baustelle ist.“  


Lena Zimmermann, Projektleiterin bei PERI 3D Construction GmbH: „Der COBOD BOD2 3D-Drucker braucht für die zu druckenden Wände insgesamt etwas unter 100 Druckstunden. Wir haben bei diesem Projekt unser neues, eigens entwickeltes Sensorik-System im Einsatz, das wertvolle Daten liefert und uns die Arbeit erleichtert. Die Wände im Innenbereich werden zudem automatisch vom Drucker geglättet, um das spätere Verputzen zu vereinfachen.“  


Der von Heidelberg Materials eingesetzte 3D-Druckbeton ist ein Hightech-Baustoff, der als mineralischer Baustoff zu 100 Prozent recycelbar ist. Darüber hinaus beinhaltet dieser 3D-Druckbeton ein Bindemittel mit etwa 55 Prozent CO₂-Reduktion gegenüber einem reinen Portlandzement. Auf Grund seiner Pumpbarkeit und seinen Extrusionseigenschaften eignet sich der Baustoff für den 3D-Druck. Gleichzeitig ist die Festigkeitsentwicklung des Materials so eingestellt, dass ein sehr gleichmäßiges Druckbild entsteht. Mit dem 3D-Druckbeton werden Bauteile mit einer hohen Formstabilität geschaffen. Zudem ergibt sich durch eine gezielte Entwurfsplanung ein hohes Potenzial für einen effizienten Materialeinsatz.  


Dr. Jörg Dietrich, Leiter Engineering & Innovation und Leiter Produktmanagement bei Heidelberg Materials Deutschland: „Der 3D-Druckbeton von Heidelberg Materials ermöglicht den Bau von nachhaltigem und bezahlbarem Wohnraum innerhalb kürzester Zeit. Wir sind stolz, bei diesem Pionierprojekt dabei zu sein, gerade in Zeiten der Wohnungskrise.“  


Hintergrund 3D-Druck  
·         Das Bauprojekt in Lünen wird im Rahmen der Nordrhein-Westfalen-Initiative „Innovation in der Bauwirtschaft“ von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen gefördert. Mit dem Haushalt 2020 wurde dieses Förderprogramm erstmalig aufgelegt. Zielsetzung des Programms ist es, im Bereich des Bauwesens Grundsteine für innovative Zukunftstechnologien zu legen und die technologischen und wirtschaftlichen Chancen weiterzuentwickeln. Für 2023 stehen landesweit 4,5 Millionen Euro für möglichst praxisorientierte Forschungsvorhaben, Wissenstransfers, Modellprojekte und innovative Bauverfahren zur Verfügung. Anträge zur Förderung können ganzjährig gestellt werden.  


·         Ziel des geförderten Projekts in Lünen ist es, praktische Erfahrungen und Erkenntnisse bei der Errichtung eines Gebäudes mit dem 3D-Betondruckverfahren zu sammeln, die als Grundlage für die Planung und wirtschaftliche Betrachtung von Folgeprojekten dienen. Aus diesen Erfahrungen und Erkenntnissen sollen standardisierte Vorgehensweisen zum Beispiel für Genehmigungsverfahren, die Bauvorbereitung und die Bauausführung entwickelt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Davon können zukünftig Planer, Fachfirmen, Bauherren und viele mehr profitieren.  


·         Wie funktioniert 3D-Druck beim Bauen? Meistens wird 3D-druckfähiger Mörtel oder Beton auf Zementbasis „gedruckt“. Dieses bedeutet, dass der Baustoff durch eine Düse in Schichten aufgetragen wird. Die Schichtdicken liegen im Zentimeter-Bereich. Der 3D-Drucker ist flexibel und schnell einsetzbar, so dass sich die erforderlichen Ressourcen verringern. Denn es müssen nicht mehr viele verschiedene Bauteile auf der Baustelle zu einem Wandelement zusammengebaut werden. Dieses ergibt eine Zeitersparnis und eine Verschlankung der Bauabläufe. Um die finanziellen und zeitlichen Vorteile zu evaluieren, sind Pilotprojekte notwendig.  

Hintergrund Öffentliche Wohnraumförderung   
·         „Fördern, was Wohnungen schafft“: Dieses Ziel verfolgt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit der öffentlichen Wohnraumförderung. Für den Zeitraum von 2023 bis 2027 ist die öffentliche Wohnraumförderung durch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit neun Milliarden Euro ausgestattet worden. Alleine 2023 werden 1,6 Milliarden Euro zur Verfügung stehen, um Menschen mit niedrigem Einkommen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.  

·         Mit der öffentlichen Wohnraumförderung für 2023 hat die Landesregierung neue Maßstäbe bei Förderkonditionen und beim Klimaschutz gesetzt. Mehr Wohnraum ist das beste Rezept gegen steigende Mieten.  

·         Voraussetzung für die Miete einer Wohnung bei dem Bauprojekt in Lünen ist ein Wohnberechtigungsschein.

Planungssicherheit beim Ganztags-Ausbau

Förderrichtlinie Infrastrukturausbau Ganztag in Kraft getreten

Düsseldorf, 18. Oktober 2023 - Die Landesregierung hat eine wichtige Weichenstellung vorgenommen, damit Nordrhein-Westfalen ab dem Jahr 2026 den jahrgangsweise aufwachsenden Rechtsanspruch auf einen Platz im Offenen Ganztag (OGS) gewährleisten kann. Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes hat die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ in Kraft gesetzt, die einen zentralen Impuls zum weiteren Ausbau der Ganztagsinfrastruktur in den Kommunen setzt und Planungssicherheit schafft.


„Wir sind auf einem guten Weg, haben einen klaren Zeitplan für die Vorbereitungen und werden die Rahmenbedingungen für den Start ab 2026 schaffen – im Sinne der ausführenden Kommunen sowie der Eltern und ihrer Kinder“, sagte Nordrhein-Westfalens Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller. Der Bund stellt für den Ausbau der Ganztagsinfrastruktur bundesweit insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Um die Grundlagen für den Rechtsanspruch zu legen, haben Bund, Land und Kommunen zunächst gemeinsam die sogenannten Beschleunigungsmittel bereitgestellt, also Gelder für den beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung in den Kommunen.


Für Nordrhein-Westfalen standen in den Jahren 2021 und 2022 Beschleunigungsmittel im Umfang von insgesamt rund 226 Millionen Euro zur Verfügung. Rund 80 Prozent davon konnten bewilligt werden – vorrangig für Maßnahmen, die kurzfristig umgesetzt werden konnten, zum Beispiel für Ausstattungsinvestitionen, aber auch für bauvorbereitende Maßnahmen. Auf die Beschleunigungsmittel folgen nun die sogenannten Basismittel zum investiven Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung. Auf Nordrhein-Westfallen entfallen Bundesmittel im Umfang von knapp 580 Millionen Euro, zuzüglich bundesweiter Rückflüsse aus den Beschleunigungsmitteln, die vom Bund neu verteilt werden. Nordrhein-Westfalen erhält auf diese Weise Rückflüsse in Höhe von rund 44,7 Millionen Euro, sodass sich das Gesamtvolumen der für Nordrhein-Westfalen verfügbaren Bundesmittel auf rund 624 Millionen Euro erhöht.


Bei einer Förderquote von 70 Prozent (Bund) zu 30 Prozent (Länder und Kommunen) belaufen sich die Basismittel einschließlich der Eigenanteile von Land und Kommunen auf rund 892 Millionen Euro. Die Mittel werden als Schulträgerbudgets ausgebracht und ermöglichen zum Beispiel Investitionen in den Neubau, Umbau, die Sanierung oder die Ausstattung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote.


Die Investitionsmittel, mit denen Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2027 umgesetzt werden können, stellen einen wichtigen Meilenstein im weiteren Ausbau der Ganztags- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter dar. Im Haushalt 2023 stehen bereits 392.500 Plätze in der OGS zur Verfügung. Im Haushaltsentwurf 2024 ist ein weiterer Platzaufwuchs um 38.000 Plätze vorgesehen, sodass im Schuljahr 2024/25 insgesamt voraussichtlich 430.500 OGS-Plätze geschaffen werden. Es ist das Ziel, dass dieser dynamische Platzausbau fortgesetzt wird, um ab 2026 für den aufwachsenden Rechtsanspruch gut aufgestellt zu sein. In den vergangenen Jahren hat die Landesregierung die OGS-Ausgaben zur Finanzierung des Personals stetig und stark erhöht – von rund 454 Millionen Euro im Jahr 2017 auf rund 715 Millionen Euro im Landeshaushalt 2023.


Der Haushaltsentwurf 2024 sieht einen weiteren Anstieg der Mittel um 65 Millionen Euro auf dann rund 780 Millionen Euro vor. Die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe ist im Trägermodell in der OGS in Nordrhein-Westfalen fest verankert und wird in den kommenden Jahren fortgesetzt. Die Kooperation mit außerschulischen Partnern, zum Beispiel aus den Bereichen Kultur und Sport, ist darüber hinaus ein wichtiges Gestaltungsmerkmal des Offenen Ganztags.


„Ein wesentlicher Bestandteil der Umsetzung ist der umfangreiche Dialogprozess, den wir in den vergangenen Monaten mit allen Beteiligten geführt haben – so zum Beispiel mit den Kommunalen Spitzenverbänden, der Freien Wohlfahrtspflege, Eltern- und Lehrerverbänden, Partnern der Rahmenvereinbarungen im Ganztag, Beschäftigtenvertretungen oder Kinder- und Jugendvertretungen.


Seit Jahresbeginn wurden allein mit externen Partnern in rund 40 Gesprächen die – teils sehr unterschiedlichen – Perspektiven, Interessen und Bedarfe herausgearbeitet“, erläuterte Ministerin Feller. „Gemeinsam mit dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration arbeitet das Ministerium für Schule und Bildung mit Hochdruck daran, den Rechtsanspruch 2026 umzusetzen.“


Weitere Informationen gibt es auf dem Bildungsportal unter  https://www.schulministerium.nrw/ganztag-im-primarbereich
Anträge auf Gewährung der Zuwendung können über die Seite
www.bildungsfoerderung-schule.nrw.de gestellt werden.
Die Förderrichtlinie finden Sie unter
https://bass.schul-welt.de/19940.htm  


 

Ministerin Scharrenbach: Ohne Umwege geradeaus Straßenausbaubeiträge abschaffen

Landesregierung bringt Gesetzentwurf auf den Weg

Düsseldorf, 17. Oktober 2023 - Das Landeskabinett hat am Dienstag, 17. Oktober 2023, den Gesetzentwurf zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen – KAG-ÄG NRW) verabschiedet. Der Gesetzentwurf wird dem Landtag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung zugeleitet.   Bereits heute zahlen Anliegerinnen und Anlieger in Nordrhein-Westfalen keine Straßenausbaubeiträge mehr.
Dies gilt für beitragsfähige Straßenausbaumaßnahmen, die ab dem 1. Januar 2018 beschlossen oder anstelle eines gesonderten Beschlusses erstmals im Haushalt des Jahres 2018 standen.

Mit einer 100-prozentigen Förderung hat die Landesregierung beitragspflichtige Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern von Straßenausbaubeiträgen vollständig entlastet.   Die bisher zulässigen Anliegerbeiträge werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einem sogenannten Beitragserhebungsverbot unterworfen. Das Beitragserhebungsverbot gilt für Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die in anstelle eines gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen. Mit dem Gesetzentwurf wird ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag von CDU und Bündnis ´90/Die Grünen zur Umsetzung gebracht.  


„Der Gesetzentwurf führt ohne Umwege geradeaus zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Bürgerinnen und Bürger bekommen volle Rechtssicherheit und der Aufwand der Kommunen wird reduziert. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die rechtliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nach 54 Jahren im Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen im Interesse der beitragspflichtigen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer auf den Weg gebracht. Zuvor hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit dem landeseigenen Förderprogramm bereits eine 100-prozentige Entlastung für Straßenausbaumaßnahmen ab 2018 geschaffen, die fortgeführt wird“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.  


Insgesamt wurden seit dem Start des landeseigenen Förderprogramms Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer in Höhe von 75,1 Millionen Euro für Straßenausbaumaßnahmen entlastet, die sie ansonsten hätten zahlen müssen (2018 bis 30. September 2023).  


Hintergrund:
·         Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung des Koalitionsvertrages von CDU und Bündnis ´90/Die Grünen: Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass betroffene Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer für Straßenausbaumaßnahmen ab 2018 keine Beiträge mehr zahlen. De facto wurde dieses Ziel mit dem bisherigen landeseigenen Förderprogramm erreicht. Der Gesetzentwurf dient daher der rechtlichen Umsetzung und beinhaltet folgende Abstufungen:  

·         Straßenausbaumaßnahmen, die vor dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses spätestens im Haushalt des Jahres 2017 standen, unterliegen dem Recht in der bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Fassung – mithin dem Beitragserhebungsgebot.  

·         Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im kommunalen Haushalt des Jahres 2018 standen und für die eine Zuwendung nach der landeseigenen Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge beantragt und bis zum 31. Dezember 2023 beschieden wurde bzw. wird, unterfallen dem bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Recht. Das heißt: Die diesbezüglichen Beiträge werden zu 100 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen erstattet.  

·         Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im kommunalen Haushalt des Jahres 2018 standen, fallen in den Anwendungsbereich der landeseigenen Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge und zwar unabhängig davon, wann sie festgesetzt werden. Die landeseigene Förderrichtlinie wird entsprechend verlängert.  


·         Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2024 von dem zuständigen Organ beschlossen werden oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im kommunalen Haushalt des Jahres 2024 stehen, unterliegen dem Beitragserhebungsverbot und der Erstattungsleistung durch das Land Nordrhein-Westfalen.  


Mehr Alltagshelferinnen und Alltagshelfer, mehr gezielte Abordnungen

Erste Ergebnisse des Handlungskonzepts zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung 
Düsseldorf, 16. Oktober 2023 - Schulministerin Dorothee Feller hat in Düsseldorf die ersten Ergebnisse des Handlungskonzepts vorgestellt, mit dem die Personalsituation an Schulen in Nordrhein-Westfalen verbessert werden soll. „Unsere Maßnahmen wirken. Zusätzliches Personal kommt vor allen bei den Schulen an, die es besonders benötigen. Das ist eine wichtige Erkenntnis, denn unser Ziel ist es, allen Kinder in Nordrhein-Westfalen faire Bildungschancen zu ermöglichen. Wir haben zwar noch einen weiten Weg vor uns, aber wir kommen Schritt für Schritt voran“, erklärte Ministerin Feller.


„Besonders erfreulich ist, dass die Alltagshelferinnen und Alltagshelfer von den Schulen als eine wertvolle und wichtige Unterstützung angenommen werden. Außerdem gelingt es uns nach und nach, die Unterrichtsversorgung an besonders belasteten Schulen durch gezielte, zeitlich befristete Abordnungen zu verbessern. Und auch die intensivere individuelle Prüfung der Anträge auf voraussetzungslose Teilzeitbeschäftigung wirkt. Viele Schulen profitieren davon, dass Lehrerinnen und Lehrer ihre Arbeitszeit erhöht haben.“  


Das Handlungskonzept, das Ministerin Feller im Dezember 2022 vorgestellt hat, enthält eine ganze Reihe kurz-, mittel- und langfristig wirkender Maßnahmen. Nachdem im Frühjahr 2023 die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung geschaffen worden sind, werden die Maßnahmen seither in den Schulen engagiert umgesetzt. Ministerin Feller hatte angekündigt, im Herbst dieses Jahres erste Ergebnisse des Handlungskonzepts vorzulegen. Eine Zwischenevaluation liegt nun vor.  


Gezielte Abordnung von Lehrkräften Langfristig werden mehr grundständig ausgebildete Lehrkräfte benötigt, um die Unterrichtsversorgung an den Schulen zu sichern. Da die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern jedoch durchschnittlich sieben Jahre dauert, brauchen gerade die vom Lehrkräftemangel besonders betroffenen Schulen schon kurzfristig Unterstützung. Dazu dient die gezielte Abordnung von Lehrkräften.   Im Schuljahr 2023/24 haben die Bezirksregierungen insgesamt 8.129 Abordnungen ausgesprochen (Stand: 2. Oktober 2023). Davon profitieren besonders die Grundschulen. Die Zahl der Abordnungen an diese Schulform hat sich innerhalb kurzer Zeit landesweit von 3.348 (Stand: 3. April 2023) auf 3.553 (Stand 2. Oktober 2023) erhöht, das sind 205 Abordnungen mehr.  


Einen erheblichen Beitrag dazu leisten die Gymnasien. Insgesamt unterstützen die Gymnasien andere Schulformen aktuell mit 1.891 Abordnungen, ein Plus von 450. Darunter sind rund 523 Lehrerinnen und Lehrer, die nach ihrer Neueinstellung in den Schuldienst im Jahr 2023 gezielt abgeordnet wurden, um zunächst Schulen zu unterstützen, an denen die Personalsituation besonders angespannt ist.   Neben der Zahl der gezielten Abordnungen hat sich auch deren Umfang erhöht. Es wurden landesweit insgesamt 244 Vollabordnungen mehr ausgesprochen als noch im April dieses Jahres. Insgesamt sind aktuell 3.412 Lehrkräfte mit ganzer Stelle abgeordnet.  


Ministerin Feller: „Abordnungen sind kein neues Instrument, aber wenn sie zielgerichtet ausgesprochen werden, dann tragen sie in erheblichem Maße dazu bei, allen Kindern und Jugendlichen faire Bildungschancen zu eröffnen. Die abgeordneten Lehrerinnen und Lehrer werden an den unterversorgten Schulen mit offenen Armen aufgenommen.”  


Voraussetzungslose Teilzeit
Seit dem Schuljahr 2023/24 wird die voraussetzungslose Teilzeit durch die Bezirksregierungen intensiv daraufhin geprüft, ob im Einzelfall dienstliche Gründe wie zum Beispiel die Vermeidung von Unterrichtsausfall einer Genehmigung entgegenstehen. Auch die Ständige Wissenschaftliche Kommission (SWK) der Kultusministerkonferenz hatte das angeregt. Die familienpolitische Teilzeit ist davon unberührt. Die Zahl der Lehrkräfte in voraussetzungsloser Teilzeit hat sich im neuen Schuljahr (Stand: 2. Oktober 2023) im Vergleich zum vergangenen Schuljahr (Stand 3. April 2023) von 13.744 auf 13.234 um 510 verringert.


Schulministerin Feller wies darauf hin, dass die Einzelfallprüfungen Wirkung entfaltet haben: „Mein Dank richtet sich an alle Lehrerinnen und Lehrer, die sich bereit erklärt haben, mehr zu arbeiten oder an einer anderen Schule zu unterrichten. Sie stellen damit ihre große Verantwortungsbereitschaft unter Beweis und setzen ein wichtiges Zeichen der Solidarität für ihre Kolleginnen und Kollegen ebenso wie für ihre Schülerinnen und Schüler.”  


Entfristungen
Eine weitere Maßnahme aus dem Handlungskonzept sieht vor, dass befristet eingestellte Lehrkräfte unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis stellen können. Bewerberinnen und Bewerber müssen unter anderem mindestens über einen Bachelor oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss verfügen. Bisher liegen bereits über 90 Entfristungen vor (Stand: 9. Oktober).  


Alltagshelferinnen und Alltagshelfer Grundschulen und Förderschulen können seit diesem Schuljahr erstmals Alltagshelferinnen und Alltagshelfer einstellen, damit diese Lehrerinnen und Lehrer entlasten und Schülerinnen und Schüler unterstützen. Bisher haben die Schulen bereits 697 Alltagshelferinnen und Alltagshelfer eingestellt (Stand: 9. Oktober 2023). Die Zahl der Alltagshelferinnen und Alltagshelfer hat sich damit innerhalb kurzer Zeit deutlich erhöht. Zu Schuljahresbeginn waren es noch rund 400 Alltagshelferinnen und Alltagshelfer, die zur Einstellung vorgesehen waren. Aktuell sind weitere 35 Stellen für Alltagshelferinnen und Alltagshelfer ausgeschrieben.


Schulministerin Feller: „Alltagshelferinnen und Alltagshelfer sind eine echte Hilfe. Sie bringen vor allem besonders belasteten Schulen eine schnelle und spürbare Entlastung. Die Schulen nehmen das Angebot gerne an, es ist weiterhin viel Dynamik im System.”  Alltagshelferinnen und Alltagshelfer werden auf unbesetzten Lehrerstellen eingestellt. Einer zukünftigen Einstellung von Lehrkräften steht dies jedoch nicht im Wege. Die Bezirksregierungen übernehmen die Steuerung, um die Schulen gezielt zu unterstützen.  


Abschließend erklärte Schulministerin Feller: „Der Lehrkräftemangel ist und bleibt auch in den kommenden Jahren die größte Herausforderung für unsere Schulen. Wir befinden uns auf einem Marathonlauf, für den wir einen langen Atem brauchen. Die ersten Ergebnisse unseres Handlungskonzepts sind ermutigend, aber wir werden weitere Maßnahmen erarbeiten. Dabei werden wir uns auch auf die Empfehlungen stützen, die uns die SWK unterbreitet hat. Zudem werden wir unsere Ideen auch weiterhin mit allen Beteiligten besprechen, um möglichst zielgerichtet vorzugehen. Unseren Schulen kommt es zu Gute, wenn sich alle Fachleute mit ihrer Expertise und ihren Vorschlägen einbringen können.“  

Die weiteren Ergebnisse des Handlungskonzepts, insbesondere aus der Lehrerausbildung und -einstellung, werden nach Abschluss der jeweiligen Bewerbungsverfahren vorliegen. Das betrifft unter anderem die erweiterten Möglichkeiten für den Seiteneinstieg an der Grundschule. Weitere Informationen zum Handlungskonzept Unterrichtsversorgung finden Sie hier


Programm zur "Qualifizierung des bürgerschaftlichen Engagements": Bewerbungen noch bis zum 10. November möglich

Düsseldorf/Duisburg, 13. Oktober 2023 - Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer: "Mit dem Programm unterstützen wir Ideen zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure" Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr ist im Juli mit einer Neuauflage des Programms zur "Qualifizierung des bürgerschaftlichen Engagements" gestartet. Ziel des Programms ist es, zivilgesellschaftliche Akteure bei der Umsetzung ihrer Projektideen zu unterstützen.


"Mit dem Programm unterstützen wir ehrenamtliche Initiativen, Vereine und Privatpersonen in ihrem Einsatz für die Umwelt, die Natur und für die Mobilität der Zukunft. Aus kreativen Ideen sollen konkrete Projekte werden, die nachhaltig Bestand und Erfolg haben", sagte Minister Oliver Krischer zum Start der dritten Programmphase. Rund sechs Millionen Menschen sind in Nordrhein-Westfalen ehrenamtlich tätig: in Verbänden und Vereinen, Bürgerinitiativen, Stiftungen, Netzwerken und Einzelprojekten.


Minister Krischer: "Das ehrenamtliche Engagement ist ein wichtiges Fundament unserer Gesellschaft. Wir brauchen die bürgerschaftliche Teilhabe und ihre Impulse für eine zukunftsfähige nachhaltige Entwicklung." Unterstützt werden Projektideen rund um die folgenden Themenfelder: Naturschutz, Biodiversität, Artenschutz Nachhaltige Entwicklung, Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE), Umweltbildung Transformation Anpassung an den Klimawandel, Natürlicher Klimaschutz Umweltwirtschaft Verkehr, Mobilität der Zukunft, Radverkehr, Verkehrssicherheit Kreislaufwirtschaft, Circular Economy Wasserwirtschaft und Bodenschutz Immissionsschutz, Umwelt und Gesundheit, Gentechnik.


Interessierte Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Gruppierungen ohne Rechtsform sowie gemeinwohlorientierte Unternehmen und als gemeinnützig anerkannte Genossenschaften haben noch bis zum 10. November 2023 die Möglichkeit sich für eine Aufnahme in das Programm bewerben. Dabei müssen sie ihre Ideen in einer Projektskizze beschreiben und deutlich machen, wo sie fachliche Beratung wünschen.


Das Ministerium wählt aus den eingereichten Vorschlägen nach fachlichen Gesichtspunkten aus. Den ausgewählten Initiativen bietet das Programm eine kostenlose qualifizierte Beratung an. Das Spektrum der Beratung reicht von der Unterstützung bei der Vereinsgründung bis zur Hilfe bei der Beantragung von Fördergeldern.


Pro Initiative können Beratungskosten von bis zu 20.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Weitere Informationen: zum Programm "Qualifizierung des bürgerschaftlichen Engagements" unter www.wir-bewegen-was.nrw

 

Kommunale Ausgaben für die Eingliederungshilfe steigen immer weiter an

Düsseldorf, 29. September 2023 - Landesregierung Nordrhein-Westfalen startet Bundesratsinitiative zur finanziellen Entlastung der Kommunen Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung sowie das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilen mit: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bringt einen Entschließungsantrag in das Bundesrats-Plenum am 29. September 2023 ein, um eine finanzielle Entlastung der Kommunen bei den Kosten der Eingliederungshilfe einzufordern.


Der Bund wird aufgefordert, seinen seit 2018 in unveränderter Höhe gewährten Beitrag zur Entlastung der Kommunen von bisher fünf Milliarden Euro um mindestens weitere fünf Milliarden Euro anzuheben. Darüber hinaus soll diese finanzielle Beteiligung künftig dynamisiert und an die Entwicklung der Ausgaben für die Eingliederungshilfe gekoppelt werden.
Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Länder und Kommunen mit den Kostenentwicklungen der Eingliederungshilfe künftig nicht länger alleine gelassen werden. Die Leistungen der Eingliederungshilfe gewährleisten Menschen mit Behinderung eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.  


Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Die Sozialausgaben steigen und steigen: Ein besonderer Faktor sind dabei die Ausgaben für die Eingliederungshilfe, die zu großen Teilen über die beiden Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen getätigt werden. Im Wege der Umlage werden kreisfreie Städte, Kreise und Gemeinden daran beteiligt. Seit 2018 stellt der Bund unverändert bundesweit jährlich 5 Milliarden Euro zur Verfügung. Das Geld reicht vorne und hinten nicht mehr aus.

Laut statistischem Bundesamt sind die bundesweiten Nettoausgaben in der Eingliederungshilfe zwischen 2012 und 2022 um fast zehn Milliarden Euro von 13,7 Milliarden Euro auf 23,2 Milliarden Euro gestiegen (plus 69,1 Prozent). Das können die Kommunen aus Bordmitteln nicht mehr stemmen. Es bedarf einer höheren und dynamisierten Bundesbeteiligung, denn die Eingliederungshilfe ist Bundesrecht.“  


Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen: „Die Zahl der Menschen mit Behinderungen wächst. Folglich muss uns auch Ihre Teilhabe mehr wert sein. Die Eingliederungshilfe ist eine tragende Säule zur Sicherung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und damit zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, zu der sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet hat. Die daraus resultierende Ausgabendynamik stellt die Länder und Kommunen bereits seit vielen Jahren vor große Herausforderungen. Es wird daher höchste Zeit, eine angemessene Beteiligung des Bundes an dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe sicherzustellen.“  


Der Entschließungsantrag aus Nordrhein-Westfalen wird am 29. September in den Bundesrat eingebracht. Mit dem Entschließungsantrag will die Landesregierung die Ausgabensteigerungen der kommunalen Aufgabenträger wirksam begrenzen. Gründe für den Anstieg der Nettoausgaben um rund 69 Prozent seit 2012 sind vor allem die wachsende Anzahl Leistungsberechtigter sowie steigende Bedarfe einer immer älter werdenden Gesellschaft.  


Der kontinuierliche Anstieg der Personen, die auf Leistungen der Eingliederungshilfe angewiesen sind sowie deren steigende Bedarfe, sind für die Kommunen mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Dies zeigt die Entwicklung der Ausgaben für die Eingliederungshilfe, deren Dynamik auch nach Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes weiter zugenommen hat. Nachdem im Zeitraum 2012 bis 2016 die jahresdurchschnittliche Zunahme der bundesweiten Nettoausgaben auf weniger als 700 Millionen Euro stiegen, legten die Eingliederungshilfeausgaben nach Inkrafttreten des Gesetzes zwischen 2017 und 2022 im Schnitt um 1,2 Milliarden Euro jährlich zu.  


Hintergrund
Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe steuern maßgeblich die Entwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen. Bereits in den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass die Umlage der beiden Landschaftsverbände im Land Nordrhein-Westfalen im Besonderen durch die Entwicklung der Eingliederungshilfe geprägt ist.


Aktuelle Erhöhungen der Landschaftsverbandsumlagen stehen in einem direkten Zusammenhang zwischen den Kosten für die Eingliederungshilfe auf der einen Seite und einer mangelnden bundesseitigen Refinanzierung auf der anderen Seite. Diese Umlageerhöhungen treffen auf Kommunalhaushalte, die derzeit erheblich unter Druck stehen.   Im Jahr 2022 erhielten laut amtlicher Statistik in Nordrhein-Westfalen rund 258 000 Personen Leistungen der Eingliederungshilfe zur selbstbestimmten Lebensführung.  

 

Videokonferenzlösungen für digitale Ausschuss- und Ratssitzungen in Kommunen zugelassen

Demokratie über das Display

Düsseldorf, 27. SEptember 2023 - Durch Beauftragung des Ministerums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) bislang drei Videokonferenzsysteme und drei Abstimmungstools für die digitale Gremienarbeit in den Kommunen zugelassen. Weitere Zulassungsanträge werden derzeit bearbeitet.   Im Zuge der Corona-Pandemie hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen über Änderungen in der Gemeindeordnung zugelassen, dass Ausschüsse in hybrider Form tagen dürfen.


Sitzungen der Räte und der Kreistage dürfen hingegen nur in besonderen Ausnahmefällen digital durchgeführt werden. Um den besonderen Anforderungen der kommunalen Gremienarbeit und der Rechtssicherheit von Beschlüssen sowie der Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes gerecht zu werden, dürfen nur von der gpaNRW zugelassene Systeme zum Einsatz gebracht werden.  


Daniel Sieveke, Staatssekretär im Ministerum für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Demokratie übers Display. Die Software-Zulassung und die geänderte Gesetzgebung bilden das Fundament für die Zukunft der digitalen kommunalen Sitzungen. Digitale oder hybride Sitzungen erleichtern das ehrenamtliche Engagement und können nun zur gängigen Praxis in unseren Kommunen werden. Damit schaffen wir klare und sichere Strukturen für die digitale politische Arbeit in den Kommunen. Unser Anspruch: Die Daten sind geschützt, die gefassten Beschlüsse sind rechtssicher.“


Simone Kaspar, Stellvertreterin des Präsidenten der gpaNRW, erklärt anlässlich der Unterzeichnung des ersten Zulassungsbescheids: „Wir freuen uns über die erste Zulassung eines Fachverfahrens zur Bild- und Ton-Übertragung. Die Arbeit der kommunalen Gremien wird damit moderner und ist auch in Krisenzeiten gewährleistet.“  


Landesseitig wurde die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen mit der Software-Prüfung und -Zulassung beauftragt. Die Zulassung der Software durch die gpaNRW erfolgte über eine Kriterienprüfung von rund 80 Qualitäts- und Sicherheitsaspekten. Wesentlich war dabei das Zusammenspiel im Modellprojekt des Ministeriums mit 15 ausgewählten Kommunen sowie dem Landschaftsverband Rheinland.  


Kernelemente waren dabei allgemeine sowie systemspezifische technische Anforderungen an die IT-Sicherheit und den Datenschutz – alles mit dem Ziel, Mindeststandards für die Softwareprodukte sicherzustellen. Bevor Kommunen von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen können, müssen sie sich für eines der zugelassenen Lizenzprodukte entscheiden und die wesentlichen organisatorischen Voraussetzungen schaffen. So ist beispielsweise eine Änderung von Hauptsatzung und Geschäftsordnung erforderlich.  

Hintergrund:
·         Eine Handreichung „Digitale und hybride Sitzungen in Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen“ steht zum Download auf
www.mhkbd.nrw zur Verfügung.
·         Die Regelungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zur digitalen Gremienarbeit bestimmen, dass nur jene Fachverfahren für digitale bzw. hybride Sitzungen der kommunalen Gremien eingesetzt werden sollen, die über eine entsprechende Zulassung durch die gpaNRW verfügen.
·         Zugelassene Anwendungen zur Bild-/Ton-Übertragung in digitalen und hybriden Sitzungen:
-  Zoom (ZVC Germany GmbH, Karlsruhe)
-  ZoomX (ZVC Germany GmbH, Karlsruhe, in Kooperation mit Telekom Deutschland GmbH) Wichtig: Die Zulassungen gelten nicht für Zoom basic oder pro.
- easymeet24 (connect4video, Rüsselsheim am Main)

·  Zugelassene Anwendungen zur Durchführung von Abstimmungen in digitalen und hybriden Sitzungen:
- ALLRIS (CC e-gov GmbH, Hamburg)
- SD.NET (Sternberg Software GmbH & Co. KG, Bielefeld)
- SessionNet (Somacos GmbH & Co. KG, Salzwedel)  

Die gpaNRW ist Teil der staatlichen Aufsicht des Landes über die Kommunen und wurde im Jahr 2003 gegründet. Sie hat ihren Sitz in Herne. Ihr ist durch Gesetz und Gemeindeordnung die überörtliche Prüfung aller 396 Kommunen, der 30 Kreise sowie der Städteregion Aachen, der beiden Landschaftsverbände und des Regionalverbandes Ruhr (RVR) übertragen.

 

Antrag im Landtag: Ungeordnetes Krankenhaussterben verhindern

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Auskömmliche Refinanzierung hoher Kostensteigerungen der Krankenhäuser dauerhaft sicherstellen!

Düsseldorf, 13. Sepütember 2023 - Die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser hat sich in den letzten Jahren trotz erheblicher Bemühungen der Landes- und Bundesregierung massiv verschlechtert. Die schlechte Lage vieler Krankenhäuser wird durch zahlreiche Studien wie zum Beispiel den „Krankenhaus Rating Report 2023“ bestätigt. Bundesweit kommen immer mehr Krankenhäuser in wirtschaftliche Schwierigkeiten, auch weil inflationsbedingte Kostensteigerungen, steigende Energiekosten und nicht zuletzt hohe Tarifabschlüsse nicht ausreichend durch das System der diagnosebezogenen Fallpauschalen refinanziert werden.


•  Für viele Krankenhäuser wird die Reform der Krankenhausfinanzierung, auf deren Eckpunkte sich Bund, Länder und Regierungsfraktionen auf Bundesebene mit großer Mehrheit am 10. Juli 2023 verständigt haben, zu spät kommen. Der für die Regelung der Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser zuständige Bund steht deshalb in der Verantwortung, weitere wirksame Sofortmaßnahmen zur Liquiditätssicherung der Krankenhäuser zu ergreifen.


•  Als wesentliche Ursache wird der Rückgang der Ausgleichszahlungen im Rahmen der CoronaPandemie bei anhaltend niedrigen Fallzahlen im Vergleich zur Situation vor der Pandemie genannt. In diesem Kontext ist auch die zunehmende Ambulantisierung von Leistungen zu nennen. Hinzu kommen unzureichend abgebildete allgemeine Kostensteigerungen. Diese wurden und werden zwar zum Teil durch steuerfinanzierte Sonderprogramme des Bundes ausgeglichen. Insgesamt besteht jedoch eine deutliche zusätzliche finanzielle Belastung der Krankenhäuser, die derzeit nicht zeitnah refinanziert wird. So gab es zwar einen pauschalen Ausgleich für die Energiekosten und mittelbar damit verbundene Kostensteigerungen.


Diese betreffen aber viele weitere Bereiche. Kosten für Medizinprodukte, Arzneimittel und Lebensmittel und Fachkräfteengpässe verschärfen diese Lage weiter. Daneben werden aktuell nicht alle Tarifsteigerungen für Krankenhäuser voll refinanziert. Zwar wird über das Pflegebudget die sogenannte „Pflege am Bett“ voll refinanziert, bei den weiteren Berufsgruppen, wie zum Beispiel der Ärztinnen und Ärzte, werden nur teilweise übernommen. Gerade in der Krankenhausversorgung sind die Personalkosten aber ein großer Kostenfaktor. Eigentlich sollen diese Kosten- und auch Tarifsteigerungen im stationären Krankenhausbereich über den jährlich auf Landesebene von der Selbstverwaltungsebene zu vereinbarenden sogenannten Landesbasisfallwert abgebildet werden.


•  Die bundesgesetzlichen Rahmenvorgaben im Krankenhausentgeltgesetz zur Ermittlung des Landesbasisfallwerts, die Grundlage für die jährlichen Verhandlungen der Selbstverwaltung sind, bilden allerdings Preissteigerungen nur teilweise und teilweise erst mit einem Zeitverzug ab. So wurden die Landesbasisfallwerte in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2022 und 2023 bis zur maximalen bundesrechtlich erlaubten Obergrenze gesteigert. Die tatsächliche Kostenentwicklung wird erst mit Zeitverzug im Landesbasisfallwert abgebildet und das Defizit der Krankenhäuser verschärft sich. So lag der Veränderungswert 2023 nur bei 4,32 Prozent während die Inflationsrate im Juli 2023 bereits 6,2 Prozent betrug.

•  Die Zukunftskoalition von CDU und GRÜNEN fordert deshalb vom Bund, die Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser dauerhaft auf eine nachhaltige und tragfähige Grundlage zu stellen. Sie begrüßen daher die Reformpläne der Bundesregierung – auch mit Blick auf die angestrebten Verbesserungen bei der Qualität und Verlässlichkeit der Versorgung. Gleichzeitig besteht aber sofortiger Handlungsbedarf zur Liquiditätssicherung der Krankenhäuser.

Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest:
• Viele Krankenhäuser haben derzeit existentielle wirtschaftliche Probleme.
• Durch das aktuelle Vergütungssystem werden hohe Kostensteigerungen der Krankenhäuser, insbesondere durch Inflation und Tarifsteigerungen, teilweise unvollständig und erst mit Zeitverzug abgebildet. Dies verschärft neben strukturellen Problemen die aktuelle finanzielle Notlage der Krankenhäuser.

• Diese Kostensteigerungen können über den Landesbasisfallwert nur unzureichend abgebildet werden. Eine schnellere Anpassung der Landesbasisfallwerte ist daher notwendig und sachgerecht.
• Es besteht für die Länder keine Möglichkeit, eine durch unzureichend oder verspätet abgebildete Kostensteigerung hervorgerufene Finanzierungslücke zu schließen. Die verfassungsrechtliche Zuständigkeit für die Betriebskostenfinanzierung liegt beim Bund. Der Landtag beauftragt die Landesregierung, die Bundesregierung aufzufordern,
• die rechtliche Grundlage für eine einmalige rückwirkende Anpassung der Landesbasisfallwerte für die Jahre 2022 und 2023 um 4 Prozent zu schaffen.

Dabei hat der Bund ebenfalls festzulegen, ob die dadurch entstehenden Mehrkosten durch die Kostenträger GKV und PKV oder durch Bundesmittel aufzubringen sind.
• die Systematik zur Berechnung des Orientierungswertes und des Veränderungswertes generell mit dem Ziel zu überarbeiten, zukünftig die krankenhausspezifischen durchschnittlichen Kostensteigerungen zeitnaher im Landesbasisfallwert abzubilden. Dabei sollte auch überprüft werden, inwiefern zusätzlich künftig weitere prognostische Elemente in die Berechnung einbezogen werden können und welche Auswirkungen dies auf die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung haben würde. Nur so lässt sich eine angemessene Finanzierung sicherstellen.

• die Sicherstellung einer regelhaften Finanzierung der vollen Tarifsteigerungen ab dem Jahr 2024 durch eine entsprechende Anpassung der bisherigen Berechnungssystematik für die Berufsgruppen, die außerhalb des Pflegebudgets zu finanzieren sind, übergreifend zu gewährleisten. • die aktuelle Übergangsregelung zur Zahlungsfrist von Krankenhausrechnungen nach § 415 SGB V, die für Krankenkassen ein verkürztes Zahlungsziel von fünf Tagen vorsieht, zur Liquiditätssicherung zu verstetigen.

 

Lehramtsstipendium Ruhr – Deine Region. Deine Chance

•  RAG-Stiftung stellt mehr als 1,5 Millionen Euro bereit, um 140 Studierende bis zu drei Jahre lang mit 300 Euro monatlich zu fördern
•  Hochschulen der Universitätsallianz Ruhr entwickeln Studienprofil für Lehrerberuf an Schulen in herausfordernder Lage
•  Wübben Stiftung Bildung unterstützt finanziell und sorgt für Vernetzung der Stipendiatinnen und Stipendiaten

Düsseldorf, 12. September 2023 - Ein breites Bündnis aus Stiftungen, Universitäten und dem Land Nordrhein-Westfalen will Lehramtsstudierende gezielt für den Einsatz an Schulen in herausfordernder Lage im Ruhrgebiet gewinnen.

Die RAG-Stiftung und die Wübben Stiftung Bildung haben dazu gemeinsam mit dem Schulministerium und den drei Ruhrgebietsuniversitäten Duisburg-Essen, Bochum und Dortmund ein Stipendienprogramm entwickelt, über das die Studierenden während ihres Studiums finanziell gefördert und zugleich systematisch auf eine Tätigkeit an Schulen in herausfordernder Lage vorbereitet werden sollen.  


Schulministerin Dorothee Feller: „Das ‚Lehramtsstipendium Ruhr‘ wird dazu beitragen, auch in herausfordernder Lage des Ruhrgebiets faire Bildungschancen zu sichern. Indem wir gezielt Schulen unterstützen, die besondere Herausforderungen zu bewältigen haben, folgen wir einmal mehr dem Ansatz, Ungleiches ungleich zu behandeln. Für das große Engagement der RAG-Stiftung, der Wübben Stiftung Bildung und der drei Ruhrgebietsuniversitäten bin ich sehr dankbar. Gemeinsam zeigen wir: Nordrhein-Westfalen ist Bildungsland und das Ruhrgebiet eine Chancenregion.“  


Die Eckpunkte des Stipendienprogramms sehen vor, dass an den drei Hochschulen der Universitätsallianz Ruhr (UA Ruhr) ab den Jahren 2024 und 2025 jeweils 70, insgesamt also bis zu 140 Studierende verschiedener Lehrämter während ihres Bachelorstudiums mit monatlich 300 Euro gefördert werden. Die RAG-Stiftung stellt dafür mehr als 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. „Für ihre Bereitschaft, das Stipendium gleich zu Beginn in dieser Größenordnung zu ermöglichen, danke ich der RAG-Stiftung ganz herzlich“, so Feller. Die Umsetzung des Programms wird durch die Ruhr-Universität Bochum koordiniert und von der Wübben Stiftung Bildung unterstützt, die zudem Geld für die Vernetzung der Stipendiatinnen und Stipendiaten bereitstellt.  


Bärbel Bergerhoff-Wodopia, Mitglied im Vorstand der RAG-Stiftung, betont: „Gerade an Schulen in herausfordernder Lage im Ruhrgebiet gibt es überproportional viele junge Menschen, die traditionell von Ausbildungschancen und Arbeitsplätzen im Bergbau profitiert hätten. Durch unser gemeinsames Stipendienprogramm werden dringend benötigte Lehrkräfte für genau diese Schulen gewonnen und dort eingesetzt. Diese Verbesserung der Bildungschancen kommt zahlreichen Kindern zugute, die von der Kontinuität der Lehrkräfte-Betreuung profitieren. Und es ist ein nachhaltiger Beitrag zur Bildungsförderung und Fachkräftesicherung im Ruhrgebiet, was uns Stiftungen ein gemeinsames großes Anliegen ist.“  


Neben der finanziellen Förderung umfasst das Lehramtsstipendium Ruhr ein besonderes Studienprofil, das von der UA Ruhr entwickelt wird, um die Stipendiatinnen und Stipendiaten über das reguläre Lehramtsstudium hinaus gezielt auf die Arbeit an Schulen in herausfordernder Lage vorzubereiten. Dazu gehört unter anderem der Austausch mit Bildungsexpertinnen und -experten aus Praxis, Wissenschaft, Politik und Gesellschaft.  

„Mit jährlich rund 1.700 Masterabschlüssen im Lehramt spielt die UA Ruhr eine große Rolle für die Lehrerausbildung im Land Nordrhein-Westfalen, sowohl für das Ruhrgebiet als auch darüber hinaus“, erklären die drei beteiligten Hochschulen. „Die Ruhr-Universität Bochum, die Universität Duisburg-Essen und die TU Dortmund kooperieren hier auch bereits sehr erfolgreich miteinander. Aktuelles Beispiel dafür ist das Projekt der Ruhr-Konferenz ‚talents4teachers/teachers4talents‘, um Abiturientinnen und Abiturienten jeglicher Herkunft für ein Lehramtsstudium zu gewinnen und beim Studieneinstieg zu unterstützen. Mit dem Lehramtsstipendium Ruhr können wir nun einen weiteren Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit im Ruhrgebiet leisten.“



Um die größtmögliche Wirkung zu entfalten, werden sich die Stipendiatinnen und Stipendiaten neben dem Studium als Lernhelferinnen und Lernhelfer gezielt an den Schulen engagieren, an denen der Unterstützungsbedarf besonders groß ist. Als eine wesentliche Grundlage für die Auswahl der Schulen wird der jüngst aktualisierte Schulsozialindex dienen. Die Tätigkeit als Lernhelferinnen und Lernhelfer, die sich am Programm ‚talents4teachers‘ orientieren wird, können sich die Studierenden auf die Praxisphasen im weiteren Verlauf ihres Studiums anrechnen lassen.  

Eine weitere große Chance des Stipendienprogramms liegt darin, dass die geförderten Studierenden nach dem Masterabschluss ihren Vorbereitungsdienst („Referendariat“) an einer Schule in herausfordernder Lage im Ruhrgebiet absolvieren sollen. Dazu werden sie bevorzugt den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung in der Metropolregion Ruhr zugewiesen und gezielt Schulen in herausfordernder Lage zugeordnet.  


Um ihre Zusammenarbeit zu besiegeln, haben Ministerin Feller, die Vorständin der RAG-Stiftung, Bärbel Bergerhoff-Wodopia, der Geschäftsführer der Wübben Stiftung Bildung, Dr. Markus Warnke, der Rektor der Ruhr-Universität Bochum, Prof. Dr. Martin Paul, die Rektorin der Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr. Barbara Albert, und die Prorektorin Studium der Technischen Universität Dortmund, Prof. Wiebke Möhring, heute (12. September) in Düsseldorf einen Letter of Intent unterzeichnet, in dem die Eckpunkte des gemeinsamen Vorhabens abgefasst sind.  


„‚Deine Region. Deine Chance.‘ Wenn die Studierenden ihre Chance auf das Lehramtsstipendium ergreifen und die besonders herausgeforderten Schulen in der Region unterstützen, dann schaffen wir eine echte Win-Win-Situation für faire Bildungschancen“, sind sich alle Beteiligten einig.  

Der Letter of Intent ist dieser Pressemitteilung als Anlage beigefügt. Weitere Informationen finden Sie auf der
Website zum Lehramtsstipendium Ruhr und im Bildungsportal.


 

Landesregierung startet Prozess für zweiten Nationalpark in Nordrhein-Westfalen

 Ergebnisoffene Suche nach neuem Großschutzgebiet mit Beteiligung von Politik und Zivilgesellschaft

Düsseldorf, 6. September 2023 -Fast 20 Jahre nach der erfolgreichen Gründung des Nationalparks Eifel soll in Nordrhein-Westfalen ein zweites Großschutzgebiet errichtet werden. Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz gaben die Ministerinnen Silke Gorißen und Mona Neubaur sowie Minister Oliver Krischer am Mittwoch, 6. September 2023, den Startschuss für den entsprechenden Findungsprozess. „Nationalparke sind weltweit und in Deutschland eine Erfolgsgeschichte. 16 solcher herausragenden Großschutzgebiete gibt es allein von der Nordsee bis zum bayerischen Wald“, sagte Umweltminister Oliver Krischer: „Wir haben in Nordrhein-Westfalen eine faszinierende und vielfältige Natur. Diesen Naturschatz wollen wir mit einem zweiten Nationalpark für die nächsten Generationen erhalten und für die Menschen erlebbar machen.“


Die stellvertretende Ministerpräsidentin, Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Der Nationalpark Eifel hat in den letzten zwei Jahrzehnten in Nordrhein-Westfalen gezeigt, wie erfolgreicher Naturschutz umgesetzt werden und davon eine ganze Region wirtschaftlich profitieren kann. Daran wollen wir mit einem zweiten Nationalpark anschließen.“ Das Land wird sich aktiv an der Errichtung eines zweiten Großschutzgebietes beteiligen.


Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen: „Das ‚A‘ und ‚O‘ für einen zweiten Nationalpark ist ein erfolgreicher und ergebnisoffener Beteiligungsprozess und die Akzeptanz vor Ort für das wichtige Landesvorhaben. Bei meinen Reisen durch das Land nehme ich auch Skepsis wahr, die in ländlichen Regionen geäußert wird. Deshalb ist der jetzt angestoßene Beteiligungsprozess so wichtig. Nur mit einer breiten Akzeptanz in der Region kann ein zweiter Nationalpark gelingen.“
 
Dreistufiges Verfahren zur Ausweisung des Nationalparks
Im Koalitionsvertrag haben sich die regierungstragenden Parteien darauf verständigt, die Biodiversitätskrise wirksam zu bekämpfen und in allen Politikfeldern mitzudenken. Dazu zählt auch, dass ein zweiter Nationalpark ausgewiesen werden soll und dazu ein Interessenbekundungsprozess initiiert wird. Dieser Prozess soll bis Ende des ersten Quartals 2024 laufen.


In einem ersten Schritt soll ein unverbindliches Interessenbekundungsverfahren erfolgen. Die Initiative für eine Teilnahme an diesem Prozess kann sowohl aus der Politik als auch aus der engagierten Öffentlichkeit erfolgen. Interessierten Regionen und Kreisen werden verschiedene Hilfen zur Verfügung gestellt, um einen Partizipationsprozess für die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich durchführen zu können. Die Landesregierung gewinnt so einen Überblick über potentielle Bewerberinnen und Bewerber für einen zweiten Nationalpark. In den Regionen kann ein Stimmungsbild in der Bevölkerung eingeholt und der Beteiligungsprozess bereits angeschoben werden.
Im Anschluss wird als zweiter Schritt ein qualifiziertes Antragsverfahren durchgeführt, das allen Kreisen und Regionen, unabhängig ihrer Teilnahme an dem Interessenbekundungsverfahren, offenstehen wird. Dieser Antragsschritt dient der Landesregierung als Entscheidungsgrundlage für die Festlegung einer Region und soll zudem eine Gebietskulisse für die Errichtung eines zweiten Nationalparks enthalten.
Danach erfolgt in einem dritten Schritt, wenn eine Region ausgewählt wurde, das formale Ausweisungsverfahren durch die Landesregierung. In diesem Verfahrensschritt erfolgt zunächst die Erarbeitung eines Verordnungsentwurfes für den zweiten Nationalpark in breiter Beteiligung und öffentlicher Auslegung.


Das Land unterstützt das Interessenbekundungsverfahren (1. Prozessschritt) auf mehreren Ebenen: Über eine vom Umweltministerium beauftragte Agentur können aus den interessierten Regionen Unterstützungsangebote zu Beratung, Moderation sowie zur Umsetzung von Veranstaltungen und Online-Dialogen abgerufen werden. Zusätzlich werden über die Bezirksregierungen Fördermittel bereitgestellt, um individuelle Formate der Meinungsbildung in den Regionen zu unterstützen. Diese Unterstützungsangebote kommen primär für kommunale Gebietskörperschaften, aber auch für Vereine und Verbände, deren Ziel die Unterstützung des Nationalparkdialoges ist, in Frage.
 
Landesregierung setzt auf Dialog vor Ort
Die Landesregierung setzt beim Prozess für einen zweiten Nationalpark auf den Dialog vor Ort. Die ebenfalls für den ländlichen Raum und Forstangelegenheiten zuständige Ministerin Silke Gorißen sagt: „Wir wollen die Menschen mitnehmen. Es gibt naturgemäß viele offene Fragen und auch Sorgen, die mit den Bürgerinnen und Bürgern besprochen werden müssen.“
Es gibt hinsichtlich des Gebiets des zweiten Nationalparks keine Festlegung durch die Landesregierung. Ministerin Silke Gorißen: „Wir wollen einen landesweiten und ergebnisoffenen Prozess. Dort, wo landeseigene Flächen für den Nationalpark geeignet sind, zum Beispiel im Staatswald, werden wir sie miteinbeziehen.“


Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz weist zudem darauf hin, dass sich der Landesbetrieb Wald und Holz NRW mit seiner Fachkompetenz bei forst- und holzwirtschaftlichen Fragen in den Findungsprozess einbringen will. Gleiches gilt für die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensverhütung und die Landwirtschaftskammer NRW.
Die Ausweisung eines Nationalparks ist grundsätzlich nicht an die Flächen des Eigentums des Landes gebunden. Darüber hinaus können selbstverständlich auch Flächen Dritter in das Gebiet integriert werden, wenn hierzu eine belastbare Zusage der Eigentümerin oder des Eigentümers beigebracht wird. Perspektiven für eine zukünftige räumliche Erweiterung können in die Überlegungen für eine Kulisse mit einbezogen werden.
 
Nationalparke als Wirtschaftsfaktor
Seit nunmehr 20 Jahren zeigt der Nationalpark Eifel in Nordrhein-Westfalen, wie aktiver Naturschutz, sanfter Naturtourismus und Stärkung der regionalen Wirtschaft von einem solchen Großschutzgebiet profitieren. Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Der Nationalpark Eifel ist eine echte Erfolgsgeschichte. Seit zwei Jahrzehnten ist er wertvoller Hort biologischer Vielfalt, Faktor einer nachhaltigen Entwicklung und Vorbild für erfolgreichen Naturtourismus. An diese Erfolgsgeschichte wollen wir mit einem zweiten Nationalpark in Nordrhein-Westfalen anknüpfen.“


Mit 1.016.880 registrierten Besuchen überschritten die Besuchszahlen im letzten Jahr das dritte Mal in Folge die Marke von einer Million Gästen. Seit der ersten Volluntersuchung 2007 (450.000 Gäste) haben sich die Besucherzahlen des Nationalparks Eifel mehr als verdoppelt. Eine Studie aus den Jahren 2014/2015 zeigt, dass der Nationalpark in der Region bei damals 870.000 Besuchen einen Bruttoumsatz von über 30 Millionen Euro bewirkte, das entspricht rechnerisch 674 Arbeitsplätzen. Ein Gutachten zu den aktuellen regionalökonomischen Effekten ist in Auftrag gegeben worden und wird demnächst vorliegen. Ministerin Neubaur: „Wie schon in der Eifel werden wir als Land den Naturtourismus auch bei einem zweiten Nationalpark aktiv unterstützen.“
 
Rote Liste der gefährdeten Arten
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des alarmierenden Rückgangs der biologischen Vielfalt haben Nationalparke weltweit eine herausragende Bedeutung beim Schutz von Arten und Lebensräumen. „Der Artenverlust ist neben der Klimakrise die zweite große ökologische Bedrohung für uns und die Art und Weise, wie wir leben“, sagte Umweltminister Krischer. Auch in Nordrhein-Westfalen ist die biologische Vielfalt gefährdet durch eine Vielzahl von Einflussfaktoren. „Obwohl wir durch eine ambitionierte Naturschutzpolitik erfolgreiche Projekte und Maßnahmen vorweisen können, darf das aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Verlust an biologischer Vielfalt trotzdem weitergeht – und teilweise mit ungebremster Geschwindigkeit“, begründete Minister Oliver Krischer den Schritt für einen zweiten Nationalpark.


Bis Ende des Jahres werde das Ministerium zum fünften Mal die Rote Liste der gefährdeten Arten in Nordrhein-Westfalen vorlegen. „Und auch wenn sich einige Indikatoren zum Besseren entwickelt haben, werden wir keine Entwarnung geben können. Wir müssen unsere Anstrengungen noch verstärken. Deshalb haben wir in den letzten Monaten seit der Regierungsübernahme die Weichen dafür gestellt.“


Mehr als 43.000 verschiedene Tier-, Pilz- und Pflanzenarten und rund 70 verschiedene Lebensräume bilden die Grundlage für den Artenreichtum in Nordrhein-Westfalen. Doch bleibt der Verlust an biologischer Vielfalt weiterhin hoch, dies zeigen auch die Zahlen der aktuellen Roten Liste der gefährdeten Arten:
Etwa 45 Prozent der untersuchten Tier-, Pilz- und Pflanzenarten stehen in Nordrhein-Westfalen auf der „Roten Liste“ – sind gefährdet, vom Aussterben bedroht oder bereits ausgestorben.
Rund 80 Prozent der Lebensräume im Tiefland sind in einem ungünstigen Erhaltungszustand – allen voran Moore, Grünland- und Gewässerlebensräume sowie Eichen- und Auenwälder.
Und aktuell sind nur 8,8 Prozent aller Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen in einem sehr guten oder guten ökologischen Zustand.

Die Ursachen des Artensterbens und des Verlustes biologischer Vielfalt sind neben den Folgen des Klimawandels auch eine zu intensive Flächen-Nutzung und die Zerstörung und Zerschneidung naturnaher Lebensräume. „Umwelt und Natur sind Grundlagen von Ernährung, Heimat, Wirtschaft und Erholung. Ohne eine intakte Natur gefährden wir diese Grundlagen“, sagte Minister Krischer.
 
Weitere Informationen
Übersichtskarte (zum Download)
Zentrale Informations- und Dialogplattform für den Findungsprozess
Social Media: Über den Prozess informiert die Landesregierung in den nächsten Monaten fortlaufend auch über verschiedene Social-MediaKanäle unter dem zentralen Hashtag #Nationalpark2NRW
Erfolgsgeschichte Nationalpark Eifel – Gut für Mensch, Natur und Region
Broschüre „Naturschutzbericht 2021. Zustand der biologischen Vielfalt in Nordrhein-Westfalen“
Umweltzustandsbericht NRW 2020 – Tier und Natur in Gefahr

Land fördert Kooperationen für Kulturelle Bildung

In den Kategorien „Schule“, „Jugendarbeit“ und „Kultur“ werden vorbildliche Partnerschaften ausgezeichnet


Düsseldorf, 5. September 2023 - Auf dem Schulhof mit Künstlerinnen und Künstlern eine „Poesiepause“ einlegen. Beim Klavierfestival Ruhr mit Profis auf der Bühne stehen. In der Freizeit ein Theaterstück mit Schauspielerinnen und Schauspielern einstudieren. Kooperationsprojekte wie diese werden nun zum dritten Mal mit dem Landespreis Kulturelle Bildung ausgezeichnet. Jetzt geht es in der nächsten Bewerbungsphase um Preisgelder in Höhe von insgesamt 80.000 Euro. Bewerbungen sind bis Ende Januar 2024 möglich.
 
Kulturelle Bildung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen. Kinder und Jugendliche haben so die Möglichkeit, Kunst und Kultur kennenzulernen und frühzeitig für sich zu entdecken – beispielsweise durch gemeinsame Theater-, Musik-, Fotografie- oder Filmprojekte von Künstlerinnen und Künstlern mit Schulen. Die Landesregierung möchte die Angebote stärken, die gerade jungen Menschen Kunst und Kultur vermitteln, und lobt deshalb wieder den Landespreis Kulturelle Bildung für hervorragende Kooperationen aus.
 
Ausgezeichnet werden Vorhaben aus Nordrhein-Westfalen, die Akteurinnen und Akteure der Kulturellen Bildung in herausragender Weise vor Ort vernetzen: Indem etwa Schulen mit Künstlerinnen und Künstlern zusammenarbeiten, Kultur- oder Jugendorganisationen mit freien Theatergruppen oder ein Theater mit einem städtischen Jugendzentrum. Es werden drei Hauptpreise in den Kategorien „Schule“, „Jugendarbeit“ und „Kultur“ verliehen. Die Auszeichnung ist eine Initiative der Landesministerien für Kultur und Wissenschaft, für Schule und Bildung und für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration.
 
Kulturministerin Ina Brandes: „Kinder und Jugendliche haben aufgrund der Pandemie viel zu lang auf Kunst und Kultur verzichten müssen. Umso wichtiger ist es, dass wir sie jetzt ermutigen, künstlerische und ästhetische Erfahrungen zu machen, eigene Begabungen, Interessen und Ausdrucksformen zu entdecken. Kulturelle Bildung macht Lust, sich ein Leben lang mit Kunst und Kultur zu beschäftigen. Deshalb setzt die Landesregierung einen Schwerpunkt bei der kulturellen Bildung von Kindern und Jugendlichen.“
 
Kinder- und Jugendministerin Josefine Paul: „Kunst und Kultur sind zentrale Bestandteile ganzheitlicher Bildung. Angebote kultureller Bildung schaffen kreative Freiräume für Kinder und Jugendliche, in denen sie sich ausprobieren, ausdrücken und eigene Fähigkeiten entdecken können. Ziel der Landesregierung ist es, möglichst allen Kindern und Jugendlichen, unabhängig von Herkunft und Wohnort, einen Zugang zu Angeboten kultureller Bildung zu schaffen. Wir haben in Nordrhein-Westfalen bereits eine Vielzahl an Angeboten, die jungen Menschen künstlerische Begegnungen und ein eigenes gestaltendes, ästhetisches Handeln ermöglichen. Mit dem Preis wollen wir besonders jene sichtbar machen, die dabei auch in der Kooperation neue und innovative Wege gehen. Wir freuen uns auf viele spannende Kooperationsprojekte, die sich um den Landespreis Kulturelle Bildung bewerben.“
 
Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „Die Zusammenarbeit von Schulen mit außerschulischen Kultureinrichtungen sichert Kindern und Jugendlichen eine Teilhabe an kulturellen Angeboten. Durch Kooperationen im kulturellen Bereich können Schülerinnen und Schüler ihr Interesse und auch ihr Können entdecken. Kulturelle Bildung leistet somit auch einen Beitrag zur Chancengerechtigkeit und zur individuellen Förderung. Hervorragende Kooperationen eröffnen dabei auf besondere Art und Weise den Zugang zur Kultur – ich freue mich daher sehr über den Landespreis Kulturelle Bildung.“
 
Bewerben können sich Kooperationen von Kultur-, Bildungs- und Jugendeinrichtungen sowie Trägern, Vereinen und Initiativen, die Kulturelle Bildung als Bestandteil ihres Profils verankert haben und dadurch Kindern und Jugendlichen nachhaltig eine Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur ermöglichen. Die Preisträgerinnen und Preisträger in den drei Kategorien erhalten ein Preisgeld in Höhe von jeweils 20.000 Euro. Dieses Geld kann genutzt werden, bestehende Vorhaben zu finanzieren oder Konzepte weiterzuentwickeln. Zusätzlich können bis zu vier weitere vielversprechende Kooperationen mit Entwicklungspreisen mit 5.000 Euro unterstützt werden. Die eingereichten Bewerbungen werden von einer Fachjury bewertet.
 
Die Frist zur Einreichung von Bewerbungen endet am 26. Januar 2024. Die Preisverleihung ist für April 2024 vorgesehen. Weitere Informationen zum Preis finden sich hier.


 

Fortbildungsprogramm für wirksame Unterstützung von Schulleitungen und mehr Bildungsgerechtigkeit  

Düsseldorf, 31. August 2023 - Nach dreijähriger Projektphase wird ein Programm, das Schulleitungen an Schulen in herausfordernden Lagen unterstützt, dauerhaft in das Fortbildungsangebot der Bezirksregierung Düsseldorf übernommen. Schwerpunkte sind die Themen Bildungsgerechtigkeit, Demokratiebildung sowie Digitalisierung. Umgesetzt wird das Angebot „Im FOKUS: Bildungsgerechtigkeit ‒ Schulleitungen stärken, Perspektiven entwickeln“ zunächst in Kooperation mit der Wübben Stiftung Bildung.


Regierungspräsident Thomas Schürmann und Dr. Markus Warnke, Geschäftsführer der Wübben Stiftung Bildung, unterzeichneten den Kooperationsvertrag für die Verstetigung des Angebots. „Damit setzen wir ein Zeichen für Bildungsgerechtigkeit und unterstützen gezielt Schulleiterinnen und Schulleiter an Schulen in herausfordernden Lagen unter anderem dabei, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen“, so Regierungspräsident Schürmann. Das Programm ist als hybrides Lehr- und Lernformat konzipiert: Neben dem regelmäßigen Austausch der Teilnehmenden und Moderierenden in digitalen Teams gibt es Netzwerktreffen in Präsenz.


„In der Projektphase konnten wichtige Erfahrungen zur sinnvollen Verzahnung von Distanz- und Präsenzformaten gesammelt werden“, so Schürmann. Dr. Markus Warnke sagte: „Der Lehrkräfte- und Schulleitungsmangel in NRW ist allgegenwärtig. Umso wichtiger ist es, Schulleitungen zu stärken. Denn gute Schulen haben gute Schulleitungen. Es ist daher ein wichtiges Signal der Bezirksregierung für Schulleitungen und vor allem Schulen im Brennpunkt in NRW, dass unser Schulentwicklungsprogramm ,impakt schulleitung digital´ übernommen wird.“


Die erste Projektphase fand unter dem Titel „impakt schulleitung digital“ von 2019 bis 2023 als Kooperationsprojekt des Dezernats für Lehrkräftefortbildung der Bezirksregierung und der Wübben Stiftung Bildung statt. Nun werden die Erfahrungen in ein dauerhaftes Angebot transferiert. Im aktuell unterzeichneten Kooperationsvertrag wird die Begleitung des Transfers durch die Wübben Stiftung Bildung vereinbart.


Die praxisnahe Fortbildung ist auf die besonderen Aufgaben an Schulen in herausfordernden Lagen zugeschnitten. Zudem erfolgt eine Schulentwicklungsberatung, ein persönliches Coaching der Schulleitungen, und es wird ein gezieltes Schulentwicklungsprojekt durchgeführt. Die hohe Wirksamkeit der Fortbildung zeigt sich in den positiven Rückmeldungen der teilnehmenden Schulleitungen des Projekts. Anmeldungen für „Im FOKUS: Bildungsgerechtigkeit ‒ Schulleitungen stärken, Perspektiven entwickeln“ sollen ab Februar 2024 unter https://lfb.nrw.de/brd möglich sein.


Ministerin Feller: Wir sichern die Qualität der Ausbildung von Lehrkräften

Schulministerin Feller besuchte das neue Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung, kurz LAQUILA, in Dortmund

Düsseldorf, 28. August 2023 - Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller hat das neu errichtete Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA) in Dortmund besucht und erklärte: „Die Gewinnung von Lehrkräften steht ganz oben auf der Agenda der Landesregierung. Das LAQUILA wird uns zukünftig bei dieser wichtigen Aufgabe unterstützen. Im LAQUILA bündeln wir die Kräfte, um junge Menschen ebenso wie berufserfahrene Fachkräfte für den Schuldienst zu gewinnen.“  

 Zu den Aufgaben des neu errichteten LAQUILA gehört die Beratung von Abiturientinnen und Abiturienten, die sich für ein Lehramtsstudium interessierten, sowie von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern. Zugleich wirkt das neue Landesamt bei der Anerkennung von ausländischen Lehramtsabschlüssen mit und unterstützt die Durchführung von Praktika an Schulen während des Lehramtsstudiums. Zu den wichtigsten Aufgaben des LAQUILA gehört die Durchführung der Staatsprüfungen zum Abschluss des praktischen Teils der Lehrkräfteausbildung (Vorbereitungsdienst) sowie die Mitwirkung an der Qualitätssicherung von Lehramtsstudiengängen (Akkreditierung).  

Wer sich für den Schuldienst interessiert, kann die Beratungsstelle telefonisch oder per E-Mail erreichen:
·         0231 9369 7770
·        
beratung@lehrer-werden.nrw  

Die Sprechzeiten und weitere Informationen finden Interessierte im Internet: www.laquila.nrw.de/beratung/beratungsstelle-lehraemter-schulen  

Darüber hinaus übernimmt das LAQUILA auch gebündelt die IT-Dienstleistungen für die Zentren für die schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL), um die technischen Möglichkeiten der Zentren stets auf dem neuesten Stand zu halten.  

Das neue Landesamt vereint die Aufgaben, die bisher das Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen (LPA) und der Informationstechnische Dienst der ZfsL getrennt ausgeübt haben. Was bisher auf mehrere Standorte verteilt war, wird an zentraler Stelle zusammengezogen. Reinhard Schulte, Direktor des LAQUILA, betonte: „Durch die neuen Strukturen ist das Landesamt gut für die Zukunft aufgestellt und kann sich in allen Bereichen der Lehrerausbildung ganzheitlich und qualitätsbewusst einbringen.“  

Abschließend betonte Schul- und Bildungsministerin Feller: „Am neuen gemeinsamen Standort sind die Abstimmungswege kurz. Der Sachverstand vieler Expertinnen und Experten wird unter einem Dach gebündelt. Wir versprechen uns davon gute und schnelle Entscheidungen und eine Beratung aus einem Guss, die den jungen Menschen, die sich für den Schuldienst interessieren, auch wirklich hilft.”

 

Der Kampf gegen Clankriminalität geht weiter: Lagebild 2022 veröffentlicht

Düsseldorf, 22. August 2023 - Das nordrhein-westfälische Landeskriminalamt (LKA NRW) hat das Lagebild Clankriminalität für das Jahr 2022 vorgelegt. Hieraus gehen ein Anstieg der Straftaten sowie ein Anstieg der Tatverdächtigen mit Clanbezug hervor. Insgesamt wurden für das Berichtsjahr 6.573 Straftaten mit Clanbezug registriert. Das ist eine Steigerung um 20,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2021: 5.462).

30,9 Prozent der Straftaten sind sogenannte Rohheitsdelikte wie beispielsweise Raub, Bedrohung oder Körperverletzung und Straftaten gegen die persönliche Freiheit, wie etwa Freiheitsberaubung. Dezidiert neuartige Strukturen im Bereich der Clankriminalität werden in diesem Lagebild (noch) nicht betrachtet.

Innenminister Herbert Reul: „Clankriminalität lässt sich nicht wegreden. Wir sehen, dass kriminelle Mitglieder von Clans weiter auf unseren Straßen unterwegs sind und ihre Fäuste nicht in den Hosentaschen lassen. Die Gewaltbereitschaft ist enorm. Deshalb gilt ‚Null-Toleranz‘ heute wie morgen. Niemand läuft einen Marathon in einer Stunde. Unseren Dauerlauf im Kampf gegen Clankriminelle setzen wir fort, die Kondition dafür haben wir.“

Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit (2.031) haben 2022 im Vergleich zum Vorjahr (1.529) um 32,8 Prozent zugenommen, während diese Delikte insgesamt – ähnlich wie im Vorjahr – ein knappes Drittel ausmachen. 14,9 Prozent der registrierten Straftaten waren Vermögens- und Fälschungsdelikte (981). 14,6 Prozent der Straftaten waren Diebstähle (958). Hier ist mit einem Plus von 78,4 Prozent eine große Fallzahlensteigerung zu verzeichnen (2021: 537). Das LKA NRW hat zudem einen Anstieg bei der Anzahl der Tatverdächtigen registriert.

Insgesamt wurden 4.035 Tatverdächtige mit Clanbezug gezählt. Das ist ein Anstieg um 11,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2021: 3.629). Die Tatverdächtigen sind ganz überwiegend männlich (81,1 Prozent) und mehrheitlich zwischen 26 und 30 Jahre alt. Im Jahr 2022 hatten insgesamt 2.156 (53,4 Prozent) Tatverdächtige die deutsche Staatsangehörigkeit, 672 (16,7 Prozent) der Tatverdächtigen wiesen die syrische Staatsangehörigkeit auf, 550 (13,6 Prozent) Tatverdächtige die libanesische. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Anteil syrischer Tatverdächtiger um 2,5 Prozentpunkte gestiegen (2021: 517; 14,2 Prozent).

Die nordrhein-westfälische Polizei hat im Jahr 2022 im Rahmen von 615 Razzien über 1.570 Objekte kontrolliert, darunter (jeweils über) 220 Shisha-Bars, 60 Restaurants, 30 Spielhallen und 90 Wettbüros. 23,2 Prozent der Objekte wurden unmittelbar durch die Behörden geschlossen, unter anderem wegen fehlender Konzessionen, aufgrund von Hygienemängeln oder wegen baurechtlicher Mängel. Im Rahmen der Kontrollen bei Gewerbebetrieben fertigten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte mehr als 820 Strafanzeigen. Auch sieben Straftaten zum Nachteil von Vollstreckungsbeamten wurden erfasst.

Die meisten Straftaten im Bereich der Clankriminalität wurden im Ruhrgebiet in den Zuständigkeitsbereichen der Kreispolizeibehörden Essen (11,2 Prozent), Recklinghausen (8,4 Prozent) und Gelsenkirchen (6,6 Prozent) registriert. Zuletzt kam es im Juni 2023 in Essen und Castrop-Rauxel zu einer größeren gewaltsamen Auseinandersetzung unter Beteiligung krimineller ClanMitglieder. Ähnliche Tumultlagen wie diese gab es auch im Berichtsjahr.

So kam es etwa im Juni 2022 in Essen-Altendorf zu einer Auseinandersetzung zwischen Angehörigen zweier türkisch-arabischer Großfamilien. Circa 200 Personen waren beteiligt. Vier Personen wurden durch Messer, Schlagstöcke oder andere gefährliche Gegenstände verletzt. Die Polizei leitete elf Ermittlungsverfahren gegen 28 Verdächtige ein. Insgesamt ist die Anzahl derartiger Tumultlagen in Nordrhein-Westfalen von 179 im Jahr 2017 auf 37 im Jahr 2022 zurückgegangen.

Innenminister Herbert Reul betont: „Das Recht der Familie gilt bei uns nicht. Und Friedensrichter sind Erfindungen, die hier in NordrheinWestfalen sicher nicht patentiert werden. Das Gewaltmonopol des Staates ist nicht verhandelbar – egal wer sich da in die Haare kriegt.“ Im Berichtsjahr 2022 hat sich die Arbeit der Sicherheitskooperation Ruhr (SiKo-Ruhr) erneut bezahlt gemacht. Dazu gehören insbesondere die behördenübergreifende Vernetzung, der Wissenstransfer sowie die gemeinsame Aus- und Bewertung von Informationen.

Die SiKo-Ruhr unterstützte in einem Ermittlungsverfahren der Bundespolizeidirektion Kleve, so dass dieser eine großer Ermittlungserfolg gelang: Es konnten sieben türkischarabischstämmige Tatverdächtige aus dem Clan-Milieu aus dem Raum Essen, Aachen und Bremen ermittelt werden. Im Jahr 2020 sollen sie über 1.400 hochwertige Markenstaubsauger im Wert von circa 600.000 Euro gestohlen und anschließend weiterverkauft haben. Im aktuellen Lagebild wurde die Zahl der Clannamen von 113 auf 116 erweitert. Das LKA NRW wertet das Phänomen Clankriminalität (bislang) auf

Grundlage einer namensgebundenen Recherche aus. Die in der bundesweit in polizeilichen Gremien abgestimmte Definition geforderte familiäre oder ethnische Verbundenheit wird dabei durch einen gemeinsamen Nachnamen als gegeben angesehen. Basis für die Namensliste ist eine Einschätzung der regionalen Analyse- und Auswertedienststellen für Organisierte Kriminalität in Nordrhein-Westfalen für den Betrachtungszeitraum. 2018 veröffentlichte das LKA NRW erstmalig ein Lagebild Clankriminalität und erstellt dieses seitdem jährlich.

Die Lagedarstellung basiert auf den erfassten Straftaten der Polizei, die von Tatverdächtigen mit einem von den Ermittlungsbehörden als clanrelevant definierten Familiennamen begangen wurden. Im Lagebild 2022 werden ausschließlich kriminelle Angehörige türkisch-arabischer Großfamilien erfasst, sofern Bezüge zum Libanon oder zur Bevölkerungsgruppe der Mhallamiye vorliegen.

Das LKA NRW ist – vor dem Hintergrund kriminalpolizeilicher Erkenntnisse und der jüngeren gewalttätigen Auseinandersetzungen in Castrop-Rauxel und Essen – damit beauftragt, zu prüfen, inwiefern eine Betrachtung beziehungsweise eine Erweiterung des Lagebildes um kriminelle Angehörige anderer bisher nicht erfasster Clanstrukturen kriminalfachlich als geboten erscheint.

Innenminister Reul dazu: „Die Struktur der Tatverdächtigen, der Straftaten und der regionalen Schwerpunkte verändert sich von Jahr zu Jahr, wenn auch manchmal nur im Detail. Wer das Phänomen erfolgreich bekämpfen will, muss dranbleiben und Neuerungen im Blick behalten. Und genau das machen wir – ganz sicher auch im nächsten Jahr.“


Arbeitsminister Laumann startet landesweite Fachkräftetour: Auftakt in der Region Niederrhein '

Duisburg, 17. August 2023 - Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat sich am Donnerstag, 17. August 2023, am Niederrhein über die Fachkräftesituation in der Region informiert. Der Besuch ist der Auftakt einer landesweiten Tour im Rahmen der „Fachkräfteoffensive NRW“. Ziel der Tour ist es, in den nächsten Monaten ein noch besseres Bild von den teils sehr unterschiedlichen Fachkräftesituationen vor Ort zu erhalten und sich gemeinsam mit den regionalen Akteuren über die aktuellen Herausforderungen und erforderlichen Maßnahmen auszutauschen.

„Jede und jeder mit seinen ganz individuellen Qualifikationen und Talenten wird auf dem Arbeitsmarkt gebraucht. In erster Linie muss es uns gelingen, die vorhandenen Potentiale zu heben und so viele junge Menschen wie möglich – auch diejenigen mit Startschwierigkeiten – in Ausbildung zu führen. Denn es braucht jede helfende Hand, um die Herausforderungen beim Klimaschutz, in der Pflege, bei der Digitalisierung oder der Erneuerung unserer Infrastruktur zu stemmen. Impulse und Ideen von denjenigen, die vor Ort ganz konkret mit dem Problem des Fachkräftemangels konfrontiert werden, sind dabei wichtig.

Als Landesregierung wollen wir die optimalen Rahmenbedingungen für die Bewältigung dieser Herausforderungen schaffen. Der Dialog und die Zusammenarbeit mit den Akteuren und Menschen in den Regionen hat für mich daher einen hohen Stellenwert. Vor diesem Hintergrund freue ich mich schon sehr auf die vielen Begegnungen und Eindrücke, die ich auf der nun beginnenden Fachkräftetour sammeln werde”, betont Minister Laumann.  

Erster Halt in der Region Niederrhein war die Ausbildungswerkstatt Gleisbau der Deutschen Bahn AG (DB) in Duisburg Wedau. Dort sprach Laumann mit Ausbildungsverantwortlichen und Auszubildenden über ihre Erfahrungen bei der Berufslehre und der Suche nach qualifizierten Nachwuchskräften.

„Die Deutsche Bahn AG ist einer der größten Arbeitgeber mit bundesweit bis zu 13.000 Auszubildenden in 50 Ausbildungsberufen und mehr als 450 Auszubildenden allein bei der DB Netz AG in Duisburg und Nordrhein-Westfalen. 5.500 junge Nachwuchskräfte stellen wir allein in diesem Jahr in ganz Deutschland ein – das ist ein neuer Rekord. Wir haben unsere Kapazitäten in Aus- und Weiterbildung massiv ausgebaut und investieren damit in die Zukunft und eine starke Schiene”, so Stefan Hemmert, Leiter Human Resources bei der DB Netz AG, Region West.  

Anschließend diskutierte Minister Laumann auf dem von der Regionalagentur NiederRhein organisierten „Fachkräfte-Kongress Niederrhein“ in Moers mit über 150 Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, Kammern, Verbänden, Gewerkschaften, Organisationen, Weiterbildungsträgern sowie Beschäftigten, Auszubildenden und der lokalen Politik über erfolgversprechende Lösungen zur Personalgewinnung.  

Werner Schaurte-Küppers, Präsident der Niederrheinischen IHK erklärt: „Unsere Unternehmen suchen dringend Fachkräfte – das ist ein echtes Problem. Bei uns in Duisburg und am Niederrhein fehlen bis 2030 rund 40.000 Arbeitskräfte. Ohne Mitarbeiter können wir aber keine Aufträge mehr erledigen. Wenn das so weiter geht, ist unser Standort nicht mehr wettbewerbsfähig. Das Fachkräfte-Einwanderungs-Gesetz des Bundes ist ein richtiger Ansatz. Allerdings müssen die Visa-Stellen und auch die kommunalen Behörden schneller werden. Außerdem brauchen wir eine Willkommenskultur. Es ist gut, dass die Landesregierung das alles nun voranbringen will. Das hilft unseren Betrieben. Wir helfen gern mit.“  

„Das Handwerk umfasst eine breite Palette von Berufsfeldern und bietet attraktive Ausbildungsperspektiven mit sehr guten Weiter­bildungs­möglich­keiten und soliden Karrierechancen. Nach wie vor sind viele Ausbildungsplätze unbesetzt. Wer einen Ausbildungsplatz im Handwerk sucht, hat jetzt noch alle Möglichkeiten sich zu bewerben. Das Handwerk entwickelt sich ständig weiter, insbesondere im Bereich der Technologie und Nachhaltigkeit. Handwerker können sich in spezialisierten Bereichen wie Energie- und Gebäudetechnik oder Digitalisierung weiterbilden. Meisterprüfungen bieten die Möglichkeit, einen höheren Qualifikationsgrad zu erreichen und ein eigenes Unternehmen zu gründen oder in leitenden Positionen zu arbeiten.

Vielfältige Maßnahmen und Kampagnen tragen dazu bei, dem Nach­wuchs­problem im Handwerk entgegenzuwirken. So bietet beispielsweise das Bildungs­­zentrum Handwerk Duisburg in Kooperation mit dem Robert Bosch Berufs­kolleg auch Jugendlichen mit Vermittlungshemmnissen im Rahmen von verschiedenen Berufs­orientierungs­projekten, einen Einblick in diverse Handwerksberufe, vermittelt Praxis und zielt darauf ab, die Teilnehmer vorzubereiten und im Anschluss mit nach­weislich besseren Chancen in eine Berufsausbildung zu bringen“, sagt Lothar Hellmann, Kreishandwerksmeister der Kreishandwerkerschaft Duisburg.  

Angelika Wagner, Geschäftsführerin des DGB der Region Niederrhein: „Überall dort, wo es nicht genügend Fachkräfte gibt, kann weniger produziert und weniger Dienstleistung erbracht werden. Zeitgleich warten viele Menschen in unserer Region auf eine Chance auf dem Arbeitsmarkt. Um das Fachkräftepotential zu heben, brauchen wir eine gemeinsame Strategie. Die Gewerkschaften im DGB begrüßen die Fachkräfteoffensive und sehen hier viele Gestaltungsmöglichkeiten.”  

In der Region Niederrhein wird in den kommenden zehn Jahren voraussichtlich jeder vierte Beschäftigte in den Ruhestand gehen. Gleichzeitig werden deutlich weniger junge Menschen ins Berufsleben einsteigen. Daher müssen noch mehr Menschen Chancen eröffnet und auf ihrem Weg unterstützt werden. Einen Beitrag dazu leistet die Landesregierung mit dem neuen Programm „Ausbildungswege NRW”.

Mithilfe von Coaches sollen unversorgte, ausbildungsinteressierte junge Menschen für eine duale Ausbildung gewonnen und bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz unterstützt werden. Zugleich erhalten Betriebe Hilfe bei der Besetzung ihrer freien Ausbildungsstellen. Hierfür stellt die Landesregierung jährlich insgesamt rund 17 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Landeshaushalt bereit.  

„Den ersten regionalen Fachkräfte-Kongress in Nordrhein-Westfalen haben wir gerne organisiert, weil wir hier gemeinsam mit dem Arbeitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen alle aktiven Kräfte der Region an einen Tisch bringen. Wir schaffen damit mehr Transparenz über Angebote und Fördermaßnahmen. Wir liefern eine Einordnung von Megatrends wie der doppelten Transformation – also dem Zusammenspiel von Digitalisierung und Dekarbonisierung. Und wir geben Tipps für ein erfolgreiches unternehmerisches Recruiting durch Diversität in Arbeitsteams”, so Susanne Kirches, Leiterin der Regionalagentur NiederRhein (in Trägerschaft bei der Duisburg Business & Innovation GmbH).  

Mit der Fachkräfteoffensive NRW koordiniert und bündelt die Landesregierung ihre Maßnahmen zur Fachkräftesicherung und bindet die entscheidenden Akteure des Arbeitsmarkts mit ein. Die Fachkräftetour von Arbeitsminister Laumann findet im Rahmen dieser Offensive statt. Der nächste Termin der Tour ist im Oktober in der Region Aachen geplant.  

 

Premiere des Bilingualen Erklärfilm-Wettbewerbs: Regierungspräsident Schürmann zeichnet Siegerteams aus -  Landfermann Gymnasium stellt Siegerteam

Düsseldorf/Duisaburg, 15. August 2023 - Die Bezirksregierung Düsseldorf hat in diesem Jahr erstmalig einen Erklärfilm-Wettbewerb für bilinguale Lerngruppen an weiterführenden Schulen gestartet. Gleich zur Premiere des Wettbewerbs war das Interesse groß: 120 Teams haben mit ihren Filmen teilgenommen.  

Regierungspräsident Thomas Schürmann beglückwünschte in Düsseldorf die Sieger sowie Zweit- und Drittplatzierten in den Gruppen Sekundarstufe I und Sekundarstufe II. Aufgabe war es, ein fachliches Thema etwa aus dem Geschichts- oder Erdkundeunterricht in einem zweisprachigen, erklärenden Film umzusetzen. „Ich bin wirklich sehr beeindruckt von Eurer Kreativität und Eurem Engagement. Und Ihr habt die Fähigkeit, komplexe Themen anschaulich sogar in einer Fremdsprache zu vermitteln“, sagte Schürmann den Schülerinnen und Schülern bei der Aushändigung der Urkunden und bedankte sich bei den beteiligten Lehrkräften für ihren Einsatz.

„Mit diesem neuen Wettbewerb fördern wir auch die digitalen Kompetenzen und haben damit offensichtlich den Nerv der Schülerinnen und Schüler getroffen“, so Schürmann.   Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme am Wettbewerb war unter anderem, dass der eigenständig produzierte Erklärfilm fachlich korrekt ist und sowohl Deutsch als auch die Fremdsprache fachsprachlich richtig eingesetzt wurden.  

Das Siegerteam der Sekundarstufe I veranschaulichte den Vulkanismus durch eine Animation mit Legosteinen. Der Siegerfilm in der Sekundarstufe II verdeutlicht die Hintergründe der Französischen Revolution unter anderem durch den Einsatz von Playmobilfiguren.  

Dank der Unterstützung des Wettbewerbs durch Film+Schule NRW haben die Siegerteams einen Kinobesuch mit ihrer gesamten Klasse oder ihrem Kurs im Rahmen der Schulkinowochen gewonnen. Die Zweit- und drittplatzierten Teams erhielten Sachpreise. Alle Siegergruppen nahmen an einer Erlebnisführung im Filmmuseum der Stadt Düsseldorf teil.   Der bilinguale Erklärfilm-Wettbewerb eröffnet Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ihre fachlichen und fremdsprachlichen Kompetenzen in kreativer Form einzusetzen und ihren besonderen Einsatz im Rahmen des bilingualen Unterrichts sichtbar zu machen.  

Sekundarstufe I 1. Platz Landfermann Gymnasium, Duisburg Film „Volcanoes Lego Animation“ Fabian Reinsch und Luke Barton-Andrews  

2. Platz Franz-Meyers-Gymnasium, Mönchengladbach „Why are deserts formed behind mountains?“ (Video 2) Isabel Gammuto, Alena Kames und Mara Loh  

3. Platz Otto-Hahn-Gymnasium, Dinslaken The struggle for democracy in GB Sarah Schraven und Sofie Wenzel   

Sekundarstufe II 1. Platz: Gymnasium Heißen, Mülheim an der Ruhr The six main reasons for the French Revolution – der Aufbruch in ein neues Zeitalter?!  Vanessa Bici, Karin Arreyayuk Lum, Lili Kahlert, Dana Rotermund, Jana Piepenbreier und Milena Lontzen  

2. Platz Landfermann-Gymnasium, Duisburg The Trial of Louis XVI Engin Colakoglu, Pia Wlokas, Max Reinke, Iva Feuser, Emma Wolfsdorf, Martin Asmus und Emre Colakoglu  

3. Platz: Gymnasium Rheinkamp Europaschule, Moers  Industrialization in Great Britain Eine Gruppe des bilingualen Geschichtskurses der Q1 des Schuljahres 2022/23   Erläuterung: Im bilingualen Unterricht wird ein Fach wie beispielsweise Geschichte, Erdkunde oder Biologie in zwei Sprachen ‒ gewählte Fremdsprache und Deutsch ‒ unterrichtet.

Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Fremdsprache. Darüber hinaus ist die Einbindung der jeweiligen Kultur des fremdsprachlichen Raums ein wichtiges Merkmal des bilingualen Sachfachunterrichts. Meist wählen die Schülerinnen und Schüler Englisch oder Französisch als Fremdsprache im bilingualen Unterricht, es gibt im Regierungsbezirk aber auch Lerngruppen in Niederländisch, Spanisch und Neugriechisch.  

In der Mediathek stellen wir Ihnen Bilder zur aktuellen Pressemitteilung zur Verfügung, die Sie im Rahmen der Lizenzbestimmungen für Ihre Publikationen verwenden dürfen.


Sekundarstufe I 1. Platz Landfermann Gymnasium, Duisburg
Film
„Volcanoes Lego Animation“ Fabian Reinsch und Luke Barton-Andrews  

2. Platz Franz-Meyers-Gymnasium, Mönchengladbach „Why are deserts formed behind mountains?“ (Video 2) Isabel Gammuto, Alena Kames und Mara Loh  

3. Platz Otto-Hahn-Gymnasium, Dinslaken The struggle for democracy in GB Sarah Schraven und Sofie Wenzel   

Sekundarstufe II 1. Platz: Gymnasium Heißen, Mülheim an der Ruhr The six main reasons for the French Revolution – der Aufbruch in ein neues Zeitalter?!  Vanessa Bici, Karin Arreyayuk Lum, Lili Kahlert, Dana Rotermund, Jana Piepenbreier und Milena Lontzen  

2. Platz Landfermann-Gymnasium, Duisburg
The Trial of Louis XVI Engin Colakoglu, Pia Wlokas, Max Reinke, Iva Feuser, Emma Wolfsdorf, Martin Asmus und Emre Colakoglu  

3. Platz: Gymnasium Rheinkamp Europaschule, Moers  Industrialization in Great Britain Eine Gruppe des bilingualen Geschichtskurses der Q1 des Schuljahres 2022/23  

Erläuterung: Im bilingualen Unterricht wird ein Fach wie beispielsweise Geschichte, Erdkunde oder Biologie in zwei Sprachen ‒ gewählte Fremdsprache und Deutsch ‒ unterrichtet. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Fremdsprache. Darüber hinaus ist die Einbindung der jeweiligen Kultur des fremdsprachlichen Raums ein wichtiges Merkmal des bilingualen Sachfachunterrichts. Meist wählen die Schülerinnen und Schüler Englisch oder Französisch als Fremdsprache im bilingualen Unterricht, es gibt im Regierungsbezirk aber auch Lerngruppen in Niederländisch, Spanisch und Neugriechisch.  

In der Mediathek stellen wir Ihnen Bilder zur aktuellen Pressemitteilung zur Verfügung, die Sie im Rahmen der Lizenzbestimmungen für Ihre Publikationen verwenden dürfen.

NRW-Grundschulen bekommen im neuen Schuljahr besondere Unterstützung

Alltagshelfer, Arbeitspläne, Lesezeit: Feller stellt Unterstützung für Grundschulen in den Mittelpunkt – Auch weiterführende Schulen werden entlastet 
Start ins neue Schuljahr 2023/24
Düsseldorf/Duisburg, 4. August 2023 - Die Grundschulen in Nordrhein-Westfalen bekommen im neuen Schuljahr besondere Unterstützung: Um die Lehrkräfte von organisatorischem Aufwand zu entlasten, werden die ersten rund 400 Alltagshelferinnen und Alltagshelfer eingestellt. Für die neu eingeführte Lesezeit von 3x20 Minuten stellt das Schulministerium den Lehrkräften umfangreiches Unterrichts- und Begleitmaterial zur Verfügung.

Um die Lehrerinnen und Lehrer zukünftig von umfangreichen Dokumentationspflichten und langwieriger Konzeptarbeit zu entlasten, werden in diesem Schuljahr praxistaugliche Arbeitspläne für die Grundschulen entwickelt. Auf dieser Grundlage können sie ihre schuleigenen Unterrichtsvorgaben künftig ohne großen bürokratischen Aufwand gestalten und im Schulalltag umsetzen. Um ihnen dafür ausreichend Zeit zu geben, müssen die Grundschulen bei der Qualitätsanalyse in den kommenden zwei Jahren keine eigenen Arbeitspläne einreichen.  

Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „Die Grundschulen legen das Fundament, auf dem die Bildung unserer Schülerinnen und Schüler aufbaut. Nur wenn der Grundstock aus Lesen, Schreiben und Rechnen in den Grundschulen gut angelegt wird, kann er später Früchte tragen.“   Einen wichtigen Beitrag zum Bildungserfolg in der Grundschule leiste die Offene Ganztagsschule (OGS), so Feller weiter. Rund 715 Millionen Euro investiert die Landesregierung daher im laufenden Haushaltsjahr in die OGS.

Mit dem Geld können im neuen Schuljahr insgesamt 392.500 Ganztagsplätze finanziert werden; ein Zuwachs von 30.000 Plätzen im Vergleich zum Schuljahr 2022/23. Der Haushaltsentwurf 2024 sieht einen weiteren Anstieg der Mittel um 65 Millionen Euro auf dann rund 780 Millionen Euro vor. Damit könnten im Schuljahr 2024/25 dann erstmals weit über 400.000 OGS-Plätze finanziert werden, nämlich 430.500.

Um den Ausbau der OGS darüber hinaus weiter voranzutreiben und den ab dem Schuljahr 2026/27 aufwachsenden Rechtsanspruch vorzubereiten, wird das Schulministerium zeitnah eine Förderrichtlinie in Kraft setzen. Darüber soll den Schulträgern von Bund und Land Geld für Investitionen in die Ganztagsinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden.  

„Wir stellen die Grundschulzeit unserer Kinder aus gutem Grund auf guten Grund“, erklärte Ministerin Feller, warum sie im neuen Schuljahr einen Schwerpunkt ihrer Arbeit auf die Grundschulen legt: „Damit unsere Lehrkräfte gut arbeiten können, entlasten wir sie durch Alltagshelferinnen und Alltagshelfer. Zugleich unterstützen wir die Schulen mit Unterrichtsmaterial und Arbeitsplänen. Entlastung und Unterstützung zielen darauf ab, dass unsere Lehrerinnen und Lehrer sich auf ihre Kernaufgabe konzentrieren können: guten Unterricht.“  

Das gilt auch für die weiterführenden Schulen: Um die Lehrkräfte von Korrekturen zu entlasten, kann dort im neuen Schuljahr in den Klassen 7 und 8 auf jeweils eine Klassenarbeit in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch verzichtet werden. Bereits im vergangenen Schuljahr wurde festgelegt, dass aufgrund der Zentralen Prüfungen in Mathematik, Englisch und Deutsch je eine Klassenarbeit im 10. Jahrgang der weiterführenden Schulen entfallen kann. Diese Regelung war Bestandteil des Handlungskonzepts, das Ministerin Feller im Dezember 2022 vorgelegt hat; es soll im neuen Schuljahr fortgeschrieben werden.  

Ministerin Feller: „Dass wir in den Klassen 7 und 8 zeitweilig auf einige Klassenarbeiten verzichten, ist ein Schritt zur Entlastung unserer Lehrkräfte, der sehr schnell wirksam wird. Dadurch setzen wir Ressourcen frei, die in die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts investiert werden können. So sichern wir trotz der teilweise angespannten Personalsituation die Unterrichtsqualität.“ Mittel- und langfristig stelle sich neben der Frage nach der Zahl der Klassenarbeiten auch die nach alternativen Prüfungsformaten. Eine Arbeitsgruppe im Schulministerium wird daher in den nächsten Monaten gemeinsam sukzessive neue Prüfungsformate entwickeln und für den zukünftigen Einsatz an den Schulen vorbereiten.  

Eine weitere Arbeitsgruppe soll darüber hinaus Vorschläge erarbeiten, wie Schulleitungen in einem sich wandelnden Schulsystem unterstützt werden können. In diesen Prozess wird sich auch Ministerin Feller persönlich intensiv einbringen: „Unsere Schulleiterinnen und Schulleiter spielen für mich eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, unser Schulsystem für die Zukunft gut aufzustellen. Deshalb freue ich mich auf den Austausch in unserer Arbeitsgruppe, aus der möglichst bald konkrete und fachlich fundierte Ergebnisse hervorgehen sollen – wie aus allen Arbeitsgruppen, die ich als Ministerin ins Leben gerufen habe.“  

Feller, die allein in den ersten beiden Schulwochen mehr als 15 Schulen besuchen wird, hat sich gemeinsam mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Schulministerium viel für das neue Schuljahr vorgenommen, um die Schulen in ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen. Zugleich freut sie sich, „dass schon in diesem Schuljahr zusätzliche Unterstützung in den Schulen ankommt. Allen, die ab Montag wieder in unseren Schulen lernen, lehren und arbeiten, wünsche ich einen guten Schulstart – allen voran natürlich unseren rund 175.400 i-Dötzchen. Vor ihnen liegt eine tolle Zeit mit spannendem Unterricht und neuen Freundschaften zu Mitschülerinnen und Mitschülern. Für ihren Weg durchs Schulleben wünsche ich unseren Jüngsten viel Erfolg und ganz viel Freude.“  

In Nordrhein-Westfalen werden die Erstklässlerinnen und Erstklässler spätestens am zweiten Schultag nach den Sommerferien eingeschult. Die jüngsten der rund 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler starten somit am 7. oder 8. August 2023 in die Schule.

Zweiter Jahrestag der Hochwasserkatastrophe: Landesregierung unterstützt weiter beim Wiederaufbau

Düsseldorf, 11. Juli 2023 - Die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe am 14./15. Juli 2021 jährt sich zum zweiten Mal. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt die betroffenen Menschen und Regionen weiter bei ihrem Weg zum Wiederaufbau.  

Die Zahlen zeigen: Große Schritte Richtung Wiederaufbau „In Zeiten großer Not stand Nordrhein-Westfalen zusammen: Zigtausend ehrenamtliche Helferinnen und Helfer aus allen Landesteilen – auch über die Landesgrenzen hinweg – kamen, um den Menschen zu helfen, die im Juli 2021 von der größten Naturkatastrophe in unserem Bundesland betroffen waren. Nach zwei Jahren haben wir es dank des großen Zusammenhalts und des gemeinsamen Anpackens geschafft, die betroffenen Regionen zu einem großen Teil wiederaufzubauen.

Folgen des Unwetters an der Ahr zwischen Euskirchen und Bad Münstereifel (Quelle: DB AG/ Alexander Menk) - Gleise auf einer Länge von rund 600 Kilometern von den Unwetterfolgen betroffen.


Rund 3,1 Milliarden Euro sind insgesamt bereits bewilligt worden für die kommunale Infrastruktur, Unternehmen der Wohnungswirtschaft und Privathaushalte. Rund 25.000 Anträge von privat geschädigten Menschen haben wir bisher vorliegen, von denen mehr als 92 Prozent bereits abschließend bearbeitet wurden. Bewilligt wurden bisher rund 715,6 Millionen Euro, von denen rund 552 Millionen Euro an die Geschädigten ausgezahlt wurden.

Für die Wiederherstellung der Infrastruktur in den Kommunen sind rund 2,4 Milliarden Euro bewilligt. Die Gelder dienen dem Wiederaufbau von Kindertagesstätten, Feuerwehrhäusern, Schulen, Straßen oder Brücken. Wir haben in den letzten zwei Jahren damit nicht nur repariert: Wir haben Privathaushalten, Städten und Gemeinden geholfen, fit für die Zukunft zu werden. Dabei haben wir auch einen besseren Hochwasserschutz in den Blick genommen. Es ist in Teilen noch ein weiter Weg, aber wir gehen ihn gemeinsam, und dann ist es nur ein halber Weg“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.  

Antragsfrist für betroffene Bürgerinnen und Bürger verlängert
Da etliche Menschen noch keinen Antrag auf Wiederaufbauhilfe gestellt haben, wird die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die Antragsfrist verlängern.
Die Antragsfrist für Wiederaufbauförderung ist auf den 30. Juni 2026 und die Bewilligungsfrist auf den 31. Dezember 2030 verlängert worden. Dafür hat sich Nordrhein-Westfalen erfolgreich im Bundesrat stark gemacht.  


Betrugsfälle finden und dagegen vorgehen
Im Rahmen der Antragsbearbeitung wurden bislang 367 Betrugsverdachtsfälle mit einem Volumen von 11,4 Millionen Euro identifiziert. Hiervon wurden nach Erhärten eines Betrugsverdachts bisher 256 Fälle an die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben. Das weitere Verfahren obliegt den zuständigen Stellen bei den Strafverfolgungsbehörden. Bei den übrigen 111 Betrugsverdachtsfällen wird der Sachverhalt einzelfallbezogen weiter aufgeklärt. Es erfolgt bis zur Klärung des Sachverhaltes zunächst keine Auszahlung aus dem Wiederaufbauhilfefonds.  

Aufsuchen von Betroffenen durch neue Kooperation mit Kommunen
Damit auch möglichst alle Betroffenen von der Aufbauhilfe und der Beratung profitieren können, geht das Ministerium künftig eine Kooperation mit ausgewählten Kommunen für weitere Hilfsangebote ein, bei denen Betroffene persönlich vor Ort aufgesucht werden.  

Zu den jeweiligen Vertragspartnern werden die schwerstbetroffenen Kreise Rhein-Sieg, Euskirchen, Rhein-Erft, die Städteregion Aachen sowie die Stadt Hagen gehören. Im Laufe der vergangenen zwei Jahre hatte das Ministerium bereits weitere unterstützende Initiativen wie „Handwerk im Wiederaufbau“, „Senior-Expertise hilft: planen und bauen“, das Hilfszentrum „Schleidener Tal“ mit interkommunalem Traumazentrum oder das Forschungsprojekt zu 3D-Lageinformationen von durch Starkregen und Hochwasser betroffenen Kommunen auf den Weg gebracht.

Eine Auswahl von Meilensteinen des Wiederaufbaus  
·         Turn- und Sportverein Schönau 1934 e.V. in Bad Münstereifel, 732.726,07 Euro
-   Wiederherstellung des Vereinsheims sowie des Spielfelds (im Wiederaufbau)  
·         Stadt Werdohl, 2.972.202,06 Euro
-   Wiederherstellung der Wald- und Forstwege (im Wiederaufbau)  
·         Stadt Mechernich, 4.900.000 Euro
-   Ersatzneubau des Feuerwehrhauses in Kommern (im Wiederaufbau)  
·         Stadt Rheinbach, 9.572.076 Euro
-   Neubau der katholischen Grundschule in Flerzheim (im Wiederaufbau)  
·         Stadt Stolberg, 61.000.000 Euro
-   Neubau des Rathauses (im Wiederaufbau)  
·         Stadt Hemer, 215.486 Euro
-   Sanierung des Jugend- und Kulturzentrums am Park (im Wiederaufbau)  
·         Stiftung Marien-Hospital-Erftstadt, 65.933.536,56 Euro; bisher ausgezahlt: 33.479.911,25 Euro
-   Am 1. Oktober 2023 sollen Patientinnen und Patienten im Krankenhaus aufgenommen werden, und das Personal wird ab diesem Zeitpunkt wieder zu 100 Prozent eingesetzt.  
·         Wasserwerke Westfalen GmbH aus Dortmund, 1.671.678,62 Euro
-   Sanierung verschiedener Wasserwerke und Wehranlagen (im Wiederaufbau)  
·         FESH-Sozialwerk e.V. aus Hagen, 937.924,68 Euro
-   Sanierung der Fesh Grundschule (im Wiederaufbau)    

Weitere Informationen zur Wiederaufbauhilfe der privaten sowie der kommunalen Infrastruktur sowie den Hilfsprojekten der Landesregierung finden Sie unter:
www.mhkbd.nrw  

 

Zehn Millionen Euro für den Ausbau von Mieterstrom

Landesregierung bringt Klimaschutz und finanzielle Entlastung unter ein Dach
Düsseldorf, 4. Juli 2023 - Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat ein landeseigenes Förderprogramm in Höhe von zehn Millionen Euro beschlossen, um den Mieterstrom in Nordrhein-Westfalen weiter auszubauen. Ziel des Programms ist es, die Installation und vorbereitende Dacharbeiten für Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden mit gefördertem Wohnraum zu unterstützen. Der Zuschuss kann für die technische Installation und vorbereitende Maßnahmen des Daches bis zu 2.500 Euro betragen. Modernisierungen werden mit bis zu 5.000 Euro gefördert. Der Zuschuss berechnet sich pro Wohnung des geförderten Gebäudes.


Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Die Landesregierung bringt mit dem Nordrhein-Westfalen-Programm Klimaschutz und finanzielle Entlastung beim Wohnen unter ein Dach. Das ist gut fürs Klima und den Geldbeutel von Mietern. Mit dem Programm zum Mieterstrom macht die Landesregierung weiter Tempo beim Ausbau erneuerbarer Energien im Gebäudebereich. Gleichzeitig werden durch Mieterstrom-Modelle die Stromkosten gesenkt. Das ist in Zeiten steigender Energiepreise eine echte Entlastung für Mieterinnen und Mieter. Das steigert die Akzeptanz für klimagerechtes Bauen und Wohnen. Damit gestalten wir die Modernisierung von Wohngebäuden mit den Eigentümern und Mietern, nicht gegen sie. Anreize statt Verbote ist unser Kompass.“  

Auf Antrag kann ein „Zuschuss Mieterstrom NRW 2023“ für alle Neubauvorhaben und Modernisierungen gewährt werden, in der mindestens eine geförderte Wohneinheit realisiert wird oder wurde. Auch für Bauvorhaben, die eine Bewilligung aus der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen vor 2023 erhalten haben, kann ein Zuschuss beantragt werden. Die Förderung kann bei den örtlichen Bewilligungsbehörden beantragt werden. Bewilligungsbehörden sind die Kreise und kreisfreien Städte.  

Die zehn Millionen Euro zur Förderung von Mieterstrom-Modellen im Wohnungsbau werden aus dem Sondervermögen zur Bewältigung der Krisensituation zur Verfügung gestellt. Mit dem Zuschuss soll eine Unterstützung zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Energiekrise geleistet werden, die zu einer mittelbaren finanziellen Entlastung von Haushalten im geförderten Wohnungsbau beitragen soll und besondere Härten bei der Stromversorgung ausgleicht. Das Programm zielt darauf ab, dass öffentliche Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und andere gemeinwohlorientierte Wohnungsmarktakteure einen Anreiz erhalten.  


·         Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der von Solaranlagen auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und von dort direkt in dem Gebäude verbraucht wird. Der Vermieter produziert Strom lokal am Haus und verkauft ihn direkt oder über einen Stromanbieter an seine Mieter. Damit werden die Anlagen des Vermieters profitabler und die Stromkosten für die Mieter sinken.  
·         Im Rahmen des Nordrhein-Westfalen-Programms wird ein Zuschuss für eine technische Installation gewährt: Gefördert wird die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung der Hauselektrik, um den von einer Anlage zu erzeugenden Strom für das geförderte Gebäude nutzen zu können. Hierzu zählen unter anderem die Messplätze, die Erneuerung oder Verstärkung bestehender Haus- und Wohnungsanschlüsse, die Verkabelung und die damit einhergehenden Arbeitsaufwände, Steuereinrichtungen für den Betrieb der Anlage, beispielsweise in Verbindung mit einer Wärmepumpe, einzubringende stationäre elektrische Batteriespeicher und das zu ihrem Betrieb erforderliche Steuer- und Regelsystem oder bauliche Maßnahmen für die Einbringung der Installation in den Gebäuden.  
·         Im Rahmen des Nordrhein-Westfalen-Programms wird ein Zuschuss für vorbereitende Maßnahmen am Dach gewährt: Gefördert werden vorbereitende bauliche Maßnahmen an Dach oder Fassade, die für die Errichtung oder Erweiterung einer Anlage technisch oder statisch erforderlich sind. Gleiches gilt für eine Kombination aus einer Anlage mit einem Gründach.  

NRW baut Förderprogramm für Kommunen mit Zuwanderung aus Südosteuropa weiter aus
Um die kommunale Integrationsarbeit für Menschen aus Südosteuropa weiter zu stärken, weitet das NRW-Integrationsministerium die Förderung aus. Davon profitieren 13 neue Städte, darunter im Ruhrgebiet Bönen und Mülheim an der Ruhr. 35 Kommunen werden weiter unterstützt, u. a. Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Gevelsberg, Gladbeck, Hagen, Hamm, Herne und Oer-Erkenschwick.

Das aktuelle Förderprogramm bis Ende 2024 hat ein jährliches Volumen von 5,5 Millionen Euro. Durch das Förderprogramm soll die Teilhabe und Integration von Menschen aus Südosteuropa lokal verbessert werden. Dazu gehören beispielsweise die Beratung von Eltern bei der Suche nach einem Betreuungs- oder Schulplatz für ihr Kind, die Erklärung von Rechten und Pflichten als Mieter und die Vermittlung zu Anlaufstellen bei Fragen zu medizinischer Versorgung. Ein Fokus der neuen Förderphase liegt auf Maßnahmen zum Abbau von Antiziganismus bzw. Antiromaismus in Institutionen und Gesellschaft. idr

Ergebnisse der landesweiten Kontrollaktion gegen Miet-Missstände - Land und Kommunen passen weiter auf und räumen auf

Düsseldorf, 16. Juni 2023 - Nach der landesweiten Kontrollaktion gegen Miet-Missstände am 6. Juni 2023 in Wohnungsbeständen mehrerer Unternehmen hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen die Ergebnisse ausgewertet. Das Ergebnis der Kontrollen zeigt erhebliche Mängel – unter anderem Brandschutzmängel, defekte Heizungsanlagen und Rattenbefall.

Unmittelbar nach den Kontrollen wurden bereits ordnungsrechtliche Verfahren eingeleitet. An der vom Ministerium initiierten Kontrollaktion beteiligten sich die Städte Bergneustadt, Castrop-Rauxel, Dorsten, Dortmund, Duisburg, Herford, Herne, Kamen, Lemgo, Radevormwald und Werl. In Hagen haben die Überprüfungen aus organisatorischen Gründen bereits früher stattgefunden.  


„Wir bekämpfen Miet-Missstände in Nordrhein-Westfalen mit allen Mitteln des Rechtsstaates. Die landesweite Kontrollaktion hat eine lange Liste an Mängeln ans Licht gebracht. Unmittelbar nach der Aktion wurden bereits ordnungsrechtliche Verfahren eingeleitet und Zwangsgelder verhängt. Wir lassen uns von Wohnungsunternehmen nicht auf der Nase rumtanzen, die aus schlechten Immobilien das maximale an Geld rausziehen wollen. Das haben wir mit der Kontrollaktion noch einmal deutlich gemacht. Wir stärken den Mieterinnen und Mietern den Rücken. Wir bleiben weiter dran. Unsere Mission gegen Miet-Missstände: Aufpassen, aufklären, aufräumen. Mein Dank gilt in diesem Zusammenhang auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kommunen“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.  

Insgesamt wurden in zwölf Städten 101 Gebäude ins Visier der Behörden genommen. Die ausgewerteten Ergebnisse der landesweiten Aktion offenbaren unter anderem folgende Mängel in den kontrollierten Gebäuden: Brandschutzmängel wie fehlende oder defekte Rauchmelder und abgelaufene Feuerlöscher, defekte Haustüren, defekte Fenster, defekte Beleuchtung, beschädigte Elektroleitungen.

Zudem vorgefunden wurden Schäden in den Eingangsbereichen, zum Beispiel beschädigte Briefkästen und Klingelanlagen, sowie durchfeuchtetes Mauerwerk mit Schimmelbildung, beispielsweise durch eindringendes Wasser vom Dach aus. Weiterhin festgestellt wurden defekte Aufzugs- und Heizungsanlagen, Schäden an Fassaden, Rattenbefall und Vermüllung im Außenbereich. Zahlreiche leerstehende Wohnungen sind durch Vandalismus und starke Verkotung stark beschädigt und benötigen dringende Sanierungen.  


Die Kontrollen zeigen zudem, dass es in Teilen nicht nur einzelner Instandsetzungen bedarf, sondern an vielen Stellen auch eine grundlegende Sanierung der Gebäude erforderlich ist. Unmittelbar nach der Aktion wurden zahlreiche ordnungsrechtliche Verfahren zur Beseitigung der Missstände eingeleitet. In diesem Zusammenhang wurden bereits insgesamt 680.000 Euro Zwangsgelder angedroht. In bereits laufenden Verfahren wurden zudem Zwangsgelder in Höhe von rund 220.000 Euro festgesetzt.  

Mit der Landesbauordnung und dem Wohnraumstärkungsgesetz hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen den Kommunen zudem Werkzeuge an die Hand gegeben, um die Missstände in den Griff zu bekommen.  


Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat 2018 mit den betroffenen Kommunen einen regelmäßigen Austausch initiiert, um gemeinsam gegen Missstände vorzugehen. Bei den Treffen mit den Belegenheitskommunen werden aktuelle Sachstände und Entwicklungen ausgetauscht und das weitere Vorgehen besprochen. Das Ministerium unterstützt die Kommunen zudem dabei, die Instrumente des Wohnraumstärkungsgesetzes und der Landesbauordnung wirksam einzusetzen.    

Durchgeführte Kontrollen in 12 Städten und 101 Gebäuden:  
Stadt überprüfte Einheiten
Bergneustadt 3
Castrop-Rauxel 10
Dorsten 10
Dortmund 13
Duisburg 8
Hagen 13
Herford 7
Herne 11
Kamen 20
Lemgo 2
Radevormwald 2
Werl 2                                
·         Beteiligte Fachbereiche: Wohnungsaufsicht Bauaufsicht Brandschutz/Feuerwehr Ordnungsamt Stadtplanung Abfall- und Wirtschaftsbetriebe Gesundheitsamt

  

Eigene Webseite zum Thema „Lehren und Lernen in der digitalen Welt“ geht an den Start

www.lernen-digital.nrw.de
Düsseldorf, 12. Juni 2023 - Ab sofort steht allen Schulen eine zentrale Webseite zum Thema „Lehren und Lernen in der digitalen Welt“ zur Verfügung. Erstmals werden dafür alle landesbezogenen Arbeitshilfen und Unterstützungsstrukturen für eine digitalisierungsbezogene Schul- und Unterrichtsentwicklung gebündelt zur Verfügung gestellt.  


Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „Die Digitalisierung als Schul- und Unterrichtsentwicklungsprozess wird uns auch in den nächsten Jahren intensiv beschäftigen. Mir ist es wichtig, die Schulen dabei so gut wie möglich zu unterstützen. Dass nun alle digitalisierungsbezogenen Materialien und Arbeitshilfen des Landes Nordrhein-Westfalen an einer Stelle und dort immer aktuell auffindbar sind, ist ein Meilenstein.“


Ausgehend vom Impulspapier II des Ministeriums für Schule und Bildung, in dem Impulse für die Entwicklung des Lernens in der digitalen Welt gegeben werden, stehen in vier zentralen Entwicklungsbereichen Arbeitshilfen auf der Webseite zur Verfügung. Dies sind etwa Angebote für den Unterricht, Praxisbeispiele oder Studien, um den Unterricht weiterzuentwickeln.

Die Homepage zielt darauf, die vielen bereits vorhandenen Angebote für den Unterricht und die Konzeptentwicklung systematisch auffindbar und nutzbar zu machen. Die gesamten Arbeitshilfen können zentral über die Menüführung angesteuert werden. Eine Volltextsuche erleichtert es den Nutzerinnen und Nutzern, relevante Materialien und Hinweise zu finden.  

Die Homepage Lehren und Lernen in der digitalen Welt bietet neben den Arbeitshilfen auch eine Übersicht über die Unterstützungsstrukturen, die die Schulen bei ihrer digitalisierungsbezogenen Entwicklungsarbeit begleiten können. Dazu gehören unter anderem die Dezernentinnen und Dezernenten Bildung in der digitalen Welt, die Medienberaterinnen und Medienberater und die Digitalisierungsbeauftragten des Landes NRW.

Im Servicebereich werden Antworten zu häufig gestellten Fragen sowie aktuelle Veranstaltungshinweise gegeben, ebenso findet sich dort der Zugang zu einem Glossar. Das Angebot wird fortlaufend ergänzt und aktualisiert.  

Die Homepage Lehren und Lernen in der digitalen Welt: www.lernen-digital.nrw.de.

 

Ministerin Scharrenbach: Landesweite Kontrollaktion gegen Miet-Missstände

Düsseldorf, 6. Juni 2023 - Auf Initiative des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung fand am Dienstag, 6. Juni 2023, eine landesweite Kontrollaktion in Wohnungsbeständen mehrerer Unternehmen statt, um wohnungswirtschaftliche Missstände aufzudecken und dagegen vorzugehen. In den Städten Bergneustadt, Castrop-Rauxel, Dorsten, Dortmund, Duisburg, Herford, Herne, Kamen, Lemgo, Radevormwald und Werl haben die örtlichen Behörden gezielt problematische Wohnungsbestände ins Visier genommen. Im Einsatz waren unter anderem die Bauaufsicht, das Ordnungsamt, die Wohnungsaufsicht, das Umweltamt und die Feuerwehr. Die Aktion wurde vom Ministerium initiiert und koordiniert.  

„Unsere Mission gegen Miet-Missstände: Aufpassen, aufklären, aufräumen. Mit der landesweiten Kontrollaktion schauen wir hin und handeln gemeinsam mit den Kommunen. Damit stärken wir den Mieterinnen und Mieter den Rücken und machen deutlich, dass der Staat die Verwahrlosung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen nicht hinnimmt. Mit der Landesbauordnung und dem Wohnraumstärkungsgesetz haben wir den Kommunen starke Werkzeuge an die Hand gegeben, um die Missstände in den Griff zu bekommen. Mit der landesweiten Kontrollaktion unterstützen wir die Kommunen, diese auch wirksam einzusetzen“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, die sich bei den Kontrollen in Dortmund und Castrop-Rauxel persönlich ein Bild von der Situation vor Ort machte.  

Bei der landesweiten Aktion wurden gezielt bekannte problematische Gebäude kontrolliert. Die örtlichen Behörden werden jetzt zusammen mit dem Ministerium die Aktion auswerten. Konkrete Ergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet. Die kontrollierten Wohnungsbestände wurden in der Vergangenheit immer wieder durch Missstände auffällig. Dazu zählten defekte Aufzüge und sanitäre Anlagen, Strom- und Heizungsanlagen, kaputte Wohnungstüren und Fenster sowie die Vermüllung der Außenanlagen.

Dazu kamen auch unternehmensseitige Zahlungsrückstände für Wasser-, Abwasser-, Strom- und/oder Wärmeleistungen und Schimmelbefall in vielen Wohnungen.   Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat 2018 mit den betroffenen Kommunen einen regelmäßigen Austausch initiiert, um gemeinsam gegen Missstände vorzugehen. Bei den Treffen mit den Belegenheitskommunen werden aktuelle Sachstände und Entwicklungen ausgetauscht und das weitere Vorgehen besprochen.

Das Ministerium unterstützt die Kommunen zudem dabei, die Instrumente des Wohnraumstärkungsgesetzes und der Landesbauordnung wirksam einzusetzen. Die Kommunen haben beispielsweise die Möglichkeit, Instandsetzungsanordnungen gegen negativ auffallende Wohnungsunternehmen zu erlassen. Diese Anordnungen können unter anderem auch mit Zwangsgeldern verbunden werden. Wird das Unternehmen nicht tätig, dann kann die Kommune auch die Durchführung von Ersatzvornahmen anordnen und anstelle des Wohnungsunternehmens handeln.

Sollte Wohnraum nicht mehr bewohnbar sein, dann kann die Kommune die Unbewohnbarkeit erklären und sich im Wege der Ersatzvornahme, um eine Ersatzunterbringung der Mieterinnen und Mieter kümmern, wenn der Vermieter seine Pflicht nicht wahrnimmt. Die entstehenden Kosten können dann dem Wohnungsunternehmen in Rechnung gestellt werden. Zusätzlich können Bußgelder verhängt werden.

 

Unterrichtsstatistik wird wie geplant zum Schuljahr 2023/24 wiederaufgenommen

Düsseldorf, 5. Juni 2023 - Am Montag, 5. Juni 2023, sind die Schulen in Nordrhein-Westfalen über die planmäßige Wiederaufnahme der Unterrichtsstatistik nach den Sommerferien informiert worden. Schulministerin Dorothee Feller: „Um einen umfassenden Überblick über das Schulsystem hier in Nordrhein-Westfalen zu haben, ist es für uns von großer Bedeutung zu wissen, wie viel und auch aus welchen Gründen Unterricht an den Schulen ausfällt. Genauso wichtig ist es aber auch, dass wir in unserer Kommunikation mit den Schulen verlässlich sind. Deswegen führen wir die Erfassung des Unterrichtsausfalls planmäßig wie bereits im letzten Jahr angekündigt zum kommenden Schuljahr wieder ein.”  

Neben der flächendeckenden, über das gesamte Schuljahr durchzuführenden Wochenmeldung, nimmt jede Schule einmalig im Schuljahr über einen Erhebungszeitraum von jeweils zwei Wochen an einer Detailerhebung teil, in der zusätzlich unter anderem die Gründe für den Unterrichtsausfall oder Vertretungsmaßnahmen abgefragt werden.  

Die Wochenmeldung startet unmittelbar nach den Sommerferien in der ersten Schulwoche. Über ihre Teilnahme an der zweiwöchigen Detailerhebung werden die Schulen rechtzeitig eine Woche vor Start des für sie gültigen Erhebungszeitraumes informiert. Diejenigen Schulen, die innerhalb der ersten beiden Wochen des neuen Schuljahres die Detailerhebung durchführen, erhalten entsprechend bereits in der letzten Ferienwoche die Information zur Teilnahme.

Für alle öffentlichen Gymnasien, sowie Grund-, Haupt-, Real-, Gesamt-, Sekundar-, Gemeinschafts-, PRIMUS- und Förderschulen im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen ist die Teilnahme am Verfahren verpflichtend. Sie erhalten zur Kompensation des mit der Erhebung verbundenen Aufwands weiterhin eine Entlastungsstunde.  


Hintergund
Zum Schuljahr 2018/19 wurde eine flächendeckende Erhebung an allen Schulen eingeführt, die coronabedingt allerdings schon im Frühjahr 2020 wieder ausgesetzt wurde, um die Schulen angesichts der großen Herausforderungen durch die Pandemie zu entlasten. Um dennoch fortlaufend über die Situation an den Schulen informiert zu sein, hat das Schulministerium eine wöchentliche Umfrage zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten initiiert, die regelmäßig an die jeweilige Entwicklung der Pandemie angepasst wurde.

Seit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine berichten die Schulen zudem wöchentlich über die Aufnahme geflüchteter Schülerinnen und Schüler, deren Beschulung überdies zu organisieren ist. Die Folgen des Krieges nehmen weiterhin Einfluss auf das Unterrichtsgeschehen. Daher wird an allen öffentlichen Schulen die wöchentliche Abfrage fortgeführt, allerdings in reduziertem Umfang. Künftig erhoben werden lediglich die Angaben zu neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern.

 

Aktuelle Zahlen zur Unterrichtsversorgung

NRW-Ministerin Feller: Wir arbeiten Tag für Tag daran, mehr Personal für unsere Schulen zu gewinnen


Düsseldorf, 1. Juni 2023 - Die Personalausstattung an den knapp 5.000 öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen steigt. Gleichwohl fehlt zurzeit landesweit Personal im Umfang von rund 6.700 Lehrerstellen.   Schulministerin Feller: „Dass es uns gelingt, kontinuierlich mehr Stellen im Schuldienst zu besetzen, ist erfreulich. Aber diese Entwicklung kann nicht über den nach wie vor bestehenden Lehrkräftemangel hinwegtäuschen. Um es klar zu sagen: 6.700 fehlende Lehrkräfte sind immer noch zu viele. Deshalb arbeiten wir weiterhin Tag für Tag daran, mehr Personal für unsere Schulen zu gewinnen.“  


Die Landesregierung veröffentlicht im Bildungsportal regelmäßig Daten zur Unterrichtsversorgung an den öffentlichen Schulen auf Landes- sowie auf Ebene der Bezirksregierungen. Um den landesweiten Bedarf vollständig zu decken, wird mit Stand vom 1. Juni 2023 Personal im Umfang von gut 166.200 Stellen benötigt. Demgegenüber steht eine Personalausstattung im Umfang von fast 159.500 Stellen. Das sind knapp 2.500 mehr als noch im Dezember 2022 und über 3.700 mehr als vor einem Jahr. Vor allem, weil der Bedarf der Schulen im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 6.000 Stellen angestiegen ist, fehlt derzeit Personal im Umfang von rund 6.700 Lehrerstellen. Ursächlich für den gestiegenen Bedarf sind neben der Schülerzahlentwicklung unter anderem der Ausbau der Ganztagsplätze und die Umsetzung der Inklusion.  

„In Zeiten eines sich insgesamt verschärfenden Fachkräftemangels ist auch der Mangel an Lehrkräften nicht auf die Schnelle zu beheben. Dennoch müssen wir die Versorgung der Schulen mit Lehrerinnen und Lehrern Stück für Stück verbessern und dauerhaft sicherstellen“, so Ministerin Feller, die im Dezember 2022 ein umfangreiches Handlungskonzept zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung vorgestellt hat, das mit kurz-, mittel- und langfristig wirkenden Maßnahmen alle personalwirtschaftlichen und dienstrechtlichen Bereiche in den Blick nimmt.  

Das Konzept umfasst die Bereiche der Lehrkräfteausbildung und -einstellung, Wertschätzung und Entlastung sowie das Dienstrecht. So wurden zu Mai 2023 beispielsweise die Möglichkeiten für den Seiteneinstieg an der Grundschule erweitert. Zur Entlastung von Lehrkräften sollen ab dem neuen Schuljahr Alltagshelferinnen und Alltagshelfer an Grund- und Förderschulen eingestellt werden. Sämtliche Bausteine des Konzepts werden bereits umgesetzt.  

Langfristig sollen vor allem mehr grundständig ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer helfen, die Unterrichtsversorgung dauerhaft sicherzustellen. Die Landesregierung befindet sich zu einem weiteren Ausbau der Studienanfängerplätze in den Lehrämtern für die Grundschulen und für die sonderpädagogische Förderung in konstruktiven Gesprächen mit den lehrkräfteausbildenden Hochschulen.

 

Ministerin Feller: Wir werden unsere Grundschulen gezielt unterstützen

Maßnahmen zur Stärkung der Basiskompetenzen von Grundschülerinnen und Grundschülern vorgestellt / Digitale Großveranstaltung mit allen Schulen der Primarstufe Mitte Juni 2023

Düsseldorf, 25. Mai 2023 - Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller hat am 25. Mai 2023 im Schulausschuss des Landtags erste Maßnahmen vorgestellt, um die Basiskompetenzen von Grundschülerinnen und Grundschülern Schritt für Schritt zu fördern. „Die Ergebnisse der jüngsten Leistungsstudien sind alarmierend, und wir werden uns nicht damit abfinden“, betonte die Ministerin. „Gemeinsam mit unseren Schulen werden wir alles daransetzen, dass wir die Basiskompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler fördern. Die gewünschten Erfolge werden sich leider nicht kurzfristig einstellen – hierfür benötigen wir vor allem Zeit. Wichtig ist, jetzt mit der Umsetzung geeigneter Maßnahmen zu beginnen und klare Schwerpunkte zu setzen“, führte sie aus.

„An unseren Grundschulen engagieren sich die Lehrkräfte täglich, damit die Schülerinnen und Schüler erfolgreich lernen können. Unser Ziel ist es, die Grundschulen noch besser und gezielter dabei zu unterstützen.“  

Laut IQB-Studie vom letzten Herbst erfüllt rund ein Viertel der Schülerinnen und Schüler in den Grundschulen Nordrhein-Westfalens die Mindestvoraussetzungen im Lesen, Schreiben, Rechnen, Zuhören und in der emotional-sozialen Entwicklung nicht. Die aktuelle IGLU-Studie hat dieses Ergebnis bundesweit noch einmal bestätigt.   

Bei der Umsetzung aller Maßnahmen setzt das Ministerium auf eine verbindliche und verlässliche Herangehensweise mit klaren Schwerpunkten. So werden den Schulen auf der Basis aktueller fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Erkenntnisse klare Handlungsempfehlungen und konkrete Materialien auch mit dem Ziel der Stärkung der Basiskompetenzen zur Verfügung gestellt. Zunächst soll ab dem Schuljahr 2023/2024 ein deutlicher Fokus auf das Lesen gesetzt werden. Neben dem Einsatz geeigneter Materialien ist auch das regelmäßige Lesen für den Lernerfolg von zentraler Bedeutung. Deshalb werden an den Grundschulen unter der Kurzformel „3 x 20 Minuten Lesen” im Rahmen der Stundentafel jede Woche verbindliche Lesezeiten eingeführt.  


Über die konkrete Umsetzung dieser Maßnahmen informiert das Ministerium die Schulen noch vor den Sommerferien Mitte Juni auf einer digitalen Großveranstaltung. Ministerin Feller: „Mit dieser Veranstaltung wenden wir uns direkt an die Schulen, um ihnen Informationen aus erster Hand zu geben und sie auf ihrem Weg durch die Vielzahl an Angeboten und Materialien zu unterstützen. Für Fragen und Anregungen sind wir offen.”  

Eine Übersicht über die ersten Maßnahmen zur Stärkung der Basiskompetenzen von Grundschülerinnen und Grundschülern finden Sie in einem Faktenblatt
hier. Bei Bürgeranfrage

n wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867-40.

Härtefallhilfen für Öl, Pellets und Flüssiggas – Antragsstart in Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf, 16. Mai 2023 - Das Antragsverfahren für Härtefallhilfen an Privathaushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger ist in Nordrhein-Westfalen gestartet. In einem ersten Schritt können Haushalte, die selbst die Feuerstätte betreiben, den Antrag stellen (Direktantragstellende). Für Vermieterinnen und Vermieter wird die Antragsstrecke in spätestens zwei Wochen geöffnet. Die Antragsstellung erfolgt online über: www.heizkostenhilfe.nrw

 

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: „In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 1,2 Millionen antragsberechtigte Haushalte, die mit Öl, Pellets oder Flüssiggas heizen: Vor dem Hintergrund hoher Antragsvolumen starten wir mit den Haushalten, die selbst eine Feuerstätte betreiben. Anschließend erfolgt eine Öffnung für Vermieter. Für unser Bundesland stehen rund 379 Millionen Euro Bundesfinanzmittel für Entlastungen wegen stark gestiegener Energiekosten zur Verfügung.“

 

Ab sofort können selbstnutzende Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer oder Mieterinnen und Mieter, die selbst eine Feuerstätte betreiben, die Härtefallhilfe für nichtleitungsgebundene Energieträger beantragen. Unter nicht leitungsgebundenen Energieträger werden Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle oder Koks verstanden.

Auf der Landesseite www.heizkostenhilfe.nrw können Antragstellende vorab ausrechnen lassen, ob sie für die Bundes-Härtefallhilfe in Betracht kommen. Für die Antragstellung selbst wird die bund.ID oder ein ELSTER-Zugang benötigt. Die maximale Förderung beträgt 2 000 Euro pro Privathaushalt. Um einen Antrag stellen zu können, muss die Erstattungssumme mindestens 100 Euro betragen.

 

Bei der Härtefallhilfe des Bundes werden Beschaffungen berücksichtigt, die im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 erfolgt sind. Ausnahmsweise kann auf das Bestelldatum abgestellt werden, sofern die oder der Antragstellende anhand geeigneter Unterlagen nachweist, dass die Bestellung im Entlastungszeitraum aufgegeben wurde und die Lieferung des nicht leitungsgebundenen Energieträgers bis spätestens 31. März 2023 erfolgte. Empfänger staatlicher Leistungen zum Lebensunterhalt (Grundsicherung, Bürgergeld und andere) sind nicht antragsberechtigt. Eine Anrechnung auf bereits gezahlte Heizkostenzuschüsse aus anderen Entlastungsmaßnahmen erfolgt indes nicht.

 

Die Umsetzung der Bundes-Härtefallhilfen wird das Land Nordrhein-Westfalen rund zehn Millionen Euro kosten, die bundesseitig erstattet werden.

Schulen bei der Gewaltprävention zu unterstützen

Die aktualisierte und erweiterte Neuausgabe des Notfallordners wird in diesen Tagen an die Schulen verschickt
Notfallordner:  www.notfallordner.nrw.de - Präventionshandbuch hier

und Handbuch Krisenprävention

Düseldorf, 3. Mai 2023 - Das Ministerium für Schule und Bildung hat den Notfallordner zur schulischen Gewaltprävention und Krisenintervention aktualisiert und erweitert. Die Neuauflage wird in diesen Tagen allen Schulen in Nordrhein-Westfalen zugesandt. Erweitert wurde insbesondere der Krisenpräventionsteil, der ab jetzt auch als eigenes Handbuch zur Verfügung gestellt wird und auch online abrufbar ist.  

Zur Einführung werden für die Schulleitungen landesweit Informationsveranstaltungen bei den Bezirksregierungen durchgeführt. Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller erklärte: „Das Thema Gewalt betrifft unsere Gesellschaft als Ganzes und damit auch die Schulen. Eine frühe Prävention an Schulen ist das beste Mittel, um Gewalt zu verhindern. ‚Hinsehen und Handeln‘ sind die zentralen Bestandteile einer guten Prävention und Intervention. Mit der Neuauflage des Notfallordners wollen wir unsere Schulen weiterhin gezielt unterstützen. Unsere Schulen müssen sichere Orte sein. Für Gewalt gibt es an unseren Schulen keinen Platz.“  

Der gemeinsam mit der Unfallkasse NRW entwickelte Notfallordner „Hinsehen und Handeln“ besteht aus zwei Teilen. Der Interventionsteil enthält eine genaue Ablaufplanung für verschiedene Krisenfälle. Er bleibt den Schulleitungen vorbehalten und ist öffentlich nicht zugänglich. Der Krisenpräventionsteil ist weiterhin fester Bestandteil des Notfallordners, er kann aber in einer erweiterten Fassung in einem zweiten Schritt als eigenständiges Handbuch mit Handlungsempfehlungen zur Krisenprävention an das schulische Fachpersonal und an die Unterstützungssysteme der Schulen ausgegeben werden, zum Beispiel an Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie an Fachberatungsstellen.

Die Präventionsthemen sind so aufbereitet, dass sie ein wichtiges Basiswissen vermitteln. Sie leuchten die Möglichkeiten von Lehrkräften und anderen pädagogischen Fachkräften an Schulen aus, Schülerinnen und Schülern zur Seite stehen zu können, Verantwortung zu übernehmen, aber auch die Grenzen der eigenen Profession zu erkennen. Die Neuauflage des Notfallordners bildet den aktuellen Stand der Forschung ab.  

Ministerin Feller: „Mit der Veröffentlichung des neuen Krisenpräventionsteils gehen wir neue Wege. Wir wollen damit möglichst viele Fachleute im Bereich der schulischen Krisenprävention erreichen und die Präventionsarbeit weiter stärken. Eine gute Präventionsarbeit hilft dabei, sich auf große und kleine Krisen in unseren Schulen gut vorzubereiten und dadurch den Schutz für alle Schülerinnen und Schüler zu erhöhen.


Alle schulischen Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention sollten sich mit dem neuen Notfallordner intensiv beschäftigen, Vorsorge treffen und sich darüber im Kreis der Kolleginnen und Kollegen austauschen, damit unsere Schulen sichere Orte sind.“ Die schulischen Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention stehen Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften bei der Prävention von Gewalt zur Seite. Sie erhalten Unterstützung durch die Schulpsychologie und die Schulsozialarbeit.  


Geschäftsführerin der Unfallkasse NRW Gabriele Pappai: „Wie sind der Überzeugung, dass der Notfallordner mit seinen beiden Teilen konkrete Hilfe für die Prävention von krisenhaften Situationen aller Art und Handlungsempfehlungen und Hinweise zum richtigen Handeln in komplexen Schadenslagen und Krisensituationen gibt. Für mich als Geschäftsführerin der Unfallkasse ist daher gerade vor dem Hintergrund möglicher Krisensituationen die Leitidee der Guten gesunden Schule besonders zielführend.
Sicherheit, Gesundheit und das Gefühl, gut aufgehoben zu sein, stärken die Aneignung von Kompetenzen und wirken sich förderlich auf Lehr-Lern-Prozesse aus. Krisen und Störungen hingegen belasten das Lernen und Arbeiten. Daher ist gerade die Stärkung der psychischen Gesundheit aller schulischen Akteurinnen und Akteure besonders wichtig. Die Schulpsychologischen Beratungsstellen in NRW leisten dabei eine wichtige Unterstützung für die Schulen. Wir unterstützen sie seit vielen Jahren.“

Die Landesregierung geht gemeinsam mit den kommunalen Schulträgern entschieden gegen Gewalt an Schulen vor. Grundlage dieser Arbeit ist der Runderlass
Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität des Innenministeriums, des Familienministeriums, des Arbeitsministeriums, des Schulministeriums und des Justizministeriums vom November 2019.  

Zur Stärkung der Prävention und Intervention wurden die Schulpsychologie und die Schulsozialarbeit in den vergangenen Jahren deutlich ausgebaut. Auf Grundlage der einschlägigen Erlasse wird die Schulsozialarbeit insgesamt mit über 1.600 landeseigenen Stellen dauerhaft am Ort Schule gewährleistet. Über die Landesförderung Schulsozialarbeit werden den Kommunen darüber hinaus jährlich 57,7 Millionen Euro vom Land zur Anstellung von qualifizierten Fachkräften an Schulen zur Verfügung gestellt. Außerdem stellen auch die kommunalen Schulträger über 1.200 Vollzeitstellen für die Schulsozialarbeit zur Verfügung.  

Neben der Schulsozialarbeit ist auch die Schulpsychologie mit ihren vielfältigen Beratungs- und Unterstützungsangeboten eine wichtige Anlaufstelle für die Schulen in Nordrhein-Westfalen. In jedem Kreis bzw. kreisfreien Städten gibt es einen schulpsychologischen Dienst. Gemeinsame Träger dieser Dienste sind das Land und die jeweilige Kommune mit insgesamt 464 Stellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen.

Davon befinden sich 289 Stellen im Landesdienst und 175 Stellen im kommunalen Dienst. Die Landesregierung hatte in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt 100 neue Stellen für die Schulpsychologie geschaffen.   Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „In einer demokratischen Gesellschaft müssen Konflikte friedlich ausgetragen werden. Das müssen wir den jungen Menschen immer wieder neu vermitteln. Diese Werte- und Demokratiebildung ist mir auch persönlich ein besonders wichtiges Anliegen.

Das Ministerium für Schule und Bildung befindet sich in einem engen Austausch mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, um gemeinsam zu erörtern, ob die in Nordrhein-Westfalen bereits ergriffen Maßnahmen zur Gewaltprävention und Intervention ausreichend sind. Wir werden die weiteren Entwicklungen aufmerksam beobachten.“  

 

Schulministerin Feller: Wir ziehen weitere Konsequenzen aus neu entdeckten Schwachstellen

Das externe IT-Expertenteam legt erste vorläufige Ergebnisse vor

Düsseldorf/Duisburg, 1. Mai 2023 - Das mit der Analyse der IT-Infrastruktur der QUA-LiS in Soest beauftragte externe IT-Expertenteam hat dem Ministerium für Schule und Bildung am Wochenende erste vorläufige Ergebnisse übermittelt. Danach sind bei der QUA-LiS weitere Schwachstellen in der IT-Infrastruktur entdeckt und unmittelbar geschlossen worden.

Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden kann, dass es weitere Schwachstellen gibt, hat Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller entschieden, den Server abzuschalten, auf dem sich derzeit mehrere Schwachstellen kumuliert haben: „Aufgrund der Aufdeckung weiterer Schwachstellen haben wir entschieden, den betreffenden Server aus Sicherheitsgründen zunächst bis auf Weiteres vom Netz zu nehmen. Wir müssen nach aktuellen Kenntnisstand davon ausgehen, dass diese Schwachstellen schon seit Jahren bestehen.“  

Der nun abgestellte Server der QUA-LiS wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie von Arbeitsgruppen der QUA-LiS als gemeinsame Arbeitsplattform unter anderem für den Austausch von und die gemeinsame Arbeit an Dokumenten genutzt. Das betrifft zum Beispiel die Lehrplanarbeit oder den Bereich der Fortbildung. Es wird jetzt mit Hochdruck an einer sicheren Ersatzlösung gearbeitet. Da das externe IT-Expertenteam die gesamte IT-Struktur der QUA-LiS überprüfen soll, ist nicht ausgeschlossen, dass weitere Schwachstellen gefunden werden.  

Neben der weiteren Schwachstellenanalyse hat das externe IT-Expertenteam bereits mit der Forensik der bekannten Schwachstelle begonnen und am Wochenende erstmals bestätigt, dass nach bisherigen Erkenntnissen davon auszugehen ist, dass mindestens 16.557 Datensätze ausgelesen wurden, die im Regelfall ausschließlich einen Nutzernamen aus einer Kombination aus Vor- und Zunamen enthalten.

Weiter ist nach bisherigen Erkenntnissen davon auszugehen, dass mindestens 3.765 Datensätze mit weitergehenden personenbezogenen Daten ausgelesen wurden. Diese Einträge konnten über den Nutzernamen hinaus folgende Informationen enthalten:  

·         organisatorische Rolle im Schulsystem (z.B. „stellvertretende Leitung“) ·         Institutionszugehörigkeit (z.B. Name der Schule)
·         Postalische Adresse
·         Dienstliche oder private Festnetz- oder Mobilfunknummer
·         Dienstliche oder private E-Mail-Adresse
·         weitere technische Daten (z.B. Erstellungsdatum des jeweiligen Nutzeraccounts) Nicht alle Datensätze enthalten alle Angaben.

Die Datensätze beziehen sich aller Voraussicht nach auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der QUA-LiS sowie auf weitere externe Personen. In der Regel handelt es sich dabei um Lehrkräfte, die in Arbeitsgruppen der QUA-LiS tätig waren. Dass weitere Datensätze einsehbar waren und weitere Personengruppen betroffen waren, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt unwahrscheinlich, aber auch nicht vollständig auszuschließen.

Aufgrund der langen Dauer der Schwachstellen von möglichen mehreren Jahren kann es durchaus sein, dass sich die genaue Datenmenge nicht mehr zuverlässig ermitteln lässt. Zugehörige Kennwörter konnten nach gegenwärtigen Kenntnisstand nicht ausgelesen werden. Die Datenanalyse wird weiter fortgesetzt. Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „Wir werden alle Untersuchungen weiter mit Hochdruck vorantreiben, um den Missbrauch von Daten zu verhindern.“

Tag des Baumes

Minister Krischer zum Tag des Baumes (25. April): "Eine starke Grüne Infrastruktur mit gesunden Bäumen ist essentiell für Vielfalt, Klima und Gesundheit"
Düseldorf, 25. April 2023 - Minister Krischer zum Tag des Baumes (25. April): "Eine starke Grüne Infrastruktur mit gesunden Bäumen ist essentiell für Vielfalt, Klima und Gesundheit" Anlässlich des "Tags des Baumes" am 25. April betont Umweltminister Oliver Krischer die Bedeutung einer vitalen Grünen Infrastruktur für Natur, Mensch und Umwelt: "Eine starke Grüne Infrastruktur mit gesunden Bäumen ist essentiell - für den Schutz der Biologischen Vielfalt, das Klima und die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen. Bäume verbessern die Luftqualität, schützen das Klima, bieten wertvollen Lebensraum und nachwachsende Rohstoffe."

Minister Krischer ruft daher zu einem sorgsamen Umgang und einer Stärkung der Grünen Infrastruktur auf - vom Stadtbaum, über Garten- und Parkanlagen bis hin zu den großen Waldgebieten.


Zur aktuellen Zahl der Woche: https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/minister-krischer-zum-tag-des-baumes-25-april-eine-starke-gruene-infrastruktur-mit-gesunden-baeumen-ist-essentiell-fuer-vielfalt-klima-und-gesundheit-1682409320

Schulministerium: Serverproblem, Fehleranalyse und Schulausschuss

Ministerin Feller: Wir wollen die Abiturientinnen und Abiturienten gemeinsam mit den Schulen störungsfrei durch ihre Prüfungen führen

Düsseldorf/Duisburg, 21. April 2023 - Die Schulministerin informierte den Schulausschuss heute ausführlich darüber, warum die für Mittwoch geplanten Abiturprüfungen auf den heutigen Freitag verschoben werden mussten Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller hat heute Vormittag den Schulausschuss des Landtags über die technischen Störungen beim Download der Abituraufgaben am vergangenen Dienstag und die Maßnahmen informiert, die das Schulministerium seitdem ergriffen hat.


„Unsere oberste Priorität besteht darin, dass die schriftlichen Abiturprüfungen bis zum 22. Mai störungsfrei und sicher durchgeführt werden können“, betonte die Ministerin. „Wir konzentrieren uns jetzt voll und ganz darauf, die angehenden Abiturientinnen und Abiturienten gemeinsam mit den Schulen gut durch ihre Prüfungen zu führen.“  


Deshalb hat das Ministerium gemeinsam mit dem IT-Dienstleister, der die Aufgaben elektronisch bereitstellt, bereits das Downloadverfahren angepasst. Insbesondere auf die im vergangenen Jahr eingeführte 2-Faktor-Authentifizierung wird im weiteren Verlauf der Abiturprüfungen verzichtet.

„Darüber hinaus stehen ab sofort zwei weitere, vom IT-Dienstleister unabhängige Server auf Stand-by, die bei einem erneuten Notfall sofort aktiviert werden können“, erläuterte Ministerin Feller.  

Eine Überprüfung hat ergeben, dass bei einem Update des Downloadservers an aktuelle Standards im Mai 2022 unter anderem Einstellungen vorgenommen worden sind, die dazu geführt haben, dass das System die hohe Anzahl gleichzeitiger Zugriffe im Zentralabitur nicht vollumfänglich bewältigen konnte. Ursache für die Problemsituation waren nicht die Verwendung eines Videos oder die eingeführte Zwei-Faktor-Authentifizierung an sich, sondern eine aus heutiger Sicht nicht optimale Dimensionierung des Systems, die im Zusammenwirken mit der neu eingeführten Authentifizierung und gleichzeitig hohen Lastspitzen nach jetzigem Kenntnisstand zu einem Ausfall einzelner Hintergrunddienste geführt hat.  
Im Detail berichtete sie über die Geschehnisse vom Dienstag und deren Auswirkungen, die bei Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften nachvollziehbarerweise für „viel Ärger und große Enttäuschung gesorgt haben“. Die Ministerin fügte hinzu: „Ich habe es in den letzten Tagen mehrfach betont und nutze auch heute die Gelegenheit, alle Betroffenen um Entschuldigung zu bitten. Eine kurzfristige Verschiebung von Abiturklausuren darf nicht passieren. Prüfungen gleich welcher Art sind immer mit Aufregung und Stress verbunden.“  

Mit dem IT-Dienstleister arbeitet das Schulministerium bereits seit mehreren Jahren zusammen. Seit 2019 führt dieser jährlich über 50 Downloadverfahren für das Land Nordrhein-Westfalen durch. Dabei wird immer ein zweiter Server vorgehalten, „sodass es auch am Dienstag einen Plan B und eine Backup-Lösung gegeben hat“, erläuterte die Ministerin. Dieser Server sei allerdings auch von der Störung betroffen gewesen.  

Als diese am Dienstag auftrat, informierte das Ministerium am Nachmittag die Schulen in mehreren Mails fortlaufend über den Sachstand. Noch bis in den Abend hinein gab es die Hoffnung, dass alternativ eine hausinterne Lösung realisiert werden könnte: eine passwortgeschützte Downloadmöglichkeit auf dem Server des ministeriumseigenen Bildungsportals. „Wir wollten alles daran setzen, den Termin am Mittwoch zu halten und damit den Schülerinnen und Schülern die Belastungen einer Verschiebung zu ersparen“, erklärte die Ministerin.  

Gegen 20.00 Uhr waren über den Ministeriumsserver schon 96 Prozent der Dateien hochgeladen. Parallel zum Uploadprozess wurde eine E-Mail mit Anleitungen zum Download erstellt. Da diese Mail mit dem Zugangslink allerdings aufgrund eines Fehlers zu früh versandt wurde, starteten die Schulen noch vor Ende des Uploadprozesses ihre Downloadversuche. Der Server des Ministeriums war in der Folge zeitweise nicht mehr zu erreichen. „Das war für uns alle ein bitterer Moment und eine herbe Enttäuschung”, sagte Ministerin Feller: „Die Lösung war buchstäblich zum Greifen nah.“

Stattdessen mussten um kurz nach 20.30 Uhr die Schulen in einer weiteren Mail über die Verschiebung der Prüfungen benachrichtigt werden. Die genaue Fehleranalyse wird weitergehen, kündigte die Ministerin heute im Schulausschuss an. Nach dem Abschluss der Abiturprüfungen Ende Mai „werden wir nochmal die Geschehnisse und ihre Ursachen analysieren und sicherstellen, dass sich ein solcher Vorfall nicht mehr wiederholt.“  

 

Download der Abituraufgaben läuft reibungslos

Keine weiteren technischen Probleme. Wegen des Zuckerfestes können Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens auf den 9. Mai ausweichen


Düsseldorf/Duisburg, 19. April 2023 - Der Download der schriftlichen Abituraufgaben für das Zentralabitur funktioniert wieder reibungslos. „Der Download für die Berufskollegs und die allgemeinbildenden Schulen für die Abiturprüfungen am morgigen Donnerstag läuft ohne Probleme und wurde bereits von fast allen Schulen erfolgreich abgeschlossen“, betonte Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller.  

Die Ministerin versprach, dass die Gründe für die gestrigen Download-Probleme mit Hilfe einer umfassenden Fehleranalyse aufgeklärt werden. „Wir haben diesen Prozess bereits gestern Nachmittag mit dem IT-Dienstleister, der seit mehreren Jahren die Downloads für das Ministerium technisch abwickelt, in Gang gesetzt und werden genau prüfen, woran diese sehr ärgerliche Störung gelegen hat“, erläuterte sie.

Dabei wurde bereits festgestellt, dass die technischen Schwierigkeiten am Dienstagnachmittag auch mehrere Versuche, die Prüfungsaufgaben auf alternativen Wegen zu verschicken, unmöglich machten. Eine Ursache für die Probleme könnte mit der neu eingeführten 2-Faktoren-Authentifizierung zusammenhängen, auch wenn sämtliche Tests im Vorfeld hierzu positiv verlaufen sind. Um ein Restrisiko an dieser Stelle auszuschließen, wurde die 2-Faktoren-Authentifizierung nun deaktiviert und zu dem weiterhin hohen Sicherheitsstandard der Vorjahre zurückgekehrt.

Nach Abschluss der Fehleranalyse wird das Schulministerium weitere Maßnahmen ergreifen, die sicherstellen, dass auch bei technischen Störungen Lösungen für die Bereitstellung der Abituraufgaben vorhanden sind. „Für die entstandenen Probleme bitte ich ausdrücklich um Entschuldigung“, sagte Ministerin Feller.

„Ich kann verstehen, dass viele Schülerinnen und Schüler sowie viele Lehrerinnen und Lehrer sauer sind – ich bin es auch. Ich weiß genau, was das für Abiturientinnen und Abiturienten bedeutet.“  


Durch die Verschiebung der Prüfungen werden nun rund 30.000 Abiturientinnen und Abiturienten ihre Klausuren in den sechs Fächern Biologie, Chemie, Ernährungslehre, Informatik, Physik, Technik (Grundkurs und Leistungskurs) am Freitag schreiben. Die Prüfungen werden rechtssicher ablaufen, kündigte Ministerin Feller an. „Aus diesem Grund haben wir auch die Prüfungen an den Schulen, die gestern ihre Downloads erfolgreich abschließen konnten, auf Freitag verschoben.“ Dies betraf rund 300 Schulen.


Alle Schulen – also auch diejenigen, die gestern bereits erfolgreich herunterladen konnten –  werden gebeten, am morgigen Donnerstag, den 20. April 2023, den Download für alle sechs Fächer erneut durchzuführen. Für alle heruntergeladenen Dateien – alte wie neue – gelten weiterhin die Geheimhaltungsvorschriften.   Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens müssen die Prüfungen am Freitag nicht mitschreiben, erläuterte die Ministerin heute Morgen.

„Wegen des muslimischen Zuckerfestes war der Termin freigehalten worden“, sagte sie. „Wer wegen des Festes nicht an den Prüfungen teilnehmen möchte, kann nach vorheriger Abstimmung mit der Schulleitung am 9. Mai nachschreiben.“ Auch der Genehmigung von Sonderurlaub für Lehrkräfte muslimischen Glaubens steht nichts im Wege, sofern die Durchführung der Abiturprüfungen sichergestellt ist.

 

Störung beim Aufgaben-Download im Zentralabitur

Schriftliche Abiturprüfungen am Mittwoch (19. April 2023) müssen auf Freitag (21. April 2023) verschoben werden  


Düsseldorf, 19. April 2023 - Beim Download der schriftlichen Abituraufgaben für das Zentralabitur hat es am heutigen Dienstag, 18. April 2023, eine massive technische Störung gegeben. Betroffen war der Download für die Prüfungsfächer am Mittwoch, den 19. April 2023: Biologie, Chemie, Ernährungslehre, Informatik, Physik, Technik (Grundkurs und Leistungskurs).

Die technische Störung konnte im Laufe des heutigen Tages nicht mehr rechtzeitig behoben werden, sodass die für Mittwoch vorgesehenen schriftlichen Abiturprüfungen auf den bisher prüfungsfreien kommenden Freitag, 21. April 2023, verschoben werden müssen. Die Schulen wurden fortlaufend über die Störung und am Abend über die Verschiebung informiert.  

Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „Die Störung und kurzfristige Verschiebung der Abiturklausuren ist außerordentlich ärgerlich. Die Abiturientinnen und Abiturienten haben sich intensiv auf ihre Prüfungen vorbereitet. Umso ärgerlicher ist es, dass eine Störung beim Download dazu geführt hat, dass die Schulen die Aufgaben nicht rechtzeitig erhalten haben. Das Ministerium für Schule und Bildung wird die massive Störung gemeinsam mit dem externen Dienstleister intensiv aufarbeiten und eine genaue Fehleranalyse erstellen und daraus die notwendigen Konsequenzen ziehen, damit die Prüfungen an den Folgetagen störungsfrei durchgeführt werden können.“

 

Dialogprozess zur Zukunft der gymnasialen Oberstufe in NRW gestartet

Düsseldorf 31. März 2023 - Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verbänden sind auf Einladung der Ministerin zu einem ersten Gedankenaustausch im Schulministerium zusammengekommen Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Auf Einladung von Ministerin Dorothee Feller sind am Donnerstag, 30. März 2023, Vertreterinnen und Vertreter aus der Landespolitik, den schulpolitischen Verbänden und Organisationen sowie aus der Schulaufsicht im Schulministerium zusammengekommen, um sich darüber auszutauschen, wie nordrhein-westfälische Schülerinnen und Schüler künftig ihren Weg zum Abitur beschreiten sollen.

Im Mittelpunkt der Gespräche stand die Frage, ob und inwieweit aus Sicht der beteiligten Akteure Handlungsbedarf besteht, nachdem die Kultusministerkonferenz (KMK) am 16. März 2023 eine Neufassung der
Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung beschlossen hatte.  

Ministerin Feller: „Mit der neuen KMK-Vereinbarung liegen überarbeitete Leitplanken für vergleichbare Wege zum Abitur in den Bundesländern vor. Innerhalb dieser Leitplanken haben die Länder weiterhin Gestaltungsspielräume. Die Entscheidung, ob und wofür wir diese Spielräume gegebenenfalls nutzen, sollte im Interesse unserer Schülerinnen und Schüler ebenso wie der Schulen in einem möglichst breiten Konsens getroffen werden. Ich freue mich daher sehr, dass wir gestern mit guten Gesprächen in den Austausch über die Zukunft der gymnasialen Oberstufe gestartet sind. Diesen Dialogprozess werden wir fortsetzen.“  

Nach dem Beschluss der KMK, dessen Zustandekommen auf Fach- und Staatssekretärsebene intensiv begleitet wurde, hatte Schulministerin Feller angekündigt, alle beteiligten Akteure in die Diskussion über die zukünftige Ausgestaltung der gymnasialen Oberstufe einzubinden. Das gestrige Treffen im Schulministerium hat hierfür den Auftakt gebildet. Ein nächster Termin ist für den Frühsommer angesetzt.

 

Staatssekretär Mauer: Unsere Schülerinnen und Schüler beweisen Wissbegier, Kreativität und Begeisterungsfähigkeit

Düsseldorf 31. März 2023 - Landespreisträger des Wettbewerbs „Jugend forscht“ in Bochum ausgezeichnet Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: An der Ruhr-Universität in Bochum wurden am Mittwoch, 29. März 2023, die Landespreisträger des Wettbewerbs „Jugend forscht“ ausgezeichnet.

Staatssekretär Urban Mauer, der bei der Preisverleihung unter anderem die Sonderpreise des Schulministeriums für die schöpferisch wertvollste Arbeit und für die beste „Jugend forscht“-Schule des Landes übergab: „Um eine Idee umzusetzen, braucht es Wissbegier und Kreativität, Begeisterungsfähigkeit und nicht zuletzt einen langen Atem. All dies haben die Preisträgerinnen und Preisträger des Wettbewerbs ,Jugend forscht’ unter Beweis gestellt. Zu ihren hervorragenden Leistungen gratuliere ich herzlich und bedanke mich gleichzeitig bei allen, die sie auf ihrem Weg gefördert und unterstützt haben.“  

Ausgezeichnet wurden in den einzelnen Kategorien:
·         Arbeitswelt: Linda Gemeinhardt und Ben Mattes Krusekamp vom Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium, Münster für „helper:Paper“ sowie Ben Siebert vom Gymnasium Holthausen, Hattingen für „CodeUp“  
·         Biologie: Beeke Drechsler, Malte Cox und Leo Roer vom Wilhelm-Hittorf-Gymnasium, Münster für „Superworms Reloaded: Können Zophobas morio Polystyrol verarbeiten?“  
·         Chemie: Felix Möller vom Collegium Josephinum, Bonn für „Lederalternative aus Abfall“  
·         Geo- und Raumwissenschaften: Anna Köster vom Kardinal-von-Galen-Gymnasium Münster für „Das Doppelsternsystem CSS080502 – Analyse anhand eigener Beobachtungen und Recherchen“  
·         Mathematik/Informatik: Anna Miller vom Gymnasium Canisianum, Lüdinghausen für „Zukunft berechnen? Ist die Ausprägung von Merkmalen zukünftiger Generationen simulierbar?“ sowie Simon Rulle und Arthur Achilles vom Gymnasium St. Michael – Privates Gymnasium des Erzbistums Paderborn für „Project Eagle - Echtzeitanalyse antisemitische Verschwörungsmythen im Netz“  
·         Technik: Lauri Wilps von der Königin-Luise-Schule, Köln für „L22 Fireprotect - ein automatisches Feuermelde- & Löschsystem“  
·         Bestes interdisziplinäres Projekt: Falk Wannhof vom Evangelisch Stiftischen Gymnasium Gütersloh für „Myzo-bio-stik“  
·         Sonderpreis für die schöpferisch wertvollste Arbeit: Babette Röbbecke, Theresa Bauer und Judith Göhler vom Luise-von-Duesberg Gymnasium Kempen
·         Sonderpreis für die „Jugend forscht“-Schule des Landes: Städtisches St.-Michael-Gymnasium in Bad Münstereifel.  

Der Wettbewerb „Jugend forscht“ fand in diesem Jahr zum 58. Mal statt. Zur Teilnahme unter dem Motto „Mach Ideen groß!“ hatten sich in Nordrhein-Westfalen 560 Jugendliche und junge Erwachsene mit 336 Projekten angemeldet. Die Landessiegerinnen und Landessieger haben sich für das Bundesfinale in Bremen qualifiziert.  

Zum ersten Mal wurde in diesem Jahr der Wettbewerb an der der Ruhr-Universität Bochum ausgerichtet. Im Alfried-Krupp-Schülerlabor der Wissenschaften stellten 75 Jungforscherinnen und Jungforscher im Alter von 14 bis 20 Jahren insgesamt 48 Projekte vor. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten sich zuvor in den Regionalwettbewerben von „Jugend forscht“ durchgesetzt.