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NRW-Verfassung jetzt verfassungswidrig
SPD, CDU und Grüne beschließen Kommunalwahl-Sperrklausel

Mehr Demokratie e.V. (Landesverband NRW)

Duisburg, 10. Juni 2016 - Mit dem heutigen Beschluss des Landtags für eine neue Kommunalwahl-Sperrklausel ist die Landesverfassung nun verfassungswidrig. Das zumindest meint man bei der Initiative „Mehr Demokratie“, die den Beschluss von SPD, CDU und Grünen scharf kritisiert.

„Die Gleichheit aller Stimmen ist ein wichtiger Wahlrechtsgrundsatz, der auch im Grundgesetz verankert ist. Mit einer Sperrklausel hat ein relevanter Anteil von Stimmen aber keine Wirkung mehr. Das ist grundgesetzwidrig“, sagt Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser.

Er verweist dabei auf das so genannte „Homogenitätsprinzip“, nach dem sich das Grundgesetz und die Landesverfassungen in ihren Grundsätzen nicht widersprechen dürfen. „Der Landtag kann nicht einfach Vorschriften des Grundgesetzes außer Kraft setzen, indem er das Gegenteil davon in die Landesverfassung schreibt“, erläutert Trennheuser. Beim Thema Sperrklausel erlaubten die Verfassungsgerichte Ausnahmen nur bei gesetzgebenden Parlamenten wie Bundestag und Landtag. Durch die hier übliche Fünf-Prozent-Hürde soll die besondere gesetzgebende Funktion der Parlamente gesichert werden. Gemeinderäte beschließen hingegen keine Gesetze, sondern fassen nur Beschlüsse.

„Auch auf kommunaler Ebene ist gegen eine Sperrklausel nichts einzuwenden, wenn ein Nachweis für deren Notwendigkeit geliefert wird. Das ist SPD, CDU und Grünen aber nicht gelungen“, kritisiert Trennheuser. Die Befürworter einer neuen Wahlhürde hätten trotz mehrerer Gutachten den Nachweis der konkreten Gefährdung der Funktionsfähigkeit der Räte nicht erbringen können. Einen solchen Beleg hatte der Verfassungsgerichtshof des Landes in früheren Urteil gefordert. Als funktionsunfähig werden Räte dann bezeichnet, wenn sie etwa den Haushalt für eine Kommune mangels Mehrheit nicht mehr beschließen können.

„Eine solche Situation gibt es aber nirgendwo in NRW“, sagt Trennheuser.

Mehr Demokratie rechnet fest mit Klagen gegen die neue Sperrklausel. Hierbei könnten am Ende die obersten Verfassungsrichter entscheiden.

Das Bundesverfassungsgericht hätte keine Probleme, eine verfassungswidrige Sperrklausel in NRW zu kippen“, hatte Professor Janbernd Oebbecke als maßgeblicher Experte für Verfassungsrecht bereits in einer Sachverständigenanhörung des Landtags gewarnt. „Es ist nur schade, dass bis dahin Zeit für andere Lösungen zur Verbesserung der kommunalen Demokratie vertan ist“, bedauert Trennheuser.

Mehr Informationen: Landtag beschließt Kommunalwahl-Sperrklausel http://nrw.mehr-demokratie.de/nrw-sperrklausel.html