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Wohngeld
Zahl der Haushalte in NRW mit Wohngeldbezug um 2,1 Prozent gesunken
IT.NRW
Online beantragen – jetzt wird es noch besser!
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

Düsseldorf/Duisburg, 4. Juli 2022 - Ende 2021 bezogen 157 850 nordrhein-westfälische Haushalte Wohngeld; das waren 2,1 Prozent weniger als nach dem Anstieg zum Jahresende 2020 nach in Kraft treten der Wohngeldreform zum 1. Januar 2020 (damals: 161 265 Haushalte). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, bezogen damit 1,8 Prozent aller privaten Hauptwohnsitzhaushalte Wohngeld (31.12.2020: 1,9 Prozent).

Bei 150 410 (95,3 Prozent) der Haushalte mit Bezug von Wohngeld handelt es sich um reine Wohngeldhaushalte, bei denen alle Haushaltsmitglieder wohngeldberechtigt waren (2020: 153 190).
Neben den reinen Wohngeldhaushalten gibt es auch sogenannte Mischhaushalte, in denen Wohngeldberechtigte mit Personen zusammenleben, die nicht wohngeldberechtigt  sind. Ende 2021 erhielten in NRW insgesamt 7 445 solcher Mischhaushalte Wohngeld (2020: 8 075).

Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder für selbstgenutztes Wohneigentum (Lastenzuschuss) geleistet. Zum Jahresende 2021 erhielten in NRW 141 955 reine Wohngeldhaushalte (94,4 Prozent) das Wohngeld in Form eines Mietzuschusses und 8 455 Haushalte (5,6 Prozent) bekamen einen Lastenzuschuss. Der durchschnittliche monatliche
Wohngeldanspruch der reinen Wohngeldhaushalte lag Ende 2021 bei 209 Euro und damit um 14 Euro höher als ein Jahr zuvor. Der Durchschnittsbetrag für den Mietzuschuss belief sich auf 205 Euro – der durchschnittlich gezahlte Lastenzuschuss auf 280 Euro.
Bei fast jedem zweiten reinen Wohngeldhaushalt war die wichtigste Einkommensquelle der Haupteinkommensperson eine Rente oder Pension (45,1 Prozent). 44,5 Prozent der reinen Wohngeldhaushalte waren Haushalte von Erwerbstätigen.

Die Statistiker weisen darauf hin, dass ab dem Berichtsjahr 2020 die Ergebnisse der Wohngeldstatistik aus Datenschutzgründen auf ein Vielfaches von fünf gerundet werden. Hierdurch besteht keine Additivität.
Haushalte, die unverbindlich und schnell prüfen möchten, ob sie Anspruch auf Wohngeld haben, können den Wohngeldrechner (www.wohngeldrechner.nrw.de) nutzen.
Diese Online-Anwendung wird von Information und Technik Nordrhein-Westfalen im Auftrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.


Zahl der Wohngeldempfänger in NRW um 23,9 Prozent gestiegen
Düsseldorf/Duisburg, 4. August 2021 -  Ende 2020 bezogen 153 190 nordrhein-westfälische Haushalte Wohngeld; das waren 23,9 Prozent mehr Haushalte als zum Jahresende 2019 (damals: 123 606).
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren bei diesen sogenannten reinen
Wohngeldhaushalten alle in diesen Haushalten lebenden Personen wohngeldberechtigt.

Mit der am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Wohngeldreform wurde das cWohngeld zum ersten Mal seit der Wohngeldnovelle 2016 erhöht. Durch die Reform haben auch mehr Haushalte Anspruch auf diese Leistung. Wohngeld kann
beantragt werden, wenn ein Mindesteinkommen vorhanden ist und durch das Wohngeld Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) oder SGB XII (Sozialhilfe) vermieden werden kann.

Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder für selbstgenutztes Wohneigentum geleistet (Lastenzuschuss). Zum Jahresende 2020 erhielten in NRW rund 144 000 Haushalte (94,1 Prozent) das Wohngeld in Form
eines Mietzuschusses und rund 9 000 Haushalte (5,9 Prozent) bekamen einen Lastenzuschuss.

Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag Ende 2020 bei 195 Euro und damit um 28 Euro höher als ein Jahr zuvor. Der Durchschnittsbetrag für den Mietzuschuss belief sich auf 190 Euro – der
durchschnittlich gezahlte Lastenzuschuss auf 274 Euro.

Neben den reinen Wohngeldhaushalten gibt es auch sogenannte Mischhaushalte, in denen Wohngeldberechtigte mit Personen zusammenleben, die nicht wohngeldberechtigt sind. Ende 2020 erhielten in NRW insgesamt 8 075
solcher Mischhaushalte Wohngeld; das waren 0,3 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (2019: 8 049).

Haushalte, die unverbindlich und schnell prüfen möchten, ob sie Anspruch auf Wohngeld haben, können den Wohngeldrechner (www.wohngeldrechner.nrw.de) nutzen. Diese Online-Anwendung wird von Information und Technik
Nordrhein-Westfalen im Auftrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.


Online Wohngeld beantragen – jetzt wird es noch besser!
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Düsseldorf/Duisburg, 26. April 2021 - Nordrhein-Westfalen war das einzige Land in Deutschland, in dem Menschen in der Corona-Pandemie seit März 2020 Wohngeld online beantragen konnten. Jetzt geht das Land Nordrhein-Westfalen zusammen mit weiteren sechs Bundesländern den nächsten Schritt.

„Am 27. April 2021 startet die Landesregierung Nordrhein-Westfalen zusammen mit Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Gütersloh, Troisdorf und Wuppertal einen neuen digitalen Wohngeldantrag. Unser Ziel: Ein bundesweit einheitlicher Online-Antrag, um es den Menschen, die finanzielle Unterstützung benötigen, und den Behörden leichter zu machen. In den anderen 389 Kommunen können die Menschen unverändert den bestehenden Online-Antrag nutzen. Bei der länderübergreifenden Initiative konnten wir aus Nordrhein-Westfalen vielfältige Erfahrungen einbringen. Von der Vorreiterrolle Nordrhein-Westfalens profitieren jetzt alle“, so Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Nach der Erprobungsphase des neuen einheitlichen Wohngeldantrages in den sieben Pilotkommunen in Nordrhein-Westfalen erfolgt eine sukzessive Umstellung auf alle anderen Städte und Gemeinden noch vor Sommer 2021.

„Seit 1965 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland das Wohngeld. Es ist damit eine der wichtigsten sozialen Leistungen. Seit der in 2020 gestarteten Wohngeldreform erhalten mehr einkommensschwache Haushalte höhere Unterstützungsleistungen. Die Leistungsverbesserungen kommen vor allem Familien- und Rentnerhaushalten zugute. Seit dem 1. Januar 2021 bekommt der Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid beim Heizen mit Öl oder Erdgas erstmals einen Preis. Damit Haushalte, die Wohngeld erhalten, gezielt entlastet werden, ist das Wohngeld seit dem 1. Januar 2021 um zehn Prozent erhöht worden. Und der nächste Meilenstein steht an: Zum 1. Januar 2022 wird zudem eine Dynamisierung des Wohngeldes eingeführt. Alle zwei Jahre wird das Wohngeld damit an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst. Diese regelmäßige Fortschreibung sichert die Leistungsfähigkeit der Wohngeldzahlungen“, so Ministerin Scharrenbach weiter.

Die Erhöhung des Wohngeldes war eines der zentralen Ergebnisse des Wohngipfels im Bundeskanzleramt im letzten Jahr. Im September 2018 hatten Bund und Länder vereinbart, mit einer Wohngeldreform 2020 das Leistungsniveau und die Reichweite des Wohngeldes zu stärken.

Die erhöhten Beträge orientieren sich an der allgemeinen Entwicklung der Mieten und der Einkommen. Zudem werden die Höchstbeträge des Wohngeldes regional gestaffelt angehoben, um die unterschiedliche Mietentwicklung besser zu berücksichtigen.

Nach der letzten statistischen Erhebung von IT.NRW bezogen 123.606 Haushalte in 2019 Wohngeld. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch betrug 167 Euro je wohngeldbeziehenden Haushalt.