Düsseldorf/Duisburg, 20. Mai 2022 - Für
die Ahndung von Verstößen gegen Vorschriften des Umwelt- und
Naturschutzes hat das Umweltministerium einen neuen
Verwarnungs- und Bußgeldkatalog Umwelt erarbeitet und
veröffentlicht. Auf fast 250 Seiten sind über 1.280
Empfehlungen zur Bemessung von Verwarnungs- und Bußgeldern
enthalten. Der Katalog ist eine Arbeitshilfe für die
zuständigen Bußgeldbehörden in Nordrhein-Westfalen. Er soll
bei der Verfolgung von Umweltdelikten unterstützen und eine
landesweit einheitliche Anwendung der Bußgeldnormen
sicherstellen.
Verwarnungs- und Bußgeldkatalog zur Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes
Der Verwarnungs- und Bußgeldkatalog gibt bei
Ordnungswidrigkeiten Anhaltspunkte für die Höhe von
Verwarnungen und Bußgeldern, wobei im Einzelfall Erhöhungen
oder Ermäßigungen möglich sind. Der Katalog umfasst zwölf
umweltrelevante Themenbereiche, die von Natur-, Gewässer-
und Bodenschutz, über den Immissionsschutz, die Abfall- und
Kreislaufwirtschaft bis hin zum Forstschutz, der Fischerei
und Jagd reichen. Die neue Fassung wurde durch das
Umweltministerium unter intensiver Einbeziehung der
Bezirksregierungen und unterer Umweltbehörden erarbeitet.
In weiten Teilen entspricht die Überarbeitung einer
Neuerstellung. In allen Themenfeldern wurden sämtliche
Bezugnahmen auf Rechtsvorschriften aktualisiert, neue
Gesetze und Verordnungen ergänzt und die Empfehlungen zur
Höhe von Verwarnungs- und Bußgeldern angepasst. Bestehen
Anhaltspunkte für eine Straftat, erfolgt eine Einbindung der
Staatsanwaltschaft.
Nachstehend einige Beispiele aus
dem Katalog: • Wer bereits geringfügige Mengen
Abfall in ein Gewässer einbringt (zum Beispiel
Picknickabfälle, Flaschen, Asche), muss mit einem Bußgeld
zwischen 500 und 2.000 Euro rechnen. • Zur
Waldbrandvorsorge wurden die Bußgeldempfehlungen bei
Fehlverhalten deutlich verschärft. So wird für das
Feuermachen im Wald ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro
(bisher bis 1.020 Euro) oder für das Rauchen im Wald von
März bis Oktober ein Bußgeld von 150 Euro (bisher 80 Euro)
empfohlen. • Das Wegwerfen oder Entsorgen von
Abfällen in den Wald soll mit einem Bußgeld von 30 bis
25.000 Euro geahndet werden, bei größeren Mengen (ab 1
Kubikmeter) mit mindestens 500 Euro. • Werden
gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile beschädigt
oder beseitigt, wird ein Bußgeld von 500 bis 50.000 Euro
empfohlen; bei der Fällung von Horst- und Höhlenbäumen von
1.000 bis 25.000 Euro. • Für die rechtswidrige
Entsorgung von Hausmüll wie Zigarettenstummeln,
Einweg-Kaffeebechern, Papptellern oder Obst- und
Lebensmittelresten wird ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro
empfohlen. Diese Empfehlungen für den Bereich Abfallrecht
wurden bereits vorab im Juni 2019 in einem Auszug des
Bußgeldkatalogs veröffentlich.
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