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Neuer Verwarnungs- und Bußgeldkatalog Umwelt Nordrhein-Westfalen veröffentlicht
Umweltministerium NRW

Düsseldorf/Duisburg, 20. Mai 2022 - Für die Ahndung von Verstößen gegen Vorschriften des Umwelt- und Naturschutzes hat das Umweltministerium einen neuen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog Umwelt erarbeitet und veröffentlicht. Auf fast 250 Seiten sind über 1.280 Empfehlungen zur Bemessung von Verwarnungs- und Bußgeldern enthalten. Der Katalog ist eine Arbeitshilfe für die zuständigen Bußgeldbehörden in Nordrhein-Westfalen. Er soll bei der Verfolgung von Umweltdelikten unterstützen und eine landesweit einheitliche Anwendung der Bußgeldnormen sicherstellen.

Verwarnungs- und Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes

Der Verwarnungs- und Bußgeldkatalog gibt bei Ordnungswidrigkeiten Anhaltspunkte für die Höhe von Verwarnungen und Bußgeldern, wobei im Einzelfall Erhöhungen oder Ermäßigungen möglich sind. Der Katalog umfasst zwölf umweltrelevante Themenbereiche, die von Natur-, Gewässer- und Bodenschutz, über den Immissionsschutz, die Abfall- und Kreislaufwirtschaft bis hin zum Forstschutz, der Fischerei und Jagd reichen. Die neue Fassung wurde durch das Umweltministerium unter intensiver Einbeziehung der Bezirksregierungen und unterer Umweltbehörden erarbeitet.

In weiten Teilen entspricht die Überarbeitung einer Neuerstellung. In allen Themenfeldern wurden sämtliche Bezugnahmen auf Rechtsvorschriften aktualisiert, neue Gesetze und Verordnungen ergänzt und die Empfehlungen zur Höhe von Verwarnungs- und Bußgeldern angepasst. Bestehen Anhaltspunkte für eine Straftat, erfolgt eine Einbindung der Staatsanwaltschaft.

Nachstehend einige Beispiele aus dem Katalog:
• Wer bereits geringfügige Mengen Abfall in ein Gewässer einbringt (zum Beispiel Picknickabfälle, Flaschen, Asche), muss mit einem Bußgeld zwischen 500 und 2.000 Euro rechnen.
• Zur Waldbrandvorsorge wurden die Bußgeldempfehlungen bei Fehlverhalten deutlich verschärft. So wird für das Feuermachen im Wald ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro (bisher bis 1.020 Euro) oder für das Rauchen im Wald von März bis Oktober ein Bußgeld von 150 Euro (bisher 80 Euro) empfohlen.
• Das Wegwerfen oder Entsorgen von Abfällen in den Wald soll mit einem Bußgeld von 30 bis 25.000 Euro geahndet werden, bei größeren Mengen (ab 1 Kubikmeter) mit mindestens 500 Euro.
• Werden gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile beschädigt oder beseitigt, wird ein Bußgeld von 500 bis 50.000 Euro empfohlen; bei der Fällung von Horst- und Höhlenbäumen von 1.000 bis 25.000 Euro.
• Für die rechtswidrige Entsorgung von Hausmüll wie Zigarettenstummeln, Einweg-Kaffeebechern, Papptellern oder Obst- und Lebensmittelresten wird ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro empfohlen. Diese Empfehlungen für den Bereich Abfallrecht wurden bereits vorab im Juni 2019 in einem Auszug des Bußgeldkatalogs veröffentlich.