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NRW-Landtagswahl 2022: Rückläufige Wahlbeteiligung in allen Altersgruppen
IT.NRW

Düsseldorf/Duisburg, 7. November 2022 - Bei der Landtagswahl 2022 ist die Wahlbeteiligung der Wahlberechtigten im Alter von 18 bis 20 Jahren mit 40,7 Prozent unterdurchschnittlich ausgefallen.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, ging die Wahlbeteiligung in dieser Altersgruppe gegenüber der Landtagswahl 2017 am stärksten zurück (damals: 54,4 Prozent).

Nicht nur bei den jüngsten Wählern, sondern auch in allen anderen Altersgruppen war die Wahlbeteiligung im Vergleich zur Landtagswahl 2017 rückläufig: 55,5 Prozent der Wahlberechtigten gaben bei der Landtagswahl 2022 ihre Stimme ab. Bei der vorangegangenen Wahl hatte dieser Wert bei 65,2 Prozent gelegen.

Bei den 70-Jährigen und Älteren fiel der Unterschied hinsichtlich der Wahlbeteiligung zwischen den beiden Landtagswahlen 2017 und 2022 am geringsten aus. Auch hier entwickelte sich die Wahlbeteiligung rückläufig und sank von 70,2 Prozent im Jahr 2017 auf 64,5 Prozent im Jahr 2022.

Diese und weitere Ergebnisse der Repräsentativen Wahlstatistik zur Landtagswahl 2022 können im aktualisierten „Dashboard Wahlen NRW abgerufen werden. Neben den Ergebnissen zur Wahlbeteiligung werden auch Ergebnisse zur Stimmabgabe differenziert nach Altersgruppen und Geschlecht mithilfe interaktiver Grafiken dargestellt. Im Webshop von IT.NRW ist ein Statistischer Bericht als kostenloser Download verfügbar, der zusätzliche Ergebnisse zur Kombination von Erst- und Zweitstimmen (Stimmensplitting) enthält.


Wahlaufruf zur Landtagswahl in NRW am 15. Mai 2022
Doch eher mäßige Wahlbeteiligung in NRW erwartet
Landeswahlleiter Wolfgang Schellen / IT.NRW

Landtagswahlen in Duisburg

Vorläufiges amtliches Wahlergebnis
CDU stärkste Partei, GRÜNE stark verbessert, SPD und FDP verlieren - 44,5% Nichtwähler
Düsseldorf, 16. Mai 2022 - Der Landeswahlleiter hat das vorläufige Ergebnis der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 15. Mai 2022 verkündet. Die Wahlbeteiligung lag bei 55,5 % und war damit im Vergleich zur letzten Landtagswahl im Jahr 2017 (65,2 %) deutlich niedriger.

Das vorläufige Landesergebnis (Zweitstimmen) lautet wie folgt:

Wahlberechtigte insgesamt

12.964.754

(100 %)

Wähler/-innen

7.201.210

(55,5 %)

Ungültige Stimmen

54.622

(0,8 %)

Gültige Stimmen

7.146.588

 


Folgende fünf Parteien haben den für die Teilnahme am Verhältnisausgleich erforderlichen Zweitstimmenanteil von mindestens 5 % erreicht:
• CDU 35,7 %,
• SPD 26,7 %,

• GRÜNE 18,2 %,

• FDP 5,9 %
und
• AfD 5,4 %.


Auf die Landeslisten der übrigen 24 Parteien entfielen jeweils weniger als 5 % der Zweitstimmen, sodass sie wegen der Sperrklausel nicht mit Abgeordneten in den nächsten Landtag einziehen werden. DIE LINKE blieb mit 2,1 % (146.611 Zweitstimmen) deutlich unter der 5 %-Hürde. Mindestens 1 % der Zweitstimmen erhielten neben der LINKEN, Die PARTEI und die Tierschutzpartei. Alle weiteren Parteien blieben unterhalb der 1 %-Marke.

Das Zweitstimmenergebnis aller 29 zur Landtagswahl zugelassenen Parteien kann online entnommen werden.

Die CDU hat in den Wahlkreisen 76 Direktmandate errungen.
Von der SPD waren 45 Wahlkreisbewerberinnen und -bewerber erfolgreich, die GRÜNEN erlangten 7 Direktmandate.

Es gibt 6 Überhangmandate der CDU und 8 Ausgleichsmandate, sodass dem nächsten Landtag 195 Abgeordnete angehören werden.

Im Einzelnen ergibt sich daher folgende Sitzverteilung:
• CDU: 76 Sitze, davon 6 Überhangmandate
• SPD: 56 Sitze, davon 4 Ausgleichsmandate
• GRÜNE: 39 Sitze,
davon 3 Ausgleichsmandate
• FDP: 12 Sitze,
kein Ausgleichsmandat
• AfD: 12 Sitze,
davon 1 Ausgleichsmandat

Der Landeswahlleiter bedankte sich herzlich bei den mehr als 110.000 ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern in den Wahlvorständen und den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den kommunalen Wahlämtern.

„Ihr Einsatz ist ein ebenso herausragender wie unverzichtbarer Beitrag zur erfolgreichen Durchführung der Landtagswahl 2022 und ein bemerkenswerter Dienst an unserer Demokratie.“

Der Landeswahlausschuss wird das endgültige amtliche Ergebnis der Landtagswahl 2022 voraussichtlich am Montag, dem 30. Mai 2022, in einer öffentlichen Sitzung im Landtagsgebäude in Düsseldorf feststellen.

Detaillierte Übersichten zu den vorläufigen Ergebnissen der Landtagswahl 2022 können unter https://www.wahlergebnisse.nrw/landtagswahlen/2022/ abgerufen werden.


Düsseldorf, 15. Mai 2022 - Landeswahlleiter Wolfgang Schellen teilte am Nachmittag mit, dass bis 16 Uhr die Wahlbeteiligung in acht ausgewählten Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens im Durchschnitt bei 53,35 Prozent lag. Die stichprobenartige Umfrage wurde durchgeführt in den Kreisen Düren und Gütersloh, im Rhein-Kreis Neuss sowie in den kreisfreien Städten Düsseldorf, Duisburg, Essen, Köln und Mülheim an der Ruhr.

Im Vergleich zur Landtagswahl 2017, bei der bis 16 Uhr rund 59 Prozent zur Wahl gingen oder an der Briefwahl teilnahmen, ist die Wahlbeteiligung damit in diesen ausgewählten Bereichen geringer, wobei der Anteil der Briefwählerinnen und Briefwähler (2017: 14,2 %) mit rund 27 Prozent höher ist.

Die Wahllokale schließen pünktlich um 18 Uhr. Erste Resultate aus den nordrhein-westfälischen Wahlkreisen werden gegen 20.30 Uhr erwartet. Die vorläufigen Wahlergebnisse aus den nordrhein-westfälischen Wahlkreisen werden unmittelbar nach Eingang der Schnellmeldungen der Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter unter https://www.wahlergebnisse.nrw/landtagswahlen/2022/index.shtml bereitgestellt. Hier wird auch das vorläufige Landesergebnis zu gegebener Zeit angeboten.


Düsseldorf, 15. Mai 2022 - Landeswahlleiter Wolfgang Schellen teilte am Mittag mit, dass bis 12 Uhr die Wahlbeteiligung in acht ausgewählten Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens im Durchschnitt bei knapp 36 Prozent lag. Die Stichproben wurde durchgeführt in den Kreisen Düren und Gütersloh, im Rhein-Kreis Neuss sowie in den kreisfreien Städten Düsseldorf, Duisburg, Essen, Köln und Mülheim an der Ruhr.

Im Vergleich zur Landtagswahl 2017, bei der bis 12 Uhr etwa 34 Prozent zur Wahl gingen oder an der Briefwahl teilnahmen, ist die Wahlbeteiligung damit in diesen ausgewählten Bereichen etwa gleich hoch. Die landesweite Wahlbeteiligung inklusive der Briefwahl hatte 2017 am Ende des Wahltages bei 65,2 Prozent gelegen.

Landeswahlleiter Wolfgang Schellen ruft alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger nochmals auf, an der Wahl teilzunehmen: “Mit Ihrer Stimmabgabe machen Sie von einem      wesentlichen Teilhaberecht unserer Demokratie Gebrauch. Sie können so Einfluss auf die Zusammensetzung des neuen Landtags und damit auf die künftige Landespolitik in Nordrhein-Westfalen nehmen.“

Die Wahllokale sind noch bis 18 Uhr geöffnet. Bis dahin können Briefwähler auch noch den roten Wahlbrief bei ihrer Kommune (Wahlamt) abgeben, wenn sie die rechtzeitige Versendung mit der Post verpasst haben sollten.


Landeswahlleiter Schellen: „Nehmen Sie Ihr demokratisches Mitwirkungsrecht wahr!“
Düsseldorf, 13. Mai 2022 - Landeswahlleiter Wolfgang Schellen hat die rund 13 Millionen Wahlberechtigten in NRW dazu aufgerufen, am 15. Mai wählen zu gehen. „Jede Demokratie lebt von der aktiven Beteiligung ihrer Bürgerinnen und Bürger“, erklärte Schellen. „Nehmen Sie Ihr demokratisches Mitwirkungsrecht wahr. Nur wer zur Wahl geht, bestimmt mit, wer in den neuen Landtag einzieht.“
An der Urnenwahl teilnehmen kann auch, wer die rechtzeitige Absendung der Briefwahlunterlagen verpasst hat und stattdessen ein Wahllokal in seinem Wahlkreis aufsucht.

Was ist zum Wählen notwendig?
Wer wählen geht, soll seine Wahlbenachrichtigung und für mögliche Nachfragen seinen Personalausweis oder Reisepass mitnehmen. Wer die Wahlbenachrichtigung vergessen oder verloren hat, kann bei Vorlage von Personalausweis oder Pass
dennoch in seinem Wahllokal wählen.
Die genaue Adresse des zugewiesenen Wahlraums befindet sich in der Wahlbenachrichtigung. Der Wahlraum kann sich seit der letzten Wahl geändert haben. Daher empfiehlt sich vor dem Gang ins Wahllokal ein nochmaliger Blick in die Wahlbe-nachrichtigung. Viele Gemeinden bieten zusätzlich in ihren Internet-Angeboten Wahllokal-Finder an.
Sie geben auch telefonisch Auskunft.

Wer Briefwahlunterlagen beantragt und die Briefwahl verpasst hat, muss seinen Wahlschein und einen Ausweis in ein Wahllokal seines Wahlkreises mitnehmen. Aus Infektionsschutzgründen wird im Wahlraum insbesondere das Tragen einer
Maske empfohlen, die bei Bedarf zur Identifizierung kurz abgenommen werden kann.

Wahlzeit
Die Wahlräume sind am kommenden Sonntag (15. Mai) von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Anschließend findet dort die Auszählung der Stimmen statt. Auch die Auszählung ist öffentlich.

Stimmzettel
Im Wahlraum erhalten die Wählerinnen und Wähler einen etwa 69 cm langen und 21 cm breiten Stimmzettel. Darauf können zwei Stimmen durch Ankreuzen vergeben werden:
§ Die Erststimme in der linken, schwarz gedruckten Spalte des Stimmzettels ist für den Gewinn des Direktmandates im Wahlkreis maßgeblich. Die Wählerinnen und Wähler in den 128 Wahlkreisen können sich zwischen fünf bis zwölf Bewerber-innen und Bewerbern für den Wahlkreis entscheiden. Im Wahlkreis gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.

§ Mit der Zweitstimme in der rechten, blauen Spalte des Stimmzettels können sich die Wählerinnen und Wähler auf eine der 29 Landeslisten der Parteien festlegen. Die Namen der ersten (höchstens) fünf Bewerberinnen und Bewerber, die auf der Landesliste einer Partei antreten, sind auf dem Stimmzettel vermerkt.
Zur ersten Orientierung ist ein Muster des Stimmzettels am Zugang zum Wahlraum ausgehängt.

Barrierefreiheit
Ist ein Wahlraum ausnahmsweise nicht barrierefrei erreichbar, erteilen die Wahlämter der Kommunen auf Antrag noch bis Freitag (13. Mai), 18 Uhr, Wahlscheine, damit Betroffene in einem Wahllokal mit barrierefreiem Zugang im Wahlkreis wählen können. Sehbehinderte und blinde Wahlberechtigte können ihre Stimme mit Hilfe einer speziellen Stimmzettelschablone und akustischer Unterstützung abgeben. Damit sie ohne fremde Hilfe die Vorderseite des Stimmzettels erkennen und ihn richtig in die Schablone einlegen können, ist bei allen Stimmzetteln die rechte obere Ecke abgeschnitten.

Wahlstatistik
In zuvor bestimmten Wahlräumen und Briefwahlbezirken erhalten alle Wahlberechtigten besonders gekennzeichnete Stimmzettel. Sie dienen der Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik. Untersucht werden anonym die Wahlbeteiligung und das Stimmabgabeverhalten verschiedener, nach Alter und Geschlecht zusammengesetzter Wählergruppen.
Wer in einem der für die Wahlstatistik ausgewählten Wahlbezirke an der Wahl teilnimmt, kann nur mit einem entsprechend gekennzeichneten Stimmzettel wählen.
„Selbstverständlich ist sichergestellt, dass das Wahlgeheimnis ausnahmslos gewahrt wird“, betont der Landeswahlleiter.

In den Wahlräumen wird durch Aushänge über die Erhebung informiert. Ist der eigene Wahlbezirk für die Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik bestimmt, steht dies auch in der Wahlbenachrichtigung.

Wählerbefragung
In vielen Stimmbezirken in Nordrhein-Westfalen befragen Mitarbeiter der Meinungsforschungsinstitute die Wählerinnen und Wähler zu ihrer Wahlentscheidung, nachdem diese den Wahlraum wieder verlassen haben.
Die Teilnahme an dieser Befragung ist freiwillig. Sie darf nicht zur Behinderung oder Beeinflussung des Wahlablaufs führen. Die Ergebnisse dienen der Erstellung von Prognosen, Hochrechnungen und Analysen für die Medien am Wahlabend.


Am kommenden Sonntag wird der neue Landtag gewählt.
Wahlberechtigte, die sich für die Briefwahl entschieden haben, sollten in diesen Tagen ihren roten Wahlbrief abschicken. In den roten Wahlbrief gehören der zugeklebte blaue Stimmzettelumschlag mit dem ausgefüllten Stimmzettel und außerdem der unterschriebene Wahlschein.
Da mit einem hohen Briefwahlanteil zu rechnen ist, sollte der Wahlbrief bis zum kommenden Mittwoch (11. Mai) in den Briefkasten eingeworfen werden, damit er bei der Gemeinde rechtzeitig ankommt. Die Frist für den Zugang läuft am Sonntag um 18 Uhr ab. Die Beförderung durch die Deutsche Post ist für die Wählerinnen und Wähler wie üblich kostenlos.
„Vorsorglich ist auch für Wahlbriefe, die erst am kommenden Samstag vor der letzten Briefkastenleerung eingeworfen werden, landesweit eine fristgemäße Zustellung vorgesehen. Aber dies sollte nur eine Notlösung sein. Wenn Wahlbriefe verspätet eintreffen, dürfen sie bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Und für den rechtzeitigen Eingang des Wahlbriefs müssen die Briefwählerinnen und Briefwähler selbst sorgen“, erklärt Landeswahlleiter Wolfgang Schellen.

Wer den rechtzeitigen Gang zum Briefkasten verpasst hat, kann seinen Wahlbrief auch noch bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr beim Wahlamt an seinem Wohnort abgeben.
„Kurzentschlossene können sogar noch bis Freitag, 13. Mai 2022, 18 Uhr Briefwahlunterlagen beim Wahlamt ihrer Gemeinde beantragen. Dann sollte der Antrag unter Beachtung der Öffnungszeiten persönlich im Wahlamt gestellt werden“, empfiehlt der Landeswahlleiter. Die Unterlagen werden in einem solchen Fall direkt im Wahlamt ausgehändigt. Wahlberechtigte können dann in der Regel sofort an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben.

Ausnahmsweise können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr beantragt werden. Voraussetzung ist, dass jemand wegen einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung den Wahlraum am Wahltag nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen aufsuchen kann.
Im Bedarfsfall kann eine bevollmächtigte Person die Briefwahlunterlagen beantragen, bei der Gemeinde abholen und den Wahlbrief dort auch wieder bis 18 Uhr abgeben, nachdem die wahlberechtigte Person die Briefwahl ausgeübt hat. Einen solchen Antrag kann auch stellen, wer wahlberechtigt ist und unverschuldet nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurde.


Drei Wochen bis zur Landtagswahl: Interaktives „Dashboard Wahlen Nordrhein-Westfalen“ geht an den Start
Das neu entwickelte „Dashboard Wahlen Nordrhein-Westfalen” bietet einen interaktiven Zugang zu wahlstatistischen
Ergebnissen in NRW.
Wie verteilten sich die Erst- bzw. Zweitstimmenanteile in den Gemeinden?
Wie hoch war der Anteil der Briefwähler/-innen?
Antworten auf diese und weitere Fragen bietet das interaktive „Dashboard Wahlen Nordrhein-Westfalen”.

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, können mithilfe dieses neuen Tools
wahlstatistische Ergebnisse für NRW anhand von Grafiken und Karten abgerufen werden. Das Dashboard Wahlen beinhaltet derzeit die Ergebnisse der zurückliegenden drei Landtagswahlen (2017, 2012 und 2010) und wird schrittweise um weitere Wahlergebnisse (Kommunal-, Bundestags- und Europawahlen) ergänzt sowie nach Vorliegen neuer Wahlergebnisse
aktualisiert.

Bei der letzten Landtagswahl in NRW im Jahr 2017 hatte die CDU in 279 Städten und Gemeinden den höchsten Zweitstimmenanteil; die SPD kaum hier auf 117 Städte und Gemeinde.

Wie das Statistische Landesamt mitteilt, lag die Wahlbeteiligung bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2017
im Landesdurchschnitt bei 65,2 Prozent. Regional war die Wahlbeteiligung sehr unterschiedlich ausgeprägt und reichte von 54,1 Prozent in der Gemeinde Lotte bis hin zu 78,2 Prozent in der Gemeinde Roetgen.
Neben den Ergebnissen der allgemeinen Wahlstatistik sind auch grafisch aufbereitete Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik im Dashboard enthalten.

Schablonen helfen sehbehinderten Menschen bei der Stimmabgabe
Landeswahlleiter Schellen: „NRW setzt sich für eine möglichst barrierefreie Landtagswahl ein.“
Düsseldorf/Duisburg, 28. April 2022 - Auch bei der Landtagswahl 2022 können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ihre Stimme eigenständig abgeben. Das ermöglicht eine Stimmzettelschablone, die von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden und -vereinen in NRW kostenfrei verteilt wird.
„Blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können ihren Stimmzettel mithilfe der abgeschnittenen rechten oberen Ecke in die Schablone einlegen“, erläuterte Landeswahlleiter Wolfgang Schellen. Unter einer zugehörigen Telefonnummer erhält man Auskunft über die Direktkandidatinnen und -kandidaten im Wahlkreis und die 29 Landeslisten auf dem Stimmzettel.
„Damit kann der Stimmzettel ohne fremde Hilfe ausgefüllt werden“, betonte der Landeswahlleiter.
Mitglieder der Blinden- und Sehbehindertenvereine erhalten Schablone und Telefonnummer automatisch.
Nicht-Mitglieder können die Wahlhilfen telefonisch über die bundesweite Hotline 0800/00096710 anfordern.
Außerdem ist die Schablone bei den Landesgeschäftsstellen der nordrhein-westfälischen Blinden- und Sehbehinderten- verbände bestellbar:
in Dortmund unter 0231/557590-0 für den Bereich Westfalen und
in Meerbusch unter 02159/9655-0 für den Bereich Nordrhein.

Der Versand hat bereits begonnen. Der Landeswahlleiter empfiehlt betroffenen Wahlberechtigten, die Wahlhilfepakete möglichst bald anzufordern, damit diese noch rechtzeitig bis zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 geliefert werden können.

Landeswahlleiter Schellen wies zudem auf die in Leichter Sprache verfasste Broschüre „Einfach wählen gehen! Ihre Stimme zählt!“ hin: „Die Broschüre trägt dazu bei, dass alle wahlberechtigten Menschen in NRW ihr Wahlrecht ausüben können. Bürokratische Hürden dürfen niemanden von der Wahl abhalten.“

Die Broschüre ist bei Kommunen und Sozialverbänden erhältlich und zudem im Internet unter https://www.im.nrw/system/files/media/document/file/ltw22_ebookleichtesprache.pdf abrufbar.

Schließlich stellt jede NRW-Kommune sicher, dass es barrierefreie Wahlräume für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gibt.
„Die Wahlämter informieren darüber, welche Wahllokale barrierefrei erreichbar sind. Sollte das eigene Wahllokal nicht barrierefrei zugänglich sein, kann ein Wahlschein beantragt werden. Damit kann in einem anderen, problemlos erreichbaren Wahllokal des Wahlkreises gewählt werden", erläuterte Schellen.

Wer nicht lesen oder wegen einer Behinderung den Stimmzettel nicht selbst kennzeichnen, falten, bei der Briefwahl in den
Stimmzettelumschlag einlegen oder in die Wahlurne einwerfen kann, darf sich bei der Briefwahl oder im Wahllokal von einer anderen Person helfen lassen. Diese Hilfsperson kann frei ausgewählt werden und ist zur Geheimhaltung verpflichtet. Sie darf nur die Kundgabe einer vom Wähler selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung unterstützen, dessen selbstbestimmte Willensbildung jedoch nicht beeinträchtigen.

Aktuelle und umfassende Informationen zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 finden Sie unter www.wahlen.nrw


Düsseldorf/Duisburg, 26. Februar 2022 - Zehn politische Vereinigungen für die Landtagswahl als Parteien anerkannt

Der Landeswahlausschuss hat heute (25. Februar) zehn politische Vereinigungen als Parteien für die Landtagswahl am 15. Mai 2022 anerkannt. Als sogenannte nicht-etablierte politische Vereinigungen waren sie seit der letzten Wahl weder im Bundestag noch in einem der 16 Landtage durchgängig vertreten und wurden auch nicht bei der letzten Bundestagswahl
als Partei anerkannt. In diesem Fall setzt die Teilnahme voraus, dass nach einer Beteiligungsanzeige die Parteieigenschaft anerkannt wird.

Folgende nicht-etablierte Parteien wurden zugelassen:
· Die Violetten (DIE VIOLETTEN)
· neo. Wohlstand für alle (neo)
· Bürgerlich-Konservative Partei (BKP)
· DIE RECHTE - Partei für Volksabstimmung, Souveränität und Heimatschutz (DIE RECHTE)
· Ökologische Linke (ÖkoLinX)
· Moderne Soziale Partei (MSP)
· BWUnion Nordrhein-Westfalen (BWUnion)
· Deutsche Zentrumspartei - Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870 (ZENTRUM)
· Deutsche Sportpartei (DSP)
· Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit (BIG)

Sechs Vereinigungen wurde die Anerkennung nach Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen versagt:
· DIE REPUBLIKANER (REP)
· BUND NRW-SLAM
· Freiheitliche Alternative Deutschland (FAD)
· Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands (APPD)
· AlphaHHP - gesundheitspolitische Partei für Deutschland in Europa
(AlphaHHP)
· SOLIDARITÄT

Die abgelehnten Vereinigungen können nun binnen vier Tagen Beschwerde zum Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen erheben.

Im Übrigen hat der Landeswahlausschuss festgestellt, dass zehn Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten sind (etablierte Parteien) und daher keine Beteiligungsanzeige einreichen mussten:

· Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
· Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU),
· Bündnis 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE),
· Freie Demokratische Partei (FDP),
· Alternative für Deutschland (AfD)
· Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU),
· DIE LINKE (DIE LINKE),
· Südschleswigscher Wählerverband (SSW)
· Freie Wähler (FREIE WÄHLER)
· Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen/Freie Wähler (BVB/FW)

Darüber hinaus hat der Landeswahlausschuss festgestellt, dass bei den nachfolgend ge-
nannten 44 Vereinigungen die Parteieigenschaft vor der letzten Wahl zum Deutschen Bun-
destag am 26. September 2021 durch Entscheidung des Bundeswahlausschusses vom 9.
Juli 2021 oder nach Beschwerde durch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom
27. Juli 2021 (2 BvC 8/21) anerkannt worden ist:


1. Menschliche Welt für das Wohl und Glücklichsein aller (MENSCHLICHE WELT),
2. Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz),
3. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die Partei),
4. Bayernpartei (BP),
5. Gartenpartei (Gartenpartei),
6. DEUTSCHE KONSERVATIVE (Deutsche Konservative),
7. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD),
8. DER DRITTE WEG (III. Weg),
9. Europäische Partei LIEBE (LIEBE),
10. Bündnis C – Christen für Deutschland (Bündnis C),
11. UNABHÄNGIGE für bürgernahe Demokratie (UNABHÄNGIGE),
12. Partei der Humanisten (Die Humanisten),
13. Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis),
14. Volt Deutschland (Volt),
15. PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei),
16. Team Todenhöfer – Die Gerechtigkeitspartei (Team Todenhöfer),
17. Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP),
18. Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo),
19. Liberale Demokraten – Die Sozialliberalen (LD),
20. WiR 2020 (WiR 2020),
21. Familien-Partei Deutschlands (FAMILIE),
22. Partei für Gesundheitsforschung (Gesundheitsforschung),
23. die Pinken/BÜNDNIS 21 (BÜNDNIS 21),
24. Piratenpartei Deutschland (PIRATEN),
25. V-Partei³ – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei³),
26. DEMOKRATIE IN BEWEGUNG (DiB),
27. Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD),
28. SGV – Solidarität, Gerechtigkeit, Veränderung (SGV),
29. Partei des Fortschritts (PdF),
30. bergpartei, die überpartei – ökoanarchistisch-realdadaistisches sammelbecken (B*),
31. Die Grauen – Für alle Generationen (Die Grauen),
32. Graue Panther (Graue Panther),
33. Thüringer Heimatpartei (THP),
34. Liberal-Konservative Reformer (LKR),35. Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale (SGP),
36. Ab jetzt...Demokratie durch Volksabstimmung – Politik für die Menschen (Volksabstimmung),
37. Die Urbane. Eine HipHop Partei (du.),
38. Bürgerbewegung für Fortschritt und Wandel (BÜRGERBEWEGUNG),
39. >> Partei für Kinder, Jugendliche und Familien << – Lobbyisten für Kinder – (LfK),
40. Deutsche Mitte - Politik geht anders... (DM),
41. Klimaliste Baden-Württemberg (KlimalisteBW),
42. Die SONSTIGEN - X (sonstige),
43. Wir2020 (Wir2020),
44. Deutsche Kommunistische Partei (DKP). Auch diese Parteien können sich daher mit Wahlvorschlägen an der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 15. Mai 2022 beteiligen.
Bestandskräftige Feststellungen des Landeswahlausschusses zur Parteieigenschaft sind für alle an der Landtagswahl beteiligten Wahlorgane verbindlich.
Aktuelle und umfassende Informationen zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 finden Sie unter www.wahlen.nrw