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Künftig wird es auch für Kinder im Alter zwischen 9 und 10 Jahren ein ärztliches Früherkennungsangebot geben

Früherkennung bei Kindern und Jugendlichen – G-BA führt neue U10 ein und integriert Dokumentation der J1 ins Gelbe Heft
Berlin, 20. August 2026 – Künftig wird es auch für Kinder im Alter zwischen 9 und 10 Jahren ein ärztliches Früherkennungsangebot – bekannt als „U-Untersuchung“ – geben. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Inhalte der neuen U10 beschlossen. Der Fokus liegt auf den Themen Übergewicht, körperliche Aktivität, digitaler Medienkonsum und psychische Auffälligkeiten.

Gibt es Hinweise auf gesundheitliche Risiken, werden Kind und Eltern von den Kinderärztinnen und -ärzten dazu beraten und über vorbeugende Angebote informiert. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der neuen U10 ist die Impfberatung, um insbesondere die Rate der Humane Papillomviren (HPV)-Impfungen sowohl bei Jungen als auch bei Mädchen zu erhöhen.

Die vom G-BA ebenfalls beschlossene Dokumentation der J1 im Kinderuntersuchungsheft („Gelbes Heft“) soll dazu beitragen, die Aufmerksamkeit für die HPV-Impfung und generell für dieses Früherkennungsangebot für Teenager zu erhöhen. Die J1 richtet sich unverändert an Jugendliche zwischen 13 und 14 Jahren.

Dazu Dr. med. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung: „Mit der neuen U10 für Kinder zwischen 9 und 10 Jahren schließen wir beim Früherkennungsangebot eine Lücke. Die U9 ist um den 5. Geburtstag herum, die J1 dann erst mitten in der Pubertät. Wie bei allen Früherkennungsuntersuchungen geht es bei der U10 um die Frage, ob sich das Kind altersgerecht entwickelt oder ob es Hinweise auf Erkrankungen bzw. besondere Risiken gibt.

Speziell für Kinder im Alter zwischen 9 und 10 Jahren weisen Studienergebnisse auf besondere Risiken hin: Zu viel Handy- oder Computernutzung kann zum Beispiel zu Sprachentwicklungs- und Konzentrationsstörungen führen. Bewegungsmangel vermindert die körperliche Fitness und kann Übergewicht und andere Erkrankungen begünstigen. Auch wenn die meisten Heranwachsenden in dieser Altersgruppe gesund sind: Anlässlich der neuen U10 haben Kinderärztinnen und Kinderärzte die Möglichkeit, Kinder und Eltern zu möglichen Gesundheitsrisiken zu beraten und über vorbeugende Angebote zu informieren.“

Zwei Besonderheiten der U10
Dr. med. van Treeck weiter: „Eine Besonderheit der U10 ist die ausführliche Anamnese. So werden die Eltern nach bestimmten Krankheitsrisiken und Belastungen innerhalb der Familie befragt. Gibt es beispielsweise einen Verdacht auf eine familiäre Hypercholesterinämie, wird dieser mittels Blutuntersuchung auf Low-Density-Lipoprotein nachgegangen. Eine familiäre Hypercholesterinämie ist zwar nicht heilbar. Aber mit Veränderungen des Lebensstils oder ggf. lipidsenkenden Medikamenten kann ein günstigerer Krankheitsverlauf erreicht werden.“

Neu in der U10 ist auch der Einsatz eines standardisierten Fragebogens zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität, die das psychische Wohlbefinden des Kindes umfasst. Die Eltern sind gebeten, vor der U10 diesen Fragebogen auszufüllen. Die Ergebnisse der U-Untersuchung werden dann gemeinsam mit dem Kind besprochen. Ziel ist es, ggfs. Unterstützung anzubieten, die zu den individuellen Bedürfnissen des Kindes passt.

Der Beschluss mit allen Details ist in Kürze hier zu finden: Kinder-Richtlinie | Beschlüsse
Änderungen bei der Jugendgesundheitsuntersuchung J1
Die Untersuchungsergebnisse der J1 werden künftig im Gelben Heft dokumentiert. Dafür überarbeitete der G-BA die zugrundeliegende Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie und passte sie an den aktuellen medizinischen Stand an. Als Neuerung wird nun auch Jugendlichen ein Fragebogen zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität angeboten.

Der Beschluss mit allen Details ist in Kürze hier zu finden: Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie | Beschlüsse

Ab wann gibt es die neue U10?
Bevor Kinderärztinnen und Kinderärzte die neue U10 anbieten können, sind noch einige Schritte notwendig. Der G-BA legt die gefassten Beschlüsse nun dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vor. Werden sie nicht beanstandet, können die Beschlüsse im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und in Kraft treten. Anschließend entscheidet der Bewertungsausschuss innerhalb von 6 Monaten über die Höhe der ärztlichen Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Erst danach kann die U10 durchgeführt werden. Der G-BA wird rechtzeitig die benötigten Dokumentationsvorlagen sowie die Fragebögen bereitstellen.

Hintergrund: Früherkennung bei Kindern und Jugendlichen
Um Erkrankungen und Entwicklungsstörungen frühzeitig erkennen und rechtzeitig behandeln zu können, sind Früherkennungsuntersuchungen für Neugeborene, Kinder und Jugendliche ein fester Bestandteil des Leistungsspektrums der gesetzlichen Krankenversicherung. In der Kinder-Richtlinie legt der G-BA die Details der Früherkennungsuntersuchungen fest.

Im Untersuchungsheft für Kinder, dem sogenannten Gelben Heft, dokumentieren die Ärztinnen und Ärzte ihre Befunde. Zur Früherkennung von Krankheiten bei Jugendlichen gibt es die sogenannte Jugendgesundheitsuntersuchung. Die Details sind in der Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie festgelegt.

Ärztliche Zweitmeinung: G-BA nimmt Linksherz-Katheteruntersuchungen neu auf und erweitert Zugangsmöglichkeiten

Berlin, 20. August 2026 – In Deutschland werden überdurchschnittlich viele Linksherz-Katheteruntersuchungen durchgeführt. Dabei handelt es sich um eine invasive bildgebende Methode, um die linke Herzkammer und die Gefäße (Arterien) zu untersuchen. Werden an den Herzkranzarterien Verengungen festgestellt, können sie durch die transarterielle Linksherz-Katheteruntersuchung aufgeweitet und mit einer Gefäßstütze (Stent) behandelt werden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat deshalb heute beschlossen, dass gesetzlich Versicherte künftig eine zweite ärztliche Meinung einholen können, wenn ihnen dieser planbare Eingriff aufgrund ihrer chronischen koronaren Herzkrankheit empfohlen wird.

Die als sogenannte Zweitmeiner tätigen Ärztinnen und Ärzte prüfen, ob diese Untersuchung auch aus ihrer Sicht notwendig ist oder eine andere Untersuchung besser wäre. Voraussichtlich ab dem 1. April 2027 können ambulant oder stationär tätige Fachärztinnen und Fachärzte bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eine Genehmigung beantragen, um Zweitmeinungen für transarterielle Linksherz-Katheteruntersuchungen abgeben und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können.

Zugleich weitet der G-BA den Teilnehmerkreis am Zweitmeinungsverfahren generell aus: Als Zweitmeiner können künftig auch Ärztinnen und Ärzte arbeiten, die selbst keine Weiterbildungsbefugnis zu einer eingriffsspezifischen Qualifikation durch die Landesärztekammern erhalten haben, aber in einer als Weiterbildungsstätte zugelassenen Klinik mit der für den jeweiligen Eingriff benötigten Qualifikation angestellt tätig sind.

Dazu Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des zuständigen Unterausschusses Qualitätssicherung: „Aus einer Evaluation zum Zweitmeinungsverfahren wissen wir, wo die größten Umsetzungsprobleme liegen und warum bisher gerade aus dem stationären Bereich noch zu wenige Zweitmeiner kommen. Durch die heutigen Änderungen der Richtlinie können in Zukunft zum Beispiel auch spezialisierte angestellte Fachärztinnen und Fachärzte einer Weiterbildungsstätte als Zweitmeiner tätig werden.

Hier haben wir im Blick, dass der Gesetzgeber künftig das freiwillige Zweitmeinungsverfahren bei bestimmten Eingriffen auf verpflichtend umstellt. Für Patientinnen und Patienten ist eine zweite ärztliche Meinung eine große Hilfe, um eine mitunter schwierige Entscheidung für oder gegen einen Eingriff treffen zu können. Dieser Anspruch geht aber ins Leere, wenn es nicht genügend Ärztinnen und Ärzte gibt, die als Zweitmeiner zur Verfügung stehen – dieser Entwicklung wollen wir mit der Ausweitung gegensteuern.“

Welche Alternative zur transarterielle Linksherz-Katheteruntersuchung gibt es und wer kann künftig eine Zweitmeinung abgeben?
Während es sich bei der transarteriellen Linksherz-Katheteruntersuchung um einen Eingriff am Herzen handelt, steht für eine reine Diagnostik der chronischen koronaren Herzkrankheit mit der Computertomographie-Koronarangiographie ein nicht-invasives Verfahren zur Verfügung.

Zweitmeinungsgebende Ärztinnen und Ärzte müssen die vom G-BA festgelegten Anforderungen an die besondere, eingriffsspezifische Qualifikation erfüllen. Zudem dürfen keine Interessenkonflikte vorliegen, die einer Unabhängigkeit der Zweitmeinung entgegenstehen. Für die Abgabe einer Zweitmeinung zu transarteriellen Linksherz-Katheteruntersuchungen kommen folgende Facharztgruppen in Frage:

Innere Medizin und Kardiologie oder Herzchirurgie
Ab wann kann die neue Zweitmeinung beansprucht werden und wann treten die neuen Anforderungen für Zweitmeiner in Kraft?
Wenn das Bundesministerium für Gesundheit keine rechtlichen Einwände gegen die Beschlüsse hat, werden sie im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Beschluss zu den neuen Anforderungen an Zweitmeiner tritt danach in Kraft. Der Beschluss zum neuen Zweitmeinungsverfahren transarterielle Linksherz-Katheteruntersuchungen tritt erst am ersten Tag des zweiten darauffolgenden Quartals in Kraft: voraussichtlich am 1. April 2027. Die Zeit wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen benötigt, um das Genehmigungsverfahren vorzubereiten.

Hintergrund – Zweitmeinungsverfahren bei geplanten Operationen
Gesetzlich Versicherte haben bei planbaren Operationen gemäß § 27b SGB V einen Rechtsanspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung. Der G-BA legt in der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren den genauen Leistungsumfang eines Zweitmeinungsverfahrens fest.

Zudem wählt er aus, für welche Eingriffe dieser Anspruch besteht. Hierbei handelt es sich um eine seit 2015 bestehende Regelung. Der neue gesetzliche Auftrag an den G-BA aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, bei bestimmten planbaren und mengenanfälligen Eingriffen eine zweite ärztliche Meinung als verbindliche Voraussetzung für die Abrechnung einzuführen, soll beginnend ab 2027 umgesetzt werden. Die Beratungen hierzu werden in Kürze starten.

Informationen zu den bereits beschlossenen Zweitmeinungsverfahren, zu einer Patienteninformation sowie Hinweise, wie man zweitmeinungsberechtigte Fachärztinnen und Fachärzte findet, sind auf der Website des G-BA verfügbar: Zweitmeinung bei planbaren Eingriffen.


Gemeinsam für mehr Sicherheit: Hirnaneurysma im Hybrid-OP erfolgreich behandelt

Duisburg, 12. August 2026 - Wenn medizinische Erfahrung, moderne Technik und verschiedene Fachrichtungen zusammenkommen, kann das für Patientinnen und Patienten einen entscheidenden Unterschied machen. So war es auch bei Thorsten Rösner. Am Evangelischen Krankenhaus Duisburg-Nord wurde sein Hirnaneurysma erfolgreich im Hybrid-Operationssaal behandelt. Auf das Aneurysma aufmerksam geworden war Thorsten Rösner ursprünglich aus einem ganz anderen Grund. Wegen zunehmender Hörschwierigkeiten suchte er zunächst einen Hals-Nasen-Ohren-Arzt auf.

Um auszuschließen, dass die Beschwerden eine Ursache im Gehirn haben könnten, wurde er zur weiterführenden Diagnostik an das Evangelische Krankenhaus Duisburg-Nord überwiesen. Bei den anschließenden Untersuchungen zeigte sich schließlich das bislang unentdeckte Hirnaneurysma. Für Thorsten Rösner war die Diagnose eine große Belastung.

Der Gedanke, dass das Aneurysma jederzeit reißen könnte, begleitete ihn im Alltag. Umso erleichterter ist er heute, dass der Eingriff gut verlaufen ist und er wieder zuversichtlich nach vorne schauen kann. Bei einem Hirnaneurysma handelt es sich um eine krankhafte Erweiterung eines Blutgefäßes im Gehirn. Je nach Größe, Form und Lage besteht die Gefahr, dass es reißt und eine schwere Hirnblutung verursacht.

Im Fall von Thorsten Rösner entschieden sich die behandelnden Ärzte für eine mikrochirurgische Operation. Dabei wurde das Aneurysma mit einem kleinen Clip verschlossen und dauerhaft vom Blutstrom getrennt. Den Eingriff führte Dr. med. Rashad El Habony, Leitender Oberarzt der Klinik für Neurochirurgie und Leiter der Sektion Vaskuläre Neurochirurgie, durch. Unterstützt wurde er von Dr. med. Markus R. Heddier, Chefarzt der Zentralen Abteilung für Radiologie und Neuroradiologie.

Kontrolle noch während der Operation
Das Besondere an dem Eingriff war die Behandlung im Hybrid-OP. Dort stehen den Ärzten sowohl die Möglichkeiten eines modernen Operationssaals als auch eine leistungsfähige Bildgebung zur Verfügung. Nachdem der Clip gesetzt worden war, konnten die Ärzte direkt im Operationssaal überprüfen, ob das Aneurysma vollständig vom Blutkreislauf getrennt war. Gleichzeitig konnten sie sehen, ob die umliegenden Blutgefäße weiterhin gut durchblutet wurden. „Der große Vorteil ist, dass wir das Ergebnis sofort kontrollieren können“, erklärt Dr. Heddier.

„Wir sehen noch während der Operation, ob der Clip richtig sitzt und alle wichtigen Gefäße offen sind. Sollte eine Korrektur notwendig sein, können wir unmittelbar reagieren.“ Für den Patienten bedeutet das: Er muss für die Kontrollaufnahme nicht in einen anderen Raum gebracht oder erneut umgelagert werden.

Die Untersuchung findet direkt am Operationstisch statt. Das spart Zeit, vermeidet zusätzliche Belastungen und gibt dem Behandlungsteam bereits während des Eingriffs Sicherheit. „Bei einer solchen Operation kommt es auf höchste Präzision an“, sagt Dr. El Habony. „Im Hybrid-OP können wir unser chirurgisches Ergebnis direkt überprüfen. Das hilft uns, den Eingriff so sicher und genau wie möglich durchzuführen.“

Zwei Fachrichtungen, ein gemeinsames Ziel
Bei Erkrankungen der Hirngefäße ist die enge Zusammenarbeit zwischen Neurochirurgie und Neuroradiologie besonders wichtig. Gemeinsam beurteilen die Fachleute, welches Behandlungsverfahren für den jeweiligen Patienten am besten geeignet ist. Je nach Befund kann ein Aneurysma entweder offen operiert oder über einen Katheter innerhalb der Blutgefäße behandelt werden. Der Hybrid-OP verbindet beide medizinischen Welten an einem Ort. Bildgebung, Operation und fachübergreifende Zusammenarbeit greifen unmittelbar ineinander.

Gerade bei komplizierten Eingriffen ist das ein großer Vorteil. Die Ärzte können Entscheidungen gemeinsam und ohne Zeitverlust treffen. Gleichzeitig lässt sich das Ergebnis kontrollieren, bevor die Operation abgeschlossen wird. Für Thorsten Rösner ist nach dem Eingriff vor allem eines geblieben: große Erleichterung. „Für mich war das Aneurysma wie eine Bombe im Kopf“, erzählt er. „Ich hätte es psychisch kaum ausgehalten, ständig mit dem Gedanken zu leben, dass es platzen könnte. Jetzt ist diese Angst weg. Ich bin sehr froh, dass die beiden Ärzte den Eingriff gemeinsam im Hybrid-OP durchgeführt haben. Ich kann endlich wieder unbeschwert nach vorne schauen.“

Dass er dem Eingriff dennoch ohne große Angst entgegensehen konnte, führt Thorsten Rösner auch auf die persönliche Begleitung durch das Behandlungsteam zurück. „Ich habe mich im Evangelischen Krankenhaus Duisburg-Nord jederzeit gut aufgehoben gefühlt. Alle waren sehr fürsorglich, und auch auf der Station war die Betreuung großartig. Ich hatte immer das Gefühl, als Mensch gesehen zu werden und nicht nur als Patient.“

Nach dem erfolgreichen Eingriff: Patient Thorsten Rösner mit den beiden hauptverantwortlichen Ärzten des Evangelischen Krankenhauses Duisburg-Nord. Von links: Dr. med. Markus R. Heddier (Chefarzt der Zentralen Abteilung für Radiologie und Neuroradiologie), Patient Thorsten Rösner, Dr. med. Rashad El Habony (Leitender Oberarzt der Klinik für Neurochirurgie und Leiter der Sektion Vaskuläre Neurochirurgie) Quelle: EVKLN


Neustruktur des ärztlichen Fahrdienstes in Nordrhein: Fahrdienst-Reform bewährt sich

KV Nordrhein zieht positive Halbjahresbilanz
· Mehr als 800 Kooperationsärztinnen und -ärzte aktiv im neuen System
· Enormer Zuspruch bei der Dienstplanung
· Hausbesuche im Notdienst flächendeckend digital koordiniert

Nach dem Einsatz direkt digital dokumentieren und den nächsten Einsatz vorbereiten: Hausbesuche im Fahrdienst der KV Nordrhein sind seit diesem Jahr flächendeckend digital koordiniert. Foto KV Nordrhein/Anne Orthen

Düsseldorf/Duisburg, 6. August 2026 - Zum Jahresbeginn 2026 hatte die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein den ärztlichen Fahrdienst im Rheinland grundlegend neu aufgestellt. Zunächst als Pilotprojekt im Raum Düsseldorf/Neuss, zum April dann in ganz Nordrhein.
Nach gut einem halben Jahr im neuen System zieht der KV-Vorstand jetzt eine positive Bilanz: Die Neustruktur bestehend u.a. aus zentral und digital gesteuerten Hausbesuchen sowie einem festen Pool an Diensthabenden mit einheitlichen Rahmenbedingungen funktioniert.

Der hohe Zuspruch innerhalb der Ärzteschaft zeigte sich jüngst wieder bei der Dienstplanung für das vierte Quartal 2026: Innerhalb von nur zwölf Stunden wurden über 6.000 Dienste digital vorgeplant und vergeben. Damit sind sämtliche Fahrdienste bis Jahresende bereits heute vollständig personell besetzt.

Spürbare Entlastung für die Ärzteschaft
Seit Jahresbeginn ruht in Nordrhein die Verpflichtung der niedergelassenen Haus- und Fachärztinnen und -ärzte, Fahrdienste im Rahmen des ambulanten Notdienstes (abends, nachts, am Wochenende oder feiertags) zu übernehmen. Stattdessen führen Kooperationsärztinnen und -ärzte diese Besuche durch – also Mediziner, die sich bewusst und freiwillig für diese Aufgabe entschieden haben.

Für die Niedergelassenen bedeutet das seitdem: keine verpflichtenden Fahrten mehr, keine spontanen Vertretungen, kein eigener PKW-Einsatz im ambulanten Notdienst.
Durch die Kooperation der KV Nordrhein mit einem Dienstleister, der Fahrzeuge und Fahrer stellt, können sich die Mediziner im Fahrdienst nun voll auf die Vorbereitung und Nachbereitung der Besuche konzentrieren. Dazu kommt: Besonders zu den Nachtstunden ist die Begleitung durch einen Fahrer ein Sicherheitsgewinn.

„Über 800 Kolleginnen und Kollegen haben sich aktiv für den neuen Fahrdienst entschieden und einen Kooperationsvertrag mit uns geschlossen. Das ist kein Zufall – das ist Vertrauen. Und es zeigt: Wir sind mit dieser Reform genau den richtigen Weg gegangen“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein.

Weitere Verbesserung: Jede Kooperationsarzt ist während des Dienstes permanent mit der 116 117-Disposition der KV in Köln verbunden. Einsatzdaten und Patienteninformationen laufen von dort nun digital auf dem „Dienst-Tablet“ ein, noch bevor die Tür der Erkrankten erreicht wird. Sowohl die anschließende Dokumentation als auch die Abrechnung werden ebenfalls digital und damit papierlos unterstützt.

Struktur ermöglicht flexible Steuerung
Auch finanziell hat die Neustruktur mehr Klarheit geschaffen. Statt teils regional stark unterschiedlicher Umlagen für Ärztinnen und Ärzte gilt seit Jahresbeginn eine einheitliche Mitgliedsumlage für die Sitz- und Fahrdienststrukturen in Nordrhein von 242 Euro pro Quartal – für alle, transparent und solidarisch. In einigen Kreisen lagen die früheren Beiträge deutlich darüber. Für viele Ärztinnen und Ärzte bedeutet die Reform damit auch eine finanzielle Entlastung.

Geliefert hat die Reform auch mit Blick auf den überarbeiteten Zuschnitt der Fahrdienstbezirke: Statt 54 kleinteiliger und teils völlig unterschiedlicher Fahrdienstbezirke gibt es nun 20 neu zugeschnittene Bereiche in ganz Nordrhein – erarbeitet auf Basis der Analyse tausender Einsatzfahrten und wissenschaftlich simuliert. Das ermöglicht eine flexible, „atmende“ Steuerung, auch innerhalb laufender Schichten und bei erhöhtem Bedarf, etwa an Brücken- und Feiertagen.

Verlässliche Versorgung für fast zehn Millionen Menschen im Rheinland
Für Patientinnen und Patienten – vor allem für immobile und ältere Menschen – bedeutet die neue Struktur: verlässliche ärztliche Hilfe außerhalb der Sprechstundenzeiten, gesteuert über den kostenlosen Service der 116 117. Die Disposition der KV Nordrhein übernimmt die Koordination, die Kooperationsärztin oder der Kooperationsarzt ist auf dem Weg – informiert, vorbereitet, begleitet. Das spart Zeit und verkürzt Wartezeiten.

„Unser Fahrdienst funktioniert, weil er auf echten Bedürfnissen aufgebaut ist: auf dem Wunsch der Ärztinnen und Ärzte nach Planbarkeit und Entlastung – und auf dem Anspruch der Menschen in Nordrhein, auch nachts und am Wochenende verlässlich versorgt zu werden. Beides gelingt“, bilanziert auch Dr. med. Carsten König, stellvertretender Vorsitzender der KV Nordrhein.

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein stellt die ambulante medizinische Versorgung für fast zehn Millionen Menschen im Rheinland sicher. Zu ihren Mitgliedern zählen rund 24.000 Vertragsärzte, Psychotherapeuten und Ermächtigte. Für die Mitglieder trifft die KV Nordrhein unter anderem Vereinbarungen mit den Krankenkassen, die die Grundlage für die Behandlung der Patienten, die Honorierung der Ärzte und die Qualitätssicherung bilden.

Zu den weiteren Aufgaben zählen das Abrechnen der ärztlichen Leistungen und die Verteilung des Honorars an die Ärzte. Darüber hinaus setzt sich die KV Nordrhein als Interessenvertreter ihrer Mitglieder ein, die sie in allen Fragen von der Abrechnung bis zur Zulassung berät.


Gesundheitsamt informiert über Reisen mit wichtigen Medikamenten

Duisburg, 5 August 2026 - Reisende, die auf betäubungsmittelhaltige Arzneimittel (wie beispielsweise Oxycodon, Methylphenidat oder Lisdexamfetamin) angewiesen sind, dürfen diese grundsätzlich auch auf Reisen ins Ausland mitnehmen, um die medizinische Versorgung sicherzustellen.

Für die Mitnahme ins Ausland wird eine beglaubigte Bescheinigung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes sowie zusätzlich eine Beglaubigung durch die Amtsapothekerin des Gesundheitsamtes benötigt. Dabei sind folgende Regelungen zu beachten: Betäubungsmittel können für die Dauer der Reise in entsprechender Menge als persönlicher Reisebedarf mitgeführt werden.

Die Medikamente sollten im Handgepäck aufbewahrt werden. Bei Reisen von bis zu 30 Tagen in beliebte Urlaubsländer des Schengener Abkommens wie Dänemark, die Niederlande, Österreich oder Spanien dürfen ärztlich verschriebene Betäubungsmittel mitgeführt werden, sofern eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung mitgeführt wird.

Die Bescheinigung ist höchstens 30 Tage gültig. Bei Reisen in andere Länder wie beispielsweise in die Türkei oder die USA ist eine mehrsprachige Bescheinigung des behandelnden Arztes notwendig. Diese muss Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, zur Wirkstoffbezeichnung, zur Wirkstoffmenge sowie der Dauer der Reise enthalten.

Die ärztlichen Bescheinigungen sind zusätzlich vor Reiseantritt durch die Amtsapothekerin des Gesundheitsamtes zu beglaubigen. Dazu ist ein Termin notwendig, der rechtzeitig vorher per E-Mail an amtsapothekerin@stadt- duisburg.de angefragt werden muss. Für die Beglaubigung wird eine Gebühr in Höhe von fünf Euro pro Bescheinigung erhoben. Weitere Informationen online unter http://www.duisburg.de/betaeubungsmittel_reiseverkehr.


Slush-Ice: Apotheken in Duisburg informieren über mögliche Gesundheitsrisiken für Kinder

Duisburg, 30. Juli 2026 - Knallige Farben, süßer Geschmack und eine eisige Erfrischung: Slush-Ice gehört für viele Kin- der zum Sommer einfach dazu. Ob im Freibad, auf der Kirmes, im Freizeitpark oder in der Fußgängerzone: Die halbgefrorenen Getränke sind nahezu überall erhältlich. Weniger bekannt ist, dass viele Slush-Ice-Produkte den Zusatzstoff Glycerin (E 422) enthalten. Er sorgt dafür, dass das Getränk seine typische halbgefrorene Konsistenz behält.

Bunt, süß und eiskalt: Slush-Ice ist bei Kindern beliebt. Quelle: Adobe Stock, Vitalii Shkurko

Nach aktuellen wissenschaftlichen Bewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und Hinweisen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) können insbesondere kleinere Kinder bereits durch vergleichsweise geringe Mengen an Slush-Ice so viel Glycerin aufnehmen, dass gesundheitliche Beschwerden auftreten können. Die Apotheken in Duisburg informieren deshalb über mögliche Risiken und beraten Eltern, worauf sie beim Kauf und Verzehr achten sollten.

Was ist Glycerin?
Glycerin ist ein farbloser, leicht süßlich schmeckender Stoff, der natürlicherweise in Fetten vorkommt. In der Lebensmittelherstellung ist er als Zusatzstoff E 422 zugelassen und wird unter anderem verwendet, damit Slush-Ice seine typische Konsistenz behält. Für aromati- sierte Getränke gibt es derzeit keine gesetzlich festgelegte Höchstmenge. Hersteller dürfen Glycerin in der Menge einsetzen, die technologisch erforderlich ist.

„Viele Eltern halten Slush-Ice für eine harmlose Sommererfrischung. Dass die Getränke Gly- cerin enthalten können und dieser Zusatzstoff insbesondere für kleinere Kinder problema- tisch sein kann, wissen die wenigsten“, erklärt Apotheker Christoph Herrmann, Pressesprecher der Apotheken in Duisburg. „Deshalb möchten wir Eltern mit verständlichen Informationen dabei unterstützen, gesundheitliche Risiken besser einzuschätzen.“ Steckt in jedem Slush-Ice Glycerin?

Nicht jedes Slush-Ice enthält Glycerin. Nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewer- tung enthielten jedoch rund zwei Drittel der untersuchten Proben den Zusatzstoff. Bei abgepackten Produkten muss Glycerin als Zusatzstoff E 422 in der Zutatenliste angegeben werden. Anders sieht es bei lose verkauftem Slush-Ice aus, das etwa im Freibad, auf Volksfes- ten oder in Freizeitparks angeboten wird. Dort fehlen häufig Angaben zu den verwendeten Inhaltsstoffen.

Eltern können deshalb oft nicht erkennen, ob das Getränk Glycerin enthält und in welcher Menge. „Gerade diese fehlende Transparenz macht eine bewusste Entscheidung schwierig“, erläutert Apotheker Herrmann. „Wer keine Informationen über die Inhaltsstoffe erhält, sollte nachfra- gen oder im Zweifel auf das Produkt verzichten, insbesondere bei kleineren Kindern.“

Welche gesundheitlichen Risiken kann Glycerin verursachen?
Glycerin ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff und für die Allgemeinbevölkerung grundsätzlich unbedenklich. Werden jedoch innerhalb kurzer Zeit größere Mengen aufge- nommen, kann der Stoff den Wasserhaushalt des Körpers beeinflussen und insbesondere bei Kindern gesundheitliche Beschwerden verursachen.

Mögliche Symptome sind unter anderem Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Schwindel, Benommenheit und Durchfall. In Einzelfällen wurden auch Sehstörungen oder Hörbeein- trächtigungen beschrieben. Besonders empfindlich reagieren kleinere Kinder, da sie aufgrund ihres geringeren Körpergewichts schneller kritische Aufnahmemengen erreichen können. „Ob Beschwerden auftreten, hängt unter anderem vom Körpergewicht, der konsumierten Menge und dem tatsächlichen Glyceringehalt des Produkts ab“, erklärt Herrmann. „Diese Faktoren können Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf jedoch kaum einschätzen.“

Kann schon ein Slush-Ice zu viel Glycerin enthalten?
Schon eine kleine Menge glycerinhaltigen Slush-Ices kann für kleinere Kinder negative Aus- wirkungen haben. Das zeigen Berechnungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Bei einem fünfjährigen Kind mit einem Körpergewicht von etwa 20 Kilogramm kann unter Umständen bereits eine Trinkmenge von weniger als 100 Millilitern den von der EFSA abge-leiteten gesundheitlichen Referenzwert für die einmalige Aufnahme erreichen.

Die Apotheken in Duisburg empfehlen Eltern deshalb, insbesondere jüngeren Kindern mög- lichst kein glycerinhaltiges Slush-Ice anzubieten oder den Konsum deutlich zu begrenzen. Tre- ten nach dem Verzehr Beschwerden wie Erbrechen, starke Kopfschmerzen, Schwindel, Be- nommenheit oder ungewöhnliche Müdigkeit auf, sollte vorsorglich ärztlicher Rat eingeholt werden. „Unser Anliegen ist eine sachliche Aufklärung, nicht Verunsicherung“, betont Christoph Herrmann. „Die Apotheke vor Ort hilft dabei, aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse ver- ständlich einzuordnen und individuelle Fragen kompetent zu beantworten.“




116 117 vermittelt ärztliche Hilfe – rund um die Uhr

· Online oder per Telefon – passgenaue Versorgung an allen Tagen
· „Patienten-Navi“ hilft bei Einschätzung der eigenen Beschwerden
· Videosprechstunden ersparen oft Anfahrten und Wartezeiten

Düsseldorf, 27. Juli 2026 - Jeder kennt es: Fiebrige Infekte, Schmerzen, Schwindel – Beschwerden, die leider auch im Sommer auftreten können. Wer dann nachts oder am Wochenende medizinische Hilfe benötigt, sollte den ambulanten Patientenservice der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) kontaktieren – und dies am einfachsten online über das „Patienten-Navi“ auf www.116117.de.

Hier können Erkrankte Ihre Beschwerden zunächst selbst einschätzen oder eingeben und erhalten im Anschluss den Weg in die passende Behandlung. Auch per Telefon ist der ambulante Patientenservice der KVen über 116 117 an allen Tagen rund um die Uhr erreichbar.

Patientenservice steuert in die richtige Versorgung
Außerhalb der Praxisöffnungszeiten erhalten Erkrankte über das 116 117-Angebot damit nicht nur eine medizinische Ersteinschätzung, sondern werden auch direkt zum richtigen Hilfsangebot gesteuert: In vielen Fällen ist dies eine ärztliche Videosprechstunde der KV Nordrhein für Kinder oder Erwachsene – diese Lösung erspart dann oft unnötige Wege, die gerade an heißen Tagen schnell zur Belastung werden können.

Ebenso kann die 116 117 an eine der über 90 Notdienstpraxen in Nordrhein vermitteln und nicht geh-fähigen Erkrankten einen ärztlichen Hausbesuch organisieren. Medizinische Notfälle können an den örtlichen Rettungsdienst weitergeleitet werden.

„Wer krank ist und sich unsicher fühlt, wohin er sich wenden soll, führt am besten zunächst die Selbsteinschätzung im Patienten-Navi online durch oder wählt die 116 117", empfiehlt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. „Die jüngste Hitzewelle hat wieder gezeigt, wie schnell der Bedarf nach medizinischer Hilfe steigen kann. Hitze ist vor allem für Ältere, Menschen mit chronischen Erkrankungen, Kinder und Schwangere eine ernste Gefahr. Der Patientenservice 116 117 ist darauf vorbereitet und hilft", sagt Bergmann.

Videosprechstunde: Arzttermin von daheim, ohne Anfahrt
Die Videosprechstunden der KV Nordrhein sind dabei besonders einfach und können von daheim aus durchgeführt werden: Nach erfolgter Ersteinschätzung erhalten Anrufende einen Terminlink per E-Mail zugeschickt.

 Anschließend können Kinder, Jugendliche bzw. deren Eltern und Erwachsene ihre Beschwerden im Video-Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt klären, Behandlungsschritte besprechen und bei Bedarf ein elektronisches Rezept erhalten. Benötigt werden dafür nur die Versichertendaten, eine stabile Internetverbindung sowie ein Smartphone, Tablet oder Computer mit Kamera und Mikrofon.

Bei Lebensgefahr: Notruf 112
„Bei lebensbedrohlichen Symptomen wie Bewusstlosigkeit, schwerer Atemnot, starken Brustschmerzen oder Krampfanfällen zählt indes jede Sekunde. Bitte in solchen Fällen im Zweifel sofort den Notruf 112 wählen", betont Dr. med. Carsten König, stellvertretender Vorsitzender der KV Nordrhein. Wer unsicher sei, ob ein Notfall vorliegt, könne auch dies bei der 116 117 klären.

- Weitere Informationen zum Patientenservice 116 117 stehen unter www.116117.de bereit.
- Mehr Informationen zum Bereitschaftsdienst in Nordrhein und zur Videosprechstunde der KV Nordrhein unter: patienten.kvno.de.
- Der direkte Zugang zu den Videosprechstunden läuft entweder über die Rufnummer 116 117 oder online über www.kvno.de/kinder bzw. www.kvno.de/erwachsene.

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein stellt die ambulante medizinische Versorgung für fast zehn Millionen Menschen im Rheinland sicher. Zu ihren Mitgliedern zählen rund 24.000 Vertragsärzte, Psychotherapeuten und Ermächtigte. Für die Mitglieder trifft die KV Nordrhein unter anderem Vereinbarungen mit den Krankenkassen, die die Grundlage für die Behandlung der Patienten, die Honorierung der Ärzte und die Qualitätssicherung bilden.

Zu den weiteren Aufgaben zählen das Abrechnen der ärztlichen Leistungen und die Verteilung des Honorars an die Ärzte. Darüber hinaus setzt sich die KV Nordrhein als Interessenvertreter ihrer Mitglieder ein, die sie in allen Fragen von der Abrechnung bis zur Zulassung berät.

Videosprechstunde, Quelle: „OlgaDemina-gettyimages“