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Klinik Medizinische Versorgung
  
 Redaktion Harald Jeschke

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KVNO stellt ambulanten Fahrdienst neu auf

Fahrdienst ab sofort mit vielen Vorteilen

· Pilotstart ab Januar 2026 im Raum Düsseldorf/Neuss
· Nordrheinweiter Rollout ab April
· Entlastungen für die Ärzteschaft: Weniger Aufwand,mehr Fokus auf die Patienten, gerechte Kosten, bessere Steuerung, schnellere Abrechnung
· Vorteil für die Patienten: eine nachhaltig gesicherte Versorgung mit mehr Qualität

Düsseldorf, 6. Januar 2026 – Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) treibt die Modernisierung des ambulanten Notdienstes weiter voran: Ab sofort übernehmen Kooperationsärztinnen und -ärzte medizinisch notwendige Hausbesuche. Sie übernehmen in den Abend- und Nachstunden sowie an Wochenenden und Feiertagen den ambulanten Fahrdienst – und dies zentral von der KVNO geplant, flexibel besetzt und digital unterstützt.

Die bislang für Haus- und Fachärzte in Nordrhein bestehende Pflicht, auch im Rahmen des allgemeinen Notdienstes – je nach Dienstplan – Hausbesuche zu übernehmen, ist zum Jahresstart 2026 ruhend gestellt worden. „Ein klarer Schnitt mit spürbarer Entlastung für die Niedergelassenen in ganz Nordrhein“, sagt KVNO-Vorstandsvorsitzender Dr. med. Frank Bergmann.

Start in Modellregion Düsseldorf/Neuss
Ein Pilot ist am 1. Januar 2026 in Düsseldorf und Neuss gestartet. Mit den gesammelten Erfahrungen beginnt dann ab April 2026 der Rollout in ganz Nordrhein. Kernelemente sind eine zentrale Planung der Fahrdienste durch die KVNO, optimierte Neu-Zuschnitte der Fahrdienstbezirke und digitale Prozess-Unterstützung zur Steigerung von Effizienz und Qualität.

Rahmenbedingungen für Niederlassung verbessern
„Die Reform des Fahrdienstes ist für uns der Startpunkt einer zukunftsfähigen und sicheren Gestaltung des ambulanten Notdienstes“, beschreibt Dr. Bergmann die Bedeutung der Fahrdienstreform.

„Wir entlasten die Praxen von zusätzlichen Diensten und Zeitaufwänden - gerade an Wochenenden. Damit steigern wir die Attraktivität einer ambulanten Tätigkeit. Denn gerade die Dienstbelastungen im Notdienst schrecken viele junge Kolleginnen und Kollegen von einer Niederlassung ab“.

Künftig werden Haus- und Fachärzte damit grundsätzlich regulär „nur“ noch für Dienste in einer der gut 90 KVNO-Notdienstpraxen berücksichtigt, diese Pflicht bleibt weiterhin bestehen. „Damit schaffen wir eine sofort spürbare Entlastung für die Niedergelassenen – sowohl finanziell als auch bei den Arbeitsstunden“, so Dr. Bergmann. „Durch das Neukonzept entasten wir unsere Kolleginnen und Kollegen um weit über 100.000 Dienststunden. Jedes Jahr.“

Bildquelle: „KVNO“

Reform sorgt auch für eine bessere Versorgung der Patienten
Gleichzeitig sorgt die Reform für mehr Qualität in der Versorgung immobiler Patientinnen und Patienten. Dr. Bergmann: „Mit unserer neuen Software nehmen wir den Ärztinnen und Ärzten sehr viel Verwaltungsarbeit ab und durch die zentrale Steuerung können wir schneller und flexibler reagieren.“ Im besten Fall könne das auch die Wartezeit für den nächsten Patienten verkürzen, so der KVNO-Vorstand.

„Und durch die Kooperation mit einem Dienstleister, der die Fahrzeuge und Fahrer stellt, kann sich der Arzt voll auf die Vorbereitung und Nachbereitung des Hausbesuches konzentrieren. Denn das ist, was für uns alle an erster Stelle steht: eine bestmögliche und gesicherte Versorgung der Menschen in Nordrhein.“ Bisher mussten viele Haus- und Fachärzte für die Hausbesuche noch ihre eigenen PKWs nutzen. Auch das fällt nun weg. Dazu kommt: Besonders zu den Nachstunden ist die Begleitung durch einen Fahrer ein Sicherheitsgewinn.

Großes Interesse und breite Unterstützung in der Ärzteschaft
Die Aufgaben im ärztlichen Fahrdienst in Nordrhein übernehmen ab sofort alle Ärztinnen und Ärzte, die sich bewusst für den Dienst entschieden und dazu eine Kooperationsvereinbarung mit der KVNO abgeschlossen haben. Das Interesse ist groß.

Dr. Bergmann: „Für eine sichere Umsetzung benötigen wir rund 500 Kooperationsärzte. Inzwischen können wir auf rund 800 interessierte Fachleute zählen.“ Man freue sich über den großen Zuspruch. „Das zeigt, dass die KVNO mit dieser Reform genau den richtigen Weg gegangen ist!“, so Dr. Bergmann.

Auch die Mitglieder der Vertreterversammlung im vergangenen November unterstützen die Reform: Der entsprechende Antrag des Vorstands zur Umsetzung des Konzepts wurde mit großer Mehrheit von der VV beschlossen und erntete viel Lob: Diese Reform zeige die Handlungsfähigkeit der KVNO und sei ein großer Wurf.

Neue Struktur der Fahrdienstbezirke Grundlage für bessere Steuerung
Auch eine bessere Steuerung der Einsätze war im Blick der Fahrdienst-Reform. Dr. Bergmann: „Wir hatten bislang 54 teils völlig unterschiedliche Bezirke mit ebenso unterschiedlichen Anforderungen. Mit dem neuen System, aufgeteilt in 20 Bereiche, können wir viel besser und bei Bedarf sogar innerhalb einer Schicht auf steigende Bedarfe dynamisch reagieren - etwa bei Brücken- oder Feiertagen.“

Die „fahrenden“ Ärztinnen und Ärzte sind während ihrer Dienste fortwährend mit der 116 117-Disposition der KVNO in Köln verbunden. Ihre digital übermittelten Einsätze dokumentieren sie auf Tablets, die die KVNO zur Verfügung stellt. Darüber können sie online auch alle wichtigen bzw. relevanten Angaben zum Erkrankten schon vor dem Eintreffen vor Ort erhalten.

Vorteile auch bei der Finanzierung: Neukonzept schafft Kostentransparenz
Zur Finanzierung des Konzepts hat die KVNO ab 2026 die solidarische Mitgliedsumlage neu aufgestellt. Künftig beträgt diese transparent und einheitlich 242 Euro pro Quartal - sowohl für die Organisation der Sitzdienste als auch der neuen Fahrdienste. Damit gehören die Beitragsunterschiede bei der bisherigen Finanzierung der örtlichen Fahrdienste der Vergangenheit an.

Dr. Bergmann: „In einigen Kreisen lagen die Beiträge der Ärzteschaft deutlich über diesem Wert. Das gehört nun endlich auch der Vergangenheit an!“ Und: Die bisher zum Notdienst verpflichteten Ärztinnen und Ärzte müssen künftig keine eigenen Dienste mehr übernehmen und keine Vertretungen suchen.

Fahrdienstmodell aus Köln als Vorbild
Einen ersten Beweis für die Praxistauglichkeit des neuen Fahrdienstkonzept gibt es bereits in der Stadt Köln. Das Stadtgebiet wurde von der KVNO Anfang 2025 von fünf kleinteiligen auf zwei Fahrdienstbereiche neu zugeschnitten. Berücksichtigt wurden auch hier Arztdichte, räumliche Lage und Einwohnerzahlen - im Ergebnis sind die Dienste seitdem effizienter organisiert und gleichmäßig über die Niedergelassenen in Köln verteilt.

Für den nun anstehenden weiteren Rollout hat die KVNO die gewonnenen Erkenntnisse zu Fallzahlen, Strecken und Einwohnerzahlen mit wissenschaftlicher Unterstützung ausgewertet und für den gesamten Landesteil simuliert.

Weitere Informationen zum ambulanten Notdienst in Nordrhein gibt es unter www.kvno.de/notdienst


Zum 1. Januar 2026: Neue Krankenhausplanung für Nordrhein-Westfalen tritt vollständig in Kraft

Minister Laumann: Die neue Krankenhausplanung wirkt, sie stärkt die Krankenhauslandschaft und die Behandlungsqualität

Düsseldorf, 29. Dezember 2025 - Mit dem Start des neuen Jahres wird der nordrhein-westfälische Krankenhausplan, eines der wichtigsten Projekte der Landesregierung, vollständig in die Praxis umgesetzt und damit abgeschlossen: Nachdem am 1. April 2025 der Großteil der Regelungen landesweit in Kraft getreten ist, kommen am 1. Januar 2026 die Regelungen in den verbleibenden zehn von insgesamt 64 Leistungsgruppen dazu.
Das bedeutet: Die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen können Leistungen aus allen Leistungsgruppen mit dem neuen Jahr nur noch anbieten, wenn diese ihnen in den Feststellungsbescheiden zugewiesen worden sind.

Bei den verbleibenden zehn Leistungsgruppen, die nun umgesetzt werden, handelt es sich um Leistungsgruppen der Kardiologie (EPU / Ablation, Interventionelle Kardiologie, Kardiale Devices), der Notfallversorgung (Bauchaortenaneurysma, Carotis operativ/ interventionell, Stroke Unit), der Orthopädie (Endoprothetik Hüfte, Endoprothetik Knie, Wirbelsäuleneingriffe) und um die Leistungsgruppe „Bariatrische Chirurgie“. Für diese bestand eine Übergangsfrist bis zum Ende des Jahres 2025, da die erforderliche Anpassung von Kapazitäten in den Krankenhäusern aufgrund der hohen Fallzahlen oder der besonderen Notfallrelevanz zusätzlich Zeit in Anspruch genommen hat.

„Ende 2024 hat das Land die Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen mit einem vollkommen neuartigen Krankenhausplan neugestaltet und vor allem auf eine solide und zukunftsfähige Basis gestellt. Was unseren Plan so richtungsweisend macht ist, dass wir als erstes Bundesland nicht auf Betten setzen, sondern auf Basis des tatsächlichen Bedarfs, klaren Qualitätsstandards und eindeutigen Erreichbarkeitsvorgaben planen. Ein Kerninhalt des neuen Plans ist, dass er insbesondere bei hochkomplexen Leistungen Behandlungsschwerpunkte in den verschiedenen Krankenhäusern ausbaut.

Gleichzeitig baut er Doppel- und Mehrfachvorhaltungen der gleichen Leistungen in benachbarten Einrichtungen ab. Neun Monate nach dem Start der Umsetzung ist klar: Der neue Krankenhausplan wirkt. Durch die spürbare Konzentration von komplexen Leistungsgruppen bei einer gleichzeitigen guten Erreichbarkeit der Grundversorgung verbessert er zum einen die Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten. Zum anderen dämmt er den ruinösen Wettbewerb der Krankenhäuser um Fallzahlen und Personal ein. Ich freue mich, dass der neue Krankenhausplan für Nordrhein-Westfalen in Kürze vollständig in Kraft tritt und seine ganze stärkende Wirkung auf die Krankenhauslandschaft entfalten kann“, sagt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

„Dass die neue Krankenhausplanung für die allermeisten Krankenhäuser eine deutliche Veränderung bedeutet und es daher zu Überprüfungen durch die Verwaltungsgerichte kommt, war allen Beteiligten zu jeder Zeit klar. Immerhin handelt es sich um die größte gesundheitspolitische Reform in Nordrhein-Westfalen seit Jahrzehnten. Wenn ich mir die zahlreichen Entscheidungen der Gerichte zu unseren Gunsten anschaue, dann stelle ich fest, dass wir mit unserer Planung ganz offensichtlich den richtigen Weg eingeschlagen haben“, so Minister Laumann weiter.

Bei den Verwaltungsgerichten sind aktuell 94 Hauptsacheverfahren und 72 Eilverfahren anhängig (Stand: 22. Dezember 2025), die sich zumeist gegen einzelne Planungsentscheidungen richten. Zum Vergleich: In der Planung wurden rund 6.200 Einzelentscheidungen getroffen. Klagen (also Hauptsacheverfahren) gegen einen Feststellungsbescheid zur Krankenhausplanung haben keine aufschiebende Wirkung. Die Eilverfahren beziehen sich auf parallel oder zuvor eingereichte Klagen und wurden mit dem Ziel eingereicht, die aufschiebende Wirkung der beklagten Zuweisungsentscheidungen des Landes bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu erwirken. Die Klagefrist ist abgelaufen.

Von den 72 Eilverfahren sind bislang 45 Verfahren erstinstanzlich von den Verwaltungsgerichten zugunsten des Landes entschieden worden, weitere 17 ganz oder teilweise zugunsten von Krankenhäusern. Vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster als nächster Instanz sind bisher insgesamt 40 Beschwerden gegen diese Eilentscheidungen eingelegt worden, davon sechs durch das Land Nordrhein-Westfalen. 14 Beschwerden wurden bisher zugunsten des Landes entschieden, vier ganz oder teilweise zugunsten der Krankenhäuser. Bezüglich der Hauptverfahren liegen noch keine Urteile vor.

Die Ergebnisse des Krankenhausplanungsverfahrens im Überblick
Wohnortnahe Grundversorgung
Ein zentraler Grundsatz der neuen Krankenhausplanungssystematik in Nordrhein-Westfalen ist, dass für 90 Prozent der Bevölkerung je Landesteil ein Krankenhaus mit internistischer und chirurgischer Versorgung mit dem Auto innerhalb von 20 Minuten erreichbar sein soll. Dieses Ziel wurde übererfüllt: 98,6 Prozent der Bürgerinnen und Bürger im Rheinland und 93,1 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Westfalen-Lippe erreichen nach Umsetzung der neuen Planung in 20 Minuten das nächste Krankenhaus, in dem sie internistisch und chirurgisch versorgt werden können.

Denn aufgrund ihrer Notfallrelevanz hat das Gesundheitsministerium in den Leistungsgruppen Intensivmedizin, Allgemeine Chirurgie und Allgemeine Innere Medizin landesweit beinahe alle Anträge berücksichtigt. Entsprechend ist mit der neuen Planung eine wohnortnahe Grundversorgung weiterhin sichergestellt.

Schwerpunktbildung in der Spezialversorgung
Um die Qualität der Krankenhausbehandlungen für die Patientinnen und Patienten zu steigern, zielt die neue nordrhein-westfälische Krankenhausplanung darauf ab, Doppel- und Mehrfachvorhaltungen in räumlicher Nähe abzubauen und Schwerpunkte in den Leistungsportfolios der einzelnen Krankenhäuser aufzubauen. Das gilt insbesondere für die Leistungsgruppen, die gut planbar sind, beispielsweise in der Orthopädie.

Beispiel Endoprothetik Knie:
214 Anträge landesweit – 136 Zuweisungen (= minus 36 Prozent)
Beispiel Endoprothetik Hüfte:
236 Anträge landesweit – 137 Zuweisungen (= minus 42 Prozent)

Das gilt aber auch für Bereiche, in denen eine hochspezialisierte Versorgung und große Expertise nötig sind, beispielsweise der Onkologie. Hier ist eine Konzentration auf weniger Krankenhausstandorte mit mehr Erfahrung und Expertise dringend erforderlich, um für die Patientinnen und Patienten die bestmögliche Behandlung anbieten zu können. Daher wurden nicht allen Krankenhäusern, die Anträge für diese Leistungsbereiche gestellt haben, die entsprechenden Leistungsgruppen zugewiesen.

Beispiel Behandlung von Leberkrebs:
113 Anträge landesweit – 29 Zuweisungen (= minus 74 Prozent)
Beispiel Behandlung von Speiseröhrenkrebs:
71 Anträge landesweit – 26 Zuweisungen (= minus 63 Prozent)
Gleichzeitig gibt es Bereiche, die stark notfallrelevant sind, bei denen eine Konzentration nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Ein Beispiel hierfür sind kardiologische Angebote.

Beispiel Interventionelle Kardiologie:
165 Anträge landesweit – 141 Zuweisungen (= minus 15 Prozent)
Die Ergebnisse der Krankenhausplanung sind im Detail einsehbar unter: https://www.mags.nrw/startseite/gesundheit/krankenhausplanung-nrw/ergebnisse-der-krankenhausplanung-nrw

Finanzielle Unterstützung der Krankenhäuser
Zur Umsetzung der Krankenhausplanung stellt das Land den Krankenhäusern in dieser Wahlperiode insgesamt 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon fließen zwei Milliarden Euro in die Einzelförderung von Krankenhäusern. 500 Millionen Euro werden als Kofinanzierung für Maßnahmen verwendet, die aus dem Transformationsfonds des Bundes gefördert werden.

Im Rahmen des Transformationsfonds sind für die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser – vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags als Haushaltsgesetzgeber – bis zum Jahr 2035 insgesamt zehn Milliarden Euro aus Landes- und Bundesmitteln sowie möglichen Eigenbeteiligungen der Krankenhausträger vorgesehen. Damit stehen den Kliniken in den nächsten zehn Jahren insgesamt zwölf Milliarden Euro aus Einzelförderung und Transformationsfonds für die Umsetzung der notwendigen Strukturveränderungen zur Verfügung.


Änderungen bei Schutzimpfungen gegen Meningokokken und Gürtelrose – STIKO-Empfehlungen umgesetzt

Berlin, 18. Dezember 2025 – Der Leistungsanspruch auf Schutzimpfungen gegen Meningokokken-Erkrankungen und Herpes zoster (Gürtelrose) wird sich voraussichtlich ab Februar 2026 ändern. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die aktualisierten Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen.

Zum Schutz vor Meningokokken-Erkrankungen sieht die STIKO nun eine Impfung für alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren vor, während die Impfung für Kleinkinder entfällt. Die Impfung gegen Gürtelrose wird anderes als bisher für Personen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko bereits ab 18 Jahren empfohlen.

Zudem hat die STIKO präzisiert, in welchen Fällen von einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung durch eine Gürtelrose auszugehen ist. Die Beschlüsse des G-BA zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie werden nun dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt und treten nach einer Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Vermittlungsausschuss unterbreitet Einigungsvorschlag zum Sparpaket bei Klinik-Vergütungen

Berlin, 17. Dezember 2025 - In seiner konstituierenden Sitzung am 17. Dezember 2025 hat der Vermittlungsausschuss einen Einigungsvorschlag zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege verabschiedet.

Foto: Blick in den Sitzungssaal mit den Mitgliedern des Vermittlungsausschusses.
© Bundesrat | Thomas Trutschel

Der Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuss am 21. November 2025 wegen eines Artikels des Gesetzes angerufen, der die Klinikvergütungen für 2026 regelt. Danach sollen durch Aussetzen der sogenannten Meistbegünstigungsklausel Ausgaben der Krankenkassen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro eingespart werden. Der Bundesrat kritisierte diese Pläne zu Lasten der Krankenhäuser und verwies auf negative Auswirkungen auf deren finanzielle Situation in 2026 und den folgenden Jahren.
Meistbegünstigungsklausel bleibt ausgesetzt - Folgen für 2027 werden ausgeglichen

Der nun im gemeinsamen Ausschuss von Bundestag und Bundesrat gefundene Einigungsvorschlag sieht vor, die Auswirkungen der Einsparungen auf das Jahr 2026 zu begrenzen.

Konkret soll die Meistbegünstigungsklausel für das Jahr 2026 ausgesetzt bleiben. Um jedoch negative Folgen für die Finanzierung der Krankenhäuser in den darauffolgenden Jahren auszuschließen, soll bei der Vereinbarung des Landesbasisfallwertes für das Jahr 2027 ein um 1,14 Prozent erhöhter Landesbasisfallwert für 2026 zugrunde gelegt werden.

Für die meisten Krankenhäuser kann dies durch eine Ergänzung der Regelungen zum Krankenhausentgeltgesetz geschehen, wie vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagen.

Damit dies für alle Krankenhäuser gilt, müssen auch psychiatrische und psychosomatische Kliniken einbezogen werden. Für diese hat die Bundesregierung in einer Protokollerklärung zugesichert, die Bundespflegesatzverordnung - die nicht Gegenstand der Vermittlungsverfahrens war - schnellstmöglich entsprechend zu ändern.

Bundestag und Bundesrat am Zug
Bevor der gefundene Kompromiss wirksam werden kann, müssen Bundestag und Bundesrat darüber abstimmen. Im Bundestag ist die Abstimmung für den 19. Dezember 2025 vorgesehen. Gleich im Anschluss, am selben Tag, entscheidet dann auch der Bundesrat, ob er das geänderte Gesetz billigt oder Einspruch einlegt.

Schwesig und Hoppenstedt zu Vorsitzenden gewählt
Da es sich um die erste Sitzung des Vermittlungsausschusses in der 21. Legislaturperiode des Bundestags handelte, musste sich der Ausschuss zu Beginn der Sitzung zunächst konstituieren.

Als Ausschussvorsitzende wählten die 16 Mitglieder des Deutschen Bundestages und die 16 Mitglieder des Bundesrates erneut den niedersächsischen Abgeordneten Dr. Hendrik Hoppenstedt (CDU) und die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern Manuela Schwesig. Beide wechseln sich vierteljährlich ab. Den ersten Turnus übernimmt Dr. Hendrik Hoppenstedt.

Hilfe auch an den Feiertagen

· Erste Anlaufstelle: Servicenummer 116 117
· Videosprechstunde für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
· Zwischen den Jahren auf Praxis-Vertretungen achten

Düsseldorf, 16. Dezember 2025 – Die medizinische Versorgung bei leichten Erkrankungen, die ambulant versorgt werden können, ist in Nordrhein auch an den bevorstehenden Feiertagen gesichert. Wer an Heiligabend, den beiden Weihnachtsfeiertagen, an Silvester oder Neujahr akut erkrankt, erhält Zugang zu medizinischer Hilfe über den kostenlosen Patientenservice 116 117.

Die Nummer ist auch an den Feiertagen rund um die Uhr erreichbar. Die Mitarbeitenden vermitteln nach einer professionellen und strukturierten Ersteinschätzung - je nach Symptomen - entweder einen direkten Arztkontakt per Video-/Telefonanruf oder einen Hausbesuch bei immobilen Patienten.

Auch die Vermittlung in eine der rund 90 Notdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) ist möglich. Im Fall medizinischer Notfälle kann eine Weiterleitung an den örtlichen Rettungsdienst erfolgen. Informationen zu Adressen und Öffnungszeiten der Notdienstpraxen gibt es zum Beispiel online unter www.kvno.de/notdienst.

Ärztliche Hausbesuche vor allem für Bettlägerige möglich
Für Patientinnen und Patienten, die nicht geh-fähig sind, kann über die 116 117 ein ärztlicher Hausbesuch organisiert werden. Auf Wunsch informiert die 116 117 auch über die Erreichbarkeit fachärztlicher Notdienste im Landesteil – hier für Augenheilkunde, HNO und Kinder.

Weiteres Angebot: Videosprechstunden im ambulanten Bereitschaftsdienst
Ergänzend zur Versorgung durch einen Arzt im Bereitschaftsdienst in einer der KVNO-Praxen haben alle Anrufenden, Eltern erkrankter Kinder ebenso wie Erwachsene, im Akutfall die Möglichkeit, kostenlos eine Videosprechstunde im Notdienst durchzuführen.
Auch per Videocall zum Beispiel über das Handy können mit einer Ärztin /einem Arzt Symptome abgeklärt und erste Behandlungsmaßnahmen besprochen werden. Bei Bedarf ist der Erhalt eines eRezeptes ebenso möglich. Häufig ist im Anschluss dann kein weiterer Praxisbesuch notwendig.

Die Videosprechstunde im kinderärztlichen Notdienst ist grundsätzlich samstags, sonntags und feiertags von 10 bis 22 Uhr verfügbar. Das Pendant für Erwachsene samstags, sonntags und feiertags von 9 bis 21 Uhr. Angefragt werden können beide Videosprechstunden-Angebote der KVNO entweder über die Servicenummer 116 117 oder über www.kvno.de/kinder bzw. www.kvno.de/erwachsene

Anschließend erhalten Eltern per E‑Mail einen Terminlink und sollten die Versichertendaten des Kindes bereithalten. Für die Nutzung genügt eine stabile Internetverbindung sowie ein Smartphone, Tablet, Notebook oder Computer mit Kamera und Mikrofon – bestenfalls in einer ruhigen Umgebung.

Zwischen den Jahren: auf Vertretungen achten
Zwischen dem 27. Dezember und dem 3. Januar bleiben einige Praxen im Rheinland urlaubsbedingt geschlossen. Während der regulären Sprechzeiten übernehmen andere Praxen vor Ort die Vertretung.

Patientinnen und Patienten sollten rechtzeitig auf entsprechende Aushänge in der Praxis, Hinweise auf dem Anrufbeantworter oder Informationen auf den Praxis-Websites achten. Auch sofern regelmäßig Medikamente eingenommen werden müssen, sollte die benötigte Menge ebenfalls mit Blick auf die Feiertage rechtzeitig vorab überprüft werden.

Weitere Informationen zum ambulanten Notdienst in Nordrhein gibt es unter www.kvno.de/notdienst

Stellungnahme der hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder des G-BA
Zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform

Berlin, 15. Dezember 2025 - Zum Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG:

Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung

Alle Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben und Verordnungsentwürfen finden Sie auf der Website des G-BA unter Stellungnahmen.


Verkauf des ehemaligen Kaiser-Wilhelm-Krankenhaus in Meiderich erfolgreich abgeschlossen

Evangelisches Klinikum Niederrhein übergibt früheren Standort an duisport Duisburg, 15. Dezember 2025 - Gut ein Jahr nach dem Umzug des Herzzentrums aus dem alten Kaiser-Wilhelm-Krankenhaus in Duisburg-Meiderich an den neuen Standort Duisburg-Fahrn hat das Evangelische Klinikum Niederrhein das frühere Krankenhausareal erfolgreich veräußert. Neuer Eigentümer der Immobilie ist die Duisburger Hafen AG (duisport).

Foto Evangelisches Klinikum Niederrhein gGmbH

Mit dem im Dezember 2025 beurkundeten Vertragsabschluss ist eine Lösung gefunden worden, die dem Stadtteil, der Stadt Duisburg und der weiteren strukturellen Entwicklung gleichermaßen zugutekommt. Statt eines über Jahre leerstehenden Klinikgebäudes erhält der traditionsreiche Standort eine neue Perspektive und bleibt in Nutzung.  

„Der Verkauf des ehemaligen Gebäudes unseres Herzzentrums in Meiderich ist für uns ein wichtiger Meilenstein“, sagt Dipl. Kfm. Franz Hafner, Vorsitzender der Geschäftsführung des Evangelischen Klinikums Niederrhein. „Die herzmedizinische Versorgung findet selbstverständlich weiterhin im neuen Herzzentrum Duisburg am Standort Duisburg-Fahrn statt – modern, zukunftsfähig und auf Wachstum ausgerichtet.
Gleichzeitig tragen wir Verantwortung für die Standorte, die wir verlassen. Uns war wichtig, dass hier kein ‚Lost Place‘ entsteht, sondern eine kluge Nachnutzung, die strukturell und wirtschaftlich Sinn ergibt – für Meiderich und für die Region.“  

Die Gespräche über den Verkauf verliefen zügig und in guter, vertrauensvoller Zusammenarbeit. „Die schnelle Einigung und die gute Kooperation mit duisport zeigen, dass gemeinsame Lösungen möglich sind, wenn alle Beteiligten die Perspektive des Stadtteils im Blick haben“, so Hafner weiter.  

Auch Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link begrüßt den Abschluss ausdrücklich: „Die Übernahme des ehemaligen Krankenhausstandorts durch Duisport ist nicht nur für die Menschen in Meiderich eine sehr gute Nachricht. Diese Lösung vermeidet Leerstand und eröffnet neue Perspektiven für die weitere Entwicklung des Stadtteils.“  
Mit der Übernahme durch duisport beginnt nun die nächste Entwicklungsphase für das Areal des früheren Kaiser-Wilhelm-Krankenhauses. Die Fläche soll einer zukunftsorientierten Nutzung zugeführt und fest im Stadtgefüge verankert werden. Bereits im kommenden Jahr startet duisport mit dem Rückbau des früheren Herzzentrums, um das Gelände für weitere Schritte vorzubereiten.  

duisport-CEO Markus Bangen: „Wir prüfen derzeit verschiedene Ideen für die zukünftige Nutzung des Geländes, zum Beispiel zu Wohnzwecken, und werden diese gemeinsam mit der Stadt Duisburg und den Bürgerinnen und Bürgern diskutieren. Unser oberstes Ziel ist es, keinen ‚Lost Place‘ mitten in Meiderich entstehen zu lassen, sondern das Areal in Abstimmung mit dem Stadtteil und den Menschen weiterzuentwickeln.“  

Mit dem jetzt vollzogenen Verkauf des ehemaligen Gebäudes ist der Standortwechsel des Herzzentrums nun auch immobilienseitig vollständig abgeschlossen: Das Evangelische Klinikum Niederrhein konzentriert sich auf seine modernen Klinikstandorte, während der frühere Standort in Meiderich eine neue Rolle im städtischen Gefüge erhält.

Blutspenden im Dezember

DRK-Blutspendedienste rufen zur Blutspende über die Feiertage auf und danken für großartiges Engagement
Jede einzelne Spende 2025 hat Leben gerettet und Patientinnen und Patienten in oft ausweglosen Situationen Hoffnung und eine neue Lebensperspektive gegeben.Die aktuelle Krankenwelle wirkt sich bereits spürbar auf das Blutspendeaufkommen aus – ein Warnsignal, das die angespannte Situation zum Jahresende zusätzlich verschärft.

Mit Beginn der Advents- und Weihnachtszeit steht eine sensible Phase an: Während viele Menschen im Feiertagsmodus sind, bleibt der Bedarf an Blutpräparaten in den Kliniken kontinuierlich hoch – etwa durch planbare Behandlungen vor dem Jahresende sowie durch Notfälle. Gleichzeitig gehen die Spendezahlen traditionell zurück

Blutspende Heute / DRK-Blutspendedienst West
Jede einzelne Blutspende 2025 hat Leben gerettet und Patientinnen und Patienten in oft ausweglosen Situationen Hoffnung und eine neue Lebensperspektive gegeben. Die DRK-Blutspendedienste danken allen Blutspenderinnen und Blutspendern in Deutschland für ihr herausragendes Engagement in diesem Jahr.

Dank des verlässlichen Einsatzes der Spendergemeinschaft konnte die Versorgung mit lebenswichtigen Blutpräparaten in vielen Regionen über das gesamte Jahr hinweg sehr stabil gehalten werden – trotz Hitzeperioden im Sommer, hoher Krankheitswellen und der üblichen Schwankungen in Ferienzeiten. Obwohl das Jahr noch nicht vorüber ist, ist es bemerkenswert, wie gut die Blutversorgung bislang aufrechterhalten werden konnte. Um diese positive Lage auch im Dezember fortzuführen, werben die Blutspendedienste besonders jetzt für eine kontinuierliche Spendenbereitschaft, auch in der Advents- und Weihnachtszeit.

Was gut lief, darf auch gut weiterlaufen – aber Vorzeichen sind herausfordernd
Die aktuelle Krankenwelle wirkt sich bereits jetzt spürbar auf das Blutspendeaufkommen aus – ein Warnsignal, das die angespannte Situation zum Jahresende zusätzlich verschärft. Mit Beginn der Advents- und Weihnachtszeit beginnt eine Phase, in der viele Menschen erfahrungsgemäß sehr beschäftigt sind und die Zeit für eine Blutspende fehlt. Dennoch bleibt der Bedarf an Blutpräparaten in den Kliniken kontinuierlich hoch – etwa durch planbare Behandlungen vor dem Jahresende sowie durch Notfälle

Gemeinsam stabil durch den Jahreswechsel: Die DRK-Blutspendedienste appellieren daher an die Bevölkerung, die angebotenen Termine im Dezember wahrzunehmen – insbesondere auch an den Brückentagen und zwischen den Jahren. Mehr als hunderte Termine deutschlandweit – jetzt Liege sichern Bundesweit bieten die DRK-Blutspendedienste im Dezember mehrere hundert Spendetermine an. Sie bieten die ideale Gelegenheit, das Jahr mit einer außergewöhnlich guten Tat zu beenden und aktiv zur Versorgungssicherheit über die Feiertage beizutragen.

Termine in der Nähe sowie Informationen zur Spende sind jederzeit über www.blutspende.de abrufbar.
Blutspenden im Westen:
Alle aktuellen Blutspendetermine, sowie Informationen rund um das Thema Blutspende sind kostenfrei unter 0800 11 949 11 oder unter www.blutspende.jetzt tagesaktuell abrufbar. Facebook & Instagram: @blutspendejetzt.