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Künftig wird es auch für Kinder
im Alter zwischen 9 und 10 Jahren ein ärztliches
Früherkennungsangebot geben
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Früherkennung bei Kindern und
Jugendlichen – G-BA führt neue U10 ein und integriert
Dokumentation der J1 ins Gelbe Heft Berlin, 20. August
2026 – Künftig wird es auch für Kinder im Alter zwischen 9
und 10 Jahren ein ärztliches Früherkennungsangebot – bekannt
als „U-Untersuchung“ – geben. Der Gemeinsame Bundesausschuss
(G-BA) hat heute die Inhalte der neuen U10 beschlossen. Der
Fokus liegt auf den Themen Übergewicht, körperliche
Aktivität, digitaler Medienkonsum und psychische
Auffälligkeiten.
Gibt es Hinweise auf gesundheitliche
Risiken, werden Kind und Eltern von den Kinderärztinnen und
-ärzten dazu beraten und über vorbeugende Angebote
informiert. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der neuen U10
ist die Impfberatung, um insbesondere die Rate der Humane
Papillomviren (HPV)-Impfungen sowohl bei Jungen als auch bei
Mädchen zu erhöhen.
Die vom G-BA ebenfalls
beschlossene Dokumentation der J1 im Kinderuntersuchungsheft
(„Gelbes Heft“) soll dazu beitragen, die Aufmerksamkeit für
die HPV-Impfung und generell für dieses Früherkennungsangebot
für Teenager zu erhöhen. Die J1 richtet sich unverändert an
Jugendliche zwischen 13 und 14 Jahren.
Dazu Dr. med.
Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA und
Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung: „Mit der
neuen U10 für Kinder zwischen 9 und 10 Jahren schließen wir
beim Früherkennungsangebot eine Lücke. Die U9 ist um den 5.
Geburtstag herum, die J1 dann erst mitten in der Pubertät.
Wie bei allen Früherkennungsuntersuchungen geht es bei der
U10 um die Frage, ob sich das Kind altersgerecht entwickelt
oder ob es Hinweise auf Erkrankungen bzw. besondere Risiken
gibt.
Speziell für Kinder im Alter zwischen 9 und 10
Jahren weisen Studienergebnisse auf besondere Risiken hin: Zu
viel Handy- oder Computernutzung kann zum Beispiel zu
Sprachentwicklungs- und Konzentrationsstörungen führen.
Bewegungsmangel vermindert die körperliche Fitness und kann
Übergewicht und andere Erkrankungen begünstigen. Auch wenn
die meisten Heranwachsenden in dieser Altersgruppe gesund
sind: Anlässlich der neuen U10 haben Kinderärztinnen und
Kinderärzte die Möglichkeit, Kinder und Eltern zu möglichen
Gesundheitsrisiken zu beraten und über vorbeugende Angebote
zu informieren.“
Zwei Besonderheiten der U10 Dr.
med. van Treeck weiter: „Eine Besonderheit der U10 ist die
ausführliche Anamnese. So werden die Eltern nach bestimmten
Krankheitsrisiken und Belastungen innerhalb der Familie
befragt. Gibt es beispielsweise einen Verdacht auf eine
familiäre Hypercholesterinämie, wird dieser mittels
Blutuntersuchung auf Low-Density-Lipoprotein nachgegangen.
Eine familiäre Hypercholesterinämie ist zwar nicht heilbar.
Aber mit Veränderungen des Lebensstils oder ggf.
lipidsenkenden Medikamenten kann ein günstigerer
Krankheitsverlauf erreicht werden.“
Neu in der U10 ist
auch der Einsatz eines standardisierten Fragebogens zur
gesundheitsbezogenen Lebensqualität, die das psychische
Wohlbefinden des Kindes umfasst. Die Eltern sind gebeten, vor
der U10 diesen Fragebogen auszufüllen. Die Ergebnisse der
U-Untersuchung werden dann gemeinsam mit dem Kind besprochen.
Ziel ist es, ggfs. Unterstützung anzubieten, die zu den
individuellen Bedürfnissen des Kindes passt.
Der
Beschluss mit allen Details ist in Kürze hier zu finden:
Kinder-Richtlinie | Beschlüsse Änderungen bei der
Jugendgesundheitsuntersuchung J1 Die
Untersuchungsergebnisse der J1 werden künftig im Gelben Heft
dokumentiert. Dafür überarbeitete der G-BA die
zugrundeliegende Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie
und passte sie an den aktuellen medizinischen Stand an. Als
Neuerung wird nun auch Jugendlichen ein Fragebogen zur
gesundheitsbezogenen Lebensqualität angeboten.
Der
Beschluss mit allen Details ist in Kürze hier zu finden:
Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie | Beschlüsse
Ab wann gibt es die neue U10? Bevor Kinderärztinnen
und Kinderärzte die neue U10 anbieten können, sind noch
einige Schritte notwendig. Der G-BA legt die gefassten
Beschlüsse nun dem Bundesministerium für Gesundheit zur
rechtlichen Prüfung vor. Werden sie nicht beanstandet, können
die Beschlüsse im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und in
Kraft treten. Anschließend entscheidet der
Bewertungsausschuss innerhalb von 6 Monaten über die Höhe der
ärztlichen Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab
(EBM). Erst danach kann die U10 durchgeführt werden. Der G-BA
wird rechtzeitig die benötigten Dokumentationsvorlagen sowie
die Fragebögen bereitstellen.
Hintergrund:
Früherkennung bei Kindern und Jugendlichen Um Erkrankungen
und Entwicklungsstörungen frühzeitig erkennen und rechtzeitig
behandeln zu können, sind Früherkennungsuntersuchungen für
Neugeborene, Kinder und Jugendliche ein fester Bestandteil
des Leistungsspektrums der gesetzlichen Krankenversicherung.
In der Kinder-Richtlinie legt der G-BA die Details der
Früherkennungsuntersuchungen fest.
Im
Untersuchungsheft für Kinder, dem sogenannten Gelben Heft,
dokumentieren die Ärztinnen und Ärzte ihre Befunde. Zur
Früherkennung von Krankheiten bei Jugendlichen gibt es die
sogenannte Jugendgesundheitsuntersuchung. Die Details sind in
der Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie festgelegt.
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Ärztliche Zweitmeinung: G-BA
nimmt Linksherz-Katheteruntersuchungen neu auf und erweitert
Zugangsmöglichkeiten
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Berlin, 20. August 2026 – In Deutschland
werden überdurchschnittlich viele
Linksherz-Katheteruntersuchungen durchgeführt. Dabei handelt
es sich um eine invasive bildgebende Methode, um die linke
Herzkammer und die Gefäße (Arterien) zu untersuchen. Werden
an den Herzkranzarterien Verengungen festgestellt, können sie
durch die transarterielle Linksherz-Katheteruntersuchung
aufgeweitet und mit einer Gefäßstütze (Stent) behandelt
werden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat
deshalb heute beschlossen, dass gesetzlich Versicherte
künftig eine zweite ärztliche Meinung einholen können, wenn
ihnen dieser planbare Eingriff aufgrund ihrer chronischen
koronaren Herzkrankheit empfohlen wird.
Die als sogenannte Zweitmeiner tätigen
Ärztinnen und Ärzte prüfen, ob diese Untersuchung auch aus
ihrer Sicht notwendig ist oder eine andere Untersuchung
besser wäre. Voraussichtlich ab dem 1. April 2027 können
ambulant oder stationär tätige Fachärztinnen und Fachärzte
bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eine Genehmigung
beantragen, um Zweitmeinungen für transarterielle
Linksherz-Katheteruntersuchungen abgeben und mit den
gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können.
Zugleich weitet der G-BA den Teilnehmerkreis am
Zweitmeinungsverfahren generell aus: Als Zweitmeiner können
künftig auch Ärztinnen und Ärzte arbeiten, die selbst keine
Weiterbildungsbefugnis zu einer eingriffsspezifischen
Qualifikation durch die Landesärztekammern erhalten haben,
aber in einer als Weiterbildungsstätte zugelassenen Klinik
mit der für den jeweiligen Eingriff benötigten Qualifikation
angestellt tätig sind.
Dazu Karin Maag, unparteiisches
Mitglied des G-BA und Vorsitzende des zuständigen
Unterausschusses Qualitätssicherung: „Aus einer Evaluation
zum Zweitmeinungsverfahren wissen wir, wo die größten
Umsetzungsprobleme liegen und warum bisher gerade aus dem
stationären Bereich noch zu wenige Zweitmeiner kommen. Durch
die heutigen Änderungen der Richtlinie können in Zukunft zum
Beispiel auch spezialisierte angestellte Fachärztinnen und
Fachärzte einer Weiterbildungsstätte als Zweitmeiner tätig
werden.
Hier haben wir im Blick, dass der
Gesetzgeber künftig das freiwillige Zweitmeinungsverfahren
bei bestimmten Eingriffen auf verpflichtend umstellt. Für
Patientinnen und Patienten ist eine zweite ärztliche Meinung
eine große Hilfe, um eine mitunter schwierige Entscheidung
für oder gegen einen Eingriff treffen zu können. Dieser
Anspruch geht aber ins Leere, wenn es nicht genügend
Ärztinnen und Ärzte gibt, die als Zweitmeiner zur Verfügung
stehen – dieser Entwicklung wollen wir mit der Ausweitung
gegensteuern.“
Welche Alternative zur transarterielle
Linksherz-Katheteruntersuchung gibt es und wer kann künftig
eine Zweitmeinung abgeben? Während es sich bei der
transarteriellen Linksherz-Katheteruntersuchung um einen
Eingriff am Herzen handelt, steht für eine reine Diagnostik
der chronischen koronaren Herzkrankheit mit der
Computertomographie-Koronarangiographie ein nicht-invasives
Verfahren zur Verfügung.
Zweitmeinungsgebende
Ärztinnen und Ärzte müssen die vom G-BA festgelegten
Anforderungen an die besondere, eingriffsspezifische
Qualifikation erfüllen. Zudem dürfen keine
Interessenkonflikte vorliegen, die einer Unabhängigkeit der
Zweitmeinung entgegenstehen. Für die Abgabe einer
Zweitmeinung zu transarteriellen
Linksherz-Katheteruntersuchungen kommen folgende
Facharztgruppen in Frage:
Innere Medizin und
Kardiologie oder Herzchirurgie Ab wann kann die neue
Zweitmeinung beansprucht werden und wann treten die neuen
Anforderungen für Zweitmeiner in Kraft? Wenn das
Bundesministerium für Gesundheit keine rechtlichen Einwände
gegen die Beschlüsse hat, werden sie im Bundesanzeiger
veröffentlicht. Der Beschluss zu den neuen Anforderungen an
Zweitmeiner tritt danach in Kraft. Der Beschluss zum neuen
Zweitmeinungsverfahren transarterielle
Linksherz-Katheteruntersuchungen tritt erst am ersten Tag des
zweiten darauffolgenden Quartals in Kraft: voraussichtlich am
1. April 2027. Die Zeit wird von den Kassenärztlichen
Vereinigungen benötigt, um das Genehmigungsverfahren
vorzubereiten.
Hintergrund – Zweitmeinungsverfahren
bei geplanten Operationen Gesetzlich Versicherte haben bei
planbaren Operationen gemäß § 27b SGB V einen Rechtsanspruch
auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung. Der G-BA legt in
der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren den genauen
Leistungsumfang eines Zweitmeinungsverfahrens fest.
Zudem wählt er aus, für welche Eingriffe dieser Anspruch
besteht. Hierbei handelt es sich um eine seit 2015 bestehende
Regelung. Der neue gesetzliche Auftrag an den G-BA aus dem
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, bei bestimmten
planbaren und mengenanfälligen Eingriffen eine zweite
ärztliche Meinung als verbindliche Voraussetzung für die
Abrechnung einzuführen, soll beginnend ab 2027 umgesetzt
werden. Die Beratungen hierzu werden in Kürze starten.
Informationen zu den bereits beschlossenen
Zweitmeinungsverfahren, zu einer Patienteninformation sowie
Hinweise, wie man zweitmeinungsberechtigte Fachärztinnen und
Fachärzte findet, sind auf der Website des G-BA verfügbar:
Zweitmeinung bei planbaren Eingriffen.
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Gemeinsam für mehr Sicherheit:
Hirnaneurysma im Hybrid-OP erfolgreich behandelt
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Duisburg, 12.
August 2026 - Wenn medizinische Erfahrung, moderne Technik
und verschiedene Fachrichtungen zusammenkommen, kann das für
Patientinnen und Patienten einen entscheidenden Unterschied
machen. So war es auch bei Thorsten Rösner. Am Evangelischen
Krankenhaus Duisburg-Nord wurde sein Hirnaneurysma
erfolgreich im Hybrid-Operationssaal behandelt. Auf das
Aneurysma aufmerksam geworden war Thorsten Rösner
ursprünglich aus einem ganz anderen Grund. Wegen zunehmender
Hörschwierigkeiten suchte er zunächst einen
Hals-Nasen-Ohren-Arzt auf.
Um auszuschließen,
dass die Beschwerden eine Ursache im Gehirn haben könnten,
wurde er zur weiterführenden Diagnostik an das Evangelische
Krankenhaus Duisburg-Nord überwiesen. Bei den anschließenden
Untersuchungen zeigte sich schließlich das bislang
unentdeckte Hirnaneurysma. Für Thorsten Rösner war die
Diagnose eine große Belastung.
Der Gedanke, dass das Aneurysma jederzeit
reißen könnte, begleitete ihn im Alltag. Umso erleichterter
ist er heute, dass der Eingriff gut verlaufen ist und er
wieder zuversichtlich nach vorne schauen kann. Bei einem
Hirnaneurysma handelt es sich um eine krankhafte Erweiterung
eines Blutgefäßes im Gehirn. Je nach Größe, Form und Lage
besteht die Gefahr, dass es reißt und eine schwere
Hirnblutung verursacht.
Im Fall von Thorsten Rösner
entschieden sich die behandelnden Ärzte für eine
mikrochirurgische Operation. Dabei wurde das Aneurysma mit
einem kleinen Clip verschlossen und dauerhaft vom Blutstrom
getrennt. Den Eingriff führte Dr. med. Rashad El Habony,
Leitender Oberarzt der Klinik für Neurochirurgie und Leiter
der Sektion Vaskuläre Neurochirurgie, durch. Unterstützt
wurde er von Dr. med. Markus R. Heddier, Chefarzt der
Zentralen Abteilung für Radiologie und Neuroradiologie.
Kontrolle noch während der Operation Das Besondere an
dem Eingriff war die Behandlung im Hybrid-OP. Dort stehen den
Ärzten sowohl die Möglichkeiten eines modernen
Operationssaals als auch eine leistungsfähige Bildgebung zur
Verfügung. Nachdem der Clip gesetzt worden war, konnten die
Ärzte direkt im Operationssaal überprüfen, ob das Aneurysma
vollständig vom Blutkreislauf getrennt war. Gleichzeitig
konnten sie sehen, ob die umliegenden Blutgefäße weiterhin
gut durchblutet wurden. „Der große Vorteil ist, dass wir das
Ergebnis sofort kontrollieren können“, erklärt Dr. Heddier.
„Wir sehen noch während der Operation, ob der Clip
richtig sitzt und alle wichtigen Gefäße offen sind. Sollte
eine Korrektur notwendig sein, können wir unmittelbar
reagieren.“ Für den Patienten bedeutet das: Er muss für die
Kontrollaufnahme nicht in einen anderen Raum gebracht oder
erneut umgelagert werden.
Die Untersuchung findet
direkt am Operationstisch statt. Das spart Zeit, vermeidet
zusätzliche Belastungen und gibt dem Behandlungsteam bereits
während des Eingriffs Sicherheit. „Bei einer solchen
Operation kommt es auf höchste Präzision an“, sagt Dr. El
Habony. „Im Hybrid-OP können wir unser chirurgisches Ergebnis
direkt überprüfen. Das hilft uns, den Eingriff so sicher und
genau wie möglich durchzuführen.“
Zwei
Fachrichtungen, ein gemeinsames Ziel Bei Erkrankungen der
Hirngefäße ist die enge Zusammenarbeit zwischen
Neurochirurgie und Neuroradiologie besonders wichtig.
Gemeinsam beurteilen die Fachleute, welches
Behandlungsverfahren für den jeweiligen Patienten am besten
geeignet ist. Je nach Befund kann ein Aneurysma entweder
offen operiert oder über einen Katheter innerhalb der
Blutgefäße behandelt werden. Der Hybrid-OP verbindet beide
medizinischen Welten an einem Ort. Bildgebung, Operation und
fachübergreifende Zusammenarbeit greifen unmittelbar
ineinander.
Gerade bei komplizierten Eingriffen ist
das ein großer Vorteil. Die Ärzte können Entscheidungen
gemeinsam und ohne Zeitverlust treffen. Gleichzeitig lässt
sich das Ergebnis kontrollieren, bevor die Operation
abgeschlossen wird. Für Thorsten Rösner ist nach dem Eingriff
vor allem eines geblieben: große Erleichterung. „Für mich war
das Aneurysma wie eine Bombe im Kopf“, erzählt er. „Ich hätte
es psychisch kaum ausgehalten, ständig mit dem Gedanken zu
leben, dass es platzen könnte. Jetzt ist diese Angst weg. Ich
bin sehr froh, dass die beiden Ärzte den Eingriff gemeinsam
im Hybrid-OP durchgeführt haben. Ich kann endlich wieder
unbeschwert nach vorne schauen.“
Dass er dem Eingriff
dennoch ohne große Angst entgegensehen konnte, führt Thorsten
Rösner auch auf die persönliche Begleitung durch das
Behandlungsteam zurück. „Ich habe mich im Evangelischen
Krankenhaus Duisburg-Nord jederzeit gut aufgehoben gefühlt.
Alle waren sehr fürsorglich, und auch auf der Station war die
Betreuung großartig. Ich hatte immer das Gefühl, als Mensch
gesehen zu werden und nicht nur als Patient.“

Nach dem erfolgreichen Eingriff: Patient Thorsten Rösner mit
den beiden hauptverantwortlichen Ärzten des Evangelischen
Krankenhauses Duisburg-Nord. Von links: Dr. med. Markus R.
Heddier (Chefarzt der Zentralen Abteilung für Radiologie und
Neuroradiologie), Patient Thorsten Rösner, Dr. med. Rashad El
Habony (Leitender Oberarzt der Klinik für Neurochirurgie und
Leiter der Sektion Vaskuläre Neurochirurgie) Quelle: EVKLN
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Neustruktur des ärztlichen
Fahrdienstes in Nordrhein: Fahrdienst-Reform bewährt sich
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KV Nordrhein zieht positive
Halbjahresbilanz · Mehr als 800
Kooperationsärztinnen und -ärzte aktiv im neuen System ·
Enormer Zuspruch bei der Dienstplanung · Hausbesuche im
Notdienst flächendeckend digital koordiniert

Nach dem Einsatz direkt digital dokumentieren und den
nächsten Einsatz vorbereiten: Hausbesuche im Fahrdienst der
KV Nordrhein sind seit diesem Jahr flächendeckend digital
koordiniert. Foto KV Nordrhein/Anne Orthen
Düsseldorf/Duisburg, 6. August 2026 - Zum Jahresbeginn 2026
hatte die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein den
ärztlichen Fahrdienst im Rheinland grundlegend neu
aufgestellt. Zunächst als Pilotprojekt im Raum
Düsseldorf/Neuss, zum April dann in ganz Nordrhein. Nach
gut einem halben Jahr im neuen System zieht der KV-Vorstand
jetzt eine positive Bilanz: Die Neustruktur bestehend u.a.
aus zentral und digital gesteuerten Hausbesuchen sowie einem
festen Pool an Diensthabenden mit einheitlichen
Rahmenbedingungen funktioniert.
Der hohe Zuspruch
innerhalb der Ärzteschaft zeigte sich jüngst wieder bei der
Dienstplanung für das vierte Quartal 2026: Innerhalb von nur
zwölf Stunden wurden über 6.000 Dienste digital vorgeplant
und vergeben. Damit sind sämtliche Fahrdienste bis Jahresende
bereits heute vollständig personell besetzt.
Spürbare
Entlastung für die Ärzteschaft Seit Jahresbeginn ruht in
Nordrhein die Verpflichtung der niedergelassenen Haus- und
Fachärztinnen und -ärzte, Fahrdienste im Rahmen des
ambulanten Notdienstes (abends, nachts, am Wochenende oder
feiertags) zu übernehmen. Stattdessen führen
Kooperationsärztinnen und -ärzte diese Besuche durch – also
Mediziner, die sich bewusst und freiwillig für diese Aufgabe
entschieden haben.
Für die Niedergelassenen bedeutet
das seitdem: keine verpflichtenden Fahrten mehr, keine
spontanen Vertretungen, kein eigener PKW-Einsatz im
ambulanten Notdienst. Durch die Kooperation der KV
Nordrhein mit einem Dienstleister, der Fahrzeuge und Fahrer
stellt, können sich die Mediziner im Fahrdienst nun voll auf
die Vorbereitung und Nachbereitung der Besuche konzentrieren.
Dazu kommt: Besonders zu den Nachtstunden ist die Begleitung
durch einen Fahrer ein Sicherheitsgewinn.
„Über 800
Kolleginnen und Kollegen haben sich aktiv für den neuen
Fahrdienst entschieden und einen Kooperationsvertrag mit uns
geschlossen. Das ist kein Zufall – das ist Vertrauen. Und es
zeigt: Wir sind mit dieser Reform genau den richtigen Weg
gegangen“, sagt Dr. med. Frank Bergmann,
Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein.
Weitere
Verbesserung: Jede Kooperationsarzt ist während des Dienstes
permanent mit der 116 117-Disposition der KV in Köln
verbunden. Einsatzdaten und Patienteninformationen laufen von
dort nun digital auf dem „Dienst-Tablet“ ein, noch bevor die
Tür der Erkrankten erreicht wird. Sowohl die anschließende
Dokumentation als auch die Abrechnung werden ebenfalls
digital und damit papierlos unterstützt.
Struktur
ermöglicht flexible Steuerung Auch finanziell hat die
Neustruktur mehr Klarheit geschaffen. Statt teils regional
stark unterschiedlicher Umlagen für Ärztinnen und Ärzte gilt
seit Jahresbeginn eine einheitliche Mitgliedsumlage für die
Sitz- und Fahrdienststrukturen in Nordrhein von 242 Euro pro
Quartal – für alle, transparent und solidarisch. In einigen
Kreisen lagen die früheren Beiträge deutlich darüber. Für
viele Ärztinnen und Ärzte bedeutet die Reform damit auch eine
finanzielle Entlastung.
Geliefert hat die Reform auch
mit Blick auf den überarbeiteten Zuschnitt der
Fahrdienstbezirke: Statt 54 kleinteiliger und teils völlig
unterschiedlicher Fahrdienstbezirke gibt es nun 20 neu
zugeschnittene Bereiche in ganz Nordrhein – erarbeitet auf
Basis der Analyse tausender Einsatzfahrten und
wissenschaftlich simuliert. Das ermöglicht eine flexible,
„atmende“ Steuerung, auch innerhalb laufender Schichten und
bei erhöhtem Bedarf, etwa an Brücken- und Feiertagen.
Verlässliche Versorgung für fast zehn Millionen Menschen im
Rheinland Für Patientinnen und Patienten – vor allem für
immobile und ältere Menschen – bedeutet die neue Struktur:
verlässliche ärztliche Hilfe außerhalb der
Sprechstundenzeiten, gesteuert über den kostenlosen Service
der 116 117. Die Disposition der KV Nordrhein übernimmt die
Koordination, die Kooperationsärztin oder der
Kooperationsarzt ist auf dem Weg – informiert, vorbereitet,
begleitet. Das spart Zeit und verkürzt Wartezeiten.
„Unser Fahrdienst funktioniert, weil er auf echten
Bedürfnissen aufgebaut ist: auf dem Wunsch der Ärztinnen und
Ärzte nach Planbarkeit und Entlastung – und auf dem Anspruch
der Menschen in Nordrhein, auch nachts und am Wochenende
verlässlich versorgt zu werden. Beides gelingt“, bilanziert
auch Dr. med. Carsten König, stellvertretender Vorsitzender
der KV Nordrhein.
Die Kassenärztliche Vereinigung
Nordrhein Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein
stellt die ambulante medizinische Versorgung für fast zehn
Millionen Menschen im Rheinland sicher. Zu ihren Mitgliedern
zählen rund 24.000 Vertragsärzte, Psychotherapeuten und
Ermächtigte. Für die Mitglieder trifft die KV Nordrhein unter
anderem Vereinbarungen mit den Krankenkassen, die die
Grundlage für die Behandlung der Patienten, die Honorierung
der Ärzte und die Qualitätssicherung bilden.
Zu den
weiteren Aufgaben zählen das Abrechnen der ärztlichen
Leistungen und die Verteilung des Honorars an die Ärzte.
Darüber hinaus setzt sich die KV Nordrhein als
Interessenvertreter ihrer Mitglieder ein, die sie in allen
Fragen von der Abrechnung bis zur Zulassung berät.
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Gesundheitsamt informiert über Reisen mit wichtigen
Medikamenten |
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Duisburg, 5 August 2026 - Reisende, die
auf betäubungsmittelhaltige Arzneimittel (wie beispielsweise
Oxycodon, Methylphenidat oder Lisdexamfetamin) angewiesen
sind, dürfen diese grundsätzlich auch auf Reisen ins Ausland
mitnehmen, um die medizinische Versorgung sicherzustellen.
Für die Mitnahme ins Ausland wird eine beglaubigte
Bescheinigung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden
Arztes sowie zusätzlich eine Beglaubigung durch die
Amtsapothekerin des Gesundheitsamtes benötigt. Dabei sind
folgende Regelungen zu beachten: Betäubungsmittel können für
die Dauer der Reise in entsprechender Menge als persönlicher
Reisebedarf mitgeführt werden.
Die Medikamente
sollten im Handgepäck aufbewahrt werden. Bei Reisen von bis
zu 30 Tagen in beliebte Urlaubsländer des Schengener
Abkommens wie Dänemark, die Niederlande, Österreich oder
Spanien dürfen ärztlich verschriebene Betäubungsmittel
mitgeführt werden, sofern eine vom behandelnden Arzt
ausgefüllte Bescheinigung mitgeführt wird.
Die
Bescheinigung ist höchstens 30 Tage gültig. Bei Reisen in
andere Länder wie beispielsweise in die Türkei oder die USA
ist eine mehrsprachige Bescheinigung des behandelnden Arztes
notwendig. Diese muss Angaben zu Einzel- und
Tagesdosierungen, zur Wirkstoffbezeichnung, zur
Wirkstoffmenge sowie der Dauer der Reise enthalten.
Die ärztlichen Bescheinigungen sind zusätzlich vor
Reiseantritt durch die Amtsapothekerin des Gesundheitsamtes
zu beglaubigen. Dazu ist ein Termin notwendig, der
rechtzeitig vorher per E-Mail an amtsapothekerin@stadt-
duisburg.de angefragt werden muss. Für die Beglaubigung wird
eine Gebühr in Höhe von fünf Euro pro Bescheinigung erhoben.
Weitere Informationen online unter
http://www.duisburg.de/betaeubungsmittel_reiseverkehr.
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Slush-Ice: Apotheken in Duisburg
informieren über mögliche Gesundheitsrisiken für Kinder
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Duisburg, 30. Juli 2026 - Knallige Farben,
süßer Geschmack und eine eisige Erfrischung: Slush-Ice gehört
für viele Kin- der zum Sommer einfach dazu. Ob im Freibad,
auf der Kirmes, im Freizeitpark oder in der Fußgängerzone:
Die halbgefrorenen Getränke sind nahezu überall erhältlich.
Weniger bekannt ist, dass viele Slush-Ice-Produkte den
Zusatzstoff Glycerin (E 422) enthalten. Er sorgt dafür, dass
das Getränk seine typische halbgefrorene Konsistenz behält.

Bunt, süß und eiskalt: Slush-Ice ist bei Kindern beliebt.
Quelle: Adobe Stock, Vitalii Shkurko
Nach aktuellen
wissenschaftlichen Bewertungen der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) und Hinweisen des
Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) können insbesondere
kleinere Kinder bereits durch vergleichsweise geringe Mengen
an Slush-Ice so viel Glycerin aufnehmen, dass gesundheitliche
Beschwerden auftreten können. Die Apotheken in Duisburg
informieren deshalb über mögliche Risiken und beraten Eltern,
worauf sie beim Kauf und Verzehr achten sollten.
Was ist Glycerin? Glycerin ist ein
farbloser, leicht süßlich schmeckender Stoff, der
natürlicherweise in Fetten vorkommt. In der
Lebensmittelherstellung ist er als Zusatzstoff E 422
zugelassen und wird unter anderem verwendet, damit Slush-Ice
seine typische Konsistenz behält. Für aromati- sierte
Getränke gibt es derzeit keine gesetzlich festgelegte
Höchstmenge. Hersteller dürfen Glycerin in der Menge
einsetzen, die technologisch erforderlich ist.
„Viele
Eltern halten Slush-Ice für eine harmlose Sommererfrischung.
Dass die Getränke Gly- cerin enthalten können und dieser
Zusatzstoff insbesondere für kleinere Kinder problema- tisch
sein kann, wissen die wenigsten“, erklärt Apotheker Christoph
Herrmann, Pressesprecher der Apotheken in Duisburg. „Deshalb
möchten wir Eltern mit verständlichen Informationen dabei
unterstützen, gesundheitliche Risiken besser einzuschätzen.“
Steckt in jedem Slush-Ice Glycerin?
Nicht jedes
Slush-Ice enthält Glycerin. Nach Angaben des Bundesinstituts
für Risikobewer- tung enthielten jedoch rund zwei Drittel der
untersuchten Proben den Zusatzstoff. Bei abgepackten
Produkten muss Glycerin als Zusatzstoff E 422 in der
Zutatenliste angegeben werden. Anders sieht es bei lose
verkauftem Slush-Ice aus, das etwa im Freibad, auf Volksfes-
ten oder in Freizeitparks angeboten wird. Dort fehlen häufig
Angaben zu den verwendeten Inhaltsstoffen.
Eltern
können deshalb oft nicht erkennen, ob das Getränk Glycerin
enthält und in welcher Menge. „Gerade diese fehlende
Transparenz macht eine bewusste Entscheidung schwierig“,
erläutert Apotheker Herrmann. „Wer keine Informationen über
die Inhaltsstoffe erhält, sollte nachfra- gen oder im Zweifel
auf das Produkt verzichten, insbesondere bei kleineren
Kindern.“
Welche gesundheitlichen Risiken
kann Glycerin verursachen? Glycerin ist ein
zugelassener Lebensmittelzusatzstoff und für die
Allgemeinbevölkerung grundsätzlich unbedenklich. Werden
jedoch innerhalb kurzer Zeit größere Mengen aufge- nommen,
kann der Stoff den Wasserhaushalt des Körpers beeinflussen
und insbesondere bei Kindern gesundheitliche Beschwerden
verursachen.
Mögliche Symptome sind unter anderem
Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Schwindel, Benommenheit
und Durchfall. In Einzelfällen wurden auch Sehstörungen oder
Hörbeein- trächtigungen beschrieben. Besonders empfindlich
reagieren kleinere Kinder, da sie aufgrund ihres geringeren
Körpergewichts schneller kritische Aufnahmemengen erreichen
können. „Ob Beschwerden auftreten, hängt unter anderem vom
Körpergewicht, der konsumierten Menge und dem tatsächlichen
Glyceringehalt des Produkts ab“, erklärt Herrmann. „Diese
Faktoren können Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf
jedoch kaum einschätzen.“
Kann schon ein
Slush-Ice zu viel Glycerin enthalten? Schon eine
kleine Menge glycerinhaltigen Slush-Ices kann für kleinere
Kinder negative Aus- wirkungen haben. Das zeigen Berechnungen
des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Bei einem
fünfjährigen Kind mit einem Körpergewicht von etwa 20
Kilogramm kann unter Umständen bereits eine Trinkmenge von
weniger als 100 Millilitern den von der EFSA abge-leiteten
gesundheitlichen Referenzwert für die einmalige Aufnahme
erreichen.
Die Apotheken in Duisburg empfehlen Eltern
deshalb, insbesondere jüngeren Kindern mög- lichst kein
glycerinhaltiges Slush-Ice anzubieten oder den Konsum
deutlich zu begrenzen. Tre- ten nach dem Verzehr Beschwerden
wie Erbrechen, starke Kopfschmerzen, Schwindel, Be-
nommenheit oder ungewöhnliche Müdigkeit auf, sollte
vorsorglich ärztlicher Rat eingeholt werden. „Unser Anliegen
ist eine sachliche Aufklärung, nicht Verunsicherung“, betont
Christoph Herrmann. „Die Apotheke vor Ort hilft dabei,
aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse ver- ständlich
einzuordnen und individuelle Fragen kompetent zu
beantworten.“

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116 117 vermittelt ärztliche Hilfe – rund um die Uhr |
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· Online oder per Telefon – passgenaue
Versorgung an allen Tagen · „Patienten-Navi“ hilft bei
Einschätzung der eigenen Beschwerden · Videosprechstunden
ersparen oft Anfahrten und Wartezeiten
Düsseldorf, 27.
Juli 2026 - Jeder kennt es: Fiebrige Infekte, Schmerzen,
Schwindel – Beschwerden, die leider auch im Sommer auftreten
können. Wer dann nachts oder am Wochenende medizinische Hilfe
benötigt, sollte den ambulanten Patientenservice der
Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) kontaktieren – und dies
am einfachsten online über das „Patienten-Navi“ auf
www.116117.de.
Hier können Erkrankte Ihre Beschwerden zunächst selbst
einschätzen oder eingeben und erhalten im Anschluss den Weg
in die passende Behandlung. Auch per Telefon ist der
ambulante Patientenservice der KVen über 116 117 an allen
Tagen rund um die Uhr erreichbar.
Patientenservice
steuert in die richtige Versorgung Außerhalb der
Praxisöffnungszeiten erhalten Erkrankte über das 116
117-Angebot damit nicht nur eine medizinische
Ersteinschätzung, sondern werden auch direkt zum richtigen
Hilfsangebot gesteuert: In vielen Fällen ist dies eine
ärztliche Videosprechstunde der KV Nordrhein für Kinder oder
Erwachsene – diese Lösung erspart dann oft unnötige Wege, die
gerade an heißen Tagen schnell zur Belastung werden können.
Ebenso kann die 116 117 an eine der über 90
Notdienstpraxen in Nordrhein vermitteln und nicht geh-fähigen
Erkrankten einen ärztlichen Hausbesuch organisieren.
Medizinische Notfälle können an den örtlichen Rettungsdienst
weitergeleitet werden.
„Wer krank ist und sich
unsicher fühlt, wohin er sich wenden soll, führt am besten
zunächst die Selbsteinschätzung im Patienten-Navi online
durch oder wählt die 116 117", empfiehlt Dr. med. Frank
Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. „Die
jüngste Hitzewelle hat wieder gezeigt, wie schnell der Bedarf
nach medizinischer Hilfe steigen kann. Hitze ist vor allem
für Ältere, Menschen mit chronischen Erkrankungen, Kinder und
Schwangere eine ernste Gefahr. Der Patientenservice 116 117
ist darauf vorbereitet und hilft", sagt Bergmann.
Videosprechstunde: Arzttermin von daheim, ohne Anfahrt Die
Videosprechstunden der KV Nordrhein sind dabei besonders
einfach und können von daheim aus durchgeführt werden: Nach
erfolgter Ersteinschätzung erhalten Anrufende einen
Terminlink per E-Mail zugeschickt.
Anschließend
können Kinder, Jugendliche bzw. deren Eltern und Erwachsene
ihre Beschwerden im Video-Gespräch mit einer Ärztin oder
einem Arzt klären, Behandlungsschritte besprechen und bei
Bedarf ein elektronisches Rezept erhalten. Benötigt werden
dafür nur die Versichertendaten, eine stabile
Internetverbindung sowie ein Smartphone, Tablet oder Computer
mit Kamera und Mikrofon.
Bei Lebensgefahr: Notruf 112
„Bei lebensbedrohlichen Symptomen wie Bewusstlosigkeit,
schwerer Atemnot, starken Brustschmerzen oder Krampfanfällen
zählt indes jede Sekunde. Bitte in solchen Fällen im Zweifel
sofort den Notruf 112 wählen", betont Dr. med. Carsten König,
stellvertretender Vorsitzender der KV Nordrhein. Wer unsicher
sei, ob ein Notfall vorliegt, könne auch dies bei der 116 117
klären.
- Weitere Informationen zum Patientenservice
116 117 stehen unter www.116117.de bereit. - Mehr
Informationen zum Bereitschaftsdienst in Nordrhein und zur
Videosprechstunde der KV Nordrhein unter: patienten.kvno.de.
- Der direkte Zugang zu den Videosprechstunden läuft entweder
über die Rufnummer 116 117 oder online über
www.kvno.de/kinder bzw. www.kvno.de/erwachsene.
Die
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Die Kassenärztliche
Vereinigung (KV) Nordrhein stellt die ambulante medizinische
Versorgung für fast zehn Millionen Menschen im Rheinland
sicher. Zu ihren Mitgliedern zählen rund 24.000
Vertragsärzte, Psychotherapeuten und Ermächtigte. Für die
Mitglieder trifft die KV Nordrhein unter anderem
Vereinbarungen mit den Krankenkassen, die die Grundlage für
die Behandlung der Patienten, die Honorierung der Ärzte und
die Qualitätssicherung bilden.
Zu den weiteren
Aufgaben zählen das Abrechnen der ärztlichen Leistungen und
die Verteilung des Honorars an die Ärzte. Darüber hinaus
setzt sich die KV Nordrhein als Interessenvertreter ihrer
Mitglieder ein, die sie in allen Fragen von der Abrechnung
bis zur Zulassung berät.

Videosprechstunde, Quelle: „OlgaDemina-gettyimages“
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