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Duisburg,
5. Februar 2026 - Die
Staatsanwaltschaft Duisburg hat durch Bevollmächtigte der
Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (DVV)
Kenntnis davon erlangt, dass gegenüber einem Vertreter der
Stadt Duisburg seitens eines anonymen Hinweisgebers der
Verdacht überhöhter Vergütungen und Vergütungsabreden bei
der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft
geäußert wurde.
Nach vorläufiger Sichtung und
Auswertung zahlreicher umfangreicher Dokumente hat die
Staatsanwaltschaft nunmehr den Anfangsverdacht für strafbare
Handlungen bejaht und gegen zwei ehemalige (Mit-)
Geschäftsführer ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts
der Untreue und strafbarer Verstöße gegen das
Betriebsverfassungsgesetz eingeleitet.
Den
Beschuldigten wird vorgeworfen, als Geschäftsführer mehreren
Betriebsratsmitgliedern Leistungen versprochen bzw. gewährt
zu haben, die deutlich über die üblicherweise zu gewährenden
Leistungen vergleichbarer Mitarbeitenden hinausgegangen sein
sollen. Dadurch sollen sie die ihnen als Geschäftsführer
eingeräumten Befugnisse überschritten haben.
Ferner
wird den Beschuldigten vorgeworfen, nach Bekanntwerden der
Vorwürfe Mitarbeitende aufgefordert zu haben,
beweiserhebliche Dokumente zu vernichten. Insoweit besteht
u.a. gegen sie der Verdacht der Anstiftung zur
Urkundenunterdrückung und zur Sachbeschädigung. Weiterhin
wird auch dem Verdacht der versuchten Strafvereitelung
nachgegangen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft
Duisburg erließ das Amtsgericht Duisburg am 3. Februar 2026
Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnungen der Beschuldigten.
Die Beschlüsse wurden heute vollstreckt. Bei der
Durchsuchung konnten weitere mutmaßlich beweiserhebliche
Unterlagen, Mobiltelefone, Computer und Datenträger u.a.
sichergestellt werden. Diese werden nun ausgewertet.
Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu einem
rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die
Unschuldsvermutung gilt.
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