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Krieg in Europa! Putins Russland überfällt die Ukraine

 

Deutscher Bundestag verabschiedet das Sondervermögen Bundeswehr
Verteidigungshaushalt in besonderen Zeiten

Berlin/Duisburg, 3. Juni 2022 - Der Deutsche Bundestag hat heute das Sondervermögen Bundeswehr beraten und die Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes und zur Errichtung des Sondervermögens mit großer Mehrheit beschlossen.

Verteidigungsministerin Lambrecht betont hierzu: „Es ist ein historischer Tag, denn wir beschließen heute ein Ertüchtigungspaket, wie es es noch nie gegeben hat in der Geschichte der Bundeswehr – 100 Milliarden Euro Sondervermögen.“ Zugleich unterstreicht sie: „Es wird sich viel verändern in den nächsten Wochen und Monaten, denn das muss jetzt auch umgesetzt werden, das muss ganz schnell bei der Truppe ankommen und das wird auch so geschehen. Und dazu gehört dann auch, dass das Beschaffungswesen deutlich verändert werden muss.“

Mit dem Sondervermögen Bundeswehr sollen die großen Lücken in der Ausrüstung, die der Sparkurs der vergangenen Jahre geschaffen hat, zügig geschlossen werden. Die Soldatinnen und Soldaten sollen endlich so ausgestattet werden, dass sie als Parlamentsarmee ihren Kernauftrag der Landes- und Bündnisverteidigung in vollem Umfang erfüllen können. Um die Haushaltsmittel effizient in konkrete Rüstungsvorhaben wie zum Beispiel die Beschaffung von Funkgeräten, Nachtsichtgeräten, des Schweren Transporthubschraubers, die Bewaffnung von Drohnen oder die Tornado-Nachfolge umsetzen zu können, soll parallel noch vor der Sommerpause ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, mit dem die Beschaffungsverfahren weiter beschleunigt werden.

Der heutige Beschluss des Deutschen Bundestages ist ein Zeichen der Geschlossenheit an die Soldatinnen und Soldaten, alle Verbündeten und zugleich an die Bürgerinnen und Bürger des Landes. Für den 10. Juni 2022 ist im nächsten Schritt die Befassung im Bundesrat vorgesehen. Danach können die Gesetzentwürfe zum Sondervermögen Bundeswehr ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden.


Verteidigungshaushalt in besonderen Zeiten
Bundesministeriums der Verteidigung
Berlin/Duisburg, 21. Mai 2022 - In der gestrigen Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages wurde zu später Stunde auch der Verteidigungsetat für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen.

Der brutale Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine zeigt, wie wichtig gut ausgestattete Streitkräfte und ein auskömmlicher Verteidigungshaushalt sind. Neben den Beratungen zu einem Sondervermögen Bundeswehr ist auch der Verteidigungshaushalt hierbei von herausragender Bedeutung. Mit insgesamt 50,4 Milliarden Euro gehört er zum Gesamtpaket, mit dem die Bundeswehr einsatzbereiter und Deutschland damit wehrhafter gemacht werden kann.

Verteidigungsministerin Lambrecht betont: „Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, dass wir Verteidigung wieder als eine zentrale Aufgabe unserer Gesellschaft betrachten. Sicherheit fällt nicht vom Himmel. Sie muss täglich errungen und verteidigt werden: Für uns und für kommende Generationen, deren Sicherheit davon abhängt, welche Investitionen wir heute anschieben.“

Mit 50,4 Milliarden Euro steigt der Verteidigungsetat gegenüber dem Haushaltsjahr 2021 um rund 3,5 Milliarden Euro. Diese Steigerung im Einzelplan 14 wird vor allem den militärischen Beschaffungen zugutekommen. Hierfür werden über 1,2 Milliarden Euro mehr zur Verfügung stehen als noch im Vorjahr. Es sollen zum Beispiel rund 625 Millionen Euro mehr in Forschung, Entwicklung und Erprobung investiert und rund 513 Millionen Euro mehr für die Materialerhaltung berücksichtigt werden. Auch der Anteil der sonstigen Betriebsausgaben wird weiter aufgestockt, um die zum Teil wesentlichen Kostensteigerungen für den laufenden Betrieb abzudecken.

Mit dem Budget wird zum Beispiel die Vollausstattung der Soldatinnen und Soldaten mit ihrer persönlichen Ausstattung und allen Bekleidungssätzen schnell anstoßen können
(hierzu bmvg.de/de/presse/vollausstattung-persoenliche-ausruestung-bis-2025-5390698). Weiterhin können große Rüstungsvorhaben wie die Beschaffung der Eurodrohne, des Systems Pegasus zur weiträumigen Überwachung und Aufklärung aus der Luft oder des Seefernaufklärers P-8A Poseidon fortgesetzt werden. Daneben können beispielsweise das Vorhaben SatComBw Stufe 3 begonnen und die Digitalisierung der Bundeswehr vorangetrieben werden.

Der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2022 wird voraussichtlich am 3. Juni 2022 durch den Deutschen Bundestag beschlossen werden. Nach einer weiteren Beratung im Bundesrat am 10. Juni 2022 wird das Gesetz verkündet werden können. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wird zugleich die vorläufige Haushaltsführung für das laufende Haushaltsjahr enden.