'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


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BaustellenDVG-UmleitungBahn-VRR


Mittwoch, 25. Juni 2025

EU und Kanada unterzeichnen Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft
Die Führungsspitzen der Europäischen Union und Kanadas, Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Ratspräsident António Costa sowie Premierminister Mark Carney, haben eine Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft auf den Weg gebracht.

Beim 20. EU-Kanada-Gipfeltreffen vereinbarten sie zudem die rasche Aufnahme von Gesprächen über ein neues bilaterales Abkommen mit dem Ziel, Kanada den Zugang zur gemeinsamen europäischen Rüstungsbeschaffungsinitiative SAFE zu gewähren.
Das würde es ermöglichen, Investitionen in innovative Verteidigungsprojekte zu lenken. 

Erfolg von CETA
Die EU und Kanada erörterten den Erfolg des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen beiden Partnern. Seit seinem vorläufigen Inkrafttreten im Jahr 2017 hat CETA den Handel zwischen der EU und Kanada um 71 Prozent gesteigert. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der EU wuchs um 3,2 Milliarden Euro und das Kanadas um 1,3 Milliarden Euro jährlich. 

Zusammenarbeit bei kritischen Rohstoffen 
Beide Seiten kamen überein, ihre Zusammenarbeit bei kritischen Rohstoffen zu intensivieren, um sichere Lieferketten zu stärken. Es soll einen industriepolitischen Dialog geben, um die Zusammenarbeit der Unternehmen in Schlüsselbereichen wie der sauberen Technologie zu vertiefen.

Im Bereich der Digitaltechnik erkennen beide Seiten das große Potenzial für die digitale Zusammenarbeit an. Sie vereinbarten, auf ein Abkommen über den digitalen Handel hinzuarbeiten, Normen und Infrastrukturen anzugleichen und in den Bereichen Cybersicherheit, künstliche Intelligenz und Quantenphysik zusammenzuarbeiten.

Sprengung des Weißen Riesen am 27. Juli 2025
Der dritte Weiße Riese an der Ottostraße 54 - 56 in Duisburg-Hochheide wird am Sonntag, 27. Juli 2025, gesprengt. Die Sprengung ist planmäßig für 12 Uhr vorgesehen. Der Bereich rund um diesen Einsatzort wird großräumig abgesperrt und der Verkehr umgeleitet.

Für die Dauer der Sprengung werden folgende Straßenabschnitte für den Kraftfahrzeugverkehr ab 8 Uhr vollständig gesperrt:
- Moerser Straße (zwischen Kirchstraße und Kreuzung Rheinpreußenstraße / Lauerstraße)
- Ottostraße (zwischen Moerser Straße und Husemannstraße)
- Husemannstraße (zwischen Kirchstraße und Lauerstraße)

Von den Verkehrssperrungen sind die Buslinien 911 und 929 der NIAG und die Linien 917, 926 und NE 5 der DVG betroffen. Auch die genannten Buslinien werden umgeleitet. Daher werden an diesem Tag die Haltestellen „Ottostraße“ (Linien 911, 917, 926, 929), Hochheide Markt (917, 926, 929) und „Prinzenstraße“ (Linie 926) ab 10 Uhr nicht mehr angefahren.

Bei der Linie 926 halten die Busse in Fahrtrichtung Duisburg an der gleichnamigen Haltestelle der Linie 912 an der Friedhofsallee. Weitere Informationen zu den Busumleitungen finden Sie bei den jeweiligen Verkehrsunternehmen (www.niag-online.de und www.dvg-duisburg.de).

Evakuierungszone
In der Evakuierungszone wohnen ca. 2.220 Personen. Am Tag der Sprengung müssen alle innerhalb der Evakuierungszone (umrandete Zone im anliegenden Kartenausschnitt) lebenden Bewohnerinnen und Bewohner ihre Wohnungen bzw. Häuser und somit auch die Sperrzone bis 8 Uhr verlassen.

Dies betrifft die Adressen:
- Glückaufstraße 2, 2A, 4, 6, 8, 10
- Hanielstraße 9, 13, 17, 19, 21, 23, 25, 27, 36, 38, 40, 42
- Kirchstraße 116, 118, 120, 124, 126, 128, 130, 132, 134, 136, 138, 153, 155, 157, 159, 161, 165, 165A, 165B, 169, 171, 173, 175, 177, 179, 181, 183
- Moerserstraße 180, 202, 210, 212, 214, 216, 218, 220, 222, 224, 226, 228, 229, 230, 232, 234, 235, 236, 237, 239, 241, 241A
- Ottostraße 32, 34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 48, 50, 52, 53, 53A, 55, 58, 60, 62, 64
- Prinzenstraße 3, 3A

Hilfebedürftige (Bettlägerige, Rollstuhlfahrende, Blinde etc.), die einen Krankentransport benötigen, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 0203/283-8200 zu melden. Ein Aufenthaltsraum steht in der Erich-KästnerGesamtschule, Ehrenstr. 87 in 47198 Duisburg zur Verfügung. Es wird ein Shuttle-Service zum Aufenthaltsraum angeboten.

Die Busse stehen am Tag der Sprengung ab 5.30 Uhr für den Transport an den DVG-Sonderhaltestellen Kirchstraße/ Hanielstraße sowie Ottostraße/ Moerser Straße bereit. Einsatzkräfte des Bürger- und Ordnungsamtes stehen betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern an den beiden Haltestellen für Rückfragen zur Verfügung.

Die Transporte werden von städtischen Ordnungskräften organisiert und begleitet. Halteverbote In der gesamten Evakuierungszone wird ein absolutes Halteverbot eingerichtet, das bereits ab den sehr frühen Morgenstunden für Sonntag, 27. Juli 2025, gilt:
- Friedrich-Ebertstr. von Kirchstr. bis Hüttenstr. (beidseitig)
- Kirchstr. 122 – 138
- Hanielstr. ab Kirchstr. Hausnummer 17 – 27 und 36 – 52
- Ottostr. zwischen Husemannstr. und Moerserstr. (beidseitig)
- Ottostr. 18 – 20 - Ottostr. 32 – 44 - Ottostr. 54 – 64
- Ottostr. zwischen Moerserstr. und Eberhardstr. (beidseitig)
- Glückaufstr. (beidseitig inklusive Parkplätze im nördlichen Bereich)
- Bürgermeister-Bongartz-Platz
- Moerser Straße zwischen Lauerstr. und Kirchstr. (beidseitig)
- Kirchstraße zwischen Moerser Str. und Lindenstr. (beidseitig)
- Prinzenstraße zwischen Hüttenstr. und Kirchstr. (beidseitig)
- Marktplatz (Parkplatz Moerser Str. Ecke Kirchstr.)
- Kirchstr. (kleiner Parkplatz vor Kaufland und Parkplatz neben der Schule - Parkplatz vor der Glückauf-Halle

Achtung: Fahrzeuge, die im Halteverbot halten bzw. parken, werden abgeschleppt. Sprengsignale Vor und nach der Sprengung ertönen gut vernehmbare Sprengsignale:
- Ein langer Ton – Erstes Sprengsignal: Sofort in Deckung gehen!
- Zwei kurze Töne – Zweites Sprengsignal: Es wird gezündet!
- Drei kurze Töne – Drittes Sprengsignal: Die Sprengung ist beendet (noch keine Entwarnung!) oder unterbrochen!

Nach dem ersten Sprengsignal haben alle Personen, die sich im Sprengbereich befinden, sofort in Deckungsräume zu gehen oder den Sprengbereich zu verlassen. Das zweite Sprengsignal darf erst gegeben werden, wenn sichergestellt ist, dass sich alle Personen in Deckungsräumen oder außerhalb des Sprengbereichs befinden – mit Ausnahme des Sprengberechtigten oder die Hilfskraft, der die Sprengsignale gibt.

Nach dem zweiten Sprengsignal haben sich auch die Sprengberechtigten und Hilfskräfte, die die Signale gegeben haben, in Deckungsräume zu begeben oder den Sprengbereich zu verlassen. Erst dann dürfen die Sprengladungen gezündet werden. Das dritte Sprengsignal darf erst gegeben werden, wenn sich der Sprengberechtigte nach dem Zünden vom Ergebnis der Sprengung überzeugt hat.

Dabei hat er auch auf eventuell vorhandene „Versager“ zu achten. Das dritte Sprengsignal kann auch gegeben werden, wenn die Sprengung unterbrochen worden ist. Erst nach dem dritten Sprengsignal dürfen auch die anderen Personen die Deckungsräume verlassen und die Absperrung des Sprengbereichs aufgehoben werden.

Entwarnung / Freigabe der Zonen
Zusätzlich zu den Signalen zur Sprengung wird nach der Freigabe der Sicherheitszone durch den Sprengmeister und die Feuerwehr eine Entwarnung durch das städtische Sirenensystem im direkten Umfeld gegeben (einminütiger Dauerton).

Erst nach diesem Sirenenton können die Anwohner wieder in ihre Häuser zurück. Dies wird erfahrungsgemäß ca. ein bis zwei Stunden nach der eigentlichen Sprengung der Fall sein. Die in den Sperrzonen angeordneten Haltverbote enden mit Aufhebung der Sperrmaßnahmen.

Aufgaben der Feuerwehr und des Bürger- und Ordnungsamtes
Die Feuerwehr ist am Tag der Sprengung mit rund 60 Kräften im Einsatz, die aus Mitarbeitenden der Berufsfeuerwehr, Freiwilliger Feuerwehr und dem Rettungsdienst bestehen. Ihr obliegt die Gesamteinsatzleitung aller eingesetzten Kräfte und die Organisation der Betreuungsmaßnahmen für evakuierte Personen.

Das Bürger- und Ordnungsamt wird ab Ende Juni 2025 verstärkt mit Kräften des Städtischen Außendienstes und der Verkehrsüberwachung im Umfeld des Sprengobjekts präsent sein. Die Bewohner und Bewohnerinnen in der Evakuierungszone werden nach Möglichkeit persönlich über die bevorstehenden Maßnahmen und damit verbundenen Einschränkungen informiert.

Das Bürger- und Ordnungsamt informiert ab dem 28. Juni 2025 auch auf dem Hochheider Wochenmarkt (samstags). Am Tag der Sprengung werden für das Bürger- und Ordnungsamt 220 Mitarbeitende im Einsatz sein, die insbesondere die Räumung der Evakuierungszone kontrollieren und durchsetzen.

Darüber hinaus werden sie an den Sperren im Umfeld des Weißen Riesen eingesetzt. Dort haben die Einsatzkräfte die Aufgabe, Personen und Kraftfahrzeuge am verbotenen Betreten und Befahren der Evakuierungszone zu hindern. Die Sperrmaßnahmen werden in enger Abstimmung und mit Unterstützung der Polizei durchgeführt. Bitte keine Besucher!

Wegen der weiträumigen Absperrungen, der Verkehrssituation und auf Grund der eingeschränkten Sichtmöglichkeiten auf das Sprengobjekt bittet die Stadt Duisburg von einer Anreise abzusehen. Stattdessen bietet sich die Live-Übertragung im WDR-Fernsehen an. Es wird vor Ort keinerlei Verpflegungsstände (Getränke/Imbiss) und keinerlei Toiletten geben. Das Bürger- und Ordnungsamt wird auch Versuche von mobilen Händlern, die am Tag der Sprengung vor Ort Waren anbieten möchten, unterbinden.

Weitere Informationsmöglichkeiten
- Homepage der Stadt Duisburg www.duisburg.de/sprengung
- Informationsblätter, die ab dem 24. Juni durch den städtischen Außendienst in der Evakuierungszone verteilt werden
- Call Duisburg unter 0203/283-8200
- Informationsstand des Bürger- und Ordnungsamtes auf dem Wochenmarkt Hochheide (samstags) zwischen dem 28. Juni und dem 26. Juli
- am 27. Juli regelmäßige Updates über die Social Media Kanäle der Stadt Duisburg.

Darüber hinaus gilt wie üblich, dass bei medizinischen Notfällen oder Bränden die 112 gewählt werden soll. Bei Verkehrsunfällen, Straftaten, usw. ist die Duisburger Polizei über den Notruf 110 erreichbar.

Die letzte Sprengung eines Weißen Riesen erfolgte am Sonntag, 5. September 2021:

Und dann knallte es richtig.

Das rechte Innenbauwerk machte sich auf den Weg nach unten.

D
as linke innere Haus folgte.

Das rechte äußere Haus fiel nach dem nächsten Knall

in die entstandene Baulücke.

Zum Schluss folgte, wie geplant, das linke äußere Bauwerk der Erdanziehung.

Was blieb, war eine Staubwolke...

Eröffnung der Zentralen Anlaufstelle „Frühe Hilfen“
Nach zehn Jahren im Glaspavillon auf der Kuhstraße haben die Frühen Hilfen nun die Räumlichkeiten des ehemaligen „Kleinen Prinzen“ bezogen und ihre neue und zentrale Anlaufstelle eingerichtet. Das Team der Frühen Hilfen berät Schwangere und Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren in der Duisburger Innenstadt und vermittelt Familienhebammen an Eltern und Alleinerziehende, besonders Mütter und Väter in belastenden Lebenslagen.

Eltern mit Säuglingen können die Anlaufstelle auch als lebensnahe und praktische „Versorgungsstation“ nutzen, um ihr Baby zu stillen oder zu wickeln. Oberbürgermeister Sören Link wird gemeinsam mit Paul Bischof, Dezernent für Kinder, Jugend und Familie sowie Philipp Thelen, stellv. Leiter des Jugendamtes, am Mittwoch, 25. Juni 2025, um 15 Uhr an der Schwanenstraße 5-7 (Eingang Steinsche Gasse 2) die Räumlichkeiten offiziell eröffnen und über die Besonderheit dieser Anlaufstelle im Rahmen der Frühen Hilfen informieren.

Sommertage: Kinder vor Hitze schützen
In den nächsten Tagen bleibt es sommerlich war. An solch warmen Sommertagen ist es besonders wichtig, achtsam miteinander umzugehen und – wenn nötig – Hilfe anzubieten. Besonders Kinder reagieren empfindlicher auf hohe Temperaturen: Sie schwitzen weniger als Erwachsene und ihr Körper kann die Temperatur noch nicht so gut regulieren.

Zudem nehmen sie Hitze oft nicht bewusst wahr und ihre empfindlichere Haut reagiert schneller auf UV-Strahlung. Das kann dazu führen, dass der Körper stärker belastet wird. Auch typische Beschwerden wie Sonnenstich, Hitzeerschöpfung oder Dehydration können auftreten. Und auf lange Sicht können häufige Sonnenbrände das Immunsystem schwächen und das Hautkrebsrisiko erhöhen.

Ein paar einfache Maßnahmen helfen dabei, Kinder gut durch heiße Tage zu begleiten: • Raumklima beachten: In den Wohn- und Schlafräumen ist eine Temperatur um die 21–22 Grad angenehm. Lüften in den frühen Morgenstunden und Verdunkeln am Tag sorgen für ein angenehmes Raumklima.
• Viel trinken: Wasser, ungesüßter Tee oder Schorlen sind ideal. Auch wasserreiches Obst und Gemüse wie Melone, Gurke oder Beeren leisten einen guten Beitrag.
• Leichte Kleidung: Am besten eignen sich luftige, langärmlige Kleidungsstücke und eine Kopfbedeckung mit Nackenschutz. Wichtig ist, dass sich darunter keine Hitze staut.
• Sonnenschutz: Der UV-Index zeigt, wie stark die Strahlung ist. Eine Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor (LSF 50+), 20 Minuten vor dem Aufenthalt im Freien aufgetragen, schützt die empfindliche Kinderhaut. Und am besten denkt man direkt auch an eine Sonnenbrille mit.

Was tun bei Hitze
Auf der Homepage der Stadt Duisburg findet man zahlreiche Tipps und Hinweise, wie man am besten mit Hitzetagen umgeht. Ob zu Hause, am Arbeitsplatz, es gibt viele gute Ideen, mit denen man leichter durch die heißen Tage kommt. Unter www.duisburg.de/hitzetipps kann man sich über die unterschiedlichen Themenfelder informieren.


Platz der Kinderrechte im Innenhafen
Der Rat der Stadt beschloss in seiner Sitzung am 23. Juni 2025 als Platz der Kinderrechte eine Fläche im Innenhafen vorbehaltlich behördlicher Genehmigungen zu errichten.
Nicht einstimmig beschlossen
Mit der Drucksache 22-0140 wurde die Verwaltung beauftragt einen „Platz der Kinderrechte“ einzurichten. In Kooperation mit dem Kinderschutzbund und HKM plant die Stadt Duisburg eine Stele zu errichten, die die Kinderrechte nach der UN-Kinderrechtskonvention abbildet.

Die symbolische Darstellung der Kinderrechte soll diese in die Mitte des gesellschaftlichen Bewusstseins rücken. Im Nachgang zur Entscheidung wurden durch eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Politik, Verwaltung und Kinderschutzbund Duisburg, verschiedene Standorte kontrovers diskutiert und berücksichtigt.

Der jetzt vorgeschlagene Standort findet die Zustimmung des Kinderschutzbundes. Dieser befindet sich im Innenhafen in unmittelbarer Nähe zum Spielplatz und der Buckelbrücke, so dass eine hohe Sichtbarkeit gewährleistet wird.

Die Verwaltung bereitet aktuell parallel notwendige Schritte an diesem Standort vor. Dies ist zuerst eine Leitungsabfrage bezüglich möglicher Kabeltrassen am avisierten Standort. Im Anschluss folgen weitere Schritte, wie der Antrag gem. §9 DSchG NRW - die Abklärung über das Denkmalamt im Bereich Bodendenkmal.

In der weiteren Umsetzung sind beispielsweise die Gründung und Umgebungsgestaltung für die Stele zu klären. Die Kosten für die Errichtung liegen laut erster Schätzung der WBD bei ca. 20.000 EUR.

Sprung über den Rhein
Integrierte Planung im Zuge der Ertüchtigung der L 237 und dem damit verbundenen Ersatzneubau der Brücke der Solidarität als auch der Straßenbahnneubaumaßnahme Beschlussentwurf - Einstimmig beschlossen
Abschlussbericht Machbarkeitsstudie
1. Der Rat nimmt die positiven Ergebnisse der überschlägigen Machbarkeitsstudie „Schienenanbindung Rheinhausen mit Untersuchung von Verlängerungsperspektiven Ost und West“ zur Straßenbahn im Rahmen des Gesamtprojektes der Ertüchtigung der L 237 und der dem damit verbundenen Ersatzneubau der Brücke der Solidarität im Zuge der Logistikdiagonale zur Kenntnis.

2. Die einhergehende Vorplanung von Verwaltung, WBD und DVG muss den Straßenzug Rheinhauser Straße ab Pauluskirche über die Brücke der Solidarität und weiter über die Moerser Straße bis Höhe Hochemmericher Markt sowie den Knoten mit der Rudolf-Schock-Straße, den Ersatzneubau der Brücke der Solidarität, den Ausbau der L237 und den Knoten mit Osloer und Margarethenstraße umfassen.

Der Rat beauftragt die Projektbeteiligten, für die neue zu entwickelnde Verkehrsführung frühzeitig eine begleitende Bürgerbeteiligung und eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit vorzusehen sowie die betroffenen Versorgungsinfrastrukturdienstleister einzubinden.

3. Der Rat beauftragt auf dieser Grundlage die Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR mit der weiteren Grundlagenermittlung und den Vorbereitungen für die weitere Projektarbeit zum Ersatzneubau der Brücke der Solidarität mit dem Ziel, durch das parallele Vorgehen mit der Untersuchung des Straßenbahnvorhabens Zeiträume für die spätere Planungs- und Realisierungsphase zu gewinnen. Insoweit stimmt der Rat den Kosten in Höhe von ca. 600.000 € (brutto) für die weitere Grundlagenermittlung und die Vorbereitungen der weiteren Projektarbeit zum Ersatzneubau der Brücke der Solidarität durch die WBD zu.

Ausgangslage
Die seinerzeit als Admiral-Graf-Spee-Brücke gebaute Rheinbrücke stellte die erste feste Straßenverbindung über den Rhein zwischen den damals unabhängigen Industriestädten Duisburg und Rheinhausen dar. Jene vierstreifige Straßenbrücke wurde in den letzten Tagen des Zweiten Weltkrieges von Truppen der Wehrmacht gesprengt. Der Wiederaufbau nach dem Krieg erfolgte unter Anleitung der britischen Besatzung nur noch mit verringerter Breite.

Angesichts des geringen Straßenquerschnitts sowie den nicht mehr zeitgemäßen Fußund Radwegen ist die Brücke den heutigen Verkehrsanforderungen nicht mehr gewachsen. Darüber hinaus läuft mittelfristig die bereits verlängerte theoretische Lebensdauer von 90 Jahren der Strombrücke aus. Die Brücke nimmt eine wichtige Funktion als Teil der Logistikdiagonale ein.

Mit der Logistikdiagonale ist das Ziel einer stadtverträglichen Abwicklung der Logistikverkehre verbunden. Um diesem Ziel sowie der Absicht der Schaffung einer zeitgemäßen, bezirksübergreifenden Rad- und Gehwegeverbindung unter Beachtung des Bauwerksalters gerecht werden zu können, soll die L 237 im Bereich Moerser-Str. / Rheinbrückenrampe einschließlich der Knoten Rudolf-Schock-Straße / Rheinhauser Str. und Osloer Str. / Moerser Str. / Margarethenstr. unter Realisierung eines Ersatzneubaus der Brücke der Solidarität verkehrlich ertüchtigt werden.

In Anbetracht der erforderlichen Bauzeit, sowie notwendigen Vorbereitungen zur Einbindung in Förderprogramme als auch der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens hat der Rat der Stadt daher bereits am 12.06.2023 mit der DS 23-0503 die Wirtschaftsbetriebe Duisburg-AöR (WBD) damit beauftragt, in die Grundlagenermittlung zur Brückenplanung einzusteigen.

Für die weitergehende Projektarbeit zum Ersatzneubau benötigen die WBD jedoch weitere Grundlagen zu den verkehrlichen Bedarfen, die das Ingenieurbauwerk zukunftssicher abdecken soll. Neben der noch durchzuführenden verkehrlichen Bedarfsermittlung hat die Verwaltung, die bereits seit 1975 anvisierte Anbindung des Bezirks Rheinhausen an das Duisburger Straßenbahnnetz näher untersucht.

Eine Straßenbahnverbindung nach Rheinhausen ließ sich bislang nicht umsetzen, weil sich das bestehende Brückenbauwerk hierfür nicht eignete. Der nun angestrebte Ersatzneubau der Brücke der Solidarität eröffnet einer Straßenbahn nach Rheinhausen, wie auch im Nahverkehrsplan der Stadt Duisburg (DS 17-0444) als Ziel festgelegt, eine echte Realisierungschance.

Auf Grundlage des Beschlusses der DS 23-0503 hat die Verwaltung daher in enger Zusammenarbeit mit der DVG eine überschlägige Machbarkeitsstudie zum Sprung über den Rhein erarbeitet und mit einem positiven Ergebnis im April 2025 zum Abschluss gebracht.

Ergebnisse der überschlägigen Machbarkeitsstudie zur Straßenbahnneubaumaßnahme „Sprung über den Rhein – Straßenbahn Rheinhausen-HochfeldNeudorf“ Für weitergehende Planungen des Ersatzneubaus der Brücke der Solidarität muss – wie auch für die Bedarfe der anderen Verkehrsträger Fuß- und Radverkehr als auch motorisierter Individualverkehr – klar sein, ob die Brücke mit oder ohne eine Straßenbahn geplant werden soll.

Die Studie beschäftigte sich daher mit der Fragestellung, ob eine Straßenbahnneubaumaßnahme „Sprung über den Rhein“ nach Rheinhausen potenziell wirtschaftlich sein könnte und ob die Maßnahme zur Weiterverfolgung und tiefergehenden Planung vorgeschlagen werden soll. Die daraus entwickelte Aufgabenstellung war entsprechend, eine vereinfachte Standardisierte Bewertung angelehnt an die Verfahrensanleitung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) durchzuführen.

Das ermöglicht eine erste Einschätzung, ob das Projekt in den potenziellen Genuss einer Förderung nach dem GVFG kommen könnte, da dies eine positive wirtschaftliche Bewertung nach der Verfahrensanleitung voraussetzt. Die Erarbeitung der Studie hat die Verwaltung daher nach erfolgter Ausschreibung an das Büro stadtVerkehr Planungsgesellschaft mbH & Co. KG in Zusammenarbeit mit der Gertz Gutsche Rümenapp Stadtentwicklung und Mobilität Planung Beratung Forschung GbR vergeben. Die Studie beinhaltet u. a. überschlägige  Trassenstudien,  Kostenschätzungen,  Betriebskonzepte,  Nachfrageabschätzung,  und Nutzen-Kosten-Bewertungen.

Als Grundlage wurde der Untersuchungsraum zwischen Rumeln-Kaldenhausen, Rheinhausen-Mitte, Hochemmerich, Hochfeld, Dellviertel und Neudorf festgelegt. Neben der direkten Anbindung des Bezirks Mitte aus dem Bestandsnetz im Stadtteil Hochfeld an den Bezirk Rheinhausen und dessen zentralen Bereich um den Hochemmericher Markt, hat die Studie darüber hinaus mögliche Erweiterungspotenziale der Neubaustrecke sowohl in Richtung Westen weiter nach Rheinhausen als auch in Richtung Osten bis nach Neudorf untersucht.

Diese erweiterte Untersuchung wurde vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) begrüßt und auch angeraten, da die hohen Kosten der Rheinbrücke im Verhältnis zur Streckenlänge stärker ins Gewicht fallen, je kürzer die Strecke ist. Dies könnte die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens negativ beeinflussen.

Die Machbarkeitsstudie kommt in den verschiedenen Annahmen und in verschiedenen Szenarien zu dem Ergebnis, dass ein positiver Nutzen-Kosten-Indikator > 1,0 gut erreichbar ist. Alle Varianten des Berichts weisen einen positiven Kosten-NutzenIndikator auf. Mit diesem Ergebnis erscheint die Umsetzung ökonomisch und ökologisch sinnvoll. Die überschlägige Machbarkeitsstudie zeigt damit insgesamt auf, dass ein zukünftiges Duisburger Schienennetz in Rheinhausen und Neudorf potenziell Weiterverfolgens wert ist.

Im Verlauf weiterer Untersuchungen wäre eine Vorzugsvariante für den angestrebten Netzausbau abzuwägen und darauf basierend die überschlägige Standardisierte Bewertung qualifiziert fortzuschreiben. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt daher, den Straßenbahnneubau „Sprung über den Rhein – Straßenbahn Rheinhausen-Hochfeld-Neudorf“ im Zuge der Ertüchtigung der L 237 einschließlich Ersatzneubau der Rheinbrücke auf Basis der Ergebnisse der überschlägigen Machbarkeitsstudie weiterzuverfolgen und vertiefend zu untersuchen.

Die hierfür erforderlichen zusätzlichen personellen Ressourcen der Verwaltung werden im Rahmen der nächsten Schritte weiter konkretisiert und dem Rat der Stadt als Bestandteil einer kommenden Beschlussvorlage zur Entscheidung vorgelegt. III. Weitere Planungsschritte der Integrierte Planung Vertiefende Grundlagenermittlung und Projektplanung durch die WBD Ergänzung der bereits laufenden bzw. teils erbrachten Leistungen:
 Anforderung und Auswertung von kampfmitteltechnischen Unterlagen, z.B. Luftbildauswertung  Umfangreiche Vermessungsarbeiten  Lösungsentwicklung mit Bezug auf o Eigentumsverhältnisse o Platzverhältnisse o Leitungsführung (Medien, Versorger, Kommunikation) o Denkmalschutz o Trassierung Straßenbahn und Rettungsdienste im / durch Brückenbereich  Identifikation von Baustelleneinrichtungsflächen für mögliche Bauverfahren, Baukonstruktionen, Stützkonstruktionen  Feststellen des Leitungsbestandes, Ortstermine zur Klärung  Vermessungstechnischen Berücksichtigung von Hochspannungsleitungen

Auf der Agenda steht die Übernahme maßgeblich von Vorgaben aus den verkehrstechnischen Anforderungen in die bereits erbrachten Vor-, sowie darauf aufbauend die Fertigstellung abhängiger Teilleistungen. Darüber hinaus müssen weitere wesentliche Grundlagen geschaffen werden  geotechnischen Randbedingungen  Identifikation und Ausschluss von Varianten  kampfmitteltechnischer Fachberatung  Entwicklung der Projektorganisation, insbes. Verfahrensabläufe für Ausschreibungen  Beteiligung Gutachter und Sachverständige  Entwicklung vergaberechtlich abgestimmter Vergabepakete, Lose  Vorbereitungen für Planfeststellungsverfahren

 Eruierung der verschiedenen Fördermöglichkeiten durch den VRR, das Land NRW und den Bund, Darstellung der Förderschlüssel Bedarfs- und Netzplanung zur Ertüchtigung der L 237 Mit Abschluss der überschlägigen Machbarkeitsstudie ist die Bedarfsermittlung für die Berücksichtigung einer potenziellen Straßenbahnneubaumaßnahme im Zuge der Ertüchtigung der L 237 und des dazugehörigen Ersatzbrückenbauwerks, vorbehaltlich der Entscheidung des Rates, damit abgeschlossen.

Die Ausbaustrecke einschließlich Ersatzneubau der Brücke ist Teil der vom Rat beschlossenen Logistikdiagonale und muss auch den zukünftigen Anforderungen des Schwerverkehrs und der Hafenlogistik gerecht werden. Da der Duisburger Hafen mit seinen Hafenanlagen in den raumplanerischen Plänen des Landes NRW als systemrelevante Infrastruktur festgesetzt ist, ist es von außerordentlicher Bedeutung, die stark frequentierte Logistikdiagonale mit dem Brückenbauwerk „Brücke der Solidarität“ als Verbindung der Standorte Logport I (Hafen Rheinhausen) und der Hafenanlagen und Vorbahnhofsanlagen in DuisburgRuhrort/Meiderich aufrechtzuerhalten .

Bürgerbeteiligungsverfahren sowie Öffentlichkeitsarbeit zum Gesamtvorhaben
Nach Erstellung des Projektsteckbriefs wird die Stadt Duisburg mit der WBD wegen der Bedeutung des Projekts für Gesamtstadt und Region so früh wie möglich ein Bürgerbeteiligungsverfahren einleiten. Ziel der Beteiligung soll sein, die Stadtgesellschaft in die Entwicklung einer Vorzugsvariante für dieses Verkehrsprojekt einzubeziehen.

 IV. Finanzielle Auswirkungen
Bei den Kosten in Höhe von ca. 600.000 € (brutto) für die weitere Grundlagenermittlung und die Vorbereitungen der weiteren Projektarbeit zum Ersatzneubau der Brücke der Solidarität durch die WBD handelt es sich um Aufwand. Die entsprechende konsumtive Belastung verteilt sich auf das Jahr 2025 in Höhe von ca. 400.000 € (brutto) und auf das Jahr 2026 in Höhe von ca. 200.000 € (brutto).

Über das Produkt 120106 “Bereitstellung öffentlicher Verkehrsflächen“ (Haushaltsplan 2025/2026; Seite 759ff.) erfolgt die finanzielle Abwicklung. Da für diesen Zweck keine Aufwendungen veranschlagt sind erfolgt die Kompensation innerhalb des konsumtiven Budgets des Dezernates V.

Wasserbeschaffung Niederrhein Westfalen GmbH hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags - einstimmig beschlossen
1. Der Rat der Stadt Duisburg stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrags der Wasserbeschaffung Niederrhein Westfalen GmbH zu.
2. Der Rat der Stadt Duisburg stimmt der Vornahme weiterer Änderungen zu, die sich aufgrund von Beanstandungen durch die Urkundsperson, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht oder aufgrund sonstiger wichtiger Gründe als notwendig erweisen sollten, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird.

Begründung Die Stadt Duisburg ist über die Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (DVV) mittelbar zu 80 Prozent an der Stadtwerke Duisburg AG (SWDU) beteiligt, welche wiederrum zu 51 Prozent an der Wasserbeschaffung Niederrhein Westfalen GmbH (WBNW) beteiligt ist. Die restlichen 49 Prozent werden von der GELSENWASSER AG gehalten. Im DVV-Konzern wurde im September 2024 das Vorhaben zur konzernweiten Anpassung der Satzungen angestoßen.

Anlass hierfür war insbesondere das Inkrafttreten des 3. NKFWeiterentwicklungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (3. NKFWG NRW), wonach der § 108 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 GO NRW dahingehend geändert wurde, dass der Jahresabschluss und Lagebericht aller Unternehmen und Einrichtungen in Rechtsform des privaten Rechts zukünftig nach ihrer tatsächlichen Größenklasse aufgestellt und geprüft werden, soweit nicht weitergehende oder andere gesetzliche Vorschriften, der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung gelten.

Hinsichtlich der rechtlichen Ausgangslage wird auf die Beschlussvorlage DS 24-0988 verwiesen. Zwischen der SWDU und der GELSENWASSER AG wurde abgestimmt, dass der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie ggf. Anhang) und der Lagebericht weiterhin unverändert nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuchs für große Kapitalgesellschaften aufgestellt wird.

Im Gesellschaftsvertrag wird nun ergänzend festgehalten, dass eine Erweiterung des Lageberichts um einen Nachhaltigkeitsbericht erst dann erfolgt, wenn hierfür eine unmittelbare gesetzliche Verpflichtung für die WBNW besteht. Dies wäre dann der Fall, wenn die Gesellschaft im handelsrechtlichen Sinne tatsächlich als große Kapitalgesellschaft einzustufen ist.

Die WBNW wird zukünftig die Gesamtbezüge der Geschäftsführung der WBNW individualisiert Anhang des Jahresabschlusses im Sinne des § 108 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 GO NRW (a. F.) ausweisen. Darüber hinaus erfolgen im Zuge der geplanten Änderungen des Gesellschaftsvertrags der WBNW redaktionelle Anpassungen, insbesondere die Korrektur von Rechtschreib- und Verweisfehlern.

Die geplanten Änderungen können der beiliegenden Synopse entnommen werden. Nach § 108 Abs. 5 S. 1 lit. b) GO NRW entscheidet der Rat über die beabsichtigte Änderung des Gesellschaftsvertrags der WBNW. Die beabsichtigte Änderung des Gesellschaftsvertrags ist nach § 115 Abs. 1 S. 1 lit. a) GO NRW bei der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen. Der Beschluss des Rates steht daher unter dem Vorbehalt der kommunalaufsichtsrechtlichen Unbedenklichkeit.


Zwei NRW.Global Business Awards gehen ins Ruhrgebiet
Das türkische Unternehmen Laser ISSE in Duisburg und das Herbeder Holzwarenkontor Jörn Brenscheidt in Witten gehören zu den Gewinnern des NRW.Global Business Awards 2025. Die Auszeichnung des NRW-Wirtschaftsministeriums und der landeseigenen Gesellschaft NRW.Global Business würdigt bedeutende Investitionen internationaler Unternehmen in Nordrhein-Westfalen sowie erfolgreiche Internationalisierungsprojekte nordrhein-westfälischer Firmen.

Laser ISSE mit Hauptsitz in Istanbul ist auf anspruchsvolle industrielle Laseranwendungen für über 20 Industriezweige spezialisiert. 2023 wurde die europäische Niederlassung in Duisburg gegründet. Von dort aus steuert Laser ISSE das Europageschäft. Der Standort wird perspektivisch ausgebaut und soll künftig auch den Bereich Forschung und Entwicklung integrieren.

Das Herbeder Holzwarenkontor Jörn Brenscheidt ist das erste Handwerksunternehmen, das den NRW.Global Business Award erhält. Es fertigt hochwertige Holztreppen für Projekte in aller Welt, u. a. die größte freischwebenden Holztreppe für eine Bank in Norwegen. Das Unternehmen betreibt Niederlassungen und Showrooms in Europa, Asien und den USA, 80 Prozent des Umsatzes werden im Ausland erwirtschaftet. idr

Ruhrgebietskünstler für Deutschen Theaterpreis nominiert
Gleich mehrere Nominierungen für den Deutschen Theaterpreis "Der Faust" gehen ins Ruhrgebiet: Als "Darsteller:in Musiktheater" kann sich Bettina Ranch als Kundry in "Parsifal" am Aalto-Musiktheater Essen Hoffnung auf die Auszeichnung machen.

In der Kategorie "Darsteller:in Tanz" steht Long Zou von der Deutschen Oper am Rhein Düsseldorf/Duisburg für seine Leistung in "Invocation" im Finale. Das Stück gehört zu dem dreiteiligen Ballettabend "Kaleidoskop", der in der kommenden Spielzeit in Duisburg Premiere feiert. Ebenfalls von der Deutschen Oper am Rhein nominiert ist für "Regie Musiktheater" David Bösch mit seiner Inszenierung der Oper "Der Kreidekreis".

In derselben Kategorie ist auch Elisabeth Stöppler vom Gelsenkirchener Musiktheater im Revier für "Innocence" gesetzt. Als "Darsteller:in Theater für Junges Publikum" steht Gareth Charles vom Theaterkohlenpott Herne als Winston Smith in "1984" zur Auswahl für den "Faust", in der Kategorie "Regie Theater für Junges Publikum" ist es Juli Mahid Carly für "Vier Piloten", Schauspielhaus Bochum.

Die Preisträger werden bei einer Gala am 15. November im Theaterhaus Stuttgart ausgezeichnet. Der Deutsche Theaterpreis "Der Faust" wird veranstaltet von dem Deutschen Bühnenverein in Köln und der Deutschen Akademie der Darstellenden Künste in Kooperation mit der Kulturstiftung der Länder. idr
Infos:
http://www.buehnenverein.de/der-faust-2025


EU-Kommission will Gesetz gegen irreführende Umweltaussagen und Greenwashing offenbar aufgeben.
Schwerer Rückschlag für den Verbraucherschutz und ein fatales Signal für verantwortungsvoll wirtschaftende Unternehmen.
Die EU-Kommission hat am vergangenen Freitag angekündigt, die geplante Green Claims-Richtlinie zurückzuziehen. Ziel der Richtlinie ist es, irreführende Umweltaussagen in der Werbung zu verhindern und Greenwashing zu bekämpfen. Dazu erklärt Juliane Petrich, Referentin Politik und Nachhaltigkeit beim TÜV-Verband:

„Sollte die EU-Kommission den Vorschlag zur Green Claims-Richtlinie zurückziehen, wäre das ein schwerer Rückschlag für den Verbraucherschutz und den fairen Wettbewerb im EU-Binnenmarkt. Verbraucher:innen müssen sich darauf verlassen können, dass Begriffe wie ‚klimaneutral‘, ‚umweltfreundlich‘ oder ‚recycelbar ‘ auf Produkten auch einer unabhängigen Prüfung standhalten. Ohne verbindliche unabhängige Bewertung bleibt Greenwashing Tür und Tor geöffnet.

Die Richtlinie liegt seit Anfang 2023 auf dem Tisch. Dass sie nun offenbar aus parteipolitischem Kalkül zurückgezogen werden soll, ist nicht nachvollziehbar und sendet ein fatales Signal an verantwortungsvoll wirtschaftende Unternehmen in ganz Europa. Verlässliche, geprüfte Umweltaussagen schaffen Vertrauen – bei Verbraucher:innen ebenso wie bei anderen Wirtschaftsakteuren. Der TÜV-Verband appelliert an die EU-Kommission, zusammen mit dem EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten den eingeschlagenen Weg konsequent fortzusetzen und an einer Einigung mitzuwirken."

Über den TÜV-Verband: Als TÜV-Verband e.V. vertreten wir die politischen Interessen der TÜV-Prüforganisationen und fördern den fachlichen Austausch unserer Mitglieder. Wir setzen uns für die technische und digitale Sicherheit sowie die Nachhaltigkeit von Fahrzeugen, Produkten, Anlagen und Dienstleistungen ein.

Grundlage dafür sind allgemeingültige Standards, unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung. Unser Ziel ist es, das hohe Niveau der technischen Sicherheit zu wahren, Vertrauen in die digitale Welt zu schaffen und unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Dafür sind wir im regelmäßigen Austausch mit Politik, Behörden, Medien, Unternehmen und Verbraucher:innen.

Gottesdienst mit Johannitern in der Marienkirche
Am Mittwoch, 25. Juni 2025 begrüßt die Evangelische Kirchengemeinde Alt-Duisburg in der Marienkirche, Josef-Kiefer-Straße 10, im Gottesdienst um 17.30 Uhr wieder Mitglieder des Johanniterordens und Mitarbeitende von der Johanniterunfallhilfe und vom Johanniterjugendverband.

Die Gemeinde erinnert durch die gemeinsame Feier des Gottesdienstes daran, dass Gemeinde und Orden vor allem der christliche Glaube verbindet, dass aber zudem die Marienkirche auf eine sehr lange Johannitertradition zurückblicken kann: Die Johanniter erbauten in der Mitte des 12. Jahrhunderts im Südwesten der Stadt Duisburg eine Hospitalkapelle, die man 1295 in die Stadtmauer einbezog.

Fundamente dieser romanischen Anlage und eines steinernen Wohnturmes aus dem 11. Jahrhundert sind heute noch unter der jetzigen Marien-Kirche vorhanden. Pfarrer Stephan Blank und die Gemeinde laden herzlich zur Feier des Gottesdienstes ein. Infos zur Gemeinde und zur Marienkirche gibt es im Netz unter www.ekadu.de.




Erzeugerpreise Mai 2025: -1,2 % gegenüber Mai 2024 -
(Inlandsabsatz) -0,2 % zum Vormonat

Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im Mai 2025 um 1,2 % niedriger als im Mai 2024. Im April 2025 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei -0,9 % gelegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sanken die Erzeugerpreise im Mai 2025 gegenüber dem Vormonat um 0,2 %.



Hauptursächlich für den Rückgang der Erzeugerpreise gegenüber dem Vorjahresmonat waren im Mai 2025 die niedrigeren Energiepreise. Ebenfalls günstiger als vor einem Jahr waren Vorleistungsgüter. Verbrauchs- und Gebrauchsgüter sowie Investitionsgüter waren dagegen teurer als im Vorjahresmonat. Ohne Berücksichtigung von Energie stiegen die Erzeugerpreise im Vergleich zum Vorjahresmonat im Mai 2025 um 1,3 %, gegenüber April 2025 blieben sie unverändert.

Rückgang der Energiepreise gegenüber Vorjahresmonat und Vormonat
Energie war im Mai 2025 um 6,7 % billiger als im Vorjahresmonat. Gegenüber April 2025 fielen die Energiepreise um 0,9 %. Den höchsten Einfluss auf die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei Energie hatten die Preisrückgänge bei elektrischem Strom.

Über alle Abnehmergruppen betrachtet fielen die Strompreise gegenüber Mai 2024 um 8,1 % (+0,2 % gegenüber April 2025). Erdgas in der Verteilung kostete 7,1 % weniger als im Mai 2024 (-1,6 % gegenüber April 2025), Fernwärme kostete 0,5 % weniger als im Vorjahresmonat (-0,1 % gegenüber April 2025).

Die Preise für Mineralölerzeugnisse fielen gegenüber Mai 2024 um 9,6 % (-2,0 % gegenüber April 2025). Leichtes Heizöl kostete 10,2 % weniger als ein Jahr zuvor (-0,9 % gegenüber April 2025) und die Preise für Kraftstoffe waren 6,5 % günstiger (-0,9 % gegenüber April 2025).

Preisanstiege bei Investitionsgütern, Verbrauchsgütern und Gebrauchsgütern
Die Preise für Investitionsgüter waren im Mai 2025 um 1,9 % höher als im Vorjahresmonat (+0,1 % gegenüber April 2025). Maschinen kosteten 1,9 % mehr als im Mai 2024 (+0,2 % gegenüber April 2025). Die Preise für Kraftwagen und Kraftwagenteile stiegen um 1,3 % gegenüber Mai 2024 (unverändert gegenüber April 2025).

Verbrauchsgüter waren im Mai 2025 um 3,6 % teurer als im Mai 2024 (+0,5 % gegenüber April 2025).
Nahrungsmittel kosteten 4,2 % mehr als im Mai 2024 (+0,6 % gegenüber April 2025). Deutlich teurer im Vergleich zum Vorjahresmonat war Kaffee mit +41,2 % (-0,3 % gegenüber April 2025). Ebenfalls teurer als im Vorjahresmonat waren Rindfleisch mit +35,7 % (+3,6 % gegenüber April 2025), Butter mit +21,6 % (-1,4 % gegenüber April 2025) und pflanzliche Öle mit +10,3 % (-1,6 % gegenüber April 2025).

Billiger als im Vorjahresmonat waren im Mai 2025 dagegen insbesondere Zucker mit -39,9 % (-3,0 % gegenüber April 2025) und Schweinefleisch mit -4,5 % (+3,0 % gegenüber April 2025). Gebrauchsgüter waren im Mai 2025 um 1,6 % teurer als ein Jahr zuvor (+0,2 % gegenüber April 2025).

Leichter Preisrückgang bei Vorleistungsgütern gegenüber Mai 2024
Die Preise für Vorleistungsgüter waren im Mai 2025 um 0,2 % niedriger als im Vorjahresmonat und 0,2 % niedriger als im Vormonat. Getreidemehl kostete 3,5 % weniger als im Mai 2024 (unverändert gegenüber April 2025). Chemische Grundstoffe waren 2,4 % günstiger als im Vorjahresmonat (-1,1 % gegenüber April 2025).

Die Preise für Metalle sanken gegenüber dem Vorjahresmonat um 1,3% (-0,3 % gegenüber April 2025). Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen waren 5,2 % billiger als im Mai 2024 (-0,8 % gegenüber April 2025). Kupfer und Halbzeug daraus kosteten 5,7 % weniger als im Mai 2024 (+0,8 % gegenüber April 2025).

Die Preise für Betonstahl lagen dagegen im Vorjahresvergleich 1,7 % höher (-0,3 % gegenüber April 2025). Glas und Glaswaren waren 0,9 % günstiger als im Vorjahresmonat (+0,8 % gegenüber April 2025), Hohlglas war 6,1 % billiger als im Mai 2024 (unverändert gegenüber April 2025).

Preissteigerungen gegenüber Mai 2024 gab es unter anderem bei Papier, Pappe und Waren daraus mit +3,2 % (+0,4 % gegenüber April 2025). Futtermittel für Nutztiere waren 0,8 % teurer als ein Jahr zuvor (-1,0 % gegenüber April 2025). Holz sowie Holz- und Korkwaren kosteten 5,0 % mehr als im Mai 2024 (+0,4 % gegenüber April 2025). Nadelschnittholz war 13,0 % teurer als im Mai 2024 (+1,4 % gegenüber April 2025). Dagegen war Laubschnittholz 2,4 % günstiger als im Vorjahresmonat (+0,2 % gegenüber April 2025).

Erzeugerpreise für Dienstleistungen im 1. Quartal 2025: +2,8 % zum Vorjahresquartal
Kostensteigerungen führen zu höheren Preisen in vielen Dienstleistungsbereichen Erzeugerpreise für Dienstleistungen, 1. Quartal 2025 +2,8 % zum Vorjahresquartal +0,9 % zum Vorquartal WIESBADEN – Die Erzeugerpreise für Dienstleistungen in Deutschland lagen im 1. Quartal 2025 um 2,8 % höher als im 1. Quartal 2024. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stiegen die Preise gegenüber dem 4. Quartal 2024 um 0,9 %. In vielen Dienstleistungsbereichen sind die höheren Preise auf Kostensteigerungen für Personal, Material und Energie zurückzuführen.




Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei: +3,7 % gegenüber dem Vorjahresquartal
 Mit +3,7 % gegenüber dem Vorjahresquartal sind die Preise im Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei deutlich gestiegen. Die Preissteigerungen betreffen fast alle Verkehrsdienstleistungen.

So haben die gestiegenen Energiekosten aufgrund des Anstiegs der CO2-Abgabe und höhere Löhne unter anderem infolge des Fachkräftemangels zu höheren Preisen im Straßengüterverkehr (+2,4 % gegenüber dem Vorjahresquartal), für Speditionsleistungen (+2,9 %), für Lagerung und lagereiverwandte Dienstleistungen (+2,8 %) sowie für Post-, Kurier- und Expressdienste (+4,6 %) geführt. Die Preise für Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt gingen hingegen mit -1,3 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum leicht zurück.

Hauptgrund dafür ist der Preisrückgang auf den Strecken nach Asien. Dies dürfte mit der gesunkenen Nachfrage nach Transportkapazitäten infolge des Rückgangs der chinesischen Importe zusammenhängen. Wirtschaftsabschnitt Information und Kommunikation: +1,5 % gegenüber dem Vorjahresquartal Im Wirtschaftsabschnitt Information und Kommunikation gab es mit +1,5 % einen moderaten Preisanstieg gegenüber dem Vorjahresquartal.

Die deutlichsten Preisanstiege gegenüber dem Vorjahreszeitraum wurden für IT-Dienstleistungen gemessen. So verteuerten sich Software und Softwarelizenzen um 2,8 % gegenüber dem 1. Quartal 2024, IT-Beratung und Support wurden um 2,4 % teurer und im Bereich Datenverarbeitungs- und Hostingdienstleistungen stiegen die Preise mit +1,8 % ebenfalls.

Die Hauptursache hierfür waren wie schon im Vorjahr die gestiegenen Löhne als Reaktion auf den Fachkräftemangel in der IT-Branche insgesamt. Demgegenüber fielen die Preise für drahtlose Telekommunikation um 1,1 %.

Die Preise für leitungsgebundene Telekommunikation erhöhten sich mit +0,5 % gegenüber dem Vorjahresquartal nur leicht. Wirtschaftsabschnitt Grundstücks- und Wohnungswesen: +2,3 % gegenüber dem Vorjahresquartal Im Wirtschaftsabschnitt Grundstücks- und Wohnungswesen stiegen die Preise um 2,3 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Die Entwicklung der Mieten für Wohn- und Gewerbeimmobilien lag mit +1,9 % gegenüber dem Vorjahresquartal noch leicht unter dem allgemeinen Trend der Erzeugerpreise für Dienstleistungen. Am stärksten stiegen mit +2,4 % die Wohnungsmieten von gewerblichen Vermietern, die häufig an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex gekoppelt sind.

Deutlich stärker war mit +4,0 % gegenüber dem 1. Quartal 2024 der Anstieg der Preise für Vermittlung und Verwaltung von Immobilien. Als Gründe wurden die allgemein gestiegenen Kosten, aber auch vertraglich vereinbarte Erhöhungen unter anderem durch Kopplung der Vergütung an die Entwicklung spezieller Preisindizes genannt. Preise für freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen: +2,3 % gegenüber dem Vorjahresquartal Auch im Wirtschaftsabschnitt freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen gab es mit +2,3 % erneut einen deutlichen Anstieg der Preise gegenüber dem Vorjahresquartal.

In zahlreichen Branchen dieses Wirtschaftsabschnitts wurden noch stärkere Anstiege der Erzeugerpreise gemessen. So lagen die Preise für technische, physikalische und chemische Untersuchungen um 4,5 % über denen des Vorjahresquartals, die Preise für Rechtsberatungsleistungen stiegen um 3,4 %, Dienstleistungen des Rechnungswesens waren um 2,5 % teurer und Leistungen von Ingenieurbüros und technische Beratungsleistungen um 2,3 %.

In allen diesen Branchen nennen die Anbieter gestiegene Kosten insbesondere für Personal infolge des Fachkräftemangels als Grund für die Preissteigerungen. Wirtschaftsabschnitt Verwaltungs- und Unterstützungsleistungen: +3,8 % gegenüber dem Vorjahresquartal Mit +3,8 % sind die Preise für Verwaltungs- und Unterstützungsleistungen im Vergleich zum Vorjahresquartal am stärksten gestiegen.

Als Grund für die Teuerung von Reinigungsleistungen, die mit +3,8 % gegenüber dem 1. Quartal 2024 dem allgemeinen Trend folgen, wird meistens die Anpassung des Tarifvertrags zum 1. Januar 2025 genannt. Überdurchschnittlich stark sind mit +5,0 % die Preise für die befristete Überlassung von Arbeitskräften gestiegen.

Auch hier liegen die Ursachen in den allgemein gestiegenen Kosten für Verwaltung, Weiterbildung etc. und der hohen Nachfrage nach Fachkräften und den daraus resultierenden steigenden Lohnforderungen seitens der Arbeitnehmenden.