EU und Kanada unterzeichnen Sicherheits- und
Verteidigungspartnerschaft
Die Führungsspitzen der Europäischen Union und Kanadas,
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und
Ratspräsident António Costa sowie Premierminister Mark Carney, haben
eine Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft auf den Weg
gebracht.
Beim 20. EU-Kanada-Gipfeltreffen vereinbarten sie
zudem die rasche Aufnahme von Gesprächen über ein neues bilaterales
Abkommen mit dem Ziel, Kanada den Zugang zur gemeinsamen
europäischen Rüstungsbeschaffungsinitiative SAFE zu gewähren.
Das würde es ermöglichen, Investitionen in innovative
Verteidigungsprojekte zu lenken.
Erfolg von CETA Die EU
und Kanada erörterten den Erfolg des umfassenden Wirtschafts- und
Handelsabkommens (CETA) zwischen beiden Partnern. Seit seinem
vorläufigen Inkrafttreten im Jahr 2017 hat CETA den Handel zwischen
der EU und Kanada um 71 Prozent gesteigert. Das Bruttoinlandsprodukt
(BIP) der EU wuchs um 3,2 Milliarden Euro und das Kanadas um 1,3
Milliarden Euro jährlich.
Zusammenarbeit bei kritischen
Rohstoffen Beide Seiten kamen überein, ihre Zusammenarbeit bei
kritischen Rohstoffen zu intensivieren, um sichere Lieferketten zu
stärken. Es soll einen industriepolitischen Dialog geben, um die
Zusammenarbeit der Unternehmen in Schlüsselbereichen wie der
sauberen Technologie zu vertiefen.
Im Bereich der
Digitaltechnik erkennen beide Seiten das große Potenzial für die
digitale Zusammenarbeit an. Sie vereinbarten, auf ein Abkommen über
den digitalen Handel hinzuarbeiten, Normen und Infrastrukturen
anzugleichen und in den Bereichen Cybersicherheit, künstliche
Intelligenz und Quantenphysik zusammenzuarbeiten.
Sprengung des Weißen Riesen am 27. Juli 2025
Der dritte Weiße Riese an der Ottostraße 54 - 56 in
Duisburg-Hochheide wird am Sonntag, 27. Juli 2025, gesprengt. Die
Sprengung ist planmäßig für 12 Uhr vorgesehen. Der Bereich rund um
diesen Einsatzort wird großräumig abgesperrt und der Verkehr
umgeleitet.
Für die Dauer der Sprengung werden folgende
Straßenabschnitte für den Kraftfahrzeugverkehr ab 8 Uhr vollständig
gesperrt: - Moerser Straße (zwischen Kirchstraße und Kreuzung
Rheinpreußenstraße / Lauerstraße) - Ottostraße (zwischen Moerser
Straße und Husemannstraße) - Husemannstraße (zwischen Kirchstraße
und Lauerstraße)
Von den Verkehrssperrungen sind die
Buslinien 911 und 929 der NIAG und die Linien 917, 926 und NE 5 der
DVG betroffen. Auch die genannten Buslinien werden umgeleitet. Daher
werden an diesem Tag die Haltestellen „Ottostraße“ (Linien 911, 917,
926, 929), Hochheide Markt (917, 926, 929) und „Prinzenstraße“
(Linie 926) ab 10 Uhr nicht mehr angefahren.
Bei der Linie
926 halten die Busse in Fahrtrichtung Duisburg an der gleichnamigen
Haltestelle der Linie 912 an der Friedhofsallee. Weitere
Informationen zu den Busumleitungen finden Sie bei den jeweiligen
Verkehrsunternehmen (www.niag-online.de und www.dvg-duisburg.de).
Evakuierungszone In der Evakuierungszone wohnen ca.
2.220 Personen. Am Tag der Sprengung müssen alle innerhalb der
Evakuierungszone (umrandete Zone im anliegenden Kartenausschnitt)
lebenden Bewohnerinnen und Bewohner ihre Wohnungen bzw. Häuser und
somit auch die Sperrzone bis 8 Uhr verlassen.
Dies betrifft
die Adressen: - Glückaufstraße 2, 2A, 4, 6, 8, 10 -
Hanielstraße 9, 13, 17, 19, 21, 23, 25, 27, 36, 38, 40, 42 -
Kirchstraße 116, 118, 120, 124, 126, 128, 130, 132, 134, 136, 138,
153, 155, 157, 159, 161, 165, 165A, 165B, 169, 171, 173, 175, 177,
179, 181, 183 - Moerserstraße 180, 202, 210, 212, 214, 216, 218,
220, 222, 224, 226, 228, 229, 230, 232, 234, 235, 236, 237, 239,
241, 241A - Ottostraße 32, 34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 48, 50,
52, 53, 53A, 55, 58, 60, 62, 64 - Prinzenstraße 3, 3A
Hilfebedürftige (Bettlägerige, Rollstuhlfahrende, Blinde etc.), die
einen Krankentransport benötigen, werden gebeten, sich unter der
Rufnummer 0203/283-8200 zu melden. Ein Aufenthaltsraum steht in der
Erich-KästnerGesamtschule, Ehrenstr. 87 in 47198 Duisburg zur
Verfügung. Es wird ein Shuttle-Service zum Aufenthaltsraum
angeboten.
Die Busse stehen am Tag der Sprengung ab 5.30 Uhr
für den Transport an den DVG-Sonderhaltestellen Kirchstraße/
Hanielstraße sowie Ottostraße/ Moerser Straße bereit. Einsatzkräfte
des Bürger- und Ordnungsamtes stehen betroffenen Anwohnerinnen und
Anwohnern an den beiden Haltestellen für Rückfragen zur Verfügung.
Die Transporte werden von städtischen Ordnungskräften
organisiert und begleitet. Halteverbote In der gesamten
Evakuierungszone wird ein absolutes Halteverbot eingerichtet, das
bereits ab den sehr frühen Morgenstunden für Sonntag, 27. Juli 2025,
gilt: - Friedrich-Ebertstr. von Kirchstr. bis Hüttenstr.
(beidseitig) - Kirchstr. 122 – 138 - Hanielstr. ab Kirchstr.
Hausnummer 17 – 27 und 36 – 52 - Ottostr. zwischen Husemannstr.
und Moerserstr. (beidseitig) - Ottostr. 18 – 20 - Ottostr. 32 –
44 - Ottostr. 54 – 64 - Ottostr. zwischen Moerserstr. und
Eberhardstr. (beidseitig) - Glückaufstr. (beidseitig inklusive
Parkplätze im nördlichen Bereich) - Bürgermeister-Bongartz-Platz
- Moerser Straße zwischen Lauerstr. und Kirchstr. (beidseitig)
- Kirchstraße zwischen Moerser Str. und Lindenstr. (beidseitig)
- Prinzenstraße zwischen Hüttenstr. und Kirchstr. (beidseitig)
- Marktplatz (Parkplatz Moerser Str. Ecke Kirchstr.) -
Kirchstr. (kleiner Parkplatz vor Kaufland und Parkplatz neben der
Schule - Parkplatz vor der Glückauf-Halle
Achtung:
Fahrzeuge, die im Halteverbot halten bzw. parken, werden
abgeschleppt. Sprengsignale Vor und nach der Sprengung ertönen gut
vernehmbare Sprengsignale: - Ein langer Ton – Erstes
Sprengsignal: Sofort in Deckung gehen! - Zwei kurze Töne –
Zweites Sprengsignal: Es wird gezündet! - Drei kurze Töne –
Drittes Sprengsignal: Die Sprengung ist beendet (noch keine
Entwarnung!) oder unterbrochen!
Nach dem ersten Sprengsignal
haben alle Personen, die sich im Sprengbereich befinden, sofort in
Deckungsräume zu gehen oder den Sprengbereich zu verlassen. Das
zweite Sprengsignal darf erst gegeben werden, wenn sichergestellt
ist, dass sich alle Personen in Deckungsräumen oder außerhalb des
Sprengbereichs befinden – mit Ausnahme des Sprengberechtigten oder
die Hilfskraft, der die Sprengsignale gibt.
Nach dem zweiten
Sprengsignal haben sich auch die Sprengberechtigten und Hilfskräfte,
die die Signale gegeben haben, in Deckungsräume zu begeben oder den
Sprengbereich zu verlassen. Erst dann dürfen die Sprengladungen
gezündet werden. Das dritte Sprengsignal darf erst gegeben werden,
wenn sich der Sprengberechtigte nach dem Zünden vom Ergebnis der
Sprengung überzeugt hat.
Dabei hat er auch auf eventuell
vorhandene „Versager“ zu achten. Das dritte Sprengsignal kann auch
gegeben werden, wenn die Sprengung unterbrochen worden ist. Erst
nach dem dritten Sprengsignal dürfen auch die anderen Personen die
Deckungsräume verlassen und die Absperrung des Sprengbereichs
aufgehoben werden.
Entwarnung / Freigabe der Zonen
Zusätzlich zu den Signalen zur Sprengung wird nach der Freigabe der
Sicherheitszone durch den Sprengmeister und die Feuerwehr eine
Entwarnung durch das städtische Sirenensystem im direkten Umfeld
gegeben (einminütiger Dauerton).
Erst nach diesem Sirenenton
können die Anwohner wieder in ihre Häuser zurück. Dies wird
erfahrungsgemäß ca. ein bis zwei Stunden nach der eigentlichen
Sprengung der Fall sein. Die in den Sperrzonen angeordneten
Haltverbote enden mit Aufhebung der Sperrmaßnahmen.
Aufgaben
der Feuerwehr und des Bürger- und Ordnungsamtes Die Feuerwehr
ist am Tag der Sprengung mit rund 60 Kräften im Einsatz, die aus
Mitarbeitenden der Berufsfeuerwehr, Freiwilliger Feuerwehr und dem
Rettungsdienst bestehen. Ihr obliegt die Gesamteinsatzleitung aller
eingesetzten Kräfte und die Organisation der Betreuungsmaßnahmen für
evakuierte Personen.
Das Bürger- und Ordnungsamt wird ab
Ende Juni 2025 verstärkt mit Kräften des Städtischen Außendienstes
und der Verkehrsüberwachung im Umfeld des Sprengobjekts präsent
sein. Die Bewohner und Bewohnerinnen in der Evakuierungszone werden
nach Möglichkeit persönlich über die bevorstehenden Maßnahmen und
damit verbundenen Einschränkungen informiert.
Das Bürger-
und Ordnungsamt informiert ab dem 28. Juni 2025 auch auf dem
Hochheider Wochenmarkt (samstags). Am Tag der Sprengung werden für
das Bürger- und Ordnungsamt 220 Mitarbeitende im Einsatz sein, die
insbesondere die Räumung der Evakuierungszone kontrollieren und
durchsetzen.
Darüber hinaus werden sie an den Sperren im
Umfeld des Weißen Riesen eingesetzt. Dort haben die Einsatzkräfte
die Aufgabe, Personen und Kraftfahrzeuge am verbotenen Betreten und
Befahren der Evakuierungszone zu hindern. Die Sperrmaßnahmen werden
in enger Abstimmung und mit Unterstützung der Polizei durchgeführt.
Bitte keine Besucher!
Wegen der weiträumigen Absperrungen,
der Verkehrssituation und auf Grund der eingeschränkten
Sichtmöglichkeiten auf das Sprengobjekt bittet die Stadt Duisburg
von einer Anreise abzusehen. Stattdessen bietet sich die
Live-Übertragung im WDR-Fernsehen an. Es wird vor Ort keinerlei
Verpflegungsstände (Getränke/Imbiss) und keinerlei Toiletten geben.
Das Bürger- und Ordnungsamt wird auch Versuche von mobilen Händlern,
die am Tag der Sprengung vor Ort Waren anbieten möchten,
unterbinden.
Weitere Informationsmöglichkeiten -
Homepage der Stadt Duisburg
www.duisburg.de/sprengung
- Informationsblätter, die ab dem 24. Juni durch den städtischen
Außendienst in der Evakuierungszone verteilt werden - Call
Duisburg unter 0203/283-8200 - Informationsstand des Bürger- und
Ordnungsamtes auf dem Wochenmarkt Hochheide (samstags) zwischen dem
28. Juni und dem 26. Juli - am 27. Juli regelmäßige Updates über
die Social Media Kanäle der Stadt Duisburg.
Darüber hinaus
gilt wie üblich, dass bei medizinischen Notfällen oder Bränden die
112 gewählt werden soll. Bei Verkehrsunfällen, Straftaten, usw. ist
die Duisburger Polizei über den Notruf 110 erreichbar.
Die letzte Sprengung eines Weißen Riesen erfolgte am
Sonntag, 5. September 2021:

Und dann knallte es richtig.

Das rechte Innenbauwerk machte sich auf den Weg nach unten.

Das linke innere Haus folgte.

Das rechte äußere Haus fiel nach dem nächsten Knall

in die entstandene Baulücke.

Zum Schluss folgte, wie geplant, das linke äußere Bauwerk
der Erdanziehung.

Was blieb, war eine Staubwolke...
Eröffnung der Zentralen Anlaufstelle „Frühe Hilfen“
Nach zehn Jahren im Glaspavillon auf der Kuhstraße haben
die Frühen Hilfen nun die Räumlichkeiten des ehemaligen „Kleinen
Prinzen“ bezogen und ihre neue und zentrale Anlaufstelle
eingerichtet. Das Team der Frühen Hilfen berät Schwangere und
Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren in der Duisburger
Innenstadt und vermittelt Familienhebammen an Eltern und
Alleinerziehende, besonders Mütter und Väter in belastenden
Lebenslagen.
Eltern mit Säuglingen können die Anlaufstelle
auch als lebensnahe und praktische „Versorgungsstation“ nutzen, um
ihr Baby zu stillen oder zu wickeln. Oberbürgermeister Sören Link
wird gemeinsam mit Paul Bischof, Dezernent für Kinder, Jugend und
Familie sowie Philipp Thelen, stellv. Leiter des Jugendamtes, am
Mittwoch, 25. Juni 2025, um 15 Uhr an der Schwanenstraße 5-7
(Eingang Steinsche Gasse 2) die Räumlichkeiten offiziell eröffnen
und über die Besonderheit dieser Anlaufstelle im Rahmen der Frühen
Hilfen informieren.
Sommertage: Kinder vor Hitze
schützen In den nächsten Tagen bleibt es sommerlich
war. An solch warmen Sommertagen ist es besonders wichtig, achtsam
miteinander umzugehen und – wenn nötig – Hilfe anzubieten. Besonders
Kinder reagieren empfindlicher auf hohe Temperaturen: Sie schwitzen
weniger als Erwachsene und ihr Körper kann die Temperatur noch nicht
so gut regulieren.
Zudem nehmen sie Hitze oft nicht bewusst
wahr und ihre empfindlichere Haut reagiert schneller auf
UV-Strahlung. Das kann dazu führen, dass der Körper stärker belastet
wird. Auch typische Beschwerden wie Sonnenstich, Hitzeerschöpfung
oder Dehydration können auftreten. Und auf lange Sicht können
häufige Sonnenbrände das Immunsystem schwächen und das
Hautkrebsrisiko erhöhen.
Ein paar einfache Maßnahmen helfen
dabei, Kinder gut durch heiße Tage zu begleiten: • Raumklima
beachten: In den Wohn- und Schlafräumen ist eine Temperatur um die
21–22 Grad angenehm. Lüften in den frühen Morgenstunden und
Verdunkeln am Tag sorgen für ein angenehmes Raumklima. • Viel
trinken: Wasser, ungesüßter Tee oder Schorlen sind ideal. Auch
wasserreiches Obst und Gemüse wie Melone, Gurke oder Beeren leisten
einen guten Beitrag. • Leichte Kleidung: Am besten eignen sich
luftige, langärmlige Kleidungsstücke und eine Kopfbedeckung mit
Nackenschutz. Wichtig ist, dass sich darunter keine Hitze staut.
• Sonnenschutz: Der UV-Index zeigt, wie stark die Strahlung ist.
Eine Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor (LSF 50+), 20 Minuten
vor dem Aufenthalt im Freien aufgetragen, schützt die empfindliche
Kinderhaut. Und am besten denkt man direkt auch an eine Sonnenbrille
mit.
Was tun bei Hitze Auf der Homepage der Stadt
Duisburg findet man zahlreiche Tipps und Hinweise, wie man am besten
mit Hitzetagen umgeht. Ob zu Hause, am Arbeitsplatz, es gibt viele
gute Ideen, mit denen man leichter durch die heißen Tage kommt.
Unter www.duisburg.de/hitzetipps kann man sich über die
unterschiedlichen Themenfelder informieren.
Platz der Kinderrechte im Innenhafen Der Rat der Stadt
beschloss in seiner Sitzung am 23. Juni 2025 als Platz der
Kinderrechte eine Fläche im Innenhafen vorbehaltlich behördlicher
Genehmigungen zu errichten. Nicht
einstimmig beschlossen Mit der Drucksache 22-0140 wurde
die Verwaltung beauftragt einen „Platz der Kinderrechte“
einzurichten. In Kooperation mit dem Kinderschutzbund und HKM plant
die Stadt Duisburg eine Stele zu errichten, die die Kinderrechte
nach der UN-Kinderrechtskonvention abbildet.

Die symbolische Darstellung der Kinderrechte soll diese in die Mitte
des gesellschaftlichen Bewusstseins rücken. Im Nachgang zur
Entscheidung wurden durch eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Politik,
Verwaltung und Kinderschutzbund Duisburg, verschiedene Standorte
kontrovers diskutiert und berücksichtigt.
Der jetzt
vorgeschlagene Standort findet die Zustimmung des
Kinderschutzbundes. Dieser befindet sich im Innenhafen in
unmittelbarer Nähe zum Spielplatz und der Buckelbrücke, so dass eine
hohe Sichtbarkeit gewährleistet wird.
Die Verwaltung
bereitet aktuell parallel notwendige Schritte an diesem Standort
vor. Dies ist zuerst eine Leitungsabfrage bezüglich möglicher
Kabeltrassen am avisierten Standort. Im Anschluss folgen weitere
Schritte, wie der Antrag gem. §9 DSchG NRW - die Abklärung über das
Denkmalamt im Bereich Bodendenkmal.
In der weiteren
Umsetzung sind beispielsweise die Gründung und Umgebungsgestaltung
für die Stele zu klären. Die Kosten für die Errichtung liegen laut
erster Schätzung der WBD bei ca. 20.000 EUR.
Sprung
über den Rhein Integrierte Planung im Zuge der
Ertüchtigung der L 237 und dem damit verbundenen Ersatzneubau der
Brücke der Solidarität als auch der Straßenbahnneubaumaßnahme
Beschlussentwurf - Einstimmig
beschlossen
Abschlussbericht Machbarkeitsstudie 1. Der Rat nimmt die
positiven Ergebnisse der überschlägigen Machbarkeitsstudie
„Schienenanbindung Rheinhausen mit Untersuchung von
Verlängerungsperspektiven Ost und West“ zur Straßenbahn im Rahmen
des Gesamtprojektes der Ertüchtigung der L 237 und der dem damit
verbundenen Ersatzneubau der Brücke der Solidarität im Zuge der
Logistikdiagonale zur Kenntnis.
2. Die einhergehende
Vorplanung von Verwaltung, WBD und DVG muss den Straßenzug
Rheinhauser Straße ab Pauluskirche über die Brücke der Solidarität
und weiter über die Moerser Straße bis Höhe Hochemmericher Markt
sowie den Knoten mit der Rudolf-Schock-Straße, den Ersatzneubau der
Brücke der Solidarität, den Ausbau der L237 und den Knoten mit
Osloer und Margarethenstraße umfassen.
Der Rat beauftragt
die Projektbeteiligten, für die neue zu entwickelnde Verkehrsführung
frühzeitig eine begleitende Bürgerbeteiligung und eine entsprechende
Öffentlichkeitsarbeit vorzusehen sowie die betroffenen
Versorgungsinfrastrukturdienstleister einzubinden.
3. Der
Rat beauftragt auf dieser Grundlage die Wirtschaftsbetriebe Duisburg
AöR mit der weiteren Grundlagenermittlung und den Vorbereitungen für
die weitere Projektarbeit zum Ersatzneubau der Brücke der
Solidarität mit dem Ziel, durch das parallele Vorgehen mit der
Untersuchung des Straßenbahnvorhabens Zeiträume für die spätere
Planungs- und Realisierungsphase zu gewinnen. Insoweit stimmt der
Rat den Kosten in Höhe von ca. 600.000 € (brutto) für die weitere
Grundlagenermittlung und die Vorbereitungen der weiteren
Projektarbeit zum Ersatzneubau der Brücke der Solidarität durch die
WBD zu.
Ausgangslage Die seinerzeit als
Admiral-Graf-Spee-Brücke gebaute Rheinbrücke stellte die erste feste
Straßenverbindung über den Rhein zwischen den damals unabhängigen
Industriestädten Duisburg und Rheinhausen dar. Jene vierstreifige
Straßenbrücke wurde in den letzten Tagen des Zweiten Weltkrieges von
Truppen der Wehrmacht gesprengt. Der Wiederaufbau nach dem Krieg
erfolgte unter Anleitung der britischen Besatzung nur noch mit
verringerter Breite.
Angesichts des geringen
Straßenquerschnitts sowie den nicht mehr zeitgemäßen Fußund Radwegen
ist die Brücke den heutigen Verkehrsanforderungen nicht mehr
gewachsen. Darüber hinaus läuft mittelfristig die bereits
verlängerte theoretische Lebensdauer von 90 Jahren der Strombrücke
aus. Die Brücke nimmt eine wichtige Funktion als Teil der
Logistikdiagonale ein.
Mit der Logistikdiagonale ist das
Ziel einer stadtverträglichen Abwicklung der Logistikverkehre
verbunden. Um diesem Ziel sowie der Absicht der Schaffung einer
zeitgemäßen, bezirksübergreifenden Rad- und Gehwegeverbindung unter
Beachtung des Bauwerksalters gerecht werden zu können, soll die L
237 im Bereich Moerser-Str. / Rheinbrückenrampe einschließlich der
Knoten Rudolf-Schock-Straße / Rheinhauser Str. und Osloer Str. /
Moerser Str. / Margarethenstr. unter Realisierung eines
Ersatzneubaus der Brücke der Solidarität verkehrlich ertüchtigt
werden.
In Anbetracht der erforderlichen Bauzeit, sowie
notwendigen Vorbereitungen zur Einbindung in Förderprogramme als
auch der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens hat der Rat
der Stadt daher bereits am 12.06.2023 mit der DS 23-0503 die
Wirtschaftsbetriebe Duisburg-AöR (WBD) damit beauftragt, in die
Grundlagenermittlung zur Brückenplanung einzusteigen.
Für
die weitergehende Projektarbeit zum Ersatzneubau benötigen die WBD
jedoch weitere Grundlagen zu den verkehrlichen Bedarfen, die das
Ingenieurbauwerk zukunftssicher abdecken soll. Neben der noch
durchzuführenden verkehrlichen Bedarfsermittlung hat die Verwaltung,
die bereits seit 1975 anvisierte Anbindung des Bezirks Rheinhausen
an das Duisburger Straßenbahnnetz näher untersucht.
Eine
Straßenbahnverbindung nach Rheinhausen ließ sich bislang nicht
umsetzen, weil sich das bestehende Brückenbauwerk hierfür nicht
eignete. Der nun angestrebte Ersatzneubau der Brücke der Solidarität
eröffnet einer Straßenbahn nach Rheinhausen, wie auch im
Nahverkehrsplan der Stadt Duisburg (DS 17-0444) als Ziel festgelegt,
eine echte Realisierungschance.
Auf Grundlage des
Beschlusses der DS 23-0503 hat die Verwaltung daher in enger
Zusammenarbeit mit der DVG eine überschlägige Machbarkeitsstudie zum
Sprung über den Rhein erarbeitet und mit einem positiven Ergebnis im
April 2025 zum Abschluss gebracht.
Ergebnisse der
überschlägigen Machbarkeitsstudie zur Straßenbahnneubaumaßnahme
„Sprung über den Rhein – Straßenbahn Rheinhausen-HochfeldNeudorf“
Für weitergehende Planungen des Ersatzneubaus der Brücke der
Solidarität muss – wie auch für die Bedarfe der anderen
Verkehrsträger Fuß- und Radverkehr als auch motorisierter
Individualverkehr – klar sein, ob die Brücke mit oder ohne eine
Straßenbahn geplant werden soll.
Die Studie beschäftigte
sich daher mit der Fragestellung, ob eine Straßenbahnneubaumaßnahme
„Sprung über den Rhein“ nach Rheinhausen potenziell wirtschaftlich
sein könnte und ob die Maßnahme zur Weiterverfolgung und
tiefergehenden Planung vorgeschlagen werden soll. Die daraus
entwickelte Aufgabenstellung war entsprechend, eine vereinfachte
Standardisierte Bewertung angelehnt an die Verfahrensanleitung des
Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) im Rahmen des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) durchzuführen.
Das ermöglicht eine erste Einschätzung, ob das Projekt in den
potenziellen Genuss einer Förderung nach dem GVFG kommen könnte, da
dies eine positive wirtschaftliche Bewertung nach der
Verfahrensanleitung voraussetzt. Die Erarbeitung der Studie hat die
Verwaltung daher nach erfolgter Ausschreibung an das Büro
stadtVerkehr Planungsgesellschaft mbH & Co. KG in Zusammenarbeit mit
der Gertz Gutsche Rümenapp Stadtentwicklung und Mobilität Planung
Beratung Forschung GbR vergeben. Die Studie beinhaltet u. a.
überschlägige Trassenstudien, Kostenschätzungen,
Betriebskonzepte, Nachfrageabschätzung, und
Nutzen-Kosten-Bewertungen.
Als Grundlage wurde der
Untersuchungsraum zwischen Rumeln-Kaldenhausen, Rheinhausen-Mitte,
Hochemmerich, Hochfeld, Dellviertel und Neudorf festgelegt. Neben
der direkten Anbindung des Bezirks Mitte aus dem Bestandsnetz im
Stadtteil Hochfeld an den Bezirk Rheinhausen und dessen zentralen
Bereich um den Hochemmericher Markt, hat die Studie darüber hinaus
mögliche Erweiterungspotenziale der Neubaustrecke sowohl in Richtung
Westen weiter nach Rheinhausen als auch in Richtung Osten bis nach
Neudorf untersucht.
Diese erweiterte Untersuchung wurde vom
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen
(MUNV NRW) begrüßt und auch angeraten, da die hohen Kosten der
Rheinbrücke im Verhältnis zur Streckenlänge stärker ins Gewicht
fallen, je kürzer die Strecke ist. Dies könnte die
Wirtschaftlichkeit des Vorhabens negativ beeinflussen.
Die
Machbarkeitsstudie kommt in den verschiedenen Annahmen und in
verschiedenen Szenarien zu dem Ergebnis, dass ein positiver
Nutzen-Kosten-Indikator > 1,0 gut erreichbar ist. Alle Varianten des
Berichts weisen einen positiven Kosten-NutzenIndikator auf. Mit
diesem Ergebnis erscheint die Umsetzung ökonomisch und ökologisch
sinnvoll. Die überschlägige Machbarkeitsstudie zeigt damit insgesamt
auf, dass ein zukünftiges Duisburger Schienennetz in Rheinhausen und
Neudorf potenziell Weiterverfolgens wert ist.
Im Verlauf
weiterer Untersuchungen wäre eine Vorzugsvariante für den
angestrebten Netzausbau abzuwägen und darauf basierend die
überschlägige Standardisierte Bewertung qualifiziert
fortzuschreiben. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt daher,
den Straßenbahnneubau „Sprung über den Rhein – Straßenbahn
Rheinhausen-Hochfeld-Neudorf“ im Zuge der Ertüchtigung der L 237
einschließlich Ersatzneubau der Rheinbrücke auf Basis der Ergebnisse
der überschlägigen Machbarkeitsstudie weiterzuverfolgen und
vertiefend zu untersuchen.
Die hierfür erforderlichen
zusätzlichen personellen Ressourcen der Verwaltung werden im Rahmen
der nächsten Schritte weiter konkretisiert und dem Rat der Stadt als
Bestandteil einer kommenden Beschlussvorlage zur Entscheidung
vorgelegt. III. Weitere Planungsschritte der Integrierte Planung
Vertiefende Grundlagenermittlung und Projektplanung durch die WBD
Ergänzung der bereits laufenden bzw. teils erbrachten Leistungen:
Anforderung und Auswertung von kampfmitteltechnischen
Unterlagen, z.B. Luftbildauswertung Umfangreiche
Vermessungsarbeiten Lösungsentwicklung mit Bezug auf o
Eigentumsverhältnisse o Platzverhältnisse o Leitungsführung (Medien,
Versorger, Kommunikation) o Denkmalschutz o Trassierung Straßenbahn
und Rettungsdienste im / durch Brückenbereich Identifikation von
Baustelleneinrichtungsflächen für mögliche Bauverfahren,
Baukonstruktionen, Stützkonstruktionen Feststellen des
Leitungsbestandes, Ortstermine zur Klärung Vermessungstechnischen
Berücksichtigung von Hochspannungsleitungen
Auf der Agenda
steht die Übernahme maßgeblich von Vorgaben aus den
verkehrstechnischen Anforderungen in die bereits erbrachten Vor-,
sowie darauf aufbauend die Fertigstellung abhängiger Teilleistungen.
Darüber hinaus müssen weitere wesentliche Grundlagen geschaffen
werden geotechnischen Randbedingungen Identifikation und
Ausschluss von Varianten kampfmitteltechnischer Fachberatung
Entwicklung der Projektorganisation, insbes. Verfahrensabläufe für
Ausschreibungen Beteiligung Gutachter und Sachverständige
Entwicklung vergaberechtlich abgestimmter Vergabepakete, Lose
Vorbereitungen für Planfeststellungsverfahren
Eruierung der
verschiedenen Fördermöglichkeiten durch den VRR, das Land NRW und
den Bund, Darstellung der Förderschlüssel Bedarfs- und Netzplanung
zur Ertüchtigung der L 237 Mit Abschluss der überschlägigen
Machbarkeitsstudie ist die Bedarfsermittlung für die
Berücksichtigung einer potenziellen Straßenbahnneubaumaßnahme im
Zuge der Ertüchtigung der L 237 und des dazugehörigen
Ersatzbrückenbauwerks, vorbehaltlich der Entscheidung des Rates,
damit abgeschlossen.
Die Ausbaustrecke einschließlich
Ersatzneubau der Brücke ist Teil der vom Rat beschlossenen
Logistikdiagonale und muss auch den zukünftigen Anforderungen des
Schwerverkehrs und der Hafenlogistik gerecht werden. Da der
Duisburger Hafen mit seinen Hafenanlagen in den raumplanerischen
Plänen des Landes NRW als systemrelevante Infrastruktur festgesetzt
ist, ist es von außerordentlicher Bedeutung, die stark frequentierte
Logistikdiagonale mit dem Brückenbauwerk „Brücke der Solidarität“
als Verbindung der Standorte Logport I (Hafen Rheinhausen) und der
Hafenanlagen und Vorbahnhofsanlagen in DuisburgRuhrort/Meiderich
aufrechtzuerhalten .
Bürgerbeteiligungsverfahren sowie
Öffentlichkeitsarbeit zum Gesamtvorhaben Nach Erstellung des
Projektsteckbriefs wird die Stadt Duisburg mit der WBD wegen der
Bedeutung des Projekts für Gesamtstadt und Region so früh wie
möglich ein Bürgerbeteiligungsverfahren einleiten. Ziel der
Beteiligung soll sein, die Stadtgesellschaft in die Entwicklung
einer Vorzugsvariante für dieses Verkehrsprojekt einzubeziehen.
IV. Finanzielle Auswirkungen Bei den Kosten in Höhe
von ca. 600.000 € (brutto) für die weitere Grundlagenermittlung und
die Vorbereitungen der weiteren Projektarbeit zum Ersatzneubau der
Brücke der Solidarität durch die WBD handelt es sich um Aufwand. Die
entsprechende konsumtive Belastung verteilt sich auf das Jahr 2025
in Höhe von ca. 400.000 € (brutto) und auf das Jahr 2026 in Höhe von
ca. 200.000 € (brutto).
Über das Produkt 120106
“Bereitstellung öffentlicher Verkehrsflächen“ (Haushaltsplan
2025/2026; Seite 759ff.) erfolgt die finanzielle Abwicklung. Da für
diesen Zweck keine Aufwendungen veranschlagt sind erfolgt die
Kompensation innerhalb des konsumtiven Budgets des Dezernates V.
Wasserbeschaffung Niederrhein Westfalen GmbH hier:
Änderung des Gesellschaftsvertrags
- einstimmig beschlossen 1.
Der Rat der Stadt Duisburg stimmt der Änderung des
Gesellschaftsvertrags der Wasserbeschaffung Niederrhein Westfalen
GmbH zu. 2. Der Rat der Stadt Duisburg stimmt der Vornahme
weiterer Änderungen zu, die sich aufgrund von Beanstandungen durch
die Urkundsperson, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht
oder aufgrund sonstiger wichtiger Gründe als notwendig erweisen
sollten, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses
nicht verändert wird.
Begründung Die Stadt Duisburg ist über
die Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (DVV)
mittelbar zu 80 Prozent an der Stadtwerke Duisburg AG (SWDU)
beteiligt, welche wiederrum zu 51 Prozent an der Wasserbeschaffung
Niederrhein Westfalen GmbH (WBNW) beteiligt ist. Die restlichen 49
Prozent werden von der GELSENWASSER AG gehalten. Im DVV-Konzern
wurde im September 2024 das Vorhaben zur konzernweiten Anpassung der
Satzungen angestoßen.
Anlass hierfür war insbesondere das
Inkrafttreten des 3. NKFWeiterentwicklungsgesetzes
Nordrhein-Westfalen (3. NKFWG NRW), wonach der § 108 Abs. 1 S. 1 Nr.
8 GO NRW dahingehend geändert wurde, dass der Jahresabschluss und
Lagebericht aller Unternehmen und Einrichtungen in Rechtsform des
privaten Rechts zukünftig nach ihrer tatsächlichen Größenklasse
aufgestellt und geprüft werden, soweit nicht weitergehende oder
andere gesetzliche Vorschriften, der Gesellschaftsvertrag oder die
Satzung gelten.
Hinsichtlich der rechtlichen Ausgangslage
wird auf die Beschlussvorlage DS 24-0988 verwiesen. Zwischen der
SWDU und der GELSENWASSER AG wurde abgestimmt, dass der
Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie ggf.
Anhang) und der Lagebericht weiterhin unverändert nach den
Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuchs für große
Kapitalgesellschaften aufgestellt wird.
Im
Gesellschaftsvertrag wird nun ergänzend festgehalten, dass eine
Erweiterung des Lageberichts um einen Nachhaltigkeitsbericht erst
dann erfolgt, wenn hierfür eine unmittelbare gesetzliche
Verpflichtung für die WBNW besteht. Dies wäre dann der Fall, wenn
die Gesellschaft im handelsrechtlichen Sinne tatsächlich als große
Kapitalgesellschaft einzustufen ist.
Die WBNW wird zukünftig
die Gesamtbezüge der Geschäftsführung der WBNW individualisiert
Anhang des Jahresabschlusses im Sinne des § 108 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 GO
NRW (a. F.) ausweisen. Darüber hinaus erfolgen im Zuge der geplanten
Änderungen des Gesellschaftsvertrags der WBNW redaktionelle
Anpassungen, insbesondere die Korrektur von Rechtschreib- und
Verweisfehlern.
Die geplanten Änderungen können der
beiliegenden Synopse entnommen werden. Nach § 108 Abs. 5 S. 1 lit.
b) GO NRW entscheidet der Rat über die beabsichtigte Änderung des
Gesellschaftsvertrags der WBNW. Die beabsichtigte Änderung des
Gesellschaftsvertrags ist nach § 115 Abs. 1 S. 1 lit. a) GO NRW bei
der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen. Der Beschluss des Rates
steht daher unter dem Vorbehalt der kommunalaufsichtsrechtlichen
Unbedenklichkeit.
Zwei NRW.Global Business
Awards gehen ins Ruhrgebiet
Das türkische Unternehmen Laser ISSE in Duisburg und das
Herbeder Holzwarenkontor Jörn Brenscheidt in Witten gehören zu den
Gewinnern des NRW.Global Business Awards 2025. Die Auszeichnung des
NRW-Wirtschaftsministeriums und der landeseigenen Gesellschaft
NRW.Global Business würdigt bedeutende Investitionen internationaler
Unternehmen in Nordrhein-Westfalen sowie erfolgreiche
Internationalisierungsprojekte nordrhein-westfälischer Firmen.
Laser ISSE mit Hauptsitz in Istanbul ist auf anspruchsvolle
industrielle Laseranwendungen für über 20 Industriezweige
spezialisiert. 2023 wurde die europäische Niederlassung in Duisburg
gegründet. Von dort aus steuert Laser ISSE das Europageschäft. Der
Standort wird perspektivisch ausgebaut und soll künftig auch den
Bereich Forschung und Entwicklung integrieren.
Das Herbeder
Holzwarenkontor Jörn Brenscheidt ist das erste Handwerksunternehmen,
das den NRW.Global Business Award erhält. Es fertigt hochwertige
Holztreppen für Projekte in aller Welt, u. a. die größte
freischwebenden Holztreppe für eine Bank in Norwegen. Das
Unternehmen betreibt Niederlassungen und Showrooms in Europa, Asien
und den USA, 80 Prozent des Umsatzes werden im Ausland
erwirtschaftet. idr
Ruhrgebietskünstler für Deutschen Theaterpreis nominiert
Gleich mehrere Nominierungen für den
Deutschen Theaterpreis "Der Faust" gehen ins Ruhrgebiet: Als
"Darsteller:in Musiktheater" kann sich Bettina Ranch als Kundry in
"Parsifal" am Aalto-Musiktheater Essen Hoffnung auf die Auszeichnung
machen.
In der Kategorie "Darsteller:in Tanz" steht Long Zou
von der Deutschen Oper am Rhein Düsseldorf/Duisburg für seine
Leistung in "Invocation" im Finale. Das Stück gehört zu dem
dreiteiligen Ballettabend "Kaleidoskop", der in der kommenden
Spielzeit in Duisburg Premiere feiert. Ebenfalls von der Deutschen
Oper am Rhein nominiert ist für "Regie Musiktheater" David Bösch mit
seiner Inszenierung der Oper "Der Kreidekreis".
In derselben
Kategorie ist auch Elisabeth Stöppler vom Gelsenkirchener
Musiktheater im Revier für "Innocence" gesetzt. Als "Darsteller:in
Theater für Junges Publikum" steht Gareth Charles vom
Theaterkohlenpott Herne als Winston Smith in "1984" zur Auswahl für
den "Faust", in der Kategorie "Regie Theater für Junges Publikum"
ist es Juli Mahid Carly für "Vier Piloten", Schauspielhaus Bochum.
Die Preisträger werden bei einer Gala am 15. November im
Theaterhaus Stuttgart ausgezeichnet. Der Deutsche Theaterpreis "Der
Faust" wird veranstaltet von dem Deutschen Bühnenverein in Köln und
der Deutschen Akademie der Darstellenden Künste in Kooperation mit
der Kulturstiftung der Länder. idr Infos:
http://www.buehnenverein.de/der-faust-2025
EU-Kommission will Gesetz gegen
irreführende Umweltaussagen und Greenwashing offenbar aufgeben.
Schwerer Rückschlag für den Verbraucherschutz und ein
fatales Signal für verantwortungsvoll wirtschaftende Unternehmen.
Die EU-Kommission hat am vergangenen Freitag angekündigt, die
geplante Green Claims-Richtlinie zurückzuziehen. Ziel der Richtlinie
ist es, irreführende Umweltaussagen in der Werbung zu verhindern und
Greenwashing zu bekämpfen. Dazu erklärt Juliane Petrich, Referentin
Politik und Nachhaltigkeit beim TÜV-Verband:
„Sollte die
EU-Kommission den Vorschlag zur Green Claims-Richtlinie
zurückziehen, wäre das ein schwerer Rückschlag für den
Verbraucherschutz und den fairen Wettbewerb im EU-Binnenmarkt.
Verbraucher:innen müssen sich darauf verlassen können, dass Begriffe
wie ‚klimaneutral‘, ‚umweltfreundlich‘ oder ‚recycelbar ‘ auf
Produkten auch einer unabhängigen Prüfung standhalten. Ohne
verbindliche unabhängige Bewertung bleibt Greenwashing Tür und Tor
geöffnet.
Die Richtlinie liegt seit Anfang 2023 auf dem
Tisch. Dass sie nun offenbar aus parteipolitischem Kalkül
zurückgezogen werden soll, ist nicht nachvollziehbar und sendet ein
fatales Signal an verantwortungsvoll wirtschaftende Unternehmen in
ganz Europa. Verlässliche, geprüfte Umweltaussagen schaffen
Vertrauen – bei Verbraucher:innen ebenso wie bei anderen
Wirtschaftsakteuren. Der TÜV-Verband appelliert an die
EU-Kommission, zusammen mit dem EU-Parlament und den
Mitgliedsstaaten den eingeschlagenen Weg konsequent fortzusetzen und
an einer Einigung mitzuwirken."
Über den TÜV-Verband: Als
TÜV-Verband e.V. vertreten wir die politischen Interessen der
TÜV-Prüforganisationen und fördern den fachlichen Austausch unserer
Mitglieder. Wir setzen uns für die technische und digitale
Sicherheit sowie die Nachhaltigkeit von Fahrzeugen, Produkten,
Anlagen und Dienstleistungen ein.
Grundlage dafür sind
allgemeingültige Standards, unabhängige Prüfungen und qualifizierte
Weiterbildung. Unser Ziel ist es, das hohe Niveau der technischen
Sicherheit zu wahren, Vertrauen in die digitale Welt zu schaffen und
unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Dafür sind wir im regelmäßigen
Austausch mit Politik, Behörden, Medien, Unternehmen und
Verbraucher:innen.
Gottesdienst mit Johannitern in der
Marienkirche
Am Mittwoch, 25. Juni 2025 begrüßt die Evangelische
Kirchengemeinde Alt-Duisburg in der Marienkirche,
Josef-Kiefer-Straße 10, im Gottesdienst um 17.30 Uhr wieder
Mitglieder des Johanniterordens und Mitarbeitende von der
Johanniterunfallhilfe und vom Johanniterjugendverband.
Die
Gemeinde erinnert durch die gemeinsame Feier des Gottesdienstes
daran, dass Gemeinde und Orden vor allem der christliche Glaube
verbindet, dass aber zudem die Marienkirche auf eine sehr lange
Johannitertradition zurückblicken kann: Die Johanniter erbauten in
der Mitte des 12. Jahrhunderts im Südwesten der Stadt Duisburg eine
Hospitalkapelle, die man 1295 in die Stadtmauer einbezog.
Fundamente dieser romanischen Anlage und eines steinernen Wohnturmes
aus dem 11. Jahrhundert sind heute noch unter der jetzigen
Marien-Kirche vorhanden. Pfarrer Stephan Blank und die Gemeinde
laden herzlich zur Feier des Gottesdienstes ein. Infos zur Gemeinde
und zur Marienkirche gibt es im Netz unter
www.ekadu.de.

Erzeugerpreise Mai 2025: -1,2 % gegenüber Mai 2024 -
(Inlandsabsatz) -0,2 % zum
Vormonat Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im
Mai 2025 um 1,2 % niedriger als im Mai 2024. Im April 2025 hatte die
Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei -0,9 % gelegen.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sanken
die Erzeugerpreise im Mai 2025 gegenüber dem Vormonat um 0,2 %.

Hauptursächlich für den Rückgang der
Erzeugerpreise gegenüber dem Vorjahresmonat waren im Mai 2025 die
niedrigeren Energiepreise. Ebenfalls günstiger als vor einem Jahr
waren Vorleistungsgüter. Verbrauchs- und Gebrauchsgüter sowie
Investitionsgüter waren dagegen teurer als im Vorjahresmonat. Ohne
Berücksichtigung von Energie stiegen die Erzeugerpreise im Vergleich
zum Vorjahresmonat im Mai 2025 um 1,3 %, gegenüber April 2025
blieben sie unverändert.
Rückgang der Energiepreise
gegenüber Vorjahresmonat und Vormonat Energie war im Mai 2025 um
6,7 % billiger als im Vorjahresmonat. Gegenüber April 2025 fielen
die Energiepreise um 0,9 %. Den höchsten Einfluss auf die
Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei Energie hatten die
Preisrückgänge bei elektrischem Strom.
Über alle
Abnehmergruppen betrachtet fielen die Strompreise gegenüber Mai 2024
um 8,1 % (+0,2 % gegenüber April 2025). Erdgas in der Verteilung
kostete 7,1 % weniger als im Mai 2024 (-1,6 % gegenüber April 2025),
Fernwärme kostete 0,5 % weniger als im Vorjahresmonat (-0,1 %
gegenüber April 2025).
Die Preise für Mineralölerzeugnisse
fielen gegenüber Mai 2024 um 9,6 % (-2,0 % gegenüber April 2025).
Leichtes Heizöl kostete 10,2 % weniger als ein Jahr zuvor (-0,9 %
gegenüber April 2025) und die Preise für Kraftstoffe waren 6,5 %
günstiger (-0,9 % gegenüber April 2025).
Preisanstiege bei
Investitionsgütern, Verbrauchsgütern und Gebrauchsgütern Die
Preise für Investitionsgüter waren im Mai 2025 um 1,9 % höher als im
Vorjahresmonat (+0,1 % gegenüber April 2025). Maschinen kosteten
1,9 % mehr als im Mai 2024 (+0,2 % gegenüber April 2025). Die Preise
für Kraftwagen und Kraftwagenteile stiegen um 1,3 % gegenüber Mai
2024 (unverändert gegenüber April 2025).
Verbrauchsgüter
waren im Mai 2025 um 3,6 % teurer als im Mai 2024 (+0,5 % gegenüber
April 2025). Nahrungsmittel kosteten 4,2 % mehr als im Mai 2024
(+0,6 % gegenüber April 2025). Deutlich teurer im Vergleich zum
Vorjahresmonat war Kaffee mit +41,2 % (-0,3 % gegenüber April 2025).
Ebenfalls teurer als im Vorjahresmonat waren Rindfleisch mit +35,7 %
(+3,6 % gegenüber April 2025), Butter mit +21,6 % (-1,4 % gegenüber
April 2025) und pflanzliche Öle mit +10,3 % (-1,6 % gegenüber April
2025).
Billiger als im Vorjahresmonat waren im Mai 2025
dagegen insbesondere Zucker mit -39,9 % (-3,0 % gegenüber April
2025) und Schweinefleisch mit -4,5 % (+3,0 % gegenüber April 2025).
Gebrauchsgüter waren im Mai 2025 um 1,6 % teurer als ein Jahr zuvor
(+0,2 % gegenüber April 2025).
Leichter Preisrückgang bei
Vorleistungsgütern gegenüber Mai 2024 Die Preise für
Vorleistungsgüter waren im Mai 2025 um 0,2 % niedriger als im
Vorjahresmonat und 0,2 % niedriger als im Vormonat. Getreidemehl
kostete 3,5 % weniger als im Mai 2024 (unverändert gegenüber April
2025). Chemische Grundstoffe waren 2,4 % günstiger als im
Vorjahresmonat (-1,1 % gegenüber April 2025).
Die Preise für
Metalle sanken gegenüber dem Vorjahresmonat um 1,3% (-0,3 %
gegenüber April 2025). Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen waren
5,2 % billiger als im Mai 2024 (-0,8 % gegenüber April 2025). Kupfer
und Halbzeug daraus kosteten 5,7 % weniger als im Mai 2024 (+0,8 %
gegenüber April 2025).
Die Preise für Betonstahl lagen
dagegen im Vorjahresvergleich 1,7 % höher (-0,3 % gegenüber April
2025). Glas und Glaswaren waren 0,9 % günstiger als im
Vorjahresmonat (+0,8 % gegenüber April 2025), Hohlglas war 6,1 %
billiger als im Mai 2024 (unverändert gegenüber April 2025).
Preissteigerungen gegenüber Mai 2024 gab es unter anderem bei
Papier, Pappe und Waren daraus mit +3,2 % (+0,4 % gegenüber April
2025). Futtermittel für Nutztiere waren 0,8 % teurer als ein Jahr
zuvor (-1,0 % gegenüber April 2025). Holz sowie Holz- und Korkwaren
kosteten 5,0 % mehr als im Mai 2024 (+0,4 % gegenüber April 2025).
Nadelschnittholz war 13,0 % teurer als im Mai 2024 (+1,4 % gegenüber
April 2025). Dagegen war Laubschnittholz 2,4 % günstiger als im
Vorjahresmonat (+0,2 % gegenüber April 2025).
Erzeugerpreise für Dienstleistungen im 1. Quartal 2025: +2,8 % zum
Vorjahresquartal Kostensteigerungen führen zu höheren
Preisen in vielen Dienstleistungsbereichen Erzeugerpreise für
Dienstleistungen, 1. Quartal 2025 +2,8 % zum Vorjahresquartal +0,9 %
zum Vorquartal WIESBADEN – Die Erzeugerpreise für Dienstleistungen
in Deutschland lagen im 1. Quartal 2025 um 2,8 % höher als im 1.
Quartal 2024. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt,
stiegen die Preise gegenüber dem 4. Quartal 2024 um 0,9 %. In vielen
Dienstleistungsbereichen sind die höheren Preise auf
Kostensteigerungen für Personal, Material und Energie
zurückzuführen.

Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei: +3,7 % gegenüber
dem Vorjahresquartal Mit +3,7 % gegenüber dem
Vorjahresquartal sind die Preise im Wirtschaftsabschnitt Verkehr und
Lagerei deutlich gestiegen. Die Preissteigerungen betreffen fast
alle Verkehrsdienstleistungen.
So haben die gestiegenen
Energiekosten aufgrund des Anstiegs der CO2-Abgabe und höhere Löhne
unter anderem infolge des Fachkräftemangels zu höheren Preisen im
Straßengüterverkehr (+2,4 % gegenüber dem Vorjahresquartal), für
Speditionsleistungen (+2,9 %), für Lagerung und lagereiverwandte
Dienstleistungen (+2,8 %) sowie für Post-, Kurier- und
Expressdienste (+4,6 %) geführt. Die Preise für Güterbeförderung in
der See- und Küstenschifffahrt gingen hingegen mit -1,3 % im
Vergleich zum Vorjahreszeitraum leicht zurück.
Hauptgrund
dafür ist der Preisrückgang auf den Strecken nach Asien. Dies dürfte
mit der gesunkenen Nachfrage nach Transportkapazitäten infolge des
Rückgangs der chinesischen Importe zusammenhängen.
Wirtschaftsabschnitt Information und Kommunikation: +1,5 % gegenüber
dem Vorjahresquartal Im Wirtschaftsabschnitt Information und
Kommunikation gab es mit +1,5 % einen moderaten Preisanstieg
gegenüber dem Vorjahresquartal.
Die deutlichsten
Preisanstiege gegenüber dem Vorjahreszeitraum wurden für
IT-Dienstleistungen gemessen. So verteuerten sich Software und
Softwarelizenzen um 2,8 % gegenüber dem 1. Quartal 2024, IT-Beratung
und Support wurden um 2,4 % teurer und im Bereich
Datenverarbeitungs- und Hostingdienstleistungen stiegen die Preise
mit +1,8 % ebenfalls.
Die Hauptursache hierfür waren wie
schon im Vorjahr die gestiegenen Löhne als Reaktion auf den
Fachkräftemangel in der IT-Branche insgesamt. Demgegenüber fielen
die Preise für drahtlose Telekommunikation um 1,1 %.
Die
Preise für leitungsgebundene Telekommunikation erhöhten sich mit
+0,5 % gegenüber dem Vorjahresquartal nur leicht.
Wirtschaftsabschnitt Grundstücks- und Wohnungswesen: +2,3 %
gegenüber dem Vorjahresquartal Im Wirtschaftsabschnitt Grundstücks-
und Wohnungswesen stiegen die Preise um 2,3 % gegenüber dem
Vorjahreszeitraum.
Die Entwicklung der Mieten für Wohn- und
Gewerbeimmobilien lag mit +1,9 % gegenüber dem Vorjahresquartal noch
leicht unter dem allgemeinen Trend der Erzeugerpreise für
Dienstleistungen. Am stärksten stiegen mit +2,4 % die Wohnungsmieten
von gewerblichen Vermietern, die häufig an die Entwicklung des
Verbraucherpreisindex gekoppelt sind.
Deutlich stärker war
mit +4,0 % gegenüber dem 1. Quartal 2024 der Anstieg der Preise für
Vermittlung und Verwaltung von Immobilien. Als Gründe wurden die
allgemein gestiegenen Kosten, aber auch vertraglich vereinbarte
Erhöhungen unter anderem durch Kopplung der Vergütung an die
Entwicklung spezieller Preisindizes genannt. Preise für
freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen:
+2,3 % gegenüber dem Vorjahresquartal Auch im Wirtschaftsabschnitt
freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen
gab es mit +2,3 % erneut einen deutlichen Anstieg der Preise
gegenüber dem Vorjahresquartal.
In zahlreichen Branchen
dieses Wirtschaftsabschnitts wurden noch stärkere Anstiege der
Erzeugerpreise gemessen. So lagen die Preise für technische,
physikalische und chemische Untersuchungen um 4,5 % über denen des
Vorjahresquartals, die Preise für Rechtsberatungsleistungen stiegen
um 3,4 %, Dienstleistungen des Rechnungswesens waren um 2,5 % teurer
und Leistungen von Ingenieurbüros und technische Beratungsleistungen
um 2,3 %.
In allen diesen Branchen nennen die Anbieter
gestiegene Kosten insbesondere für Personal infolge des
Fachkräftemangels als Grund für die Preissteigerungen.
Wirtschaftsabschnitt Verwaltungs- und Unterstützungsleistungen:
+3,8 % gegenüber dem Vorjahresquartal Mit +3,8 % sind die Preise für
Verwaltungs- und Unterstützungsleistungen im Vergleich zum
Vorjahresquartal am stärksten gestiegen.
Als Grund für die
Teuerung von Reinigungsleistungen, die mit +3,8 % gegenüber dem 1.
Quartal 2024 dem allgemeinen Trend folgen, wird meistens die
Anpassung des Tarifvertrags zum 1. Januar 2025 genannt.
Überdurchschnittlich stark sind mit +5,0 % die Preise für die
befristete Überlassung von Arbeitskräften gestiegen.
Auch
hier liegen die Ursachen in den allgemein gestiegenen Kosten für
Verwaltung, Weiterbildung etc. und der hohen Nachfrage nach
Fachkräften und den daraus resultierenden steigenden Lohnforderungen
seitens der Arbeitnehmenden.
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