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Was hat  'NEIN zur beschlossenen Grundsteuererhöhung B' mit Abfallgebühren zu tun?
Frank S. Oynhausen

Duisburgs Abfallentsorgungsgebührensatzung für 2012 nichtig erklärt
Duisburg, 12. Mai 2015 - Hallo liebe Gegner der Erhöhung der Grundsteuer B in Duisburg und anderswo!

In der vergangenen Woche waren unsere Kölner Anwälte in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren vor dem OVG Münster involviert, in welchem sie Grundstückseigentümer in Verfahren wegen der Heranziehung zu Abfallgebühren gegen die Stadt Duisburg vertreten haben. Die Verhandlung hat interessante Einblicke in die Praxis der Gebührenkalkulation der Stadt Duisburg vermittelt. Wie der Presse entnommen werden konnte, hat die Stadt Duisburg, genauer die Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR, eine empfindliche Niederlage einstecken müssen. Die Richter des OVG Münster bemängelten eine ganze Reihe schwerwiegender Rechtsfehler in der Gebührenkalkulation. Im Ergebnis erweist sich die Abfallgebühr in Duisburg als deutlich überhöht. Für das Verfahren gegen die Grundsteuer B ist aber dieses Ergebnis, so paradox es klingen mag, nicht förderlich. Denn die Gerichte prüfen bei der Kontrolle der Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer B die kommunale Haushaltspraxis danach, ob die Gebührensätze zu niedrig sind. Denn nur dann besteht ein Indiz dafür, dass an sich über Gebühren zu finanzierende Haushaltsstellen unzulässiger Weise über Einnahmen aus der Grundsteuer B abgedeckt werden.

Dies gibt mir Anlass für folgende Frage an ALLE:

Erhebt die Stadt Duisburg keine kostendeckenden Gebühren und Beiträge für solche Leistungen, in denen sie dies nach den Bestimmungen des KAG NRW müsste ?
Könn(t)en (Ihr) Sie Beispiele benennen, in denen die Stadt Duisburg gegen die Kostenerhebungs- bzw. Kostendeckungspflicht verstößt? Es geht in erster Linie um die „Klassiker“ der kommunalen Abgaben, also Abwasser, Straßenreinigung, Straßenausbau-, Friedhofsgebühren, die nach dem KAG abgerechnet werden, anderes ist aber auch gefragt.
Zur Erinnerung:
Der Stadt fehlten für das Haushaltjahr 2015 "nur" rund 10,6 Mio. Euro.
Trotzdem wurden in Duisburg keine Bäder und Bibliotheken geschlossen werden, geschweige denn von anderen Sparmöglichkeiten Gebrauch gemacht oder Eintrittsgelder (Oper) oder Mieteinnahmen (z.B. Cafe Movies, etc.) erhöht, Geschäftsführergehälter gekürzt.
Um den Haushalt auszugleichen, wurde stattdessen phantasielos die Grundsteuer B um 23% von bisher 695 auf nunmehr 855 Punkte erhöht.
Damit gehört Duisburg nun zu den Gemeinden mit den höchsten Steuersätzen in ganz Deutschland.
Eine Stadt, die ihrer Verpflichtung zur Einnahme von Gebühren und Beiträgen nicht nachkommt, darf die entstehenden Finanzlücken nicht über Steuern auf die Bürger abwälzen.
Nach dem Kommunalabgabengesetz sind alle Kommunen zur Erzielung der ihnen zustehenden Einnahmen verpflichtet.
An erster Stelle stehen dabei Gebühren und Beiträge, welche die Gegenleistung für eine von der Kommune erbrachte Leistung darstellen.
Die Stadt Duisburg erzielt keine kostendeckenden Gebühren und Beiträge in Bereichen, in denen sie hierzu gesetzlich verpflichtet ist.
Das muß belegt werden. Ihr/Sie seid/sind gefordert. Damit steht/fällt der Prozess.
Weitere Infos und Geschehnisse auf facebook in der Gruppe DUISBURG INITIATIV GEGEN GRUNDSTEUERERHÖHUNG (DIGG) https://www.facebook.com/groups/grundsteuer/


Petition 'NEIN zur beschlossenen Grundsteuererhöhung B' ist bereit zur Übergabe
Laufende Petition 'Grundsteuer in NRW auf max. 500% deckeln!'