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Parlament nimmt neues Migrations- und Asylpaket endgültig an

• Schnellere Prüfung von Asylanträgen, darunter an den EU-Grenzen, und wirksamere Rückführung
• Verbesserte Identifizierung bei der Ankunft und verpflichtende Sicherheits- und Gesundheitskontrollen sowie Prüfungen der Schutzbedürftigkeit für Menschen, die irregulär in die EU einreisen
• Mitgliedstaaten können wählen, ob sie Verantwortung für Asylbewerber übernehmen, finanzielle Beiträge leisten oder operative Unterstützung bieten
• Bessere Bewältigung von Krisensituationen und neue Regelung für die freiwillige Neuansiedlung von Flüchtlingen aus Drittstaaten
Brüssel/Duisburg, 9. April 2024 - Das Europäische Parlament hat heute in Brüssel zehn Gesetzestexte zur Reform der europäischen Migrations- und Asylpolitik angenommen, auf die sich Parlament und Rat im Dezember geeinigt hatten.

Solidarität und Verantwortung
Zur Unterstützung von EU- Ländern, die unter Migrationsdruck stehen, werden andere Mitgliedstaaten einen Beitrag leisten, indem sie Asylsuchende oder Personen, die internationalen Schutz genießen, in ihr Hoheitsgebiet umsiedeln lassen, finanzielle Beiträge leisten oder operative bzw. technische Unterstützung bieten. Darüber hinaus werden die sogenannten Dublin-Vorschriften überarbeitet – also die Kriterien, nach denen bestimmt wird, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz zuständig ist.
Das Europäische Parlament nahm die von Berichterstatter Tomas TOBÉ (EVP, Schweden) vorgelegte Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement mit 322 zu 266 Stimmen bei 31 Enthaltungen an.

Bewältigung von Krisensituationen
Die Verordnung zur Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt sieht einen Mechanismus für die Reaktion auf einen plötzlichen Anstieg des Migrantenzustroms vor. Dadurch sollen Solidarität sowie die Unterstützung jener Mitgliedstaaten sichergestellt werden, die mit einer außergewöhnlich hohen Zahl an Migrantinnen und Migranten aus Drittstaaten konfrontiert sind. Die neuen Regeln behandeln auch die Instrumentalisierung von Migrantinnen und Migranten, die von Drittstaaten oder feindseligen nichtstaatlichen Akteuren gezielt eingesetzt werden, um die EU zu destabilisieren.
Die Europaabgeordneten nahmen den von Berichterstatter Juan Fernando LÓPEZ AGUILAR (S&D, Spanien) vorgelegten Text mit 301 zu 272 Stimmen bei 46 Enthaltungen an.

Überprüfung von Drittstaatsangehörigen an den EU-Grenzen
Personen, die die Voraussetzungen für eine Einreise in die EU nicht erfüllen, werden vor der Einreise in einem bis zu sieben Tage andauernden Verfahren überprüft. Dabei werden sie identifiziert, ihre biometrischen Daten werden erfasst und sie werden Gesundheits- und Sicherheitskontrollen unterzogen. Die Mitgliedstaaten müssen unabhängige Kontrollmechanismen einrichten, um sicherzustellen, dass die Grundrechte geachtet werden. Der von Berichterstatterin Birgit SIPPEL (S&D, Deutschland) vorgelegte Text wurde mit 366 zu 229 Stimmen bei 26 Enthaltungen angenommen. Außerdem billigten die Abgeordneten neue Regeln für das zentralisierte System für Informationen zu Verurteilungen (ECRIS-TCN) mit 414 zu 182 Stimmen bei 29 Enthaltungen.

Schnellere Asylverfahren
Für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes wird EU-weit ein neues, gemeinsames Verfahren eingeführt. Die Bearbeitung von Asylanträgen an den Grenzen der EU muss in Zukunft schneller erfolgen. Auch sollen die Fristen für unbegründete oder unzulässige Anträge künftig kürzer sein. Das Parlament nahm den von Berichterstatterin Fabienne KELLER (Renew, Frankreich) vorgelegten Text mit 301 zu 269 Stimmen bei 51 Enthaltungen an. Das Abstimmungsergebnis für das Rückführungsverfahren an der Grenze war 329 zu 253 Stimmen bei 40 Enthaltungen.

Eurodac-Verordnung
Die Daten von Personen, die irregulär in die EU kommen – darunter Fingerabdrücke und Gesichtsbilder von Menschen ab sechs Jahren –, werden in der überarbeiteten Eurodac-Datenbank gespeichert. Die Behörden sind künftig auch in der Lage, zu erfassen, ob jemand ein Sicherheitsrisiko darstellen könnte oder gewalttätig bzw. bewaffnet war. Der von Berichterstatter Jorge BUXADÉ VILLALBA (EKR, Spanien) vorgelegte Text wurde mit 404 zu 202 Stimmen bei 16 Enthaltungen angenommen.

Anerkennungsverordnung
Mit Blick auf die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzstatus sowie auf die Rechte jener, die ein Anrecht auf Schutz haben, sprach sich das Parlament für neue einheitliche Normen für alle Mitgliedstaaten aus. Die Mitgliedstaaten sollen die Lage im jeweiligen Herkunftsland auf der Grundlage von Informationen der EU-Asylagentur bewerten und die Flüchtlingseigenschaft regelmäßig überprüfen. Schutzsuchende müssen im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats bleiben, der für ihren Antrag zuständig ist bzw. in dem Schutz gewährt wurde. Der Text wurde von Berichterstatter Matjaž NEMEC (S&D, Slowenien) vorgelegt und mit 340 zu 249 Stimmen bei 34 Enthaltungen angenommen.

Aufnahme von Asylsuchenden
Die Mitgliedstaaten müssen in Zukunft sicherstellen, dass für die Aufnahme von Asylsuchenden gleichwertige Normen gelten. Das betrifft unter anderem Unterkunft, Schulbildung und Gesundheitsversorgung. Registrierte Asylbewerberinnen und Asylbewerber können künftig spätestens sechs Monate nach Antragstellung eine Arbeit aufnehmen. Neue Regeln für Inhaftierung und Einschränkung der Bewegungsfreiheit sollen außerdem Personen, die einen Asylantrag gestellt haben, davon abhalten, sich innerhalb der EU zu bewegen. Das Parlament nahm den von Berichterstatterin Sophia IN 'T VELD (Renew, Niederlande) vorgelegten Text mit 398 zu 162 Stimmen bei 60 Enthaltungen an.

Sicherer und legaler Weg nach Europa
Nach einem neuen Rahmen für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen können Mitgliedstaaten anbieten, von den Vereinten Nationen anerkannte Flüchtlinge aus Drittstaaten aufzunehmen und ihnen damit die legale, organisierte und sichere Einreise in die EU zu ermöglichen. Der von Berichterstatterin Malin BJÖRK (Die Linke, Schweden) vorgelegte Text wurde mit 452 zu 154 Stimmen bei 14 Enthaltungen angenommen.

Nächste Schritte
Als Nächstes muss der Rat das Paket förmlich billigen. Danach treten die neuen Vorschriften in Kraft, sobald sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Es wird erwartet, dass die Verordnungen in zwei Jahren zur Anwendung kommen. Was die Richtlinie über Aufnahmebedingungen betrifft, haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Änderungen in ihr nationales Recht einzuführen.