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Europawahl 2024
Zahlen, Daten, Fakten in Duisburg

Duisburg, 3.Juni 2024 - Am 9. Juni 2024 finden die Wahlen zum zehnten europäischen Parlament statt. In Duisburg sind rund 322.000 Wahlberechtigte in der Zeit von 8 bis 18 Uhr aufgerufen zur Urne zu gehen. Das Gebiet der Stadt Duisburg ist in 323 Wahlbezirke (an 180 Standorten) eingeteilt. Zusätzlich wurden 105 Briefwahlbezirke eingerichtet. Bei der Europawahl gibt es keine Aufteilung des Stadtgebietes in Wahlkreise. Der jeweils zuständige Wahlraum sowie Angaben zur Barrierefreiheit wurden allen Wahlberechtigten mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt. Insgesamt sind bei dieser Wahl 92 Prozent aller Wahlräume (Wahlbezirke) barrierefrei zugänglich.

Eine Liste aller Duisburger Wahlräume ist auf der Internetseite https://briefwahl.duisburg.de/IWS/start.do?mb=5112000 zu finden.
Die 105 Briefwahlvorstände treten in der Erich-Kästner-Gesamtschule, Ehrenstraße 87, 47198 Duisburg (56 Briefwahlvorstände) und in der Gesamtschule Duisburg Süd, Großenbaumer Allee 168, 47269 Duisburg (49 Briefwahlvorstände) zusammen.
Für die Besetzung der Wahlvorstände in den Wahllokalen wurden rund 4.000 ehrenamtliche Helfende berufen.
Bis auf etwa 250 freie „Stellen“ sind alle Wahlvorstände besetzt.

Insgesamt sind 321.801 Duisburger (Stand: 24.5.) für die Europawahl wahlberechtigt. Erstmalig bei einer Europawahl dürfen 27.900 Bürgerinnen und Bürger wählen, davon sind 14.300 erstmalig überhaupt wahlberechtigt.

Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs.1 GG, - die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben - seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und - nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wahlberechtigt sind auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger/innen), die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und die am Wahltag:
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Unionsbürger/innen müssen, wenn sie erstmals in Deutschland an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen wollen, einen Antrag stellen. Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis konnten bis zum 19. Mai 2024 gestellt werden.

Wählerverzeichnis und Wahlbenachrichtigungen
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wurde das Wählerverzeichnis zum Stichtag 28. April 2024 erstellt, sodass ab dem 29. April 2024 die Wahlbenachrichtigungen gedruckt und ab dem 6. Mai 2024 versandt werden konnten.

Wahlberechtigung im Fall von Änderungen des Wohnsitzes
Für den Fall, dass Personen in der Zeit ab dem 29. April 2024 ihren Hauptwohnsitz innerhalb Duisburgs verlegt haben, bleiben sie im Wählerverzeichnis unter ihrer ursprünglichen Wohnadresse eingetragen und können in dem mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilten Wahlraum ihre Stimme abgeben. Sollten sie ihren Hauptwohnsitz in der Zeit zwischen dem 29. April und 19. Mai 2024 von Duisburg in eine andere Stadt oder umgekehrt verlegt haben, bleiben sie in dem Wählerverzeichnis ihrer ursprünglichen Wohnanschrift gemeldet, es sei denn, sie beantragen die Aufnahme in das Wählerverzeichnis ihrer Zuzugsgemeinde. Alle Personen, die zum 28. April 2024 ihren Hauptwohnsitz in Duisburg hatten, wurden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
Personen, die bis zum Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben und zuvor aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit nicht wahlberechtigt waren, wurden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Sollten Personen wahlberechtigt sein, jedoch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, so können sie dennoch an der entsprechenden Wahl teilnehmen. Für die Stimmabgabe am Wahltag selbst genügt der Personalausweis, Reisepass oder Identitätsausweis.
Sollten sie sich nicht sicher sein, in welches Wahllokal sie müssen, so können sie diese Information bei Call Duisburg unter der Rufnummer 0203/94000 erfragen.

Briefwahl
Seit dem 7. Mai 2024 gibt es die Möglichkeit der Briefwahl. Briefwahlunterlagen können mündlich (nicht telefonisch), schriftlich oder elektronisch (Internet: briefwahl.duisburg.de) beantragt werden. Briefwahlanträge werden bis einschließlich Freitag, 7. Juni 2024, 18.00 Uhr entgegengenommen.
Ab Mittwoch, 5. Juni 2024, sollten aber – um die Stimme noch rechtzeitig abgeben zu können - keine Briefwahlanträge mehr postalisch oder online gestellt werden. Der sichere Weg ist die Stimmabgabe direkt bei den eingerichteten Briefwahlstellen. Dann erreicht die abgegebene Stimme in jedem Fall die Auszählung. Ausschließlich bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung werden sie noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beim Wahlamt In den Haesen 84 in Duisburg- Homberg entgegengenommen.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für jemand anderen ist nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass jede Person nach den gesetzlichen Vorschriften pro Wahl maximal vier Personen in dieser Angelegenheit vertreten darf. Die acht Briefwahlstellen wurden sowohl zentral im Verwaltungsgebäude In den Haesen 84 in Duisburg-Homberg als auch in allen Bezirksämtern eingerichtet. In allen Briefwahlstellen ist die Beantragung der Briefwahl vor Ort möglich und es kann nach entsprechender Beantragung direkt vor Ort die Stimmabgabe erfolgen.
Alle Briefwahlstellen sind noch entsprechend der regulären Öffnungszeiten und am Freitag, 7. Juni, zusätzlich bis 18 Uhr geöffnet. Wenn nach Freitag, 18 Uhr, noch für die Wahl relevante Post (zum Beispiel Briefwahl) überbracht werden soll, so ist dies nur noch direkt bei der Stabsstelle Wahlen, In den Haesen 84, Duisburg-Homberg und das auch nur bis spätestens 18 Uhr am Wahltag möglich.
Die Briefwahlbeteiligung liegt insgesamt bislang (Stand: 3. Juni, 11 Uhr) bei 59.556.
Im Jahr 2019 lag die Briefwahlbeteiligung zum gleichen Zeitpunkt bei 36.142. Insgesamt 42.9732 Wähler/innen nutzen dabei den Onlinezugang zum Briefwahlantrag (OLIWA). Der seit vielen Jahren zu beobachtende steigende Trend zur Briefwahl hat sich fortgesetzt. Stimmabgabe am Wahltag Wenn für Wahlberechtigte ein Wahlschein ausgestellt wurde und sie nicht per Brief gewählt haben, so können sie gegen Vorlage ihres Wahlscheines sowie des Personalausweises, Reisepasses oder Identitätsausweises in jedem Wahlraum der Stadt Duisburg ihre Stimme abgeben.
Ansonsten gilt: Jede/r Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum seine Stimme abgeben, wo sie/er in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Der zuständige Wahlraum kann der Wahlbenachrichtigung entnommen werden oder bei Verlust über Call Duisburg unter 0203/94000 erfragt werden. In jedem Fall ist es wichtig zu wissen, dass bei der Vorsprache im Wahlraum ggf. nicht allein die Vorlage der Wahlbenachrichtigung genügt, sondern grundsätzlich die Vorlage eines Personalausweises, Reisepasses oder Identitätsausweises vom Wahlvorstand verlangt werden kann. Hierauf wurde auch im Text der Wahlbenachrichtigung hingewiesen. Sollte kein Personalausweis, Reisepass oder Identitätsausweis vorgelegt werden können, kann der Wahlvorstand die Person zurückweisen und bitten, gegen Vorlage des Ausweises erneut vorzusprechen. Dies dient der Vorbeugung von Missbrauch und somit ausschließlich dem Schutz des Wahlrechts einer jeden einzelnen Person.

Ab 18 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmzettel in allen Wahlbezirken. Das vorläufige amtliche Endergebnis wird voraussichtlich ab etwa 22 Uhr vorliegen. Es wird durch den Stadtwahlleiter entsprechend bekannt gemacht. Alle Auszählungen finden öffentlich statt. Sobald das Ergebnis festgestellt ist, wird dieses durch den Wahlvorstehenden verkündet und an den zentralen Ergebnisdienst telefonisch übermittelt. Dabei wird sichergestellt, dass nur autorisierte Ergebnisse gemeldet und weitergegeben werden.

Der Verlauf der Auszählung kann über die Wahlergebnispräsentation im Internet unter www.duisburg.de/wahlergebnis verfolgt werden. Dort können die Ergebnisse nach den Duisburger Stadtbezirken, den Kommunalwahlbezirken und den 323 Wahlbezirken in Grafik- und Tabellenform abgerufen werden.
Am 14. Juni tagt der Stadtwahlausschuss um 15 Uhr öffentlich, um das amtliche Endergebnis der Europawahl festzustellen.