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EU schlägt Zollsenkungen zur Umsetzung des Abkommens mit den USA vor

Brüssel, 29. August 2025 - Die Europäische Kommission hat zwei Vorschläge vorlegt, die den Weg für die Umsetzung der gemeinsamen EU/USA-Erklärung zum transatlantischen Handel vom 21. August 2025 ebnen. Diese Vorschläge gewährleisten eine rückwirkende Zollentlastung durch die USA für den wichtigen Automobilsektor der EU ab dem 1. August.

Umsetzung in beiderseitigem Interesse
EU-Handelskommissar Maros Šefčovič sagte: „Das Abkommen zwischen der EU und den USA ist mehr als nur ein Schritt in Richtung Stabilität. Es schafft die Grundlage für eine engere Zusammenarbeit bei gemeinsamen Herausforderungen und setzt gemeinsame Ziele – beispielsweise im Stahlbereich – in konkrete Ergebnisse um. Es liegt in unserem beiderseitigen Interesse, dass beide Seiten ihre Verpflichtungen einhalten und die vollständige Umsetzung des Abkommens sicherstellen. Ich begrüße insbesondere die Senkung der Zölle auf Autos und Autoteile auf 15 Prozent ab dem 1. August, die dazu beitragen wird, dass unsere Automobilindustrie auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig bleibt.“

Details zu den beiden Vorschlägen
Der erste Rechtsakt betrifft einen Vorschlag zur Abschaffung der Zölle auf US-Industriegüter und zur Gewährung eines präferenziellen Marktzugangs für eine Reihe von US-Meeresfrüchten und nicht sensiblen Agrargütern.

Mit dem zweiten Vorschlag wird vorgeschlagen, die Zollfreiheit für Hummer zu verlängern, die nun auch für verarbeiteten Hummer gilt.
Die Kommission wird weiterhin mit den USA zusammenarbeiten, um die Zölle zu senken, auch im Rahmen der Verhandlungen über ein künftiges Abkommen zwischen der EU und den USA über gegenseitigen, fairen und ausgewogenen Handel.

Nächste Schritte
Die Vorschläge der Kommission sind der notwendige legislative Schritt, um die in Abschnitt 1 der Gemeinsamen Erklärung der EU und der USA genannten Zollsenkungen der EU in Kraft zu setzen.

Das Parlament und der Rat müssen die beiden Vorschläge nun im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens genehmigen, bevor die Zollsenkungen der EU in Kraft treten können.

Gemäß Abschnitt 3 der Gemeinsamen Erklärung der EU und der USA wird erwartet, dass die USA die vereinbarte US-Zollobergrenze von 15 Prozent auf Autos und Autoteile aus der EU umsetzen. Das wird voraussichtlich am ersten Tag desselben Monats in Kraft treten, in dem die Legislativvorschläge der Europäischen Union eingeführt werden, d. h. am 1. August 2025. Das erspart den Automobilherstellern Zölle in Höhe von mehr als 500 Millionen Euro, die andernfalls für Ausfuhren in nur einem Monat zu entrichten gewesen wären.

Die USA haben sich außerdem verpflichtet, ab dem 1. September für bestimmte Warenkategorien, für die nur der Meistbegünstigungszollsatz gilt, keine oder nahezu keine Zölle zu erheben (nicht verfügbare natürliche Ressourcen, einschließlich Kork, alle Flugzeuge und Flugzeugteile, generische Arzneimittel und ihre Bestandteile sowie chemische Grundstoffe). Beide Seiten haben sich darauf geeinigt, diese Liste weiter auszudehnen.

Hintergrund
Am 21. August gaben die EU und die USA eine gemeinsame Erklärung zum transatlantischen Handel und zu Investitionen ab. Diese Gemeinsame Erklärung bestätigt die von Präsidentin von der Leyen und Präsident Trump am 27. Juli erzielte politische Einigung und baut auf ihr auf.

Die transatlantische Partnerschaft ist eine Hauptschlagader des Welthandels und die bedeutendste bilaterale Handels- und Investitionsbeziehung der Welt. Der Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen der EU und den USA hat sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt und wird im Jahr 2024 ein Volumen von 1,6 Billionen Euro erreichen, wobei der Warenhandel 867 Milliarden Euro und der Dienstleistungsverkehr 817 Milliarden Euro beträgt.

Diese tiefgreifende und umfassende Partnerschaft wird durch gegenseitige Investitionen untermauert. Im Jahr 2022 investierten Unternehmen aus der EU und den USA 5,3 Billionen Euro in die Märkte der jeweils anderen Seite.

Gemeinsame EU/USA-Erklärung zu transatlantischem Handel und Investitionen
Brüssel, 21. August 2025 - Die EU und die USA haben eine Gemeinsame Erklärung veröffentlicht, die einen Rahmen für einen fairen, ausgewogenen und für beide Seiten vorteilhaften transatlantischen Handel und Investitionen schafft. Sie baut auf der politischen Einigung von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und US-Präsident Donald Trump vom 27. Juli auf. Die Erklärung (engl.) ist hier verlinkt.

Die transatlantischen Beziehungen sind mit 1,6 Billionen Euro jährlich die wertvollsten Wirtschaftsbeziehungen der Welt. Das Abkommen sichert diese Beziehungen und Millionen Arbeitsplätze in der EU. Vorhersehbarkeit, Stabilität, Sicherheit Die Kommissionspräsidentin betonte, dass die EU stets das Beste für ihre Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen anstrebt: 
„Im Angesicht einer schwierigen Situation haben wir unseren Mitgliedstaaten und unserer Industrie geholfen und Klarheit und Kohärenz im transatlantischen Handel wiederhergestellt. Das ist nicht das Ende des Prozesses, sondern wir arbeiten weiterhin mit den USA zusammen, um mehr Zollsenkungen zu vereinbaren, um weitere Bereiche der Zusammenarbeit zu ermitteln und mehr Potential für das Wirtschaftswachstum zu schaffen.“ 

Strategisches Abkommen, von dem viele Sektoren profitieren EU-Handelskommissar Maros Šefčovič sagte mit Blick auf die intensive und konstruktive Zusammenarbeit mit der US-amerikanischen Seite: „Die Gemeinsame Erklärung hat in einer Zeit, in der sich die globale Handelslandschaft grundlegend verändert, echtes Gewicht. Es ist ein ernstzunehmendes, strategisches Abkommen – und wir stehen voll und ganz hinter ihm.“ 

Šefčovič betonte, dass ein breites Spektrum von Sektoren profitieren wird – dazu gehören auch strategische Wirtschaftszweige wie Autos, Arzneimittel, Halbleiter und Holz.  Ein Handelskrieg hätte viel Schaden angerichtet Der Handelskommissar fügte hinzu: „Die Alternative – ein Handelskrieg mit Hochzöllen und politischer Eskalation – würde Arbeitsplätze, Wachstum und Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks schädigen. Stattdessen müssen die EU und die USA einen Weg der Zusammenarbeit einschlagen, der auf unser gemeinsames Ziel der Reindustrialisierung und Stärkung der wirtschaftlichen Resilienz abgestimmt ist.“

Erster Schritt in einem fortlaufenden Prozess In der Gemeinsamen Erklärung wird die Verpflichtung beider Seiten dargelegt, auf die Wiederherstellung von Stabilität und Berechenbarkeit im Handel und bei den Investitionen zwischen der EU und den USA zum Nutzen von Unternehmen und Bürgern hinzuarbeiten. Das ist der erste Schritt in einem Prozess, der den Handel steigern und den Marktzugang in weiteren Sektoren verbessern wird. 

Details Für die überwiegende Mehrheit der EU-Ausfuhren, einschließlich strategischer Sektoren wie Kraftfahrzeuge, Arzneimittel, Halbleiter und Holz, gilt ein Zollsatz von maximal 15 Prozent (all-inclusive, beinhaltet also auch bestehende MFN-Zölle). Sektoren, für die bereits Meistbegünstigungstarife von 15 Prozent oder mehr gelten, unterliegen keinen zusätzlichen Zöllen.

Für Personenkraftwagen und Kraftfahrzeugteile werden die 15 Prozent parallel zum Start des EU-Verfahrens für Zollsenkungen für US-Erzeugnisse gelten. Ab dem 1. September wird eine Reihe von Produktgruppen von einer Sonderregelung profitieren, bei der nur Meistbegünstigungstarife gelten. Dazu gehören nicht verfügbare natürliche Ressourcen (z. B. Kork), alle Flugzeuge und Luftfahrzeugteile, Generika und ihre Inhaltsstoffe sowie chemische Ausgangsstoffe.

Beide Seiten unternehmen ehrgeizige Anstrengungen, um diese Regelung auf andere Produktkategorien auszuweiten – ein wichtiges Ergebnis für die EU. Die EU und die USA beabsichtigen, ihre Volkswirtschaften vor Überkapazitäten im Stahl- und Aluminiumsektor zu schützen und an sicheren Lieferketten zu arbeiten. Dazu gehört eine Zollkontingentslösung für EU-Ausfuhren von Stahl und Aluminium und deren Derivaten. 

Nächste Schritte
Die Kommission wird mit Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments und im Einklang mit den einschlägigen internen Verfahren rasch die wichtigsten Aspekte der Vereinbarung umsetzen. Die EU wird sich auch an der Aushandlung eines Abkommens über einen fairen, ausgewogenen und für beide Seiten vorteilhaften Handel mit den USA im Einklang mit dem vereinbarten Rahmen und den geltenden Verfahren beteiligen. 

Im Anschluss an das politische Abkommen zwischen der EU und den USA hat die EU mit Wirkung vom 7. August auch die am 24. Juli 2025 angenommenen Maßnahmen zur Wiederherstellung des Gleichgewichts ausgesetzt.  Hintergrund Die transatlantische Partnerschaft ist eine Schlüsselfunktion des Welthandels und die bedeutendste bilaterale Handels- und Investitionsbeziehung weltweit.

Der Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen der EU und den USA hat sich in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt und lag 2024 bei über 1,6 Billionen Euro. Der Warenhandel betrug 867 Milliarden Euro, der Handel mit Dienstleistungen 817 Milliarden Euro. Das sind täglich mehr als 4,2 Milliarden Euro an Waren und Dienstleistungen über den Atlantik. 

Diese vertiefte und umfassende Partnerschaft wird durch gegenseitige Investitionen untermauert. Im Jahr 2022 investierten Unternehmen aus der EU und den USA in die Märkte der jeweils anderen Seite 5,3 Billionen Euro.


Waldbrände in Europa: Länder nutzen EU-Katastrophenschutzverfahren

Brüssel, 14. August 2025 - In den vergangenen Tagen haben Griechenland, Spanien, Bulgarien, Montenegro und Albanien das EU-Katastrophenschutzverfahren aktiviert. Über Europa verteilt treten derzeit gehäuft Waldbrände auf, die bewältigt werden müssen, und die EU hilft dabei.

Überblick über betroffene Länder und bereitgestellte Leistungen
Gestern hat Spanien das EU-Katastrophenschutzverfahren aktiviert, zum ersten Mal für die gemeinsame Bekämpfung von Waldbränden. Die Europäische Kommission hat rasch zwei rescEU-Flugzeuge mobilisiert, die in Frankreich stationiert sind und heute eingesetzt werden sollen. (rescEU wurde als strategische Reserve europäischer Katastrophenabwehrkapazitäten und -vorräte eingerichtet und wird vollständig von der EU finanziert.)

Griechenland hat das Verfahren vorgestern, am 12. August, aktiviert. Als Reaktion darauf werden die beiden schwedischen rescEU-Hubschrauber, die derzeit in Bulgarien eingesetzt werden, dorthin verlegt. Feuerwehrleute aus Tschechien, Moldau und Rumänien helfen vor Ort bei der Brandbekämpfung. Sie sind Teil der Kräfte aus verschiedenen Ländern, die für die Dauer der Saison pro-aktiv an strategisch wichtige Standorte geschickt wurden, um bei Bedarf schnell die örtlichen Kräfte unterstützen zu können.

In Bulgarien haben sechs Länder – Tschechien, die Slowakei, Frankreich, Ungarn, Rumänien und Schweden – Luftfahrzeuge über das Katastrophenschutzverfahren mobilisiert, einschließlich der in Schweden stationierten rescEU-Hubschrauber.

In Albanien hat die Kommission rescEU-Luftressourcen aus Kroatien, Bulgarien, Italien, Tschechien und der Slowakei mobilisiert. In Montenegro mobilisierte die Kommission rescEU-Mittel in Tschechien, Kroatien und Italien. Serbien, Ungarn und Bosnien und Herzegowina haben im Rahmen bilateraler Angebote auch Flugzeuge eingesetzt, Österreich bot Löschteams am Boden an. 

16 Bitten um Unterstützung in der aktuellen Brandsaison Das EU-Katastrophenschutzverfahren wurde in der aktuellen Brandsaison bereits 16 Mal aktiviert. Die Länder in Europa kämpfen mit einer Hitzewelle, die mit einer hohen Zahl katastrophaler Waldbrände auf dem gesamten Kontinent einhergeht.

Die Zahl der Aktivierungen für 2025 entspricht bereits den gesamten Aktivierungen für Waldbrände im Jahr 2024 während der gesamten Brandsaison. Auch Copernicus, das Erdbeobachtungsprogramm der EU, wurde aktiviert, und zwar konkret für die Brände in Griechenland, Spanien und Bulgarien.


Erklärung vor dem geplanten Treffen der Präsidenten Trump und Putin

Brüssel, 11. August 2025 - Die Europäische Kommission hat gemeinsam mit Frankreich, Italien, Deutschland, Polen, dem Vereinigten Königreich und Finnland ein Statement abgegeben zum geplanten Treffen von US-Präsident Trump und dem russischen Präsidenten Putin.

Darin heißt es: „Wir begrüßen Präsident Trumps Bemühen, dem Töten in der Ukraine ein Ende zu setzen, den Angriffskrieg der Russischen Föderation zu beenden und einen gerechten und dauerhaften Frieden und Sicherheit in der Ukraine herbeizuführen.“

Kombination aus Diplomatie, Unterstützung der Ukraine und Druck auf Russland Präsident Macron, Ministerpräsidentin Meloni, Bundeskanzler Merz, Ministerpräsident Tusk, Premierminister Starmer, Präsidentin von der Leyen und Präsident Stubb betonten weiter: „Wir sind davon überzeugt, dass nur eine Kombination von aktiver Diplomatie, Unterstützung der Ukraine und Druck auf die Russische Föderation, ihren unrechtmäßigen Krieg zu beenden, zum Erfolg führen kann.

Wir sind bereit, diese Bemühungen zu unterstützen, und zwar diplomatisch, durch die weitere umfassende militärische und finanzielle Unterstützung der Ukraine – unter anderem im Rahmen der Koalition der Willigen – und durch die Beibehaltung und weitere Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen die Russische Föderation.“

Vitale Sicherheitsinteressen der Ukraine und Europas „Wir sind der Überzeugung, dass eine diplomatische Lösung die vitalen Sicherheitsinteressen der Ukraine und Europas schützen muss. Wir sind uns einig, dass diese vitalen Interessen robuste und glaubwürdige Sicherheitsgarantien umfassen, die es der Ukraine ermöglichen, ihre Souveränität und territoriale Integrität effektiv zu verteidigen.

Die Ukraine bestimmt selbst über ihr Schicksal. Sinnvolle Verhandlungen können nur im Rahmen einer Waffenruhe oder eines Rückgangs der Feindseligkeiten stattfinden. Über den Weg zum Frieden in der Ukraine kann nicht ohne die Ukraine entschieden werden. Wir halten weiterhin an dem Grundsatz fest, dass internationale Grenzen nicht gewaltsam verschoben werden dürfen. Die derzeitige Kontaktlinie sollte der Ausgangspunkt für Verhandlungen sein.“

Europa steht der Ukraine weiter fest zur Seite
Die Unterzeichner des Statements bekräftigen, dass die unprovozierte und völkerrechtswidrige russische Invasion der Ukraine einen eklatanten Verstoß gegen die Charta der Vereinten Nationen, die Schlussakte von Helsinki, das Budapester Memorandum und weitere Zusagen Russlands darstellt. 

„Wir bekräftigen unser unerschütterliches Engagement für die Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Integrität der Ukraine. Wir stehen der Ukraine weiterhin fest zur Seite. Wir sind als Europäerinnen und Europäer geeint und entschlossen, gemeinsam unsere Interessen zu wahren. Und wir werden weiterhin eng mit Präsident Trump und den Vereinigten Staaten von Amerika sowie mit Präsident Selenskyj und der ukrainischen Bevölkerung zusammenarbeiten, um einen Frieden in der Ukraine zu erreichen, der unsere vitalen Sicherheitsinteressen schützt.“

Fluggastrechte bei Flugausfall: Weitere Online-Reisebüros verpflichten sich zu zügiger Rückerstattung

Brüssel, 31. Juli 2025 - Nach einem Dialog mit der Europäischen Kommission und dem Netzwerk der nationalen Verbraucherschutzbehörden für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC) haben sich Expedia und Lastminute.com verpflichtet, Verbrauchern und Verbraucherinnen besser über ihre Rechte zu informieren. Außerdem wollen sie sicherzustellen, dass die Verbraucher im Falle einer Flugstornierung durch die Fluggesellschaft innerhalb von 14 Tagen eine Rückerstattung ihres Tickets erhalten.

Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, sagte: „Flugausfälle können für Reisende äußerst störend sein. Es ist einfach eine Frage der grundlegenden Fairness, dass Passagiere unverzüglich eine Rückerstattung erhalten. Ich freue mich, dass die Liste der Online-Reisebüros, die sich zu dieser grundlegenden Verpflichtung bekennen, immer länger wird. Es müssen sich noch mehr anschließen, um faire Dienstleistungen und gleiche Wettbewerbsbedingungen in der Luftfahrtbranche zu gewährleisten.“

Details zu den eingegangenen Verpflichtungen 
Expedia und Lastminute.com haben sich verpflichtet, die folgenden Punkte einzuhalten: 
- Im Falle von Flugstornierungen werden sie die Rückerstattungen der Fluggesellschaft innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt an die Verbraucher weiterleiten, sodass die Rückerstattung für den Verbraucher innerhalb von maximal 14 Tagen erfolgt.

- Darüber hinaus haben sie erklärt, alle Rückstände bei den Rückerstattungen aufgearbeitet zu haben; Kontaktdaten der Online-Reisebüros wie Telefonnummern und E-Mail-Adressen werden deutlich auf den Websites bereitgestellt, damit Verbraucher leicht Kontakt aufnehmen können;
- Informationen zu den spezifischen Vorteilen der verschiedenen Servicepakete, die von den Online-Reisebüros angeboten werden, werden für Verbraucher klarer dargestellt; Die Verbraucher werden klar über ihre gesetzlichen Rechte auf Umbuchung oder Erstattung gemäß der Fluggastrechteverordnung informiert, wenn die Fluggesellschaft ihre Flüge storniert.
- Sie werden auch klar darüber informiert, wenn der Flug storniert wurde; Die Verbraucher werden klar über die Folgen informiert, die bestimmte von Flugvermittlern angebotene Dienstleistungen für die Verbraucherrechte im Falle einer Flugunterbrechung haben können .

Mehr Schutz für Verbraucher Der Dialog wurde von der schwedischen Verbraucherschutzbehörde geleitet. Mit ihm sollten Online-Reisebüros ermutigt werden, freiwillig Praktiken einzuführen für einen besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher und deren Kenntnis ihrer Rechte. Ein weiteres Ziel war es, dass die Plattformen die Einhaltung von EU-Rechtsvorschriften gewährleisten. 

Lastminute.com hat sich bereit erklärt, die meisten der Verpflichtungen ab dem 1. Juli 2025 und vollständig bis zum 1. September 2025 umzusetzen. Expedia hat erklärt, dass seine Praktiken im Einklang mit den vereinbarten Verpflichtungen stehen. Hintergrund Der Dialog baut auf der 
koordinierten Aktion des Kooperationsnetzes für den Verbraucherschutz im Jahr 2023 auf, in deren Rahmen Edreams ODIGEO, die Etraveli Group und Kiwi.com die gleichen Verpflichtungen eingegangen sind.

Damit halten insgesamt fünf große Online-Reisebüros dieselben Verpflichtungen ein. Weitere Schritte Das Netz der europäischen Verbraucherschutzbehörden wird überwachen, ob Expedia und Lastminute.com die Verpflichtungen innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens korrekt umgesetzt haben. Es wird auch weiterhin die Umsetzung der Verpflichtungen durch Edreams ODIGEO, Etraveli Group und Kiwi.com überwachen. Darüber hinaus wird das Netz weiterhin bei anderen Online-Reisebüros für diese Verpflichtungen werben.

Das EU-US-Handelsabkommen erläutert – Energieaspekte

Brüssel, 31. Juli 2025 - Am 27. Juli 2025 einigten sich die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen und US-Präsident Donald J. Trump auf ein Zoll- und Handelsabkommen.

Wir erklären hier die Energieaspekte der Vereinbarung. EU-Energieimporte aus den USA: Stand der Dinge Die USA sind bereits einer der wichtigsten Energiepartner der EU: Sie sind mit Abstand der größte Lieferant von Flüssigerdgas (LNG): mehr als 55 Prozent der europäischen LNG-Versorgung im laufenden Jahr stammt aus den USA.

Die USA sind auch der wichtigste Öllieferant der EU (17 Prozent aller EU-Einfuhren im Jahr 2024) und ein entscheidender Lieferant von Kernbrennstoffen und Dienstleistungen in diesem Bereich. Die entsprechenden US-Ausfuhren in die EU beliefen sich im Jahr 2024 auf rund 700 Millionen Euro.

Die gesamte LNG-Einfuhrkapazität der EU beläuft sich nun auf rund 250 Milliarden Kubikmeter pro Jahr. Das ist mehr als doppelt so hoch wie die derzeitigen jährlichen LNG-Einfuhren. Insbesondere wurden zwischen 2022 und 2024 in der gesamten EU 12 neue LNG-Terminals und sechs Erweiterungsprojekte in Betrieb genommen, wodurch sich die Einfuhrkapazität um 70 Milliarden Kubikmeter erhöht hat.

Die EU hat in den vergangenen Jahren jährlich rund 50 Milliarden Kubikmeter LNG aus den USA importiert. Derzeit verfügen 12 Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Litauen, Malta, die Niederlande, Polen und Portugal) über die notwendige Infrastruktur für die Einfuhr von Flüssigerdgas.

Die EU verfügt über ausreichende Kapazitätsreserven, um zusätzliche LNG-Importe, auch aus den USA, aufzunehmen, um russische Gasimporte zu ersetzen. Was sieht das Handelsabkommen zwischen der EU und den USA im Bereich Energie vor? Die politische Einigung zwischen der EU und den USA wird die transatlantische Zusammenarbeit zur Gewährleistung einer sicheren Energieversorgung weiter verstärken.

Die Einigung beinhaltet die Absicht der EU, in den nächsten drei Jahren, also bis Ende 2028, mehr US-Flüssigerdgas, Öl und Kernbrennstoffe sowie Spitzentechnologien zu beziehen und Investitionen zu ermöglichen.
Mit einem erwarteten Volumen von rund 750 Milliarden US-Dollar (ca. 700 Milliarden Euro) über diesen gesamten Zeitraum wird die Vereinbarung zur Umsetzung unseres 
REPowerEU-Plans und der dazugehörigen Roadmap beitragen, mit dem Ziel, alle russischen Energieimporte vollständig zu  ersetzen.

LNG imports in the EU:



Diese Schätzungen spiegeln die Stärke der Energiepartnerschaft mit den USA wider, die zum Hauptlieferanten von Öl und LNG in der EU geworden sind. Sie folgt zudem auf umfangreiche Arbeiten mit den EU-Mitgliedstaaten, der Industrie und anderen Interessenträgern, um den nötigen Energiebedarf zu ermitteln, um die vollständige Energieunabhängigkeit der EU von Russland, die Energieversorgungssicherheit Europas und niedrigere Preise für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zu gewährleisten.  

Seit der Annahme des Aktionsplans für erschwingliche Energie im Februar 2025 arbeitet die Kommission intensiv mit US-amerikanischen LNG-Lieferanten zusammen. Aufgrund dieser vorbereitenden Arbeiten steht die Kommission bereit, ein spezielles Verfahren – AggregateEU – zu organisieren, um die Nachfrage von EU-Unternehmen zu erheben und sie mit US-amerikanischen LNG-Lieferungen für den Zeitraum 2025 bis 2050 abzugleichen.

AggregateEU ist die Leitinitiative der Kommission zur Nachfragebündelung und koordinierten Gasbeschaffung auf europäischer Ebene im Rahmen der EU-Energieplattform,  die im April 2023 ins Leben gerufen wurde, um die Energieversorgung der EU vielfältiger, sicherer und koordinierter zu gestalten. 

Während die Kommission Kontakte zwischen relevanten Käufern und Verkäufern in der EU erleichtert, liegen Geschäftsentscheidungen selbstverständlich bei den Unternehmen selbst. Gleichzeitig müssen die USA diese Käufe unterstützen, indem sie einen uneingeschränkten Zugang und ausreichende Produktions- und Exportkapazitäten gewährleisten.

Analyse der Zahlen
Die Zahl von 250 Milliarden US-Dollar pro Jahr in den nächsten drei Jahren entspricht dem geschätzten Durchschnitt der gesamten Energieeinfuhren der EU aus den USA auf der Grundlage einer gründlichen und soliden Bewertung, bei der Folgendes berücksichtigt wurde:
Derzeitige Einfuhrmengen von US-amerikanischen LNG-, Öl-, Kernbrennstoffen und -Dienstleistungen in die EU, die sich bereits auf rund 90 bis 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr belaufen. Parallel dazu diversifizieren wir weiterhin Energiequellen und investieren langfristig in die Energiewende. Geschätzte zusätzliche Mengen an Öl, Gas und Kernbrennstoffen, auch als Teil der Abkehr von fossilen Brennstoffen aus Russland.

Im Jahr 2024 importierte die EU immer noch etwa 22 Milliarden Euro an fossilen Brennstoffen aus Russland und etwa 700 Millionen Euro an Kernmaterial. Wichtige US-Investitionen in Energietechnologie, Dienstleistungen und Ausfuhren in die EU, insbesondere im Nuklearsektor für konventionelle und kleine modulare Reaktoren (SMR, wo wir bereits klare Hinweise darauf haben, wo US-Unternehmen beteiligt sind.

Während solide Projektionen entwickelt wurden, werden die endgültigen Mengen und die Aufschlüsselung zwischen Öl-, LNG- und Kernbrennstoff- und Brennstoffdienstleistungen von verschiedenen Faktoren abhängen. Dazu gehören Rohstoffpreise, Wechselkurse, Investitions-Entscheidungen von Projektträgern usw. Diese werden durch kommerzielle Transaktionen bestimmt.

Festhalten an den Dekarbonisierungszielen der EU Das Handelsabkommen zwischen der EU und den USA untergräbt nicht die Entschlossenheit der EU, unsere Volkswirtschaften innerhalb eines klaren Zeitrahmens zu dekarbonisieren. Während das Abkommen einen Anstieg der Energieimporte aus den USA in den nächsten drei Jahren beinhaltet, ist es voll und ganz mit unserer mittel- und langfristigen Politik vereinbar, unsere Energiequellen zu diversifizieren und den REPowerEU-Fahrplan umzusetzen, um russische Energieimporte so schnell wie möglich vollständig einzustellen.

Die EU setzt sich weiterhin uneingeschränkt für die Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 ein – dem Kernziel des europäischen Grünen Deals. Die Europäische Kommission hat gerade ein aktualisiertes Klimagesetz mit einem ehrgeizigen Ziel zur Verringerung der Treibhausgasemissionen um 90 Prozent für 2040 vorgeschlagen.  


 

- 18 EU-Länder am Verteidigungsinstrument SAFE interessiert – mind. 127 Mrd. Euro
- EU-Einreise-/Ausreisesystem startet ab dem 12. Oktober

8 EU-Länder am Verteidigungsinstrument SAFE interessiert – mind. 127 Mrd. Euro
Brüssel, 30. Juli 2025 - Die Europäische Kommission begrüßt die Interessenbekundung der EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern an SAFE-Darlehen. Diese Darlehen im Rahmen des Instruments für Sicherheitsmaßnahmen für Europa werden voraussichtlich Investitionen bis zu 150 Milliarden Euro mobilisieren. 

SAFE als Symbol für das gemeinsame Engagement Andrius Kubilius, EU-Kommissar für Verteidigung und Weltraum, sagte: „Das starke Interesse an SAFE mit einem Volumen von mindestens 127 Milliarden Euro an potenziellen Beschaffungen im Verteidigungsbereich zeigt die Einheit und das ehrgeizige Ziel der EU in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung. Wir sind weiterhin entschlossen, die EU-Länder bei ihren Bemühungen um die Verbesserung der europäischen Sicherheit zu unterstützen.

SAFE ist ein Symbol für unser gemeinsames Engagement, unsere Verteidigungsbereitschaft für eine sicherere und geeinte Zukunft zu stärken.“ Kommission bewertet die Nachfrage und bereitet Kapitalaufnahme vor Die frühzeitige Interessensbekundung wird es der Kommission ermöglichen, die Nachfrage zu bewerten und sich auf die Mittelbeschaffung auf den Kapitalmärkten vorzubereiten.

Die Frist für die förmliche Einreichung von Anträgen im Rahmen von SAFE bleibt der 30. November 2025.  Hintergrund  SAFE ist ein wichtiges EU-Instrument zur Stärkung von Resilienz und Sicherheit. Es unterstützt Investitionen in Bereichen wie Verteidigung, Infrastruktur mit doppeltem Verwendungszweck, Cyberfähigkeiten und strategische Lieferketten.

EU-Einreise-/Ausreisesystem startet ab dem 12. Oktober
Die Kommission hat den 12. Oktober 2025 als Starttermin für die Inbetriebnahme des EU-Einreise-/Ausreisesystems (EES) für Drittstaatsangehörige festgelegt. Ab diesem Tag werden die Mitgliedstaaten EES schrittweise über einen Zeitraum von sechs Monaten einführen.

Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie sprach von einem weiteren Schritt, um die EU zum fortschrittlichsten Reiseziel der Welt zu machen. Magnus Brunner, Kommissar für Inneres und Migration ergänzte, das EES werde die Sicherheit im Schengen-Raum erhöhen. Die sechsmonatige Einführungsphase gebe Mitgliedstaaten, Reisenden und Unternehmen Zeit, sich an das neue System anzupassen.

Moderne Technologie für sichere Grenzen
Das EES ist ein vollständig digitales System für die Ein- und Ausreise von Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürgern, die für Kurzaufenthalte in 29 europäische Länder reisen, einschließlich der assoziierten Schengen-Staaten. Es wird biometrische Daten wie Fingerabdrücke, Gesichtsbilder und andere Reiseinformationen erfassen. Mit dem EES wird das Abstempeln von Reisepässen schrittweise ersetzt.

Grenzübertritte werden schneller und sicherer
Das EES wird die Verwaltung der EU-Außengrenzen modernisieren und verbessern. Es wird zuverlässige Daten über Grenzübertritte liefern und systematisch Aufenthaltsüberzieher sowie Fälle von Dokumenten- und Identitätsbetrug aufdecken. Somit trägt EES dazu bei, irreguläre Migration zu verhindern und die Sicherheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger zu schützen.
Darüber hinaus wird durch den verstärkten Einsatz automatisierter Grenzkontrollen das Reisen für alle reibungsloser und sicherer. Das neue System entspricht den höchsten Standards für den Schutz von Daten und Privatsphäre und gewährleistet, dass die persönlichen Daten der Reisenden geschützt bleiben.

Ab dem 12. Oktober werden die Mitgliedstaaten über einen Zeitraum von sechs Monaten schrittweise mit der Einführung des EES beginnen. Die Grenzbehörden werden die Daten von Drittstaatsangehörigen, die die Grenzen überschreiten, schrittweise registrieren. Am Ende dieses Zeitraums wird das EES an allen Grenzübergangsstellen vollständig eingesetzt.

Ziel des schrittweisen Starts des EES ist es, den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, von dem neuen System zu profitieren. Zugleich wird sichergestellt, dass die Grenzbehörden, die Verkehrsbranche sowie die Reisenden Zeit haben, sich an die neuen Verfahren anzupassen.

Nächste Schritte
In den kommenden Monaten wird die Kommission zusammen mit der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) weiterhin eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um eine reibungslose und wirksame Einführung des Systems zu gewährleisten.

Da der Starttermin näher rückt, können Reisende Informationskampagnen und Sensibilisierungsmaßnahmen an Grenzübergangsstellen, einschließlich Flughäfen in der gesamten EU, erwarten.

Hintergrund
Das EES ist Teil des EU-Pakets „Intelligente Grenzen“, mit dem das Management der EU-Außengrenzen durch den Einsatz modernster Technologien und innovativer Lösungen verbessert werden soll.

Das Paket umfasst das EES, das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) und eine erweiterte und stärker harmonisierte Nutzung der von den Mitgliedstaaten genutzten Systeme der automatischen Grenzkontrolle (ABC). Zusammen werden diese Systeme allen Reisenden in die und aus der EU ein effizienteres, sichereres und bequemeres Reiseerlebnis ermöglichen.


Zoll- und Handelseinigung von EU und USA: Übersicht, Daten und Fakten

Brüssel, 29. Juli 2025 - Nach der politischen Einigung von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und US-Präsident Donald J. Trump auf ein Abkommen über Zölle und Handel am 27.7. haben wir hier die wesentlichen Punkte und Informationen zusammengefasst. Die Einigung ist der erste Schritt in einem Prozess, der im Laufe der Zeit weiter ausgebaut wird, um weitere Bereiche abzudecken und den Marktzugang weiter zu verbessern. 

Diese politische Einigung stellt die Stabilität und Vorhersehbarkeit für Bürger und Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks wieder her. Das Abkommen sichert den EU-Ausfuhren einen kontinuierlichen Zugang zum US-Markt. Das erhält tief integrierte Wertschöpfungsketten und sichert wirksam Arbeitsplätze. Es bildet auch die Grundlage für eine kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA. 

Gleichzeitig wird die Regulierungshoheit der EU uneingeschränkt geachtet, sensible Bereiche der EU-Landwirtschaft wie Rindfleisch oder Geflügel werden geschützt. Aktuelle Daten zum bilateralen Handel Die transatlantische Partnerschaft ist eine Lebensader des Welthandels und die bedeutendste bilaterale Handels- und Investitionsbeziehung der Welt.

Der Handel zwischen der EU und den USA mit Waren und Dienstleistungen hat sich in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt. Im Jahr 2024 lag er bei rund 1,7 Billionen Euro. Der Handel mit Waren betrug 867 Milliarden Euro, der Handel mit Dienstleistungen 817 Milliarden Euro. Das sind täglich mehr als 4,2 Milliarden Euro an Waren und Dienstleistungen, die den Atlantik überqueren. 

Diese tiefe und umfassende Partnerschaft wird durch gegenseitige Investitionen untermauert. Im Jahr 2022 investierten EU- und US-Unternehmen im Wert von 5,3 Billionen Eure in die Märkte der jeweils anderen Seite.  Einheitliche Zoll-Obergrenze von 15 Prozent für EU-Waren Ab dem 1. August werden die USA diesen Höchstzoll auf die überwiegende Mehrheit der EU-Ausfuhren anwenden.

Es handelt sich um einen All-Inclusive-Tarif und stellt eine Obergrenze dar – inbegriffen ist auch der Meistbegünstigungszollsatz (MFN), der zuvor zusätzlich zu den von den USA eingeführten zusätzlichen Zöllen erhoben wurde.  Die Obergrenze von 15 Prozent gilt für fast alle EU-Ausfuhren, für die derzeit gegenseitige Zölle gelten (ausgenommen im Fall, dass der MFN-Zollsatz der USA 15 Prozent übersteigt; hier gilt nur der MFN-Zollsatz ohne zusätzliche Zölle).

15 Prozent gelten auch für Pkw und Kfz-Teile, auf die derzeit ein Zollsatz bis zu 25 Prozent und ein zusätzlicher Meistbegünstigungszollsatz von 2,5 Prozent erhoben wird. Das ermöglicht eine sofortige Zollentlastung. Die Obergrenze von 15 Prozent gilt auch für mögliche künftige Zölle auf Arzneimittel und Halbleiter, einschließlich derjenigen auf der Grundlage von Abschnitt 232.

Bis die USA entscheiden, ob sie zusätzliche Zölle auf diese Produkte gemäß Abschnitt 232 erheben, unterliegen sie weiterhin nur den MFN-Zöllen der USA. 

Regelungen für strategische Produkte
Ab dem 1. August gehen die US-Zölle auf EU-Flugzeuge und -Flugzeugteile, bestimmte Chemikalien, bestimmte Generika und natürliche Ressourcen wieder auf das Niveau von vor Januar zurück. Das ermöglicht eine sofortige Zollerleichterung für wichtige Industriezweige in der EU. Die EU und die USA haben vereinbart, weiter an dieser Liste zu arbeiten und weitere Produkte aufzunehmen. 

Schutz der Stahl-, Aluminium- und Kupferindustrie
Wir bündeln die Kräfte, um Stahl-, Aluminium- und Kupferindustrie vor unlauterem und wettbewerbsverzerrendem Wettbewerb zu schützen. Weltweite Überkapazitäten bedrohen die Industrie in der EU und in den USA gleichermaßen. Gemeinsam werden die EU und die USA Zollkontingente für EU-Ausfuhren auf historischem Niveau festlegen, die derzeitigen 50-Prozent-Zölle senken und gleichzeitig einen fairen globalen Wettbewerb gewährleisten.

Liberalisierung von Handelsströmen in die EU von beiderseitigem Interesse
EU-Importeure sowie Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU werden jedes Jahr Zölle in Höhe von rund 5 Milliarden Euro einsparen. Zugleich bleiben die die sensiblen Kernbereiche der europäischen Industrie und -Landwirtschaft geschützt. Abschaffung bereits niedriger Zölle auf Industriegüter. Die MFN-Zölle der EU auf Industriegüter sind im Allgemeinen niedrig.

Die EU wird diese verbliebenen Niedrigzölle auf Industriegüter aus den USA nun abschaffen. Besserer Zugang zum EU-Markt für begrenzte Mengen US-amerikanischer Fischereierzeugnisse. Diese zusätzliche Marktöffnung für US-Erzeugnisse wie Alaska-Seelachs, Pazifischer Lachs und Garnelen, die alle Zollkontingenten unterliegen, kommt der verarbeitenden Industrie in der EU zugute. 

Besserer Marktzugang für bestimmte nicht sensible US-Agrarexporte im Wert von 7,5 Milliarden Euro.
Das gilt für Produkte Sojaöl, Saatgut, Getreide oder Nüsse sowie für verarbeitete Lebensmittel wie Tomatenketchup, Kakao und Kekse. Sie werden einen besseren Zugang zum EU-Markt haben - alle unterliegen Zollkontingenten. Das senkt Betriebsmittel-Kosten für unsere landwirtschaftlichen Betriebe und Verarbeiter und schützt gleichzeitig sensible Bereiche. 

Abbau nichttarifärer Hemmnisse
Dazu gehört die Zusammenarbeit bei Normen für Kraftfahrzeuge und gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS). Auch beinhaltet es eine leichtere gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen in weiteren Industriezweigen. 

Gemeinsam für mehr wirtschaftliche Sicherheit
Hier soll die Zusammenarbeit gestärkt werden, die EU und die USA werden die Widerstandsfähigkeit der Lieferkette verbessern und nicht marktbezogene Strategien und Praktiken angehen. Sie werden auch weiterhin bei der Überprüfung von Investitionen und Ausfuhrkontrollen zusammenarbeiten. 

Sicherer Zugang zu kritischer Energie und zukunftsorientierter Versorgung 
Die EU beabsichtigt, in den nächsten drei Jahren US-amerikanische Flüssigerdgas-, Öl- und Kernenergieprodukte im Wert von 750 Milliarden USD (ca. 700 Milliarden Euro) zu beschaffen. Das wird dazu beitragen, russisches Gas und Öl auf dem EU-Markt zu ersetzen. Die EU beabsichtigt ferner, KI-Chips im Wert von 40 Milliarden Euro zu erwerben, die für die Aufrechterhaltung des technologischen Vorsprungs der EU unerlässlich sind. 

Investitionen auf beiden Seiten des Atlantiks
Die gegenseitigen Investitionen sollen gefördert und erleichtert werden. EU-Unternehmen haben Interesse bekundet, bis 2029 mindestens 600 Milliarden USD (ca. 550 Milliarden Euro) in verschiedenen Sektoren in den USA zu investieren. Das würde die bereits beträchtlichen Investitionen in Höhe von 2,4 Billionen Euro weiter ankurbeln.

Nächste Schritte
Die politische Einigung vom 27. Juli 2025 ist nicht rechtsverbindlich. Über die Sofortmaßnahmen hinaus werden die EU und die USA im Einklang mit ihren einschlägigen internen Verfahren weiterverhandeln, um die politische Einigung vollständig umzusetzen.

Dazu:
EU im Würgegriff des US-Potentaten Trump - ÖDP kritisiert Einknicken der EU-Kommission als „Bankrotterklärung für konsequenten Klimaschutz“.
EU im Würgegriff des US-Potentaten Trump ÖDP kritisiert Einknicken der EU-Kommission als „Bankrotterklärung für konsequenten Klimaschutz“. „EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) hat unseren Planeten verraten.“

Drastisch urteilt Prof. Dr. Herbert Einsiedler als Vorstandsmitglied der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP – Die Naturschutzpartei) über den jüngsten „Deal“ zur Begrenzung der drohenden US-Zölle, mit dem die Trump-Administration der EU-Kommissionspräsidenten eine Vereinbarung zu Lasten von Verbrauchern und Wirtschaft abgenötigt hat.
Diese „Einigung“ macht ökonomisch keinen Sinn, befürchten Wirtschaftsexperten und rechnen mit Schäden in Milliardenhöhe. Mit der Verhandlung torpedierte die EU-Chefin zudem – und schlimmer noch! – ihren eigenen Green Deal, um sich die Gunst des Rambos im Weißen Haus mit einem mehr als wackligen Versprechen zu sichern: Die Staaten des alten Kontinents müssen innerhalb von drei Jahren für 750 Milliarden Dollar fossile Brennstoffe – und damit klimaschädliche CO2-Schleudern - aus der Neuen Welt kaufen.

Heißt konkret: Klimaschutz ade! „Wir brauchen schnellstens 100 Prozent erneuerbare Energie“, fordert stattdessen ÖDP-Bundesvorstandsmitglied Helmut Kauer: „Das schützt nicht nur das Klima, sondern uns auch vor solchen Erpressungen durch das Ausland.“ Der ÖDP-Bundesvorsitzende Günther Brendle-Behnisch spricht vom Kotau von der Leyens vor dem Möchtegern US-Potentaten Trump: „Das war ein Offenbarungseid.“

Einsiedler ergänzt: „Damit wird die Energiewende sabotiert und dem Green Deal der Todesstoß versetzt.“ Selbst wenn, was einige Medien und EU-Politiker in Brüssel munkeln, dieser Energiezukauf der Europäer in Trumpland „unrealistisch“ ist, bleibt das bloße Abnicken zur Erpressung des US-Präsidenten ungeheuerlich. Für Brendle-Behnisch ein „Kniefall vor der Macht“. Besser wäre es, empfiehlt der ÖDP-Chef und selbst ehemaliger Unternehmer, „sich auf andere Märkte zu konzentrieren und sich möglichst schnell aus diesem Würgegriff zu befreien.“


- Handel: Einigung zwischen EU und USA
- Deutscher-Mittelstands-Bundes (DMB) zum USA-EU-Zollabkommen
- IHK mahnt: Langfristige Sicherheit nötig

Handel: Einigung zwischen EU und USA
Brüssel/Duisburg, 28. Juli 2025 - EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Handelskommissar Maros Šefčovič haben betont, dass die mit US-Präsident Donald Trump getroffene Zoll- und Handels-Vereinbarung Stabilität bringt. Von der Leyen sagte nach dem Gespräch gestern Abend in Schottland: „Der Deal schafft Gewissheit in unsicheren Zeiten“ und Stabilität und Vorhersehbarkeit für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks. 


„Nur wenige Wochen nach dem NATO-Gipfel ist dies der zweite Baustein, der die transatlantische Partnerschaft bekräftigt.“ Kommissar Šefčovič sprach bei einer Pressekonferenz heute Mittag in Brüssel von einem Durchbruch, der die Tür zur strategischen Zusammenarbeit öffne. 

Ausgewählte Details des Abkommens Von der Leyen und Handelskommissar Šefčovič gingen bei ihren Pressestatements auf wesentliche Aspekte der Einigung ein: Sie sieht einen Zollsatz von 15 Prozent für die überwiegende Mehrheit der EU-Ausfuhren vor. Das beinhaltet auch Autos, für die derzeit ein Zollsatz von 27,5 Prozent gilt. Es wird eine Liste von Waren geben, auf die beide Seiten einen Nullzollsatz anwenden werden.

Dazu gehören Flugzeuge und Komponenten, bestimmte Chemikalien und Generika, Halbleiterausrüstung, bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, Ressourcen und kritische Rohstoffe. Diese Liste bleibt für Ergänzungen offen. Für Stahl und Aluminium soll ein Quotensystem eingeführt werden. Die Zusammenarbeit im Energiebereich soll verstärkt werden, die EU wird russisches Gas und Öl durch bedeutende Käufe von US-LNG, Öl und Kernbrennstoffe ersetzen.

Auch der strategische Kauf von US-KI-Chips ist vorgesehen, um den technologischen Vorsprung so zu stärken, dass beide Seiten davon profitieren. Weitere Schritte Die Kommission hat heute früh sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Mitglieder des Europäischen Parlaments informiert.

Kommissar Šefčovič betonte: „Wir standen in ständigem Dialog mit unseren Mitgliedstaaten und wichtigen Interessenträgern, und ich möchte ihnen aufrichtig für ihr Vertrauen in die Kommission und unsere anhaltende Einheit während dieses gesamten Prozesses danken.“

Der Kommissar sprach von einem Abkommen mit beiderseitigem Nutzen und ergänzte: „Ich hoffe, es wird in Zukunft ein Sprungbrett für ein umfassenderes Handels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und den USA sein und gleichzeitig unsere gemeinsamen Anstrengungen zur Bewältigung dringender globaler Herausforderungen wie der dringend benötigten Reform der WTO fördern.“ 

Kommissionspräsidentin von der Leyen betonte: „Dieses Abkommen bietet einen Rahmen, von dem aus wir die Zölle auf mehr Produkte weiter senken, nichttarifäre Handelshemmnisse angehen und im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit zusammenarbeiten werden. Denn wenn die EU und die USA als Partner zusammenarbeiten, sind die Vorteile auf beiden Seiten greifbar.“

Deutscher-Mittelstands-Bundes (DMB) zum USA-EU-Zollabkommen
„Die jüngste Einigung zwischen der US-Regierung und der Europäischen Union beendet vorerst die drohende Eskalation im transatlantischen Handelskonflikt um Zölle. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland und Europa schafft das zwar eine ‚Atempause‘ und temporär etwas mehr Planungssicherheit.

Aus Sicht des Deutschen Mittelstands-Bund (DMB) ist die neue Einigung jedoch kein Erfolg – sie ist vielmehr Ausdruck europäischer Schwäche im internationalen Handel. Die Leidtragenden sind insbesondere der deutsche und europäische Mittelstand: Höhere Zölle sowie zusätzliche bürokratische Hürden verteuern Exporte, erschweren Lieferketten und führen zu erhöhtem Zeit- und Kostenaufwand. Dadurch wird die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands massiv gefährdet.

Der ‚Deal‘ ist auch ein politisches Alarmsignal: Die USA nutzen die Zölle zunehmend als machtpolitisches Instrument zur Deckung finanzieller Defizite im eigenen Land. Sie untergraben damit die Prinzipien eines freien und fairen Welthandels. Während die USA ihre ‚America First‘-Strategie konsequent verfolgen, tragen die europäischen Unternehmen die Hauptlast dieser Vereinbarung.

Zwar verhindert die Einigung kurzfristig weitere Eskalationen, doch bleibt die Planungssicherheit durch die unberechenbare Handelspolitik der USA fragil. Gleichzeitigt wurden zentrale Streitpunkte wie die europäische Dienstleistungssteuer, Digitalregulierung und Künstliche Intelligenz vertagt und nicht gelöst. Europa darf sich mit diesem Kompromiss nicht zufriedengeben.

Die EU muss den Dialog weiter aktiv fortführen und auf Nachverhandlungen drängen. Europa muss seine ökonomischen Interessen konsequent vertreten, seine Wettbewerbsfähigkeit stärken und sowohl wirtschaftlich als auch sicherheitspolitisch unabhängiger werden. Nur dann kann Europa seine Rolle als größter Wirtschaftsraum der Welt behaupten und langfristig Innovationen, Arbeitsplätze sowie Wohlstand sichern.

Dazu gehört auch eine zukunftsgerichtete, innovationsfreundliche und selbstbewusste Handelsstrategie – einschließlich eines verstärkten Engagements für neue Freihandelsabkommen. Hier braucht es mehr Tempo, insbesondere bei der überfälligen Ratifizierung bestehender Verträge wie dem Mercosur-Abkommen sowie bei der intensiven Weiterverhandlung mit wichtigen Partnerstaaten wie Indien, Indonesien und Australien.

Europa muss aber vor allem seine eigene Sicherheitspolitik grundlegend stärken. Die Schwäche Europas im Handel mit den USA ist eng mit seiner sicherheitspolitischen Abhängigkeit verbunden: Solange Europa auf den militärischen Schutz der USA angewiesen ist, bleibt es auch wirtschaftlich erpressbar. Nur wenn die Europäische Union in Verteidigungsfragen unabhängiger agiert, kann sie ihre wirtschaftlichen Interessen glaubhaft und durchsetzungsstark vertreten – und ihre Stellung als größter Wirtschaftsraum der Welt behaupten, Innovationen fördern sowie langfristig Arbeitsplätze und Wohlstand sichern.“



IHK mahnt: Langfristige Sicherheit nötig

Zölle von 15 Prozent auf EU-Produkte: Darauf haben sich USA und EU geeinigt.  Der Handelsstreit ist nicht eskaliert, doch die Zölle bleiben zu hoch. So gelten für Stahl und Aluminium weiterhin 50 Prozent. Das trifft den Stahlstandort Niederrhein hart.
IHK-Geschäftsführer für Außenwirtschaft, Jürgen Kaiser, macht deutlich:   „Unsere Region ist vom Export abhängig. Wird er durch hohe Zölle erschwert, belastet das die Wirtschaft unserer Region. Dringend benötigte Investitionen sind in Gefahr. Das gilt auch für grünen Stahl, Duisburgs Zukunftsträger.  

Die Einigung im Konflikt ist ein wichtiges Signal für unsere Unternehmen. Allerdings wird der Handel zwischen Europa und den USA schwieriger und teurer. Das schadet beiden Parteien. Was wir brauchen, ist ein langfristig faires und stabiles Handelsabkommen. Die Politik sollte verstärkt Abmachungen mit weiteren Wirtschaftspartnern umsetzen. Märkte wie Südamerika, Asien oder Australien haben enormes Potenzial.“    

Foto: Niederrheinische IHK/Jacqueline Wardeski

Bundeskanzler Friedrich Merz erklärt am 27. Juli 2025 zur Einigung von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Präsident Donald Trump in den EU-US-Verhandlungen:
„Ich begrüße die Einigung zwischen Ursula von der Leyen und Donald Trump in den Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten. Es ist gut, dass Europa und die USA sich geeinigt haben und so eine unnötige Eskalation in den transatlantischen Handelsbeziehungen vermeiden.

Die Einigkeit der Europäischen Union und die harte Arbeit der Verhandler haben sich ausgezahlt. Mein besonderer Dank gilt daher Ursula von der Leyen und Handelskommissar Maroš Šefčovič mit ihren Teams für den unermüdlichen Einsatz in den letzten Wochen.

Mit der Einigung ist es gelungen, einen Handelskonflikt abzuwenden, der die exportorientierte deutsche Wirtschaft hart getroffen hätte. Dies gilt besonders für die Automobilwirtschaft, bei der die gegenwärtigen Zölle von 27,5 Prozent auf 15 Prozent fast halbiert werden. Gerade hier ist die schnelle Zollsenkung von größter Bedeutung.

Wir haben so unsere Kerninteressen wahren können, auch wenn ich mir durchaus weitere Erleichterungen im transatlantischen Handel gewünscht hätte. Von stabilen und planbaren Handelsbeziehungen mit Marktzugang für beide Seiten profitieren alle - diesseits wie jenseits des Atlantiks, Unternehmen wie Verbraucher.

In den nun anstehenden Verhandlungen über die Details der Einigung hat die Europäische Kommission meine volle Unterstützung. Wir müssen weiter daran arbeiten, unsere Handelsbeziehungen mit den USA zu stärken.

Deutschland und die Europäische Union stehen für freien und fairen Welthandel. Daher werde ich auch weiterhin für Zollsenkungen und den Abbau von Handelshemmnissen eintreten. Das gilt auch für die Verhandlungen über weitere Freihandelsabkommen mit unseren Partnern in der Welt und vor allem für den Abschluss des Abkommens mit den Ländern des Mercosur in Südamerika.“


EU und China erörtern bilaterale Beziehungen

Peking, 24. Juli 2025 - Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und EU-Ratspräsident António Costa sind beim 25. Gipfeltreffen EU-China in Peking zu Gesprächen mit Präsident Xi Jinping und Premier Li Qiang zusammengetroffen.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte: „Heute sind Europa und China zwei der drei weltweit größten Wirtschafts- und Handelsmächte. Und unsere Beziehungen zählen zu den wichtigsten und folgenreichsten der Welt. Denn bezogen auf das gesamte Handelsvolumen ist die EU Chinas größter Handelspartner und China drittgrößter Handelspartner der EU. Unser bilateraler Warenhandel beläuft sich mittlerweile auf über 2 Milliarden Euro täglich. Europa stützt Chinas wirtschaftliche Entwicklung seit Jahrzehnten und wird dies auch weiterhin tun.“

Die Kommissionspräsidentin sagte weiter: „Aber ebenso wie unsere Zusammenarbeit enger geworden ist, haben auch die Ungleichgewichte zugenommen. Wir sind an einem Wendepunkt angekommen. Wir müssen unsere bilateralen Beziehungen austarieren. Denn Beziehungen müssen für beide Seiten vorteilhaft sein, wenn sie von Dauer sein sollen. Um das zu erreichen, ist es für China und Europa unerlässlich, die gegenseitigen Anliegen zur Kenntnis zu nehmen und echte Lösungen vorzuschlagen.“

EU und Japan stärken Allianz

23. Juli 2025 - Beim Gipfeltreffen EU-Japan in Tokyo haben beide Seiten ihre enge Partnerschaft bekräftigt und ein Bündnis für Wettbewerbsfähigkeit ins Leben gerufen. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte zu Beginn des Treffens: „Europa und Japan sind enge und vertrauenswürdige Freunde. Wir haben gemeinsame Werte: Fairness, Offenheit und Respekt vor Regeln. Und beide sind wir bestrebt, nicht nur unsere Interessen zu verteidigen, sondern auch, globale Ergebnisse zu gestalten.“

Von der Leyen erklärte weiter: „Zusammen repräsentieren wir ein Fünftel des weltweiten BIP. Unser Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ist solide und liefert Ergebnisse. Dieser Gipfel bietet uns die Chance, die nächsten Schritte zu unternehmen: unsere gemeinsame Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, unsere gemeinsame Sicherheit zu verbessern und globale Standards zu setzen, die an unseren Werten ausgerichtet sind. Ich freue mich auf unsere Gespräche.”

EU-Staaten beschließen 18. Sanktionspaket gegen Russland

Brüssel, 18. Juli 2025 - Die Europäische Kommission begrüßt die Annahme des 18. Sanktionspakets gegen Russland durch den Rat der EU-Staaten. Die neuen Sanktionen sollen den Druck auf das Land weiter erhöhen und das Ziel der EU unterstützen, einen gerechten und dauerhaften Frieden für die Ukraine zu erreichen. 

Kaja Kallas, Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, erklärte: „Die EU hat gerade eines ihrer stärksten Sanktionspakete gegen Russland angenommen. Jede Sanktion schwächt Russlands Fähigkeit, Krieg zu führen. Die Botschaft ist klar: Europa wird seine Unterstützung für die Ukraine nicht zurücknehmen. Die EU wird den Druck weiter erhöhen, bis Russland seinen Krieg beendet hat.“

Die neuen Maßnahmen konzentrieren sich auf fünf Bausteine: Russlands Einnahmen im Energiebereich zu mindern, den russischen Bankensektor zu treffen, seinen militärisch-industriellen Komplex weiter zu schwächen, stärker gegen Sanktionsumgehungen vorzugehen und Russland für seine Verbrechen gegen ukrainische Kinder und das kulturelle Erbe zur Rechenschaft zu ziehen. Mit diesem Paket erreicht die Zahl der gelisteten Schiffe der russischen Schattenflotte insgesamt 444, und die Zahl der in den Sanktionslisten geführten Personen übersteigt 2.500. 

Dieses Paket enthält auch neue Sanktionen gegen Belarus. EU-Kommissarin Maria Luís Albuquerque erklärte: „Dieses neue Sanktionspaket trifft das Herzstück der russischen Kriegsmaschinerie und zielt auf ihre Energieeinnahmen, den Finanzsektor und den militärisch-industriellen Komplex ab. Die EU ist sich ihrer unerschütterlichen Unterstützung für die Ukraine einig.

Der Druck wirkt - Russlands Ressourcen schwinden, und die Aufrechterhaltung seines illegalen Krieges wird immer schwieriger. Die eindeutige Unterstützung der Ukraine steht und bleibt ganz oben auf unserer EU-Liste der strategischen Prioritäten.“ Eine ausführliche Liste der beschlossenen Sanktionen finden Sie in Kürze im Amtsblatt der EU.


Einwegkunststoffe - Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihrer monatlichen Entscheidungen zu Vertragsverletzungsverfahren auch Beschlüsse zu Verfahren gegen Deutschland gefasst. Sie betreffen die Richtlinie über Einwegkunststoffe, die Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen und die Richtlinie zu bestimmten Aspekten der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten.

Richtlinie über Einwegkunststoffe
Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit der Übermittlung von Aufforderungsschreiben Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland (INFR(2025)2107) und Estland (INFR(2025)2101) einzuleiten, weil die beiden Länder die Richtlinie über Einwegkunststoffe (Richtlinie (EU) 2019/904) nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben. Diese zielt darauf ab, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu vermeiden und zu vermindern und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu fördern. 

Republik Korea tritt als erstes asiatisches Land dem Forschungsprogramm Horizont Europa bei
Die Republik Korea ist das erste asiatische Land, das „Horizont Europa“ beitritt, dem milliardenschweren Forschungs- und Innovationsprogramm der EU. Koreanische Forschende und Organisationen können nun in mehreren Bereichen des Programms zu den gleichen Bedingungen wie die EU-Mitgliedstaaten teilnehmen. Sie können internationalen Forschungskonsortien beitreten und diese leiten, Zugang zu Finanzmitteln erhalten und mit führenden Forschungseinrichtungen in Europa und darüber hinaus zusammenarbeiten, um globale Herausforderungen zu bewältigen.

Ekaterina Sachariewa, Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation sagte: „Die Herausforderungen, vor denen wir heute stehen, vom Klimawandel bis zur digitalen Transformation, sind globaler Natur. Die Vereinigung bringt führende Köpfe aus Europa und Korea zusammen, um den Fortschritt voranzutreiben und Lösungen zu entwickeln, die uns allen zugutekommen werden. Ich freue mich auf die Ergebnisse dieser verstärkten Partnerschaft.“

Die Republik Korea wird auch einen finanziellen Beitrag zum Budget des Programms leisten. Dieses Assoziierungsabkommen stärkt die geopolitische Allianz der EU mit gleichgesinnten Ländern. Die Assoziation wird zu größeren Möglichkeiten für eine Vertiefung der gemeinsamen Forschung über Kontinente hinweg in vielen Bereichen führen, wie z. B. digitaler Wandel, Gesundheit und technologische Innovation mit dem Ziel der Kohlenstoffneutralität. 

Horizont Europa ist mit einem Budget von 93,5 Milliarden Euro für 2021-27 das wichtigste EU-Förderprogramm für Forschung und Innovation. Die Kommission und die Regierung der Republik Korea haben die Verhandlungen über die Assoziierung der Republik Korea an Säule II des Programms Horizont Europa im September 2024 erfolgreich abgeschlossen.

Derzeit sind 19 Länder assoziiert, entweder auf der Grundlage ihrer Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder als Beitrittsländer, Kandidatenländer und potenzielle Kandidaten, als Länder der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) oder als andere Drittländer und Gebiete, die eine Reihe von Kriterien in Bezug auf ihre wirtschaftlichen, politischen und Forschungs- und Innovationssysteme erfüllen.


Ein ehrgeiziger Haushalt für ein stärkeres Europa: Kommission schlägt EU-Budget für Jahre 2028-2034 vor

 Brüssel, 16. Juli 2025 - Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag für den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für die Jahre 2028 bis 2034 vorgelegt. Das vorgeschlagene Budget beläuft sich auf fast 2 Billionen Euro, was 1,26 Prozent des europäischen Bruttonationaleinkommens entspricht.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte: „Unser neuer langfristiger Haushalt wird dazu beitragen, die europäischen Bürgerinnen und Bürger zu schützen, das europäische Sozialmodell zu stärken und unsere europäische Industrie florieren zu lassen.“ Grundlegende Neugestaltung des EU-Haushaltes Europa steht in zahlreichen Bereichen wie Sicherheit, Verteidigung, Wettbewerbsfähigkeit, Migration, Energie und Klimaresilienz vor immer mehr Herausforderungen.

Diese sind nicht befristet, sondern spiegeln systemische geopolitische und wirtschaftliche Veränderungen wider, die eine entschlossene und zukunftsorientierte Reaktion erfordern. Die Kommission schlägt daher eine grundlegende Neugestaltung des EU-Haushalts vor, der gestraffter, flexibler und wirkungsvoller sein wird. Er wird die Fähigkeit der EU, Kernpolitiken umzusetzen und gleichzeitig neue und sich abzeichnende Prioritäten anzugehen, erheblich verbessern.

Mit diesem Haushalt werden weiterhin Menschen, Unternehmen, Mitgliedstaaten, Regionen, Partner und vor allem die gemeinsame Zukunft der EU unterstützt.  Präsidentin von der Leyen sagte: „In Zeiten geopolitischer Instabilität wird der Haushalt es Europa ermöglichen, sein eigenes Schicksal im Einklang mit seinen Visionen und Idealen zu gestalten. Ein Haushalt, der Frieden und Wohlstand unterstützt und unsere Werte fördert, ist das beste Instrument, das wir in diesen unsicheren Zeiten haben können.“

Neue Eigenmittel vorgeschlagen Ein moderner EU-Haushalt erfordert modernisierte und stabile Einkommensquellen. Aus diesem Grund schlägt die Kommission auch neue Eigenmittel und Anpassungen bestehender Eigenmittel vor, die den Druck auf die nationalen Haushalte verringern und 58,5 Milliarden Euro pro Jahr generieren werden.  Hauptmerkmale des neuen Finanzrahmens Mehr Flexibilität im gesamten Haushalt, so dass Europa in der Lage ist, rasch zu handeln und zu reagieren, wenn sich die Umstände unerwartet ändern oder wenn neue politische Prioritäten angegangen werden müssen.

Einfachere, gestraffte und harmonisierte EU-Finanzprogramme, damit Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen leicht Finanzierungsmöglichkeiten finden und nutzen können. Ein auf die lokalen Bedürfnisse zugeschnittener Haushalt mit nationalen und regionalen Partnerschaftsplänen auf der Grundlage von Investitionen und Reformen, um eine gezielte Wirkung dort zu erzielen, wo dies am wichtigsten ist.

Dies wird eine schnellere und flexiblere Unterstützung für einen stärkeren wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der gesamten Union gewährleisten. Eine starke Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit für Europa, um Lieferketten zu sichern, Innovationen auszubauen und im globalen Wettlauf um saubere und intelligente Technologien eine Führungsrolle zu übernehmen.   Ein ausgewogenes Paket neuer Eigenmittel, das angemessene Einnahmen für unsere Prioritäten sicherstellt und gleichzeitig den Druck auf die nationalen öffentlichen Finanzen minimiert.  

Mit dem Vorschlag der Kommission soll sichergestellt werden, dass die EU-Finanzierung von den politischen Prioritäten der EU geleitet wird und Ergebnisse hervorbringt, die die nationalen Haushalte allein nicht erzielen können. Nächste Schritte Die Entscheidung über den künftigen langfristigen Haushalt und die Eigenmittel der EU wird von den Mitgliedstaaten im Rat erörtert.

Die Annahme der MFR-Verordnung erfordert Einstimmigkeit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments. Einige Elemente der Einnahmenseite (insbesondere die neuen Eigenmittel) bedürfen der Einstimmigkeit im Rat und der Billigung durch die Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften. 


Europa schneidet bei Innovationen gut ab, Deutschland in der Gruppe der starken Innovatoren auf Rang 9
Die Innovationsleistung der EU hat langfristig stetige Fortschritte gemacht. Seit 2018 ist sie um 12,6 Prozentpunkte gestiegen. Die jüngste Ausgabe des Europäischen Innovationsanzeigers (EIS) zeigt deutliche Verschiebungen in der nationalen Innovationsleistung. Dreizehn Mitgliedstaaten haben ihren Wert seit dem letzten Jahr verbessert, wobei Malta (+7,6 Punkte) und Luxemburg (+5 Punkte) die größten Zuwächse verzeichneten. Deutschland gehört zur Gruppe der starken Innovatoren, erreicht 111,1 Prozent und liegt damit europaweit auf Rang 9. Seine Leistung liegt aber unter dem Durchschnitt von 114,1 Prozent der starken Innovatoren in der EU. Deutschlands Digitalisierungsleistung bleibt auch 2025 unter dem EU-Durchschnitt, mit einem Wert von nur 82,8 Prozent und damit auf Platz 26 in der EU und ihren Nachbarländern.

Ekaterina Sachariewa, Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation, sagte: „Der Anzeiger 2025 bestätigt unsere langfristigen Fortschritte, hebt aber auch hervor, dass dringend mehr getan und anhaltende Lücken zwischen den verschiedenen Teilen Europas geschlossen werden müssen. Wir machen bereits bedeutende Fortschritte - durch unsere Strategien für Startups und Scaleups, Life Sciences und KI in der Wissenschaft. Nächste Woche werden wir Vorschläge für den nächsten langfristigen EU-Haushalt und das nächste Forschungs- und Innovationsprogramm vorlegen. Diese werden für ein nachhaltigeres und wettbewerbsfähigeres Europa in den kommenden Jahren von entscheidender Bedeutung sein.“

Von der Leyen im Europäischen Parlament zu Außenwirtschaftspolitik und Verhandlungen mit den USA

Brüssel, 9. Juli 2025 - EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat nach dem Europäischen Rat von vergangener Woche im Europäischen Parlament über die Notwendigkeit einer „echten Außenwirtschaftspolitik“ gesprochen.

„Die drastische und disruptive Verschiebung der globalen Wirtschaftsbeziehungen im letzten Jahr macht dieses Ansinnen noch dringlicher. Aber jede Außenwirtschaftspolitik muss zu Hause beginnen. Denn zuerst müssen wir unsere eigene wirtschaftliche und industrielle Basis stärken und schockresistenter machen“, erklärte die Kommissionspräsidentin.

Zollverhandlungen mit den USA
Sie sagte weiter: „Wenden wir uns nun den USA zu. Seit Februar hat Washington Zölle auf 70 Prozent unseres gesamten Handels mit den USA verhängt. Umfang und Höhe dieser Zölle sind beispiellos. Unsere Linie war klar. Wir werden standhaft bleiben. Aber wir bevorzugen eine Verhandlungslösung. Deshalb arbeiten wir eng mit der US-Regierung zusammen, um eine Einigung zu erzielen. Ich hatte Anfang dieser Woche einen guten Austausch mit Präsident Trump, um die Dinge voranzubringen. Wir suchen nach einem klaren Rahmen, auf dem wir weiter aufbauen können. Die Botschaft ist klar. Wir halten uns an unsere Prinzipien. Wir verteidigen unsere Interessen. Wir setzen die Arbeit in gutem Glauben fort, bereiten uns aber gleichzeitig auf alle Szenarien vor.“

Handelsverträge mit internationalen Partnern
„Der Grund, warum wir Tag und Nacht an einer Lösung arbeiten, ist, dass wir glauben, dass Zölle schlecht fürs Geschäft sind“, erklärte von der Leyen. „Und wir sind nicht die einzigen. Seit Beginn unseres neuen Mandats haben wir bereits neue Verträge mit dem Mercosur, Mexiko und der Schweiz geschlossen. Wir arbeiten daran, das Abkommen mit Indien bis Ende des Jahres abzuschließen. Und es wird weiter in diese Richtung gehen. Weil die Welt nach Partnern sucht, auf die sie sich verlassen kann. Europa ist dieser Partner. Und das ist für uns ein wesentlicher Bestandteil unserer Außenwirtschaftspolitik und unserer Wettbewerbsfähigkeit. Denn diese Verträge können europäischen Unternehmen immense neue Chancen und Märkte eröffnen. Also ja, dies ist eine risikoreiche Zeit für Europa. Aber die Chancen sind da. Und es liegt an uns, sie zu nutzen.“

Verteidigung
Die Kommissionspräsidentin erklärte mit Blick auf den russischen Angriffskrieg in der Ukraine: „Der Krieg wütet weiter. Die Bedrohung durch Russland bleibt bestehen. Das ist die Realität, die wir immer vor Augen haben müssen, wenn wir über Verteidigung sprechen. Wir können uns nicht darauf verlassen, dass andere Europa schützen. Die Verteidigung Europas liegt in unserer eigenen Verantwortung.“

Die Europäische Union habe seit dem Europäischen Rat im März große Schritte nach vorne gemacht und das Weißbuch „Bereitschaft 2030“ vorgelegt.

„Der ReArm-Europe-Plan enthält die notwendigen Instrumente, um den gestiegenen Investitionsbedarf zu bewältigen. Und wir haben Investitionen von bis zu 800 Milliarden Euro bis 2030 ermöglicht. Die notwendige Steigerung der europäischen Verteidigungsausgaben ist jetzt möglich. 16 Mitgliedstaaten haben bereits die Aktivierung der nationalen Ausweichklausel beantragt. Diese ermöglicht eine erhebliche Erhöhung der Verteidigungsausgaben, ohne dass ein Defizitverfahren eingeleitet wird.

Hinzu kommt SAFE – mit Darlehen in Höhe von 150 Milliarden Euro für die gemeinsame Beschaffung. Zehn Mitgliedstaaten haben bereits ihre Absicht bekundet, Darlehen aufzunehmen. Ich erwarte, dass sich noch mehr anschließen. Und das ist entscheidend. Denn bei der Verteidigungsbereitschaft geht es nicht nur darum, wie viel wir ausgeben. Es geht auch darum, wie wir ausgeben.“

Bereitschaftsplan bis Oktober
Deshalb habe der Europäische Rat die Kommission beauftragt, für seine Tagung im Oktober einen Bereitschaftsplan auszuarbeiten. „Wir werden mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um ihre Kapazitätslücken zu ermitteln. Wir werden gemeinsame europäische Beschaffungsvorhaben konzipieren. Damit die Mitgliedstaaten mehr für Interoperabilität ausgeben und ihre Haushaltsmittel europäischer einsetzen. Und wir wollen, dass mehr Investitionen in Europa getätigt werden. Wir wollen unsere eigene Verteidigungsindustrie ankurbeln und mehr Forschung und Entwicklung in unseren Mitgliedstaaten halten. Dabei geht es nicht nur um Sicherheit. Es geht auch darum, hier in Europa hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen“, sagte von der Leyen.

EU-Methodik für CO2-armen Wasserstoff und Kraftstoffe: Kommission legt delegierten Rechtsakt vor
Um die Entwicklung eines Wasserstoffmarktes in Europa zu unterstützten, hat die Europäische Kommission einen delegierten Rechtsakt zur Einführung einer umfassenden Methodik zu CO2-armen Wasserstoff und Kraftstoffen veröffentlicht. EU-Energiekommissar Dan Jørgensen erklärte: „Wasserstoff wird eine Schlüsselrolle bei der Dekarbonisierung unserer Wirtschaft spielen. Mit einer pragmatischen Definition von CO2-armem Wasserstoff, die den Energiemix aller EU-Länder respektiert, bieten wir Investoren die notwendige Sicherheit. Auf diese Weise unterstützen wir das Wachstum eines Sektors, der sowohl für unsere Wettbewerbsfähigkeit als auch für unsere Klimaziele von entscheidender Bedeutung ist.“

Wie im Deal für eine saubere Industrie hervorgehoben, sind Rechtssicherheit und Kohärenz von entscheidender Bedeutung, um Investitionen zu fördern und es den Erzeugern zu ermöglichen, zu expandieren und letztlich das Wachstum des Sektors zu beschleunigen. CO2-armer Wasserstoff wird die Bemühungen um die Dekarbonisierung von Sektoren unterstützen, in denen die Elektrifizierung derzeit keine praktikable Option ist, wie der Luftverkehr, die Schifffahrt und bestimmte industrielle Prozesse.

70 Prozent Treibhausgaseinsparungen
Um als CO2-arm zu gelten, müssen Wasserstoff und damit verbundene Kraftstoffe einen Schwellenwert von 70 Prozent für Treibhausgaseinsparungen im Vergleich zur Verwendung fossiler Brennstoffe erreichen. Dies bedeutet, dass CO2-armer Wasserstoff auf verschiedene Weise erzeugt werden kann, beispielsweise mit Erdgas mit CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung (CCUS).

Die Methodik erkennt die Vielfalt des Energiemixes in den Mitgliedstaaten an und bietet einen flexiblen und pragmatischen Rahmen. In dem delegierten Rechtsakt wird nicht der Anteil erneuerbarer Energien festgelegt, der für aus Strom erzeugten Wasserstoff angerechnet werden kann. Die Kommission wird diesen Aspekt bei der Überprüfung der der Erneuerbare-Energien-Richtlinie anzugehen.

Konsultation zu Kernenergie 2026
Mit Blick auf die Zukunft wird die Europäische Kommission die Auswirkungen der Einführung alternativer Wege auf das Energiesystem und die Emissionseinsparungen sowie die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung gleicher Wettbewerbsbedingungen bei der Beschaffung von vollständig erneuerbarem Strom bewerten. Im Jahr 2026 wird sie eine öffentliche Konsultation zu einem Entwurf einer Methodik für die Nutzung von Strombezugsverträgen für die Kernenergie einleiten, um für mehr Klarheit bei der Erzeugung von CO2-armem Wasserstoff aus direkten nuklearen Quellen zu sorgen.

Nächste Schritte
Der delegierte Rechtsakt wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt, die zwei Monate Zeit haben, um sie zu prüfen und die Vorschläge entweder anzunehmen oder abzulehnen. Auf Antrag kann der Prüfungszeitraum um zwei Monate verlängert werden. Das Parlament oder der Rat haben keine Möglichkeit, die Vorschläge zu ändern.

Hintergrund
In der Wasserstoff- und Gasmarktrichtlinie wird ein vollwertiger Zertifizierungsrahmen für CO2-arme Kraftstoffe festgelegt, der die in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie festgelegten Vorschriften für erneuerbare Kraftstoffe ergänzt. Gemäß Artikel 9 der Richtlinie muss die Kommission bis spätestens 5. August 2025 eine Methode zur Bewertung der Emissionseinsparungen von CO2-armen Kraftstoffen festlegen.

Die heutige Annahme folgt einem intensiven Konsultationsprozess mit den wichtigsten Interessenträgern und den Mitgliedstaaten. Ein erster Entwurf des delegierten Rechtsakts wurde vom 27. September bis zum 25. Oktober 2024 zur Stellungnahme veröffentlicht. Der delegierte Rechtsakt wurde anschließend in der Sachverständigengruppe für erneuerbare und CO2-arme Kraftstoffe am 7. November 2024 und am 19. Mai 2025 zweimal mit Sachverständigen der Mitgliedstaaten erörtert.