Archiv Juli - Dezember
2025
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EU schlägt Zollsenkungen zur Umsetzung des
Abkommens mit den USA vor |
Brüssel, 29. August 2025 - Die
Europäische Kommission hat zwei Vorschläge vorlegt, die
den Weg für die Umsetzung der gemeinsamen
EU/USA-Erklärung zum transatlantischen Handel vom 21.
August 2025 ebnen. Diese Vorschläge gewährleisten eine
rückwirkende Zollentlastung durch die USA für den
wichtigen Automobilsektor der EU ab dem 1. August.
Umsetzung in beiderseitigem Interesse
EU-Handelskommissar Maros Šefčovič sagte: „Das Abkommen
zwischen der EU und den USA ist mehr als nur ein Schritt
in Richtung Stabilität. Es schafft die Grundlage für eine
engere Zusammenarbeit bei gemeinsamen Herausforderungen
und setzt gemeinsame Ziele – beispielsweise im
Stahlbereich – in konkrete Ergebnisse um. Es liegt in
unserem beiderseitigen Interesse, dass beide Seiten ihre
Verpflichtungen einhalten und die vollständige Umsetzung
des Abkommens sicherstellen. Ich begrüße insbesondere die
Senkung der Zölle auf Autos und Autoteile auf 15 Prozent
ab dem 1. August, die dazu beitragen wird, dass unsere
Automobilindustrie auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig
bleibt.“
Details zu den beiden Vorschlägen
Der erste Rechtsakt betrifft einen Vorschlag zur
Abschaffung der Zölle auf US-Industriegüter und zur
Gewährung eines präferenziellen Marktzugangs für eine
Reihe von US-Meeresfrüchten und nicht sensiblen
Agrargütern.
Mit dem zweiten Vorschlag wird vorgeschlagen, die
Zollfreiheit für Hummer zu verlängern, die nun auch für
verarbeiteten Hummer gilt.
Die Kommission wird weiterhin mit den USA
zusammenarbeiten, um die Zölle zu senken, auch im Rahmen
der Verhandlungen über ein künftiges Abkommen zwischen
der EU und den USA über gegenseitigen, fairen und
ausgewogenen Handel.
Nächste Schritte
Die Vorschläge der Kommission sind der notwendige
legislative Schritt, um die in Abschnitt 1 der
Gemeinsamen Erklärung der EU und der USA genannten
Zollsenkungen der EU in Kraft zu setzen.
Das Parlament und der Rat müssen die beiden Vorschläge
nun im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens
genehmigen, bevor die Zollsenkungen der EU in Kraft
treten können.
Gemäß Abschnitt 3 der Gemeinsamen Erklärung der EU und
der USA wird erwartet, dass die USA die vereinbarte
US-Zollobergrenze von 15 Prozent auf Autos und Autoteile
aus der EU umsetzen. Das wird voraussichtlich am ersten
Tag desselben Monats in Kraft treten, in dem die
Legislativvorschläge der Europäischen Union eingeführt
werden, d. h. am 1. August 2025. Das erspart den
Automobilherstellern Zölle in Höhe von mehr als 500
Millionen Euro, die andernfalls für Ausfuhren in nur
einem Monat zu entrichten gewesen wären.
Die USA haben sich außerdem verpflichtet, ab dem 1.
September für bestimmte Warenkategorien, für die nur der
Meistbegünstigungszollsatz gilt, keine oder nahezu keine
Zölle zu erheben (nicht verfügbare natürliche Ressourcen,
einschließlich Kork, alle Flugzeuge und Flugzeugteile,
generische Arzneimittel und ihre Bestandteile sowie
chemische Grundstoffe). Beide Seiten haben sich darauf
geeinigt, diese Liste weiter auszudehnen.
Hintergrund
Am 21. August gaben die EU und die USA eine gemeinsame
Erklärung zum transatlantischen Handel und zu
Investitionen ab. Diese Gemeinsame Erklärung bestätigt
die von Präsidentin von der Leyen und Präsident Trump am
27. Juli erzielte politische Einigung und baut auf ihr
auf.
Die transatlantische Partnerschaft ist eine
Hauptschlagader des Welthandels und die bedeutendste
bilaterale Handels- und Investitionsbeziehung der Welt.
Der Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen der EU und
den USA hat sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt
und wird im Jahr 2024 ein Volumen von 1,6 Billionen Euro
erreichen, wobei der Warenhandel 867 Milliarden Euro und
der Dienstleistungsverkehr 817 Milliarden Euro beträgt.
Diese tiefgreifende und umfassende Partnerschaft wird
durch gegenseitige Investitionen untermauert. Im Jahr
2022 investierten Unternehmen aus der EU und den USA 5,3
Billionen Euro in die Märkte der jeweils anderen Seite.
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Gemeinsame EU/USA-Erklärung zu
transatlantischem Handel und Investitionen
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Brüssel, 21. August 2025 - Die EU und die USA haben eine
Gemeinsame Erklärung veröffentlicht, die einen Rahmen für
einen fairen, ausgewogenen und für beide Seiten
vorteilhaften transatlantischen Handel und Investitionen
schafft. Sie baut auf der politischen Einigung von
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und
US-Präsident Donald Trump vom 27. Juli auf. Die Erklärung
(engl.) ist hier verlinkt.
Die transatlantischen Beziehungen sind mit 1,6 Billionen
Euro jährlich die wertvollsten Wirtschaftsbeziehungen der
Welt. Das Abkommen sichert diese Beziehungen und
Millionen Arbeitsplätze in der EU. Vorhersehbarkeit,
Stabilität, Sicherheit Die Kommissionspräsidentin
betonte, dass die EU stets das Beste für ihre
Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen anstrebt:
„Im Angesicht einer schwierigen Situation haben wir
unseren Mitgliedstaaten und unserer Industrie geholfen
und Klarheit und Kohärenz im transatlantischen Handel
wiederhergestellt. Das ist nicht das Ende des Prozesses,
sondern wir arbeiten weiterhin mit den USA zusammen, um
mehr Zollsenkungen zu vereinbaren, um weitere Bereiche
der Zusammenarbeit zu ermitteln und mehr Potential für
das Wirtschaftswachstum zu schaffen.“
Strategisches Abkommen, von dem viele Sektoren
profitieren EU-Handelskommissar Maros Šefčovič sagte mit
Blick auf die intensive und konstruktive Zusammenarbeit
mit der US-amerikanischen Seite: „Die Gemeinsame
Erklärung hat in einer Zeit, in der sich die globale
Handelslandschaft grundlegend verändert, echtes Gewicht.
Es ist ein ernstzunehmendes, strategisches Abkommen – und
wir stehen voll und ganz hinter ihm.“
Šefčovič betonte, dass ein breites Spektrum von Sektoren
profitieren wird – dazu gehören auch strategische
Wirtschaftszweige wie Autos, Arzneimittel, Halbleiter und
Holz. Ein Handelskrieg hätte viel Schaden angerichtet
Der Handelskommissar fügte hinzu: „Die Alternative – ein
Handelskrieg mit Hochzöllen und politischer Eskalation –
würde Arbeitsplätze, Wachstum und Unternehmen auf beiden
Seiten des Atlantiks schädigen. Stattdessen müssen die EU
und die USA einen Weg der Zusammenarbeit einschlagen, der
auf unser gemeinsames Ziel der Reindustrialisierung und
Stärkung der wirtschaftlichen Resilienz abgestimmt ist.“
Erster Schritt in einem fortlaufenden Prozess In der
Gemeinsamen Erklärung wird die Verpflichtung beider
Seiten dargelegt, auf die Wiederherstellung von
Stabilität und Berechenbarkeit im Handel und bei den
Investitionen zwischen der EU und den USA zum Nutzen von
Unternehmen und Bürgern hinzuarbeiten. Das ist der erste
Schritt in einem Prozess, der den Handel steigern und den
Marktzugang in weiteren Sektoren verbessern wird.
Details Für die überwiegende Mehrheit der EU-Ausfuhren,
einschließlich strategischer Sektoren wie Kraftfahrzeuge,
Arzneimittel, Halbleiter und Holz, gilt ein Zollsatz
von maximal 15 Prozent (all-inclusive, beinhaltet also
auch bestehende MFN-Zölle). Sektoren, für die bereits
Meistbegünstigungstarife von 15 Prozent oder mehr gelten,
unterliegen keinen zusätzlichen Zöllen.
Für Personenkraftwagen und Kraftfahrzeugteile werden die
15 Prozent parallel zum Start des EU-Verfahrens für
Zollsenkungen für US-Erzeugnisse gelten. Ab dem 1.
September wird eine Reihe von Produktgruppen von
einer Sonderregelung profitieren, bei der nur
Meistbegünstigungstarife gelten. Dazu gehören nicht
verfügbare natürliche Ressourcen (z. B. Kork), alle
Flugzeuge und Luftfahrzeugteile, Generika und ihre
Inhaltsstoffe sowie chemische Ausgangsstoffe.
Beide Seiten unternehmen ehrgeizige Anstrengungen, um
diese Regelung auf andere Produktkategorien auszuweiten –
ein wichtiges Ergebnis für die EU. Die EU und die USA
beabsichtigen, ihre Volkswirtschaften vor Überkapazitäten
im Stahl- und Aluminiumsektor zu schützen und an sicheren
Lieferketten zu arbeiten. Dazu gehört eine
Zollkontingentslösung für EU-Ausfuhren von Stahl und
Aluminium und deren Derivaten.
Nächste Schritte
Die Kommission wird mit Unterstützung der
EU-Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments und im
Einklang mit den einschlägigen internen Verfahren rasch
die wichtigsten Aspekte der Vereinbarung umsetzen. Die EU
wird sich auch an der Aushandlung eines Abkommens über
einen fairen, ausgewogenen und für beide Seiten
vorteilhaften Handel mit den USA im Einklang mit dem
vereinbarten Rahmen und den geltenden Verfahren
beteiligen.
Im Anschluss an das politische Abkommen zwischen der EU
und den USA hat die EU mit Wirkung vom 7. August auch die
am 24. Juli 2025 angenommenen Maßnahmen zur
Wiederherstellung des Gleichgewichts ausgesetzt.
Hintergrund Die transatlantische Partnerschaft ist eine
Schlüsselfunktion des Welthandels und die bedeutendste
bilaterale Handels- und Investitionsbeziehung weltweit.
Der Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen der EU und
den USA hat sich in den vergangenen zehn Jahren
verdoppelt und lag 2024 bei über 1,6 Billionen Euro. Der
Warenhandel betrug 867 Milliarden Euro, der Handel mit
Dienstleistungen 817 Milliarden Euro. Das sind täglich
mehr als 4,2 Milliarden Euro an Waren und
Dienstleistungen über den Atlantik.
Diese vertiefte und umfassende Partnerschaft wird durch
gegenseitige Investitionen untermauert. Im Jahr 2022
investierten Unternehmen aus der EU und den USA in die
Märkte der jeweils anderen Seite 5,3 Billionen Euro.
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Waldbrände in Europa: Länder nutzen
EU-Katastrophenschutzverfahren |
Brüssel, 14. August 2025
- In den vergangenen Tagen haben
Griechenland, Spanien, Bulgarien, Montenegro
und Albanien das
EU-Katastrophenschutzverfahren aktiviert.
Über Europa verteilt treten derzeit gehäuft
Waldbrände auf, die bewältigt werden müssen,
und die EU hilft dabei.
Überblick über betroffene Länder und
bereitgestellte Leistungen
Gestern hat Spanien das
EU-Katastrophenschutzverfahren aktiviert,
zum ersten Mal für die gemeinsame Bekämpfung
von Waldbränden. Die Europäische Kommission
hat rasch zwei rescEU-Flugzeuge mobilisiert,
die in Frankreich stationiert sind und heute
eingesetzt werden sollen. (rescEU wurde als
strategische Reserve europäischer
Katastrophenabwehrkapazitäten und -vorräte
eingerichtet und wird vollständig von der EU
finanziert.)
Griechenland hat das Verfahren vorgestern,
am 12. August, aktiviert. Als Reaktion
darauf werden die beiden schwedischen
rescEU-Hubschrauber, die derzeit in
Bulgarien eingesetzt werden, dorthin
verlegt. Feuerwehrleute aus Tschechien,
Moldau und Rumänien helfen vor Ort bei der
Brandbekämpfung. Sie sind Teil der Kräfte
aus verschiedenen Ländern, die für die Dauer
der Saison pro-aktiv an strategisch wichtige
Standorte geschickt wurden, um bei Bedarf
schnell die örtlichen Kräfte unterstützen zu
können.
In Bulgarien haben sechs Länder –
Tschechien, die Slowakei, Frankreich,
Ungarn, Rumänien und Schweden –
Luftfahrzeuge über das
Katastrophenschutzverfahren mobilisiert,
einschließlich der in Schweden stationierten
rescEU-Hubschrauber.
In Albanien hat die Kommission
rescEU-Luftressourcen aus Kroatien,
Bulgarien, Italien, Tschechien und der
Slowakei mobilisiert.
In Montenegro mobilisierte die Kommission
rescEU-Mittel in Tschechien, Kroatien und
Italien. Serbien, Ungarn und Bosnien und
Herzegowina haben im Rahmen bilateraler
Angebote auch Flugzeuge eingesetzt,
Österreich bot Löschteams am Boden an.
16 Bitten um Unterstützung in der aktuellen
Brandsaison Das
EU-Katastrophenschutzverfahren wurde in der
aktuellen Brandsaison bereits 16 Mal
aktiviert. Die Länder in Europa kämpfen mit
einer Hitzewelle, die mit einer hohen Zahl
katastrophaler Waldbrände auf dem gesamten
Kontinent einhergeht.
Die Zahl der Aktivierungen für 2025
entspricht bereits den gesamten
Aktivierungen für Waldbrände im Jahr 2024
während der gesamten Brandsaison. Auch
Copernicus, das Erdbeobachtungsprogramm der
EU, wurde aktiviert, und zwar konkret für
die Brände in Griechenland, Spanien und
Bulgarien.
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Erklärung vor dem geplanten Treffen
der Präsidenten Trump und Putin |
Brüssel, 11. August 2025 - Die Europäische
Kommission hat gemeinsam mit Frankreich,
Italien, Deutschland, Polen, dem Vereinigten
Königreich und Finnland ein Statement
abgegeben zum geplanten Treffen von
US-Präsident Trump und dem russischen
Präsidenten Putin.
Darin heißt es: „Wir begrüßen Präsident
Trumps Bemühen, dem Töten in der Ukraine ein
Ende zu setzen, den Angriffskrieg der
Russischen Föderation zu beenden und einen
gerechten und dauerhaften Frieden und
Sicherheit in der Ukraine herbeizuführen.“
Kombination aus Diplomatie, Unterstützung
der Ukraine und Druck auf Russland Präsident
Macron, Ministerpräsidentin Meloni,
Bundeskanzler Merz, Ministerpräsident Tusk,
Premierminister Starmer, Präsidentin von der
Leyen und Präsident Stubb betonten
weiter: „Wir sind davon überzeugt, dass nur
eine Kombination von aktiver Diplomatie,
Unterstützung der Ukraine und Druck auf die
Russische Föderation, ihren unrechtmäßigen
Krieg zu beenden, zum Erfolg führen kann.
Wir sind bereit, diese Bemühungen zu
unterstützen, und zwar diplomatisch, durch
die weitere umfassende militärische und
finanzielle Unterstützung der Ukraine –
unter anderem im Rahmen der Koalition der
Willigen – und durch die Beibehaltung und
weitere Verhängung restriktiver Maßnahmen
gegen die Russische Föderation.“
Vitale Sicherheitsinteressen der Ukraine und
Europas „Wir sind der Überzeugung, dass eine
diplomatische Lösung die vitalen
Sicherheitsinteressen der Ukraine und
Europas schützen muss. Wir sind uns einig,
dass diese vitalen Interessen robuste und
glaubwürdige Sicherheitsgarantien umfassen,
die es der Ukraine ermöglichen, ihre
Souveränität und territoriale Integrität
effektiv zu verteidigen.
Die Ukraine bestimmt selbst über ihr
Schicksal. Sinnvolle Verhandlungen können
nur im Rahmen einer Waffenruhe oder eines
Rückgangs der Feindseligkeiten stattfinden.
Über den Weg zum Frieden in der Ukraine kann
nicht ohne die Ukraine entschieden werden.
Wir halten weiterhin an dem Grundsatz fest,
dass internationale Grenzen nicht gewaltsam
verschoben werden dürfen. Die derzeitige
Kontaktlinie sollte der Ausgangspunkt für
Verhandlungen sein.“
Europa steht der Ukraine weiter fest zur
Seite
Die Unterzeichner des Statements
bekräftigen, dass die unprovozierte und
völkerrechtswidrige russische Invasion der
Ukraine einen eklatanten Verstoß gegen die
Charta der Vereinten Nationen, die
Schlussakte von Helsinki, das Budapester
Memorandum und weitere Zusagen Russlands
darstellt.
„Wir bekräftigen unser unerschütterliches
Engagement für die Souveränität,
Unabhängigkeit und territoriale Integrität
der Ukraine. Wir stehen der Ukraine
weiterhin fest zur Seite. Wir sind als
Europäerinnen und Europäer geeint und
entschlossen, gemeinsam unsere Interessen zu
wahren. Und wir werden weiterhin eng mit
Präsident Trump und den Vereinigten Staaten
von Amerika sowie mit Präsident Selenskyj
und der ukrainischen Bevölkerung
zusammenarbeiten, um einen Frieden in der
Ukraine zu erreichen, der unsere vitalen
Sicherheitsinteressen schützt.“
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Fluggastrechte bei Flugausfall:
Weitere Online-Reisebüros verpflichten sich
zu zügiger Rückerstattung
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Brüssel, 31. Juli 2025 - Nach einem Dialog
mit der Europäischen Kommission und dem
Netzwerk der nationalen
Verbraucherschutzbehörden für die
Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC)
haben
sich Expedia und Lastminute.com verpflichtet,
Verbrauchern und Verbraucherinnen besser
über ihre Rechte zu informieren. Außerdem
wollen sie sicherzustellen, dass die
Verbraucher im Falle einer Flugstornierung
durch die Fluggesellschaft innerhalb von 14
Tagen eine Rückerstattung ihres Tickets
erhalten.
Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin
für technologische Souveränität, Sicherheit
und Demokratie, sagte: „Flugausfälle können
für Reisende äußerst störend sein. Es ist
einfach eine Frage der grundlegenden
Fairness, dass Passagiere unverzüglich eine
Rückerstattung erhalten. Ich freue mich,
dass die Liste der Online-Reisebüros, die
sich zu dieser grundlegenden Verpflichtung
bekennen, immer länger wird. Es müssen sich
noch mehr anschließen, um faire
Dienstleistungen und gleiche
Wettbewerbsbedingungen in der
Luftfahrtbranche zu gewährleisten.“
Details zu den eingegangenen
Verpflichtungen
Expedia und Lastminute.com haben sich
verpflichtet, die folgenden Punkte
einzuhalten:
- Im Falle von Flugstornierungen werden sie
die Rückerstattungen der Fluggesellschaft
innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt an die
Verbraucher weiterleiten, sodass die
Rückerstattung für den Verbraucher innerhalb
von maximal 14 Tagen erfolgt.
- Darüber hinaus haben sie erklärt, alle
Rückstände bei den Rückerstattungen
aufgearbeitet zu haben; Kontaktdaten der
Online-Reisebüros wie Telefonnummern und
E-Mail-Adressen werden deutlich auf den
Websites bereitgestellt, damit Verbraucher
leicht Kontakt aufnehmen können;
- Informationen zu den spezifischen
Vorteilen der verschiedenen Servicepakete,
die von den Online-Reisebüros angeboten
werden, werden für Verbraucher klarer
dargestellt; Die Verbraucher werden klar
über ihre gesetzlichen Rechte auf Umbuchung
oder Erstattung gemäß der
Fluggastrechteverordnung informiert, wenn
die Fluggesellschaft ihre Flüge storniert.
- Sie werden auch klar darüber informiert,
wenn der Flug storniert wurde; Die
Verbraucher werden klar über die Folgen
informiert, die bestimmte von
Flugvermittlern angebotene Dienstleistungen
für die Verbraucherrechte im Falle einer
Flugunterbrechung haben können .
Mehr Schutz für Verbraucher Der Dialog wurde
von der schwedischen
Verbraucherschutzbehörde geleitet. Mit ihm
sollten Online-Reisebüros ermutigt werden,
freiwillig Praktiken einzuführen für einen
besseren Schutz der Verbraucherinnen und
Verbraucher und deren Kenntnis ihrer Rechte.
Ein weiteres Ziel war es, dass die
Plattformen die Einhaltung von
EU-Rechtsvorschriften gewährleisten.
Lastminute.com hat sich bereit erklärt, die
meisten der Verpflichtungen ab dem 1. Juli
2025 und vollständig bis zum 1. September
2025 umzusetzen. Expedia hat erklärt, dass
seine Praktiken im Einklang mit den
vereinbarten Verpflichtungen stehen.
Hintergrund Der Dialog baut auf der koordinierten
Aktion des Kooperationsnetzes für den
Verbraucherschutz im Jahr 2023 auf, in deren
Rahmen Edreams ODIGEO, die Etraveli Group
und Kiwi.com die gleichen Verpflichtungen
eingegangen sind.
Damit halten insgesamt fünf große
Online-Reisebüros dieselben Verpflichtungen
ein. Weitere Schritte Das Netz der
europäischen Verbraucherschutzbehörden wird
überwachen, ob Expedia und Lastminute.com
die Verpflichtungen innerhalb des
vereinbarten Zeitrahmens korrekt umgesetzt
haben. Es wird auch weiterhin die Umsetzung
der Verpflichtungen durch Edreams ODIGEO,
Etraveli Group und Kiwi.com überwachen.
Darüber hinaus wird das Netz weiterhin bei
anderen Online-Reisebüros für diese
Verpflichtungen werben.
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Das EU-US-Handelsabkommen erläutert
– Energieaspekte |
Brüssel, 31. Juli 2025 - Am 27. Juli 2025
einigten sich die Präsidentin der
Europäischen Kommission Ursula von der
Leyen und US-Präsident Donald J. Trump auf
ein Zoll- und Handelsabkommen.
Wir erklären hier die Energieaspekte der
Vereinbarung. EU-Energieimporte aus den USA:
Stand der Dinge Die USA sind bereits einer
der wichtigsten Energiepartner der EU: Sie
sind mit Abstand der größte Lieferant
von Flüssigerdgas (LNG): mehr als 55 Prozent
der europäischen LNG-Versorgung im laufenden
Jahr stammt aus den USA.
Die USA sind auch der
wichtigste Öllieferant der EU (17 Prozent
aller EU-Einfuhren im Jahr 2024) und ein
entscheidender Lieferant
von Kernbrennstoffen und Dienstleistungen in
diesem Bereich. Die entsprechenden
US-Ausfuhren in die EU beliefen sich im Jahr
2024 auf rund 700 Millionen Euro.
Die gesamte LNG-Einfuhrkapazität der EU
beläuft sich nun auf rund 250 Milliarden
Kubikmeter pro Jahr. Das ist mehr als
doppelt so hoch wie die derzeitigen
jährlichen LNG-Einfuhren. Insbesondere
wurden zwischen 2022 und 2024 in der
gesamten EU 12 neue LNG-Terminals und sechs
Erweiterungsprojekte in Betrieb genommen,
wodurch sich die Einfuhrkapazität um 70
Milliarden Kubikmeter erhöht hat.
Die EU hat in den vergangenen Jahren
jährlich rund 50 Milliarden Kubikmeter LNG
aus den USA importiert. Derzeit verfügen 12
Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland,
Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Italien, Litauen, Malta, die Niederlande,
Polen und Portugal) über die notwendige
Infrastruktur für die Einfuhr von
Flüssigerdgas.
Die EU verfügt über ausreichende
Kapazitätsreserven, um zusätzliche
LNG-Importe, auch aus den USA, aufzunehmen,
um russische Gasimporte zu ersetzen. Was
sieht das Handelsabkommen zwischen der EU
und den USA im Bereich Energie vor? Die
politische Einigung zwischen der EU und den
USA wird die transatlantische Zusammenarbeit
zur Gewährleistung einer sicheren
Energieversorgung weiter verstärken.
Die Einigung beinhaltet die Absicht der EU,
in den nächsten drei Jahren, also bis Ende
2028, mehr US-Flüssigerdgas, Öl und
Kernbrennstoffe sowie Spitzentechnologien zu
beziehen und Investitionen zu ermöglichen.
Mit einem erwarteten Volumen von
rund 750 Milliarden US-Dollar (ca. 700
Milliarden Euro) über diesen gesamten
Zeitraum wird die Vereinbarung zur Umsetzung
unseres REPowerEU-Plans und
der dazugehörigen Roadmap beitragen,
mit dem Ziel, alle russischen Energieimporte
vollständig zu ersetzen.
LNG imports in the EU:

Diese Schätzungen spiegeln die Stärke der
Energiepartnerschaft mit den USA wider, die
zum Hauptlieferanten von Öl und LNG in der
EU geworden sind. Sie folgt zudem auf
umfangreiche Arbeiten mit den
EU-Mitgliedstaaten, der Industrie und
anderen Interessenträgern, um den nötigen
Energiebedarf zu ermitteln, um die
vollständige Energieunabhängigkeit der EU
von Russland, die
Energieversorgungssicherheit Europas und
niedrigere Preise für Bürgerinnen und Bürger
und Unternehmen zu gewährleisten.
Seit der Annahme des Aktionsplans
für erschwingliche Energie im Februar
2025 arbeitet die Kommission intensiv mit
US-amerikanischen LNG-Lieferanten zusammen.
Aufgrund dieser vorbereitenden Arbeiten
steht die Kommission bereit, ein spezielles
Verfahren – AggregateEU – zu organisieren,
um die Nachfrage von EU-Unternehmen zu
erheben und sie mit US-amerikanischen
LNG-Lieferungen für den Zeitraum 2025 bis
2050 abzugleichen.
AggregateEU ist die Leitinitiative der
Kommission zur Nachfragebündelung und
koordinierten Gasbeschaffung auf
europäischer Ebene im Rahmen der EU-Energieplattform,
die im April 2023 ins Leben gerufen wurde,
um die Energieversorgung der EU
vielfältiger, sicherer und koordinierter zu
gestalten.
Während die Kommission Kontakte zwischen
relevanten Käufern und Verkäufern in der EU
erleichtert, liegen Geschäftsentscheidungen
selbstverständlich bei den Unternehmen
selbst. Gleichzeitig müssen die USA diese
Käufe unterstützen, indem sie einen
uneingeschränkten Zugang und ausreichende
Produktions- und Exportkapazitäten
gewährleisten.
Analyse der Zahlen
Die Zahl von 250 Milliarden US-Dollar pro
Jahr in den nächsten drei Jahren entspricht
dem geschätzten Durchschnitt der gesamten
Energieeinfuhren der EU aus den USA auf der
Grundlage einer gründlichen und soliden
Bewertung, bei der Folgendes berücksichtigt
wurde:
Derzeitige Einfuhrmengen von
US-amerikanischen LNG-, Öl-,
Kernbrennstoffen und -Dienstleistungen in
die EU, die sich bereits auf rund 90 bis 100
Milliarden US-Dollar pro Jahr belaufen.
Parallel dazu diversifizieren wir weiterhin
Energiequellen und investieren langfristig
in die Energiewende. Geschätzte zusätzliche
Mengen an Öl, Gas und Kernbrennstoffen, auch
als Teil der Abkehr von fossilen
Brennstoffen aus Russland.
Im Jahr 2024 importierte die EU immer noch
etwa 22 Milliarden Euro an fossilen
Brennstoffen aus Russland und etwa 700
Millionen Euro an Kernmaterial. Wichtige
US-Investitionen in Energietechnologie,
Dienstleistungen und Ausfuhren in die EU,
insbesondere im Nuklearsektor für
konventionelle und kleine modulare Reaktoren
(SMR, wo wir bereits klare Hinweise darauf
haben, wo US-Unternehmen beteiligt sind.
Während solide Projektionen entwickelt
wurden, werden die endgültigen Mengen und
die Aufschlüsselung zwischen Öl-, LNG- und
Kernbrennstoff- und
Brennstoffdienstleistungen von verschiedenen
Faktoren abhängen. Dazu gehören
Rohstoffpreise, Wechselkurse,
Investitions-Entscheidungen von
Projektträgern usw. Diese werden durch
kommerzielle Transaktionen bestimmt.
Festhalten an den Dekarbonisierungszielen
der EU Das Handelsabkommen zwischen der EU
und den USA untergräbt nicht die
Entschlossenheit der EU, unsere
Volkswirtschaften innerhalb eines klaren
Zeitrahmens zu dekarbonisieren. Während das
Abkommen einen Anstieg der Energieimporte
aus den USA in den nächsten drei Jahren
beinhaltet, ist es voll und ganz mit unserer
mittel- und langfristigen Politik vereinbar,
unsere Energiequellen zu diversifizieren und
den REPowerEU-Fahrplan umzusetzen, um
russische Energieimporte so schnell wie
möglich vollständig einzustellen.
Die EU setzt sich weiterhin uneingeschränkt
für die Verwirklichung der Klimaneutralität
bis 2050 ein – dem Kernziel des europäischen
Grünen Deals. Die Europäische Kommission hat
gerade ein aktualisiertes Klimagesetz mit
einem ehrgeizigen Ziel zur Verringerung der
Treibhausgasemissionen um 90 Prozent für
2040 vorgeschlagen.
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- 18 EU-Länder am
Verteidigungsinstrument SAFE interessiert –
mind. 127 Mrd. Euro
- EU-Einreise-/Ausreisesystem startet ab dem
12. Oktober |
8 EU-Länder am
Verteidigungsinstrument SAFE interessiert –
mind. 127 Mrd. Euro
Brüssel, 30. Juli 2025 -
Die Europäische Kommission begrüßt die
Interessenbekundung der EU-Mitgliedstaaten
Belgien, Bulgarien, Estland, Finnland,
Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien,
Lettland, Litauen, Polen, Portugal,
Rumänien, Slowakei, Spanien, Tschechien,
Ungarn und Zypern an SAFE-Darlehen. Diese
Darlehen im Rahmen des Instruments für
Sicherheitsmaßnahmen für Europa werden
voraussichtlich Investitionen bis zu 150
Milliarden Euro mobilisieren.
SAFE als Symbol für das gemeinsame
Engagement Andrius Kubilius, EU-Kommissar
für Verteidigung und Weltraum, sagte: „Das
starke Interesse an SAFE mit einem Volumen
von mindestens 127 Milliarden Euro an
potenziellen Beschaffungen im
Verteidigungsbereich zeigt die Einheit und
das ehrgeizige Ziel der EU in den Bereichen
Sicherheit und Verteidigung. Wir sind
weiterhin entschlossen, die EU-Länder bei
ihren Bemühungen um die Verbesserung der
europäischen Sicherheit zu unterstützen.
SAFE ist ein Symbol für unser gemeinsames
Engagement, unsere Verteidigungsbereitschaft
für eine sicherere und geeinte Zukunft zu
stärken.“ Kommission bewertet die Nachfrage
und bereitet Kapitalaufnahme vor Die
frühzeitige Interessensbekundung wird es der
Kommission ermöglichen, die Nachfrage zu
bewerten und sich auf die Mittelbeschaffung
auf den Kapitalmärkten vorzubereiten.
Die Frist für die förmliche Einreichung von
Anträgen im Rahmen von SAFE bleibt der 30.
November 2025. Hintergrund SAFE ist ein
wichtiges EU-Instrument zur Stärkung von
Resilienz und Sicherheit. Es unterstützt
Investitionen in Bereichen wie Verteidigung,
Infrastruktur mit doppeltem
Verwendungszweck, Cyberfähigkeiten und
strategische Lieferketten.
EU-Einreise-/Ausreisesystem startet
ab dem 12. Oktober
Die Kommission hat den 12. Oktober 2025 als
Starttermin für die Inbetriebnahme des
EU-Einreise-/Ausreisesystems (EES) für
Drittstaatsangehörige festgelegt. Ab diesem
Tag werden die Mitgliedstaaten EES
schrittweise über einen Zeitraum von sechs
Monaten einführen.
Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin
für technologische Souveränität, Sicherheit
und Demokratie sprach von einem weiteren
Schritt, um die EU zum fortschrittlichsten
Reiseziel der Welt zu machen. Magnus
Brunner, Kommissar für Inneres und Migration
ergänzte, das EES werde die Sicherheit im
Schengen-Raum erhöhen. Die sechsmonatige
Einführungsphase gebe Mitgliedstaaten,
Reisenden und Unternehmen Zeit, sich an das
neue System anzupassen.
Moderne Technologie für sichere
Grenzen
Das EES ist ein vollständig digitales System
für die Ein- und Ausreise von
Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürgern, die für
Kurzaufenthalte in 29 europäische Länder
reisen, einschließlich der assoziierten
Schengen-Staaten. Es wird biometrische Daten
wie Fingerabdrücke, Gesichtsbilder und
andere Reiseinformationen erfassen. Mit dem
EES wird das Abstempeln von Reisepässen
schrittweise ersetzt.
Grenzübertritte werden schneller und
sicherer
Das EES wird die Verwaltung der
EU-Außengrenzen modernisieren und
verbessern. Es wird zuverlässige Daten über
Grenzübertritte liefern und systematisch
Aufenthaltsüberzieher sowie Fälle von
Dokumenten- und Identitätsbetrug aufdecken.
Somit trägt EES dazu bei, irreguläre
Migration zu verhindern und die Sicherheit
der europäischen Bürgerinnen und Bürger zu
schützen.
Darüber hinaus wird durch den verstärkten
Einsatz automatisierter Grenzkontrollen das
Reisen für alle reibungsloser und sicherer.
Das neue System entspricht den höchsten
Standards für den Schutz von Daten und
Privatsphäre und gewährleistet, dass die
persönlichen Daten der Reisenden geschützt
bleiben.
Ab dem 12. Oktober werden die
Mitgliedstaaten über einen Zeitraum von
sechs Monaten schrittweise mit der
Einführung des EES beginnen. Die
Grenzbehörden werden die Daten von
Drittstaatsangehörigen, die die Grenzen
überschreiten, schrittweise registrieren. Am
Ende dieses Zeitraums wird das EES an allen
Grenzübergangsstellen vollständig
eingesetzt.
Ziel des schrittweisen Starts des EES ist
es, den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu
geben, von dem neuen System zu profitieren.
Zugleich wird sichergestellt, dass die
Grenzbehörden, die Verkehrsbranche sowie die
Reisenden Zeit haben, sich an die neuen
Verfahren anzupassen.
Nächste Schritte
In den kommenden Monaten wird die Kommission
zusammen mit der Agentur der Europäischen
Union für das Betriebsmanagement von
IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der
Sicherheit und des Rechts (eu-LISA)
weiterhin eng mit den Mitgliedstaaten
zusammenarbeiten, um eine reibungslose und
wirksame Einführung des Systems zu
gewährleisten.
Da der Starttermin näher rückt, können
Reisende Informationskampagnen und
Sensibilisierungsmaßnahmen an
Grenzübergangsstellen, einschließlich
Flughäfen in der gesamten EU, erwarten.
Hintergrund
Das EES ist Teil des EU-Pakets „Intelligente
Grenzen“, mit dem das Management der
EU-Außengrenzen durch den Einsatz modernster
Technologien und innovativer Lösungen
verbessert werden soll.
Das Paket umfasst das EES, das Europäische
Reiseinformations- und -genehmigungssystem
(ETIAS) und eine erweiterte und stärker
harmonisierte Nutzung der von den
Mitgliedstaaten genutzten Systeme der
automatischen Grenzkontrolle (ABC). Zusammen
werden diese Systeme allen Reisenden in die
und aus der EU ein effizienteres, sichereres
und bequemeres Reiseerlebnis ermöglichen.
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Zoll- und Handelseinigung von EU und
USA: Übersicht, Daten und Fakten
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Brüssel, 29. Juli 2025 -
Nach der politischen Einigung von
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen
und US-Präsident Donald J. Trump auf ein
Abkommen über Zölle und Handel am 27.7.
haben wir hier die wesentlichen Punkte und
Informationen zusammengefasst. Die Einigung
ist der erste Schritt in einem Prozess, der
im Laufe der Zeit weiter ausgebaut wird, um
weitere Bereiche abzudecken und den
Marktzugang weiter zu verbessern.
Diese politische Einigung stellt die
Stabilität und Vorhersehbarkeit für Bürger
und Unternehmen auf beiden Seiten des
Atlantiks wieder her. Das Abkommen sichert
den EU-Ausfuhren einen kontinuierlichen
Zugang zum US-Markt. Das erhält tief
integrierte Wertschöpfungsketten und sichert
wirksam Arbeitsplätze. Es bildet auch die
Grundlage für eine kontinuierliche
Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA.
Gleichzeitig wird die Regulierungshoheit der
EU uneingeschränkt geachtet, sensible
Bereiche der EU-Landwirtschaft wie
Rindfleisch oder Geflügel werden geschützt.
Aktuelle Daten zum bilateralen Handel Die
transatlantische Partnerschaft ist eine
Lebensader des Welthandels und die
bedeutendste bilaterale Handels- und
Investitionsbeziehung der Welt.
Der Handel zwischen der EU und den USA
mit Waren und Dienstleistungen hat sich in
den vergangenen zehn Jahren verdoppelt. Im
Jahr 2024 lag er bei rund 1,7 Billionen
Euro. Der Handel mit Waren betrug 867
Milliarden Euro, der Handel mit
Dienstleistungen 817 Milliarden Euro. Das
sind täglich mehr als 4,2 Milliarden Euro an
Waren und Dienstleistungen, die den Atlantik
überqueren.
Diese tiefe und umfassende Partnerschaft
wird durch
gegenseitige Investitionen untermauert. Im
Jahr 2022 investierten EU- und
US-Unternehmen im Wert von 5,3 Billionen
Eure in die Märkte der jeweils anderen
Seite. Einheitliche Zoll-Obergrenze von 15
Prozent für EU-Waren Ab dem 1. August werden
die USA diesen Höchstzoll auf die
überwiegende Mehrheit der EU-Ausfuhren
anwenden.
Es handelt sich um einen All-Inclusive-Tarif
und stellt eine Obergrenze dar – inbegriffen
ist auch der Meistbegünstigungszollsatz
(MFN), der zuvor zusätzlich zu den von den
USA eingeführten zusätzlichen Zöllen erhoben
wurde. Die Obergrenze von 15 Prozent
gilt für fast alle EU-Ausfuhren, für die
derzeit gegenseitige Zölle gelten
(ausgenommen im Fall, dass der MFN-Zollsatz
der USA 15 Prozent übersteigt; hier gilt nur
der MFN-Zollsatz ohne zusätzliche Zölle).
15 Prozent gelten auch für Pkw und
Kfz-Teile, auf die derzeit ein Zollsatz bis
zu 25 Prozent und ein zusätzlicher
Meistbegünstigungszollsatz von 2,5 Prozent
erhoben wird. Das ermöglicht eine sofortige
Zollentlastung. Die Obergrenze von 15
Prozent gilt auch für mögliche künftige
Zölle auf Arzneimittel und Halbleiter,
einschließlich derjenigen auf der Grundlage
von Abschnitt 232.
Bis die USA entscheiden, ob sie zusätzliche
Zölle auf diese Produkte gemäß Abschnitt 232
erheben, unterliegen sie weiterhin nur den
MFN-Zöllen der USA.
Regelungen für strategische Produkte
Ab dem 1. August gehen die US-Zölle
auf EU-Flugzeuge und -Flugzeugteile,
bestimmte Chemikalien,
bestimmte Generika und
natürliche Ressourcen wieder auf das Niveau
von vor Januar zurück. Das ermöglicht eine
sofortige Zollerleichterung für wichtige
Industriezweige in der EU. Die EU und die
USA haben vereinbart, weiter an dieser Liste
zu arbeiten und weitere Produkte
aufzunehmen.
Schutz der Stahl-, Aluminium- und
Kupferindustrie
Wir bündeln die Kräfte, um Stahl-,
Aluminium- und Kupferindustrie vor
unlauterem und wettbewerbsverzerrendem
Wettbewerb zu schützen. Weltweite
Überkapazitäten bedrohen die Industrie in
der EU und in den USA gleichermaßen.
Gemeinsam werden die EU und die USA
Zollkontingente für EU-Ausfuhren auf
historischem Niveau festlegen, die
derzeitigen 50-Prozent-Zölle senken und
gleichzeitig einen fairen globalen
Wettbewerb gewährleisten.
Liberalisierung von Handelsströmen
in die EU von beiderseitigem Interesse
EU-Importeure sowie Verbraucherinnen und
Verbraucher in der EU werden jedes Jahr
Zölle in Höhe von rund 5 Milliarden Euro
einsparen. Zugleich bleiben die die
sensiblen Kernbereiche der europäischen
Industrie und -Landwirtschaft geschützt.
Abschaffung bereits niedriger Zölle auf
Industriegüter. Die MFN-Zölle der EU auf
Industriegüter sind im Allgemeinen niedrig.
Die EU wird diese verbliebenen Niedrigzölle
auf Industriegüter aus den USA nun
abschaffen. Besserer Zugang zum EU-Markt für
begrenzte Mengen US-amerikanischer
Fischereierzeugnisse. Diese zusätzliche
Marktöffnung für US-Erzeugnisse wie
Alaska-Seelachs, Pazifischer Lachs und
Garnelen, die alle Zollkontingenten
unterliegen, kommt der verarbeitenden
Industrie in der EU zugute.
Besserer Marktzugang für bestimmte
nicht sensible US-Agrarexporte im Wert von
7,5 Milliarden Euro.
Das gilt für Produkte Sojaöl, Saatgut,
Getreide oder Nüsse sowie für verarbeitete
Lebensmittel wie Tomatenketchup, Kakao und
Kekse. Sie werden einen besseren Zugang zum
EU-Markt haben - alle unterliegen
Zollkontingenten. Das senkt
Betriebsmittel-Kosten für unsere
landwirtschaftlichen Betriebe und
Verarbeiter und schützt gleichzeitig
sensible Bereiche.
Abbau nichttarifärer Hemmnisse
Dazu gehört die Zusammenarbeit bei Normen
für Kraftfahrzeuge und
gesundheitspolizeiliche und
pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS).
Auch beinhaltet es eine leichtere
gegenseitige Anerkennung von
Konformitätsbewertungen in weiteren
Industriezweigen.
Gemeinsam für mehr wirtschaftliche
Sicherheit
Hier soll die Zusammenarbeit gestärkt
werden, die EU und die USA werden die
Widerstandsfähigkeit der Lieferkette
verbessern und nicht marktbezogene
Strategien und Praktiken angehen. Sie werden
auch weiterhin bei der Überprüfung von
Investitionen und Ausfuhrkontrollen
zusammenarbeiten.
Sicherer Zugang zu kritischer
Energie und zukunftsorientierter Versorgung
Die EU beabsichtigt, in den nächsten drei
Jahren US-amerikanische Flüssigerdgas-, Öl-
und Kernenergieprodukte im Wert von 750
Milliarden USD (ca. 700 Milliarden Euro) zu
beschaffen. Das wird dazu beitragen,
russisches Gas und Öl auf dem EU-Markt zu
ersetzen. Die EU beabsichtigt ferner,
KI-Chips im Wert von 40 Milliarden Euro zu
erwerben, die für die Aufrechterhaltung des
technologischen Vorsprungs der EU
unerlässlich sind.
Investitionen auf beiden Seiten des
Atlantiks
Die gegenseitigen Investitionen sollen
gefördert und erleichtert werden.
EU-Unternehmen haben Interesse bekundet, bis
2029 mindestens 600 Milliarden USD (ca. 550
Milliarden Euro) in verschiedenen Sektoren
in den USA zu investieren. Das würde die
bereits beträchtlichen Investitionen in Höhe
von 2,4 Billionen Euro weiter ankurbeln.
Nächste Schritte
Die politische Einigung vom 27. Juli 2025
ist nicht rechtsverbindlich. Über die
Sofortmaßnahmen hinaus werden die EU und die
USA im Einklang mit ihren einschlägigen
internen Verfahren weiterverhandeln, um die
politische Einigung vollständig umzusetzen.
Dazu:
EU im Würgegriff des US-Potentaten
Trump - ÖDP kritisiert Einknicken der
EU-Kommission als „Bankrotterklärung für
konsequenten Klimaschutz“.
EU im Würgegriff des US-Potentaten Trump ÖDP
kritisiert Einknicken der EU-Kommission als
„Bankrotterklärung für konsequenten
Klimaschutz“. „EU-Kommissionspräsidentin
Ursula von der Leyen (CDU) hat unseren
Planeten verraten.“
Drastisch urteilt Prof. Dr. Herbert
Einsiedler als Vorstandsmitglied der
Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP – Die
Naturschutzpartei) über den jüngsten „Deal“
zur Begrenzung der drohenden US-Zölle, mit
dem die Trump-Administration der
EU-Kommissionspräsidenten eine Vereinbarung
zu Lasten von Verbrauchern und Wirtschaft
abgenötigt hat.
Diese „Einigung“ macht ökonomisch keinen
Sinn, befürchten
Wirtschaftsexperten und rechnen mit
Schäden in Milliardenhöhe. Mit der
Verhandlung torpedierte die EU-Chefin zudem
– und schlimmer noch! – ihren eigenen Green
Deal, um sich die Gunst des Rambos im Weißen
Haus mit einem mehr als wackligen
Versprechen zu sichern: Die Staaten des
alten Kontinents müssen innerhalb von drei
Jahren für 750 Milliarden Dollar fossile
Brennstoffe – und damit klimaschädliche
CO2-Schleudern - aus der Neuen Welt kaufen.
Heißt konkret: Klimaschutz ade! „Wir
brauchen schnellstens 100 Prozent
erneuerbare Energie“, fordert stattdessen
ÖDP-Bundesvorstandsmitglied Helmut Kauer:
„Das schützt nicht nur das Klima, sondern
uns auch vor solchen Erpressungen durch das
Ausland.“ Der ÖDP-Bundesvorsitzende Günther
Brendle-Behnisch spricht vom Kotau von der
Leyens vor dem Möchtegern US-Potentaten
Trump: „Das war ein Offenbarungseid.“
Einsiedler ergänzt: „Damit wird die
Energiewende sabotiert und dem Green Deal
der Todesstoß versetzt.“ Selbst wenn,
was einige Medien und EU-Politiker in
Brüssel munkeln, dieser Energiezukauf
der Europäer in Trumpland „unrealistisch“
ist, bleibt das bloße Abnicken zur
Erpressung des US-Präsidenten ungeheuerlich.
Für Brendle-Behnisch ein „Kniefall vor der
Macht“. Besser wäre es, empfiehlt der
ÖDP-Chef und selbst ehemaliger Unternehmer,
„sich auf andere Märkte zu konzentrieren und
sich möglichst schnell aus diesem Würgegriff
zu befreien.“
|
- Handel:
Einigung zwischen EU und USA
-
Deutscher-Mittelstands-Bundes (DMB) zum
USA-EU-Zollabkommen
- IHK mahnt: Langfristige Sicherheit nötig
|
Handel: Einigung
zwischen EU und USA
Brüssel/Duisburg, 28. Juli 2025 -
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der
Leyen und Handelskommissar Maros
Šefčovič haben betont, dass die mit
US-Präsident Donald Trump getroffene Zoll-
und Handels-Vereinbarung Stabilität bringt.
Von der Leyen sagte nach dem Gespräch
gestern Abend in Schottland: „Der Deal
schafft Gewissheit in unsicheren Zeiten“ und
Stabilität und Vorhersehbarkeit für
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen auf
beiden Seiten des Atlantiks.

„Nur wenige Wochen nach dem NATO-Gipfel ist
dies der zweite Baustein, der die
transatlantische Partnerschaft
bekräftigt.“ Kommissar Šefčovič sprach bei
einer Pressekonferenz heute Mittag in
Brüssel von einem Durchbruch, der die Tür
zur strategischen Zusammenarbeit öffne.
Ausgewählte Details des Abkommens Von der
Leyen und Handelskommissar Šefčovič gingen
bei ihren Pressestatements auf wesentliche
Aspekte der Einigung ein: Sie sieht einen
Zollsatz von 15 Prozent für die überwiegende
Mehrheit der EU-Ausfuhren vor. Das
beinhaltet auch Autos, für die derzeit ein
Zollsatz von 27,5 Prozent gilt. Es wird eine
Liste von Waren geben, auf die beide Seiten
einen Nullzollsatz anwenden werden.
Dazu gehören Flugzeuge und Komponenten,
bestimmte Chemikalien und Generika,
Halbleiterausrüstung, bestimmte
landwirtschaftliche Erzeugnisse, Ressourcen
und kritische Rohstoffe. Diese Liste bleibt
für Ergänzungen offen. Für Stahl und
Aluminium soll ein Quotensystem eingeführt
werden. Die Zusammenarbeit im Energiebereich
soll verstärkt werden, die EU wird
russisches Gas und Öl durch bedeutende Käufe
von US-LNG, Öl und Kernbrennstoffe ersetzen.
Auch der strategische Kauf von US-KI-Chips
ist vorgesehen, um den technologischen
Vorsprung so zu stärken, dass beide Seiten
davon profitieren. Weitere Schritte Die
Kommission hat heute früh sowohl die
Mitgliedstaaten als auch die Mitglieder des
Europäischen Parlaments informiert.
Kommissar Šefčovič betonte: „Wir standen in
ständigem Dialog mit unseren Mitgliedstaaten
und wichtigen Interessenträgern, und ich
möchte ihnen aufrichtig für ihr Vertrauen in
die Kommission und unsere anhaltende Einheit
während dieses gesamten Prozesses danken.“
Der Kommissar sprach von einem Abkommen mit
beiderseitigem Nutzen und ergänzte: „Ich
hoffe, es wird in Zukunft ein Sprungbrett
für ein umfassenderes Handels- und
Investitionsabkommen zwischen der EU und den
USA sein und gleichzeitig unsere gemeinsamen
Anstrengungen zur Bewältigung dringender
globaler Herausforderungen wie der dringend
benötigten Reform der WTO fördern.“
Kommissionspräsidentin von der Leyen
betonte: „Dieses Abkommen bietet einen
Rahmen, von dem aus wir die Zölle auf mehr
Produkte weiter senken, nichttarifäre
Handelshemmnisse angehen und im Bereich der
wirtschaftlichen Sicherheit zusammenarbeiten
werden. Denn wenn die EU und die USA als
Partner zusammenarbeiten, sind die Vorteile
auf beiden Seiten greifbar.“
Deutscher-Mittelstands-Bundes (DMB)
zum USA-EU-Zollabkommen
„Die jüngste Einigung zwischen der US-Regierung und der
Europäischen Union beendet vorerst die drohende
Eskalation im transatlantischen Handelskonflikt um Zölle.
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland
und Europa schafft das zwar eine ‚Atempause‘ und temporär
etwas mehr Planungssicherheit.
Aus Sicht des Deutschen Mittelstands-Bund (DMB) ist die
neue Einigung jedoch kein Erfolg – sie ist vielmehr
Ausdruck europäischer Schwäche im internationalen Handel.
Die Leidtragenden sind insbesondere der deutsche und
europäische Mittelstand: Höhere Zölle sowie zusätzliche
bürokratische Hürden verteuern Exporte, erschweren
Lieferketten und führen zu erhöhtem Zeit- und
Kostenaufwand. Dadurch wird die internationale
Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands massiv gefährdet.
Der ‚Deal‘ ist auch ein politisches Alarmsignal: Die USA
nutzen die Zölle zunehmend als machtpolitisches
Instrument zur Deckung finanzieller Defizite im eigenen
Land. Sie untergraben damit die Prinzipien eines freien
und fairen Welthandels. Während die USA ihre ‚America
First‘-Strategie konsequent verfolgen, tragen die
europäischen Unternehmen die Hauptlast dieser
Vereinbarung.
Zwar verhindert die Einigung kurzfristig weitere
Eskalationen, doch bleibt die Planungssicherheit durch
die unberechenbare Handelspolitik der USA fragil.
Gleichzeitigt wurden zentrale Streitpunkte wie die
europäische Dienstleistungssteuer, Digitalregulierung und
Künstliche Intelligenz vertagt und nicht gelöst. Europa
darf sich mit diesem Kompromiss nicht zufriedengeben.
Die EU muss den Dialog weiter aktiv fortführen und auf
Nachverhandlungen drängen. Europa muss seine ökonomischen
Interessen konsequent vertreten, seine
Wettbewerbsfähigkeit stärken und sowohl wirtschaftlich
als auch sicherheitspolitisch unabhängiger werden. Nur
dann kann Europa seine Rolle als größter Wirtschaftsraum
der Welt behaupten und langfristig Innovationen,
Arbeitsplätze sowie Wohlstand sichern.
Dazu gehört auch eine zukunftsgerichtete,
innovationsfreundliche und selbstbewusste
Handelsstrategie – einschließlich eines verstärkten
Engagements für neue Freihandelsabkommen. Hier braucht es
mehr Tempo, insbesondere bei der überfälligen
Ratifizierung bestehender Verträge wie dem
Mercosur-Abkommen sowie bei der intensiven
Weiterverhandlung mit wichtigen Partnerstaaten wie
Indien, Indonesien und Australien.
Europa muss aber vor allem seine eigene
Sicherheitspolitik grundlegend stärken. Die Schwäche
Europas im Handel mit den USA ist eng mit seiner
sicherheitspolitischen Abhängigkeit verbunden: Solange
Europa auf den militärischen Schutz der USA angewiesen
ist, bleibt es auch wirtschaftlich erpressbar. Nur wenn
die Europäische Union in Verteidigungsfragen unabhängiger
agiert, kann sie ihre wirtschaftlichen Interessen
glaubhaft und durchsetzungsstark vertreten – und ihre
Stellung als größter Wirtschaftsraum der Welt behaupten,
Innovationen fördern sowie langfristig Arbeitsplätze und
Wohlstand sichern.“
IHK mahnt: Langfristige Sicherheit nötig
Zölle von 15 Prozent auf EU-Produkte: Darauf
haben sich USA und EU geeinigt. Der
Handelsstreit ist nicht eskaliert, doch die
Zölle bleiben zu hoch. So gelten für Stahl
und Aluminium weiterhin 50 Prozent. Das
trifft den Stahlstandort Niederrhein hart.
IHK-Geschäftsführer für Außenwirtschaft,
Jürgen Kaiser, macht deutlich: „Unsere
Region ist vom Export abhängig. Wird er
durch hohe Zölle erschwert, belastet das die
Wirtschaft unserer Region. Dringend
benötigte Investitionen sind in Gefahr. Das
gilt auch für grünen Stahl, Duisburgs
Zukunftsträger.
Die Einigung im Konflikt ist ein wichtiges
Signal für unsere Unternehmen. Allerdings
wird der Handel zwischen Europa und den USA
schwieriger und teurer. Das schadet beiden
Parteien. Was wir brauchen, ist ein
langfristig faires und stabiles
Handelsabkommen. Die Politik sollte
verstärkt Abmachungen mit weiteren
Wirtschaftspartnern umsetzen. Märkte wie
Südamerika, Asien oder Australien haben
enormes Potenzial.“

Foto: Niederrheinische IHK/Jacqueline
Wardeski
Bundeskanzler
Friedrich Merz erklärt am 27. Juli 2025 zur
Einigung von Kommissionspräsidentin Ursula
von der Leyen und Präsident Donald Trump in
den EU-US-Verhandlungen:
„Ich begrüße die
Einigung zwischen Ursula von der Leyen und
Donald Trump in den Verhandlungen zwischen
der Europäischen Union und den Vereinigten
Staaten. Es ist gut, dass Europa und die USA
sich geeinigt haben und so eine unnötige
Eskalation in den transatlantischen
Handelsbeziehungen vermeiden.
Die Einigkeit der Europäischen Union und die
harte Arbeit der Verhandler haben sich
ausgezahlt. Mein besonderer Dank gilt daher
Ursula von der Leyen und Handelskommissar
Maroš Šefčovič mit ihren Teams für den
unermüdlichen Einsatz in den letzten Wochen.
Mit der Einigung ist es gelungen, einen
Handelskonflikt abzuwenden, der die
exportorientierte deutsche Wirtschaft hart
getroffen hätte. Dies gilt besonders für die
Automobilwirtschaft, bei der die
gegenwärtigen Zölle von 27,5 Prozent auf 15
Prozent fast halbiert werden. Gerade hier
ist die schnelle Zollsenkung von größter
Bedeutung.
Wir haben so unsere Kerninteressen wahren
können, auch wenn ich mir durchaus weitere
Erleichterungen im transatlantischen Handel
gewünscht hätte. Von stabilen und planbaren
Handelsbeziehungen mit Marktzugang für beide
Seiten profitieren alle - diesseits wie
jenseits des Atlantiks, Unternehmen wie
Verbraucher.
In den nun anstehenden Verhandlungen über
die Details der Einigung hat die Europäische
Kommission meine volle Unterstützung. Wir
müssen weiter daran arbeiten, unsere
Handelsbeziehungen mit den USA zu stärken.
Deutschland und die Europäische Union stehen
für freien und fairen Welthandel. Daher
werde ich auch weiterhin für Zollsenkungen
und den Abbau von Handelshemmnissen
eintreten. Das gilt auch für die
Verhandlungen über weitere
Freihandelsabkommen mit unseren Partnern in
der Welt und vor allem für den Abschluss des
Abkommens mit den Ländern des Mercosur in
Südamerika.“
|
EU und China erörtern bilaterale
Beziehungen |
Peking, 24. Juli 2025 -
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen
und EU-Ratspräsident António Costa sind beim
25. Gipfeltreffen EU-China in Peking zu
Gesprächen mit Präsident Xi Jinping und
Premier Li Qiang zusammengetroffen.
Kommissionspräsidentin Ursula von der
Leyen erklärte: „Heute sind Europa und China
zwei der drei weltweit größten Wirtschafts-
und Handelsmächte. Und unsere Beziehungen
zählen zu den wichtigsten und
folgenreichsten der Welt. Denn bezogen auf
das gesamte Handelsvolumen ist die EU Chinas
größter Handelspartner und China
drittgrößter Handelspartner der EU. Unser
bilateraler Warenhandel beläuft sich
mittlerweile auf über 2 Milliarden Euro
täglich. Europa stützt Chinas
wirtschaftliche Entwicklung seit Jahrzehnten
und wird dies auch weiterhin tun.“
Die Kommissionspräsidentin sagte
weiter: „Aber ebenso wie unsere
Zusammenarbeit enger geworden ist, haben
auch die Ungleichgewichte zugenommen. Wir
sind an einem Wendepunkt angekommen. Wir
müssen unsere bilateralen Beziehungen
austarieren. Denn Beziehungen müssen für
beide Seiten vorteilhaft sein, wenn sie von
Dauer sein sollen. Um das zu erreichen, ist
es für China und Europa unerlässlich, die
gegenseitigen Anliegen zur Kenntnis zu
nehmen und echte Lösungen vorzuschlagen.“
|
EU und Japan stärken Allianz
|
23. Juli 2025 - Beim
Gipfeltreffen EU-Japan in Tokyo haben beide
Seiten ihre enge Partnerschaft bekräftigt
und ein Bündnis für Wettbewerbsfähigkeit ins
Leben gerufen. Kommissionspräsidentin Ursula
von der Leyen betonte zu Beginn des
Treffens: „Europa und Japan sind enge und
vertrauenswürdige Freunde. Wir haben
gemeinsame Werte: Fairness, Offenheit und
Respekt vor Regeln. Und beide sind wir
bestrebt, nicht nur unsere Interessen zu
verteidigen, sondern auch, globale
Ergebnisse zu gestalten.“

Von der Leyen erklärte weiter: „Zusammen
repräsentieren wir ein Fünftel des
weltweiten BIP. Unser
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ist solide
und liefert Ergebnisse. Dieser Gipfel bietet
uns die Chance, die nächsten Schritte zu
unternehmen: unsere gemeinsame
Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, unsere
gemeinsame Sicherheit zu verbessern und
globale Standards zu setzen, die an unseren
Werten ausgerichtet sind. Ich freue mich auf
unsere Gespräche.”
|
EU-Staaten beschließen 18.
Sanktionspaket gegen Russland |
Brüssel,
18. Juli 2025 - Die Europäische Kommission
begrüßt die Annahme des 18. Sanktionspakets
gegen Russland durch den Rat der EU-Staaten.
Die neuen Sanktionen sollen den Druck auf
das Land weiter erhöhen und das Ziel der EU
unterstützen, einen gerechten und
dauerhaften Frieden für die Ukraine zu
erreichen.
Kaja Kallas, Hohe Vertreterin der Union für
Außen- und Sicherheitspolitik und
Vizepräsidentin der Kommission, erklärte:
„Die EU hat gerade eines ihrer stärksten
Sanktionspakete gegen Russland angenommen.
Jede Sanktion schwächt Russlands Fähigkeit,
Krieg zu führen. Die Botschaft ist klar:
Europa wird seine Unterstützung für die
Ukraine nicht zurücknehmen. Die EU wird den
Druck weiter erhöhen, bis Russland seinen
Krieg beendet hat.“
Die neuen Maßnahmen konzentrieren sich auf
fünf Bausteine: Russlands Einnahmen im
Energiebereich zu mindern, den russischen
Bankensektor zu treffen, seinen
militärisch-industriellen Komplex weiter zu
schwächen, stärker gegen Sanktionsumgehungen
vorzugehen und Russland für seine Verbrechen
gegen ukrainische Kinder und das kulturelle
Erbe zur Rechenschaft zu ziehen. Mit diesem
Paket erreicht die Zahl der gelisteten
Schiffe der russischen Schattenflotte
insgesamt 444, und die Zahl der in den
Sanktionslisten geführten Personen
übersteigt 2.500.
Dieses Paket enthält auch neue Sanktionen
gegen Belarus. EU-Kommissarin Maria Luís
Albuquerque erklärte: „Dieses neue
Sanktionspaket trifft das Herzstück der
russischen Kriegsmaschinerie und zielt auf
ihre Energieeinnahmen, den Finanzsektor und
den militärisch-industriellen Komplex ab.
Die EU ist sich ihrer unerschütterlichen
Unterstützung für die Ukraine einig.
Der Druck wirkt - Russlands Ressourcen
schwinden, und die Aufrechterhaltung seines
illegalen Krieges wird immer schwieriger.
Die eindeutige Unterstützung der Ukraine
steht und bleibt ganz oben auf unserer
EU-Liste der strategischen Prioritäten.“
Eine ausführliche Liste der beschlossenen
Sanktionen finden Sie in Kürze im Amtsblatt
der EU.
Einwegkunststoffe -
Vertragsverletzungsverfahren gegen
Deutschland
Die Europäische Kommission hat im Rahmen
ihrer monatlichen Entscheidungen zu
Vertragsverletzungsverfahren auch Beschlüsse
zu Verfahren gegen Deutschland gefasst. Sie
betreffen die Richtlinie über
Einwegkunststoffe, die Richtlinie über die
Resilienz kritischer Einrichtungen und die
Richtlinie zu bestimmten Aspekten der
Mindestanforderung an Eigenmittel und
berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten.
Richtlinie über Einwegkunststoffe
Die Europäische Kommission hat beschlossen,
mit der Übermittlung von
Aufforderungsschreiben
Vertragsverletzungsverfahren
gegen Deutschland (INFR(2025)2107)
und Estland (INFR(2025)2101) einzuleiten,
weil die beiden Länder die Richtlinie über
Einwegkunststoffe (Richtlinie
(EU) 2019/904) nicht ordnungsgemäß
umgesetzt haben. Diese zielt darauf ab, die
Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte
auf die Umwelt und die menschliche
Gesundheit zu vermeiden und zu vermindern
und den Übergang zu einer
Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Republik Korea tritt als erstes
asiatisches Land dem Forschungsprogramm
Horizont Europa bei
Die Republik Korea ist das erste asiatische
Land, das „Horizont Europa“ beitritt, dem
milliardenschweren Forschungs- und
Innovationsprogramm der EU. Koreanische
Forschende und Organisationen können nun in
mehreren Bereichen des Programms zu den
gleichen Bedingungen wie die
EU-Mitgliedstaaten teilnehmen. Sie können
internationalen Forschungskonsortien
beitreten und diese leiten, Zugang zu
Finanzmitteln erhalten und mit führenden
Forschungseinrichtungen in Europa und
darüber hinaus zusammenarbeiten, um globale
Herausforderungen zu bewältigen.
Ekaterina Sachariewa, Kommissarin für
Startups, Forschung und Innovation
sagte: „Die Herausforderungen, vor denen wir
heute stehen, vom Klimawandel bis zur
digitalen Transformation, sind globaler
Natur. Die Vereinigung bringt führende Köpfe
aus Europa und Korea zusammen, um den
Fortschritt voranzutreiben und Lösungen zu
entwickeln, die uns allen zugutekommen
werden. Ich freue mich auf die Ergebnisse
dieser verstärkten Partnerschaft.“
Die Republik Korea wird auch einen
finanziellen Beitrag zum Budget des
Programms leisten. Dieses
Assoziierungsabkommen stärkt die
geopolitische Allianz der EU mit
gleichgesinnten Ländern. Die Assoziation
wird zu größeren Möglichkeiten für eine
Vertiefung der gemeinsamen Forschung über
Kontinente hinweg in vielen Bereichen
führen, wie z. B. digitaler Wandel,
Gesundheit und technologische Innovation mit
dem Ziel der Kohlenstoffneutralität.
Horizont Europa ist mit einem Budget von
93,5 Milliarden Euro für 2021-27 das
wichtigste EU-Förderprogramm für Forschung
und Innovation. Die Kommission und die
Regierung der Republik Korea haben die
Verhandlungen über die Assoziierung der
Republik Korea an Säule II des Programms
Horizont Europa im September 2024
erfolgreich abgeschlossen.
Derzeit sind 19
Länder assoziiert, entweder auf der
Grundlage ihrer Mitgliedschaft im
Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder als
Beitrittsländer, Kandidatenländer und
potenzielle Kandidaten, als Länder der
Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP)
oder als andere Drittländer und Gebiete, die
eine Reihe von Kriterien in Bezug auf ihre
wirtschaftlichen, politischen und
Forschungs- und Innovationssysteme erfüllen.
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Ein ehrgeiziger
Haushalt für ein stärkeres Europa:
Kommission schlägt EU-Budget für Jahre
2028-2034 vor
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Brüssel, 16. Juli
2025 - Die Europäische Kommission hat ihren
Vorschlag für den mehrjährigen Finanzrahmen
(MFR) für die Jahre 2028 bis 2034 vorgelegt.
Das vorgeschlagene Budget beläuft sich auf
fast 2 Billionen Euro, was 1,26 Prozent des
europäischen Bruttonationaleinkommens
entspricht.
Kommissionspräsidentin Ursula von der
Leyen sagte: „Unser neuer langfristiger
Haushalt wird dazu beitragen, die
europäischen Bürgerinnen und Bürger zu
schützen, das europäische Sozialmodell zu
stärken und unsere europäische Industrie
florieren zu lassen.“ Grundlegende
Neugestaltung des EU-Haushaltes Europa steht
in zahlreichen Bereichen wie Sicherheit,
Verteidigung, Wettbewerbsfähigkeit,
Migration, Energie und Klimaresilienz
vor immer mehr Herausforderungen.
Diese sind nicht befristet, sondern spiegeln
systemische geopolitische und
wirtschaftliche Veränderungen wider, die
eine entschlossene und zukunftsorientierte
Reaktion erfordern. Die Kommission schlägt
daher eine grundlegende Neugestaltung des
EU-Haushalts vor, der gestraffter, flexibler
und wirkungsvoller sein wird. Er wird die
Fähigkeit der EU, Kernpolitiken umzusetzen
und gleichzeitig neue und sich abzeichnende
Prioritäten anzugehen, erheblich verbessern.
Mit diesem Haushalt werden weiterhin
Menschen, Unternehmen, Mitgliedstaaten,
Regionen, Partner und vor allem die
gemeinsame Zukunft der EU unterstützt.
Präsidentin von der Leyen sagte: „In Zeiten
geopolitischer Instabilität wird der
Haushalt es Europa ermöglichen, sein eigenes
Schicksal im Einklang mit seinen Visionen
und Idealen zu gestalten. Ein Haushalt, der
Frieden und Wohlstand unterstützt und unsere
Werte fördert, ist das beste Instrument, das
wir in diesen unsicheren Zeiten haben
können.“
Neue Eigenmittel vorgeschlagen Ein moderner
EU-Haushalt erfordert modernisierte
und stabile Einkommensquellen. Aus diesem
Grund schlägt die Kommission auch neue
Eigenmittel und Anpassungen bestehender
Eigenmittel vor, die den Druck auf die
nationalen Haushalte verringern
und 58,5 Milliarden Euro pro Jahr generieren
werden. Hauptmerkmale des neuen
Finanzrahmens Mehr Flexibilität im gesamten
Haushalt, so dass Europa in der Lage ist,
rasch zu handeln und zu reagieren, wenn sich
die Umstände unerwartet ändern oder
wenn neue politische Prioritäten angegangen
werden müssen.
Einfachere, gestraffte und harmonisierte
EU-Finanzprogramme, damit Bürgerinnen und
Bürger sowie Unternehmen leicht
Finanzierungsmöglichkeiten finden und nutzen
können. Ein auf die lokalen Bedürfnisse
zugeschnittener Haushalt mit nationalen und
regionalen Partnerschaftsplänen auf der
Grundlage von Investitionen und Reformen, um
eine gezielte Wirkung dort zu erzielen, wo
dies am wichtigsten ist.
Dies wird eine schnellere und flexiblere
Unterstützung für einen stärkeren
wirtschaftlichen, sozialen und
territorialen Zusammenhalt in der gesamten
Union gewährleisten. Eine starke Steigerung
der Wettbewerbsfähigkeit für Europa, um
Lieferketten zu sichern, Innovationen
auszubauen und im globalen Wettlauf um
saubere und intelligente Technologien eine
Führungsrolle zu übernehmen. Ein
ausgewogenes Paket neuer Eigenmittel, das
angemessene Einnahmen für unsere Prioritäten
sicherstellt und gleichzeitig den Druck auf
die nationalen öffentlichen Finanzen
minimiert.
Mit dem Vorschlag der Kommission soll
sichergestellt werden, dass die
EU-Finanzierung von den politischen
Prioritäten der EU geleitet wird und
Ergebnisse hervorbringt, die die nationalen
Haushalte allein nicht erzielen können.
Nächste Schritte Die Entscheidung über den
künftigen langfristigen Haushalt und die
Eigenmittel der EU wird von den
Mitgliedstaaten im Rat erörtert.
Die Annahme der MFR-Verordnung
erfordert Einstimmigkeit nach Zustimmung des
Europäischen Parlaments. Einige Elemente
der Einnahmenseite (insbesondere die neuen
Eigenmittel) bedürfen der Einstimmigkeit im
Rat und der Billigung durch die
Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren
jeweiligen verfassungsrechtlichen
Vorschriften.
Europa schneidet bei Innovationen
gut ab, Deutschland in der Gruppe der
starken Innovatoren auf Rang 9
Die Innovationsleistung der EU hat
langfristig stetige Fortschritte gemacht.
Seit 2018 ist sie um 12,6 Prozentpunkte
gestiegen. Die jüngste Ausgabe des
Europäischen Innovationsanzeigers (EIS)
zeigt deutliche Verschiebungen in der
nationalen Innovationsleistung. Dreizehn
Mitgliedstaaten haben ihren Wert seit dem
letzten Jahr verbessert, wobei Malta (+7,6
Punkte) und Luxemburg (+5 Punkte) die
größten Zuwächse verzeichneten. Deutschland
gehört zur Gruppe der starken Innovatoren,
erreicht 111,1 Prozent und liegt damit
europaweit auf Rang 9. Seine Leistung liegt
aber unter dem Durchschnitt von 114,1
Prozent der starken Innovatoren in der EU.
Deutschlands Digitalisierungsleistung bleibt
auch 2025 unter dem EU-Durchschnitt, mit
einem Wert von nur 82,8 Prozent und damit
auf Platz 26 in der EU und ihren
Nachbarländern.
Ekaterina Sachariewa, Kommissarin für
Startups, Forschung und Innovation, sagte:
„Der Anzeiger 2025 bestätigt unsere
langfristigen Fortschritte, hebt aber auch
hervor, dass dringend mehr getan und
anhaltende Lücken zwischen den verschiedenen
Teilen Europas geschlossen werden müssen.
Wir machen bereits bedeutende Fortschritte -
durch unsere Strategien für Startups und
Scaleups, Life Sciences und KI in der
Wissenschaft. Nächste Woche werden wir
Vorschläge für den nächsten langfristigen
EU-Haushalt und das nächste Forschungs- und
Innovationsprogramm vorlegen. Diese werden
für ein nachhaltigeres und
wettbewerbsfähigeres Europa in den kommenden
Jahren von entscheidender Bedeutung sein.“
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Von der Leyen im Europäischen Parlament zu
Außenwirtschaftspolitik und Verhandlungen
mit den USA
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Brüssel, 9. Juli 2025 -
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der
Leyen hat nach dem Europäischen Rat von
vergangener Woche im Europäischen Parlament
über die Notwendigkeit einer „echten
Außenwirtschaftspolitik“ gesprochen.
„Die drastische und disruptive Verschiebung
der globalen Wirtschaftsbeziehungen im
letzten Jahr macht dieses Ansinnen noch
dringlicher. Aber jede
Außenwirtschaftspolitik muss zu Hause
beginnen. Denn zuerst müssen wir unsere
eigene wirtschaftliche und industrielle
Basis stärken und schockresistenter machen“,
erklärte die Kommissionspräsidentin.

Zollverhandlungen mit den USA
Sie sagte weiter: „Wenden wir uns nun den
USA zu. Seit Februar hat Washington Zölle
auf 70 Prozent unseres gesamten Handels mit
den USA verhängt. Umfang und Höhe dieser
Zölle sind beispiellos. Unsere Linie war
klar. Wir werden standhaft bleiben. Aber wir
bevorzugen eine Verhandlungslösung. Deshalb
arbeiten wir eng mit der US-Regierung
zusammen, um eine Einigung zu erzielen. Ich
hatte Anfang dieser Woche einen guten
Austausch mit Präsident Trump, um die Dinge
voranzubringen. Wir suchen nach einem klaren
Rahmen, auf dem wir weiter aufbauen können.
Die Botschaft ist klar. Wir halten uns an
unsere Prinzipien. Wir verteidigen unsere
Interessen. Wir setzen die Arbeit in gutem
Glauben fort, bereiten uns aber gleichzeitig
auf alle Szenarien vor.“
Handelsverträge mit internationalen Partnern
„Der Grund, warum wir Tag und Nacht an einer
Lösung arbeiten, ist, dass wir glauben, dass
Zölle schlecht fürs Geschäft sind“, erklärte
von der Leyen. „Und wir sind nicht die
einzigen. Seit Beginn unseres neuen Mandats
haben wir bereits neue Verträge mit dem
Mercosur, Mexiko und der Schweiz
geschlossen. Wir arbeiten daran, das
Abkommen mit Indien bis Ende des Jahres
abzuschließen. Und es wird weiter in diese
Richtung gehen. Weil die Welt nach Partnern
sucht, auf die sie sich verlassen kann.
Europa ist dieser Partner. Und das ist für
uns ein wesentlicher Bestandteil unserer
Außenwirtschaftspolitik und unserer
Wettbewerbsfähigkeit. Denn diese Verträge
können europäischen Unternehmen immense neue
Chancen und Märkte eröffnen. Also ja, dies
ist eine risikoreiche Zeit für Europa. Aber
die Chancen sind da. Und es liegt an uns,
sie zu nutzen.“
Verteidigung
Die Kommissionspräsidentin erklärte mit
Blick auf den russischen Angriffskrieg in
der Ukraine: „Der Krieg wütet weiter. Die
Bedrohung durch Russland bleibt bestehen.
Das ist die Realität, die wir immer vor
Augen haben müssen, wenn wir über
Verteidigung sprechen. Wir können uns nicht
darauf verlassen, dass andere Europa
schützen. Die Verteidigung Europas liegt in
unserer eigenen Verantwortung.“
Die Europäische Union habe seit dem
Europäischen Rat im März große Schritte nach
vorne gemacht und das Weißbuch „Bereitschaft
2030“ vorgelegt.
„Der ReArm-Europe-Plan enthält die
notwendigen Instrumente, um den gestiegenen
Investitionsbedarf zu bewältigen. Und wir
haben Investitionen von bis zu 800
Milliarden Euro bis 2030 ermöglicht. Die
notwendige Steigerung der europäischen
Verteidigungsausgaben ist jetzt möglich. 16
Mitgliedstaaten haben bereits die
Aktivierung der nationalen Ausweichklausel
beantragt. Diese ermöglicht eine erhebliche
Erhöhung der Verteidigungsausgaben, ohne
dass ein Defizitverfahren eingeleitet wird.
Hinzu kommt SAFE – mit Darlehen in Höhe von
150 Milliarden Euro für die gemeinsame
Beschaffung. Zehn Mitgliedstaaten haben
bereits ihre Absicht bekundet, Darlehen
aufzunehmen. Ich erwarte, dass sich noch
mehr anschließen. Und das ist entscheidend.
Denn bei der Verteidigungsbereitschaft geht
es nicht nur darum, wie viel wir ausgeben.
Es geht auch darum, wie wir ausgeben.“
Bereitschaftsplan bis Oktober
Deshalb habe der Europäische Rat die
Kommission beauftragt, für seine Tagung im
Oktober einen Bereitschaftsplan
auszuarbeiten. „Wir werden mit den
Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um ihre
Kapazitätslücken zu ermitteln. Wir werden
gemeinsame europäische Beschaffungsvorhaben
konzipieren. Damit die Mitgliedstaaten mehr
für Interoperabilität ausgeben und ihre
Haushaltsmittel europäischer einsetzen. Und
wir wollen, dass mehr Investitionen in
Europa getätigt werden. Wir wollen unsere
eigene Verteidigungsindustrie ankurbeln und
mehr Forschung und Entwicklung in unseren
Mitgliedstaaten halten. Dabei geht es nicht
nur um Sicherheit. Es geht auch darum, hier
in Europa hochwertige Arbeitsplätze zu
schaffen“, sagte von der Leyen.
EU-Methodik für CO2-armen
Wasserstoff und Kraftstoffe: Kommission legt
delegierten Rechtsakt vor
Um die Entwicklung eines Wasserstoffmarktes
in Europa zu unterstützten, hat die
Europäische Kommission einen delegierten
Rechtsakt zur Einführung einer umfassenden
Methodik zu CO2-armen Wasserstoff und
Kraftstoffen veröffentlicht.
EU-Energiekommissar Dan Jørgensen erklärte:
„Wasserstoff wird eine Schlüsselrolle bei
der Dekarbonisierung unserer Wirtschaft
spielen. Mit einer pragmatischen Definition
von CO2-armem Wasserstoff, die den
Energiemix aller EU-Länder respektiert,
bieten wir Investoren die notwendige
Sicherheit. Auf diese Weise unterstützen wir
das Wachstum eines Sektors, der sowohl für
unsere Wettbewerbsfähigkeit als auch für
unsere Klimaziele von entscheidender
Bedeutung ist.“
Wie im Deal für eine saubere Industrie
hervorgehoben, sind Rechtssicherheit und
Kohärenz von entscheidender Bedeutung, um
Investitionen zu fördern und es den
Erzeugern zu ermöglichen, zu expandieren und
letztlich das Wachstum des Sektors zu
beschleunigen. CO2-armer Wasserstoff wird
die Bemühungen um die Dekarbonisierung von
Sektoren unterstützen, in denen die
Elektrifizierung derzeit keine praktikable
Option ist, wie der Luftverkehr, die
Schifffahrt und bestimmte industrielle
Prozesse.
70 Prozent Treibhausgaseinsparungen
Um als CO2-arm zu gelten, müssen Wasserstoff
und damit verbundene Kraftstoffe einen
Schwellenwert von 70 Prozent für
Treibhausgaseinsparungen im Vergleich zur
Verwendung fossiler Brennstoffe erreichen.
Dies bedeutet, dass CO2-armer Wasserstoff
auf verschiedene Weise erzeugt werden kann,
beispielsweise mit Erdgas mit
CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung
(CCUS).
Die Methodik erkennt die Vielfalt des
Energiemixes in den Mitgliedstaaten an und
bietet einen flexiblen und pragmatischen
Rahmen. In dem delegierten Rechtsakt wird
nicht der Anteil erneuerbarer Energien
festgelegt, der für aus Strom erzeugten
Wasserstoff angerechnet werden kann. Die
Kommission wird diesen Aspekt bei der
Überprüfung der der
Erneuerbare-Energien-Richtlinie anzugehen.
Konsultation zu Kernenergie 2026
Mit Blick auf die Zukunft wird die
Europäische Kommission die Auswirkungen der
Einführung alternativer Wege auf das
Energiesystem und die Emissionseinsparungen
sowie die Notwendigkeit der
Aufrechterhaltung gleicher
Wettbewerbsbedingungen bei der Beschaffung
von vollständig erneuerbarem Strom bewerten.
Im Jahr 2026 wird sie eine öffentliche
Konsultation zu einem Entwurf einer Methodik
für die Nutzung von Strombezugsverträgen für
die Kernenergie einleiten, um für mehr
Klarheit bei der Erzeugung von CO2-armem
Wasserstoff aus direkten nuklearen Quellen
zu sorgen.
Nächste Schritte
Der delegierte Rechtsakt wird nun dem
Europäischen Parlament und dem Rat
übermittelt, die zwei Monate Zeit haben, um
sie zu prüfen und die Vorschläge entweder
anzunehmen oder abzulehnen. Auf Antrag kann
der Prüfungszeitraum um zwei Monate
verlängert werden. Das Parlament oder der
Rat haben keine Möglichkeit, die Vorschläge
zu ändern.
Hintergrund
In der Wasserstoff- und Gasmarktrichtlinie
wird ein vollwertiger Zertifizierungsrahmen
für CO2-arme Kraftstoffe festgelegt, der die
in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie
festgelegten Vorschriften für erneuerbare
Kraftstoffe ergänzt. Gemäß Artikel 9 der
Richtlinie muss die Kommission bis
spätestens 5. August 2025 eine Methode zur
Bewertung der Emissionseinsparungen von
CO2-armen Kraftstoffen festlegen.
Die heutige Annahme folgt einem intensiven
Konsultationsprozess mit den wichtigsten
Interessenträgern und den Mitgliedstaaten.
Ein erster Entwurf des delegierten
Rechtsakts wurde vom 27. September bis zum
25. Oktober 2024 zur Stellungnahme
veröffentlicht. Der delegierte Rechtsakt
wurde anschließend in der
Sachverständigengruppe für erneuerbare und
CO2-arme Kraftstoffe am 7. November 2024 und
am 19. Mai 2025 zweimal mit Sachverständigen
der Mitgliedstaaten erörtert.
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