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Landtag, Ministerien , Bezirksregierung und Verfassungsgerichte aktuell

 
NRW: Digitale Ausstattungsoffensive für Lehrkräfte und Schüler

Rund 350 Millionen Euro für das Lehren und Lernen mit digitalen Medien
Düsseldorf/Duisburg, 29. Juni 2020 -  Die Landesregierung hat das bislang größte Investitionspaket für die Digitalisierung an den Schulen in Nordrhein-Westfalen geschnürt. Insgesamt rund 350 Millionen Euro wird das Land für das Lehren und Lernen mit digitalen Medien investieren. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Dieses große Investitionsprogramm wird die Digitalisierung in unseren Schulen wie noch nie zuvor beschleunigen. So führen wir sie in die digitale Zukunft. Dabei verfolgen wir einen umfassenden Ansatz. Wir setzen mit unseren Maßnahmen auf einen Dreiklang aus Technik, Pädagogik und Qualifizierung, damit mit der Digitalisierung ein echter Mehrwert für die Qualität des Unterrichts entsteht.“

 

Technik

Erstmals wird das Land alle Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen und an privaten Ersatzschulen mit digitalen Endgeräten ausstatten. Insgesamt werden dafür rund 103 Millionen Euro investiert. Schul- und Bildungsministerin Gebauer: „Mit diesem wegweisenden Schritt schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass unsere Lehrerinnen und Lehrer alle Chancen digitaler Medien für ihren Unterricht nutzen und auch online unterrichten können.“

 

Nordrhein-Westfalen wird die Mittel des Bundes aus der Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt in Höhe von 105 Millionen Euro für Nordrhein-Westfalen um weitere 55 Millionen Euro auf dann insgesamt 160 Millionen Euro aufstocken. Die Schulträger werden diese Mittel von Land und Bund mit insgesamt 17,8 Millionen Euro kofinanzieren, so dass insgesamt rund 178 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Die Mittel sind insbesondere vorgesehen für die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern, die sich aus wirtschaftlichen und/oder sozialen Gründen kein digitales Endgerät leisten können, sowie zur Ausstattung von Schulen zur Erstellung von professionellen Lernangeboten.

 

Pädagogik

Das Schulministerium hat das Lernen auf Distanz pädagogisch aufgearbeitet. Eine umfangreiche Materialsammlung, die bereits über 10.000 Mal heruntergeladen wurde, gibt Hinweise und Tipps für das Lernen auf Distanz. Zudem hat das Ministerium „Didaktische Hinweise für das Lernen auf Distanz“ veröffentlicht und dazu seit Mitte Mai kostenlose Webinare für Lehrkräfte durchgeführt. Erste Webinare wurden bereits mit jeweils 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt.

 

Zum Ende der Sommerferien wird das Ministerium den Schulen eine Handreichung zur Verfügung stellen, die weitere organisatorische, pädagogische und didaktische Hilfestellungen für eine „Lernförderliche Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht“ bietet.

Darüber hinaus werden die Schulen Beispiele für fachliche Unterrichtsvorhaben zur Verfügung gestellt, die für das Lernen in Präsenz und auf Distanz genutzt werden können. Diese Unterrichtsvorhaben werden auf Grundlage didaktischer Konzepte erarbeitet und dienen den Schulen als Beispiele für die Entwicklung weiterer eigener Unterrichtsvorhaben.

 

Qualifizierung

Zum neuen Schuljahr wird das Schulministerium umfassende, landesweite, digitale Fortbildungsangebot anbieten. Die Schulen werden damit hinsichtlich der pädagogischen und technischen Nutzung der vom Land zur Verfügung gestellten technischen Systeme unterstützt.

 

Alle Schulleiterinnen und Schulleiter werden zur Unterrichtsentwicklung und Schulentwicklung in der digitalisierten Welt qualifiziert, um die digitale Transformation in ihrer Schule weiter voranzutreiben.

 

Alle Lehreinnen und Lehrer erhalten ein breit gefächertes Angebot zur pädagogischen und technischen Nutzung der neuen LOGINEO-NRW-Angebote (LMS, Messenger, Videokonferenz-Tool).

 

Außerdem werden Webinare angeboten, um Lehrerinnen und Lehrer bei der Gestaltung von Distanzunterricht zu unterstützen.

 

Alle rund 3.700 Moderatorinnen und Moderatoren der staatlichen Lehrerfortbildung werden zur Entwicklung von Fortbildungskonzepten für die digitalisierte Welt qualifiziert. Sie werden in die Lage versetzt, digitale Medien sicher zu handhaben und Formen des Lehrens und Lernens in der digitalisierten Welt in ihre Fortbildungskonzepte zu integrieren.

 

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer abschließend: „Das Lernen mit digitalen Medien steht seit Amtsantritt ganz oben auf der Agenda der Landesregierung. Mit all diesen Investitionsmaßnahmen werden wir den mit der Digitalstrategie eingeschlagenen Weg konsequent weiterverfolgen, damit unsere Schülerinnen und Schüler beste Bildung erhalten.“

 

Nähere Informationen zum digitalen Investitionspaket für den Schulbereich finden Sie unter www.schulministerium.nrw.de.

 

 Zukunft der Fleischbranche: Mehr Tierwohl, faire Preise und bessere Arbeitsbedingungen

Düsseldorf/Duisburg, 26. Juni 2020 -  Bund, Länder sowie Fleisch- und Lebensmittelbranche diskutieren Neujustierung entlang der gesamten Kette - vom Stall bis zum Teller. Bundesernährungsministerin Julia Klöckner sowie Ursula Heinen-Esser und Barbara Otte-Kinast, die Landwirtschaftsministerinnen aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, haben heute zum "Branchengespräch Fleisch" nach Düsseldorf geladen.
Im Mittelpunkt stand die Situation in der Fleischbranche. Dass es Veränderungen geben muss, darin waren sich Politik, Landwirtschaft, Verarbeitung, Handel und Verbrauchervertreter nach Wahrnehmung der Ministerinnen einig. Mehr Tierwohl in Ställen, höhere Sozialstandards in Schlachtbetrieben, Preiswahrheit im Handel und verantwortungsvolle Verbraucherinnen und Verbraucher sind die Grundlage eines Neustarts im Fleischgeschäft, insbesondere in der Schweinehaltung. Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen beherbergen mit etwa 12.000 schweinehaltende Betrieben und circa 15,1 Millionen gehaltenen Schweinen rund 60 Prozent der Betriebe und Tiere in Deutschland.

Ministerin Julia Klöckner: "Wir brauchen bessere Preise für Fleisch! Preise, die möglich machen: eine Haltung im Stall mit mehr Tierwohl, möglichst kurze Transportzeiten, faire Arbeitsbedingungen und vor allem ein nachhaltiges Einkommen für unsere Bauern. Deshalb müssen wir die gesamte Kette unter die Lupe nehmen. Wir erleben aktuell ein Momentum, eine Chance, die Fleischbranche neu zu justieren. Das gehen wir an. Dabei fängt der Druck auf die Preise an der Theke an. Deshalb werden wir ein Preiswerbeverbot für Fleisch prüfen, auf Grundlage ethischer Erwägungen. Und die Tierhaltung in Deutschland werden wir umbauen, Stallumbauten für mehr Tierwohl fördern. Aber ich meine, wir benötigen ebenso eine Tierwohlabgabe auf Fleisch und Fleischverarbeitungsprodukte. Auch prüfen wir die Ergänzung durch eine Art staatliche Umstellungs- und Beibehaltungsprämien - analog zum Ökolandbau -  für diejenigen, die in ihren Ställen für mehr Tierwohl sorgen. Das kann ein Anreiz sein."

Ministerin Ursula Heinen-Esser: "Das Ringen um den günstigsten Preis und zugleich die größte Marge fällt am Ende auf die Landwirtinnen und Landwirte zurück - vor allem aber auf die Tiere. Die heutige konstruktive Aussprache und Analyse zeigt, dass wir einen neuen Kodex der Fleischbranche benötigen, in dem alle Beteiligten die Fleischqualität gemeinsam neu definieren und Umwelt-, Tierschutz- und Sozialstandards dabei größer geschrieben werden. Da es all dies nicht zum Nulltarif gibt, müssen die Preise auch die Wahrheit sprechen. Hier sind auch die Verbraucher an der Ladentheke gefordert. Wir müssen jetzt die Chance nutzen, die Branche nachhaltiger und damit zukunftsfähiger aufzustellen."

Ministerin Barbara Otte-Kinast: "Für Niedersachsen ist klar: Wir bekennen uns ohne Wenn und Aber zur Tierhaltung. Aber nur zu einer Tierhaltung, die Umwelt-, Tierwohl- und Sozialstandards in der Erzeugung und der nachgelagerten Verarbeitung einhält. So soll sie unserer Landwirtschaft den Weg zurück in die Mitte der Gesellschaft ebnen. Genau deshalb haben wir den Tierschutzplan zu einer ,Niedersächsischen Nutztierstrategie - Tierschutzplan 4.0'  weiter entwickelt. Einen weiteren Schritt machen wir jetzt mit der Förderung einer Modellregion für nachhaltige Nutztierhaltung. Damit setzt Niedersachsen ein starkes Zeichen für eine Tierhaltung, in der Mensch und Tier im Mittelpunkt stehen!"

V.l.: Drei Ministerinnen Ursula Heinen-Esser (NRW), Julia Klöckner (Bundesminsterin) und Barbara Otte-Kinas
(Niedersdachen)Copyright BMEL-Photothek Leon Kügler


Neben Eckpunkten für eine nachhaltige Zukunft der Nutztierhaltung wurden bei dem Treffen auch Lösungen besprochen, um eine akute Fleischkrise durch einen längeren Lockdown in Schlachtbetrieben abzuwenden beziehungsweise zu überbrücken. In einem Papier zum Branchengespräch Fleisch haben die drei Ministerien wesentliche Eckpunkte benannt auf dem Weg hin zu einer zukunftsfähigen Fleischwirtschaft, die neben einer hohen Lebensmittelsicherheit auch Umwelt-, Tierschutz- und Sozialstandards und damit die Zukunft der Branche sicherstellt. Hintergrund Eingeladen waren Vertreterinnen und Vertreter der gesamten Lebensmittelkette: Tierhalter, Schlachtereien, Ernährungswirtschaft, Lebensmittelhandel und Verbraucher.
Ebenfalls dabei waren das Kartellamt, Tierschützer und Veterinäre. Die Runde hat sich mit folgenden Fragestellungen beschäftigt:
- Aktuelle Lage: Geschlossene Schlachthöfe und Tiere in den Ställen, die nicht abgeholt werden.
- Welche Lösungen und Alternativen gibt es?
- Dumping-Preise und Lockangebote an der Theke - wo sind die Grenzen des Wettbewerbs um das billigste Fleisch?
- Ställe der Zukunft - welche Tierwohlstandards sind gewünscht und wie werden sie finanziert?
Perspektivenpapier zum "Branchengespräch Fleisch" (PDF)
zum Zehn-Punkte-Papier (PDF)

Gifttiergesetz

Düsseldorf/Duisburg, 25. Juni 2020 - Der nordrhein-westfälische Landtag hat gestern in zweiter Lesung das Gifttiergesetz beschlossen. Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger untersagt das neue Gesetz die Neuanschaffung besonders giftiger Tiere und reguliert bestehende Privathaltungen in Nordrhein-Westfalen. Auch muss die private Haltung dieser Tiere nun zukünftig gemeldet werden.

Verbraucherschutzministerin Heinen-Esser: "Sehr giftige Tiere in Privatwohnungen stellen ein potenzielles Sicherheitsrisiko dar. Wenn Tiere unbemerkt entweichen, ist die Sicherheit der Nachbarschaft gefährdet. Das neue Gesetz soll für mehr Schutz für die Bürgerinnen und Bürger sorgen." Das neue Gesetz und die damit verbundene Anzeigepflicht für bereits jetzt gehaltene Gifttiere wird am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Mit dem Gifttiergesetz reagiert das Land Nordrhein-Westfalen auf Vorfälle wie zum Beispiel im August 2019 in Herne, als eine entwischte Monokel-Kobra für einen mehrtägigen aufwändigen Behördeneinsatz sorgte, bei dem ein Mehrfamilienhaus evakuiert werden musste.

Der neuen Regelung unterliegen bestimmte Arten von Giftschlangen, Skorpionen und Spinnen, die aufgrund ihrer Giftwirkung nach Bissen oder Stichen zu einer großen, teilweise tödlichen Gefahr für den Menschen werden können. Private Halterinnen und Halter machen sich strafbar, wenn sie sich künftig trotz des Verbotes solche Tiere anschaffen. Nur wer bisher schon solche Tiere hält, darf diesen Bestand auch künftig behalten. Allerdings müssen diese Haltungen innerhalb eines halben Jahres beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) angezeigt werden.

Außerdem muss jede Halterin und jeder Halter Zuverlässigkeit nachweisen und eine Haftpflichtversicherung abschließen, damit Schäden, die durch Gifttiere verursacht werden, ausgeglichen werden können. In Zoos sowie in Hochschuleinrichtungen sollen Haltungen weiterhin erlaubt sein, ebenso in Einrichtungen mit behördlicher Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz, zu denen der gewerbliche Tierhandel gehört.
Die Zuständigkeit für den Vollzug des Gesetzes wird beim LANUV liegen. Die Kosten für den Vollzug des Gifttiergesetzes einschließlich der Organisation und der Beauftragung qualifizierter Dienstleister für den Transport und die dauerhafte Unterbringung von Gifttieren wird das Land Nordrhein-Westfalen tragen. Den Kommunalbehörden werden durch das Gesetz keine neuen Aufgaben übertragen.
Informationen zum beschlossenen Wortlaut des Gifttiergesetzes (PDF)

Schuljahr 2020/21: Minsiterium will wieder Regelbetrieb für NRW-Schulen

Ministerin Gebauer: "Wir wollen unseren Schülerinnen und Schülern schulische Normalität ermöglichen

Vorbereitung eines verantwortungsvollen Regelbetriebs im Schuljahr 2020/21."

 

Düsseldorf/Duisburg, 23. Juni 2020 - Die Schulen in Nordrhein-Westfalen sollen zum Schuljahr 2020/21 in einen Regelbetrieb zurückkehren. Das Ministerium für Schule und Bildung hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket erarbeitet, um den besonderen Herausforderungen angesichts der Coronavirus-Pandemie gerecht zu werden. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte:
„Wir wollen unseren Schülerinnen und Schülern eine neue schulische Normalität ermöglichen. Die Coronavirus-Pandemie ist noch da. Darauf müssen wir die Schulen bestmöglich vorbereiten. Wir werden alles dafür tun, dass unsere Kinder und Jugendlichen eine möglichst unbeschwerte Schulzeit erleben und beste Bildung erfahren. Mein Ziel als Schul- und Bildungsministerin war, ist und bleibt, nach den Sommerferien zu einem verantwortungsvollen Regelbetrieb an allen Schulen und für alle Schülerinnen und Schüler überzugehen, sofern die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens dies zulässt. Zugleich treffen wir alle organisatorischen und pädagogischen Vorkehrungen dafür, dass die Schulen möglichst regulär arbeiten und Lehrkräfte ihre Schülerinnen und Schüler nötigenfalls auch aus der Distanz unterrichten können.

 

Für das Schuljahr 2020/21 gilt der Grundsatz, dass der Präsenzunterricht an allen Schulen und für alle Schülerinnen und Schülern den Regelfall darstellt. Die hierfür notwendige regelmäßige Fortschreibung der Hygienevorgaben und der Infektionsschutzmaßnahmen erfolgt weiterhin unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens sowie der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts.

 

Sollte an einzelnen Schulen aus Gründen des Infektionsschutzes phasenweise kein Präsenzunterricht möglich sein, findet Unterricht auf Distanz statt. Das Ministerium für Schule und Bildung schafft kurzfristig die hierfür nötigen rechtlichen Regelungen und gibt den Schulen entsprechende schulfachliche und didaktisch-pädagogische Leitlinien an die Hand. Überdies werden die infrastrukturellen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass alle Lehrkräfte einen angemessenen Unterricht auf Distanz erteilen und alle Schülerinnen und Schüler daran teilnehmen können.

 

„Mit ihren vielfältigen Möglichkeiten für guten Unterricht spielt die Digitalisierung für die Bildungsgerechtigkeit und Zukunftschancen unserer Schülerinnen und Schüler eine entscheidende Rolle. Unsere Lehrkräfte haben das in den vergangenen Wochen mit einer kreativen Unterrichtsgestaltung bereits eindrucksvoll unter Beweis gestellt und wertvolle Erfahrungen gesammelt. Diese Erfahrungen wollen wir für die Zukunft dauerhaft nutzbar machen. So sind wir zum Beginn des kommenden Schuljahres auf viele Eventualitäten vorbereitet“, so Ministerin Gebauer.

 

Zur Sicherstellung des Regelbetriebes zum Schuljahresbeginn 2020/21 werden zudem umfangreiche dienstrechtliche und schulorganisatorische Maßnahmen geprüft und in die Wege geleitet. Dazu gehören unter anderem weitergehende Möglichkeiten für die Schulen – abhängig von den jeweiligen konkreten Erfordernissen vor Ort – Lehrkräftebedarfe befristet auszuschreiben. Im Zuge der Wiedereinführung des neunjährigen Bildungsgangs (G9) an den Gymnasien soll zudem der vorhandene Einstellungskorridor genutzt werden, um zusätzliche Stellen bereits zum kommenden Schuljahr teilweise zu besetzen. Bewerberinnen und Bewerber sollen dann mit ihrer Einstellung an der Zielschule zunächst für eine gewisse Zeit teilabgeordnet werden, um an Schulen anderer Schulformen Ausfälle im Präsenzunterricht aufzufangen.

 

Schulministerin Gebauer: „Meine Aufgabe als Schul- und Bildungsministerin ist zum einen, die Schulen bestmöglich auf das anstehende Schuljahr vorzubereiten und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Lehrkräfte trotz der äußeren Umstände guten Unterricht machen können. Zum anderen bleibt es mir besonders wichtig, dass unseren Schülerinnen und Schülern durch die Coronavirus-Pandemie keine Nachteile für ihre weiteren Bildungs- und Lebenswege entstehen. Deshalb werden wir auch im kommenden Schuljahr dafür Sorge tragen, dass Prüfungen und Abschlüsse gesichert sind. Dabei greifen wir auf die positiven Erfahrungen zurück, die wir in den vergangenen Wochen mit dem Prüfungsgeschehen gemacht haben.“

 

Die Abiturprüfungen 2021 werden um neun Unterrichtstage nach den Osterferien 2021 verschoben und beginnen erst am Freitag, dem 23. April 2021. Trotz dieser Verschiebung finden die Klausuren in Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik unverändert an den langfristig bundesweit festgelegten Terminen statt, so dass auch in Nordrhein-Westfalen eine Teilnahme an den Abituraufgaben des in diesen Fächern etablierten Aufgabenpools erhalten bleibt. Dazu werden fachspezifische Maßnahmen zur Gestaltung der Prüfungsaufgaben und zu einer erweiterten Aufgabenauswahl ergriffen, die in geeigneten Fächern eine auf das Unterrichtsgeschehen in der einzelnen Schule abgestimmte Auswahl von Prüfungsaufgaben ermöglichen.

 

Auch die Prüfungen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10, des dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschlusses und des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) werden verschoben, um mehr Unterrichtszeit zu gewinnen. Unter Berücksichtigung der durch die Coronavirus-Pandemie bedingten Umstände sind für diese Abschlussprüfungen landeseinheitlich zentral gestellte Prüfungen vorgesehen.

 

Weitere Informationen auch in der SchulMail vom 23. Juni 2020:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200623/index.html

Ruhr-Konferenz: „SiKo Ruhr“: Sicherheitsbehörden und Ruhrgebietskommunen arbeiten gemeinsam gegen Clankriminalität

NRW-Innenminister Reul: „Diese Kooperation vernetzt Behörden, sammelt Informationen und setzt Schwerpunkte. Sie erhöht den Druck, weist aber auch Wege aus dem Milieu.“

Düsseldorf/Essen/Duisburg, 22. Juni 2020 - Das Projekt wird im Rahmen der Ruhr-Konferenz der Landesregierung umgesetzt. „Besonders freue ich mich, dass wir hier ein gemeinsames Ziel verfolgen, bei dem Parteipolitik keine Rolle spielt“, so Reul.
„Die Stadt Essen arbeitet bereits jetzt eng und erfolgreich mit Polizei, Zoll und Steuerfandung zusammen. Unser gemeinsamer Einsatz gegen ClanKriminalität – verknüpft mit der Strategie der Nadelstiche – hat sich bewährt. Ich freue mich deshalb, dass wir mit der heutigen Vereinbarung die Grundlage für die ‚Sicherheitskooperation Ruhr zur Bekämpfung der Clankriminalität‘ schaffen. Wir brauchen dieses Netzwerk, denn die kriminellen Clans agieren ebenfalls vernetzt – national und sogar international. Für unsere gemeinsame Arbeit gilt das Prinzip der zusammengeschobenen Schreibtische. Ich hoffe sehr, dass sich noch weitere Akteure anschließen. Aufbauend auf unsere jeweiligen Strukturen werden wir so unsere Erkenntnisse und Erfahrungen zusammenbringen, neue Synergieeffekte generieren und gemeinsam auch neue Präventionsmöglichkeiten entwickeln“, so Essens Oberbürgermeister Thomas Kufen.

 „Wir setzen uns in Duisburg schon lange mit diesem Thema auseinander. So haben wir beispielsweise als erste Kommune in NRW eine Task Force Problemimmobilien eingerichtet, um behördenübergreifend kriminelle Strukturen aufzubrechen. Aufgrund der positiven Erfahrungen dieser Zusammenarbeit haben wir das Projekt SiKo Ruhr von Anfang an begleitet und unsere Mitarbeit zugesagt. Ich bin überzeugt, dass wir viele Erkenntnisse über kriminelle Clans schon haben. Wir müssen sie nur zusammenbringen und uns besser vernetzen. Das wird mit der SiKo Ruhr gelingen“, so Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link.

„Die Stadt Dortmund arbeitet seit mehreren Jahren mit der Polizei und dem Zoll bei der Bekämpfung der Clankriminalität erfolgreich eng zusammen. Die Bündelung unterschiedlicher Fach- und Handlungskompetenzen in einer auf Dauer angelegten festen Struktur macht die Sicherheitskonfe- Seite 3 / 4 renz Ruhr zu einem bundesweit wegweisenden Projekt. Wir sind dankbar, bereits zu Beginn als kommunaler Partner an gemeinsamen Strategien zur Verbesserung der Sicherheit in unseren Städten vernetzt mitarbeiten und gestalten zu dürfen“, so der Rechts- und Ordnungsdezernent der Stadt Dortmund Norbert Dahmen.
Die Präsidentin der Generalzolldirektion Colette Hercher: „Der Zoll bringt sich gerne in die SiKo Ruhr ein. Das zeigt: Bund und Länder sind sich immer dann nahe, wenn es um eine wirksame Bekämpfung von Kriminalität geht“. „Das friedliche Miteinander der Menschen braucht unseren funktionierenden Rechtsstaat. Das Clanmilieu lehnt unsere Rechtsordnung ab und bewegt sich mitunter bewusst außerhalb unserer gesetzlichen Ordnung. Wir setzen mit dieser behördenübergreifenden und vertrauensvollen Kooperation ein klares Zeichen für den Schutz unserer Rechtsordnung und die Sicherheit der Menschen in Nordrhein-Westfalen“, so Andreas Jung, Präsident der für NRW zuständigen Bundespolizeibehörde. Die Dienststelle wird auch präventiv tätig.

Gemeinsam mit Pädagogen, Sozialarbeitern und Wissenschaftlern sollen Aussteigerprogramme und Modelle entwickelt werden, die Kindern und Jugendlichen Wege aus dem Clanmilieu aufzeigen. Ein erster, vielversprechender Ansatz läuft über das Präventiv-Programm „Kurve kriegen“. Hier wurde in einigen Standorten im Ruhrgebiet Zugang zu Kindern aus kriminellen Clanfamilien gefunden. Sozialarbeiterinnen und -arbeiter sowie Sprachmittlerinnen und -mittler arbeiten hier mit der Polizei zusammen. Dass die Eltern dieser Clanfamilien einer Teilnahme an „Kurve kriegen“ zugestimmt haben, ist ein erster Erfolg. Dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Angebote annehmen und sich auf präventive Maßnahmen - wie soziales Kompetenztraining - einlassen, ist ein zweiter.

„Das sind kleine Schritte, aber wir wagen uns hier auf komplettes Neuland und betreiben Grundlagenforschung in einem sehr schwierigen Umfeld. Aber immerhin: Wir säen. Und wir hoffen, irgendwann auch zu ernten. Was ich verspreche: Wir werden in dem Punkt nicht nachlassen, egal wie mühsam es ist“, sagte Reul. Hintergrund zur Ruhr-Konferenz Die Ruhr-Konferenz ist eine umfassende Initiative der Landesregierung, um das Ruhrgebiet als wirtschaftlich starke und lebenswerte Zukunftsregion für alle Menschen zu gestalten. Der Prozess zur Entwicklung der Chancenregion Ruhr ist von Beginn an auf breite Beteiligung und das Engagement von Menschen und Partnern aus allen gesellschaftlichen Bereichen angelegt.
Auf fünf zentralen Handlungsfeldern sollen dabei wichtige Impulse für die Weiterentwicklung des Ruhrgebiets gesetzt werden: Vernetzte Mobilität – kurze Wege; Erfolgreiche Wirtschaft – gute Arbeit; Gelebte Vielfalt – starker Zusammenhalt; Sichere Energie – gesunde Umwelt sowie Beste Bildung – exzellente Forschung. Die Umsetzung der 74 erarbeiteten und ausgewählten Projekte hat Anfang 2020 begonnen. In den kommenden Jahren werden weitere Vorhaben und Ideen von Partnern wie Kommunen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder Unternehmen unter dem Dach der RuhrKonferenz diese Impulse verstärken und die Entwicklung der Chancenregion Ruhr unterstützen.

Hilfen für Kommunen:
Neues Online-Tool hilft Stadtplanern bei der Anpassung an die Folgen des Klimas

Düsseldorf/Duisburg, 17. Juni 2020 - Bereits heute sind knapp sieben Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen bei sommerlichen Wetterlagen von besonders großer Hitzeentwicklung belastet. Der durch den Klimawandel zu erwartende weitere Temperaturanstieg wird diese Belastung voraussichtlich noch weiter zunehmen lassen.

Das gilt vor allem für die dicht bebauten und stark versiegelten Innenstädte und Ballungsräume, in denen mittlerweile der überwiegende Teil der nordrhein-westfälischen Bevölkerung zuhause ist oder zumindest arbeitet. "Vor dem Hintergrund der absehbaren Folgen des Klimawandels ist es wichtig, insbesondere diese urbanen Räume an die zu erwartenden klimatischen Bedingungen anzupassen. Deswegen ist für uns die Entwicklung einer grünen und blauen Infrastruktur immens wichtig", sagte Ministerin Heinen-Esser.

 "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels können oft nicht von heute auf morgen umgesetzt werden, deswegen ist es wichtig, mit Planungen frühzeitig anzufangen. Dazu haben wir das neue Planungs-Tool für die Kommunen entwickelt. Durch das Tool ermöglichen wir beispielsweise, dass bereits während des Planungsprozesses die effektivsten Maßnahmen ermittelt werden können", so Heinen-Esser weiter.

Die Entwicklung des neuen Planungs-Tools wurde durch ein Kooperationsprojekt zur hitzeangepassten Quartiersplanung in Nordrhein-Westfalen vom Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV), dem Deutschen Wetterdienst (DWD) und der Stadt Bonn ermöglicht. Das am Mittwoch (17. Juni) veröffentlichte, anwenderfreundliche Tool für Kommunen und Stadtplaner wird online zur Verfügung gestellt.
 Mit dem Tool können interaktiv verschiedene Anpassungsmaßnahmen und ihre Wirkung in einem frei wählbaren Stadtquartier geprüft und so unter den jeweiligen Gegebenheiten die effektivste Anpassungsmaßnahme abgeleitet werden. Im Fokus steht hierbei die Anpassung an sommerliche Hitzeperioden durch städtebauliche Maßnahmen, wie beispielsweise die Erhöhung des Grünflächenanteils, der Dachbegrünung oder Veränderungen der Materialeigenschaften (Albedo).

"Für eigene stadtklimatische Untersuchungen fehlt vielen Kommunen das Geld", betonte LANUV-Präsident Dr. Thomas Delschen. "Daher stand für uns im Vordergrund, ein leicht zugängliches und bedienbares Werkzeug zu schaffen, mit dem eine hitzeangepasste Quartiersplanung für alle Kommunen und Städte in Nordrhein-Westfalen möglich und machbar wird. Das Ziel dabei soll für alle Städte sein, geeignete Maßnahmen, mit denen Hitzeentwicklungen reduziert werden können, für die vielen unterschiedlichen Quartiere zu finden." Eines der zentralen Elemente des Tools zur hitzeangepassten Quartiersplanung ist daher die intuitive Bedienbarkeit.
Über eine einfache Adresseingabe oder per Klick in die Karte gelangen die Planerinnen und Planer beispielsweise direkt zu den verschiedenen Bebauungstypen in einem Quartier.

Zur Entwicklung des Tools wurden in der Modellstadt Bonn zunächst vom DWD klimatische Messungen durchgeführt, um für eine typische sommerliche Wetterlage die unterschiedliche Hitzebelastung in ausgewählten Stadtquartieren zu bestimmen. "Wir haben mit 2018 und 2019 zwei Jahre mit auffällig intensiven Hitzeereignissen erlebt, die uns allen verdeutlicht haben, mit welchen Situationen wir es künftig sehr wahrscheinlich immer häufiger zu tun haben werden", so der Oberbürgermeister der Stadt Bonn, Ashok Sridharan. "Die Herausforderung liegt deshalb darin, einerseits die Neubauentwicklung klimaangepasst zu gestalten, andererseits aber die ,Hotspots' in den Innenstadtlagen bei einer Nachverdichtung nicht weiter zu verschärfen und bestenfalls positiv zu entwickeln.
In einer überwiegend gebauten Stadt kommt der Bestandsentwicklung dabei eine zentrale Rolle zu. Das neue Tool zur hitzeangepassten Quartiersplanung liefert dabei wertvolle Erkenntnisse, zum Beispiel zur Möglichkeit, negative klimatische Auswirkungen einer Gebäudeaufstockung durch die Kombination von Anpassungsmaßnahmen zu kompensieren", so Sridharan.

Die Stadt Bonn engagiert sich seit Jahren sowohl im Klimaschutz als auch in der Klimaanpassung. Im Leitbild der Stadt Bonn wurde daher ausdrücklich das Ziel formuliert, dass sich Bonn "kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterentwickelt und dazu beiträgt, die Vulnerabilität zu reduzieren". Die im Stadtgebiet von Bonn gemessenen Werte dienten als Eingangs- und Validierungsdaten für die nachfolgenden Modellsimulationen beim DWD. Es wurde zunächst eine Simulation für das komplette Bonner Stadtgebiet durchgeführt und der klimatische Ist-Zustand einer sommerlichen Hitzesituation berechnet.

Darauf aufbauend folgten weitere Simulationen, bei welchen in einzelnen Stadtquartieren verschiedene Veränderungen (Anpassungsmaßnahmen) vorgenommen werden. Am Ende wurden die Ergebnisse auf die in Nordrhein-Westfalen vorhandenen Bebauungstypen übertragen, sodass mit dem Informationsportal Klimaanpassung in Städten (INKAS-NRW) die Wirkung verschiedener städtebaulicher Anpassungsmaßnahmen in unterschiedlich strukturierten Stadtgebieten (Bebauungstypen) visualisiert und bewertet werden kann.

"Durch das gemeinsame Projekt konnten wir unser Informationsportal Klimaanpassung, kurz INKAS, wesentlich verbessern und, insbesondere für Nutzer aus Nordrhein-Westfalen, anwendungsorientierter gestalten. Die Kombination mit dem Fachinformationssystem Klimaanpassung des LANUV vereinfacht den Einstieg und erweitert die Anwendbarkeit dieses Tools für ein breiteres Publikum deutlich", so DWD-Niederlassungsleiter Guido Halbig.
Der Vergleich mit den Messdaten in Bonn zeigte, dass die Modellergebnisse und somit die berechneten Wirkungen der verschiedenen Anpassungsmaßnahmen gut mit der Wirklichkeit übereinstimmen und die Übertragung auf landesweite Bebauungstypen möglich ist. Dies wird die Akzeptanz des Tools zur hitzeangepassten Quartiersplanung steigern, denn so ist es bestens für eine Ersteinschätzung von Baumaßnahmen oder eine Kombination verschiedener Klimaanpassungsmaßnahmen verwendbar.

Anschauliche Videos ("Erklärvideos") erleichtern dabei die Bedienung des Tools. Der Einstieg in das Tool erfolgt über die einfache Auswahl des Bebauungstyps im Fachinformationssystem Klimaanpassung, die Auswahl und Prüfung der Anpassungsmaßnahmen erfolgen über INKAS-NRW.

Weitere Informationen
zum Klimainformationssystem und dem neuen Online-Tool zum Erklärfilm "Hitzeangepasste Quartiersplanung für Stadtplanerinnen und Stadtplaner"
zum Erklärfilm "Klimaanpassung im Stadtquartier für Bürgerinnen und Bürger"
zum Thema "Klima" beim Landesumweltamt

zum Thema "Stadtklima" beim Deutschen Wetterdienst zum Thema "Stadtklima" bei der Stadt Bonn

 

Kommunalschutz-Paket der Landesregierung

Düsseldorf/Duisburg,17. Juni 2020 -Das Landeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Abmilderung der corona-bedingten Schäden in den Kommunalhaushalten beschlossen. In der kommenden Woche wird der Landtag Nordrhein-Westfalen das Gesetz in erster Lesung beraten. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung: „Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen setzt mit dem Gesetzentwurf ein weiteres Ausrufezeichen für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Mit dem Gesetzentwurf soll die Handlungsfähigkeit der Kommunen und damit die grundgesetzlich garantierte Selbstverwaltung abgesichert werden. Darüber hinaus erhalten die 64 Stärkungspakt-Kommunen noch in diesem Jahr 342 Millionen Euro zusätzliches Geld.“  
Der Gesetzentwurf wird damit in die parlamentarischen Beratungen beim nordrhein-westfälischen Landtag eingebracht. Die weitere Beratung liegt nun auf der Ebene des Parlaments.    
Beschluss des Landeskabinetts über einen Acht-Punkte-Plan zum Schutz der nordrhein-westfälischen Kommunen vor den COVID-19-Auswirkungen am 31. März 2020:  
1.    Isolierung der Corona-bedingten Schäden in den kommunalen Haushalten
2.    „Sonderhilfengesetz Stärkungspakt“ zur Unterstützung der am Stärkungspakt teilnehmenden Kommunen
3.    Änderung des Krediterlasses des Landes Nordrhein-Westfalen
4.    Sicherstellung der Versorgung der Kommunen mit Liquidität über die landeseigene Förderbank NRW.BANK
5.    Zugang zu Bürgschaften und günstigen Darlehenskonditionen für bisher vom Bundes-Rettungsschirm nicht erfasste öffentliche Verkehrsinfrastrukturgesellschaften, Krankenhäuser u.a.
6.    Weitere Erleichterungen in den kommunalen Vergabegrundsätzen, damit Investitionsmittel zügiger in die Märkte zur Absicherung von Wirtschaft und Beschäftigung gegeben werden können
7.    Eintreten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für vergaberechtliche Erleichterungen oberhalb der EU-Oberschwellen
8.    Festlegung, dass auch corona-bedingte Finanzschäden der Kommunen einen anteiligen Ausgleich aus dem NRW-Rettungsschirm erhalten können.

LOGINEO NRW LMS – Lernmanagementsystem für Schulen in Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf/Duisburg,10. Juni 2020 - Mit LOGINEO NRW stellt das Land Nordrhein-Westfalen den Schulen seit dem vergangenen Jahr eine rechtssichere und kostenfreie Arbeitsplattform zur Verfügung, die schulische Abläufe für Lehrerinnen und Lehrer vereinfacht und erleichtert. Mit LOGINEO NRW war die Grundlage für die LOGINEO-Familie geschaffen. Die Bereitstellung des Lernmanagementsystems ist jetzt der erste Schritt zum Ausbau der LOGINEO-Familie.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt ab sofort den öffentlichen Schulen und Ersatzschulen in privater Trägerschaft mit dem Lernmanagementsystems eine Lernplattform kostenlos zur Verfügung. Das Lernmanagementsystem LOGINEO NRW LMS soll das Lernen auf Distanz erleichtern und zugleich dazu beitragen, Lehr- und Lernprozesse auch im Präsenzunterricht digital zu unterstützen. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Die Landesregierung treibt die Digitalisierung an unseren Schulen weiter voran. Dabei haben wir nicht nur die aktuellen und coronabedingten Anforderungen im Blick. Unser Anspruch ist, alle Schulen in Nordrhein-Westfalen zügig und grundsätzlich fit für das Lernen mit digitalen Medien zu machen. Mit der Erweiterung von LOGINEO NRW geben wir unseren Lehrerinnen und Lehrern ein Angebot, um digitalen Unterricht rechtssicher und datenschutzkonform zu gestalten.“

 

Schulen können ihren kostenfreien Zugang zu LOGINEO NRW LMS unabhängig von dem im November 2019 veröffentlichten Hauptsystem LOGINEO NRW beantragen. Zur Nutzung des Lernmanagementsystems LOGINEO NRW LMS genügt ein internetfähiges Endgerät. LOGINEO NRW LMS ist eine browser-, wahlweise auch App-basierte Anwendung. Es ist weder ein Download noch eine Installation spezieller Software nötig. Die Anwendung basiert auf dem in Bildung und Wissenschaft etablierten und weit verbreiteten Open-Source-System „moodle“, das bereits in vielen Schulen und Hochschulen zum Einsatz kommt.
 

Über LOGINEO NRW LMS können zum Beispiel Aufgaben zum Selbstlernen erstellt und um entsprechende Lernmaterialien wie Texte, Bilder, Videos und Links ergänzt werden. Die Schülerinnen und Schüler können sich individuell und vertiefend damit auseinandersetzen und erhalten von ihren Lehrerinnen und Lehrern Feedback. Zugleich sind die Lehrkräfte über das Lernmanagementsystem bei Fragen für ihre Schülerinnen und Schüler erreichbar. 

Zudem ermöglicht das System die Kommunikation und Kooperation im Kollegium und mit Schülerinnen und Schülern: im Plenum, in der Gruppe oder im Dialog. Mit LOGINEO NRW LMS können Lehrkräfte gezielt Unterstützung leisten; individuell, in der Kleingruppe oder in der Klasse beziehungsweise im Kurs.

 

Um Schulen bei der Einführung und Nutzung des Systems zu helfen, stehen Anleitungen und Video-Tutorials zur Verfügung, die Administratorinnen und Administratoren, Lehrkräften, und Schülerinnen und Schülern bei der Einrichtung und Nutzung der Lernplattform helfen. Darüber hinaus ist auch eine persönliche Unterstützung durch geschulte Medienberaterinnen und Medienberater möglich.

 

Schulen können das System online unter www.logineo.nrw beantragen. Durch das automatisierte Verfahren kann LOGINEO NRW LMS sehr schnell einer Vielzahl von Schulen zur Verfügung gestellt werden. Ministerin Gebauer: „Die Digitalisierung steht weiter ganz oben auf unserer Agenda. Digitale Medien sind Werkzeuge, die – sinnvoll eingesetzt – das Lehren und Lernen besser machen können. Dieses Lehren und Lernen mit digitalen Medien ist ein zentraler Baustein der besten Bildung für Nordrhein-Westfalen.“ 

Schon jetzt ist geplant, LOGINEO NRW sehr zeitnah um weitere Angebote zu ergänzen. In Arbeit sind ein Messenger-Dienst sowie ein Videokonferenztool.

 

Ab 15. Juni wieder täglich Unterricht an Grundschulen und anderen Schulen mit Primarstufe
Offenen Ganztag und in der Übermittagsbetreuung soll auch wiederaufgenommen werden

Ministerin Gebauer: Wenn es um Bildung geht, zählt jeder Tag
Düsseldorf/Duisburg, 5. Juni 2020 - Der Unterrichtsbetrieb an den Grundschulen und an den anderen Schulen mit Primarstufe wird in Nordrhein-Westfalen noch vor den Sommerferien wieder regulär aufgenommen: Ab Montag, dem 15. Juni 2020, werden wieder alle Kinder im Grundschulalter bis zu den Sommerferien an allen Wochentagen die Schule besuchen.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Wenn es um die Bildung unserer Kinder geht, zählt jeder Tag. Nach fast zehn Wochen eines eingestellten oder deutlich eingeschränkten Unterrichtsbetriebs ist es daher von besonderer Bedeutung, gerade den Kindern der Primarstufe vor den anstehenden Sommerferien nochmals einen durchgehenden und geordneten Schulalltag zu ermöglichen. Die derzeitige Entwicklung des Infektionsgeschehens ermöglicht diese Entscheidung auf dem Weg hin zu einem verantwortungsvollen Regelbetrieb an unseren Grundschulen in Nordrhein-Westfalen. Diesen Schritt gehen wir im Interesse der Bildungsgerechtigkeit und der Zukunftschancen unserer Jüngsten. Die Landesregierung geht dabei einen Weg, den auch andere Bundesländer beschreiten.“

Der notwendige Infektionsschutz an Schulen der Primarstufe wird insbesondere durch das Prinzip konstanter Lerngruppen erfüllt. Das bedeutet: Die Schülerinnen und Schüler werden bei Einhaltung der geltenden Anforderungen an Hygiene und Infektionsschutz ohne Teilung der Lerngruppen wieder im Klassenverband von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer unterrichtet. Um eine Durchmischung von Lerngruppen auf dem Schulgelände oder in den Gebäuden zu vermeiden, bedarf es an den Schulen gestaffelter Anfangs- und Pausenzeiten für alle Klassen. Zudem müssen weiterhin die Anwesenheit und jeweilige Gruppenzusammensetzung dokumentiert werden, um im Infektionsfall eine sofortige effektive Rückverfolgung durch die Gesundheitsbehörden zu unterstützen.
Unter den genannten Voraussetzungen wird auch der Betrieb im Offenen Ganztag und in der Übermittagsbetreuung wiederaufgenommen. Zugleich endet mit der Rückkehr zu einem regulären Schulbetrieb in den Schulen der Primarstufe das Angebot der schulischen Notbetreuung, da die Kinder wieder ein tägliches Unterrichtsangebot erhalten.

„Die Rückkehr zum täglichen Unterrichtsbetrieb im vertrauten Klassenverband ist für unsere jüngsten Schülerinnen und Schüler ein wichtiger Schritt. Aus Überzeugung und vor allem wegen der besonderen pädagogischen Bedeutung des Präsenzunterrichts gerade für Grundschulkinder gehen wir diesen Schritt in Übereinstimmung mit deutlichen Empfehlungen und Appellen von Kinderärzten und entsprechenden medizinischen Fachgesellschaften, die sich für eine zügige und möglichst vollständige Öffnung von Kitas und Grundschulen aussprechen. Durch eine solche Öffnung der Grundschulen bekommen die Lehrerinnen und Lehrer die Möglichkeit, sich noch vor den Sommerferien einen umfassenden Überblick insbesondere über den Lernstand der Kinder zu verschaffen.
Das wiederum schafft eine weitaus bessere Grundlage für die Vorbereitung eines erfolgreichen Starts in das kommende Schuljahr 2020/21. Zudem entlasten und unterstützen wir die Eltern, die in den vergangenen Wochen mit enormen Herausforderungen konfrontiert waren und diese meistern mussten. Und nicht zuletzt ermöglichen wir den Grundschulkindern, ihre Mitschülerinnen und Mitschüler zusammen mit ihren Lehrkräften wieder in der Schule zu erleben. So können alle gemeinsam das laufende Schuljahr mit einem positiven Schulerlebnis abschließen und sich vor Beginn der Sommerferien persönlich voneinander verabschieden,“ so Ministerin Gebauer.

 

Zusatztermin für die Externenprüfung vor den Sommerferien

Düsseldorf/Duisburg, 28. Mai 2020 - Das Ministerium für Schule und Bildung bietet für die schriftlichen Externenprüfungen zu den mittleren Schulabschlüssen in diesem Schuljahr einen zusätzlichen zweiten, früheren Alternativtermin an. Neben den Prüfungen ab dem 3. August erhalten die Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer die Möglichkeit, ihre schriftlichen Prüfungen bereits in der Zeit vom 9. bis 18. Juni 2020 abzulegen, ihre mündlichen Prüfungen folgen direkt im Anschluss.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Wir schaffen für die Absolventinnen und Absolventen der Externenprüfungen auch in diesem Schuljahr faire Rahmenbedingungen und sorgen dafür, dass alle Prüfungsteilnehmerinnen und  –teilnehmer trotz der organisatorischen Herausforderungen für die Schulen, Lehrkräfte und Bezirksregierungen ihre weiteren schulischen oder beruflichen Ziele erreichen werden.“  

Die Corona-Pandemie hat die regulären Planungen für die Abschlussprüfungen aller Schülerinnen und Schüler, auch derjenigen, die eine Externenprüfung ablegen, gravierend beeinträchtigt. Der Zeitraum für die Durchführung der Externenprüfungen für die mittleren Schulabschlüsse wurde in diesem Jahr von den Abschlussprüfungsverfahren in den Schulen abgekoppelt und zur Verlängerung der Vorbereitungszeit auf das Ende der Sommerferien verschoben.  
Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Externenprüfungen, die die Verschiebung nicht nutzen wollen, können auf ihren ausdrücklichen Wunsch hin an dem Prüfungsverfahren im Juni teilnehmen. Für alle anderen finden die schriftlichen Externenprüfungen ab dem 3. August statt. Alle Absolventinnen und Absolventen werden durch die Bezirksregierungen über die konkreten Prüfungstermine informiert.  

 Für die Externenprüfungen 2020 sind rund 2.300 Prüflinge für den mittleren Schulabschluss, den Hauptschulabschluss und den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 angemeldet, davon rund 480 Schülerinnen und Schüler von Ergänzungsschulen. Insgesamt werden bei den Externenprüfungen etwa 7.800 schriftliche Prüfungen und rund 12.300 mündliche Prüfungen abgelegt.  

Schülerinnen und Schüler an Ergänzungsschulen müssen zum Erwerb staatlicher Schulabschlüsse und Berechtigungen Externenprüfungen unter staatlicher Aufsicht ablegen. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass der Kompetenz- und Wissensstand dieser Schülerinnen und Schüler dem des öffentliche Systems entspricht.   Ministerin Yvonne Gebauer abschließend: „Alle Schülerinnen und Schüler erhalten die gleiche, sichere und verlässliche Perspektive, um im kommenden Schuljahr an einer allgemein- oder berufsbildenden Schule aufgenommen zu werden – ganz gleich, ob sie vor oder am Ende der Sommerferien ihre Externenprüfung ablegen.“  

Badegewässer in Nordrhein-Westfalen mit hoher Wasserqualität

Düsseldorf/Duisburg, 27. Mai 2020 - 83 Badegewässer und 108 Badestellen - für Badefreuden Hygiene- und Abstandsregeln einhalten - Bewertungen und Informationen unter www.badegewaesser.nrw.de Die Badegewässer in Nordrhein-Westfalen weisen eine hohe Wasserqualität auf. Darauf weisen das Umweltministerium und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen hin. In Nordrhein-Westfalen gibt es 83 ausgewiesene EU-Badegewässer mit insgesamt 108 Badestellen, an denen während der Badesaison regelmäßig Untersuchungen der Wasserqualität stattfinden. Nach aktuellen Daten weisen 104 Badestellen eine "ausgezeichnete" und drei Badestellen eine "gute" Wasserqualität auf.

Der Horstmarer See in Lünen erhielt eine "ausreichende" Bewertung; ein erhöhter Bestand an Kanadagänsen beeinflusst die Gewässerqualität. Die routinemäßige Überwachung der Badestellen stellt sicher, dass das Baden in den ausgewiesenen EU-Badegewässern nur bei hygienisch einwandfreien Bedingungen erlaubt ist. In diesem Zusammenhang besteht nach derzeitigem Kenntnisstand und nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zudem kein Anlass zur Sorge, dass Covid-19 (SARS CoV-2) über den Wasserweg übertragen wird. Auch nach Auskunft des Umweltbundesamtes sind nach aktuellem Kenntnisstand in Badegewässern keine relevanten Konzentrationen an SARS-CoV-2 zu erwarten, die zu einer Infektion führen können. "Wenn es um die Wasserqualität geht, steht dem Badevergnügen in allen 83 Badegewässern Nordrhein-Westfalens nichts entgegen, vom Aasee bis zum Zieselsmaar.

Aber die Freude währt nur dann, wenn alle umsichtig sind und die Hygiene- und Abstandsregeln konsequent einhalten", mahnt Umweltministerin Ursula Heinen-Esser zur Vorsorge. Wer einen Badeausflug plant, sollte sich vorab über die Bewertungen und Öffnungen des Badegewässers informieren. Hier treffen die Kommunen individuelle Regelungen. Aktuelle Bewertungen und Informationen können unter www.badegewaesser.nrw.de eingesehen werden.
Europaweit einheitliche Kriterien zur Überprüfung Seit mehr als 30 Jahren wird die Qualität der Badegewässer in ganz Europa nach einer einheitlichen Richtlinie geprüft. 2006 wurde die Richtlinie komplett überarbeitet und an den Stand der Wissenschaft und der praktischen Erfahrungen angepasst. Mit der EU-Badegewässer-Richtlinie (2006/7/EG) hat die Europäische Union einen flächendeckenden Schutz für das Baden in den Binnen- und Küstengewässern eingeführt.

Die Qualität eines Badegewässers wird anhand von Messwerten aus den zurückliegenden vier Jahren beurteilt. Zusätzlich nehmen die Gesundheitsämter während der Badesaison mindestens alle vier Wochen Wasserproben zur Analyse. Geprüft wird das Auftreten der Darmbakterien "Intestinale Enterokokken" und "Escherichia coli", die - als natürliche Darmbewohner von Mensch und Tier - durch Ausscheidungen in das Badegewässer gelangen und bei erhöhten Konzentrationen zu Krankheiten wie Übelkeit oder Durchfall führen können. Wenn eine erhöhte Konzentration dieser Keime vorliegt, wird zum Schutz der Badegäste ein zeitweiliges Badeverbot erlassen. Weitere Informationen www.badegewaesser.nrw.de Einen Überblick über alle Badegewässer und deren Wasserqualität finden Sie in der Tabelle (PDF)​​​​​​​  

Ministerin Scharrenbach: Kommunen können Corona-Schäden im Haushalt isolieren

Düsseldorf/Duisburg, 20. Mai 2020 - Das Landeskabinett hat die Grundlage dafür gelegt, dass die durch die Corona-Pandemie belasteten Kommunen Finanzschäden separat in den Haushalten ausweisen und damit die Haushalte genehmigungsfähig bleiben.
„Damit können wir eine erneute finanzielle Schieflage unserer Kommunen wie nach der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 abmildern und deren Handlungsfähigkeit auch perspektivisch sichern“, erläutert Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung. Mit dem vorliegenden Entwurf werden weitere Punkte des vom Landeskabinett am 31. März 2020 beschlossenen Kommunalschutz-Paketes umgesetzt.
Zudem wird die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände und weiterer Fachverbände eingeleitet. Anschließend werden die Maßnahmen im Landtag beraten. Ein weiterer Punkt des Entwurfs ist die Auszahlung von Sonderhilfen an Stärkungspaktkommunen in Höhe von insgesamt 342 Millionen Euro in den Jahren 2020 und 2021. Damit wird die Handlungsfähigkeit von über 60 am Stärkungspakt teilnehmenden Städten und Gemeinden gestärkt.   
Zur Erläuterung: Bereits am 31. März 2020 hat die Landesregierung einen Acht-Punkte-Plan als Kommunalschutz-Paket verabschiedet. Mit den Hilfsmaßnahmen für die Kommunen sollen einerseits die sinkenden Erträge und andererseits die gestiegenen Aufwendungen – etwa beim Gesundheitsschutz und in der sozialen Infrastruktur – aufgefangen werden.   Folgende Initiativen werden auf den Weg gebracht:
1.     Isolierung der Corona-bedingten Schäden in den kommunalen Haushalten
2.     „Sonderhilfengesetz Stärkungspakt“ zur Unterstützung der am Stärkungspakt teilnehmenden Kommunen
3.     Änderung des Krediterlasses des Landes Nordrhein-Westfalen
4.     Sicherstellung der Versorgung der Kommunen mit Liquidität über die landeseigene Förderbank NRW.BANK
5.     Zugang zu Bürgschaften und günstigen Darlehenskonditionen für bisher vom Bundes-Rettungsschirm nicht erfasste öffentliche Verkehrsinfrastrukturgesellschaften, Krankenhäuser u.a.
6.     Weitere Erleichterungen in den kommunalen Vergabegrundsätzen, damit Investitionsmittel zügiger in die Märkte zur Absicherung von Wirtschaft und Beschäftigung gegeben werden können
7.     Eintreten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für vergaberechtliche Erleichterungen oberhalb der EU-Oberschwellen
8.     Festlegung, dass auch corona-bedingte Finanzschäden der Kommunen einen anteiligen Ausgleich aus dem NRW-Rettungsschirm erhalten können.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat zur Umsetzung der Ziffern 4 und 5 des obigen Kabinettbeschlusses am 21. April 2020 den Entwurf für einen Zweiten Nachtragshaushalt 2020 mit der beabsichtigten Übernahme von Haftungsfreistellungen für die landeseigene Förderbank NRW.BANK in Höhe von 10 Milliarden Euro beschlossen und diesen dem Landtag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung übersandt.  
 Zur Umsetzung der Ziffer 6 des obigen Kabinettbeschlusses hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 14. April 2020 einen Erlass über die Anwendung der kommunalen Vergabegrundsätze in Zeiten der Auswirkungen von SARS-CoV-2 veröffentlicht. Zurzeit befindet sich ein Entwurf für eine Änderung dieser Vergabegrundsätze in der Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden – Ziel: Weitere Erleichterungen der Vergaben für öffentliche, kommunale Investitionen.   



Chancen nutzen und den passenden Ausbildungsplatz finden
Die Landesregierung teilt mit: Mit der schrittweisen Öffnung der Berufskollegs und der allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen gewinnt für viele Schülerinnen und Schüler in den Abschlussjahrgängen die berufliche Orientierung verstärkt an Bedeutung. Die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz und die verschiedenen Möglichkeiten des Einstiegs in eine berufliche Karriere rücken nun in der Phase des Erwerbs des Schulabschlusses in den Vordergrund. Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie machen jedoch auch vor dem Ausbildungsmarkt nicht halt.
Jede zweite Ausbildungsstelle ist noch frei, wie Zahlen zum Ausbildungsmarkt in Nordrhein-Westfalen von April 2020 belegen. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer appelliert vor diesem Hintergrund, trotz der gegenwärtigen Herausforderungen die Chancen zu nutzen: „Es ist verständlich, dass es Schülerinnen und Schülern, die kurz vor dem Abschluss stehen, mitunter schwerfallen mag, in Zeiten der Unsicherheit konkrete Pläne für ihre berufliche Zukunft zu schmieden. Es lohnt sich daher umso mehr, jetzt die vielfältigen Beratungsangebote bei der Arbeitsagentur oder die Lehrstellenbörsen der Kammern zu nutzen. Die Angebote unterstützen die Schülerinnen und Schüler dabei, einen für sie passenden Ausbildungsplatz zu finden. Die Schülerinnen und Schüler haben auch in diesem Sommer sehr gute Chancen, mit einer Ausbildungsstelle in ihre berufliche Zukunft zu starten.“  
Dazu ergänzt der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann: „Wichtig ist, dass die Betriebe sich nach Kräften bemühen, trotz der Herausforderungen ausreichend Ausbildungsstellen zur Verfügung zu stellen. Das bleibt nicht nur mit Blick auf die Perspektiven der jungen Menschen notwendig, sondern auch um einem Fachkräfteengpass entgegenzuwirken.“  
Da es üblich ist, sich mit dem Halbjahreszeugnis um einen Ausbildungsplatz zu bewerben, steht einer Bewerbung von Schülerinnen und Schülern der aktuellen Abschlussjahrgänge trotz möglicher Verschiebungen von Prüfungen nichts im Wege. Schülerinnen und Schüler können bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz die vielfältigen Beratungsangebote und Informationen der Arbeitsagentur vor Ort oder den Lehrstellenbörsen der Kammern nutzen, z.B. der Industrie- und Handelskammern (IHK) und Handwerkskammern sowie der Landwirtschaftskammer und der Kammern der Freien Berufe.  

Öffnung der Kindertagesbetreuung

Lieferung von 2 Millionen FFP-2 Masken und 3 Millionen OP-Masken an die Jugendämter als Starthilfe im Rahmen der Arbeitsschutzmaßnahmen

Düsseldorf/Duisburg, 20. Mai 2020 - Ab dem 28. Mai 2020 erfolgt wie geplant die Öffnung der Kindertageseinrichtungen für alle Vorschulkinder. Am 8. Juni geht Nordrhein-Westfalen den nächsten Schritt seines Öffnungsplans und wechselt von der erweiterten Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb. Alle Kinder können dann in reduziertem Umfang wieder ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen.
Familienminister Joachim Stamp: „Ich weiß, dass viele Familien in den letzten Wochen an die Grenze ihrer Belastbarkeit gekommen sind und vielen Kindern ohne frühkindliche Bildung täglich Chancen genommen werden. Es war mein fester Vorsatz, allen Kindern schnellstmöglich wieder ein Betreuungsangebot zu ermöglichen, sofern das verantwortbar ist. Daher bin ich sehr froh, dass wir angesichts des rückläufigen Infektionsgeschehens den nächsten Schritt unseres Öffnungsplans von der erweiterten Notbetreuung zu einem eingeschränkten Regelbetrieb gehen können.“

Für den Fall sinkender Infektionszahlen hat das nordrhein-westfälische Familienministerium frühzeitig konzeptionelle Vorschläge unter interdisziplinärer wissenschaftlicher Begleitung aus Kindheitspädagogik und Hygiene erarbeitet, wie Kita und Kindertagespflege in Zeiten von Corona einen Betrieb mit steigender Anzahl von Kindern ermöglichen können. Der eingeschränkte Regelbetrieb erfolgt im Rahmen des Infektionsschutzes. Zudem gibt das Land den Trägern Zeit, um die notwendige Seite 2 von 4 Umstellung sorgfältig vorbereiten zu können. Der eingeschränkte Regelbetrieb ab dem 8. Juni ist wie alle Schritte des Öffnungskonzepts eng mit den Kommunen und allen anderen Trägern abgestimmt.

Eingeschränkter Regelbetrieb der Kindertagesbetreuung ab 8. Juni:
 Das Betretungsverbot für Kitas und Kindertagespflege wird aufgehoben;
 die bisherige Notbetreuung wird aufgelöst;
 alle Kinder dürfen wieder zu einem reduzierten Betreuungsumfang von 35, 25 und 15 Stunden pro Woche statt 45, 35, 25 in die Kita kommen;
 Kitas, die sich aufgrund räumlicher und personeller Kapazitäten in der Lage sehen, ein höheres Stundenangebot zu realisieren, können dies in Absprache mit den zuständigen Aufsichtsbehörden ermöglichen;
 Kitas, die aufgrund der Personalsituation außer Stande sind, dieses Angebot zu erbringen, können in Absprache mit dem örtlichen Jugendamt auch nach unten abweichen; dies sollte nur in Ausnahmefällen geschehen;
 Fälle des Kinderschutzes und besondere Härtefälle sind beim Betreuungsumfang zu berücksichtigen. Der eingeschränkte Regelbetrieb ab dem 8. Juni gilt auch für Kinder, deren Eltern in der bisherigen Notbetreuung im Einzelfall eine umfangreichere Betreuung in Anspruch nehmen konnten.

 Familienminister Stamp: „Ich appelliere an die Solidarität aller Eltern. Der Übergang in diese neue Phase des eingeschränkten Regelbetriebs wird eine große Herausforderung. Nicht alles wird reibungslos verlaufen. Die Bereitschaft zu Zugeständnissen ist von allen Seiten notwendig.“ Die Öffnung der Kindertagesbetreuung im eingeschränkten Regelbetrieb erfolgt mit quantitativen wie qualitativen Beschränkungen. Standards des Kinderbildungsgesetzes können noch nicht wieder erreicht und der Fachkraftschlüssel noch nicht erfüllt werden.
Das nordrhein-westfälische Familienministerium hat aber klare Standards für den eingeschränkten Regelbetrieb definiert:
  Es gibt nur feste Gruppen, keine offenen Konzepte;
 in jeder Gruppe wird mindestens eine Fachkraft eingesetzt;
 die Gruppen sind weiterhin räumlich voneinander getrennt;
 alle Kontakte müssen nachvollziehbar sein, die Hygienekonzepte eingehalten werden.

Auch für die Kindertagespflege fällt das Betretungsverbot zum 8. Juni. Grundsätzlich können alle Kinder wieder zu ihren Tagespflegepersonen. Da aber in diesem Bereich nicht alle Kräfte zur Verfügung stehen, kann es zu reduzierten Betreuungsumfängen kommen. Das Familienministerium begleitet den Schritt von der erweiterten Notbetreuung zum eingeschränkten Regelbetrieb mit einem wissenschaftlichen Monitoring in einer Modellkommune. Dabei werden regelmäßig wöchentlich mehrere tausend Kinder und Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen getestet, das Infektionsgeschehen genau beobachtet und ausgewertet.

In einem weiteren wissenschaftlichen Monitoring werden die Schutzmaßnahmen arbeitsmedizinisch untersucht und dabei geprüft, in wieweit die Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und Kinder greifen. Familienminister Stamp: „Die Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben wir fest im Blick. Das ist mir sehr wichtig. Darum haben wir nicht nur einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf zur Vorbereitung gewählt, sondern werden die Arbeit der Kitas vor Ort konkret unterstützen.“
Dazu zählt:
Lieferung von 2 Millionen FFP-2 Masken und 3 Millionen OPMasken an die Jugendämter als Starthilfe im Rahmen der Arbeitsschutzmaßnahmen,
 finanzieller Zuschuss an die Träger zum Ausgleich der außergewöhnlichen zusätzlichen Belastungen, die durch die Arbeitsschutzmaßnahmen entstehen,
 telefonische Beratungsstelle für alle Kita-Leitungen, um Fragen zu Hygiene und Arbeitsschutz fachkompetent zu beantworten. Diese Beratung wird bereits ab dem 26. Mai 2020 zur Verfügung stehen.
 Personalgewinnungsprogramm, mit dem Hilfskräfte für die Kitas gewonnen werden sollen, die die pädagogischen Fachkräfte vor Seite 4 von 4 Ort entlasten (z.B. Händewaschen, Schuhe an- und ausziehen usw.). Familienminister Stamp: „Der Schritt, den wir jetzt gehen, ist eine große Herausforderung für alle Beteiligten. Wir gehen ihn planvoll, verantwortungsbewusst und unter wissenschaftlicher Begleitung.“ Die Phase des eingeschränkten Regelbetriebs ist zunächst bis zum 31. August 2020 vorgesehen. Auf Basis der wissenschaftlichen Erkenntnisse wird Mitte August über die nächsten Schritte entschieden.

 

 

Trockenheit und Borkenkäfer machen Wäldern zu schaffen

 Land plant zusätzliche Unterstützung
Düsseldorf/Duisburg, 20. Mai 2020 -
Das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen erweitert die Förderangebote zur Schadensbewältigung im Wald. Nach Abschluss der Verbändebeteiligung soll noch im Juni eine überarbeitete Förderrichtlinie zur Bewältigung von Extremwetterfolgen im Privat- und Kommunalwald veröffentlicht werden. Neu aufgenommen werden zusätzliche Förderangebote für die Wiederbewaldung sowie für eine bestands- und bodenschonende Räumung von Schadflächen. Gleichzeitig sollen mit der Förderung positive Auswirkungen für die biologische Vielfalt und den Klimaschutz einhergehen.

"Das erneut warme und trockene Frühjahr setzt dem bereits gebeutelten Wald weiter zu. Der Borkenkäfer breitet sich weiterhin rasant aus. Mit zusätzlich erweiterten Förderangeboten unterstützen wir die Waldbäuerinnen und Waldbauern bei der akuten Schadensbewältigung und bei der Wiederbewaldung. Die Herausforderung besteht darin, beides gleichzeitig leisten zu müssen", sagte Ursula Heinen-Esser, Umweltministerin des Landes Nordrhein-Westfalen.

Stürme, Dürre und Borkenkäfer haben bereits in den vergangenen beiden Jahren zu dramatischen Schäden in den nordrhein-westfälischen Wäldern geführt. Eine aktuelle Erhebung des Landesbetriebes Wald und Holz NRW zeigt, dass allein in der Fichte der Schadholzanfall seit Ende 2019 um etwa zwei Millionen Kubikmeter auf jetzt rund 20,7 Millionen Kubikmeter gestiegen ist.

"Ziel der Landesregierung ist die Entwicklung vielfältiger und klimastabiler Mischwälder. Diese sind nicht nur ökologisch wichtig. Sie sind auch weniger gefährdet durch Stürme, Borkenkäfer und Waldbrände", so Heinen-Esser. Grundlage der Förderung ist das Waldbaukonzept Nordrhein-Westfalen, das je nach Standort Empfehlungen für naturnahe Mischbestände gibt. Den Kern der Wiederbewaldung stellen heimische Baumarten dar. Baumarten wie Roteiche oder Douglasie können diese außerhalb von Naturschutzgebieten ergänzen.

Umfangreiche Unterstützung für Waldbauern

Alleine für die Förderung über die Extremwetterrichtlinie stellt die Landesregierung in diesem Jahr rund 21 Millionen Euro zur Verfügung. Hierüber können auch die Überwachung der Borkenkäferpopulation, die Aufarbeitung befallenen Holzes, der Holztransport in Trocken- und Nasslager sowie die Anlage von Holzlagerplätzen gefördert werden. Daneben stehen für die Umsetzung der regulären Forstförderung im Jahr 2020 Mittel in Höhe von 5,2 Millionen Euro zur Verfügung. Hiermit werden unabhängig von den aktuellen Schäden Naturschutzmaßnahmen im Wald, Wegebau sowie Erstaufforstungen und Pflanzungen gefördert. Darüber hinaus setzt sich die Landesregierung auch für neue Instrumente wie eine bundesweite Baumprämie ein. "Es freut mich, dass zur Anerkennung und Honorierung der Ökosystemleistungen des Waldes jetzt eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet wurde, die Möglichkeiten hierzu ausarbeitet. Unsere Wälder sind unsere Zukunft. Sie sind ein Multitalent und Klimaretter. Sie sorgen für gute Luft, sind Hort der Artenvielfalt und liefern nachwachsende Rohstoffe", so Ministerin Heinen-Esser.

Weitere Informationen: zum Thema "Wald" [https://www.umwelt.nrw.de/naturschutz/wald]


Unterricht in allen Förderschulen wieder möglich

Wiederaufnahme des Schulbetriebs
Düsseldorf/Duisburg, 19. Mai 2020 - Das Ministerium für Schule und Bildung hat heute die Öffnung der Förderschulen mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung (GE) sowie Körperliche und motorische Entwicklung (KME) beschlossen. Die Wiederaufnahme des Unterrichts an diesen Förderschulen erfolgt ab dem 25. Mai 2020. Mit allen Beteiligten und zuletzt auch mit den Schulträgern wurde dieses Vorgehen zuvor abgestimmt.  

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer sagte dazu: „Es ist das Ziel der Landesregierung, allen Schülerinnen und Schülern bis zu den Sommerferien wieder einen Schulbesuch zu ermöglichen. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung aller Förderschwerpunkte, bei denen dies aus gesundheitlichen Gründen möglich ist, da gerade sie von den Schulschließungen besonders hart betroffen sind. Es ist gut, dass ab kommende Woche auch die Kinder der Förderschulen für geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung an den Schulstart gehen.“  
Die bisherige Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts erfolgte seit dem 23. April auch bereits an vielen Förderschulen, vor allem für die Schülerinnen und Schülern, die in diesem Schuljahr einen zielgleichen Schulabschluss anstreben. Die Landesregierung wollte bei der Aufnahme des Unterrichts einen Gleichklang mit den allgemeinen Schulen erreichen. Somit waren schon bei den ersten Schritten zur Wiederaufnahme des Unterrichts ein Großteil der Förderschulen und das Gemeinsame Lernen einbezogen.

Die Tatsache, dass die Wiederaufnahme des Unterrichts an diesen Förderschulen noch nicht direkt erfolgte, hatte verschiedene Gründe. So stellen die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln, die Bereitstellung von besonderem Schutzmaterial und die Organisation des Schülertransports, insbesondere an den Förderschulen GE und KME, ganz besondere Herausforderungen für die unterschiedlichen Beteiligten vor Ort dar. Deshalb waren weitere Klärungen notwendig, um Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler bestmöglich schützen zu können.  

Um allen Schülerinnen und Schülern in dieser außergewöhnlichen Zeit einen gleichen Zugang zur Schule zu ermöglichen, ist es erforderlich, in einem Verantwortungsdreieck aus Schulleitungen der Förderschulen GE und KME, der Schulaufsicht und dem Schulträger ein schulspezifisches Konzept abzustimmen. Das Konzept der Schule stellt sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler, deren Schulbesuch vor dem Hintergrund ihres Gesundheitszustands möglich ist, wieder die Schule besuchen können.
 Dabei soll ein Einvernehmen mit den Eltern erzielt sowie ein transparenter und verbindlicher Plan erarbeitet werden, aus dem ersichtlich wird, an welchen Tagen die einzelnen Schülerinnen und Schüler bzw. die verschiedenen Lerngruppen bis zu den Sommerferien Präsenzunterricht haben. Diese Tage sollen in der Regel in dem für diese Schulen typischen Ganztagsbetrieb erfolgen.

Die an den Schulen einzuhaltenden Abstandsgebote, Hygienevorschriften und Infektionsschutzmaßnahmen werden in der Regel wie an anderen Schulen auch zur Bildung von kleineren Lerngruppen führen, abhängig von den räumlichen und personellen Kapazitäten.  
„Die Schulöffnung auch der letzten noch geschlossenen Förderschulen war der Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Es war allen Beteiligten bewusst, dass insbesondere in den Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung besondere Vorkehrungen getroffen und mit allen Beteiligten breit diskutiert werden mussten.
Die jetzt gefundenen Regelungen bieten eine sehr gute Grundlage dafür, dass auch in diesen Förderschulen die Schülerinnen und Schüler wieder unterrichtet und gefördert werden können. Darüber freue ich mich auch persönlich außerordentlich“, so Ministerin Gebauer.  

Die Schulmail zur Öffnung der Förderschule GE und KME:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200519/index.html

Bundesliga-Wiederbelebung - NRW-Innenminister Reil: "Dickes Lob an die Fans!"

Düseldorf/Duisburg, 18. Mai 2020 - Innenminister Herbert Reul hat den Fußballfans in Nordrhein-Westfalen nach dem Neustart der Bundesliga für ihr verantwortungsvolles Verhalten in Coronazeiten gedankt. „Ich muss den Fans ein dickes Lob aussprechen. Das war trotz aller verständlichen Emotionen echtes Fair Play“, so der Minister. Ausdrücklich bezog Reul die Mitglieder der Ultra-Bewegung in seine Bewertung mit ein: „Ich habe die Ultras in der Vergangenheit das ein oder andere Mal kritisiert. Aber an diesem Wochenende haben sie sich wirklich vorbildlich verhalten.“  

Die Wiederaufnahme des Spielbetriebs der Bundesliga mit drei Begegnungen in Nordrhein-Westfalen (Dortmund - Schalke, Düsseldorf - Paderborn und Köln - Mainz) war am Wochenende weitgehend störungsfrei verlaufen. Weder an den Stadien noch in den Innenstädten der Spielorte Dortmund, Düsseldorf und Köln hatte es nennenswerte Verstöße gegen Coronaschutzvorschriften oder strafrechtliche Bestimmungen gegeben. Offenbar hatten die meisten Fans die Spiele Zuhause an den Fernsehern und Radios verfolgt.
„Das Wochenende hat gezeigt, dass sich in diesen schwierigen Zeiten Gesundheitsschutz und Fußballbegeisterung sehr wohl miteinander verbinden lassen“, sagte Reul. Das lasse ihn optimistisch auf das kommende Wochenende blicken, an dem mit der Begegnung Köln - Düsseldorf am Sonntag das nächste Derby ansteht.

Landwirtschaftsministerium investiert knapp elf Millionen Euro in die Strukturentwicklung des ländlichen Raums

Düsseldorf/Duisburg, 17. Mai 2020 - Die neu ausgerichtete Förderung des Landwirtschaftsministeriums zur Strukturentwicklung des ländlichen Raums ist stark nachgefragt. „Für 2020 konnten bereits Fördermittel in Höhe von insgesamt über elf Millionen Euro für 62 Projekte in 58 Gemeinden und Regionen bewilligt werden“, erklärte Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser. Finanziert werden die Maßnahmen aus Mitteln des Sonderrahmenplans zur Ländlichen Entwicklung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK).

Insgesamt 4,1 Millionen Euro fließen als so genannte Regionalbudgets in die LEADER- und VITAL.NRW-Regionen für die Umsetzung von Kleinprojekten, wie zum Beispiel der Einrichtung von so genannten Coworking-Spaces im Dorf, dem Bau einer Schutzhütte für Ausflüglerinnen und Ausflügler oder der Anschaffung einer mobilen Multifunktionsbühne für lokale Kulturevents. Die Regionen erhalten für das Jahr 2020 bis zu 180.000 Euro Fördermittel je Region, die sie zur Umsetzung der Projekte an die Trägerinnen und Träger der Kleinprojekte weiterleiten. Der Fördersatz für die Kleinprojekte kann bis zu 80 Prozent betragen, die Auswahl der Projekte und die genaue Förderhöhe legen die Entscheidungsgremien der Regionen auf Grundlage von Projektskizzen fest.

"Ich freue mich, dass unser Förderangebot so gut angenommen wird und erwarte von den jetzt bewilligten Regionalbudgets und der unbürokratischen Förderung von Kleinprojekten noch einmal einen Schub für die Regionalentwicklungsprozesse. Die Projekte leisten einen wertvollen Beitrag, um den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Natur-Raum zu sichern und weiterzuentwickeln", erklärte Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser.

Ein zweiter Schwerpunkt ist die Förderung des ländlichen Wegebaus. Insgesamt werden für die Kommunen im ländlichen Raum Fördermittel in Höhe von 4,2 Millionen Euro für Ausbau und Modernisierung von Wirtschaftswegen für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr zur Umsetzung ländlicher Wegenetzkonzepte bereitgestellt. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent, maximal 500.000 Euro.

Weitere 2,3 Millionen Euro werden eingesetzt für touristische Infrastrukturen und Freizeitinfrastrukturen mit lokalem oder regionalem Bezug sowie für Sportgelegenheiten zur Nutzung für Spiel, Sport und Bewegung durch die ländliche Bevölkerung.

Weitere Informationen:

Erhebung der Unterrichtsausfallstatistik wird ausgesetzt

Düsseldorf/Duisburg, 14. Mai 2020 - Die Erhebung des Unterrichtsausfalls an den Schulen in Nordrhein-Westfalen wird aufgrund der Corona-Pandemie ab sofort bis zum Ende des Schuljahres ausgesetzt. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer verwies auf die Ausnahmesituation, in der sich die Schulen zurzeit befänden, und erklärte: „Gegenwärtig sind die Schulen von einem regulären Unterrichtsbetrieb noch weit entfernt. Mindestens bis zu den Sommerferien wird es einen kontinuierlichen Wechsel von Präsenzunterricht und Lernen auf Distanz geben.

Eine schulscharfe Erhebung des Unterrichtsgeschehens hat in dieser Situation wenig Aussagekraft, daher setzen wir die Erhebung vorerst bis zum Ende des Schuljahres aus. Der Präsenzunterricht in kleineren Lerngruppen und unter Beachtung des Infektionsschutzes muss ebenso organisiert werden wie das Lernen auf Distanz. In dieser Situation wollen wir die Schulen so gut es geht entlasten.“

 

Bis zu den Sommerferien findet stattdessen eine wöchentliche Abfrage der Schulen zu vier Punkten statt, die wichtige Informationen zur aktuellen Situation der Schulen vor Ort liefert: Stichtagsbezogene Angabe zur Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht, Inanspruchnahme der Notbetreuung, Anzahl der dienstfähigen Lehrkräfte, Einhaltung der Hygienevorschriften.

 

Abschließend erklärte Ministerin Gebauer, dass die schulscharfe Erhebung im nächsten Schuljahr wiederaufgenommen werde: „Die Landesregierung ist angetreten, um den Unterrichtsausfall wirksam zu bekämpfen. Dieses Ziel gilt unverändert. Die schulscharfe Erhebung des Unterrichtsgeschehens wird im nächsten Schuljahr zu gegebener Zeit wiederaufgenommen.“

 

Landesregierung will Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung im Gesetz festschreiben

Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur Anpassung des Landeswassergesetz - Ministerin Heinen-Esser: Trinkwasser als Lebensmittel Nummer 1 muss besonders vor Klimakrisen geschützt werden

Düsseldorf/Duisburg, 13. Mai 2020 - Die Landesregierung strebt eine Neuregelung des Landeswassergesetzes und damit der öffentlichen Trinkwasserversorgung an. Danach soll der Trinkwasserversorgung stets Vorrang vor anderen Wasserentnahmen gewährt werden. Eine Verknappung der Ressource Wasser aufgrund veränderter Niederschlagsmengen kann zu Nutzungskonflikten bei der Gewässerbewirtschaftung führen.

"Der Klimawandel ist längst bei uns angekommen, und wir müssen darauf reagieren", sagt Umweltministerin Ursula Heinen-Essen.

"Die vergangenen zwei extreme trockene Sommer und der regenarme April dieses Jahres haben gezeigt, wie abhängig auch der Bereich der Wasserversorgung von Wetter und Klima ist. Trinkwasser als Lebensmittel Nummer 1 muss besonders vor Klimakreisen geschützt werden. Daher muss der Trinkwasserversorgung aufgrund ihrer elementaren Bedeutung für das Allgemeinwohl stets Vorrang vor anderen Wasserentnahmen gewährt werden." Der Entwurf wird nun allen betroffenen Verbänden zur Stellungnahme übersandt. Ein Inkrafttreten der Neuregelungen ist für Anfang 2021 vorgesehen.

Der Gesetzesentwurf greift die Themen Gewässerrandstreifen, Vorkaufsrecht, Berichtspflichten und Entfristung von Genehmigungen auf. Bürokratie wird abgebaut, wasserrechtliche Verfahren werden beschleunigt. Außerdem wurden die Anpassungen des Wasserhaushaltsgesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes (Gesetzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes vom 30.06.2017) für Überschwemmungsgebiete sowie für Stauanlagen und Stauhaltungsdämmen in das Landeswassergesetz übernommen.

Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen

Das Land und die kommunalen Spitzenverbände schützen die Schulen mit klaren Regeln zur Hygiene und zur Einhaltung des Infektionsschutzes


Düsseldorf/Duisburg, 12. Mai 2020 - Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen haben gemeinsam Leitlinien für den Infektionsschutz an Schulen erarbeitet. Die ausführlichen und detaillierten Hinweise und Verhaltensempfehlungen sollen dafür sorgen, Infektionen zu verhindern. Sie wurden an alle Schulen und Schulträger in Nordrhein-Westfalen übersandt und sind eine Blaupause für einen sicheren Präsenzunterricht. Für die Förderschulen der Bereiche körperliche und motorische Entwicklung sowie geistige Entwicklung wird derzeit noch eine weitere Leitlinie erarbeitet.

 

Mathias Richter, Staatssekretär im Ministerium für Schule und Bildung, zeigte sich erfreut darüber, dass Kommunen und Land auf der Grundlage einer gemeinsamen Position zum Infektionsschutz vorangehen und erklärte: „Die schrittweise Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs an unseren Schulen ist ein wichtiger Schritt zurück auf dem Weg in eine verantwortungsvolle Normalität. Jetzt kommt es darauf an, dass jeder für sich selbst und andere Verantwortung übernimmt. Gleichzeitig setzen das Land und die kommunalen Spitzenverbände einen festen Rahmen und Regeln für Hygiene und zur Einhaltung des Infektionsschutzes in Schulen. Die Hinweise und Verhaltensempfehlungen, die Land und Kommunen gemeinsam erarbeitet haben, sind ein Durchbruch in einem gemeinsamen Verständnis, wie der Schulbetrieb in den nächsten Wochen aussehen wird und unter welchen Bedingungen Schulen künftig arbeiten. Die Schulen wissen nun, was sie unternehmen können und müssen, um Infektionen zu verhindern und damit alle am Schulleben Beteiligten zu schützen.“

 

Die Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände in NRW, Helmut Dedy (Städtetag), Dr. Martin Klein (Landkreistag) und Dr. Bernd Jürgen Schneider (Städte- und Gemeindebund) betonten die große Herausforderung, der sich alle Beteiligten stellen, um den Schulbetrieb wiederaufzunehmen. „Es geht darum, die Hygiene und den Infektionsschutz an den Schulen sicherzustellen. Mit den Leitlinien ist es gelungen, eine einheitliche, praktikable, aber dennoch medizinisch fundierte Strategie vorzulegen. Die Schulträger haben sich dafür eingesetzt, die zahlreichen Verhaltensempfehlungen zu harmonisieren und zu bündeln. Wenn alle dazu beitragen – die Schulträger, indem sie die nötigen Rahmenbedingungen bereitstellen, die Schulen durch ein verantwortungsvolles und diszipliniertes Handeln sowie insbesondere auch die Schülerinnen und Schüler – dann sind die Schulen vergleichsweise sichere Orte.“

 

Die „Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19“ enthalten genaue Hinweise für Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler und alle weiteren Professionen, die an den Schulen tätig sind. Inhaltlich geht es beispielsweise um Abstandsregeln, Schutzmaßnahmen oder auch das gründliche und regelmäßige Waschen der Hände. Das Papier beschreibt außerdem, welche Aufgaben im Einzelnen die Schulleitungen und Schulträger übernehmen.

 

Die Hinweise wurden vom Städtetag NRW, vom Landkreistag NRW, vom Städte- und Gemeindebund und dem Ministerium für Schule und Bildung in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Unfallkasse NRW erarbeitet. Zusätzlich ist die wissenschaftliche Expertise eingebunden worden, um die Validität der Empfehlungen zu bestätigen.

 

Die Hinweise verstehen sich als Zusammenfassung, Ergänzung und zugleich praktische Auslegungshinweise zu den Empfehlungen, die auf wissenschaftlicher Basis erarbeitet und bereits in verschiedenen Schulmails und weiteren Rundschreiben der entsprechenden Stellen enthalten sind.

 

 

Radikalisierung bei Corona-Demonstranten

Düsseldorf/Duisburg, 11. Mai 2020 - Minister Herbert Reul hat die Ausschreitungen am Rande der Corona-Demonstrationen des Wochenendes verurteilt und warnt vor einem Klima von Gewalt und Radikalisierung unter den Protestlern. „Jeder soll seine Meinung äußern können. Doch wer zu Straftaten aufruft und andere gefährdet, missbraucht das Demonstrationsrecht. Ich verstehe, wenn die Menschen sich Sorgen machen und diese Sorgen auch äußern wollen. Aber daneben versuchen Selbstdarsteller, Esoteriker, Impfgegner und Verschwörungstheoretiker bis hin zu Extremisten, die Unsicherheit auszunutzen und das gesellschaftliche Klima zu vergiften. Da braut sich was zusammen. Jeder sollte sich deshalb genau ansehen, ob er mit solchen Leuten gemeinsame Sache machen möchte“, so Reul.

 

Insgesamt waren am Wochenende rund 1.700 Menschen zu mehr als 50 Versammlungen unter anderem in Dortmund, Aachen und Essen gekommen, um ihren Protest gegen die Einschränkung von Grundrechten zu äußern. Hierbei kam es zu Straftaten und Übergriffen. Der Minister betonte, dass die allermeisten Menschen bisher besonnen und verantwortungsvoll die Krise meistern und die getroffenen Maßnahmen unterstützen. „Dies sieht man nicht zuletzt an der sinkenden Zahl der Neuinfektionen. Dass diese Maßnahmen für jeden unbequem und für viele schwer zu ertragen sind, weiß wohl jeder. Nun aber versuchen Extremisten bezeichnenderweise von rechts und links gleichermaßen Bevölkerungsschichten zu erreichen, die ansonsten keine Berührungspunkte zu extremen Einstellungen haben. Und das zunächst im Netz und nun auch auf der Straße. Letztlich ist das aber eine durchschaubare und miese Rattenfängerei“, so Reul. Deshalb habe Nordrhein-Westfalen das Problem um Protestaktionen und Demonstrationen durch sogenannte Mischszenen im Zusammenhang mit Corona auch für die nächste Innenministerkonferenz im Juni angemeldet.   

 

Reul betonte die Wichtigkeit des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Dies gewährleistet die nordrhein-westfälische Polizei auch mit Inkrafttreten der aktuellen Coronaschutzverordnung. Dies allerdings unter Beachtung der Maßnahmen zum Infektionsschutz. „Wer sich an alle Auflagen hält, hat in der Polizei einen zuverlässigen und guten Partner. Wer gegen Gesetze verstößt, bekommt Ärger“, so Reul. 

Verordnung zur Umsetzung des Bildungssicherungsgesetzes

Düsseldorf/Duisburg, 01. Mai 2020 - Nachdem der Landtag Nordrhein-Westfalen das Bildungssicherungsgesetz beschlossen hat, sorgt das Ministerium für Schule und Bildung mit einer ganzen Reihe von Ausnahmeregelungen dafür, dass die Schullaufbahnen der Kinder und Jugendlichen auch in diesem Schuljahr zu einem geordneten Abschluss geführt werden können. 
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Im Interesse der Schülerinnen und Schüler setzen wir für das Schuljahr 2019/20 weitreichende Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen um. Wir sichern damit Bildungsverläufe und schaffen Ausgleichsmöglichkeiten. Unseren Schülerinnen und Schülern sollen durch die Corona-Pandemie keine Nachteile entstehen.“

Die Verordnung sieht im wesentlichen folgende Ausnahmeregelungen vor: Gesicherte Versetzung: Da das verkürzte Schuljahr verhindert, dass alle sonst notwendigen Leistungsnachweise wie zum Beispiel Klassenarbeiten vollständig erbracht werden, gelten die üblichen Versetzungsvorschriften nicht: Schülerinnen und Schüler gehen am Ende des Schuljahres 2019/20 in die nächsthöhere Klasse über. Diese Regelung gilt für alle Klassen und Jahrgangsstufen, in denen keine Abschlüsse vergeben werden.
Eine mit dem Übergang in die nächsthöhere Jahrgangsstufe verbundene Vergabe von Abschlüssen erfolgt nur, wenn die Leistungsanforderungen auch erfüllt sind. Erweiterung der Wiederholungsmöglichkeiten: Es wird zudem eine freiwillige Wiederholung der Jahrgangsstufe – ohne Anrechnung auf die Höchstverweildauer im Bildungsgang – ermöglicht.
Die Schule berät die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler bei dieser Entscheidung. Abschlussprüfungen: In allen Bildungsgängen werden Maßnahmen zur Sicherung des Erwerbs von Abschlüssen und Berechtigungen getroffen. Die im Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10 landeseinheitlich gestellten Aufgaben (ZP 10) in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch werden in diesem Jahr ersetzt durch schriftliche Prüfungsarbeiten, die von den Lehrerinnen und Lehrern der Schule gestellt werden.
Damit können die Lehrkräfte besser als bei einer zentralen Prüfung den tatsächlich erteilen Unterricht berücksichtigen. Auf üblicherweise stattfindende mündliche Abweichungsprüfungen wird zur Entlastung aller Beteiligten in diesem Jahr verzichtet. Die Termine für diese schriftlichen Prüfungsarbeiten werden von den Schulen selbst bestimmt. Sie können frühestens ab dem 12. Mai stattfinden.

Zusätzliche Möglichkeiten der Leistungsbewertung: Durch die Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen und ergänzende Verwaltungsvorschriften erhalten die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten die Gelegenheit, mit zusätzlichen schriftlichen, mündlichen oder praktischen Leistungen ihre Noten zu verbessern.

Außerdem können sie in diesem Schuljahr – falls nötig und von ihnen gewollt – in mehr Fächern eine Nachprüfung machen, um Abschlüsse oder Berechtigungen zu erreichen. Dies gilt auch in den Fächern mit den schriftlichen Prüfungsarbeiten Deutsch, Mathematik und Englisch, in denen das im üblichen ZP 10-Verfahren nicht möglich ist. Zugleich wird den Schulen die Möglichkeit eröffnet, die Anzahl der verpflichtenden schriftlichen Leistungsnachweise zu verringern. Dies dient auch der Entlastung der Schülerinnen und Schüler.

Organisatorische Erleichterungen: Die Schulen können in diesem Schuljahr aus Gründen des Infektionsschutzes bei anstehenden Prüfungsverfahren zum Beispiel von den Vorgaben zur Zusammensetzung von Konferenzen abweichen. Das betrifft vor allem die Verpflichtungen zur persönlichen Anwesenheit.  

Für die Abiturprüfung wird der ab dem Abitur 2022 geltende Wegfall der verpflichtenden Abweichungsprüfung an allen Schulformen auch in diesem Schuljahr für die aktuellen Prüfungsverfahren Anwendung finden. Die Möglichkeit einer Notenverbesserung durch eine mündliche Prüfung auf Antrag der Schülerin oder des Schülers bleibt gewahrt. Schul- und Bildungsministerin Gebauer: „Das Land trifft in dieser schwierigen Situation alle erforderlichen Vorkehrungen, damit unsere Schülerinnen und Schüler in allen Bildungsgängen ihre Schullaufbahn erfolgreich fortsetzen oder beenden können. Für das Abitur und alle weiteren Prüfungen in diesem Jahr haben wir einen klaren Fahrplan unter Beachtung des Infektionsschutzes. Damit können wir, wie alle anderen Bundesländer auch, in diesem Schuljahr Abschlüsse auf der Grundlage von erbrachten Leistungen und schriftlichen und mündlichen Prüfungen vergeben.“


Grundschule: Weitere Schulöffnung unter Vorbehalt

Düsseldorf/Duisburg, 30. April 2020 - Sämtliche in der heutigen SchulMail Nr. 17 beschriebenen weiteren Schritte der Schulöffnung für die Klassen 1 bis 3, die frühestens ab dem 11. Mai 2020 realisiert würden, stehen unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Beratungen zwischen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 6. Mai 2020.
Bund und Länder müssen im Rahmen der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz Mitte nächster Woche zuerst die Grundlagen für weitere Schritte schaffen, um ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen sicherzustellen. Die heutige Schulmail beschreibt einen für Nordrhein-Westfalen denkbaren Plan, sofern ein solcher Öffnungsbeschluss von Bund und Ländern am 6. Mai 2020 getroffen wird.

Düsseldorf/Duisburg, 30. April 2020 - Die Länder haben gemeinsam in der Ministerpräsidentenkonferenz am 15. April 2020 entschieden, dass ab dem 4. Mai 2020 vorzugsweise die 4. Grundschulklassen sowie Abschlussklassen des kommenden Jahres in den Unterricht zurückkehren können. Für die Zeit darüber hinaus hat die Kultusministerkonferenz entsprechende Empfehlungen erarbeitet.

Auf dieser Grundlage wirde für NRW entschieden, nicht von der Möglichkeit des Unterrichtsstarts bereits direkt am 4. Mai 2020 Gebrauch zu machen, sondern die Wiederaufnahme des Unterrichts an den Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen für Donnerstag, den 7. Mai 2020 vorzusehen. An den ersten beiden Tagen, also am 7. und 8. Mai 2020, soll zunächst nur Unterricht für Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen stattfinden.
Die Notbetreuung ist in der vergangenen Woche auch auf weitere berufliche Tätigkeitsbereiche (Alleinerziehende - berufstätig oder in Prüfungen) ausgeweitet worden. Grundlage bildet die Corona-Betreuungsverordnung (CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, die mit Wirkung vom 27. April 2020 angepasst wurde. Mit der 16. SchulMail vom 24. April 2020 wurde informiert: I.                    Unterstützung durch Lernen auf Distanz In den vergangenen Wochen haben Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen entscheidend dazu beigetragen, dass Ihre Schülerinnen und Schüler sich Zuhause nicht nur sinnvoll beschäftigen, sondern den Bezug zur Schule und zum Lernen halten und auch Lernfortschritte erzielen konnten. Wir wissen, dass die Voraussetzungen von Schule zu Schule, aber auch innerhalb einer Schule und vor allem zwischen den Familien unterschiedlich sind. Mein Dank gilt daher auch hier Ihrem beispielhaften Engagement. Sie haben auf oftmals sehr kreative Weise dazu beigetragen, dass Kinder die Freude am Lernen behalten und mit Ihnen in dem pädagogisch so wichtigen persönlichen Kontakt bleiben konnten. In den vergangenen Tagen hat vor allem die Wiederaufnahme des Schulbetriebs an den weiterführenden Schulen im Mittelpunkt der öffentlichen Wahrnehmung gestanden. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Schülerinnen und Schüler, die in Kürze ihre Abiturprüfungen absolvieren oder in diesem Schuljahr noch andere wichtige Schulabschlüsse anstreben. Nunmehr steht eine gestufte Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs an den Schulen der Primarstufe bevor.
II.                  Begrenzter Unterrichtsbeginn ab 7. Mai 2020 Die Tatsache, dass wir eine Wiederaufnahme des Unterrichts für den 7. Mai 2020 vorsehen, hat verschiedene Gründe. Zunächst wollen wir Ihnen und Ihren Kollegien, aber auch den Schulträgern mehr Zeit geben, notwendige Vorbereitungen zu treffen: Seien es die Reinigung und Einhaltung von Hygienevorgaben an den Schulen, die Vorkehrungen zur Abstandshaltung, die Bereitstellung von notwendigem Material oder der Schülertransport. Zudem gibt es durch die zusätzliche Zeit Gelegenheit, sich pädagogisch und didaktisch auf die neuen Erfordernisse des Präsenzunterrichts für die kommenden Wochen einzurichten.
Ein weiterer Grund bestand darin, dass wir die inzwischen geführten Gespräche mit Lehrer- und Elternverbänden sowie Schulleitungsvertretungen abwarten wollten, um ein möglichst von allen getragenes Vorgehen für die Zeit bis zu den Sommerferien abzustimmen und sich auf Grundprinzipien und Prioritäten zu verständigen, die Basis für schulische Konzepte sein sollen.
III.                Notbetreuung, OGS und weitere Betreuungsangebote Parallel zur Wiederaufnahme des eingeschränkten Unterrichtsbetriebes wird die Notbetreuung –angepasst an die Vorgaben des Infektionsschutzes, die auch für den Unterricht in den Klassen gelten (vgl. 15. SchulMail) – fortgeführt. Dazu wird die auf dem Bildungsportal befindliche FAQ-Liste entsprechend angepasst. Maßgeblich für die Durchführung der Notbetreuung sind die Abstandsvorgaben (1,50 m), die eingehalten und beaufsichtigt werden müssen, sowie eine Vermeidung der Durchmischung der Gruppen. Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass ganztägige Betreuungs- und Bildungsangebote ein wichtiger Bestandteil bei der Schulöffnung sein werden und für die Kinder, die einen Betreuungsvertrag haben, an den Präsenztagen auch gewährleistet wird.
Die Wiederaufnahme von OGS- und anderen Betreuungsformen ist mit weitergehenden Fragestellungen (z.B. Mittagsverpflegung) verbunden, die mit den Kommunen und den Trägern zu klären sind. Auch wenn im Grundsatz mit den Partnern Einigkeit darüber besteht, das Ganztagsangebot an den Grundschulen mit zu öffnen, wird es vor Ort zunächst möglicherweise individuelle Vereinbarungen über die Wiederaufnahme der Betreuung im gewohnten Umfang geben müssen.
 IV.                Eckpunkte für schulische Konzepte Aus Gründen des Infektionsschutzes werden die Klassen in Abhängigkeit von Raum- und Klassenstärke zumeist halbiert werden müssen. Zudem werden nicht alle Kolleginnen und Kollegen Ihrer Schulen wegen der unvermeidlichen Beschäftigungsverbote für einen Präsenzunterricht eingesetzt werden können. Diese beiden Faktoren machen deutlich, dass eine Rückkehr zu einem „normalen“ Unterricht in diesem Schuljahr nahezu auszuschließen ist.
Dennoch muss es unser Ziel sein – und damit waren wir uns mit allen Vertreterinnen und Vertretern der schulischen Verbände einig, in den kommenden Wochen bis zu den Sommerferien allen Kindern aller Jahrgänge – auch denen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung – eine Rückkehr in einen regelmäßigen Präsenzunterricht und eine Wiederaufnahme von Ganztags- und Betreuungsanteilen zu ermöglichen. Dies hat zur Folge, dass Unterricht mindestens an einem Tag in der Woche möglich sein muss. Ich bin mir bewusst, dass Sie in Ihren Schulen längst an Konzepten arbeiten und sich frühere Informationen und Orientierung gewünscht hätten. Aber auch wir wissen erst seit dieser Woche, dass sich aus dem für den 30. April 2020, also für heute, angesetzten Treffen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder keine neuen und weitergehenden Beschlüsse zu den Schulen ergeben sollen, sondern diese erst in Kenntnis belastbarer Zahlen zur Entwicklung des Infektionsgeschehens volle zwei Wochen nach den ersten Öffnungen auf der Konferenz der Regierungscheffinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am 6. Mai 2020 gefasst werden sollen.
Auf diese Information hin haben wir die Verbändegespräche so schnell wie möglich geführt. Wir alle sind uns bewusst, dass die Rahmenbedingungen und die Möglichkeiten der Schulen zum Teil unterschiedlich sind und dass alle Schulen – gerade in dieser schwierigen Zeit – das Beste für Ihre Schülerinnen und Schüler erreichen wollen. Allerdings müssen Bildungschancen möglichst gleich verteilt sein. Bei aller Flexibilität und bei allem kreativen Engagement vor Ort brauchen wir in dieser außergewöhnlichen Situation für die kommenden Wochen eine landesweit stabile und klare gemeinsame Basis. 

Daher sind die folgenden Eckpunkte für die Wiederaufnahme des Schulbetriebes unbedingt zu berücksichtigen: Bis zu den Sommerferien erhalten die Schülerinnen und Schüler aller vier Jahrgangsstufen den gleichen Zugang zu Schule und Unterricht. Gleichzeitig muss die Notbetreuung weiter angeboten werden. Wenn Lerngruppen in der Regel zumindest halbiert werden müssen und nicht alle Lehrkräfte für Präsenzunterricht zur Verfügung stehen, dann wird ein solcher Unterricht nur jeweils an einem einzelnen Tag möglich sein.
Im Laufe einer Woche ergibt sich daraus ein „rollierendes“ System mit tageweisem Unterricht für nur einzelne Jahrgangsstufen. Dies bedeutet eine Mischung aus Präsenzunterricht und Lernen auf Distanz. Ein „Schichtbetrieb“, bei dem an einem Tag unterschiedliche Schülergruppen verschiedener Jahrgänge zu unterschiedlichen Tageszeiten in die Schule kommen, ist ausgeschlossen. Jede Schule passt diese Mindestvorgaben auf ihre individuelle Situation an. Alle Planungen sollen auf Sicherheit ausgelegt sein, so dass bei immer möglichen Personalengpässen – ganz unabhängig von Corona – keine sofortigen Anpassungen erfolgen müssen.

Ein so rollierendes System – zumal bei Feiertagen und Ferien an Pfingsten – führt dazu, dass die einzelnen Jahrgangsstufen nicht immer am selben Wochentag in der Schule sein werden. Um Eltern dennoch eine Planungssicherheit für die letzten sieben Schulwochen zu geben, ist ein Unterrichtsplan für alle Jahrgänge für die Zeit bis zu den Sommerferien zu erstellen.
Der Umfang des Unterrichts an Präsenztagen hängt wesentlich von den Möglichkeiten der einzelnen Schule ab. Der Präsenztag soll gleichwohl für die Kinder als ganztägiges Angebot – also auch unter Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ganztag konzipiert werden.
Bei der Pausen- und Wegegestaltung ist unbedingt darauf zu achten, dass nicht alle am Präsenztag anwesenden Schülerinnen und Schüler zum gleichen Zeitpunkt in die Pause gehen, um hier mögliche Kontakte zu reduzieren. Soweit die bisherigen Beschlüsse der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin sowie der entsprechende Beschluss der Kultusministerkonferenz erwartungsgemäß über den 6. Mai 2020 hinaus Bestand haben, bedeutet das: Beginn der Schulöffnungen am 7. Mai 2020 zunächst mit den Viertklässlern, an einem Tag so viel Unterricht und Betreuung wie möglich, nach einem festen Plan bis zu den Sommerferien bei Fortsetzung der Notbetreuung.
Beginn der Schulöffnungen am 7. Mai 2020 zunächst mit den Viertklässlern, an einem Tag so viel Unterricht und Betreuung wie möglich, nach einem festen Plan bis zu den Sommerferien bei Fortsetzung der Notbetreuung.  

V.                  Schulrechtliche Änderungen
Vielfach haben uns in den vergangenen Tagen Fragen vor allem zu Versetzungsregelungen und Zeugnissen erreicht. Angesichts des Ausfalls von Unterricht seit dem 16. März 2020 ist das sehr verständlich. Dem Landtag liegen ein Gesetzentwurf sowie dazugehörige Änderungen an den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen aller Schulformen vor, die darauf eine Antwort geben sollen. Sollte der Landtag heute dem Gesetzentwurf zustimmen, werden alle Schulen am Anfang der kommenden Woche mit einer weiteren ausführlichen SchulMail über die Einzelheiten aller schulrechtlichen Änderungen informiert. Zusätzlich werden die Informationen in der so genannten FAQ-Liste im Bildungsportal aktualisiert. VI.                Zurück in den schulischen Alltag
Um Sie beim Einstieg in den Unterricht zu unterstützen, der derzeit nicht den üblichen Anforderungen entsprechen kann, sondern mit Blick auf die Rückkehr der Kinder in die Schulen vielfach auch altersgerecht auf das Thema Corona eingehen muss, hat QUA-LiS auf unsere Bitte hin Materialien zusammengestellt, die Sie unter folgendem Link abrufen können:  https://www.schulentwicklung.nrw.de/cms/online-und-distanzlernen/praesenzunterricht-nach-corona
II.              Bewegungsangebote
Bewegungsintensive Pausen sollten Teil eines Schultages sein, doch die Infektionsschutzmaßnahmen schränken die Möglichkeiten von Bewegung, Spiel und Sport in der Pause stark ein. Trotzdem sind bewegte Pausen auf dem Schulhof oder im Klassenraum möglich. Viele Ideen, Anregungen und Spielbeschreibungen dazu werden ab dem 5. Mai 2020 auf www.schulsport-NRW.de  abrufbar sein. VIII.            Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19/Umgang mit Corona-Verdachtsfällen   
Mit einer weiteren SchulMail werden wir Ihnen über die Hinweise in der SchulMail Nr. 15 hinaus sowohl gemeinsame Hinweise der Kommunalen Spitzenverbände und des MSB zum Infektionsschutz, das mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Unfallkasse abgestimmt ist, wie auch Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Corona-Verdachtsfällen übersenden.

Betätigungsverbot für Terrororganisation „Hizb Allah“

Reul begrüßt Minister Reul: „Die ‚Hizb Allah‘ ist klar antisemitisch. Israels Existenzrecht und Sicherheit sind für uns nicht verhandelbar“


Düsseldorf/Duisburg, 30. April 2020 - Um zu verhindern, dass durch die Bekanntgabe des Verbots Hinweise zu möglichen Teilorganisationen vernichtet werden, gab es Durchsuchungen in mehreren Bundesländern. Im Rahmen der vereinsrechtlichen Ermittlungen des Bundesinnenministeriums wurden in Nordrhein-Westfalen acht Wohnungen und Geschäftsräume in Münster, Dortmund und Recklinghausen durchsucht. Die von den Ermittlungen betroffenen zwei Vereine stehen im Verdacht, Teilorganisationen der „Hizb Allah“ zu sein.
Dabei wurden unter anderem Computer, Datenträger und diverse Dokumente sichergestellt. Rund 100 Beamte waren an den Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen beteiligt. Nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums läuft die Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwider und richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Da es sich bei der „Hizb Allah“ um eine ausländische Vereinigung handelt, ist es nicht möglich, die Organisation an sich zu verbieten und aufzulösen.


Nordrhein-westfälische Polizei trauert um toten SEK-Beamten

Duisburg, 29. April 2020 - Minister Reul: „Heute stehen alle Beschäftigten der Polizei Nordrhein-Westfalens in Trauer vereint als Polizeifamilie zusammen.“ Die nordrhein-westfälische Polizei trauert um den 28-jährigen Polizeibeamten, der heute Morgen beim Einsatz eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) in Gelsenkirchen ums Leben gekommen ist.
„Das ist ein schwarzer Tag für die nordrhein-westfälische Polizei. Wir sind in Gedanken bei der Familie des Verstorbenen, seiner Lebensgefährtin und seinen Freunden“, sagte Minister Herbert Reul am Mittag. „Der Tod dieses jungen Mannes führt uns schmerzhaft vor Augen, welches Risiko die Polizistinnen und Polizisten in unserem Land jeden Tag eingehen, um die Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Ihr Beruf ist lebensgefährlich, das wissen wir. Umso erschreckender und gnadenloser trifft uns der Tod dieses Kollegen. Heute stehen alle Beschäftigten der Polizei Nordrhein-Westfalens in Trauer vereint als Polizeifamilie zusammen.“
Der Inspekteur der Polizei Nordrhein-Westfalen Michael Schemke hat anlässlich des Todes des Beamten für alle Streifenwagen des Landes Trauerflor angeordnet. Gelsenkirchen-Buer Bei einem Polizeieinsatz am Mittwochmorgen, 29. April, im Dachgeschoss eines Zweifamilienhauses an der Augustin-Wibbelt-Straße in Buer wurde ein 28-jähriger SEK-Beamter des Polizeipräsidiums Münster durch einen Schuss tödlich verletzt. Gegen 6 Uhr wollten Ermittler der Gelsenkirchener Polizei einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Essen im Zusammenhang mit einem laufenden Ermittlungsverfahren vollstrecken.
Ein 29-jähriger Gelsenkirchener steht im Verdacht, gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen zu haben. Zudem lagen der Polizei Hinweise vor, dass der Beschuldigte im Besitz einer Schusswaffe sein soll. Daher wurden die Gelsenkirchener Beamten bei dem Einsatz von einem SEK aus Münster unterstützt. Bei der Vollstreckung des Beschlusses gab der 29-Jährige zwei Schüsse auf die SEK-Beamten ab. Ein Schuss traf den 28-jährigen Polizisten. Die SEK-Beamten erwiderten das Feuer. Der Angreifer blieb unverletzt und ließ sich dann widerstandslos festnehmen.
Der Schwerverletzte wurde in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht, wo er etwa eine Stunde später an den Folgen der Schussverletzung verstarb. Die weiteren Ermittlungen führt aus Neutralitätsgründen die Polizei Krefeld durch. Die bei dem Einsatz beteiligten Polizisten und die Angehörigen des getöteten Beamten werden psychologisch betreut.  

 

Planungssicherheit für Friseurhandwerk und Fußpflege

NRW-Gesundheitsminister Minister Laumann: Die Regelungen zu aktuellen Hygiene und Infektionsschutzstandards können Blaupause für die Öffnung weiterer Dienstleistungen sein

Düsseldorf/Duisburg, 29. April 2020 - Wie in der Ministerpräsidentenkonferenz vom 15. April 2020 vereinbart, dürfen Friseure ab Montag, 4. Mai 2020, ihre Salons unter strengen Hygiene- und Infektionsschutzstandards wieder öffnen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales plant hierzu eine Änderung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO). Die darin enthaltenen Standards wurden gemeinsam mit den Innungen des Friseurhandwerks erarbeitet.
„Unsere Auflagen sind streng, aber ich glaube, sie sind ein guter Kompromiss zwischen dem Infektionsschutz und dem berechtigten Interesse von Friseurinnen und Friseuren, wieder ihrer Arbeit nachgehen zu dürfen. Sie können eine Blaupause für weitere mögliche Öffnungen im sogenannten ‚körpernahen Dienstleistungssektor‘ sein“, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. 
Der Minister weiter: „Das Corona-Virus wird uns lange begleiten. Deswegen müssen wir gemeinsam Verhaltensregeln erarbeiten, die uns vor einer neuen Infektionswelle schützen, aber unserer Gesellschaft und Wirtschaft die dringend erforderlichen Freiräume geben.“  Gemäß dieser Hygiene- und Infektionsstandards bleiben gesichtsnahe Dienstleistungen wie Augenbrauen- und Wimpernfärben, Augenbrauenzupfen, Gesichtskosmetik, Rasieren und Bartpflege bis auf weiteres verboten.
Hintergrund sind die in diesem Bereich größeren und in den Auswirkungen noch unklaren Infektionsrisiken. Zudem können diese Tätigkeiten in der Regel von jedem selbst vorgenommen werden. Bei der Haarpflege ist man dagegen viel stärker auf die Hilfe von Profis angewiesen. Bei den jetzt zulässigen Dienstleistungen müssen die Geschäfts- oder Saloninhaberinnen und -inhaber Kunden und Beschäftigten mit Symptomen einer Atemwegsinfektion den Zutritt grundsätzlich verweigern. Auch müssen sie ab Montag die Kontaktdaten ihrer Kunden dokumentieren.
 Daneben definieren die Standards eine Reihe von Hygieneregeln. So ist zum Beispiel das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen im Salon obligatorisch. Kundinnen und Kunden haben einen Umhang zu tragen. Friseurinnen und Friseure müssen außerdem Einweghandschuhe anlegen und diese bei jedem neuen Kunden wechseln. Materialien und Geräte wie Scheren und Kämme sind nach jedem Kunden, mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen. Dieser zerstört die lebenswichtige Hülle möglicher Viren. 
Das Ministerium hat darüber hinaus Hygiene- und Schutzstandards für die Fußpflege –sowohl für die sogenannten podologischen Dienstleistungen als auch die kosmetische Fußpflege – erlassen. Zwar war die medizinisch erforderliche Fußpflege zu keinem Zeitpunkt untersagt, die Regelungen schaffen allerdings Rechtssicherheit für das gesamte Leistungsspektrum der Fußpflege. Die Standards werden nun in die Coronaschutz-Verordnung eingearbeitet und zeitnah auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales online gestellt.

Kampfmittelbeseitigung: Bezirksregierung gräbt wieder Verdachtspunkte auf

Düsseldorf/Duisburg, 29. April 2020 - Ab Montag, 4. Mai 2020, führt der Kampfmittelbeseitigungsdienst Rheinland der Bezirksregierung Düsseldorf wieder Aufgrabungen von Verdachtspunkten durch. Diese waren Mitte März mit Rücksicht auf die Kommunen ausgesetzt worden - aufgrund der erheblichen Auswirkungen, die möglicherweise notwendige Evakuierungen auf das öffentliche Leben haben, sowie den Personalbedarf in den Kommunalverwaltungen.

 

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst Rheinland, zuständig für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln, wird am Anfang Mai tätig, sofern die Kommunen den Bedarf melden.

 

Allgemeine Hintergrundinformation zur Kampfmittelbeseitigung 

Zunächst erfolgt eine Luftbildauswertung. Hierfür verfügt die Bezirksregierung Düsseldorf über Luftbilder der alliierten Streitkräfte, die während des Zweiten Weltkriegs aufgenommen wurden.  Diese werden mit aktuellen Luftbildern und verfügbaren Geodaten abgeglichen. Bei der Auswertung lassen sich z.B. Laufgräben, Schützenlöcher und auch Einschlagstellen von Bombenblindgängern erkennen.

 

Diese Stellen, aber auch großräumige Verdachtsflächen, werden dann vor Ort durch die Bezirksregierung auf Kampfmittel untersucht. Mit Hilfe von geophysikalischen Messverfahren versuchen die Experten, die Kampfmittel im Untergrund zu lokalisieren. Diese Messungen werden entweder an der Oberfläche oder mit Hilfe von Bohrungen in Bohrlöchern durchgeführt. Wenn sich hierbei ein Hinweis auf einen Kampfmittelfund ergibt, so wird der Bereich anschließend aufgegraben.

 

Zudem gibt es die Überprüfung durch eine sogenannte Sicherheitsdetektion. Dies geschieht überall dort, wo geplant ist, mit großer Kraft ins Erdreich vorzudringen, also beispielsweise bei Ramm- oder Vortriebsarbeiten. Mittels geomagnetischer Messverfahren wird der entsprechende Korridor untersucht. Dies erfolgt durch Sondierungsbohrungen. Lassen die Messwerte den Rückschluss auf ein metallisches Objekt im Boden zu, wird die entsprechende Stelle
aufgegraben, um den Verdacht zu überprüfen und einen sich möglicherweise im Boden verbliebenen Blindgänger zu beseitigen.

 

Wichtig zu wissen: Liegen Blindgänger unbewegt im Erdreich, ist nicht mit einer Detonation zu rechnen.

 

 

EU prüfte deutschen Medienstaatsvertrag

Berlin(Brüssel, Duisburg, 28. April 2020 - Die Europäische Kommission hat überprüft, ob der Entwurf des deutschen Medienstaatsvertrages - Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland - mit dem EU-Recht vereinbar ist und ihre Stellungnahme veröffentlicht. „Einige Bestimmungen des deutschen Vertragsentwurfs werfen Bedenken auf, ob sie mit EU-Recht vereinbar sind. Das EU-Recht schützt den freien Binnenmarkt für europäische Anbieter ebenso wie die Medienvielfalt“, sagte Jörg Wojahn, Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland in Berlin.
„Die Stellungnahme der EU-Kommission ist jedoch kein verfahrenstechnisches Hindernis für den Abschluss des Medienstaatsvertrags. Mit unseren Kommentaren wollen wir die Bundesländer anregen zu überlegen, wie der Vertragsentwurf besser mit unserem gemeinsamen EU-Recht in Einklang gebracht werden kann.“

Eichenprozessionsspinner: Neuer Praxisleitfaden des Umweltministeriums

Düsseldorf/Duisburg, 26. April 2020 - Der neue Leitfaden bündelt den aktuellen Stand des Wissens und gibt den Kommunen und beteiligten Institutionen praxisnahe Hilfestellung.“ Das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen hat einen Praxisleitfaden zum Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner veröffentlicht. Im Frühjahr schlüpfen die Raupen dieses Nachtfalters, deren Brennhaare ab Mai zu entzündlichen Hautreizungen und Atembeschwerden führen können.

„Der Kontakt mit den Raupen des Eichenprozessionsspinners birgt schwere gesundheitliche Risiken. Gleichzeitig unterstützen die Klimaveränderungen ihre Ausbreitung. Der neue Leitfaden bündelt den aktuellen Stand des Wissens und gibt praxisnahe Hilfestellung beim Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner“, erläutert Dr. Heinrich Bottermann, Staatssekretär im Umweltministerium Nordrhein-Westfalen. Der Eichenprozessionsspinner bevorzugt warme und besonnte Bereiche.
Daher kommt er häufig auch an Einzelbäumen und Waldrändern im städtischen Umfeld vor.

„Die Kommunen und beteiligten Institutionen haben die Erarbeitung einer gemeinsamen Strategie für den Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner intensiv unterstützt. Hierfür bin ich sehr dankbar, denn der Eichenprozessionsspinner benötigt ein abgestimmtes Vorgehen“, so Bottermann. Zu den im Leitfaden vorgestellten Maßnahmen gehören die Förderung von Vögeln und anderen natürlichen Gegenspielern, der Einsatz von Fallen, das Entfernen der Gespinstnester und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden, der jedoch nur in einem begrenzten Zeitfenster möglich ist.

Darüber hinaus gibt der Leitfaden Empfehlungen zur Staffelung der Maßnahmen je nach Gefährdung, zur richtigen Schutzausrüstung und zu Warnhinweisen für die Öffentlichkeit. Die Ministerien raten dringend dazu, sich von den Raupen, deren Nestern und Häuten fernzuhalten. Auch sollten, etwa im heimischen Garten, keine Gegenmaßnahmen auf eigene Faust durchgeführt werden.

Für das Entfernen der Nester im öffentlichen Raum beauftragen die Kommunen Spezialfirmen. Sofern ein Befall im privaten Garten oder Wald zu beobachten ist, sollten auch hier vom Eigentümer Spezialfirmen beauftragt werden. Ungeachtet dessen sollte das Ordnungsamt der zuständigen Kommune informiert werden, damit die befallenen Stellen von den Kommunen kartiert werden können. Einige Kommunen haben für die Meldung von Vorkommen des Eichenprozessionsspinners bereits Online-Portale eingerichtet.

Die Erarbeitung eines Leitfadens wurde bereits im vergangenen Jahr nach einem Fachgespräch vereinbart. Im März trafen sich Umweltministerium, Gesundheitsministerium, Kommunen, Landwirtschaftskammer und Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen in Lüdinghausen, um mögliche Maßnahmen und ein gemeinsames Vorgehen zu beraten. 

Download des Praxisleitfadens
Der Leitfaden „Überwachung, Bekämpfung und Beseitigung des Eichenprozessionsspinners (EPS) – Ein Praxisleitfaden für die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen“ steht unter folgendem Link zum Herunterladen zur Verfügung:
https://url.nrw/eps_leitfaden
Bei Verdacht eines Gifthaarkontakts empfehlen die Gesundheitsbehörden folgende Maßnahmen:
Sofortiger Kleiderwechsel und der Versuch, mit einem Klebeband vorhandene Brennhaare von der Haut abzunehmen Duschbad mit Haarwäsche Bei Augenbeteiligung das Spülen mit Wasser Bei ausgeprägten Symptomen ärztliche Hilfe aufsuchen Hautreaktionen können lokal symptomatisch mit mittelstark bis stark wirksamen Kortikosteroiden behandelt werden Bei Bindehautentzündung Augentropfen, die auch ein Antiseptikum enthalten.

Gegen den meist stark ausgeprägten Juckreiz sind orale Antihistaminika hilfreich Bei respiratorischen Symptomen (asthmaartige Beschwerden) ist der Einsatz von geeigneten Medikamenten in Form von Dosier-aerosolen indiziert Schwerere Verläufe können eine systemische Kortikosteroidtherapie notwendig machen Weitere Informationen
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11,8 Millionen Euro Unterstützung für Zoos in NRW

Düsseldorf/Duisburg, 24. April 2020 - Zoos und Tierparks sind derzeit massiv von den Corona-bedingten Schließungen betroffen. Einnahmeausfälle gefährden die Einrichtungen und die Versorgung der Tiere. Ministerin Heinen-Esser: "Zoos erfüllen durch Erhaltungszuchtprogramme für gefährdete Arten wichtige Aufgaben im Naturschutz und bringen gerade den Menschen in den Ballungsräumen die Tiere und damit ein Stück Natur näher. Sie bieten auf rund 200 Hektar in Nordrhein-Westfalen naturnahe Erholungsflächen im urbanen Raum. Es freut und erleichtert mich, dass wir nun den Zoos in diesen schwierigen Zeiten mit insgesamt 11.825.000 Euro unter die Arme greifen können. Damit leisten wir einen spürbaren Beitrag, damit die Einrichtungen ihrer wichtigen Arbeit nachkommen und die Versorgung der Tiere sicherstellen können."

Die fehlenden Einnahmen zu Beginn der Hauptsaison stellen für die Zoos einen erheblichen finanziellen Verlust dar und werden sich im Jahresverlauf nicht kompensieren lassen. Ohne eine finanzielle Unterstützung sind die Zoos nicht mehr in der Lage, den Betrieb unter den derzeitigen Beschränkungen zu gewährleisten. Damit ist auch die Versorgung der Zootiere ernsthaft gefährdet.

Für den Verband der Zoologischen Gärten e.V., der die Zoos im deutschsprachigen Raum vertritt, ist die Unterstützung der Landesregierung ein Hoffnungsschimmer. "Die Hilfe haben die Zoos dringend nötig, denn trotz der fehlenden Einnahmen laufen die Kosten für die Versorgung der Tiere weiter", so Theo Pagel, Direktor des Kölner Zoos und Vorstandsmitglied des Verbands der Zoologischen Gärten e.V.


Hintergrund:

Von den größeren Zoos und weiteren kleineren Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen werden insgesamt mehr als 40.000 Wirbeltiere, darunter auch hochbedrohte Tierarten, die teils in der Wildbahn als ausgestorben gelten, gehalten. Die Mitgliedszoos des Verbands der Zoologischen Gärten (VdZ) registrieren in Nordrhein-Westfalen jährlich rund 6,6 Millionen Besucher. Beschäftigt werden rund 1.000 Arbeitskräfte, darüber hinaus sind Saisonkräfte im Gastronomie- und Servicesektor beschäftigt.

 

Reul verankert Kampf gegen Kindesmissbrauch dauerhaft im Ministerium

Düsseldorf/Duisburg, 23. April 2020 - Der Kampf gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie wird auch dauerhaft im Innenministerium verankert. Das hat Minister Herbert Reul am Donnerstag, 23. April 2020, in der Sitzung des Innenausschusses des Landtags angekündigt. Das Referat „Kindesmissbrauch / Besondere Kriminalitätsangelegenheiten“ wird im Bereich des Landeskriminaldirektors in der Polizeiabteilung des Ministeriums angesiedelt.

„Damit bekommt dieser Phänomenbereich auch dauerhaft die Aufmerksamkeit, die er verdient. Wir haben das Thema jahrzehntelang unterschätzt − als Polizei, aber auch als gesamte Gesellschaft. Das darf in Zukunft nie wieder passieren“, so der Minister. Die organisatorische Neuerung ist eines der Ergebnisse der Arbeit der Stabsstelle „Kindesmissbrauch / Kinderpornografie“, die am 23. April 2019 im Ministerium ihre Arbeit aufgenommen hatte.
Der Minister hatte die Stabsstelle damals damit beauftragt, die Strukturen und Prozesse bei der kriminalpolizeilichen Bearbeitung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie in der nordrhein-westfälischen Polizei umfassend zu analysieren und anschließend Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. Die Resultate der zwölfmonatigen Arbeit stellte der Leiter der Stabsstelle Ingo Wünsch heute im Innenausschuss in einem Abschlussbericht vor.
„Mit der Arbeit der Stabsstelle haben wir die NRW-Polizei bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der Kinderpornografie neu aufgestellt. Die Stabsstelle hat damit ihren Auftrag vollumfänglich erfüllt“, so der Leitende Kriminaldirektor in seinem Resümee. Reul dankte Wünsch und dessen Team für die Arbeit und die konsequente Vorgehensweise.
Als Lehre aus dem Fall Lügde setzt die Polizei in Nordrhein-Westfalen im Kampf gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und Kinderpornografie neue Maßstäbe. So wurde das Personal in diesem Bereich auf rund 400 Polizeibeschäftigte nahezu vervierfacht. Alle Ermittler arbeiten inzwischen landesweit nach einheitlichen Standards. Die 47 regionalen Kreispolizeibehörden und das Landeskriminalamt wurden zudem durch Datenautobahnen zu einem „virtuellen Großraumbüro“ vernetzt.

Bis 2021 werden allein für die dafür erforderliche Hardware und Software mehr als 32 Millionen Euro investiert. „Das schafft Synergien und vermeidet Doppelt- und Dreifach-Arbeiten“, so Reul. Fälle des sexuellen Missbrauchs sollen zudem künftig − ebenso wie Kapitalverbrechen − in den 16 sogenannten Kriminalhauptstellen des Landes bearbeitet werden.

Reul: „Die Botschaft ist klar: Kindesmissbrauch hat in der Kriminalpolizei denselben Stellenwert wie Mord.“ Die Statistik zeigt, wie groß der Handlungsbedarf weiterhin ist: Die Zahl der Fälle im Bereich Kinderpornografie stieg 2019 im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 67 Prozent auf 2.359, die Aufklärungsquote lag bei 93,2 Prozent.

Im vergangenen Jahr gab es zudem 2.805 Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern, das sind 15,8 Prozent mehr als 2018. Hier war die Aufklärungsquote mit 83,7 Prozent so hoch wie nie in den vergangenen 20 Jahren. „Wir klären hier jetzt Stück für Stück das Dunkelfeld auf“, sagte Reul. Der Minister will den Kampf gegen diese Art der Kriminalität mit Nachdruck fortsetzen. „Das war ein Kraftakt und bleibt ein Kraftakt“, betonte er. „Und wir werden nicht nachlassen.“

Ministerin Gebauer: Schulstart gut verlaufen

Wiederaufnahme des Schulbetriebs in Nordrhein-Westfalen

 

Düsseldorf/Duisburg, 23. April 2020 - Der Schulbetrieb ist am Donnerstag (23. April) mit ersten behutsamen Schritten aus der pandemiebedingten Schließung der Schulen heraus gestartet. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer hat allen am Schulleben Beteiligten für ihr großes Engagement an diesem Tag und in den letzten Tagen gedankt:
„Die schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs für die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen ist ein wichtiges Signal in Richtung verantwortungsvoller Normalität. Die ersten Rückmeldungen aus den Schulen zeigen, dass der Start gut gelungen ist. Mein Dank richtet sich an Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrer, Schulträger sowie allen am Schulleben beteiligten, die gemeinsam mit dem Land dafür gesorgt haben, dass der heutige Tag gut verlaufen ist.“ Ministerin Gebauer betonte zugleich, dass man die Situation an den Schulen weiter eng begleiten und unterstützen werde.

 

In Nordrhein-Westfalen begann am Donnerstag wieder die Schule. Dies gilt auf freiwilliger Basis zunächst für die rund 88.000 Abiturientinnen und Abiturienten. Sie können sich in den Schulen gemeinsam mit ihren Lehrerinnen und Lehrern auf die Prüfungen vorbereiten, die am 12. Mai beginnen. Für Schülerinnen und Schüler, die einen Abschluss nach der Klasse 10 oder weitere Schulabschlüsse an Berufskollegs oder Förderschulen anstreben, ist die Teilnahme am Unterricht ab dem 23. April verpflichtend.
Dies sind über alle Schulformen hinweg rund 308.000 Schülerinnen und Schüler, wobei davon ca. 85.000 Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Fachklassen des Dualen Systems, die vor ihrer Berufsabschlussprüfung vor Kammern und weiteren Stellen stehen, lediglich an maximal zwei Berufsschultagen pro Woche unterrichtet werden. Dadurch rechnet das Schulministerium damit, dass mit dem heutigen Tag für etwa zehn Prozent aller Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen wieder verpflichtender Unterricht stattfindet.

 

Bereits am Montag wurden die Schulen für die vorbereitenden Arbeiten zur Vorbereitung des heutigen Schulbetriebs geöffnet. Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Anforderungen an den Infektionsschutz sowie geeignete Hygienemaßnahmen bei der schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs in Nordrhein-Westfalen auf Grundlage einer Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) und der Gesellschaft Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP) festgehalten. Auf dieser Grundlage hat das Schulministerium den Schulen und Schulträgern am 18. April 2020 Vorgaben und Handlungsempfehlungen etwa zu den Abstandsregelungen in den Schulen und Klassenräumen bereitgestellt.

 

Ministerin Gebauer abschließend: „Bei allen Entscheidungen hat die Gesundheit aller am Schulleben Beteiligten oberste Priorität. Mit der schrittweisen Schulöffnung geben wir den jungen Menschen, die am Ende ihrer Schullaufbahn stehen, die Möglichkeit, einen regulären Abschluss zu erwerben. Das ist eine wichtige Grundlage für Ihren weiteren Lebensweg. Alle Entscheidungen in dieser durch Corona geprägten Zeit erfordern ein ebenso umsichtiges wie sorgfältiges Vorgehen und konsequente Maßnahmen für den Infektionsschutz und zur Einhaltung von Hygienestandards.“

 

Trockenheit und Wind befeuern Waldbrandgefahr

Düsseldorf/Duisburg, 21. April 2020 - Die Trockenheit und der Wind lassen derzeit die Waldbrandgefahr weiter ansteigen. Allein am Montag (20. April 2020) mussten die Feuerwehren, die nordrhein-westfälische Polizei und die Forstleute zu mehreren Bränden in Nordrhein-Westfalen und im Grenzgebiet zu den Niederlanden ausrücken. Darunter war unter anderem ein Großbrand in Gummersbach, der alleine eine Waldfläche von rund 50 Hektar vernichtet hat.

Umweltministerin Ursula Heinen-Esser appelliert eindringlich an alle Waldbesucher, sich an die Vorschriften und Hinweise des Landesbetriebes Wald und Holz NRW zum Schutz vor Waldbränden zu halten.
"Die Bilder abgebrannter Bäume und ganzer Waldgebiete sind verheerend. Geben Sie bitte Acht auf den Wald, seien Sie umsichtig und aufmerksam. Parken Sie auf befestigten Flächen, damit heiße Autoteile nicht Gras in Brand setzen können und halten Sie die Waldzufahrten für Rettungsfahrzeuge frei. Bitte beachten Sie zwingend das aktuelle Rauchverbot im Wald. Wer dagegen verstößt, riskiert das Leben von Mensch und Tier und setzt die Natur aufs Spiel. Seit Wochen haben wir kaum nennenswerte Niederschläge, in den kommenden Tagen ist keine Änderung zu erwarten. Es besteht eine akute Gefahr für Wald- und Vegetationsbrände", sagte Heinen-Esser.

Untersuchungen zu den Ursachen der aktuellen Waldbrände laufen noch. "Aber gewiss werden wir auch bei der Schadensbewältigung und Wiederbewaldung der Waldbrandflächen nach Kräften unterstützen. Wir stehen in dieser schwierigen Situation an der Seite der Waldbäuerinnen und Waldbauern. Mein besonderer Dank gilt den Feuerwehrleuten und allen Einsatzkräften, die vor Ort Schlimmeres verhindert haben und weiterhin die Stellung halten", so die Ministerin.

Stürme, Dürre und Borkenkäfer führten in den vergangenen beiden Jahren bereits zu dramatischen Schäden im Wald. Die aktuellen Waldbrände, aber auch Corona-bedingte Probleme beim Holzabsatz erschweren die aktuelle Lage. Das Land unterstützt in dieser Extremsituation mit umfangreichen Förderangeboten für die akute Schadensbewältigung im Wald und die Wiederbewaldung. Ziel ist die Entwicklung von vielfältigen und klimastabilen Mischwäldern. Dies mindert auch die Waldbrandgefahr, die vor allem in reinen Nadelwäldern erhöht ist.

Im Internet ist unter www.waldinfo.nrw.de der aktuelle Waldbrandgefahrenindex einzusehen. Für Nordrhein-Westfalen zeigt dieser derzeit eine mittlere bis hohe Waldbrandgefahr. Lokal kann die Gefahr jedoch beispielsweise an Südhängen deutlich größer sein.
Weitere Informationen: Thema "Waldbrandgefahr" auf www.umwelt.nrw

 

Virtueller Schulunterricht in Notsituationen

Düsseldorf/Duisburg, 20. April 2020 - Landesregierung NRW zur Kleinen Anfrage der fraktionslosen  Abgeordneten Alexander Langguth, Frank Neppe und Marcus Pretzel
Unser Schulsystem ist bislang auf die Präsenzlehre ausgerichtet. Der technische Fortschritt ermöglicht heute jedoch auch die Verlegung des Unterrichts in virtuelle Klassenzimmer und die Ergänzung des Unterrichts durch Lehrvideos. Bereits seit 2007 bietet die Schule für Circuskinder in NRW neben der Präsenzlehre auch einen ergänzenden Online-Unterricht im virtuellen Klassenzimmer an.

1 Auch einige Hochschulen nutzen die Möglichkeit der Lehre in virtuellen Klassenzimmern, um Studenten auf Abschlussprüfungen vorzubereiten. So bildet beispielsweise die FernUniversität in Hagen Lehrende in der Nutzung von Adobe Connect aus2 und an der TH OWL stellt ein Professor den Studenten wichtige Inhalte seiner Vorlesung als Virtual-Reality-Video zur Verfügung3.

Auch wenn die Fernlehre in virtuellen Klassenzimmern und mithilfe von Videos mit weniger sozialen Kontakten verbunden ist und nicht in jeder Altersklasse und jedem Schulfach gleichermaßen sinnvoll eingesetzt werden kann, kann sie als ergänzendes Angebot die Schulausbildung verbessern und bietet in Notsituationen eine Lösungsoption.
1 Vgl. https://www.schulefuercircuskinder-nrw.de/konzept/die-idee/konzepte/onlinelernen/
2 Vgl. https://www.fernunihagen.de/arbeiten/personalthemen/fortbildung/2019/
wissenschaft/8_17_einfuehrung_in_das_virtuelle_klassenzimmer
_adobe_connect.shtml

3 Vgl. https://www.th-owl.de/th-news/artikel/detail/virtueller-hoersaal-professor-der-th-owl-praesentiertseine-vorlesungen-in-360-grad/

Wettbewerb gestartet: NRWs innovativste Unternehmen gesucht

Schirmherr Andreas Pinkwart ruft zur Teilnahme auf / Erstmals Sonderpreis „NRW-Wandler“ ausgelobt

 Bis zum 17. Mai 2020 können sich Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen für den Wettbewerb „NRW – Wirtschaft im Wandel“ unter www.nrw-wirtschaft-im-wandel.de bewerben.
Berlin/Düsseldorf/Duisburg, 20. April 2020Mit der Auszeichnung werden Unternehmen gewürdigt, die dem Transformationsprozess NRWs mit Mut begegnen und auf Herausforderungen wie die Digitalisierung, die Globalisierung oder die aktuelle Corona-Pandemie mit innovativen Ansätzen und Konzepten reagieren. Der Wettbewerb, der bereits zum vierten Mal stattfindet, wird von „Deutschland – Land der Ideen“ gemeinsam mit der Rheinischen Post und dem Bonner General-Anzeiger durchgeführt.

Wirtschafts- und Digitalminister sowie Schirmherr Prof. Dr. Andreas Pinkwart:
„Die Auswirkungen der Corona-Pandemie stellen unsere Unternehmen derzeit vor eine nie dagewesene Herausforderung. Umso wichtiger ist, dass sie ihr Geschäftsmodell weiterentwickeln und mit zukunftsweisenden Ideen am Markt behaupten, damit sie gestärkt aus der Krise hervorgehen. Ich freue mich auf die Bewerberinnen und Bewerber, die sicherlich auch in diesem Jahr wieder die große Kreativität, Innovationsfähigkeit und wirtschaftliche Vielfalt unseres Landes widerspiegeln.“

Die Auszeichnung wird in drei Kategorien vergeben: Konzerne und Mittelständler, Handwerk und kleine Unternehmen sowie erstmalig auch Startups. Ebenfalls neu ist in diesem Jahr die Vergabe des Sonderpreises „NRW-Wandler“ an eine herausragende Persönlichkeit aus Nordrhein-Westfalen, die sich über ihr besonderes unternehmerisches Wirken in NRW hinaus verdient gemacht hat.

Eine Expertenjury aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft wählt unter allen Bewerbern zehn Preisträger aus, die beispielhaft für das Potenzial des Standortes stehen. Die Gewinner werden im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung von NRW-Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart geehrt.

Über den Wettbewerb

Wo einst rauchende Schlote und graue Zechensiedlungen das Bild der wirtschaftlichen Kernregion Deutschlands dominierten, entwickelt sich seit Jahrzehnten ein moderner und vielfältig aufgestellter Wirtschaftsstandort. Dabei fordert und fördert der andauernde Strukturwandel von Unternehmen aller Branchen kreative Unternehmensstrategien, den Einsatz neuer Technologien und die dynamische Anpassung von Produktionsbedingungen. Diese Kreativität wird durch den Wettbewerb „NRW – Wirtschaft im Wandel“ transparent und soll zur Nachahmung anregen. Partner des Wettbewerbs sind die Deutsche Bank, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC), die Organisationsberatung Kienbaum sowie die Zurich Versicherung.

Über die Initiative „Deutschland – Land der Ideen“ 

Ideen sind Deutschlands wertvollster Rohstoff, ein Garant für eine lebenswerte Zukunft. Daher sucht die  Initiative „Deutschland – Land der Ideen“ gute Ideen und Menschen, die sie umsetzen. Sie macht diese sichtbar, würdigt und vernetzt sie. Durch Begegnung und Vernetzung schafft die Initiative ein Klima, in dem aus Ideen Innovationen werden.


Nordrhein-Westfalen öffnet Schulen schrittweise
Corona-Betreuungsverordnung aktualisiert

Düsseldorf/Duisburg, 17. April 2020 - Mit der aktualisierten Corona-Betreuungsverordnung auf Grundlage der Beschlüsse der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten aus dieser Woche werden die Regelungen der schrittweisen Schulöffnung sowie die geplanten Anpassungen der Notbetreuung in Schulen in Nordrhein-Westfalen neu gefasst.  
„Die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte und aller in Schule Beschäftigten hat für die Landesregierung oberste Priorität. Die vorsichtige und daher gestufte Wiederaufnahme des Schulbetriebs in Nordrhein-Westfalen erfolgt gleichsinnig wie in anderen Bundesländer. Sie ist behutsam darauf ausgelegt, die Schulen nicht zu überfordern. Und sie respektiert gleichzeitig die berechtigten Interessen der Schülerinnen und Schüler auf eine bestmögliche Prüfungsvorbereitung für den Abschluss ihrer jeweiligen Schullaufbahn“, so Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.  

Am 20. April 2020 werden in Nordrhein-Westfalen zunächst die weiterführenden Schulen für Schulleitungen und Lehrkräfte wieder öffnen, um den Schulbetrieb vorzubereiten. Ab Donnerstag, den 23. April 2020, können ausschließlich die Schülerinnen und Schüler, die in diesem Schuljahr Abschlüsse anstreben, wieder in die Schulen.
Ab dem 4. Mai sollen dann auch die Grundschulen ihren Schulbetrieb wiederaufnehmen, sollte die Entwicklung der Infektionsraten dies zulassen. In den Grundschulen ist dies zunächst auf die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 beschränkt, um diese Kinder gut auf den im Sommer bevorstehenden Wechsel auf die weiterführenden Schulen vorzubereiten.  
Grundsätzlich ist die Wiederaufnahme des Schulbetriebs nur unter Einhaltung strenger Vorgaben zum Hygiene- und Infektionsschutz möglich. Den Schulen werden in Kürze speziell entwickelte Handlungsempfehlungen zur Hygiene unter Pandemiebedingungen übermittelt.  

Die Schulmail vom 17. April 2020 mit allen Informationen finden Sie
hier.  

Die bewährte, seit dem 16.März angebotene Notbetreuung für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird fortgesetzt. Mit der neuen Corona-Betreuungsverordnung sollen aber vor dem Hintergrund der behutsamen Lockerungen für weitere Wirtschaftsbereiche die Tätigkeitsbereiche der Eltern angepasst werden, die künftig die Notbetreuung in Anspruch nehmen können.
Diese Anpassung orientiert sich ebenfalls an den Beschlüssen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten aus dieser Woche. Ab 23. April 2020 soll die so erweiterte Notbetreuung für Kinder von Eltern und Erziehungsberechtigten aus den neu definierten Berufs- und Bedarfsgruppen gelten.

II. Schulorganisatorische Rahmenbedingungen

1. Hygiene
Gemäß § 36 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz besteht die Pflicht, in Schulen die Einhaltung der Infektionshygiene in einem Hygieneplan festzulegen. Einen Musterhygieneplan finden Sie im Bildungsportal unter:
www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/800-Muster-Hygieneplan/index.html

Weitere Handlungsempfehlungen zum Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern – insbesondere in Prüfungssituationen – sowie das weitere an Schule tätige Personal werden vom Betriebsärztlichen Dienst (B·A·D GmbH) zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus werde ich Ihnen in Kürze weitere Handlungsempfehlungen zur schulischen Hygiene unter Pandemiebedingungen übermitteln, die von der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene gemeinsam mit dem Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin erarbeitet wurden.

2. Raumnutzungskonzept
Aus Gründen eines fortdauernden Infektionsschutzes ist damit zu rechnen, dass auf absehbare Zeit die Klassen und Kurse nicht in der ursprünglichen Größe unterrichtet bzw. auf Prüfungen und Abschlüsse vorbereitet werden können, sondern dass zumindest eine Teilung der Lerngruppen erforderlich sein wird.

Die dreitägige Vorlaufzeit vom 20. April 2020 bis zum 22. April 2020 gibt die Gelegenheit, in den Schulen Raumnutzungskonzepte zu entwickeln, die einen ausreichenden Abstand bei der Benutzung der einzelnen Räume sowie der Verkehrsflächen und Pausenhöfe sicherstellen. Es empfiehlt sich ein abgestimmtes Vorgehen mit dem Schulträger.

3. Planung des Personaleinsatzes
Die außergewöhnlichen Umstände für den Schul- und Unterrichtsbetrieb in den kommenden Wochen erfordern besondere Planungen zum Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer. Als Folge der Pandemie ergeben sich erhöhte Krankenstände. Zudem bringt Covid-19 besondere Risiken für bestimmte Personengruppen mit sich. Ich werde Ihnen zum Umgang mit den damit verbundenen Fragen weitere Informationen übermitteln.

4. Schülerbeförderung

Ein weiteres Thema, das mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebs in engem Zusammenhang steht, ist die Schülerbeförderung. Die Frage einer infektionsschutzrechtlich zulässigen Benutzung von Bussen und Bahnen gehört jedoch nicht zum Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Schule und Bildung.

Mit dem dreitägigen organisatorischen Vorlauf vom 20. April 2020 bis zum 22. April 2020 und einer sehr klaren Definition der zunächst erwarteten Schülergruppen können wir jedoch immerhin zur Planungssicherheit konstruktiv beitragen, so dass die zuständigen Stellen ausreichende Kapazitäten schaffen können.

1. Regelungen für Schülerinnen und Schüler an Berufskollegs

Unter Berücksichtigung der verfügbaren räumlichen Kapazitäten und des Personaleinsatzkonzeptes sind in den Berufskollegs mit Blick auf die jeweils nächsten Termine der zentralen und dezentralen Abschlussprüfungen sowie des schriftlichen Teils von Berufsabschlussprüfungen der Kammern und zuständigen Stellen zur Vorbereitung die Schülerinnen und Schüler nachfolgender Gruppen im Zeitraum vom 23. April 2020 bis 4. Mai 2020 prioritär zu beschulen:


Schülerinnen und Schüler des Beruflichen Gymnasiums, die ihre Vorabiturklausuren als Voraussetzung für die Zulassung zum Zentralabitur noch schreiben müssen.
Schülerinnen und Schüler im Abschlussjahrgang der Fachklassen des Dualen Systems, die vor der Berufsabschlussprüfung und/oder der FHR-Prüfung stehen sowie alle Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen der Bildungsgänge, die vor dezentralen Prüfungen zu Berufs- oder Weiterbildungsabschlüssen und zum Erwerb von FHR- oder AHR stehen und die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen des Beruflichen Gymnasiums. Schülerinnen und Schüler im Abschlussjahrgang der Fachklassen des Dualen Systems und den Klassen der Ausbildungsvorbereitung bzw. der einjährigen Bildungsgänge der Berufsfachschule Anlage B mit Blick darauf, dass diese mit den Noten des Abschlusszeugnisses die Vergabe eines Schulabschlusses erreichen können.

2. Abiturprüfungen
Ebenfalls ab dem kommenden Donnerstag, 23. April 2020, sollen die Abiturientinnen und Abiturienten in den allgemeinbildenden Schulen Gelegenheit bekommen, sich gezielt auf die Abiturprüfungen vorzubereiten. Dabei geht es jedoch nicht um die Wiederaufnahme des Unterrichts nach Stundenplan. Vielmehr sollen sie in ihren jeweiligen Prüfungsfächern noch einmal gezielte Lernangebote bekommen. Die Wahrnehmung dieser Angebote ist freiwillig. Schülerinnen und Schüler, die sich zuhause auf ihre Prüfungen vorbereiten wollen, können das tun, müssen sich aber bei ihrer Schule abmelden.

Die Verschiebung der Abiturprüfungen um drei Wochen gibt zudem jenen Schülergruppen, die aufgrund der Schulschließungen noch nicht alle Leistungsnachweise für die Zulassung zu den Abiturprüfungen erbringen konnten – also noch nicht alle so genannten Vorabiturklausuren geschrieben haben – Gelegenheit, das nachzuholen.

Für angehende Abiturientinnen und Abiturienten aus dem Kreis Heinsberg, deren Schulen ja bereits länger geschlossen waren, werden zudem unter Nutzung auch der zentralen Nachschreibetermine für die Abiturprüfungen individuelle Lösungen angestrebt.

3. Zentrale Prüfungen 10 (ZP 10)
In den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen sollen mit Priorität die Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden, die im Sommer den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder den Mittleren Schulabschluss erwerben können. Auch hier ist die bestmögliche Vorbereitung das Ziel.

Da auch diese Klassen aus Gründen des Infektionsschutzes voraussichtlich geteilt werden müssen, wird die Wiederaufnahme des Unterrichts allerdings auch für diese Schülerinnen und Schüler keine Rückkehr zum „Normalbetrieb“ bedeuten, sondern vielfach mit einem Wechsel von Lehrkräften und einem den schulischen Verhältnissen anzupassenden Unterrichtsangebot in möglichst allen Unterrichtsfächern, vorrangig aber in den Kernfächern, verbunden sein.

Aufgrund der unterschiedlich weit gediehenen Vorbereitungen der Schülerinnen und Schüler wollen wir in diesem Jahr auf eine Prüfung mit landeseinheitlich gestellten Aufgaben verzichten. An deren Stelle soll eine durch die Lehrkräfte der Schule zu erstellende Prüfungsarbeit treten. Diese orientiert sich einerseits an den inhaltlichen Vorgaben für die ZP 10, nimmt aber andererseits auch stärker auf den tatsächlich erteilten Unterricht Bezug – stärker, als das bei zentralen Prüfungen möglich ist. Diese Prüfungsarbeiten können dann auch zu einem späteren Zeitpunkt als dem für die ZP 10 vorgesehenen ersten Prüfungstag, 12. Mai 2020, geschrieben werden.

Hierzu bedarf es einer Änderung der rechtlichen Vorschriften, die kurzfristig zu erfolgen hat.

4. Förderschulen
Auch in den Förderschulen soll ab Donnerstag, 23. April 2020, mit Blick auf die Abschlussklassen der Unterricht grundsätzlich wieder aufgenommen werden. Das gilt auch für Schülerinnen und Schüler in den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung, soweit sie sich auf schulische Abschlüsse vorbereiten.

Im Übrigen bleiben die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung vorerst geschlossen. Schülerinnen und Schüler dieser Schulen benötigen zum einen oftmals ergänzende pflegerische und therapeutische Angebote, die besonderen Hygienemaßnahmen unterliegen; zum anderen ist es den Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer Disposition nicht immer in ausreichendem Maße möglich, die in Corona-Zeiten notwendigen Regeln einzuhalten.

5. Lernen auf Distanz
Das Ruhen des Unterrichts hat alle am Schulleben Beteiligten, Schulleitungen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, aber auch Eltern von jetzt auf gleich in eine Situation versetzt, in der Unterricht am gleichen Ort zur gleichen Zeit nicht mehr möglich war. Vieles, was im gewohnten Unterricht gut funktioniert hat, konnte nicht fortgesetzt werden. Dennoch war von Anfang an klar, dass die Schulen ihren Schülerinnen und Schülern Lernangebote machen sollten. Unsere Lehrkräfte sind hervorragend ausgebildet und sie wissen am besten, wie sie Lernprozesse anregen und organisieren müssen. Dafür hat es in den letzten Wochen viele gute Beispiele gegeben. Wir sind froh, dass wir in diesen Zeiten auf die Expertise unserer Lehrkräfte zurückgreifen können, und ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich für das besondere Engagement an dieser Stelle zu bedanken.

Je näher wir uns auf das Schuljahresende zubewegen, desto drängender werden auch die Fragen nach der Bewertung der Lernangebote. Wir haben im Rahmen unserer FAQ-Liste und auch im Rahmen der 9. Schulmail hervorgehoben, dass die während des Ruhens des Unterrichts bearbeiteten Aufgaben keiner Leistungskontrolle oder -bewertung unterliegen. Knüpft der Unterricht nach Wiederbeginn an die bearbeiteten Aufgaben an, so können Leistungen, die dann, auch infolge des häuslichen Arbeitens, aus dem Unterricht erwachsen, bewertet werden.

Für die jetzt anstehende Phase der Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs werden wir darauf hinwirken, dass gute Leistungen, die während des Lernens auf Distanz erbracht worden sind und noch erbracht werden, auch zur Kenntnis genommen werden und in die Abschlussnote im Rahmen der Sonstigen Leistungen im Unterricht miteinfließen können. Nicht erbrachte oder nicht hinreichende Leistungen hingegen werden nicht in die Zeugnisnote einbezogen. Wir berücksichtigen hierbei den Umstand, dass es in dieser Zeit individuelle Situationen geben kann, die dazu führen, dass Aufgaben nicht so erledigt werden können wie es im Präsenzunterricht ggf. möglich gewesen wäre. In diesen Fällen werden Lehrkräfte vor allem gezielt beraten und unterstützend aktiv werden, auch hinsichtlich geeigneter Strategien, um Lernziele dennoch zu erreichen.

Es gilt auch weiterhin beim Lernen auf Distanz, Augenmaß zu bewahren.
 

- 840.000 Euro für die Unterstützung der Tafeln
- Soforthilfe für Tierheime in Corona-Zeiten
- Kreativ- und Schreibwettbewerb für Mädchen und junge Frauen

Verbraucherschutzministerium stellt 840.000 Euro für die Unterstützung der Tafeln bereit
Düsseldorf/Duisburg, 17. April 2020 - Mit rund 840.000 Euro fördert das Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium in den kommenden drei Jahren den Aufbau von regionalen Tafel-Logistikzentren in Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen eines großen Kooperationsprojekts sollen in Zusammenarbeit mit dem nordrhein-westfälischen Tafelverband und der Tafel Deutschland e.V. die Warenannahme und -verteilung besonders in strukturschwachen Regionen optimiert werden.

"Ich habe größten Respekt vor den Leistungen der Tafeln und bin beeindruckt, was ehrenamtliches Engagement tragen kann. Dieses Engagement wollen wir unterstützen und dort helfen, wo der größte Bedarf besteht. Mit unserer Förderung tragen wir außerdem aktiv dazu bei, dass noch mehr Lebensmittel vor der Entsorgung gerettet und die Lebensmittelverschwendung reduziert wird", sagte Verbraucherschutzministerin Heinen-Esser.
Oft müssen Großspenden von Herstellerinnen und Herstellern abgelehnt werden, da nicht ausreichend Lager- und Logistikkapazitäten zur Verfügung stehen. Ministerin Heinen-Esser: "Das ist ein wirkliches Dilemma angesichts der weiterhin steigenden Zahl an Personen, die das Angebot der Tafeln in Anspruch nehmen müssen."

Viele der gespendeten Produkte stehen kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums. Hier kommt es auf eine zügige Weitergabe an. Können die Waren nicht von den Tafeln abgenommen werden, müssen die Waren oftmals vernichtet werden. Projektziel ist es, ein Logistiknetzwerk mit den notwendigen Kapazitäten und Ausstattungen aufzubauen. An diese Logistikzentren können künftig dann auch größere Mengen abgeben werden. Bis zur bedarfsgerechten Abholung kann die Ware zwischengelagert werden.
"Die Tafeln retten bundesweit 500 Kilogramm Lebensmittel in jeder Minute. Das ist für sich genommen beeindruckend viel, im Verhältnis aber immer noch zu wenig. Wir wollen dazu beitragen, die Lebensmittelverschwendung in Deutschland bis 2030 zu halbieren. Der Ausbau unserer Logistik-Kapazitäten ist dafür dringend notwendig, damit die Tafeln in Nordrhein-Westfalen mehr große Lebensmittelspenden von Produzenten annehmen und verteilen können", formulierte Wolfgang Weilerswist, Vorsitzender vom nordrhein-westfälischen Tafelverband, das Projektziel.

Die 174 Tafeln in Nordrhein-Westfalen unterstützen rund 350.000 Menschen mit geretteten, genießbaren Lebensmitteln. Fast 13.000 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sind bei den nordrhein-westfälischen Tafeln aktiv. Die Tafeln sind der größte Lebensmittelretter in Deutschland. Insgesamt retten sie jährlich rund 265.000 Tonnen Lebensmittel und verteilen sie an 1,65 Millionen Menschen.
Auch die Tafeln sind von der aktuellen Corona-Pandemie stark betroffen und stehen vor besonderen Herausforderungen - ausbleibende Lebensmittelspenden auf der einen und fehlende Lager- und Logistikkapazitäten auf der anderen Seite. Die Tafeln sind deshalb noch mehr als bisher auf Spenden und Unterstützung angewiesen. Hotels und Unternehmen mit freien Lagerkapazitäten sind dazu aufgerufen, sich bei den Tafeln zu melden.

Soforthilfe für Tierheime in Corona-Zeiten: Unbürokratisches Antragsverfahren gestartet
Ab sofort können nordrhein-westfälische Tierheime Anträge auf finanzielle Unterstützung der Futterkosten stellen. Das Antragsformular kann bis zum 30. April 2020 auf der Website des Umweltministeriums unter https://url.nrw/Futterkostenförderung heruntergeladen werden. Mit Ende des Monats (Poststempel) endet die Antragsfrist.
Zur Unterstützung der Einrichtungen in der aktuellen Krisenlage stellt das Land 400.000 Euro zur Verfügung. Pro Einrichtung kann ein einmaliger Zuschuss in Höhe von bis zu 2.000 Euro ausgezahlt werden. Antragsberechtigt sind bereits vor dem 31.12.2019 tätige, gemeinnützige Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die eine gültige Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz haben.
Umweltministerin Ursula Heinen-Esser erklärte: "Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tierheime arbeiten unter den erschwerten Bedingungen schon längst an der persönlichen Belastungsgrenze. Mit unserer Nothilfe unterstützen wir sie jetzt bei ihrer wichtigen Arbeit zur Versorgung der Tiere."

Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen, wie z.B. Tierpensionen oder Gnadenhöfe, leiden derzeit unter der Corona-Pandemie: Spenden für Futterkosten sind weggebrochen, Vermittlungen von Tieren finden wegen Besuchsverboten kaum noch statt. Betroffene Einrichtungen können die Förderung jetzt schnell und unkompliziert nach Vorlage einer gültigen tierschutzrechtlichen Erlaubnis sowie des Nachweises über die Gemeinnützigkeit der Einrichtung und der Futterkosten beantragen.

Antragsformular: [https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/landwirtschaft/antrag_ futterkostenfoerderung.pdf]  

Kreativ- und Schreibwettbewerb für Mädchen und junge Frauen – 17 Auszeichnungen aus 265 Einsendungen
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung teilt mit: „Demokratie: die Art und Weise, wie wir miteinander leben und uns begegnen. Eine echte Erfolgsgeschichte, und in Zeiten von Corona hat sich einmal mehr gezeigt, wie wichtig die Demokratie ist.
Am 15. September 2019 – dem ‚Tag der Demokratie‘ – hat die Landesregierung einen Kreativ- und Schreibwettbewerb für Mädchen und junge Frauen unter dem Motto ‚Das ist mir was wert!‘ gestartet. Nun stehen die Gewinnerinnen fest: 17 von 265 Einsendungen wurden ausgewählt. Herzlichen Glückwunsch!“ so Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.  

Für das Erhalten demokratischer Grundsätze ist jede und jeder Einzelne gefordert. Mit dem Schreib- und Kreativwettbewerb für Mädchen und junge Frauen durch die Landesregierung wurde eine kreative Auseinandersetzung über gesellschaftliche Werte wie Freiheit, Gerechtigkeit und Gleichberechtigung bei Mädchen und jungen Frauen angestoßen.  
Die Preisträgerinnen erhalten Geldpreise in einer Gesamthöhe von 2.000 Euro. Zusätzlich vergibt das Online-Magazin LizzyNet, das im Auftrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung den Wettbewerb durchgeführt hat, drei Sonderpreise in Form von Buchpaketen. Die Einsendungen zeigen, dass sich junge Menschen stark für eine Gesellschaft machen möchten, in der Menschen gleichberechtigt, friedlich und im gegenseitigen Respekt zusammenleben können.
„Kreativ, klug und mit viel Leidenschaft äußerten die Teilnehmerinnen in ihren Einsendungen ihre Botschaften, Sichtweisen und Wünsche zum Thema Werte, die unsere Gesellschaft in ihren Augen lebenswert machen“, so Scharrenbach. Alle Informationen zu den Preisträgerinnen, den prämierten Beiträgen sowie den Jurybewertungen gibt es unter: www.lizzynet.de/siegerehrung-das-ist-mir-was-wert.php  

Die Beiträge können auf der Wettbewerbsseite eingesehen werden unter: https://www.lizzynet.de/einsendungen-kreativ-und-schreibwettbewerb-das-ist-mir-was-wert.php  

Hintergrund: Mitglieder der Jury für den Schreib- und Kreativwettbewerb „Das ist mir was wert“ waren:
·         Dr. Jan Heinisch, Staatssekretär im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Jury-Leitung),
·         Serap Güler, Staatssekretärin im Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
·         Aygen-Sibel Celik, renommierte Jugendbuchautorin
·         Nora Fritzsche, Politik- und Religionswissenschaftlerin
·         Moira Frank, junge Jugendbuchautorin
·         Dr. Claudia Wallner, Leitung „mein Testgelände - Gleichstellungsorientierter Transfer & jugendpolitische Partizipation“
·         Inés Hervas, Diplomdesignerin und Künstlerin mit Schwerpunkt „Malerei“ aus Köln


Pandemiegesetz: Feststellung der epidemischen Lage von landesweiter Tragweite

Antrag der Fraktion der CDU der Fraktion der SPD der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Düsseldorf/Duisburg, 9. April 2020 - Feststellung der epidemischen Lage von landesweiter Tragweite gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung besonderer Handlungsbefugnisse im Rahmen einer epidemischen Lage von nationaler oder landesweiter Tragweite und zur Festlegung der Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (Infektionsschutz- und Befugnisgesetz – IfSBG-NRW)

I. Beschlussfassung
1. Der Landtag Nordrhein-Westfalen stellt mit Inkrafttreten des § 11 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung besonderer Handlungsbefugnisse im Rahmen einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite und zur Festlegung der Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (Infektionsschutz- und Befugnisgesetz – IfSBG-NRW) im Land Nordrhein-Westfalen eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite fest.

2. Die Feststellung gilt für zwei Monate. Sie ist im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

II. Begründung Der Landtag hat am 9. April 2020 das o.g. Gesetz beschlossen, welches am 10. April 2020 in Kraft treten wird. Gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes stellt der Landtag eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite fest, wenn aufgrund der Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit im Land die gesundheitliche und pflegerische Versorgung der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen oder wesentlichen Teilen hiervon zu gefährden droht.

Nach dem aktuellen Lagebericht des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 8. April 2020, 16.00 Uhr, stellt sich die aktuelle Lage der Corona-Pandemie wie folgt dar:


Das Robert-Koch-Institut (RKI) meldet mit Stand 8. April 2020, 07:50 Uhr, für Deutschland insgesamt 103.228 bestätigte Fälle. Die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland wird vom RKI insgesamt als hoch eingeschätzt, für Riskogruppen als sehr hoch.
Die Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe nimmt mit zunehmenden Alter und bestehenden Vorerkrankungen zu. Schließlich ist mit einem wachsenden Engpass bei Infektionsschutz- und Verbrauchsmaterialien sowie medizinischen Geräten und einem Anstieg der Infizierten in Krankenhäusern und stationären Pfegeeinrichtungen zu rechnen.



Gesetzentwurf der Landesregierung
„Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie“ (Drs. 17/8920)
Urheber: CDU, SPD, FDP, GRÜNE

Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 17/8920    
Mit dem Gesetzentwurf soll ein Regelwerk geschaffen werden, das die Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz bestimmt, besondere Handlungsbefugnisse im Rahmen einer epidemischen Lage von nationaler oder landesweiter Tragweite festlegt und die Handlungsfähigkeit im Bereich der Kommunen, Schulen, Hochschulen und weiteren Bereichen aufrechterhält.

Eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite liegt vor, wenn der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat oder der Landtag aufgrund der dynamischen Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit im Land eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite feststellt (vgl. Artikel 1 § 11). Im Fall einer epidemischen Lage nach § 11 ist das für Gesundheitswesen zuständige Ministerium befugt, Anordnungen zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Krankenhausversorgung und der Aufgabenerfüllung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zu treffen (vgl. §§ 12 und 13). Nach § 14 können verfügbares Material und medizinische Geräte zur Aufrechterhaltung der notwendigen Gesundheitsversorgung sichergestellt werden. 

 § 15 enthält Bestimmungen über die Verpflichtung zum Einsatz medizinischen und pflegerischen Personals. Änderungen in kommunalrechtlichen Vorschriften, im Schulrecht (hier: Artikel 10: Gesetz zur Sicherung von Schul- und Bildungslaufbahnen), im Hochschulgesetz, im Kunsthochschulgesetz, im E-Government-Gesetz, in der Landesbauordnung 2018, im Landespersonalvertretungsgesetz, im Vermessungs- und Katastergesetz, im Landwirtschaftskammergesetz, im Weiterbildungsgesetz und im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz, im Landesrichter- und Staatsanwältegesetz und im Teilhabe- und Integrationsgesetz sind in den Artikeln 4 bis 21 vorgesehen. Die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben folgende Änderungsanträge vorgelegt: Drucksache 17/8969 (Neudruck) und Drucksache 17/8971.       

Beratungsstand
Nach der 2. Lesung am 09.04.2020 mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten Neppe in geänderter Fassung angenommen. Die Fraktion der AfD hat eine 3. Lesung beantragt; diese findet voraussichtlich am 14.04.2020 statt.     

NRW-Wirtschaftsministerium hat Auszahlungen für Corona-Soforthilfe gestoppt

Düsseldorf/Duisburg, 9. April 2020 - Nach ersten Erkenntnissen des LKA wurden Fake-Formulare im Zusammenhang mit der NRW-Soforthilfe 2020 genutzt, um Daten abzugreifen und möglicherweise für kriminelle Machenschaften zu verwenden. Daher hat das Wirtschaftsministerium die Auszahlungen heute früh gestoppt. Darüber hinaus hat das Land - in Absprache mit den Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster – auch die Bewilligungen ausgesetzt und die Corona-Soforthilfe-Seiten vom Netz genommen. Nach ersten Hinweisen auf Fake-Webseiten, die in Suchergebnissen prominent platziert waren, hatte das Wirtschaftsministerium am Dienstag Strafanzeige wegen Betrugs erstattet.  

 Rund 3.500 bis 4.000 Antragsteller sind nach bisherigen Erkenntnissen betroffen. Eine Ermittlungskommission des Landeskriminalamtes aus Finanz- und Cyberermittlern sowie Spezialisten für Wirtschaftskriminalität ist eingerichtet. Gleichzeitig wird behördenübergreifend daran gearbeitet, betrügerische Anträge zu identifizieren und zu erschweren. Es handelt sich um hochprofessionelle Täter, die im Darknet nach Menschen suchen, die gegen eine Gewinnbeteiligung ihre Konten zur Verfügung stellen. Von diesen Konten wird der Gewinnanteil des Betrügers dann in Kryptowährung umgewandelt und damit anonymisiert, was die Identifizierung erschwert.  
Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Die Kleinbetriebe und Soloselbstständigen in Nordrhein-Westfalen sind gerade in der Corona-Krise auf die Wertschätzung und die Unterstützung der Gesellschaft dringend angewiesen. Umso wichtiger ist es, dass die NRW-Soforthilfe auch in die richtigen Hände gelangt. Deshalb überprüfen wir mit den Bezirksregierungen und der Finanzverwaltung die offenen Anträge und Bewilligungen und bitten die Unternehmerinnen und Unternehmer um etwas Geduld und Verständnis. Wir werden die Zahlungen schnellstmöglich wieder aufnehmen und auch die Corona-Soforthilfe-Seite freischalten. Denn eines ist klar: Wir brauchen die Kleinunternehmer, um schnell wieder aus der Krise zu kommen.“  
Innenminister Herbert Reul: „Diese Masche ist nicht nur hoch kriminell, sondern moralisch besonders verwerflich. Diese Betrüger meinen, sie könnten eine akute Notlage auf Kosten der Allgemeinheit ausnutzen. Das müssen wir unbedingt verhindern. Daran arbeiten alle staatlichen Stellen mit Hochdruck und großem Einsatz.“

Zusätzliche zusätzliche Erntehelfer in Düsseldorf gelandet

Düsseldorf/Duisburg, 9. April 2020 - Dank des gemeinsamen Engagements von Land und Bund, der Bauernverbände und von Fluggesellschaften, die heute zusätzliche Erntehelferinnen und Erntehelfer nach Nordrhein-Westfalen einfliegen, ist für die rheinischen Obst- und Gemüsebetriebe Hilfe bei der Ernte in Sicht.
Am Donnerstag, 9. April 2020, ist um 13.15 Uhr ein erstes Flugzeug von Eurowings aus Sibiu (Hermannstadt) mit 150 rumänischen Saisonarbeitskräften in Düsseldorf gelandet.  

„Ich freue mich sehr, dass unsere gemeinsamen Anstrengungen Erfolg gezeigt haben. Was jetzt nicht an heimischem Gemüse geerntet oder gepflanzt wird, kommt später auch nicht bei uns in die Regale und auf den Tisch. Die bereits angelaufene Spargelernte muss Tempo aufnehmen, auch die Rhabarber-Ernte läuft bereits, bald folgen die Erdbeeren. Auch Kohl, Salate oder Lauch müssen gepflanzt werden. Die eintreffenden Saisonarbeitskräfte entspannen die Lage, aber es sind zusätzliche helfende Hände nötig. Wer freie Kapazitäten und Interesse an landwirtschaftlicher Arbeit hat, kann sich melden“, erklärte Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser.

Interessierte können ihre Bereitschaft über die Online-Plattformen 
www.daslandhilft.de und www.saisonarbeit-in-deutschland.de oder direkt den Betrieben vor Ort melden.  

Erleichtert zeigen sich auch Bernhard Conzen, Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes und Christoph Nagelschmitz, Präsident des Provinzialverbandes. „Wir haben in den letzten Wochen viel Unterstützung erfahren, zum einen durch die vielen freiwilligen Helfer aus Deutschland, aber auch die schnelle Reaktion der Bundes- und Landesregierung“, erklärt Conzen.
Nagelschmitz hofft, dass die Hilfe für die Betriebe noch rechtzeitig komme: „Ohne die Mitarbeit osteuropäischer Saisonarbeitskräfte ist die Spargel- und Erdbeerernte gefährdet und auch die Auspflanzung für andere Kulturen kann nicht sichergestellt werden.“   „Viele inländische Arbeitskräfte haben sich als Erntehelfer angeboten und sind in diesen Tagen schon im Einsatz auf den Feldern. Darüber haben sich die betroffenen Höfe riesig gefreut und dafür bedanken wir uns sehr. Dennoch ist ohne die langjährigen Arbeitskräfte aus Osteuropa eine reibungslose Ernte nicht zu gewährleisten. Umso mehr sorgt die Grenzöffnung für große Erleichterung bei den Betrieben“, sagte der Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), Hubertus Beringmeier.  
Die Präsidenten bedanken sich bei Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser und der Fluggesellschaft Eurowings, die sofort ihre Hilfe beim Transport anbot. „Oft mahlen bürokratische Mühlen ja etwas langsamer, aber man sieht jetzt, was im Ernstfall möglich gemacht wird. Es ist toll, dass alle so unkompliziert und schnell zusammenarbeiten. Dafür möchten wir uns auch im Namen der betroffenen Landwirte ganz herzlich bedanken“, so Conzen und Nagelschmitz.  

Eurowings habe nicht lange gezögert, um direkt Hilfe anzubieten, sagte Eurowings-Geschäftsführer und Chief Operation Officer Michael Knitter. Die Fluggesellschaft kümmert sich um Transport und Gesundheitscheck der Saisonarbeitskräfte: „In den kommenden Wochen wird Eurowings zehntausende Saisonkräfte aus der Europäischen Union nach Deutschland einfliegen. Damit sichern wir die Versorgung mit Obst und Gemüse in Deutschland und unterstützen unsere Landwirte in dieser für alle außerordentlich schwierigen Situation.“  

Die Einreise der Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter wurde möglich, weil die Bundesregierung vergangene Woche den Einreisestopp für Personen unter anderem aus Rumänien und Bulgarien so angepasst hat, dass im April und Mai jeweils bis zu 40.000 Saisonarbeitskräfte per Flugzeug nach Deutschland einreisen dürfen. Dabei gelten strenge Hygieneauflagen. Die Einreisenden müssen sich am Ankunftsflughafen einer Gesundheitsprüfung unterziehen. In den Betrieben gelten während der gesamten Aufenthaltsdauer beginnend mit einer 14-tägigen Quarantäne strenge Hygienevorschriften.   
Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums besteht in Nordrhein-Westfalen bis zum Sommer ein Bedarf von rund 53.000 Saisonarbeitskräften; rund 8.500 Arbeiterinnen und Arbeiter sind bereits auf den landwirtschaftlichen Betrieben in Nordrhein-Westfalen unterwegs.
Am 8. April 2020 begann für etwa 400 Betriebe in Nordrhein-Westfalen die offizielle Spargelsaison.  

5 Millionen Euro Corona-Soforthilfe für Künstler ausgezahlt

Düsseldorf/Duisburg, 9. April 2020 - Um freischaffende Künstlerinnen und Künstler in der Corona-Krise bis zum Anlaufen der umfassenden Bundes- und Landesprogramme schnell und wirkungsvoll zu unterstützen, hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft bereits Mitte März ein Sonderförderprogramm in Höhe von insgesamt fünf Millionen Euro aufgelegt. Das Programm stellt Betroffenen, die kurzfristig durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten sind, eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro zur Verfügung.
Diese unbürokratische Unterstützung hat in der nordrhein-westfälischen Kulturszene großen Anklang gefunden: Seit Beginn des Programms sind bei den Bezirksregierungen bis heute mehr als 17.000 Anträge eingegangen. Die zur Verfügung stehenden Finanzmittel in Höhe von fünf Millionen Euro aus dem Haushalt des Kulturministeriums sind seit Donnerstag (9. April 2020) vollständig abgerufen und an Betroffene ausgezahlt worden.  
„Unser Sonderförderprogramm hat mehrere tausend freie Kulturschaffende in Nordrhein-Westfalen kurzfristig vor einer existenzbedrohenden Situation bewahrt. Es hat damit seinen Zweck, eine Überbrückungshilfe bis zum Anlaufen der „großen“ Hilfsprogramme in Bund und Land zu bieten, voll erfüllt. Die große Nachfrage hat gezeigt, wie wichtig diese schnelle Unterstützung bislang für die Kultur in Nordrhein-Westfalen gewesen ist“, sagt Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.  

Mit dem Anlaufen der großen staatlichen Hilfsprogramme stehen freiberuflichen Künstlerinnen und Künstlern in Nordrhein-Westfalen nun inzwischen verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung, vor allem die Corona-Soforthilfe für Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen der Bundesregierung.  
Unterstützungsmöglichkeiten für Künstlerinnen und Künstler Die Corona-Soforthilfe der Bundesregierung für Solo-Selbständige und kleine Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Höhe von insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro steht ausdrücklich auch freiberuflich tätigen Künstlern und Kulturschaffenden offen. Die Bundesregierung bietet Betroffenen hier finanzielle Soforthilfe in Form von Zuschüssen zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen an.

Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten können im Rahmen dieses Programms eine Einmalzahlung bis 9.000 Euro für drei Monate erhalten.   Derzeit wird die Frage diskutiert, ob freischaffende Künstlerinnen und Künstler im Rahmen der Bundeshilfe neben Betriebskosten auch Corona-bedingte Einnahmeausfälle geltend machen können.

„Unser Ziel ist, dass das Soforthilfeprogramm des Bundes in geeignetem Umfang auch auf Künstlerinnen und Künstler anwendbar ist. Darüber finden derzeit Gespräche mit dem Bund statt. Falls das nicht möglich sein sollte, werden wir über eine NRW-spezifische Lösung nachdenken“, sagt Ministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.   Aktuell können Kulturschaffende, denen durch die aktuelle Krise das Einkommen wegbricht, zur Sicherung ihres Lebensunterhalts vereinfachten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung erhalten. Wer zwischen 1. März und 30. Juni 2020 Corona-bedingt einen Antrag auf Grundsicherung stellt, für den gelten erleichterte Zugangsvoraussetzungen.  

Alle Informationen rund um die Corona-Hilfen der Bundesregierung für Künstlerinnen und Künstler finden Sie unter: 
www.bundesregierung.de  
Anträge für die Corona-Soforthilfe können direkt und digital beim nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministerium unter 
soforthilfe-corona.nrw.de gestellt werden. Alle Informationen rund um die „NRW-Soforthilfe 2020“ finden Sie unter: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 

Versorgung mit Lebensmitteln ist auch an den Ostertagen gesichert

Düsseldorf/Duisburg, 8. April 2020 - Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser: „Ich bin ständig in Kontakt mit der Branche und ich höre und sehe: Es ist genug da, die Lager sind gut gefüllt. Seien Sie solidarisch, insbesondere beim Besuch im Supermarkt. Kaufen Sie nur das, was Sie aktuell benötigen, wir haben keine Versorgungskrise. Wenn aktuell Engpässe entstehen, sind meist unsolidarische Hamsterkäufe die Ursache. Und erledigen Sie, wenn möglich, den Ostereinkauf außerhalb der Stoßzeiten, damit nicht alle zeitgleich an Gründonnerstag und Karsamstag in die Läden stürmen.“  

Versorgung ist sicher, Lage wirtschaftlich angespannt
Damit die Versorgung auch mit heimischen Lebensmitteln weiterhin gesichert ist, steht das Landwirtschaftsministerium in regelmäßigem Austausch mit den beteiligten Wirtschaftsverbänden. So gab es heute ein Branchengespräch mit Vertreterinnen und Vertretern des Lebensmittelhandels, der Fleisch- und Milchwirtschaft, des Lebensmittelhandwerks, der Spirituosenwirtschaft sowie einem Genossenschaftsverband.
Ob Milchwirtschaft, Vieh- und Fleischwirtschaft oder Bäckereihandwerk: Aus keiner Branche werden Einschränkungen hinsichtlich der Versorgungslage gemeldet. Jedoch bereiten Umsatzeinbußen von bis zu 50 Prozent einzelnen Unternehmen und Betrieben insbesondere im Handwerk und die Schließung vieler Gastronomiebetriebe ernste wirtschaftliche Probleme.  

Gewerbe und Handel lokal unterstützen
Die Ministerin ruft daher die Verbraucherinnen und Verbraucher zur Unterstützung insbesondere des lokalen Lebensmittelgewerbes auf: „Vermeiden Sie Stress an Ostern, indem Sie sich ein Menu bei Ihrer Gaststätte um die Ecke bestellen. Unterstützen Sie die Geschäfte des Lebensmittelhandwerks in Ihrem Umfeld. Kaufen Sie den Braten für die Feiertage von der Metzgerei, die Sonntagsbrötchen und das Ostergebäck von der Bäckerei und Konditorei ihres Vertrauens.“ Viele Geschäfte bieten Bringdienste an, nehmen online oder telefonisch Bestellungen entgegen und organisieren Abholmöglichkeiten.  

Lächeln schenken als Dankeschön
„Die große Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher erlebe ich derzeit als sehr besonnen und umsichtig“, bedankte sich Ministerin Heinen-Esser und appelliert, weiterhin konsequent auf Abstand zu bleiben: „Wer auf der Straße oder in den Läden auf Abstand bleibt, begegnet sich mit Respekt. Und schenken Sie zu Ostern den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Handel derzeit im Akkord einen sensationellen Job für die Gemeinschaft leisten, ein Lächeln als Dankeschön. Vielen Dank allen, die in der Land- und Ernährungswirtschaft, auf den Feldern, in den Betrieben und im Einzelhandel für uns alle die Stellung und damit unseren Alltag aufrecht erhalten“, sagte Ursula Heinen-Esser.

Dorferneuerungsprogramm startet - 24,8 Millionen Euro für 270 Ideen in 133 Kommunen

270 Ideen werden in 133 Dörfern, Gemeinden und Städten bewilligt. Dafür stehen rund 24,8 Millionen Euro bereit.
Düsseldorf/Duisburg, 8. April 2020 - „In diesen Zeiten ist die Dorferneuerung des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen verlässlicher Partner an der Seite unserer Bürgerinnen und Bürger, Handwerks- und Wirtschaftsbetriebe sowie der Kommunen. Insgesamt können mit der Unterstützung des Bundes und viel mehr des Landes Nordrhein-Westfalen Gesamtinvestitionen in Höhe von rund 52,2 Millionen Euro finanziert werden“, erläutert Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung.

„Die ländlichen Räume in Nordrhein-Westfalen mit ihren zahlreichen Dörfern und dörflich geprägten Kommunen sind Heimat, Lebens- und Wirtschaftsräume für nahezu die Hälfte der Einwohner unseres Landes Nordrhein-Westfalen“, erklärt die Ministerin. Und: „Ab heute kann es los gehen: Die Landesregierung hat entschieden, dass mit der heutigen Verkündung des Programms jeder förderunschädlich mit der Realisierung seiner bewilligten Maßnahme starten kann.“

 

Der weitaus überwiegende Anteil dieser Fördermittel wird für den Aufbau oder den Um- und Ausbau von Dorfgemeinschaftseinrichtungen oder vergleichbaren Multifunktionshäuser sowie für die dorfgemäße Gestaltung von Aufenthalts- und Freiflächen eingesetzt: Rund 16,4 Millionen Euro werden hierfür zur Verfügung stehen. Damit entstehen generationenübergreifende Orte des gesellschaftlichen Zusammenlebens und damit auch des gelebten Zusammenhalts in unserem Land. „Das ist aktuell ein ganz wichtiges Signal für und in unsere Bevölkerung“, betont die Ministerin. Fördermittelempfänger sind dabei beispielsweise auch Schützenvereine oder dörfliche Gemeinschaftsvereine, die vor Ort das Gemeinschaftsleben pflegen und prägen.

Ministerin Scharrenbach: „Ob Häuser für den Austausch, das generationenübergreifende Zusammentreffen, Plätze zum Spielen, Wasser zum Matschen, Sitzgelegenheiten und Aufenthaltsorte für Ältere: Die ,Dorferneuerung‘ trägt dazu bei, Zukunftsorte nach den Ideen der Bevölkerung zu gestalten.

69 Dorfgemeinschaftshäuser und vergleichbare Multifunktionshäuser werden mit 8,7 Millionen Euro gefördert; für 64 dorfgemäße Platzgestaltungen fließen 7,6 Millionen Euro. 97 Projekte, bei denen der Erhalt der dörflichen Bausubstanz oder ortsbildprägende Objekte im Vordergrund stehen, werden mit 3,8 Millionen Euro finanziert. Für 19 Maßnahmen an Straßen - etwa zur Verbesserung der Barrierefreiheit – sind 3,7 Millionen Euro vorgesehen und fast 700.000 Euro werden dazu verwendet, Gebäude abzureißen und damit Missstände zu beseitigen.“

Zahlreiche Maßnahmen sind auf den barrierefreien beziehungsweise generationengerechten Bau beziehungsweise Umbau von Dorfgemeinschaftseinrichtungen und vergleichbare Multifunktionshäuser ausgerichtet.

 

Die nächste Antragsfrist für das Dorferneuerungsprogramm 2021 endet am 30. September 2020, die Förderergebnisse werden im Frühjahr 2021 veröffentlicht. Seit 2018 wurden fast 19 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt. Damit konnten gegenüber 2018 zusätzlich 176 Projekte in weiteren 71 Gemeinden gefördert werden.

 

Keine Keime in Corona-Zeiten: Trinkwasserleitungen in derzeit ungenutzten Gebäuden regelmäßig spülen

Düsseldorf/Duisburg, 07. April 2020 - Umweltministerin Ursula Heinen-Esser hat Besitzer und Betreiber von derzeit Corona-bedingt ungenutzten Gebäuden nochmals aufgerufen, ihren Beitrag zur Sicherung der Wasserqualität zu leisten. "Die öffentliche Trinkwasserversorgung in Nordrhein-Westfalen ist auch in diesen Tagen gesichert. Damit die hervorragende Trinkwasserversorgung auch so bleibt, müssen alle durch vorsorgendes Handeln ihren Beitrag leisten", so die Ministerin.

Die Corona-Pandemie führt derzeit dazu, dass Gebäude oder Gebäudeteile etwa in der Gastronomie, im Handel oder in Büros längere Zeit nicht genutzt werden. Besitzer oder Betreiber sind weiterhin aktiv gefordert, ihren Beitrag zur Erhaltung der Wasserqualität zu leisten. "Alle Trinkwasserentnahmestellen, wie zum Beispiel Wasserhähne und Duschen in Gebäuden oder Gebäudeteilen, die für einen längeren Zeitraum nicht genutzt werden, müssen regelmäßig betätigt werden, um das Trinkwasser in den Leitungen auszutauschen. So wird verhindert, dass sich Keime wie Legionellen vermehren können", so Ministerin Heinen-Esser. Dabei reicht es aus, das Wasser einmal in der Woche ablaufen zu lassen bis es eine gleichbleibende Temperatur hat.

Zudem weist die Umweltministerin erneut darauf hin, dass Küchenpapier, Feuchttücher oder beispielsweise Zeitungspapier nicht in der Toilette, sondern im Restmüll entsorgt werden müssen. "Wir haben eine sehr gut funktionierende Abwasserentsorgung. Damit diese auch in Krisenzeiten funktioniert, dazu können alle Verbraucherinnen und Verbraucher beitragen", sagt Umweltministerin Ursula Heinen-Esser und ruft zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Hygieneartikeln und Haushaltspapieren auf. "Nur Toilettenpapier gehört in die Toilette." Küchenpapier oder auch Feuchttücher lösen sich nicht im Wasser auf und können die Rohrleitungen und Pumpen der Kanalisationen und Kläranlagen verstopfen.

Hintergrund Legionellen

Bakterien (Legionellen), die sich zum Beispiel in warmem Wasser vermehren können, können die Krankheit Legionellose verursachen, die durch Wasser übertragen werden kann. Weil Legionellen in Trinkwasser nur sehr langsam wachsen können, geht von einer ordnungsgemäß errichteten und betriebenen Trinkwasserinstallation keine Gefährdung aus. Nur wenn das Wasser mehrere Tage in der Leitung steht (stagniert), haben eventuell vorhandene Legionellen ausreichend Zeit sich so stark zu vermehren, dass daraus eine gesundheitliche Gefährdung resultieren kann. Durch einen regelmäßigen Austausch des stagnierenden Wassers wird dies vermieden.

Weitere Informationen

bei der Verbraucherzentrale NRW
[https://www.abwasser-beratung.nrw/kmia-kein-muell-ins-abwasser-30374​​​​​​​]
beim Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) [https://www.dvgw.de/medien/dvgw/covid19/dvgw-information-trinkwasser-installation-coronavirus.pdf]

Traditionelle Osterfeuer dürfen nicht stattfinden

Aufgrund der Corona-Pandemie sind zurzeit Veranstaltungen und Versammlungen untersagt. Dazu zählen auch Osterfeuer.

Düsseldorf/Duisburg, 03. April 2020 - Auch traditionelle Oster- und Brauchtumsfeuer dürfen zurzeit nicht stattfinden. Dies stellt das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz klar. Laut der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) sind alle Formen von Veranstaltungen und Versammlungen grundsätzlich untersagt.

In vielen Orten werden zu Ostern Feuer als Teil des Brauchtums und jährlicher traditioneller Treffpunkt der Gemeinschaft ausgerichtet. "Brauchtum und Rituale sind wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft. Sie können gerade in schwierigen Momenten für Zusammenhalt sorgen. Daher fällt es in der aktuellen Zeit schwer, auf diese vertrauten Traditionen zu verzichten. Aber zu unser aller Schutz und zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus ist ein Aussetzen derzeit zwingend geboten", sagte Dr. Heinrich Bottermann, Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz.

 

Wasserversorgung und Abwasserentsorgung auch in Corona-Zeiten gesichert - Feuchttücher gehören nicht in die Toilette

Düsseldorf/Duisburg, 03. April 2020 - Die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung in Nordrhein-Westfalen ist auch in diesen Tagen gesichert. Darauf weist heute das nordrhein-westfälische Umweltministerium hin. Die Wasserversorgungsanlagen im Land sind so ausgelegt, dass sie eine qualitativ hochwertige Versorgung der Menschen mit Trinkwasser sicherstellen. "Unser Grundnahrungsmittel Nummer 1 wird in Nordrhein-Westfalen streng kontrolliert und erfüllt die Vorgaben der deutschen Trinkwasserverordnung auch in diesen Krisenzeiten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen in diesen Tagen ein besonderer Dank gebührt, sind selbstverständlich Bestandteil der kritischen Infrastruktur", sagt Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.

Trinkwasserversorgung sichergestellt

Zur Sicherung der Trinkwasserversorgung in Nordrhein-Westfalen haben Wasserversorgungsunternehmen wie zum Beispiel Gelsenwasser als das in Nordrhein-Westfalen größte, das mehr als 2,5 Millionen Menschen mit Trinkwasser versorgt, frühzeitig ergänzende Vorkehrungen getroffen, um das Infektionsrisiko bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern so gering wie möglich zu halten.
"In der jetzigen Lage haben wir drei Kernziele: den bestmöglichen Schutz aller Mitarbeitenden, das dauerhafte Aufrechterhalten unserer Handlungsfähigkeit und eine umfassende und transparente interne sowie externe Kommunikation. Bisher funktioniert das sehr gut. Wir sind voll handlungsfähig", versichert Gelsenwasser-Vorstand Dr. Dirk Waider. "Weitere Maßnahmen aus unserem Pandemieplan ergreifen wir lageabhängig. Ein extra eingesetzter Stab beurteilt regelmäßig die Entwicklung. Wir sind darauf eingestellt, den derzeitigen Betriebszustand über lange Zeit aufrechtzuerhalten - bei Bedarf auch über Monate."

Auch Abwasserentsorgung nach Plan

Parallel zur Wasserversorgung stellen die regionalen Wasserwirtschaftsverbände sicher, dass auch bei der Abwasserentsorgung und beim Hochwasserschutz alles weiterhin nach Plan läuft und es nicht zu Einschränkungen kommt. "Als Einrichtungen der kritischen Infrastruktur haben wir weitreichende Maßnahmen eingeleitet, um unsere Aufgaben im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge aufrechtzuerhalten. Wir sind weiterhin zuverlässig für unsere Region da", betont Prof. Dr. Uli Paetzel, Vorstandsvorsitzender von Emschergenossenschaft und Lippeverband (EGLV) und Präsident der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA), stellvertretend auch für die Unternehmen der Wasser- und Abwasserwirtschaft.

Zu den Kernaufgaben von EGLV gehört unter anderem der Betrieb von rund 60 Kläranlagen, mehr als 340 Pumpwerken, 55 Hochwasserrückhaltebecken, rund 1465 Kilometer an Abwasserkanälen und knapp 780 Kilometer an Wasserläufen in der Emscher-Lippe-Region. Der reibungslose Ablauf wird permanent von der im Einsatz befindlichen Belegschaft kontrolliert.

Feuchttücher gehören nicht in die Toilette

Zur Aufrechthaltung und Sicherung der Abwasserentsorgung können alle Verbraucherinnen und Verbraucher täglich beitragen. "Küchenpapier, Feuchttücher oder Zeitungspapier gehören nicht in die Toilette, sondern müssen über den Restmüll entsorgt werden", ruft Umweltministerin Ursula Heinen-Esser zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Hygieneartikeln und Haushaltspapieren auf: "Nur Toilettenpapier gehört in die Toilette." Küchenpapier oder auch Feuchttücher lösen sich nicht im Wasser auf und können die Rohrleitungen und Pumpen der Kanalisationen und Kläranlagen verstopfen. Eine verstopfte Ableitung führt im schlimmsten Fall zu Rückstau des Abwassers in die sanitären Einrichtungen der betroffenen Wohnungen und Häuser.

Leitungen in ungenutzten Gebäuden regelmäßig spülen

Darüber hinaus führt die Corona-Pandemie derzeit dazu, dass Gebäude oder Gebäudeteile etwa in der Gastronomie, im Handel oder in Büros längere Zeit nicht genutzt werden. "Aber auch hier sind Besitzer oder Betreiber weiterhin aktiv gefordert, ihren Beitrag zur Erhaltung der Wasserqualität zu leisten. So müssen Toilettenspülungen und Wasserhähne in Gebäuden oder Gebäudeteilen, die für einen längeren Zeitraum nicht genutzt werden, regelmäßig betätigt werden, um die Leitungen zu spülen. So wird verhindert, dass sich Keime wie Legionellen vermehren können", so Ministerin Heinen-Esser.

Weitere Informationen:

- beim Umweltbundesamt [https://www.umweltbundesamt.de/themen/coronavirus-uebertragung-ueber-das-trinkwasser]
- bei der Verbraucherzentrale NRW [https://www.abwasser-beratung.nrw/kmia-kein-muell-ins-abwasser-30374]
- beim Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) [https://www.dvgw.de/medien/dvgw/covid19/dvgw-information-trinkwasser-installation-coronavirus.pdf]

 

Neue Mieterschutzverordnung soll am 1. Juli in Kraft treten

 

Düsseldorf/Duisburg, 02. April 2020 - „Nordrhein-Westfalen bekommt eine neue Mieterschutzverordnung: Zum 1. Juli 2020 soll eine Verordnung in Kraft treten, die die Mietpreisbegrenzung bei Neuvertragsmieten, die Bestandsmieten und den Kündigungsschutz in den Blick nimmt. Dazu legt die Landesregierung nun einen Entwurf vor. Diese Landesregierung steht an der Seite der Mieterinnen und Mieter und sorgt zugleich mit mehr Freiheiten in anderen Gesetzen dafür, dass mehr Wohnraum entstehen kann. Nur eine Verbreiterung des Wohnangebots schützt Mieter nachhaltig und sorgt für bezahlbaren Wohnraum. Solange dieses Ziel noch nicht überall erreicht ist, brauchen wir die Mieterschutzverordnung“, so Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung.

Erst vor kurzem hatte die Landesregierung dargelegt, dass in Nordrhein-Westfalen über 160.000 Wohnungen genehmigt sind bzw sich im Bau befinden. Ein Rekordwert - gegenüber den letzten Jahren. Die Ministerin hatte zuletzt im Zuge der Auswirkungen von COVID-19 die Wohngeldstellen in den Kommunen dazu aufgefordert, Wohngeldanträge pragmatisch zu entscheiden und Mieterinnen und Mieter über mögliche finanzielle Engpässe hinweg zu helfen und so auch den Vermietenden zu helfen, Strom/Wasser/Gas weiter bezahlen zu können. 

Die Landesregierung hatte über die Wirksamkeit der vier landesrechtlichen Einzelmietverordnungen ein Gutachten anfertigen lassen. Dieses liegt nun vor. Einleitend stellt Gutachter Professor Dr. Harald Simons (empirica ag) im Gutachten dar, dass die Bevölkerungsentwicklung abseits der Schwarmstädte Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster sowie deren Umland nur schwach wächst oder sogar schrumpft.
Die Neuvertragsmieten sind in Nordrhein-Westfalen zwar gestiegen (im Vergleich zu 2004 um real plus 2,3 Prozent), liegen aber zwölf Prozent niedriger als der bundesdeutsche Mittelwert. „Insgesamt ergibt sich aus den vorliegenden Analysen, dass nur in zwölf Gemeinden eindeutig ein angespannter Mietwohnungsmarkt vorliegt“, erläutert Simons. Für sieben weitere Städte ergibt sich laut Gutachten keine eindeutige Anspannung, aber aus einzelnen Indikatoren ergeben sich Anspannungstendenzen.
Scharrenbach weiter: „Der Entwurf für die neue Mieterschutzverordnung bezieht 18 Kommunen in Nordrhein-Westfalen ein. Die Landesregierung hat sich eingehend mit den Ergebnissen beschäftigt, und sechs von sieben Kommunen, bei denen die Indikatoren Anspannungstendenzen erkennen lassen, ebenfalls einbezogen.“

Auf der Grundlage umfangreicher Daten zu Entwicklung auf den Wohnungsmärkten hat der Gutachter die mietrechtlichen Verordnungen in Nordrhein-Westfalen bewertet. Das Gutachten wurde am Donnerstag, 2. April 2020, den Obleuten der Fraktionen des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen bei einer Videokonferenz vorgestellt, danach werden die Verbände über die Ergebnisse unterrichtet und die Anhörung über den Entwurf der neuen Mieterschutzverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen eingeleitet. 
 EndberichtMantelgutachten zu den mietrechtlichen Verordnungen in Nordrhein-Westfalen PDF, 5,85 MB

 

- Termine für die zentralen Abiturprüfungen und die ZP 10 festgelegt
- Richter: Keine Nachteile in zweiter Staatsprüfung durch Corona

Die Liste mit den Prüfungsterminen im Bildungsportal.

Abiturprüfungen und weitere Abschlussprüfungen 2020

Düsseldorf/Duisburg, 02. April 2020 - Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Termine für die diesjährigen zentralen Abiturprüfungen und alle weiteren Abschlussprüfungen neugefasst. Wie angekündigt hatte das Schulministerium entschieden, die diesjährigen Abiturprüfungen um drei Wochen zu verschieben. Die neuen Termine für die schriftlichen Abiturprüfungen in den einzelnen Fächern, die Termine für die mündlichen Prüfungen sowie die Nachschreibetermine wurden nun bekanntgegeben. Auch für die Zentralen Prüfungen in Klasse 10 (ZP 10) wurden neue Termine festgelegt.

 

Für insgesamt rund 78.000 Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Gesamtschulen, Weiterbildungskollegs und Waldorf-Schulen beginnen die schriftlichen Abiturprüfungen am 12. Mai 2020 und erstrecken sich bis zum 25. Mai. Die Nachschreibetermine sind für den Zeitraum vom 26. Mai bis zum 9. Juni festgelegt. Die mündlichen Prüfungen finden ab dem 26. Mai statt, der letztmögliche Tag der Zeugnisausgabe ist der 27. Juni 2020.

 

An den Beruflichen Gymnasien der Berufskollegs beginnen für rund 10.000 Schülerinnen und Schüler die schriftlichen Prüfungen ebenfalls am 12. Mai. Die letzte Prüfung wird am 26. Mai geschrieben. Ab dem 28. Mai werden die mündlichen Prüfungen abgelegt, die Nachschreibetermine beginnen ab dem 5. Juni. Letzter Tag der Zeugnisausgabe ist auch an den Beruflichen Gymnasien der 27. Juni 2020.

 

Für die rund 100.000 Schülerinnen und Schüler der Klasse 10, die an den Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen, an bestehenden G9-Gymnasien, Weiterbildungskollegs, in den Schulversuchen Primus- und Gemeinschaftsschulen sowie an Förderschulen und Waldorf-Schulen ihre Zentralen Prüfungen ablegen, beginnt die erste Prüfung wie bereits angekündigt fünf Tage später, am 12. Mai. Die letzte der insgesamt drei Zentralen Prüfungen wird am 19. Mai geschrieben.

 

Die Nachschreibetermine sind vom 22. bis 27. Mai terminiert. Unverändert bleibt bei den ZP 10 der Tag der Bekanntgabe der Prüfungsnoten (5. Juni), und auch der bisherige Zeitrahmen für die mündlichen Prüfungen bleibt bestehen (15. Juni bis 23. Juni).  

Voraussetzung für die Umsetzung dieser Terminpläne ist die rechtzeitige Wiederaufnahme eines geregelten Unterrichts- und Schulbetriebs.


Richter: Keine Nachteile in zweiter Staatsprüfung durch Corona

Zweites Staatsexamen Lehramtsanwärter
In der heutigen Amtschefkonferenz der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) wurden wichtige Weichenstellungen für die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Vorbereitungsdienst getroffen, die im Jahr 2020 ihre zweite Staatsprüfung ablegen werden. Dabei wurde vereinbart, dass ihnen durch die Corona-Epidemie keine Nachteile aufgrund von Maßnahmen des Infektionsschutzes entstehen sollen.
Sollten im weiteren Verlauf des Schuljahres 2019/20 unterrichtspraktische Prüfungen in schulischen Lerngruppen nicht oder nicht im geforderten Mindestumfang möglich sein, stehen andere Prüfungsformate bzw. Ersatzleistungen zur Verfügung. Die Bundesländer haben sich darauf geeinigt, dass die Länder die Abschlüsse der Lehramtsanwärterinnen und –anwärter auf jeden Fall gegenseitig anerkennen, auch wenn vorgegebene Prüfungsformate infolge der Corona-Epidemie nicht eingehalten werden können.
„Der heutige Beschluss der KMK bringt den künftigen Lehrkräften die Sicherheit, die sie jetzt benötigen. Für alle ist die aktuelle Situation belastend und mit vielen Unsicherheiten verbunden. Es ist gut, dass wir heute unter den Bundesländern hier Klarheit schaffen konnten“, so Staatssekretär Mathias Richter.   Nordrhein-Westfalen hat in den Fällen, in denen noch keine Prüfung durchgeführt werden konnte, einen neuen Prüfungsplan erstellt, der vorsieht, diese Prüfungen im Zeitraum 20. bis 28. April 2020 durchzuführen.

Dies soll den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern einen ordnungsgemäßen Abschluss ihres Vorbereitungsdienstes zum 30. April 2020 und entsprechende Einstellungen in den Schuldienst ermöglichen. Sofern es ab 20. April 2020 und einem alternativen Prüfungszeitraum Mitte Mai nicht möglich sein sollte, dass Prüfungskommissionen zusammentreten und Staatsprüfungen wie geplant durchgeführt werden, können nach dem Beschluss der KMK nunmehr andere Prüfungsformate angewendet werden.
Sollte sich der Vorbereitungsdienst der betroffenen Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter dadurch verlängern, würde dies unter Beibehaltung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf und unter fortlaufender Gewährung der zustehenden Ausbildungsbezüge (§ 7 Abs.2 LABG) geschehen.   Weiter Informationen finden Sie hier.  

 

Landesinitiative Bauleitplanung startet: Weniger Bürokratie + mehr Beinfreiheit für Kommunen = schnellere Verfahren für den Wohnungsbau

Düsseldorf/Duisburg, 01. April 2020 - Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat eine neue Landesinitiative gestartet, die es Städten und Gemeinden zukünftig ermöglichen soll, schneller und effektiver Planungen bei der Bauleitplanung durchführen zu können. Durch Rahmenverträge sollen Bau- und Planungsprozesse in den Kommunen beschleunigt werden, um zügiger bauen zu können.
„Die neue Landesinitiative ist der ‚Bauplan-Beschleuniger‘ für Nordrhein-Westfalen. Weniger Bürokratie plus mehr Beinfreiheit für Kommunen heißt schnellere Verfahren für den Wohnungsbau: Das ist die einfache Formel der neuen Landesinitiative zur Bauleitplanung. 750.000 Euro stellen wir dafür zur Verfügung. Das wird ein echter Gewinn für unsere Städte und Gemeinden“, so Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung.
 Mit der neuen Landesinitiative greift die Landesregierung zahlreiche Hinweise aus Städten und Gemeinden im Zusammenhang mit Bauleitplan-Verfahren auf: Zu wenige Planerinnen und Planer, Herausforderungen bei der (Wieder-)Besetzung von ausgeschriebenen Stellen, hohe Komplexität der Verfahren.

„Ziel ist es, durch einen neuen Rahmen fürs Planen dazu beizutragen, dass Stadt- und Gemeindeverwaltungen Planungen, Gutachten und Leistungen bei der Bauleitplanung schon bald mit enorm reduziertem Aufwand direkt beauftragen können und dabei verlässliche Dienstleister und hohe Qualität erhalten. Das Personal wird dadurch nicht mehr mit der zeitraubenden Erstellung von Leistungsbeschreibungen und Ausschreibungen belastet“, erläutert Ministerin Ina Scharrenbach im digital durchgeführten Auftaktkongress.

Zur erfolgreichen Bauleitplanung benötigen Kommunen eine Vielzahl an Fachgutachten im Bereich des Arten-, Immissions-, Boden und Klimaschutzes sowie Fachgutachten etwa zu Verkehr, Einzelhandel oder Störfallbetrieben. Städte und Gemeinden können mit der Rahmenvertragsinitiative ihre Bauleitplanverfahren beschleunigen, indem sie auf einen rahmenvertraglich gesicherten Expertenpool für Planungs- und Gutachterleistungen zurückgreifen. Alle Schritte zur Vereinbarung der Rahmenvertragspartnerschaften werden vollständig vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung finanziert.

Im Haushalt 2020 sind dafür 750.000 Euro, für die Folgejahre jeweils eine Million Euro vorgesehen. Der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund, der Städtetag Nordrhein-Westfalen, die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und die Ingenieurkammer-Bau begleiten und unterstützen die Rahmenvertragsinitiative und richten den Fokus auf die zentralen Vorteile, die daraus für alle Seiten erwachsen: Zeitgewinn, Vereinfachung formaler Abläufe und Entwicklung verlässlicher Standards.

Mit der Umsetzung der Rahmenvertragsoffensive Bauleitplanung wurde die landeseigene Gesellschaft „NRW.URBAN“ und die BahnflächenEntwicklungsGesellschaft NRW beauftragt. Ganz konkret geht es in den nächsten Wochen darum, gemeinsam mit den Kommunen standardisierte Leistungsbausteine abzugrenzen und Muster-Leistungsverzeichnisse aufzusetzen. Fachbüros sind bereits damit beauftragt, in die seitens der Kommunen besonders nachgefragten Themenfelder Lärm, Artenschutz, Altlasten, Rechtsplan und Verkehr mit Vertretern der Kommunen einzusteigen.

Als Zwischenergebnis werden die Muster-Leistungsverzeichnisse den Städten und Gemeinden bereits Mitte des Jahres als Arbeitshilfe zur Verfügung stehen. Zudem stellen sie die Ausschreibungsgrundlage für die Rahmenvertragspartnerschaften dar. Die Ausschreibung ist im September 2020 vorgesehen und noch vor Ablauf des Jahres soll die einfache, kommunale Direktbeauftragung von Kommunen an die gewonnenen Vertragspartner möglich sein.

Die Dokumentation und Videos des Digitalkongresses sowie weitere Informationen finden Sie hier und auf dem Youtube-Kanal