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Landtag, Ministerien , Bezirksregierung und Verfassungsgerichte aktuell


Neues Schuljahr soll mit voller Präsenz gestartet werden

Planungen für das Schuljahr 2021/22

Düsseldorf/Duisburg, 25. Juni 2021 -  Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer hat das feste Ziel der Landesregierung bekräftigt, das neue Schuljahr mit vollem Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler zu beginnen: „Die wichtigste Botschaft noch vor den Sommerferien für die Schülerinnen und Schüler, für die Eltern und für die Lehrkräfte lautet: Wir starten ins neue Schuljahr 2021/22 grundsätzlich so, wie wir das aktuelle Schuljahr nächste Woche verabschieden werden: mit voller Präsenz unter Beibehaltung der strengen Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz.

Der Präsenzunterricht ist die beste Form des Lernens. Aber: Die Landesregierung wird die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens vor allem mit Blick auf mögliche Auswirkungen des Reisens in den Sommerferien und die Delta-Variante weiter genau beobachten. Wir bleiben achtsam und werden daher in das neue Schuljahr mit Tagen der Vorsicht starten. Das Ziel: Achtsam sein und alles dafür tun, dass Präsenzunterricht stattfindet.“  

 
Für den Schulbetrieb ab dem 18. August 2021 bedeutet dies Folgendes:
1.    Alle Schülerinnen und Schüler nehmen am Präsenzunterricht teil. Der Unterricht wird in allen Fächern nach Stundentafel in vollem Umfang erteilt.
 

2.    Einschulungsfeiern, Klassenfahrten und Schüleraustausche können wieder stattfinden.
 
3.    Die gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Gesundheitsministerium und der Unfallkasse NRW erarbeiteten Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz gelten fort und werden in den Schulen umgesetzt. Sie haben sich bewährt und bieten einen zusätzlichen Schutz für alle am Schulleben Beteiligten.


4.    Alle Schülerinnen, Schüler sowie das Personal an den Schulen werden weiter zweimal pro Woche getestet, um den größtmöglichen Schutz für nicht oder noch nicht geimpfte Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. In der Primarstufe der Grund- und Förderschulen werden weiterhin die kindgerechten, PCR-basierten Lolli-Tests durchgeführt, die weiterführenden Schulen arbeiten weiterhin mit Antigen-Selbsttest. Der Haushalts- und Finanzausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hat dafür die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.


5.    Das neue Schuljahr startet mit der Maskenpflicht im Schulgebäude und im Unterricht. Es bleibt dabei, dass die Maskenpflicht draußen auf dem Schulgelände aufgehoben ist. „Die Notwendigkeit einer Maskenpflicht wird im Lichte des Infektionsgeschehens in den ersten Tagen des Schulbetriebs ständig überprüft werden“, so Gebauer.  

Das Ministerium für Schule und Bildung wird die Schulen in Nordrhein-Westfalen über diese ersten Rahmenvorgaben hinaus vor Beginn des Schuljahres über die genauen Eckpunkte des Schulbetriebs informieren.   Um die Auswirkungen der Pandemie auf die Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler abzufedern, hat die Landesregierung bereits das Programm „Extra-Zeit zum Lernen NRW“ gestartet. Insgesamt 36 Millionen Euro stellt die Landesregierung bis zum Sommer 2022 für außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer betonte, dass die Extra-Zeit auf großes Interesse stoße. Allein in den Monaten März bis Mai wurden bereits über 2.800 Gruppen- und Individualmaßnahmen im Umfang von 5,2 Millionen Euro bewilligt. Aufbauend auf den Erfahrungen mit der „Extra-Zeit“ bereitet das Ministerium für Schule und Bildung aktuell die Umsetzung des Bundesprogramms „Aufholen nach Corona“ vor. Von einer Milliarde Euro, die für die Kompensation von Lernrückständen vorgesehen sind, entfallen auf Nordrhein-Westfalen rund 215 Millionen Euro. Das Land wird die Mittel in gleicher Höhe aufstocken.

Ministerin Gebauer: „Ich freue mich, dass der Bund nun ebenfalls ein Aufholprogramm aufgesetzt hat. Wir werden die Extra-Zeit mit dem Bundesprogramm sinnvoll verbinden und ein abgestimmtes Gesamtkonzept entwickeln, das verschiedene Aspekte von schulischer und außerschulischer Bildung berücksichtigt. Damit werden wir eine wirksame Unterstützung der Kinder und Jugendlichen, ihrer Familien und der Schulen ermöglichen.“

Die Unterstützung soll in drei Säulen erfolgen: mit Budgets für Schulträger und auch direkt für Schulen zur Förderung der Schülerinnen und Schüler; mit zusätzlichen Mitteln für mehr Personal in Schulen zur Verstärkung des pädagogischen Personals und für weitere Kooperationsprojekte des Landes mit weiteren Partnern.  
Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Hinter uns liegt ein anstrengendes Schuljahr mit Präsenz,- Distanz- und Wechselunterricht. Unsere Schülerinnen und Schüler mussten in der Pandemie größte Entbehrungen und Einschränkungen auf sich nehmen. Das war enorm anstrengend und bleibt hoffentlich einmalig. Deswegen arbeiten wir mit voller Kraft daran, dass das neue Schuljahr mit größtmöglicher Normalität beginnt.“  

Weitere 17,8 Millionen Euro zur Förderung zusätzlicher Schulbusse bis Jahresende

Düsseldorf/Duisburg, 25. JUni 2021 - Das Verkehrsministerium wird die Förderung für zusätzliche Schulbusse bis zu den Weihnachtsferien verlängern. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags hat in seiner Sitzung vom 24. Juni 2021 der Erhöhung der dafür bereitgestellten Mittel in Höhe von 33,5 Millionen Euro um weitere 17,8 Millionen Euro zugestimmt. Damit stehen bis Jahresende insgesamt 51,3 Millionen Euro für die Entzerrung der Schülerverkehre zur Verfügung.

Verkehrsminister Hendrik Wüst: „Die aktuellen Inzidenz-Werte sind sehr erfreulich. Aber die Corona-Pandemie ist noch nicht vorüber. Daher fördern wir auch weiter zusätzliche Schulbusse mit 100 Prozent – für mehr Sicherheit auf dem Schulweg.“

Das Verkehrsministerium ruft die Kommunen auch dazu auf, gemeinsam mit Schulen und Verkehrsunternehmen die Schulanfangszeiten zu entzerren, damit weniger Schüler gleichzeitig unterwegs sind. Das Land hat die Möglichkeit geschaffen, auch die Kosten für zusätzliche Fahrten mit Bestandsbussen zu finanzieren. Gefördert werden außerdem zusätzliche Fahrten in Kleinbussen zu Förderschulen, wenn in einzelnen Fahrzeugen Förderschüler zum Beispiel aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können oder dürfen. Die Förderrichtlinie zum Schulbusprogramm sieht eine Vollfinanzierung der Mehrausgaben vor.

Antragsteller können die Kommunen in ihrer Funktion als Aufgabenträger des ÖPNV oder Schulträger sein. Darüber hinaus können Anträge durch Träger von Ersatzschulen oder die Landschaftsverbände gestellt werden. Der Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e. V. (NWO) bietet Unterstützung bei der Suche nach freien Kapazitäten an.
Schulträger können sich direkt an den NWO wenden und erhalten von ihm eine aktuelle Liste von Unternehmen mit Linien- und Reisebussen, die verfügbar sind – inklusive Fahrpersonal. Die Förderrichtlinien und die aktualisierten Antragsformulare werden in Kürze auf der Homepage des Verkehrsministeriums veröffentlicht.

 

Grund- und Gewerbesteuerhebesätze aller Kommunen Deutschlands jetzt online für das Jahr 2020 verfügbar
NRW-Einwohnerzahl zum Jahresende 2020 erstmals seit 2011 rückläufig

IT.NRW

Düsseldorf/Duisburg, 21. Juni 2021 - Welche Kommune in Deutschland bietet Unternehmen den günstigsten Gewerbesteuerhebesatz? Wo sind für Landwirte und wo für Hauseigentümer die Grundsteuerhebesätze am höchsten?

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, stehen diese Informationen ab sofort für das Jahr 2020 kostenlos im Internet zur Verfügung.
Die Gemeinschaftsveröffentlichung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder beinhaltet für alle 10 797 deutschen Kommunen Angaben zu den Hebesätzen der Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen), der Grundsteuer B (für sonstige Grundstücke) und der Gewerbesteuer im Jahr 2020.

Bei den 396 Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen reichte die Spannweite bei der Grundsteuer A von 110 Prozent (Verl im Kreis Gütersloh) bis 870 Prozent (Hürtgenwald im Kreis Düren). Den geringsten Hebesatz bei der Grundsteuer B meldete mit 190 Prozent ebenfalls Verl (Kreis Gütersloh), den höchsten Wert verzeichnete hier mit 959 Prozent Bergneustadt
(Oberbergischer Kreis). Der Gewerbesteuerhebesatz war in Monheim am Rhein (Kreis Mettmann) und in Leverkusen mit 250 Prozent am niedrigsten – in Oberhausen und Mülheim an der Ruhr mit 580 Prozent war er am höchsten.

Bundesweit liegt der Schwerpunkt bei allen drei Realsteuerarten zwischen 300 und 399 Prozent. In Nordrhein-Westfalen hingegen liegt der Schwerpunkt der Grundsteuer A zwischen 200 und 299 Prozent, bei der Grundsteuer B und der
Gewerbesteuer zwischen 400 bis 499 Prozent.

Den höchsten Hebesatz der Grundsteuer A erhoben zwei Gemeinden in Hessen mit 1 900 Prozent (Bad Herrenalb und Bad Wildbad), bei der Grundsteuer B war es eine Gemeinde mit 1 050 Prozent ebenfalls in Hessen (Lautertal im Odenwald)
und bei der Gewerbesteuer lag der Höchststeuersatz mit 600 in Rheinland-Pfalz (Wettlingen).

Die „Hebesätze der Realsteuern – Ausgabe 2020” stehen zum kostenlosen Download bereit.


NRW-Einwohnerzahl zum Jahresende 2020 erstmals seit 2011 rückläufig
Ende 2020 lebten in Nordrhein-Westfalen 17 925 570 Menschen.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Einwohnerzahl um 21 651 (−0,1 Prozent) niedriger als ein Jahr zuvor. Damit ging die Einwohnerzahl in NRW erstmals seit 2011 im Vergleich zum Vorjahr zurück.

Im Jahr 2020 starben in Nordrhein-Westfalen 44 275 Menschen mehr als im selben Zeitraum geboren wurden. Der positive Wanderungssaldo – es zogen 24 211 Personen mehr nach NRW als im selben Zeitraum das Land verließen – konnte die rückläufige Bevölkerungsentwicklung nicht ausgleichen. Sowohl das Geburtendefizit als auch der Zuzugsüberschuss (2019: −36 088 bzw. +47 256) waren niedriger als im Jahr 2019.

Die Statistiker weisen darauf hin, dass in die Berechnung der Bevölkerungsentwicklung auch Korrekturen mit
einfließen (2020: −1 587), die überwiegend auf von den Kommunen erst nach Abschluss der Wanderungsstatistik gemeldeten sog. „Rücknahmen von Zu- bzw. Fortzügen” zurückzuführen sind.

Die Bevölkerungsentwicklung verlief regional unterschiedlich: Im Regierungsbezirk Arnsberg sank die Einwohnerzahl am stärksten (−0,3 Prozent), gefolgt von den Regierungsbezirken Düsseldorf, Detmold und Köln (je −0,1 Prozent). Im Regierungsbezirk Münster blieb die Einwohnerzahl nahezu unverändert.

Größte Stadt in Nordrhein-Westfalen und viertgrößte Stadt Deutschlands ist nach wie vor Köln mit 1 083 498 Einwohnern, gefolgt von Düsseldorf (620 523), Dortmund (587 696) und Essen (582 415).

Kleinste Gemeinde im Lande bleibt Dahlem im Kreis Euskirchen mit 4 301 Einwohnern.

Der Altersdurchschnitt der Bevölkerung lag in Nordrhein-Westfalen bei 44,3 Jahren
(Frauen: 45,6 Jahren; Männer: 42,9 Jahren).

„Jüngste” Gemeinde war Augustdorf im Kreis Lippe mit einem Altersdurchschnitt von 38,8 Jahren,
„älteste” Gemeinde war Bad Sassendorf im Kreis Soest mit 50,1 Jahren.

 

Nordrhein-Westfalen hebt Maskenpflicht im Freien weitgehend auf

Sinkende Inzidenzen lassen weitere Öffnungsschritte zu: Maskenplicht auf Schulgelände im Freien aufgehoben
Das Land Nordrhein-Westfalen passt die Corona-Schutzregeln an und hebt die Pflicht zum Tragen einer Maske im Freien in weiten Teilen auf. Das gilt auch für Schulhöfe beziehungsweise das Außenschulgelände. Die neuen Regelungen treten zum Montag, 21. Juni 2021, in Kraft.  


Düsseldorf/Duisburg, 17. Juni 2021 - Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Ab Montag gilt die Grundregel: Draußen muss in der Regel keine Maske getragen werden, es sei denn, man kann die Abstände nicht einhalten. Die weiterhin stark sinkenden Inzidenzen erlauben es uns, diesen Schritt zu gehen. Ab Montag werden wir voraussichtlich in allen Kreisen und kreisfreien Städten die Inzidenzstufe 1 erreichen. Das ist sehr erfreulich. Da wo viele Menschen zusammenkommen, ist die Maskenpflicht aber weiterhin das Gebot der Stunde. Die Zweitimpfungsquote steigt zwar rasant, aber noch haben wir keine Herdenimmunität erreicht. Solange heißt es: Wachsam sein.“  

Ab dem 21. Juni 2021 gilt die Pflicht zum Tragen einer Maske im Freien in Regionen der Inzidenzstufe 1 nur noch da, wo typischerweise wegen hoher Personendichte das Einhalten von Abständen schwerfällt:  
·       in Warteschlangen sowie an Ständen, Kassen und Schaltern
·       bei Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern außerhalb des Sitz- oder Stehplatzes
·       dort, wo Kommunen im Einzelfall zur Bekämpfung von Missständen eine Maskenpflicht anordnen
In den Fällen, in denen weiterhin Masken getragen werden müssen, ist das Tragen einer medizinischen Maske ausreichend.  

Darüber hinaus ergeben sich für die Inzidenzstufe 1 aufgrund der weiter positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens die folgenden Erleichterungen:  
·       Bei Angeboten wie Fahrschulen etc. ist das Tragen einer medizinischen Maske ausreichend. Es ist keine FFP2-Maske mehr erforderlich.
·       Bei kontaktfreien Sportangeboten in geschlossenen Räumen können Mindestabstände aufgehoben werden, sofern negative Testnachweise vorliegen. Somit sind auch Gruppenangebote (beispielsweise Aerobic-Kurse) wieder mit mehr Personen und geringeren Abständen zulässig. ·       Freizeitangebote im Freien (insbesondere Zoos) können wieder ohne Terminbuchung und Kontaktdatenerfassung wahrgenommen werden. 
·       Sitzungen, Tagungen und Kongresse können mit mehr als 1.000 Teilnehmern im Freien stattfinden. In Innenräumen sind Veranstaltungen dieser Größenordnung ab dem 1. September 2021 mit Hygienekonzept wieder erlaubt.  

Die Verpflichtungen zum Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen bleiben grundsätzlich weiterhin bestehen, wobei aber die Maske bei ausreichender Lüftung oder Luftfilterung an festen Sitz- oder Stehplätzen von Bildungs-, Kultur-, Sport- und anderen Veranstaltungen abgenommen werden darf, wenn näher bestimmte weitere Schutzmaßnahmen (zu Testnachweisen, Abstand und Rückverfolgbarkeit) eingehalten werden.  

Darüber hinaus wird ab 21. Juni 2021 auch für Schulen die Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Freien aufgehoben. Damit entfällt insbesondere für Schülerinnen und Schüler in den Pausen auf dem Schulhof die Maskenpflicht.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die Landesregierung hat versprochen, Infektionsschutzmaßnahmen zurückzunehmen, sobald es das Infektionsgeschehen zulässt. Mit zwei verpflichtenden Corona-Tests pro Woche, strengen Vorgaben für die Hygiene und der weiter fortschreitenden Impfung von Lehrerinnen und Lehrern gehören unsere Schulen zu den am besten geschützten Orten. Bei den aktuell niedrigen Infektionszahlen und der geringen Ansteckungsgefahr an der frischen Luft ist die Aufhebung der Maskenpflicht draußen auf dem Schulgelände verantwortungsvoll und angemessen.“  

Im Schulgebäude und im Klassenzimmer gilt die Maskenpflicht unverändert fort. Diese Regelung gilt vorerst bis zu den Sommerferien. Ministerin Gebauer: „Die Landesregierung wird das Infektionsgeschehen weiter genau beobachten und die Maßnahmen für die Hygiene und den Infektionsschutz kontinuierlich daraufhin überprüfen, ob sie angemessen und wirksam sind. Wir bleiben vorsichtig. Die Infektionszahlen gehen zurück, das ist sehr positiv, aber die Pandemie ist noch nicht vorbei.“  

Alle Regelungen der aktuellen Coronaschutzverordnung und Coronabetreuungsverordnung sind unter dem nachfolgenden Link zu finden:
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-06-16_coronaschvo_ab_21.06.2021_lesefassung.pdf

Zahl der Gewerbeanmeldungen in NRW wieder auf Vorkrisenniveau
Im März 2021 heirateten in NRW acht Prozent weniger Paare als ein Jahr zuvor
IT.NRW

Düsseldorf/Duisburg, 16. Juni 2021 - Zahl der Gewerbeanmeldungen in NRW wieder auf Vorkrisenniveau
Im Jahr 2020 wurden in Nordrhein-Westfalen 136 900 Gewerbe angemeldet; das waren fünf Prozent weniger als im Jahr zuvor. Die Zahl der Gewerbeabmeldungen war sogar um 16 Prozent niedriger als 2019.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, hat sich aber die Zahl der Gewerbeanmeldungen im Jahr 2020 – nach Rückgängen während des ersten Lockdowns – weitgehend normalisiert. Seit
Juli 2020 liegt die Zahl der Anmeldungen wieder auf dem Niveau des Jahres 2019. Auch in den ersten Monaten des Jahres 2021 hält diese Entwicklung an.

Insbesondere im März (−23 Prozent) und April (−33 Prozent) lag die Zahl der Gewerbeanmeldungen unter dem Niveau der Vergleichsmonate des Jahres 2019 bzw. auch unter dem Durchschnitt der Vorjahre. Im Juni 2020 war die Zahl
der Anmeldungen dagegen um elf Prozent höher als im Juni 2019. Hierin enthalten sind vermutlich auch Nachmeldungen aufgrund von Corona bedingten Einschränkungen von März bis Mai 2020, wie beispielsweise eingeschränkter
Publikumsverkehr in den Gewerbeämtern oder Reisebeschränkungen für Gewerbetreibende aus dem Ausland.

Die höchsten Zuwächse bei der Zahl der angemeldeten Gewerbe wurden im Jahr 2020 in folgenden Wirtschaftsbereichen verzeichnet: Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kfz (+1 983 bzw. +5,5 Prozent), Verkehr und Lagerei
(+1 377 bzw. +27,8 Prozent), Gesundheits- und Sozialwesen (+1 178 Gewerbe bzw. +74,6 Prozent). Dieser Trend hat sich auch in den ersten vier Monaten des Jahres 2021 weiter fortgesetzt.
Die höchsten Rückgänge bei den Gewerbeanmeldungen im Vergleich zum Vorjahr entfielen im Jahr 2020 auf die Wirtschaftsbereiche Baugewerbe (−4 132 bzw. −25,3 Prozent), sonstige Dienstleistungen (−3 341 bzw. −23,5 Prozent; dazu zählen hauptsächlich Frisör- und Kosmetiksalons, Sonnen-, Tätowier- und Piercingstudios) gefolgt vom Gastgewerbe (−2 709
bzw. −25,4 Prozent).
Auch hier hat sich dieser Trend – insbesondere im Gastgewerbe – in den ersten vier Monaten des Jahres 2021 weiter fortgesetzt: Während im Jahr 2019 in den ersten vier Monaten 4 100 Gastgewerbe angemeldet wurden, waren es in 2021 mit 2 276 Anmeldungen 44,5 Prozent weniger.

Bei der Interpretation der Zahlen ist zu beachten, dass Gewerbemeldungen Absichtserklärungen sind. Den Statistikern liegen keine Informationen darüber vor, ob das an- bzw. abgemeldete Gewerbe auch tatsächlich ausgeübt wird bzw. wurde.



Im März 2021 heirateten in NRW acht Prozent weniger Paare als ein Jahr zuvor
Im März 2021 gaben sich in Nordrhein-Westfalen 3 766 Paare das Ja-Wort.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das etwa acht Prozent weniger
Eheschließungen als im März 2020 (4 085 Paare). Im März 2019 hatte die Zahl der Eheschließungen noch bei 4 377 gelegen.

Wie üblich heirateten im März mehr Menschen als im Februar: Die Zahl der Eheschließungen war im März 2021 um rund 46 Prozent höher als im Vormonat (Februar 2021: 2 585 Trauungen).

Im ersten Quartal des Jahres 2021 wurden insgesamt 8 381 Ehen geschlossenen, das waren gut 20 Prozent weniger Paare als von Januar bis März 2020 (damals: 10 536 Eheschließungen).


Von Brachflächen zu Bauflächen
NRW-Landesregierung hilft 20 Kommunen mit der Förderung „Bau.Land.Partner“

Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

Düsseldorf/Duisburg, 10. Juni 2021 - Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, hat heute, 9. Juni 2021, die 20 ausgewählten Kommunen bekanntgegeben, die zukünftig vom Förderprogramms „Bau.Land.Partner“ profitieren. Ziel des Programms ist es, Hemmnisse bei der Aktivierung von ungenutzten und brachgefallenen Grundstücken zu beseitigen und die Brachflächen gemeinsam mit den Kommunen und Grundstückseigentümern zu neuem Leben zu erwecken. Dies passiert im Dialog mit allen Beteiligten.

„Mit Bau.Land.Partner machen wir Brachflächen zu Bauflächen. Mit dem Förderinstrument unterstützt die Landesregierung die ausgewählten Kommunen mit Know-how und Personal, um untergenutzte Flächen für Wohnen und Gewerbe zu aktivieren. Wir gratulieren den 20 Kommunen, die im siebten Aufruf zu Bau.Land.Partner erfolgreich waren. Dies sind: Bedburg, Bergheim, Borken, Düsseldorf, Gronau, Hagen, Kamen, Lüdenscheid, Nottuln, Rheine, Rosendahl, Schmallenberg, Siegen, Steinfurt, Velbert, Viersen, Warburg, Warstein, Westerkappeln, Windeck.“

Die Bandbreite der Projekte sei so vielfältig wie unser Land Nordrhein-Westfalen selbst, erklärt Ministerin Scharrenbach im Rahmen der Bekanntgabe. „Von der Restrukturierung von Gewerbegebieten für neue Nutzungen bis hin zu ehemals industriell geprägten Flächen für den Wohnungsbau. Mit der Initiative Bau.Land.Partner wollen wir helfen, diese Herausforderungen zu bewältigen“ – so Ministerin Scharrenbach weiter.

Die aktuelle Auswahl der Kommunen für das Förderinstrument umfasst 265 Hektar Fläche und über 300 Eigentümer.

Hinzu kommt das neue Programm Bau.Land.Partner+, dass zusätzlich Standorte unter die Lupe nimmt, bei denen eine rentierliche Veräußerung von Flächen nicht zu erwarten ist. In solchen Fällen finanziert das Land Untersuchungen zu Lärm, Boden und Luft, berechnen Wirtschaftlichkeit und Entwicklungsszenarien bis eine realistische Entwicklungsperspektive identifiziert ist.

„Bei Bau.Land.Partner+ ist ein weitere Werkzeug unseres Instrumentenkoffers zur Mobilisierung von Bauland. Hier sind wir gerade in der Auswertung, welche Standorte wir aufnehmen werden“, erklärt Scharrenbach.

Henk Brockmeyer, Geschäftsführer von NRW.URBAN: „Flächenaktivierung kann nur gemeinsam gelingen. Bei der Revitalisierung von Brachflächen steht die Klärung der kommunalen sowie der Eigentümerinteressen im Vordergrund. Mit der Analyse planungsrechtlicher Möglichkeiten und wirtschaftlicher Aspekte werden Entwicklungspotenziale der Standorte gemeinsam herausgearbeitet. Bau.Land.Partner ist das Scharnier zwischen privaten Eigentümern und Kommunen: Ziel ist es, den Anstoß für eine einvernehmliche Entwicklung dieser Flächen zu geben.“

Carolin Weitzel, Fachbeiratsvorsitzende von Bau.Land.Partner und Bürgermeisterin von Erftstadt: „Wir haben in Erftstadt erlebt, wie wichtig ein externer und neutraler Blick von außen sein kann, um Entwicklungshemmnisse zu überwinden und vorgenutzte Flächen zu revitalisieren. Das interdisziplinäre Team von NRW.URBAN bringt Erfahrung und wertvolle Erkenntnisse aus zahlreichen Projekten ein und arbeitet immer mit dem Ziel, tragfähige und maßgeschneiderte Planungsperspektiven zu entwickeln.“

Das Interesse an der Aktivierung von untergenutzten Flächen bleibt ungebrochen. Neben dem jährlichen Aufruf, bei dem mehrere Flächen gleichzeitig angemeldet werden können, bietet die beschleunigte Einzelstandortaufnahme Städten und Gemeinden die Möglichkeit sich mit Flächen, die lokal eine besonders hohe Dringlichkeit haben, ganzjährig für eine Aufnahme in Bau.Land.Partner zu bewerben.

Weitere Informationen zum Unterstützungsangebot und Bewerbungsmöglichkeiten finden Sie unter nachfolgenden Links:
www.mhkbg.nrw/themen/bau/flaechen-nutzen/baulandpartner und www.baulandleben.nrw


• Bau.Land.Partner ist ein Unterstützungsinstrument der Initiative „Bau.Land.Leben“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
• An dem Förderinstrument Bau. Land. Partner (früher Flächenpool NRW) beteiligen sich bereits 88 Städte und Gemeinden mit 275 Standorten und einem Entwicklungspotenzial von 1.600 Hektar Fläche. Davon konnten 836 Hektar für die Zielnutzung Wohnen identifiziert werden.

Typische Beispiele für die Hilfe durch Bau.Land.Partner sind brachliegende Freiflächen im Siedlungszusammenhang. Hier sind häufig strittige Eigentümer- beziehungsweise Erbengemeinschaften oder beeinträchtigende Rahmenbedingungen der Flächennutzung wie Hochspannungsleitungen vorzufinden. Daneben gibt es in vielen Kommunen ehemalige Gewerbe- oder Industrieareale mit unklaren Perspektiven, die Bodenuntersuchungen oder Rückbaukosten verursachen. Zudem gibt es in einigen Kommunen innerstädtische Gemengelage mit Aufwertungs- und Nachverdichtungspotenzial.

 

Umsatz im Bauhauptgewerbe im März 2021: -0,4 % zum März 2020
Zahl der Beschäftigten um 1,6 % gegenüber Vorjahresmonat gestiegen

Wiesbaden/Duisburg, 10. Juni 2021 - Der Umsatz im Bauhauptgewerbe ist im März 2021 um 0,4 % gegenüber März 2020 gesunken.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, stieg die Zahl der Beschäftigten um 1,6 % gegenüber dem Vorjahresmonat.

Der Umsatz im Bauhauptgewerbe lag in den ersten drei Monaten 2021 mit -9,4 % gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum auf einem niedrigeren Niveau. Dies ist auf das Wiederanheben der Mehrwertsteuersätze zum 1. Januar 2021 zurückzuführen: Größere Schlussrechnungen wurden bereits im Dezember 2020 gestellt und nicht wie sonst üblich im Januar und Februar. Die Zahl der Beschäftigten erhöhte sich in den ersten drei Monaten 2021 um 1,5 % gegenüber dem Vorjahresquartal.

 

Wie unterstützt die Landesregierung die Grundschulen bei den Vorbereitungen auf den Einschulungsjahrgang 2021/2022?

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5332 vom 4. Mai 2021 der Abgeordneten Rüdiger Weiß, Jochen Ott und Eva-Maria Voigt-Küppers SPD Drucksache 17/13613

Wie unterstützt die Landesregierung die Nordrhein-Westfälischen Grundschulen bei den Vorbereitungen auf den Einschulungsjahrgang 2021/2022?

Düsseldorf/Duisburg, 7. Juni 2021 - Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Grundschulen werden zum Schuljahr 2021/2022 enorme Herausforderungen in Bezug auf die Eingangsklassen zu meistern haben. Viele Kinder werden zum Zeitpunkt ihrer Einschulung kaum oder gar keine optimale vorschulische Vorbereitung in den Kindertageseinrichtungen erfahren haben. Auch sonst steht zu befürchten, dass die Einschulungsvorbereitungen in noch größerem Maß unterschiedlich stattgefunden haben werden, als es vor Pandemiezeiten der Fall war.

Gleichzeitig ist bereits jetzt absehbar, dass mehr Kinder als sonst üblich das 1. Schuljahr wiederholen werden. Vor allem die Einschätzung vieler Eltern und Lehrkräfte, dass die pandemiebedingt verpassten Lerninhalte anders nicht nachgeholt werden können, ist groß. Grundschulen sind aktuell also mit der Vorbereitung auf einen Einschulungsjahrgang konfrontiert, der in Bezug auf die individuellen Voraussetzungen der Kinder die vorangegangenen Jahrgänge an Heterogenität weit übertreffen wird, und sich gleichzeitig aus deutlich mehr Grundschülerinnen und Grundschülern zusammensetzen wird als in regulären Jahrgängen.

Ob alle Grundschulen in Nordrhein-Westfalen in der Lage sein werden, diese Herausforderungen zusätzlich zu den vielen bereits existierenden Problemen im Grundschulbereich – von Lehrer/innenmangel über mangelnde Ausstattung für einen qualitätsvollen Ganztag bis zu massiv gestiegenen Anforderungen im Quartier – zu bewältigen, ist aktuell nicht absehbar. Entsprechend geboten wäre jetzt eine angemessene Hilfestellung seitens der Landesregierung. Leider ist aktuell nicht bekannt, ob und inwiefern die Landesregierung hier tätig zu werden gedenkt. Besonders an die ca. 2800 Grundschulen in Nordrhein-Westfalen wird so ein fatales Signal gesendet.
Auch der Elternverband LEK wünscht sich mehr Planbarkeit und Transparenz seitens der Landesregierung.

Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 5332 mit Schreiben vom 1. Juni 2021 namens der Landesregierung beantwortet.

1. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung um Grundschulen bei der Einschulung des Jahrgangs 2021/2022 zu unterstützen?
Es gilt, die Einschulungskinder im Schuljahr 2021/2022 unvoreingenommen in der Schule ankommen zu lassen und sich mit großer Aufmerksamkeit den Kindern und ihren Entwicklungsständen zu widmen. Hierfür bieten die „Bildungsgrundsätze für Kinder von 0 bis 10 Jahren“ –auch in dieser besonderen Situation – eine fachliche Orientierung für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen. Unabhängig von den Auswirkungen der Pandemie hat die Landesregierung bereits verschiedene Maßnahmen (im Kontext des Masterplans Grundschule) ergriffen, um das (fachliche) Lernen in der Grundschulzeit zu unterstützen.
Diese Maßnahmen werden sich jetzt auch für den künftigen Einschulungsjahrgang zu Beginn des neuen Schuljahres bewähren. Mit der Veröffentlichung der Überarbeitung der AO-GS mit den VVz AO-GS zum 17. März 2021 hat die Landesregierung den Beginn des Englischunterrichts in der Klasse 3 ab dem kommenden Schuljahr geregelt. Somit wird im Schuljahr 2021/2022 zugunsten der Stärkung der Basiskompetenzen in den Fächern Deutsch und Mathematik im ersten Schuljahr kein Englisch unterrichtet. Das gibt den Lehrkräften neue Spielräume noch individueller auf die Lernbedingungen und Lernbedürfnisse der Kinder einzugehen.

Kontinuierlich hat die Landesregierung die Stellen für die Sozialpädagogischen Fachkräfte ausgebaut. Ein weiterer Ausbau bis auf 3.000 Stellen ist geplant. Aufgrund der beruflichen Expertise können gerade die Sozialpädagogischen Fachkräfte einen erheblichen Beitrag zur Förderung der verschiedenen Schülerinnen und Schüler leisten. Ein Großteil der seit 2018 ausgeschriebenen Stellen (95,89 %) konnte bereits besetzt werden, so dass die Schulen auch für die Schuleingangsphase hier eine deutliche Unterstützung in der individuellen Förderung verspüren können.

Frühzeitig – bereits im Sommer 2020 – hat das Ministerium für Schule und Bildung die Bedingungen für den Unterricht insbesondere in der Schuleingangsphase in den Blick genommen. In der Konsequenz wurden verschiedene Projekte zur Unterstützung der Lehrkräfte organisiert. Beispielhaft sind hier die digitalen Angebote Pik-AS („Prozessbezogene und inhaltsbezogene Kompetenzen fördern. Anregungen von fachbezogener Schulentwicklung“; https://pikas.dzlm.de/ ) und Schlau-D („Schriftsprachliches Lernen auf Distanz“ - http://www.schlaud.de - ab 01. August 2021 geplant).

In naher Zukunft sollen noch weitere Einzelmaßnahmen im Rahmen der vom Bund geplanten gemeinsamen Initiative von Bund und Ländern zum Abbau pandemiebedingter Lernrückstände bei Schülerinnen und Schülern erfolgen. Hierzu finden aktuell im Ministerium die notwendigen Vorbereitungsarbeiten statt.

2. Welche Impulse bzw. Unterstützungsangebote stellt die Landesregierung zur Verfügung, um die Lehrer-Schüler-Relation auf einem akzeptablen Niveau zu halten?

5. Inwiefern plant die Landesregierung, die Lehrer-Schüler-Relation für das kommende Schuljahr den tatsächlichen Bedarfen anzugleichen?
Die Fragen 2 und 5 werden wegen des sachlichen Zusammenhangs zusammen beantwortet:

Die Relation „Schülerinnen und Schüler je Stelle“ für die Grundschule wurde mit dem Haushalt 2021 und der VO zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz für das Schuljahr 2021/22 mit 21,95:1 abschließend festgelegt. Mit der entsprechenden Bereitstellung und Zuweisung der daraus resultierenden Grundstellen wird für das kommende Schuljahr eine Abdeckung des regulären Unterrichtsbedarfs unter Berücksichtigung der bedarfsbegründenden Parameter (insbesondere wöchentliche Unterrichtstunden der Schülerinnen und Schüler, wöchentliche Pflichtstundenzahl der Lehrkräfte und Klassenfrequenzrichtwert) ermöglicht.

3. Wie steht es um die aktuellen Einschulungsuntersuchungen? Wie in der Antwort der Landesregierung vom 05. Januar 2021 auf die Kleine Anfrage 4733 (LT-Drs. 17/12266) bereits ausgeführt, liegen dem Landeszentrum Gesundheit derzeit nur Daten zur Schuleingangsuntersuchung in den Jahren 2017 und 2018 vor; dies gilt unverändert. Die Ergebnisse der in der o.a. Antwort angesprochenen Befragung der unteren Gesundheitsbehörden durch das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) haben im Hinblick auf die Durchführung der Schuleingangsuntersuchungen für den Schulbeginn im Sommer 2021 bestätigt, dass diese häufig aus Kapazitätsgründen reduziert werden mussten.

Festzustellen ist aber auch, dass im Sinne der Empfehlungen im Rahmen des vom LZG NRW erarbeiteten Konzeptes dabei eine Priorisierung vorgenommen worden ist, um insbesondere die Kinder zu erreichen, die besonders von einer Schuleingangsuntersuchung profitieren. Das LZG NRW hat das Konzept zur Priorisierung der Einschulungsuntersuchungen aus dem Jahr 2020 einschließlich der Empfehlungen zwischenzeitlich angepasst. Auf dieser Grundlage können die unteren Gesundheitsbehörden sofern erforderlich erneut eine Priorisierung vornehmen. Ein grundsätzlicher Verzicht der nach § 54 Abs. 2 des Schulgesetzes und § 12 Abs. 2 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst verpflichtenden Schuleingangsuntersuchung für Erstklässler ist aus Sicht der Landesregierung weiterhin nicht geboten.

4. In welchem Umfang plant die Landesregierung, ein Sonderbudget für Vertretungsstellen einzurichten, um schwangere, vulnerable bzw. vorerkrankte Lehrkräfte zu vertreten?
Insbesondere im Bereich der Grundschule gibt es bereits bewährte Instrumente für die Beschäftigung von Vertretungslehrkräften. So stehen für die Grundschulen für diese Zwecke 900 Stellen für eine Vertretungsreserve zur Verfügung. Zudem partizipieren die Grundschulen in erheblichen Maße an den sog. flexiblen Mitteln für die Beschäftigung von Vertretungslehrkräften. Für alle Schulformen werden mit dem Haushalt 2021 insgesamt rund 60,1 Mio. € zur Verfügung gestellt. Zudem können im Falle von Beurlaubungen, z.B. aufgrund der Inanspruchnahme von Elternzeiten, die entsprechenden Besoldungsmittel für die Beschäftigung von Vertretungslehrkräften genutzt werden.

Zudem wurden bereits mit dem 4. Maßnahmenpaket der Landesregierung zur Sicherung der Unterrichtsversorgung unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt, um auch während der Corona-Pandemie die Sicherung der Unterrichtsversorgung zu gewährleisten. In diesem Kontext wurden den Bezirksregierungen für das laufende und auch für das kommende Schuljahr jeweils 400 Stellen zur die Abmilderung der Folgen der Corona-Krise zusätzlich zugewiesen. Hieran partizipieren auch die Grundschulen.


NRW ab Freitag mit Lockerungen

Düsseldorf/Duisburg, 26. Mai 2021 - Die Landesregierung aktualisiert zu Freitag, 28. Mai 2021, die Coronaschutzverordnung. Es soll vorsichtige Öffnungsschritte für Kreise und kreisfreie Städte mit stabilen 7-Tage-Inzidenzen von unter 100 und weitere vorsichtige Öffnungsschritte bei stabilen 7-Tages-Inzidenzen von 50 oder weniger bzw. von 35 oder weniger.
Bei Inzidenzwerten von über 100, die es aktuell in Nordrhein-Westfalen nur noch in einer einzigen kreisfreien Stadt gibt, gelten wie bisher auch die Regelungen der Notbremse. Bei Inzidenzwerten in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt von stabil unter 100 bis 50,1 gelten bereits seit dem 15. Mai zahlreiche Öffnungsschritte; diese werden in der nun erfolgten Überarbeitung der Coronaschutzverordnung der Stufe 3 zugeordnet und an einigen Stellen erweitert. Die neue Stufe 2 gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten von 50 bis 35,1. Die neue Stufe 1 gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten von 35 oder weniger.
Auch für besonders infektionsrelevante Angebote wie Großveranstaltungen und Diskotheken wird bei nachhaltig niedrigen Infektionszahlen eine zeitliche Perspektive eröffnet (1. September 2021). Die Öffnungsschritte werden weiterhin durch grundsätzliche Schutzmaßnahmen wie die eingeübten Abstandsregeln, die Maskenpflicht und die Vorlage eines Testnachweises abgesichert.

Ab dem 7. Juni kehrt die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen landesweit in den Regelbetrieb zurück. Im Regelbetrieb sind die rechtlichen Regelungen des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) wieder uneingeschränkt gültig, d.h. alle Kinder haben einen uneingeschränkten Betreuungsanspruch im vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang, pädagogische Konzepte können vollumfänglich umgesetzt werden.
Die verbindliche Gruppentrennung ist aufgehoben. Es gelten weiterhin die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen der Coronabetreuungsverordnung.
Der Schritt zurück zum Regelbetrieb wird weiter von einem umfangreichen Testangebot begleitet. Das freiwillige Testangebot für Kinder und Beschäftigte sowie Kindertagesbetreuungspersonen wird fortgesetzt. Allen Kindern und Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung sowie den Kindertagespflegepersonen werden landesseitig weiterhin pro Woche jeweils zwei Tests zur Verfügung gestellt. Ab dieser Woche erhalten die Einrichtungen und Kindertagespflegepersonen die kindgerechteren „Lolli“-Tests zur Eigenanwendung durch die Eltern.


 

Stufe 3
Inzidenz 100-50,1

Stufe 2
Inzidenz 50-35,1

Stufe 1
Inzidenz ≤ 35

Kontakt-beschränkungen
 

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus zwei Haushalten

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten;
außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten;
außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten

Außerschulische Bildung

Präsenzunterricht ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten, innen mit Test
Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 5 Personen

Präsenzunterricht mit Test ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan
Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10 Personen mit Test

ohne Maske am
festen Sitzplatz
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch innen ohne Test

Kinder-/ Jugend-
arbeit

Gruppenangebote
innen 10, außen 20 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test
Ferienangebote und Ferienreisen mit Test

Gruppenangebote
innen 20, außen 30 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test
auch innen ohne Maske

Gruppenangebote innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Test

Kultur

Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
Konzerte innen,
Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster 
nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb außen ohne Personenbegrenzung, innen mit 20 Personen, Test, ohne Gesang / Blasinstrumente
 

 
 
 
 
Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster

nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten
Museen usw. ohne Termin

Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 30 bzw. 50 Personen, mit Test, mit Gesang / Blasinstrumenten
ab 01.09.: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept

Sport

Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen
Freibäder für Sportausübung (keine Liegewiesen) mit Test
Außen bis zu 500 Zuschauer mit Test, Sitzplan, ohne prozentuale Kapazitätsbegren-zung
 

Außen Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung
Innen (einschl. Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personen-begrenzung, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test
Außen bis zu 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, ohne Test, innen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan
 

Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test
Außen über 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: Innensport ohne Test
ab 01.09.: Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept mit Test

Freizeit
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten mit Test
Freibäder für Sportbetrieb mit Test
Ausflugsfahrten mit Schiffen usw. mit den Außenbereichen und Test

Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, histori-schen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit Test

Freibäder ohne Test
Bordelle usw. mit Test
Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen bis zu 100 Personen mit Test
ab 01.09.: wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35:
Clubs und Diskotheken auch Innenbereich und ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem Konzept

Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist

Wegfall click & meet, ohne Test, Reduzierung der Kundenbegrenzung auf 1 Person pro 20 qm

Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 qm

Wegfall Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte

Messen/
Märkte

Messen und Ausstellungen mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept

Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung,mit Test auch Kirmeselemente zulässig

ab 01.09.: auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne Test

Tagungen/
Kongresse

-

außen und innen bis zu 500 Teilnehmer mit Test

außen und innen bis zu 1.000 Personen mit Test

Private
Veranstaltungen
(ohne

Partys)

-

außen bis zu 100,
innen bis zu 50 Gäste mit Test

außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test

Partys

-

-

außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste jeweils mit Test ohne Abstand

Große Festveranstaltungen

-

-

ab 01.09.: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. bis zu 1.000 Besucher mit genehmigtem Konzept; wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: ohne Besucherbegren-zung

Gastronomie

Öffnung Außengastronomie mit Test und Platzpflicht
Wegfall Umkreis-Verzehrverbot

Außengastronomie ohne Test
Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht
Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test)

wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch Innengastronomie ohne Test
 

Beherbergung/
Tourismus

„Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit Test
Öffnung von Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie; mit Test
Busreisen mit Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent), falls nicht ausschließlich Geimpfte/Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen
 

volle gastronomische Versorgung für private Gäste

Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz ≤ 35 kommen



Land investiert in 56 Kilometer neue Radwege

Düsseldorf, 27. Mai 2021 - Nordrhein-Westfalen stellt im Jahr 2021 mehr als 17 Millionen Euro für Radwege an Landesstraßen, auf stillgelegten Bahnstrecken und für Bürgerradwege bereit. Insgesamt fließen über 103 Millionen Euro in den Ausbau der Radinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen
Das Gesamtinvestitionsvolumen des Landes steigt im Jahr 2021 um fünf Millionen Euro auf jetzt 17,4 Millionen Euro. In diesem Jahr stehen unter anderem Mittel für Bürgerradwege-Projekte auf rund 36 Kilometern und für Radwege auf stillgelegten Bahntrassen auf rund 20 Kilometern Gesamtlänge bereit. „Wir stärken das Fahrrad als klimaneutrales und alltagstaugliches Allround-Verkehrsmittel für bessere, sichere und saubere Mobilität. Dazu braucht es eine gut ausgebaute Infrastruktur. Deswegen stellen wir Rekordsummen für den Aus- und Neubau von Radwegen zur Verfügung.

Mit dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz FaNaG NRW bekommt die Förderung des Radverkehrs in Nordrhein-Westfalen außerdem Gesetzeskraft“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst. Damit es auch bei der Planung schneller geht, hatte das Land in 2018 das Straßen- und Wegegesetz geändert. Seitdem fällt beim Bau von Radschnellwegen das förmliche Linienbestimmungsverfahren weg. Dadurch kann ein Schritt im Planungsprozess gespart werden. Weiterer wichtiger Baustein für die Planungsbeschleunigung ist das Infrastrukturpaket II, das Verkehrsminister Wüst im März 2021 vorgestellt hat. Dabei geht es unter anderem um folgende Maßnahmen:
• Für Klagen gegen Radschnellverbindungen gilt nur noch eine Instanz. Wird gegen die Planung geklagt, ist unmittelbar das Oberverwaltungsgericht zuständig.
• Für Radwege von unter sechs Kilometern Länge, die durch kein geschütztes Gebiet führen, ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr nötig. Im jetzt vorgelegten Radwegebauprogramm stellt das Land insgesamt 17,4 Millionen Euro zur Verfügung. Davon sind für den Radwegebau an bestehenden Landesstraßen rund 7,5 Millionen Euro vorgesehen.
Für drei Radwegeprojekte auf stillgelegten Bahnstrecken mit einer Gesamtlänge von 20,8 Kilometern stehen in 2021 rund 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Rund 6,4 Millionen Euro stehen für 24 Bürgerradwegeprojekte mit einer Gesamtlänge von 36,1 Kilometern bereit. Für Radwegebauprojekte des Landes, die aus dem Sonderprogramm des Bundes „Stadt & Land“ mitfinanziert werden, stehen rund 1 Million Euro bereit.
Zusätzlich zu den Mitteln für den Radwegebau an Landesstraßen, auf stillgelegten Bahnstrecken und Bürgerradwegen nehmen das Land und der Bund in 2021 weitere 85,65 Millionen Euro im Rahmen anderer Programme in die Hand:
 • Für die Förderung des kommunalen Radwegebaus sind 21,1 Millionen Euro Landesmittel eingeplant, • für Planung und Bau von Radschnellwegen in der Baulast des Landes stellt das Land 14,75 Millionen Euro bereit.
• Auch der Bund beteiligt sich am Bau von Radschnellwegen in der Baulast des Landes mit 11 Millionen Euro
• Weitere 30,3 Millionen Euro stellt der Bund dem Land aus dem Sonderprogramm Stadt und Land für die Förderung der Radinfrastruktur zur Verfügung.
• für Radwege an Bundesstraßen stehen 8,5 Millionen Euro Bundesmittel bereit

Hintergrund Für den Bau der Radwege an bestehenden Landesstraßen erstellt der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen auch in Abstimmung mit den Kommunen auf der Grundlage objektiver fachlicher Kriterien eine Vorschlagsliste.
Anhand dieser Liste entscheiden die Regionalräte Seite 3 von 4 bei den Bezirksregierungen, mit welcher Dringlichkeit und in welcher Reihenfolge die einzelnen Projekte umgesetzt werden. Informationen zu den jeweiligen Projektlisten können bei den Geschäftsstellen der Regionalräte abgefragt werden.
Radwege-Projekte, die mit einer niedrigen Dringlichkeit eingestuft werden, können über das Modellprojekt „Bürgerradwege“ beschleunigt werden.
Dabei sind neben Land und Gebietskörperschaft auch Bürger am Bau der Radwege beteiligt, die ihr Projekt unter anderem finanziell oder durch „Hand- und Spanndienste“ unterstützen. Bei Bürgerradwegen können Ausbaustandards nach dem Stand der Technik reduziert werden. Insgesamt lassen sich diese Radwege so kurzfristiger und kostengünstiger realisieren. Seit 2005 sind allein durch dieses Modell rund 370 Kilometer Radwege entstanden.

 

14 457 junge Menschen ließen sich 2020 in NRW zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachfrau ausbilden
IT.NRW

Düsseldorf/Duisburg, 23. Mai 2021 - Im Jahr 2020 begannen in Nordrhein-Westfalen 14 457 Personen eine Ausbildung im neuen Beruf Pflegefachmann/-frau. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, handelt es sich bei Pflegefachleuten um einen neu geschaffenen Ausbildungsberuf, der seit Januar 2020 die bisherigen Ausbildungen zum/zur Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, zum/zur Altenpfleger/-in und zum/zur Gesundheits- und
Kinderkrankenpfleger/-in ersetzt und bündelt.

7 680 der Auszubildenden absolvierten im Jahr 2020 ihre praktische Ausbildung in einem nordrhein-westfälischen Krankenhaus, weitere 4 554 wurden in einer stationären Pflegeeinrichtung eingesetzt und 2 223 waren in einer ambulanten Pflegeeinrichtung tätig. Etwa drei Viertel (10 881) der Auszubildenden im Land war weiblich und rund ein Viertel (3 576) männlich.

Wie die Statistiker weiter mitteilen, waren knapp drei Viertel (72,6 Prozent) der Auszubildenden unter 25 Jahre alt; 10,9 Prozent der jungen Menschen befanden sich im Alter zwischen 25 und 29 Jahren und weitere 16,6 Prozent waren 30 Jahre oder älter. Das Durchschnittsalter der Auszubildenden zum Pflegefachmann/zur Pflegefachfrau betrug bei den Männern 24,2 Jahre; ihre weiblichen Kolleginnen waren im Schnitt 23,6 Jahre alt.

 

Schluss mit Kükentöten!
Neue Ära tierschutzfreundlicher Eiererzeugung eingeläutet

Gesetz zur Änderung des Landeswasserrechts

Wie erfolgreich oder erfolglos ist die Extra-Zeit von Schulministerin Gebauer?

 Präsenzunterricht bei Inzidenz unter 100
Ein wichtiges Stück Normalität für Kinder, Jugendliche und Familien

Weiterer Schulbetrieb ab dem 31. Mai 2021
Düsseldorf, 14. Mai 2021 - Nach geltendem Infektionsschutzgesetz des Bundes muss in den Kreisen und kreisfreien Städten ab einer Inzidenz von 165 Distanzunterricht erteilt werden; bei einer Inzidenz von weniger als 165 darf Wechselunterricht und ab einer Inzidenz von unter 100 Präsenzunterricht stattfinden.

 Die anhaltend sinkenden Corona-Infektionszahlen führen dazu, dass mittlerweile mehr als die Hälfte der Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen eine stabile Inzidenz von unter 100 aufweisen. Es ist angesichts der derzeitigen Entwicklung davon auszugehen, dass sich bis Ende Mai diese Zahl noch deutlich erhöht. Die Landesregierung hat stets betont, das Infektionsgeschehen aufmerksam zu beobachten und alle weiteren Entscheidungen zum Schulbetrieb vor dem Hintergrund der Infektionslage zu treffen.

Ab Montag, den 31. Mai 2021, kehren alle Schulen aller Schulformen bei einer stabilen Inzidenz unter 100 in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt vom Wechselunterricht zum Präsenzunterricht zurück.
Damit wird für die verbleibenden fünf Schulwochen bis zum Beginn der Sommerferien am 2. Juli 2021 Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler erteilt. Die bestehenden strikten Hygienevorgaben in den Schulen und auch die Masken- und Testpflicht gelten selbstverständlich weiterhin.  

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte dazu:
„Die Entscheidung der Landesregierung mehrere Wochen vor den Sommerferien wieder zum angepassten Präsenzunterricht zurückzukehren, ist ein wichtiges Signal für die Familien und insbesondere die Schülerinnen und Schüler. Es ist für die Landesregierung stets selbstverständlich gewesen, dass wir bei sinkenden Infektionszahlen auch wieder mehr Präsenzunterricht ermöglichen wollen. Für mich persönlich haben die Entwicklung der Kinder und ihre Bildungschancen Priorität bei gleichzeitig größtmöglichem Gesundheitsschutz in den Schulen. Kinder brauchen Kinder. Kinder brauchen Bildung. Kinder brauchen Strukturen und wieder mehr regulären Alltag. Ich bin am heutigen Tage zuversichtlich, dass wir durch Schützen, Testen und Impfen der Lehrkräfte den jungen Menschen und der gesamten Schulgemeinschaft zum Schuljahresende ein wichtiges Stück Normalität zurückgeben können.“  

Die Schulen und die Schulträger haben zusammen mit Experten sehr intensiv gut funktionierende und abgestimmte Hygienekonzepte erarbeitet und immer weiter verbessert. Neben den Infektions- und Hygieneschutzkonzepten an den Schulen, die die Landesregierung umfangreich unterstützt hat, setzt die Landesregierung zur Absicherung des Präsenzunterrichts als weiteren zentralen Baustein auf die Testpflicht in Schulen. Seit dem Frühjahr werden regelmäßig mindestens zwei Mal wöchentlich alle Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte in Präsenz getestet. Mit neuen Testverfahren für die Grund- und Förderschulen konnten die Testverfahren in den Schulen in den letzten Wochen weiter ausdifferenziert und optimiert werden.  

Die Schulen werden noch heute mit einer Schulmail über den geplanten weiteren Schulbetrieb und die damit verbundenen Fragen informiert. Zum Ende der Woche wird mit dem Auslaufen der aktuellen Fassung die Corona-Betreuungsverordnung entsprechend angepasst, so dass die rechtlichen Grundlagen für den Schulbetrieb ab dem 31. Mai 2021 feststehen. Die Schulen, aber auch Lehrkräfte und Eltern haben so ausreichend Gelegenheit, sich auf die erforderlichen Änderungen im Schulbetrieb einzustellen.  www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv

- Spitzengespräch zur Rohstoffverknappung im Baubereich
- DigitalPakt Schule: Land unterstützt Schulträger beim Mittelabruf

Spitzengespräch zur Rohstoffverknappung im Baubereich
Düsseldorf, 14. Mai 2021 - Die Wohnungs- und Bauwirtschaft ist in Unruhe, erste Baustellen ruhen: Lieferprobleme und Verknappung bei Holz, Dämmstoffen, Kunststoffe, PVC, Farben und Lacke, Bitumen, Stahl und Edelstahl, Trapezbleche, Dachpappen bis hin zu Schrauben lassen die Baumaterialpreise steigen. Erste Unternehmen erwägen ein Verschieben von Neubauplanungen im Wohnungsbau. Die Wohnungswirtschaft sowie die Bauverbände wandten sich wegen der Lieferengpässe bei den unverzichtbaren Materialien jetzt an Ministerin Ina Scharrenbach. Die wiederum lud die nordrhein-westfälische „Allianz für mehr Wohnungsbau“ und die Deutsche Holzindustrie zu einem ersten Erfahrungsaustausch ein.  

Ministerin Ina Scharrenbach: „Ohne Baumaterial kein Bauen, ohne bezahlbares Baumaterial kein bezahlbares Bauen. Die aktuelle Situation wird nachhaltig wirken: Auf die Neubautätigkeit sowie auf Miete und Eigentum.“ Die aktuelle Knappheit bei vielen Baumaterialien hat mehrere Ursachen: Verschobene Lieferketten auf den Weltmärkten mit Nachfrager-Hotspots, die insbesondere Holz und Stahl derzeit knapp werden lassen, Corona-bedingte Minderbedarfe bei Automobilkraftstoffen und Kerosin führen in der Folge zu Engpässen in der chemischen Industrie für die Kunststoffproduktion, durch geringere Kohleverstromung gibt es weniger Flugasche, die wiederum für die Gipsproduktion benötigt wird.  

Ministerin Scharrenbach wird deutlich: „Derzeit zu wenig im Blick: Die Energie- und Mobilitätswende werden unmittelbar zu einer Baumaterial-Wende führen. Viele Ausgangsstoffe werden für anschließende Produktionsprozesse nicht mehr zur Verfügung stehen. Es benötigt daher dringend eine Forschungs- und Entwicklungsinitiative im Baubereich, um zu alternativen Baumaterialien zu kommen. Diese Knappheit ist ein Fingerzeig auf das, was in der Zukunft zu erwarten sein wird.“  

Eine kurzfristige Entspannung bei der Materialversorgung wurde von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern nicht erwartet. Ministerin Scharrenbach vereinbarte mit den Vertreterinnen und Vertretern der wohnungswirtschaftlichen Verbände (Verband der Wohnungswirtschaft, Haus und Grund, Verband der mittelständischen Wohnungswirtschaft), des Mieterbundes, der Bauindustrie und der baugewerblichen Verbände sowie der Kommunalen Spitzenverbände einen regelmäßigen Austausch über die weiteren Entwicklungen bei der Materialversorgung im Baubereich. Daneben wurden verschiedene Handlungsszenarien miteinander diskutiert, die einer weiteren Prüfung bedürfen.


DigitalPakt Schule: Land unterstützt Schulträger beim Mittelabruf
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Um die Schulträger in Nordrhein-Westfalen beim Abruf der Mittel aus dem DigitalPakt Schule noch gezielter zu unterstützen, macht das Land ab sofort weitere Angebote. Mit Workshops und weiteren Informationsangeboten begleitet das Land die Schulträger bei der Umsetzung des DigitalPakts Schule und stärkt die Digitalisierungskompetenz der Beteiligten vor Ort.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Mit dem DigitalPakt Schule und den Programmen zur Ausstattung von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern unterstützen wir die Schulträger mit erheblichen finanziellen Mitteln beim Aufbau von IT-Strukturen an unseren Schulen. Ebenso wichtig wie die Bereitstellung der Mittel ist jedoch die Entwicklung von Digitalisierungskompetenzen vor Ort, um die Digitalisierung an unseren Schulen nachhaltig und zukunftsfähig zu gestalten. Mit Workshops und Informationsangeboten wie einem Erklärvideo und einer zusätzlichen Handreichung zur Erstellung eines technisch-pädagogischen Einsatzkonzepts möchten wir die Schulträger ermutigen, den Weg der Digitalisierung in unseren Schulen mit großen Schritten fortzusetzen. Die Landesregierung wird die Schulträger dabei weiterhin nach Kräften unterstützen.“  

An zunächst sechs Terminen ab dem 20. Mai 2021 finden die dreistündigen Workshops “Inhouse-Verkabelung und Vernetzung für Schulen in NRW” statt, die neben der Beantwortung technischer Fragestellungen in folgenden Bereichen Unterstützung leisten:   •     Anforderungen für Schulen in Bezug auf Vernetzung und Ausstattung von Schulen mit Bezug zur Förderrichtlinie DigitalPakt Schule.NRW
•     Hilfestellungen zur Erstellung eines technisch-pädagogischen Einsatzkonzepts sowie beispielhafte Darstellung eines Planungs- und Beantragungsprozesses
•     Planung und Aufbau von IT-Infrastrukturen an Schulen  

Mehr als 375 Millionen Euro (375.891.449,20 Euro) haben die nordrhein-westfälischen Schulträger inzwischen aus dem DigitalPakt Schule beantragt (Stand: 30. April 2021). Das entspricht einer Steigerung um fast zehn Prozent innerhalb der vergangenen sechs Wochen.  Aus den Förderprogrammen zur Ausstattung von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten wurden von insgesamt 263 Millionen Euro schon mehr als 255 Millionen Euro (255.329.026,61 Euro) beantragt. Die Beantragungsquote liegt damit bei rund 97 Prozent.  

 

Luftqualität, Biodiversität, Waldzustand & Co....

Umweltzustandsbericht zeigt viele Verbesserungen, aber auch Handlungsbedarf
Düsseldorf/Duisburg, 12. Mai 2021 - Der Zustand der Umwelt in Nordrhein-Westfalen hat sich in vielen Bereichen verbessert, in anderen Bereichen ist er weiterhin besorgniserregend. Dies dokumentiert der heute vom Umweltministerium vorgelegte Umweltzustandsbericht Nordrhein-Westfalen 2020. Zu den positiven Entwicklungen zählen, dass sich die Luftqualität in Nordrhein-Westfalen verbessert hat, deutlich weniger Treibhausgase ausgestoßen werden sowie die Flächenanteile für den Naturschutz und die ökologische Landwirtschaft zunehmen. Anlass zur Sorge bieten unter anderem der schlechte Zustand unserer Wälder und der nach wie vor zu hohe Flächenverbrauch.

Die Klimaänderungen sind bereits deutlich spürbar. So beginnt die Apfelblüte bereits 17 Tage früher als im Jahr 1951. Ziel der Landesregierung ist es, die Widerstandsfähigkeit von Umwelt und Natur insbesondere auch gegen die negativen Folgen des Klimawandels zu erhöhen. Die im September 2020 verabschiedete Nachhaltigkeitsstrategie 2030, das neue Klimaanpassungsgesetz, der für Herbst 2021 geplante Naturschutzbericht, das Waldbau- und Wiederbewaldungskonzept und weitere Initiativen legen dafür die Grundlagen.

Alle Infografiken MULNV NRW


Beispiel Klimawandel und Treibhausgase:
Der Klimawandel ist auch in Nordrhein-Westfalen längst angekommen. Eine Trendberechnung über den Zeitraum 1881 bis 2020 ergibt einen signifikanten Anstieg der Jahresmitteltemperatur von 1,7 Grad Celsius. Die Anzahl heißer Tage pro Jahr, an denen 30 Grad Celsius überschritten werden, hat sich im 30-Jahreszeitraum 1990 bis 2019 gegenüber 1891 bis 1920 auf 8 Tage mehr als verdoppelt. In den Dürrejahren 2018 und 2019 gab es sogar 17 bzw. 16 heiße Tage in Nordrhein-Westfalen. Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes setzt sich die Landesregierung das Ziel, bis zur Mitte des Jahrhunderts klimaneutral zu wirtschaften.
Ebenso bedeutsam wie der Klimaschutz ist die Klimaanpassung. Hier setzt die Landesregierung mit einem ersten eigenständigen Klimaanpassungsgesetz einen starken Akzent: künftig müssen zum Beispiel bei allen kommunalen Planungen Maßnahmen zur Klimaanpassung, wie unversiegelte Versickerungsflächen für Starkregen oder ein Netzwerk aus Grünflächen, mitgedacht werden.

Beispiele Stickstoffdioxid und Feinstaub:
Die städtische Luft in Nordrhein-Westfalen ist sauberer geworden. Dies ist unter anderem der Erfolg einer konsequenten Fortschreibung und Umsetzung der von den Bezirksregierungen erstellten Luftreinhaltepläne. Erstmals konnten im Jahr 2020 in ganz Nordrhein-Westfalen alle Luftqualitätswerte eingehalten werden. Demnach lag 2020 erstmals auch der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid an allen 124 Standorten unter dem EU-weit gültigen Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Auch bei den Feinstaub-Werten lag 2019 die mittlere städtische Hintergrundbelastung mit PM10- und PM2,5-Feinstaub deutlich unter den EU-Jahresgrenzwerten von 40 bzw. 25 Mikrogramm pro Kubikmeter.

Beispiel Ressourceneffizienz: Die Endenergieproduktivität stieg um 45 Prozent gegenüber dem Bezugsjahr 1991. Auch die Rohstoffproduktivität nahm 2018 gegenüber Bezugsjahr 1994 um 26 Prozent zu, sie stagniert jedoch über die letzten zehn Jahre. Erklärte Ziele der Landesregierung sind die Stärkung der Kreislaufwirtschaft, eine Erhöhung von Recyclingquoten, die Entkoppelung von Wachstum und Ressourcenverbrauch sowie die Förderung der Umweltwirtschaft. Insgesamt arbeiten bereits rund 468.000 Erwerbstätige in der Umweltwirtschaft, das sind immerhin 5 Prozent aller Erwerbstätigen in Nordrhein-Westfalen, sie erwirtschaften rund 6 Prozent der gesamten nordrhein-westfälischen Bruttowertschöpfung.

Beispiel Wald:
Stürme, Dürre und ein massiver Borkenkäferfraß haben die Wälder in Nordrhein-Westfalen bis hinauf in die Mittelgebirgslagen schwer geschädigt. Zur Schadensbewältigung und Wiederbewaldung hat die Landesregierung die Förderungen erheblich aufgestockt, Sondermittel bereitgestellt und Fachkonzepte entwickelt. Betrug die forstliche Förderung in Nordrhein-Westfalen 2018 noch gut 4 Millionen Euro, hat sich diese im Jahr 2020 auf über 57 Millionen Euro vervielfacht. Im Jahr 2021 ist eine weitere Aufstockung auf über 75 Millionen Euro vorgesehen. Ein neues Waldbaukonzept legt die Grundlage für die Entwicklung artenreicher und resilienter Laubmischwälder. Ziel ist ein multifunktionaler, klimastabiler Wald, der dem Schutz des Bodens, des (Grund-)Wassers, der Artenvielfalt und der Kohlendioxid-Fixierung genauso dient wie der Naherholung und der Sicherung einer nachhaltigen Forstwirtschaft.

Beispiel Flächenverbrauch:
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche in Nordrhein-Westfalen umfasst knapp 24 Prozent der Landesfläche, davon sind rund 46 Prozent versiegelt. Pro Tag kommen durchschnittlich 8,1 Hektar Siedlungs- und Verkehrsfläche hinzu, meist auf Kosten landwirtschaftlicher Fläche. Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, dem Verbrauch von Freiflächen, ganz speziell der landwirtschaftlichen Nutzflächen, entgegenzusteuern. Mit einem ressortübergreifenden Maßnahmenpaket zur intelligenten und effizienten Flächenentwicklung will die Landesregierung den Flächenverbrauch weiter eindämmen. Bausteine sind unter anderem die Entwicklung eines Brachflächenkatasters oder eines Flächenzertifikathandels unter Kommunen. Beispiel Artenvielfalt:
Zusammen mit dem Klimawandel stellt der Verlust der biologischen Vielfalt die gegenwärtig größte ökologische, aber auch ökonomische Bedrohung dar. Der Indikator "Artenvielfalt und Landschaftsqualität" bewertet anhand von rund 60 charakteristischen Brutvogelarten den Zustand der vier Lebensraumtypen Wälder, Agrarland, Siedlungen und Gewässer. Positive Entwicklungen sind in den Wald- und Siedlungsbereichen zu verzeichnen. Diese gilt es zu verstetigen und auch in den anderen Lebensräumen eine Trendwende zu erzielen. Dort, wo die Ursachen bekannt sind, hat die Landesregierung bereits umfangreiche Maßnahmen ergriffen. Ein wichtiger Baustein ist die Förderung von Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutz-Maßnahmen. Weitere Informationen Umweltzustandsbericht als Broschüre und zum Download www.umweltportal.nrw.de

 

Am 15. Mai 2022 wird ein neuer Landtag gewählt

Düsseldorf/Duisburg, 11. Mai 2021 - In fast genau einem Jahr sind rund 13,2 Millionen Nordrhein-Westfalen dazu aufgerufen, einen neuen Landtag zu wählen. Wie Innenminister Herbert Reul am Dienstag in Düsseldorf mitteilte, finden die nächsten Landtagswahlen am 15. Mai 2022 statt. Zuvor hatte das Kabinett den von Reul vorgeschlagenen Termin beschlossen. Der Innenminister hatte den im Landtag vertretenen Parteien die Wahltage, die in Betracht kommen, mitgeteilt und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Festlegung des Wahltermins auf den 15. Mai 2022 berücksichtigt die entsprechenden Rückmeldungen.

Nach der Landesverfassung muss ein neuer Landtag im letzten Vierteljahr der Wahlperiode gewählt werden. Dafür ist der jetzt beschlossene Wahltermin aus Sicht der Landesregierung am besten. Alternativtermine hätten in den Osterferien, kurz danach oder an sogenannten Brückenwochenenden gelegen. Dies hätte sich nachteilig auf die Wahlbeteiligung und auf den Wahlkampf auswirken können. Der Termin kommt demjenigen der vergangenen Landtagswahl am 14. Mai 2017 nahe.

 

Kindgerechtere und sichere PCR-(Lolli)Tests für die Primarstufe

Düsseldorf/Duisburg. 7. Mai 2021 -  Als erstes Bundesland wird Nordrhein-Westfalen am kommenden Montag PCR-Pool-Testungen an den Grund- und Förderschulen einführen. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Die Landesregierung hält Wort und wird ab Montag an den Schulen der Primarstufe die sogenannten Lolli-Tests einführen, welche die bisherigen Antigen-Schnelltests ersetzen. Sie sind kindgerechter und einfacher zu handhaben. Die Lolli-Tests werden uns dabei helfen, Infektionen frühzeitiger als mit Selbsttests zu entdecken und Infektionsketten von vornherein in Schulen zu unterbrechen. Wir sichern damit den Schulbetrieb zusätzlich ab.“  

Alle Grund- und Förderschulen wurden bereits zu Wochenbeginn über die Details des neuen Testverfahrens informiert. Ab dem 10. Mai werden die Schülerinnen und Schüler an den Grund- und Förderschulen mit dem „Lolli-Test“, einem einfachen Speicheltest, zwei Mal pro Woche in ihrer Lerngruppe auf das Corona-Virus getestet. Die Handhabung des Lolli-Tests ist einfach und kind- bzw. altersgerecht: Die Schülerinnen und Schüler lutschen 30 Sekunden lang auf einem Abstrichtupfer.

In einem zweiten Schritt werden die Abstrichtupfer aller Kinder der Lerngruppe in einem Sammelgefäß zusammengeführt und als anonyme Sammelprobe (sog. „Pool“) noch am selben Tag in einem Labor nach der PCR-Methode ausgewertet. Diese Methode sichert ein sehr verlässliches Testergebnis. Zudem kann eine mögliche Infektion bei einem Kind durch einen PCR-Test deutlich früher festgestellt werden als durch einen Schnelltest, sodass auch die Gefahr einer Ansteckung rechtzeitiger erkannt wird.   Das Projekt ist auf landesweit fast 3.800 Schulstandorte ausgerichtet und erfordert täglich rund 35.000 Pooltestungen. Für den Transport der Proben zwischen den Schulen und Laboren sind landesweit über 400 Routen festgelegt worden.  

Die Lolli-Tests wurden bereits im März dieses Jahres über einen Zeitraum von drei Wochen in einem vom Land finanzierten und begleiteten Pilotprojekt an 22 Kölner Schulen erfolgreich getestet.   Abschließend betonte Ministerin Gebauer: „Die Pool-Testungen werden zusammen mit unseren strengen Vorgaben für den Infektionsschutz und der voranschreitenden Impfung unserer Lehrerinnen und Lehrer einen weiteren wichtigen Beitrag leisten, um den Schulbetrieb für unsere jüngsten Schülerinnen und Schüler abzusichern.   Weitere Informationen hier im B

ildungsportal des Ministeriums für Schule und Bildung.

 20. Jubiläum des Wettbewerbs „Jugend debattiert“

Der Wettbewerb „Jugend debattiert“ stärkt und fördert das demokratische Verständnis unserer Schülerinnen und Schüler Landesfinale und 20. Jubiläum des Wettbewerbs „Jugend debattiert“ Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit: Im 20. Jubiläumsjahr des Schülerwettbewerbs „Jugend debattiert“ sind heute acht Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen in zwei verschiedenen Altersgruppen im Landesfinale gegeneinander angetreten, um unter Wettkampfbedingungen miteinander zu debattieren.

Jonathan Greipl vom Städtischen Gymnasium in Haan (Altersgruppe I) und Gero Bongartz vom Stiftischen Gymnasium in Düren (Altersgruppe II) haben die Jury des Landesfinales in einer digitalen Debatte von ihrer Sachkenntnis, ihrem Ausdrucksvermögen und ihrer Gesprächsfähigkeit überzeugt und sich für den Einzug ins Bundesfinale am 19. Juni 2021 in Berlin qualifiziert.  

Schulministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Ich möchte die Gewinner, die neben argumentativem Geschick auch ein differenziertes sprachliches Ausdrucksvermögen bewiesen haben, sehr herzlich beglückwünschen und drücke ihnen die Daumen für das Bundesfinale in Berlin, wo sie Nordrhein-Westfalen vertreten werden. Debatten sind gelebte Demokratie, sie sind eine besondere Form des Dialogs, der uns als Gesellschaft voran- und über unterschiedliche Meinungen hinweg doch zusammenbringt. Denn Debatten fördern durch den sachlichen und fairen Austausch von Argumenten gegenseitiges Verständnis.

Das Projekt „Jugend debattiert“ unterstützt den ausgewogenen Austausch von Argumenten und vermittelt Schülerinnen und Schülern diesen demokratischen Wert nun bereits seit zwanzig Jahren. Dazu möchte ich allen Beteiligten ganz herzlich gratulieren!“  

In der ersten Altersgruppe der Klassen 8 bis 9 setzten sich die Landesfinalistinnen und -finalisten argumentativ mit der Frage auseinander, ob eine Coronaschutzimpfung für alle Bürgerinnen und Bürger verpflichtend sein soll, sobald eine allgemeine Impfung möglich ist. In der zweiten Altersgruppe der Jahrgangsstufen 10 bis 13 wurde die Frage debattiert, ob die Reichskriegsflagge verboten werden soll.   An dem diesjährigen Wettbewerb haben sich 280 Schulen aus Nordrhein-Westfalen mit rund 47.000 Schülerinnen und Schülern beteiligt. Das Landesfinale wurde aufgrund der Pandemie erstmals digital ausgetragen, rund 200 Gäste waren zugeschaltet.  

 „Jugend debattiert“ ist ein Schülerwettbewerb, der seit 2001 auf Initiative und unter Schirmherrschaft des Bundespräsidenten, der Hertie-Stiftung und der Heinz Nixdorf Stiftung in Kooperation mit den Schul- und Kultusministerien, der Kultusministerkonferenz und den Parlamenten der Länder durchgeführt wird. Auf Bundesebene ist seit 2019 das Bundesministerium für Bildung und Forschung an der Förderung des Wettbewerbs beteiligt.


Landtag beschließt Zweites Bildungssicherungsgesetz

Düsseldorf/Duisburg, 29. April 2021 - Der Landtag hat das Zweite Bildungssicherungsgesetz verabschiedet, mit dem eine Vielzahl von Regelungen für die schulischen Bildungsgänge, Prüfungen und Abschlüsse unter den Bedingungen der Coronavirus-Pandemie getroffen werden. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Mit dem Zweiten Bildungssicherungsgesetz sind umfangreiche Maßnahmen zur Sicherung der Bildungswege unserer Schülerinnen und Schüler nun rechtlich verankert. Diese Pandemie hat uns alle mit einigen Unsicherheiten konfrontiert, auch und gerade im Bereich Schule.
Es gilt die Zusage der Landesregierung, den Schülerinnen und Schülern faire Prüfungen, anerkannte Schulabschlüsse und erfolgreiche weitere Bildungswege zu ermöglichen. Das Zweite Bildungssicherungsgesetz bildet dafür den letzten rechtlichen Baustein.“

 

Das Zweite Bildungssicherungsgesetz enthält unter anderem die folgenden Regelungen:

 

·         Am Ende der Erprobungsstufe wird die Entscheidung über eine Wiederholung an der bisherigen Schule oder einen Schulformwechsel nach einer Beratung durch die Schule grundsätzlich den Eltern überlassen. Die Erprobungsstufenkonferenz wird unter Berücksichtigung des Leistungsstandes eine Empfehlung dazu aussprechen, ob eine Schülerin oder ein Schüler den Bildungsgang in der gewählten Schulform fortsetzen sollte.

·         Es wird am Ende des Schuljahres 2021 Versetzungsentscheidungen geben. Mit einer Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen werden erweiterte Nachprüfungsmöglichkeiten geschaffen. Auf dem Verordnungsweg wird außerdem das freiwillige Wiederholen einer Klasse ermöglicht, ohne Anrechnung auf die Höchstverweildauer an einer Schule.

·         Es wird in diesem Schuljahr keine Blauen Briefe geben. Ein „Blauer Brief“ setzt voraus, dass sich die Leistungen in einem Fach seit dem Halbjahreszeugnis verschlechtert haben. Um mögliche Corona-bedingte Benachteiligungen auszugleichen, soll dieses Jahr gelten: Minderleistungen in einem Fach, die abweichend von der im letzten Zeugnis erteilten Note nicht mehr ausreichend sind, werden bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt. Diese Regelung gilt für höchstens ein Fach, in dem sich die Leistungen nach dem Halbjahreszeugnis verschlechtert haben.

·         Die zentralen schriftlichen Leistungsüberprüfungen am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe finden auch in diesem Schuljahr 2021 nicht statt. Die Schulen können die für die zentralen Klausuren entwickelten Aufgaben dennoch – sofern dies vor Ort als sinnvoll angesehen wird – nutzen.

·         Die Sprachstandsfeststellungen finden erst im Schuljahr 2021/2022 wieder statt.

 

Gemeinsamer Appell der Innenminister der Niederlande und Nordrhein-Westfalens

Düsseldorf/Duisburg, 26. April 2021 - Zum Ende des Lockdowns in den Niederlanden am Mittwoch (28. April 2021) appellieren der niederländische Minister für Justiz und Sicherheit, Ferdinand Grapperhaus, und der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul an die Bürgerinnen und Bürger, nicht in die Niederlande zu fahren.
Vermeiden Sie unnötige Reisen und kommen Sie erst in besseren Zeiten wieder in die Niederlande. Jetzt ist nicht die Zeit für Geselligkeit, für Freundschaftsbesuche oder zum Einkaufen auf der anderen Seite der Grenze“, sagt der niederländische Minister Ferdinand Grapperhaus. „In besseren Zeiten sind Sie wieder willkommen. Aber zurzeit helfen Sie uns dadurch, dass Sie in Ihrem eigenen Land bleiben.“

NRW-Innenminister Herbert Reul erklärt: „Das gute Wetter darf uns nicht dazu verleiten, alle Vorsicht über Bord zu werfen. Daher bitte ich vor allem die Bürgerinnen und Bürger in den Grenzregionen: „Bitte bleiben Sie zu Hause! Wenn wir jetzt nachlassen, würden wir all unsere bisherigen Anstrengungen zunichte machen“ nachlassen, würden wir all unsere bisherigen Anstrengungen zunichtemachen.“


Was gilt für den Schulbetrieb ab dem 26. April?

„Notbremse“ im Infektionsschutzgesetz des Bundes

Die Landesregierung wird im schulischen Bereich die Vorgaben aus dem neuen Infektionsschutzgesetz schnellstmöglich und mit der größtmöglichen Klarheit für die Schulen umsetzen. Die Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb werden in der Coronabetreuungsverordnung noch heute angepasst. Danach gilt für den Schulbetrieb ab Montag, dem 26. April:

 

·           Der Schulbetrieb findet aufgrund der angespannten Pandemielage grundsätzlich bis auf Weiteres nur im Wechselunterricht statt; Abschlussklassen sind davon ausgenommen.

·           Die Teilnahme von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften am Präsenzunterricht setzt wöchentlich zwei Tests voraus.

·           Bei einer regionalen Inzidenz von mehr als 165 ist Präsenzunterricht untersagt – es findet Distanzunterricht statt. Abschlussklassen und Förderschulen sind davon ausgenommen. Regional bedeutet hier, dass es auf die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt ankommt. Der Inzidenzwert in einer einzelnen kreisangehörigen Gemeinde ist nicht maßgeblich.

·           Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen, sind kein Unterricht im Sinne des Bundesgesetzes und bleiben daher von den Einschränkungen des Präsenzbetriebes unberührt.

·           Pädagogische Betreuungsangebote sind eingerichtet.

 

Das Schulministerium hat alle Schulen und Schulträger noch am gestrigen Abend über das künftige Verfahren informiert, wonach die Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht erfolgt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte sogenannte 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. Die konkrete Feststellung darüber trifft für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt sodann das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die „Notbremse“ tritt dann am übernächsten Tag in Kraft. Fällt die Inzidenz wieder stabil unter 165, kehren die Schulen am ersten Montag nach der entsprechenden Feststellung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales wieder zum Wechselunterricht zurück.

 

Für alle jetzt schon betroffenen Kreise und kreisfreien Städte mit einer seit drei Tagen bestehenden Inzidenz von mindestens 165 bedeutet dies, dass faktisch ab Montag, 26. April 2021, die Einschränkungen für den Schulbetrieb (Distanzunterricht) wirksam werden. Alle Schulen, für deren Standort keine Regelungen wegen einer Inzidenz von mindestens 165 getroffen werden, setzen den Schulbetrieb bis auf Weiteres im Wechselunterricht unter Einhaltung der bereits etablierten Schutz- und Hygienekonzepte fort. Die pädagogischen Betreuungsangebote bleiben unverändert erhalten.

 

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die Landesregierung folgt mit den ab Montag geltenden Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb den Vorgaben des Bundes und setzt diese im Interesse der Planungssicherheit der Schulen umgehend um. Aufgrund der Inzidenzwerte in Nordrhein-Westfalen führt das neue Bundesgesetz automatisch dazu, dass viele Kinder im Rahmen des Distanzunterrichtes nicht in den Schulen, sondern wieder daheim lernen müssen. Das wird für viele Familien erneut eine enorme Herausforderung und für die Schülerinnen und Schüler trotz des mittlerweile deutlich verbesserten Distanzunterrichts eine große Enttäuschung sein. Es bleibt das Ziel dieser Landesregierung, auch in den letzten Wochen dieses Schuljahres den Kindern wieder Unterricht in Präsenzform anbieten zu können, sobald das Infektionsgeschehen dies zulässt, denn Kinder brauchen Kinder und Schule findet in der Schule statt.“

 

Die SchulMail vom 22. April 2021 finden Sie hier: https://www.schulministerium.nrw/22042021-informationen-zum-schulbetrieb-ab-26-april-2021


Mit mittlerem Schulabschluss zur Polizei über die „Fachoberschule Polizei“

Ministerin Gebauer und Minister Reul stellen Schulversuch vor und verkünden teilnehmende Berufskollegs

 

Düsseldorf/Duisburg, 22. April 2021 - Wer einen mittleren Bildungsabschluss hat, kann sich ab Juni 2021 für die „Fachoberschule Polizei“ bewerben. Ab nächstem Schuljahr erproben das Ministerium für Schule und Bildung und das Ministerium des Innern einen neuen Bildungsgang. An elf Berufskollegs können Schülerinnen und Schüler die Fachhochschulreife erlangen und ein Praxis-Jahr bei der Polizei absolvieren.

 

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die Landesregierung öffnet den Zugang zum Polizeivollzugsdienst nun auch für Bewerberinnen und Bewerber mit mittlerem Schulabschluss und setzt damit ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Dieser neue Bildungsgang ergänzt die bewährten Pfade in den Polizeivollzugsdienst. Die Bildungsvielfalt in Nordrhein-Westfalen ist unsere Stärke und die Erweiterung des schulischen Einstiegs in ein so wichtiges Berufsfeld bei der Polizei stellt für unsere Schülerinnen und Schüler einen großen Gewinn dar. Die ausgewählten Berufskollegs bieten damit künftig ein weiteres attraktives Angebot mit dem neuen Bildungsgang an.“

 

Innenminister Herbert Reul: „Nicht nur Gymnasiasten können gute Polizisten sein. Auch in Menschen mit mittleren Bildungsabschluss schlummert Polizei-Potential. Dieses Potential wollen wir fördern. Schließlich wird die Polizei vor allem dann akzeptiert, wenn sich die Breite der Bevölkerung in ihr wiederfindet. Auch Haupt-, Real- und Gesamtschüler und -schülerinnen mit mittlerer Reife können, wollen und sollen gute Polizisten sein. Wir fördern Vielfalt, indem wir auch ihnen ermöglichen, sich bei der Polizei zu bewerben.“

 

Bei der Vorstellung des neuen Schulmodells am Donnerstag gaben Yvonne Gebauer und Herbert Reul die elf Berufskollegs bekannt, an denen der neue Bildungsgang zunächst angeboten wird. Es sind: das Konrad-Klepping-Berufskolleg in Dortmund, das Klaus-Steilmann-Berufskolleg in Bochum, das Rudolf-Rempel-Berufskolleg in Bielefeld, das Max-Weber-Berufskolleg in Düsseldorf, das Kaufmännische Berufskolleg Walther Rathenau in Duisburg, das Berufskolleg an der Lindenstraße in Köln, das Ludwig-Erhard-Berufskolleg in Bonn, das Berufskolleg Kaufmännische Schulen des Kreises Düren, das Hansa-Berufskolleg in Münster, das Kuniberg Berufskolleg in Recklinghausen und das Berufskolleg Königstraße in Gelsenkirchen.

 

Circa 300 Plätze stehen zum Schuljahr 2022/23 bereit. Neben der Fachhochschulreife erwerben die Schülerinnen und Schüler in dem zweijährigen Bildungsgang polizeispezifische Kenntnisse, wie etwa in Recht und Staatslehre. Gleichzeitig sichern sie sich eine vorbehaltliche Einstellungszusage für die Polizei Nordrhein-Westfalen und damit für das anschließende Bachelorstudium an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung, sofern sie den Abschluss erfolgreich absolvieren und die beamtenrechtlichen Voraussetzungen weiterhin erfüllen.

 

In der Jahrgangsstufe 11 ist ein einjähriges Praktikum in einer Kreispolizeibehörde vorgesehen. Neben dem Wach- und Wechseldienst im Streifenwagen und Einblicken in die kriminalpolizeiliche Ermittlungsarbeit, hält das Praktikum ein breit gefächertes Angebot weiterer Pflicht- und Wahlpflichtmodule bereit. Die Verwaltungsbereiche der Polizei stehen ebenso auf dem Stundenplan wie Trainingseinheiten vor Ort in der Fortbildungsstelle der jeweiligen Praktikumsbehörde und in den Bildungszentren des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW.

 

Die Jahrgangsstufe 12 besteht dann ausschließlich aus Unterricht und schließt mit der Fachhochschulreifeprüfung ab. In die Unterrichtsarbeit werden auch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte eingebunden.

 

Der neue Bildungsgang richtet sich an Absolventinnen und Absolventen, die einen mittleren Schulabschluss oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erreicht haben und das 35. Lebensjahr am 01.09. des beginnenden Schuljahres noch nicht vollendet haben. Die Bewerbung um einen Praktikumsplatz erfolgt zentral beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW) und ist ab dem 01.06.2021 möglich.

 

Für interessierte Eltern, Lehrerinnen und Lehrer findet am Samstag, 24. April 2021 eine Online-Fragerunde zur FOS-Polizei statt. Anmeldung über: fos.lafp@polizei.nrw.de. Schülerinnen und Schüler finden weitergehende Informationen auf den Social-Media-Kanälen der Polizei Nordrhein-Westfalen (Karriere).

 

Weitere Infos gibt es unter:

 

·       https://www.genau-mein-fall.de/nextlevel/

·       bei der landeszentralen Personalwerbung des LAFP NRW (per WhatsApp 0173-9619600, per Mail fos.LAFP@polizei.nrw.de
oder Telefon: 0251-7795-5353)

·       den örtlichen Personalwerbenden in den Kreispolizeibehörden: https://pvb.polizeibewerbung.nrw.de/user/kommunikation/Personalwerber.aspx

·       https://www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem/schul-und-modellversuche/fachoberschule-fuer-verwaltung-und-rechtspflege


Mittelabruf: Rund 600 Millionen Euro für die Digitalisierung der Schulen

Düsseldorf/Duisburg, 20. April 2021 - Die Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen schreitet immer schneller voran: Rund 600 Millionen Euro haben die Schulträger aus Förderprogrammen von Bund und Land schon beantragt. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Diese Landesregierung hat bei der Digitalisierung der Schulen eine Aufholjagd versprochen. Dieses Versprechen lösen wir mit größter Geschwindigkeit ein. Um zeitgemäße Bildung zu ermöglichen, unterstützen wir die Schulträger bei der Digitalisierung der Schulen mit erheblichen finanziellen Mitteln. Ich freue mich, dass die Kommunen von diesem Angebot immer stärker Gebrauch machen. Vor allem die Förderprogramme zur Ausstattung von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bedarf werden von den Schulträgern intensiv umgesetzt. Von der Digitalisierung werden die Schulen auch weit über die Pandemie hinaus profitieren.“

 

Mehr als 340 Millionen Euro (341.457.688,58 Euro) haben die nordrhein-westfälischen Schulträger inzwischen aus dem DigitalPakt Schule beantragt (Stand: 1. April 2021). Das entspricht einer Steigerung um fast zehn Prozent innerhalb der vergangenen sechs Wochen seit Mitte Februar. Über den DigitalPakt Schule des Bundes, der zu zehn Prozent über die Länder mitfinanziert wird, stehen Nordrhein-Westfalen bis 2024 insgesamt 1,054 Milliarden Euro für Investitionen in die digitale Infrastruktur der Schulen zur Verfügung. Bis zum Jahresende 2021 können die Schulträger die ihnen zur Verfügung gestellten Budgets in voller Höhe beantragen.

 

Aus den Förderprogrammen zur Ausstattung von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten wurden von insgesamt 263 Millionen Euro schon fast 253 Millionen Euro (252.941.000,94 Euro) beantragt. Die Beantragungsquote liegt damit bei über 96 Prozent. Die Landesregierung hatte im Sommer 2020 die Programme zur Ausstattung sämtlicher Lehrkräfte und derjenigen Schülerinnen und Schüler, die nicht über ein digitales Endgerät verfügen, aufgelegt, um Schulen während der Coronavirus-Pandemie kurzfristig bei der Organisation und Gestaltung des Distanz- und Wechselunterrichts zu unterstützen.

 

„Bei der Ausstattung der Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten waren wir bundesweit Vorreiter. Auch die Ausstattung unserer Schülerinnen und Schüler haben wir unbürokratisch ermöglicht, um Bildungschancen auch unter den Bedingungen der Pandemie zu sichern. Die Landesregierung hat diese Förderprogramme so aufgesetzt, dass die bereitstehenden Mittel schnell und zielgerichtet eingesetzt werden können. Diesen bedarfsorientierten und pragmatischen Ansatz werden wir auch in Zukunft weiterverfolgen. Als Schul- und Bildungsministerin werde ich mich weiterhin dafür einsetzen, dass wir an den Schulen die Bedingungen für beste Bildung und eine lernförderliche Digitalisierung der Schulen schaffen“, so Ministerin Gebauer abschließend.


Schulen in 15 Kreisen und kreisfreien Städten bleiben ab Montag im Distanzunterricht

Land regelt vorab geplante bundeseinheitliche Vorgaben in der Coronabetreuungsverordnung zu den Schulen

Düsseldorf/Duisburg, 16./19. April 2021 - In 15 Kreisen und kreisfreien Städten liegt die 7-Tages-Inzidenz heute bei über 200. Die Schulen in Nordrhein-Westfalen starten am Montag in den Wechselunterricht mit Ausnahme der Schulen in den Kommunen, die über einer Inzidenz von 200 liegen. In diesen Kommunen bleibt daher der Wechselunterricht auch ab Montag (19. April 2021) ausgesetzt. Damit bleibt es in diesen Kreisen und kreisfreien Städten bis zu einem Absinken der Inzidenzwerte für mindestens drei Tage unter 200 unverändert bei den seit dem Ende der Osterferien geltenden Regelungen, dass nur die Abschlussklassen und eine pädagogsiche Betreuung in Präsenz erfolgen und alle anderen Schülerinnen und Schüler Distanzunterricht erhalten.  
 
Das konkrete Verfahren – auch für Kreise und kreisfreie Städte, die künftig die Grenze einer 7-Tages-Inzidenz von 200 überschreiten – wird durch eine Ergänzung der Coronabetreuungsverordnung geregelt: Überschreitet ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt künftig die Grenze einer 7-Tages-Inzidenz von 200 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, stellt das Gesundheitsministerium dies durch eine Allgemeinverfügung fest und bestimmt darin den Tag, ab dem Distanzunterricht stattfindet. Dies ist im Regelfall ab dem zweiten Tag nach Feststellung der Fall. Die Feststellung wird öffentlich bekanntgemacht.  

 Nicht betroffen von dieser Maßgabe und daher weiterhin im Präsenzformat zulässig ist der Unterricht  
·       für die Abschlussklassen (einschließlich der Prüfungen) der allgemeinbildenden Schulen, der Berufskollegs und der Förderschulen sowie die entsprechenden Semester im Bildungsgang Realschule des Weiterbildungskollegs,
·       in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, des beruflichen Gymnasiums und der Bildungsgänge des Weiterbildungskollegs.  
Ebenfalls weiter möglich ist insbesondere das Angebot der pädagogischen Betreuung für Schülerinnen und Schüler, die zu Hause keine angemessenen Bedingungen für das Lernen im Distanzunterricht vorfinden.  
Sinkt der Inzidenzwert für mindestens drei Tage unter 200, wird zum nächsten Wochenbeginn der Wechselunterricht in den jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städten wieder aufgenommen. Auch dies wird durch das Gesundheitsministerium per Allgemeinverfügung festgelegt und öffentlich bekannt gemacht werden.   
Folgende Kreise und kreisfreien Städte liegen Stand heute bereits über einer 7-Tages-Inzidenz von 200 und bleiben daher definitiv ab Montag im Distanzunterricht:  
1.     Stadt Duisburg
2.     Stadt Gelsenkirchen
3.     Stadt Hagen
4.     Stadt Krefeld
5.     Märkischer Kreis
6.     Stadt Mülheim an der Ruhr
7.     Oberbergischer Kreis
8.     Rheinisch-Bergischer Kreis
9.     Stadt Remscheid
10.  Kreis Siegen-Wittgenstein
11.  Stadt Solingen
12.  Kreis Unna
13.  Stadt Wuppertal
14. Herne
15. Mettmann

Neue Rechtsvorschriften für die Lehrerausbildung

Düseldorf/Duisburg, 16. April 2021 - Für die Lehrerausbildung in Nordrhein-Westfalen sind mehrere Aktualisierungen und Weiterentwicklungen vorgesehen, die nach der Befassung des zurückliegenden Kabinetts zeitnah in Kraft treten können. Das aus einem breit angelegten Diskussionsprozess entstandene Regelungspaket enthält neben einer Neuprofilierung des Lehramtsfachs „Sozialwissenschaften“ aufgrund der Einführung des Schulfachs Wirtschaft bzw. Wirtschaft-Politik unter anderem auch eine stärkere Verankerung des Themenbereichs „Digitalisierung und Medienkompetenz“ in der Ausbildung und eine Erweiterung der Möglichkeiten zur Anerkennung ausländischer Lehramtsabschlüsse.

 

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Mit den neuen Rechtsvorschriften halten wir die Lehrkräfteausbildung auf dem neuesten Stand. Die Einführung des Faches Wirtschaft an unseren Schulen stärkt die ökonomische Bildung als Bestandteil der Allgemeinbildung. Die hier vermittelten Kompetenzen, die neben Kenntnissen der Wirtschaftsordnung auch Aspekte der Verbraucherbildung umfassen, dienen der Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf eine selbstbestimmte Lebensgestaltung und einen erfolgreichen Berufseinstieg. Mit einer Reihe von weiteren Aktualisierungen, unter anderem im Bereich Digitalisierung, steht die Lehrkräfteausbildung rechtssicher auf einer modernen Grundlage auf der Höhe der Zeit. Dies trägt auch zu unseren fortdauernden Initiativen bei, den Lehrerberuf noch attraktiver zu machen.“

 

Auf der Grundlage des „Berichts der Landesregierung zum Entwicklungsstand und zur Qualität der Lehrerausbildung“ hatte das Ministerium für Schule und Bildung im Herbst 2020 Änderungen von Rechtsvorschriften entworfen und hierzu eine breite Verbändeanhörung durchgeführt. Nach Zustimmung durch das Kabinett erfolgt die Befassung in den zuständigen Landtagsausschüssen.

 

Im Einzelnen ist in der Änderungsverordnung vorgesehen: 

Lehramtszugangsverordnung: „Wirtschaft-Politik/Sozialwissenschaften“

 

Mit der Neuprofilierung des bisherigen Fachs Sozialwissenschaften zu „Wirtschaft-Politik/Sozialwissenschaften“ und „Wirtschaft-Politik“ wird im Bereich der Lehrerausbildung die Entwicklung bei den schulischen Unterrichtsfächern nachvollzogen.

 

Mit Beginn des Schuljahres 2020/21 ist gemäß des Koalitionsvertrags an allen weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I das Schulfach Wirtschaft bzw. Wirtschaft-Politik eingeführt bzw. dessen Stellung im Fächerkanon gestärkt worden. Künftige Lehramtsstudierende, die später an den Schulen in NRW Wirtschaft oder Wirtschaft-Politik unterrichten möchten, sollen nun je nach Schulform das Lehramtsfach „Wirtschaft-Politik“ (für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen) oder „Wirtschaft-Politik/Sozialwissenschaften“ (für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen) belegen.

 

Das Lehramtsfach „Wirtschaft-Politik“ wird genauso wie das Schulfach ein integratives Fach (bestehend aus den Teildisziplinen Wirtschaftswissenschaft, Politikwissenschaft, Soziologie) sein, das nicht auf den Bereich Wirtschaft beschränkt ist. Neben der ökonomischen Grundbildung hat die politische Bildung weiterhin in den Schulen und im Unterricht einen festen und hervorgehobenen Platz.

 

Heutige Studentinnen und Studenten, die das Lehramtsfach „Sozialwissenschaften“ studieren, können ihr Studium wie vorgesehen beenden und mit der entsprechenden Lehrbefähigung – wie heute bereits ausgebildete Lehrkräfte - auch die neueingeführten bzw. neukonzeptionierten Schulfächer „Wirtschaft“ und „Wirtschaft-Politik“ unterrichten.

Weitere zentrale Neuerungen in dieser und drei weiteren Verordnungen: 

·      Aspekte des lernförderlichen Einsatzes von modernen Informations- und Kommunikationstechniken werden für die Hochschulen verbindlicher Bestandteil fachdidaktischer Studienleistungen. Fragen des Lehrens und Lernens in einer digitalisierten Welt, etwa der Medienpädagogik, werden verbindlicher Bestandteil der im Studium zu erwerbenden übergreifenden Kompetenzen.

 

·      Fragen der Medienkompetenz und des lernfördernden Einsatzes von modernen Informations- und Kommunikationstechniken werden auch im Vorbereitungsdienst noch deutlicher zum Bestandteil der gesamten Ausbildung.

 

·      Studierende können das Fach „Informatik“ als eigenes Kernfach künftig mit anderen Fächern frei kombinieren. Im Lehramt an Berufskollegs werden neue berufliche Fachrichtungen eingeführt, z.B. die übergreifende berufliche Fachrichtung „Ingenieurtechnik“.

 

·      Der Vorbereitungsdienst in Teilzeit ist nun auch für schwerbehinderte Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter möglich.

 

·      Bei der Einstellung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern in einen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst können die von ihnen erbrachten Studienleistungen und Berufserfahrungen besser angerechnet werden.

 

·      Lehrkräfte, die ihre Lehramtsqualifikation in Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten) erworben haben, können diese Qualifikation nach den bisher nur für EU-Bürger geltenden Regeln erleichtert anerkennen lassen. Sie erhalten im Bedarfsfall einen individuell zugeschnittenen Anpassungslehrgang, um später als Lehrkraft mit (vollem) Lehramt an Schulen eingesetzt werden zu können. Darin liegt zugleich ein Beitrag zu einer erfolgreichen Integrationspolitik.

 

Links-lastiges Bündnis will NRW-Versammlungsgesetz stoppen

 

Erste Pleite-Blase geplatzt: 2.480 Insolvenzanträge im Februar 2021, 320 betreffen Unternehmen

 

Schrottimmobilien in NRW – was unternimmt die Landesregierung gegen die Machenschaften der Eigentümer?

Kleine Anfrage vom 09. März 2021 von SPD-Agbeorneten aus Gelsenkirchen

Landtag Düsseldorf - Sogenannte Schrott- oder Problemimmobilien sind seit Jahren insbesondere im Ruhrgebiet ein Hemmnis für eine positive Quartiersentwicklung. Durch bauliche Verwahrlosung und skrupellose Bewirtschaftungsstrategien einzelner Eigentümer durch Überbelegung 1 werden negative Effekte für das gesamte städtebauliche Umfeld ausgelöst. Diese Effekte lösen nicht selten eine Negativ-Spirale aus, an deren Ende aus einer Problemimmobilie ein ganzes Problemviertel werden kann. Um diesen Entwicklungen entgegen zu steuern, haben Kommunen, Land und Bund ein Bündel von Instrumenten zur Hand.

Das Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG), das von der rot-grünen Regierungskoalition 2014 als ein Ergebnis der Empfehlungen der Enquete-Kommission „Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren auf den Wohnungsmärkten in NRW" verabschiedet wurde, bildet dabei das rechtliche Fundament. Es ermöglicht den Kommunen, mit verschiedenen ordnungsrechtlichen Instrumenten wie Instandsetzungsverfahren, Erklärungen zur Unbewohnbarkeit oder Überbelegungsverfahren gegen die Eigentümer vorzugehen. Dieses Instrument wird in den betroffenen Kommunen auch erfolgreich angewendet.
Alleine in Gelsenkirchen gab es 354 Fälle in 2018, in denen das WAG zur Anwendung kam. Leider werden in der öffentlichen Diskussion zu diesem Thema oftmals Ursache und Wirkung miteinander verwechselt wird. Im Leitfaden des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) heißt es dazu: „Ganz wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass in den weitaus meisten Fällen die Bewohner die Leidtragenden und nur selten Verursacher der Gesamtproblematik sind.“
Das Geschäftsmodell mit Schrottimmobilien gründet sich, in den besonders problematischen Fällen mit hoher Ausstrahlungskraft auf die umliegenden Quartiere, auf einem Geflecht aus Ausbeutung und mit hoher krimineller Energie betriebenen Sozialbetrugs.

Den Zugewanderten werden direkt sittenwidrige Mieten für Wohnraum, der gemäß der Rechtslage gar nicht zulässig ist, abgezogen. Nicht selten arbeiten die Bewohnerinnen und Bewohner solcher Immobilien für Jobvermittlungsagenturen, die gleichzeitig auch Vermieter sind. Undurchsichtige Eigentumsverhältnisse erschweren ein effektives Vorgehen der Behörden gegen die Eigentümer.

Um diese Strukturen erfolgreich aufzubrechen, muss der Fokus neben den bisher angewendeten Maßnahmen verstärkt auf die Bekämpfung dieser illegalen Praktiken gelegt werden. Von dieser Problematik ist Gelsenkirchen in hohem Maße betroffen. In den letzten Wochen haben verschiedene Ereignisse im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Corona-Verordnungen entweder in oder aber im direkten Umfeld von Schrottimmobilien für eine erneute öffentliche Diskussion über den Umgang mit den Problemimmobilien geführt.

Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 5094 mit Schreiben vom 9. April 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister der Justiz beantwortet.

1. In wie vielen Fällen haben Begehungen von Problemimmobilien in Gelsenkirchen gemeinsam mit der Polizei stattgefunden? Nach Angaben der Stadt Gelsenkirchen wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 15. März 2021 271 sogenannte Schrott- oder Problemimmobilien gemeinsam durch die Stadt Gelsenkirchen und die Polizei Gelsenkirchen begangen.

2. In wie vielen Fällen konnten die Eigentümer der Problemimmobilien festgestellt werden? In Gelsenkirchen konnten die Eigentümer in allen Fällen anhand eines „digitalen Grundbuchauszuges“ ermittelt werden.

3. In wie vielen Fällen wurden Strafverfahren gegen die Eigentümer wegen des Verdachts auf Sozialbetrug, Steuerhinterziehung beziehungsweise Geldwäsche eingeleitet?

Eine Auswertung der der Landesregierung vorliegenden Daten hinsichtlich der Delikte Sozialleistungsbetrug, Steuerhinterziehung und Geldwäsche mit Bezug zu „Problem- bzw. Schrottimmobilien“ ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten.

4. Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Landesregierung notwendig, um effektiver als bisher die illegalen Praktiken im Zusammenhang mit Schrottimmobilien zu bekämpfen?
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt die nordrhein-westfälischen Kommunen im Zusammenhang mit Problemimmobilien auf vielfältige Art und Weise, sowohl mit Rechtsund Förderinstrumenten, als auch mit Beratungsleistungen. Hierbei sind besonders hervorzuheben die Überprüfungen von Gebäuden nach der Landesbauordnung 2018 und der Überprüfung von Wohnraum nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz des Landes.

So zeigen die jährlich erhobenen Anwendungszahlen zur Wohnungsaufsicht, dass die Instrumente häufig in nordrhein-westfälischen Kommunen beim Kampf gegen Problemimmobilien zum Einsatz kamen. Mit einer Neufassung der wohnungsaufsichtsrechtlichen Regelungen sollen die Gemeinden in die Lage versetzt werden, stärker präventiv gegen Problemimmobilien einzuschreiten und gezielter gegen die Verwahrlosung von Wohnraum vorzugehen. Daher hat die Landesregierung den Entwurf eines Wohnraumstärkungsgesetzes dem Landtag zugleitet, der sich derzeit in der Beratung befindet.

Bereits 2017 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung das „Modellvorhaben Problemimmobilien“ aufgelegt. Ziel des Modellvorhabens der Städtebauförderung ist gemäß § 136 BauGB die Behebung städtebaulicher Missstände und die Herstellung von gesunden Wohnverhältnissen. Durch einen begleitenden Erfahrungsaustausch der Modellkommunen werden gewonnene Erkenntnisse ausgetauscht und es ist ein aktives kommunales Netzwerk zum Umgang mit Problemimmobilien entstanden.
Die Projektgruppe „Strategieaustausch zur Zuwanderung aus Südosteuropa“ ist seit 2018 im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung angesiedelt. Sie sorgt für die Übersicht und Verzahnung der unterschiedlichen Programme und Projekte der Landesregierung, identifiziert neue Herausforderungen und entwickelt methodische Ansätze, um u.a. die unerwünschten Folgen im Zusammenhang mit Problemimmobilien zu bewältigen.
Im Landeskriminalamt wurde in der von dem Ministerium der Finanzen, dem Ministerium des Innern und dem Ministerium der Justiz eingerichteten „Task Force zur ressortübergreifenden Bekämpfung von Finanzierungsquellen Organisierter Kriminalität und Terrorismus“ im Zusammenhang mit ungerechtfertigten Kindergeldzahlungen organisierter Sozialleistungsmissbrauch identifiziert. Das dort im Jahr 2019 entwickelte Modell „MISSIMO“, abgeleitet von der Problematik „Missstand im Zusammenhang mit Problemimmobilien“, dient der Ermittlung krimineller Strukturen hinter dem Sozialleistungsmissbrauch.
Die Umsetzung des Modells „MISSIMO“ erfolgt unter Beteiligung der Landespolizei, diverser kommunaler Behörden, der Bundesagentur für Arbeit, der Jobcenter, der Familienkasse, der Staatsanwaltschaft, des Zolls, der Steuerfahndung sowie des Landeszentrums Gesundheit. Bislang wurde das Modell in Düren, Krefeld und Gelsenkirchen erprobt.

 

Wechselunterricht mit Testvorgaben ab Montag

Düsseldorf/Duisburg, 14. April 2021 - Die Landesregierung hat entschieden, mit allen Schulen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 200 ab kommendem Montag wieder in den Wechselunterricht zu starten. Aufgrund des nach Ostern äußerst unsicheren und schwer zu bewertenden Infektionsgeschehens mit diffusen Infektionsausbrüchen wurde in der Woche nach den Osterferien lediglich Distanzunterricht durchgeführt.
Die Landesregierung hat nun entschieden, in der kommenden Woche den bereits vor den Osterferien erfolgreich praktizierten Wechselunterricht wiederaufzunehmen flankiert durch strikte Hygienevorgaben, eine strenge Testpflicht und klaren Testvorgaben, die gerade in der jetzigen Entwicklung des Corona-Geschehens notwendig sind.

 

Die geplante Regelung im Infektionsschutzgesetz sieht für die Schulen – mit Ausnahmemöglichkeiten für Abschlussklassen – in ganz Deutschland Distanzunterricht ab einem lokalen Inzidenzwert von 200 vor. Nordrhein-Westfalen legt jedoch teilweise auch strengere Maßstäbe an: Nach dem Bundesgesetz wäre unter einer Inzidenz von 200 auch Unterricht in vollständiger Präsenz möglich. Trotz eines nach wie vor erhöhten Infektionsgeschehens sind die Fallzahlen in Nordrhein-Westfalen bislang im Deutschlandvergleich unterdurchschnittlich.

 

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Nordrhein-Westfalen wird den Weg der Vorsicht weitergehen und die Möglichkeiten des neuen Infektionsschutzgesetzes bewusst nicht vollständig ausschöpfen. Wir bringen den Gesundheitsschutz und das Recht der Kinder auf Bildung und Erziehung in Einklang und nehmen den Präsenzunterricht im Wechselmodell in allen Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 200 auf. Das Wechselmodell ist das verantwortungsvolle Maß für den Schulbetrieb in der aktuellen Lage der Pandemie. Es sorgt dafür, dass weniger als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler in Präsenz in den Schulen im Unterricht ist. Das ist und bleibt ein großer Beitrag zur Kontaktreduzierung in den Schulen, nicht nur in Nordrhein-Westfalen.“

 

Die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und für alle in der Schule Beschäftigten wurde zu Beginn der Woche rechtlich in der Coronabetreuungsverordnung verankert. Zwei Mal in der Woche werden alle Personen in Schulen getestet, sonst ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich. Damit gehen wir auch hier vorsichtiger vor als das kommende Bundesgesetz. Dort wird eine Testpflicht erst in Kommunen mit einer Inzidenz über 100 verlangt. Wir testen alle Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen.

 

In der heutigen Schulmail werden den Schulen in Nordrhein-Westfalen weitere klare Vorgaben übersandt, die bei der Durchführung der Selbsttests in Schulen einzuhalten sind. Um eine größtmögliche Verlässlichkeit im Umgang mit der Durchführung und den Ergebnissen der Tests zu gewährleisten, wird die Testung der Schülerinnen und Schüler in den Schulen organisiert. Dadurch ist zugleich gewährleistet, dass alle Schülerinnen und Schüler an den Tests teilnehmen können. Eltern, die mit einer Testung ihres Kindes in der Schule nicht einverstanden sind, steht die Möglichkeit offen, der Schule alternativ einen negativen Bürgertest des Kindes vorzulegen, der nicht länger als 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, einen Anspruch auf Distanzunterricht gibt es für die Tage des Präsenzunterrichts nicht.

 

Die Testlieferung verläuft seit dem Wochenende planmäßig. Seit Dienstag werden bereits die Tests für die nächste Woche ausgeliefert. Die Landesregierung hat einen Bedarf von wöchentlich 5,5 Millionen Schnelltests zugrunde gelegt, die beschafft und wöchentlich an die Schulen durch einen Dienstleister versandt werden. Schon in dieser Woche werden die Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge, aber auch die Kinder und Jugendlichen, die ein pädagogisches Betreuungsangebot vor allem in den Grund- und Förderschulen wahrnehmen, zweimal getestet. Gleiches gilt für das in den Schulen tätige Personal. Damit können wie geplant alle, die derzeit in den Schulen sind, getestet werden und auch in den nächsten Wochen sind genügend Tests in den Schulen verfügbar.

 

Im April werden die Corona-Selbsttests der Firma Siemens-Healthcare eingesetzt. Das Land hatte die Beschaffung in einer Dringlichkeitsvergabe vereinbart. Das Angebot inklusive Belieferung der Firma Siemens Healthcare GmbH war das einzig wertbare Angebot. Es gab auf dem Markt keine anderen verfügbaren Selbsttests in der erforderlichen Menge. Auch wenn diese nicht für alle Altersgruppen und Schulformen gleich geeignet waren, muss eines klar sein: Ohne diese Tests wäre ein Einstieg in das Wechselmodell mit Präsenzphasen in den Schulen nicht möglich. Die Landesregierung wird bei den weiteren Beschaffungsvorgängen künftig darauf achten, dass die Testverfahren möglichst noch alters- und kindgerechter durchgeführt werden können.

 

Über die Art und Handhabung der Schnelltests wurden die Schulen frühzeitig und transparent bereits Anfang des Monats informiert. „Der Landesregierung ist bewusst, dass dies eine neue Aufgabe für die Schulen ist. Angesichts der außergewöhnlichen Pandemiesituation setzt die Landesregierung auf die erforderliche Bereitschaft der Lehrkräfte, die Testdurchführung vorzubereiten. Dafür danken wir den Lehrkräften sehr herzlich“, so Ministerin Gebauer.“

 

„Der Start des Wechselmodells in der kommenden Woche ist für die Familien in Nordrhein-Westfalen wichtig. Die Landesregierung hat eine „Woche der Vorsicht“ angekündigt und hält das Versprechen, nach dieser Woche mit der Möglichkeit des Präsenzunterrichts in einem wichtigen Schritt zu schulischer Normalität zurückzukehren. Die Selbsttests sind ein wichtiges Instrument, zusammen mit dem Wechselunterricht und den strengen Hygienevorgaben für den Schulbetrieb ab der kommenden Woche. Ich bin und bleibe der festen Überzeugung, dass unsere Schulen im Interesse unserer Kinder als erstes geöffnet und als letztes geschlossen werden müssen. Es muss unser aller Ziel sein, das Recht der Kinder auf Bildung und den Infektionsschutz miteinander in Einklang zu bringen und daher ist die Entscheidung ab Montag im Wechselunterricht auch in der angespannten Lage zu starten, verantwortbar. Gleichzeitig beobachtet die Landesregierung das Infektionsgeschehen weiter sehr genau“, so Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.

Gewerbesteuerkannibalismus

Anfrage im Landtag, 12. April 2021: Wie will die Landesregierung den Gewerbesteuerkannibalismus verhindern?
Kleine Anfrage 5101 vom 9. März 2021 des Abgeordneten Michael R. Hübner SPD

 Die Stadt Leverkusen hat bis vor kurzen sehr aktiv bei den Nachbarkommunen und darüber hinaus mit ihrem neuen Gewerbesteuerhebesatz von 250 Punkten geworben. Dagegen hat sich breiter Widerstand formiert. So sprach der Chef der Business Metropole Ruhr von Dreistigkeit und auch die Kommunalministerin Ina Scharrenbach kritisierte die Unsolidarität der Stadt Leverkusen. Inzwischen ist die Abwerbung eingestellt worden. Schon 2019 haben nordrhein-westfälische Städte und Gemeinden in einer Erklärung („Zonser Erklärung“) gefordert, bundeseinheitlich die Gewerbesteuer so anzupassen, dass es zu dieser Art des innerdeutschen Steuerwettbewerbs nicht kommt.

Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 5101 mit Schreiben vom 1. April 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.

1. Warum hat die Bezirksregierung die Senkung auf 250 Prozentpunkte bei der Gewerbesteuer genehmigt, auch wenn Leverkusen Mitglied im Stärkungspakt ist?

 Die Festsetzung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer auf 250 Prozentpunkte ist ein Bestandteil der von der Bezirksregierung Köln nach Abstimmung mit dem für Kommunales zuständigen Ministerium auf der Grundlage des § 6 Stärkungspaktgesetz NRW genehmigten Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2020. Die Bezirksregierung Köln hat hierzu wie folgt berichtet: „Mit der freiwilligen Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen hat sich die Stadt Leverkusen zur Aufstellung und Fortschreibung eines Haushaltssanierungsplans verpflichtet und als eine der von ihr frei zu wählenden Maßnahmen im Jahr 2013 die Gewerbesteuer von 460 auf 475 Prozentpunkte angehoben. Der Maßnahmenkatalog enthielt perspektivisch eine weitere Anhebung auf 506 Prozentpunkte im Jahr 2018, in dem gemäß § 6 Abs. 2 Stärkungspaktgesetz der Haushaltsausgleich spätestens erreicht sein musste.
Das Aufkommen aus der Gewerbesteuer entwickelte sich jedoch trotz der Hebesatzanpassung negativ. Von rund 100 Mio. Euro (633 Euro je Einwohner) im Jahr 2011 reduzierten sich die Erträge bis 2014 auf rund 29 Mio. Euro (178 Euro je Einwohner), während in der Vergleichsgrößenklasse nordrhein-westfälischer Städte in diesem Zeitraum nach Angaben von IT.NRW lediglich ein Rückgang auf 545 Euro je Einwohner zu verzeichnen war.

Der Rückgang in Leverkusen stand in Zusammenhang mit dem vollständigen Verlust der Steuereinnahmen von dem bis dahin größten Gewerbesteuerzahler infolge der gezielten Verlagerung ausgewählter Geschäftsbereiche dieses Betriebs. Trotz einer sich abzeichnenden konjunkturellen Erholung und Teilkompensation der Verluste durch Steuerzahlungen eines im Jahr 2015 neu strukturierten Großunternehmens konnte der Haushaltsausgleich in 2018 nur durch die ursprünglich nicht vorgesehene Anhebung der Grundsteuern dargestellt werden, die hiernach im Fall der Grundsteuer B um 220 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der Vergleichskommunen lagen.

Eine weitere Anhebung des Hebesatzes der Gewerbesteuer wurde bereits zu diesem Zeitpunkt als kontraproduktiv eingeschätzt. Der nach 2014 zu verzeichnende Gewerbesteuerzuwachs der Stadt Leverkusen resultierte allein aus der konjunkturellen Entwicklung und ließ bereits bei unverändertem Hebesatz die Abwanderung weiterer großer Betriebe befürchten. Politik und Verwaltung der Stadt Leverkusen haben sich deshalb dazu entschlossen, den Standort auch im internationalen Vergleich wieder wettbewerbsfähig zu machen und dadurch einerseits Steuererträge ihres größten Gewerbebetriebes am Stammsitz zurück zu erlangen und andererseits die bereits kommunizierte Abwanderung anderer Großsteuerzahler abzuwenden.

Die für das Jahr 2020 vorgelegte Haushaltsplanung mit einem abgesenkten Gewerbesteuersatz basierte auf nachvollziehbaren Zusagen der gewerbesteuerrelevanten Großbetriebe gegenüber der Verwaltungsspitze sowie auf Prognosen aus Erfahrungen der Nachbarstadt Monheim. Im Genehmigungsverfahren sind die beteiligten Kommunalaufsichtsbehörden davon ausgegangen, dass die steuerlichen Effekte bei der Veranlagung der Großunternehmen den rechnerischen Verlust nicht nur ausgleichen, sondern einen finanzwirtschaftlichen Impuls für die nächste Dekade auslösen würden, der die Stadt nach dem Ende des Stärkungspaktes in die Lage versetzen kann, die Haushaltskonsolidierung eigenständig fortzuführen. Hierzu würde auch die erwartete Verstetigung der bis dahin volatilen Steuererträge beitragen.
Die Gefahr eines Nachahmungseffektes wurde wegen der bereits vorhandenen speziellen Infrastruktur für Chemieunternehmen als gering eingeschätzt. Eine aktive Abwerbung von Unternehmen in nordrhein-westfälischen Nachbarregionen war zu keinem Zeitpunkt Gegenstand der den Aufsichtsbehörden unterbreiteten Planung.“

2. Welche Initiativen hat die Landesregierung seit 2019 unternommen, um den Steuerwettbewerb innerhalb der Städte bei der Gewerbesteuer zu verhindern?
3. Wie will die Landesregierung in Zukunft verhindern, dass es zu ähnlichen Situationen wie in Leverkusen kommt?
5. Plant die Landesregierung, bei der Genehmigung von Haushalts(sanierungs)plänen in Zukunft, auch die Überlegung von möglichen Steuerwettbewerben miteinfließen zu lassen?


Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2, 3 und 5 zusammen beantwortet.
Den Gemeinden kommt in Deutschland das grundgesetzlich festgeschriebene Recht zu, die Steuersätze bei den sogenannten Realsteuern – der Gewerbesteuer sowie den Grundsteuern A und B – im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung festzulegen. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben beinhaltet dieses Recht selbstverständlich auch die Möglichkeit einer Absenkung des Gewerbesteuerhebesatzes.
Der Landesregierung liegt es daher fern, die Gemeinden in der Ausübung ihrer grundgesetzlichen Rechte einzuschränken. Die Politik der Landesregierung zielt seit ihrer Amtsübernahme im Jahr 2017 vielmehr darauf ab, die Gestaltungsspielräume aller Kommunen in Nordrhein-Westfalen wieder deutlich zu vergrößern und die grundgesetzlich garantierte kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Auf diesem Weg ist die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, bis zum Beginn der Corona-Pandemie, ein großes Stück vorangekommen. Dies lässt sich unteranderem an folgenden Fakten ablesen:

 • Hohe Finanzmittelüberschüsse der Kommunen (insgesamt +6,73 Milliarden Euro in den Jahren 2017 bis 2019),
• ein erkennbarer Rückgang der kommunalen Liquiditätskreditbelastung (-4,76 Milliarden Euro in den Jahren 2017 bis 2019) sowie
• eine deutliche Zunahme der Kommunen mit ausgeglichenen Haushalten (Zunahme der Anzahl der Kommunen mit echt oder fiktiv ausgeglichenen Haushalten [inkl. echt ausgeglichenen HSP] von 168 im Jahr 2017 auf 294 im Jahr 2019). Trotz der positiven Entwicklung der vergangenen Jahre ist das Hebesatzniveau in NordrheinWestfalen noch immer deutlich höher als in den übrigen Ländern: So lag der aufkommensgewogene Hebesatzdurchschnitt für die Gewerbesteuer im Jahr 2019 (aktuellere Daten sind im Ländervergleich noch nicht verfügbar) in Nordrhein-Westfalen mit 453 Punkten rund 16,3 % über dem Mittelwert der übrigen Länder (390 Punkte).

Noch deutlicher werden die Unterschiede bei einem Blick auf die einzelgemeindliche Verteilung der Hebesätze:
• Während im Jahr 2019 nur zehn der insgesamt 396 nordrhein-westfälischen Gemeinden einen Gewerbesteuerhebesatz von unter 400 Punkten festgelegt hatten (dies entspricht 2,5 % der nordrhein-westfälischen Gemeinden), lag der entsprechende Anteil in den übrigen Ländern bei 85,4 % (9.227 von 10.799 Gemeinden).
• Umgekehrt wiesen im Jahr 2019 35 nordrhein-westfälische Gemeinden (8,8 %) einen Gewerbesteuerhebesatz von 500 oder mehr Punkten auf, während sich in den übrigen 15 Ländern 41 weitere Gemeinden (0,4 %) in dieser Spannbreite bewegten. Der Ländervergleich macht deutlich, dass die Besonderheit der Hebesatzlandschaft in Nordrhein-Westfalen nicht in einer hohen Anzahl sogenannter „Steueroasen“ mit sehr niedrigem Gewerbesteuersatz besteht.

Das Gegenteil ist der Fall: In den übrigen Ländern ist der Anteil der Gemeinden mit einem niedrigen Hebesatzniveau deutlich höher als in Nordrhein-Westfalen. Auch vor diesem Hintergrund kann das politische Ziel nicht darin bestehen, Kommunen daran zu hindern, ihr grundgesetzlich verbürgtes Hebesatzrecht wahrzunehmen.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen verfolgt vielmehr das Ziel, die Attraktivität des Standortes Nordrhein-Westfalen durchgreifend zu verbessern. Hierzu wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen initiiert und umgesetzt, um Freiraum für Innovationen und Wachstum zu schaffen. Um die Attraktivität der nordrhein-westfälischen Kommunen als Wirtschaftsstandort und Wohnort zu verbessern, verfolgt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen einen breiten Ansatz, der u.a. auch die verschiedenen Verursachungs- und Wirkungszusammenhänge lokaler Konsolidierungszwänge berücksichtigt, die zu hohen bzw. steigenden Gewerbesteuerhebesätzen führen können.

 In diesem Zusammenhang können verschiedene Maßnahmen aufgeführt werden:
• Bereits im Jahr 2017 hat das Land Nordrhein-Westfalen seine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Umsetzung des Unterhaltsvorschussgesetzes stark erhöht.
• Seit 2018 wurden die Kommunen bei der Finanzierung des Stärkungspaktes entlastet (Abschaffung der Solidaritätsumlage im Jahr 2018 sowie schrittweise Verringerung und vorzeitige Streichung des Vorwegabzugs aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz).
• Mit dem Wegfall des pauschalen Belastungsausgleichs für etwaige Überzahlungen im Rahmen der kommunalen Beteiligung an den sogenannten Einheitslasten des Landes werden die Kommunen seit 2020 wieder zu 23 Prozent an der Verbundmasse beteiligt.

• Mit der Reform des Neuen Kommunalen Finanzmanagements im Jahr 2018 wurde das Regelungssystem deutlich vereinfacht und auf die Sicherstellung der gemeindlichen Aufgabenerfüllung hin ausgerichtet. Die Neuerungen zielen auf eine dauerhaft tragfähige Haushaltswirtschaft in allen Kommunen und einen Rahmen für eine bessere Planbarkeit der Haushalte und mehr investives Handeln. Hinzu kommen zahlreiche Maßnahmen, die das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2020 beschlossen und umgesetzt hat, um die Kommunen von den negativen finanziellen Folgen der Corona-Pandemie zu entlasten:

• Um sicherzustellen, dass jede einzelne Kommune des Landes auch in der derzeitigen Krise zu jedem Zeitpunkt uneingeschränkt handlungsfähig ist, hat die nordrhein-westfälische Landesregierung bereits Ende März 2020 mit dem sogenannten Kommunalschutz-Paket eine ganze Reihe von Maßnahmen in die Wege geleitet. Diese beinhalteten unter anderem Programme zur Liquiditätsversorgung von Kommunen, haushaltsrechtliche Maßnahmen zur Isolierung der Pandemie-bedingten Finanzschäden in den kommunalen Bilanzen sowie 342 Millionen Euro Sonderhilfen für die – oftmals hochverschuldeten und teils sogar überschuldeten – Teilnehmer des Stärkungspaktes.

• Am 23. Juni 2020 hat das Landeskabinett das sogenannte „Nordrhein-Westfalen-Programm I“ beschlossen, das unter anderem ein umfangreiches Entlastungs- und Investitionspaket für die Kommunen beinhaltet. Das finanzielle Volumen der hiermit beschlossenen Entlastungsmaßnahmen beläuft sich auf 3,93 Milliarden Euro, von denen das Land Nordrhein-Westfalen nahezu 2 Milliarden Euro trägt.
Den Kernpunkt der finanziellen Unterstützungsleistungen für die Kommunen bildet dabei die – hälftig von Bund und Land getragene – pauschale Kompensation der im Jahr 2020 entstandenen Gewerbesteuerausfälle. Die nordrhein-westfälischen Kommunen wurden durch diese Maßnahme in Summe um 2,72 Milliarden Euro entlastet. Die Ausgleichszuweisungen wurden am 14. Dezember 2020 an die 396 Gemeinden Nordrhein-Westfalens ausgezahlt.

• Weiteren finanziellen Handlungsspielraum erhalten die Kommunen durch die Aufstockung der verteilbaren Finanzausgleichsmasse des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2021 in Höhe von rund 943 Millionen Euro. Der Corona-bedingte Rückgang der Verbundsteuern, die die Bemessungsgrundlage für das Gemeindefinanzierungsgesetz bilden, hätte zu einer Verringerung der Zuweisungen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Vergleich zum Vorjahr geführt.

Durch die Aufstockung wird das Niveau der bisherigen Mittelfristigen Finanzplanung 2019 bis 2023 für das Jahr 2021 von rd. 13,5 Milliarden Euro erreicht. Mit den zuvor dargestellten Maßnahmen und Beschlüssen wurde eine tragfähige Grundlage dafür geschaffen, einen Wiederaufwuchs der kommunalen Liquiditätskredite trotz der derzeitigen Corona-Krise zu verhindern und auf diese Weise die in den vergangenen Jahren zurückgewonnenen (haushalts-) politischen Gestaltungsspielräume der nordrhein-westfälischen Kommunen zu erhalten.

Im Jahr 2020 wurde dieses Ziel tatsächlich erreicht, wie aktuelle Zahlen aus der vierteljährlichen Kassenstatistik von IT.NRW zeigen:
• Demnach konnten die nordrhein-westfälischen Kommunen im Jahr 2020 trotz des gravierenden Pandemie-bedingten Wirtschaftseinbruchs einen Finanzmittelüberschuss von rund 800 Millionen Euro erzielen.
• Zudem konnten sie ihre Schuldenbelastung erneut reduzieren. Gegenüber dem Vorjahresniveau ist das Volumen der kommunalen Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten im Jahr 2020 in Nordrhein-Westfalen um rund 750 Millionen Euro bzw. 3,5 Prozent gesunken.

 4. Sind der Landesregierung Pläne von anderen Kommunen bekannt, die Gewerbesteuer in ähnlichem Maße wie in Leverkusen zu senken?
Nein.

 

Gebauer: Eine Woche Distanzunterricht für größtmögliche Sicherheit an Schulen

Schulstart im Distanzunterricht für eine Woche nach den Osterferien
Düsseldorf, 08. April 2021 - Ab dem kommenden Montag werden alle Schulen in Nordrhein-Westfalen in den Schulbetrieb nach den Osterferien zunächst für eine Woche im Distanzunterricht starten. „Das bis dato immer noch unsicher einzuschätzende und schwer zu bewertende Infektionsgeschehen nach der ersten Osterferienwoche und dem Osterfest mit diffusen Infektionsausbrüchen erfordert eine Anpassung des Schulbetriebes in der kommenden Woche.

Deswegen hat die Landesregierung für alle Schulformen und alle Schülerinnen und Schüler entschieden, begrenzt für die eine Woche nach den Osterferien, Distanzunterricht vorzusehen. Ausgenommen bleiben die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II inklusive der Qualifikationsphase 1, die sich weiterhin auch im Präsenzunterricht auf die Prüfungen vorbereiten können“, so Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.  

Ab dem 19. April 2021 soll der Unterricht an den Schulen dann – sofern es das Infektionsgeschehen zulässt – wieder mit Präsenzanteilen (Wechselunterricht) fortgesetzt werden. Die Durchführung des Präsenzunterrichts ab diesem Zeitpunkt erfordert weiterhin unsere strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz sowie ein Fortschreiten des Impfens. Dies soll auch durch ein Vorziehen der Impfungen für Grundschullehrerinnen und -lehrer, die bislang noch keine Impfung erhalten haben, erfolgen.  

Im Präsenzbetrieb der Schulen wird es eine grundsätzliche Testpflicht in den Schulen mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben.  
Die Testpflicht wird in der CoronaBetreuungsverordnung geregelt: Künftig ist der Besuch der Schule an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Testpflicht gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und für sonstiges an der Schule tätiges Personal gleichermaßen. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt.

Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gilt: Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann zulassen, dass Coronaselbsttests für zuhause unter elterlicher Aufsicht stattfinden. In diesem Fall müssen die Eltern das negative Ergebnis schriftlich versichern. Insbesondere die Grundschulen sowie die Primarstufen der Förderschulen können sich in der kommenden Woche vor allem organisatorisch auf die Testungen vorbereiten.  

Die Landesregierung geht von einem wöchentlichen Bedarf von 5,5 Millionen Selbsttests für die Schulen aus, deren Versand an die Schulen heute begonnen hat und auch für die kommenden Wochen so vorgesehen ist. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen. Die ausreichende Belieferung aller Schulen mit der notwendigen Menge an Selbsttests soll nach den bereits Belieferungsproblemen des Logistikunternehmens voraussichtlich bis Ende dieser Woche erfolgen.   Die Abiturprüfungen werden wie vorgesehen am 23. April 2021 beginnen.

Der Unterricht für die Abiturientinnen und Abiturienten der allgemeinbildenden Schulen wird sich in den kommenden neun Unterrichtstagen zwischen dem Ende der Osterferien und dem Beginn der Prüfungen auf die Abiturprüfungsfächer konzentrieren. Auch an den Beruflichen Gymnasien gelten die bereits festgelegten Regelungen fort und es kann dort auf die zentralen Abiturprüfungen in Präsenz unter Berücksichtigung besonders prüfungsrelevanter Themenbereiche zielgerichtet vorbereitet werden. Auch die Studierenden der Weiterbildungskollegs können sich so unverändert auf die zentralen und dezentralen Prüfungen einstellen.

„Der Schulstart nach den Osterferien beginnt im Distanzunterricht. Dabei ist eine Notbetreuung für die Klassen 1 bis 6 sichergestellt. Mit der Testpflicht werden wir künftig beste Voraussetzungen für das danach wieder einsetzende Wechselmodell schaffen. Für die Familien in Nordrhein-Westfalen ist es ein wichtiges Signal, dass während der Pandemie für die Landesregierung die Sicherheit aller am Schulleben Beteiligten Priorität hat und sie gleichzeitig alles daransetzt, Bildungs- und Betreuungsangebote sicherzustellen. Als Schul- und Bildungsministerin bin ich nach wie vor der Überzeugung, dass unsere Schulen im Interesse unserer Kinder als erstes geöffnet und als letztes geschlossen werden sollen. Eine Woche der Vorsicht ist angesichts der aktuellen Lage angemessen und in den Augen der Landesregierung notwendig“, so Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.

Über diese Regelungen wird das Ministerium für Schule und Bildung die Schulen im Rahmen einer Schulmail zeitnah informieren.

Kleinbus statt Kombi: Autobahnpolizei erhält 180 neue Fahrzeuge

Der Streifenwagen ist für die Autobahnpolizei Arbeits- und Schutzraum in einem. Sichtbarkeit bringt Sicherheit.
Düsseldorf, 08. April 2021 -  Die Autobahnpolizei wird mehr im Blick haben können. Neu sind die vier Videokameras, die vorne, hinten und an den Seiten eingebaut sind. Mit ihnen lassen sich insbesondere Verstöße in der Rettungsgasse aufzeichnen. Speziell die Seitenkameras können Fahrer plus Kennzeichen erfassen. Einige der Streifenwagen haben auf dem Dach eine aufklappbare WarnTafel. Sie kann während eines Einsatzes ausgefahren werden, um Warnhinweise einzublenden - zusätzlich zu der LED-Anlage im Heck. Mit der Klapptafel kommt das Einsatzfahrzeug auf eine Höhe von drei Metern. In den Städten in Nordrhein-Westfalen wird der Mercedes Vito als normales Einsatzfahrzeug abseits der Autobahnen bereits genutzt.

Die Autobahn-Version ist allerdings abgewandelt: Nicht nur durch die Seitenkameras und die Warn-Tafel auf dem Dach ist der Wagen für die Arbeit auf der Autobahn spezialisiert. Mit 239 PS ist das Fahrzeug der Autobahnpolizei auch stärker motorisiert als das Stadt-Modell mit 190 PS. „So können sich die Polizistinnen und Polizisten schneller - und das heißt in diesem Fall sicherer - in ihren Arbeitsplatz auf der Autobahn einfädeln“, sagte Reul.

Mit dem neuen, größeren Modell entspricht das Innenministerium dem Wunsch der Autobahnpolizei nach mehr Zuladungsmöglichkeiten. Der Vito verfügt über mehr Platz als das Kombi-Vorgängermodell, sodass die Beamtinnen und Beamten der Autobahnpolizei mehr Stauraum für ihre Ausrüstung haben. „Absperrmaterial ist bei einem Autobahnunfall lebenswichtig“, sagte Herbert Reul und stellte auch eine neue Klappbake zur Verkehrsführung vor, die Pylone und Vorwarnblitzleuchte in einem ist und so die herkömmliche Pylone ersetzt.
 

Die neuen Fahrzeuge tragen auch der gestiegenen Zahl bei den Neueinstellungen bei der Polizei Rechnung. „Wenn eine Familie Zuwachs bekommt, dann muss ein größeres Auto her. Allein im letzten Jahr haben wir 2.660 Kommissaranwärterinnen und-anwärter eingestellt. Deshalb sitzen regelmäßig drei statt zwei Beamte im Streifenwagen und deshalb bekommt die Polizeifamilie jetzt einen Kleinbus“, sagte Innenminister Herbert Reul. Die Kosten für die insgesamt 180 neuen Einsatzfahrzeuge belaufen sich auf elf Millionen Euro. Die Polizei in Nordrhein-Westfalen betreut rund 2.200 Kilometer Autobahnen und autobahnähnlich ausgebaute Bundesstraßen.

Dazu gehören auch eine Vielzahl von Rastplätzen sowie Tankund Rastanlagen. Die räumliche Zuständigkeit in diesem weit verzweigten Straßennetz, in dem die Polizei zahlreiche Autobahnpolizeiwachen unterhält, liegt bei den Polizeibehörden Köln, Düsseldorf, Dortmund, Münster und Bielefeld, die jeweils eigene Verkehrsinspektion „Autobahnpolizei“ in den Direktionen Verkehr unterhalten. Ein Schwerpunkt der polizeilichen Arbeit ist die Verkehrsüberwachung, insbesondere hinsichtlich Ablenkung durch Smartphones, zu hoher Geschwindigkeit (Raser), zu geringen Abstands (Drängler) und der Ladungssicherheit.

Land fördert IHK-Netzwerkbüro für betriebliches Mobilitätsmanagement mit rund einer Million Euro

Zukunftsnetz Mobilität NRW wird erweitert

Düsseldorf, 07. April 2021 - Firmentickets, das Angebot hochwertiger Fahrradabstellanlagen und Sharing-Angebote, die Alternativen zur Fahrt zum Job mit dem eigenen Auto bieten: Die Möglichkeiten für Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein attraktives Angebot für eine bessere, sichere und saubere Mobilität zum Arbeitsplatz zu machen, sind vielfältig. Fachberatung, Erfahrungsaustausch und eine Vernetzung untereinander sind für Unternehmen hilfreiche Werkzeuge, ein funktionierendes betriebliches Mobilitätsmanagement auf- und auszubauen. Deshalb fördert das Land das Netzwerkbüro „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ – angesiedelt bei der Industrie- und Handelskammer in Dortmund – mit 985.000 Euro.

„Das neue IHK-Netzwerkbüro bringt Unternehmen zusammen, um gemeinsam Mobilitätsangebote zu nutzen und zu verknüpfen. Die gute Erreichbarkeit eines Betriebes bedeutet Standortfaktor fürs Unternehmen und Lebensqualität für die Beschäftigten“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst. Damit wird das Zukunftsnetz Mobilität NRW, das bereits seit sechs Jahren erfolgreich Kommunen zum Thema Mobilitätsmanagement berät und den Aufbau des kommunalen Mobilitätsmanagements unterstützt, um eine wesentliche Säule erweitert: Die Kommunalberatung der drei Koordinierungsstellen bei den Zweckverbänden wird ergänzt durch das neue IHK-Netzwerkbüro zur Beratung von Betrieben zum Thema Mobilitätsmanagement.
Für das IHK-Netzwerkbüro „Betriebliche Mobilität“ in Dortmund werden zwei neue Stellen geschaffen. Neben Öffentlichkeitsarbeit bietet das Netzwerkbüro vor allem einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch und Fortbildungen, um ein dauerhaftes Engagement der Betriebe zu fördern. Stefan Schreiber, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Dortmund, freut sich sehr über den Förderbescheid: „Die IHKs wollen mit dem Netzwerkbüro in Dortmund zukünftig ihre Kompetenzen Nordrhein-Westfalen-weit bündeln und die Angebote für Unternehmen ausbauen.

Die einzelnen IHKs bleiben der örtliche Ansprechpartner für ihre Betriebe und können auf ein Portfolio zusätzlicher Angebote zurückgreifen. Im Vordergrund stehen die Vernetzung von Betrieben, digitale Werkzeuge und vor allem Schulungsangebote.“
Die Erreichbarkeit von Unternehmen ist ein zentraler Standortfaktor. Deshalb stellt das betriebliche Mobilitätsmanagement ein wichtiges Handlungsfeld für privatwirtschaftliche Unternehmen und für die kommunale Wirtschaftsförderung dar. Hier können beide Partner, das Zukunftsnetz Mobilität NRW und die IHKs in Nordrhein-Westfalen, auf langjährige Projekterfahrungen zurückgreifen und voneinander profitieren. Netzwerkbüro ist Partnerprojekt der Ruhr-Konferenz Mit dem Vorhaben „Betriebliche Mobilität“ engagiert sich die IHK zu Dortmund als Partner der Ruhr-Konferenz. Kommunen, Kammern, Unternehmen und Stiftungen haben im Rahmen der Ruhr-Konferenz zahlreiche Projekte in die Diskussion eingebracht.

Mit eigenen Partnerprojekten können die Partner den Aufbruch im Ruhrgebiet durch ihre Aktivitäten unterstützen. Partnerprojekte zeichnet dabei aus, dass sie zu mindestens einem der fünf Handlungsfelder der Ruhr-Konferenz einen Beitrag leisten, Mehrwert durch Zusammenarbeit bieten und die Region voranbringen, weil sie mehr als einen rein lokalen Nutzen aufweisen. Auch die Industrie- und Handelskammern haben mögliche Partnerprojekte vorgeschlagen. Mit dem Start des Netzwerkbüros in Dortmund geht bereits der zweite Vorschlag der Ruhr-IHKs im Rahmen der RuhrKonferenz in die Umsetzung. Entsprechend dieses Beispiels können Partner der Ruhr-Konferenz mit ihren Projekten den Veränderungsprozess in der Metropole Ruhr aktiv unterstützen und die Chancen-Region weiter nach vorne bringen.

Ruhr-Konferenz
Die Ruhr-Konferenz ist eine umfassende Initiative der Landesregierung, um die Metropole Ruhr als wirtschaftlich starke und lebenswerte Zukunftsregion für alle Menschen zu gestalten. Der Prozess ist von Beginn an auf breite Beteiligung und das Engagement von Menschen und Partnern aus allen gesellschaftlichen Bereichen angelegt. Auf fünf zentralen Handlungsfeldern werden wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der Chancenregion gesetzt: Vernetzte Mobilität – kurze Wege; Erfolgreiche Wirtschaft – gute Arbeit; Gelebte Vielfalt – starker Zusammenhalt; Sichere Energie – gesunde Umwelt sowie Beste Bildung – exzellente Forschung.

Die Umsetzung der 73 in den Themenforen erarbeiteten und von der Landesregierung beschlossenen Projekte hat Anfang 2020 begonnen. In den kommenden Jahren werden weitere Vorhaben und Ideen von Partnern wie Kommunen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder Unternehmen unter dem Dach der Ruhr-Konferenz diese Impulse verstärken und die Entwicklung der Chancenregion Ruhr unterstützen.

- Landesregierung führt Testpflicht an Schulen ein
- Nordrhein-Westfalen beschleunigt die Impfkampagne

Künftig für alle Schülerinnen und Schüler zwei Tests pro Woche

 

Düsseldorf/Duisburg, 01. April 2021 - Die Landesregierung wird eine Testpflicht für Schülerinnen und Schüler einführen. Die konkrete Ausgestaltung der Testpflicht sowie die rechtlichen Grundlagen werden derzeit auch im Austausch mit anderen Ländern finalisiert und rechtzeitig vor Schulbeginn bekanntgegeben.

 

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Nordrhein-Westfalen war und ist seit Beginn der Pandemie darauf Bedacht, das Recht auf Bildung bestmöglich mit dem Infektions- und Gesundheitsschutz in Einklang zu bringen. Bei der weiteren Bekämpfung und Eindämmung der Pandemie spielen Tests eine wichtige Rolle. Sie sorgen dafür, dass Infektionen entdeckt und Infektionsketten durchbrochen oder sogar vermieden werden können. Verpflichtende Selbsttests als zusätzliche Sicherheit tragen dazu bei, das Dunkelfeld von symptomlos Erkrankten aufzuhellen und die weitere Ausbreitung der Pandemie zu verhindern. Sie sorgen dafür, dass der Schulbetrieb sicherer wird.“

 

Die Selbsttests werden in den Schulen gut angenommen und die Durchführung gelingt weitestgehend problemlos. Um den Testanstrengungen in den Schulen im Interesse des Gesundheitsschutzes für alle noch mehr Wirkung zu verleihen, ist nunmehr eine Testpflicht vorgesehen – wie auch in anderen Bundesländern beabsichtigt. Voraussetzung für einen wirksamen Infektionsschutz ist, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen. Das soll mit einer Testpflicht sichergestellt werden.

 

Bereits in der vergangenen Woche hatte das Ministerium für Schule und Bildung darüber informiert, dass es nach den Osterferien zunächst keinen Regelbetrieb mit vollständigem Präsenzunterricht geben wird. Sofern es das Infektionsgeschehen zulässt, sollen die Schulen zunächst auf der Grundlage der Schulmail vom 25. März 2021 für die Dauer von zwei Wochen in den Wechselunterricht starten. Nach den Osterferien sollen alle Schülerinnen und Schüler aller Schulen zwei Mal pro Woche Selbsttests durchführen. Schul- und Bildungsministerin Gebauer: „Wir wollen alles tun, um eine Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs nach den Osterferien zu ermöglichen und tauschen uns dazu wie angekündigt in der kommenden Woche mit den schulischen Verbänden aus.“

 

Bereits vor den Ferien wurden die weiterführenden Schulen mit Selbsttests beliefert. Die Auslieferung wird auch in den Ferien nach den Ostertagen fortgesetzt und um den Kreis der Grund-  und Förderschulen erweitert. Durch diese Vorkehrungen vor und in den Ferien wird sichergestellt, dass bei einem Schulstart nach den Osterferien für alle Schülerinnen und Schüler zwei Selbsttests pro Woche bereitstehen.

 

Abschließend betonte Schul- und Bildungsministerin Gebauer: „Nordrhein-Westfalen war Vorreiter bei den Regelungen zu einer weitreichenden Maskenpflicht auf dem Schulgelände, im Schulgebäude und auch im Unterricht. Nachdem darüber anfangs heftig debattiert wurde, ist die Maskenpflicht zur Bekämpfung und Eindämmung der Pandemie heute selbstverständlich. Mit der Testpflicht schaffen wir eine weitere Voraussetzung dafür, dass so viel Unterricht wie möglich in Präsenz stattfinden kann.“

Nordrhein-Westfalen beschleunigt die Impfkampagne

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird die für das kommende Wochenende angekündigten 450.000 Impfdosen der Firma AstraZeneca schnell und unbürokratisch anbieten. Menschen ab 60 Jahren, die sich mit dem AstraZeneca-Impfstoff schützen lassen wollen, können ab Oster-Samstag einen Termin für eine Impfung mit AstraZeneca vereinbaren.

Es handelt sich dabei um eine Personengruppe von rund 3,8 Millionen Menschen zwischen 60 und 79 Jahren. Personen ab 80 Jahren haben bereits ein Impfangebot bekommen. Es stehen insgesamt 450.000 Termine für diese Personengruppe zur Verfügung. Darin sind bereits die Impfdosen berücksichtigt, die der Bund dem Land für kommende Woche zugesagt hat.

Die Terminbuchung erfolgt online über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer je Landesteil (Rufnummer 0800 / 116-117-02 für Westfalen-Lippe und 0800 / 116-117-01 für das Rheinland).  

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Der Impfstoff von AstraZeneca kann und sollte weiter genutzt werden. Die Entscheidung, AstraZeneca nur an Personen ab 60 Jahren zu impfen ist sinnvoll. Es stehen einmalig diese 450.000 Termine zur Verfügung. Nichts soll im Lager bleiben. Klar ist daher auch: Wenn sehr viele Menschen einen Termin vereinbaren wollen, kann es sein, dass die Systeme an ihre Grenzen kommen. Dafür bitte ich um Verständnis. Alle weiteren Impfungen mit BioNTech und Moderna laufen selbstverständlich wie gehabt weiter.“