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Landtag, Ministerien , Bezirksregierung und
Verfassungsgerichte aktuell
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Neues Schuljahr soll mit voller
Präsenz gestartet werden |
Planungen für das
Schuljahr 2021/22
Düsseldorf/Duisburg, 25.
Juni 2021 - Schul- und
Bildungsministerin Yvonne Gebauer hat das
feste Ziel der Landesregierung bekräftigt,
das neue Schuljahr mit vollem
Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und
Schüler zu beginnen: „Die wichtigste
Botschaft noch vor den Sommerferien für die
Schülerinnen und Schüler, für die Eltern und
für die Lehrkräfte lautet: Wir starten ins
neue Schuljahr 2021/22 grundsätzlich so, wie
wir das aktuelle Schuljahr nächste Woche
verabschieden werden: mit voller Präsenz
unter Beibehaltung der strengen Vorgaben für
die Hygiene und den Infektionsschutz.
Der Präsenzunterricht ist die beste Form
des Lernens. Aber: Die Landesregierung wird
die weitere Entwicklung des
Infektionsgeschehens vor allem mit Blick auf
mögliche Auswirkungen des Reisens in den
Sommerferien und die Delta-Variante weiter
genau beobachten. Wir bleiben achtsam und
werden daher in das neue Schuljahr mit Tagen
der Vorsicht starten. Das Ziel: Achtsam sein
und alles dafür tun, dass Präsenzunterricht
stattfindet.“
Für den
Schulbetrieb ab dem 18. August 2021 bedeutet
dies Folgendes: 1. Alle Schülerinnen
und Schüler nehmen am Präsenzunterricht
teil. Der Unterricht wird in allen Fächern
nach Stundentafel in vollem Umfang erteilt.
2. Einschulungsfeiern,
Klassenfahrten und Schüleraustausche können
wieder stattfinden. 3. Die
gemeinsam mit den kommunalen
Spitzenverbänden, dem Gesundheitsministerium
und der Unfallkasse NRW erarbeiteten
Vorgaben für die Hygiene und den
Infektionsschutz gelten fort und werden in
den Schulen umgesetzt. Sie haben sich
bewährt und bieten einen zusätzlichen Schutz
für alle am Schulleben Beteiligten.
4. Alle
Schülerinnen, Schüler sowie das Personal an
den Schulen werden weiter zweimal pro Woche
getestet, um den größtmöglichen Schutz für
nicht oder noch nicht geimpfte Schülerinnen
und Schüler zu gewährleisten. In der
Primarstufe der Grund- und Förderschulen
werden weiterhin die kindgerechten,
PCR-basierten Lolli-Tests durchgeführt, die
weiterführenden Schulen arbeiten weiterhin
mit Antigen-Selbsttest. Der Haushalts- und
Finanzausschuss des nordrhein-westfälischen
Landtags hat dafür die haushaltsrechtlichen
Voraussetzungen geschaffen.
5. Das neue
Schuljahr startet mit der Maskenpflicht im
Schulgebäude und im Unterricht. Es bleibt
dabei, dass die Maskenpflicht draußen auf
dem Schulgelände aufgehoben ist. „Die
Notwendigkeit einer Maskenpflicht wird im
Lichte des Infektionsgeschehens in den
ersten Tagen des Schulbetriebs ständig
überprüft werden“, so Gebauer.
Das
Ministerium für Schule und Bildung wird die
Schulen in Nordrhein-Westfalen über diese
ersten Rahmenvorgaben hinaus vor Beginn des
Schuljahres über die genauen Eckpunkte des
Schulbetriebs informieren. Um die
Auswirkungen der Pandemie auf die
Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler
abzufedern, hat die Landesregierung bereits
das Programm „Extra-Zeit zum Lernen NRW“
gestartet. Insgesamt 36 Millionen Euro
stellt die Landesregierung bis zum Sommer
2022 für außerschulische Bildungs- und
Betreuungsangebote zur Verfügung.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer
betonte, dass die Extra-Zeit auf großes
Interesse stoße. Allein in den Monaten März
bis Mai wurden bereits über 2.800 Gruppen-
und Individualmaßnahmen im Umfang von 5,2
Millionen Euro bewilligt. Aufbauend auf den
Erfahrungen mit der „Extra-Zeit“ bereitet
das Ministerium für Schule und Bildung
aktuell die Umsetzung des Bundesprogramms
„Aufholen nach Corona“ vor. Von einer
Milliarde Euro, die für die Kompensation von
Lernrückständen vorgesehen sind, entfallen
auf Nordrhein-Westfalen rund 215 Millionen
Euro. Das Land wird die Mittel in gleicher
Höhe aufstocken.
Ministerin Gebauer:
„Ich freue mich, dass der Bund nun ebenfalls
ein Aufholprogramm aufgesetzt hat. Wir
werden die Extra-Zeit mit dem Bundesprogramm
sinnvoll verbinden und ein abgestimmtes
Gesamtkonzept entwickeln, das verschiedene
Aspekte von schulischer und außerschulischer
Bildung berücksichtigt. Damit werden wir
eine wirksame Unterstützung der Kinder und
Jugendlichen, ihrer Familien und der Schulen
ermöglichen.“
Die Unterstützung soll
in drei Säulen erfolgen: mit Budgets für
Schulträger und auch direkt für Schulen zur
Förderung der Schülerinnen und Schüler; mit
zusätzlichen Mitteln für mehr Personal in
Schulen zur Verstärkung des pädagogischen
Personals und für weitere
Kooperationsprojekte des Landes mit weiteren
Partnern. Abschließend erklärte Schul-
und Bildungsministerin Yvonne Gebauer:
„Hinter uns liegt ein anstrengendes
Schuljahr mit Präsenz,- Distanz- und
Wechselunterricht. Unsere Schülerinnen und
Schüler mussten in der Pandemie größte
Entbehrungen und Einschränkungen auf sich
nehmen. Das war enorm anstrengend und bleibt
hoffentlich einmalig. Deswegen arbeiten wir
mit voller Kraft daran, dass das neue
Schuljahr mit größtmöglicher Normalität
beginnt.“
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Weitere 17,8 Millionen Euro zur
Förderung zusätzlicher Schulbusse bis
Jahresende
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Düsseldorf/Duisburg, 25.
JUni 2021 - Das Verkehrsministerium wird die
Förderung für zusätzliche Schulbusse bis zu
den Weihnachtsferien verlängern. Der
Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags
hat in seiner Sitzung vom 24. Juni 2021 der
Erhöhung der dafür bereitgestellten Mittel
in Höhe von 33,5 Millionen Euro um weitere
17,8 Millionen Euro zugestimmt. Damit stehen
bis Jahresende insgesamt 51,3 Millionen Euro
für die Entzerrung der Schülerverkehre zur
Verfügung.
Verkehrsminister Hendrik
Wüst: „Die aktuellen Inzidenz-Werte sind
sehr erfreulich. Aber die Corona-Pandemie
ist noch nicht vorüber. Daher fördern wir
auch weiter zusätzliche Schulbusse mit 100
Prozent – für mehr Sicherheit auf dem
Schulweg.“
Das Verkehrsministerium
ruft die Kommunen auch dazu auf, gemeinsam
mit Schulen und Verkehrsunternehmen die
Schulanfangszeiten zu entzerren, damit
weniger Schüler gleichzeitig unterwegs sind.
Das Land hat die Möglichkeit geschaffen,
auch die Kosten für zusätzliche Fahrten mit
Bestandsbussen zu finanzieren. Gefördert
werden außerdem zusätzliche Fahrten in
Kleinbussen zu Förderschulen, wenn in
einzelnen Fahrzeugen Förderschüler zum
Beispiel aus medizinischen Gründen keine
Maske tragen können oder dürfen. Die
Förderrichtlinie zum Schulbusprogramm sieht
eine Vollfinanzierung der Mehrausgaben vor.
Antragsteller können die Kommunen in
ihrer Funktion als Aufgabenträger des ÖPNV
oder Schulträger sein. Darüber hinaus können
Anträge durch Träger von Ersatzschulen oder
die Landschaftsverbände gestellt werden. Der
Verband Nordrhein-Westfälischer
Omnibusunternehmen e. V. (NWO) bietet
Unterstützung bei der Suche nach freien
Kapazitäten an. Schulträger können sich
direkt an den NWO wenden und erhalten von
ihm eine aktuelle Liste von Unternehmen mit
Linien- und Reisebussen, die verfügbar sind
– inklusive Fahrpersonal. Die
Förderrichtlinien und die aktualisierten
Antragsformulare werden in Kürze auf der
Homepage des Verkehrsministeriums
veröffentlicht.
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Grund- und Gewerbesteuerhebesätze aller
Kommunen Deutschlands jetzt online für das
Jahr 2020 verfügbar NRW-Einwohnerzahl zum
Jahresende 2020 erstmals seit 2011
rückläufig
IT.NRW
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Düsseldorf/Duisburg, 21. Juni 2021 -
Welche Kommune in Deutschland bietet
Unternehmen den günstigsten
Gewerbesteuerhebesatz? Wo sind für Landwirte
und wo für Hauseigentümer die
Grundsteuerhebesätze am höchsten?
Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches
Landesamt mitteilt, stehen diese
Informationen ab sofort für das Jahr 2020
kostenlos im Internet zur Verfügung. Die
Gemeinschaftsveröffentlichung der
Statistischen Ämter des Bundes und der
Länder beinhaltet für alle 10 797 deutschen
Kommunen Angaben zu den Hebesätzen der
Grundsteuer A (für land- und
forstwirtschaftlich genutzte Flächen), der
Grundsteuer B (für sonstige Grundstücke) und
der Gewerbesteuer im Jahr 2020.
Bei
den 396 Städten und Gemeinden in
Nordrhein-Westfalen reichte die Spannweite
bei der Grundsteuer A von 110 Prozent (Verl
im Kreis Gütersloh) bis 870 Prozent (Hürtgenwald
im Kreis Düren). Den geringsten Hebesatz bei
der Grundsteuer B meldete mit 190 Prozent
ebenfalls Verl (Kreis Gütersloh), den
höchsten Wert verzeichnete hier mit
959 Prozent Bergneustadt (Oberbergischer
Kreis). Der Gewerbesteuerhebesatz war in
Monheim am Rhein (Kreis Mettmann) und in
Leverkusen mit 250 Prozent am niedrigsten –
in Oberhausen und Mülheim an der Ruhr mit
580 Prozent war er am höchsten.
Bundesweit liegt der Schwerpunkt bei allen
drei Realsteuerarten zwischen 300 und
399 Prozent. In Nordrhein-Westfalen hingegen
liegt der Schwerpunkt der Grundsteuer A
zwischen 200 und 299 Prozent, bei der
Grundsteuer B und der Gewerbesteuer
zwischen 400 bis 499 Prozent.
Den höchsten Hebesatz der Grundsteuer A
erhoben zwei Gemeinden in Hessen mit
1 900 Prozent (Bad Herrenalb und Bad
Wildbad), bei der Grundsteuer B war es eine
Gemeinde mit 1 050 Prozent ebenfalls in
Hessen (Lautertal im Odenwald) und bei
der Gewerbesteuer lag der Höchststeuersatz
mit 600 in Rheinland-Pfalz (Wettlingen).
Die „Hebesätze
der Realsteuern – Ausgabe 2020” stehen
zum kostenlosen Download bereit.
NRW-Einwohnerzahl zum Jahresende
2020 erstmals seit 2011 rückläufig
Ende 2020 lebten in Nordrhein-Westfalen
17 925 570 Menschen. Wie Information und
Technik Nordrhein-Westfalen als
Statistisches Landesamt mitteilt, war die
Einwohnerzahl um 21 651 (−0,1 Prozent)
niedriger als ein Jahr zuvor. Damit ging die
Einwohnerzahl in NRW erstmals seit 2011 im
Vergleich zum Vorjahr zurück.
Im Jahr 2020 starben in Nordrhein-Westfalen
44 275 Menschen mehr als im selben Zeitraum
geboren wurden. Der positive Wanderungssaldo
– es zogen 24 211 Personen mehr nach NRW als
im selben Zeitraum das Land verließen –
konnte die rückläufige
Bevölkerungsentwicklung nicht ausgleichen.
Sowohl das Geburtendefizit als auch der
Zuzugsüberschuss (2019: −36 088 bzw.
+47 256) waren niedriger als im Jahr 2019.
Die Statistiker weisen darauf hin,
dass in die Berechnung der
Bevölkerungsentwicklung auch Korrekturen mit
einfließen (2020: −1 587), die überwiegend
auf von den Kommunen erst nach Abschluss der
Wanderungsstatistik gemeldeten sog.
„Rücknahmen von Zu- bzw. Fortzügen”
zurückzuführen sind.
Die
Bevölkerungsentwicklung verlief regional
unterschiedlich: Im Regierungsbezirk
Arnsberg sank die Einwohnerzahl am stärksten
(−0,3 Prozent), gefolgt von den
Regierungsbezirken Düsseldorf, Detmold und
Köln (je −0,1 Prozent). Im Regierungsbezirk
Münster blieb die Einwohnerzahl nahezu
unverändert.
Größte Stadt in
Nordrhein-Westfalen und viertgrößte Stadt
Deutschlands ist nach wie vor Köln mit
1 083 498 Einwohnern, gefolgt von Düsseldorf
(620 523), Dortmund (587 696) und Essen
(582 415).
Kleinste Gemeinde im
Lande bleibt Dahlem im Kreis Euskirchen mit
4 301 Einwohnern.
Der
Altersdurchschnitt der Bevölkerung lag in
Nordrhein-Westfalen bei 44,3 Jahren
(Frauen: 45,6 Jahren; Männer: 42,9 Jahren).
„Jüngste” Gemeinde war Augustdorf im
Kreis Lippe mit einem Altersdurchschnitt von
38,8 Jahren, „älteste” Gemeinde war Bad
Sassendorf im Kreis Soest mit 50,1 Jahren.
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Nordrhein-Westfalen hebt
Maskenpflicht im Freien weitgehend auf
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Sinkende Inzidenzen lassen weitere
Öffnungsschritte zu: Maskenplicht auf
Schulgelände im Freien aufgehoben
Das Land Nordrhein-Westfalen passt die
Corona-Schutzregeln an und hebt die Pflicht
zum Tragen einer Maske im Freien in weiten
Teilen auf. Das gilt auch für Schulhöfe
beziehungsweise das Außenschulgelände. Die
neuen Regelungen treten zum Montag, 21. Juni
2021, in Kraft.
Düsseldorf/Duisburg, 17. Juni 2021 -
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Ab
Montag gilt die Grundregel: Draußen muss in
der Regel keine Maske getragen werden, es
sei denn, man kann die Abstände nicht
einhalten. Die weiterhin stark sinkenden
Inzidenzen erlauben es uns, diesen Schritt
zu gehen. Ab Montag werden wir
voraussichtlich in allen Kreisen und
kreisfreien Städten die Inzidenzstufe 1
erreichen. Das ist sehr erfreulich. Da wo
viele Menschen zusammenkommen, ist die
Maskenpflicht aber weiterhin das Gebot der
Stunde. Die Zweitimpfungsquote steigt zwar
rasant, aber noch haben wir keine
Herdenimmunität erreicht. Solange heißt es:
Wachsam sein.“
Ab
dem 21. Juni 2021 gilt die Pflicht zum
Tragen einer Maske im Freien in Regionen der
Inzidenzstufe 1 nur noch da, wo
typischerweise wegen hoher Personendichte
das Einhalten von Abständen schwerfällt:
· in Warteschlangen sowie an
Ständen, Kassen und Schaltern · bei
Großveranstaltungen mit mehr als 1.000
Teilnehmern außerhalb des Sitz- oder
Stehplatzes · dort, wo Kommunen im
Einzelfall zur Bekämpfung von Missständen
eine Maskenpflicht anordnen In den
Fällen, in denen weiterhin Masken getragen
werden müssen, ist das Tragen einer
medizinischen Maske ausreichend.
Darüber hinaus ergeben sich für die
Inzidenzstufe 1 aufgrund der weiter
positiven Entwicklung des
Infektionsgeschehens die folgenden
Erleichterungen: · Bei Angeboten
wie Fahrschulen etc. ist das Tragen einer
medizinischen Maske ausreichend. Es ist
keine FFP2-Maske mehr erforderlich.
· Bei kontaktfreien Sportangeboten in
geschlossenen Räumen können Mindestabstände
aufgehoben werden, sofern negative
Testnachweise vorliegen. Somit sind auch
Gruppenangebote (beispielsweise
Aerobic-Kurse) wieder mit mehr Personen und
geringeren Abständen zulässig. ·
Freizeitangebote im Freien (insbesondere
Zoos) können wieder ohne Terminbuchung und
Kontaktdatenerfassung wahrgenommen werden.
· Sitzungen, Tagungen und
Kongresse können mit mehr als 1.000
Teilnehmern im Freien stattfinden. In
Innenräumen sind Veranstaltungen dieser
Größenordnung ab dem 1. September 2021 mit
Hygienekonzept wieder erlaubt.
Die
Verpflichtungen zum Tragen einer Maske in
geschlossenen Räumen bleiben grundsätzlich
weiterhin bestehen, wobei aber die Maske bei
ausreichender Lüftung oder Luftfilterung an
festen Sitz- oder Stehplätzen von Bildungs-,
Kultur-, Sport- und anderen Veranstaltungen
abgenommen werden darf, wenn näher bestimmte
weitere Schutzmaßnahmen (zu Testnachweisen,
Abstand und Rückverfolgbarkeit) eingehalten
werden.
Darüber hinaus wird ab 21. Juni 2021 auch
für Schulen die Verpflichtung zum Tragen
einer Maske im Freien aufgehoben. Damit
entfällt insbesondere für Schülerinnen und
Schüler in den Pausen auf dem Schulhof die
Maskenpflicht.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne
Gebauer: „Die Landesregierung hat
versprochen, Infektionsschutzmaßnahmen
zurückzunehmen, sobald es das
Infektionsgeschehen zulässt. Mit zwei
verpflichtenden Corona-Tests pro Woche,
strengen Vorgaben für die Hygiene und der
weiter fortschreitenden Impfung von
Lehrerinnen und Lehrern gehören unsere
Schulen zu den am besten geschützten Orten.
Bei den aktuell niedrigen Infektionszahlen
und der geringen Ansteckungsgefahr an der
frischen Luft ist die Aufhebung der
Maskenpflicht draußen auf dem Schulgelände
verantwortungsvoll und angemessen.“
Im Schulgebäude und im Klassenzimmer
gilt die Maskenpflicht unverändert fort.
Diese Regelung gilt vorerst bis zu den
Sommerferien. Ministerin Gebauer: „Die
Landesregierung wird das Infektionsgeschehen
weiter genau beobachten und die Maßnahmen
für die Hygiene und den Infektionsschutz
kontinuierlich daraufhin überprüfen, ob sie
angemessen und wirksam sind. Wir bleiben
vorsichtig. Die Infektionszahlen gehen
zurück, das ist sehr positiv, aber die
Pandemie ist noch nicht vorbei.“
Alle Regelungen der aktuellen
Coronaschutzverordnung und
Coronabetreuungsverordnung sind unter dem
nachfolgenden Link zu finden:
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-06-16_coronaschvo_ab_21.06.2021_lesefassung.pdf
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Zahl der
Gewerbeanmeldungen in NRW wieder auf
Vorkrisenniveau
Im März 2021 heirateten in NRW acht Prozent
weniger Paare als ein Jahr zuvor
IT.NRW
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Düsseldorf/Duisburg, 16. Juni 2021 -
Zahl der Gewerbeanmeldungen in NRW
wieder auf Vorkrisenniveau Im
Jahr 2020 wurden in Nordrhein-Westfalen
136 900 Gewerbe angemeldet; das waren fünf
Prozent weniger als im Jahr zuvor. Die Zahl
der Gewerbeabmeldungen war sogar um
16 Prozent niedriger als 2019. Wie
Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, hat
sich aber die Zahl der Gewerbeanmeldungen im
Jahr 2020 – nach Rückgängen während des
ersten Lockdowns – weitgehend normalisiert.
Seit Juli 2020 liegt die Zahl der
Anmeldungen wieder auf dem Niveau des Jahres
2019. Auch in den ersten Monaten des Jahres
2021 hält diese Entwicklung an.
Insbesondere im März (−23 Prozent) und April
(−33 Prozent) lag die Zahl der
Gewerbeanmeldungen unter dem Niveau der
Vergleichsmonate des Jahres 2019 bzw. auch
unter dem Durchschnitt der Vorjahre. Im Juni
2020 war die Zahl der Anmeldungen dagegen
um elf Prozent höher als im Juni 2019.
Hierin enthalten sind vermutlich auch
Nachmeldungen aufgrund von Corona bedingten
Einschränkungen von März bis Mai 2020, wie
beispielsweise eingeschränkter
Publikumsverkehr in den Gewerbeämtern oder
Reisebeschränkungen für Gewerbetreibende aus
dem Ausland.
Die höchsten Zuwächse
bei der Zahl der angemeldeten Gewerbe wurden
im Jahr 2020 in folgenden
Wirtschaftsbereichen verzeichnet: Handel,
Instandhaltung und Reparatur von Kfz (+1 983
bzw. +5,5 Prozent), Verkehr und Lagerei
(+1 377 bzw. +27,8 Prozent), Gesundheits-
und Sozialwesen (+1 178 Gewerbe bzw.
+74,6 Prozent). Dieser Trend hat sich auch
in den ersten vier Monaten des Jahres 2021
weiter fortgesetzt. Die höchsten
Rückgänge bei den Gewerbeanmeldungen im
Vergleich zum Vorjahr entfielen im Jahr 2020
auf die Wirtschaftsbereiche Baugewerbe
(−4 132 bzw. −25,3 Prozent), sonstige
Dienstleistungen (−3 341 bzw. −23,5 Prozent;
dazu zählen hauptsächlich Frisör- und
Kosmetiksalons, Sonnen-, Tätowier- und
Piercingstudios) gefolgt vom Gastgewerbe
(−2 709 bzw. −25,4 Prozent). Auch
hier hat sich dieser Trend – insbesondere im
Gastgewerbe – in den ersten vier Monaten des
Jahres 2021 weiter fortgesetzt: Während im
Jahr 2019 in den ersten vier Monaten 4 100
Gastgewerbe angemeldet wurden, waren es in
2021 mit 2 276 Anmeldungen 44,5 Prozent
weniger.
Bei der Interpretation der
Zahlen ist zu beachten, dass
Gewerbemeldungen Absichtserklärungen sind.
Den Statistikern liegen keine Informationen
darüber vor, ob das an- bzw. abgemeldete
Gewerbe auch tatsächlich ausgeübt wird bzw.
wurde.
Im März 2021
heirateten in NRW acht Prozent weniger Paare
als ein Jahr zuvor Im März 2021
gaben sich in Nordrhein-Westfalen 3 766
Paare das Ja-Wort. Wie Information und
Technik Nordrhein-Westfalen als
Statistisches Landesamt mitteilt, waren das
etwa acht Prozent weniger Eheschließungen
als im März 2020 (4 085 Paare). Im März 2019
hatte die Zahl der Eheschließungen noch bei
4 377 gelegen.
Wie üblich heirateten
im März mehr Menschen als im Februar: Die
Zahl der Eheschließungen war im März 2021 um
rund 46 Prozent höher als im Vormonat
(Februar 2021: 2 585 Trauungen).
Im
ersten Quartal des Jahres 2021 wurden
insgesamt 8 381 Ehen geschlossenen, das
waren gut 20 Prozent weniger Paare als von
Januar bis März 2020 (damals: 10 536
Eheschließungen).
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Von
Brachflächen zu Bauflächen
NRW-Landesregierung hilft 20 Kommunen mit
der Förderung „Bau.Land.Partner“
Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung
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Düsseldorf/Duisburg, 10. Juni 2021 - Ina
Scharrenbach, Ministerin für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung des
Landes Nordrhein-Westfalen, hat heute, 9.
Juni 2021, die 20 ausgewählten Kommunen
bekanntgegeben, die zukünftig vom
Förderprogramms „Bau.Land.Partner“
profitieren. Ziel des Programms ist es,
Hemmnisse bei der Aktivierung von
ungenutzten und brachgefallenen Grundstücken
zu beseitigen und die Brachflächen gemeinsam
mit den Kommunen und Grundstückseigentümern
zu neuem Leben zu erwecken. Dies passiert im
Dialog mit allen Beteiligten.
„Mit
Bau.Land.Partner machen wir Brachflächen zu
Bauflächen. Mit dem Förderinstrument
unterstützt die Landesregierung die
ausgewählten Kommunen mit Know-how und
Personal, um untergenutzte Flächen für
Wohnen und Gewerbe zu aktivieren. Wir
gratulieren den 20 Kommunen, die im siebten
Aufruf zu Bau.Land.Partner erfolgreich
waren. Dies sind: Bedburg, Bergheim, Borken,
Düsseldorf, Gronau, Hagen, Kamen,
Lüdenscheid, Nottuln, Rheine, Rosendahl,
Schmallenberg, Siegen, Steinfurt, Velbert,
Viersen, Warburg, Warstein, Westerkappeln,
Windeck.“
Die Bandbreite der Projekte
sei so vielfältig wie unser Land
Nordrhein-Westfalen selbst, erklärt
Ministerin Scharrenbach im Rahmen der
Bekanntgabe. „Von der Restrukturierung von
Gewerbegebieten für neue Nutzungen bis hin
zu ehemals industriell geprägten Flächen für
den Wohnungsbau. Mit der Initiative
Bau.Land.Partner wollen wir helfen, diese
Herausforderungen zu bewältigen“ – so
Ministerin Scharrenbach weiter.
Die
aktuelle Auswahl der Kommunen für das
Förderinstrument umfasst 265 Hektar Fläche
und über 300 Eigentümer.
Hinzu kommt
das neue Programm Bau.Land.Partner+, dass
zusätzlich Standorte unter die Lupe nimmt,
bei denen eine rentierliche Veräußerung von
Flächen nicht zu erwarten ist. In solchen
Fällen finanziert das Land Untersuchungen zu
Lärm, Boden und Luft, berechnen
Wirtschaftlichkeit und Entwicklungsszenarien
bis eine realistische
Entwicklungsperspektive identifiziert ist.
„Bei Bau.Land.Partner+ ist ein
weitere Werkzeug unseres Instrumentenkoffers
zur Mobilisierung von Bauland. Hier sind wir
gerade in der Auswertung, welche Standorte
wir aufnehmen werden“, erklärt Scharrenbach.
Henk Brockmeyer, Geschäftsführer von
NRW.URBAN: „Flächenaktivierung kann nur
gemeinsam gelingen. Bei der Revitalisierung
von Brachflächen steht die Klärung der
kommunalen sowie der Eigentümerinteressen im
Vordergrund. Mit der Analyse
planungsrechtlicher Möglichkeiten und
wirtschaftlicher Aspekte werden
Entwicklungspotenziale der Standorte
gemeinsam herausgearbeitet. Bau.Land.Partner
ist das Scharnier zwischen privaten
Eigentümern und Kommunen: Ziel ist es, den
Anstoß für eine einvernehmliche Entwicklung
dieser Flächen zu geben.“
Carolin
Weitzel, Fachbeiratsvorsitzende von
Bau.Land.Partner und Bürgermeisterin von
Erftstadt: „Wir haben in Erftstadt erlebt,
wie wichtig ein externer und neutraler Blick
von außen sein kann, um
Entwicklungshemmnisse zu überwinden und
vorgenutzte Flächen zu revitalisieren. Das
interdisziplinäre Team von NRW.URBAN bringt
Erfahrung und wertvolle Erkenntnisse aus
zahlreichen Projekten ein und arbeitet immer
mit dem Ziel, tragfähige und
maßgeschneiderte Planungsperspektiven zu
entwickeln.“
Das Interesse an der
Aktivierung von untergenutzten Flächen
bleibt ungebrochen. Neben dem jährlichen
Aufruf, bei dem mehrere Flächen gleichzeitig
angemeldet werden können, bietet die
beschleunigte Einzelstandortaufnahme Städten
und Gemeinden die Möglichkeit sich mit
Flächen, die lokal eine besonders hohe
Dringlichkeit haben, ganzjährig für eine
Aufnahme in Bau.Land.Partner zu bewerben.
Weitere Informationen zum
Unterstützungsangebot und
Bewerbungsmöglichkeiten finden Sie unter
nachfolgenden Links:
www.mhkbg.nrw/themen/bau/flaechen-nutzen/baulandpartner
und
www.baulandleben.nrw
• Bau.Land.Partner ist ein
Unterstützungsinstrument der Initiative „Bau.Land.Leben“
des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau
und Gleichstellung des Landes
Nordrhein-Westfalen. • An dem
Förderinstrument Bau. Land. Partner (früher
Flächenpool NRW) beteiligen sich bereits 88
Städte und Gemeinden mit 275 Standorten und
einem Entwicklungspotenzial von 1.600 Hektar
Fläche. Davon konnten 836 Hektar für die
Zielnutzung Wohnen identifiziert werden.
Typische Beispiele für die Hilfe durch
Bau.Land.Partner sind brachliegende
Freiflächen im Siedlungszusammenhang. Hier
sind häufig strittige Eigentümer-
beziehungsweise Erbengemeinschaften oder
beeinträchtigende Rahmenbedingungen der
Flächennutzung wie Hochspannungsleitungen
vorzufinden. Daneben gibt es in vielen
Kommunen ehemalige Gewerbe- oder
Industrieareale mit unklaren Perspektiven,
die Bodenuntersuchungen oder Rückbaukosten
verursachen. Zudem gibt es in einigen
Kommunen innerstädtische Gemengelage mit
Aufwertungs- und Nachverdichtungspotenzial.
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Umsatz im
Bauhauptgewerbe im März 2021: -0,4 % zum
März 2020 Zahl der Beschäftigten um 1,6 %
gegenüber Vorjahresmonat gestiegen
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Wiesbaden/Duisburg,
10. Juni 2021 - Der Umsatz im Bauhauptgewerbe ist im März 2021 um 0,4 % gegenüber
März 2020 gesunken.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen
Ergebnissen weiter mitteilt, stieg die Zahl
der Beschäftigten um 1,6 % gegenüber dem
Vorjahresmonat.
Der Umsatz im
Bauhauptgewerbe lag in den ersten drei
Monaten 2021 mit -9,4 % gegenüber dem
vergleichbaren Vorjahreszeitraum
auf einem niedrigeren Niveau. Dies ist auf
das Wiederanheben der
Mehrwertsteuersätze zum 1. Januar 2021
zurückzuführen: Größere
Schlussrechnungen wurden bereits im Dezember
2020 gestellt und nicht wie sonst
üblich im Januar und Februar. Die Zahl der
Beschäftigten erhöhte sich in den
ersten drei Monaten 2021 um 1,5 % gegenüber
dem Vorjahresquartal.
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Wie unterstützt
die Landesregierung die Grundschulen bei den
Vorbereitungen auf den Einschulungsjahrgang
2021/2022?
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Antwort der Landesregierung auf die Kleine
Anfrage 5332 vom 4. Mai 2021 der
Abgeordneten Rüdiger Weiß, Jochen Ott und
Eva-Maria Voigt-Küppers SPD Drucksache
17/13613
Wie unterstützt die Landesregierung
die Nordrhein-Westfälischen Grundschulen bei
den Vorbereitungen auf den
Einschulungsjahrgang 2021/2022?
Düsseldorf/Duisburg, 7. Juni 2021 -
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Grundschulen werden zum Schuljahr 2021/2022
enorme Herausforderungen in Bezug auf die
Eingangsklassen zu meistern haben. Viele
Kinder werden zum Zeitpunkt ihrer
Einschulung kaum oder gar keine optimale
vorschulische Vorbereitung in den
Kindertageseinrichtungen erfahren haben.
Auch sonst steht zu befürchten, dass die
Einschulungsvorbereitungen in noch größerem
Maß unterschiedlich stattgefunden haben
werden, als es vor Pandemiezeiten der Fall
war.
Gleichzeitig ist bereits jetzt
absehbar, dass mehr Kinder als sonst üblich
das 1. Schuljahr wiederholen werden. Vor
allem die Einschätzung vieler Eltern und
Lehrkräfte, dass die pandemiebedingt
verpassten Lerninhalte anders nicht
nachgeholt werden können, ist groß.
Grundschulen sind aktuell also mit der
Vorbereitung auf einen Einschulungsjahrgang
konfrontiert, der in Bezug auf die
individuellen Voraussetzungen der Kinder die
vorangegangenen Jahrgänge an Heterogenität
weit übertreffen wird, und sich gleichzeitig
aus deutlich mehr Grundschülerinnen und
Grundschülern zusammensetzen wird als in
regulären Jahrgängen.
Ob alle
Grundschulen in Nordrhein-Westfalen in der
Lage sein werden, diese Herausforderungen
zusätzlich zu den vielen bereits
existierenden Problemen im Grundschulbereich
– von Lehrer/innenmangel über mangelnde
Ausstattung für einen qualitätsvollen
Ganztag bis zu massiv gestiegenen
Anforderungen im Quartier – zu bewältigen,
ist aktuell nicht absehbar. Entsprechend
geboten wäre jetzt eine angemessene
Hilfestellung seitens der Landesregierung.
Leider ist aktuell nicht bekannt, ob und
inwiefern die Landesregierung hier tätig zu
werden gedenkt. Besonders an die ca. 2800
Grundschulen in Nordrhein-Westfalen wird so
ein fatales Signal gesendet.
Auch der
Elternverband LEK wünscht sich mehr
Planbarkeit und Transparenz seitens der
Landesregierung.
Die Ministerin für
Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage
5332 mit Schreiben vom 1. Juni 2021 namens
der Landesregierung beantwortet.
1.
Welche Maßnahmen ergreift die
Landesregierung um Grundschulen bei der
Einschulung des Jahrgangs 2021/2022 zu
unterstützen? Es gilt, die
Einschulungskinder im Schuljahr 2021/2022
unvoreingenommen in der Schule ankommen zu
lassen und sich mit großer Aufmerksamkeit
den Kindern und ihren Entwicklungsständen zu
widmen. Hierfür bieten die
„Bildungsgrundsätze für Kinder von 0 bis 10
Jahren“ –auch in dieser besonderen Situation
– eine fachliche Orientierung für die Arbeit
in Kindertageseinrichtungen und
Grundschulen. Unabhängig von den
Auswirkungen der Pandemie hat die
Landesregierung bereits verschiedene
Maßnahmen (im Kontext des Masterplans
Grundschule) ergriffen, um das (fachliche)
Lernen in der Grundschulzeit zu
unterstützen. Diese Maßnahmen werden
sich jetzt auch für den künftigen
Einschulungsjahrgang zu Beginn des neuen
Schuljahres bewähren. Mit der
Veröffentlichung der Überarbeitung der AO-GS
mit den VVz AO-GS zum 17. März 2021 hat die
Landesregierung den Beginn des
Englischunterrichts in der Klasse 3 ab dem
kommenden Schuljahr geregelt. Somit wird im
Schuljahr 2021/2022 zugunsten der Stärkung
der Basiskompetenzen in den Fächern Deutsch
und Mathematik im ersten Schuljahr kein
Englisch unterrichtet. Das gibt den
Lehrkräften neue Spielräume noch
individueller auf die Lernbedingungen und
Lernbedürfnisse der Kinder einzugehen.
Kontinuierlich hat die Landesregierung die
Stellen für die Sozialpädagogischen
Fachkräfte ausgebaut. Ein weiterer Ausbau
bis auf 3.000 Stellen ist geplant. Aufgrund
der beruflichen Expertise können gerade die
Sozialpädagogischen Fachkräfte einen
erheblichen Beitrag zur Förderung der
verschiedenen Schülerinnen und Schüler
leisten. Ein Großteil der seit 2018
ausgeschriebenen Stellen (95,89 %) konnte
bereits besetzt werden, so dass die Schulen
auch für die Schuleingangsphase hier eine
deutliche Unterstützung in der individuellen
Förderung verspüren können.
Frühzeitig – bereits im Sommer 2020 – hat
das Ministerium für Schule und Bildung die
Bedingungen für den Unterricht insbesondere
in der Schuleingangsphase in den Blick
genommen. In der Konsequenz wurden
verschiedene Projekte zur Unterstützung der
Lehrkräfte organisiert. Beispielhaft sind
hier die digitalen Angebote Pik-AS
(„Prozessbezogene und inhaltsbezogene
Kompetenzen fördern. Anregungen von
fachbezogener Schulentwicklung“;
https://pikas.dzlm.de/ ) und Schlau-D
(„Schriftsprachliches Lernen auf Distanz“ -
http://www.schlaud.de - ab 01. August 2021
geplant).
In naher Zukunft sollen
noch weitere Einzelmaßnahmen im Rahmen der
vom Bund geplanten gemeinsamen Initiative
von Bund und Ländern zum Abbau
pandemiebedingter Lernrückstände bei
Schülerinnen und Schülern erfolgen. Hierzu
finden aktuell im Ministerium die
notwendigen Vorbereitungsarbeiten statt.
2.
Welche Impulse bzw. Unterstützungsangebote
stellt die Landesregierung zur Verfügung, um
die Lehrer-Schüler-Relation auf einem
akzeptablen Niveau zu halten?
5.
Inwiefern plant die Landesregierung, die
Lehrer-Schüler-Relation für das kommende
Schuljahr den tatsächlichen Bedarfen
anzugleichen? Die Fragen 2 und 5 werden
wegen des sachlichen Zusammenhangs zusammen
beantwortet:
Die Relation
„Schülerinnen und Schüler je Stelle“ für die
Grundschule wurde mit dem Haushalt 2021 und
der VO zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz für das
Schuljahr 2021/22 mit 21,95:1 abschließend
festgelegt. Mit der entsprechenden
Bereitstellung und Zuweisung der daraus
resultierenden Grundstellen wird für das
kommende Schuljahr eine Abdeckung des
regulären Unterrichtsbedarfs unter
Berücksichtigung der bedarfsbegründenden
Parameter (insbesondere wöchentliche
Unterrichtstunden der Schülerinnen und
Schüler, wöchentliche Pflichtstundenzahl der
Lehrkräfte und Klassenfrequenzrichtwert)
ermöglicht.
3. Wie steht es um die
aktuellen Einschulungsuntersuchungen? Wie in
der Antwort der Landesregierung vom 05.
Januar 2021 auf die Kleine Anfrage 4733
(LT-Drs. 17/12266) bereits ausgeführt,
liegen dem Landeszentrum Gesundheit derzeit
nur Daten zur Schuleingangsuntersuchung in
den Jahren 2017 und 2018 vor; dies gilt
unverändert. Die Ergebnisse der in der o.a.
Antwort angesprochenen Befragung der unteren
Gesundheitsbehörden durch das Landeszentrum
Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG NRW)
haben im Hinblick auf die Durchführung der
Schuleingangsuntersuchungen für den
Schulbeginn im Sommer 2021 bestätigt, dass
diese häufig aus Kapazitätsgründen reduziert
werden mussten.
Festzustellen ist
aber auch, dass im Sinne der Empfehlungen im
Rahmen des vom LZG NRW erarbeiteten
Konzeptes dabei eine Priorisierung
vorgenommen worden ist, um insbesondere die
Kinder zu erreichen, die besonders von einer
Schuleingangsuntersuchung profitieren. Das
LZG NRW hat das Konzept zur Priorisierung
der Einschulungsuntersuchungen aus dem Jahr
2020 einschließlich der Empfehlungen
zwischenzeitlich angepasst. Auf dieser
Grundlage können die unteren
Gesundheitsbehörden sofern erforderlich
erneut eine Priorisierung vornehmen. Ein
grundsätzlicher Verzicht der nach § 54 Abs.
2 des Schulgesetzes und § 12 Abs. 2 des
Gesetzes über den Öffentlichen
Gesundheitsdienst verpflichtenden
Schuleingangsuntersuchung für Erstklässler
ist aus Sicht der Landesregierung weiterhin
nicht geboten.
4. In welchem Umfang
plant die Landesregierung, ein Sonderbudget
für Vertretungsstellen einzurichten, um
schwangere, vulnerable bzw. vorerkrankte
Lehrkräfte zu vertreten? Insbesondere im
Bereich der Grundschule gibt es bereits
bewährte Instrumente für die Beschäftigung
von Vertretungslehrkräften. So stehen für
die Grundschulen für diese Zwecke 900
Stellen für eine Vertretungsreserve zur
Verfügung. Zudem partizipieren die
Grundschulen in erheblichen Maße an den sog.
flexiblen Mitteln für die Beschäftigung von
Vertretungslehrkräften. Für alle Schulformen
werden mit dem Haushalt 2021 insgesamt rund
60,1 Mio. € zur Verfügung gestellt. Zudem
können im Falle von Beurlaubungen, z.B.
aufgrund der Inanspruchnahme von
Elternzeiten, die entsprechenden
Besoldungsmittel für die Beschäftigung von
Vertretungslehrkräften genutzt werden.
Zudem wurden bereits mit dem 4.
Maßnahmenpaket der Landesregierung zur
Sicherung der Unterrichtsversorgung
unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten
aufgezeigt, um auch während der
Corona-Pandemie die Sicherung der
Unterrichtsversorgung zu gewährleisten. In
diesem Kontext wurden den Bezirksregierungen
für das laufende und auch für das kommende
Schuljahr jeweils 400 Stellen zur die
Abmilderung der Folgen der Corona-Krise
zusätzlich zugewiesen. Hieran partizipieren
auch die Grundschulen.
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NRW ab Freitag mit Lockerungen
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Düsseldorf/Duisburg, 26.
Mai 2021 - Die Landesregierung aktualisiert
zu Freitag, 28. Mai 2021, die
Coronaschutzverordnung. Es soll vorsichtige
Öffnungsschritte für Kreise und kreisfreie
Städte mit stabilen 7-Tage-Inzidenzen von
unter 100 und weitere vorsichtige
Öffnungsschritte bei stabilen
7-Tages-Inzidenzen von 50 oder weniger bzw.
von 35 oder weniger. Bei Inzidenzwerten
von über 100, die es aktuell in
Nordrhein-Westfalen nur noch in einer
einzigen kreisfreien Stadt gibt, gelten wie
bisher auch die Regelungen der Notbremse.
Bei Inzidenzwerten in einem Kreis oder einer
kreisfreien Stadt von stabil unter 100 bis
50,1 gelten bereits seit dem 15. Mai
zahlreiche Öffnungsschritte; diese werden in
der nun erfolgten Überarbeitung der
Coronaschutzverordnung der Stufe 3
zugeordnet und an einigen Stellen erweitert.
Die neue Stufe 2 gilt für Kreise und
kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten von 50
bis 35,1. Die neue Stufe 1 gilt für Kreise
und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten von
35 oder weniger. Auch für besonders
infektionsrelevante Angebote wie
Großveranstaltungen und Diskotheken wird bei
nachhaltig niedrigen Infektionszahlen eine
zeitliche Perspektive eröffnet (1. September
2021). Die Öffnungsschritte werden weiterhin
durch grundsätzliche Schutzmaßnahmen wie die
eingeübten Abstandsregeln, die Maskenpflicht
und die Vorlage eines Testnachweises
abgesichert.
Ab dem 7. Juni kehrt die
Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen
landesweit in den Regelbetrieb zurück. Im
Regelbetrieb sind die rechtlichen Regelungen
des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und
des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) wieder
uneingeschränkt gültig, d.h. alle Kinder
haben einen uneingeschränkten
Betreuungsanspruch im vertraglich
vereinbarten Betreuungsumfang, pädagogische
Konzepte können vollumfänglich umgesetzt
werden. Die verbindliche Gruppentrennung
ist aufgehoben. Es gelten weiterhin die
Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen der
Coronabetreuungsverordnung.
Der Schritt zurück zum Regelbetrieb wird
weiter von einem umfangreichen Testangebot
begleitet. Das freiwillige Testangebot für
Kinder und Beschäftigte sowie
Kindertagesbetreuungspersonen wird
fortgesetzt. Allen Kindern und Beschäftigten
in der Kindertagesbetreuung sowie den
Kindertagespflegepersonen werden
landesseitig weiterhin pro Woche jeweils
zwei Tests zur Verfügung gestellt. Ab dieser
Woche erhalten die Einrichtungen und
Kindertagespflegepersonen die
kindgerechteren „Lolli“-Tests zur
Eigenanwendung durch die Eltern.
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Stufe 3 Inzidenz 100-50,1
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Stufe 2 Inzidenz 50-35,1
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Stufe 1 Inzidenz ≤ 35
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Kontakt-beschränkungen
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Treffen im öffentlichen Raum
sind ohne Begrenzung erlaubt für
Angehörige aus zwei Haushalten
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Treffen im öffentlichen Raum
sind ohne Begrenzung erlaubt für
Angehörige aus drei Haushalten;
außerdem für zehn Personen mit
Test aus beliebigen Haushalten
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Treffen im öffentlichen Raum
sind ohne Begrenzung erlaubt für
Angehörige aus fünf Haushalten;
außerdem für 100 Personen mit
Test aus beliebigen Haushalten
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Außerschulische Bildung
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Präsenzunterricht ohne
Begrenzung nach Personen oder
Inhalten, innen mit Test
Musikunterricht mit
Gesang/Blasinstrumenten innen
mit 5 Personen
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Präsenzunterricht mit Test ohne
Mindestabstände bei festen
Sitzplätzen mit Sitzplan
Musikunterricht mit
Gesang/Blasinstrumenten innen
mit 10 Personen mit Test
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ohne Maske am festen
Sitzplatz wenn Landesinzidenz
ebenfalls ≤ 35: auch innen ohne
Test
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Kinder-/ Jugend- arbeit
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Gruppenangebote innen 10,
außen 20 junge Menschen ohne
Altersbegrenzung mit Test
Ferienangebote und Ferienreisen
mit Test
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Gruppenangebote innen 20,
außen 30 junge Menschen ohne
Altersbegrenzung mit Test
auch innen ohne Maske
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Gruppenangebote innen 30, außen
50 junge Menschen ohne
Altersbegrenzung ohne Test
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Kultur
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Veranstaltungen außen mit bis zu
500 Personen (Sitzplan) und
Test, Sitzordnung nach
Schachtbrettmuster Konzerte
innen, Theater, Oper, Kinos
mit bis zu 250 Personen
(Sitzplan) und Test, Sitzordnung
nach Schachtbrettmuster
nicht-berufsmäßiger
Probenbetrieb außen ohne
Personenbegrenzung, innen mit 20
Personen, Test, ohne Gesang /
Blasinstrumente
|
Konzerte
innen, Theater, Oper, Kinos mit
bis zu 500 Personen (Sitzplan)
und Test, Sitzordnung nach
Schachtbrettmuster
nicht-berufsmäßiger
Probenbetrieb innen mit 20
Personen, Test, mit
Gesang/Blasinstrumenten
Museen usw. ohne Termin
|
Veranstaltungen außen und innen,
Theater, Oper, Kinos mit bis zu
1.000 Personen (Sitzplan) und
Test, Sitzordnung nach
Schachtbrettmuster
nicht-berufsmäßiger
Probenbetrieb innen mit 30 bzw.
50 Personen, mit Test, mit
Gesang / Blasinstrumenten
ab 01.09.: Musikfestivals
mit bis zu 1.000 Zuschauern mit
Test und genehmigtem Konzept
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Sport
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Kontaktfreier Außensport auf und
außerhalb von Sportanlagen mit
bis zu 25 Personen Freibäder
für Sportausübung (keine
Liegewiesen) mit Test Außen
bis zu 500 Zuschauer mit Test,
Sitzplan, ohne prozentuale
Kapazitätsbegren-zung
|
Außen Kontaktsport mit bis zu 25
Personen, kontaktfreier Sport
ohne Personenbegrenzung Innen
(einschl. Fitnessstudios)
kontaktfreier Sport ohne
Personen-begrenzung,
Kontaktsport mit bis zu 12
Personen, jeweils mit
Kontaktverfolgung und Test
Außen bis zu 1.000 Zuschauer,
max. 33 Prozent der Kapazität,
ohne Test, innen bis zu 500
Zuschauer mit Test und
Sitzordnung nach
Schachbrettmuster jeweils mit
Sitzplan
|
Außen und innen Kontaktsport mit
bis zu 100 Personen mit Test
Außen über 1.000 Zuschauer, max.
33 Prozent der Kapazität, innen
bis zu 1.000 Zuschauer mit Test,
max. 33 Prozent der Kapazität,
jeweils mit Sitzplan,
Sitzordnung nach
Schachtbrettmuster wenn
Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35:
Innensport ohne Test
ab 01.09.: Sportfeste
ohne Personenbegrenzung mit
genehmigtem Konzept mit Test
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Freizeit
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Öffnung kleinerer
Außen-Einrichtungen: Minigolf,
Kletterpark, Hochseilgarten mit
Test Freibäder für
Sportbetrieb mit Test
Ausflugsfahrten mit Schiffen
usw. mit den Außenbereichen und
Test
|
Öffnung aller Bäder, Saunen usw.
und Indoorspielplätze mit Test
und Personenbegrenzung wenn
Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50:
Freizeitparks und Spielbanken
mit Test und Personenbegrenzung
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤
50: Ausflugsfahrten mit
Schiffen, Kutschen,
histori-schen Eisenbahnen und
ähnlichen Einrichtungen mit Test
|
Freibäder ohne Test Bordelle
usw. mit Test Clubs und
Diskotheken mit Außenbereichen
bis zu 100 Personen mit Test
ab 01.09.: wenn
Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35:
Clubs und Diskotheken auch
Innenbereich und ohne
Personenbegrenzung mit Test und
genehmigtem Konzept
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Einzelhandel, der nicht
Grundversorgung ist
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Wegfall click & meet, ohne Test,
Reduzierung der Kundenbegrenzung
auf 1 Person pro 20 qm
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Reduzierung der Kundenbegrenzung
auf eine Person pro 10 qm
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Wegfall Sonderregel für über 800
qm große Geschäfte
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Messen/ Märkte
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Messen und Ausstellungen mit
Personenbegrenzung und
Hygienekonzept
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Jahr- und Spezialmärkte mit
Personenbegrenzung,mit Test auch
Kirmeselemente zulässig
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ab 01.09.: auch
Jahr- und Spezialmärkte mit
Kirmeselementen ohne Test
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Tagungen/ Kongresse
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-
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außen und innen bis zu 500
Teilnehmer mit Test
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außen und innen bis zu 1.000
Personen mit Test
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Private Veranstaltungen
(ohne
Partys)
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-
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außen bis zu 100, innen bis
zu 50 Gäste mit Test
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außen bis zu 250 Gäste ohne
Test, innen bis zu 100 Gäste mit
Test
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Partys
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-
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-
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außen bis zu 100, innen bis zu
50 Gäste jeweils mit Test ohne
Abstand
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Große Festveranstaltungen
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-
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-
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ab 01.09.: Volksfeste,
Schützenfeste, Stadtfeste usw.
bis zu 1.000 Besucher mit
genehmigtem Konzept; wenn
Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35:
ohne Besucherbegren-zung
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Gastronomie
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Öffnung Außengastronomie mit
Test und Platzpflicht Wegfall
Umkreis-Verzehrverbot
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Außengastronomie ohne Test
Öffnung von Innengastronomie mit
Test und Platzpflicht Öffnung
von Kantinen (für
Betriebsangehörige ohne Test)
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wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤
35: auch Innengastronomie ohne
Test
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Beherbergung/
Tourismus
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„Autarke“ Übernachtungen
(Ferienwohnungen, Camping,
Wohnmobile) mit Test Öffnung
von Hotels ohne
Kapazitätsbegrenzung auch für
private Übernachtungen mit
Frühstück, aber ohne weitere
Innengastronomie; mit Test
Busreisen mit Test und
Kapazitätsbegrenzung (60
Prozent), falls nicht
ausschließlich Geimpfte/Genesene
teilnehmen oder alle
Atemschutzmasken tragen
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volle gastronomische Versorgung
für private Gäste
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Busreisen ohne
Kapazitätsbegrenzung, wenn alle
Teilnehmer aus Regionen mit
Inzidenz ≤ 35 kommen
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Land investiert in 56 Kilometer neue Radwege
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Düsseldorf, 27. Mai 2021
- Nordrhein-Westfalen stellt im
Jahr 2021 mehr als 17 Millionen Euro für
Radwege an Landesstraßen, auf stillgelegten
Bahnstrecken und für Bürgerradwege bereit.
Insgesamt fließen über 103 Millionen Euro in
den Ausbau der Radinfrastruktur in
Nordrhein-Westfalen Das
Gesamtinvestitionsvolumen des Landes steigt
im Jahr 2021 um fünf Millionen Euro auf
jetzt 17,4 Millionen Euro. In diesem Jahr
stehen unter anderem Mittel für
Bürgerradwege-Projekte auf rund 36
Kilometern und für Radwege auf stillgelegten
Bahntrassen auf rund 20 Kilometern
Gesamtlänge bereit. „Wir stärken das Fahrrad
als klimaneutrales und alltagstaugliches
Allround-Verkehrsmittel für bessere, sichere
und saubere Mobilität. Dazu braucht es eine
gut ausgebaute Infrastruktur. Deswegen
stellen wir Rekordsummen für den Aus- und
Neubau von Radwegen zur Verfügung.
Mit dem Fahrrad- und
Nahmobilitätsgesetz FaNaG NRW bekommt die
Förderung des Radverkehrs in
Nordrhein-Westfalen außerdem Gesetzeskraft“,
sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst. Damit
es auch bei der Planung schneller geht,
hatte das Land in 2018 das Straßen- und
Wegegesetz geändert. Seitdem fällt beim Bau
von Radschnellwegen das förmliche
Linienbestimmungsverfahren weg. Dadurch kann
ein Schritt im Planungsprozess gespart
werden. Weiterer wichtiger Baustein für die
Planungsbeschleunigung ist das
Infrastrukturpaket II, das Verkehrsminister
Wüst im März 2021 vorgestellt hat. Dabei
geht es unter anderem um folgende Maßnahmen:
• Für Klagen gegen
Radschnellverbindungen gilt nur noch eine
Instanz. Wird gegen die Planung geklagt, ist
unmittelbar das Oberverwaltungsgericht
zuständig. • Für Radwege von unter sechs
Kilometern Länge, die durch kein geschütztes
Gebiet führen, ist keine
Umweltverträglichkeitsprüfung mehr nötig. Im
jetzt vorgelegten Radwegebauprogramm stellt
das Land insgesamt 17,4 Millionen Euro zur
Verfügung. Davon sind für den Radwegebau an
bestehenden Landesstraßen rund 7,5 Millionen
Euro vorgesehen. Für drei
Radwegeprojekte auf stillgelegten
Bahnstrecken mit einer Gesamtlänge von 20,8
Kilometern stehen in 2021 rund 2,5 Millionen
Euro zur Verfügung. Rund 6,4 Millionen Euro
stehen für 24 Bürgerradwegeprojekte mit
einer Gesamtlänge von 36,1 Kilometern
bereit. Für Radwegebauprojekte des Landes,
die aus dem Sonderprogramm des Bundes „Stadt
& Land“ mitfinanziert werden, stehen rund 1
Million Euro bereit. Zusätzlich zu den
Mitteln für den Radwegebau an Landesstraßen,
auf stillgelegten Bahnstrecken und
Bürgerradwegen nehmen das Land und der Bund
in 2021 weitere 85,65 Millionen Euro im
Rahmen anderer Programme in die Hand: •
Für die Förderung des kommunalen Radwegebaus
sind 21,1 Millionen Euro Landesmittel
eingeplant, • für Planung und Bau von
Radschnellwegen in der Baulast des Landes
stellt das Land 14,75 Millionen Euro bereit.
• Auch der Bund beteiligt sich am Bau
von Radschnellwegen in der Baulast des
Landes mit 11 Millionen Euro • Weitere
30,3 Millionen Euro stellt der Bund dem Land
aus dem Sonderprogramm Stadt und Land für
die Förderung der Radinfrastruktur zur
Verfügung. • für Radwege an
Bundesstraßen stehen 8,5 Millionen Euro
Bundesmittel bereit
Hintergrund Für
den Bau der Radwege an bestehenden
Landesstraßen erstellt der Landesbetrieb
Straßenbau Nordrhein-Westfalen auch in
Abstimmung mit den Kommunen auf der
Grundlage objektiver fachlicher Kriterien
eine Vorschlagsliste. Anhand dieser
Liste entscheiden die Regionalräte Seite 3
von 4 bei den Bezirksregierungen, mit
welcher Dringlichkeit und in welcher
Reihenfolge die einzelnen Projekte umgesetzt
werden. Informationen zu den jeweiligen
Projektlisten können bei den
Geschäftsstellen der Regionalräte abgefragt
werden. Radwege-Projekte, die mit einer
niedrigen Dringlichkeit eingestuft werden,
können über das Modellprojekt
„Bürgerradwege“ beschleunigt werden.
Dabei sind neben Land und
Gebietskörperschaft auch Bürger am Bau der
Radwege beteiligt, die ihr Projekt unter
anderem finanziell oder durch „Hand- und
Spanndienste“ unterstützen. Bei
Bürgerradwegen können Ausbaustandards nach
dem Stand der Technik reduziert werden.
Insgesamt lassen sich diese Radwege so
kurzfristiger und kostengünstiger
realisieren. Seit 2005 sind allein durch
dieses Modell rund 370 Kilometer Radwege
entstanden.
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14 457 junge
Menschen ließen sich 2020 in NRW zum
Pflegefachmann oder zur Pflegefachfrau
ausbilden IT.NRW
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Düsseldorf/Duisburg,
23. Mai 2021 - Im Jahr 2020 begannen in
Nordrhein-Westfalen 14 457 Personen eine
Ausbildung im neuen Beruf
Pflegefachmann/-frau. Wie Information und
Technik Nordrhein-Westfalen als
Statistisches Landesamt mitteilt, handelt es
sich bei Pflegefachleuten um einen neu
geschaffenen Ausbildungsberuf, der seit
Januar 2020 die bisherigen Ausbildungen
zum/zur Gesundheits- und Krankenpfleger/-in,
zum/zur Altenpfleger/-in und zum/zur
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
ersetzt und bündelt.
7 680 der
Auszubildenden absolvierten im Jahr 2020
ihre praktische Ausbildung in einem
nordrhein-westfälischen Krankenhaus, weitere
4 554 wurden in einer stationären
Pflegeeinrichtung eingesetzt und 2 223 waren
in einer ambulanten Pflegeeinrichtung tätig.
Etwa drei Viertel (10 881) der
Auszubildenden im Land war weiblich und rund
ein Viertel (3 576) männlich.
Wie die
Statistiker weiter mitteilen, waren knapp
drei Viertel (72,6 Prozent) der
Auszubildenden unter 25 Jahre alt;
10,9 Prozent der jungen Menschen befanden
sich im Alter zwischen 25 und 29 Jahren und
weitere 16,6 Prozent waren 30 Jahre oder
älter. Das Durchschnittsalter der
Auszubildenden zum Pflegefachmann/zur
Pflegefachfrau betrug bei den Männern
24,2 Jahre; ihre weiblichen Kolleginnen
waren im Schnitt 23,6 Jahre alt.
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Schluss mit Kükentöten! Neue Ära
tierschutzfreundlicher Eiererzeugung
eingeläutet
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Gesetz zur Änderung des Landeswasserrechts
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Wie erfolgreich oder erfolglos ist die Extra-Zeit von
Schulministerin Gebauer?
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Präsenzunterricht bei Inzidenz
unter 100 Ein wichtiges Stück Normalität
für Kinder, Jugendliche und Familien
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Weiterer Schulbetrieb ab dem 31. Mai
2021 Düsseldorf, 14. Mai 2021 -
Nach geltendem Infektionsschutzgesetz des
Bundes muss in den Kreisen und kreisfreien
Städten ab einer Inzidenz von 165
Distanzunterricht erteilt werden; bei einer
Inzidenz von weniger als 165 darf
Wechselunterricht und ab einer Inzidenz von
unter 100 Präsenzunterricht stattfinden.
Die anhaltend sinkenden
Corona-Infektionszahlen führen dazu, dass
mittlerweile mehr als die Hälfte der Kreise
und kreisfreien Städte in
Nordrhein-Westfalen eine stabile Inzidenz
von unter 100 aufweisen. Es ist angesichts
der derzeitigen Entwicklung davon
auszugehen, dass sich bis Ende Mai diese
Zahl noch deutlich erhöht. Die
Landesregierung hat stets betont, das
Infektionsgeschehen aufmerksam zu beobachten
und alle weiteren Entscheidungen zum
Schulbetrieb vor dem Hintergrund der
Infektionslage zu treffen.
Ab Montag, den 31. Mai 2021, kehren alle
Schulen aller Schulformen bei einer stabilen
Inzidenz unter 100 in einem Kreis oder einer
kreisfreien Stadt vom Wechselunterricht zum
Präsenzunterricht zurück. Damit
wird für die verbleibenden fünf Schulwochen
bis zum Beginn der Sommerferien am 2. Juli
2021 Präsenzunterricht für alle Schülerinnen
und Schüler erteilt. Die bestehenden
strikten Hygienevorgaben in den Schulen und
auch die Masken- und Testpflicht gelten
selbstverständlich weiterhin.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer
erklärte dazu: „Die Entscheidung der
Landesregierung mehrere Wochen vor den
Sommerferien wieder zum angepassten
Präsenzunterricht zurückzukehren, ist ein
wichtiges Signal für die Familien und
insbesondere die Schülerinnen und Schüler.
Es ist für die Landesregierung stets
selbstverständlich gewesen, dass wir bei
sinkenden Infektionszahlen auch wieder mehr
Präsenzunterricht ermöglichen wollen. Für
mich persönlich haben die Entwicklung der
Kinder und ihre Bildungschancen Priorität
bei gleichzeitig größtmöglichem
Gesundheitsschutz in den Schulen. Kinder
brauchen Kinder. Kinder brauchen Bildung.
Kinder brauchen Strukturen und wieder mehr
regulären Alltag. Ich bin am heutigen Tage
zuversichtlich, dass wir durch Schützen,
Testen und Impfen der Lehrkräfte den jungen
Menschen und der gesamten Schulgemeinschaft
zum Schuljahresende ein wichtiges Stück
Normalität zurückgeben können.“
Die Schulen und die Schulträger haben
zusammen mit Experten sehr intensiv gut
funktionierende und abgestimmte
Hygienekonzepte erarbeitet und immer weiter
verbessert. Neben den Infektions- und
Hygieneschutzkonzepten an den Schulen, die
die Landesregierung umfangreich unterstützt
hat, setzt die Landesregierung zur
Absicherung des Präsenzunterrichts als
weiteren zentralen Baustein auf die
Testpflicht in Schulen. Seit dem Frühjahr
werden regelmäßig mindestens zwei Mal
wöchentlich alle Schülerinnen und Schüler
sowie die Lehrkräfte in Präsenz getestet.
Mit neuen Testverfahren für die Grund- und
Förderschulen konnten die Testverfahren in
den Schulen in den letzten Wochen weiter
ausdifferenziert und optimiert werden.
Die Schulen werden noch heute mit einer
Schulmail über den geplanten weiteren
Schulbetrieb und die damit verbundenen
Fragen informiert. Zum Ende der Woche wird
mit dem Auslaufen der aktuellen Fassung die
Corona-Betreuungsverordnung entsprechend
angepasst, so dass die rechtlichen
Grundlagen für den Schulbetrieb ab dem 31.
Mai 2021 feststehen. Die Schulen, aber auch
Lehrkräfte und Eltern haben so ausreichend
Gelegenheit, sich auf die erforderlichen
Änderungen im Schulbetrieb einzustellen.
www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv
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Spitzengespräch zur
Rohstoffverknappung im Baubereich
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DigitalPakt Schule: Land unterstützt
Schulträger beim Mittelabruf
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Spitzengespräch zur
Rohstoffverknappung im Baubereich
Düsseldorf, 14. Mai 2021 - Die Wohnungs-
und Bauwirtschaft ist in Unruhe, erste
Baustellen ruhen: Lieferprobleme und
Verknappung bei Holz, Dämmstoffen,
Kunststoffe, PVC, Farben und Lacke, Bitumen,
Stahl und Edelstahl, Trapezbleche,
Dachpappen bis hin zu Schrauben lassen die
Baumaterialpreise steigen. Erste Unternehmen
erwägen ein Verschieben von Neubauplanungen
im Wohnungsbau. Die Wohnungswirtschaft sowie
die Bauverbände wandten sich wegen der
Lieferengpässe bei den unverzichtbaren
Materialien jetzt an Ministerin Ina
Scharrenbach. Die wiederum lud die
nordrhein-westfälische „Allianz für mehr
Wohnungsbau“ und die Deutsche Holzindustrie
zu einem ersten Erfahrungsaustausch ein.
Ministerin Ina Scharrenbach: „Ohne
Baumaterial kein Bauen, ohne bezahlbares
Baumaterial kein bezahlbares Bauen. Die
aktuelle Situation wird nachhaltig wirken:
Auf die Neubautätigkeit sowie auf Miete und
Eigentum.“ Die aktuelle Knappheit bei vielen
Baumaterialien hat mehrere Ursachen:
Verschobene Lieferketten auf den Weltmärkten
mit Nachfrager-Hotspots, die insbesondere
Holz und Stahl derzeit knapp werden lassen,
Corona-bedingte Minderbedarfe bei
Automobilkraftstoffen und Kerosin führen in
der Folge zu Engpässen in der chemischen
Industrie für die Kunststoffproduktion,
durch geringere Kohleverstromung gibt es
weniger Flugasche, die wiederum für die
Gipsproduktion benötigt wird.
Ministerin Scharrenbach wird deutlich:
„Derzeit zu wenig im Blick: Die Energie- und
Mobilitätswende werden unmittelbar zu einer
Baumaterial-Wende führen. Viele
Ausgangsstoffe werden für anschließende
Produktionsprozesse nicht mehr zur Verfügung
stehen. Es benötigt daher dringend eine
Forschungs- und Entwicklungsinitiative im
Baubereich, um zu alternativen
Baumaterialien zu kommen. Diese Knappheit
ist ein Fingerzeig auf das, was in der
Zukunft zu erwarten sein wird.“
Eine kurzfristige Entspannung bei der
Materialversorgung wurde von den
Teilnehmerinnen und Teilnehmern nicht
erwartet. Ministerin Scharrenbach
vereinbarte mit den Vertreterinnen und
Vertretern der wohnungswirtschaftlichen
Verbände (Verband der Wohnungswirtschaft,
Haus und Grund, Verband der
mittelständischen Wohnungswirtschaft), des
Mieterbundes, der Bauindustrie und der
baugewerblichen Verbände sowie der
Kommunalen Spitzenverbände einen
regelmäßigen Austausch über die weiteren
Entwicklungen bei der Materialversorgung im
Baubereich. Daneben wurden verschiedene
Handlungsszenarien miteinander diskutiert,
die einer weiteren Prüfung bedürfen.
DigitalPakt Schule: Land
unterstützt Schulträger beim Mittelabruf
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt
mit: Um die Schulträger in
Nordrhein-Westfalen beim Abruf der Mittel
aus dem DigitalPakt Schule noch gezielter zu
unterstützen, macht das Land ab sofort
weitere Angebote. Mit Workshops und weiteren
Informationsangeboten begleitet das Land die
Schulträger bei der Umsetzung des
DigitalPakts Schule und stärkt die
Digitalisierungskompetenz der Beteiligten
vor Ort.
Schul- und
Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Mit dem
DigitalPakt Schule und den Programmen zur
Ausstattung von Lehrkräften, Schülerinnen
und Schülern unterstützen wir die
Schulträger mit erheblichen finanziellen
Mitteln beim Aufbau von IT-Strukturen an
unseren Schulen. Ebenso wichtig wie die
Bereitstellung der Mittel ist jedoch die
Entwicklung von Digitalisierungskompetenzen
vor Ort, um die Digitalisierung an unseren
Schulen nachhaltig und zukunftsfähig zu
gestalten. Mit Workshops und
Informationsangeboten wie einem Erklärvideo
und einer zusätzlichen Handreichung zur
Erstellung eines technisch-pädagogischen
Einsatzkonzepts möchten wir die Schulträger
ermutigen, den Weg der Digitalisierung in
unseren Schulen mit großen Schritten
fortzusetzen. Die Landesregierung wird die
Schulträger dabei weiterhin nach Kräften
unterstützen.“
An zunächst sechs
Terminen ab dem 20. Mai 2021 finden die
dreistündigen Workshops “Inhouse-Verkabelung
und Vernetzung für Schulen in NRW” statt,
die neben der Beantwortung technischer
Fragestellungen in folgenden Bereichen
Unterstützung leisten: • Anforderungen
für Schulen in Bezug auf Vernetzung und
Ausstattung von Schulen mit Bezug zur
Förderrichtlinie DigitalPakt Schule.NRW
• Hilfestellungen zur Erstellung eines
technisch-pädagogischen Einsatzkonzepts
sowie beispielhafte Darstellung eines
Planungs- und Beantragungsprozesses
• Planung und Aufbau von
IT-Infrastrukturen an Schulen
Mehr als 375 Millionen Euro (375.891.449,20
Euro) haben die nordrhein-westfälischen
Schulträger inzwischen aus dem DigitalPakt
Schule beantragt (Stand: 30. April 2021).
Das entspricht einer Steigerung um fast zehn
Prozent innerhalb der vergangenen sechs
Wochen. Aus den Förderprogrammen zur
Ausstattung von Lehrkräften, Schülerinnen
und Schülern mit digitalen Endgeräten wurden
von insgesamt 263 Millionen Euro schon mehr
als 255 Millionen Euro (255.329.026,61 Euro)
beantragt. Die Beantragungsquote liegt damit
bei rund 97 Prozent.
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Luftqualität, Biodiversität,
Waldzustand & Co....
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Umweltzustandsbericht zeigt viele
Verbesserungen, aber auch Handlungsbedarf
Düsseldorf/Duisburg,
12. Mai 2021 -
Der Zustand der Umwelt in
Nordrhein-Westfalen hat sich in vielen
Bereichen verbessert, in anderen Bereichen
ist er weiterhin besorgniserregend. Dies
dokumentiert der heute vom Umweltministerium
vorgelegte Umweltzustandsbericht
Nordrhein-Westfalen 2020. Zu den positiven
Entwicklungen zählen, dass sich die
Luftqualität in Nordrhein-Westfalen
verbessert hat, deutlich weniger
Treibhausgase ausgestoßen werden sowie die
Flächenanteile für den Naturschutz und die
ökologische Landwirtschaft zunehmen. Anlass
zur Sorge bieten unter anderem der schlechte
Zustand unserer Wälder und der nach wie vor
zu hohe Flächenverbrauch.
►
Die Klimaänderungen sind bereits deutlich
spürbar. So beginnt die Apfelblüte bereits
17 Tage früher als im Jahr 1951. Ziel der
Landesregierung ist es, die
Widerstandsfähigkeit von Umwelt und Natur
insbesondere auch gegen die negativen Folgen
des Klimawandels zu erhöhen. Die im
September 2020 verabschiedete
Nachhaltigkeitsstrategie 2030, das neue
Klimaanpassungsgesetz, der für Herbst 2021
geplante Naturschutzbericht, das Waldbau-
und Wiederbewaldungskonzept und weitere
Initiativen legen dafür die Grundlagen.
Alle
Infografiken MULNV NRW
►Beispiel Klimawandel
und Treibhausgase: Der Klimawandel ist
auch in Nordrhein-Westfalen längst
angekommen. Eine Trendberechnung über den
Zeitraum 1881 bis 2020 ergibt einen
signifikanten Anstieg der
Jahresmitteltemperatur von 1,7 Grad Celsius.
Die Anzahl heißer Tage pro Jahr, an denen 30
Grad Celsius überschritten werden, hat sich
im 30-Jahreszeitraum 1990 bis 2019 gegenüber
1891 bis 1920 auf 8 Tage mehr als
verdoppelt. In den Dürrejahren 2018 und 2019
gab es sogar 17 bzw. 16 heiße Tage in
Nordrhein-Westfalen. Mit der Novelle des
Klimaschutzgesetzes setzt sich die
Landesregierung das Ziel, bis zur Mitte des
Jahrhunderts klimaneutral zu wirtschaften.
Ebenso bedeutsam wie der Klimaschutz ist
die Klimaanpassung. Hier setzt die
Landesregierung mit einem ersten
eigenständigen Klimaanpassungsgesetz einen
starken Akzent: künftig müssen zum Beispiel
bei allen kommunalen Planungen Maßnahmen zur
Klimaanpassung, wie unversiegelte
Versickerungsflächen für Starkregen oder ein
Netzwerk aus Grünflächen, mitgedacht werden.
►Beispiele Stickstoffdioxid
und Feinstaub: Die städtische Luft in
Nordrhein-Westfalen ist sauberer geworden.
Dies ist unter anderem der Erfolg einer
konsequenten Fortschreibung und Umsetzung
der von den Bezirksregierungen erstellten
Luftreinhaltepläne. Erstmals konnten im Jahr
2020 in ganz Nordrhein-Westfalen alle
Luftqualitätswerte eingehalten werden.
Demnach lag 2020 erstmals auch der
Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid an
allen 124 Standorten unter dem EU-weit
gültigen Grenzwert von 40 Mikrogramm pro
Kubikmeter. Auch bei den Feinstaub-Werten
lag 2019 die mittlere städtische
Hintergrundbelastung mit PM10- und
PM2,5-Feinstaub deutlich unter den
EU-Jahresgrenzwerten von 40 bzw. 25
Mikrogramm pro Kubikmeter.
►Beispiel Ressourceneffizienz:
Die Endenergieproduktivität stieg um 45
Prozent gegenüber dem Bezugsjahr 1991. Auch
die Rohstoffproduktivität nahm 2018
gegenüber Bezugsjahr 1994 um 26 Prozent zu,
sie stagniert jedoch über die letzten zehn
Jahre. Erklärte Ziele der Landesregierung
sind die Stärkung der Kreislaufwirtschaft,
eine Erhöhung von Recyclingquoten, die
Entkoppelung von Wachstum und
Ressourcenverbrauch sowie die Förderung der
Umweltwirtschaft. Insgesamt arbeiten bereits
rund 468.000 Erwerbstätige in der
Umweltwirtschaft, das sind immerhin 5
Prozent aller Erwerbstätigen in
Nordrhein-Westfalen, sie erwirtschaften rund
6 Prozent der gesamten
nordrhein-westfälischen Bruttowertschöpfung.
►Beispiel Wald:
Stürme, Dürre und ein massiver
Borkenkäferfraß haben die Wälder in
Nordrhein-Westfalen bis hinauf in die
Mittelgebirgslagen schwer geschädigt. Zur
Schadensbewältigung und Wiederbewaldung hat
die Landesregierung die Förderungen
erheblich aufgestockt, Sondermittel
bereitgestellt und Fachkonzepte entwickelt.
Betrug die forstliche Förderung in
Nordrhein-Westfalen 2018 noch gut 4
Millionen Euro, hat sich diese im Jahr 2020
auf über 57 Millionen Euro vervielfacht. Im
Jahr 2021 ist eine weitere Aufstockung auf
über 75 Millionen Euro vorgesehen. Ein neues
Waldbaukonzept legt die Grundlage für die
Entwicklung artenreicher und resilienter
Laubmischwälder. Ziel ist ein
multifunktionaler, klimastabiler Wald, der
dem Schutz des Bodens, des (Grund-)Wassers,
der Artenvielfalt und der
Kohlendioxid-Fixierung genauso dient wie der
Naherholung und der Sicherung einer
nachhaltigen Forstwirtschaft.
►
Beispiel Flächenverbrauch: Die
Siedlungs- und Verkehrsfläche in
Nordrhein-Westfalen umfasst knapp 24 Prozent
der Landesfläche, davon sind rund 46 Prozent
versiegelt. Pro Tag kommen durchschnittlich
8,1 Hektar Siedlungs- und Verkehrsfläche
hinzu, meist auf Kosten landwirtschaftlicher
Fläche. Erklärtes Ziel der Landesregierung
ist es, dem Verbrauch von Freiflächen, ganz
speziell der landwirtschaftlichen
Nutzflächen, entgegenzusteuern. Mit einem
ressortübergreifenden Maßnahmenpaket zur
intelligenten und effizienten
Flächenentwicklung will die Landesregierung
den Flächenverbrauch weiter eindämmen.
Bausteine sind unter anderem die Entwicklung
eines Brachflächenkatasters oder eines
Flächenzertifikathandels unter Kommunen.
►Beispiel Artenvielfalt:
Zusammen mit dem Klimawandel stellt der
Verlust der biologischen Vielfalt die
gegenwärtig größte ökologische, aber auch
ökonomische Bedrohung dar. Der Indikator
"Artenvielfalt und Landschaftsqualität"
bewertet anhand von rund 60
charakteristischen Brutvogelarten den
Zustand der vier Lebensraumtypen Wälder,
Agrarland, Siedlungen und Gewässer. Positive
Entwicklungen sind in den Wald- und
Siedlungsbereichen zu verzeichnen. Diese
gilt es zu verstetigen und auch in den
anderen Lebensräumen eine Trendwende zu
erzielen. Dort, wo die Ursachen bekannt
sind, hat die Landesregierung bereits
umfangreiche Maßnahmen ergriffen. Ein
wichtiger Baustein ist die Förderung von
Agrarumwelt- und
Vertragsnaturschutz-Maßnahmen. Weitere
Informationen
Umweltzustandsbericht als Broschüre und zum
Download
www.umweltportal.nrw.de
|
Am 15. Mai 2022 wird ein neuer
Landtag gewählt
|
Düsseldorf/Duisburg,
11. Mai 2021 - In fast genau einem Jahr sind
rund 13,2 Millionen Nordrhein-Westfalen dazu
aufgerufen, einen neuen Landtag zu wählen.
Wie Innenminister Herbert Reul am Dienstag
in Düsseldorf mitteilte, finden die nächsten
Landtagswahlen am 15. Mai 2022 statt. Zuvor
hatte das Kabinett den von Reul
vorgeschlagenen Termin beschlossen. Der
Innenminister hatte den im Landtag
vertretenen Parteien die Wahltage, die in
Betracht kommen, mitgeteilt und Gelegenheit
zur Stellungnahme gegeben. Die Festlegung
des Wahltermins auf den 15. Mai 2022
berücksichtigt die entsprechenden
Rückmeldungen.
Nach der
Landesverfassung muss ein neuer Landtag im
letzten Vierteljahr der Wahlperiode gewählt
werden. Dafür ist der jetzt beschlossene
Wahltermin aus Sicht der Landesregierung am
besten. Alternativtermine hätten in den
Osterferien, kurz danach oder an sogenannten
Brückenwochenenden gelegen. Dies hätte sich
nachteilig auf die Wahlbeteiligung und auf
den Wahlkampf auswirken können. Der Termin
kommt demjenigen der vergangenen
Landtagswahl am 14. Mai 2017 nahe.
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Kindgerechtere und sichere
PCR-(Lolli)Tests für die Primarstufe
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Düsseldorf/Duisburg. 7. Mai 2021 -
Als erstes Bundesland wird
Nordrhein-Westfalen am kommenden Montag
PCR-Pool-Testungen an den Grund- und
Förderschulen einführen. Schul- und
Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte:
„Die Landesregierung hält Wort und wird ab
Montag an den Schulen der Primarstufe die
sogenannten Lolli-Tests einführen, welche
die bisherigen Antigen-Schnelltests
ersetzen. Sie sind kindgerechter und
einfacher zu handhaben. Die Lolli-Tests
werden uns dabei helfen, Infektionen
frühzeitiger als mit Selbsttests zu
entdecken und Infektionsketten von
vornherein in Schulen zu unterbrechen. Wir
sichern damit den Schulbetrieb zusätzlich
ab.“
Alle Grund- und Förderschulen wurden bereits
zu Wochenbeginn über die Details des neuen
Testverfahrens informiert. Ab dem 10. Mai
werden die Schülerinnen und Schüler an den
Grund- und Förderschulen mit dem
„Lolli-Test“, einem einfachen Speicheltest,
zwei Mal pro Woche in ihrer Lerngruppe auf
das Corona-Virus getestet. Die Handhabung
des Lolli-Tests ist einfach und kind- bzw.
altersgerecht: Die Schülerinnen und Schüler
lutschen 30 Sekunden lang auf einem
Abstrichtupfer.
In
einem zweiten Schritt werden die
Abstrichtupfer aller Kinder der Lerngruppe
in einem Sammelgefäß zusammengeführt und als
anonyme Sammelprobe (sog. „Pool“) noch am
selben Tag in einem Labor nach der
PCR-Methode ausgewertet. Diese Methode
sichert ein sehr verlässliches Testergebnis.
Zudem kann eine mögliche Infektion bei einem
Kind durch einen PCR-Test deutlich früher
festgestellt werden als durch einen
Schnelltest, sodass auch die Gefahr einer
Ansteckung rechtzeitiger erkannt wird. Das
Projekt ist auf landesweit fast 3.800
Schulstandorte ausgerichtet und erfordert
täglich rund 35.000 Pooltestungen. Für den
Transport der Proben zwischen den Schulen
und Laboren sind landesweit über 400 Routen
festgelegt worden.
Die Lolli-Tests wurden bereits im März
dieses Jahres über einen Zeitraum von drei
Wochen in einem vom Land finanzierten und
begleiteten Pilotprojekt an 22 Kölner
Schulen erfolgreich getestet. Abschließend
betonte Ministerin Gebauer: „Die
Pool-Testungen werden zusammen mit unseren
strengen Vorgaben für den Infektionsschutz
und der voranschreitenden Impfung unserer
Lehrerinnen und Lehrer einen weiteren
wichtigen Beitrag leisten, um den
Schulbetrieb für unsere jüngsten
Schülerinnen und Schüler abzusichern.
Weitere Informationen
hier im B
ildungsportal des Ministeriums
für Schule und Bildung.
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20. Jubiläum des Wettbewerbs
„Jugend debattiert“
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Der Wettbewerb „Jugend
debattiert“ stärkt und fördert das
demokratische Verständnis unserer
Schülerinnen und Schüler Landesfinale und
20. Jubiläum des Wettbewerbs „Jugend
debattiert“ Das Ministerium für Schule und
Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen teilt
mit: Im 20. Jubiläumsjahr des
Schülerwettbewerbs „Jugend debattiert“ sind
heute acht Schülerinnen und Schüler
weiterführender Schulen in zwei
verschiedenen Altersgruppen im Landesfinale
gegeneinander angetreten, um unter
Wettkampfbedingungen miteinander zu
debattieren.
Jonathan Greipl vom
Städtischen Gymnasium in Haan (Altersgruppe
I) und Gero Bongartz vom Stiftischen
Gymnasium in Düren (Altersgruppe II) haben
die Jury des Landesfinales in einer
digitalen Debatte von ihrer Sachkenntnis,
ihrem Ausdrucksvermögen und ihrer
Gesprächsfähigkeit überzeugt und sich für
den Einzug ins Bundesfinale am 19. Juni 2021
in Berlin qualifiziert.
Schulministerin Yvonne
Gebauer erklärte: „Ich möchte die Gewinner,
die neben argumentativem Geschick auch ein
differenziertes sprachliches
Ausdrucksvermögen bewiesen haben, sehr
herzlich beglückwünschen und drücke ihnen
die Daumen für das Bundesfinale in Berlin,
wo sie Nordrhein-Westfalen vertreten werden.
Debatten sind gelebte Demokratie, sie sind
eine besondere Form des Dialogs, der uns als
Gesellschaft voran- und über
unterschiedliche Meinungen hinweg doch
zusammenbringt. Denn Debatten fördern durch
den sachlichen und fairen Austausch von
Argumenten gegenseitiges Verständnis.
Das Projekt „Jugend
debattiert“ unterstützt den ausgewogenen
Austausch von Argumenten und vermittelt
Schülerinnen und Schülern diesen
demokratischen Wert nun bereits seit zwanzig
Jahren. Dazu möchte ich allen Beteiligten
ganz herzlich gratulieren!“
In der
ersten Altersgruppe der Klassen 8 bis 9
setzten sich die Landesfinalistinnen und
-finalisten argumentativ mit der Frage
auseinander, ob eine Coronaschutzimpfung für
alle Bürgerinnen und Bürger verpflichtend
sein soll, sobald eine allgemeine Impfung
möglich ist. In der zweiten Altersgruppe der
Jahrgangsstufen 10 bis 13 wurde die Frage
debattiert, ob die Reichskriegsflagge
verboten werden soll. An dem diesjährigen
Wettbewerb haben sich 280 Schulen aus
Nordrhein-Westfalen mit rund 47.000
Schülerinnen und Schülern beteiligt. Das
Landesfinale wurde aufgrund der Pandemie
erstmals digital ausgetragen, rund 200 Gäste
waren zugeschaltet.
„Jugend debattiert“
ist ein Schülerwettbewerb, der seit 2001 auf
Initiative und unter Schirmherrschaft des
Bundespräsidenten, der Hertie-Stiftung und
der Heinz Nixdorf Stiftung in Kooperation
mit den Schul- und Kultusministerien, der
Kultusministerkonferenz und den Parlamenten
der Länder durchgeführt wird. Auf
Bundesebene ist seit 2019 das
Bundesministerium für Bildung und Forschung
an der Förderung des Wettbewerbs beteiligt.
|
Landtag beschließt Zweites
Bildungssicherungsgesetz
|
Düsseldorf/Duisburg, 29.
April 2021 - Der Landtag hat das Zweite
Bildungssicherungsgesetz verabschiedet, mit
dem eine Vielzahl von Regelungen für die
schulischen Bildungsgänge, Prüfungen und
Abschlüsse unter den Bedingungen der
Coronavirus-Pandemie getroffen werden.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne
Gebauer: „Mit dem Zweiten
Bildungssicherungsgesetz sind umfangreiche
Maßnahmen zur Sicherung der Bildungswege
unserer Schülerinnen und Schüler nun
rechtlich verankert. Diese Pandemie hat uns
alle mit einigen Unsicherheiten
konfrontiert, auch und gerade im Bereich
Schule. Es gilt die Zusage der
Landesregierung, den Schülerinnen und
Schülern faire Prüfungen, anerkannte
Schulabschlüsse und erfolgreiche weitere
Bildungswege zu ermöglichen. Das Zweite
Bildungssicherungsgesetz bildet dafür den
letzten rechtlichen Baustein.“
Das Zweite
Bildungssicherungsgesetz enthält unter
anderem die folgenden Regelungen:
·
Am Ende der
Erprobungsstufe wird die Entscheidung
über eine Wiederholung an der bisherigen
Schule oder einen Schulformwechsel nach
einer Beratung durch die Schule
grundsätzlich den Eltern überlassen. Die
Erprobungsstufenkonferenz wird unter
Berücksichtigung des Leistungsstandes eine
Empfehlung dazu aussprechen, ob eine
Schülerin oder ein Schüler den Bildungsgang
in der gewählten Schulform fortsetzen
sollte.
·
Es wird am Ende des Schuljahres 2021
Versetzungsentscheidungen geben.
Mit einer Änderung der Ausbildungs- und
Prüfungsordnungen werden erweiterte
Nachprüfungsmöglichkeiten geschaffen.
Auf dem Verordnungsweg wird außerdem das
freiwillige Wiederholen einer Klasse
ermöglicht, ohne Anrechnung auf die
Höchstverweildauer an einer Schule.
·
Es wird in diesem
Schuljahr keine Blauen Briefe geben.
Ein „Blauer Brief“ setzt voraus, dass sich
die Leistungen in einem Fach seit dem
Halbjahreszeugnis verschlechtert haben. Um
mögliche Corona-bedingte Benachteiligungen
auszugleichen, soll dieses Jahr gelten:
Minderleistungen in einem Fach, die
abweichend von der im letzten Zeugnis
erteilten Note nicht mehr ausreichend sind,
werden bei der Versetzungsentscheidung nicht
berücksichtigt. Diese Regelung gilt für
höchstens ein Fach, in dem sich die
Leistungen nach dem Halbjahreszeugnis
verschlechtert haben.
·
Die zentralen schriftlichen
Leistungsüberprüfungen am Ende der
Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe
finden auch in diesem Schuljahr 2021 nicht
statt. Die Schulen können die für die
zentralen Klausuren entwickelten Aufgaben
dennoch – sofern dies vor Ort als sinnvoll
angesehen wird – nutzen.
·
Die Sprachstandsfeststellungen
finden erst im Schuljahr 2021/2022 wieder
statt.
|
Gemeinsamer Appell der
Innenminister der Niederlande und
Nordrhein-Westfalens
|
Düsseldorf/Duisburg, 26.
April 2021 - Zum Ende
des Lockdowns in den Niederlanden am
Mittwoch (28. April 2021) appellieren der
niederländische Minister für Justiz und
Sicherheit, Ferdinand Grapperhaus, und der
nordrhein-westfälische Innenminister Herbert
Reul an die Bürgerinnen und Bürger, nicht in
die Niederlande zu fahren. Vermeiden Sie
unnötige Reisen und kommen Sie erst in
besseren Zeiten wieder in die Niederlande.
Jetzt ist nicht die Zeit für Geselligkeit,
für Freundschaftsbesuche oder zum Einkaufen
auf der anderen Seite der Grenze“, sagt der
niederländische Minister Ferdinand
Grapperhaus. „In besseren Zeiten sind Sie
wieder willkommen. Aber zurzeit helfen Sie
uns dadurch, dass Sie in Ihrem eigenen Land
bleiben.“
NRW-Innenminister Herbert Reul
erklärt: „Das gute Wetter darf uns nicht
dazu verleiten, alle Vorsicht über Bord zu
werfen. Daher bitte ich vor allem die
Bürgerinnen und Bürger in den Grenzregionen:
„Bitte bleiben
Sie zu Hause! Wenn wir jetzt nachlassen,
würden wir all unsere bisherigen
Anstrengungen zunichte machen“ nachlassen,
würden wir all unsere bisherigen
Anstrengungen zunichtemachen.“
|
Was gilt für den Schulbetrieb ab dem
26. April?
|
„Notbremse“ im
Infektionsschutzgesetz des Bundes
Die Landesregierung wird
im schulischen Bereich die Vorgaben aus dem
neuen Infektionsschutzgesetz
schnellstmöglich und mit der größtmöglichen
Klarheit für die Schulen umsetzen. Die
Regelungen für den Schul- und
Unterrichtsbetrieb werden in der
Coronabetreuungsverordnung noch heute
angepasst. Danach gilt für den Schulbetrieb
ab Montag, dem 26. April:
·
Der Schulbetrieb findet
aufgrund der angespannten Pandemielage
grundsätzlich bis auf Weiteres nur im
Wechselunterricht statt; Abschlussklassen
sind davon ausgenommen.
·
Die Teilnahme von
Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften am
Präsenzunterricht setzt wöchentlich zwei
Tests voraus.
·
Bei einer regionalen
Inzidenz von mehr als 165 ist
Präsenzunterricht untersagt – es findet
Distanzunterricht statt. Abschlussklassen
und Förderschulen sind davon ausgenommen.
Regional bedeutet hier, dass es auf die
Inzidenz in einem Kreis oder einer
kreisfreien Stadt ankommt. Der Inzidenzwert
in einer einzelnen kreisangehörigen Gemeinde
ist nicht maßgeblich.
·
Prüfungen, insbesondere
Abschlussprüfungen, sind kein Unterricht im
Sinne des Bundesgesetzes und bleiben daher
von den Einschränkungen des Präsenzbetriebes
unberührt.
·
Pädagogische
Betreuungsangebote sind eingerichtet.
Das Schulministerium hat
alle Schulen und Schulträger noch am
gestrigen Abend über das künftige Verfahren
informiert, wonach die Umstellung vom
Wechselunterricht auf den Distanzunterricht
erfolgt, wenn an drei aufeinander folgenden
Tagen die durch das Robert Koch-Institut
veröffentlichte sogenannte 7-Tage-Inzidenz
den Schwellenwert von 165 überschreitet. Die
konkrete Feststellung darüber trifft für
jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt sodann
das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales. Die „Notbremse“ tritt dann am
übernächsten Tag in Kraft. Fällt die
Inzidenz wieder stabil unter 165, kehren die
Schulen am ersten Montag nach der
entsprechenden Feststellung des Ministeriums
für Arbeit, Gesundheit und Soziales wieder
zum Wechselunterricht zurück.
Für alle jetzt schon
betroffenen Kreise und kreisfreien Städte
mit einer seit drei Tagen bestehenden
Inzidenz von mindestens 165 bedeutet dies,
dass faktisch ab Montag, 26. April 2021, die
Einschränkungen für den Schulbetrieb
(Distanzunterricht) wirksam werden. Alle
Schulen, für deren Standort keine Regelungen
wegen einer Inzidenz von mindestens 165
getroffen werden, setzen den Schulbetrieb
bis auf Weiteres im Wechselunterricht unter
Einhaltung der bereits etablierten Schutz-
und Hygienekonzepte fort. Die pädagogischen
Betreuungsangebote bleiben unverändert
erhalten.
Schul- und
Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die
Landesregierung folgt mit den ab Montag
geltenden Regelungen für den Schul- und
Unterrichtsbetrieb den Vorgaben des Bundes
und setzt diese im Interesse der
Planungssicherheit der Schulen umgehend um.
Aufgrund der Inzidenzwerte in
Nordrhein-Westfalen führt das neue
Bundesgesetz automatisch dazu, dass viele
Kinder im Rahmen des Distanzunterrichtes
nicht in den Schulen, sondern wieder daheim
lernen müssen. Das wird für viele Familien
erneut eine enorme Herausforderung und für
die Schülerinnen und Schüler trotz des
mittlerweile deutlich verbesserten
Distanzunterrichts eine große Enttäuschung
sein. Es bleibt das Ziel dieser
Landesregierung, auch in den letzten Wochen
dieses Schuljahres den Kindern wieder
Unterricht in Präsenzform anbieten zu
können, sobald das Infektionsgeschehen dies
zulässt, denn Kinder brauchen Kinder und
Schule findet in der Schule statt.“
Die SchulMail vom 22.
April 2021 finden Sie hier:
https://www.schulministerium.nrw/22042021-informationen-zum-schulbetrieb-ab-26-april-2021
|
Mit mittlerem Schulabschluss zur
Polizei über die „Fachoberschule Polizei“
|
Ministerin Gebauer und
Minister Reul stellen Schulversuch vor und
verkünden teilnehmende Berufskollegs
Düsseldorf/Duisburg, 22.
April 2021 - Wer einen mittleren
Bildungsabschluss hat, kann sich ab Juni
2021 für die „Fachoberschule Polizei“
bewerben. Ab nächstem Schuljahr erproben das
Ministerium für Schule und Bildung und das
Ministerium des Innern einen neuen
Bildungsgang. An elf Berufskollegs können
Schülerinnen und Schüler die
Fachhochschulreife erlangen und ein
Praxis-Jahr bei der Polizei absolvieren.
Schul- und
Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die
Landesregierung öffnet den Zugang zum
Polizeivollzugsdienst nun auch für
Bewerberinnen und Bewerber mit mittlerem
Schulabschluss und setzt damit ein weiteres
Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.
Dieser neue Bildungsgang ergänzt die
bewährten Pfade in den
Polizeivollzugsdienst. Die Bildungsvielfalt
in Nordrhein-Westfalen ist unsere Stärke und
die Erweiterung des schulischen Einstiegs in
ein so wichtiges Berufsfeld bei der Polizei
stellt für unsere Schülerinnen und Schüler
einen großen Gewinn dar. Die ausgewählten
Berufskollegs bieten damit künftig ein
weiteres attraktives Angebot mit dem neuen
Bildungsgang an.“
Innenminister Herbert
Reul: „Nicht nur Gymnasiasten können gute
Polizisten sein. Auch in Menschen mit
mittleren Bildungsabschluss schlummert
Polizei-Potential. Dieses Potential wollen
wir fördern. Schließlich wird die Polizei
vor allem dann akzeptiert, wenn sich die
Breite der Bevölkerung in ihr wiederfindet.
Auch Haupt-, Real- und Gesamtschüler und
-schülerinnen mit mittlerer Reife können,
wollen und sollen gute Polizisten sein. Wir
fördern Vielfalt, indem wir auch ihnen
ermöglichen, sich bei der Polizei zu
bewerben.“
Bei der Vorstellung des
neuen Schulmodells am Donnerstag gaben
Yvonne Gebauer und Herbert Reul die elf
Berufskollegs bekannt, an denen der neue
Bildungsgang zunächst angeboten wird. Es
sind: das Konrad-Klepping-Berufskolleg in
Dortmund, das Klaus-Steilmann-Berufskolleg
in Bochum, das Rudolf-Rempel-Berufskolleg in
Bielefeld, das Max-Weber-Berufskolleg in
Düsseldorf, das Kaufmännische
Berufskolleg Walther Rathenau in Duisburg,
das Berufskolleg an der Lindenstraße in
Köln, das Ludwig-Erhard-Berufskolleg in
Bonn, das Berufskolleg Kaufmännische Schulen
des Kreises Düren, das Hansa-Berufskolleg in
Münster, das Kuniberg Berufskolleg in
Recklinghausen und das Berufskolleg
Königstraße in Gelsenkirchen.
Circa 300 Plätze stehen
zum Schuljahr 2022/23 bereit. Neben der
Fachhochschulreife erwerben die Schülerinnen
und Schüler in dem zweijährigen Bildungsgang
polizeispezifische Kenntnisse, wie etwa in
Recht und Staatslehre. Gleichzeitig sichern
sie sich eine vorbehaltliche
Einstellungszusage für die Polizei
Nordrhein-Westfalen und damit für das
anschließende Bachelorstudium an der
Hochschule für Polizei und öffentliche
Verwaltung, sofern sie den Abschluss
erfolgreich absolvieren und die
beamtenrechtlichen Voraussetzungen weiterhin
erfüllen.
In der Jahrgangsstufe 11
ist ein einjähriges Praktikum in einer
Kreispolizeibehörde vorgesehen. Neben dem
Wach- und Wechseldienst im Streifenwagen und
Einblicken in die kriminalpolizeiliche
Ermittlungsarbeit, hält das Praktikum ein
breit gefächertes Angebot weiterer Pflicht-
und Wahlpflichtmodule bereit. Die
Verwaltungsbereiche der Polizei stehen
ebenso auf dem Stundenplan wie
Trainingseinheiten vor Ort in der
Fortbildungsstelle der jeweiligen
Praktikumsbehörde und in den Bildungszentren
des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung
und Personalangelegenheiten der Polizei NRW.
Die Jahrgangsstufe 12
besteht dann ausschließlich aus Unterricht
und schließt mit der
Fachhochschulreifeprüfung ab. In die
Unterrichtsarbeit werden auch
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte
eingebunden.
Der neue Bildungsgang
richtet sich an Absolventinnen und
Absolventen, die einen mittleren
Schulabschluss oder die Berechtigung zum
Besuch der gymnasialen Oberstufe erreicht
haben und das 35. Lebensjahr am 01.09. des
beginnenden Schuljahres noch nicht vollendet
haben. Die Bewerbung um einen
Praktikumsplatz erfolgt zentral beim
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und
Personalangelegenheiten der Polizei NRW
(LAFP NRW) und ist ab dem 01.06.2021
möglich.
Für interessierte Eltern,
Lehrerinnen und Lehrer findet am Samstag,
24. April 2021 eine Online-Fragerunde zur
FOS-Polizei statt. Anmeldung über:
fos.lafp@polizei.nrw.de. Schülerinnen
und Schüler finden weitergehende
Informationen auf den Social-Media-Kanälen
der Polizei Nordrhein-Westfalen (Karriere).
Weitere Infos gibt es
unter:
·
https://www.genau-mein-fall.de/nextlevel/
·
bei der landeszentralen
Personalwerbung des LAFP NRW (per WhatsApp
0173-9619600, per Mail
fos.LAFP@polizei.nrw.de oder
Telefon: 0251-7795-5353)
·
den örtlichen
Personalwerbenden in den
Kreispolizeibehörden:
https://pvb.polizeibewerbung.nrw.de/user/kommunikation/Personalwerber.aspx
·
https://www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem/schul-und-modellversuche/fachoberschule-fuer-verwaltung-und-rechtspflege
|
Mittelabruf: Rund 600 Millionen Euro
für die Digitalisierung der Schulen
|
Düsseldorf/Duisburg, 20.
April 2021
- Die Digitalisierung der
Schulen in Nordrhein-Westfalen schreitet
immer schneller voran: Rund 600 Millionen
Euro haben die Schulträger aus
Förderprogrammen von Bund und Land schon
beantragt. Schul- und Bildungsministerin
Yvonne Gebauer erklärte: „Diese
Landesregierung hat bei der Digitalisierung
der Schulen eine Aufholjagd versprochen.
Dieses Versprechen lösen wir mit größter
Geschwindigkeit ein. Um zeitgemäße Bildung
zu ermöglichen, unterstützen wir die
Schulträger bei der Digitalisierung der
Schulen mit erheblichen finanziellen
Mitteln. Ich freue mich, dass die Kommunen
von diesem Angebot immer stärker Gebrauch
machen. Vor allem die Förderprogramme zur
Ausstattung von Lehrkräften und Schülerinnen
und Schülern mit besonderem Bedarf werden
von den Schulträgern intensiv umgesetzt. Von
der Digitalisierung werden die Schulen auch
weit über die Pandemie hinaus profitieren.“
Mehr als 340 Millionen
Euro (341.457.688,58 Euro) haben die
nordrhein-westfälischen Schulträger
inzwischen aus dem DigitalPakt Schule
beantragt (Stand: 1. April 2021). Das
entspricht einer Steigerung um fast zehn
Prozent innerhalb der vergangenen sechs
Wochen seit Mitte Februar. Über den
DigitalPakt Schule des Bundes, der zu zehn
Prozent über die Länder mitfinanziert wird,
stehen Nordrhein-Westfalen bis 2024
insgesamt 1,054 Milliarden Euro für
Investitionen in die digitale Infrastruktur
der Schulen zur Verfügung. Bis zum
Jahresende 2021 können die Schulträger die
ihnen zur Verfügung gestellten Budgets in
voller Höhe beantragen.
Aus den Förderprogrammen
zur Ausstattung von Lehrkräften,
Schülerinnen und Schülern mit digitalen
Endgeräten wurden von insgesamt 263
Millionen Euro schon fast 253 Millionen Euro
(252.941.000,94 Euro) beantragt. Die
Beantragungsquote liegt damit bei über 96
Prozent. Die Landesregierung hatte im Sommer
2020 die Programme zur Ausstattung
sämtlicher Lehrkräfte und derjenigen
Schülerinnen und Schüler, die nicht über ein
digitales Endgerät verfügen, aufgelegt, um
Schulen während der Coronavirus-Pandemie
kurzfristig bei der Organisation und
Gestaltung des Distanz- und
Wechselunterrichts zu unterstützen.
„Bei der Ausstattung der
Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten waren
wir bundesweit Vorreiter. Auch die
Ausstattung unserer Schülerinnen und Schüler
haben wir unbürokratisch ermöglicht, um
Bildungschancen auch unter den Bedingungen
der Pandemie zu sichern. Die Landesregierung
hat diese Förderprogramme so aufgesetzt,
dass die bereitstehenden Mittel schnell und
zielgerichtet eingesetzt werden können.
Diesen bedarfsorientierten und pragmatischen
Ansatz werden wir auch in Zukunft
weiterverfolgen. Als Schul- und
Bildungsministerin werde ich mich weiterhin
dafür einsetzen, dass wir an den Schulen die
Bedingungen für beste Bildung und eine
lernförderliche Digitalisierung der Schulen
schaffen“, so Ministerin Gebauer
abschließend.
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Schulen in 15 Kreisen und
kreisfreien Städten bleiben ab Montag im
Distanzunterricht
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Land regelt vorab geplante
bundeseinheitliche Vorgaben in der
Coronabetreuungsverordnung zu den Schulen
Düsseldorf/Duisburg, 16./19.
April 2021
- In 15 Kreisen und
kreisfreien Städten liegt die
7-Tages-Inzidenz heute bei über 200. Die
Schulen in Nordrhein-Westfalen starten am
Montag in den Wechselunterricht mit Ausnahme
der Schulen in den Kommunen, die über einer
Inzidenz von 200 liegen. In diesen Kommunen
bleibt daher der Wechselunterricht auch ab
Montag (19. April 2021) ausgesetzt. Damit
bleibt es in diesen Kreisen und kreisfreien
Städten bis zu einem Absinken der
Inzidenzwerte für mindestens drei Tage unter
200 unverändert bei den seit dem Ende der
Osterferien geltenden Regelungen, dass nur
die Abschlussklassen und eine pädagogsiche
Betreuung in Präsenz erfolgen und alle
anderen Schülerinnen und Schüler
Distanzunterricht erhalten.
Das konkrete Verfahren – auch für Kreise und
kreisfreie Städte, die künftig die Grenze
einer 7-Tages-Inzidenz von 200 überschreiten
– wird durch eine Ergänzung der
Coronabetreuungsverordnung geregelt:
Überschreitet ein Kreis oder eine kreisfreie
Stadt künftig die Grenze einer
7-Tages-Inzidenz von 200 an drei
aufeinanderfolgenden Tagen, stellt das
Gesundheitsministerium dies durch eine
Allgemeinverfügung fest und bestimmt darin
den Tag, ab dem Distanzunterricht
stattfindet. Dies ist im Regelfall ab dem
zweiten Tag nach Feststellung der Fall. Die
Feststellung wird öffentlich bekanntgemacht.
Nicht betroffen von dieser Maßgabe und
daher weiterhin im Präsenzformat zulässig
ist der Unterricht · für die
Abschlussklassen (einschließlich der
Prüfungen) der allgemeinbildenden Schulen,
der Berufskollegs und der Förderschulen
sowie die entsprechenden Semester im
Bildungsgang Realschule des
Weiterbildungskollegs, · in der
Qualifikationsphase der gymnasialen
Oberstufe, des beruflichen Gymnasiums und
der Bildungsgänge des Weiterbildungskollegs.
Ebenfalls weiter möglich ist
insbesondere das Angebot der pädagogischen
Betreuung für Schülerinnen und Schüler, die
zu Hause keine angemessenen Bedingungen für
das Lernen im Distanzunterricht vorfinden.
Sinkt der Inzidenzwert für mindestens
drei Tage unter 200, wird zum nächsten
Wochenbeginn der Wechselunterricht in den
jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städten
wieder aufgenommen. Auch dies wird durch das
Gesundheitsministerium per
Allgemeinverfügung festgelegt und öffentlich
bekannt gemacht werden. Folgende
Kreise und kreisfreien Städte liegen Stand
heute bereits über einer 7-Tages-Inzidenz
von 200 und bleiben daher definitiv ab
Montag im Distanzunterricht: 1.
Stadt Duisburg 2. Stadt
Gelsenkirchen 3. Stadt Hagen
4. Stadt Krefeld 5. Märkischer
Kreis 6. Stadt Mülheim an der Ruhr
7. Oberbergischer Kreis 8.
Rheinisch-Bergischer Kreis 9. Stadt
Remscheid 10. Kreis Siegen-Wittgenstein
11. Stadt Solingen 12. Kreis Unna
13. Stadt Wuppertal 14. Herne
15. Mettmann
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Neue Rechtsvorschriften für die
Lehrerausbildung
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Düseldorf/Duisburg, 16.
April 2021 - Für die Lehrerausbildung in
Nordrhein-Westfalen sind mehrere
Aktualisierungen und Weiterentwicklungen
vorgesehen, die nach der Befassung des
zurückliegenden Kabinetts zeitnah in Kraft
treten können. Das aus einem breit
angelegten Diskussionsprozess entstandene
Regelungspaket enthält neben einer
Neuprofilierung des Lehramtsfachs
„Sozialwissenschaften“ aufgrund der
Einführung des Schulfachs Wirtschaft bzw.
Wirtschaft-Politik unter anderem auch eine
stärkere Verankerung des Themenbereichs
„Digitalisierung und Medienkompetenz“ in der
Ausbildung und eine Erweiterung der
Möglichkeiten zur Anerkennung ausländischer
Lehramtsabschlüsse.
Schul- und
Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Mit den
neuen Rechtsvorschriften halten wir die
Lehrkräfteausbildung auf dem neuesten Stand.
Die Einführung des Faches Wirtschaft an
unseren Schulen stärkt die ökonomische
Bildung als Bestandteil der
Allgemeinbildung. Die hier vermittelten
Kompetenzen, die neben Kenntnissen der
Wirtschaftsordnung auch Aspekte der
Verbraucherbildung umfassen, dienen der
Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler
auf eine selbstbestimmte Lebensgestaltung
und einen erfolgreichen Berufseinstieg. Mit
einer Reihe von weiteren Aktualisierungen,
unter anderem im Bereich Digitalisierung,
steht die Lehrkräfteausbildung rechtssicher
auf einer modernen Grundlage auf der Höhe
der Zeit. Dies trägt auch zu unseren
fortdauernden Initiativen bei, den
Lehrerberuf noch attraktiver zu machen.“
Auf der Grundlage des
„Berichts der Landesregierung zum
Entwicklungsstand und zur Qualität der
Lehrerausbildung“ hatte das Ministerium für
Schule und Bildung im Herbst 2020 Änderungen
von Rechtsvorschriften entworfen und hierzu
eine breite Verbändeanhörung durchgeführt.
Nach Zustimmung durch das Kabinett erfolgt
die Befassung in den zuständigen
Landtagsausschüssen.
Im Einzelnen ist in der
Änderungsverordnung vorgesehen:
Lehramtszugangsverordnung:
„Wirtschaft-Politik/Sozialwissenschaften“
Mit der
Neuprofilierung des bisherigen Fachs
Sozialwissenschaften zu
„Wirtschaft-Politik/Sozialwissenschaften“
und „Wirtschaft-Politik“ wird im Bereich
der Lehrerausbildung die Entwicklung bei den
schulischen Unterrichtsfächern
nachvollzogen.
Mit Beginn des
Schuljahres 2020/21 ist gemäß des
Koalitionsvertrags an allen weiterführenden
Schulen der Sekundarstufe I das Schulfach
Wirtschaft bzw. Wirtschaft-Politik
eingeführt bzw. dessen Stellung im
Fächerkanon gestärkt worden. Künftige
Lehramtsstudierende, die später an den
Schulen in NRW Wirtschaft oder
Wirtschaft-Politik unterrichten möchten,
sollen nun je nach Schulform das
Lehramtsfach „Wirtschaft-Politik“ (für das
Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und
Gesamtschulen) oder
„Wirtschaft-Politik/Sozialwissenschaften“
(für das Lehramt an Gymnasien und
Gesamtschulen) belegen.
Das Lehramtsfach
„Wirtschaft-Politik“ wird genauso wie das
Schulfach ein integratives Fach (bestehend
aus den Teildisziplinen
Wirtschaftswissenschaft,
Politikwissenschaft, Soziologie) sein, das
nicht auf den Bereich Wirtschaft beschränkt
ist. Neben der ökonomischen Grundbildung hat
die politische Bildung weiterhin in den
Schulen und im Unterricht einen festen und
hervorgehobenen Platz.
Heutige Studentinnen und
Studenten, die das Lehramtsfach
„Sozialwissenschaften“ studieren, können ihr
Studium wie vorgesehen beenden und mit der
entsprechenden Lehrbefähigung – wie heute
bereits ausgebildete Lehrkräfte - auch die
neueingeführten bzw. neukonzeptionierten
Schulfächer „Wirtschaft“ und
„Wirtschaft-Politik“ unterrichten.
Weitere zentrale
Neuerungen in dieser und drei weiteren
Verordnungen:
·
Aspekte des
lernförderlichen Einsatzes
von modernen
Informations- und Kommunikationstechniken
werden für die Hochschulen
verbindlicher Bestandteil fachdidaktischer
Studienleistungen. Fragen des Lehrens und
Lernens in einer digitalisierten Welt,
etwa der Medienpädagogik, werden
verbindlicher Bestandteil der im Studium zu
erwerbenden übergreifenden Kompetenzen.
·
Fragen der
Medienkompetenz und des lernfördernden
Einsatzes von modernen Informations- und
Kommunikationstechniken werden auch im
Vorbereitungsdienst noch deutlicher zum
Bestandteil der gesamten Ausbildung.
·
Studierende können das
Fach „Informatik“ als eigenes
Kernfach künftig mit anderen Fächern frei
kombinieren. Im Lehramt an Berufskollegs
werden neue berufliche Fachrichtungen
eingeführt, z.B. die übergreifende
berufliche Fachrichtung „Ingenieurtechnik“.
·
Der
Vorbereitungsdienst in Teilzeit ist nun
auch für schwerbehinderte
Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter
möglich.
·
Bei der Einstellung von
Seiteneinsteigerinnen und
Seiteneinsteigern in einen
berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst
können die von ihnen erbrachten
Studienleistungen und Berufserfahrungen
besser angerechnet werden.
·
Lehrkräfte, die ihre
Lehramtsqualifikation in Drittstaaten
(Nicht-EU-Staaten) erworben haben, können
diese Qualifikation nach den bisher nur für
EU-Bürger geltenden Regeln erleichtert
anerkennen lassen. Sie erhalten im
Bedarfsfall einen individuell
zugeschnittenen Anpassungslehrgang, um
später als Lehrkraft mit (vollem) Lehramt an
Schulen eingesetzt werden zu können. Darin
liegt zugleich ein Beitrag zu einer
erfolgreichen Integrationspolitik.
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Links-lastiges Bündnis will NRW-Versammlungsgesetz
stoppen
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Erste Pleite-Blase geplatzt: 2.480
Insolvenzanträge im Februar 2021, 320 betreffen
Unternehmen
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Schrottimmobilien in NRW – was
unternimmt die Landesregierung gegen die
Machenschaften der Eigentümer?
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Kleine Anfrage vom 09.
März 2021 von SPD-Agbeorneten aus
Gelsenkirchen
Landtag Düsseldorf -
Sogenannte Schrott- oder Problemimmobilien
sind seit Jahren insbesondere im Ruhrgebiet
ein Hemmnis für eine positive
Quartiersentwicklung. Durch bauliche
Verwahrlosung und skrupellose
Bewirtschaftungsstrategien einzelner
Eigentümer durch Überbelegung 1 werden
negative Effekte für das gesamte
städtebauliche Umfeld ausgelöst. Diese
Effekte lösen nicht selten eine
Negativ-Spirale aus, an deren Ende aus einer
Problemimmobilie ein ganzes Problemviertel
werden kann. Um diesen Entwicklungen
entgegen zu steuern, haben Kommunen, Land
und Bund ein Bündel von Instrumenten zur
Hand.
Das Wohnungsaufsichtsgesetz
(WAG), das von der rot-grünen
Regierungskoalition 2014 als ein Ergebnis
der Empfehlungen der Enquete-Kommission
„Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue
Finanzinvestoren auf den Wohnungsmärkten in
NRW" verabschiedet wurde, bildet dabei das
rechtliche Fundament. Es ermöglicht den
Kommunen, mit verschiedenen
ordnungsrechtlichen Instrumenten wie
Instandsetzungsverfahren, Erklärungen zur
Unbewohnbarkeit oder Überbelegungsverfahren
gegen die Eigentümer vorzugehen. Dieses
Instrument wird in den betroffenen Kommunen
auch erfolgreich angewendet. Alleine in
Gelsenkirchen gab es 354 Fälle in 2018, in
denen das WAG zur Anwendung kam. Leider
werden in der öffentlichen Diskussion zu
diesem Thema oftmals Ursache und Wirkung
miteinander verwechselt wird. Im Leitfaden
des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und
Raumforschung (BBSR) heißt es dazu: „Ganz
wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass in
den weitaus meisten Fällen die Bewohner die
Leidtragenden und nur selten Verursacher der
Gesamtproblematik sind.“ Das
Geschäftsmodell mit Schrottimmobilien
gründet sich, in den besonders
problematischen Fällen mit hoher
Ausstrahlungskraft auf die umliegenden
Quartiere, auf einem Geflecht aus Ausbeutung
und mit hoher krimineller Energie
betriebenen Sozialbetrugs.
Den
Zugewanderten werden direkt sittenwidrige
Mieten für Wohnraum, der gemäß der
Rechtslage gar nicht zulässig ist,
abgezogen. Nicht selten arbeiten die
Bewohnerinnen und Bewohner solcher
Immobilien für Jobvermittlungsagenturen, die
gleichzeitig auch Vermieter sind.
Undurchsichtige Eigentumsverhältnisse
erschweren ein effektives Vorgehen der
Behörden gegen die Eigentümer.
Um
diese Strukturen erfolgreich aufzubrechen,
muss der Fokus neben den bisher angewendeten
Maßnahmen verstärkt auf die Bekämpfung
dieser illegalen Praktiken gelegt werden.
Von dieser Problematik ist Gelsenkirchen in
hohem Maße betroffen. In den letzten Wochen
haben verschiedene Ereignisse im
Zusammenhang mit Verstößen gegen die
Corona-Verordnungen entweder in oder aber im
direkten Umfeld von Schrottimmobilien für
eine erneute öffentliche Diskussion über den
Umgang mit den Problemimmobilien geführt.
Die Ministerin für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die
Kleine Anfrage 5094 mit Schreiben vom 9.
April 2021 namens der Landesregierung im
Einvernehmen mit dem Minister des Innern und
dem Minister der Justiz beantwortet.
1. In wie vielen Fällen haben Begehungen
von Problemimmobilien in Gelsenkirchen
gemeinsam mit der Polizei stattgefunden?
Nach Angaben der Stadt Gelsenkirchen wurden
im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 15.
März 2021 271 sogenannte Schrott- oder
Problemimmobilien gemeinsam durch die Stadt
Gelsenkirchen und die Polizei Gelsenkirchen
begangen.
2. In wie vielen Fällen
konnten die Eigentümer der Problemimmobilien
festgestellt werden? In Gelsenkirchen
konnten die Eigentümer in allen Fällen
anhand eines „digitalen Grundbuchauszuges“
ermittelt werden.
3. In wie vielen Fällen
wurden Strafverfahren gegen die Eigentümer
wegen des Verdachts auf Sozialbetrug,
Steuerhinterziehung beziehungsweise
Geldwäsche eingeleitet?
Eine
Auswertung der der Landesregierung
vorliegenden Daten hinsichtlich der Delikte
Sozialleistungsbetrug, Steuerhinterziehung
und Geldwäsche mit Bezug zu „Problem- bzw.
Schrottimmobilien“ ist in der für die
Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur
Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten.
4. Welche Maßnahmen sind
aus Sicht der Landesregierung notwendig, um
effektiver als bisher die illegalen
Praktiken im Zusammenhang mit
Schrottimmobilien zu bekämpfen? Die
Landesregierung Nordrhein-Westfalen
unterstützt die nordrhein-westfälischen
Kommunen im Zusammenhang mit
Problemimmobilien auf vielfältige Art und
Weise, sowohl mit Rechtsund
Förderinstrumenten, als auch mit
Beratungsleistungen. Hierbei sind besonders
hervorzuheben die Überprüfungen von Gebäuden
nach der Landesbauordnung 2018 und der
Überprüfung von Wohnraum nach dem
Wohnungsaufsichtsgesetz des Landes.
So zeigen die jährlich erhobenen
Anwendungszahlen zur Wohnungsaufsicht, dass
die Instrumente häufig in
nordrhein-westfälischen Kommunen beim Kampf
gegen Problemimmobilien zum Einsatz kamen.
Mit einer Neufassung der
wohnungsaufsichtsrechtlichen Regelungen
sollen die Gemeinden in die Lage versetzt
werden, stärker präventiv gegen
Problemimmobilien einzuschreiten und
gezielter gegen die Verwahrlosung von
Wohnraum vorzugehen. Daher hat die
Landesregierung den Entwurf eines
Wohnraumstärkungsgesetzes dem Landtag
zugleitet, der sich derzeit in der Beratung
befindet.
Bereits 2017 hat das
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung das „Modellvorhaben
Problemimmobilien“ aufgelegt. Ziel des
Modellvorhabens der Städtebauförderung ist
gemäß § 136 BauGB die Behebung
städtebaulicher Missstände und die
Herstellung von gesunden Wohnverhältnissen.
Durch einen begleitenden Erfahrungsaustausch
der Modellkommunen werden gewonnene
Erkenntnisse ausgetauscht und es ist ein
aktives kommunales Netzwerk zum Umgang mit
Problemimmobilien entstanden. Die
Projektgruppe „Strategieaustausch zur
Zuwanderung aus Südosteuropa“ ist seit 2018
im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau
und Gleichstellung angesiedelt. Sie sorgt
für die Übersicht und Verzahnung der
unterschiedlichen Programme und Projekte der
Landesregierung, identifiziert neue
Herausforderungen und entwickelt methodische
Ansätze, um u.a. die unerwünschten Folgen im
Zusammenhang mit Problemimmobilien zu
bewältigen. Im Landeskriminalamt wurde in
der von dem Ministerium der Finanzen, dem
Ministerium des Innern und dem Ministerium
der Justiz eingerichteten „Task Force zur
ressortübergreifenden Bekämpfung von
Finanzierungsquellen Organisierter
Kriminalität und Terrorismus“ im
Zusammenhang mit ungerechtfertigten
Kindergeldzahlungen organisierter
Sozialleistungsmissbrauch identifiziert. Das
dort im Jahr 2019 entwickelte Modell
„MISSIMO“, abgeleitet von der Problematik
„Missstand im Zusammenhang mit
Problemimmobilien“, dient der Ermittlung
krimineller Strukturen hinter dem
Sozialleistungsmissbrauch. Die Umsetzung
des Modells „MISSIMO“ erfolgt unter
Beteiligung der Landespolizei, diverser
kommunaler Behörden, der Bundesagentur für
Arbeit, der Jobcenter, der Familienkasse,
der Staatsanwaltschaft, des Zolls, der
Steuerfahndung sowie des Landeszentrums
Gesundheit. Bislang wurde das Modell in
Düren, Krefeld und Gelsenkirchen erprobt.
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Wechselunterricht mit Testvorgaben
ab Montag
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Düsseldorf/Duisburg, 14.
April 2021 - Die Landesregierung hat
entschieden, mit allen Schulen in Kreisen
und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz
unter 200 ab kommendem Montag wieder in den
Wechselunterricht zu starten. Aufgrund des
nach Ostern äußerst unsicheren und schwer zu
bewertenden Infektionsgeschehens mit
diffusen Infektionsausbrüchen wurde in der
Woche nach den Osterferien lediglich
Distanzunterricht durchgeführt. Die
Landesregierung hat nun entschieden, in der
kommenden Woche den bereits vor den
Osterferien erfolgreich praktizierten
Wechselunterricht wiederaufzunehmen
flankiert durch strikte Hygienevorgaben,
eine strenge Testpflicht und klaren
Testvorgaben, die gerade in der jetzigen
Entwicklung des Corona-Geschehens notwendig
sind.
Die geplante Regelung im
Infektionsschutzgesetz sieht für die Schulen
– mit Ausnahmemöglichkeiten für
Abschlussklassen – in ganz Deutschland
Distanzunterricht ab einem lokalen
Inzidenzwert von 200 vor.
Nordrhein-Westfalen legt jedoch teilweise
auch strengere Maßstäbe an: Nach dem
Bundesgesetz wäre unter einer Inzidenz von
200 auch Unterricht in vollständiger Präsenz
möglich. Trotz eines nach wie vor erhöhten
Infektionsgeschehens sind die Fallzahlen in
Nordrhein-Westfalen bislang im
Deutschlandvergleich unterdurchschnittlich.
Schul- und
Bildungsministerin Yvonne Gebauer:
„Nordrhein-Westfalen wird den Weg der
Vorsicht weitergehen und die Möglichkeiten
des neuen Infektionsschutzgesetzes bewusst
nicht vollständig ausschöpfen. Wir bringen
den Gesundheitsschutz und das Recht der
Kinder auf Bildung und Erziehung in Einklang
und nehmen den Präsenzunterricht im
Wechselmodell in allen Kreisen und
kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter
200 auf. Das Wechselmodell ist das
verantwortungsvolle Maß für den Schulbetrieb
in der aktuellen Lage der Pandemie. Es sorgt
dafür, dass weniger als die Hälfte der
Schülerinnen und Schüler in Präsenz in den
Schulen im Unterricht ist. Das ist und
bleibt ein großer Beitrag zur
Kontaktreduzierung in den Schulen, nicht nur
in Nordrhein-Westfalen.“
Die Testpflicht für
Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und für
alle in der Schule Beschäftigten wurde zu
Beginn der Woche rechtlich in der
Coronabetreuungsverordnung verankert. Zwei
Mal in der Woche werden alle Personen in
Schulen getestet, sonst ist eine Teilnahme
am Präsenzunterricht nicht möglich.
Damit gehen wir auch hier
vorsichtiger vor als das kommende
Bundesgesetz. Dort wird eine Testpflicht
erst in Kommunen mit einer Inzidenz über 100
verlangt. Wir testen alle Schülerinnen und
Schüler in Nordrhein-Westfalen.
In der heutigen Schulmail
werden den Schulen in Nordrhein-Westfalen
weitere klare Vorgaben übersandt, die bei
der Durchführung der Selbsttests in Schulen
einzuhalten sind. Um eine größtmögliche
Verlässlichkeit im Umgang mit der
Durchführung und den Ergebnissen der Tests
zu gewährleisten, wird die Testung der
Schülerinnen und Schüler in den Schulen
organisiert. Dadurch ist zugleich
gewährleistet, dass alle Schülerinnen und
Schüler an den Tests teilnehmen können.
Eltern, die mit einer Testung ihres Kindes
in der Schule nicht einverstanden sind,
steht die Möglichkeit offen, der Schule
alternativ einen negativen Bürgertest des
Kindes vorzulegen, der nicht länger als 48
Stunden zurückliegt. Schülerinnen und
Schüler, die der Testpflicht nicht
nachkommen, können nicht am
Präsenzunterricht teilnehmen, einen Anspruch
auf Distanzunterricht gibt es für die Tage
des Präsenzunterrichts nicht.
Die Testlieferung
verläuft seit dem Wochenende planmäßig. Seit
Dienstag werden bereits die Tests für die
nächste Woche ausgeliefert. Die
Landesregierung hat einen Bedarf von
wöchentlich 5,5 Millionen Schnelltests
zugrunde gelegt, die beschafft und
wöchentlich an die Schulen durch einen
Dienstleister versandt werden. Schon in
dieser Woche werden die Schülerinnen und
Schüler der Abschlussjahrgänge, aber auch
die Kinder und Jugendlichen, die ein
pädagogisches Betreuungsangebot vor allem in
den Grund- und Förderschulen wahrnehmen,
zweimal getestet. Gleiches gilt für das in
den Schulen tätige Personal. Damit können
wie geplant alle, die derzeit in den Schulen
sind, getestet werden und auch in den
nächsten Wochen sind genügend Tests in den
Schulen verfügbar.
Im April werden die
Corona-Selbsttests der Firma
Siemens-Healthcare eingesetzt. Das
Land hatte die Beschaffung in einer
Dringlichkeitsvergabe vereinbart. Das
Angebot inklusive Belieferung der Firma
Siemens Healthcare GmbH war das einzig
wertbare Angebot. Es gab auf dem Markt keine
anderen verfügbaren Selbsttests in der
erforderlichen Menge. Auch wenn diese nicht
für alle Altersgruppen und Schulformen
gleich geeignet waren, muss eines klar sein:
Ohne diese Tests wäre ein Einstieg in das
Wechselmodell mit Präsenzphasen in den
Schulen nicht möglich. Die Landesregierung
wird bei den weiteren Beschaffungsvorgängen
künftig darauf achten, dass die
Testverfahren möglichst noch alters- und
kindgerechter durchgeführt werden können.
Über die Art und
Handhabung der Schnelltests wurden die
Schulen frühzeitig und transparent bereits
Anfang des Monats informiert. „Der
Landesregierung ist bewusst, dass dies eine
neue Aufgabe für die Schulen ist. Angesichts
der außergewöhnlichen Pandemiesituation
setzt die Landesregierung auf die
erforderliche Bereitschaft der Lehrkräfte,
die Testdurchführung vorzubereiten. Dafür
danken wir den Lehrkräften sehr herzlich“,
so Ministerin Gebauer.“
„Der Start des
Wechselmodells in der kommenden Woche ist
für die Familien in Nordrhein-Westfalen
wichtig. Die Landesregierung hat eine „Woche
der Vorsicht“ angekündigt und hält das
Versprechen, nach dieser Woche mit der
Möglichkeit des Präsenzunterrichts in einem
wichtigen Schritt zu schulischer Normalität
zurückzukehren. Die Selbsttests sind ein
wichtiges Instrument, zusammen mit dem
Wechselunterricht und den strengen
Hygienevorgaben für den Schulbetrieb ab der
kommenden Woche. Ich bin und bleibe der
festen Überzeugung, dass unsere Schulen im
Interesse unserer Kinder als erstes geöffnet
und als letztes geschlossen werden müssen.
Es muss unser aller Ziel sein, das Recht der
Kinder auf Bildung und den Infektionsschutz
miteinander in Einklang zu bringen und daher
ist die Entscheidung ab Montag im
Wechselunterricht auch in der angespannten
Lage zu starten, verantwortbar. Gleichzeitig
beobachtet die Landesregierung das
Infektionsgeschehen weiter sehr genau“, so
Schul- und Bildungsministerin Yvonne
Gebauer.
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Gewerbesteuerkannibalismus
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Anfrage im
Landtag, 12. April 2021: Wie will die
Landesregierung den
Gewerbesteuerkannibalismus verhindern?
Kleine Anfrage 5101 vom 9. März 2021 des
Abgeordneten Michael R. Hübner SPD
Die Stadt
Leverkusen hat bis vor kurzen sehr aktiv bei
den Nachbarkommunen und darüber hinaus mit
ihrem neuen Gewerbesteuerhebesatz von 250
Punkten geworben. Dagegen hat sich breiter
Widerstand formiert. So sprach der Chef der
Business Metropole Ruhr von Dreistigkeit und
auch die Kommunalministerin Ina Scharrenbach
kritisierte die Unsolidarität der Stadt
Leverkusen. Inzwischen ist die Abwerbung
eingestellt worden. Schon 2019 haben
nordrhein-westfälische Städte und Gemeinden
in einer Erklärung („Zonser Erklärung“)
gefordert, bundeseinheitlich die
Gewerbesteuer so anzupassen, dass es zu
dieser Art des innerdeutschen
Steuerwettbewerbs nicht kommt.
Die Ministerin für
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
hat die Kleine Anfrage 5101 mit Schreiben
vom 1. April 2021 namens der Landesregierung
im Einvernehmen mit dem Minister der
Finanzen beantwortet.
1. Warum hat
die Bezirksregierung die Senkung auf 250
Prozentpunkte bei der Gewerbesteuer
genehmigt, auch wenn Leverkusen Mitglied im
Stärkungspakt ist?
Die
Festsetzung des Hebesatzes für die
Gewerbesteuer auf 250 Prozentpunkte ist ein
Bestandteil der von der Bezirksregierung
Köln nach Abstimmung mit dem für Kommunales
zuständigen Ministerium auf der Grundlage
des § 6 Stärkungspaktgesetz NRW genehmigten
Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans
der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr
2020. Die Bezirksregierung Köln hat hierzu
wie folgt berichtet: „Mit der freiwilligen
Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen hat
sich die Stadt Leverkusen zur Aufstellung
und Fortschreibung eines
Haushaltssanierungsplans verpflichtet und
als eine der von ihr frei zu wählenden
Maßnahmen im Jahr 2013 die Gewerbesteuer von
460 auf 475 Prozentpunkte angehoben. Der
Maßnahmenkatalog enthielt perspektivisch
eine weitere Anhebung auf 506 Prozentpunkte
im Jahr 2018, in dem gemäß § 6 Abs. 2
Stärkungspaktgesetz der Haushaltsausgleich
spätestens erreicht sein musste. Das
Aufkommen aus der Gewerbesteuer entwickelte
sich jedoch trotz der Hebesatzanpassung
negativ. Von rund 100 Mio. Euro (633 Euro je
Einwohner) im Jahr 2011 reduzierten sich die
Erträge bis 2014 auf rund 29 Mio. Euro (178
Euro je Einwohner), während in der
Vergleichsgrößenklasse
nordrhein-westfälischer Städte in diesem
Zeitraum nach Angaben von IT.NRW lediglich
ein Rückgang auf 545 Euro je Einwohner zu
verzeichnen war.
Der Rückgang in
Leverkusen stand in Zusammenhang mit dem
vollständigen Verlust der Steuereinnahmen
von dem bis dahin größten
Gewerbesteuerzahler infolge der gezielten
Verlagerung ausgewählter Geschäftsbereiche
dieses Betriebs. Trotz einer sich
abzeichnenden konjunkturellen Erholung und
Teilkompensation der Verluste durch
Steuerzahlungen eines im Jahr 2015 neu
strukturierten Großunternehmens konnte der
Haushaltsausgleich in 2018 nur durch die
ursprünglich nicht vorgesehene Anhebung der
Grundsteuern dargestellt werden, die
hiernach im Fall der Grundsteuer B um 220
Prozentpunkte über dem Durchschnitt der
Vergleichskommunen lagen.
Eine
weitere Anhebung des Hebesatzes der
Gewerbesteuer wurde bereits zu diesem
Zeitpunkt als kontraproduktiv eingeschätzt.
Der nach 2014 zu verzeichnende
Gewerbesteuerzuwachs der Stadt Leverkusen
resultierte allein aus der konjunkturellen
Entwicklung und ließ bereits bei
unverändertem Hebesatz die Abwanderung
weiterer großer Betriebe befürchten. Politik
und Verwaltung der Stadt Leverkusen haben
sich deshalb dazu entschlossen, den Standort
auch im internationalen Vergleich wieder
wettbewerbsfähig zu machen und dadurch
einerseits Steuererträge ihres größten
Gewerbebetriebes am Stammsitz zurück zu
erlangen und andererseits die bereits
kommunizierte Abwanderung anderer
Großsteuerzahler abzuwenden.
Die für das Jahr 2020
vorgelegte Haushaltsplanung mit einem
abgesenkten Gewerbesteuersatz basierte auf
nachvollziehbaren Zusagen der
gewerbesteuerrelevanten Großbetriebe
gegenüber der Verwaltungsspitze sowie auf
Prognosen aus Erfahrungen der Nachbarstadt
Monheim. Im Genehmigungsverfahren sind die
beteiligten Kommunalaufsichtsbehörden davon
ausgegangen, dass die steuerlichen Effekte
bei der Veranlagung der Großunternehmen den
rechnerischen Verlust nicht nur ausgleichen,
sondern einen finanzwirtschaftlichen Impuls
für die nächste Dekade auslösen würden, der
die Stadt nach dem Ende des Stärkungspaktes
in die Lage versetzen kann, die
Haushaltskonsolidierung eigenständig
fortzuführen. Hierzu würde auch die
erwartete Verstetigung der bis dahin
volatilen Steuererträge beitragen. Die
Gefahr eines Nachahmungseffektes wurde wegen
der bereits vorhandenen speziellen
Infrastruktur für Chemieunternehmen als
gering eingeschätzt. Eine aktive Abwerbung
von Unternehmen in nordrhein-westfälischen
Nachbarregionen war zu keinem Zeitpunkt
Gegenstand der den Aufsichtsbehörden
unterbreiteten Planung.“
2. Welche
Initiativen hat die Landesregierung seit
2019 unternommen, um den Steuerwettbewerb
innerhalb der Städte bei der Gewerbesteuer
zu verhindern? 3. Wie will die
Landesregierung in Zukunft verhindern, dass
es zu ähnlichen Situationen wie in
Leverkusen kommt? 5. Plant die
Landesregierung, bei der Genehmigung von
Haushalts(sanierungs)plänen in Zukunft, auch
die Überlegung von möglichen
Steuerwettbewerben miteinfließen zu lassen?
Aufgrund des
Sachzusammenhangs werden die Fragen 2, 3 und
5 zusammen beantwortet. Den Gemeinden
kommt in Deutschland das grundgesetzlich
festgeschriebene Recht zu, die Steuersätze
bei den sogenannten Realsteuern – der
Gewerbesteuer sowie den Grundsteuern A und B
– im Rahmen der Gesetze in eigener
Verantwortung festzulegen. Unter Beachtung
der gesetzlichen Vorgaben beinhaltet dieses
Recht selbstverständlich auch die
Möglichkeit einer Absenkung des
Gewerbesteuerhebesatzes. Der
Landesregierung liegt es daher fern, die
Gemeinden in der Ausübung ihrer
grundgesetzlichen Rechte einzuschränken. Die
Politik der Landesregierung zielt seit ihrer
Amtsübernahme im Jahr 2017 vielmehr darauf
ab, die Gestaltungsspielräume aller Kommunen
in Nordrhein-Westfalen wieder deutlich zu
vergrößern und die grundgesetzlich
garantierte kommunale Selbstverwaltung zu
stärken. Auf diesem Weg ist die
Landesregierung Nordrhein-Westfalen, bis zum
Beginn der Corona-Pandemie, ein großes Stück
vorangekommen. Dies lässt sich unteranderem
an folgenden Fakten ablesen:
•
Hohe Finanzmittelüberschüsse der Kommunen
(insgesamt +6,73 Milliarden Euro in den
Jahren 2017 bis 2019), • ein erkennbarer
Rückgang der kommunalen
Liquiditätskreditbelastung (-4,76 Milliarden
Euro in den Jahren 2017 bis 2019) sowie
• eine deutliche Zunahme der Kommunen mit
ausgeglichenen Haushalten (Zunahme der
Anzahl der Kommunen mit echt oder fiktiv
ausgeglichenen Haushalten [inkl. echt
ausgeglichenen HSP] von 168 im Jahr 2017 auf
294 im Jahr 2019). Trotz der positiven
Entwicklung der vergangenen Jahre ist das
Hebesatzniveau in NordrheinWestfalen noch
immer deutlich höher als in den übrigen
Ländern: So lag der aufkommensgewogene
Hebesatzdurchschnitt für die Gewerbesteuer
im Jahr 2019 (aktuellere Daten sind im
Ländervergleich noch nicht verfügbar) in
Nordrhein-Westfalen mit 453 Punkten rund
16,3 % über dem Mittelwert der übrigen
Länder (390 Punkte).
Noch deutlicher werden
die Unterschiede bei einem Blick auf die
einzelgemeindliche Verteilung der Hebesätze:
• Während im Jahr 2019 nur zehn der
insgesamt 396 nordrhein-westfälischen
Gemeinden einen Gewerbesteuerhebesatz von
unter 400 Punkten festgelegt hatten (dies
entspricht 2,5 % der nordrhein-westfälischen
Gemeinden), lag der entsprechende Anteil in
den übrigen Ländern bei 85,4 % (9.227 von
10.799 Gemeinden). • Umgekehrt wiesen im
Jahr 2019 35 nordrhein-westfälische
Gemeinden (8,8 %) einen
Gewerbesteuerhebesatz von 500 oder mehr
Punkten auf, während sich in den übrigen 15
Ländern 41 weitere Gemeinden (0,4 %) in
dieser Spannbreite bewegten. Der
Ländervergleich macht deutlich, dass die
Besonderheit der Hebesatzlandschaft in
Nordrhein-Westfalen nicht in einer hohen
Anzahl sogenannter „Steueroasen“ mit sehr
niedrigem Gewerbesteuersatz besteht.
Das Gegenteil ist der Fall: In den
übrigen Ländern ist der Anteil der Gemeinden
mit einem niedrigen Hebesatzniveau deutlich
höher als in Nordrhein-Westfalen. Auch vor
diesem Hintergrund kann das politische Ziel
nicht darin bestehen, Kommunen daran zu
hindern, ihr grundgesetzlich verbürgtes
Hebesatzrecht wahrzunehmen. Die
Landesregierung Nordrhein-Westfalen verfolgt
vielmehr das Ziel, die Attraktivität des
Standortes Nordrhein-Westfalen durchgreifend
zu verbessern. Hierzu wurden in den
vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen
initiiert und umgesetzt, um Freiraum für
Innovationen und Wachstum zu schaffen. Um
die Attraktivität der
nordrhein-westfälischen Kommunen als
Wirtschaftsstandort und Wohnort zu
verbessern, verfolgt die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen einen breiten Ansatz,
der u.a. auch die verschiedenen
Verursachungs- und Wirkungszusammenhänge
lokaler Konsolidierungszwänge
berücksichtigt, die zu hohen bzw. steigenden
Gewerbesteuerhebesätzen führen können.
In diesem
Zusammenhang können verschiedene Maßnahmen
aufgeführt werden: • Bereits im Jahr
2017 hat das Land Nordrhein-Westfalen seine
finanzielle Beteiligung an den Kosten der
Umsetzung des Unterhaltsvorschussgesetzes
stark erhöht. • Seit 2018 wurden die
Kommunen bei der Finanzierung des
Stärkungspaktes entlastet (Abschaffung der
Solidaritätsumlage im Jahr 2018 sowie
schrittweise Verringerung und vorzeitige
Streichung des Vorwegabzugs aus dem
Gemeindefinanzierungsgesetz). • Mit dem
Wegfall des pauschalen Belastungsausgleichs
für etwaige Überzahlungen im Rahmen der
kommunalen Beteiligung an den sogenannten
Einheitslasten des Landes werden die
Kommunen seit 2020 wieder zu 23 Prozent an
der Verbundmasse beteiligt.
• Mit
der Reform des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements im Jahr 2018 wurde das
Regelungssystem deutlich vereinfacht und auf
die Sicherstellung der gemeindlichen
Aufgabenerfüllung hin ausgerichtet. Die
Neuerungen zielen auf eine dauerhaft
tragfähige Haushaltswirtschaft in allen
Kommunen und einen Rahmen für eine bessere
Planbarkeit der Haushalte und mehr
investives Handeln. Hinzu kommen zahlreiche
Maßnahmen, die das Land Nordrhein-Westfalen
im Jahr 2020 beschlossen und umgesetzt hat,
um die Kommunen von den negativen
finanziellen Folgen der Corona-Pandemie zu
entlasten:
• Um sicherzustellen,
dass jede einzelne Kommune des Landes auch
in der derzeitigen Krise zu jedem Zeitpunkt
uneingeschränkt handlungsfähig ist, hat die
nordrhein-westfälische Landesregierung
bereits Ende März 2020 mit dem sogenannten
Kommunalschutz-Paket eine ganze Reihe von
Maßnahmen in die Wege geleitet. Diese
beinhalteten unter anderem Programme zur
Liquiditätsversorgung von Kommunen,
haushaltsrechtliche Maßnahmen zur Isolierung
der Pandemie-bedingten Finanzschäden in den
kommunalen Bilanzen sowie 342 Millionen Euro
Sonderhilfen für die – oftmals
hochverschuldeten und teils sogar
überschuldeten – Teilnehmer des
Stärkungspaktes.
• Am 23. Juni 2020
hat das Landeskabinett das sogenannte
„Nordrhein-Westfalen-Programm I“
beschlossen, das unter anderem ein
umfangreiches Entlastungs- und
Investitionspaket für die Kommunen
beinhaltet. Das finanzielle Volumen der
hiermit beschlossenen Entlastungsmaßnahmen
beläuft sich auf 3,93 Milliarden Euro, von
denen das Land Nordrhein-Westfalen nahezu 2
Milliarden Euro trägt. Den Kernpunkt der
finanziellen Unterstützungsleistungen für
die Kommunen bildet dabei die – hälftig von
Bund und Land getragene – pauschale
Kompensation der im Jahr 2020 entstandenen
Gewerbesteuerausfälle. Die
nordrhein-westfälischen Kommunen wurden
durch diese Maßnahme in Summe um 2,72
Milliarden Euro entlastet. Die
Ausgleichszuweisungen wurden am 14. Dezember
2020 an die 396 Gemeinden
Nordrhein-Westfalens ausgezahlt.
• Weiteren finanziellen
Handlungsspielraum erhalten die Kommunen
durch die Aufstockung der verteilbaren
Finanzausgleichsmasse des
Gemeindefinanzierungsgesetzes 2021 in Höhe
von rund 943 Millionen Euro. Der
Corona-bedingte Rückgang der Verbundsteuern,
die die Bemessungsgrundlage für das
Gemeindefinanzierungsgesetz bilden, hätte zu
einer Verringerung der Zuweisungen an die
Gemeinden und Gemeindeverbände im Vergleich
zum Vorjahr geführt.
Durch die
Aufstockung wird das Niveau der bisherigen
Mittelfristigen Finanzplanung 2019 bis 2023
für das Jahr 2021 von rd. 13,5 Milliarden
Euro erreicht. Mit den zuvor dargestellten
Maßnahmen und Beschlüssen wurde eine
tragfähige Grundlage dafür geschaffen, einen
Wiederaufwuchs der kommunalen
Liquiditätskredite trotz der derzeitigen
Corona-Krise zu verhindern und auf diese
Weise die in den vergangenen Jahren
zurückgewonnenen (haushalts-) politischen
Gestaltungsspielräume der
nordrhein-westfälischen Kommunen zu
erhalten.
Im Jahr 2020 wurde dieses
Ziel tatsächlich erreicht, wie aktuelle
Zahlen aus der vierteljährlichen
Kassenstatistik von IT.NRW zeigen: •
Demnach konnten die nordrhein-westfälischen
Kommunen im Jahr 2020 trotz des gravierenden
Pandemie-bedingten Wirtschaftseinbruchs
einen Finanzmittelüberschuss von rund 800
Millionen Euro erzielen. • Zudem konnten
sie ihre Schuldenbelastung erneut
reduzieren. Gegenüber dem Vorjahresniveau
ist das Volumen der kommunalen
Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten im
Jahr 2020 in Nordrhein-Westfalen um rund 750
Millionen Euro bzw. 3,5 Prozent gesunken.
4. Sind der
Landesregierung Pläne von anderen Kommunen
bekannt, die Gewerbesteuer in ähnlichem Maße
wie in Leverkusen zu senken? Nein.
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Gebauer: Eine Woche
Distanzunterricht für größtmögliche
Sicherheit an Schulen
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Schulstart im
Distanzunterricht für eine Woche nach den
Osterferien Düsseldorf, 08. April 2021 - Ab
dem kommenden Montag werden alle Schulen in
Nordrhein-Westfalen in den Schulbetrieb nach
den Osterferien zunächst für eine Woche im
Distanzunterricht starten. „Das bis dato
immer noch unsicher einzuschätzende und
schwer zu bewertende Infektionsgeschehen
nach der ersten Osterferienwoche und dem
Osterfest mit diffusen Infektionsausbrüchen
erfordert eine Anpassung des Schulbetriebes
in der kommenden Woche.
Deswegen hat die
Landesregierung für alle Schulformen
und alle Schülerinnen und Schüler
entschieden, begrenzt für die eine Woche
nach den Osterferien, Distanzunterricht
vorzusehen. Ausgenommen bleiben die
Schülerinnen und Schüler in den
Abschlussklassen der Sekundarstufe I und der
Sekundarstufe II inklusive der
Qualifikationsphase 1, die sich weiterhin
auch im Präsenzunterricht auf die Prüfungen
vorbereiten können“, so Schul- und
Bildungsministerin Yvonne Gebauer.
Ab dem 19. April 2021
soll der Unterricht an den Schulen dann –
sofern es das Infektionsgeschehen zulässt –
wieder mit Präsenzanteilen
(Wechselunterricht) fortgesetzt werden. Die
Durchführung des Präsenzunterrichts ab
diesem Zeitpunkt erfordert weiterhin unsere
strengen Vorgaben zur Hygiene und zum
Infektionsschutz sowie ein Fortschreiten des
Impfens. Dies soll auch durch ein Vorziehen
der Impfungen für Grundschullehrerinnen und
-lehrer, die bislang noch keine Impfung
erhalten haben, erfolgen.
Im
Präsenzbetrieb der Schulen wird es eine
grundsätzliche Testpflicht in den
Schulen mit wöchentlich zweimaligen
Selbsttests für Schülerinnen und Schüler,
Lehrkräfte und weiteres Personal an den
Schulen geben. Die Testpflicht wird in
der CoronaBetreuungsverordnung geregelt:
Künftig ist der Besuch der Schule an die
Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei
Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und
ein negatives Testergebnis vorweisen zu
können. Die Testpflicht gilt für
Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und
Lehrer und für sonstiges an der Schule
tätiges Personal gleichermaßen. Die Pflicht
zur Durchführung der Selbsttests wird für
die Schülerinnen und Schüler in der Schule
erfüllt. Alternativ ist möglich, die
negative Testung durch eine Teststelle
nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48
Stunden zurückliegt.
Schülerinnen und
Schüler, die der Testpflicht nicht
nachkommen, können nicht am
Präsenzunterricht teilnehmen. Für
Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an
sonderpädagogischer Unterstützung gilt: Die
Schulleiterin oder der Schulleiter kann
zulassen, dass Coronaselbsttests für zuhause
unter elterlicher Aufsicht stattfinden. In
diesem Fall müssen die Eltern das negative
Ergebnis schriftlich versichern.
Insbesondere die Grundschulen sowie die
Primarstufen der Förderschulen können sich
in der kommenden Woche vor allem
organisatorisch auf die Testungen
vorbereiten.
Die Landesregierung
geht von einem wöchentlichen Bedarf von 5,5
Millionen Selbsttests für die Schulen aus,
deren Versand an die Schulen heute begonnen
hat und auch für die kommenden Wochen so
vorgesehen ist. Hierzu hat die
Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen
getroffen. Die ausreichende Belieferung
aller Schulen mit der notwendigen Menge an
Selbsttests soll nach den bereits
Belieferungsproblemen des
Logistikunternehmens voraussichtlich bis
Ende dieser Woche erfolgen. Die
Abiturprüfungen werden wie vorgesehen am 23.
April 2021 beginnen.
Der Unterricht
für die Abiturientinnen und Abiturienten der
allgemeinbildenden Schulen wird sich in den
kommenden neun Unterrichtstagen zwischen dem
Ende der Osterferien und dem Beginn der
Prüfungen auf die Abiturprüfungsfächer
konzentrieren. Auch an den Beruflichen
Gymnasien gelten die bereits festgelegten
Regelungen fort und es kann dort auf die
zentralen Abiturprüfungen in Präsenz unter
Berücksichtigung besonders
prüfungsrelevanter Themenbereiche
zielgerichtet vorbereitet werden. Auch die
Studierenden der Weiterbildungskollegs
können sich so unverändert auf die zentralen
und dezentralen Prüfungen einstellen.
„Der Schulstart nach den
Osterferien beginnt im Distanzunterricht.
Dabei ist eine Notbetreuung für die
Klassen 1 bis 6 sichergestellt. Mit
der Testpflicht werden wir künftig beste
Voraussetzungen für das danach wieder
einsetzende Wechselmodell schaffen. Für die
Familien in Nordrhein-Westfalen ist es ein
wichtiges Signal, dass während der Pandemie
für die Landesregierung die Sicherheit aller
am Schulleben Beteiligten Priorität hat und
sie gleichzeitig alles daransetzt, Bildungs-
und Betreuungsangebote sicherzustellen. Als
Schul- und Bildungsministerin bin ich nach
wie vor der Überzeugung, dass unsere Schulen
im Interesse unserer Kinder als erstes
geöffnet und als letztes geschlossen werden
sollen. Eine Woche der Vorsicht ist
angesichts der aktuellen Lage angemessen und
in den Augen der Landesregierung notwendig“,
so Schul- und Bildungsministerin Yvonne
Gebauer.
Über diese Regelungen wird
das Ministerium für Schule und Bildung die
Schulen im Rahmen einer Schulmail zeitnah
informieren.
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Kleinbus statt
Kombi: Autobahnpolizei erhält 180 neue
Fahrzeuge
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Der Streifenwagen ist
für die Autobahnpolizei Arbeits- und
Schutzraum in einem. Sichtbarkeit bringt
Sicherheit. Düsseldorf, 08. April 2021 -
Die Autobahnpolizei wird mehr im Blick haben
können. Neu sind die vier Videokameras, die
vorne, hinten und an den Seiten eingebaut
sind. Mit ihnen lassen sich insbesondere
Verstöße in der Rettungsgasse aufzeichnen.
Speziell die Seitenkameras können Fahrer
plus Kennzeichen erfassen. Einige der
Streifenwagen haben auf dem Dach eine
aufklappbare WarnTafel. Sie kann während
eines Einsatzes ausgefahren werden, um
Warnhinweise einzublenden - zusätzlich zu
der LED-Anlage im Heck. Mit der Klapptafel
kommt das Einsatzfahrzeug auf eine Höhe von
drei Metern. In den Städten in
Nordrhein-Westfalen wird der Mercedes Vito
als normales Einsatzfahrzeug abseits der
Autobahnen bereits genutzt.
Die
Autobahn-Version ist allerdings abgewandelt:
Nicht nur durch die Seitenkameras und die
Warn-Tafel auf dem Dach ist der Wagen für
die Arbeit auf der Autobahn spezialisiert.
Mit 239 PS ist das Fahrzeug der
Autobahnpolizei auch stärker motorisiert als
das Stadt-Modell mit 190 PS. „So können sich
die Polizistinnen und Polizisten schneller -
und das heißt in diesem Fall sicherer - in
ihren Arbeitsplatz auf der Autobahn
einfädeln“, sagte Reul.
Mit dem
neuen, größeren Modell entspricht das
Innenministerium dem Wunsch der
Autobahnpolizei nach mehr
Zuladungsmöglichkeiten. Der Vito verfügt
über mehr Platz als das
Kombi-Vorgängermodell, sodass die Beamtinnen
und Beamten der Autobahnpolizei mehr
Stauraum für ihre Ausrüstung haben.
„Absperrmaterial ist bei einem
Autobahnunfall lebenswichtig“, sagte Herbert
Reul und stellte auch eine neue Klappbake
zur Verkehrsführung vor, die Pylone und
Vorwarnblitzleuchte in einem ist und so die
herkömmliche Pylone ersetzt.
Die neuen Fahrzeuge
tragen auch der gestiegenen Zahl bei den
Neueinstellungen bei der Polizei Rechnung.
„Wenn eine Familie Zuwachs bekommt, dann
muss ein größeres Auto her. Allein im
letzten Jahr haben wir 2.660
Kommissaranwärterinnen und-anwärter
eingestellt. Deshalb sitzen regelmäßig drei
statt zwei Beamte im Streifenwagen und
deshalb bekommt die Polizeifamilie jetzt
einen Kleinbus“, sagte Innenminister Herbert
Reul. Die Kosten für die insgesamt 180 neuen
Einsatzfahrzeuge belaufen sich auf elf
Millionen Euro. Die Polizei in
Nordrhein-Westfalen betreut rund 2.200
Kilometer Autobahnen und autobahnähnlich
ausgebaute Bundesstraßen.
Dazu
gehören auch eine Vielzahl von Rastplätzen
sowie Tankund Rastanlagen. Die räumliche
Zuständigkeit in diesem weit verzweigten
Straßennetz, in dem die Polizei zahlreiche
Autobahnpolizeiwachen unterhält, liegt bei
den Polizeibehörden Köln, Düsseldorf,
Dortmund, Münster und Bielefeld, die jeweils
eigene Verkehrsinspektion „Autobahnpolizei“
in den Direktionen Verkehr unterhalten. Ein
Schwerpunkt der polizeilichen Arbeit ist die
Verkehrsüberwachung, insbesondere
hinsichtlich Ablenkung durch Smartphones, zu
hoher Geschwindigkeit (Raser), zu geringen
Abstands (Drängler) und der
Ladungssicherheit.
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Land fördert IHK-Netzwerkbüro für
betriebliches Mobilitätsmanagement mit rund
einer Million Euro
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Zukunftsnetz Mobilität
NRW wird erweitert
Düsseldorf, 07. April
2021 - Firmentickets, das Angebot
hochwertiger Fahrradabstellanlagen und
Sharing-Angebote, die Alternativen zur Fahrt
zum Job mit dem eigenen Auto bieten: Die
Möglichkeiten für Unternehmen ihren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein
attraktives Angebot für eine bessere,
sichere und saubere Mobilität zum
Arbeitsplatz zu machen, sind vielfältig.
Fachberatung, Erfahrungsaustausch und eine
Vernetzung untereinander sind für
Unternehmen hilfreiche Werkzeuge, ein
funktionierendes betriebliches
Mobilitätsmanagement auf- und auszubauen.
Deshalb fördert das Land das Netzwerkbüro
„Betriebliches Mobilitätsmanagement“ –
angesiedelt bei der Industrie- und
Handelskammer in Dortmund – mit 985.000
Euro.
„Das neue
IHK-Netzwerkbüro bringt Unternehmen
zusammen, um gemeinsam Mobilitätsangebote zu
nutzen und zu verknüpfen. Die gute
Erreichbarkeit eines Betriebes bedeutet
Standortfaktor fürs Unternehmen und
Lebensqualität für die Beschäftigten“, sagte
Verkehrsminister Hendrik Wüst. Damit wird
das Zukunftsnetz Mobilität NRW, das bereits
seit sechs Jahren erfolgreich Kommunen zum
Thema Mobilitätsmanagement berät und den
Aufbau des kommunalen Mobilitätsmanagements
unterstützt, um eine wesentliche Säule
erweitert: Die Kommunalberatung der drei
Koordinierungsstellen bei den Zweckverbänden
wird ergänzt durch das neue IHK-Netzwerkbüro
zur Beratung von Betrieben zum Thema
Mobilitätsmanagement. Für das
IHK-Netzwerkbüro „Betriebliche Mobilität“ in
Dortmund werden zwei neue Stellen
geschaffen. Neben Öffentlichkeitsarbeit
bietet das Netzwerkbüro vor allem einen
regelmäßigen Erfahrungsaustausch und
Fortbildungen, um ein dauerhaftes Engagement
der Betriebe zu fördern. Stefan Schreiber,
Hauptgeschäftsführer der IHK zu Dortmund,
freut sich sehr über den Förderbescheid:
„Die IHKs wollen mit dem Netzwerkbüro in
Dortmund zukünftig ihre Kompetenzen
Nordrhein-Westfalen-weit bündeln und die
Angebote für Unternehmen ausbauen.
Die einzelnen IHKs bleiben der örtliche
Ansprechpartner für ihre Betriebe und können
auf ein Portfolio zusätzlicher Angebote
zurückgreifen. Im Vordergrund stehen die
Vernetzung von Betrieben, digitale Werkzeuge
und vor allem Schulungsangebote.“ Die
Erreichbarkeit von Unternehmen ist ein
zentraler Standortfaktor. Deshalb stellt das
betriebliche Mobilitätsmanagement ein
wichtiges Handlungsfeld für
privatwirtschaftliche Unternehmen und für
die kommunale Wirtschaftsförderung dar. Hier
können beide Partner, das Zukunftsnetz
Mobilität NRW und die IHKs in
Nordrhein-Westfalen, auf langjährige
Projekterfahrungen zurückgreifen und
voneinander profitieren. Netzwerkbüro ist
Partnerprojekt der Ruhr-Konferenz Mit dem
Vorhaben „Betriebliche Mobilität“ engagiert
sich die IHK zu Dortmund als Partner der
Ruhr-Konferenz. Kommunen, Kammern,
Unternehmen und Stiftungen haben im Rahmen
der Ruhr-Konferenz zahlreiche Projekte in
die Diskussion eingebracht.
Mit
eigenen Partnerprojekten können die Partner
den Aufbruch im Ruhrgebiet durch ihre
Aktivitäten unterstützen. Partnerprojekte
zeichnet dabei aus, dass sie zu mindestens
einem der fünf Handlungsfelder der
Ruhr-Konferenz einen Beitrag leisten,
Mehrwert durch Zusammenarbeit bieten und die
Region voranbringen, weil sie mehr als einen
rein lokalen Nutzen aufweisen. Auch die
Industrie- und Handelskammern haben mögliche
Partnerprojekte vorgeschlagen. Mit dem Start
des Netzwerkbüros in Dortmund geht bereits
der zweite Vorschlag der Ruhr-IHKs im Rahmen
der RuhrKonferenz in die Umsetzung.
Entsprechend dieses Beispiels können Partner
der Ruhr-Konferenz mit ihren Projekten den
Veränderungsprozess in der Metropole Ruhr
aktiv unterstützen und die Chancen-Region
weiter nach vorne bringen.
Ruhr-Konferenz Die
Ruhr-Konferenz ist eine umfassende
Initiative der Landesregierung, um die
Metropole Ruhr als wirtschaftlich starke und
lebenswerte Zukunftsregion für alle Menschen
zu gestalten. Der Prozess ist von Beginn an
auf breite Beteiligung und das Engagement
von Menschen und Partnern aus allen
gesellschaftlichen Bereichen angelegt. Auf
fünf zentralen Handlungsfeldern werden
wichtige Impulse für die Weiterentwicklung
der Chancenregion gesetzt: Vernetzte
Mobilität – kurze Wege; Erfolgreiche
Wirtschaft – gute Arbeit; Gelebte Vielfalt –
starker Zusammenhalt; Sichere Energie –
gesunde Umwelt sowie Beste Bildung –
exzellente Forschung.
Die Umsetzung
der 73 in den Themenforen erarbeiteten und
von der Landesregierung beschlossenen
Projekte hat Anfang 2020 begonnen. In den
kommenden Jahren werden weitere Vorhaben und
Ideen von Partnern wie Kommunen, Industrie-
und Handelskammern, Handwerkskammern oder
Unternehmen unter dem Dach der
Ruhr-Konferenz diese Impulse verstärken und
die Entwicklung der Chancenregion Ruhr
unterstützen.
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- Landesregierung führt Testpflicht
an Schulen ein - Nordrhein-Westfalen
beschleunigt die Impfkampagne
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Künftig für alle
Schülerinnen und Schüler zwei Tests pro
Woche
Düsseldorf/Duisburg, 01.
April 2021 - Die Landesregierung wird eine
Testpflicht für Schülerinnen und Schüler
einführen. Die konkrete Ausgestaltung der
Testpflicht sowie die rechtlichen Grundlagen
werden derzeit auch im Austausch mit anderen
Ländern finalisiert und rechtzeitig vor
Schulbeginn bekanntgegeben.
Schul- und
Bildungsministerin Yvonne Gebauer:
„Nordrhein-Westfalen war und ist seit Beginn
der Pandemie darauf Bedacht, das Recht auf
Bildung bestmöglich mit dem Infektions- und
Gesundheitsschutz in Einklang zu bringen.
Bei der weiteren Bekämpfung und Eindämmung
der Pandemie spielen Tests eine wichtige
Rolle. Sie sorgen dafür, dass Infektionen
entdeckt und Infektionsketten durchbrochen
oder sogar vermieden werden können.
Verpflichtende Selbsttests als zusätzliche
Sicherheit tragen dazu bei, das Dunkelfeld
von symptomlos Erkrankten aufzuhellen und
die weitere Ausbreitung der Pandemie zu
verhindern. Sie sorgen dafür, dass der
Schulbetrieb sicherer wird.“
Die Selbsttests werden in
den Schulen gut angenommen und die
Durchführung gelingt weitestgehend
problemlos. Um den Testanstrengungen in den
Schulen im Interesse des Gesundheitsschutzes
für alle noch mehr Wirkung zu verleihen, ist
nunmehr eine Testpflicht vorgesehen – wie
auch in anderen Bundesländern beabsichtigt.
Voraussetzung für einen wirksamen
Infektionsschutz ist, dass möglichst alle
Schülerinnen und Schüler an den Testungen
teilnehmen. Das soll mit einer Testpflicht
sichergestellt werden.
Bereits in der
vergangenen Woche hatte das Ministerium für
Schule und Bildung darüber informiert, dass
es nach den Osterferien zunächst keinen
Regelbetrieb mit vollständigem
Präsenzunterricht geben wird. Sofern es das
Infektionsgeschehen zulässt, sollen die
Schulen zunächst auf der Grundlage der
Schulmail vom 25. März 2021
für die Dauer von zwei Wochen in den
Wechselunterricht starten. Nach den
Osterferien sollen alle Schülerinnen und
Schüler aller Schulen zwei Mal pro Woche
Selbsttests durchführen. Schul- und
Bildungsministerin Gebauer: „Wir wollen
alles tun, um eine Wiederaufnahme des
Unterrichtsbetriebs nach den Osterferien zu
ermöglichen und tauschen uns dazu wie
angekündigt in der kommenden Woche mit den
schulischen Verbänden aus.“
Bereits vor den
Ferien wurden die weiterführenden Schulen
mit Selbsttests beliefert. Die Auslieferung
wird auch in den Ferien nach den Ostertagen
fortgesetzt und um den Kreis der Grund-
und Förderschulen erweitert. Durch diese
Vorkehrungen vor und in den Ferien wird
sichergestellt, dass bei einem Schulstart
nach den Osterferien für alle Schülerinnen
und Schüler zwei Selbsttests pro Woche
bereitstehen.
Abschließend betonte
Schul- und Bildungsministerin Gebauer:
„Nordrhein-Westfalen war Vorreiter bei den
Regelungen zu einer weitreichenden
Maskenpflicht auf dem Schulgelände, im
Schulgebäude und auch im Unterricht. Nachdem
darüber anfangs heftig debattiert wurde, ist
die Maskenpflicht zur Bekämpfung und
Eindämmung der Pandemie heute
selbstverständlich. Mit der Testpflicht
schaffen wir eine weitere Voraussetzung
dafür, dass so viel Unterricht wie möglich
in Präsenz stattfinden kann.“
Nordrhein-Westfalen beschleunigt die
Impfkampagne
Das Ministerium für
Arbeit, Gesundheit und Soziales wird die für
das kommende Wochenende angekündigten
450.000 Impfdosen der Firma AstraZeneca
schnell und unbürokratisch anbieten.
Menschen ab 60 Jahren, die sich mit dem
AstraZeneca-Impfstoff schützen lassen
wollen, können ab Oster-Samstag einen Termin
für eine Impfung mit AstraZeneca
vereinbaren.
Es handelt sich dabei
um eine Personengruppe von rund 3,8
Millionen Menschen zwischen 60 und 79
Jahren. Personen ab 80 Jahren haben bereits
ein Impfangebot bekommen. Es stehen
insgesamt 450.000 Termine für diese
Personengruppe zur Verfügung. Darin sind
bereits die Impfdosen berücksichtigt, die
der Bund dem Land für kommende Woche
zugesagt hat.
Die Terminbuchung erfolgt online über www.116117.de sowie
telefonisch über die zentrale Rufnummer 116
117 oder die zusätzliche Rufnummer je
Landesteil (Rufnummer 0800 / 116-117-02 für
Westfalen-Lippe und 0800 / 116-117-01 für
das Rheinland).
Gesundheitsminister
Karl-Josef Laumann erklärt: „Der Impfstoff
von AstraZeneca kann und sollte weiter
genutzt werden. Die Entscheidung,
AstraZeneca nur an Personen ab 60 Jahren zu
impfen ist sinnvoll. Es stehen einmalig
diese 450.000 Termine zur Verfügung. Nichts
soll im Lager bleiben. Klar ist daher auch:
Wenn sehr viele Menschen einen Termin
vereinbaren wollen, kann es sein, dass die
Systeme an ihre Grenzen kommen. Dafür bitte
ich um Verständnis. Alle weiteren Impfungen
mit BioNTech und Moderna laufen
selbstverständlich wie gehabt weiter.“
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