Düsseldorf/Duisburg, 4. Juli 2022 - Ende
2021 bezogen 157 850 nordrhein-westfälische Haushalte
Wohngeld; das waren 2,1 Prozent weniger als nach dem Anstieg
zum Jahresende 2020 nach in Kraft treten der Wohngeldreform
zum 1. Januar 2020 (damals: 161 265 Haushalte). Wie
Information und Technik Nordrhein-Westfalen als
Statistisches Landesamt mitteilt, bezogen damit 1,8 Prozent
aller privaten Hauptwohnsitzhaushalte Wohngeld (31.12.2020:
1,9 Prozent).
Bei 150 410 (95,3 Prozent) der
Haushalte mit Bezug von Wohngeld handelt es sich um reine
Wohngeldhaushalte, bei denen alle Haushaltsmitglieder
wohngeldberechtigt waren (2020: 153 190). Neben den
reinen Wohngeldhaushalten gibt es auch sogenannte
Mischhaushalte, in denen Wohngeldberechtigte mit Personen
zusammenleben, die nicht wohngeldberechtigt sind. Ende
2021 erhielten in NRW insgesamt 7 445 solcher Mischhaushalte
Wohngeld (2020: 8 075).
Das Wohngeld wird als
Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder für selbstgenutztes
Wohneigentum (Lastenzuschuss) geleistet. Zum Jahresende 2021
erhielten in NRW 141 955 reine Wohngeldhaushalte
(94,4 Prozent) das Wohngeld in Form eines Mietzuschusses und
8 455 Haushalte (5,6 Prozent) bekamen einen Lastenzuschuss.
Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch der
reinen Wohngeldhaushalte lag Ende 2021 bei 209 Euro und
damit um 14 Euro höher als ein Jahr zuvor. Der
Durchschnittsbetrag für den Mietzuschuss belief sich auf
205 Euro – der durchschnittlich gezahlte Lastenzuschuss auf
280 Euro. Bei fast jedem zweiten reinen Wohngeldhaushalt
war die wichtigste Einkommensquelle der
Haupteinkommensperson eine Rente oder Pension
(45,1 Prozent). 44,5 Prozent der reinen Wohngeldhaushalte
waren Haushalte von Erwerbstätigen.
Die Statistiker
weisen darauf hin, dass ab dem Berichtsjahr 2020 die
Ergebnisse der Wohngeldstatistik aus Datenschutzgründen auf
ein Vielfaches von fünf gerundet werden. Hierdurch besteht
keine Additivität. Haushalte, die unverbindlich und
schnell prüfen möchten, ob sie Anspruch auf Wohngeld haben,
können den Wohngeldrechner (www.wohngeldrechner.nrw.de)
nutzen. Diese Online-Anwendung wird von Information und
Technik Nordrhein-Westfalen im Auftrag des Ministeriums für
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes
Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.
Zahl der Wohngeldempfänger in NRW
um 23,9 Prozent gestiegen Düsseldorf/Duisburg,
4. August 2021 - Ende 2020 bezogen 153 190
nordrhein-westfälische Haushalte Wohngeld; das waren
23,9 Prozent mehr Haushalte als zum Jahresende 2019
(damals: 123 606). Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt,
waren bei diesen sogenannten reinen Wohngeldhaushalten
alle in diesen Haushalten lebenden Personen
wohngeldberechtigt.
Mit der am 1. Januar 2020 in
Kraft getretenen Wohngeldreform wurde das cWohngeld zum
ersten Mal seit der Wohngeldnovelle 2016 erhöht. Durch die
Reform haben auch mehr Haushalte Anspruch auf diese
Leistung. Wohngeld kann beantragt werden, wenn ein
Mindesteinkommen vorhanden ist und durch das Wohngeld
Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II (Grundsicherung für
Arbeitsuchende) oder SGB XII (Sozialhilfe) vermieden werden
kann.
Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder
für selbstgenutztes Wohneigentum geleistet (Lastenzuschuss).
Zum Jahresende 2020 erhielten in NRW rund 144 000 Haushalte
(94,1 Prozent) das Wohngeld in Form eines Mietzuschusses
und rund 9 000 Haushalte (5,9 Prozent) bekamen einen
Lastenzuschuss.
Der durchschnittliche monatliche
Wohngeldanspruch lag Ende 2020 bei 195 Euro und damit um
28 Euro höher als ein Jahr zuvor. Der Durchschnittsbetrag
für den Mietzuschuss belief sich auf 190 Euro – der
durchschnittlich gezahlte Lastenzuschuss auf 274 Euro.
Neben den reinen Wohngeldhaushalten gibt es auch
sogenannte Mischhaushalte, in denen Wohngeldberechtigte mit
Personen zusammenleben, die nicht wohngeldberechtigt sind.
Ende 2020 erhielten in NRW insgesamt 8 075 solcher
Mischhaushalte Wohngeld; das waren 0,3 Prozent mehr als ein
Jahr zuvor (2019: 8 049).
Haushalte, die
unverbindlich und schnell prüfen möchten, ob sie Anspruch
auf Wohngeld haben, können den Wohngeldrechner (www.wohngeldrechner.nrw.de)
nutzen. Diese Online-Anwendung wird von Information und
Technik Nordrhein-Westfalen im Auftrag des Ministeriums
für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes
Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.
Online Wohngeld beantragen –
jetzt wird es noch besser! Ministerium für
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Düsseldorf/Duisburg, 26. April 2021 - Nordrhein-Westfalen
war das einzige Land in Deutschland, in dem Menschen in der
Corona-Pandemie seit März 2020 Wohngeld online beantragen
konnten. Jetzt geht das Land Nordrhein-Westfalen zusammen
mit weiteren sechs Bundesländern den nächsten Schritt.
„Am 27. April 2021 startet die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen zusammen mit Aachen, Bonn, Dortmund,
Düsseldorf, Gütersloh, Troisdorf und Wuppertal einen neuen
digitalen Wohngeldantrag. Unser Ziel: Ein bundesweit
einheitlicher Online-Antrag, um es den Menschen, die
finanzielle Unterstützung benötigen, und den Behörden
leichter zu machen. In den anderen 389 Kommunen können die
Menschen unverändert den bestehenden Online-Antrag nutzen.
Bei der länderübergreifenden Initiative konnten wir aus
Nordrhein-Westfalen vielfältige Erfahrungen einbringen. Von
der Vorreiterrolle Nordrhein-Westfalens profitieren jetzt
alle“, so Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes
Nordrhein-Westfalen.
Nach der Erprobungsphase des
neuen einheitlichen Wohngeldantrages in den sieben
Pilotkommunen in Nordrhein-Westfalen erfolgt eine sukzessive
Umstellung auf alle anderen Städte und Gemeinden noch vor
Sommer 2021.
„Seit 1965 gibt es in der
Bundesrepublik Deutschland das Wohngeld. Es ist damit eine
der wichtigsten sozialen Leistungen. Seit der in 2020
gestarteten Wohngeldreform erhalten mehr einkommensschwache
Haushalte höhere Unterstützungsleistungen. Die
Leistungsverbesserungen kommen vor allem Familien- und
Rentnerhaushalten zugute. Seit dem 1. Januar 2021 bekommt
der Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid beim Heizen
mit Öl oder Erdgas erstmals einen Preis. Damit Haushalte,
die Wohngeld erhalten, gezielt entlastet werden, ist das
Wohngeld seit dem 1. Januar 2021 um zehn Prozent erhöht
worden. Und der nächste Meilenstein steht an: Zum 1. Januar
2022 wird zudem eine Dynamisierung des Wohngeldes
eingeführt. Alle zwei Jahre wird das Wohngeld damit an die
aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst. Diese
regelmäßige Fortschreibung sichert die Leistungsfähigkeit
der Wohngeldzahlungen“, so Ministerin Scharrenbach weiter.
Die Erhöhung des Wohngeldes war eines der zentralen
Ergebnisse des Wohngipfels im Bundeskanzleramt im letzten
Jahr. Im September 2018 hatten Bund und Länder vereinbart,
mit einer Wohngeldreform 2020 das Leistungsniveau und die
Reichweite des Wohngeldes zu stärken.
Die erhöhten
Beträge orientieren sich an der allgemeinen Entwicklung der
Mieten und der Einkommen. Zudem werden die Höchstbeträge des
Wohngeldes regional gestaffelt angehoben, um die
unterschiedliche Mietentwicklung besser zu berücksichtigen.
Nach der letzten statistischen Erhebung von IT.NRW
bezogen 123.606 Haushalte in 2019 Wohngeld. Der
durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch betrug 167
Euro je wohngeldbeziehenden Haushalt.
|