Düsseldorf/Duisburg, 28. Mai 2022 - Das
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die
Corona-Schutzverordnung ohne Anpassungen zunächst bis zum
23. Juni 2022 verlängert.
Damit gilt in
Nordrhein-Westfalen weiterhin: Die Maskenpflicht
im ÖPNV bleibt analog zu den bundesrechtlich
geregelten Maskenpflichten im Flugverkehr und öffentlichen
Personenfernverkehr erhalten.
Bestehen bleiben
außerdem die Maskenpflichten in medizinischen und
pflegerischen Einrichtungen, um ältere und
gesundheitlich vorerkrankte Menschen besonders zu schützen.
Auch in staatlichen Einrichtungen zur
gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (zum
Beispiel Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte,
Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose) bleibt die
Maskenpflicht in Innenräumen bestehen.
Krankenhäuser
und Pflegeeinrichtungen dürfen zudem von Besucherinnen und
Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen
Testnachweis betreten werden.
Auch die bisher
geltenden Testpflichten für Beschäftigte sowie bei
Neuaufnahmen werden fortgeführt.
In Asyl- und
Flüchtlingsunterkünften kann für vollständig immunisierte
Personen auf einen Test verzichtet werden.
Gleiches
gilt in Justizvollzugsanstalten,
Abschiebungshafteinrichtungen und anderen Einrichtungen, in
denen freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen.
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