BZ-Home Polizei - Meldungen - Blitzer Sonderseiten



BZ-Sitemap

Immer aktuell

Immer aktuell 2010-13










 
 

Aus Verkehrsdelikt wurde ein Massenauflauf in Bruckhausen
Strafanzeige und Ermittlungsverfahren auch gegen beteiligte Polizisten

Duisburg, 04. Mai 2018 - Staatsanwaltschaft beantragt Strafbefehle
Am 25. Juni 2017 kam es im Zusammenhang mit der polizeilichen Überprüfung von verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen auf der Reinerstraße in Duisburg-Bruckhausen zu einem tumultartigen Menschenauflauf (siehe unten), nachdem einer der betroffenen Fahrzeugführer die Maßnahmen der Polizei lautstark kritisiert und es abgelehnt hatte, sich auszuweisen.
Gegen diesen Kraftfahrzeugführer hat die Staatsanwaltschaft nunmehr wegen des Vorwurfs des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte den Erlass eines Strafbefehls bei dem Amtsgericht Duisburg-Ruhrort beantragt. Ihm wird zur Last gelegt, sich zwei von der Polizei durchgeführten Maßnahmen, insbesondere einer zur Beruhigung der Gesamtsituation angeordneten Ingewahrsamnahme, zu Unrecht widersetzt und hierbei körperlich Widerstand geleistet zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hat bei demselben Gericht außerdem den Erlass eines Strafbefehls gegen einen an dem Einsatzgeschehen beteiligten Polizeibeamten beantragt. Diesem wird Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Er ist nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft hinreichend verdächtig, eben jenen Kraftfahrzeugführer insgesamt dreimal mit dem beschuhten Fuß getreten zu haben, als dieser – zur Vollziehung der Ingewahrsamnahme – bereits von anderen Polizeibeamten auf dem Boden fixiert war. Dabei soll der Beamte den Mann mindestens einmal im Kopf- bzw. Oberkörperbereich getroffen und ihn hierdurch verletzt haben.

Die Staatsanwaltschaft hat bei dem Amtsgericht beantragt, gegen den Kraftfahrzeugführer eine Geldstrafe und gegen den Polizeibeamten eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe zu verhängen.

Duisburg, 04. Juli 2017
- Videoaufnahmen belegen Anfangsverdacht gegen einen Polizeibeamten
Nach vorläufiger Auswertung der vorhandenen Videoaufnahmen – insbesondere der Aufnahmen einer Überwachungskamera aus dem Hausflur des Geschehensortes – hat sich ein Anfangsverdacht gegen einen an dem Einsatzgeschehen beteiligten Polizeibeamten ergeben. Gegen ihn ermittelt die Staatsanwaltschaft Duisburg wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung im Amt.

Die Ermittlungen werden zeitnah durch Vernehmungen von Zeugen – insbesondere der drei in dem Hausflur anwesenden weiteren Polizeibeamten – fortgeführt. An diesen Vernehmungen wird der zuständige Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Duisburg mitwirken.

Außerdem dauern die Ermittlungen gegen die Personen, die bei dem Polizeieinsatz Widerstand geleistet haben sollen, an.


Duisburg, 29. Juni 2017 - Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat aufgrund mehrerer Strafanzeigen Ermittlungen wegen des Vorfalls in Bruckhausen aufgenommen. Insbesondere befindet sich darunter eine Strafanzeige, die durch die Polizei Duisburg am 28. Juni 2017 gegen einen namentlich bekannten Polizeibeamten wegen des Vorwurfes der Körperverletzung im Amt erstattet wurde. Weiterhin reichte der Rechtsanwalt des Mannes, der bei dem Vorfall durch die Polizei verletzt worden sein soll, noch am selben Tag eine Strafanzeige ein. Er erhebt den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung und der Nötigung gegen einen an dem Einsatz beteiligten Polizeibeamten.

Derzeit wird das vorhandene Videomaterial, darunter auch die durch den Rechtsanwalt eingereichten Aufnahmen, welche sowohl das Geschehen im Hausflur als auch das Geschehen außerhalb des Hauses dokumentieren, ausgewertet. Im Anschluss werden weitere Ermittlungen zu veranlassen sein.

Die Ermittlungen führt im Auftrag der Staatsanwaltschaft Duisburg das Kriminalkommissariat 15 des Polizeipräsidiums Duisburg. Es entspricht dem üblichen Vorgehen, dass dieses Kommissariat mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte betraut wird, die gewaltsame Übergriffe im Einsatzgeschehen zum Gegenstand haben. Es besteht derzeit kein Anlass von dieser Verfahrensweise abzuweichen.

Duisburg, 28. Juni 2017 - Nachdem gestern (27. Juni) im Zusammenhang mit einem polizeilichen Einsatz auf der Reinerstraße in Bruckhausen auch Vorwürfe wegen des Einschreitens der Polizeibeamten erhoben wurden, hat die Polizeipräsidentin Dr. Bartels unverzüglich ein kriminalpolizeiliches Ermittlungsverfahren wegen aller strafrechtlich relevanten Aspekte eingeleitet.

Aus einem "Störer" wurden bis zu 250 Personen, die die Polizisten behinderten

Am Sonntag, 25.06.2017, wollte gegen 19:40 Uhr eine Funkstreife auf der Reinerstraße ein Verkehrsdelikt ahnden. Ein 37-jähriger Duisburger störte die Beamten mehrfach und filmte mit seinem Handy die Maßnahme der Polizei in Wort und Bild. Als seine Personalien festgestellt werden sollten, widersetzte er sich und leistete Widerstand. Er wurde an Ort und Stelle in Gewahrsam genommen. Inzwischen war am Einsatzort eine Vielzahl von Personen erschienen, wovon mehrere versuchten, den Mann aus dem Gewahrsam zu befreien. Hierbei griffen sie die Einsatzkräfte an. In der Spitze waren geschätzt etwa 250 Personen vor Ort, die den Polizeieinsatz störten bzw. verhindern wollten. Die Lage konnte unter Hinzuziehung von starken Kräften unter Einsatz von Pfefferspray bereinigt werden. Zwei der Beschuldigten wurden dem Polizeigewahrsam zugeführt, einer davon musste zuvor im Krankenhaus ambulant behandelt werden. Einsatzkräfte der Polizei wurden nicht verletzt. Auf die Beteiligten kommen Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruches, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, versuchter Gefangenenbefreiung und anderer Delikte.