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Einsatz der Polizeihundertschaft Marxloh weiter fraglich    
So sieht es zumindest die SPD

Duisburg, 27. September 2018 - „Leider bestätigt sich meine These: Der Innenminister lässt Marxloh im Stich!“ erklärt Frank Börner (SPD). Er bezieht sich auf einen Bericht des Innenministeriums, welcher im heute tagenden Ausschuss vorgestellt wurde. Der Antrag der SPD-Fraktion lautete: Abzug von Teilen der Polizeihundertschaft aus Marxloh - Wie will die Landesregierung zukünftig die Sicherheit im Duisburger Norden gewährleisten?  

Diesem Bericht ist zu entnehmen, dass es für den Duisburger Norden, insbesondere für den Stadtteil Marxloh, eine Präsenzkonzeption gibt, die regelmäßig durch Kräfte der Bereitschaftspolizei unterstützt wird. Bei vorrangigen landesweiten Einsatzlagen wird diese Unterstützung zeitweise ausgesetzt – wie im aktuellen Fall in Duisburg wurden die Kräfte in den Hambacher Forst versetzt.  
Noch vor einem Monat wurde der Abzug der Hundertschaft durch die Polizei verneint. In dem vorliegenden Bericht erklärt der Innenminister, dass die Polizeihundertschaft in Marxloh nicht notwendig sei. Das Polizeipräsidium Duisburg sei in der Lage und in der Verpflichtung die öffentliche Ordnung auch ohne Zusatzkräfte sicherzustellen und die erforderlichen Maßnahmen der Präsenzkonzeption in Marxloh durchzusetzen.  

„Damit erklärt der Innenminister, dass es kein Problem ist die Polizeihundertschaft zum Hambacher Forst abzuziehen, weil wir sie in Duisburg angeblich nicht brauchen. Und das wir sie womöglich auch in Zukunft nicht brauchen?“, befürchtet Börner. Er sieht die Fortsetzung der bisher geplanten Einsätze bis Jahresende in Frage gestellt. Die bisherigen Erfolge der Polizeihundertschaft in Marxloh wären vergeblich gewesen. „Die Duisburger Bürgerinnen und Bürger brauchen Sicherheit und Verlässlichkeit. Wir wollen eine klare Aussage des Ministers, dass wir auch in Zukunft mit der Hundertschaft in Duisburg rechnen können“, fordert Börner.

Wie will die Landesregierung zukünftig die Sicherheit im Duisburger Norden gewährleisten?
Antrag der Fraktion der SPD vom 12.09.2018

Schriftlicher Bericht des Ministers des Innern für die Sitzung des Innenausschusses am 27.09.2018 zu dem Tagesordnungspunkt „Abzug von Teilen der Polizeihundertschaft Marxloh
Situation Hambacher Forst
Vor dem Hintergrund der Sicherheitslage im Hambacher Forst und den sich zum damaligen Zeitpunkt abzeichnenden umfänglichen Einsatzmaßnahmen wurden im Juli 2018 die KPB darauf hingewiesen, dass die Wahrnehmung von Einsätzen aus diesem Anlass durch Kräfte der Bereitschaftspolizei grundsätzlich Vorrang gegenüber Schwerpunkteinsätzen im Rahmen von Präsenzkonzeptionen haben.
Sofern jedoch die tägliche Prüfung der landesweiten Kräftelage die Möglichkeit einer Zuweisung von Kräften für Präsenzkonzeptionen ergeben sollte, wird diese auch im beschriebenen Zeitraum erfolgen.
Auswirkungen auf das PP Duisburg
Unabhängig von der Verfügbarkeit von Kräften der Bereitschaftspolizei gewährleistet das PP Duisburg die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auch im Bereich des Duisburger Nordens.
Die grundlegende personelle Ausstattung der KPB erfolgt auf der Grundlage belastungsbezogener Kriterien und unterliegt einer regelmäßigen Überprüfung. Hierzu gehört maßgeblich die landesweite Entwicklung des Kriminalitäts-, Einsatz- und Verkehrsunfallgeschehens. Über die spezifische Verwendung des zugewiesenen Personals entscheiden die KPB eigenverantwortlich unter Berücksichtigung behördenstrategischer Schwerpunktsetzungen und aktueller sicherheitsrelevanter Aspekte. Sie stehen in erster Linie in der Verantwortung, das ihnen zugewiesene Personal lageangepasst einzusetzen, um die Aufgaben in ihrem Polizeibezirk unter Berücksichtigung der örtlichen Sicherheitslage zu erfüllen.
Im Falle des PP Duisburg wurde - wie bei allen KPB - auch die behördenspezifische Sicherheitslage bei der grundlegenden Kräftezuweisung berücksichtigt.
Daher ist das PP Duisburg in der Lage und in der Verpflichtung, die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der Präsenzkonzeption „Triangel EA Nord auch ohne ergänzenden Einsatz von Kräften der Bereitschaftspolizei oder sonstigen Unterstützungskräften aus anderen KPB umzusetzen.