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Angeklagter vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen
Urteil zu Tötungsdelikt in Duisburg-Friemersheim

Duisburg, 14. Mai 2019 - In dem Strafverfahren gegen einen 38-jährigen Angeklagten aus Duisburg hat die 5. Große Strafkammer – Schwurgericht – in der öffentlichen Sitzung am 13.05.2019 ein Urteil verkündet. Der Angeklagte wurde vom
Tatvorwurf des Totschlags freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, nach einem Streit das Opfer in dessen Wohnung in Duisburg-Friemersheim erwürgt zu haben. Nach Vernehmung einer Vielzahl von Zeugen konnten die Richter nicht mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit feststellen, dass sich der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat überhaupt in der Wohnung des Opfers aufgehalten hatte. Eine für die Anklage zentrale Zeugin konnte in der Anhörung durch die Richter ihre belastenden
Angaben aus dem Ermittlungsverfahren nicht mehr bestätigen.

Auch konnten die Richter keine weiteren Anhaltspunkte feststellen, die den sicheren Schluss zuließen, dass sich der Angeklagte zum Todeszeitpunkt in der Wohnung des Opfers aufgehalten hatte.

Staatsanwaltschaft und Verteidiger hatten in ihren Plädoyers übereinstimmend einen Freispruch beantragt.
Das Gericht hatte bereits am Ende des vorherigen Sitzungstages – auf Antrag der Staatsanwaltschaft – den Haftbefehl gegen den Angeklagten aufgehoben. Die Richter haben im Urteil überdies ausgesprochen, dass der Angeklagte für den Zeitraum seiner Inhaftierung zu entschädigen ist.

Das Urteil ist rechtskräftig.