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Prozess im Verfahren wegen des Verdachts der Tötung von Mine O.
Urteil im Verfahren zur Tötung von Mine O.: Ehemann zu lebenslanger Haft verurteilt

Duisburg, 05. Oktober 2020 - In dem Strafverfahren gegen den 29-jährigen Ehemann der Getöteten hat die 5. Große Strafkammer – Schwurgericht – in der öffentlichen Sitzung am 05.10.2020 ein Urteil verkündet. Der Angeklagte wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach den Feststellungen der Kammer beschloss der Angeklagte am Abend des 07.09.2019, seine Ehefrau zu töten, da diese ihm mitgeteilt hatte, sich von ihm scheiden lassen zu wollen. Hierzu würgte er sie mit beiden Händen so lange, bis sie erstickte und noch am Tatort verstarb. Ihre Leiche versteckte der Angeklagte zunächst in einem Koffer in der Garage und vergrub sie anschließend in einem Waldstück, wo die Polizei den Leichnam drei Monate später fand.

Die Richter haben die Tat als Mord aus niedrigen Beweggründen gewertet, weil die Motivation des Angeklagten in besonderem Maße verwerflich und verachtenswert war. Sie haben festgestellt, dass er seine Ehefrau tötete, weil er sie allein für sich beanspruchte und nicht mit anderen Männern teilen wollte. Das Gericht hat seine Überzeugung hiervon insbesondere auf die polizeiliche Beschuldigtenvernehmung des Angeklagten gestützt, in der er dieses Motiv eingeräumt hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Aktenzeichen: Landgericht Duisburg, 35 Ks 6/20


Prozessauftakt im Verfahren wegen des Verdachts der Tötung von Mine O.
Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen und Sitzungstermine bestimmt
Duisburg, 06. Juni 2020 - In dem Strafverfahren gegen den 29-jährigen Ehemann der Verstorbenen hat die als Schwurgericht zuständige 5. Große Strafkammer die Anklage der Staatsanwaltschaft Duisburg wegen Totschlags zugelassen und die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen. Der Vorsitzende Richter am Landgericht Schwartz hat als Termin für den Beginn der Hauptverhandlung
Dienstag, den 1. September 2020, um 10.00 Uhr in Saal 201 des Landgerichts Duisburg
bestimmt.

Wegen der Vorwürfe in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Duis-burg wird auf die Presseerklärung vom 16. April 2020 verwiesen.
Fortsetzungstermine sind zunächst für
Dienstag, den 08.09.2020, 10.00 Uhr,
Montag, den 28.09.2020, 10.00 Uhr,
Mittwoch, den 30.09.2020, 10.00 Uhr, und
Montag, den 05.10.2020, 10.00 Uhr,
jeweils in Saal 201 des Landgerichts Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg, anberaumt worden.

Aktenzeichen: Landgericht Duisburg, 35 Ks 6/20