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Die WBD AöR soll die Bewirtschaftung der städtischen Immobilien übernehmen

Duisburg, 1. Februar 2024 - Die Neuordnung der städtischen Immobilienwirtschaft nimmt konkrete Formen an: Die Bewirtschaftung nahezu aller Liegenschaften im Eigentum der Stadt soll ab Mai 2024 durch die Wirtschaftsbetriebe erfolgen. So wird es dem Rat in seiner Sitzung am 19. Februar zur Entscheidung vorgelegt.

Die Immobilien der Stadt – zu denen Schulen, Feuerwachen, Verwaltungsgebäude und Kultureinrichtungen zählen – sollen ab Mai 2024 von der Wirtschaftsbetriebe AöR (WBD) verwaltet werden. Das derzeit noch zuständige Immobilien-Management Duisburg (IMD) soll in die WBD AöR übergehen.

Die grundsätzliche Entscheidung zu dieser Neustrukturierung hatte der Rat der Stadt bereits in seiner Sitzung am 28. September 2023 getroffen. Gegenstand der Beratungen in der kommenden Ratssitzung am 19.02.2024 werden unter anderem der Übergang des Betriebes, die Übertragung der Bewirtschaftungsaufgaben an die WBD und die arbeits- und dienstrechtlichen Auswirkungen und Regelungen zur Überleitung der Mitarbeitenden des IMD sein. Damit soll sich die Bewirtschaftung sämtlicher Immobilien der Stadt künftig zwischen zwei städtischen Beteiligungen aufteilen: Die Gebag wird sich um die Kinder- und Jugendeinrichtungen kümmern, alle anderen Liegenschaften werden von der WBD AöR betreut.

Oberbürgermeister Sören Link: „Die Immobilien der Stadt werden künftig unter dem Dach der WBD bestmöglich betreut. Ich bin froh und dankbar, dass wir für den Prozess der Neuordnung so schnell und in enger Abstimmung zwischen Politik, Verwaltung, Personalvertretung und Mitarbeitenden eine gute Lösung gefunden haben. Denn die künftigen Herausforderungen sind enorm: In den nächsten Jahren stehen viele Sanierungen und der Ausbau vor allem im Bereich der Schulen, Feuerwachen und Verwaltungsgebäude an. Immer mit der Priorität, den Klimaschutz durch energetische Maßnahmen voranzutreiben. Für die Kitas und Jugendimmobilien wird künftig ausschließlich die Gebag zuständig sein, die sich bereits heute um einen Großteil dieser Gebäude erfolgreich kümmert.“

Der Neustrukturierungsprozess für einen Großteil der städtischen Immobilien wurde im Frühjahr 2023 begonnen und ist nach nur 9 Monaten zur Entscheidungsreife im Rat der Stadt gebracht worden, was für eine Restrukturierung dieser Größenordnung keine Selbstverständlichkeit ist, wie Projektleiter und Stadtdirektor Martin Murrack betont: „Das Projektteam sowie die Kollegen der WBD und des IMD haben mit Hochdruck an der jetzt vorgelegten Lösung gearbeitet, was mich sehr stolz macht. Dafür bin ich allen Beteiligten sehr dankbar. Gerade das zügige Vorankommen im Projekt war mir auch persönlich wichtig, da ich schnell Klarheit für die Kolleginnen und Kollegen des IMD über ihre künftige Aufgabenwahrnehmung haben wollte.“

Auf die Mitarbeitenden des IMD und die neue Aufgabe freut sich der Sprecher des Vorstandes der WBD Thomas Patermann: „Ich bin sicher, dass wir gemeinsam mit den neuen Kolleginnen und Kollegen die Aufgabe zeitnah neu strukturieren werden und die städtische Immobilienlandschaft in den nächsten Jahren erfolgreich weiterentwickeln. Die WBD werden – wie bisher auch – der Stadt ein verlässlicher Partner und allen Nutzern der Immobilien ein kompetenter Ansprechpartner sein.“

Die Immobilien und die Grundstücke werden nicht mit übertragen, sondern verbleiben im Eigentum der Stadt Duisburg. Die Beschäftigten des IMD werden mit Ausnahme des IMD-Personals für die Schulhausmeisterdienste, die dem Amt für Schulische Bildung zugeordnet werden, ihrer Aufgabe folgen und zur WBD wechseln. Hierbei werden die Beschäftigten, die durch den gesetzlichen Betriebsübergang zum 01.05.2024 zu der WBD AöR wechseln, unterrichtet und können innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang dieser schriftlichen Unterrichtung dem Wechsel durch den Betriebsübergang zum 01.05.2024 widersprechen.
Die Beamtinnen und Beamten werden mit ihrem Einverständnis zur WBD versetzt. Mit den Personalvertretungen der Kernverwaltung und der WBD wurden Auswirkungen und Regelungen wie unter anderem der Besitzstand bei Übergang der Arbeitsverhältnisse, das Rückkehrrecht in die Kernverwaltung, die Bewerbungsmöglichkeiten auf städtische Stellenausschreibungen und der Diensteinsatz der bzw. das Rückkehrrecht der Beamtinnen und Beamten im Rahmen von Versetzungen vereinbart. Die Personalvertretung der Stadt Duisburg hat in ihrer Sitzung am 30.01.2024 der Maßnahme zugestimmt.