Duisburg, 1.
Februar 2024 - Die Neuordnung der städtischen
Immobilienwirtschaft nimmt konkrete Formen an: Die
Bewirtschaftung nahezu aller Liegenschaften im Eigentum der
Stadt soll ab Mai 2024 durch die Wirtschaftsbetriebe
erfolgen. So wird es dem Rat in seiner Sitzung am 19.
Februar zur Entscheidung vorgelegt.
Die Immobilien
der Stadt – zu denen Schulen, Feuerwachen,
Verwaltungsgebäude und Kultureinrichtungen zählen – sollen
ab Mai 2024 von der Wirtschaftsbetriebe AöR (WBD) verwaltet
werden. Das derzeit noch zuständige Immobilien-Management
Duisburg (IMD) soll in die WBD AöR übergehen.
Die
grundsätzliche Entscheidung zu dieser Neustrukturierung
hatte der Rat der Stadt bereits in seiner Sitzung am 28.
September 2023 getroffen. Gegenstand der Beratungen in der
kommenden Ratssitzung am 19.02.2024 werden unter anderem der
Übergang des Betriebes, die Übertragung der
Bewirtschaftungsaufgaben an die WBD und die arbeits- und
dienstrechtlichen Auswirkungen und Regelungen zur
Überleitung der Mitarbeitenden des IMD sein. Damit soll sich
die Bewirtschaftung sämtlicher Immobilien der Stadt künftig
zwischen zwei städtischen Beteiligungen aufteilen: Die Gebag
wird sich um die Kinder- und Jugendeinrichtungen kümmern,
alle anderen Liegenschaften werden von der WBD AöR betreut.
Oberbürgermeister Sören Link: „Die Immobilien der
Stadt werden künftig unter dem Dach der WBD bestmöglich
betreut. Ich bin froh und dankbar, dass wir für den Prozess
der Neuordnung so schnell und in enger Abstimmung zwischen
Politik, Verwaltung, Personalvertretung und Mitarbeitenden
eine gute Lösung gefunden haben. Denn die künftigen
Herausforderungen sind enorm: In den nächsten Jahren stehen
viele Sanierungen und der Ausbau vor allem im Bereich der
Schulen, Feuerwachen und Verwaltungsgebäude an. Immer mit
der Priorität, den Klimaschutz durch energetische Maßnahmen
voranzutreiben. Für die Kitas und Jugendimmobilien wird
künftig ausschließlich die Gebag zuständig sein, die sich
bereits heute um einen Großteil dieser Gebäude erfolgreich
kümmert.“
Der Neustrukturierungsprozess für einen
Großteil der städtischen Immobilien wurde im Frühjahr 2023
begonnen und ist nach nur 9 Monaten zur Entscheidungsreife
im Rat der Stadt gebracht worden, was für eine
Restrukturierung dieser Größenordnung keine
Selbstverständlichkeit ist, wie Projektleiter und
Stadtdirektor Martin Murrack betont: „Das Projektteam sowie
die Kollegen der WBD und des IMD haben mit Hochdruck an der
jetzt vorgelegten Lösung gearbeitet, was mich sehr stolz
macht. Dafür bin ich allen Beteiligten sehr dankbar. Gerade
das zügige Vorankommen im Projekt war mir auch persönlich
wichtig, da ich schnell Klarheit für die Kolleginnen und
Kollegen des IMD über ihre künftige Aufgabenwahrnehmung
haben wollte.“
Auf die Mitarbeitenden des IMD und
die neue Aufgabe freut sich der Sprecher des Vorstandes der
WBD Thomas Patermann: „Ich bin sicher, dass wir gemeinsam
mit den neuen Kolleginnen und Kollegen die Aufgabe zeitnah
neu strukturieren werden und die städtische
Immobilienlandschaft in den nächsten Jahren erfolgreich
weiterentwickeln. Die WBD werden – wie bisher auch – der
Stadt ein verlässlicher Partner und allen Nutzern der
Immobilien ein kompetenter Ansprechpartner sein.“
Die Immobilien und die Grundstücke werden nicht mit
übertragen, sondern verbleiben im Eigentum der Stadt
Duisburg. Die Beschäftigten des IMD werden mit Ausnahme des
IMD-Personals für die Schulhausmeisterdienste, die dem Amt
für Schulische Bildung zugeordnet werden, ihrer Aufgabe
folgen und zur WBD wechseln. Hierbei werden die
Beschäftigten, die durch den gesetzlichen Betriebsübergang
zum 01.05.2024 zu der WBD AöR wechseln, unterrichtet und
können innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang
dieser schriftlichen Unterrichtung dem Wechsel durch den
Betriebsübergang zum 01.05.2024 widersprechen. Die
Beamtinnen und Beamten werden mit ihrem Einverständnis zur
WBD versetzt. Mit den Personalvertretungen der
Kernverwaltung und der WBD wurden Auswirkungen und
Regelungen wie unter anderem der Besitzstand bei Übergang
der Arbeitsverhältnisse, das Rückkehrrecht in die
Kernverwaltung, die Bewerbungsmöglichkeiten auf städtische
Stellenausschreibungen und der Diensteinsatz der bzw. das
Rückkehrrecht der Beamtinnen und Beamten im Rahmen von
Versetzungen vereinbart. Die Personalvertretung der Stadt
Duisburg hat in ihrer Sitzung am 30.01.2024 der Maßnahme
zugestimmt.
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