'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


Sitemap Archiv •    26. Kalenderwoche: 23. Juni
BaustellenDVG-UmleitungBahn-VRR


Dienstag, 24. Juni 2025

Technischer Defekt sorgt für Störung der Straßenbeleuchtung im gesamten Stadtgebiet  
In einigen Straßenzügen im gesamten Duisburger Stadtgebiet blieb die Straßenbeleuchtung am späten Sonntagabend dunkel. Der Grund hierfür ist ein technischer Defekt in der Fernsteuerung dieser Laternen. Das Beleuchtungsnetz in der Stadt ist mit dem Sonnenuntergang gekoppelt, so dass die Straßenbeleuchtung erst dann eingeschaltet wird, wenn sie benötigt wird.

Hierfür wird ein Signal über das Stromnetz an die einzelnen Laternen gesendet. Zahlreiche Empfänger in diesen Laternen sind zeitgleich von einem technischen Defekt betroffen, so dass die Beleuchtung derzeit in einigen Straßenzügen in Duisburg nicht eingeschaltet werden kann. Die Netze Duisburg, die für die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung zuständig sind, haben mit dem Austausch der defekten Empfänger begonnen und suchen derzeit noch nach der genauen Ursache für den Defekt.

Der vollständige Austausch der defekten Empfänger in den Straßenlaternen kann mehrere Tage in Anspruch nehmen, so dass es auch in den kommenden Tagen in einigen Straßen im Stadtgebiet in den Abend- und Nachtstunden dunkel bleiben wird. Die Netze Duisburg arbeiten mit Hochdruck an der vollständigen Fehlerbehebung.  

Ausbildung bei der Stadt Duisburg: 318 Stellen für 2026
Der Rat der Stadt Duisburg hat in seiner gestrigen Sitzung die Einrichtung von 318 Ausbildungsstellen in über 20 verschiedenen Berufen für das Ausbildungsjahr 2026 beschlossen. „318 Chancen auf eine starke Zukunft – das bietet die Stadt Duisburg im neuen Ausbildungsjahr. Wir haben für jedes Interesse den passenden Einstieg. Wer bei der Stadt Duisburg ins Berufsleben startet, kann sich auf eine gutbezahlte Ausbildung mit krisensicheren und vielfältigen Perspektiven freuen“, so Oberbürgermeister Sören Link.

Auszubildenden, Aufstiegsbeamtinnen und -beamten sowie Studierenden werden wieder viele interessante Stellen angeboten. Dazu zählen unter anderem die klassischen Verwaltungsberufe wie etwa Verwaltungsfachangestellte und Verwaltungswirte, Kaufleute für Büromanagement oder der Bachelor-Studiengang für den gehobenen Verwaltungsdienst. Zudem werden Ausbildungsberufe im gewerblichtechnischen Bereich, wie beispielsweise die Fachangestellten für Bäderbetriebe, angeboten.

Eine Vielzahl an weiteren Möglichkeiten, bieten auch die modernen dualen Studiengänge wie etwa Soziale Arbeit oder Verwaltungsinformatik. Die benötigten Schulabschlüsse unterscheiden sich je nach Ausbildungsberuf und reichen vom Hauptschulabschluss bis hin zum Abitur. Chancengleichheit, Vielfalt und Begegnung auf Augenhöhe sind zentrale Werte der Stadt Duisburg.

Die freie Entfaltung der Fähigkeiten und Talente der Auszubildenden, unabhängig von geschlechtsspezifischen Erwartungen oder kultureller Herkunft, steht ebenfalls im Fokus. Zudem wird großen Wert auf eine qualitativ gute Ausbildung sowie ein dynamisches und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld gelegt. Auf die zukünftigen Mitarbeitenden warten zudem zahlreiche Benefits, wie flexible Arbeitszeiten, eine überdurchschnittlich hohe Ausbildungsvergütung, Weiterbildungsmöglichkeiten.

Beste Übernahmeperspektiven für alle Nachwuchskräfte und ein krisensicherer Arbeitsplatz mit Karrierechancen in einem großen Team mit mehr als 6.000 Beschäftigten runden die Vorzüge der Stadt Duisburg als Arbeitgeber ab. Das Bewerbungsverfahren startet am Montag, 14. Juli. Alle Informationen zu den Berufsbildern und zum Bewerbungsprozess sowie die Möglichkeit sich online zu bewerben, gibt es auf der städtischen Internetseite unter www.duisburg.de/ausbildung.

DVG weicht für Wasseranschlussarbeiten in Rumeln vom Linienweg ab
 
Von Mittwoch, 25. Juni, circa 6 Uhr, bis voraussichtlich Freitag, 18. Juli, Betriebsende, müssen die Busse der Linie 924 der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) in Duisburg-Rumeln eine Umleitung fahren. Grund hierfür sind Wasseranschlussarbeiten auf der Bonertstraße, weshalb diese voll gesperrt wird.  

Linie 924: In Fahrtrichtung Winkelhausen fahren die Busse ab der Haltestelle „Pregelstraße“ eine örtliche Umleitung über die Kapellener Straße und Düsseldorfer Straße. Ab da gilt der normale Linienweg. Die Haltestelle „Wagnerstraße“ entfällt. Die Haltestelle „Rumeln Markt“ wird auf die Kapellener Straße in Höhe der Hausnummer 27 verlegt.  
In Gegenrichtung wird die Umleitung sinngemäß gefahren. Die Haltestelle „Wagnerstraße“ entfällt. Die Haltestelle „Rumeln Markt“ wird auf die Kapellener Straße in Höhe der Hausnummer 27 verlegt.

Neues Tierheim für Duisburg: Stadt lädt Bürgerinnen und Bürger zu Infoveranstaltung ein
Die Stadt Duisburg plant den Neubau eines modernen Tierschutzcampus an der Essenberger Straße in Asterlagen – und lädt die Bürgerschaft am Dienstag, 1. Juli, zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung ein. Beginn ist um 18.30 Uhr in der Erlöserkirche an der Beethovenstraße 18 in Rheinhausen.

Ziel der Veranstaltung ist es, Anwohnerinnen und Anwohner sowie alle am Tierschutz Interessierten frühzeitig und transparent über den aktuellen Stand der Planungen zu informieren. Neben einem Überblick über das Projekt, den Bauverlauf und die künftige Nutzung bietet der Abend Raum für Rückfragen und Anregungen aus der Bevölkerung. Vorgestellt werden unter anderem die geplante Gebäudestruktur und -nutzung, Maßnahmen zum Lärmschutz sowie die Begrünung und Einbettung in die Umgebung.

Auch Umweltverträglichkeit, Genehmigungsfragen und der Alltag im neuen Tierheim stehen auf der Agenda. Oberbürgermeister Sören Link wird die Veranstaltung eröffnen. Auch Fachleute aus Stadtverwaltung, Planung, Bau und Tierschutz stehen für Fragen zur Verfügung.

Dazu gehören unter anderem Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaftsbetriebe Duisburg, des Veterinäramts, der Stadtplanung sowie das mit dem Entwurf beauftragte Architekturbüro. Die Veranstaltung ist öffentlich. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Moderiert wird der Abend von Charlotte Schulze-Tenkhoff und Bülent Aksen.

VHS-Herbstprogramm ist online
Ab sofort können Interessierte online in den Weiterbildungsangeboten der Volkshochschule Duisburg für den Herbst 2025 stöbern und sich für Kurse, Seminare oder andere Veranstaltungen anmelden. Das Herbstprogramm ist online unter www.vhs-duisburg.de abrufbar.

Die PDF-Version des gedruckten Programms wird in den nächsten Tagen online gestellt. Das gedruckte Programm wird in der zweiten Juliwoche in den Geschäftsstellen der VHS und weiteren Stellen in der Stadt zur Mitnahme ausliegen. Das Herbstsemester beginnt am 1. September. Ausgewählte Veranstaltungen finden auch vorher statt; insbesondere das Sommerakademie-Programm.

Bürgerspaziergang mit dem Oberbürgermeister
Oberbürgermeister Sören Link lädt Duisburgerinnen und Duisburger regelmäßig ein, ihn bei seinem Spaziergang durch die Duisburger Stadtteile zu begleiten. Der nächste Bürgerspaziergang findet am Samstag, 12. Juli, von 13 bis 16 Uhr statt und führt nach Duisburg-Meiderich.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger erhalten an diesem Tag neben wissenswerten Informationen rund um Meiderich auch spannende Einblicke in das vielfältige Vereinsleben im Stadtteil. Interessierte können sich ab sofort bis Montag, 30. Juni, per E-Mail an unterwegs.mit.dem.ob@stadt-duisburg.de anmelden. Unbedingt erforderlich sind festes Schuhwerk und eine gute Konstitution.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Sollten mehr Anmeldungen eingehen, werden die Plätze gelost. Eine Anmeldebestätigung und genaue Informationen zum Treffpunkt bekommen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer rechtzeitig vorher per E-Mail.

Mehr Verbraucherschutz bei Kreditverträgen: BMJV veröffentlicht Gesetzentwurf zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie Verbraucherinnen und Verbraucher sollen besseren rechtlichen Schutz erhalten, wenn sie Kreditgeschäfte tätigen. Auch sogenannte Buy-now-pay-later-Modelle sollen erstmals in die verbraucherschützenden Regelungen für Kreditverträge einbezogen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat.

Der Gesetzentwurf soll zugleich den europäischen Binnenmarkt für Kredite zwischen Unternehmern und Verbraucherinnen und Verbrauchern fördern. Er geht zurück auf die Verbraucherkreditrichtlinie der Europäischen Union, die damit ins deutsche Recht umgesetzt werden soll.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu: „Heute kaufen, später zahlen‘, das klingt für viele erstmal praktisch. Doch hinter schnell abgeschlossenen Kreditverträgen kann sich ein echtes Risiko verbergen. Schlimmstenfalls führen solche Verträge in die Schuldenfalle. Deshalb haben wir auf EU-Ebene beschlossen, den Verbraucherschutz bei Kreditverträgen zu stärken.

Foto: Photothek Media Lab / Dominik Butzmann

Diesen Beschluss setze ich nun in deutsches Recht um. Mir ist wichtig, dass wir die europäischen Regeln möglichst einfach und bürokratiearm umsetzen. Unser Ziel ist klar: Mehr Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher bei Kreditverträgen – ohne vermeidbaren bürokratischen Ballast.“

Der am 23. Juni 2025 vorgelegte Entwurf dient der Umsetzung der überarbeiteten EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie ist bis zum 20. November 2025 in nationales Recht umzusetzen und ab dem 20. November 2026 von den Mitgliedstaaten anzuwenden.

Die vorgeschlagenen Änderungen weiten den Verbraucherschutz erheblich aus. So werden bislang unregulierte Kreditformen erstmals in die Regelungen zu Verbraucherkrediten einbezogen. Fortan fallen beispielsweise Buy-now-pay-later-Modelle und unentgeltliche Kredite unter die Regelungen.

„Buy now, pay later“ bedeutet, dass bei einem Kauf das Geld erst zu einem späteren Zeitpunkt (beispielsweise 14 oder 30 Tage nach dem Kauf) vom Konto abgebucht wird. Es handelt sich dabei um einen Zahlungsaufschub und damit um einen Kurzzeitkredit. Außerdem sollen die Vorgaben für die Kreditwürdigkeitsprüfung verschärft werden, die verpflichtend vor dem Vertragsabschluss durchzuführen ist.

Insbesondere erfolgt eine Angleichung an die Maßstäbe, die bei Darlehensverträgen für Immobilien gelten. Die Verbraucherkreditrichtlinie verfolgt einen Vollharmonisierungsansatz, der es den EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich nicht erlaubt, strengere oder weniger strenge Verbraucherschutzvorschriften vorzusehen. Soweit Umsetzungsspielraum vorhanden ist, hat BMJV diesen grundsätzlich für eine möglichst bürokratiearme Regulierung genutzt, etwa bei dem Umfang vorvertraglicher Informationspflichten.

Auch bei der Form des Vertragsschlusses wurde der Spielraum der Richtlinie genutzt, sodass Allgemein-Verbraucherdarlehen künftig in Textform statt bislang in Schriftform abgeschlossen werden können. Der Gesetzentwurf sieht grundsätzlich keine nationalen Verschärfungen oder Erweiterungen über die zwingenden europäischen Vorgaben vor (kein sogenanntes Goldplating).

Der Referentenentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 18. Juli 2025 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Der Gesetzentwurf sowie weitere Informationen zum Gesetzentwurf sind hier abrufbar.


Stadtwerke Solar-Lounge auf Wochenmarkt in Duisburg-Huckingen  
Immer mehr Bürger beteiligten sich daran, ihre Energiewende in den eigenen vier Wänden umzusetzen. Unterstützt werden sie dabei von den Stadtwerken Duisburg, die mit zahlreichen Angeboten und Beratungen mit Rat und Tat allen Interessierten zur Seite stehen. Der lokale Energiedienstleister hat dafür auch ein ganz besonderes Mini-Haus entwickelt, mit dem die Energiewende erlebbar und zugleich portabel ist: Die Stadtwerke Solar-Lounge.  

Das kleine Haus ist auf einem Anhänger montiert und wird auch in diesem Jahr wieder auf den Duisburger Wochenmärkten stehen und die die Duisburgerinnen und Duisburger mit Informationen zum Thema Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Wärmepumpen versorgen. Am Donnerstag, 26. Juni, steht die Solar-Lounge der Stadtwerke Duisburg auf dem Wochenmarkt Huckingen, Mündelheimer Straße/Im Wittfeld, in der Zeit von 8 bis 13 Uhr. Auf dem Dach des Mini-Hauses glitzert eine Photovoltaik-Anlage in der Sonne.

Die Solar-Lounge zeigt, welche Möglichkeiten es gibt, sich möglichst unabhängig zu Hause aufzustellen und seine eigene Energiewende zu schaffen. Die verbauten Komponenten machen außerdem deutlich, welche vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten es gibt und wie diese perfekt auf den individuellen Verbrauch eines Haushaltes abgestimmt werden können.

Zwei Energieberater der Stadtwerke Duisburg informieren Interessenten über alles Wissenswerte rum um Photovoltaik-Anlagen und viele weitere Energiethemen. Dabei können Besucher des Wochenmarktes den beiden Experten der Stadtwerke auch alle ihre Fragen zu Elektromobilität, Wallboxen, Balkonkraftwerke und natürlich auch zu möglichen Förderprogrammen stellen.  Alle Informationen zu diesen Themen finden Interessierte auch im Internet unter www.stadtwerke-duisburg.de/pv

Stadtwerke-Solarlounge:
Am Donnerstag, 26. Juni, steht sie auf dem Wochenmarkt Huckingen, Mündelheimer Straße/Im Wittfeld, 8 bis 13 Uhr.

Rundgang zur Neugestaltung des Biegerparks
Am vergangenen Samstag luden die beiden Ratskandidaten Sabrina Hofmann (Huckingen, Hüttenheim,Mündelheim, Ungelsheim, Serm) und Jannik Neuhaus (Huckingen, Großenbaum) interessierte Bürgerinnen und Bürger zu einem öffentlichen Rundgang durch den Biegerpark in Duisburg-Huckingen ein.

Ziel der Veranstaltung war es, die geplante Neugestaltung des beliebten Naherholungsgebiets vorzustellen und dabei den direkten Austausch mit den Menschen vor Ort zu suchen. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nutzten die Gelegenheit, um sich direkt vor Ort über die geplanten Maßnahmen und Gestaltungsideen zu informieren.

Der Rundgang führte zu fünf thematisch gestalteten Stationen, die exemplarisch für die künftige Entwicklung des Parks stehen. Sabrina Hofmann betonte: „Der Biegerpark soll ein Ort werden, an dem sich Menschen gerne aufhalten – mit Respekt für Natur, Umwelt und Miteinander.“

Auf dem geführten Spaziergang entlang von fünf thematischen Stationen – „Kein Müll“, „Auenrundweg“, „Tiere und Pflanzen“, „Biegerzimmer“ und „Sonne und Schatten“ – erhielten die Teilnehmenden Einblicke in die ökologischen, bildungspädagogischen und gestalterischen Neuerungen des beliebten Naherholungsgebiets in DuisburgHuckingen.

Jannik Neuhaus: „Solche Rundgänge sind wichtig, um gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern über Ideen, Chancen und Herausforderungen zu sprechen. Der Baustart ist für August 2025 vorgesehen. Die Fertigstellung soll 2026 erfolgen – währenddessen bleiben Spielplatz und Biergarten größtenteils nutzbar. „Wir möchten zeigen, dass gute Politik auch zwischen Wiesen und Bäumen stattfinden kann – transparent, ansprechbar und bürgernah“, so Hofmann und Neuhaus abschließend.



21. Fachtagung des Arbeitskreises Prävention Duisburg: Das Handy als Tatort?
Die Frage, ob und - gegebenenfalls - wie ein Handy auch zum Tatort wird, steht im Mittelpunkt der 21. Fachtagung des aus 14 Institutionen bestehenden Arbeitskreises Prävention Duisburg in der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV), Wuhanstr. 10, 47051 Duisburg.

Die Tagung richtet sich an alle Fachkräfte aus Duisburg, die im professionellen Setting mit Kindern und Jugendlichen ab dem Grundschulalter arbeiten (Schulen, Jugendzentren, Jugendamt, freie Träger und andere).

Auf der Veranstaltung können Sie die Vielfältigkeit des Netzwerkes näher kennen zu lernen. Behandelt werden die Themen: „Mach dein Handy nicht zur Waffe!“ – Kriminalprävention, „Medien und Essstörungen“, „Prävention von Cyberkriminalität/Sozialkompetenztraining“, „Von Gaming bis Social Media – ein Überblick zur Mediensucht“, „Entwicklungsmöglichkeiten von Sexualität und Geschlecht im Kontext sozialer Medien“, „Cybergrooming, Dickpics, Sexting… Wo beginnt sexualisierte Gewalt im Netz?“.

Während des „Speed-Datings“ stehen Ihnen als Ansprechpersonen die Tagungskoordinatorin Martina Jungeblodt vom Gesundheitsamt der Stadt Duisburg sowie Vertreterinnen und Vertreter der weiteren Institutionen (Frauenberatungsstelle, pro familia OV Dbg. e.V., Mabilda e.V., Jungs e.V., Kinderschutzbund OV Dbg. e.V., Mercator-Gymnasium, Justus von LiebigSchule, Gesamtschule Duisburg-Süd, Lebenslust e.V., AWO, Suchthilfeverbund Duisburg e.V., AIDS-Hilfe Duisburg/Kreis Wesel e.V. sowie der Polizei) zur Verfügung.

Insbesondere nach dem „Speed-Dating“ ergibt sich zwischen 10 und 10.30 Uhr die Möglichkeit zu Gesprächen mit den Tagungsteilnehmenden und einem Foto mit den Arbeitskreisakteurinnen und -akteuren.

Neue Studie untersucht „Realexperimente“ - IMK: Kein empirischer Beleg dafür, dass weniger Feiertage das Wachstum stärken
In der Empirie gibt es keine Belege dafür, dass die Abschaffung von Feiertagen die Wirtschaftsleistung erhöht. Das zeigt die Analyse von konkreten Fällen, in denen in Deutschland beziehungsweise in einzelnen Bundesländern in den vergangenen 30 Jahren arbeitsfreie Feiertage gestrichen oder neu eingeführt wurden. In gut der Hälfte der Fälle entwickelte sich die Wirtschaft sogar danach in jenen Bundesländern besser, in denen arbeitsfreie Feiertage beibehalten wurden oder neu hinzukamen.

Das ergibt eine neue Kurzstudie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.* „Die Gleichung: Wenn Feiertage wegfallen, steigt das Wachstum, geht offensichtlich nicht auf. Denn sie ist zu simpel und wird einer modernen Arbeitsgesellschaft nicht gerecht – so wie viele aktuelle Ideen zur Arbeitszeitverlängerung“, sagt Prof. Dr. Sebastian Dullien,wissenschaftlicher Direktor des IMK und Ko-Autor der Untersuchung. „Die Forderung nach einem solchen Schritt zur Wachstumsförderung ist deshalb nicht zielführend.“

Üblicherweise wird die These einer positiven wirtschaftlichen Wirkung gestrichener Feiertage damit begründet, dass in Monaten mit besonders vielen Feiertagen (oder wenig Arbeitstagen, wie durch die regelmäßig kurze Monatslänge im Februar) weniger produziert wird als in anderen Monaten. So kalkuliert etwa das arbeitgebernahe Institut der Deutschen Wirtschaft mit einer vermeintlichen zusätzlichen Wirtschaftsleistung von 5 bis 8,6 Milliarden Euro pro gestrichenem Feiertag, oder etwa 0,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.

Betrachtet man allerdings reale Fälle, in denen die Zahl der Feiertage verändert wurde, sieht das Bild anders aus. Das IMK betrachtet sechs solcher „Realexperimente“ seit 1990. Dabei wurden in manchen Bundesländern gesetzliche Feiertage gestrichen oder neu eingeführt, in anderen nicht. Hier kann man im Jahr der Einführung oder Streichung die Wirtschaftsleistung dieser Länder mit jener der Bundesrepublik insgesamt und ähnlich strukturierten (benachbarten) Bundesländern vergleichen.

Dullien und die IMK-Forscher*innen Dr. Ulrike Stein und Prof. Dr Alexander Herzog-Stein betrachten in ihrer Studie: Erstens die Abschaffung des Buß- und Bettages in allen Bundesländern außer Sachsen ab dem Jahr 1995, zweitens die einmalige Ausdehnung des Reformationstages auf alle Bundesländer 2017, drittens den erneuten Wegfall des arbeitsfreien Reformationstages in vielen Bundesländern im Folgejahr, viertens die Einführung des Internationalen Frauentages als gesetzlicher Feiertag in Berlin 2019, fünftens die Einführung des Weltkindertages in Thüringen im selben Jahr und sechstens die Einführung des Internationalen Frauentags als gesetzlicher Feiertag in Mecklenburg-Vorpommern 2023. Basis für die Analyse sind die Daten des Statistischen Bundesamts zum jährlichen nominalen Bruttoinlandsprodukt auf Ebene der Bundesländer.

Würde die einfache Gleichung aufgehen: „Weniger Feiertage = Mehr Wirtschaftsleistung“, dann müsste man 1995 ein niedrigeres Wachstum des Bruttoinlandsprodukts in Sachsen als in anderen Bundesländern sehen, ebenso in Berlin und Thüringen 2019 und in Mecklenburg-Vorpommern 2023.
2017 müsste das Bruttoinlandsprodukt in jenen Bundesländern, die den Reformationstag erstmals als gesetzlichen Feiertag begingen, langsamer gewachsen sein als im Rest der Republik, 2018 dann in jenen Ländern stärker, in denen der Reformationstag nicht mehr gesetzlicher Feiertag war.

Sachsen 1995: Beibehaltung des Buß- und Bettages
Tatsächlich hat sich das Bruttoinlandsprodukt 1995 in Sachsen aber stärker entwickelt als im Rest Deutschlands. Nominal wuchs die Wirtschaftsleistung im Bundesschnitt um 3,4 Prozent, im ostdeutschen Freistaat dagegen um 9,7 Prozent. Dabei stellen die Forschenden natürlich in Rechnung, dass Mitte der 1990er Jahren noch der wirtschaftliche Aufholprozess in Ostdeutschland lief. Es ist also plausibel, dass Sachsens Wirtschaft deutlich schneller wuchs als jene Gesamtdeutschlands.

Ein Vergleich mit den angrenzenden ostdeutschen Bundesländern Sachsen-Anhalt und Thüringen zeigt allerdings: Auch ihnen gegenüber legte das nominale BIP in Sachsen 1995 erheblich stärker zu, obwohl die beiden anderen Bundesländer den Buß- und Bettag als Feiertag strichen. Der Vorsprung lag bei 3,7 Prozentpunkten gegenüber Sachsen-Anhalt und 4,3 Prozentpunkten gegenüber Thüringen (siehe auch Abbildung 1).



Reformationstag 2017 und 2018
2017 wurde anlässlich des 500. Jahrestags der Reformation in allen Bundesländern der 31. Oktober als gesetzlicher Feiertag begangen. In den ostdeutschen Bundesländern, in denen der Feiertag schon zuvor gesetzlich verankert war, fiel das nominale Wachstum in diesem Jahr tatsächlich minimal um 0,2 Prozentpunkte stärker aus als in jenen Ländern, in denen der Reformationstag einmalig arbeitsfrei war (Abbildung 2 in der Studie).

Allerdings zeigte der Wegfall des Feiertages im Folgejahr in den betroffenen Bundesländern wiederum keinen positiven Effekt. 2018 war der 31. Oktober in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland wieder normaler Arbeitstag.

Vergleicht man das Wirtschaftswachstum in diesen Bundesländern mit jenen westdeutschen Bundesländern, die den Reformationstag 2017 als gesetzlichen Feiertag eingeführt haben und 2018 beibehielten, so hatten die Bundesländer mit Wegfall des Feiertages sogar ein minimal um 0,2 Prozentpunkte schwächeres Wirtschaftswachstum als jene, die den Feiertag dauerhaft beibehielten (Bremen, Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein; Abbildung 3).


Internationaler Frauentag in Berlin und Weltkindertag in Thüringen 2019
In Berlin wurde 2019 der Internationale Frauentag am 8. März erstmals als gesetzlicher Feiertag begangen. Die Wirtschaftsleistung in der Bundeshauptstadt entwickelte sich in dem Jahr besser als im Bundesdurchschnitt: Der Vorsprung beim Wachstum des nominalen BIPs lag bei 2,0 Prozentpunkten. Auch im Vergleich zu den anderen beiden Stadtstaaten Hamburg und Bremen sowie dem umliegenden Brandenburg wuchs das BIP in Berlin stärker, nicht schwächer.

In Thüringen wurde ebenfalls 2019 der Weltkindertag am 20. September als gesetzlicher Feiertag eingeführt. Hier fiel das Wachstum um 0,4 Prozentpunkte niedriger aus als im Bundesdurchschnitt (Abbildung 4).



Internationaler Frauentag in Mecklenburg-Vorpommern 2023
In Mecklenburg-Vorpommern wurde der Internationale Frauentag 2023 gesetzlicher Feiertag. Dort fiel das Wachstum höher aus als in der Bundesrepublik insgesamt und im angrenzenden Bundesland Schleswig-Holstein, allerdings niedriger als in Brandenburg und Niedersachsen (Abbildung 5). Zu beachten ist hier laut IMK jedoch, dass es sowohl für Niedersachsen als auch für Mecklenburg-Vorpommern 2023 Sonderfaktoren gab: In Stade wurde in dem Jahr ein LNG-Terminal fertiggebaut und in Betrieb genommen.



Mecklenburg-Vorpommern war zum einen besonders negativ von der Unterbrechung der russischen Gaslieferungen durch die Nordstream-Pipelines betroffen, gleichzeitig liefen die Vorbereitungen für die Inbetriebnahme eines LNG-Terminals in Mukran 2024, die das BIP erhöht haben dürften. Von daher sei fraglich, wie aussagekräftig letztlich dieses Beispiel ist.

Schaden weniger Feiertage der Produktivität?
Dass ein Feiertag weniger keinen klaren positiven Einfluss auf die Wirtschaftsleistung hat, erklären die Forschenden des IMK einerseits mit der Flexibilität einer modernen Volkswirtschaft: Unternehmen planen die Abarbeitung ihrer Aufträge so, dass diese möglichst nicht an Feiertagen stattfindet, auch, weil dann Zuschläge gezahlt werden. Unklar ist, ob ohne diese Feiertage tatsächlich über das Jahr mehr produziert würde – wie es die Befürworter*innen von Streichungen annehmen –, oder ob die Produktion nur anders verteilt würde.

Viel spricht aber laut IMK dafür, dass – auch in Zeiten vielerorts beklagten Fachkräftemangels – die Nachfragesituation der Unternehmen der bestimmende und begrenzende Faktor für die Produktion ist. So gaben in den jüngsten Umfragen des Ifo-Instituts 36,8 Prozent der Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes an, mangelnde Aufträge seien ein Hindernis für die Produktion, während nur 17,5 Prozent sagten, Personalmangel behindere die Produktion.

Hinzu kommt, dass die gesamtwirtschaftliche Produktion nicht nur auf die geleistete Zahl der Arbeitsstunden zurückgeht, sondern auch Produktivität und Innovation eine wichtige Rolle spielen. „Denkbar ist, dass die Beobachtung fehlender positiver Wachstumseffekte einer geringeren Zahl an Feiertagen darauf zurückgeht, dass die geringere Erholungszeit die Produktivität senkt“, schreiben Dullien, Stein und Herzog-Stein.

Möglich sei auch der Effekt, dass Erwerbstätige, die sich durch ihre Arbeit und andere Verpflichtungen in Familie oder Haushalt stark belastet fühlen, zumindest mittel- und langfristig als Reaktion auf die Streichung des Feiertages ihr Arbeitsangebot an anderer Stelle zurückfahren, etwa durch die Verringerung der Arbeitszeit in Teilzeitstellen oder die Aufgabe eines zusätzlichen Minijobs. So gibt es Hinweise, dass während der Covid-Pandemie Pflegekräfte als Reaktion auf die hohe Belastung ihre Arbeitszeit verringert haben.


Ein Festival der Stimmen bei der zweiten Nacht der Chöre
Wenn am Samstag, 28. Juni 2025 in der Evangelischen Kirche Duisburg Obermeiderich, Emilstraße 27, die Sängerinnen und Sänger ihre Stimmen erheben, dann wird der Abend beeindruckend musikalisch: Denn zwölf Chöre aus den Duisburger Gemeinden haben sich angemeldet, um bei der Nacht der Chöre jeweils in 20-Minuten-Slots ein Best of ihres Repertoires zu geben.

Dabei reicht die stilistische Breite von klassischer Chormusik und Werken der Alten Musik über Neue Geistliche Lieder bis hin zu Gospel und Popsongs jüngerer Zeit. Das Obermeidericher Gotteshaus wird so von 17 bis 22.30 Uhr mit musikalischen Highlights umgeben.

Zur inzwischen zweiten Nacht der Chöre laden die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg herzlich ein. Nach der erfolgreichen Premiere 2019 und einer langen Durststrecke für Chöre durch die Corona-Zeit wollen sie jetzt wieder ein großes Fest der Chormusik feiern. 

Projektchor

Der genaue Zeitplan wird kurz vor der Veranstaltung auf www.kirchenmusik-duisburg.de und www.kirche-duisburg.de veröffentlicht. Die Besucherinnen und Besucher können kommen und gehen, wann sie möchten. Für die kulinarische Verpflegung sorgt das Team aus Obermeiderich um Peter Fackert. Der Eintritt zur Nacht der Chöre ist frei.

Nacht der Chöre 2019 - Gospelchor Trinitatis


Klassische Klaviermusik beim Konzert in der Hamborner Friedenskirche
Fans der klassischen Musik können sich auf das Konzert am 29. Juni 2025 in der Friedenskirche in Duisburg Hamborn, Duisburger Str. 176, freuen. Denn dort wird die junge, mit Preisen ausgezeichnete Pianistin Nihan Ulutan ihr Können am Klavier beweisen.

(Foto: www.nihanulutan.com).

Die Musikerin, die derzeit ihren Masterstudiengang bei Paolo Giacometti an der Düsseldorfer Robert Schumann Hochschule absolviert, spielt in Hamborn Mozarts Klaviersonate KV.333, eine Klaviersonate von Leoš Janáček, von Claude Debussy „2 Preludes (Des pas sur le neige - Hommage à S. Pickwick Esq. P.P.M.P.C.)“ und von Ahmed Adnan Saygun „8 Preludes“. Der Eintritt ist frei. Mehr Infos zur Künstlerin gibt es im Netz unter www.nihanulutan.com.  


Akkordeon-Orchester gibt Konzert in der Wanheimer Kirche
Das Ratinger Akkordeonorchester ist mit seinen Konzerten seit über 60 Jahren fester Bestandteil des kulturellen Lebens der Heimatstadt und hat erfolgreich an nationalen und internationalen Wettbewerben teilgenommen. Jetzt ist es am 29. Juni 2025 um 17 Uhr zu Gast in der evangelischen Kirche in Wanheim und präsentiert ein abwechslungsreiches Programm aus seinem großen Musikrepertoire.

Mit Interpretationen bekannter Werke unterschiedlichster Musikrichtungen zeigen die Akkordeonspieler die große Bandbreite ihres Instrumentes. Und begeistert das Publikum mit seiner Klangvielfalt, Dynamik und Virtuosität. Der Eintritt ist frei, das Orchester freut sich über eine Spende. 

Die evangelische Kirche Wanheim (Foto: Tanja Pickartz)


Kirche kocht und lädt zum kostenfreien Mittagessen nach Untermeiderich
In der Evangelischen Gemeinde Meiderich heißt es einmal im Monat „Kirche kocht“, denn im Begegnungscafé „Die Ecke“, Horststr. 44a, stehen dann Ehrenamtliche an den Töpfen und zaubern Leckeres; so zum Beispiel am 24. Juni, wenn sie um 12 Uhr Nudelsalat mit Würstchen auftischen. Eine Anmeldung ist nicht notwendig, das Angebot ist kostenfrei.

„Wir wollen Herzenswärme spenden, schöne Momente schenken und gemeinsam  Mittagessen!“ sagt Yvonne de Temple-Hannappel, die Leiterin des Begegnungscafés (Tel. 0203 45 57 92 70, E-mail: detemple-hannappel@gmx.de). Die Menüs für die nächsten Termine stehen schon fest. Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter www.kirche-meiderich.de.

Engagierte des Begegnungscafés „DIE ECKE“ Untermeiderich  (Foto: www.kirche-meiderich.de)



Bundestagswahl 2025: Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik
WIESBADEN, 23. Juni 2025 - Bei der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 gaben 82,5 % der Wahlberechtigten ihre Stimme ab. Damit lag die Wahlbeteiligung gegenüber der Bundestagswahl 2021 um 6,2 Prozentpunkte höher und damit so hoch wie seit der Bundestagswahl 1987 nicht mehr. Detailliertere Ergebnisse liefert die repräsentative Wahlstatistik des Statistischen Bundesamtes (Destatis), die in Deutschland bei Bundestags- und Europawahlen durchgeführt wird.

Mit ihr lässt sich das Wahlverhalten, das heißt die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe, nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe analysieren. Für die repräsentative Wahlstatistik zur Bundestagswahl 2025 wurden 1.790 Urnen- und 899 Briefwahlbezirke ausgewertet. Damit waren rund 1,9 Millionen Wahlberechtigte und rund 1,6 Millionen Wählerinnen und Wähler in der Stichprobe.

Wahlbeteiligung von Jüngeren stärker gestiegen als von Älteren Vor allem Wählerinnen und Wähler in den Altersgruppen bis 44 Jahren beteiligten sich an der Bundestagswahl 2025 deutlich stärker: Ihre Wahlbeteiligung stieg gegenüber 2021 zwischen 7,1 und 8,3 Prozentpunkten.

Trotz der gestiegenen Wahlbeteiligung von Jüngeren lag die Wahlbeteiligung der bis 34-Jährigen unter allen Wahlberechtigten unter dem Durchschnitt. Am geringsten war sie in der Altersgruppe 21 bis 24 Jahre mit 78,3 % ausgeprägt. In den Altersgruppen ab 35 bis 69 Jahren fiel die Wahlbeteiligung überdurchschnittlich aus, am höchsten bei den 50- bis 69-Jährigen mit 85,5 %.

In der ältesten Altersgruppe „70 Jahre und mehr“ verfestigt sich hingegen ein Trend seit der Bundestagswahl 2017: Ihre Wahlbeteiligung sank weiter unter den Durchschnitt und lag jetzt bei 79,3 %. Mit Ausnahme der ältesten Altersgruppe „70 Jahre und mehr“ beteiligten sich Frauen häufiger an der Wahl als die gleichaltrigen Männer.

Die Unterschiede sind in den jüngeren Altersgruppen größer. In der Altersgruppe ab 70 Jahren betrug die Wahlbeteiligung der Männer 82,6 % und entsprach damit nahezu dem Bundesdurchschnitt. Frauen in dieser Altersgruppe wählten bei einer Wahlbeteiligung mit 76,8 % vergleichsweise selten.

Einfluss der Generation 60plus auf das Wahlergebnis nimmt weiter zu
Die Zahlen der Wahlberechtigten in der mittleren Generation zwischen 30 und 59 Jahren sowie in der älteren Generation ab 60 Jahren liegen inzwischen demografiebedingt nahe beieinander. Während die mittlere Generation unter allen Wahlberechtigten 44,4 % ausmachte, lag der Anteil der älteren Generation bei 42,6 %.

Bei der Bundestagswahl 2017 lagen die Anteile noch bei 48,9 % für die mittlere Generation und 36,3 % für die ältere Generation, bei der Bundestagswahl 2021 bei 47,0 % bzw. 38,8 %. Zusammen mit ihrer Wahlbeteiligung hat dadurch der Einfluss der „60plus“-Generation noch mehr Einfluss auf das Wahlergebnis genommen.

Keine Partei war in allen erhobenen Gruppen stärkste Kraft
Bezogen auf die Zweitstimmenanteile war keine Partei durchweg über alle Altersgruppen stärkste Kraft. Bei den jüngsten Wählerinnen und Wählern bis 24 Jahre dominierten Die Linke (27,3 % aller gültigen Zweitstimmen), in den darauffolgenden Altersgruppen von 25 bis 34 sowie 35 bis 44 Jahren jeweils die AfD (20,8 % bzw. 27,1 %) und in den übrigen Altersgruppen ab 45 Jahren die Unionsparteien CDU und CSU (45 bis 59 Jahre: 28,7 %, 60 bis 69 Jahre: 31,6 % und 70 Jahre und mehr: 41,4 ).

Die SPD erhielt ihren stärksten Zuspruch von den ab 70-Jährigen mit 24,9 % (hinter den Unionsparteien). Die GRÜNEN erzielten mit 15,9 % ihr bestes Ergebnis in der Altersgruppe von 25 bis 34 Jahren (hinter AfD und Die Linke). Nach Geschlecht wurden die SPD (Differenz Frauen/Männer: 3,0 Prozentpunkte), GRÜNE (1,9 Prozentpunkte), Die Linke (2,9 Prozentpunkte) und das BSW (1,3 Prozentpunkte) anteilig stärker von Frauen gewählt.

Die Unionsparteien CDU und CSU (Differenz Männer/Frauen: 0,7 Prozentpunkte), FDP (1,0 Prozentpunkte) und AfD (8,5 Prozentpunkte) erhielten hingegen mehr Zweitstimmen von den Männern. FDP bei jüngeren Männern über der Fünfprozenthürde, BSW bei Frauen unter 70 Hätte das Stimmverhalten der 18- bis 24-jährigen oder 25- bis 34-jährigen Männer allein gezählt, hätte die FDP die 5-%-Hürde überwunden (7,5 % bzw. 6,3 %) und somit an der Sitzverteilung teilgenommen.

Hätten allein Frauen mit Ausnahme der ältesten Altersgruppe ab 70 Jahren (zwischen 5,6 %und 6,7 %) oder die Männer zwischen 18 und 34 Jahren (5,0 % bzw. 5,3 %) entscheiden dürfen, wäre das BSW erfolgreich in den Bundestag gewählt worden. Die unterdurchschnittlichen Stimmenanteile der übrigen Altersgruppen verhinderten deren Einzug.

Briefwahl eher von Älteren und Frauen genutzt
Bei der Bundestagswahl 2025 beantragten 32,3 % aller Wahlberechtigten einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Mit 36,2 % lag die Antragsquote der ab 70-Jährigen unter allen Wahlberechtigten am höchsten, am geringsten bei den 18- bis 20-Jährigen (23,0 %). Von den wahlberechtigten Frauen beantragten 34,2 % die Briefwahl, von den wahlberechtigten Männern 30,3 %.

Bevölkerung Deutschlands wächst im Jahr 2024 geringfügig um 0,1 %
• Zum Jahresende 2024 lebten knapp 83,6 Millionen Menschen in Deutschland
• Erneut mehr Sterbefälle als Geburten – Bevölkerungswachstum beruht auf Wanderungsüberschuss
• 30 % der Bevölkerung mindestens 60 Jahre alt

Zum Jahresende 2024 lebten knapp 83,6 Millionen Personen in Deutschland. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ist die Bevölkerung in Deutschland somit im Jahr 2024 um 121 000 Personen beziehungsweise 0,1 % gewachsen, nachdem sie im Vorjahr noch um 338 000 beziehungsweise 0,4 % zugenommen hatte. Diese Entwicklung ergibt sich zum einem aus den Geburten und Sterbefällen, zum anderen aus den Wanderungsbewegungen.

Der Überschuss der Sterbefälle über die Geburten war dabei nach vorläufigen Ergebnissen mit +330 000 ähnlich hoch wie im Vorjahr. Der vorläufige Wanderungssaldo, also die Differenz zwischen den Zu- und Fortzügen über die Grenzen Deutschlands, ist hingegen von +660 000 auf +420 000 zurückgegangen. Das Bevölkerungswachstum ist somit auch 2024 auf den Wanderungsüberschuss zurückzuführen.

Zahl der Menschen zwischen 60 und 80 Jahren nimmt um 2,2 % zu
Die Entwicklung der Bevölkerung fällt nach Altersgruppen unterschiedlich aus. So nahm die Zahl der 60- bis 79-Jährigen um 416 000 (+2,2 %) zu, während die Zahl der 40- bis 59-Jährigen um 323 000 beziehungsweise 1,4 % abnahm. Diese entgegengesetzten Entwicklungen können vor allem darauf zurückgeführt werden, dass der geburtenstarke Jahrgang 1964 im Jahr 2024 in die Altersgruppe der 60- bis 79-Jährigen gewechselt ist.

Die Zahl der Kinder und Jugendlichen unter 20 Jahre (15,6 Millionen) sowie die Zahl der jüngeren Erwachsenen zwischen 20 und 39 Jahren (20,3 Millionen) hat sich dagegen kaum verändert. Neben der Zahl der 60- bis 79-Jährigen nahm auch die Zahl der Personen im Alter von 80 Jahren und älter mit +14 000 auf 6,1 Millionen Menschen (+0,2 %) leicht zu.

Insgesamt waren 25,5 Millionen Personen 60 Jahre oder älter, das entpricht 30,5 % der Bevölkerung in Deutschland. Ausländeranteil liegt bei 14,8 % Die ausländische Bevölkerung wuchs 2024 um 283 000 auf 12,4 Millionen (+2,3 %), während die deutsche Bevölkerung um 162 000 auf 71,2 Millionen zurückging (-0,2 %). Infolgedessen erhöhte sich der Ausländeranteil von 14,5 % Ende 2023 auf 14,8 % Ende 2024.

Die Anteile fallen je nach Altersgruppe jedoch unterschiedlich aus: Am höchsten ist der Ausländeranteil in der Altersgruppe 20 bis 59 Jahre mit 19,7 %, am niedrigsten bei den ab 60-Jährigen mit 6,3 %. Bei den Kindern und Jugendlichen unter 20 Jahre liegt der Ausländeranteil bei 15,4%. Die größte ausländische Gruppe bilden wie in den vergangenen Jahren Türkinnen und Türken (1 403 000), gefolgt von Staatsangehörigen aus der Ukraine (1 085 000), Syrien (889 000), Rumänien (771 000) und Polen (723 000).


Zensus 2022: Kinder, Jugendliche und Erwachsene mittleren Alters leben immer seltener in Wohneigentum
* Menschen im Alter von 24 bis 32 Jahren wohnen besonders häufig zur Miete
* Ab einem Alter von 49 Jahren leben die meisten Menschen im Eigentum
* Rückgang der Eigentumsquoten betrifft vor allem Personen unter 72 Jahren

Zum Zensusstichtag am 15.05.2022 lebten in NRW 46,8 % der Personen in Wohneigentum. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren es beim Zensus 2011 noch 49,8 %. Junge Erwachsene zwischen 24 und 32 lebten besonders häufig in Mietverhältnissen, während ältere Erwachsene ab 49 sowie Seniorinnen und Senioren eher in Wohneigentum wohnten.



Über alle Altersgruppen betrachtet, lag die Mietquote im Alter von 27 mit 76,1 % am höchsten. Die höchste Eigentumsquote, also Personen, die in Wohneigentum lebten, wiesen die 58- und 59-Jährigen mit 56,2 % auf. Personen unter 72 Jahren leben 2022 seltener in Wohneigentum als 2011 – Ältere hingegen häufiger Ab einem Alter von 49 Jahren lag die Eigentumsquote für Erwachsene höher als die Mietquote.

Beim Zensus 2011 war dieser Wendepunkt bereits bei einem Alter von 41 Jahren erreicht. Beim detaillierten Vergleich der Eigentumsquote zwischen dem Zensus 2011 und 2022 ist zu erkennen, dass in fast allen Altersgruppen unter 72 die Wohneigentumsquote gesunken ist.

Besonders deutlich wird dies bei Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen mittleren Alters. So lebten 57,2 % der nordrhein-westfälischen Kinder im Alter von 13 Jahren im Jahr 2011 noch in Haushalten, die im Eigentum wohnten. 2022 waren es dagegen nur 49,5 %. Das entspricht einem Rückgang von 7,7 Prozentpunkten.

Ähnlich sah es bei Erwachsenen im Alter von 43 Jahren aus: Sie wohnten 2011 noch zu 53,2 % im Eigentum, während 2022 nur 45,8 % dieses Alters in den eigenen vier Wänden lebten (- 7,4 Prozentpunkte). Dagegen hat die Eigentumsquote im hohen Alter zugenommen: Für Personen im Alter von über 72 Jahren hat die Eigentumsquote zwischen 2011 und 2022 zugenommen.



Den größten Anstieg über alle Altersjahre hinweg gab es im Alter von 99 und 92 Jahren. Demnach lebten in diesem Alter mit +6,3 bzw. +6,2 Prozentpunkten mehr Menschen in Wohneigentum als 2011.