'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


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Montag, 10. November 2025

Internationale Kinderbuchausstellung der Stadtbibliothek 2025: „Demokratie…ganz einfach“
Die Duisburger Stadtbibliothek lädt wieder zur Internationalen Kinderbuchausstellung (IKiBu) ein. Mehr als 50 Jahre IKiBu in Duisburg stehen für Begeisterung an Literatur, Freude am Lesen und Begegnungen, die Kinder stärken und ihre Neugier wecken. Vom 10. bis 15. November geht es in diesem Jahr um das Thema „Demokratie … ganz einfach!“.

In den Bibliotheken und an anderen Orten gibt es dazu ein vielfältiges Programm mit Geschichten, Theater, Musik und Kreativität rund um das Thema. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, was Freiheit, Vielfalt und Toleranz für uns bedeutet, und warum sie so wichtig sind. Vormittags richten sie sich die Angebote an Schulen und Kindertageseinrichtungen, die Veranstaltungen am Nachmittag und am Samstag stehen allen offen.

Am Samstag, 15. November, findet der traditionelle Aktionstag zum Abschluss der IKiBu in der Zentralbibliothek statt. Hier wird die gesamte Kinder- und Jugendbibliothek zur Veranstaltungsfläche: es spielt Musik, es wird gebastelt und gespielt. Spaß und Kreativität stehen im Vordergrund, damit das Thema der IKiBu noch einmal mit allen Sinnen erfahrbar wird. Mit dem Komma-Theater, Unicef, „Coding for tomorrow“ und vielen anderen. Alle Informationen rund um die IKiBu sind im Internet auf www.ikibu.de zu finden.

Chargeback – wann und wie die Rückbuchung einer Kreditkartenzahlung möglich ist
Viele Verbraucherinnen und Verbraucher kennen das sogenannte Chargeback-Verfahren nicht – obwohl es ihnen in bestimmten Fällen ermöglicht, Kreditkartenzahlungen rückgängig zu machen. Mit einem aktualisierten Online-Artikel informiert das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland über das Verfahren, gibt Hilfestellung bei der Beantragung und erklärt, welche Probleme insbesondere bei grenzüberschreitenden Fällen auftreten können.

Beispiel aus der Fallarbeit des EVZ Deutschland
Ein Ehepaar aus Baden-Württemberg machte Urlaub auf Gran Canaria. An der Strandpromenade wurden sie von einer Frau angesprochen, die ihnen drei Lose anbot – eines entpuppte sich als angeblicher Hauptgewinn. Daraufhin ließ sich das Ehepaar zu einer Besichtigung einer Ferienanlage überreden. Dort wurden sie in ein Verkaufsgespräch verwickelt, in dem ihnen ein „Urlaubszertifikat“ angeboten wurde – angeblich mit exklusiven Reisevorteilen. Unter Druck unterschrieben sie schließlich einen Vertrag und zahlten 4.000 Euro per Kreditkarte.

Erst später bemerkten sie, dass es sich um eine typische Urlaubs-Masche handelte, aus dem ein Rücktritt kaum möglich war. Die Familie wandte sich an das EVZ Deutschland. Nach unserer Empfehlung beantragten sie bei ihrer Bank ein Chargeback – mit Erfolg: Die 4.000 Euro wurden vollständig erstattet.

Was ist ein Chargeback-Verfahren?
Das Chargeback ist ein Rückbuchungsverfahren für Kredit- und Debitkartenzahlungen. Es wurde von den Kreditkartenorganisationen (z. B. Visa, Mastercard) entwickelt und ermöglicht es, Geldbeträge zurückzufordern, wenn eine Abbuchung fehlerhaft oder unrechtmäßig war.

Da das Verfahren auf den Regeln der Kartenanbieter basiert und nicht gesetzlich geregelt ist, kommt es nach den Erfahrungen des EVZ Deutschland in der Praxis häufig zu Missverständnissen oder Ablehnungen durch Banken.

In diesen Fällen ist ein Chargeback-Verfahren möglich
Ein Chargeback kann zum Beispiel in folgenden Fällen beantragt werden:
- eine im Internet bestellte Ware wurde nicht geliefert,
- ein Online-Händler erstattet trotz fristgerechtem Widerruf und Rücksendung kein Geld,
- ein Betrag wurde doppelt oder falsch abgebucht,
- ein Unternehmen hat Insolvenz angemeldet,
- es wurden unberechtigte Zusatzkosten belastet – zum Beispiel nach einer Mietwagen- oder Hotelbuchung,
- es handelt sich um eine betrügerische Abbuchung oder einen Fake-Shop – hier sollte zusätzlich Anzeige bei der Polizei erstattet werden.

So läuft die Beantragung eines Chargeback ab
Das Chargeback wird über die kartenausgebende Bank beantragt. Viele Banken stellen dafür Reklamationsformulare bereit. Dem Antrag sollten alle relevanten Belege beigefügt werden.

Fristen und Nachweise beachten
Kreditkartenunternehmen setzen für Chargebacks in der Regel Fristen von bis zu 120 Tagen nach der Abbuchung. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich aber so schnell wie möglich an ihre Bank wenden.

Die Bank prüft den Fall und stößt das Verfahren im besten Fall an – häufig über spezialisierte Zahlungsdienstleister. Händler können der Rückbuchung widersprechen; in solchen Fällen kann sich die Klärung verzögern – teils über mehrere Monate.

Verbraucher-Tipp: Hartnäckig bleiben
Nach den Erfahrungen des EVZ Deutschland sind Bankangestellte oftmals nicht mit dem Chargeback-Verfahren vertraut oder lehnen es ohne nachvollziehbare Begründung ab. Hier lohnt es sich, nachzuhaken und auf die Regeln der Kreditkartenunternehmen zu verweisen. Zur Unterstützung können Verbraucherinnen und Verbraucher auch den EVZ-Artikel mitschicken. Weitere Informationen und praktische Tipps zum Chargeback-Verfahren

Bürgerenergie in NRW: Umfrage zeigt Fortschritte – aber auch dringenden Handlungsbedarf
Eine Umfrage des Genoverband e.V. unter Energiegenossenschaften in Nordrhein-Westfalen zeigt ein interessantes Stimmungsbild: Die Bürgerenergie erfährt zunehmend Rückenwind, steht jedoch weiterhin vor erheblichen Herausforderungen. Zwischen dem 14. August und dem 25. September 2025 nahmen 71 Vorstandsmitglieder von Energiegenossenschaften in NRW an der Umfrageteil.

Positive Impulse durch das Bürgerenergiegesetz
Nur etwa ein Drittel der Befragten sehen Verbesserungen. Wenn Verbesserungen gesehen wurden, sind diese am häufigsten durch die geregelten finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten durch das Bürgerenergiegesetz in NRW wahrgenommen worden. Die Mehrheit der befragten Energiegenossenschaften bieten direkte Beteiligungen an, dicht gefolgt von Direktzahlungen an Gemeinden. Derartige Beteiligung ist ein wichtiger Schritt für mehr lokale Teilhabe und Akzeptanz der Windenergie.

Genehmigungsprozesse und Netzausbau als zentrale Hürden
Als Hemmnis bei den Genehmigungsverfahren geben die meisten der Befragten die Dauer von Genehmigungsverfahren an und sehen Verbesserungsbedarf. Besonders das sogenannte „Lex Sauerland“ – eine landesrechtliche Übergangsregelung in NRW – hat die Genehmigungen außerhalb geplanter Windgebiete in Konflikt mit Bundesrecht gebracht, was viele Windenergie-Projekte in NRW verzögert oder beendet hat.

Auch der schleppende Netzausbau und fehlende Speicherlösungen bereiten Sorgen: Die Mehrheit der befragten Windenergiegenossenschaften in NRW sehen hier ein zentrales Problem. Der Ausbau erneuerbarer Energien kann nur dann Wirkung entfalten, wenn die erzeugte Energie auch eingespeist und gespeichert werden kann. In offenen Antwortfeldern forderten die Genossenschaften, gezielte Flächenausweisungen in der Nähe von Netzeinspeisepunkten zu ermöglichen, sowie eine netzdienliche Anbindung von Speichern.

Ungleiche Wettbewerbsbedingungen bei der Flächenvergabe
Zudem kritisieren viele Genossenschaften in der Befragung die Konkurrenz mit großen, kapitalstarken Unternehmen bei der Flächenvergabe. Sie fordern faire Rahmenbedingungen und eine gezielte Förderung, um die Bürgerenergie als demokratische Säule der Energiewende zu stärken.

„Energiegenossenschaften sind das Modell für Bürgerbeteiligung. Die Akzeptanz von Windenergieanlagen steigt, wenn die Menschen vor Ort in die Projekte eingebunden werden“, betont Peter Götz, Vorstandsmitglied beim Genoverband e.V.

Die Umfrage zeigt: Die Bürgerenergie in NRW ist auf einem guten Weg, braucht aber weiterhin politische Unterstützung und faire Rahmenbedingungen. Das Land NRW arbeitet intensiv an Lösungen und hat durch Leitfäden, Checklisten und Standardisierungen schon vieles auf den Weg gebracht. Ein Expertenworkshop 30. September 2025 im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV NRW) diente der Evaluation dieser Maßnahmen und für den Erfahrungsaustausch weitere Lösungen zu entwickeln.

Hinweis zur Umfrage: Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage des Genoverband e.V. unter Vorständen von Energiegenossenschaften. Von den etwa 120 Mitgliedsgenossenschaften im Verbandsgebiet haben sich zwischen dem 14.8. – 25.9.2025 n=71 Vorstände an der Umfrage beteiligt. N= 31 davon sind im Bereich Windenergie tätig.

Der Genoverband e.V. ist der Prüfungs- und Beratungsverband, Interessenvertreter und Bildungsträger für rund 2.800 Mitgliedsgenossenschaften. Als moderner Dienstleister betreut er Genossenschaften aus den Bereichen Kreditwirtschaft, Landwirtschaft, Agrarwirtschaft, Verkehr und Logistik sowie Handel, Gewerbe und Dienstleistungen mit insgesamt über acht Millionen Mitgliedern. Mehr Informationen unter: www.genoverband.de

„Mut zur Gründung: Let’s talk future“ Vereinbarkeit, Wachstum und Finanzen – Veranstaltung für Female Start-ups und Gründerinnen am Niederrhein
Am diesjährigen Women´s Entrepreneurshipday, Mittwoch, 19. November 2025, sind Female Start-ups und Gründerinnen vom Niederrhein in der Zeit von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr zur Veranstaltung „Mut zur Gründung: Let‘s talk future“ in die Alte reformierte Kirche nach Schermbeck eingeladen. Gründerinnen sind erfolgreich und erzielen solide Umsätze.

Trotzdem ist der Anteil der Gründerinnen weiterhin gering. Nach erfolgreichem Gründungsstart das Business zu etablieren und weiterzuentwickeln ist eine große Herausforderung und erfordert eine gute Strategie! Oft ist die Finanzierung der Stolperstein. Mit Impulsvorträgen der NRW.Bank zu Finanzierungs- und Förder-Know-how für Gründung und Wachstum geht es um Female Entrepreneurship und die Existenzgründung.

Den Vortrag hält Förderberaterin Simone Plum. Im Anschluss wird Autorin und Mentorin Denise Brücker, kokokonzept Hamminkeln, über gelungene „Kommunikation als Hebel für unternehmerischen Erfolg“ sprechen. Im regionalen Talk kommen wir mit den Unternehmerinnen Katharina Klump, Geschäftsführerin Landhotel Voshövel, Schermbeck und Jennifer Rotehüser Gründerin & Inhaberin rotehüser PHYSIOTHERAPIE, Wesel in´s Gespräch.

Der Mut zur Gründung, die besonderen Herausforderungen und Lösungsansätze im Rahmen von Vereinbarkeit und Wachstum sowie Zugänge zu Kapital und öffentlichen Fördermöglichkeiten werden thematisiert. Im Anschluss gibt es die Möglichkeit, sich erfolgreich zu vernetzen.  

Franziska Hilfenhaus, Freie Journalistin (Frau tv/WDR) und Moderatorin/Medientrainerin (Kooperative W), moderiert die Veranstaltung. Die Teilnahme ist kostenfrei, um Anmeldung zur Veranstaltung wird bis zum 11. November 2025 gebeten. Eine Anmeldung ist über den folgenden Link https://beteiligung.nrw.de/k/1018010 
sowie den Veranstaltungskalender des Kreis Wesel möglich.

Die Veranstaltung wird in Kooperation der Fachstelle Frau und Beruf Kreis Wesel und dem STARTERCENTER NRW.NIEDERRHEIN in der EntwicklungsAgentur Wirtschaft des Kreises Wesel sowie Competentia NRW Kompetenzzentrum Frau & Beruf Niederrhein in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsstelle der Gemeinde Schermbeck angeboten.

Das Kompetenzzentrum Frau & Beruf Niederrhein, unter der Trägerschaft der Stadt Duisburg, wird gefördert vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.   

Bidirektionales Laden: Grundlagen für sichere Markteinführung schaffen
Elektroautos sollen Strom nicht nur laden, sondern auch zurückspeisen können. Das vergünstigt die Energiewende und entlastet das Stromnetz. TÜV-Verband legt Positionspapier vor und fordert klare Vorgaben für Technik, Sicherheit und Zuständigkeiten.

Elektroautos können nicht nur lokal emissionsfrei fahren, sondern auch als universeller Stromspeicher dienen. Beim sogenannten bidirektionalen Laden geben die Batterien der E-Autos überschüssigen Strom wieder ins Netz oder ins eigene Haus zurück. Mit diesem Konzept können Lastspitzen erneuerbarer Energien aufgenommen werden. Das senkt die Stromkosten für alle und stabilisiert die Stromnetze. „Bidirektionales Laden ist ein wichtiger Baustein für eine sichere, bezahlbare und resiliente Energieversorgung“, sagt Robin Zalwert, Referent für Nachhaltige Mobilität beim TÜV-Verband.

„Damit diese Technologie in Deutschland zügig in den Markt kommt, brauchen wir verbindliche technische Vorgaben, eine gute Koordination und eine leistungsfähige digitale Infrastruktur.“ Der TÜV-Verband veröffentlicht heute ein Positionspapier und fordert darin verbindliche technische Regeln, eine gute Koordination dieses Querschnittsthemas innerhalb der Bundesregierung sowie den schnellen Ausbau digitaler Infrastruktur.

Großes Potenzial für Energiewende und Verbraucher:innen
Mit bidirektionalem Laden werden Elektroautos zu mobilen Energiespeichern. Sie können Verbrauchsspitzen abfedern und Strom speichern. Studien wie vom Fraunhofer ISI und Fraunhofer ISE zeigen: Durch die Nutzung von Fahrzeugbatterien als Zwischenspeicher könnten in Deutschland bis 2040 bis zu 8,4 Milliarden Euro pro Jahr eingespart werden. Auch private Haushalte und Unternehmen könnten profitieren, indem sie Strom flexibler nutzen und zurückspeisen.

Von der Strategie in die Umsetzung
Im Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 des Bundesverkehrsministeriums (BMV) wird das Thema erstmals konkretisiert. Dennoch fehlen verbindliche Regelungen und klare Zuständigkeiten. „Europa – insbesondere Deutschland – zählt beim bidirektionalen Laden derzeit zu den führenden Technologiestandorten“, sagt Zalwert. „Dieser Vorsprung ist jedoch nicht gesichert und könnte ohne entschlossenes Handeln schnell verloren gehen. Denn bidirektionales Laden betrifft Energie-, Verkehrs- und Digitalpolitik. Nur wenn Ministerien, Netzbetreiber und Energieversorger eng zusammenarbeiten, kann die Technologie schnell in den Markt kommen.“

Kernforderungen für den Markthochlauf
Für den erfolgreichen Start des bidirektionalen Ladens schlägt der TÜV-Verband vier zentrale Schritte vor.

Technische Regeln festlegen: Dafür braucht es einheitliche Sicherheits- und Prüfstandards, klare technische Vorgaben und ein transparentes Zertifizierungssystem für Fahrzeuge, Ladepunkte und Software.
Koordiniert vorgehen: Das setzt eine enge Abstimmung zwischen Verkehrs- und Wirtschaftsministerium voraus sowie Förderprogramme, die verlässlich ausgestattet sind und nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen.

Digitale Infrastruktur beschleunigen: Dazu zählen der rasche Ausbau intelligenter Stromzähler, deutlich beschleunigte Genehmigungsverfahren für Ladeinfrastruktur von Depots und Flotten und klare Rahmenbedingungen für flexible Stromtarife.
Qualität und Sicherheit prüfen: Die TÜV-Organisationen bringen ihre Prüferfahrung ein und testen sowie zertifizieren Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur und IT-Systeme. So wird sichergestellt, dass bidirektionale Ladelösungen sicher, nutzerfreundlich und verlässlich funktionieren.

Die Technologie ist bereit. Jetzt müssen die politischen Weichen gestellt werden. Ziel ist es, Pilotversuche in einen bundesweiten Markt zu überführen und Verbraucher:innen sichere, verständliche und wirtschaftliche Lösungen anzubieten.

Vorlesen, Mitmachen, Basteln: Winter- und Nikolausgeschichten in der Rumelner Bibliothek
Die Bibliothek in Rumeln-Kaldenhausen, Schulallee 11, lädt Kinder ab sieben Jahren zu einer gemütlichen Mitmach-Aktion in der Vorweihnachtszeit ein. Am Dienstag, 18. November, dreht sich von 16 bis 17 Uhr alles um Winterund Nikolausgeschichten. Gemeinsam wird gelesen, gelauscht und gelacht – mit schönen Geschichten, die Lust aufs Lesen machen. Im Anschluss gibt es passend zum Thema eine Bastelaktion.

Die Veranstaltung richtet sich an Kinder, die Freude am Lesen und Basteln haben. Sie ist eine schöne Gelegenheit, spielerisch das Lesen zu üben und dabei neue Geschichtenwelten zu entdecken. Die Teilnahme ist kostenlos, um Anmeldung auf www.stadtbibliothekduisburg.de (unter „Veranstaltungen“) wird gebeten.

Fragen beantwortet das Team der Bibliothek gerne persönlich oder telefonisch unter 02151 41908158. Die Öffnungszeiten sind dienstags bis freitags von 10.30 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, sowie samstags von 10 bis 13 Uhr.

Lesung mit Birgit Stieler in Wanheimerort
Die Bibliothek in Wanheimerort, Düsseldorfer Straße 544, lädt am Freitag, 28. November, um 16 Uhr zu einer Lesung mit Birgit Stieler ein. Die Duisburger Autorin aus Wanheimerort hat bereits die Bücher „Relativ arm. Leben in der Bedarfsgemeinschaft“ und „Schokokussgenuss“ veröffentlich. Bei der Lesung stellt sie lyrische Texte aus ihrem neuen Buch „Und die Tage plätschern fröhlich dahin“ mit einer gesunden Portion Humor und einem liebevollen Blick auf die kleinen Freuden des Alltags vor.

Ihre Gedichte und Wortspielereien erzählen vom Strom des Lebens, vom Sich-Treiben-Lassen und vom Glück, das manchmal einfach am Bachufer wartet. Der Eintritt ist frei, um eine Online-Anmeldung unter www.stadtbibliothekduisburg.de wird gebeten. Fragen beantwortet das Team der Bibliothek gerne persönlich oder telefonisch unter 0203 773096. Die Servicezeiten sind dienstags und donnerstags von 14 bis 18 Uhr, freitags von 10.30 bis 13 und 14 bis 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 13 Uhr.


VHS-Vortrag: Was haben Stolpersteine mit Demokratie zu tun?
Die Historikerin Dr. Marina Sassenberg berichtet am Montag, 10. November, um 20 Uhr in der Volkshochschule im Stadtfenster, Steinsche Gasse 26 in der Duisburger Innenstadt, über „Stolpersteine“ im Straßenpflaster. Sie geht der Frage nach, worin die Stärken und Schwächen dieser Form der Erinnerungskultur liegen und was diese Steine mit Demokratie zu tun haben. Mehr als 300 sogenannte Stolpersteine erinnern in Duisburg an die Opfer des Nationalsozialismus.

Das sind Pflastersteine mit einer Kantenlänge von zehn Zentimetern, die eine Messingtafel tragen, in die der Name, das Geburts- und Deportationsjahr sowie der Todesort der jeweiligen Opfer eingestanzt ist. In der Regel wurden sie in den Gehweg vor dem letzten Wohnort der Ermordeten verankert. Die Idee, der Opfer auf diese Weise zu gedenken, stammt von dem Künstler Gunter Demnig.

Die Teilnahme kostet fünf Euro. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich. Weitere Informationen gibt es telefonisch bei der VHS unter 0203 283- 984617.

Workshop Manga zeichnen in der Zentralbibliothek
Die Kinder- und Jugendbibliothek an der Steinschen Gasse 26 in der Duisburger Innenstadt lädt am Samstag, 29. November, von 11 bis 13.30 Uhr zu einem Manga-Zeichenworkshop ein. Jugendliche von 10 bis 14 Jahren können mit der Künstlerin Jen Satora in die Welt von Ash und Pikachu, Sailor Moon und anderen Manga-Heldinnen und Helden eintauchen oder eigene Figuren erfinden.

Bei dem Workshop wird vermittelt, wie man Stilmittel richtig einsetzt und mit den typischen Materialien arbeitet. Anfängerinnen und Anfänger sind herzlich willkommen. Wer selbst schon gezeichnet hat, kann seine Sachen gerne mitbringen und sich weitere Tipps und Anregungen holen.

Die Teilnahme kostet zwei Euro zugunsten der Duisburger Bibliotheksstiftung. Alle Materialien werden gestellt. Die Kurse gehören zum Programm des Kulturrucksack NRW. Die Anmeldung ist online auf der Internetseite www.stadtbibliothekduisburg.de (unter „Veranstaltungen“) möglich.


Evangelische Gemeinden südlich der A42 möchten eine werden
Versammlungen in Beeck und Meiderich am 16. November

Die Leitungsgremien der Evangelischen Kirchengemeinden Meiderich, Obermeiderich und Ruhrort-Beeck haben einstimmig beschlossen, ab Januar 2028 eine gemeinsame evangelische Kirchengemeinde südlich der A42 zu bilden. Ihre Mitglieder - 12.000 sind es insgesamt - haben nun Gelegenheit, bei zwei Versammlungen mehr über die Pläne und die nächsten Schritte zu erfahren. 

Am 16. November können sind die Mitglieder der Gemeinden Meiderich und Obermeiderich herzlich zum 11-Uhr-Gottesdienst in der Kirche und zur anschließenden Versammlung gegen 12 Uhr im benachbarten Gemeindezentrum, Auf dem Damm 8, eingeladen. Beim warmen Imbiss und der Gelegenheit zum Gespräch in gemütlicher Runde freuen sich die Presbyterien auch über Rückfragen und Austausch zu den Fusionsplänen der drei Gemeinden. 

Die Mitglieder der Gemeinde Ruhrort-Beeck sind am gleichen Tag um 9.30 Uhr zum Gottesdienst und zur anschließenden Versammlung (gegen 10.30 Uhr) eingeladen, wo es ebenfalls um die gemeinsame Zukunft der drei Gemeinden geht. Außerdem stellt sich die neue Gemeindepfarrerin Lisa Federl vor. Besprochen werden u.a. zudem aktuelle Entwicklungen zum gemeinsamen Gottesdienst in der Region und die Zukunft des Gemeindebriefes. Auch hier freut sich das Presbyterium auf einen produktiven gemeinsamen Vormittag, ebenfalls bei Getränken, leiblicher Stärkung und Gelegenheit für den gemeinsamen Austausch.

Infos zu den Gemeinden gibt es im Netz unter www.kirche-meiderich.de, www.obermeiderich.de und www.ruhrort-beeck.de. Zusatzinfos: Zusammenführen sollen die drei Gemeinden gemeinsame Gottesdienste und Feste an verschiedenen Orten, Gemeindeveranstaltungen für alle im neuen Gebiet sowie die gemeinsame Arbeit in wichtigen Bereichen wie z.B. Seelsorge und Konfirmandenunterricht. Wichtiger Punkt dabei: Die drei Gemeinden werden zudem ein gemeinsames Gemeindebüro einrichten, das alle Abläufe koordinieren soll.

Die drei Presbyterien sehen sich in ihrer Entscheidung für den gemeinsamen Weg bestärkt durch die Erfahrung, dass im Pfarrteam und bei den Hauptamtlichen der Gemeinden das menschliche Miteinander einfach passen würde. Bereits jetzt gäbe es schon viele Ideen, die man gemeinsam entwickeln und umsetzen wolle

Pfarrerin Lisa Federl, Pfarrerin Sarah Süselbeck und Heidi Kloppert, Presbyteriumsvorsitzende in Meiderich, die auch für ihre Gemeinden sehr gerne zusammenrücken (Foto: Rolf Schotsch).

Schlemmen beim Gemeindefrühstück in Wanheimerort
In der Evangelischen Rheingemeinde Duisburg gibt es im Gemeindehaus Vogelsangplatz 1 in Wanheimerort am 14. November 2025 um 9.30 Uhr das nächste Schlemmen in netter Gesellschaft. Auch bei diesem Frühstucks-Treffen gibt es am Büffet wieder alles, was neben Lachs, Rührei, Marmeladen, Brötchen und Kaffee zu einem guten Frühstück gehört.

Kosten von zehn Euro sollten eingeplant werden. Maria Hönes, Ehrenamtskoordinatorin der Gemeinde, beantwortet Fragen und nimmt Anmeldungen zum Frühstück entgegen (Tel.: 0203 / 770134).  

Gemeinde lädt zum Marktcafé in Meiderich
Zu Kaffee und lecker Frühstück mit Geselligkeit und Freundlichkeit lädt die Evangelische Kirchengemeinde Meiderich mehrmals im Jahr samstags zu den Marktzeiten in das Gemeindezentrum, Auf dem Damm 8, ein. Den nächsten Termin zum Schlemmen und Klönen gibt es am 15. November 2025.

Geöffnet ist das Marktcafé der Gemeinde ab 9.30 Uhr und somit zu der Zeit, in der manche ihr Einkäufe am Meidericher Wochenmarkt machen. Nach kurzem Fußweg lässt sich im Gemeindezentrum bei Kaffee, Brot, Brötchen, Wurst- und Käseaufschnitt und Marmeladen der Einkaufsstress vergessen.

Das Angebot bereiten Ehrenamtliche zu, das Frühstück gibt´s zum Selbstkostenpreis. Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter www.kirche-meiderich.de oder im Gemeindebüro unter 0203-4519622.  

Pfarrer Asmus am Service-Telefon der evangelischen Kirche in Duisburg
„Zu welcher Gemeinde gehöre ich?“ oder „Wie kann ich in die Kirche eintreten?“ oder „Holt die Diakonie auch Möbel ab?“: Antworten auf Fragen dieser Art erhalten Anrufende beim kostenfreien Servicetelefon der evangelischen Kirche in Duisburg.

Es ist unter der Rufnummer 0800 / 12131213 auch immer montags von 18 bis 20 Uhr besetzt, und dann geben Pfarrerinnen und Pfarrer Antworten auf Fragen rund um die kirchliche Arbeit und haben als Seelsorgende ein offenes Ohr für Sorgen und Nöte. Das Service-Telefon ist am Montag, 10. November 2025 von Sören Asmus, Pfarrer beim Dialogreferat im Evangelischen Kirchenkreis Duisburg, besetzt.



NRW-Industrie: Absatzwert von Maschinen und Maschinenteilen für die Land- und Forstwirtschaft 2024 um fast 21 % gesunken
* Zahl der Betriebe seit 2021 konstant.
* NRW-Anteil am Bundesabsatzwert sank 2024 auf 10-Jahrestief.
* Rückgang des Absatzwertes auch im ersten Halbjahr 2025.

In Nordrhein-Westfalen sind 2024 in 51 Betrieben des Verarbeitenden Gewerbes Maschinen, Apparate und Geräte für die Land- und Forstwirtschaft sowie Teile dafür im Wert von 2,8 Milliarden Euro hergestellt worden. Wie das Statistische Landesamt anlässlich der Weltleitmesse für Landtechnik AGRITECHNICA (09. bis 15. November 2025 in Hannover) mitteilt, war der Absatzwert nominal um 726,7 Millionen Euro bzw. 20,9 % niedriger als ein Jahr zuvor.



Nachdem der Absatzwert von 2020 bis 2023 vier Jahre in Folge gestiegen ist, sank er 2024 erstmalig wieder gegenüber dem Vorjahr. Gegenüber dem Jahr 2015 stieg er nominal um 498,8 Millionen Euro bzw. 22,1 %. Zahl der Betriebe seit 2021 konstant bei 51 Von den 51 Betrieben stellten im letzten Jahr 35 Betriebe Maschinen, Apparate und Geräte für die Land- und Forstwirtschaft wie Schlepper, Anhänger, Bodenbearbeitungs- und Erntemaschinen mit einem nominalen Absatzwert von 2,1 Milliarden Euro her.

27 Betriebe produzierten Teile für Maschinen, Apparate und Geräte für die Land- und Forstwirtschaft mit einem nominalen Absatzwert von 675,7 Millionen Euro; auch hier sank der Absatzwert um 20,9 % gegenüber dem Vorjahr. Außerdem gaben 24 Betriebe an für 24,9 Millionen Euro land- und forstwirtschaftliche Maschinen repariert bzw. instandgehalten zu haben, was einer Steigerung von 1,1 % zum Vorjahr entspricht.

NRW-Anteil am Bundesabsatzwert auf 10-Jahrestief
Auch bundesweit sank im Jahr 2024 der Absatzwert der Produktion von Maschinen, Apparate und Geräte für die Land- und Forstwirtschaft und von Teilen dafür um 19,9 % auf nominal 12,8 Milliarden Euro. Der NRW-Anteil am bundesdeutschen Absatzwert lag 2024 bei 21,4 %; er sank damit auf den niedrigsten Stand der letzten 10 Jahre (2015: 25,5 %).

Rückgang setzt sich auch in der ersten Jahreshälfte 2025 fort
Im ersten Halbjahr 2025 produzierten nach vorläufigen Ergebnissen 49 nordrhein-westfälische Betriebe Maschinen, Apparate und Geräte für die Land- und Forstwirtschaft sowie Teile dafür im Wert von 1,6 Milliarden Euro. Der Absatzwert sank damit um 11,1 % gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum.

46,5 % weniger Zuzüge syrischer Staatsangehöriger von Januar bis September 2025 als im Vorjahreszeitraum
• Zahl der Fortzüge von Syrerinnen und Syrern im selben Zeitraum um 35,3 % gestiegen
• Ende 2024 waren 22 % der Schutzsuchenden in Deutschland Syrerinnen und Syrer
• 1,22 Millionen Menschen mit syrischer Einwanderungsgeschichte leben in Deutschland, 19 % von ihnen sind hier geboren

 Nach dem Sturz des Assad-Regimes in Syrien Ende 2024 ist die Zahl der Zuzüge syrischer Staatsangehöriger im laufenden Jahr um 46,5 % gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von vorläufigen Ergebnissen der Wanderungsstatistik mitteilt, registrierten die Meldebehörden von Januar bis September 2025 rund 40 000 Zuzüge von Syrerinnen und Syrern. Von Januar bis September 2024 waren es noch gut 74 600 Zuzüge.



Die Zahl der syrischen Staatsangehörigen, die aus Deutschland fortzogen, hat sich im selben Zeitraum dagegen um mehr als ein Drittel erhöht (+35,3 %). Von Januar bis September 2025 wurden gut 21 800 Fortzüge von Syrerinnen und Syrern registriert, im Vorjahreszeitraum waren es gut 16 100. Die Wanderungszahlen beziehen sich auf syrische Staatsangehörige, sagen also nichts über die Gründe oder den etwaigen Asyl- oder Schutzstatus der Abwandernden und Zuwandernden aus.

Der Rückgang bei den Zuzügen und der Anstieg bei den Fortzügen syrischer Staatsangehöriger führten dazu, dass die Nettozuwanderung deutlich gesunken ist. Von Januar bis September 2025 lag die Nettozuwanderung (Zuzüge abzüglich der Fortzüge) bei 18 100 Personen. Von Januar bis September 2024 war sie noch mehr als dreimal so hoch (58 500 Personen).

67 % weniger Erstanträge auf Asyl von Syrerinnen und Syrern von Januar bis September 2025
Auch im laufenden Jahr haben Syrerinnen und Syrer Schutz in Deutschland gesucht. Von Januar bis September 2025 verzeichnete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gut 19 200 entsprechende Erstanträge auf Asyl. Das waren 67,1 % weniger Erstanträge als im Vorjahreszeitraum (58 400). Mit einem Anteil von 21,9 % blieben syrische Staatsangehörige die größte Gruppe unter den insgesamt 87 800 Menschen, die von Januar bis September 2025 in Deutschland erstmals Asyl beantragten.

Für die gesamte Europäische Union (EU) liegen Daten bis einschließlich Juli 2025 vor. In den ersten sieben Monaten des Jahres gingen laut EU-Statistikbehörde Eurostat 26 200 Erstanträge auf Asyl von Syrerinnen und Syrern ein. Das waren 68,8 % weniger als im Vorjahreszeitraum mit rund 84 100 Erstanträgen. Syrien war damit im Jahr 2025 nur noch das drittgrößte Herkunftsland Asylsuchender in der EU (7 % aller Erstanträge aus Nicht-EU-Staaten) nach Venezuela (14 %) und Afghanistan (9 %).

Mehr als die Hälfte (61 % bzw. rund 16 000) aller Anträge von Syrerinnen und Syrern in der EU in den ersten sieben Monaten des Jahres 2025 wurden in Deutschland gestellt. Insgesamt gab es von Januar bis Juli EU-weit 396 700 Erstanträge auf Asyl aus Nicht-EU-Staaten (-27,0 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum).

Nach Angaben des Flüchtlingshilfwerk der Vereinten Nationen (UNHCR) sind im Zeitraum vom 8. Dezember 2024 bis September 2025 weltweit rund 1,0 Million Geflüchtete nach Syrien zurückgekehrt, ebenso wie 1,8 Millionen Binnenvertriebene innerhalb des Landes. Laut UNHCR leben weiterhin mehr als 4,5 Millionen Geflüchtete im Ausland und mehr als 7 Millionen Binnenvertriebene innerhalb Syriens.

713 000 syrische Schutzsuchende lebten Ende 2024 in Deutschland – zweitgrößte Gruppe hinter Ukrainerinnen und Ukrainern
Zu Schutzsuchenden in Deutschland liegen Daten aus dem Ausländerzentralregister (AZR) zum Stichtag 31. Dezember 2024 vor – die Entwicklungen nach dem Regimewechsel in Syrien dürften sich deshalb noch kaum darin widerspiegeln. Zum Jahresende 2024 waren hierzulande rund 713 000 syrische Schutzsuchende registriert.

Mit knapp 22 % der insgesamt 3,30 Millionen Schutzsuchenden waren Syrerinnen und Syrer damit die zweitgrößte Gruppe nach ukrainischen Staatsangehörigen (33 %). Schutzsuchende sind Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die sich unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten.

Zu einem großen Teil leben syrische Schutzsuchende schon seit Längerem in Deutschland: Knapp die Hälfte von ihnen (48 %) kam in den Jahren vor und bis einschließlich 2016 erstmals nach Deutschland, lebte Ende 2024 also bereits acht Jahre oder länger hier. 12 % der syrischen Schutzsuchenden waren in Deutschland geboren. Die große Mehrheit der syrischen Schutzsuchenden verfügte Ende 2024 über einen humanitären Aufenthaltstitel und somit über einen anerkannten Schutzstatus (642 200 oder 90 %).

In den meisten Fällen handelte es sich dabei um einen Schutzstatus für Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention (247 700 oder 35 % aller syrischen Schutzsuchenden) oder um subsidiären Schutz (295 700 oder 41 %). Der subsidiäre Schutz greift ein, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können und im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht.

Bei weiteren knapp 64 200 syrischen Schutzsuchenden war der Schutzstatus noch offen (9 %). Rund 6 600 (1 %) hatten einen abgelehnten Schutzstatus, etwa weil der Asylantrag abgelehnt wurde. Bei 92 % der rund 642 200 syrischen Schutzsuchenden mit anerkanntem Schutzstatus war dieser befristet.

83 200 Syrerinnen und Syrer im Jahr 2024 eingebürgert
Deutlich größer als die Zahl der syrischen Schutzsuchenden ist hierzulande die der Menschen mit syrischer Einwanderungsgeschichte. Laut Mikrozensus lebten 2024 in Deutschland rund 1,22 Millionen Menschen, die selbst (81 %) oder deren beide Elternteile aus Syrien eingewandert und die hier geboren sind (19 %). Rund ein Viertel (24 %) von ihnen besaß die deutsche Staatsbürgerschaft, etwa durch Einbürgerung.

Laut Einbürgerungsstatistik wurden allein im Jahr 2024 rund 83 200 Syrerinnen und Syrer eingebürgert, sie machten mit gut 28 % den größten Anteil an allen Einbürgerungen aus. Die meisten Menschen mit syrischer Einwanderungsgeschichte lebten in Nordrhein-Westfalen (363 000, 30 %).
Gut 10 % lebten in Niedersachsen, gefolgt von Baden-Württemberg und Bayern mit je rund 10 %. Menschen mit syrischer Einwanderungsgeschichte vergleichsweise jung Personen mit syrischer Einwanderungsgeschichte waren 2024 durchschnittlich 26,6 Jahre alt.

Zum Vergleich: Personen mit Einwanderungsgeschichte insgesamt hatten ein Durchschnittsalter von 38,2 Jahren. 57 % aller Personen mit syrischer Einwanderungsgeschichte waren männlich, 43 % weiblich. Auch aufgrund des vergleichsweise niedrigen Altersdurchschnitts waren 723 000 oder 59 % der 1,22 Millionen Personen mit syrischer Einwanderungsgeschichte ledig, 450 000 waren verheiratet (37 %).

17 % der 15- bis 64-Jährigen mit syrischer Einwanderungsgeschichte noch in (Aus)-Bildung Rund 845 000 Menschen mit syrischer Einwanderungsgeschichte waren 2024 im erwerbsfähigen Alter von 15 bis 64 Jahren. Davon waren 46 % bzw. 387 000 Personen erwerbstätig, 8 % bzw. 64 000 erwerbslos und 47 % bzw. 394 000 Nichterwerbspersonen, etwa weil sie noch in (Aus-)Bildung waren, weil sie krankheitsbedingt nicht arbeiten konnten oder weil sie keine Arbeitserlaubnis hatten.

Der Anteil der Nichterwerbspersonen ist deutlich höher als bei der Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte insgesamt (26 %) oder der Bevölkerung ohne Einwanderungsgeschichte (17 %) im jeweiligen Alter von 15 bis 64 Jahren. Ein Grund dafür ist, dass sich ein hoher Anteil der Bevölkerung mit syrischer Einwanderungsgeschichte aufgrund des niedrigen Durchschnittsalters noch in (Aus-)Bildung befindet.

So waren 17 % aller 15- bis 64-Jährigen mit syrischer Einwanderungsgeschichte noch in Schule oder Ausbildung. Zum Vergleich: Dies traf auf 11 % aller Personen mit Einwanderungsgeschichte bzw. 10 % aller Personen ohne Einwanderungsgeschichte in dieser Altersgruppe zu.

23 % der Personen mit syrischer Einwanderungsgeschichte im Alter von 15 bis 64 Jahren verfügten 2024 über einen berufsqualifizierenden Abschluss (197 000), davon besaßen 105 000 einen akademischen Abschluss. 59 % bzw. 502 000 Personen mit syrischer Einwanderungsgeschichte hatten keinen berufsqualifizierenden Abschluss. 17 % befanden sich noch in (Aus-)Bildung.