'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


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Samstag, 27, Sonntag, 28. Dezember 2025

Wirtschaft stärkt Verteidigung - IHK-Netzwerk Defense
Duisburg/Niederrhein zum Jahreswechsel
Zum ersten Mal seit Jahrzehnten muss sich Deutschland die Frage stellen: Wie können wir uns im Ernstfall verteidigen? Das betrifft die gesamte Gesellschaft und damit auch die Wirtschaft. Damit die Betriebe sich vorbereiten, hat die Niederrheinische IHK das Unternehmensnetzwerk Defense gegründet. Das Ziel: Austausch, Wissen und starke Partner.

„Sicherheit und Widerstands-Fähigkeit sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Wirtschaft ist ein zentraler Pfeiler der Verteidigungsfähigkeit. Darauf muss sie vorbereitet sein“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Dietzfelbinger. „Wir dürfen nicht warten, bis die Krise da ist. Unser Netzwerk bringt Betriebe zusammen, die Verantwortung übernehmen wollen.“

Bei der Verteidigung sind Unternehmen branchenübergreifend gefragt. Alle sind betroffen: bei Cyber-Resilienz, Notfallvorsorge, krisenfesten Lieferketten und digitaler Souveränität. Die IHK stellt Kontakte her – zu Bundeswehr, Sicherheitsbehörden und Katastrophenschutz. Unternehmen erhalten Informationen und bringen neue Ideen und Produkte ein. „Genauso wichtig ist auch der Austausch zwischen den Betrieben“, betont Dietzfelbinger.

Interessierte Unternehmen können sich bei Lukas Cloppenburg melden, unter cloppenburg@niederrhein.ihk.de. Aktuell laufen Webinare zum Thema Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft der IHK-Initiative Rheinland (IIR), zu der auch die Niederrheinische IHK gehört. Termine und Informationen finden Sie unter www.ihk.de/niederrhein/gesamtverteidigung.

Diese eine blöde Mail - Experte für Wirtschaftsschutz gibt Tipps
Henning Voß ist im NRW-Innenministerium Experte für Wirtschaftsschutz und Geheimschutz in der Wirtschaft. Im Interview gibt er Tipps, wie sich Unternehmen vor Cyberangriffen schützen können.

Henning Voß erklärt, wie sich Unternehmen schützen können.

Herr Voß, wie stark sind deutsche Unternehmen aktuell von Cyberkriminalität bedroht?
Insgesamt nimmt die Bedrohung zu. Sie teilt sich im Wesentlichen in zwei Bereiche: Zum einen die Spionage, zum Beispiel durch Nachrichtendienste. Hier ist der Anteil an den Cyberattacken laut der neuesten Bitkom-Studie von sieben auf 28 Prozent gestiegen. Zum anderen geht es häufig um das Erpressen von Lösegeld durch Datenblockade.

Wo liegen die Haupt-Angriffspunkte der Täter? Ist es wirklich oft diese eine blöde E-Mail, die ich besser nicht angeklickt hätte?

Häufig ist das in der Tat so, ja. Leider werden die Fake-Mails immer besser. Das kann das gefälschte Bewerbungsschreiben sein oder die vermeintliche Rechnung. Wer hunderte Mails bekommt, schätzt vielleicht nach vielen Arbeitsstunden diese eine falsch ein. Und klickt auf den Anhang. Wer spionieren will, wird dafür sorgen, dass er abends oder nachts Zugang zu geheimen Firmendaten bekommt. Dann werden unbemerkt Datenbanken ausgespäht, wenn die Mitarbeitenden längst Feierabend haben.

Wer Geld erpressen möchte, nutzt etwa einen Verschlüsselungstrojaner, der sich nach dem Anklicken der Mail installiert – so kommt niemand mehr an die Firmendaten. Die Täter fordern dann in der Regel ein Lösegeld, damit die Daten wieder freigegeben werden. Auch der private USB-Stick, der verbotenerweise an einen Computer angeschlossen wird, stellt immer noch eine Sicherheitslücke dar.

Was glauben Sie: Wie viele Unternehmen nehmen das Thema ernst und sichern sich gegen die Angriffe ab?

Das kommt auf die Branche an. Unternehmen der kritischen Infrastruktur, wie Energiesektor oder der Verteidigungsindustrie, nehmen die Sicherheit sehr ernst. Ich schätze aber, dass insgesamt etwa die Hälfte aller Firmen es nicht so auf dem Schirm hat, wie es notwendig wäre. Klar, der kleine Bäckereibetrieb ist nicht so in Gefahr wie der Rüstungskonzern, aber auch er kann im Verteiler einer Phishingmail landen.

Wie können sich die Unternehmen schützen?
Zunächst, indem sie sich die Gefahr bewusst machen. Dann gilt es, ein Sicherheitskonzept zu erarbeiten, dass diese vier Dimensionen umfasst: IT, Gebäude, Organisation und Personal. Wenn ich keine eigene IT-Abteilung habe, die mein Netzwerk schützen kann, sollte ich mich an ein Systemhaus wenden, das darauf spezialisiert ist. Und dem ich vertraue. Das Gebäude muss vor Einbrüchen geschützt werden. Ich muss mein Personal schulen. Und ich muss Richtlinien aufstellen.

Diese können zum Beispiel untersagen, private USB-Sticks zu nutzen und mit Konsequenzen drohen, wenn dies ignoriert wird. Gleichzeitig sollte meines Erachtens eine offene Fehlerkultur gelebt werden. Sprich: Wenn jemand versehentlich die eine falsche Mail geöffnet hat, sollte er oder sie sich nicht aus Angst vor einer Kündigung drei Wochen krankmelden. Sondern sich direkt und offen an zuständige Ansprechpartner wenden können, um Schlimmeres zu verhindern.

Wenn der Angriff passiert ist – wie sieht ein Notfallplan aus?
Möglichst analog und nicht vernetzt. Ziel ist, dass nicht alle die gleiche Infrastruktur nutzen. Und ein guter Plan vorliegt, um weiterarbeiten und sich schnell wieder erholen zu können. Zum Beispiel in Form eines physischen, gut gesicherten Notfallordners. Darin enthalten: Eine regelmäßig aktualisierte, ausgedruckte Telefonliste mit den Kontakten der wichtigsten Mitarbeitenden, Kunden und Geschäftspartner.

Auch eine digitale Insellösung hilft: ein Notebook mit den wichtigsten Daten, das niemals ans Netzwerk angeschlossen wird. Und man kann sich generell die Frage stellen, wie sinnvoll Voice-Over-IP für die gesamte Telefonanlage ist. Mit einem Cyberangriff kann man auch diese lahmlegen. Die gute alte analoge Kupferleitung oder Mobilfunk-Geräte funktionieren dagegen immer.

„Resilienz bauen wir nur gemeinsam auf“ - Gesamtverteidigung in der Wirtschaft
Wie können sich Unternehmen vor Cyberangriffen, Desinformation und Sabotage schützen? Darüber berieten Sicherheitsexperten von Bundeswehr, Innenministerium und Niederrheinischer IHK.

Jürgen Kaiser, IHK-Geschäftsführer im Bereich Unternehmens-Service und International, setzt sich beim Thema Gesamtverteidigung in der Wirtschaft für mehr Vernetzung ein. Foto: Niederrheinische IHK/Hendrik Grzebatzki

Herr Kaiser, inwieweit ist das Thema Gesamtverteidigung wichtiger geworden in den vergangenen Jahren?
Spätestens seit der Ausweitung des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 berührt das Thema längst nicht mehr nur Militärs, Sicherheitsexperten und Diplomaten. Es betrifft uns alle: die Politik, die Gesellschaft und im besonderen Maße die Wirtschaft. Die Politik hat hier mit dem Operationsplan Deutschland bereits einiges angestoßen. Darin wird beschrieben, wie das Zusammenspiel zwischen zivilen und militärischen Akteuren funktionieren kann.

Was ist die Grundidee dahinter?
Wir alle müssen resilienter werden. Auch im Spannungsfall muss die Wirtschaft funktionieren. Sie sichert unseren Wohlstand, sie stellt Kommunikation, Energie, Medizin und natürlich Lieferketten sicher. Gleichzeitig müssen wir uns Fragen wie diesen stellen: Was ist, wenn Mitarbeiter deutscher Firmen eingezogen werden? Was ist, wenn unsere Energieversorgung sabotiert wird? Für solche Szenarien brauchen wir klare Antworten, Abläufe und Partner, die wissen, was wann zu tun ist.

Wie kann die IHK hier unterstützen?
Mit Netzwerk und Information. Unsere Veranstaltung „Gesamtverteidigung und Wirtschaft“ im Oktober war der Auftakt einer ganzen Reihe. In der Folge wird es nun um einzelne Schwerpunkte gehen wie krisenfeste Lieferketten, Exportkontrolle, Cybersicherheit. Aber auch um die Frage: Wie können Unternehmen von öffentlichen Aufträgen rund ums Thema Verteidigung profitieren? Zudem haben wir in der IHK das Netzwerk „Defense“, also Verteidigung, gegründet, das die Firmen zu diesem Thema stärker zusammenbringen wird.

Was kann diese Vernetzung bewirken?
Obwohl wir es erschreckend finden, uns im Jahr 2025 mit diesen Fragen zu befassen, stellen wir fest: Es hilft, wenn wir als Netzwerk ruhig und pragmatisch agieren. Und dafür müssen wir die Unternehmen zusammenbringen. Das machen wir zum Beispiel auch mit dem „Defense Tech Inkubator“. Diese Roadshow bringt Start-Ups, die etwa auf Cybersicherheit spezialisiert sind, mit etablierten Firmen jeder Größe zusammen. Sie ist im kommenden Jahr bei uns zu Gast. Resilienz können wir nur gemeinsam aufbauen: Durch Austausch und Vorbereitung.

Neu in 2026: Was sich für Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa ändert

Im Jahr 2026 treten einige neue Regelungen in Kraft, die den Verbraucherschutz in Europa stärken und den Alltag vieler Menschen in Europa erleichtern sollen. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
2026 im Blick: Neue Regelungen sollen den Verbraucherschutz in Europa stärken. Foto: Adobe Stock / OleCNX

Euro-Einführung in Bulgarien: Reisen und Bezahlen werden einfacher
Zum 1. Januar 2026 führt Bulgarien den Euro ein und wird damit das 21. Mitglied der Eurozone. Für Reisende bringt dies Vorteile: So ist kein Geldwechsel mehr notwendig, keine Gebühren für Fremdwährungstransaktionen, kein Risiko von Wechselkursschwankungen. Sei es vor Ort oder beim Onlineshopping – Preise können einfach verglichen werden.

Während einer einmonatigen Übergangsfrist kann noch mit Euro und Lew bezahlt werden. Ab 1. Februar 2026 ist der Lew kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr. Alte Lew-Banknoten können ab 2026 nur noch in Bulgarien, u. a. bei Banken und Postämtern, umgetauscht werden. Weitere Informationen bietet das offizielle Informationsportal zur Einführung des Euro in Bulgarien.

Roaming-Gebühren fallen in der Ukraine und Moldau weg
Ab 1. Januar 2026 gibt es keine Roaming-Gebühren mehr in der Ukraine und Moldau. Vom Wegfall der Roaming-Gebühren profitieren Reisende sowie Bürgerinnen und Bürger aus diesen Ländern, die sich in der EU aufhalten und umgekehrt.

Sie können Anrufe tätigen, Nachrichten versenden und mobile Daten nutzen, ohne dass zusätzliche Gebühren anfallen – genauso wie in ihren Heimatländern. Wichtig: der Mobilfunkvertrag muss mit einem Anbieter mit Sitz in der EU, Ukraine oder Moldau geschlossen sein. Mehr zum Thema Roaming.

Mehr Rechte bei der Reparatur von Elektrogeräten
Mit der EU-Richtlinie (EU) 2024/1799, die die EU-Mitgliedstaaten bis 31. Juli 2026 in nationales Recht umsetzen müssen, wird das Recht auf Reparatur von Elektrogeräten deutlich gestärkt. Ziel ist es, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und Reparaturen einfacher zugänglich zu machen.

Hersteller bestimmter Produktgruppen – darunter Smartphones, Tablets, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Staubsauger – müssen künftig auch nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistung Reparaturen anbieten. Die Kosten sind vom Käufer zu tragen, die Preise müssen jedoch fair, angemessen und transparent sein. Entscheidet sich ein Verbraucher innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für die Reparatur statt für einen Austausch, sieht die Richtlinie vor, dass sich die Gewährleistungsfrist einmalig um zwölf Monate verlängert. Mehr zum Recht auf Reparatur.

Elektronischer Widerrufsbutton: Widerrufen wird so einfach wie bestellen
Deutschland führt 2026 den elektronischen Widerrufsbutton ein. Online-Händler müssen ihren Kundinnen und Kunden dann mit einem gut sichtbaren und leicht auffindbaren Button auf der Website die Möglichkeit bieten, den Kauf per Klick zu widerrufen.

Auch ausländische Händler müssen sich daran halten, wenn der Shop sich nachweislich an deutsche Verbraucher richtet, z. B. wenn die Webseite in deutscher Sprache ist, der Versand nach Deutschland erfolgt oder es eine .de-Domain gibt. Die gesetzliche Verpflichtung gilt ab 19. Juni 2026. Verbraucher sollten daher bei ausländischen Shops stets prüfen, ob diese Elemente vorhanden sind. Mehr zum Thema Widerrufsrecht.

Zu unterscheiden vom elektronischen Widerrufsbutton ist der Kündigungsbutton. Dieser betrifft die Kündigung von online abgeschlossenen Abonnements.

Neues EU-Gewährleistungs- und Garantielabel
Mehr Transparenz bei Produktinformationen ist das Ziel des einheitlichen EU-Gewährleistungslabels, zu dem Händler in der EU ab 27. September 2026 verpflichtet werden. Damit sollen Verbraucherinnen und Verbraucher auf einen Blick erkennen können, welche Rechte sie haben.

Das einheitliche EU-Label (hier ein EU-Dokument mit Entwurf eines Musters, PDF) muss Angaben zur zweijährigen Mindestgewährleistung enthalten, dazu den Hinweis, dass die nationale Gewährleistungsdauer in einigen EU-Ländern länger sein kann. Außerdem klare Informationen zu den Rechten bei Mängeln (Reparatur, Ersatz, Minderung, Rückerstattung) sowie einen QR-Code zu einer EU-Informationsseite über Gewährleistungsrechte und nationale Besonderheiten. Bei zusätzlich bestehenden Herstellergarantien kommt die Pflicht zu einem separaten Garantielabel hinzu. Mehr zum Thema gesetzliche Gewährleistung.

Schutz vor Greenwashing: Nachhaltigkeitsaussagen müssen belegbar sein
Mit der sogenannten EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 führt die EU strengere Regeln ein, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen zu schützen.

Ab dem 27. September 2026 gelten neue Anforderungen: Vage oder pauschale Aussagen wie „umweltfreundlich“, „ökologisch“, „grün“ oder „klimaneutral“ sind ohne konkreten, überprüfbaren Nachweis nicht mehr zulässig. Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitsaussagen künftig belegen können und sie bei Bedarf mit nachvollziehbaren, überprüfbaren Daten untermauern.

Neues Verbraucherkreditrecht: Mehr Schutz bei Kleinkrediten und „Buy Now, Pay Later“
Die neuen Regelungen der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 sollen ab 20. November 2026 für neue Kreditverträge gelten, die Umsetzung in nationales Recht in Deutschland erfolgt zurzeit. Sie bringt wichtige Änderungen – besonders für digitale Kreditmodelle.

Die neuen Regeln gelten etwa für Kleinkredite unter 200 Euro, kurzfristige zins- oder gebührenfreie Kredite sowie „Buy Now, Pay Later“-Angebote. So müssen Anbieter etwa Kosten und Bedingungen klar und verständlich darlegen. Weiter müssen sie die Kreditwürdigkeit sorgfältiger überprüfen. Werbung, die suggeriert, dass die Kreditaufnahme die eigene finanzielle Situation verbessere, soll eingeschränkt werden.
Das Ziel: Überschuldung verhindern und Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor aggressiven oder intransparenten Angeboten schützen.

Kultur- und Stadthistorisches Museum: Führung durch die Mercator-Schatzkammer
Das Kultur- und Stadthistorische Museum lädt am Sonntag, 28. Dezember, um 15 Uhr, am Johannes-Corputius-Platz 1 in Duisburg-Mitte zu einer Führung durch die Mercator-Schatzkammer ein. Werner Pöhling nimmt die Besucherinnen und Besucher mit in das bewegte Leben Gerhard Mercators.

Die Führung bietet spannende Einblicke in die Welt eines außergewöhnlichen Universalgelehrten, der im 16. Jahrhundert in Duisburg eine neue Heimat fand und hier Werke schuf, die unser Weltbild bis heute prägen. Ihm verdanken wir nicht nur bahnbrechend präzise Landkarten und den ersten „Atlas“ der Welt, sondern auch grundlegende Erkenntnisse für die moderne Navigation.

In der Führung gibt es auch Antworten auf die Fragen, weshalb Mercator ausgerechnet nach Duisburg zog, wie er hier lebte und arbeitete, aber auch, wie Duisburg zur Zeit Mercators aussah. Das Stadtmuseum bewahrt in seiner Schatzkammer eine der bedeutendsten und schönsten Mercator-Sammlungen Europas.

Die Teilnahme ist im Museumseintritt enthalten und beträgt für Erwachsene 4,50 Euro, ermäßigt 2 Euro. Weitere Informationen und das vollständige Programm gibt es online unter www.stadtmuseum-duisburg.de.

Stadtwerke Duisburg nehmen 16 neue Ladepunkte in Betrieb
Der Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in der gesamten Stadt geht konsequent voran, um allen Menschen in Duisburg die Gelegenheit zu geben, ihre Mobilität klimafreundlich zu gestalten.

In den vergangenen Wochen hat der lokale Energiedienstleister weitere 16 neue Ladepunkte an sieben Standorten in Betrieb genommen. Jeweils zwei neue Ladepunkte stehen ab sofort am Breitenkamp 8 in Serm, An der Bastei 128 ebenfalls in Serm, am Harweg 1 in Rheinhausen, In der Ruhrau 1a in Duissern und Am Borgschenhof 25 in Rheinhausen zur Verfügung.

Ebenfalls zwei neue Ladepunkte gibt es ab sofort an den Rheinanlagen gegenüber der Hausnummer 11b in Homberg. Beide Ladepunkte hier sind mit einer Schnellladefunktion von 50 kW Ladeleistung ausgestattet. Gleich vier neue Ladepunkte gibt es Am Markt 1 in Rheinhausen. Zwei dieser Ladepunkte sind mit einer Schnellladefunktion mit 150 kW Ladeleistung ausgestattet.

Die Stadtwerke sind der erste Ansprechpartner zu allen Fragen rund um die Elektromobilität in Duisburg. Der lokale Energiedienstleister betreibt insgesamt 408 Ladepunkte an 167 Standorten im Stadtgebiet. Davon sind 58 Ladepunkte sogenannte Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung zwischen 49 und 150 kW.

Die Stadtwerke treiben den Ausbau kontinuierlich voran. Das Ziel ist, einen Bestand von 500 Ladepunkten aufzubauen. Die neu installierten Ladesäulen entsprechen dem neuesten Stand der Technik und den aktuellen Anforderungen des Mess- und Eichrechts. Die Ladesäulen der Stadtwerke Duisburg sind an den Verbund ladenetz.de angeschlossen, zu dem rund 275 Anbieter von Ladeinfrastruktur gehören. Insgesamt stehen über 105.000 Ladepunkte in ganz Deutschland zur Verfügung.

Durch Kooperationen auf internationaler Ebene kommen europaweit rund 390.000 Ladepunkte hinzu. Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Duisburg können mit einer entsprechenden Stadtwerke-Ladekarte an diesen Säulen ihr Elektroauto laden. Das Laden ist neben der Ladekarte auch durch das Scannen des angebrachten QR-Codes oder der „ladeapp“ an allen Ladestationen der Stadtwerke Duisburg möglich. Somit gibt es auch die Möglichkeit, den Ladevorgang ganz bequem spontan zu starten.

Eine Ladekarte der Stadtwerke Duisburg können Interessierte über das Online-Formular unter swdu.de/ladekarte bestellen. Kundinnen und Kunden profitieren dabei von einem Preis-Vorteil in Höhe von 60 Euro im Jahr.

Die Energieberaterinnen und -berater der Stadtwerke Duisburg stehen Interessierten bei allen Fragen rund um die Elektromobilität von der Fahrzeugauswahl bis zur heimischen Lade-Wallbox samt passendem Stromtarif telefonisch unter 0203-604 1111 zur Verfügung. Weitere Informationen gibt es auch im Internet auf https://www.stadtwerke-duisburg.de/emob-p.

Auch Geschäftskunden, die ihren gesamten Fuhrpark auf Elektroautos umstellen wollen, erhalten bei den Stadtwerken kompetente Beratung zu möglichen Fahrzeugmodellen und Planung einer effizienten Ladeinfrastruktur auf dem eigenen Firmengelände. Weitere Informationen gibt es auch hierzu im Internet unter https://www.stadtwerke-duisburg.de/emob-g.

Stadtmuseum: Schwarze und weibliche Perspektiven im (post)kolonialen Gedächtnis
Die Gästeführerinnen Naomi Dibu und Miriam Monsemvula begleiten am Sonntag, 11. Januar 2026, um 15 Uhr Besucherinnen und Besucher im Kultur- und Stadthistorischen Museum durch die Ausstellung „ÜBERSEeHEN. Auf (post)kolonialer Spurensuche in Duisburg“. Die Schau ist momentan wegen Umbauten noch bis zum 14. März 2026 für den regulären Publikumsverkehr geschlossen.

Naomi Dibu und Miriam Monsemvula (von links nach rechts) werfen aus weiblicher und Schwarzer Perspektive einen Blick auf die (post)kolonialen Spuren Duisburgs.  Krischerfotografie/ZfE

Der Fokus liegt auf schwarzen und weiblichen Perspektiven, auf koloniale Verflechtungen und deren Auswirkungen bis heute. Die Besucherinnen und Besucher können dabei neue Perspektiven einnehmen. Welche Rolle spielten Frauen im Kolonialismus? Und welchen Blickwinkel nehmen Schwarze Duisburgerinnen ein?

Die Führung ist eine vielstimmige Einladung zum Hinschauen, Hinterfragen und gemeinsamen Erinnern. „ÜBERSEeHEN“ wurde vom Zentrum für Erinnerungskultur konzipiert und thematisiert die (post)koloniale Geschichte Duisburgs. Die Ausstellung ist nach dem Ende der Umbaupause noch bis Januar 2027 zu sehen. Die Teilnahme ist im Museumseintritt enthalten und kostet für Erwachsene 4,50 Euro, für Kinder und ermäßigt 2 Euro.

Mit Freude, Gottes Segen und leckeren Köstlichkeiten ins Neue Jahr 
Neumühler Gemeinde lädt zum Neujahrsempfang  Am ersten Sonntag im neuen Jahr gibt es keinen Gottesdienst in der Neumühler Gnadenkirche. Die evangelische Gemeinde ist aber nicht vom Glauben abgefallen. Vielmehr hat das Presbyterium der Gemeinde den Gottesdienst um einen Tag, auf den Samstag, 3. Januar 2026, um 17 Uhr vorverlegt und lädt herzlich zum Mitfeiern ein.

Es geht um das Motto der neuen Jahreslosung „Gott spricht: Siehe, ich mache alles neu!“ zu der Pfarrer Jens Storm auch predigen wird. Nicht neu, sondern wunderbar bewährt, ist der anschließende Empfang beim ersten Gottesdienst im neuen Jahr: Die erfahrene Küchencrew um Gisela Usche, Christoph Schultz, Ursel Schulz und Presbyter Reiner Terhorst wird leckere Köstlichkeiten auftischen und so den Rahmen für eine wohlige Begegnung schaffen.

Um dem Küchenteam die Planung zu erleichtern werden diejenigen, die nach dem Gottesdienst zum Essen bleiben möchten, gebeten, sich im Alten Pfarrhaus bis zum 28. Dezember unter Tel. 0203 / 580439 anzumelden.

 Das Foto-Selfie von 2023 zeigt Mitglieder der Neumühler Küchen-Crew (von links) bei ihrem damaligen Gastspiel der Ferienkirche in Wedau: Nadine Birken, Christoph Schulz, Gisela Usche und Reiner Terhorst. 

Achtsames Pilgern auf dem niederrheinischen Jakobsweg: Einladung zum gemeinsamen Entschleunigen
Entschleunigung, den Gedanken Raum geben, die frische Luft genießen und neue Wege entdecken. Das ist es, was eine Gruppe um Ines Auffermann aus der Evangelischen Gemeinde Duisburg Hochfeld-Neudorf beim Pilgern regelmäßig entdeckt. Nun laden sie Interessierte ein, am Samstag, den 3. Januar 2026, einen weiteren Abschnitt des niederrheinischen Jakobsweges mitzugehen und ähnliche Erfahrungen zu machen.

Die Strecke führt diesmal durch das Stadtgebiet von Neuss zum Rhein: Der Weg folgt den Spuren der Römer. Für die knapp 12 km ist eine Gehzeit von knapp drei Stunden eingeplant. Details zu Anfahrt und Startpunkt gibt es bei Ines Auffermann, über die auch Anmeldungen möglich sind (Mail: ines.auffermann@ekir.de). Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter www.hochfeld-neudorf.de.

Kölsche Songs für den Karnevals-Gottesdienst im Duisburger Süden
Projektchor lädt zum Probenbesuch und Mitsingen ein

Am Karnevalssonntag, 15. Februar gibt es in der Jesus-Christus-Kirche in Duisburg Buchholz - wie schon bei der gelungenen Premiere letztes Jahr - passend und stilecht einen Karnevalsgottesdienst, und diesmal sogar mit einer Predigt in Reimen. Erklingen werden dann wieder passende Karnevalssongs und kölsche Lieder in Chorbearbeitung. Wer gerne mitsingen möchte, ist herzlich eingeladen, sich den Proben des Projektchores anzuschließen.

Er kommt ab Januar immer dienstags um 19.30 Uhr im Wedauer Gemeindehaus, Am See 8, zusammen; und zwar am 6.1., 13.1., 20.1, 27.1, 10.2. sowie ggf. weiteren Proben. Wer bei diesen Terminen dabei sein kann, sollte sich bis zum 4. Januar bei Kirchenmusiker und Popkantor Daniel Drückes anmelden: per Mail unter daniel.drueckes@ekir.de oder Telefon/WhatsApp unter Mobil 0178 / 69 83 188.

Projektchor Karnevalsgottesdienst 2025 von Daniel Drückes (Foto: Dirk Sawatzki).



Herbstaussaat zur Ernte 2026: Anbau von Wintergetreide nahezu unverändert 
Im Herbst 2025 haben die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland auf 5,0 Millionen Hektar Ackerland Wintergetreide für die kommende Erntesaison 2026 ausgesät. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ist die Aussaatfläche für Wintergetreide damit etwa gleich groß wie die Anbaufläche im Jahr 2025 (+63 800 Hektar oder +1,3 %). Zum Wintergetreide zählen Winterweizen, Wintergerste, Roggen und Wintermenggetreide sowie die Weizen-Roggen-Kreuzung Triticale.

Wenig Veränderung bei Winterweizen und Roggen, Anstieg bei Wintergerste und Raps Winterweizen, die flächenmäßig bedeutendste Getreideart in Deutschland, wurde auf 2,9 Millionen Hektar ausgesät. Damit bleibt die Aussaatfläche gegenüber der Anbaufläche 2025 nahezu unverändert (+8 900 Hektar oder +0,3 %).

Die Aussaatfläche von Wintergerste vergrößert sich für die Erntesaison 2026 gegenüber der diesjährigen Anbaufläche um 58 700 Hektar oder 4,9 % auf 1,3 Millionen Hektar. Weitgehend unverändert gegenüber der Anbaufläche zur Ernte 2025 zeigen sich Roggen und Triticale. Die Aussaatfläche für die Erntesaison 2026 bei Roggen und Wintermenggetreide beträgt 528 100 Hektar (-10 500 Hektar oder -2,0 %).

Die Aussaat von Triticale erfolgte auf 294 500 Hektar (+6 700 Hektar oder +2,3 %). Mit Winterraps haben die landwirtschaftlichen Betriebe 1,1 Millionen Hektar bestellt. Damit vergrößerte sich die Fläche um 4,9 % beziehungsweise 53 500 Hektar. Die größten Flächenzuwächse in absoluten Werten gab es dabei in Bayern (+17 200 Hektar oder +14,7 %) Niedersachsen (+14 100 Hektar oder +14,5 %) und Nordrhein-Westfalen (8 400 Hektar oder +14,6 %).

Importpreise im November 2025: -1,9 % gegenüber November 2024
Importpreise, November 2025
-1,9 % zum Vorjahresmonat
+0,5 % zum Vormonat

Exportpreise, November 2025
+0,3 % zum Vorjahresmonat
+0,2 % zum Vormonat
Die Importpreise waren im November 2025 um 1,9 % niedriger als im November 2024. Dies war der stärkste Rückgang gegenüber dem Vorjahr seit März 2024 (-3,6 % gegenüber März 2023). Im Oktober 2025 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei -1,4 % gelegen, im September 2025 bei -1,0 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Einfuhrpreise im November 2025 gegenüber dem Vormonat Oktober 2025 um 0,5 %.



Die Exportpreise lagen im November 2025 um 0,3 % höher als im November 2024.
Im Oktober 2025 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei +0,5 % gelegen, im September 2025 bei +0,6 %. Gegenüber Oktober 2025 stiegen die Ausfuhrpreise im Durchschnitt um 0,2 %.

Energie mit größtem Einfluss auf Rückgang der Importpreise im Vorjahresvergleich
Den größten Einfluss auf die Gesamtentwicklung der Importpreise im November 2025 hatte erneut der Rückgang der Preise für Energie mit -15,7 % gegenüber November 2024. Gegenüber Oktober 2025 stiegen die Energiepreise jedoch im Durchschnitt um 3,1 %.

Alle Energieträger waren im November 2025 günstiger als im November 2024, aber mit Ausnahme von Erdöl teurer als im Oktober 2025: rohes Erdöl mit -21,7 % (-0,1 % gegenüber Oktober 2025), Steinkohle mit -20,9 % (+2,8 % gegenüber Oktober 2025), Erdgas mit -15,6 % (+3,6 % gegenüber Oktober 2025), elektrischer Strom mit -10,6 % (+23,7 % gegenüber Oktober 2025) sowie Mineralölerzeugnisse mit -7,2 % (+3,7 % gegenüber Oktober 2025).

Ohne Berücksichtigung der Energiepreise fielen die Importpreise im November 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,3 %. Gegenüber dem Vormonat stiegen sie um 0,3 %. Lässt man nur Erdöl und Mineralölerzeugnisse außer Betracht, lag der Importpreisindex 1,1 % unter dem Stand von November 2024 und 0,4 % über dem Stand von Oktober 2025.

Preissenkungen bei landwirtschaftlichen Gütern, Investitions- und Konsumgütern Importierte landwirtschaftliche Güter waren im November 2025 um 3,2 % billiger als im Vorjahresmonat (+0,1 % gegenüber Oktober 2025). Die Preise für Rohkakao lagen 28,0 % unter denen von November 2024 und 5,3 % unter denen von Oktober 2025.

Lebende Schweine waren 22,1 % günstiger als im November 2024 (-5,5 % gegenüber Oktober 2025). Die Getreidepreise waren ebenfalls niedriger als im Vorjahresmonat (-6,4 % gegenüber November 2024, aber +1,1 % gegenüber Oktober 2025). Dagegen war insbesondere Rohkaffee deutlich teurer als vor einem Jahr (+23,0 % gegenüber November 2024, aber -0,9 % gegenüber Oktober 2025).

Mehr als vor einem Jahr kosteten auch Geflügel und Eier (+15,2 % gegenüber November 2024 und +0,8 % gegenüber Oktober 2025). Die Importpreise für Investitionsgüter lagen 0,5 % unter denen des Vorjahresmonats (+0,1 % gegenüber Oktober 2025).
Die Importpreise für Vorleistungsgüter lagen hingegen 0,3 % über denen des Vorjahresmonats, gegenüber Oktober 2025 stiegen sie im Durchschnitt um 0,5 %. Importierte Konsumgüter (Ge- und Verbrauchsgüter) waren im November 2025 um 0,3 % preiswerter als im Vorjahr (0,0 % gegenüber Oktober 2025).

Während sich die Preise für Verbrauchsgüter gegenüber Vorjahr und Vormonat kaum veränderten (-0,1 % gegenüber November 2024 und 0,0 % gegenüber Oktober 2025), waren importierte Gebrauchsgüter im Vorjahresvergleich 1,5 % billiger (+0,1 % gegenüber Oktober 2025).

Auch wenn bei den Verbrauchsgütern im Durchschnitt wenig Bewegung zu verzeichnen war, gab es bei den Nahrungsmitteln im Vorjahresvergleich große Unterschiede: Mehr als im November 2024 kosteten vor allem geschälte Haselnüsse (+62,7 %), Kaffee (geröstet oder entkoffeiniert; +36,2 %), Rindfleisch (+24,8 %), Orangensaft (+23,0 %) und Geflügelfleisch (+17,1 %). Billiger als im November 2024 waren unter anderem Olivenöl (-22,2 %), Zucker (-16,2 %) und Schweinefleisch (-12,5 %). 

Insgesamt musste für Nahrungsmittel 2,8 % mehr bezahlt werden als im November 2024 (-0,5 % gegenüber Oktober 2025). Vorleistungs- und Investitionsgüter mit größtem Einfluss auf Anstieg der Exportpreise im Vorjahresvergleich Bei der Ausfuhr hatten im November 2025 die Preissteigerungen bei Vorleistungs- und Investitionsgütern den größten Einfluss auf die Preisentwicklung insgesamt.

Die Preise für ausgeführte Vorleistungsgüter waren 0,7 % höher als im November 2024 (+0,1 % gegenüber Oktober 2025). Das Preisniveau bei Investitionsgütern lag 0,4 % über dem von November 2024 (+0,1 % gegenüber Oktober 2025). Exportierte Konsumgüter waren 0,3 % teurer als im November 2024, aber 0,3 % billiger als im Oktober 2025.

Die Preise für Gebrauchsgüter lagen 1,9 % über denen des Vorjahres (+0,2 % gegenüber Oktober 2025), die Preise für Verbrauchsgüter blieben gegenüber dem Vorjahr im Durchschnitt unverändert (0,0 % gegenüber November 2024 und -0,3 % gegenüber Oktober 2025).

Bei den exportierten Verbrauchsgütern wurde insbesondere Kaffee (entkoffeiniert oder geröstet) zu 32,6 % höheren Preisen exportiert als im November 2024 (-4,1 % gegenüber Oktober 2025). Dagegen waren Butter und andere Fettstoffe aus Milch deutlich billiger als vor einem Jahr (-35,2 % gegenüber November 2024 und -6,5 % gegenüber Oktober 2025), ebenso Kakaomasse, Kakaobutter, Kakaofett, Kakaoöl und Kakaopulver (-25,8 % gegenüber November 2024, aber +0,4 % gegenüber Oktober 2025).

Energieexporte waren mit -6,2 % deutlich preiswerter als im November 2024. Gegenüber Oktober 2025 stiegen die Preise aber um 6,3 %. Erdgas war 7,3 % billiger als im Vorjahresmonat (+4,9 % gegenüber Oktober 2025), die Preise für Mineralölerzeugnisse lagen 4,2 % unter denen von November 2024 (aber +3,7 % gegenüber Oktober 2025). Auch landwirtschaftliche Güter wurden preiswerter exportiert als im Vorjahresmonat (-2,3 %).

Gegenüber Oktober 2025 fielen die Preise hier um 0,2 %. Berechnung der Außenhandelspreisindizes ohne Steuern und Zölle Berechnungsgrundlage für die Indizes der Außenhandelspreise sind ausschließlich die in Verträgen vereinbarten Preise, zu denen inländische Unternehmen Waren aus dem Ausland einkaufen beziehungsweise ins Ausland verkaufen. Steuern und Zölle fließen demnach nicht in die Berechnung der Indizes ein.