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Wirtschaft stärkt Verteidigung - IHK-Netzwerk Defense
Duisburg/Niederrhein zum Jahreswechsel Zum ersten Mal
seit Jahrzehnten muss sich Deutschland die Frage stellen: Wie können
wir uns im Ernstfall verteidigen? Das betrifft die gesamte
Gesellschaft und damit auch die Wirtschaft. Damit die Betriebe sich
vorbereiten, hat die Niederrheinische IHK das Unternehmensnetzwerk
Defense gegründet. Das Ziel: Austausch, Wissen und starke Partner.
„Sicherheit und Widerstands-Fähigkeit sind eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Wirtschaft ist ein zentraler
Pfeiler der Verteidigungsfähigkeit. Darauf muss sie vorbereitet
sein“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Dietzfelbinger. „Wir
dürfen nicht warten, bis die Krise da ist. Unser Netzwerk bringt
Betriebe zusammen, die Verantwortung übernehmen wollen.“
Bei
der Verteidigung sind Unternehmen branchenübergreifend gefragt. Alle
sind betroffen: bei Cyber-Resilienz, Notfallvorsorge, krisenfesten
Lieferketten und digitaler Souveränität. Die IHK stellt Kontakte her
– zu Bundeswehr, Sicherheitsbehörden und Katastrophenschutz.
Unternehmen erhalten Informationen und bringen neue Ideen und
Produkte ein. „Genauso wichtig ist auch der Austausch zwischen den
Betrieben“, betont Dietzfelbinger.
Interessierte Unternehmen
können sich bei Lukas Cloppenburg melden, unter
cloppenburg@niederrhein.ihk.de. Aktuell laufen Webinare zum Thema
Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft der IHK-Initiative
Rheinland (IIR), zu der auch die Niederrheinische IHK gehört.
Termine und Informationen finden Sie unter
www.ihk.de/niederrhein/gesamtverteidigung.
Diese eine blöde
Mail - Experte für Wirtschaftsschutz gibt Tipps Henning Voß ist
im NRW-Innenministerium Experte für Wirtschaftsschutz und
Geheimschutz in der Wirtschaft. Im Interview gibt er Tipps, wie sich
Unternehmen vor Cyberangriffen schützen können.

Henning Voß erklärt, wie sich Unternehmen schützen können.
Herr Voß, wie stark sind deutsche Unternehmen aktuell von
Cyberkriminalität bedroht? Insgesamt nimmt die Bedrohung zu. Sie
teilt sich im Wesentlichen in zwei Bereiche: Zum einen die Spionage,
zum Beispiel durch Nachrichtendienste. Hier ist der Anteil an den
Cyberattacken laut der neuesten Bitkom-Studie von sieben auf 28
Prozent gestiegen. Zum anderen geht es häufig um das Erpressen von
Lösegeld durch Datenblockade.
Wo liegen die
Haupt-Angriffspunkte der Täter? Ist es wirklich oft diese eine blöde
E-Mail, die ich besser nicht angeklickt hätte?
Häufig ist das
in der Tat so, ja. Leider werden die Fake-Mails immer besser. Das
kann das gefälschte Bewerbungsschreiben sein oder die vermeintliche
Rechnung. Wer hunderte Mails bekommt, schätzt vielleicht nach vielen
Arbeitsstunden diese eine falsch ein. Und klickt auf den Anhang. Wer
spionieren will, wird dafür sorgen, dass er abends oder nachts
Zugang zu geheimen Firmendaten bekommt. Dann werden unbemerkt
Datenbanken ausgespäht, wenn die Mitarbeitenden längst Feierabend
haben.
Wer Geld erpressen möchte, nutzt etwa einen
Verschlüsselungstrojaner, der sich nach dem Anklicken der Mail
installiert – so kommt niemand mehr an die Firmendaten. Die Täter
fordern dann in der Regel ein Lösegeld, damit die Daten wieder
freigegeben werden. Auch der private USB-Stick, der verbotenerweise
an einen Computer angeschlossen wird, stellt immer noch eine
Sicherheitslücke dar.
Was glauben Sie: Wie viele Unternehmen
nehmen das Thema ernst und sichern sich gegen die Angriffe ab?
Das kommt auf die Branche an. Unternehmen der kritischen
Infrastruktur, wie Energiesektor oder der Verteidigungsindustrie,
nehmen die Sicherheit sehr ernst. Ich schätze aber, dass insgesamt
etwa die Hälfte aller Firmen es nicht so auf dem Schirm hat, wie es
notwendig wäre. Klar, der kleine Bäckereibetrieb ist nicht so in
Gefahr wie der Rüstungskonzern, aber auch er kann im Verteiler einer
Phishingmail landen.
Wie können sich die Unternehmen
schützen? Zunächst, indem sie sich die Gefahr bewusst machen.
Dann gilt es, ein Sicherheitskonzept zu erarbeiten, dass diese vier
Dimensionen umfasst: IT, Gebäude, Organisation und Personal. Wenn
ich keine eigene IT-Abteilung habe, die mein Netzwerk schützen kann,
sollte ich mich an ein Systemhaus wenden, das darauf spezialisiert
ist. Und dem ich vertraue. Das Gebäude muss vor Einbrüchen geschützt
werden. Ich muss mein Personal schulen. Und ich muss Richtlinien
aufstellen.
Diese können zum Beispiel untersagen, private
USB-Sticks zu nutzen und mit Konsequenzen drohen, wenn dies
ignoriert wird. Gleichzeitig sollte meines Erachtens eine offene
Fehlerkultur gelebt werden. Sprich: Wenn jemand versehentlich die
eine falsche Mail geöffnet hat, sollte er oder sie sich nicht aus
Angst vor einer Kündigung drei Wochen krankmelden. Sondern sich
direkt und offen an zuständige Ansprechpartner wenden können, um
Schlimmeres zu verhindern.
Wenn der Angriff passiert ist –
wie sieht ein Notfallplan aus? Möglichst analog und nicht
vernetzt. Ziel ist, dass nicht alle die gleiche Infrastruktur
nutzen. Und ein guter Plan vorliegt, um weiterarbeiten und sich
schnell wieder erholen zu können. Zum Beispiel in Form eines
physischen, gut gesicherten Notfallordners. Darin enthalten: Eine
regelmäßig aktualisierte, ausgedruckte Telefonliste mit den
Kontakten der wichtigsten Mitarbeitenden, Kunden und
Geschäftspartner.
Auch eine digitale Insellösung hilft: ein
Notebook mit den wichtigsten Daten, das niemals ans Netzwerk
angeschlossen wird. Und man kann sich generell die Frage stellen,
wie sinnvoll Voice-Over-IP für die gesamte Telefonanlage ist. Mit
einem Cyberangriff kann man auch diese lahmlegen. Die gute alte
analoge Kupferleitung oder Mobilfunk-Geräte funktionieren dagegen
immer.
„Resilienz bauen wir nur gemeinsam auf“ -
Gesamtverteidigung in der Wirtschaft Wie können sich
Unternehmen vor Cyberangriffen, Desinformation und Sabotage
schützen? Darüber berieten Sicherheitsexperten von Bundeswehr,
Innenministerium und Niederrheinischer IHK.

Jürgen Kaiser, IHK-Geschäftsführer im Bereich Unternehmens-Service
und International, setzt sich beim Thema Gesamtverteidigung in der
Wirtschaft für mehr Vernetzung ein. Foto: Niederrheinische
IHK/Hendrik Grzebatzki
Herr Kaiser, inwieweit ist das Thema
Gesamtverteidigung wichtiger geworden in den vergangenen Jahren?
Spätestens seit der Ausweitung des Angriffskriegs Russlands auf die
Ukraine im Februar 2022 berührt das Thema längst nicht mehr nur
Militärs, Sicherheitsexperten und Diplomaten. Es betrifft uns alle:
die Politik, die Gesellschaft und im besonderen Maße die Wirtschaft.
Die Politik hat hier mit dem Operationsplan Deutschland bereits
einiges angestoßen. Darin wird beschrieben, wie das Zusammenspiel
zwischen zivilen und militärischen Akteuren funktionieren kann.
Was ist die Grundidee dahinter? Wir alle müssen resilienter
werden. Auch im Spannungsfall muss die Wirtschaft funktionieren. Sie
sichert unseren Wohlstand, sie stellt Kommunikation, Energie,
Medizin und natürlich Lieferketten sicher. Gleichzeitig müssen wir
uns Fragen wie diesen stellen: Was ist, wenn Mitarbeiter deutscher
Firmen eingezogen werden? Was ist, wenn unsere Energieversorgung
sabotiert wird? Für solche Szenarien brauchen wir klare Antworten,
Abläufe und Partner, die wissen, was wann zu tun ist.
Wie
kann die IHK hier unterstützen? Mit Netzwerk und Information.
Unsere Veranstaltung „Gesamtverteidigung und Wirtschaft“ im Oktober
war der Auftakt einer ganzen Reihe. In der Folge wird es nun um
einzelne Schwerpunkte gehen wie krisenfeste Lieferketten,
Exportkontrolle, Cybersicherheit. Aber auch um die Frage: Wie können
Unternehmen von öffentlichen Aufträgen rund ums Thema Verteidigung
profitieren? Zudem haben wir in der IHK das Netzwerk „Defense“, also
Verteidigung, gegründet, das die Firmen zu diesem Thema stärker
zusammenbringen wird.
Was kann diese Vernetzung bewirken?
Obwohl wir es erschreckend finden, uns im Jahr 2025 mit diesen
Fragen zu befassen, stellen wir fest: Es hilft, wenn wir als
Netzwerk ruhig und pragmatisch agieren. Und dafür müssen wir die
Unternehmen zusammenbringen. Das machen wir zum Beispiel auch mit
dem „Defense Tech Inkubator“. Diese Roadshow bringt Start-Ups, die
etwa auf Cybersicherheit spezialisiert sind, mit etablierten Firmen
jeder Größe zusammen. Sie ist im kommenden Jahr bei uns zu Gast.
Resilienz können wir nur gemeinsam aufbauen: Durch Austausch und
Vorbereitung.
Neu in 2026: Was sich für Verbraucherinnen und
Verbraucher in Europa ändert Im Jahr 2026 treten einige
neue Regelungen in Kraft, die den Verbraucherschutz in Europa
stärken und den Alltag vieler Menschen in Europa erleichtern sollen.
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland gibt einen
Überblick über die wichtigsten Neuerungen. 2026 im Blick: Neue
Regelungen sollen den Verbraucherschutz in Europa stärken. Foto:
Adobe Stock / OleCNX
Euro-Einführung in Bulgarien: Reisen und
Bezahlen werden einfacher Zum 1. Januar 2026 führt Bulgarien den
Euro ein und wird damit das 21. Mitglied der Eurozone. Für Reisende
bringt dies Vorteile: So ist kein Geldwechsel mehr notwendig, keine
Gebühren für Fremdwährungstransaktionen, kein Risiko von
Wechselkursschwankungen. Sei es vor Ort oder beim Onlineshopping –
Preise können einfach verglichen werden.
Während einer
einmonatigen Übergangsfrist kann noch mit Euro und Lew bezahlt
werden. Ab 1. Februar 2026 ist der Lew kein gesetzliches
Zahlungsmittel mehr. Alte Lew-Banknoten können ab 2026 nur noch in
Bulgarien, u. a. bei Banken und Postämtern, umgetauscht werden.
Weitere Informationen bietet das offizielle Informationsportal zur
Einführung des Euro in Bulgarien.
Roaming-Gebühren fallen in
der Ukraine und Moldau weg Ab 1. Januar 2026 gibt es keine
Roaming-Gebühren mehr in der Ukraine und Moldau. Vom Wegfall der
Roaming-Gebühren profitieren Reisende sowie Bürgerinnen und Bürger
aus diesen Ländern, die sich in der EU aufhalten und umgekehrt.
Sie
können Anrufe tätigen, Nachrichten versenden und mobile Daten
nutzen, ohne dass zusätzliche Gebühren anfallen – genauso wie in
ihren Heimatländern. Wichtig: der Mobilfunkvertrag muss mit einem
Anbieter mit Sitz in der EU, Ukraine oder Moldau geschlossen sein.
Mehr zum Thema Roaming.
Mehr Rechte bei der Reparatur von
Elektrogeräten Mit der EU-Richtlinie (EU) 2024/1799, die die
EU-Mitgliedstaaten bis 31. Juli 2026 in nationales Recht umsetzen
müssen, wird das Recht auf Reparatur von Elektrogeräten deutlich
gestärkt. Ziel ist es, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern
und Reparaturen einfacher zugänglich zu machen.
Hersteller
bestimmter Produktgruppen – darunter Smartphones, Tablets,
Waschmaschinen, Geschirrspüler, Staubsauger – müssen künftig auch
nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistung Reparaturen anbieten.
Die Kosten sind vom Käufer zu tragen, die Preise müssen jedoch fair,
angemessen und transparent sein. Entscheidet sich ein Verbraucher
innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für die Reparatur
statt für einen Austausch, sieht die Richtlinie vor, dass sich die
Gewährleistungsfrist einmalig um zwölf Monate verlängert. Mehr zum
Recht auf Reparatur.
Elektronischer Widerrufsbutton:
Widerrufen wird so einfach wie bestellen Deutschland führt 2026
den elektronischen Widerrufsbutton ein. Online-Händler müssen ihren
Kundinnen und Kunden dann mit einem gut sichtbaren und leicht
auffindbaren Button auf der Website die Möglichkeit bieten, den Kauf
per Klick zu widerrufen.
Auch ausländische Händler müssen
sich daran halten, wenn der Shop sich nachweislich an deutsche
Verbraucher richtet, z. B. wenn die Webseite in deutscher Sprache
ist, der Versand nach Deutschland erfolgt oder es eine .de-Domain
gibt. Die gesetzliche Verpflichtung gilt ab 19. Juni 2026.
Verbraucher sollten daher bei ausländischen Shops stets prüfen, ob
diese Elemente vorhanden sind. Mehr zum Thema Widerrufsrecht.
Zu unterscheiden vom elektronischen Widerrufsbutton ist der
Kündigungsbutton. Dieser betrifft die Kündigung von online
abgeschlossenen Abonnements.
Neues EU-Gewährleistungs- und
Garantielabel Mehr Transparenz bei Produktinformationen ist das
Ziel des einheitlichen EU-Gewährleistungslabels, zu dem Händler in
der EU ab 27. September 2026 verpflichtet werden. Damit sollen
Verbraucherinnen und Verbraucher auf einen Blick erkennen können,
welche Rechte sie haben.
Das einheitliche EU-Label (hier ein
EU-Dokument mit Entwurf eines Musters, PDF) muss Angaben zur
zweijährigen Mindestgewährleistung enthalten, dazu den Hinweis, dass
die nationale Gewährleistungsdauer in einigen EU-Ländern länger sein
kann. Außerdem klare Informationen zu den Rechten bei Mängeln
(Reparatur, Ersatz, Minderung, Rückerstattung) sowie einen QR-Code
zu einer EU-Informationsseite über Gewährleistungsrechte und
nationale Besonderheiten. Bei zusätzlich bestehenden
Herstellergarantien kommt die Pflicht zu einem separaten
Garantielabel hinzu. Mehr zum Thema gesetzliche Gewährleistung.
Schutz vor Greenwashing: Nachhaltigkeitsaussagen müssen belegbar
sein Mit der sogenannten EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 führt die
EU strengere Regeln ein, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor
irreführenden Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen zu schützen.
Ab dem 27. September 2026 gelten neue Anforderungen: Vage oder
pauschale Aussagen wie „umweltfreundlich“, „ökologisch“, „grün“ oder
„klimaneutral“ sind ohne konkreten, überprüfbaren Nachweis nicht
mehr zulässig. Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitsaussagen
künftig belegen können und sie bei Bedarf mit nachvollziehbaren,
überprüfbaren Daten untermauern.
Neues
Verbraucherkreditrecht: Mehr Schutz bei Kleinkrediten und „Buy Now,
Pay Later“ Die neuen Regelungen der
EU-Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 sollen ab 20. November
2026 für neue Kreditverträge gelten, die Umsetzung in nationales
Recht in Deutschland erfolgt zurzeit. Sie bringt wichtige Änderungen
– besonders für digitale Kreditmodelle.
Die neuen Regeln
gelten etwa für Kleinkredite unter 200 Euro, kurzfristige zins- oder
gebührenfreie Kredite sowie „Buy Now, Pay Later“-Angebote. So müssen
Anbieter etwa Kosten und Bedingungen klar und verständlich darlegen.
Weiter müssen sie die Kreditwürdigkeit sorgfältiger überprüfen.
Werbung, die suggeriert, dass die Kreditaufnahme die eigene
finanzielle Situation verbessere, soll eingeschränkt werden. Das
Ziel: Überschuldung verhindern und Verbraucherinnen und Verbraucher
besser vor aggressiven oder intransparenten Angeboten schützen.
Kultur- und Stadthistorisches Museum: Führung durch die
Mercator-Schatzkammer Das Kultur- und Stadthistorische
Museum lädt am Sonntag, 28. Dezember, um 15 Uhr, am
Johannes-Corputius-Platz 1 in Duisburg-Mitte zu einer Führung durch
die Mercator-Schatzkammer ein. Werner Pöhling nimmt die
Besucherinnen und Besucher mit in das bewegte Leben Gerhard
Mercators.
Die Führung bietet spannende Einblicke in die
Welt eines außergewöhnlichen Universalgelehrten, der im 16.
Jahrhundert in Duisburg eine neue Heimat fand und hier Werke schuf,
die unser Weltbild bis heute prägen. Ihm verdanken wir nicht nur
bahnbrechend präzise Landkarten und den ersten „Atlas“ der Welt,
sondern auch grundlegende Erkenntnisse für die moderne Navigation.
In der Führung gibt es auch Antworten auf die Fragen,
weshalb Mercator ausgerechnet nach Duisburg zog, wie er hier lebte
und arbeitete, aber auch, wie Duisburg zur Zeit Mercators aussah.
Das Stadtmuseum bewahrt in seiner Schatzkammer eine der
bedeutendsten und schönsten Mercator-Sammlungen Europas.
Die
Teilnahme ist im Museumseintritt enthalten und beträgt für
Erwachsene 4,50 Euro, ermäßigt 2 Euro. Weitere Informationen und das
vollständige Programm gibt es online unter
www.stadtmuseum-duisburg.de.
Stadtwerke Duisburg nehmen 16 neue Ladepunkte in Betrieb
Der Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in der
gesamten Stadt geht konsequent voran, um allen Menschen in Duisburg
die Gelegenheit zu geben, ihre Mobilität klimafreundlich zu
gestalten.
In den vergangenen Wochen hat der lokale
Energiedienstleister weitere 16 neue Ladepunkte an sieben Standorten
in Betrieb genommen. Jeweils zwei neue Ladepunkte stehen ab sofort
am Breitenkamp 8 in Serm, An der Bastei 128 ebenfalls in Serm, am
Harweg 1 in Rheinhausen, In der Ruhrau 1a in Duissern und Am
Borgschenhof 25 in Rheinhausen zur Verfügung.
Ebenfalls zwei neue Ladepunkte gibt es ab sofort an den
Rheinanlagen gegenüber der Hausnummer 11b in Homberg. Beide
Ladepunkte hier sind mit einer Schnellladefunktion von 50 kW
Ladeleistung ausgestattet. Gleich vier neue Ladepunkte gibt es Am
Markt 1 in Rheinhausen. Zwei dieser Ladepunkte sind mit einer
Schnellladefunktion mit 150 kW Ladeleistung ausgestattet.
Die
Stadtwerke sind der erste Ansprechpartner zu allen Fragen rund um
die Elektromobilität in Duisburg. Der lokale Energiedienstleister
betreibt insgesamt 408 Ladepunkte an 167 Standorten im Stadtgebiet.
Davon sind 58 Ladepunkte sogenannte Schnellladepunkte mit einer
Ladeleistung zwischen 49 und 150 kW.
Die Stadtwerke treiben
den Ausbau kontinuierlich voran. Das Ziel ist, einen Bestand von 500
Ladepunkten aufzubauen. Die neu installierten Ladesäulen entsprechen
dem neuesten Stand der Technik und den aktuellen Anforderungen des
Mess- und Eichrechts. Die Ladesäulen der Stadtwerke Duisburg sind an
den Verbund ladenetz.de angeschlossen, zu dem rund 275 Anbieter von
Ladeinfrastruktur gehören. Insgesamt stehen über 105.000 Ladepunkte
in ganz Deutschland zur Verfügung.
Durch Kooperationen auf
internationaler Ebene kommen europaweit rund 390.000 Ladepunkte
hinzu. Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Duisburg können mit einer
entsprechenden Stadtwerke-Ladekarte an diesen Säulen ihr Elektroauto
laden. Das Laden ist neben der Ladekarte auch durch das Scannen des
angebrachten QR-Codes oder der „ladeapp“ an allen Ladestationen der
Stadtwerke Duisburg möglich. Somit gibt es auch die Möglichkeit, den
Ladevorgang ganz bequem spontan zu starten.
Eine Ladekarte
der Stadtwerke Duisburg können Interessierte über das
Online-Formular unter swdu.de/ladekarte bestellen. Kundinnen und
Kunden profitieren dabei von einem Preis-Vorteil in Höhe von 60 Euro
im Jahr.
Die Energieberaterinnen und -berater der Stadtwerke
Duisburg stehen Interessierten bei allen Fragen rund um die
Elektromobilität von der Fahrzeugauswahl bis zur heimischen
Lade-Wallbox samt passendem Stromtarif telefonisch unter 0203-604
1111 zur Verfügung. Weitere Informationen gibt es auch im Internet
auf https://www.stadtwerke-duisburg.de/emob-p.
Auch
Geschäftskunden, die ihren gesamten Fuhrpark auf Elektroautos
umstellen wollen, erhalten bei den Stadtwerken kompetente Beratung
zu möglichen Fahrzeugmodellen und Planung einer effizienten
Ladeinfrastruktur auf dem eigenen Firmengelände. Weitere
Informationen gibt es auch hierzu im Internet unter
https://www.stadtwerke-duisburg.de/emob-g.
Stadtmuseum: Schwarze und weibliche Perspektiven im
(post)kolonialen Gedächtnis Die Gästeführerinnen Naomi
Dibu und Miriam Monsemvula begleiten am Sonntag, 11. Januar 2026, um
15 Uhr Besucherinnen und Besucher im Kultur- und Stadthistorischen
Museum durch die Ausstellung „ÜBERSEeHEN. Auf (post)kolonialer
Spurensuche in Duisburg“. Die Schau ist momentan wegen Umbauten noch
bis zum 14. März 2026 für den regulären Publikumsverkehr
geschlossen.

Naomi Dibu und Miriam Monsemvula (von links nach rechts) werfen aus
weiblicher und Schwarzer Perspektive einen Blick auf die
(post)kolonialen Spuren Duisburgs. Krischerfotografie/ZfE
Der Fokus liegt auf schwarzen und weiblichen Perspektiven,
auf koloniale Verflechtungen und deren Auswirkungen bis heute. Die
Besucherinnen und Besucher können dabei neue Perspektiven einnehmen.
Welche Rolle spielten Frauen im Kolonialismus? Und welchen
Blickwinkel nehmen Schwarze Duisburgerinnen ein?
Die Führung
ist eine vielstimmige Einladung zum Hinschauen, Hinterfragen und
gemeinsamen Erinnern. „ÜBERSEeHEN“ wurde vom Zentrum für
Erinnerungskultur konzipiert und thematisiert die (post)koloniale
Geschichte Duisburgs. Die Ausstellung ist nach dem Ende der
Umbaupause noch bis Januar 2027 zu sehen. Die Teilnahme ist im
Museumseintritt enthalten und kostet für Erwachsene 4,50 Euro, für
Kinder und ermäßigt 2 Euro.
Mit Freude, Gottes Segen und leckeren
Köstlichkeiten ins Neue Jahr Neumühler Gemeinde lädt
zum Neujahrsempfang Am ersten Sonntag im neuen Jahr gibt es keinen
Gottesdienst in der Neumühler Gnadenkirche. Die evangelische
Gemeinde ist aber nicht vom Glauben abgefallen. Vielmehr hat das
Presbyterium der Gemeinde den Gottesdienst um einen Tag, auf den
Samstag, 3. Januar 2026, um 17 Uhr vorverlegt und lädt herzlich zum
Mitfeiern ein.
Es geht um das Motto der neuen Jahreslosung
„Gott spricht: Siehe, ich mache alles neu!“ zu der Pfarrer Jens
Storm auch predigen wird. Nicht neu, sondern wunderbar bewährt, ist
der anschließende Empfang beim ersten Gottesdienst im neuen Jahr:
Die erfahrene Küchencrew um Gisela Usche, Christoph Schultz, Ursel
Schulz und Presbyter Reiner Terhorst wird leckere Köstlichkeiten
auftischen und so den Rahmen für eine wohlige Begegnung schaffen.
Um dem Küchenteam die Planung zu erleichtern werden
diejenigen, die nach dem Gottesdienst zum Essen bleiben möchten,
gebeten, sich im Alten Pfarrhaus bis zum 28. Dezember unter Tel.
0203 / 580439 anzumelden.
 Das Foto-Selfie
von 2023 zeigt Mitglieder der Neumühler Küchen-Crew (von links) bei
ihrem damaligen Gastspiel der Ferienkirche in Wedau: Nadine Birken,
Christoph Schulz, Gisela Usche und Reiner Terhorst.
Achtsames Pilgern auf dem niederrheinischen Jakobsweg:
Einladung zum gemeinsamen Entschleunigen
Entschleunigung, den Gedanken Raum geben, die frische Luft genießen
und neue Wege entdecken. Das ist es, was eine Gruppe um Ines
Auffermann aus der Evangelischen Gemeinde Duisburg Hochfeld-Neudorf
beim Pilgern regelmäßig entdeckt. Nun laden sie Interessierte ein,
am Samstag, den 3. Januar 2026, einen weiteren Abschnitt des
niederrheinischen Jakobsweges mitzugehen und ähnliche Erfahrungen zu
machen.
Die Strecke führt diesmal durch das Stadtgebiet von
Neuss zum Rhein: Der Weg folgt den Spuren der Römer. Für die knapp
12 km ist eine Gehzeit von knapp drei Stunden eingeplant. Details zu
Anfahrt und Startpunkt gibt es bei Ines Auffermann, über die auch
Anmeldungen möglich sind (Mail: ines.auffermann@ekir.de). Infos zur
Gemeinde gibt es im Netz unter www.hochfeld-neudorf.de.
Kölsche Songs für den Karnevals-Gottesdienst im Duisburger
Süden Projektchor lädt zum Probenbesuch und Mitsingen ein
Am Karnevalssonntag, 15. Februar gibt es in der
Jesus-Christus-Kirche in Duisburg Buchholz - wie schon bei der
gelungenen Premiere letztes Jahr - passend und stilecht einen
Karnevalsgottesdienst, und diesmal sogar mit einer Predigt in
Reimen. Erklingen werden dann wieder passende Karnevalssongs und
kölsche Lieder in Chorbearbeitung. Wer gerne mitsingen möchte, ist
herzlich eingeladen, sich den Proben des Projektchores
anzuschließen.
Er kommt ab Januar immer dienstags um 19.30
Uhr im Wedauer Gemeindehaus, Am See 8, zusammen; und zwar am 6.1.,
13.1., 20.1, 27.1, 10.2. sowie ggf. weiteren Proben. Wer bei diesen
Terminen dabei sein kann, sollte sich bis zum 4. Januar bei
Kirchenmusiker und Popkantor Daniel Drückes anmelden: per Mail unter
daniel.drueckes@ekir.de oder Telefon/WhatsApp unter Mobil 0178 / 69
83 188.

Projektchor Karnevalsgottesdienst 2025 von Daniel Drückes (Foto:
Dirk Sawatzki).

Herbstaussaat zur Ernte 2026: Anbau von Wintergetreide
nahezu unverändert Im Herbst 2025 haben die
landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland auf 5,0 Millionen
Hektar Ackerland Wintergetreide für die kommende Erntesaison 2026
ausgesät. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ist
die Aussaatfläche für Wintergetreide damit etwa gleich groß wie die
Anbaufläche im Jahr 2025 (+63 800 Hektar oder +1,3 %). Zum
Wintergetreide zählen Winterweizen, Wintergerste, Roggen und
Wintermenggetreide sowie die Weizen-Roggen-Kreuzung Triticale.
Wenig Veränderung bei Winterweizen und Roggen, Anstieg bei
Wintergerste und Raps Winterweizen, die flächenmäßig bedeutendste
Getreideart in Deutschland, wurde auf 2,9 Millionen Hektar ausgesät.
Damit bleibt die Aussaatfläche gegenüber der Anbaufläche 2025 nahezu
unverändert (+8 900 Hektar oder +0,3 %).
Die Aussaatfläche
von Wintergerste vergrößert sich für die Erntesaison 2026 gegenüber
der diesjährigen Anbaufläche um 58 700 Hektar oder 4,9 % auf 1,3
Millionen Hektar. Weitgehend unverändert gegenüber der Anbaufläche
zur Ernte 2025 zeigen sich Roggen und Triticale. Die Aussaatfläche
für die Erntesaison 2026 bei Roggen und Wintermenggetreide beträgt
528 100 Hektar (-10 500 Hektar oder -2,0 %).
Die Aussaat von
Triticale erfolgte auf 294 500 Hektar (+6 700 Hektar oder +2,3 %).
Mit Winterraps haben die landwirtschaftlichen Betriebe 1,1 Millionen
Hektar bestellt. Damit vergrößerte sich die Fläche um 4,9 %
beziehungsweise 53 500 Hektar. Die größten Flächenzuwächse in
absoluten Werten gab es dabei in Bayern (+17 200 Hektar oder
+14,7 %) Niedersachsen (+14 100 Hektar oder +14,5 %) und
Nordrhein-Westfalen (8 400 Hektar oder +14,6 %).
Importpreise im November 2025: -1,9 % gegenüber November
2024 Importpreise, November 2025 -1,9 % zum
Vorjahresmonat +0,5 % zum Vormonat
Exportpreise, November
2025 +0,3 % zum Vorjahresmonat +0,2 % zum Vormonat Die
Importpreise waren im November 2025 um 1,9 % niedriger als im
November 2024. Dies war der stärkste Rückgang gegenüber dem Vorjahr
seit März 2024 (-3,6 % gegenüber März 2023). Im Oktober 2025 hatte
die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei -1,4 %
gelegen, im September 2025 bei -1,0 %. Wie das Statistische
Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Einfuhrpreise im
November 2025 gegenüber dem Vormonat Oktober 2025 um 0,5 %.

Die Exportpreise lagen im November 2025 um 0,3 % höher als im
November 2024. Im Oktober 2025 hatte die Veränderungsrate
gegenüber dem Vorjahresmonat bei +0,5 % gelegen, im September 2025
bei +0,6 %. Gegenüber Oktober 2025 stiegen die Ausfuhrpreise im
Durchschnitt um 0,2 %.
Energie mit größtem Einfluss auf
Rückgang der Importpreise im Vorjahresvergleich Den größten
Einfluss auf die Gesamtentwicklung der Importpreise im November 2025
hatte erneut der Rückgang der Preise für Energie mit -15,7 %
gegenüber November 2024. Gegenüber Oktober 2025 stiegen die
Energiepreise jedoch im Durchschnitt um 3,1 %.
Alle
Energieträger waren im November 2025 günstiger als im November 2024,
aber mit Ausnahme von Erdöl teurer als im Oktober 2025: rohes Erdöl
mit -21,7 % (-0,1 % gegenüber Oktober 2025), Steinkohle mit -20,9 %
(+2,8 % gegenüber Oktober 2025), Erdgas mit -15,6 % (+3,6 %
gegenüber Oktober 2025), elektrischer Strom mit -10,6 % (+23,7 %
gegenüber Oktober 2025) sowie Mineralölerzeugnisse mit -7,2 %
(+3,7 % gegenüber Oktober 2025).
Ohne Berücksichtigung der
Energiepreise fielen die Importpreise im November 2025 gegenüber dem
Vorjahresmonat um 0,3 %. Gegenüber dem Vormonat stiegen sie um
0,3 %. Lässt man nur Erdöl und Mineralölerzeugnisse außer Betracht,
lag der Importpreisindex 1,1 % unter dem Stand von November 2024 und
0,4 % über dem Stand von Oktober 2025.
Preissenkungen bei
landwirtschaftlichen Gütern, Investitions- und Konsumgütern
Importierte landwirtschaftliche Güter waren im November 2025 um
3,2 % billiger als im Vorjahresmonat (+0,1 % gegenüber
Oktober 2025). Die Preise für Rohkakao lagen 28,0 % unter denen von
November 2024 und 5,3 % unter denen von Oktober 2025.
Lebende Schweine waren 22,1 % günstiger als im November 2024 (-5,5 %
gegenüber Oktober 2025). Die Getreidepreise waren ebenfalls
niedriger als im Vorjahresmonat (-6,4 % gegenüber November 2024,
aber +1,1 % gegenüber Oktober 2025). Dagegen war insbesondere
Rohkaffee deutlich teurer als vor einem Jahr (+23,0 % gegenüber
November 2024, aber -0,9 % gegenüber Oktober 2025).
Mehr als
vor einem Jahr kosteten auch Geflügel und Eier (+15,2 % gegenüber
November 2024 und +0,8 % gegenüber Oktober 2025). Die Importpreise
für Investitionsgüter lagen 0,5 % unter denen des Vorjahresmonats
(+0,1 % gegenüber Oktober 2025). Die Importpreise für
Vorleistungsgüter lagen hingegen 0,3 % über denen des
Vorjahresmonats, gegenüber Oktober 2025 stiegen sie im Durchschnitt
um 0,5 %. Importierte Konsumgüter (Ge- und Verbrauchsgüter) waren im
November 2025 um 0,3 % preiswerter als im Vorjahr (0,0 % gegenüber
Oktober 2025).
Während sich die Preise für Verbrauchsgüter
gegenüber Vorjahr und Vormonat kaum veränderten (-0,1 % gegenüber
November 2024 und 0,0 % gegenüber Oktober 2025), waren importierte
Gebrauchsgüter im Vorjahresvergleich 1,5 % billiger (+0,1 %
gegenüber Oktober 2025).
Auch wenn bei den Verbrauchsgütern
im Durchschnitt wenig Bewegung zu verzeichnen war, gab es bei den
Nahrungsmitteln im Vorjahresvergleich große Unterschiede: Mehr als
im November 2024 kosteten vor allem geschälte Haselnüsse (+62,7 %),
Kaffee (geröstet oder entkoffeiniert; +36,2 %), Rindfleisch
(+24,8 %), Orangensaft (+23,0 %) und Geflügelfleisch (+17,1 %).
Billiger als im November 2024 waren unter anderem Olivenöl
(-22,2 %), Zucker (-16,2 %) und Schweinefleisch (-12,5 %).
Insgesamt musste für Nahrungsmittel 2,8 % mehr bezahlt werden als im
November 2024 (-0,5 % gegenüber Oktober 2025). Vorleistungs- und
Investitionsgüter mit größtem Einfluss auf Anstieg der Exportpreise
im Vorjahresvergleich Bei der Ausfuhr hatten im November 2025 die
Preissteigerungen bei Vorleistungs- und Investitionsgütern den
größten Einfluss auf die Preisentwicklung insgesamt.
Die
Preise für ausgeführte Vorleistungsgüter waren 0,7 % höher als im
November 2024 (+0,1 % gegenüber Oktober 2025). Das Preisniveau bei
Investitionsgütern lag 0,4 % über dem von November 2024 (+0,1 %
gegenüber Oktober 2025). Exportierte Konsumgüter waren 0,3 % teurer
als im November 2024, aber 0,3 % billiger als im Oktober 2025.
Die Preise für Gebrauchsgüter lagen 1,9 % über denen des
Vorjahres (+0,2 % gegenüber Oktober 2025), die Preise für
Verbrauchsgüter blieben gegenüber dem Vorjahr im Durchschnitt
unverändert (0,0 % gegenüber November 2024 und -0,3 % gegenüber
Oktober 2025).
Bei den exportierten Verbrauchsgütern wurde
insbesondere Kaffee (entkoffeiniert oder geröstet) zu 32,6 % höheren
Preisen exportiert als im November 2024 (-4,1 % gegenüber
Oktober 2025). Dagegen waren Butter und andere Fettstoffe aus Milch
deutlich billiger als vor einem Jahr (-35,2 % gegenüber
November 2024 und -6,5 % gegenüber Oktober 2025), ebenso Kakaomasse,
Kakaobutter, Kakaofett, Kakaoöl und Kakaopulver (-25,8 % gegenüber
November 2024, aber +0,4 % gegenüber Oktober 2025).
Energieexporte waren mit -6,2 % deutlich preiswerter als im
November 2024. Gegenüber Oktober 2025 stiegen die Preise aber um
6,3 %. Erdgas war 7,3 % billiger als im Vorjahresmonat (+4,9 %
gegenüber Oktober 2025), die Preise für Mineralölerzeugnisse lagen
4,2 % unter denen von November 2024 (aber +3,7 % gegenüber
Oktober 2025). Auch landwirtschaftliche Güter wurden preiswerter
exportiert als im Vorjahresmonat (-2,3 %).
Gegenüber
Oktober 2025 fielen die Preise hier um 0,2 %. Berechnung der
Außenhandelspreisindizes ohne Steuern und Zölle Berechnungsgrundlage
für die Indizes der Außenhandelspreise sind ausschließlich die in
Verträgen vereinbarten Preise, zu denen inländische Unternehmen
Waren aus dem Ausland einkaufen beziehungsweise ins Ausland
verkaufen. Steuern und Zölle fließen demnach nicht in die Berechnung
der Indizes ein.
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