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Die Wahl des 21. Deutschen Bundestages in Vorbereitung
Mindestens 59,2 Millionen Wahlberechtigte
Destatis/Bundeswahlleiterin

Wiesbaden/Duisburg, 5. Dezember 2024 - Sollte im Falle der Auflösung des Deutschen Bundestages die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wie erwartet am 23. Februar 2025 stattfinden, werden nach einer auf dem Zensus 2022 basierenden Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Bundesgebiet voraussichtlich mindestens 59,2 Millionen Deutsche wahlberechtigt sein.
Davon sind 30,6 Millionen Frauen und 28,6 Millionen Männer.
Hinzu kommen deutsche Wahlberechtigte, die gänzlich oder überwiegend im Ausland leben, wodurch die Zahl der Wahlberechtigten insgesamt höher ist. Die Zahl der Wahlberechtigten ist damit voraussichtlich geringer als bei der letzten Bundestagswahl 2021.
Damals waren rund 61,2 Millionen Personen wahlberechtigt gewesen.
Die Differenz geht vor allem auf die demografische Entwicklung zurück; zudem ist die zensusbedingte Korrektur des Bevölkerungsbestandes in der aktuellen Schätzung berücksichtigt.

 

Die Wahl des 21. Deutschen Bundestages in Vorbereitung
Bundestagswahl 2025: Sondersitzung des Bundeswahlausschusses am 10. Dezember 2024
Destatis/Bundeswahlleiterin/Landeswahlleiterin

Düsseldorf/Duisburg, 27. November 2024 - Der Bundeswahlausschuss wird am Dienstag, 10. Dezember 2024, um 11:00 Uhr in öffentlicher Sitzung über eine Rechtsfrage entscheiden. Die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) hat den Bundeswahlausschuss angerufen, um eine Verfügung der Bundeswahlleiterin im Mängelbeseitigungsverfahren einer Vorprüfung der eingereichten Beteiligungsanzeige zu klären.
Gegebenenfalls werden in der Sitzung weitere Rechtsfragen entschieden.



„Demokratie heißt mitmachen!“
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Bundestagswahl 2025 gesucht

Düsseldorf/Duisburg, 25. November 2024 - „Demokratie heißt mitmachen!“, so wirbt Landeswahlleiterin Monika Wißmann um Wahlhelfende für die vorgezogene Bundestagswahl.

Die Bundestagswahl ist für den 23. Februar 2025 angekündigt. An diesem Sonntag werden in Nordrhein-Westfalen rund 110.000 Wahlhelfende im Einsatz sein. Sie sorgen dafür, dass die rund 13 Millionen Wahlberechtigten im bevölkerungsreichsten Bundesland ihr Wahlrecht frei und geheim in einem wohnortnahen Wahlraum ausüben können. Nach Schließung der Wahlräume zählen sie die Stimmen ab 18.00 Uhr öffentlich aus. Sie sind Garanten für die korrekte Ermittlung und Weitergabe des Ergebnisses ihres Wahlbezirks.

„Wahlen sind eine Veranstaltung des Volkes. Daher sitzen in den Wahlvorständen die Wahlberechtigten selbst. Ich freue mich sehr über die vielen Wählerinnen und Wähler, die dieses Ehrenamt bei einer Wahl übernehmen und bedanke mich schon jetzt bei all denen, die sich immer wieder dazu bereit erklären. Wir brauchen aber auch neue Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Melden Sie sich deshalb jetzt bei Ihrer Gemeinde oder Ihrer Stadt und erklären Sie Ihre Bereitschaft, bei der Bundestagswahl am 23. Februar mitzuhelfen.“

Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten vorher eine Schulung und werden am Wahlsonntag von erfahrenen Wahlvorständen unterstützt. Der Einsatz ist ehrenamtlich, man bekommt jedoch ein sogenanntes Erfrischungsgeld.

Landeswahlleiterin Monika Wißmann betont: „Die Wahlhelfenden wissen, dass Sie zum guten Gelingen der Bundestagswahl beitragen. Ihr Engagement zählt. Sie gestalten Demokratie.“ 

Für die Bundestagswahl müssen Wahlhelfende am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und seit mindestens drei Monaten eine Wohnung oder ihren sonstigen Aufenthalt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland innehaben. Weitere Informationen finden Sie unter www.wahlen.nrw und in den Internetangeboten der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.



Die Wahl des 21. Deutschen Bundestages in Vorbereitung
Wiesbaden/Duisburg, 11. November 2024 - Die Bundeswahlleiterin und die Landeswahlleitungen treffen alle Maßnahmen, um sicherzustellen, dass eine vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestages im Rahmen der gesetzlichen Fristen stattfinden kann.
Um Herausforderungen bei der Wahlorganisation, die sich aus den Fristen bei einer Neuwahl ergeben, bestmöglich zu begegnen, sollte dabei der Zeitraum von 60 Tagen zwischen der Auflösung des Bundestages bis zur Neuwahl ausgeschöpft werden.
Zugleich wirken die Wahlleitungen darauf hin, dass die zuständigen Stellen in Bund, Ländern und Gemeinden unabhängig von einem genauen Wahltermin schon jetzt alle organisatorischen Schritte ergreifen, die losgelöst von konkreten Fristen umgesetzt werden können.