Wiesbaden/Duisburg, 12. Aprilz 2024 -
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in
Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des
Statistischen Bundesamtes (Destatis) im März 2024 um
12,3 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen.
Im Februar 2024 hatte sie um 18,1 % gegenüber
Februar 2023 zugenommen. Seit Juni 2023 sind damit
durchgängig zweistellige Zuwachsraten im
Vorjahresvergleich zu beobachten.
Über einen
längeren Zeitraum betrachtet liegt die Zahl der
Regelinsolvenzen zwischen April 2023 und März 2024
jedoch in etwa auf dem Vor-Corona-Niveau des
Zeitraums April 2019 bis März 2020. Bei den
Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge
erst nach der ersten Entscheidung des
Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der
tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in
vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die
Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab,
die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen,
nicht jedoch solche aus anderen Gründen
beziehungsweise vor Eintritt akuter
Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise
sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken
zu beachten.
• 27,6 % mehr
Unternehmensinsolvenzen im Januar 2024 als im Januar
2023 • 6,3 % mehr Verbraucherinsolvenzen im
Januar 2024 als im Januar 2023
18,1 % mehr beantragte
Regelinsolvenzen im Februar 2024 als im Februar 2023 Wiesbaden/Duisburg, 15. März 2024 -
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in
Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des
Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Februar 2024
um 18,1 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im
Januar 2024 hatte sie um 26,2 % gegenüber Januar
2023 zugenommen. Seit Juni 2023 sind damit
durchgängig zweistellige Zuwachsraten im
Vorjahresvergleich zu beobachten, wobei die
Regelinsolvenzen für diesen Zeitraum insgesamt noch
leicht unter dem Niveau des Vor-Corona-Zeitraums
Juni 2019 bis Januar 2020 lagen. Bei den Ergebnissen
ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach
der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die
Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des
Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd
drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur
Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines
Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche
aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt
akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere
Hinweise sind bei der Interpretation der
Insolvenzstatistiken zu beachten.
• 22,1 %
mehr Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2023 als im
Jahr 2022, aber 5,0 % weniger als im Vor-Corona-Jahr
2019 • 0,7 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Jahr
2023 als im Jahr 2022
26,2% mehr beantragte
Regelinsolvenzen im Januar 2024 als im Januar 2023
Wiesbaden/Duisburg, 18. Februar 2024 -
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in
Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des
Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Januar 2024
um 26,2 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im
Dezember 2023 hatte sie um 12,3 % gegenüber Dezember
2022 zugenommen. Seit Juni 2023 sind damit
durchgängig zweistellige Zuwachsraten im
Vorjahresvergleich zu beobachten, wobei die
Insolvenzzahlen für diesen Zeitraum insgesamt noch
leicht unter dem Niveau des Vor-Corona-Zeitraums
Juni 2019 bis Januar 2020 lagen. Bei den
Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge
erst nach der ersten Entscheidung des
Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der
tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in
vielen Fällen annähernd drei Monate davor.
Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben
ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen,
nicht jedoch solche aus anderen Gründen
beziehungsweise vor Eintritt akuter
Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise
sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken
zu beachten.
• 15,3 % mehr
Unternehmensinsolvenzen im November 2023 als im
November 2022 • 1,0 % weniger
Verbraucherinsolvenzen im November 2023 gegenüber
November 2022
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