| • Gewährleistung sicherer, 
							wirksamer und hochwertiger Arzneimittel • Förderung der Innovation und Entwicklung von 
							Arzneimitteln, um medizinische Versorgungslücken zu 
							schließen
 • Förderung der Erforschung neuer antimikrobieller 
							Mittel zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenz
 Brüssel/Duisburg, 11. April 2024 - Die Überarbeitung 
							des EU-Arzneimittelrechts soll die Versorgung mit 
							Arzneimitteln verbessern und sie leichter zugänglich 
							und erschwinglicher machen, sowie Innovation 
							unterstützen. Das neue Europäische Parlament wird 
							nach der Europawahl die Verhandlungen 
							weiterverfolgen.
 
 Das Gesetzespaket, das Humanarzneimittel betrifft, 
							besteht aus einer neuen Richtlinie (angenommen mit 
							495 gegen 57 Stimmen bei 45 Enthaltungen) und einer 
							Verordnung (angenommen mit 488 gegen 67 Stimmen bei 
							34 Enthaltungen).
 
 Anreize für Innovation
 Die Europaabgeordneten wollen einen Unterlagenschutz 
							von mindestens siebeneinhalb Jahren für neue 
							Arzneimittel einführen (während dessen andere 
							Unternehmen keinen Zugang zu Produktdaten haben), 
							zusätzlich zu dem Zeitraum des Marktschutzes von 
							zwei Jahren nach der Marktzulassung (in dem Generika 
							oder Biosimilars nicht verkauft werden dürfen).
 Pharmaunternehmen hätten Anspruch auf zusätzliche 
							Datenschutzfristen, wenn sie medizinische 
							Versorgungslücken schließen (+12 Monate), wenn sie 
							vergleichende klinische Prüfungen durchführen (+6 
							Monate) und wenn ein erheblicher Teil der Forschung 
							und Entwicklung des Arzneimittels in der EU und 
							zumindest teilweise in Zusammenarbeit mit 
							EU-Forschungseinrichtungen stattfindet (+6 Monate).
 Die Abgeordneten fordern außerdem eine Obergrenze 
							für die kombinierte Datenschutzfrist von achteinhalb 
							Jahren. Eine einmalige Verlängerung (+12 Monate) der 
							zweijährigen Marktschutzfrist könnte gewährt werden, 
							wenn das Unternehmen eine Zulassung für eine 
							zusätzliche therapeutische Indikation erhält, die im 
							Vergleich zu bestehenden Therapien einen 
							signifikanten klinischen Nutzen bietet.
 Für Arzneimittel, die zur Behandlung seltener 
							Krankheiten entwickelt wurden („Orphan Drugs“), soll 
							eine Marktexklusivität von bis zu elf Jahren gelten, 
							wenn mit ihnen “große Lücken in der medizinischen 
							Versorgung geschossen werden”.
 
 Bekämpfung der Resistenz gegen 
							antimikrobielle Wirkstoffe
 Um die Forschung und die Entwicklung neuartiger 
							antimikrobieller Mittel zu fördern, wollen die 
							Abgeordneten Markteintrittsprämien und Zahlungen für 
							die Erreichung von Etappenzielen einführen (z. B. 
							finanzielle Belohnung in der Frühphase, wenn 
							bestimmte FuE-Ziele vor der Marktzulassung erreicht 
							werden). Diese würden durch ein Abonnementen-Modell 
							im Rahmen freiwilliger Vereinbarungen über die 
							gemeinsame Beschaffung ergänzt werden, um 
							Investitionen in antimikrobielle Mittel zu fördern.
 Sie befürworten die Einführung eines „übertragbaren 
							Gutscheins für die Unterlagenexklusivität“ für 
							prioritäre antimikrobielle Mittel, der einen 
							zusätzlichen Datenschutz von maximal 12 Monaten für 
							ein zugelassenes Produkt vorsieht. Der Gutschein 
							könnte nicht für ein Erzeugnis verwendet werden, für 
							das bereits der maximale Zeitraum für den 
							Unterlagenschutz gilt, und wäre nur einmal auf einen 
							anderen Zulassungsinhaber übertragbar.
 Weitere Einzelheiten zu den Vorschlägen der 
							Abgeordneten
							
							sind hier verfügbar (auf Englisch).
 
 Die Berichterstatterin für die Richtlinie,
							
							Pernille Weiss (EVP, DK), sagte: „Die 
							Überarbeitung des EU-Arzneimittelrechts ist für 
							Patienten, Industrie und Gesellschaft von 
							entscheidender Bedeutung. Die heutige Abstimmung 
							markiert einen wichtigen Schritt hin zur 
							Bereitstellung von Instrumenten zur Bewältigung der 
							aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im 
							Gesundheitswesen, insbesondere im Hinblick auf die 
							Marktattraktivität und den Zugang zu Medikamenten in 
							allen EU-Ländern. Wir hoffen, dass der Rat unseren 
							Ehrgeiz und unser Engagement für die Schaffung eines 
							soliden Rechtsrahmens zur Kenntnis nimmt, der die 
							Grundlage für wirksame Verhandlungen bildet."
 
 Der Berichterstatter für die Verordnung,
							
							Tiemo Wölken (S&D, DE), sagte: "Diese 
							Überarbeitung ebnet den Weg zur Bewältigung 
							kritischer Herausforderungen wie 
							Arzneimittelknappheit und Antibiotikaresistenz. Wir 
							stärken unsere Gesundheitsinfrastruktur und erhöhen 
							unsere kollektive Widerstandsfähigkeit im Hinblick 
							auf künftige Gesundheitskrisen - ein wichtiger 
							Meilenstein auf dem Weg zu einer gerechteren und 
							besser zugänglichen Gesundheitsversorgung für alle 
							Europäer. Maßnahmen, die den Zugang zu Arzneimitteln 
							verbessern und gleichzeitig Anreize für Bereiche mit 
							medizinischem Versorgungslücken schaffen, sind 
							entscheidende Bestandteile dieser Reform."
 
 Nächste Schritte
 Das Dossier wird vom neuen Parlament nach den 
							Europawahlen vom 6. bis 9. Juni weiterverfolgt 
							werden.
 
 
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