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Parlament billigt erste EU-Regeln zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Brüssel/Duisburg, 24. April 2024 - Die neuen Regeln sollen geschlechtsspezifischer Gewalt vorbeugen und Betroffene schützen, insbesondere Frauen und Opfer häuslicher Gewalt. Am Mittwoch gab das Parlament mit 522 zu 27 Stimmen bei 72 Enthaltungen grünes Licht für die ersten EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt. Die Richtlinie sieht strengere Vorschriften gegen Cybergewalt vor. Auch sollen Opfer künftig bessere Unterstützung bekommen und entsprechende Maßnahmen gegen Vergewaltigungen ergriffen werden. Nach den neuen Regeln sind Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen sowie Zwangsheirat verboten. Zudem enthält die Richtlinie bestimmte Leitlinien für im Internet begangene Straftaten wie etwa die Offenlegung privater Informationen und das sogenannte Cyberflashing.
Die Liste der erschwerenden Umstände für Straftaten, die härtere Strafen nach sich ziehen, ist nach den neuen Regeln umfangreicher. Sie umfasst nun unter anderem Verbrechen gegen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sowie gegen Journalistinnen und Journalisten und Menschenrechtsaktivisten. Außerdem zählt zu den erschwerenden Umständen künftig auch die Absicht, Menschen aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Ausrichtung, ihrer Hautfarbe, Religion, sozialen Herkunft oder politischen Überzeugung zu bestrafen, sowie die Absicht, die „Ehre“ zu wahren oder wiederherzustellen.

• Maßnahmen gegen Vergewaltigungen und für besseres Verständnis dessen, was „Einverständnis“ bedeutet
• Zwangsheirat und Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen als Verbrechen einzustufen
• Offenlegung privater Informationen im Internet ohne Zustimmung sowie Cyberflashing künftig verboten
• Fachgerechte Unterstützung für Opfer

Zugang zu Diensten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit
Die Sicherheit und das Wohlergehen von Opfern muss an oberster Stelle stehen. Das bedeutet auch, dass sie Zugang zu geschützten Unterkünften haben müssen. Gesundheitsversorgung muss ebenfalls zugänglich sein – das gilt auch für Dienste im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit. Die Behörden der Mitgliedstaaten haben künftig erweiterte Berichterstattungs- und Beweiserhebungspflichten. Zudem müssen sie die Öffentlichkeit darauf aufmerksam machen, dass nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen als Straftat gelten.
Das Parlament setzte durch, dass die Kommission künftig alle fünf Jahre Bericht darüber erstattet, ob die Vorschriften überarbeitet werden müssen.

Die Mitberichterstatterin des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter, Frances Fitzgerald (EVP, Irland), sagte dazu: „Heute hat das Parlament wichtige erste Schritte gemacht, um Europa zum ersten Kontinent zu machen, der Gewalt gegen Frauen ein Ende setzt. Wir reden hier von einem umfassenden Gesetz, das Gewalt gegen Frauen verhindern, die Opfer schützen und die Täter vor Gericht bringen wird. Das bedeutet einen ganzheitlichen Ansatz im Kampf gegen diese abscheulichen Verbrechen. Gleichstellung ist nicht möglich, solange Gewalt gegen Frauen besteht; wir müssen sicherstellen, dass die Täter nicht ungestraft davonkommen."

Die Mitberichterstatterin des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, Evin Incir (S&D, Schweden), erklärte: „Diese wegweisende Richtlinie zeigt unser festes Engagement, die Rechte der Frauen zu stärken und Leben zu retten. Während wir voranschreiten, sollten wir diesen Moment als einen historischen Schritt in Erinnerung behalten, der die Frauenrechte stärkt und den Weg in eine Zukunft weist, in der jede Frau frei von Angst und Unterdrückung leben kann. Das ist ein Sieg für Gerechtigkeit und Gleichheit in der gesamten Europäischen Union."

Nächste Schritte
Die neuen Vorschriften treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Für die Umsetzung der Bestimmungen haben die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit.