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Brüssel/Duisburg, 16. Dezember 2025
- Die Abgeordneten haben neue Vorschriften
verabschiedet, die Landwirten mehr Flexibilität und
Unterstützung bei der Einhaltung der Gemeinsamen
Agrarpolitik (GAP) der EU bieten.
Die vorläufige Vereinbarung, die am 10. November
2025 von Parlament und Rat ausgehandelt wurde, wurde
mit 629 Stimmen zu 17 bei 16 Enthaltungen
angenommen.
Unterstützung für Kleinbauern
Parlament und Rat einigten sich darauf, dass kleine
landwirtschaftliche Betriebe mit bis zu 3.000 €
jährlicher finanzieller Unterstützung gefördert
werden können, statt der ursprünglich von der
Kommission vorgeschlagenen 2.500 €.
Zusätzlich ist eine einmalige Investitionshilfe von
bis zu 75.000 € vorgesehen, statt der bisher
vorgeschlagenen 50.000 €.
Umweltanforderungen
Die neuen Vorschriften sollen auch helfen, die
Biodiversität zu erhalten und landwirtschaftlichen
Betrieben die kosten- und arbeitsintensive
Pflugarbeit zu ersparen. Deshalb werden Flächen, die
als Ackerland klassifizierte sind, ab dem 1. Januar
2026 diese Bezeichnung beibehalten, auch wenn sie
länger nicht gepflügt, bebaut oder neu eingesät
wurden.
Landwirtschaftliche Betriebe mit Bio-Zertifizierung
erfüllen automatisch die Anforderungen an einen guten
landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) für
jene Teile ihres Betriebs, die bereits ökologisch
bewirtschaftet werden oder derzeit auf ökologischen
Landbau umgestellt werden. Mitgliedstaaten können
diese Vereinfachung aber begrenzen, wenn dafür
notwendige Kontrollen einen zu hohen
Verwaltungsaufwand verursachen würden.
Weniger Vor-Ort-Kontrollen
Inspektionen erfolgen nach dem sogenannten
„Once-only“-Prinzip, sodass landwirtschaftliche
Betriebe nicht mehr als eine offizielle
Vor-Ort-Kontrolle pro Jahr durchlaufen müssen.
Berichterstatter André Rodrigues (S&D, PT) sagte:
„Landwirte brauchen klare Regeln, weniger Bürokratie
und verlässliche Zahlungen. Was wir heute
beschlossen haben, beweist, was wir von Anfang an
verteidigt haben: Wir können einfachere Regeln und
bessere Hilfen haben, ohne Umwelt- und
Sozialstandards zu schwächen.“
Nächste Schritte
Die Vereinbarung muss nun auch vom Rat förmlich
gebilligt werden. Danach kann sie im EU-Amtsblatt
veröffentlicht werden und tritt einen Tag später in
Kraft.
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