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Brüssel/Duisburg, 20. Dezember 2025
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Am 18. Dezember tagte der Europäische Rat zur
Entwicklung und weiterer Unterstützung der Ukraine.
„Europa hat verstanden, was die Stunde
geschlagen hat“
Bundeskanzler Merz sieht die Ergebnisse des
Europäischen Rates als machtvolles Signal gegen
geopolitische Bedrohungen. Die EU stärkt die
langfristige Unterstützung für die Ukraine und ebnet
mit dem MERCOSUR‑Abkommen den Weg zur größten
Freihandelszone der Welt.
Der Europäische Rat in Brüssel hat laut
Bundeskanzler Friedrich eine Demonstration seiner
Souveränität abgeliefert.
„Europa hat verstanden, was die Stunde geschlagen
hat“, betonte der Kanzler in der Pressekonferenz
nach dem Rat. Im Zentrum stand dabei die
langfristige finanzielle Unterstützung der Ukraine.
Darüber hinaus hat der Europäische Rat über die
handelspolitische Souveränität Europas verhandelt.
Trotz langjähriger Verhandlungen und jüngster
Vorbehalte einzelner Mitgliedstaaten sei nun eine
qualifizierte Mehrheit für das MERCOSUR-Abkommen
gesichert, sodass Europa und Lateinamerika „enger
zusammenrücken“, so Kanzler Merz. Bei der
Zusammenkunft wurde auch über die künftige
Finanzierung der EU beraten.
Das Wichtigste in Kürze:
Weitere Unterstützung der Ukraine
Die EU hat sich auf ein umfassendes
Finanzpaket für die Ukraine geeinigt. Kernstück ist
ein zinsloser Kredit über 90 Milliarden Euro.
„Die Ukraine wird diesen Kredit nur zurückzahlen
müssen, wenn sie von Russland entschädigt wird“, so
Bundeskanzler Merz.
Das dauerhafte Einfrieren der russischen
Vermögenswerte hat Kanzler Merz ausdrücklich
begrüßt. Sollte Russland auch zum Zeitpunkt der
Rückzahlung keine Entschädigung leisten, können
diese Vermögenswerte zur Tilgung genutzt werden. Die
EU-Kommission soll nun weitere Vorschläge zur
technischen Umsetzung erarbeiten.
Handelspolitische Souveränität Europas
Für Bundeskanzler Merz ist das
EU‑MERCOSUR‑Abkommen ein wichtiges Signal „gegen den
wachsenden Protektionismus und die handelspolitische
Regellosigkeit in der Welt.“
Kanzler Merz erinnerte daran, dass die Verhandlungen
„seit über 25 Jahren“ laufen und zuletzt durch
Vorbehalte einzelner EU‑Mitgliedstaaten verzögert
wurden. Er zeigte sich dennoch zuversichtlich, das
Abkommen spätestens bis Mitte Januar 2026
abschließen zu können.
Finanzierung der EU
Bundeskanzler Merz verwies auch auf die
ersten Schritte zur Reform des mittelfristigen
Finanzrahmens der EU, die im Rat besprochen wurden.
Zentral sei die Notwendigkeit, die Strukturen zu
modernisieren und die europäischen Mittel stärker
auf Wettbewerbsfähigkeit und Verteidigung
auszurichten, so der Bundeskanzler. Dafür brauche es
„eine grundlegend neue Architektur des europäischen
Finanzrahmens“.
BZ-auf ein Wort von Jochem
Knörzer
In Bezug der eingefrorenen Geldern Russland, das
Land, dass die Ukraine am 24. Februar 2022
überfallen hat, hat die EU gekniffen.
Statt diese Gelder bereits jetzt gegen den
Kriegstreiber zu verwenden, bleiben sie zur
Verwendung von Reparationszahlungen für den Aufbau
der Ukraine eingefroren. Auch weil die belgische
Regierung, allein bei Euroclear in Brüssel liegen
185 Milliarden Euro der russischen Zentralbank und
privatem russischem Vermögen, neben rechtlichen
Bedenken auch Angst vor russischer Vergeltung hat.
Letzteres wäre ein Argument, die Gelder freizugeben
und gegen den Aggressor Russland zu verwenden.
Es wird Zeit, dass sich die EU von
Putin-freundlichem Balast befreit, auf
Mehrheitsentscheid umstellt und an einem Strang
zieht!
Europäischer Rat
Der nachfolgende Wortlaut wurde von 25 Staats- und
Regierungschefs nachdrücklich unterstützt.
1. Der Europäische Rat hat einen Gedankenaustausch
mit dem Präsidenten der Ukraine, Wolodymyr
Selenskyj, geführt.
2. Der Europäische Rat bekräftigt seine fortgesetzte
und unverbrüchliche Unterstützung für die
Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale
Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer
international anerkannten Grenzen. Die Europäische
Union wird in Abstimmung mit gleich gesinnten
Partnern und Verbündeten weiterhin umfassende
politische, finanzielle, wirtschaftliche,
humanitäre, militärische und diplomatische
Unterstützung für die Ukraine und ihre Bevölkerung
leisten. Der Europäische Rat würdigt die Resilienz
und die Entschlossenheit der ukrainischen
Bevölkerung und ihrer Führung in ihrem Widerstand
gegen die Aggression Russlands, die verhindert
haben, dass Russland seine militärischen Ziele
erreicht.
3. Der Europäische Rat bekräftigt die
unerschütterliche Unterstützung der EU für die
Ukraine auf ihrem Weg zur EU-Mitgliedschaft und
begrüßt die erheblichen Fortschritte, die die
Ukraine bisher unter schwierigsten Umständen erzielt
hat. Die Europäische Union wird im Einklang mit dem
leistungsorientierten Ansatz weiterhin eng mit der
Ukraine zusammenarbeiten und sie in ihren Bemühungen
unterstützen, alle Bedingungen umfassend zu
erfüllen. Die Europäische Union wird die Ukraine
weiterhin beim Aufbau einer Zukunft in Frieden und
Wohlstand innerhalb der Europäischen Union
unterstützen.
4. Die Europäische Union unterstützt einen
umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden in
der Ukraine, der sich auf die Grundsätze der Charta
der Vereinten Nationen und des Völkerrechts stützt.
Unter Hinweis auf die von ihm am 6. März 2025
dargelegten Grundsätze begrüßt der Europäische Rat
die anhaltenden diplomatischen Bemühungen um die
Beendigung des Krieges und fordert Russland
nachdrücklich auf, einer vollständigen,
bedingungslosen und sofortigen Waffenruhe, für die
sich die Ukraine nach wie vor einsetzt, zuzustimmen
sowie in konstruktive Verhandlungen über einen
gerechten und dauerhaften Frieden einzutreten. Damit
der Frieden gerecht und dauerhaft ist, dürfen
Grenzen nicht gewaltsam verschoben werden und müssen
bei jedem künftigen Abkommen die Unabhängigkeit,
Souveränität und territoriale Unversehrtheit der
Ukraine geachtet sowie die langfristige Sicherheit
und Verteidigungsfähigkeit der Ukraine gewährleistet
werden.
5. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten
werden sich im Einklang mit dem in den Verträgen
verankerten Ziel der Europäischen Union, den Frieden
zu fördern, weiterhin aktiv an den
Friedensbemühungen beteiligen. Über den Weg zu
Frieden in der Ukraine kann nicht ohne die Ukraine
entschieden werden. Die Europäische Union wird über
Angelegenheiten entscheiden, die in ihre
Zuständigkeit fallen oder ihre Sicherheit betreffen.
6. Die Europäische Union und die Mitgliedstaaten
sind bereit, zu robusten und glaubwürdigen
Sicherheitsgarantien für die Ukraine beizutragen,
insbesondere im Rahmen der Koalition der Willigen
und in Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten.
Dazu wird auch die Unterstützung der Fähigkeit der
Ukraine gehören, wirksam Aggression abzuschrecken
und sich zu verteidigen. Der Beitrag der
Europäischen Union und der Mitgliedstaaten wird auf
der Grundlage ihrer jeweiligen Zuständigkeiten und
Fähigkeiten sowie im Einklang mit dem Völkerrecht
erfolgen.
7. Der Europäische Rat unterstreicht, dass unbedingt
sichergestellt werden muss, dass die Ukraine
widerstandsfähig bleibt und über die Haushaltsmittel
und die militärischen Mittel verfügt, damit sie
weiterhin und auch langfristig ihr naturgegebenes
Recht auf Selbstverteidigung ausüben sowie der
Aggression Russlands entgegentreten und davon
abschrecken kann.
8. Unter Hinweis auf die Verpflichtung vom Oktober
2025, den dringenden finanziellen Bedarf der Ukraine
für den Zeitraum 2026-2027, einschließlich für ihre
militärischen und Verteidigungsanstrengungen, zu
decken, hat der Europäische Rat eine Bilanz der
laufenden Arbeiten zur Erfüllung dieser
Verpflichtung gezogen.
Im Einklang mit den letzten Schlussfolgerungen des
Europäischen Rates, in denen hervorgehoben wird,
dass Russlands Vermögenswerte unter Beachtung des
EU-Rechts immobilisiert bleiben sollten, bis
Russland seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine
beendet und das Land für den durch seinen Krieg
verursachten Schaden entschädigt, hat die
Europäische Union angesichts der beispiellosen
Situation auf der Grundlage von Artikel 122 AEUV
außergewöhnliche, vorübergehende und hinreichend
begründete Sofortmaßnahmen erlassen, mit denen diese
Vermögenswerte längerfristig immobilisiert werden.
Der Europäische Rat nimmt Kenntnis von der
Erklärung, die die Kommission zum Zeitpunkt der
Annahme dieses Rechtsakts abgegeben hat.
Im Anschluss an die jüngsten Vorschläge der
Kommission und der Hohen Vertreterin fordert der
Europäische Rat den Rat und das Europäische
Parlament auf, die Arbeit an den technischen und
rechtlichen As pekten der Instrumente zur
Einrichtung eines Reparationsdarlehens auf der
Grundlage der mit den immobilisierten russischen
Vermögenswerten verbundenen Barbestände
fortzusetzen.
Damit die erforderliche finanzielle Unterstützung
für die Ukraine, einschließlich für ihren
militärischen Bedarf, ab dem zweiten Quartal 2026
sichergestellt ist, kommt der Europäische Rat in der
Zwischenzeit überein, der Ukraine ein Darlehen in
Höhe von 90 Milliarden EUR für die Jahre 2026-2027
auf der Grundlage von EU-Anleihen auf den
Kapitalmärkten zu gewähren, das durch den
Haushaltsspielraum der EU abgesichert ist. Im Wege
der Verstärkten Zusammenarbeit (Artikel 20 EUV) in
Bezug auf das auf Artikel 212 AEUV beruhende
Instrument wird eine Mobilisierung von Mitteln aus
dem Unionshaushalt als Garantie für dieses Darlehen
keine Auswirkung auf die finanziellen
Verpflichtungen der Tschechischen Republik, Ungarns
und der Slowakei haben. Die Ukraine würde dieses
Darlehen erst zurückzahlen, wenn sie
Reparationszahlungen erhalten hat. Bis dahin bleiben
diese Vermögenswerte immobilisiert und die Union
behält sich das Recht vor, sie in vollem Einklang
mit dem EU-Recht und dem Völkerrecht für die
Rückzahlung des Darlehens zu verwenden.
Der Europäische Rat unterstreicht, wie wichtig die
folgenden Elemente in Bezug auf das Darlehen für die
Ukraine sind:
a) die Stärkung der europäischen und der
ukrainischen Verteidigungsindustrie;
b) die anhaltende Wahrung der Rechtsstaatlichkeit
durch die Ukraine, einschließlich der
Korruptionsbekämpfung;
c) der besondere Charakter der Sicherheits- und
Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten und
die Sicherheits- und Verteidigungsinteressen aller
Mitgliedstaaten.
9. Der Europäische Rat unterstreicht, wie wichtig es
ist, dass die Mitgliedstaaten die Anstrengungen zur
Deckung des dringenden militärischen Bedarfs und
Verteidigungsbedarfs der Ukraine intensivieren,
insbesondere im Hinblick auf Luftabwehrsysteme,
Drohnenabwehrsysteme und großkalibrige
Artilleriemunition. In diesem Zusammenhang bleiben
die weitere Unterstützung und Entwicklung der
Verteidigungsindustrie der Ukraine sowie weitere
Investitionen in diesem Bereich, unter anderem durch
den Aufbau einer ukrainischen
Verteidigungsproduktion in den Mitgliedstaaten, von
zentraler Bedeutung. Ferner ist es wichtig, die
Zusammenarbeit und Integration zwischen der
ukrainischen und der europäischen
Verteidigungsindustrie aufbauend auf der
einzigartigen Erfahrung und dem Know‑ how der
Ukraine weiter zu stärken. In diesem Zusammenhang
begrüßt der Europäische Rat, dass die Zusammenarbeit
mit der Ukraine in die Investitionspläne für die
Verteidigungsindustrie der Mitgliedstaaten im Rahmen
des Instruments für Sicherheitsmaßnahmen für Europa
(SAFE) aufgenommen wurde.
10. Jegliche militärische Unterstützung sowie
Sicherheitsgarantien für die Ukraine werden unter
uneingeschränkter Achtung der Sicherheits- und
Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten und
unter Berücksichtigung der Sicherheits- und
Verteidigungsinteressen aller Mitgliedstaaten
erfolgen.
11. Die Europäische Union ist nach wie vor
entschlossen, den Druck auf Russland
aufrechtzuerhalten und zu erhöhen, damit Russland
seinen brutalen Angriffskrieg beendet und in
konstruktive Friedensverhandlungen eintritt. In
diesem Zusammenhang fordert der Europäische Rat den
Rat auf, weiter an einem neuen Sanktionspaket zu
arbeiten, damit es so bald wie möglich nach seiner
Vorlage Anfang 2026 angenommen werden kann. Er
betont ferner, wie wichtig es ist, sich bei den
Sanktionen auch künftig mit den G7-Partnern und
anderen gleich gesinnten Partnern abzustimmen und
die Maßnahmen gegen Umgehungspraktiken weiter zu
verstärken.
12. Der Europäische Rat hat eine Bilanz der
Anstrengungen zur Eindämmung von Einsätzen der
russischen Schattenflotte gezogen, mit denen die
russischen Energieeinnahmen wirksam gesenkt wurden,
und er begrüßt die jüngste Annahme neuer Sanktionen
zu diesem Zweck. Er ruft zu weiteren koordinierten
Maßnahmen der Mitgliedstaaten und zur Zusammenarbeit
mit den G7-Partnern auf, auch in Bezug auf Hafen-
und Küstenstaaten sowie gegenüber Flaggenstaaten
außerhalb der EU und alle am Ökosystem der
Schattenflotte beteiligten Akteure, um die
russischen Energieeinnahmen weiter zu senken und
auch künftig gegen die von der Schattenflotte
ausgehenden erheblichen Risiken vorzugehen.
13. Der Europäische Rat verurteilt entschieden die
Unterstützung durch Drittländer, deren Akteure und
Einrichtungen, die Russland in die Lage versetzen,
seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine fortzuführen.
Insbesondere verurteilt er die anhaltende
militärische Unterstützung durch Iran, Belarus und
die Demokratische Volksrepublik Korea und andere.
Der Europäische Rat ruft alle Länder nachdrücklich
auf, jegliche direkte oder indirekte Unterstützung
für Russland in seinem Angriffskrieg gegen die
Ukraine – insbesondere durch die Bereitstellung von
Gütern oder Komponenten mit doppeltem
Verwendungszweck – unverzüglich einzustellen.
14. Der Europäische Rat verurteilt entschieden die
anhaltenden groß angelegten Angriffe Russlands auf
die Zivilbevölkerung und zivile Ziele in der
Ukraine, unter anderem auf Infrastruktur,
Krankenhäuser, medizinische Einrichtungen und das
Energiesystem. Er fordert die sofortige Einstellung
aller militärischen Aktivitäten in der Nähe der
kerntechnischen Anlagen der Ukraine, die eine
ernsthafte Bedrohung für deren Sicherheit und
Sicherung darstellen. Der Europäische Rat ruft
ferner dazu auf, alle Anstrengungen zu unternehmen,
um zur Unterstützung der Ukraine bei der
Instandsetzung, dem Wiederaufbau und der Stärkung
der Resilienz ihres Energiesystems beizutragen. Die
Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten werden in
Zusammenarbeit mit Partnern verstärkt humanitäre
Hilfe und Katastrophenhilfe sowie Energie und
einschlägige Ausrüstung für die Ukraine
bereitstellen.
15. Der Europäische Rat fordert Russland und Belarus
erneut eindringlich auf, unverzüglich für die
sichere und bedingungslose Rückkehr aller
rechtswidrig überführten ukrainischen Kinder und
anderen Zivilpersonen in die Ukraine zu sorgen.
Andere humanitäre Bemühungen und vertrauensbildende
Maßnahmen, darunter der Austausch von
Kriegsgefangenen, müssen Teil des Weges in Richtung
Frieden sein.
16. Die Europäische Union ist weiterhin fest
entschlossen sicherzustellen, dass alle
Verantwortlichen für Kriegsverbrechen und andere
schwerste Verbrechen, die im Zusammenhang mit dem
Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verübt
wurden, in vollem Umfang zur Rechenschaft gezogen
werden. In diesem Zusammenhang fordert der
Europäische Rat anhaltende Bemühungen um die
Einsatzfähigkeit des Sondergerichtshofs für das
Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine im
Rahmen des Europarats. Er begrüßt ferner die
Unterzeichnung des Übereinkommens des Europarats zur
Einrichtung einer Internationalen Kommission für
Schadenersatz für die Ukraine und ruft dazu auf, die
Arbeiten fortzusetzen.
17. Der Europäische Rat wird sich auf seiner
nächsten Tagung erneut mit diesem Thema befassen.
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