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90 Milliarden Kredit für die Ukraine
Die Rückzahlung soll aus den eingefrorenen russischen Geldern erfolgen
Bundeskanzler Merz sieht machtvolles Signal gegen geopolitische Bedrohung

Brüssel/Duisburg, 20. Dezember 2025 - Am 18. Dezember tagte der Europäische Rat zur Entwicklung und weiterer Unterstützung der Ukraine.

„Europa hat verstanden, was die Stunde geschlagen hat“ 
Bundeskanzler Merz sieht die Ergebnisse des Europäischen Rates als machtvolles Signal gegen geopolitische Bedrohungen. Die EU stärkt die langfristige Unterstützung für die Ukraine und ebnet mit dem MERCOSUR‑Abkommen den Weg zur größten Freihandelszone der Welt. 
 
Der Europäische Rat in Brüssel hat laut Bundeskanzler Friedrich eine Demonstration seiner Souveränität abgeliefert.
„Europa hat verstanden, was die Stunde geschlagen hat“, betonte der Kanzler in der Pressekonferenz nach dem Rat. Im Zentrum stand dabei die langfristige finanzielle Unterstützung der Ukraine. 

Darüber hinaus hat der Europäische Rat über die handelspolitische Souveränität Europas verhandelt. Trotz langjähriger Verhandlungen und jüngster Vorbehalte einzelner Mitgliedstaaten sei nun eine qualifizierte Mehrheit für das MERCOSUR-Abkommen gesichert, sodass Europa und Lateinamerika „enger zusammenrücken“, so Kanzler Merz. Bei der Zusammenkunft wurde auch über die künftige Finanzierung der EU beraten. 

Das Wichtigste in Kürze: 
Weitere Unterstützung der Ukraine
Die EU hat sich auf ein umfassendes Finanzpaket für die Ukraine geeinigt. Kernstück ist ein zinsloser Kredit über 90 Milliarden Euro.

„Die Ukraine wird diesen Kredit nur zurückzahlen müssen, wenn sie von Russland entschädigt wird“, so Bundeskanzler Merz.
Das dauerhafte Einfrieren der russischen Vermögenswerte hat Kanzler Merz ausdrücklich begrüßt. Sollte Russland auch zum Zeitpunkt der Rückzahlung keine Entschädigung leisten, können diese Vermögenswerte zur Tilgung genutzt werden. Die EU-Kommission soll nun weitere Vorschläge zur technischen Umsetzung erarbeiten.

Handelspolitische Souveränität Europas
Für Bundeskanzler Merz ist das EU‑MERCOSUR‑Abkommen ein wichtiges Signal „gegen den wachsenden Protektionismus und die handelspolitische Regellosigkeit in der Welt.“

Kanzler Merz erinnerte daran, dass die Verhandlungen „seit über 25 Jahren“ laufen und zuletzt durch Vorbehalte einzelner EU‑Mitgliedstaaten verzögert wurden. Er zeigte sich dennoch zuversichtlich, das Abkommen spätestens bis Mitte Januar 2026 abschließen zu können.

Finanzierung der EU
Bundeskanzler Merz verwies auch auf die ersten Schritte zur Reform des mittelfristigen Finanzrahmens der EU, die im Rat besprochen wurden. Zentral sei die Notwendigkeit, die Strukturen zu modernisieren und die europäischen Mittel stärker auf Wettbewerbsfähigkeit und Verteidigung auszurichten, so der Bundeskanzler. Dafür brauche es „eine grundlegend neue Architektur des europäischen Finanzrahmens“.


BZ-auf ein Wort von Jochem Knörzer
In Bezug der eingefrorenen Geldern Russland, das Land, dass die Ukraine am 24. Februar 2022 überfallen hat, hat die EU gekniffen.
Statt diese Gelder bereits jetzt gegen den Kriegstreiber zu verwenden, bleiben sie zur Verwendung von Reparationszahlungen für den Aufbau der Ukraine eingefroren. Auch weil die belgische Regierung, allein bei Euroclear in Brüssel liegen 185 Milliarden Euro der russischen Zentralbank und privatem russischem Vermögen, neben rechtlichen Bedenken auch Angst vor russischer Vergeltung hat.
Letzteres wäre ein Argument, die Gelder freizugeben und gegen den Aggressor Russland zu verwenden.
Es wird Zeit, dass sich die EU von Putin-freundlichem Balast befreit, auf Mehrheitsentscheid umstellt und an einem Strang zieht!



Europäischer Rat
Der nachfolgende Wortlaut wurde von 25 Staats- und Regierungschefs nachdrücklich unterstützt.

1. Der Europäische Rat hat einen Gedankenaustausch mit dem Präsidenten der Ukraine, Wolodymyr Selenskyj, geführt.

2. Der Europäische Rat bekräftigt seine fortgesetzte und unverbrüchliche Unterstützung für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen. Die Europäische Union wird in Abstimmung mit gleich gesinnten Partnern und Verbündeten weiterhin umfassende politische, finanzielle, wirtschaftliche, humanitäre, militärische und diplomatische Unterstützung für die Ukraine und ihre Bevölkerung leisten. Der Europäische Rat würdigt die Resilienz und die Entschlossenheit der ukrainischen Bevölkerung und ihrer Führung in ihrem Widerstand gegen die Aggression Russlands, die verhindert haben, dass Russland seine militärischen Ziele erreicht.

3. Der Europäische Rat bekräftigt die unerschütterliche Unterstützung der EU für die Ukraine auf ihrem Weg zur EU-Mitgliedschaft und begrüßt die erheblichen Fortschritte, die die Ukraine bisher unter schwierigsten Umständen erzielt hat. Die Europäische Union wird im Einklang mit dem leistungsorientierten Ansatz weiterhin eng mit der Ukraine zusammenarbeiten und sie in ihren Bemühungen unterstützen, alle Bedingungen umfassend zu erfüllen. Die Europäische Union wird die Ukraine weiterhin beim Aufbau einer Zukunft in Frieden und Wohlstand innerhalb der Europäischen Union unterstützen.

4. Die Europäische Union unterstützt einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine, der sich auf die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts stützt.
Unter Hinweis auf die von ihm am 6. März 2025 dargelegten Grundsätze begrüßt der Europäische Rat die anhaltenden diplomatischen Bemühungen um die Beendigung des Krieges und fordert Russland nachdrücklich auf, einer vollständigen, bedingungslosen und sofortigen Waffenruhe, für die sich die Ukraine nach wie vor einsetzt, zuzustimmen sowie in konstruktive Verhandlungen über einen gerechten und dauerhaften Frieden einzutreten. Damit der Frieden gerecht und dauerhaft ist, dürfen Grenzen nicht gewaltsam verschoben werden und müssen bei jedem künftigen Abkommen die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine geachtet sowie die langfristige Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit der Ukraine gewährleistet werden.

5. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten werden sich im Einklang mit dem in den Verträgen verankerten Ziel der Europäischen Union, den Frieden zu fördern, weiterhin aktiv an den Friedensbemühungen beteiligen. Über den Weg zu Frieden in der Ukraine kann nicht ohne die Ukraine entschieden werden. Die Europäische Union wird über Angelegenheiten entscheiden, die in ihre Zuständigkeit fallen oder ihre Sicherheit betreffen.

6. Die Europäische Union und die Mitgliedstaaten sind bereit, zu robusten und glaubwürdigen Sicherheitsgarantien für die Ukraine beizutragen, insbesondere im Rahmen der Koalition der Willigen und in Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten. Dazu wird auch die Unterstützung der Fähigkeit der Ukraine gehören, wirksam Aggression abzuschrecken und sich zu verteidigen. Der Beitrag der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten wird auf der Grundlage ihrer jeweiligen Zuständigkeiten und Fähigkeiten sowie im Einklang mit dem Völkerrecht erfolgen.

7. Der Europäische Rat unterstreicht, dass unbedingt sichergestellt werden muss, dass die Ukraine widerstandsfähig bleibt und über die Haushaltsmittel und die militärischen Mittel verfügt, damit sie weiterhin und auch langfristig ihr naturgegebenes Recht auf Selbstverteidigung ausüben sowie der Aggression Russlands entgegentreten und davon abschrecken kann.

8. Unter Hinweis auf die Verpflichtung vom Oktober 2025, den dringenden finanziellen Bedarf der Ukraine für den Zeitraum 2026-2027, einschließlich für ihre militärischen und Verteidigungsanstrengungen, zu decken, hat der Europäische Rat eine Bilanz der laufenden Arbeiten zur Erfüllung dieser Verpflichtung gezogen.

Im Einklang mit den letzten Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, in denen hervorgehoben wird, dass Russlands Vermögenswerte unter Beachtung des EU-Rechts immobilisiert bleiben sollten, bis Russland seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine beendet und das Land für den durch seinen Krieg verursachten Schaden entschädigt, hat die Europäische Union angesichts der beispiellosen Situation auf der Grundlage von Artikel 122 AEUV außergewöhnliche, vorübergehende und hinreichend begründete Sofortmaßnahmen erlassen, mit denen diese Vermögenswerte längerfristig immobilisiert werden. Der Europäische Rat nimmt Kenntnis von der Erklärung, die die Kommission zum Zeitpunkt der Annahme dieses Rechtsakts abgegeben hat.

Im Anschluss an die jüngsten Vorschläge der Kommission und der Hohen Vertreterin fordert der Europäische Rat den Rat und das Europäische Parlament auf, die Arbeit an den technischen und rechtlichen As pekten der Instrumente zur Einrichtung eines Reparationsdarlehens auf der Grundlage der mit den immobilisierten russischen Vermögenswerten verbundenen Barbestände fortzusetzen.

Damit die erforderliche finanzielle Unterstützung für die Ukraine, einschließlich für ihren militärischen Bedarf, ab dem zweiten Quartal 2026 sichergestellt ist, kommt der Europäische Rat in der Zwischenzeit überein, der Ukraine ein Darlehen in Höhe von 90 Milliarden EUR für die Jahre 2026-2027 auf der Grundlage von EU-Anleihen auf den Kapitalmärkten zu gewähren, das durch den Haushaltsspielraum der EU abgesichert ist. Im Wege der Verstärkten Zusammenarbeit (Artikel 20 EUV) in Bezug auf das auf Artikel 212 AEUV beruhende Instrument wird eine Mobilisierung von Mitteln aus dem Unionshaushalt als Garantie für dieses Darlehen keine Auswirkung auf die finanziellen Verpflichtungen der Tschechischen Republik, Ungarns und der Slowakei haben. Die Ukraine würde dieses Darlehen erst zurückzahlen, wenn sie Reparationszahlungen erhalten hat. Bis dahin bleiben diese Vermögenswerte immobilisiert und die Union behält sich das Recht vor, sie in vollem Einklang mit dem EU-Recht und dem Völkerrecht für die Rückzahlung des Darlehens zu verwenden.

Der Europäische Rat unterstreicht, wie wichtig die folgenden Elemente in Bezug auf das Darlehen für die Ukraine sind:
a) die Stärkung der europäischen und der ukrainischen Verteidigungsindustrie;
b) die anhaltende Wahrung der Rechtsstaatlichkeit durch die Ukraine, einschließlich der Korruptionsbekämpfung;
c) der besondere Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten und die Sicherheits- und Verteidigungsinteressen aller Mitgliedstaaten.

9. Der Europäische Rat unterstreicht, wie wichtig es ist, dass die Mitgliedstaaten die Anstrengungen zur Deckung des dringenden militärischen Bedarfs und Verteidigungsbedarfs der Ukraine intensivieren, insbesondere im Hinblick auf Luftabwehrsysteme, Drohnenabwehrsysteme und großkalibrige Artilleriemunition. In diesem Zusammenhang bleiben die weitere Unterstützung und Entwicklung der Verteidigungsindustrie der Ukraine sowie weitere Investitionen in diesem Bereich, unter anderem durch den Aufbau einer ukrainischen Verteidigungsproduktion in den Mitgliedstaaten, von zentraler Bedeutung. Ferner ist es wichtig, die Zusammenarbeit und Integration zwischen der ukrainischen und der europäischen Verteidigungsindustrie aufbauend auf der einzigartigen Erfahrung und dem Know‑ how der Ukraine weiter zu stärken. In diesem Zusammenhang begrüßt der Europäische Rat, dass die Zusammenarbeit mit der Ukraine in die Investitionspläne für die Verteidigungsindustrie der Mitgliedstaaten im Rahmen des Instruments für Sicherheitsmaßnahmen für Europa (SAFE) aufgenommen wurde.

10. Jegliche militärische Unterstützung sowie Sicherheitsgarantien für die Ukraine werden unter uneingeschränkter Achtung der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten und unter Berücksichtigung der Sicherheits- und Verteidigungsinteressen aller Mitgliedstaaten erfolgen.

11. Die Europäische Union ist nach wie vor entschlossen, den Druck auf Russland aufrechtzuerhalten und zu erhöhen, damit Russland seinen brutalen Angriffskrieg beendet und in konstruktive Friedensverhandlungen eintritt. In diesem Zusammenhang fordert der Europäische Rat den Rat auf, weiter an einem neuen Sanktionspaket zu arbeiten, damit es so bald wie möglich nach seiner Vorlage Anfang 2026 angenommen werden kann. Er betont ferner, wie wichtig es ist, sich bei den Sanktionen auch künftig mit den G7-Partnern und anderen gleich gesinnten Partnern abzustimmen und die Maßnahmen gegen Umgehungspraktiken weiter zu verstärken.

12. Der Europäische Rat hat eine Bilanz der Anstrengungen zur Eindämmung von Einsätzen der russischen Schattenflotte gezogen, mit denen die russischen Energieeinnahmen wirksam gesenkt wurden, und er begrüßt die jüngste Annahme neuer Sanktionen zu diesem Zweck. Er ruft zu weiteren koordinierten Maßnahmen der Mitgliedstaaten und zur Zusammenarbeit mit den G7-Partnern auf, auch in Bezug auf Hafen- und Küstenstaaten sowie gegenüber Flaggenstaaten außerhalb der EU und alle am Ökosystem der Schattenflotte beteiligten Akteure, um die russischen Energieeinnahmen weiter zu senken und auch künftig gegen die von der Schattenflotte ausgehenden erheblichen Risiken vorzugehen.

13. Der Europäische Rat verurteilt entschieden die Unterstützung durch Drittländer, deren Akteure und Einrichtungen, die Russland in die Lage versetzen, seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine fortzuführen. Insbesondere verurteilt er die anhaltende militärische Unterstützung durch Iran, Belarus und die Demokratische Volksrepublik Korea und andere. Der Europäische Rat ruft alle Länder nachdrücklich auf, jegliche direkte oder indirekte Unterstützung für Russland in seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine – insbesondere durch die Bereitstellung von Gütern oder Komponenten mit doppeltem Verwendungszweck – unverzüglich einzustellen.

14. Der Europäische Rat verurteilt entschieden die anhaltenden groß angelegten Angriffe Russlands auf die Zivilbevölkerung und zivile Ziele in der Ukraine, unter anderem auf Infrastruktur, Krankenhäuser, medizinische Einrichtungen und das Energiesystem. Er fordert die sofortige Einstellung aller militärischen Aktivitäten in der Nähe der kerntechnischen Anlagen der Ukraine, die eine ernsthafte Bedrohung für deren Sicherheit und Sicherung darstellen. Der Europäische Rat ruft ferner dazu auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um zur Unterstützung der Ukraine bei der Instandsetzung, dem Wiederaufbau und der Stärkung der Resilienz ihres Energiesystems beizutragen. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten werden in Zusammenarbeit mit Partnern verstärkt humanitäre Hilfe und Katastrophenhilfe sowie Energie und einschlägige Ausrüstung für die Ukraine bereitstellen.

15. Der Europäische Rat fordert Russland und Belarus erneut eindringlich auf, unverzüglich für die sichere und bedingungslose Rückkehr aller rechtswidrig überführten ukrainischen Kinder und anderen Zivilpersonen in die Ukraine zu sorgen. Andere humanitäre Bemühungen und vertrauensbildende Maßnahmen, darunter der Austausch von Kriegsgefangenen, müssen Teil des Weges in Richtung Frieden sein.

16. Die Europäische Union ist weiterhin fest entschlossen sicherzustellen, dass alle Verantwortlichen für Kriegsverbrechen und andere schwerste Verbrechen, die im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verübt wurden, in vollem Umfang zur Rechenschaft gezogen werden. In diesem Zusammenhang fordert der Europäische Rat anhaltende Bemühungen um die Einsatzfähigkeit des Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine im Rahmen des Europarats. Er begrüßt ferner die Unterzeichnung des Übereinkommens des Europarats zur Einrichtung einer Internationalen Kommission für Schadenersatz für die Ukraine und ruft dazu auf, die Arbeiten fortzusetzen.

17. Der Europäische Rat wird sich auf seiner nächsten Tagung erneut mit diesem Thema befassen.