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• Ab 2036 können 5 % der
Emissionskürzungen über internationale
CO₂-Zertifikate abgebaut werden
• Zertifikate dürfen nur in Sektoren außerhalb des
EU-Emissionshandels genutzt werden
• Die Einführung des EU-Emissionshandelssystems ETS2
wird auf 2028 verschoben
• Alle zwei Jahre wird ein Fortschrittsbericht
zum Klimaziel für 2040 vorgelegt
Straßburg/Duisburg, 12. Februar
2026 -
Das Europäische Parlament hat in Straßburg dafür
gestimmt, die Treibhausgasemissionen der EU bis 2040
um 90 % gegenüber 1990 zu senken. So soll die EU bis
2050 klimaneutral werden.
Am Dienstag stimmten die Europaabgeordneten für eine
informelle Einigung mit dem Rat über die Änderungen
des
EU-Klimagesetzes mit 413 Stimmen bei 226
Gegenstimmen und 12 Enthaltungen.
Damit wird ein neues, verbindliches Zwischenziel für
2040 eingeführt: eine Reduzierung der
Netto-Treibhausgasemissionen um 90 % gegenüber 1990.
Flexibilität für die Mitgliedstaaten
Mit dem überarbeiteten Klimagesetz wird es flexibler
möglich, das Klimaziel für 2024 zu erreichen. Ab
2036 können bis zu fünf Prozentpunkte der
Netto-Emissionsminderungen (zwei Prozentpunkte mehr
als von der Kommission vorgeschlagen) durch
hochwertige internationale CO₂-Zertifikate aus
Partnerländern erbracht werden.
Auf Drängen des Parlaments dürfen diese Zertifikate
ausschließlich in Sektoren eingesetzt werden, die
nicht unter das
EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) fallen. Auch
dürfen die Zertifikate nur aus Partnerländern
stammen, deren Klimaziele und -politiken mit den
Zielen des
Pariser Abkommens vereinbar sind.
Zudem haben die Europaabgeordneten Schutzklauseln
aufgenommen, um die Finanzierung von Projekten zu
verhindern, die den strategischen Interessen der EU
widersprechen.
Eine größere Flexibilität innerhalb und zwischen
Sektoren und Instrumenten soll helfen, die
Klimaziele kosteneffizienter zu erreichen. So soll
die grüne Transformation besser mit mehr
Wettbewerbsfähigkeit in der EU verbunden werden.
Die Einführung des
EU-Emissionshandelssystems ETS2 wird ebenfalls
um ein Jahr verschoben, von 2027 auf 2028. ETS2 wird
CO₂-Emissionen aus der Verbrennung von Brennstoffen
in Gebäuden und im Straßenverkehr abdecken.
Überprüfung des 2040-Ziels
Die EU-Kommission wird alle zwei Jahre die
Fortschritte beim Erreichen der Ziele bewerten und
soll dabei aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse
berücksichtigen sowie technologische Entwicklungen
und die industrielle Wettbewerbsfähigkeit in der
EU.
Sie wird zudem Trends bei den Energiepreisen und
deren Auswirkungen auf Unternehmen und Haushalte
analysieren. Geprüpft werden soll auch, inwieweit
die Netto-CO₂-Entnahmen auf EU-Ebene ausreichen, um
das 2040-Ziel zu erreichen.
Auf Grundlage dieser Überprüfung kann die Kommission
eine Änderung des EU-Klimagesetzes vorschlagen. Dies
könnte eine Anpassung des 2040-Ziels oder
zusätzliche Maßnahmen zur Stärkung des
unterstützenden Rahmens umfassen – etwa zur
Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit, des Wohlstands
und des sozialen Zusammenhalts der EU.
Nächste Schritte
Sobald auch der Rat den Text gebilligt hat, tritt er
20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt
der Europäischen Union in Kraft.
Mit dem Europäischen Klimagesetz
wird das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu einer
rechtlich verbindlichen Verpflichtung für alle
EU-Mitgliedstaaten. Außerdem wird ein verbindliches
Ziel festgelegt, die Netto-Treibhausgasemissionen
der EU bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu
senken.
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