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BZ auf ein Wort
von Jochem Knörzer
• 60 Mrd. € zur Stärkung der ukrainischen
Verteidigung, 30 Mrd. € für makrofinanzielle
Unterstützung und Haushaltshilfe
• Ukraine muss sich zur Fortsetzung demokratischer
Reformen und zur Korruptionsbekämpfung verpflichten
• Darlehen wird über gemeinsame EU-Anleihen
finanziert; Rückzahlung durch die Ukraine nach
Erhalt von Kriegsreparationen aus Russland
Es wird Zeit, dass sich die EU neu
aufstellt!
Tschechien, Ungarn und die Slowakei haben sich gegen
die Ukraine, gegen die EU auf Putin-Russlands-Seite
gestellt.
Es wird Zeit, sich von diesem Ballast zu befreien!
Europäisches Parlament billigt
Ukraine-Unterstützungsdarlehen in Höhe von € 90
Milliarden
Straßburg/Duisburg, 12. Februar
2026 -
Die Europaabgeordneten haben drei Gesetzgebungsakte
angenommen, um der Ukraine angesichts des
anhaltenden russischen Angriffskriegs ein
EU-Darlehen in Höhe von 90 Mrd. € bereitzustellen.
Am Mittwoch verabschiedete das Europäische Parlament
in Straßburg ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung
der Ukraine mit einem EU-Darlehen von 90 Mrd. € für
die Jahre 2026 und 2027.
Das sogenannte Ukraine-Unterstützungsdarlehen soll
den dringenden Finanzierungsbedarf des Landes
decken, während Russlands Angriffskrieg in sein
fünftes Jahr geht.
Von dem Darlehen werden 30 Mrd. € für
makrofinanzielle Unterstützung bzw. Haushaltshilfe
über die Ukraine-Fazilität der EU bereitgestellt.
Weitere 60 Mrd. € sind zur Stärkung der
Verteidigungsfähigkeiten der Ukraine vorgesehen und
sollen die Beschaffung militärischer Ausrüstung
unterstützen.
Damit soll ein rechtzeitiger Zugang zu kritischen
Verteidigungsgütern gewährleistet werden, die
grundsätzlich aus der ukrainischen, der EU- sowie
der Verteidigungsindustrie des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR) bzw. der Europäischen
Freihandelsassoziation (EFTA) stammen sollen.
Sind bestimmte Verteidigungsgüter für eine dringende
Lieferung an die Ukraine in diesen Ländern nicht
sofort verfügbar, gelten gezielte Ausnahmeregelungen
für die Beschaffung aus Drittstaaten.
Die finanzielle Unterstützung wird entsprechend dem
Finanzierungsbedarf der Ukraine bereitgestellt, wie
er in einer von der Ukraine ausgearbeiteten und von
der Kommission geprüften Finanzierungsstrategie
festgelegt ist. Diese Strategie bedarf der
Zustimmung des Rates.
Alle Mittel unterliegen strengen Bedingungen,
darunter die fortgesetzte Verpflichtung der Ukraine
zu demokratischer Regierungsführung,
Rechtsstaatlichkeit sowie zum Schutz der
Menschenrechte, einschließlich der Rechte von
Minderheiten. Dazu zählen auch laufende
Anstrengungen zur Bekämpfung der Korruption und zur
Stärkung demokratischer Institutionen.
Das Unterstützungsdarlehen wird durch gemeinsame
EU-Anleihen an den Kapitalmärkten finanziert und
durch den „Spielraum“
(„headroom“) des langfristigen EU-Haushalts
abgesichert; die Kosten für den Schuldendienst
werden aus den jährlichen EU-Haushalten gedeckt.
458 Stimmen bei 140 Gegenstimmen und 44
Enthaltungen
Die Europäische Kommission schätzt die Kosten für
den Schuldendienst auf rund 1 Mrd. € im Jahr 2027
und auf etwa 3 Mrd. € pro Jahr ab 2028. Die Ukraine
ist zur Rückzahlung des Darlehenskapitals
verpflichtet, sobald sie Kriegsreparationen von
Russland erhält.
Die zur Umsetzung dieses Unterstützungspakets
erforderlichen Gesetzgebungsakte wurden im
Dringlichkeitsverfahren des Europäischen Parlaments
angenommen, um eine rasche Hilfe für die Ukraine
sicherzustellen. Der Vorschlag zum
Ukraine-Unterstützungsdarlehen wurde mit 458 Stimmen
bei 140 Gegenstimmen und 44 Enthaltungen
angenommen.
Der Vorschlag zur Änderung der Ukraine-Fazilität
erhielt 473 Stimmen bei 140 Gegenstimmen und 32
Enthaltungen. Der Vorschlag zur Änderung des
mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) der EU für den
Zeitraum 2021–2027 wurde mit 490 Stimmen bei 130
Gegenstimmen und 32 Enthaltungen gebilligt.
Nächste Schritte
Der Rat muss das Paket nun ebenfalls förmlich
annehmen, damit die Kommission die erste Auszahlung
Anfang des zweiten Quartals 2026 vornehmen kann.
Das EU-Unterstützungsdarlehen wurde am 18.
Dezember 2025 vom Europäischen Rat in Brüssel
vereinbart und am 14. Januar 2026
von der Europäischen Kommission vorgelegt. Die
90 Mrd. € sollen zwei Drittel des geschätzten
Finanzierungsbedarfs der Ukraine für den
betreffenden Zeitraum abdecken.
Tschechien, Ungarn und die Slowakei stellen
sich gegen die EU
Da Tschechien, Ungarn und die Slowakei die
Unterstützung des Darlehens abgelehnt haben, wurde
die Einigung im Rahmen des Verfahrens der
verstärkten Zusammenarbeit erzielt. Dieses Verfahren
ermöglicht es willigen EU-Mitgliedstaaten, in
bestimmten Bereichen auch ohne Einstimmigkeit
zusammenzuarbeiten.
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