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Straßburg/Duisburg, 12. Februar
2026
• Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Kosovo,
Indien, Marokko und Tunesien gelten künftig
als sichere Herkunftsstaaten für ihre eigenen
Staatsangehörigen
• EU-Beitrittskandidaten gelten
ebenfalls als sicher
• Neue Bedingungen für nationale Entscheidung der
EU-Mitgliedstaaten, ob ein Land für Antragstellende
ohne Staatsangehörigkeit dieses Landes als sicher
gilt
• EU-Staaten können Abkommen mit Drittstaaten
schließen, in denen Asylanträge geprüft werden
Am Dienstag hat das Europäische Parlament Änderungen
an den Verordnungen über das EU-Asylverfahren
angenommen. Damit wird erstmals eine EU-weite Liste
sicherer Kerkunftsstaaten eingeführt. Auch werden
EU-weite Regeln für sichere Drittstaaten eingeführt.
Dadurch sollen Asylanträge schneller bearbeitet
werden.
Mit 408 Stimmen dafür, 184 dagegen und 60
Enthaltungen stimmten die Europaabgeordneten in
Straßburg für die Einführung einer EU-weiten Liste
sicherer Herkunftsstaaten.
Zudem stimmten die Europaabgeordneten final für die
Verordnung zum Konzept sicherer Drittstaaten (396
Stimmen dafür, 226 dagegen, 30 Enthaltungen).
Sichere Herkunftsstaaten
Die neue EU-weite Liste sicherer Herkunftsstaaten
ermöglicht eine beschleunigte Bearbeitung von
Asylanträgen von Staatsangehörigen der aufgeführten
Länder – Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Kosovo,
Indien, Marokko und Tunesien.
Nach den neuen Regeln liegt es bei den
Antragstellenden nachzuweisen, dass diese Einstufung
im konkreten Fall nicht anwendbar ist. Das kann etwa
aufgrund einer begründeten Furcht vor Verfolgung
oder eines Schadens im Herkunftsland bei Rückkehr in
das Herkunftsland basieren.
Beitrittskandidaten als sichere
Herkunftsstaaten
EU-Beitrittskandidaten gelten ebenfalls als sichere
Herkunftsstaaten, es sei denn, relevante Umstände
legen etwas anderes nahe.
Ausnahmen wären beispielsweise möglich bei wahlloser
Gewalt im Rahmen eines bewaffneten Konflikts, bei
einer EU-weiten Anerkennungsquote von über 20 % für
die Staatsangehörigen eines Beitrittskandidaten oder
bei wirtschaftlichen Sanktionen der EU,
wenn Grundrechte und Grundfreiheiten in
Beitrittskandidaten beschnitten werden.
Aussetzung und nationale Listen
Die Kommission wird die Lage in den aufgelisteten
Ländern sowie in den Kandidatenländern überwachen
und sich ändernde Umstände berücksichtigen.
Sie kann vorübergehend feststellen, dass ein Land
nicht mehr als sicher gilt, oder dessen dauerhafte
Streichung von der Liste vorschlagen.
Die Mitgliedstaaten können auf nationaler Ebene
zusätzliche sichere Herkunftsstaaten benennen.
Anwendung des Konzepts des sicheren
Drittstaats
EU-Mitgliedstaaten können zukünftig das Konzept des
sicheren Drittstaats auf Personen anwenden, die
nicht Staatsangehörige dieses Drittstaates sind.
Die Anträge auf Asyl dieser Menschen können dann als
unzulässig erklären werden, wenn eine von drei
Bedingungen erfüllt ist:
- Es besteht eine Verbindung zwischen der
antragsstellenden Person und dem Drittstaat, etwa
durch Familienangehörige, einen früheren Aufenthalt
oder sprachliche, kulturelle oder ähnliche
Bindungen;
- die Person ist auf dem Weg in die EU durch den
Drittstaat gereist und hätte dort wirksamen Schutz
beantragen können;
- es besteht ein bilaterales, multilaterales oder
EU-weites Abkommen oder eine entsprechende
Vereinbarung mit dem Drittstaat über die Aufnahme
von Asylsuchenden, ausgenommen unbegleitete
Minderjährige.
Diese von der EU oder ihren Mitgliedstaaten mit
einem Drittstaat geschlossenen Abkommen zur
Anwendung des Konzepts des sicheren Drittstaats
müssen den Drittstaat verpflichten, Anträge auf
wirksamen Schutz zu prüfen, die von den betroffenen
Personen gestellt werden.
Vorzeitige Anwendung bestimmter Bestimmungen
Die Einstufung eines Drittstaats als sicher kann
sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene mit
Ausnahmen für bestimmte Teile seines Hoheitsgebiets
oder klar abgrenzbare Personengruppen erfolgen.
Sowohl diese Bestimmung als auch die beschleunigten
Grenzverfahren für Antragstellende aus Ländern mit
einer Asylanerkennungsquote von unter 20 % können
bereits vor dem Inkrafttreten der
EU-Asylvorschriften im Juni 2026 angewandt
werden.
Berichterstatter
Alessandro Ciriani (EKR, Italien) erklärte: „Die
Liste der sicheren Herkunftsländer ist ein
politischer Wendepunkt in der Migrationspolitik der
EU. Diese Rechtsvorschrift beendet die Zeit der
Unklarheiten und gibt eine klare Richtung vor:
gemeinsame Regeln, schnellere und wirksamere
Verfahren, Schutz des Asylrechts für diejenigen, die
Anspruch darauf haben, und ein entschlossenes
Vorgehen gegen Missbrauch. Die EU stattet sich mit
klaren, durchsetzbaren Regeln aus, die auf
gemeinsamer Verantwortung beruhen.“
Berichterstatterin
Lena Düpont (EVP, Deutschland) sagte: „„Mit der
heutigen Abstimmung über das Konzept der sicheren
Drittstaaten legen wir einen weiteren wichtigen
Grundstein für ein funktionierendes, glaubwürdiges
Asylsystem. Indem wir es ermöglichen, offensichtlich
unbegründete Asylanträge künftig schneller und
effizienter abzulehnen, beschleunigen wir die
Asylverfahren, entlasten die Systeme der
Mitgliedstaaten und helfen den Menschen, nicht
jahrelang in einer rechtlichen Grauzone
festzustecken.“
Die Vereinbarungen müssen nun noch
förmlich vom Rat angenommen werden.
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