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Straßburg/Duisburg, 26. März 2026
- Die Abgeordneten sprechen sich für vereinfachte
Vorschriften zur künstlichen Intelligenz, Fristen
für Hochrisiko-Systemanforderungen sowie ein Verbot
von „Nudifier“-Systemen aus.
Am Donnerstag nahm das Europäische Parlament seine
Position zur Vereinfachung bestimmter Vorschriften
für künstliche Intelligenz
(„Digital-Omnibus-Verordnung“) mit 569 Ja-Stimmen
bei 45 Nein-Stimmen und 23 Enthaltungen an.
Der Vorschlag würde die Anwendung bestimmter
Vorschriften über Systeme der künstlichen
Intelligenz (KI) mit hohem Risiko verschieben, um
sicherzustellen, dass die Leitlinien und Standards,
die Unternehmen bei der Umsetzung unterstützen
sollen, verfügbar sind.
In ihren Änderungsanträgen führen die Abgeordneten
feste Anwendungstermine ein, um Vorhersehbarkeit und
Rechtssicherheit zu gewährleisten.
- Für Hochrisiko-KI-Systeme, die speziell in der
Verordnung aufgeführt sind (einschließlich solcher,
die Biometrie beinhalten, und solcher, die in
kritischen Infrastrukturen, Bildung, Beschäftigung,
grundlegenden Diensten, Strafverfolgung, Justiz und
Grenzmanagement verwendet werden), schlagen die
Abgeordneten den 2. Dezember 2027 vor.
- Für KI-Systeme, die unter die sektoralen
Rechtsvorschriften der EU über Sicherheit und
Marktüberwachung fallen, schlagen die Abgeordneten
den 2. August 2028 vor.
Die Abgeordneten sprechen sich auch dafür aus,
Anbietern bis zum 2. November 2026 Zeit zu geben, um
die Vorschriften über die maschinenlesbare
Markierung (Wasserzeichen) für KI-erstellte Audio-,
Bild-, Video- oder Textinhalte zur Angabe ihrer
Herkunft einzuhalten.
Verbot von „Nudifier“-Apps
Die Abgeordneten wollen ein Verbot von
„Nudifier“-Systemen einführen, die KI verwenden, um
Bilder zu erstellen oder zu manipulieren, die
sexuell explizit oder intim sind und ohne die
Zustimmung dieser Person einer identifizierbaren
realen Person ähneln. Das Verbot würde nicht für
KI-Systeme gelten, die ihre Nutzer und Nutzerinnen
anhand von Sicherheitsmaßnahmen daran hindern,
solche Bilder zu erstellen.
Erhöhung der Flexibilität
Die Abgeordneten sprechen sich dafür aus, dass
Diensteanbieter personenbezogene Daten verarbeiten
dürfen, um Verzerrungen in KI-Systemen zu erkennen
und zu korrigieren, allerdings nur dann, wenn es
unbedingt erforderlich ist.
Um zu verhindern, dass sich die Anwendung der
sektorspezifischen EU-Produktsicherheitsvorschriften
und des KI-Gesetzes überschneiden, sollen die
Verpflichtungen nach dem KI-Gesetz für Produkte, die
bereits durch sektorale Gesetze geregelt sind (z. B.
Medizinprodukte, Funkgeräte, Spielzeugsicherheit
usw.), weniger streng sein können.
Erklärungen der Berichterstatter nach der Abstimmung
im Ausschuss finden sich hier.
Nächste Schritte
Die Verhandlungen mit dem Rat über die endgültige
Ausgestaltung des Gesetzes können nun beginnen.
Hintergrund
Die heute verabschiedeten Rechtsvorschriften sind
Teil des siebten Omnibus-Pakets zur Vereinfachung,
das die Europäische Kommission am 19. November 2025
vorgeschlagen hat. Das Parlament arbeitet derzeit
auch an den anderen Vorschlägen des Pakets: dem digitalen
Omnibus zur Änderung der Gesetze über die
Datennutzung und den Datenschutz und dem Vorschlag zur
Einrichtung der „European Business Wallets“.
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