BZ-Sitemap

Politik der EU 

Sonderseiten

 Politik des Bundes  NRW Duisburg 
 

Künstliche Intelligenz: Parlament für Verbot von „Nudifier“-Systemen
Neue Anwendungstermine für KI-Systeme mit hohem Risiko
Flexibilität für Unternehmen in Bezug auf bestimmte Vorschriften

Straßburg/Duisburg, 26. März 2026 - Die Abgeordneten sprechen sich für vereinfachte Vorschriften zur künstlichen Intelligenz, Fristen für Hochrisiko-Systemanforderungen sowie ein Verbot von „Nudifier“-Systemen aus.
Am Donnerstag nahm das Europäische Parlament seine Position zur Vereinfachung bestimmter Vorschriften für künstliche Intelligenz („Digital-Omnibus-Verordnung“) mit 569 Ja-Stimmen bei 45 Nein-Stimmen und 23 Enthaltungen an.
Der Vorschlag würde die Anwendung bestimmter Vorschriften über Systeme der künstlichen Intelligenz (KI) mit hohem Risiko verschieben, um sicherzustellen, dass die Leitlinien und Standards, die Unternehmen bei der Umsetzung unterstützen sollen, verfügbar sind.
In ihren Änderungsanträgen führen die Abgeordneten feste Anwendungstermine ein, um Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit zu gewährleisten.
- Für Hochrisiko-KI-Systeme, die speziell in der Verordnung aufgeführt sind (einschließlich solcher, die Biometrie beinhalten, und solcher, die in kritischen Infrastrukturen, Bildung, Beschäftigung, grundlegenden Diensten, Strafverfolgung, Justiz und Grenzmanagement verwendet werden), schlagen die Abgeordneten den 2. Dezember 2027 vor.
- Für KI-Systeme, die unter die sektoralen Rechtsvorschriften der EU über Sicherheit und Marktüberwachung fallen, schlagen die Abgeordneten den 2. August 2028 vor.
Die Abgeordneten sprechen sich auch dafür aus, Anbietern bis zum 2. November 2026 Zeit zu geben, um die Vorschriften über die maschinenlesbare Markierung (Wasserzeichen) für KI-erstellte Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte zur Angabe ihrer Herkunft einzuhalten.

Verbot von „Nudifier“-Apps
Die Abgeordneten wollen ein Verbot von „Nudifier“-Systemen einführen, die KI verwenden, um Bilder zu erstellen oder zu manipulieren, die sexuell explizit oder intim sind und ohne die Zustimmung dieser Person einer identifizierbaren realen Person ähneln. Das Verbot würde nicht für KI-Systeme gelten, die ihre Nutzer und Nutzerinnen anhand von Sicherheitsmaßnahmen daran hindern, solche Bilder zu erstellen.
Erhöhung der Flexibilität
Die Abgeordneten sprechen sich dafür aus, dass Diensteanbieter personenbezogene Daten verarbeiten dürfen, um Verzerrungen in KI-Systemen zu erkennen und zu korrigieren, allerdings nur dann, wenn es unbedingt erforderlich ist.
Um zu verhindern, dass sich die Anwendung der sektorspezifischen EU-Produktsicherheitsvorschriften und des KI-Gesetzes überschneiden, sollen die Verpflichtungen nach dem KI-Gesetz für Produkte, die bereits durch sektorale Gesetze geregelt sind (z. B. Medizinprodukte, Funkgeräte, Spielzeugsicherheit usw.), weniger streng sein können.
Erklärungen der Berichterstatter nach der Abstimmung im Ausschuss finden sich hier.

Nächste Schritte
Die Verhandlungen mit dem Rat über die endgültige Ausgestaltung des Gesetzes können nun beginnen.

Hintergrund
Die heute verabschiedeten Rechtsvorschriften sind Teil des siebten Omnibus-Pakets zur Vereinfachung, das die Europäische Kommission am 19. November 2025 vorgeschlagen hat. Das Parlament arbeitet derzeit auch an den anderen Vorschlägen des Pakets: dem digitalen Omnibus zur Änderung der Gesetze über die Datennutzung und den Datenschutz und dem Vorschlag zur Einrichtung der „European Business Wallets“.