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• Die Kosten von Bankinsolvenzen
sollten in erster Linie von Aktionären, Gläubigern
und branchenfinanzierten Sicherheitsnetzen getragen
werden
• Mehr Banken fallen unter Abwicklungsmaßnahmen, und
branchenfinanzierte Einlagensicherungsfonds können
bei der Abwicklung einer insolventen Bank eingesetzt
werden
• Privatkunden sowie Kleinst-, kleine und mittlere
Unternehmen besser vor Verlusten schützen
Straßburg/Duisburg, 26. März 2026
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Das Europäische Parlament hat am Donnerstag in
Brüssel neue Vorschriften verabschiedet, die den
Geltungsbereich der EU-Regeln für insolvente Banken
erweitern, um Einleger zu schützen.
Die neuen Regeln weiten den Geltungsbereich der
EU-Rechtsvorschriften aus für den Fall von
Bankinsolvenzen und schützen so das Geld der
Steuerzahler besser. Außerdem befähigen sie die
Behörden, potenzielle Bankinsolvenzen wirksamer zu
bewältigen und der Einlegerschutz wird harmonisiert.
Stärkerer Schutz für Einleger und besserer
Zugang zu Abwicklungsmitteln
In Insolvenz- oder Abwicklungsverfahren hat das
Einlagensicherungssystem (DGS) – das von der Branche
finanzierte System, das Einlagen von bis zu 100.000
€ schützt – höchste Priorität in der
Rückzahlungshierarchie.
Privatkunden sowie Kleinst-, kleine und mittlere
Unternehmen bilden die zweite Stufe, gefolgt von
kleinen öffentlichen Stellen wie Kommunen und
regionalen Regierungen in der dritten Stufe, sofern
es sich bei diesen nicht um professionelle Anleger
handelt.
Über die standardmäßige EU-Garantie von 100.000 €
pro Einleger und Bank hinaus werden auch bestimmte
Einlagen im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen
geschützt, die je nach den Umständen zwischen
500.000 € und 2.500.000 € betragen können.
Abwicklung kleinerer Banken
Der Abwicklungsrahmen – der von Regierungen und
Aufsichtsbehörden genutzt wird, um insolvente Banken
sicher zu restrukturieren oder abzuwickeln und dabei
die Einleger sowie die Finanzstabilität zu schützen
– wird auch kleine und mittlere Banken umfassen,
sofern dies im öffentlichen Interesse liegt.
Um Zugang zu externen Mitteln zu erhalten, müssen
die eigenen Investoren und Gläubiger einer
insolventen Bank zunächst Verluste in Höhe von
mindestens 8% der gesamten Verbindlichkeiten und
Eigenmittel (TLOF) der Bank tragen.
Der sogenannte „Bridge-the-Gap“-Mechanismus
ermöglicht es, dass Einlagensicherungsfonds dazu
beitragen, diese Mindestanforderung von 8% an der
Verlustbeteiligung zu erfüllen, wenn eine
einlagenfinanzierte Bank nicht über ausreichende
Verlustabsorptionskapazitäten verfügt. Dies
erleichtert eine reibungslosere Übertragung des
Bankgeschäfts und gewährleistet einen geordneten
Marktaustritt.
Die Europaabgeordneten bestanden darauf, dass die
Bedingungen für die Nutzung dieses Mechanismus
vereinfacht werden, damit er auch für kleinere
Banken eine praktikable Option bleibt.
Die Mitgliedstaaten können zudem zulassen, dass
Einlagensicherungsfonds für präventive oder
alternative Maßnahmen eingesetzt werden – entweder
um den Zusammenbruch einer Bank zu verhindern oder
um sicherzustellen, dass Einleger im Falle einer
Insolvenz auf ihre Gelder zugreifen können.
Luděk Niedermayer (EVP, CZ),
Berichterstatter für die BRRD: „Das heute
verabschiedete Gesetzespaket führt zu einer Stärkung
und besseren Kohärenz des Krisenmanagements in der
EU. Bürger und Bürgerinnen, kleine und mittlere
Unternehmen und Kommunen werden besser
nachvollziehen können, was im Falle einer Insolvenz
mit ihrem Geld geschieht.
Eines unserer Hauptziele war es, die Abhängigkeit
von Steuergeldern zu verringern, indem marktbasierte
Lösungen und private Finanzierungsmechanismen
gefördert werden.
Nun gilt es, schnelle Fortschritte bei der
Vollendung der Bankenunion zu erzielen, die ein
zentraler Bestandteil der Agenda zur Verbesserung
des Binnenmarkts ist.“
Irene Tinagli (S&D, IT), Berichterstatterin
für die SRMR: „Der neue Rahmen für das
Krisenmanagement und die Einlagensicherung von
Banken stellt eine entscheidende Verbesserung dar,
die für kleine und mittlere Banken eine klarere und
zugänglichere Abwicklung schafft.
Zugleich sorgt er für Kohärenz, Rechtssicherheit und
eine stärkere Harmonisierung. Dies stellt einen
klaren Fortschritt bei der Stärkung der
Finanzstabilität und -integration dar und
unterstreicht die Notwendigkeit weiterer
Fortschritte auf dem Weg zur Vollendung der
Bankenunion.“
Kira Marie Peter-Hansen (Grüne/EFA, DK),
Berichterstatterin für die DGSD:
„Angesichts der geopolitischen und wirtschaftlichen
Situation, ist es wichtiger denn je, über einen
widerstandsfähigen Rechtsrahmen zu verfügen, der es
den Banken ermöglicht, die Realwirtschaft über den
gesamten Konjunkturzyklus hinweg zu finanzieren. Die
Verabschiedung der Überprüfung des Rahmens für das
Krisenmanagement im Bankensektor und die
Einlagensicherung (CMDI) und insbesondere der
Richtlinie über die Einlagensicherungssysteme ist
ein wichtiger erster Schritt hin zur Vollendung der
Bankenunion. Der Anwendungsbereich wurde erweitert
und gleichzeitig bleiben die Schutzvorkehrungen
bestehen, um sicherzustellen, dass die
Einlagensicherungssysteme ausreichend finanziert
bleiben. Gleichzeitig haben wir die
Instrumentenpalette der Einlagensicherungssysteme
harmonisiert und damit einen Schritt in Richtung
eines stärker integrierten europäischen
Bankensektors gemacht.
Dennoch handelt es sich hierbei um eher punktuelle
Reformen. Es sind ambitioniertere Maßnahmen
erforderlich, um die Bankenunion endgültig zu
vollenden, einschließlich eines vollwertigen
europäischen Einlagensicherungssystems. “
Hintergrund
Das Paket umfasst drei Rechtsakte: die Richtlinie
über Frühinterventionsmaßnahmen,
Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von
Abwicklungsmaßnahmen (BRRD), die Verordnung über den
einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRMR) und die
Richtlinie über Einlagensicherungssysteme (DGSD).
Nächste Schritte
Die neuen Vorschriften treten am zwanzigsten Tag
nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der
Europäischen Union in Kraft und gelten (mit einigen
Ausnahmen) ab 24 Monaten nach Inkrafttreten.
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