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Neue Vorschriften für Bankinsolvenzen zum Schutz von Steuerzahlern und Einlegern

• Die Kosten von Bankinsolvenzen sollten in erster Linie von Aktionären, Gläubigern und branchenfinanzierten Sicherheitsnetzen getragen werden
• Mehr Banken fallen unter Abwicklungsmaßnahmen, und branchenfinanzierte Einlagensicherungsfonds können bei der Abwicklung einer insolventen Bank eingesetzt werden
• Privatkunden sowie Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen besser vor Verlusten schützen

Straßburg/Duisburg, 26. März 2026 - Das Europäische Parlament hat am Donnerstag in Brüssel neue Vorschriften verabschiedet, die den Geltungsbereich der EU-Regeln für insolvente Banken erweitern, um Einleger zu schützen.
 
Die neuen Regeln weiten den Geltungsbereich der EU-Rechtsvorschriften aus für den Fall von Bankinsolvenzen und schützen so das Geld der Steuerzahler besser. Außerdem befähigen sie die Behörden, potenzielle Bankinsolvenzen wirksamer zu bewältigen und der Einlegerschutz wird harmonisiert.
 
Stärkerer Schutz für Einleger und besserer Zugang zu Abwicklungsmitteln
In Insolvenz- oder Abwicklungsverfahren hat das Einlagensicherungssystem (DGS) – das von der Branche finanzierte System, das Einlagen von bis zu 100.000 € schützt – höchste Priorität in der Rückzahlungshierarchie.
 
Privatkunden sowie Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen bilden die zweite Stufe, gefolgt von kleinen öffentlichen Stellen wie Kommunen und regionalen Regierungen in der dritten Stufe, sofern es sich bei diesen nicht um professionelle Anleger handelt.
 
Über die standardmäßige EU-Garantie von 100.000 € pro Einleger und Bank hinaus werden auch bestimmte Einlagen im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen geschützt, die je nach den Umständen zwischen 500.000 € und 2.500.000 € betragen können.
 
Abwicklung kleinerer Banken
Der Abwicklungsrahmen – der von Regierungen und Aufsichtsbehörden genutzt wird, um insolvente Banken sicher zu restrukturieren oder abzuwickeln und dabei die Einleger sowie die Finanzstabilität zu schützen – wird auch kleine und mittlere Banken umfassen, sofern dies im öffentlichen Interesse liegt.
 
Um Zugang zu externen Mitteln zu erhalten, müssen die eigenen Investoren und Gläubiger einer insolventen Bank zunächst Verluste in Höhe von mindestens 8% der gesamten Verbindlichkeiten und Eigenmittel (TLOF) der Bank tragen.
 
Der sogenannte „Bridge-the-Gap“-Mechanismus ermöglicht es, dass Einlagensicherungsfonds dazu beitragen, diese Mindestanforderung von 8% an der Verlustbeteiligung zu erfüllen, wenn eine einlagenfinanzierte Bank nicht über ausreichende Verlustabsorptionskapazitäten verfügt. Dies erleichtert eine reibungslosere Übertragung des Bankgeschäfts und gewährleistet einen geordneten Marktaustritt.
 
Die Europaabgeordneten bestanden darauf, dass die Bedingungen für die Nutzung dieses Mechanismus vereinfacht werden, damit er auch für kleinere Banken eine praktikable Option bleibt.
 
Die Mitgliedstaaten können zudem zulassen, dass Einlagensicherungsfonds für präventive oder alternative Maßnahmen eingesetzt werden – entweder um den Zusammenbruch einer Bank zu verhindern oder um sicherzustellen, dass Einleger im Falle einer Insolvenz auf ihre Gelder zugreifen können.
 
Luděk Niedermayer (EVP, CZ), Berichterstatter für die BRRD: „Das heute verabschiedete Gesetzespaket führt zu einer Stärkung und besseren Kohärenz des Krisenmanagements in der EU. Bürger und Bürgerinnen, kleine und mittlere Unternehmen und Kommunen werden besser nachvollziehen können, was im Falle einer Insolvenz mit ihrem Geld geschieht.
 
Eines unserer Hauptziele war es, die Abhängigkeit von Steuergeldern zu verringern, indem marktbasierte Lösungen und private Finanzierungsmechanismen gefördert werden.
 
Nun gilt es, schnelle Fortschritte bei der Vollendung der Bankenunion zu erzielen, die ein zentraler Bestandteil der Agenda zur Verbesserung des Binnenmarkts ist.“
 
Irene Tinagli (S&D, IT), Berichterstatterin für die SRMR: „Der neue Rahmen für das Krisenmanagement und die Einlagensicherung von Banken stellt eine entscheidende Verbesserung dar, die für kleine und mittlere Banken eine klarere und zugänglichere Abwicklung schafft.
 
Zugleich sorgt er für Kohärenz, Rechtssicherheit und eine stärkere Harmonisierung. Dies stellt einen klaren Fortschritt bei der Stärkung der Finanzstabilität und -integration dar und unterstreicht die Notwendigkeit weiterer Fortschritte auf dem Weg zur Vollendung der Bankenunion.“
 
Kira Marie Peter-Hansen (Grüne/EFA, DK), Berichterstatterin für die DGSD: „Angesichts der geopolitischen und wirtschaftlichen Situation, ist es wichtiger denn je, über einen widerstandsfähigen Rechtsrahmen zu verfügen, der es den Banken ermöglicht, die Realwirtschaft über den gesamten Konjunkturzyklus hinweg zu finanzieren. Die Verabschiedung der Überprüfung des Rahmens für das Krisenmanagement im Bankensektor und die Einlagensicherung (CMDI) und insbesondere der Richtlinie über die Einlagensicherungssysteme ist ein wichtiger erster Schritt hin zur Vollendung der Bankenunion. Der Anwendungsbereich wurde erweitert und gleichzeitig bleiben die Schutzvorkehrungen bestehen, um sicherzustellen, dass die Einlagensicherungssysteme ausreichend finanziert bleiben. Gleichzeitig haben wir die Instrumentenpalette der Einlagensicherungssysteme harmonisiert und damit einen Schritt in Richtung eines stärker integrierten europäischen Bankensektors gemacht.
 
Dennoch handelt es sich hierbei um eher punktuelle Reformen. Es sind ambitioniertere Maßnahmen erforderlich, um die Bankenunion endgültig zu vollenden, einschließlich eines vollwertigen europäischen Einlagensicherungssystems. “
 
Hintergrund
Das Paket umfasst drei Rechtsakte: die Richtlinie über Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen (BRRD), die Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRMR) und die Richtlinie über Einlagensicherungssysteme (DGSD).
 
Nächste Schritte
Die neuen Vorschriften treten am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und gelten (mit einigen Ausnahmen) ab 24 Monaten nach Inkrafttreten.