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Straßburg/Duisburg, 30. April 2026
- Das Europäische Parlament hat am Dienstag in
Straßburg ein Gesetz verabschiedet, das die
Gesundheit von Hunden und Katzen schützen und
missbräuchliche und grausame Geschäftspraktiken
eindämmen soll.
Mit 558 Ja-Stimmen, 35 Nein-Stimmen und 52
Enthaltungen gaben die Europaabgeordneten in
Straßburg grünes Licht für die ersten EU-weit
geltenden Standards für die Zucht, Haltung,
Rückverfolgbarkeit, Einfuhr und den Umgang mit
Katzen und Hunden.
Laut der neuen Verordnung, auf die sich Rat und
Parlament geeinigt hatten, müssen alle in der EU
gehaltenen Hunde und Katzen, auch die Tiere, die
sich in Privatbesitz befinden, mit einem Mikrochip
gekennzeichnet und in einer nationalen Datenbank
registriert werden.
Verkäufer, Züchter und Tierheime haben vier Jahre
Zeit, sich darauf vorzubereiten. Für Tierhalter
werden die Maßnahmen, nach zehn Jahren für Hunde und
nach 15 Jahren für Katzen verbindlich.
Verbot von Geschäftspraktiken, die zu
Missbrauch und Gesundheitsrisiken führen
Die Zucht der Tiere zwischen Eltern und ihren
Nachkommen, Großeltern und Enkelkindern sowie
zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern wird
verboten. Eine Zucht, die anstrebt Tieren
übertriebene Merkmale zu verleihen, die zu
Gesundheitsrisiken führen können, soll ebenfalls
verboten werden.
Zu den neuen Maßnahmen gehört ebenfalls ein Verbot
der Verstümmlung von Hunden und Katzen für Shows,
Ausstellungen oder Wettbewerbe.
Ebenso untersagt sind das Anbinden an Gegenständen,
sofern dieses nicht aus medizinischen Gründen
notwendig ist, sowie der Einsatz von Stachel- oder
Würgehalsbändern ohne integrierte
Sicherheitsvorrichtungen.
Hunde und Katzen aus Nicht-EU-Ländern
Die neuen Rechtsvorschriften sollen bestehende
Lücken schließen, durch die Hunde und Katzen als
nichtgewerbliche Heimtiere in die EU eingeführt und
anschließend verkauft werden konnten.
Sie gelten daher sowohl für Einfuhren zu
kommerziellen Zwecken als auch für den Tiertransport
zu nicht kommerziellen Zwecken.
Hunde und Katzen, die zum Verkauf aus
Nicht-EU-Ländern eingeführt werden, müssen vor ihrer
Einreise in die EU mit Mikrochips versehen und in
einer nationalen Datenbank registriert werden.
Tierhalter, die in die EU einreisen, müssen ihr
gechipptes Tier mindestens fünf Arbeitstage vor der
Einreise in einer Datenbank vorregistrieren, falls
das Tier noch nicht bereits in der Datenbank eines
anderen EU-Lands registriert ist.
• Chip-Pflicht und Registrierung aller Hunde und
Katzen in der EU
• Verbot der Zucht von Hunden und Katzen mit
übertriebenen körperlichen Merkmalen
• Rund 44 % der EU-Bürger haben ein Haustier und 74
% sind dafür, sie besser zu schützen
Die Berichterstatterin und Vorsitzende des
Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche
Entwicklung,
Veronika Vrecionová (EKR, CZ),
erklärte: „Heute haben wir einen wichtigen Schritt
gemacht, um den Handel mit Hunden und Katzen in der
EU zu regulieren. Unsere Botschaft ist klar: Ein
Haustier ist ein Familienmitglied, kein Objekt oder
Spielzeug. Wir haben endlich strengere Regeln für
die Zucht und Rückverfolgbarkeit, die uns helfen
werden, gegen diejenigen vorzugehen, die Tiere als
Mittel zur Erzielung eines schnellen Profits sehen.
Gleichzeitig schaffen wir einheitliche
Wettbewerbsbedingungen für verantwortungsvolle
Züchter in der EU.“
Bevor die neuen Rechtsvorschriften in Kraft treten
können, müssen sie auch vom Rat angenommen werden.
Rund 44 % der EU-Bürger
haben ein Haustier und 74 % sind der Ansicht, dass
dieses besser geschützt werden sollte. Der
Handel mit Hunden und Katzen hat mit einem Umsatz
von 1,3 Milliarden Euro pro Jahr deutlich
zugenommen.
Nach Angaben der EU-Kommission kaufen rund 60 % der
Besitzer ihre Hunde oder Katzen im Internet. Da es
in den EU-Ländern keine Tierschutznormen für Hunde
und Katzen gibt, hat die Kommission
die neuen Vorschriften am 7. Dezember 2023
vorgeschlagen.
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