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Straßburg/Duisburg, 30. April 2026
- Das Europäische Parlament hat am Donnerstag in
Straßburg eine Resolution verabschiedet, die den
andauernden, brutalen und vorsätzlichen russischen
Angriffe auf zivile Ziele in der Ukraine verurteilt.
Sie bestehen auf der Rechenschaftspflicht der
Verantwortlichen und unterstützen den neuen
Sondergerichtshof für Verbrechen gegen die Ukraine
sowie die Schadensersatzkommission.
Die Entschließung, die mit 446 Ja-Stimmen bei 63
Gegenstimmen und 52 Enthaltungen angenommen wurde,
hebt insbesondere die systematischen Angriffe
Russlands auf zivile und kritische Infrastruktur wie
ukrainische Wohngebiete, Energieanlagen und
Krankenhäuser hervor. Die Europaabgeordneten fordern
Russland dazu auf, die Angriffe zu beenden.
Das Parlament erklärt, dass der
Angriffskrieg Russlands eine eklatante Verletzung
des Völkerrechts darstellt.
Die Verantwortlichen in Russland sowie Russlands
Verbündete müssen für Kriegsverbrechen, Verbrechen
gegen die Menschlichkeit und andere internationale
Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden.
Die Europaabgeordneten bekunden ihre nachdrückliche
Unterstützung für die Einrichtung des
Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression
gegen die Ukraine und fordern alle
EU-Mitgliedstaaten auf, sich diesem anzuschließen.
Rechenschaftspflicht muss sich auf alle
erstrecken, die Verbrechen steuern oder ermöglichen
Die Europaabgeordneten betonen, dass eine
Möglichkeit geschaffen werden muss, auch alle
Personen zur Rechenschaft zu ziehen, die das
Verbrechen der Aggression qua Amt anleiten oder
ermöglichen können, auch hochrangige Personen im
Politik-, Militär- und Justizapparat.
Sie bekunden ihre uneingeschränkte Unterstützung für
die Ermittlungen des
Internationalen
Strafgerichtshofs (IStGH) zu mutmaßlichen
Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die
Menschlichkeit oder Völkermord in in der Ukraine.
Das Europäische Parlament weist erneut darauf hin,
dass die Mitgliedstaaten gemäß dem Römischen Statut
verpflichtet sind, Personen, gegen die ein
Haftbefehl des IStGH vorliegt und die in ihr
Hoheitsgebiet einreisen, festzunehmen und dem IStGH
zu überstellen.
Die Abgeordneten betonen ferner, dass alle
Rechenschaftsmechanismen wirksam koordiniert werden
müssen, damit keine Doppelarbeit geleistet wird, für
Effizienz gesorgt ist und die negativen Folgen für
Opfer und Zeugen so gering wie möglich gehalten
werden.
EU-Sanktionen gegen Russland müssen
ausgeweitet werden
In der Entschließung wird das
20. Sanktionspaket gegen Russland befürwortet.
Das Parlament fordert, dass die Sanktionen erst
aufgehoben werden, wenn ein Friedensabkommen
ausgehandelt ist und dauerhaft umgesetzt wird.
Zudem müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten das
Problem der Umgehung von Sanktionen systematisch
angehen. Rat und die Kommission werden aufgefordert,
dafür zu sorgen, dass die EU-Sanktionen gegen
Russland strikt befolgt werden.
Einbezogen werden sollten auch alle Personen und
Einrichtungen, die mit ihren Entscheidungen die
Begehung von Kriegsverbrechen und anderen schweren
Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung in der Ukraine
ermöglichen oder zu deren Begehung beitragen.
Parlament billigt Einrichtung einer
Internationalen Schadensersatzkommission für die
Ukraine
Ebenfalls am Donnerstag unterstützte das Parlament
auch die
Einrichtung einer Internationalen
Schadensersatzkommission für die Ukraine mit 465
Ja-Stimmen, 57 Nein-Stimmen und 47 Enthaltungen.
Die Internationale Schadensersatzkommission soll
zivilen Opfern des Krieges eine Entschädigung
ermöglichen. Nachdem das Parlament seine Zustimmung
erteilt hat, können die EU-Mitgliedstaaten im Rat
nun den Beschluss zum Abschluss des Übereinkommens
fassen.
Die neue Schadenersatzkommission soll am Rande der
135. Tagung des Ministerkomitees des Europarats
in Chișinău am 14. Mai 2026 etabliert werden.
• EU-Abgeordnete unterstützen den Sondergerichtshof
für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine
• Rechenschaftspflicht gilt für alle, die Verbrechen
begehen oder sie ermöglichen
• EU-Abgeordnete billigen die Internationale
Schadensersatzkommission für die Ukraine
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