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Abfallvorschriften: Europäisches Parlament will kleine Unternehmen entlasten

Straßburg/Duisburg, 21 Oktober 2026 - Das Europäische Parlament will nur kleine Unternehmen von der Pflicht befreien, in jedem Mitgliedstaat, in dem sie ihre Produkte verkaufen, einen Bevollmächtigten für die Einhaltung der Abfallvorschriften zu benennen.
 
Das Europäische Parlament hat heute seine Position zu Änderungen der Abfallvorschriften für Verpackungen, Batterien, Textilien, Schuhe, Elektrogeräte und Einwegkunststoffe festgelegt. Damit ist es bereit für Verhandlungen mit dem Rat.

Gezielte Erleichterungen für Unternehmen
Nach geltendem EU-Abfallrecht müssen Hersteller, die Produkte auf den EU-Markt bringen, Gebühren zahlen, die die Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling nach der Entsorgung mitfinanzieren. Dieses Prinzip wird als erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) bezeichnet. 

Die Unternehmen müssen außerdem in jedem Mitgliedstaat, in dem sie ihre Produkte verkaufen, einen Bevollmächtigten für die Einhaltung der EPR-Pflichten benennen. Um Hürden im EU-Binnenmarkt abzubauen, schlug die Kommission vor, diese Pflicht in bestimmten Bereichen auszusetzen.

Die Europaabgeordneten sprechen sich für eine gezieltere Aussetzung aus. Sie soll nur für kleine und Kleinstunternehmen mit Sitz in der EU gelten - also für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von unter zehn Millionen Euro. 

Die Ausnahme soll bis 2035 gelten oder bis ein umfassenderes Gesetz zur Kreislaufwirtschaft verabschiedet wird.
Andere Pflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung bleiben davon unberührt, etwa Vorgaben zur Abfallvermeidung oder die Zahlung von Gebühren.

Um den Verwaltungsaufwand für Unternehmen im EU-Binnenmarkt weiter zu verringern, fordert das Europäische Parlament einen besseren Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten, kompatible digitale Systeme und einheitliche Berichtspflichten für Unternehmen.

Berichterstatterin Ingeborg ter Laak (EVP, Niederlande) sagte: „Damit europäische Unternehmen wachsen und ihre Produkte verkaufen können, muss unnötige Bürokratie abgebaut werden, ohne unsere Umweltziele zu schwächen. Unternehmen müssen selbstverständlich Verantwortung für die Abfälle übernehmen, die durch ihre Produkte entstehen, und dafür sorgen, dass diese ordnungsgemäß recycelt werden. Aber diese Ziele sollten wir erreichen, ohne den Unternehmen, die wir in Europa erfolgreich sehen wollen, unnötige Hindernisse in den Weg zu stellen. Umweltverantwortung und wirtschaftliche Chancen müssen kein Widerspruch sein.“

So geht es jetzt weiter
Die Position zu Batterie- und Verpackungsabfällen wurde mit 616 Stimmen bei 9 Gegenstimmen und 39 Enthaltungen angenommen. Die Position zu Textilien, Schuhen, Elektrogeräten und Einwegkunststoffen wurde mit 612 Stimmen bei 8 Gegenstimmen und 39 Enthaltungen angenommen. Sobald auch der Rat seine Position festgelegt hat, können die Verhandlungen über die endgültige Fassung der beiden Rechtsakte beginnen.

Die beiden heute verabschiedeten Rechtsakte – eine Richtlinie und eine Verordnung – sind Teil des Umwelt-Omnibus-Pakets.
Die Europäische Kommission will noch 2026 ein umfassendes Gesetz zur Kreislaufwirtschaft vorlegen.