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Straßburg/Duisburg, 21 Oktober 2026
- Das Europäische Parlament will nur kleine
Unternehmen von der Pflicht befreien, in jedem
Mitgliedstaat, in dem sie ihre Produkte verkaufen,
einen Bevollmächtigten für die Einhaltung der
Abfallvorschriften zu benennen.
Das Europäische Parlament hat heute seine Position
zu Änderungen der Abfallvorschriften für
Verpackungen, Batterien, Textilien, Schuhe,
Elektrogeräte und Einwegkunststoffe festgelegt.
Damit ist es bereit für Verhandlungen mit dem Rat.
Gezielte Erleichterungen für Unternehmen
Nach geltendem EU-Abfallrecht müssen Hersteller, die
Produkte auf den EU-Markt bringen, Gebühren zahlen,
die die Kosten für Sammlung, Sortierung und
Recycling nach der Entsorgung mitfinanzieren. Dieses
Prinzip wird als erweiterte Herstellerverantwortung
(EPR) bezeichnet.
Die Unternehmen müssen außerdem in jedem
Mitgliedstaat, in dem sie ihre Produkte verkaufen,
einen Bevollmächtigten für die Einhaltung der
EPR-Pflichten benennen. Um Hürden im EU-Binnenmarkt
abzubauen,
schlug die Kommission vor, diese Pflicht in
bestimmten Bereichen auszusetzen.
Die Europaabgeordneten sprechen sich für eine
gezieltere Aussetzung aus. Sie soll nur für kleine
und Kleinstunternehmen mit Sitz in der EU gelten -
also für Unternehmen mit weniger als 50
Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer
Bilanzsumme von unter zehn Millionen Euro.
Die Ausnahme soll bis 2035 gelten oder bis ein
umfassenderes
Gesetz zur Kreislaufwirtschaft verabschiedet
wird.
Andere Pflichten im Rahmen der erweiterten
Herstellerverantwortung bleiben davon unberührt,
etwa Vorgaben zur Abfallvermeidung oder die Zahlung
von Gebühren.
Um den Verwaltungsaufwand für Unternehmen im
EU-Binnenmarkt weiter zu verringern, fordert das
Europäische Parlament einen besseren
Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten,
kompatible digitale Systeme und einheitliche
Berichtspflichten für Unternehmen.
Berichterstatterin
Ingeborg ter Laak (EVP,
Niederlande) sagte: „Damit europäische
Unternehmen wachsen und ihre Produkte verkaufen
können, muss unnötige Bürokratie abgebaut werden,
ohne unsere Umweltziele zu schwächen. Unternehmen
müssen selbstverständlich Verantwortung für die
Abfälle übernehmen, die durch ihre Produkte
entstehen, und dafür sorgen, dass diese
ordnungsgemäß recycelt werden. Aber diese Ziele
sollten wir erreichen, ohne den Unternehmen, die wir
in Europa erfolgreich sehen wollen, unnötige
Hindernisse in den Weg zu stellen.
Umweltverantwortung und wirtschaftliche Chancen
müssen kein Widerspruch sein.“
So geht es jetzt weiter
Die Position zu Batterie- und Verpackungsabfällen
wurde mit 616 Stimmen bei 9 Gegenstimmen und 39
Enthaltungen angenommen. Die Position zu Textilien,
Schuhen, Elektrogeräten und Einwegkunststoffen wurde
mit 612 Stimmen bei 8 Gegenstimmen und 39
Enthaltungen angenommen. Sobald auch der Rat seine
Position festgelegt hat, können die Verhandlungen
über die endgültige Fassung der beiden Rechtsakte
beginnen.
Die beiden heute verabschiedeten Rechtsakte – eine
Richtlinie und eine Verordnung – sind Teil des
Umwelt-Omnibus-Pakets.
Die Europäische Kommission will noch 2026 ein
umfassendes
Gesetz zur Kreislaufwirtschaft vorlegen.
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