BZ-Home  Handel - Forschung - Technik - Produkte  

 

BZ-Sitemap

 









 

Die Fahrzeugeinrichtung, ein Plus zu mehr Verkehrssicherheit!

Duisburg, 28. Juni 2020 - Um die Verkehrssicherheit auf deutschen Straßen und Autobahnen zu gewährleisten, gelten neben der Verkehrsordnung für unterschiedliche Fahrzeugtypen jeweils andere Sicherheitsvorschriften.
Sind für einen Motorradfahrer aufgrund der fehlenden Karosserie die Helmpflicht sowie das Tragen von Rücken-, Hals und Knieprotektoren somit sicherheitsrelevant und Pflicht, gelten für andere Fortbewegungsmöglichkeiten ganz andere Vorschriften.

Maßgeblich dafür verantwortlich ist die Verwendung des Fahrzeugs, welches im Falle eines Betriebsmittels gleichzeitig zu einem Arbeitsgerät oder einem Arbeitsort wird. In diesem Fall gelten neben den verkehrsrechtlichen Anforderungen des Fahrzeugs ebenfalls betriebstechnische und arbeitsrechtliche Vorschriften, die das Fahrzeug somit zu einer Arbeitsstätte klassifizieren.

In diesem Sinne gelten sowohl die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften als auch die Unfallverhütungsvorschriften des Arbeitsschutzgesetzes, präzise des § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz in folgendem Wortlaut: „Arbeitgeber müssen erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen“.

In diesem Zusammenhang werden sowohl für den Arbeitsplatz Fahrzeug als auch jedweden anderen Arbeitsort stabile Regalsysteme gefordert, die den erforderlichen Schutz der Arbeitsstätte und der Arbeiter demzufolge genüge leisten.


Die Unfallvermeidung im Betrieb sowie den Arbeitsstätten!
Was passiert, wenn diese Vorschriften nicht eingehalten werden, ist jeden Tag in den landesweiten Nachrichten nachverfolgbar. Demzufolge vergeht statistisch kein Tag, an dem nicht in irgendeiner Weise aufgrund von Unachtsamkeit oder Regelverstoßen Verkehrsunfälle stattfinden. Der Unfallvermeidung wird somit oberste Priorität eingeräumt, die sowohl bei ortsfesten als auch ortsveränderlichen Arbeitsgeräten und Betriebsmitteln zutage treten.

Zu der Grundausstattung jedes Betriebes zählt neben festen Regalsystemen und anderen Aufbewahrungs- und Ablagemöglichkeiten zunächst erst einmal ein rutschfester Boden, der die Sicherheit am Arbeitsort, egal ob Betriebsstätte oder Transporter, gewährleistet. Die zu den Arbeitshilfsmitteln zählenden Bodenplatten im Fahrzeug können Industriefußböden gegenübergestellt werden, die einen sicheren Stand in einer Werkhalle oder dergleichen fordern. Dabei werden in der Regel die Industrieböden aus Epoxidharz gefertigt, ein Reaktionsharz, welches robust, widerstandsfähig und Chemikalien beständig ist. Zudem lassen sich diese Fußböden sehr leicht reinigen und sind wasserundurchlässig. Die Kälteverträglichkeit dieser Bodenbeläge macht diese auch zu einem idealen Untergrund in Fleischfabriken oder Schlachtereien, denen die Rutschfestigkeit zudem zugutekommt.

Regalsysteme für den Transporter!
Die Beweglichkeit eines Transporters erfordert besondere Behältnisse und Regalsysteme, um im Falle eines Unfalls, das sogenannte Schütt- oder Stückgut auf seinem angestammten Platz zu verordnen. Gerade LKW-Fahrer wissen um die präzise Lastverteilung ihrer Ware, die dementsprechend gleichmäßig auf die Anhängerfläche verteilt werden sollte. Das richtige Beladen des Anhängers dient somit der Unfallvermeidung und sorgt gleichzeitig für mehr Fahrstabilität. Wichtig ist, dass mit korrekter Stützlast gefahren wird, die mindesten 4 Prozent des Anhängergewichtes betragen sollte.

Im Gegensatz zu einem Schwerlasttransporter werden die Arbeitstransporter mittelständischer Unternehmen, wie zum Beispiel Elektro- oder Heizungsmonteuren mit Regalen ausgestattet, welche zusätzlich Stauraum für das Arbeitsgerät sowie Formteile und andere Arbeitsobjekte bereitstellen. Neben einem Dachgepäckträger ist somit die Nutzung sogenannter Regalkästen Gang und gebe, die in verschiedenen Größen das zur Verfügung stehende Stückgut ordnungsgemäß lagern. Bestanden diese Behälter früher überwiegend aus Metall werden heutzutage Kunststoffe (Polystyrol) verwendet, deren Gebrauch einige Vorteile bietet. Regale mit einer Fachlast über 200 Kilogramm sind zudem kennzeichnungspflichtig.