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Hilfe beim Antrag auf Anerkennung
Niederrheinische IHK berät ausländische Fachkräfte im Jobcenter Duisburg

Duisburg, 27. März 2023 - Irina R. hat ihr ganzes Berufsleben als Kauffrau im Einzelhandel gearbeitet. Die 55-Jährige ist eine der erfahrenen Fachkräfte, nach denen Arbeitgeber in Deutschland händeringend suchen. Damit die Ukrainerin in Deutschland eine geeignete Stelle findet, sollte der in ihrer Heimat erworbene Berufsabschluss hier anerkannt sein. Deshalb ist sie nach Duisburg-Rheinhausen gekommen. Die Niederrheinische IHK bietet in Kooperation mit dem Integration Point des Jobcenters am 28. März eine kostenlose Beratung für Jobcenter-Kunden zur Anerkennung von Berufsabschlüssen an. Individuelle Beratungen sind jederzeit bei der IHK möglich.

Das Angebot richtet sich an Geflüchtete aller Nationalitäten – im Fokus der Vermittlungsaktion stehen Fachkräfte, die aus der Ukraine eingewandert sind. IHK-Expertin Judith Hemeier berät dazu, welche Dokumente die Zugewanderten brauchen, um ihre berufliche Qualifikation nachweisen zu können. Im Fokus stehen dabei Berufe aus den Feldern Industrie, Handel, Gastronomie und Dienstleistung – passend zu den Fachkräften, die die IHK-Unternehmen am Niederrhein beschäftigen.

Um einen im Ausland erworbenen Berufsabschluss anerkennen zu lassen, benötigen die zugewanderten Menschen ihr Abschlusszeugnis, Lebenslauf, Passkopien, Meldebescheinigungen, Fächerlisten, Rahmenlehrpläne oder Arbeitszeugnisse. Die Mitarbeiter der IHK FOSA (Foreign Skills Approval) in Nürnberg prüfen die Unterlagen und beginnen ein Rechercheverfahren. Nach drei bis vier Monaten erhält der Antragssteller einen Bescheid über eine volle oder teilweise Gleichwertigkeit seines Berufs. Die Beratung ist kostenlos. Die IHK FOSA nimmt für das Verfahren eine Gebühr von 450 bis 600 Euro. Der Integration Point des Jobcenters übernimmt diese Gebühren.

Abschlusszeugnis ist noch in der Ukraine
Um einen Antrag auf eine berufliche Gleichwertigkeitsfeststellung zu stellen, braucht Irina R. ihr Abschlusszeugnis. Das sei noch in der Ukraine, sagt sie. Allerdings könne sie über Kontakte in ihr Heimatland eine Farbkopie besorgen und diese dann einreichen.

Auch für zukünftige Arbeitgeber hat das Verfahren Vorteile: „Sie sehen mit dem Bescheid auf einen Blick, welche Qualifikationen ihr potenzieller Mitarbeiter hat und können ihm entsprechende Stellen anbieten“, erklärt Judith Hemeier. Daniela Honold, Teamleiterin im Integration Point, freut sich über die Kooperation mit der Niederrheinischen IHK. „Mit Hilfe der Anerkennungsberatung besteht für die Interessenten eine realistische Chance auf qualifikationsgerechte Beschäftigung hier in Deutschland“, betont Honold. „Deshalb sind wir froh, dass wir in unseren Räumen nun diese Beratung anbieten können.“ 

Wer keine Dokumente  mehr aufgrund von Fluchtumständen besitzt, hat dennoch eine Chance auf Anerkennung seiner beruflichen Ausbildung. Mit einer praktischen Prüfung und einem Fachgespräch wird die Qualifikation des Interessierten überprüft. Die IHK berät Geflüchtete ohne Berufsnachweise gerne in Einzelgesprächen. Interessierte können bei IHK-Expertin Judith Hemeier Termine erfragen unter der E-Mail-Adresse anerkennung@niederrheih.ihk.de.