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Duisburg, 15.
November 2025 - Der Winter ist in Duisburg zwar noch
nicht angekommen, doch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg sind
schon längst bereit für Schnee und Eis. Sobald die
Temperaturen sinken, steht ab Mitte November ein
eingespieltes Team bereit, um die Straßen im gesamten
Duisburger Stadtgebiet sicher und befahrbar zu halten.
Die Winterdienstsaison dauert in der Regel bis Mitte
März, je nach Witterung auch länger. In dieser Zeit
beobachten die Mitarbeitenden der Wirtschaftsbetriebe
kontinuierlich die Wetterlage und stehen in engem Austausch
mit einem Wetterdienst.

Insgesamt 133 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen im
Zwei-Schicht-System dafür, dass Duisburgs Straßen, Rad- und
Gehwege bei Schnee und Eis geräumt und gestreut werden. Zum
Einsatz kommen 42 Streu- und Räumfahrzeuge sowie 60
Kolonnenwagen.

In den Lagerhallen der Wirtschaftsbetriebe liegen derzeit
4.730 Tonnen Streusalz bereit, ergänzt durch Vorräte an
150.000 Liter Sole, die in Kombination mit Salz als
sogenanntes Feuchtsalz ausgebracht wird. Diese Methode
ermöglicht eine besonders effiziente und umweltschonende
Streuung. Im vergangenen Winter 2024/2025 lag der
Gesamtverbrauch an Salz inklusive Sole bei ca. 945 Tonnen.
Bereits ab 4 Uhr morgens sind im Ernstfall die ersten Teams
im Einsatz. Um für den Einsatz bestens gewappnet zu sein,
haben alle Fahrerinnen und Fahrer im Vorfeld ein spezielles
Fahrtraining mit Schneepflugfahrzeugen absolviert.
Etwa 40 Prozent aller Straßen in Duisburg unterliegen dem
Winterdienst – das entspricht rund 1.252 Kilometern. Dabei
erfolgt der Einsatz nach einem klar strukturierten
Dringlichkeitssystem in drei Winterdienststufen. Zuerst
werden die Hauptverkehrsstraßen und Brücken behandelt,
anschließend folgen die Nebenstraßen und schließlich die
Wohnstraßen.
Welche Straßen in welche Stufe fallen,
können Interessierte dem Gebührenbescheid entnehmen oder
online einsehen:
https://www.wb-duisburg.de/unsere-leistungen/stadtbildpflege/winterdienst.
Autobahnen gehören nicht zum Zuständigkeitsbereich der
Wirtschaftsbetriebe. Aber die Radwege werden betreut –
insgesamt rund 411 Kilometer.
Mitwirkungspflicht bei Schnee und Eis Die
Wirtschaftsbetriebe Duisburg erinnern zudem an die
Mitwirkungspflichten der Bürgerinnen und Bürger. Das
Räumen und Streuen der Gehwege sowie der Zugänge zu
Fußgängerüberwegen, Zebrastreifen und Querungshilfen
obliegt ebenfalls den Anliegerinnen und Anliegern.
Kein Streusalz Auf Gehwegen darf kein
Streusalz verwendet werden, erlaubt sind lediglich
abstumpfende Materialien wie Sand oder Granulat. Darüber
hinaus sollten die Wege zu den Abfallbehältern stets schnee-
und eisfrei gehalten werden, damit die Müllabfuhr
reibungslos erfolgen kann. In der Zeit von 7.00 Uhr bis
20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen
unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls, bzw. nach dem
Entstehen der Glätte beseitigt werden.
Nach 20.00
Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind an einem
Werktag bis 7.00 Uhr, an einem Sonn- oder Feiertag bis 9.00
Uhr zu beseitigen.
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