'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


Sitemap Archiv •    17. Kalenderwoche: 21. April
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Dienstag, 22. April 2025

Information für Anwohner: Geplante Arbeiten an der Kokerei Schwelgern von thyssenkrupp Steel am 22. April    
Am 22. April wird an der Kokerei Schwelgern von thyssenkrupp Steel die zentrale Koksgasleitung an die Mischgasstation des neuen Warmbandwerkes 4 geschlossen. Dazu muss die Koksgasleitung außer Betrieb genommen werden. Die Außerbetriebnahme des Koksgasnetzes wird zudem genutzt, um notwendige Instandsetzungsmaßnahmen in den Kohlenwertstoffanlagen der Kokerei durchzuführen.

Am 22. April wird an der Kokerei Schwelgern von thyssenkrupp Steel die zentrale Koksgasleitung an die Mischgasstation des neuen Warmbandwerkes 4 geschlossen. Während der Maßnahme wird das Koksofengas über die Hochfackel abgefackelt. 

Die Arbeiten selbst sind nicht mit erhöhtem Lärm verbunden. Das Abbrennen des Koksofengases über die Hochfackel könnte zu einem hörbaren „Fauchen“ führen.   Hintergrund und Notwendigkeit der Arbeiten Am Standort Duisburg-Bruckhausen baut thyssenkrupp Steel ein modernes Warmbandwerk und ein Brammenlager.

Mit dem Um- und Neubau zweier Stranggießanlagen sowie dem Bau von zwei neuen Hubbalkenöfen stärkt das Unternehmen den Stahlstandort Duisburg weiter und sichert damit langfristig Beschäftigung. In diesem Projektstadium wird am 22. April die zentrale Koksgasleitung an die Mischgasstation des neuen Warmbandwerkes 4 angeschlossen. Ihre Funktion ist es, zukünftig das Warmbandwerk 4 mit Gas zu versorgen.

Während der Maßnahme, die voraussichtlich acht Stunden dauern wird, muss das Koksofengas über die Hochfackel abgefackelt werden. Eine Zuführung zu den üblichen Verbrauchern wie Warmbandwerke und Kraftwerke ist in dieser Zeit nicht möglich.   Auswirkungen auf die Anwohner Während der Maßnahme wird die Hochfackel auf dem Werkgelände von thyssenkrupp Steel für etwa acht Stunden sichtbar in Betrieb sein. Für Mensch und Umwelt stellt diese keine Gefahr dar.

Die Arbeiten selbst sind nicht mit erhöhtem Lärm verbunden. Das Abbrennen des Koksofengases über die Hochfackel könnte zu einem hörbaren „Fauchen“ führen. Die Arbeiten sind in Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf sorgfältig geplant und werden nur bei außergewöhnlichen Witterungsbedingungen verschoben. Das Unternehmen bittet die Anwohner um Verständnis und dankt für ihre Geduld während dieser notwendigen Maßnahme.    

Vor 10 Jahren in der BZ: Nahmobilität im Lebensraum Stadt
Wie sieht der Stadtverkehr im nächsten Jahrzehnt aus? Was zeichnet die Gestaltung zukunftsfähiger Verkehrsräume aus? Was ist unter „Stadt als Lebensraum“ zu verstehen? Inwiefern kann die Förderung von Nahmobilität zur Lösung aktueller und zukünftiger Verkehrs-, Umwelt- und Gesundheitsprobleme beitragen?  

Diese und andere zentrale Fragen zukünftiger kommunaler Verkehrspolitik werden auf dem Politikforum diskutiert. Demographischer Wandel – neue Ansprüche durch die Altersgesellschaft –, Klimaveränderung, der neue Urbanismus, aber auch das zu Ende gehende fossile Zeitalter und der Übergang in die Elektromobilität sind Anlass genug, über eine Neuausrichtung kommunaler Verkehrspolitik zu sprechen. Mit dem Politikforum bietet die AGFS ein bewährtes Format an, das sich exklusiv an politische Entscheider vornehmlich in Städten und Gemeinden richtet.  

Politische Entscheider deshalb, weil über zentrale Fragen zukünftiger Gestaltung und Finanzierung kommunaler Verkehrsinfrastrukturen gesprochen werden soll. Das bietet die Chance, in einem exklusiven Teilnehmerkreis intensiv über Fragen der Nahmobilität zu diskutieren. So sind vorrangig Politiker aus den AGFS-Mitgliedskommunen Bottrop, Duisburg, Essen, Mülheim/Ruhr und Oberhausen eingeladen.  

Das Politikforum wird von der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise e.V. (AGFS) veranstaltet, die aktuell 71 Städte, Gemeinden und Kreise als Mitglieder verzeichnet. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind nicht nur „nahmobilitätsfreundlich“, sondern verstehen sich darüber hinaus als Modellstädte für eine zukunftsfähige, ökologisch sinnvolle und stadtverträgliche Mobilität, die auch das Auto mit einbezieht.

Alle Maßnahmen, die das Leitbild „Stadt als Lebensraum“ stärken, werden unterstützt. In der konsequenten Förderung der Nahmobilität (Fußgänger, Radfahrer, Inliner u.a.) werden nicht nur die Potenziale zur Lösung zentraler Probleme in den Handlungsfeldern Verkehr, Klima, Umwelt und Gesundheit gesehen, sondern es geht letztlich darum, zukunftsfähige, belebte und wohnliche Städte zu gestalten, und damit die Lebens- und Bewegungsqualität deutlich zu verbessern. Dies sind die Themen am Mittwoch, 22. April 2015 in der Kulturkirche Liebfrauen am König-Heinrich-Platz.


Brückentag am 2. Mai: Informationen zur Erreichbarkeit der Stadt Duisburg

Die Stadtverwaltung Duisburg ist am Freitag, 2. Mai (Brückentag nach dem Tag der Arbeit), nur eingeschränkt erreichbar. Einzelne Dienststellen sind von dieser Regelung ausgenommen, wie beispielsweise der Notruf der Feuerwehr und der Städtische Außendienst, die wie gewohnt erreichbar sind.

Das telefonische Servicecenter „Call Duisburg“ ist nur mit einem eingeschränkten Notdienst besetzt. Die Bürgerservicestationen, das Amt für Soziales und Wohnen, das Amt für Schulische Bildung, das Amt für Rechnungswesen und Steuern, das Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz, das Umweltamt, der Innendienst des Bürger- und Ordnungsamtes, die Ausländerbehörde, die Einbürgerungsbehörde, das Straßenverkehrsamt, alle Dienststellen im Stadthaus (wie beispielsweise Erteilung von Parkausweisen und Katasterauskünfte), sowie in großen Teilen das Jugendamt und das Stadtarchiv sind am Brückentag nicht erreichbar, ebenso das Standesamt.

 Eheschließungstermine vom Standesamt, die für diesen Tag vereinbart wurden, finden statt. Bestatter können sich erst am Montag, 5. Mai, für die Beurkundung von Sterbefällen und Ausstellung von Leichenpässen an das Standesamt wenden. Die städtischen Kindertageseinrichtungen sowie die Schulen sind von den Betriebsferien an diesem Tag nicht betroffen.

Einige Einrichtungen haben jedoch bereits im Vorfeld die Schließung für diesen Tag eingeplant. Die Zentralbibliothek auf der Steinschen Gasse ist am Freitag, 2. Mai, und Samstag, 3. Mai, zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Die Open Libraries in Beeck, Wanheimerort und Vierlinden stehen Kundinnen und Kunden mit gültigem Ausweis an allen Tagen, auch am Feiertag, wie gewohnt zur Verfügung. Alle anderen Zweigstellen der Bibliothek bleiben geschlossen. Der Bücherbus fährt an diesem Tag nicht. Das Online-Angebot der Stadtbibliothek kann mit einem gültigen Bibliotheksausweis uneingeschränkt genutzt werden.

Die städtischen Bäder, das Museum der Deutschen Binnenschifffahrt sowie das Kultur- und Stadthistorische Museum haben an diesem Tag ebenso wie gewohnt geöffnet. Der Unterricht an der Volkshochschule und der Musik- und Kunstschule findet statt. Die Geschäftsstellen der Volkshochschule und Musik- und Kunstschule sind geschlossen, die VHS und die MKS bleiben aber telefonisch erreichbar. Die gesamte Stadtverwaltung ist ab Montag, 5. Mai, wieder wie gewohnt erreichbar.

Am Freitag, 30. Mai (Brückentag nach Christi Himmelfahrt), ist die Stadt Duisburg ebenfalls nur eingeschränkt erreichbar. An Brückentagen können durch den Abbau von Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub oder Freizeitausgleich sowie die Reduzierung von Energiekosten weitere Einsparungen zur Haushaltskonsolidierung erzielt werden. Durch die CO2-Reduzierung (Strom, Pendelverkehr) ergeben sich auch positive Effekte für die Umwelt.

Wichtiger Hinweis zur Erreichbarkeit und dem Besuch von städtischen Einrichtungen: Die Kontaktdaten der Dienststellen sind auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter www.duisburg.de einsehbar oder können telefonisch unter (0203) 94000 über Call Duisburg erfragt werden. Viele Anliegen lassen sich auch online erledigen. Eine Übersicht hierzu gibt es auf der städtischen Internetseite unter dem Stichwort „Bürgerportal“. Eine Online-Terminvergabe im Bereich der Bürgerservicestationen ist ausschließlich unter www.duisburg.de/termine möglich.


Bibliothek für die Generation Plus
Die Zentralbibliothek, Steinsche Gasse 26, in der Duisburger Innenstadt lädt Seniorinnen und Senioren am Dienstag, 22. April, zu einem Workshop rund um die Nutzung der Bibliothek ein. Bei der Veranstaltung „Bibliothek heute – alles Technik oder was?“ wird Schritt für Schritt erklärt, wie eine Bibliothek heute funktioniert, wie man den elektronischen Medienkatalog nutzt, seine Medien eigenständig verbucht und zurückgibt.

Dabei gibt es viel Zeit für alle Fragen und zum Ausprobieren. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden sich online auf www.stadtbibliothek-duisburg.de (unter „Veranstaltungen“). Bei Fragen steht das Team der Bibliothek gerne telefonisch unter 0203 283-4218 oder persönlich zur Verfügung. Die Öffnungszeiten sind montags von 13 bis 19 Uhr, dienstags bis freitags von 11 bis 19 Uhr sowie samstags von 11 bis 16 Uhr.


Achtung Autofahrer: Marder machen wieder Jagd auf Kabel und Schläuche
Welche Risiken muss Teilkasko-Versicherung beim Marderschaden abdecken?

HUK-COBURG: Marderschäden kosteten im vergangenen Jahr 26 Mio. Euro

Jetzt wird zugebissen: Die Marder sind wieder unterwegs. Die kleinen Raubtiere lieben den engen Platz unter der Motorhaube: Eine kuschelige Höhle zum Wohlfühlen. Allein der Geruch eines vermeintlichen Konkurrenten, der seine Duftmarke hinterlässt, kann ihr Wohlgefühl trüben. In diesem Moment sind wilde Beißattacken vorprogrammiert.

Autofahrer mit Straßengarage müssen damit rechnen, dass sich Marder zum Beispiel an den Kabeln ihrer Zündkerzen oder an den Brems- und Kühlwasserschläuchen ihrer Pkw vergehen. Das kann, wie die HUK-COBURG mitteilt, teuer werden. Mehr als 54.000-mal bissen die kleinen Raubtiere im vergangenen Jahr bei den Autos von HUK-COBURG-Kunden zu.
Die Beseitigung der Attacken kostete durchschnittlich knapp 600 Euro. In der Spitze waren sogar Reparaturen von mehr als 3.500 Euro nötig. Insgesamt beliefen sich die Regulierungskosten des oberfränkischen Versicherers auf knapp als 26 Mio. Euro.

Aber ein Marderbiss kann nicht nur teuer, sondern auch gefährlich werden. Oft bleiben die Schäden unentdeckt, da die spitzen, kleinen Zähne der Raubtiere nur stecknadelgroße Einstiche hinterlassen. Während der Fahrt kann es recht schnell zu Folgeschäden kommen, zum Beispiel am Motor. Ein Blick auf die Temperaturanzeige des Kühlwassers hilft: Geht der Zeiger in den roten Bereich, ist ein Blick unter die Motorhaube unerlässlich.

Einziger Trost: Marderschäden sind oft – aber nicht immer – in der Teilkasko mitversichert. Im Idealfall greift der Versicherungsschutz nicht allein bei Marder- sondern generell bei Tierbissschäden. Wichtig für den Versicherungsschutz: Er sollte nicht nur die unmittelbaren Schäden, also die zerbissenen Schläuche, abdecken.

Denn teuer werden meist die Folgeschäden, wenn Motor oder Bremsen in Mitleidenschaft gezogen wurden. Hier ist es wichtig, dass diese Schäden komplett, ohne Limit, mitversichert sind. Das ist nicht immer Fall. Ein Gespräch mit dem eigenem Kfz-Versicherer bringt Klarheit.

Vorbeugen ist besser als reparieren
Ein Wundermittel, das den Marder vom Motorraum fernhält, gibt es nicht. Autobesitzer, die sich den ganzen Ärger mit Panne und Reparatur ersparen wollen, können dem Marder das Zubeißen aber zumindest erschweren. Wirkungsvoll und günstig sind stabile Kabelummantelungen für gefährdete Bauteile aus dem Fachhandel.

Zudem verderben spezielle Vorrichtungen zum Abschotten des Motorraums – wie sie manche Autofirmen anbieten – dem kleinen Raubtier den Spaß mit Kabeln, Dämmmatten und Wasserschläuchen. Auch gelegentliche Motorwäschen sollen helfen. Sie entfernen alle Geruchsspuren aus dem Motorraum, die andere Marder anlocken.


Marode Brücken in Deutschland: Anwendung der Richtlinie VDI 6200 unerlässlich
Der Sanierungsstau bei Deutschlands Brücken ist größer als bislang angenommen. Laut einer aktuellen Erhebung der Organisation Transport & Environment (T&E) sind rund 16.000 Brücken in Bundeshand als baufällig einzustufen. Der VDI sieht dringenden Handlungsbedarf bei der Einhaltung technischer Regeln. Die VDI 6200 bewertet dabei die Standsicherheit von Bauwerken.

Dipl.-Ing. Frank Jansen, VDI e.V.

„Die VDI 6200 bietet seit Jahren ein praxiserprobtes Instrument zur sicheren und systematischen Beurteilung von bestehenden Bauwerken – besonders bei altersbedingten Schäden und steigenden Belastungen“, sagt Frank Jansen, Geschäftsführer der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik. „Angesichts des immensen Investitionsbedarfs muss der Erhalt bestehender Infrastruktur absolute Priorität haben. Ein einheitliches, ingenieurtechnisch fundiertes Vorgehen ist dabei entscheidend.“

Die Richtlinie VDI 6200 stuft die Bauwerke in eine Schadensfolgeklasse und in eine Robustheitsklasse ein. Abhängig von Schadensfolgeklasse, statisch-konstruktiven Merkmalen, Baustoffeigenschaften und Einwirkungen gibt sie Überprüfungsmethoden und -verfahren an und empfiehlt Überprüfungsintervalle. Sie hilft nicht nur, Risiken frühzeitig zu erkennen, sondern auch, Sanierungsmaßnahmen gezielt zu priorisieren. Kommunale Akteure können durch Anwendung von technischen Regeln besser unterstützt werden.

VDI als Gestalter der Zukunft
Mit unserer Community und unseren rund 130.000 Mitgliedern setzen wir, der VDI e.V., Impulse für die Zukunft und bilden ein einzigartiges multidisziplinäres Netzwerk, das richtungweisende Entwicklungen mitgestaltet und prägt. Als bedeutender deutscher technischer Regelsetzer bündeln wir Kompetenzen, um die Welt von morgen zu gestalten. und leisten einen wichtigen Beitrag, um Fortschritt und Wohlstand zu sichern.

Mit Deutschlands größter Community für Ingenieurinnen und Ingenieure, unseren Mitgliedern und unseren umfangreichen Angeboten, schaffen wir das Zuhause aller technisch inspirierten Menschen. Dabei sind wir bundesweit, auf regionaler und lokaler Ebene in Landesverbänden und Bezirksvereinen aktiv. Das Fundament unserer täglichen Arbeit bilden unsere rund 10.000 ehrenamtlichen Expertinnen und Experten, die ihr Wissen und ihre Erfahrungen einbringen.

Die Richtlinie beschreibt, wie regelmäßige Überprüfungen der Standsicherheit von Immobilien strukturiert und effizient und wirtschaftlich durchzuführen sind, um Bauschäden oder Schäden für Leib und Leben zu verhindern. Sie gibt Beurteilungs- und Bewertungskriterien, bewährte Checklisten, Handlungsanleitungen und Empfehlungen zur Beurteilung der Standsicherheit baulicher Anlagen und zu ihrer Instandhaltung sowohl für Bestands- als auch für Neubauten.

Die Richtlinie stuft die Bauwerke in eine Schadensfolgeklasse und in eine Robustheitsklasse ein. Sie formuliert Vorgaben für die Bestandsdokumentation und definiert Anforderungen an die Überprüfenden. Abhängig von Schadensfolgeklasse, statisch-konstruktiven Merkmalen, Baustoffeigenschaften und Einwirkungen gibt sie Überprüfungsmethoden und -verfahren an und empfiehlt Überprüfungsintervalle.

Der Anwendungsbereich der Richtlinie umfasst bauliche Anlagen aller Art mit Ausnahme von Brücken und Tunneln. Die Richtlinie VDI 6200 richtet sich an Gebäudeeigentümer, Verfügungsberechtigte und beteiligte Fachleute, wie planende und beratende Ingenieure, Architekten, Prüfingenieure für Baustatik, Facility-Manager, Verwalter von Immobilien, Bauabteilungen von Industrie- und Privatunternehmen, sowie die öffentliche Hand.


„Scharfes Schwert“ gegen prekäre Arbeitsbedingungen
Direktanstellungsgebot wie auf Schlachthöfen: Rechtsgutachten zeigt Kriterien für Übertragbarkeit auf weitere Branchen

In der Fleischbranche hat der Gesetzgeber durchgegriffen und für bessere Arbeitsbedingungen gesorgt. Ein Vorbild für die Paketzustellung – und auch für andere Wirtschaftsbereiche? Das lotet eine neue Studie aus, die das Hugo Sinzheimer Institut für Arbeits- und Sozialrecht (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung gefördert hat.*

Die miserablen Arbeitsbedingungen von Migrant*innen, die zu extrem niedrigen Löhnen bei langen Arbeitszeiten als Beschäftigte verschachtelter Subunternehmer-Konstruktionen in deutschen Schlachthöfen schufteten, waren nie ein Geheimnis. Doch erst die Corona-Ausbrüche in Fleischbetrieben im Jahr 2020 lenkten die öffentliche Aufmerksamkeit auf eine Branche, in der die Missachtung von Arbeitsschutzvorschriften an der Tagesordnung war.

Die Politik reagierte mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz, einem Bündel von Maßnahmen, die zum Teil rechtliches Neuland darstellten. Unter anderem darf die Fleischindustrie heute keine Verträge im Kernbereich ihrer Tätigkeit mit Subunternehmern mehr schließen, um an billiges Personal zu kommen. Eine aktuelle Branchenstudie zeigt: Zwar lässt das Lohnniveau immer noch zu wünschen übrig, doch insgesamt hat sich die Lage der Beschäftigten deutlich verbessert.

Könnten und sollten Regelungen, die das Arbeitsschutzkontrollgesetz für die Fleischwirtschaft trifft, auf andere Branchen mit prekären Beschäftigungsbedingungen übertragen werden? Mit dieser Frage setzt sich das neue Rechtsgutachten im Auftrag des HSI auseinander. Anneliese Kärcher und Prof. Dr. Manfred Walser von der Hochschule Mainz haben Anhaltspunkte herausgearbeitet, die dafür sprechen, dass der Gesetzgeber in einer Branche mit dem „scharfen Schwert“ des Direktanstellungsgebots durchgreifen kann, wie er es in den Schlachthöfen getan hat:

- Wesentliche Teile der Arbeitsleistung werden von Fremdpersonal erbracht, etwa durch die Vergabe von Werk- oder Dienstverträgen an Subunternehmer und an Soloselbstständige oder durch die Beschäftigung von Leiharbeitskräften.
- Die Art des Personaleinsatzes führt zu Intransparenz und unklaren Verantwortlichkeiten.
- Ein großer Teil der Beschäftigten ist in einer schwachen Position, zum Beispiel wegen des Aufenthaltsstatus, eines geringen Ausbildungsniveaus oder fehlender Sprachkenntnisse.
- In der Branche wird „in erheblichem Ausmaß“ gegen Mindestarbeitsbedingungen verstoßen und illegale Beschäftigung ist an der Tagesordnung.
- Die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen ist schwer zu kontrollieren.
- Es fehlen die strukturellen Voraussetzungen, um ­Missstände mithilfe „kollektivarbeitsrechtlicher Instrumente“ – wie etwa der Sozialkassen der Bauwirtschaft – abzustellen.
- Es stehen keine „milderen“ Regulierungsinstrumente zur Verfügung, die effektiv wären.
- Die Branche lässt sich klar abgrenzen.

In einer Gesamtschau dieser Branchenumstände, so Kärcher und Walser, wäre ein Direktanstellungsgebot wie in der Fleischwirtschaft nach deutschem und europäischem Recht zulässig – und nötig. Es würde nämlich für klare Verantwortlichkeiten sorgen und so eine effektive Rechtswahrnehmung und -durchsetzung ermöglichen. Nicht zuletzt könnte dann auch Mitbestimmung effektiv ausgeübt werden, was in der Folge auch den Weg für Tarifverträge ebnen könnte.

Dr. Ernesto Klengel, wissenschaftlicher Direktor des HSI, sagt: „Prekäre Arbeitsbedingungen sind kein Naturgesetz, es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Das Gebot, dass Unternehmen die Arbeitnehmer*innen, die sie im Betrieb einsetzen, selbst beschäftigen, ist in vielen Branchen ein wirksames und effektives Instrument.“

Eine Branche, die die Kriterien für ein Direktanstellungsgebot erfüllt, ist laut der Analyse von Kärcher und Walser die Paketzustellung. In anderen Wirtschaftsbereichen mit prekären Beschäftigungsbedingungen, in denen Fremdpersonaleinsatz keine Rolle spielt, etwa der landwirtschaftlichen Saisonarbeit, lägen die Voraussetzungen dagegen nicht vor. Um auch in solchen Branchen Verbesserungen zu erreichen, empfehlen Kärcher und Walser stattdessen die Einrichtung „zentralisierter Arbeitsinspektorate mit umfassenden Kompetenzen hinsichtlich der Kontrolle, aber auch erweiterten Möglichkeiten zur Durchsetzung von Mindestarbeitsbedingungen“.

Kirche kocht und lädt zum kostenfreien Mittagessen nach Untermeiderich
In der Evangelischen Gemeinde Meiderich heißt es einmal im Monat „Kirche kocht“, denn im Begegnungscafé „Die Ecke“, Horststr. 44a, stehen dann Ehrenamtliche an den Töpfen und zaubern Leckeres; so zum Beispiel am 22. April, wenn sie um 12 Uhr Leberkäse mit Stampfkartoffeln und Salat auftischen. Eine Anmeldung ist nicht notwendig, das Angebot ist kostenfrei.

„Wir wollen Wärme spenden, schöne Momente schenken und gemeinsam  Mittagessen!“ sagt Yvonne de Temple-Hannappel, die Leiterin des Begegnungscafés (Tel. 0203 45 57 92 70, E-Mail: detemple-hannappel@gmx.de). Die Menüs für die nächsten Termine stehen schon fest. Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter www.kirche-meiderich.de

 Engagierte des Begegnungscafés „DIE ECKE“ Untermeiderich (Foto: www.kirche-meiderich.de).



NRW-Wirtschaft importierte 2024 fast 50 Prozent weniger Orchideen, Hyazinthen, Narzissen und Tulpen als im Vorjahr
Im Jahr 2024 importierte die NRW Wirtschaft nach vorläufigen Ergebnissen über 2 000 Tonnen Orchideen, Hyazinthen, Narzissen und Tulpen mit einem Warenwert von 22,4 Millionen Euro. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, waren dies 47,8 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Damals wurden rund 4 000 Tonnen Orchideen, Hyazinthen, Narzissen und Tulpen im Wachstum oder in der Blüte importiert.

Gemessen an der Importmenge waren 2024 die Niederlande mit einem Anteil von fast 93 Prozent das bedeutendste Herkunftsland, gefolgt von Dänemark mit 6,2 Prozent und Polen mit 0,38 Prozent. Außerdem importierte die NRW-Wirtschaft über 3 500 Tonnen Knollen, Kronen und Rhizome (z. B. Ingwer) im Wachstum oder in der Blüte im Wert von 15,5 Millionen Euro. Damit war die Importmenge ähnlich zum Vorjahr. Auch hier waren die Niederlande mit fast 99,0 Prozent (3 477 Tonnen) das wichtigste Herkunftsland.

Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe im Februar 2025: +0,3 % zum Vormonat
Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe, Februar 2025
+0,3 % real zum Vormonat (kalender- und saisonbereinigt)
+1,3 % real zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)
Reichweite des Auftragsbestands
7,7 Monate'

Der reale (preisbereinigte) Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Februar 2025 gegenüber Januar 2025 saison- und kalenderbereinigt um 0,3 % gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Februar 2024 stieg der Auftragsbestand kalenderbereinigt um 1,3 %.



Die leicht positive Entwicklung des Auftragsbestands im Februar 2025 ist auf Anstiege in der Automobilindustrie (saison- und kalenderbereinigt +0,8 % zum Vormonat) und im Maschinenbau (+0,4 %) zurückzuführen. Negativ beeinflusste das Gesamtergebnis der Rückgang in der Metallerzeugung und -bearbeitung (-1,1 %).

Die offenen Aufträge aus dem Inland stiegen im Februar 2025 gegenüber Januar 2025 um 0,2 %, der Bestand an Aufträgen aus dem Ausland erhöhte sich um 0,4 %. Bei den Herstellern von Vorleistungsgütern sank der Auftragsbestand um 0,1 % und im Bereich der Konsumgüter um 0,3 %.

Bei den Herstellern von Investitionsgütern nahm der Auftragsbestand um 0,5 % zu. Reichweite des Auftragsbestands auf 7,7 Monate gestiegen Im Februar 2025 stieg die Reichweite des Auftragsbestands im Vormonatsvergleich auf 7,7 Monate (Januar 2025: 7,6 Monate).

Bei den Herstellern von Investitionsgütern stieg die Reichweite auf 10,5 Monate (Januar 2025: 10,3 Monate), bei den Herstellern von Konsumgütern stieg die Reichweite auf 3,7 Monate (Januar 2025: 3,6) und bei den Herstellern von Vorleistungsgütern blieb die Reichweite unverändert bei 4,3 Monaten.

Die Reichweite gibt an, wie viele Monate die Betriebe bei gleichbleibendem Umsatz ohne neue Auftragseingänge theoretisch produzieren müssten, um die vorhandenen Aufträge abzuarbeiten. Sie wird als Quotient aus aktuellem Auftragsbestand und mittlerem Umsatz der vergangenen zwölf Monate im betreffenden Wirtschaftszweig berechnet.