'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


Sitemap Archiv •    44. Kalenderwoche: 31. Oktober
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Samstag, 1., Sonntag, 2. November 2025

Öffentliche Bekanntmachung des neuen Flächennutzungsplans der Stadt
Mit der heutigen öffentlichen Bekanntmachung wird der neue Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Duisburg rechtswirksam. Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte den neuen Flächennutzungsplan der Stadt Duisburg mit Auflagen genehmigt. Nach sorgfältiger Prüfung der Verfahrensunterlagen wurde die Genehmigungsurkunde am 25. August 2025 durch Regierungspräsident Thomas Schürmann an die Stadt Duisburg übergeben.

TechnologieCampus Wedau-Nord
Das Technologie-Quartier Wedau-Nord ist ein geplantes großes Projekt in Duisburg, das auf dem ehemaligen Gelände des Ausbesserungswerks der Deutschen Bahn entsteht. In dem modernen Quartier sollen Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft gebündelt werden. Fotos Ilja Höpping / Stadt Duisburg

TechnologieCampus Wedau-Nord 
Das Technologie-Quartier Wedau-Nord ist ein geplantes großes Projekt in Duisburg, das auf dem ehemaligen Gelände des Ausbesserungswerks der Deutschen Bahn entsteht. In dem modernen Quartier sollen Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft gebündelt werden.

Waldentwicklung Hochfeldstraße (n Rumeln-Kaldenhausen
Der am 24.02.2025 vom Rat beschlossene FNP legt die städtebaulichen Leitlinien für die nächsten 10 bis 15 Jahre fest.

Der FNP ist das zentrale Planungsinstrument der Stadtentwicklung und bildet den Rahmen für die zukünftige Nutzung von Flächen in Duisburg. Ziel ist es, eine nachhaltige Stadtentwicklung zu sichern, den steigenden Flächenbedarf für beispielsweise Wohnen, Arbeiten, Infrastruktur sowie Freizeitangebote mit den Belangen des Klima- und Naturschutzes in Einklang zu bringen und zugleich die Lebensqualität in Duisburg weiter zu stärken.

Duisburger Dünen

Oberbürgermeister Sören Link ist vom neuen FNP überzeugt und erklärt hierzu: „Mit dem neuen Flächennutzungsplan setzen wir einen wichtigen Meilenstein für die Zukunft unserer Stadt. Er ermöglicht uns, die Entwicklung Duisburgs aktiv zu gestalten – in einer Balance zwischen Wohnraum, Wirtschaft, Infrastruktur und Klimaschutz. Der Plan ist zugleich flexibel genug, um auf neue Herausforderungen reagieren zu können.“

Potenzialfläche für eine mögliche Erweiterung des Schulzentrums Biegerhof Ost in Huckingen

Der neue Flächennutzungsplan hat einen Zeithorizont von rund 15 Jahren, bleibt aber dynamisch: Er wird künftig an neue Erfordernisse angepasst und bei Bedarf fortgeschrieben. Insgesamt flossen in das Verfahren rund 580 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sowie circa 250 Beiträge von Behörden und Trägern öffentlicher Belange ein. Alle Informationen zum Flächennutzungsplan sind online auf www.duisburg.de/fnp einzusehen.

Duisburg erneut als „Fairtrade-Stadt” ausgezeichnet
Duisburg erfüllt auch weiterhin die Kriterien für einen fairen Handel und erhält daher für die nächsten zwei Jahre erneut die Auszeichnung „Fairtrade-Stadt“. Die Kampagne steht für das Engagement vieler Akteurinnen und Akteure, die sich vor Ort für einen fairen Handel einsetzen. „Ich freue mich sehr über die Titelerneuerung und das stetige Engagement der Fairtrade-Stadt Duisburg Gruppe.

Viele Menschen, auch aus dem Ehrenamt, ziehen hier an einem gemeinsamen Strang für dieses wichtige Thema“, so Beigeordnete Linda Wagner, Dezernentin für Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheit, Verbraucherschutz und Kultur der Stadt Duisburg. Bereits seit 2013 erfüllt Duisburg alle Kriterien der Kampagne für den Fairen Handel. Eine Steuerungsgruppe, bestehend aus Stadtverwaltung, Politik, Vereinen, Kirchen, Gastronomie, Schulen und weiteren Institutionen, koordiniert alle Aktivitäten.

„Ein wichtiges Ziel ist es, das Bewusstsein für den fairen Handel in Duisburg gemeinsam mit den vielen engagierten Akteurinnen und Akteuren des fairen Handels weiter auszubauen“, betont André Spans vom Umweltamt und Koordinator der Steuerungsgruppe Fairtrade-Stadt Duisburg.

Neben fair gehandelten Produkten, die beispielsweise im Einzelhandel und in gastronomischen Betrieben angeboten werden, fanden in den vergangenen zwei Jahren auch zahlreiche Veranstaltungen zum Thema "Fairer Handel" statt. Dazu zählen etwa das „Fair Fashion Forum Ruhr - NRW", der jährlich stattfindende „Umweltmarkt & Eine-Welt-Bazar", die „Faire Woche“, Vorträge oder auch Schulaktionen.

Zudem vermitteln die Duisburger „Fairtrade-Schools“ und die „Faire Kitas“ den Jüngeren, weshalb das Engagement für den Fairen Handel wichtig ist. Weitere Informationen zur „Fairtrade-Stadt“ sowie die Urkunde von Fairtrade Deutschland e. V. finden sich auf der städtischen Internetseite unter https://duisburg.de/fairtradestadt.

Dort gibt es unter anderem auch den „Kundenkompass“, in dem Gastronomiebetriebe, Cafés und Einzelhändler gelistet sind, die faire Produkte in Duisburg anbieten. Außerdem stehen dort Informationen für Schulen, Kitas und Händler zur Verfügung, die sich ebenfalls an der Fairtrade- Kampagne beteiligen möchten.

„Simply the Best“: Briefmarke erinnert an Tina Turner
Deutsche Post erweitert Sonderbriefmarken-Serie „Legenden der Pop-/ Rockmusik“ um die „Queen of Rock’n’Roll“ - Marke ab 3. November in Postfilialen und online erhältlich

Die Deutsche Post ehrt Tina Turner mit einer eigenen Sonderbriefmarke. Die „Queen of Rock’n’Roll“ wird nach Jimi Hendrix (2023) und Freddie Mercury (2024) die erste Musikerin, die Teil der Briefmarken-Serie „Legenden der Pop-/Rockmusik“ wird. Damit würdigt die Deutsche Post die großen Erfolge des Weltstars, der auch in Deutschland sehr populär war.

Songs wie “Nutbush City Limits", "The Best", "What's Love Got to Do with It" und "GoldenEye” schafften es in die Top 10 der deutschen Charts, „We Don't Need Another Hero" landete 1985 - vor 40 Jahren - sogar auf Platz 1. Zudem füllte Tina Turner hierzulande die größten Konzerthallen, zuletzt auf ihrer Abschiedstournee mit dem Namen „Tina!: 50th Anniversary Tour“, die sie 2009 nach Köln, Berlin, Hamburg, Hannover, Mannheim und München führte.

Die Sonderbriefmarke ist ab dem 3. November in Postfilialen mit Vollsortiment, im Online-Shop oder telefonisch beim Bestellservice der Deutschen Post erhältlich (Tel.: 0961 – 3818 – 3818). Gestaltet wurde sie von Jan-Niklas Kröger, Briefmarken-Designer der Deutschen Post. In den Philatelieshops, im Online-Shop oder beim Bestellservice können zudem Produkte rund um die Briefmarke erworben werden.

Über den Online-Shop und Bestellservice ist zudem eine limitierte Gold-Edition der Briefmarke, bestehend aus der Briefmarke mit der laufenden Nummer 1-1.000 und dem Abbild der Briefmarke mit echtem Gold in einem hochwertigen Hardcover erhältlich. Die Marke hat den Portowert 95 Cent, mit dem z.B. ein Standardbrief (bis 20g) innerhalb Deutschlands frankiert werden kann. Offizieller Herausgeber ist das Bundesministerium der Finanzen.

Benjamin Rasch, Leiter Produktmanagement und Marketing der Deutschen Post: „Es ist uns eine Freude, Tina Turner mit einer Sonderbriefmarke zu ehren. Sie war zu Lebzeiten ein internationaler Superstar und auch in Deutschland sehr beliebt. Noch heute erinnern sich die Menschen an ihre Hits. Deshalb war für uns klar, dass sie als erste Musikerin in unsere Sondermarken-Serie ‚Legenden der Pop-/Rockmusik‘ aufgenommen werden muss. Sicherlich werden sich viele ihrer Fans freuen, ihre Post jetzt mit ihrem Idol frankieren zu können.“

Über Tina Turner
Tina Turner wurde am 26. November 1939 als Anna Mae Bullock in Brownsville, Tennessee (USA), geboren. Sie wuchs im nahegelegenen Nutbush auf und sang im Gospelchor der Baptistenkirche. Mit siebzehn zog sie nach St. Louis, Missouri, wo sie Ike Turner traf, der sie als Sängerin für seine Band Kings of Rhythm engagierte. Er gab ihr den Bühnennamen Tina Turner, und sie heirateten später.

Die beiden hatten in den 1960er und 70er Jahren großen Erfolg mit Songs wie „Nutbush City Limits“, „Proud Mary“ und dem von Phil Spector produzierten „River Deep - Mountain High“. Tinas Stimme und Bühnenpräsenz setzten bereits neue Maßstäbe in der Musikindustrie. Wenige wussten jedoch zu der Zeit, dass Tina unter fortwährenden Misshandlungen durch Ike litt, von dem sie sich 1976 trennte und zwei Jahre später scheiden ließ.

Die Trennung markierte das Ende von Tina Turners erster globaler Karriere. Es dauerte eine Weile, bis sie sich neu etablierte. 1983 feierte sie mit ihrem fünften Soloalbum „Private Dancer“ ein bemerkenswertes Comeback, insbesondere mit dem weltweiten Hit „What’s Love Got To Do With It“. Danach war Tina Turner nicht mehr aufzuhalten und verkaufte über 100 Millionen Alben.

Zu ihren bekanntesten Songs gehören „I Don’t Wanna Lose You“, „Steamy Windows“, „The Best“, das James-Bond-Thema „GoldenEye“ und „We Don’t Need Another Hero“ aus „Mad Max Beyond Thunderdome“, in dem sie die mittlerweile legendäre Figur Aunty Entity spielte. Tina Turner veranstaltete auch rekordbrechende Welttourneen: Die Break Every Rule World Tour war die umsatzstärkste Tour der 80er-Jahre einer weiblichen Künstlerin, in Brasilien brach sie den Rekord für das größte zahlende Publikum aller Zeiten.

Nach über fünf Jahrzehnten im Dienste von Rock’n’Roll, R&B, Soul, Funk und allem dazwischen – und nach Abschluss ihrer „Tina!: 50th Anniversary Tour“ – zog sie sich 2009 zurück und lebte mit ihrem zweiten Ehemann Erwin Bach in Küsnacht, Schweiz. Tina, die „Queen of Rock’n’Roll“, verstarb am 24. Mai 2023

Wie lebten privilegierte und benachteiligte Familien im industriellen Duisburg
Wie haben die Menschen vor mehr als 100 Jahren ihren Alltag in Duisburg erlebt? Antworten auf diese Frage bietet am Sonntag, 2. November um 15 Uhr, eine Führung durch die Sonderausstellung „Stolz und Vorteil – Duisburger Familien zwischen 1870 und 1930“ im Kultur- und Stadthistorischen Museum am Johannes-Corputius-Platz 1.

Werner Pöhling, der fast vier Jahrzehnte im Stadtmuseum gearbeitet hat, beleuchtet das Leben in Zeiten des industriellen Wandels. Anhand ausgewählter Portraits, Möbelstücke und weiterer Alltagsgegenstände schildert er die Lebensumstände wohlhabender und benachteiligter Familien von der Kaiserzeit bis zur Weimarer Republik – und schlägt dabei immer wieder Brücken zur Gegenwart und zu heutigen sozialen Fragen.

Die Teilnahme ist im Museumseintritt enthalten und kostet für Erwachsene 4,50 Euro, für Kinder und ermäßigt 2 Euro. Das gesamte Programm des Museums ist unter www.stadtmuseum-duisburg.de abrufbar.

Neue Ausstellung in der Bezirksbibliothek Buchholz
„Die schönsten Orte in NRW!“ ist der Titel einer Fotoausstellung von Sebastian Schneider, die von Dienstag, 4. November, bis Samstag, 20. Dezember, in der Bezirksbibliothek Buchholz, Sittardsberger Allee 14, zu sehen ist. Der Duisburger Fotograf zeigt auf spektakulären Fotografien besondere Orte aus ganz Nordrhein-Westfalen, die er bei Reisen quer durch das Bundesland eingefangen hat.

Am Samstag, 8. November, kann man sich ab 11 Uhr auch persönlich mit dem Künstler über seine Werke austauschen. Die Ausstellung kann zu den regulären Öffnungszeiten der Bibliothek kostenfrei besichtigt werden (dienstags bis freitags von 10.30 bis 13 und 14 bis 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 13 Uhr).

Spiele- und Puzzletausch in der Bezirksbibliothek Homberg-Hochheide
Die Bezirksbibliothek Homberg-Hochheide lädt am Samstag, 8. November, von 10 bis 13 Uhr in die Zweigstelle auf der Ehrenstraße 20 alle Spiele- und Puzzlebegeisterten herzlich zu einer Tauschbörse ein. Besucherinnen und Besucher können ihren ausgedienten aber gut erhaltenen Spieleschätzen ein neues Zuhause bieten und selbst Neuentdeckungen für das heimische Spieleregal ergattern.

Egal ob Brettspiele oder Puzzles, alte Favoriten oder moderne Klassiker – all das können Gesellschaftsspiel-Fans hier untereinander tauschen. Die Veranstaltung bietet nicht nur die Möglichkeit, neue Lieblingsspiele zu entdecken, sondern auch mit Gleichgesinnten ins Gespräch zu kommen. Die Spiele und Puzzle müssen natürlich vollständig und in einem guten Zustand sein.

Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Bei Fragen steht das Team der Homberger Bibliothek gerne persönlich oder telefonisch unter 02066 34650 zur Verfügung. Die Öffnungszeiten sind dienstags bis freitags von 10:30 bis 13 Uhr und von 14 bis 18.30 Uhr sowie samstags von 10 bis 13 Uhr.

Arbeiten im Ruhestand verbreitet – 55 Prozent der mitbestimmten Betriebe beschäftigen Rentner*innen oder Pensionär*innen
Die Beschäftigung von Rentner*innen und Pensionär*innen ist in vielen Betrieben und öffentlichen Dienststellen verbreitet. Das zeigt eine neue Auswertung der Betriebs- und Personalrätebefragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*

Mehr als die Hälfte der befragten knapp 3.700 Betriebs- und Personalräte berichtet, dass in ihren Einrichtungen Menschen über das Renten- oder Pensionsalter hinaus tätig sind. Diese Beschäftigung folgt oft einem stabilen Muster: 82,5 Prozent der Betriebs- und Personalräte, in deren Betriebe Ruheständler*innen arbeiten, berichten, dass die Betroffenen bereits vor Renten- oder Pensionsbeginn in derselben Einrichtung tätig waren. Und wenn sie weiterbeschäftigt werden, führen sie auch in der Regel ihre bisherige Tätigkeit fort.

Rentner*innen und Pensionär*innen gehen ihrer Arbeit jedoch meist mit reduzierter Stundenzahl und ganz überwiegend in Minijobs nach. „Offensichtlich ist also unter den bestehenden Rahmenbedingungen bereits viel möglich und die Beschäftigung dieser Personengruppe folgt auch den Wünschen und Fähigkeiten der Betreffenden und den Einsatzmöglichkeiten in Branchen und Betrieben“, schreiben die Studienautoren Dr. Florian Blank und Dr. Wolfram Brehmer. Die Befunde sind auch vor dem Hintergrund aktueller politischer Diskussionen interessant.

Die Bundesregierung will über Steuererleichterungen („Aktivrente“) sowie vereinfachte Befristungsmöglichkeiten die Beschäftigung im Rentenalter fördern. Die Wissenschaftler warnen vor Nebenwirkungen der Pläne: Im ungünstigsten Fall könnten Arbeitgeber die geplante Förderung missbrauchen, um Ältere auszunutzen und Löhne zu drücken. Die WSI-Befragung ist repräsentativ für Betriebe und Dienststellen mit mehr als 20 Beschäftigten und Betriebs- oder Personalrat.

Die Daten von 2023 zeigen, dass rund 55 Prozent der mitbestimmen Betriebe Menschen beschäftigen, die eine Altersrente oder Pension beziehen. Dabei unterscheiden sich Privatwirtschaft und öffentlicher Dienst kaum voneinander. In den genannten Betrieben machen Beschäftigte im Rentenalter 1,4 Prozent der Belegschaft aus. Überdurchschnittlich häufig arbeiten sie in kleineren Betrieben und in Dienstleistungsbranchen.

In der Befragung sollten Betriebs- und Personalräte auch angeben, aus welchen Gründen Ältere weiterbeschäftigt werden. 86 Prozent sagten, Wissen und Fähigkeiten der Älteren würden im Betrieb weiter gebraucht. Knapp 57 Prozent gaben zu Protokoll, dass keine anderen Arbeitskräfte verfügbar gewesen seien und fast ebenso viele, dass sich Rentner*innen und Pensionär*innen flexibel einsetzen ließen.

Andere Gründe – Jüngere einarbeiten, Kostenersparnisse – spielten eine geringere Rolle. 89 Prozent gaben zudem an, dass mit der Weiterbeschäftigung den Interessen der Rentner*innen entsprochen werde. Ruheständler*innen werden am häufigsten in Form von Minijobs weiterbeschäftigt. Dies gilt vor allem für die private Wirtschaft. In aller Regel arbeiten Ruheständler*innen, die im alten Betrieb weiterbeschäftigt sind, auch in ihrem alten Tätigkeitsbereich.

Dabei genießen sie üblicherweise keine Vergünstigungen in Form von weniger anstrengenden Aufgaben oder weniger Verantwortung. Sie werden „eingesetzt und behandelt wie jüngere Beschäftigte“, so die Forscher. Im Vergleich zu Jüngeren haben sie aber meist eine geringere Wochenarbeitszeit, können ihre Arbeitszeiten relativ stark selbst bestimmen und müssen keine Nacht- und Schichtarbeit leisten.

Es sei schwer zu sagen, ob die „Aktivrente“ und erleichterte sachgrundlose Befristungen zu noch mehr Beschäftigung im Rentenalter beitragen könnten, schreiben Blank und Brehmer. Zumal viele Beschäftigte lieber früher als später in den Ruhestand wechseln möchten und auch viele Unternehmen Möglichkeiten für einen früheren Ausstieg aus dem Arbeitsleben anbieten.

Die Wissenschaftler sehen aber eine gewisse Gefahr darin, dass die geplanten Gesetzesänderungen einen neuen „zweitklassigen Arbeitnehmer*innenstatus“ schaffen könnten, mit älteren Beschäftigten, die arbeitsrechtlich weniger geschützt sind als ihre jüngeren Kolleg*innen. „Im schlimmsten Fall würde die Verbindung aus der Rente beziehungsweise Pension und der Steuererleichterung im Sinne eines Kombilohns wirken“, erklären Blank und Brehmer. Dann liefe es auf eine Subventionierung von Unternehmen hinaus, die Ältere – die dank Rente weniger auf den Verdienst angewiesen sind – mit geringeren Löhnen abspeisen könnten.

Das könnte wiederum Druck auf die Einkommen der regulär Beschäftigten ausüben. „Anstelle der geplanten Änderungen, deren Wirkungen völlig unklar sind und die für den Staatshaushalt eine deutliche Belastung darstellen können, sollte der Fokus auf gute Arbeit, auf die Gesundheit der Beschäftigten und auf Anerkennung ihrer Leistungen gelegt werden“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Davon würden alle Beschäftigten, jüngere wie ältere, profitieren und sicher würden auch die Fähigkeit und die Bereitschaft steigen, länger zu arbeiten.“
 
Bauturbo: Wichtiger Impuls für bezahlbares Wohneigentum, wenn verantwortlich genutzt
Der Verband Wohneigentum fordert Sorgfalt bei Umsetzung und Evaluierung. Mit dem „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ – kurz Bauturbo – hat die Bundesregierung ein zentrales Element ihrer Wohnungsbauoffensive umgesetzt. Der Verband Wohneigentum begrüßt das Ziel, Verfahren zu vereinfachen und neue Spielräume für den dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Positiv sei insbesondere, dass nun auch private Eigentümerinnen und Eigentümer von den Erleichterungen profitieren können.

„Der Bauturbo kann dabei helfen, Wohneigentum für Menschen erreichbarer zu machen – etwa durch einfachere Genehmigungen bei Dachaufstockungen und Anbauten oder bei der Umnutzung leerstehender Gebäude“, erklärt Peter Wegner, Präsident des Verbands Wohneigentum.
„Gerade für Familien, die ihr Zuhause erweitern oder für Generationenwohnen umbauen wollen, entstehen damit neue Möglichkeiten. Diese Impulse für den Bestand sind ein wichtiger Baustein für bezahlbares Eigentum.“

Das Gesetz erlaubt befristet bis Ende 2030, in bestimmten Fällen von Bauvorschriften abzuweichen, wenn die Gemeinde zustimmt. Damit können Kommunen schneller auf lokale Wohnraumbedarfe reagieren, insbesondere bei Nachverdichtung und Bestandsumbau (§ 246e BauGB). „Umbau, Sanierung und Nachverdichtung im Bestand sind die nachhaltigste Form des Bauens“, betont Verena Örenbas, Bundesgeschäftsführerin des gemeinnützigen Verbands.

„Wenn Genehmigungen für solche Maßnahmen künftig einfacher werden, ist das auch ein Gewinn für den Klimaschutz. Wichtig ist, dass dabei Umwelt- und Nachbarschaftsbelange nicht unter die Räder kommen.“ „Sorgfalt muss Vorrang vor Tempo haben“ Kritisch sieht der Verband Wohneigentum, dass das Gesetz auch Abweichungen von Lärm- und Umweltschutzstandards ermöglicht. „Eigentum braucht gesunde Lebensbedingungen. Hier muss Sorgfalt Vorrang vor Tempo haben“, mahnt die Juristin Örenbas.

Positiv bewertet der Verband hingegen, dass Gemeinden das finale Entscheidungsrecht behalten. Sie können über Abweichungen vor Ort entscheiden und so eine gute Balance zwischen Beschleunigung, Qualität und Nachhaltigkeit wahren. „Jetzt kommt es darauf an, dass Kommunen und Länder die neuen Freiräume verantwortungsvoll nutzen – für mehr Wohneigentum, klimafreundliche Umbauten und lebenswerte Quartiere“, resümiert Verbandspräsident Peter Wegner.

Forderung: umfassende Evaluierung Der Verband Wohneigentum fordert, die Wirkung des Gesetzes nach Auslaufen der Befristung Ende 2030 umfassend zu evaluieren. Nur so könne sichergestellt werden, dass der Bauturbo tatsächlich zu mehr Wohneigentum, nachhaltiger Bestandsentwicklung und resilienten Siedlungsstrukturen beiträgt.

Clapton und mehr im Obermeidericher Gospelgottesdienst 
Am 2. November 2025 erklingen ab 17 Uhr in der Kirche an der Emilstraße 27 mitreißende Songs von Micha Keding, Peter Sandwall und Eric Clapton: Die Evangelische Kirchengemeinde Obermeiderich feiert nämlich einen Gospelgottesdienst und der Projektchor der Gemeinde präsentiert, was er in mehreren Proben seit September einstudiert hat und rahmt damit den Gottesdienst wunderbar musikalisch ein.

Die musikalische Leitung und Begleitung am Flügel hat Popkantor Daniel Drückes übernommen, der für die kurzfristig erkrankte Kantorin Gundula Heller einspringt. Die liturgische Leitung des Gottesdienstes - er trägt das Motto „Rejoice!“ (Freut euch!) - hat Pfarrerin Sarah Süselbeck. Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter www.obermeiderich.de.

Gemeinsames Chorkonzert 2018 in der Obermeidericher Kirche  (Foto: Michael Schurmann). 

Kunsthandwerk und Schönes auf dem Martinsmarkt - Gemeinde lädt zum Stöbern und zur Begegnung nach Wanheim
Der Martinsmarkt im Gemeindehaus Wanheim, Beim Knevelshof 45, ist in der Evangelischen Rheingemeinde Duisburg schon gute Tradition. So öffnen sich dort in diesem Jahr die Türen am 2. November pünktlich um 11.30 Uhr nach dem Gottesdienst. Bis 17 Uhr können Interessierte in entspannter Atmosphäre Handwerkskunst bestaunen und erwerben.

An den Ständen gibt es dann unter dem Motto „Kunsthandwerk & Schönes“ handgefertigte Schmuckstücke, leuchtend gebastelte Kleinigkeiten, kreative Stickerei und Strickkunst, Lichterketten sowie allerlei Dinge aus Holz, feine Mitbringsel aus Papier und schöne Sachen aus Leinen-Stoff und vielfältig gefilzter Wolle.  Wer vom Shoppen Hunger bekommt, verköstigt sich mit Erbsensuppe, Würstchen, Brot, Linsenbolognese mit Nudeln und natürlich mit Kuchen.

Neben den vielen guten Angeboten bleibt sicher auch Zeit für einen netten Plausch bei einer Tasse Kaffee. Organisiert wird der Martinsmarkt von einem ehrenamtlichen Team um Ute Theisen, seit 25 Jahren Presbyterin in der Gemeinde. Sie beantwortet auch gerne Fragen rund um den Markt unter ute.theisen.1@ekir.de.

Gemeindehaus Knevelshof zur honorarfreien Verfügung (Foto: Falko Stampa).


Klönen, Kaffee und jede Menge Kuchen beim Neumühler Turmcafé
Am Sonntag, 2. November, öffnet wieder das beliebte Turmcafé der Evangelischen Kirchengemeinde Neumühl von 15 bis 17 Uhr in der Gnadenkirche am Hohenzollernplatz/Obermarxloher Straße seine Türen. Auch dieses Mal gibt es zu Kaffee und Tee leckere, meist selbstgebackene Kuchen.

Das Turmcafé wird immer von unterschiedlichen Gruppen der Gemeinde durchgeführt. Organisation, Service und Bewirtung übernehmen diesmal die frühere Presbyterin und „Turmcafé-Urgestein“ Gisela Usche und ihr Team. Der Verkaufserlös von Kaffee und Kuchen fließt wieder in die Instandhaltung der Gnadenkirche. Kuchenspenden sind gern gesehen und können im Alten Pfarrhaus, Obermarxloher Straße 40, Tel. 0203 / 580448, abgegeben werden.



Zahl der unter Dreijährigen in Kindertagesbetreuung 2025 um 5,6 % gesunken
• Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahren sinkt im zweiten Jahr in Folge, Betreuungsquote steigt dennoch auf 37,8 %
• Erstmals sinkt auch die Gesamtzahl der betreuten Kinder, demgegenüber weiterhin Zuwachs bei Kitas und Beschäftigten
• Zahl der Tagesmütter und -väter geht im fünften Jahr in Folge zurück WIESBADEN –

Die Zahl der Kinder unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung ist zum Stichtag 1. März 2025 gegenüber dem Vorjahr um rund 47 100 oder 5,6 % auf insgesamt 801 300 Kinder gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, nahm die Zahl der unter Dreijährigen in Kindertagesbetreuung damit im zweiten Jahr in Folge ab (2024: -8 200 Kinder bzw. -1,0 % zum Vorjahr).

Dennoch stieg die Betreuungsquote unter Dreijähriger leicht auf 37,8 % (2024: 37,4 %). Der Anstieg der Betreuungsquote trotz rückläufiger Betreuungszahlen ist darauf zurückzuführen, dass die Gesamtzahl der Kinder unter drei Jahren stärker zurückging als die Zahl der betreuten Kinder dieser Altersgruppe.

Die Ursache dafür sind die sinkenden Geburtenzahlen der vergangenen drei Jahre. Auch die Zahl der insgesamt betreuten Kinder ist gesunken, während die Zahl der Kitas und die Zahl der Beschäftigten in Kindertagesstätten weiter anstiegen.

Insgesamt 0,8 % weniger Kinder in Kindertagesbetreuung
Insgesamt waren am 1. März 2025 bundesweit 4 059 400 Kinder in Kindertagesbetreuung. Das waren 33 800 oder 0,8 % weniger als im Vorjahr. Damit war die Gesamtzahl der betreuten Kinder erstmals seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2006 rückläufig, nachdem sie zuvor kontinuierlich um durchschnittlich 60 500 Kinder pro Jahr (+1,7 %) gestiegen war.

Bereits im Jahr 2024 war der Anstieg nur gering (+0,1 %).
Von den insgesamt betreuten Kindern wurden 3 913 400 (96,4 %) in einer Kindertageseinrichtung betreut. 146 000 Kinder (3,6 %) wurden in einer öffentlich geförderten Kindertagespflege, etwa durch Tagesmütter oder -väter, betreut.

Betreuungsquoten unter Dreijähriger im Osten nach wie vor höher als im Westen
Bei den Betreuungsquoten unter dreijähriger Kinder gibt es nach wie vor deutliche Unterschiede zwischen den östlichen und westlichen Bundesländern. So waren in den östlichen Bundesländern (einschließlich Berlin) zum Stichtag 1. März 2025 durchschnittlich mehr als die Hälfte aller Kinder unter drei Jahren in einer Tagesbetreuung (54,9 %).

In den westlichen Bundesländern war die Betreuungsquote mit 34,5 % nach wie vor deutlich geringer. 0,6 % mehr Kitas, jedoch 5,9 % weniger Tagesmütter und -väter als im Vorjahr Am 1. März 2025 gab es bundesweit rund 61 000 Kindertageseinrichtungen. Das waren etwa 400 oder 0,6 % mehr als im Vorjahr. Die Zahl der dort als pädagogisches Personal oder als Leitungs- und Verwaltungspersonal beschäftigten Personen stieg um 17 500 oder 2,2 % auf 795 700.

Damit wuchs die Zahl der Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen weiter, obwohl die Zahl der betreuten Kinder zurückging. Auch wenn der Anteil der Männer, die in der Kindertagesbetreuung tätig sind, relativ gering ist, steigt dieser stetig an. Am 1. März 2025 waren 67 400 Männer im pädagogischen, Leitungs- und Verwaltungsbereich in einer Kita beschäftigt.

Im Vergleich zum Vorjahr waren dies 2 600 oder 4,0 % mehr. Der Männeranteil – bezogen auf alle tätigen Personen in diesen Bereichen – lag damit bei 8,5 %. Im Gegensatz zum Kita-Personal sank die Zahl der Tagesmütter und -väter im fünften Jahr in Folge, und zwar um 2 300 auf 37 400 (-5,9 %).

Da die Zahl der Tagesväter nahezu unverändert blieb (-0,2 %), ist der Rückgang fast ausschließlich auf die Tagesmütter zurückzuführen. Der Männeranteil bei den Tagespflegepersonen lag bei 4,5 %.

NRW: 2023 war jedes zwölfte Unternehmen eine Neugründung
* Gründungsrate in NRW mit 8,6 % über Bundesschnitt.
* Regionale Gründungsrate variiert von 6,6 % im Kreis Olpe bis zu 10,7 % in Herne.
* Höchste Gründungsrate im Bereich Kunst, Unterhaltung, Erholung und Erbringung von sonstigen Dienstleistungen.

Von den insgesamt 665.434 in Nordrhein-Westfalen aktiven Unternehmen sind 57.336 im Jahr 2023 neu gegründet worden; rein rechnerisch handelte es sich damit um 8,6 % bzw. jedes zwölfte Unternehmen in NRW. Wie das Statistische Landesamt anhand der Ergebnisse der Unternehmensdemographie mitteilt, lag die Gründungsrate im Land mit 8,6 % über dem für das gesamte Bundesgebiet ermittelten Wert (8,4 %). Als Gründungsrate wird der Anteil der in einem Jahr gegründeten Unternehmen am gesamten Unternehmensbestand desselben Jahres bezeichnet.

Bezogen auf den Gesamtbestand der aktiven nordrhein-westfälischen Unternehmen (665.434) ergibt sich eine Schließungsrate von 8,8 %. Regionale Unterschiede bei Unternehmensgründungen Insgesamt gab es die meisten Neugründungen in den beiden größten NRW-Städten Köln (5.054) und Düsseldorf (3.487). Die höchste Gründungsrate konnte Herne mit 10,7 % verzeichnen.
Auf den weiteren Plätzen folgten Leverkusen (10,6 %) und Duisburg (10,1 %). Die geringsten Gründungsraten gab es im Kreis Höxter und im Hochsauerlandkreis (mit jeweils 6,9 %) sowie im Kreis Olpe (mit 6,6 %).

Gründungsraten variieren je nach Wirtschaftszweig
Die höchste Gründungsrate (11,1 %) wies der Bereich Kunst, Unterhaltung, Erholung und Erbringung von sonstigen Dienstleistungen auf. An zweiter und dritter Stelle rangierten die Wirtschaftszweige Information und Kommunikation mit 10,9 % und Gastgewerbe mit 10,0 %. In allen drei aufgeführten Bereichen lag die Anzahl der Gründungen über der Anzahl der Schließungen.

Die niedrigsten Gründungsraten fanden sich mit 6,0 % im Bereich Erziehung und Unterricht sowie Gesundheits- und Sozialwesen und mit 6,7 % im Bergbau, Verarbeitenden Gewerbe, Energie und Wasserversorgung. 14,4 % mehr Gründungen als Schließungen in dem Bereich Kunst, Unterhaltung, Erholung und Erbringung von sonstigen Dienstleistungen.



Der prozentuale Unterschied zwischen Gründungen und Schließungen war im Bereich Bergbau, Verarbeitendes Gewerbe, Energie und Wasserversorgung am größten: Hier gab es mit 23 % mehr Schließungen als Neugründungen. Im Wirtschaftszweig Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, Grundstücks- und Wohnungswesen, lag die Zahl der Gründungen rund 21 % über der Zahl der Schließungen.

Baumschulen 2025: Rund 11 % weniger Betriebe und Flächen als 2021
- Anbaufläche von Bäumen für Parks, Alleen und Straßen steigt entgegen dem Gesamttrend um rund 16 %
- Anteil von Laubbäumen steigt bei der Anzucht von Forstpflanzen auf über 57 % - Niedersachsen weiterhin Bundesland mit den meisten Baumschulen

Im Jahr 2025 bewirtschaften in Deutschland 1 368 landwirtschaftliche Betriebe zusammen rund 15 350 Hektar Baumschulfläche. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 10,9 % oder 168 Betriebe weniger als bei der vorherigen Erhebung im Jahr 2021. Die Baumschulfläche ging in diesem Zeitraum um 10,5 % oder 1 810 Hektar zurück.

Gegenüber 2017 sank die Zahl der Baumschulen um 20,2 % oder 346 Betriebe und die bewirtschaftete Fläche um 17,5 % oder 3 260 Hektar. Das Anbauspektrum der Baumschulen umfasst unter anderem die Kultivierung von Jungpflanzen der Anbaugruppen Ziersträucher und Bäume, Heckenpflanzen, Forstpflanzen, Obstgehölze, Rosen und sonstige Gehölze wie beispielsweise Koniferen, zu denen beliebte Weihnachtsbaumarten zählen.

Dabei liegen 97,8 % (15 010 Hektar) der Baumschulfläche im Freiland. Knapp die Hälfte der Betriebe (46,1 % bzw. 630) verfügen über Produktionsflächen unter Glas oder hohen begehbaren Schutzabdeckungen, die zusammen 2,2 % (350 Hektar) der gesamten Baumschulfläche ausmachen.

Mehr Bäume für Parks, Alleen und Straßen trotz weniger Baumschulen
Die bedeutendste Anbaugruppe sind mit 6 770 Hektar die Ziersträucher und Bäume (ohne Forstpflanzen). Sie wachsen im Jahr 2025 in 1 003 Baumschulbetrieben auf 45,1 % der gesamten Freilandfläche heran. Die Produktion von Bäumen für Parks, Alleen und Straßen ist hierbei die wichtigste Nutzungsart: Obwohl die Zahl der produzierenden Betriebe seit 2021 um 9,3 % auf 622 Betriebe abnahm, stieg die Fläche für die Anzucht dieser Bäume um 16,3 % auf 3 410 Hektar.

Die Ziersträucher und Laubgehölze (ohne Heckenpflanzen) bilden eine weitere bedeutende Nutzungsart in dieser Gruppe. 745 Betriebe erzeugen auf 1 650 Hektar diese Pflanzen, wobei sowohl die Zahl der Betriebe als auch die bewirtschaftete Fläche gegenüber 2021 stark rückläufig ist (-13,2 % bzw. -20,1 %). Mit 1 850 Hektar oder 12,3 % der Gesamtfläche im Freiland steht die Anzucht von Gehölzen für die Forstpflanzung an zweiter Stelle der Nutzungsartengruppen.

Die Zahl der Betriebe blieb hier mit 251 im Jahr 2025 nahezu unverändert gegenüber 2021 (250 Betriebe), obwohl die Fläche in diesem Zeitraum um 8,4 % abnahm. Hielt sich die Anzucht von Laub- und Nadelbäumen im Jahr 2021 mit jeweils rund 1 000 Hektar nahezu die Waage, liegt der Schwerpunkt im Jahr 2025 mit 57,6 % der Anzuchtfläche auf den Laubbäumen (+6,5 % auf 1 070 Hektar).

Die Jungpflanzenzucht von Nadelbäumen verkleinerte sich dagegen um fast ein Viertel (-23,1 % auf 790 Hektar). Heckenpflanzen werden im Jahr 2025 auf 1 650 Hektar oder 11,0 % der gesamten Baumschulfläche im Freiland von insgesamt 734 Betrieben angebaut. Mit 52,6 % und 47,4 % entfallen dabei jeweils ähnliche Flächenanteile auf die Anzucht von Nadel- und Laubgehölz-Heckenpflanzen.

Über ein Viertel der Baumschulfläche befindet sich in Niedersachsen Unverändert befinden sich im Jahr 2025 die meisten Baumschulen mit 346 Betrieben in Niedersachsen auf einer Fläche von 4 060 Hektar, was einem Anteil von mehr als einem Viertel (26,4 %) der gesamtdeutschen Baumschulfläche entspricht. Danach folgen Nordrhein-Westfalen (293 Betriebe und 3 230 Hektar) und Schleswig-Holstein (200 Betriebe und 2 630 Hektar).